704/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.03.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufnahmebedingungen von Asylwerber:innen und Grundversorgung 2024 

BEGRÜNDUNG

 

Österreich ist gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet, Asylwerber:innen eine angemessene Unterkunft und Betreuung bereitzustellen. Seit 2004 ist in Österreich ein flächendeckendes System der Flüchtlingsversorgung vorgesehen: die Grundversorgung. Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Fremde in erster Linie Leistungen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind, wie angemessene Verpflegung, Unterkunft, medizinische Versorgung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf sowie Information und Beratung.

Mit 1. Mai 2004 trat die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG) in Kraft. Darin wird insbesondere die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern betreffend die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geregelt. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerberinnen und Asylwerber in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerberinnen und Asylwerber grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht und versorgt. Die operative Durchführung der Grundversorgung – soweit diese dem Bund obliegt – ist mit 1. Dezember 2020 in den Zuständigkeitsbereich der BBU GmbH übergegangen. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Je nach Bevölkerungszahl haben die jeweiligen Bundesländer eine bestimmte festgelegte Quote an Asylwerber:innen zu versorgen.

Die Ausgestaltung der Bundes- und Landesgrundversorgung sowie insbesondere die ungleiche Quotenerfüllung der Bundesländer stand in den vergangenen Jahren immer in der Kritik. Neben geplanten Einschränkungen bzw. zusätzlicher - föderal nicht akkordierter - Hürden beim Zugang zu Grundversorgungsleistungen für Geflüchtete (zB Einführung einer Bezahlkarte in einigen Bundesländern; “Arbeitspflicht” für Geflüchtete, etc.) hat der Rechnungshof in einer Follow-up-Überprüfung anhaltende Mängel festgestellt.

Um die Wirksamkeit und Effizienz von politischen und gesetzlichen Maßnahmen, den Umgang mit Steuergeldern im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten und deren Grundversorgung beurteilen zu können, ist die Kenntnis folgender Daten notwendig, insbesondere, da der in der Grundversorgungsvereinbarung vorgesehene Verteilungsmechanismus seit Jahren nicht funktioniert. Viele Antragsteller:innen, welche sich in Erstaufnahmezentren bzw. in der Bundesbetreuung befinden, sind bereits zum Asylverfahren zugelassen und sollten daher in die Einrichtungen der Bundesländer überstellt werden. Die Bundesländer haben sich eigentlich dazu verpflichtet, doch viele erfüllen ihre Quoten einfach nicht (keine Erhöhung der Kapazitäten in der Landesgrundversorgung).

Bitte um Übermittlung der Daten im Excel Format.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

  1. Wie viele Betreuungsstellen der Grundversorgung gibt es zum Stand 01.01.2025 österreichweit? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort, Typ, Bundesland, Kapazität und Auslastung.
    1. Wie viele Plätze sind jeweils für unmündige unbegleitete geflüchtete Kinder sowie unbegleitete geflüchtete Kinder vorhanden?
    2. Wie viele Plätze sind im Rahmen von erhöhten Betreuungsbedarf (Sonderbetreuung) vorhanden?
    3. Wie viele Plätze sind nur für geflüchtete Frauen vorgesehen?
    4. Wie viele Plätze sind für LGBTIQ Geflüchtete vorgesehen?
    5. Wie viele Einrichtungen wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils dauerhaft geschlossen bzw stillgelegt? Bitte um Auflistung nach Jahr und Kapazität und Angabe der Kosten für die Schließung bzw Stilllegung.
    6. Bitte um Ausführung zum Unterschied zwischen Schließung und Stilllegung. Gibt es weitere Statusarten von Betreuungseinrichtungen?
    7. Gibt es bereits ein Vorhaben bzgl der Schließung und Stilllegung weiterer Einrichtungen?
  1. Welche Betreuungsstellen wurden 2024 zusätzlich in Betrieb genommen? Bitte um Angabe nach Bundesland, Kapazität und Eröffnungsmonat.
  2. Wie viele Personen waren insgesamt jeweils zum Monatsersten im Zeitraum 2024 und am 01.01.2025 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundes- oder Landesbetreuung, Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung). Bitte um Übermittlung im Excel-Format. 
  3. Wie viele Asylwerber:innen befanden sich 2024 jeweils zum Monatsersten und am 01.01.2025 insgesamt in der Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, und mündige unbegleitete geflüchtete Kinder, UMF und Sonderbetreuung). 
  4. Wie viele Asylwerber:innen in Grundversorgung haben Österreich 2024 vor Erhalt eines (Asyl)Bescheides verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
  5. Wie viele Asylberechtigte befanden sich 2024 in den ersten vier Monaten nach Asylgewährung jeweils zum Monatsersten und am 01.01.2025 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung). 
  6. Wie viele Asylberechtigte haben Österreich 2024 innerhalb der vier Monate nach Erhalt des positiven Bescheides verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
  7. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte befanden sich 2024 und am 01.01.2025 jeweils zum Monatsersten in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung).
  8. Wie hoch war der Prozentsatz an subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten, die sich im Jahr 2024 jeweils zum Monatsersten in Grundversorgung befanden?
    1. Wie hoch war der Prozentsatz jeweils bei den organisiert und privat untergebrachten Personen in Grundversorgung?
  9. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte haben Österreich 2024 verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
  10. Wie viele Personen, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wie z.B. aufgrund des Unterlassens der Ausstellung eines Heimreisezertifikates nicht abschiebbar sind, befanden sich jeweils zum Monatsersten und am 01.01.2025 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung).
  11. Wie viele andere, nicht abschiebbare Fremde befanden sich jeweils zum Monatsersten 2024 und am 01.01.2025 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung).
  12. Wie viele Personen, deren Asylverfahren negativ erledigt wurde, befanden sich bis 01.01.2025 jeweils zum Monatsersten trotz Aufforderung zur Ausreise im österreichischen Bundesgebiet? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.
    1. Wie viele Personen mit aufrechter Rückkehrentscheidung befanden sich jeweils zum Monatsersten im österreichischen Bundesgebiet? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.
    2. Wie viele davon haben jeweils zum Monatsersten Grundversorgung erhalten? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Staatsangehörigkeit. 
    3. Wie viele Abschiebungen wurden aus der BBE Fieberbrunn durchgeführt?
    4. Wie viele Abschiebungen wurden aus der BBE Schwechat durchgeführt?
  1. Wie viele Personen wurden im Jahr 2024 von anderen Mitgliedstaaten aufgrund der Dublin-Bestimmungen nach Österreich überstellt und befanden sich jeweils zum Monatsersten in Grundversorgung? Bitte um Auflistung nach überstellendem Land, Nationalität und Bundesland.
    1. Wie ist das Prozedere bei Personen, die aus anderen Mitgliedstaaten nach Österreich aufgrund der Dublin-Bestimmungen (rück-)überstellt werden?

                                          i.    Wohin werden diese gebracht?

                                        ii.    Kommen diese in die Bundesgrundversorgung? Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Bundesgrundversorgung von Dublin-Rückkehrer:innen?

                                       iii.    Wie viele Dublin-Rückkehrer:innen haben sich 2024 nach der Rückkehr wieder dem Verfahren entzogen? Bitte um Aufschlüsselung nach Nationalität.

                                       iv.    Müssen diese einen neuen Antrag auf Aufnahme in Bundesgrundversorgung stellen?

                                        v.    Wann bekommen diese Personen Informationen über Ihre Situation, Zugang zu Rechtsberatung?

                                       vi.    Gibt es hier unterschiedliche Prozedere je nach überstellendem Mitgliedsland bzw. Transportart?

                                      vii.    Gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Ein- bzw Ausreise von Personen, bei denen die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates bzw Österreichs festgestellt wurde? Wenn ja, wie ist hier das Prozedere?

  1. Welche Bundesländer erfüllen bzw. erfüllen nicht die mit dem Bund vereinbarte Quote zur Unterbringung von Schutzsuchenden zum Zeitpunkt der Anfrage? Bitte um Übermittlung der Quotenstatistik. 
    1. Werden in der Quotenerfüllung die Bundesquartiere in die Landesquote mit eingerechnet oder nicht? Nach welchen Vorgaben erfolgt die Berechnung? 
  1. Wie viele Überstellungen erfolgten in die Landesgrundversorgung? Bitte um Angabe der insgesamt erfolgten Überstellungen pro Bundesland und pro Monat. 
    1. Wie viele Asylwerber:innen wurden 2024 den Bundesländern zur Übernahme in die Landesgrundversorgung angeboten? Bitte um Auflistung nach Bundesland, Monat und Herkunftsland der angebotenen Person.
    2. Wie viele Asylwerber:innen wurden 2024 von den Bundesländern in die Landesgrundversorgung übernommen? Bitte um Auflistung nach Bundesland, Monat und Herkunftsland der angebotenen Person.
    3. Wie viele Übernahmen in die Landesgrundversorgung wurden 2024 abgelehnt? Bitte um Auflistung nach Monat der Ablehnung, Bundesland, Betreuungseinrichtung und Herkunftsland der angebotenen Person.

                                          i.    Ist für die Ablehnung eine Begründung erforderlich?

                                        ii.    Wenn ja, welche Begründungen gibt es?

  1. Wie viele Tage nach der Zulassung zum Asylverfahren erfolgt durchschnittlich die Überstellung in Landesgrundversorgungsquartiere?
    1. Wie viele Tage nach der Zulassung zum Asylverfahren erfolgt durchschnittlich bei unmündigen unbegleiteten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Überstellung in Landesgrundversorgungsquartiere?
  1. Wie viele Personen wurden 2024 neu in die Grundversorgung aufgenommen?
  2. Wie viele Personen sind 2024 aus der Grundversorgung ausgeschieden bzw. entlassen worden? Bitte um Angabe nach Grund wie zB Statuszuerkennung, untergetaucht etc.
  3. Wie viele Personen wurden 2024 in Wartezonen untergebracht?
    1. Wie viele Wartezonen waren jeweils zum Monatsersten in Betrieb?
    2. Bitte um Angabe der jeweiligen Kapazitäten?
    3. Wie war die Versorgung in diesen Wartezonen geregelt? Wie viele Kosten sind hier angefallen? Wie war hier die Zuständigkeit für Unterkunft, Reinigung, Essensversorgung?
    4. Sind die Personen in der Wartezonen in der Grundversorgung?
    5. Haben die Personen Anspruch auf Krankenversicherungsanspruch? Wenn ja, ab wann?
    6. Wie lange waren die Personen durchschnittlich in den Wartezonen aufhältig?
    7. Wie erfolgte die Registrierung in den Wartezonen?
    8. Wurden Personen von den Wartezonen weggewiesen? Wenn ja, wie viele und warum?
    9. Ist geplant, den Betrieb der Wartezonen wieder einzustellen?
  1. Wie viele Personen wurden 2024 in die Grundversorgung wiederaufgenommen? Bitte um Auflistung nach Monat der Wiederaufnahme, Bundesland und Betreuungseinrichtung.
  2. Wie lange bleibt eine Person durchschnittlich in der Bundesbetreuung?
    1. Wie lange sind unmündige und mündige unbegleitete Flüchtlinge durchschnittlich in Bundesgrundversorgung?
  3. Wie lange bleibt eine Person durchschnittlich in Grundversorgung?
  4. Wie lange sind Subsidiär Schutzberechtigte durchschnittlich in Grundversorgung und wie lange bezogen subsidiär Schutzberechtigte nach Status Zuerkennung weiterhin Leistungen aus der Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung der durchschnittlichen Dauer nach Herkunftsländern für jeweils die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024.
  5. Wie lange sind Vertriebene aus der Ukraine durchschnittlich in Grundversorgung?
  6. Wie viele schulpflichtige Kinder in Bundesgrundversorgung wurden einem Schulplatz zugewiesen?
    a) wenn kein Schulplatz zugewiesen werden konnte, welche alternativen Schulmöglichkeiten werden für schulpflichtige Kinder in Bundesgrundversorgung angeboten?
  7. Wie hoch waren die Personalkosten der BBU GmbH im Bereich Grundversorgung 2024?
  8. Wie viele Dolmetscher:innen sind bei der BBU angestellt und im Ausmaß wie vieler Wochenarbeitsstunden (Vollzeitäquivalente)? Bitte auch um Aufschlüsselung nach Sprache der Dolmetscher:innen.
  9. Wie hoch waren die Gesamtkosten der BBU GmbH im Bereich Grundversorgung (inkl. Miete und Pacht) 2024? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesbetreuungseinrichtung.
  10. Wie hoch waren 2024 die angefallenen Mehrkosten für die BBU GmbH aufgrund der Nichtübernahme von bereits zum Verfahren zugelassenen Asylwerber:innen in die Landesgrundversorgung (pro Tag/pro Monat)?
    1. Was sind 2024 die Echtkosten der Bundesgrundversorgung im Vergleich zu den Tagessätzen?
  1. Wie viele Betreuer:innen waren 2024 in Bundesbetreuungseinrichtungen im Dienst? Bitte um Aufschlüsselung nach Einrichtung und Anzahl der Mitarbeiter:innen.
  2. Gibt es unter den Betreuer:innen in Bundesbetreuungseinrichtungen für die Unterstützung von besonders vulnerable Asylwerber:innen ausgebildetes Personal (insb. Gewaltschutzbeauftrage und Betreuer:innen mit spezifischer Ausbildung im Hinblick auf die sexuelle Orientierung (LGBTIQ) von Geflüchteten) Bitte ggf. um Auflistung der diesbezüglichen Betreuer:innen und der jeweiligen Einrichtungen, in denen sie tätig sind sowie näherer Informationen zur Zusatzausbildung, der sie für diese Tätigkeit sensibilisiert bzw. vorbereitet.
  3. Wie viele Entscheidungen, aufgrund derer Grundversorgungsleistungen reduziert oder gänzlich gestrichen wurden, wurden 2024 getroffen?
    1. Aufgrund wie vieler davon wurden Grundversorgungsleistungen gänzlich gestrichen? Bitte um Angabe der Entziehungsgründe. 
    2. Ist dem BMI bekannt, wie viele Beschwerden gegen diese Entscheidungen eingebracht wurden? Wenn ja, wie viele?
    3. Wurden 2024 UMF in Bundesgrundversorgung Auflagen per Bescheid auferlegt?

                                          i.    Wenn ja, in wie vielen Fällen? Bitte um Auflistung der Auflagen.

  1. Wie viele Entscheidungen, aufgrund derer die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurde, wurden 2024 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung getroffen, ausgenommen Entscheidungen der Freiheitsentziehung? Bitte um Angabe der Entziehungsgründe iSd Art 7 (2) Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU. 
  2. Wie oft wurden Bundesbetreuungseinrichtungen 2024 von Kommissionen der Volksanwaltschaft besucht? Bitte um Auflistung nach Monat und Einrichtung.
  3. Wie oft wurden Bundesbetreuungseinrichtungen 2024 von UNHCR besucht?
  4. Sind die von EUAA im Jahr 2023 unterstützenden Beratungstätigkeiten zur Verbesserung der Maßnahmen der österreichischen Behörden, auf den Bedarf von (Not)aufnahmen zu reagieren, 2024 weiter durchgeführt worden?
  5. Gem § 1 Abs 3 Z 6 Betreuungseinrichtungen-Betretungsverordnung können Personen, die von der Leitung der Betreuungsstelle eine Erlaubnis erhalten haben, die Betreuungseinrichtungen betreten: Wie oft wurde 2024 eine derartige Erlaubnis erteilt? Bitte um Auflistung nach Betreuungseinrichtung.
    1. In welchen Fällen wird eine Erlaubnis erteilt? Nach welcher Maßgabe wird eine Erlaubnis erteilt, wann versagt? Gibt es hier einheitliche Vorgaben?
    2. Wird diese Entscheidung von der Betreuungsstelle selbst getroffen?
    3. Gibt es hier Vorgaben des Bundesministeriums für Inneres?
    4. Gibt es hier Vorgaben von der Geschäftsführung der BBU GmbH?
  1. Gemeinnützige Tätigkeiten in Bundesbetreuungseinrichtungen: In einer Presseaussendung vom 03.01.2025 mit dem Titel “Bilanz zur verpflichtenden Werteschulung und Arbeitspflicht für Asylwerbende” gibt das BMI an, dass die “Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerbende” durch eine Verordnung des BMI Mitte Juli 2024 in Kraft getreten sei. Asylwerber:innen in der Grundversorgung des Bundes seien seither verpflichtet, monatlich zehn Stunden gemeinnützige Tätigkeiten zu verrichten. Bisher hätten 2.650 Menschen rund 183.000 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet. Mehr als 72 Prozent der Asylwerber:innen seien der Verpflichtung nachgekommen. Jenen 28 Prozent, die keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, sei das Taschengeld gekürzt worden. Zudem seien seit Juni 2024 Werteschulungen in allen Grundversorgungseinrichtungen des Bundes durchgeführt worden. In 90 Fällen sei die Teilnahme verweigert worden. Die Konsequenz sei gewesen, dass es zur Kürzung der Grundversorgung (Taschengeld) von 40 auf 20 Euro kam.[1]
    1. Was ist die gesetzliche Grundlage für die “Verpflichtung” zur Leistung von gemeinnützigen Tätigkeiten? Auf welche Verordnung wird in der Presseaussendung Bezug genommen? Bitte um Angabe des Titels der Verordnung sowie der Fundstelle im BGBl. II.

                                          i.    Für den Fall, dass sich die Presseaussendung auf die Verordnung “Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten” (BGBl. II Nr. 201/2024) vom 16.07.2024 bezieht:

§ 2 Abs 2 dieser Verordnung lautet (Hervorhebung hinzugefügt): “Eine Nichtregierungsorganisation gemäß § 1 Abs. 2 ist berechtigt, in jenen von ihr betriebenen Einrichtungen, die gemäß § 4 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986, BGBl. Nr. 679/1986, als Träger des Zivildienstes anerkannt und in denen mindestens fünf Zivildienstplätze zugelassen sind, Asylwerber und Fremde gemäß § 7 Abs. 3 GVG-B 2005 mit deren Einverständnis für gemeinnützige Hilfstätigkeiten im Sinne des § 7 Abs. 3 Z 2 GVG-B 2005 heranzuziehen.”

Inwiefern lässt sich aus dieser Bestimmung eine Verpflichtung zur Leistung einer gemeinnützigen Tätigkeit ableiten?

    1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde das Taschengeld von Betroffenen, die dieser “Verpflichtung” nicht nachgekommen sind, gekürzt? Bitte um Verweis auf die konkrete Gesetzesbestimmung, die eine derartige Sanktionierung vorsieht bzw. ermöglicht.
    2. Wer trifft jeweils die Entscheidung, ob der “Verpflichtung” (hinreichend) nachgekommen wird und in welchem Umfang das Taschengeld ggf. gekürzt wird?
    3. Wie wird den betroffenen Asylwerber:innen diese Verpflichtung bzw. die Sanktion im Falle der Nicht-Erfüllung mitgeteilt? Welche (Rechtsschutz‑)Möglichkeiten gibt es für die Betroffenen, sich gegen eine diesbezügliche Entscheidung zu wehren bzw. diese in Beschwerde zu ziehen?
    4. Wurden in diesem Zusammenhang Weisungen durch das BMI bzw. Dienstanweisungen durch die BBU erlassen, um die Mitarbeiter:innen in Bundesbetreuungseinrichtungen zur Durchsetzung dieser “Verpflichtung” sowie der Sanktionen im Fall der Nicht-Erfüllung anzuhalten? Wenn ja, bitte um Übermittlung bzw. Wiedergabe dieser Weisung/Dienstanweisung.
    5. In welchen Einrichtungen wurden Asylwerber:innen entsprechende “Verpflichtungen” auferlegt bzw. Sanktionen bei Nicht-Erfüllung auferlegt? Wie hoch war jeweils der Betrag des Taschengeldes, der aufgrund der Nicht-Erfüllung der “Verpflichtung” nicht ausbezahlt wurde? Bitte um Auflistung nach Einrichtung, Art der auferlegten Verpflichtungen sowie der verhängten Sanktionen im Falle der Nicht-Erfüllung (inkl. Höhe des gekürzten/nicht ausbezahlten Taschengeldes).
    6. Was ist die gesetzliche Grundlage für die Kürzung des Taschengelds von 40 auf 20 Euro bei Nicht-Teilnahme an Werteschulungen? In wie vielen Fällen wurden entsprechende Sanktionen verhängt? Bitte um Auflistung nach Einrichtung sowie verhängten Sanktionen (inkl. Höhe des gekürzten/nicht ausbezahlten Taschengeldes).
  1. Bezahlkarte: Medienberichten von Ende Jänner 2025 ist zu entnehmen, dass der Bund sowie sieben Bundesländer den Auftrag zur Betreibung einer einzuführenden Bezahlkarte für Asylwerber:innen an die “Paycenter GmbH” vergeben haben.[2]
    1. Wie ist die Entscheidung getroffen worden, der Paycenter GmbH den Auftrag zu erteilen? Auf wie viele Jahre wurde der Auftrag der Paycenter GmbH erteilt und wie hoch sind die jährlich zu erwartenden Kosten?
    2. Wie soll die Bezahlkarte konkret ausgestaltet werden? Wird beispielsweise eine Bargeldabhebung (an Bankomaten) möglich sein? Wird ein Bezahlvorgang bei im Handel üblichen (Kredit‑)Kartenlesegeräten möglich sein?
    3. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für die Einführung der Bezahlkarte im Bereich der Bundesgrundversorgung sowie - falls Informationen diesbezüglich vorliegen - im Bereich der Grundversorgung der jeweiligen Bundesländer?
    4. Für wann ist eine Implementierung der Bezahlkarte im Bereich der Bundesgrundversorgung vorgesehen?

 

 



[1] https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=73646D7543794858496B673D

[2] https://www.nachrichten.at/politik/landespolitik/warum-oberoesterreich-bei-der-bezahlkarte-einen-anderen-weg-geht;art383,4020800