6905/J XXVIII. GP
Eingelangt am 23.09.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Polizeieinsatz für Bezos-Double
BEGRÜNDUNG
Bei der "Project Closing Party" der Firma Haidlmair in Micheldorf (Bezirk Kirchdorf) am 19. August 2026, welche den Abschluss eines Großauftrages für Amazon im großen Stil feierte, wurden drei schwer bewaffnete Beamte der Schnellen Interventionsgruppe (SIG) Oberösterreich eingesetzt, um ein bezahltes Double von Amazon-Gründer Jeff Bezos zu begleiten. Laut Medienberichten (DER STANDARD, 16.9.2026)[1] verfügt die SIG über keine Personenschutzausbildung; für Personenschutz sind in Österreich eigentlich Verfassungsschutz und Cobra zuständig. Der Kontakt zum Einsatz soll über eine private Bekanntschaft des Firmenchefs mit dem Linzer Polizeichef zustande gekommen sein; die zuständige Dienststelle Kirchdorf war offensichtlich nicht eingebunden.
Offen ist, wer die Entscheidung getroffen hat, auf welcher Grundlage sie erfolgte, ob die Beamten Überstunden samt Gefahrenzulage verrechnen durften und wer die Kosten trägt. Die Landespolizeidirektion Oberösterreich soll laut dem Bericht eine interne Prüfung eingeleitet haben.
Gerade in Zeiten knapper Ressourcen muss die Polizei sorgsam mit ihren Mitteln und ihrer Arbeitszeit umgehen. Deshalb wirft dieser Einsatz bei einer privaten Firmenfeier zahlreiche Fragen auf.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Wer hat die Entscheidung getroffen, am 19.08.2026 Beamte der Schnellen Interventionsgruppe (SIG) Oberösterreich für die Begleitung eines privat engagierten Bezos-Doubles bei der Firmenfeier der Firma Haidlmair in Micheldorf abzustellen?
a. War diese Person bzw. Stelle für diese Anordnung zuständig?
b. Falls nicht, welche Stelle wäre zuständig gewesen?
c. Falls nicht, wurde die zuständige Stelle eingebunden?
2) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte dieser Einsatz?
3) Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit einer Privatperson beim Besuch einer privaten Veranstaltung Polizeischutz gewährt wird?
4) Ist es richtig, dass die Beamten in der SIG generell über keine Personenschutzausbildung verfügen?
5) Verfügten die eingesetzten Beamten individuell über eine Personenschutzausbildung?
6) Ist für einen derartigen Einsatz eine Personenschutzausbildung notwendig?
7) Welche Einheit wäre für einen solchen Einsatz – so dieser zulässig ist – heranzuziehen und auf welcher rechtlichen Grundlage?
8) Welche Weisungs- bzw. Befehlskette führte zum Einsatz der drei Beamten, und wer trug die Verantwortung für die Freigabe?
9) War der Einsatz ein offizieller Dienstauftrag? Wenn ja, mit welcher Zweckbestimmung?
10) Wie hoch waren die Kosten des Einsatzes?
a. Sind für den Einsatz Überstunden angefallen? Wenn ja, wie viele?
b. War den Beamten für den Einsatz eine Gefahrenzulage zu gewähren?
c. Sind für den Einsatz außer den Personalkosten noch weitere Kosten angefallen, z.B. für Ausrüstung, Fahrzeuge, Sachaufwand und der gleichen?
d. Was ist die Gesamthöhe der angefallenen Kosten (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kostenstellen)?
11) Wer trägt die Kosten für diesen Einsatz? Wurde der Firma Haidlmair bzw. wurde sonst jemandem bereits eine Rechnung gestellt?
a. Wenn ja, wem?
b. Wenn nein, warum nicht? c. Wenn nein, wird das nachgeholt und wann?
12) Wurde im Zusammenhang mit diesem Einsatz eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt?
13) Nach dem eingangs erwähnten Medienbericht wurde eine interne Prüfung eingeleitet.
a. Was ist der Inhalt bzw. Prüfauftrag dieser internen Prüfung?
b. Vom wem wird sie durchgeführt?
c. Ist sie bereits abgeschlossen bzw. bis wann soll sie abgeschlossen werden?
d. Gegen welche Personen(kreise) richtet sich die Prüfung?
e. Falls das Ergebnis bereits vorliegt: Welche personalrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen werden aus den Ergebnissen gezogen?
f. Falls noch kein Ergebnis vorliegt: Welche personalrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen können je nach Ergebnis drohen?
g. Werden Sie die Ergebnisse der internen Prüfung dem Nationalrat bzw. der Öffentlichkeit bekannt geben?
14) Welche Kriterien bzw. Richtlinien gelten für die Genehmigung von Personenschutz für Privatpersonen?
a. Nach welchen Kriterien wird festgelegt, ob bzw. in welchem Ausmaß eine Gefährdung von Privatpersonen besteht?
b. Welche Maßnahmen können generell unter dem Titel des Personenschutzes für Privatpersonen angeordnet werden?
c. Nach welchen Kriterien wird festgelegt, welche Maßnahmen konkret zum Schutz welcher Privatpersonen notwendig und angemessen sind?
d. Nach welchen Kriterien wird festgelegt, bei welchen Gelegenheiten welche Personenschutzmaßnahmen für Privatpersonen angeordnet werden?
15) War den tatsächlichen Entscheidungsträger:innen bekannt, dass es sich bei der zu bewachenden Person nicht um „den echten“ Jeff Bezos, sondern um ein bezahltes „Double“ handelte?
a. Wenn nein, vom wem stammte die Information, dass Jeff Bezos zu bewachen sei?
b. Wenn ja, aus welchen Gründen wurde es für notwendig erachtet, für diese Person, die als Jeff Bezos auftrat, im gegebenen Umfang Personenschutz anzuordnen?
16) Wie wird sichergestellt, dass Polizeiressourcen nicht für private bzw. werbliche Zwecke Dritter zweckentfremdet werden?
17) Sind dem Innenministerium vergleichbare Fälle bekannt, in denen Polizeikräfte für private Veranstaltungen oder zu Werbe-/Rekrutierungszwecken eingesetzt wurden?
18) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen bzw. haben Sie bereits ergriffen, um sicherzustellen, dass die Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen über die Anordnung von Personenschutz gesetzeskonform und ausschließlich durch die zuständigen Stellen erfolgt?
[1] https://www.derstandard.at/story/3000000339869/linzer-polizei-schuetzte-double-von-amazon-chef-bezos-und-hat-jetzt-troubles