7037/J XXVIII. GP

Eingelangt am 30.09.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Aufsicht, Transparenz, Vergabe und Qualitätssicherung bei der staatlichen Prüf- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde und Therapiebegleithunde

BEGRÜNDUNG

 

Assistenzhunde leisten einen wesentlichen Beitrag zur selbstbestimmten Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Therapiebegleithunde werden in unterschiedlichen therapeutischen, pädagogischen und sozialen Bereichen eingesetzt. Im Interesse der betroffenen Menschen und des Tierschutzes muss daher gewährleistet sein, dass Ausbildung, Prüfung und Anerkennung nach nachvollziehbaren, fachlich fundierten, barrierefreien und transparenten Kriterien erfolgen.

Gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz wurde eine staatliche Prüf- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde und Therapiebegleithunde eingerichtet. Seit dem Jahr 2015 werden die damit verbundenen Aufgaben durch die Veterinärmedizinische Universität Wien beziehungsweise das Messerli Forschungsinstitut wahrgenommen.

An die unterfertigten Abgeordneten wurden Berichte von Menschen mit Behinderungen, Assistenzhundehalter:innen, Ausbildungsstellen, Vereinen und weiteren in diesem Bereich tätigen Personen herangetragen. Diese werfen Fragen hinsichtlich der organisatorischen und fachlichen Verantwortlichkeiten, der Aufsicht durch das zuständige Bundesministerium, der Vergabe des Auftrags, der Auswahl und Qualifikation von Prüfer:innen, der Behandlung von Beschwerden sowie möglicher Interessenkonflikte auf.

Den vorliegenden Berichten zufolge wurden seit dem Jahr 2024 wiederholt Kritikpunkte gegenüber dem Bundesministerium und der Prüf- und Koordinierungsstelle vorgebracht. Für die Betroffenen sei jedoch weiterhin nicht nachvollziehbar, welche Stelle Beschwerden unabhängig prüft, welche Kontrollmechanismen bestehen, welche Untersuchungen tatsächlich durchgeführt wurden und welche Konsequenzen aus gemeldeten Problemen gezogen worden sind.

Kritisiert werden insbesondere eine fehlende Transparenz bei der Bestellung und Qualifikation der Sachverständigen, eine möglicherweise einseitige Auswahl von Prüfer:innen, unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe, nicht ausreichend berücksichtigte behinderungsbedingte Bedürfnisse sowie nicht nachvollziehbare Änderungen von Prüfungs-, Fortbildungs- und Anerkennungsvorgaben.

Darüber hinaus werden Fragen zur Ausschreibung der Prüf- und Koordinierungsstelle aufgeworfen. Dabei wird insbesondere auf eine Vorgabe hingewiesen, wonach Bewerber:innen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von zumindest 300.000 Euro in den vorangegangenen drei Jahren nachweisen mussten. Eine solche Voraussetzung könnte kleinere, aber fachlich spezialisierte Organisationen von einer Bewerbung ausschließen und bedarf daher einer nachvollziehbaren sachlichen Begründung.

Weitere Kritikpunkte betreffen die Listung empfohlener Ausbildungsstellen auf der Internetseite der Prüf- und Koordinierungsstelle, die Verlagerung von Kosten und administrativem Aufwand auf teilweise gemeinnützige Vereine, die Anerkennung von Fortbildungen, die Durchführung von Veranstaltungen sowie mögliche persönliche, familiäre oder wirtschaftliche Naheverhältnisse. Auch einzelne Vorgaben der Prüfungsordnungen werden aus fachlicher, tierschutzbezogener und behindertenpolitischer Sicht infrage gestellt. Schließlich besteht offenbar weiterhin keine ausreichende Rechtssicherheit hinsichtlich der Anerkennung von im Ausland ausgebildeten beziehungsweise international zertifizierten Assistenzhunden. Da Entscheidungen der staatlichen Prüf- und Koordinierungsstelle für Menschen mit Behinderungen erhebliche rechtliche und praktische Folgen haben, müssen diese Entscheidungen fachlich fundiert, einheitlich, diskriminierungsfrei, barrierefrei und überprüfbar erfolgen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Auf welcher konkreten gesetzlichen, vertraglichen und organisatorischen Grundlage wurde die staatliche Prüf- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde und Therapiebegleithunde eingerichtet und wer ist dabei jeweils formeller Auftragnehmer, verantwortliche Organisationseinheit und zuständige Aufsichtsbehörde?

2.    Welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten wurden

a.    der Veterinärmedizinischen Universität Wien,

b.    dem Messerli Forschungsinstitut,

c.    der Leitung der Prüf- und Koordinierungsstelle und

d.    einzelnen Sachverständigen

jeweils übertragen, und welche Aufgaben und Kontrollpflichten verbleiben beim Bundesministerium?

3.    Wer ist derzeit mit der fachlichen und organisatorischen Leitung der Prüf- und Koordinierungsstelle betraut und welche verbindlichen fachlichen, kynologischen, tierschutzbezogenen und behindertenspezifischen Qualifikationen sowie praktischen Erfahrungen werden für diese Funktion verlangt?

4.    Trifft es zu, dass die derzeitige Leitung über eine tierärztliche Ausbildung, jedoch über keine aufrechte tierärztliche Berufsberechtigung verfügt, und falls ja, welche Bedeutung hat dies für die ausgeübte Funktion und deren fachliche Befugnisse?

5.    Welche privaten wirtschaftlichen Tätigkeiten, Unternehmensbeteiligungen, Beratungsleistungen oder sonstigen entgeltlichen Tätigkeiten der Leitung und der eingesetzten Sachverständigen müssen gegenüber dem Bundesministerium oder der Veterinärmedizinischen Universität Wien offengelegt werden?

6.    Wann und in welcher Form wurden die Aufgaben der Prüf- und Koordinierungsstelle seit 2015 ausgeschrieben, vergeben oder verlängert, und für welchen Zeitraum gilt der derzeitige Auftrag?

7.    Wurde die Angebots- oder Bewerbungsfrist im Zuge dieser Ausschreibung(en) verlängert und, falls ja, aus welchen Gründen, zu welchem Zeitpunkt und auf wessen Veranlassung?

8.    Wie viele Interessent:innen beziehungsweise Bewerber:innen gab es im jeweiligen Vergabeverfahren, wie viele Angebote wurden gelegt und nach welchen gewichteten Kriterien wurde der Zuschlag erteilt?

9.    Welche finanziellen Mittel wurden seit 2015 jährlich aus dem Bundesbudget für die Prüf- und Koordinierungsstelle bereitgestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Vertragsbestandteil (zB Vorstellung und Beurteilung der Eignung von Assistenzhunden oder Therapiebegleithunden, Beurteilung von Assistenzhundeteams, Organisation von und Zusammenarbeit mit  Sachverständigen, Abhaltung von Infoveranstaltungen und sonstigem Verwendungszweck).

10. Welche weiteren Einnahmen wurden seit 2015 aus Prüfungsgebühren, Veranstaltungen, Fortbildungen, Anmeldegebühren oder sonstigen Leistungen erzielt, wem flossen diese Einnahmen zu und wie wurden sie verwendet?

11. Welche fachlichen, finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Kontrollen der Prüf- und Koordinierungsstelle wurden seit 2015 durch das Bundesministerium oder in dessen Auftrag durchgeführt, welche Mängel wurden festgestellt und welche Maßnahmen wurden jeweils gesetzt?

12. Welche Stelle ist für Beschwerden über

a.    Prüfungsergebnisse,

b.    Prüfungsabläufe,

c.    eingesetzte Sachverständige,

d.    die Leitung der Prüf- und Koordinierungsstelle und

e.    mögliche Diskriminierungen oder Verstöße gegen den Tierschutz

zuständig?

13. Gibt es eine von der Prüf- und Koordinierungsstelle, der Veterinärmedizinischen Universität Wien und den unmittelbar beteiligten Personen organisatorisch unabhängige Beschwerde- oder Ombudsstelle und, falls nein, warum wurde eine solche bislang nicht eingerichtet?

14. Welche Rechtsmittel, internen Überprüfungsverfahren oder sonstigen Möglichkeiten stehen Menschen mit Behinderungen, Hundehalter:innen, Ausbildungsstellen und Vereinen zur Verfügung, um Entscheidungen oder das Verhalten der Prüf- und Koordinierungsstelle überprüfen zu lassen?

15. Welche konkreten Beschwerden beziehungsweise Hinweise wurden seit dem 1. Jänner 2024 an das Bundesministerium herangetragen, welche Untersuchungen wurden dazu durchgeführt, wer führte diese durch und zu welchen Ergebnissen kamen sie?

16. Wurden sämtliche betroffenen Personen, Assistenzhundeteams, Vereine und Ausbildungsstellen im Rahmen dieser Untersuchungen angehört und über Ergebnisse und Folgemaßnahmen informiert? Falls nein, warum nicht?

17. Wer entscheidet über Auswahl, Bestellung und konkreten Einsatz der Sachverständigen beziehungsweise Prüfer:innen?

18. Welche verbindlichen Mindestqualifikationen, praktischen Erfahrungen sowie Aus- und Fortbildungen müssen Sachverständige in den Bereichen

a.    Blindenführhunde,

b.    Servicehunde,

c.    Signalhunde,

d.    Therapiebegleithunde und

e.    Behinderung und Barrierefreiheit

nachweisen?

19. Müssen kynologische Sachverständige selbst über mehrjährige praktische Erfahrung in der Ausbildung jener Assistenzhundeart verfügen, die sie prüfen, und wie unterscheiden sich die österreichischen Anforderungen von internationalen Standards, wonach Prüfer:innen nur jene Assistenzhundeart beurteilen sollen, die sie selbst wiederholt ausgebildet haben?

20. Wie viele Sachverständige sind derzeit in den einzelnen Prüfungsbereichen tätig, welche Qualifikationen weisen sie auf und warum werden ihre Namen, Funktionen und fachlichen Qualifikationen nicht vollständig und transparent veröffentlicht?

21. Welche verbindlichen Compliance-, Befangenheits- und Unvereinbarkeitsregeln gelten für die Leitung und die Sachverständigen, insbesondere bei persönlichen, familiären, freundschaftlichen, vereinsrechtlichen oder wirtschaftlichen Naheverhältnissen?

22. Wie wird sichergestellt, dass Prüfungen nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt werden, die Prüfungsordnung eingehalten wird und weder die persönliche Nähe zur Leitung noch Kritik an der Prüf- und Koordinierungsstelle Einfluss auf Auswahl, Prüfungsstrenge, Informationsweitergabe oder Fortbildungsanerkennung haben?

23. Welche Vorgaben bestehen zur diskriminierungsfreien, barrierefreien und traumasensiblen Gestaltung von Prüfungen, insbesondere hinsichtlich

a.    der Zusammensetzung des Prüfungsteams,

b.    geschlechtsspezifischer oder traumabedingter Bedürfnisse,

c.    angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen und

d.    des Rechts auf eine Begleit- oder Vertrauensperson?

24. Sind dem Bundesministerium Fälle bekannt, in denen von Assistenzhundeteams vorab mitgeteilte sensible oder behinderungsbedingte Anforderungen bei der Auswahl des Prüfungsteams oder der Durchführung der Prüfung nicht berücksichtigt wurden, und welche Maßnahmen wurden dazu gesetzt?

25. Nach welchen fachlichen, wissenschaftlichen, tierschutzbezogenen und behindertenpolitischen Kriterien werden Prüfungsordnungen und einzelne Prüfungsinhalte festgelegt, und welche Menschen mit Behinderungen, Interessenvertretungen, Ausbildungsstellen, Sachverständigen und Tierschutzexpert:innen wurden bei der letzten Überarbeitung einbezogen beziehungsweise nicht einbezogen?

26. Nach welchen veröffentlichten Kriterien werden

a.    Fort- und Weiterbildungen,

b.    Ausbildungsstellen und

c.    empfohlene Anbieter:innen auf der Internetseite der Prüf- und Koordinierungsstelle

anerkannt, abgelehnt, aufgenommen oder entfernt, wer trifft diese Entscheidungen und welche Überprüfungsmöglichkeiten bestehen dagegen?

27. Wie viele Ausbildungsstellen und Fortbildungsveranstaltungen wurden seit 2015 aufgenommen, anerkannt, abgelehnt oder aus bestehenden Listen entfernt, und in welchen Fällen wurden zuvor anerkannte Fortbildungen später nicht mehr anerkannt?

28. Welche Regeln galten beziehungsweise gelten bei Veranstaltungen der Prüf- und Koordinierungsstelle, insbesondere bei der „KYNtegra“, hinsichtlich

a.    des Verkaufs privater Produkte oder Dienstleistungen,

b.    der Offenlegung wirtschaftlicher Interessen,

c.    der Auswahl von Vortragenden,

d.    der Vergabe von Preisen und Auszeichnungen und

e.    der Vermeidung persönlicher, familiärer und vereinsrechtlicher Interessenkonflikte?

29. Welche konkreten Maßnahmen wird das Bundesministerium setzen, um

a.    eine unabhängige Beschwerde- und Ombudsstelle,

b.    transparente Vergabe-, Qualifikations- und Bestellungskriterien,

c.    verbindliche Compliance- und Befangenheitsregeln,

d.    einheitliche, barrierefreie und tierschutzkonforme Prüfungen,

e.    eine nachvollziehbare Anerkennung von Ausbildungsstellen und Fortbildungen,

f.     ein geregeltes beziehungsweise qualitätsgesichertes Berufsbild für die Ausbildung von Assistenzhunden und Therapiebegleithunden,

g.    eine aktuelle und sachlich begründete öffentliche Liste geeigneter Ausbildungsstellen sowie

h.    Rechtssicherheit bei der Anerkennung nationaler, ausländischer und internationaler Zertifizierungen von Assistenzhunden

sicherzustellen, und bis wann sollen diese Maßnahmen jeweils umgesetzt werden?