6904/J XXVIII. GP
Eingelangt am 23.09.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Österreich-Aufschlag beenden: Wann folgen den Ankündigungen endlich verbindliche Umsetzungen?
Mit der Entschließung 48/E[1] betreffend „Wirksame Maßnahmen gegen den Österreich-Aufschlag – Schutz der Konsument:innen und faire Preise im Binnen-markt” hat der Nationalrat vor rund einem Jahr die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Konsumentenschutzministerin sowie den Wirtschaftsminister, ersucht, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen,
· dass territoriale Lieferbeschränkungen (Territorial Supply Constraints, TSCs) innerhalb der Europäischen Union wirksam im Sinne des Konsumentenschutzes angepasst bzw. untersagt werden,
· dass faire und diskriminierungsfreie Lieferbedingungen für Unternehmen in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden,
· und dass durch entsprechende Initiativen auf EU-Ebene ein Beitrag zur Angleichung der Verbraucherpreise im Binnenmarkt geleistet wird.
Bereits zuvor wurde mit der Anfrage 3146/J vom 22.08.2025 an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie mit einer wortgleichen Anfrage an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus (3149/J)[2] der Umgang der Bundesregierung mit dem „Österreich-Aufschlag” hinterfragt. Die Bundesministerin verwies in ihrer Beantwortung (2673/AB vom 21.10.2025) darauf, dass die Zuständigkeit beim Wirtschaftsministerium liege. Das Wirtschaftsministerium hielt in seiner Beantwortung (2675/AB vom 22.10.2025)[3] fest, dass Österreich im September 2025 eine Allianz mit sieben weiteren Mitgliedstaaten geschmiedet und sich am 9. August 2025 sowie im Rahmen des Wettbewerbsfähigkeitsrates vom 29. September 2025 für ein EU-weites Verbot ungerechtfertigter TSCs eingesetzt habe. Im August 2025 haben Sie in einem medial verbreiteten Brief an die EU-Kommission darauf gedrängt, dass noch 2025 ein Gesetzesvorschlag vorgelegt werden soll.[4]
Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2026 eine öffentliche Konsultation zu Territorial Supply Constraints (TSCs) gestartet, in deren Rahmen nunmehr bis 29. September 2026 zu Regulierungsoptionen Stellung bezogen werden kann.[5] Die Optionen reichen von Selbstregulierung der Branche (Option 1) über Leitlinien (Option 2) bis hin zu verbindlicher Gesetzgebung auf Basis des Konzepts wirtschaftlicher Abhängigkeit / relativer Marktmacht (Option 3) und verbindlicher Gesetzgebung mit einer Definition verbotener Praktiken (Option 4).
Die BWB hat schon im März 2026 hier klar Stellung bezogen und dargelegt, dass Option 4 – also die Regelung verbotener Praktiken – zu einer nachhaltigen und wirkungsvollen Beseitigung von TSCs wie dem Österreich-Aufschlag führen kann. Am 15. Juli 2026 richteten sechs Wettbewerbsbehörden – darunter auch die österreichische BWB – einen gemeinsamen Brief an die Kommission, in dem ausdrücklich eine verbindliche gesetzliche Regelung statt bloßer Selbstverpflichtungen gefordert wird. Insbesondere wird darin festgehalten, dass „Soft Law“ und Anreize nicht hinreichend sind, um TSCs zu bekämpfen. Gefordert wird eine Harmonisierung iSd Art. 114 AEUV, die konsistent mit der Geoblocking-Verordnung ist, indem deren Nichtdiskriminierungs-Prinzip von business-to-consumer (B2C, Verbrauchergeschäfte) auf business-to-business (B2B) ausweitet wird.[6]
Im Gegensatz zu dieser sehr klaren Position zur effektiven Beendigung des Österreich-Aufschlags hat das Wirtschaftsministerium im Call for evidence für die EU-Gesetzesinitiative mit Stellungnahme vom April 2026 nur einen „ausgewogenen Maßnahmen-Mix“ vorgeschlagen. Damit schwächen Sie die im Sommer 2025 noch medial groß präsentierte Forderung nach einem EU-weiten Verbot erheblich ab.[7] Darüber hinaus hat sich die Gesetzesinitiative der EU-Kommission mittlerweile bereits ins 2. Quartal 2027 hinein verzögert (ursprünglich sollte laut Binnenmarkt-strategie Ende 2026 ein Entwurf vorliegen).
Damit werden die Österreicherinnen und Österreicher mindestens ein weiteres Jahr überhöhte Preise bezahlen. So zeigt der aktuelle Preismonitor der Arbeiterkammer vom Mai 2026, dass Markenprodukte in Österreich im Schnitt um 26 % teurer sind als in Deutschland, bei einzelnen Produkten liegt der Aufschlag bei bis zu 93 %.[8] Auch die Konsumentenschutzorganisation foodwatch weist in ihren laufenden Preisvergleichen Aufschläge von bis zu 80 Prozent bei einzelnen Grundnahrungsmitteln aus. Im September 2026 hat foodwatch offengelegt, dass das österreichische Produkt Manner Neapolitaner in Österreich um 114 % teurer ist als in Deutschland. Österreicher zahlen somit mehr als das Doppelte für ein Produkt, das in Österreich hergestellt wird.[9]
Während der Österreich-Aufschlag somit weiter die Preise um bis zu 114% verteuert, hat die Bundesregierung mit 1. Juli eine Mehrwertsteuer-Senkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 auf 4,9 % beschlossen. Diese Maßnahme belastet das bereits angespannte Budget und ändert nichts an der strukturellen Ursache des Österreich-Aufschlags.
Schon vor einem Jahr haben wir mit Entschließungsantrag 479/A(E) vom 24.09.2025 „Wettbewerbsverzerrungen und Österreich-Preisaufschlag beenden, Bundeswettbewerbsbehörde stärken”[10] gefordert, die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mit zusätzlichen Kompetenzen auszustatten – darunter die Befugnis, nach Branchenuntersuchungen bindende Empfehlungen auszusprechen, Bußgelder zu verhängen und, bei fortwährender Störung des Wettbewerbs, Abhilfemaßnahmen bis hin zur Entflechtung von Konzernen zu setzen (nach dem Vorbild des § 32f dGWB). Auf diese konkreten und national umsetzbaren Lösungsvorschläge wurde bis heute inhaltlich nicht eingegangen.
Auch die im Ministerratsvortrag vom 3. September 2025 unter der Überschrift „Herbst des Aufschwungs“ angekündigte „Stärkung der Eingriffsmöglichkeiten der BWB im Nachgang von Branchenuntersuchungen“[11] sowie der dazu auszuarbeitende „Optionenkatalog” wurden auch ein Jahr später nicht näher konkretisiert.
Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich einmal mehr die Frage, wie weit die Bundesregierung tatsächlich bereit ist, ihren zahlreichen Ankündigungen konkrete und verbindliche Schritte folgen zu lassen, um den Österreich-Aufschlag endlich zu beseitigen. Nach dem „Herbst des Aufschwungs“ im Jahr 2025 kündigt die Regierung jetzt für 2026 den „Herbst der Ergebnisse“ an.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche konkreten Maßnahmen hat Ihr Ministerium gesetzt, um die in der Entschließung 48/E geforderten wirksamen Maßnahmen gegen den Österreich-Aufschlag umzusetzen?
2) Bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung der Ziele der Entschließung 48/E zu rechnen?
3) Wie ist der Stand bei der im Ministerratsvortrag vom 3. September 2025 angekündigten „Stärkung der Eingriffsmöglichkeiten der BWB im Nachgang von Branchenuntersuchungen“ und welche Optionen sind im angekündigten Optionenkatalog enthalten?
4) Wurde der Entschließungsantrag 479/A(E) vom 24.09.2025 betreffend „Wettbewerbsverzerrungen und Österreich-Preisaufschlag beenden, Bundeswettbewerbsbehörde stärken” im BMWET inhaltlich geprüft?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche der darin enthaltenen Forderungen werden umgesetzt bzw. weiterverfolgt?
b. Wenn nein, warum nicht?
5) Ist eine Novellierung des Wettbewerbsgesetzes (oder sind allenfalls andere gesetzliche Maßnahmen) geplant, mit der die BWB nach Branchenuntersuchungen zusätzliche Abhilfebefugnisse erhält?
a. Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
b. Wenn nein, warum nicht?
6) Wie positioniert sich das BMWET zu den vier Regulierungsoptionen, die die Europäische Kommission im Rahmen der am 28.05.2026 gestarteten öffentlichen Konsultation zur Diskussion gestellt hat? Bitte listen Sie die konkrete Position des BMWET für jede Regulierungsoption (1 - 4) auf.
7) Wird sich Österreich – wie von der Allianz von sechs Wettbewerbsbehörden am 15. Juli 2026 gefordert – für eine verbindliche gesetzliche Regelung anstelle einer bloßen Selbstverpflichtung der Wirtschaft einsetzen?
8) Wie steht Ihr Ressort zur Forderung einer Regelung, die konsistent ist mit der Geoblocking-Verordnung, indem es deren Nichtdiskriminierungs-Prinzip von B2C (Verbrauchergeschäfte) auf B2B ausweitet?
9) Wird sich Österreich dafür einsetzen, dass die von der Kommission für das zweite Quartal 2027 in Aussicht gestellte Gesetzesinitiative gegen ungerechtfertigte TSCs nicht weiter verzögert, sondern nach Möglichkeit beschleunigt wird?
10) Wurde bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage KI (insbesondere KAPA oder GovGPT) eingesetzt? Wenn ja, in welchen Arbeitsschritten und mit welchem KI-Modell?
Bitte um separate Beantwortung der einzelnen Fragen.
[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/E/48
[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3149
[3] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/2675/imfname_1718496.pdf
[4] https://orf.at/stories/3402533/
[5] https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15252-Single-market-tackling-unjustified-territorial-supply-constraints/public-consultation_en?utm_source=VBB%20Insights%20Mailing%20List&utm_campaign=ee9dd009e1-EMAIL_CAMPAIGN_2022_06_14_12_48_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_eab2e3333c-ee9dd009e1-450546541
[6] https://vbb.com/articles/territorial-supply-constraints-mid-sized-competition-authorities-favour-new-legislative-instrument/
[7] https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15252-Single-market-tackling-unjustified-territorial-supply-constraints/F33393675_en
[8] https://wien.arbeiterkammer.at/preisradar
[9] https://www.foodwatch.org/at/oesterreich-aufschlag-oesterreichische-marken
[10] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/479
[11] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:b8088d1d-63a5-45b2-a9fc-0b7d4ded7d24/20_13_mrv.pdf - siehe S 8.