702/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.03.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

an die Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Kontrolle der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung

BEGRÜNDUNG

 

Seit 1. September 2023 ist die Verordnung über Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden (in Folge: Herkunftskennzeichnungs-Verordnung), in Kraft. Damit gibt es erstmals eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für tierische Produkte in Teilen der Außer-Haus-Verpflegung – eine langjährige Forderung der Landwirtschaft und der Grünen. Während die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie weiterhin von der Wirtschaftskammer blockiert wird, bekommen Kund:innen in Einrichtungen der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung – also etwa Firmenkantinen, Schulessen oder in Pflegeeinrichtungen – seit etwa eineinhalb Jahren Informationen darüber, wo ihr Essen herkommt.

Für die Umsetzung wichtig ist eine entsprechende Kontrolle der Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen. LT-Abg. Petra Wohlfahrtstätter stellte dementsprechend am 26. September 2024 eine Anfrage an den Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle, bezüglich der Kontrolle und etwaiger Verstöße und Sanktionen zur Verordnung. In der Anfragebeantwortung führte LH Mattle aus, dass die Aufgaben des Landeshauptmanns bezüglich der Verordnung im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung liegen, und daher nicht unter das Interpellationsrecht nach Tiroler Landesordnung fielen.

Informationen über die Kontrolle der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung, welche im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung liegt, müssen demnach wohl auf Bundesebene eingeholt werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie erfolgt die Umsetzung und Kontrolle der Herkunftskennzeichnungs-Verordnung? Wir ersuchen um Beantwortung aller folgenden Unterfragen mittels Auflistung der Sachverhalte je Bundesland.

a.    Gibt es in den Bundesländern eine Stelle, an die sich Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wenden können, im Falle von offenen Fragen zur korrekten Umsetzung der Verordnung?

                                  i.    Wenn ja, ersuchen wir um Auflistung der Stellen inklusive Kontakten je Bundesland.

                                ii.    Wenn nein, ersuchen wir um Erläuterung, warum nicht.

b.    Welche Behörde ist in den Bundesländern für die Kontrollen zuständig?

c.    Erfolgen Kontrollen in den Bundesländern nach einheitlicher Vorgabe oder Muster?

d.    Werden die Kontrollen in bestehende Kontrollen integriert?

                                  i.    Wenn ja, in welche bestehenden Kontrollen wurden integriert?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

e.    Wurden nach Einführung der Verordnung Schwerpunktkontrollen durchgeführt?

                                  i.    Wenn ja, in welcher Form und Anzahl wurden diese durchgeführt?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

2)    Gibt es eine Koordinierung zwischen dem BMSGPK und den in mittelbarer Bundesverwaltung zuständigen Bundesländern, um eine einheitliche Umsetzung und Kontrolle der Verordnung in ganz Österreich zu gewährleisten?

a.    Wenn ja, in welchen Gremien wird die einheitliche Umsetzung besprochen?

b.    Wie viele Sitzungen des entsprechenden Gremiums fanden seit der Kundmachung der Verordnung im März 2023 bis heute statt, und in wie vielen der Sitzungen war die bundesweit einheitliche Umsetzung der Herkunftskennzeichnungs-Verordnung ein Thema?

c.    Welche Fragen kamen bisher zur Umsetzung auf, und wie wurden diese gelöst?

3)    Wie viele Einrichtungen fallen unter die Definition von § 2 Abs. 1 Z 1 der Herkunftskennzeichnungs-Verordnung? (Wortlaut § 2 Abs. 1 Z 1: „Betreiberinnen und Betreiber von Großküchen, die regelmäßig eine grundsätzlich konstante Personengruppe mit Speisen im Rahmen eines längerfristigen Auftrages versorgen, und“). Wir ersuchen um Nennung der Anzahl je Bundesland und gesamt.

a.    Wie viele der Einrichtungen sind jeweils Bundeseinrichtungen zuzuordnen?

b.    Wie viele der Einrichtungen sind jeweils Landeseinrichtungen zuzuordnen?

c.    Wie viele der Einrichtungen sind jeweils der Privatwirtschaft zuzuordnen?

d.    Sollte die Anzahl der unter die verpflichtende Herkunftskennzeichnung fallenden Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 nicht genau bezifferbar sein, ersuchen wir um deskriptive Auflistung aller Einrichtungen, die unter diese Verordnung fallen.

e.    Sollte die Anzahl der unter die Verordnung fallenden Herkunftskennzeichnung nicht genau bezifferbar sein, ersuchen wir um Information, wie die zuständige Behörde einen Kontrollplan für die Kontrolle der Verordnung erstellt – insbesondere hinsichtlich der Anzahl der jährlich zu kontrollierenden Betriebe.

4)    Wie viele Kontrollen wurden im Jahr 2023 (September bis Dezember), im gesamten Jahr 2024, sowie 2025 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage durchgeführt, um die Einhaltung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in Großküchen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 zu kontrollieren? Wir ersuchen um Nennung der Anzahl der Kontrollen aufgeschlüsselt auf Kalenderjahre und auf die einzelnen Bundesländer.

a.    Wie viele Verstöße wurden bei den Kontrollen festgestellt? Wir ersuchen um Aufschlüsselung der Verstöße je Jahr und je Bundesland, sowie um Kategorisierung der Art der Verstöße (z.B. völlig fehlende Herkunftsangaben, falsche Herkunftsangaben, fehlende Dokumentation, etc.).

b.    Bei wie vielen der festgestellten Verstöße wurden Sanktionen verhängt? Wir ersuchen um Auflistung der Anzahl der verhängten Sanktionen je Bundesland, Beschreibung der verhängten Sanktionen, sowie eine Zuordnung von verhängten Sanktionen zu den verschiedenen Kategorien von Verstößen.

5)    Gibt es eine Beschwerdestelle für Kund:innen, wenn sie die gemäß Herkunftskennzeichnungs-Verordnung vorgeschriebenen Informationen in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 der Verordnung nicht oder nicht ausreichend vorfinden?

6)    Wie viele Kontrollen wurden im Jahr 2023 (September bis Dezember), im gesamten Jahr 2024, sowie 2025 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durchgeführt, um die korrekte Umsetzung der freiwilligen Herkunftskennzeichnung in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 zu kontrollieren? Wir ersuchen um Nennung der Anzahl der Kontrollen aufgeschlüsselt auf Kalenderjahre und auf die einzelnen Bundesländer.

a.    Wie viele der kontrollierten Betriebe wiesen freiwillig die Herkunft zumindest einzelner Zutaten aus? Wir ersuchen um Angabe der Gesamtanzahl der kontrollierten Betriebe, Angabe der Anzahl der kontrollierten Betriebe mit einer zumindest teilweisen Herkunftsangabe von Zutaten, und dementsprechend den Anteil der Betriebe mit zumindest teilweiser Herkunftskennzeichnung, jeweils je Bundesland und gesamt für Österreich.

b.    Wie viele Verstöße wurden bei den Kontrollen festgestellt? Wir ersuchen um Aufschlüsselung der Verstöße je Jahr und je Bundesland, sowie um Kategorisierung der Art der Verstöße (z.B. falsche Herkunftsangaben, fehlende Dokumentation, etc.).

c.    Bei wie vielen der festgestellten Verstöße wurden Sanktionen verhängt? Wir ersuchen um Auflistung der Anzahl der verhängten Sanktionen je Bundesland, Beschreibung der Art der Sanktionen, sowie eine Zuordnung von verhängten Sanktionen zu den verschiedenen Kategorien von Verstößen.

7)    Erfolgt eine Berichtslegung seitens der zuständigen Behörden an Sie als Bundesminister, um den Vollzug im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zu dokumentieren?

a.    Wenn ja, wann konkret wurden seit Inkrafttreten der Verordnung bis dato Berichte an Sie gelegt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8)    Erfolgt eine Berichtslegung seitens der zuständigen Behörden an die jeweiligen Landeshauptleute?

a.    Wenn ja, wann konkret wurden seit Inkrafttreten der Verordnung bis dato Berichte an die jeweiligen Landeshauptleute gelegt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9)    Ist geplant, Daten zu den Kontrollen zur Herkunftskennzeichnungs-Verordnung in Zukunft in den jährlichen Bericht über die Entwicklungen betreffend Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Tierschutz aufzunehmen?

a.    Wenn nein, warum nicht?