Eingelangt am 19.03.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aufnahmebedingungen von Asylwerber:innen und
Grundversorgung 2024
BEGRÜNDUNG
Österreich ist
gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet, Asylwerber:innen eine
angemessene Unterkunft und Betreuung bereitzustellen. Seit 2004 ist in
Österreich ein flächendeckendes System der Flüchtlingsversorgung
vorgesehen: die Grundversorgung. Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs-
und schutzbedürftige Fremde in erster Linie Leistungen, welche auf die
Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind, wie
angemessene Verpflegung, Unterkunft, medizinische Versorgung, Bekleidungshilfe,
Schulbedarf sowie Information und Beratung.
Mit 1. Mai 2004
trat die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß
Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden
Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen
Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich
(Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG) in Kraft. Darin wird
insbesondere die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern
betreffend die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden
geregelt. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für
Asylwerberinnen und Asylwerber in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem
sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerberinnen und
Asylwerber grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht
und versorgt. Die operative Durchführung der Grundversorgung –
soweit diese dem Bund obliegt – ist mit 1. Dezember 2020 in den
Zuständigkeitsbereich der BBU GmbH übergegangen. Die Kosten der
Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern in einem Schlüssel
von 60:40 geteilt. Je nach Bevölkerungszahl haben die jeweiligen
Bundesländer eine bestimmte festgelegte Quote an Asylwerber:innen zu
versorgen.
Die Ausgestaltung
der Bundes- und Landesgrundversorgung sowie insbesondere die ungleiche
Quotenerfüllung der Bundesländer stand in den vergangenen Jahren
immer in der Kritik. Neben geplanten Einschränkungen bzw.
zusätzlicher - föderal nicht akkordierter - Hürden beim Zugang
zu Grundversorgungsleistungen für Geflüchtete (zB Einführung
einer Bezahlkarte in einigen Bundesländern; “Arbeitspflicht”
für Geflüchtete, etc.) hat der Rechnungshof in einer
Follow-up-Überprüfung anhaltende Mängel festgestellt.
Um
die Wirksamkeit und Effizienz von politischen und gesetzlichen Maßnahmen,
den Umgang mit Steuergeldern im Zusammenhang mit der Aufnahme von
Geflüchteten und deren Grundversorgung beurteilen zu können, ist die
Kenntnis folgender Daten notwendig, insbesondere, da der in der
Grundversorgungsvereinbarung vorgesehene Verteilungsmechanismus seit Jahren
nicht funktioniert. Viele
Antragsteller:innen, welche sich in Erstaufnahmezentren bzw. in der
Bundesbetreuung befinden, sind bereits zum Asylverfahren zugelassen und sollten
daher in die Einrichtungen der Bundesländer überstellt
werden. Die Bundesländer haben sich eigentlich dazu verpflichtet,
doch viele erfüllen ihre Quoten einfach nicht (keine Erhöhung
der Kapazitäten in der Landesgrundversorgung).
Bitte um Übermittlung der Daten im Excel
Format.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
- Wie viele Betreuungsstellen der Grundversorgung gibt
es zum Stand 01.01.2025 österreichweit? Bitte um Aufschlüsselung
nach Standort, Typ, Bundesland, Kapazität und Auslastung.
- Wie viele Plätze sind jeweils für
unmündige unbegleitete geflüchtete Kinder sowie unbegleitete
geflüchtete Kinder vorhanden?
- Wie viele Plätze sind im Rahmen von
erhöhten Betreuungsbedarf (Sonderbetreuung) vorhanden?
- Wie viele Plätze sind nur für
geflüchtete Frauen vorgesehen?
- Wie viele Plätze sind für LGBTIQ
Geflüchtete vorgesehen?
- Wie viele Einrichtungen wurden in den Jahren 2022,
2023 und 2024 jeweils dauerhaft geschlossen bzw stillgelegt? Bitte um
Auflistung nach Jahr und Kapazität und Angabe der Kosten für
die Schließung bzw Stilllegung.
- Bitte um Ausführung zum Unterschied zwischen Schließung
und Stilllegung. Gibt es weitere Statusarten von Betreuungseinrichtungen?
- Gibt es bereits ein Vorhaben bzgl der
Schließung und Stilllegung weiterer Einrichtungen?
- Welche Betreuungsstellen wurden 2024 zusätzlich
in Betrieb genommen? Bitte um Angabe nach Bundesland, Kapazität und
Eröffnungsmonat.
- Wie viele Personen waren insgesamt jeweils zum
Monatsersten im Zeitraum 2024 und am 01.01.2025 in Grundversorgung? Bitte
um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundes- oder Landesbetreuung,
Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der
Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete
geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung). Bitte um Übermittlung
im Excel-Format.
- Wie viele Asylwerber:innen befanden sich 2024
jeweils zum Monatsersten und am 01.01.2025 insgesamt in der
Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland,
Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der
Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, und mündige
unbegleitete geflüchtete Kinder, UMF und Sonderbetreuung).
- Wie viele Asylwerber:innen
in Grundversorgung haben Österreich 2024 vor Erhalt eines
(Asyl)Bescheides verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
- Wie viele Asylberechtigte befanden sich 2024 in den
ersten vier Monaten nach Asylgewährung jeweils zum Monatsersten und
am 01.01.2025 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach
Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle
und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete geflüchtete
Kinder und Sonderbetreuung).
- Wie viele Asylberechtigte haben Österreich 2024
innerhalb der vier Monate nach Erhalt des positiven Bescheides verlassen?
Bitte um Auflistung nach Monat der Ausreise.
- Wie viele subsidiär Schutzberechtigte befanden
sich 2024 und am 01.01.2025 jeweils zum Monatsersten in
Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland,
Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der
Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete
geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung).
- Wie hoch war der Prozentsatz an subsidiär
Schutzberechtigten und Asylberechtigten, die sich im Jahr 2024 jeweils zum
Monatsersten in Grundversorgung befanden?
- Wie hoch war der Prozentsatz jeweils bei den
organisiert und privat untergebrachten Personen in Grundversorgung?
- Wie viele subsidiär Schutzberechtigte haben
Österreich 2024 verlassen? Bitte um Auflistung nach Monat der
Ausreise.
- Wie viele Personen, über deren
Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde und die aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wie z.B. aufgrund des
Unterlassens der Ausstellung eines Heimreisezertifikates nicht abschiebbar
sind, befanden sich jeweils zum Monatsersten und am 01.01.2025 in
Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland,
Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der
Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat,
unbegleitete geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung).
- Wie viele andere, nicht abschiebbare Fremde befanden
sich jeweils zum Monatsersten 2024 und am 01.01.2025 in
Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland,
Bundesland der Unterbringung, Geschlecht, Alter, Standort der
Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, unbegleitete
geflüchtete Kinder und Sonderbetreuung).
- Wie viele Personen, deren Asylverfahren negativ
erledigt wurde, befanden sich bis 01.01.2025 jeweils zum Monatsersten
trotz Aufforderung zur Ausreise im österreichischen Bundesgebiet?
Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.
- Wie viele Personen mit aufrechter
Rückkehrentscheidung befanden sich jeweils zum Monatsersten im
österreichischen Bundesgebiet? Bitte um Aufschlüsselung nach
Staatsangehörigkeit.
- Wie viele davon haben jeweils zum Monatsersten Grundversorgung
erhalten? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und
Staatsangehörigkeit.
- Wie viele Abschiebungen wurden aus der BBE
Fieberbrunn durchgeführt?
- Wie viele Abschiebungen wurden aus der BBE
Schwechat durchgeführt?
- Wie viele Personen wurden im Jahr 2024 von anderen
Mitgliedstaaten aufgrund der Dublin-Bestimmungen nach Österreich
überstellt und befanden sich jeweils zum Monatsersten in
Grundversorgung? Bitte um Auflistung nach überstellendem Land,
Nationalität und Bundesland.
- Wie ist das Prozedere bei Personen, die aus anderen
Mitgliedstaaten nach Österreich aufgrund der Dublin-Bestimmungen
(rück-)überstellt werden?
i. Wohin werden diese gebracht?
ii. Kommen diese in die Bundesgrundversorgung? Wie lange ist die
durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Bundesgrundversorgung von
Dublin-Rückkehrer:innen?
iii. Wie viele Dublin-Rückkehrer:innen haben sich 2024 nach der
Rückkehr wieder dem Verfahren entzogen? Bitte um Aufschlüsselung nach
Nationalität.
iv. Müssen diese einen neuen Antrag auf Aufnahme in
Bundesgrundversorgung stellen?
v. Wann bekommen diese Personen Informationen über Ihre Situation,
Zugang zu Rechtsberatung?
vi. Gibt es hier unterschiedliche Prozedere je nach überstellendem
Mitgliedsland bzw. Transportart?
vii. Gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Ein- bzw Ausreise von
Personen, bei denen die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates bzw
Österreichs festgestellt wurde? Wenn ja, wie ist hier das Prozedere?
- Welche Bundesländer erfüllen bzw.
erfüllen nicht die mit dem Bund vereinbarte Quote zur Unterbringung
von Schutzsuchenden zum Zeitpunkt der Anfrage? Bitte um Übermittlung
der Quotenstatistik.
- Werden in der Quotenerfüllung die
Bundesquartiere in die Landesquote mit eingerechnet oder nicht? Nach
welchen Vorgaben erfolgt die Berechnung?
- Wie viele Überstellungen erfolgten in die
Landesgrundversorgung? Bitte um Angabe der insgesamt erfolgten
Überstellungen pro Bundesland und pro Monat.
- Wie viele Asylwerber:innen wurden 2024
den Bundesländern zur Übernahme in die Landesgrundversorgung
angeboten? Bitte um Auflistung nach Bundesland, Monat und
Herkunftsland der angebotenen Person.
- Wie viele Asylwerber:innen wurden 2024 von den
Bundesländern in die Landesgrundversorgung
übernommen? Bitte um Auflistung nach Bundesland, Monat und
Herkunftsland der angebotenen Person.
- Wie viele Übernahmen in die
Landesgrundversorgung wurden 2024 abgelehnt? Bitte um Auflistung nach
Monat der Ablehnung, Bundesland, Betreuungseinrichtung und
Herkunftsland der angebotenen Person.
i. Ist für die Ablehnung eine Begründung erforderlich?
ii. Wenn ja, welche Begründungen gibt es?
- Wie viele Tage nach der Zulassung zum Asylverfahren
erfolgt durchschnittlich die Überstellung in
Landesgrundversorgungsquartiere?
- Wie viele Tage nach der Zulassung zum Asylverfahren
erfolgt durchschnittlich bei unmündigen unbegleiteten und
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Überstellung
in Landesgrundversorgungsquartiere?
- Wie viele Personen wurden 2024 neu in die
Grundversorgung aufgenommen?
- Wie viele Personen sind 2024 aus der Grundversorgung
ausgeschieden bzw. entlassen worden? Bitte um Angabe nach Grund wie
zB Statuszuerkennung, untergetaucht etc.
- Wie viele Personen wurden 2024 in Wartezonen
untergebracht?
- Wie viele Wartezonen waren jeweils zum Monatsersten
in Betrieb?
- Bitte um Angabe der jeweiligen Kapazitäten?
- Wie war die Versorgung in diesen Wartezonen
geregelt? Wie viele Kosten sind hier angefallen? Wie war hier die
Zuständigkeit für Unterkunft, Reinigung, Essensversorgung?
- Sind die Personen in der Wartezonen in der
Grundversorgung?
- Haben die Personen Anspruch auf Krankenversicherungsanspruch?
Wenn ja, ab wann?
- Wie lange waren die Personen durchschnittlich in
den Wartezonen aufhältig?
- Wie erfolgte die Registrierung in den Wartezonen?
- Wurden Personen von den Wartezonen weggewiesen?
Wenn ja, wie viele und warum?
- Ist geplant, den Betrieb der Wartezonen wieder
einzustellen?
- Wie viele Personen wurden 2024 in die
Grundversorgung wiederaufgenommen? Bitte um Auflistung nach Monat der
Wiederaufnahme, Bundesland und Betreuungseinrichtung.
- Wie lange bleibt eine Person durchschnittlich in der
Bundesbetreuung?
- Wie lange sind unmündige und mündige
unbegleitete Flüchtlinge durchschnittlich in Bundesgrundversorgung?
- Wie lange bleibt eine Person durchschnittlich in
Grundversorgung?
- Wie lange sind Subsidiär Schutzberechtigte durchschnittlich
in Grundversorgung und wie lange bezogen subsidiär Schutzberechtigte
nach Status Zuerkennung weiterhin Leistungen aus der Grundversorgung?
Bitte um Aufschlüsselung der durchschnittlichen Dauer nach
Herkunftsländern für jeweils die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023
und 2024.
- Wie lange sind Vertriebene aus der Ukraine
durchschnittlich in Grundversorgung?
- Wie viele schulpflichtige Kinder in
Bundesgrundversorgung wurden einem Schulplatz zugewiesen?
a) wenn kein Schulplatz zugewiesen werden konnte, welche alternativen
Schulmöglichkeiten werden für schulpflichtige Kinder in
Bundesgrundversorgung angeboten?
- Wie hoch waren die Personalkosten der BBU GmbH im
Bereich Grundversorgung 2024?
- Wie viele Dolmetscher:innen sind bei der BBU
angestellt und im Ausmaß wie vieler Wochenarbeitsstunden
(Vollzeitäquivalente)? Bitte auch um Aufschlüsselung nach
Sprache der Dolmetscher:innen.
- Wie hoch waren die Gesamtkosten der BBU GmbH im
Bereich Grundversorgung (inkl. Miete und Pacht) 2024? Bitte um
Aufschlüsselung nach Bundesbetreuungseinrichtung.
- Wie hoch waren 2024 die angefallenen Mehrkosten
für die BBU GmbH aufgrund der Nichtübernahme von bereits zum
Verfahren zugelassenen Asylwerber:innen in die Landesgrundversorgung (pro
Tag/pro Monat)?
- Was sind 2024 die Echtkosten der
Bundesgrundversorgung im Vergleich zu den Tagessätzen?
- Wie viele Betreuer:innen waren 2024 in
Bundesbetreuungseinrichtungen im Dienst? Bitte um Aufschlüsselung
nach Einrichtung und Anzahl der Mitarbeiter:innen.
- Gibt es unter den Betreuer:innen in Bundesbetreuungseinrichtungen
für die Unterstützung von besonders vulnerable Asylwerber:innen
ausgebildetes Personal (insb. Gewaltschutzbeauftrage und Betreuer:innen
mit spezifischer Ausbildung im Hinblick auf die sexuelle Orientierung
(LGBTIQ) von Geflüchteten) Bitte ggf. um Auflistung der
diesbezüglichen Betreuer:innen und der jeweiligen Einrichtungen, in
denen sie tätig sind sowie näherer Informationen zur
Zusatzausbildung, der sie für diese Tätigkeit sensibilisiert
bzw. vorbereitet.
- Wie viele Entscheidungen, aufgrund derer
Grundversorgungsleistungen reduziert oder gänzlich gestrichen wurden,
wurden 2024 getroffen?
- Aufgrund wie vieler davon wurden
Grundversorgungsleistungen gänzlich gestrichen? Bitte um Angabe der
Entziehungsgründe.
- Ist dem BMI bekannt, wie viele Beschwerden gegen
diese Entscheidungen eingebracht wurden? Wenn ja, wie viele?
- Wurden 2024 UMF in Bundesgrundversorgung Auflagen
per Bescheid auferlegt?
i. Wenn ja, in wie vielen Fällen? Bitte um Auflistung der Auflagen.
- Wie viele Entscheidungen, aufgrund derer die
Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurde, wurden 2024 bis zum Zeitpunkt
der Anfragebeantwortung getroffen, ausgenommen Entscheidungen der
Freiheitsentziehung? Bitte um Angabe der Entziehungsgründe iSd Art 7
(2) Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU.
- Wie oft wurden Bundesbetreuungseinrichtungen 2024
von Kommissionen der Volksanwaltschaft besucht? Bitte um Auflistung nach
Monat und Einrichtung.
- Wie oft wurden Bundesbetreuungseinrichtungen 2024
von UNHCR besucht?
- Sind die von EUAA im Jahr 2023 unterstützenden
Beratungstätigkeiten zur Verbesserung der Maßnahmen der
österreichischen Behörden, auf den Bedarf von (Not)aufnahmen zu
reagieren, 2024 weiter durchgeführt worden?
- Gem § 1 Abs 3 Z 6
Betreuungseinrichtungen-Betretungsverordnung können Personen, die von
der Leitung der Betreuungsstelle eine Erlaubnis erhalten haben, die
Betreuungseinrichtungen betreten: Wie oft wurde 2024 eine derartige
Erlaubnis erteilt? Bitte um Auflistung nach Betreuungseinrichtung.
- In welchen Fällen wird eine Erlaubnis erteilt?
Nach welcher Maßgabe wird eine Erlaubnis erteilt, wann versagt?
Gibt es hier einheitliche Vorgaben?
- Wird diese Entscheidung von der Betreuungsstelle
selbst getroffen?
- Gibt es hier Vorgaben des Bundesministeriums
für Inneres?
- Gibt es hier Vorgaben von der
Geschäftsführung der BBU GmbH?
- Gemeinnützige
Tätigkeiten in Bundesbetreuungseinrichtungen: In einer Presseaussendung vom 03.01.2025 mit dem Titel
“Bilanz zur verpflichtenden Werteschulung und Arbeitspflicht
für Asylwerbende” gibt das BMI an, dass die “Verpflichtung
zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerbende” durch eine
Verordnung des BMI Mitte Juli 2024 in Kraft getreten sei. Asylwerber:innen
in der Grundversorgung des Bundes seien seither verpflichtet, monatlich
zehn Stunden gemeinnützige Tätigkeiten zu verrichten. Bisher
hätten 2.650 Menschen rund 183.000 Stunden gemeinnützige Arbeit
geleistet. Mehr als 72 Prozent der Asylwerber:innen seien der
Verpflichtung nachgekommen. Jenen 28 Prozent, die keine gemeinnützige
Arbeit geleistet haben, sei das Taschengeld gekürzt worden. Zudem
seien seit Juni 2024 Werteschulungen in allen
Grundversorgungseinrichtungen des Bundes durchgeführt worden. In 90
Fällen sei die Teilnahme verweigert worden. Die Konsequenz sei
gewesen, dass es zur Kürzung der Grundversorgung (Taschengeld) von 40
auf 20 Euro kam.[1]
- Was ist die gesetzliche Grundlage
für die “Verpflichtung” zur Leistung von
gemeinnützigen Tätigkeiten? Auf welche Verordnung wird in der
Presseaussendung Bezug genommen? Bitte um Angabe des Titels der
Verordnung sowie der Fundstelle im BGBl. II.
i. Für den Fall, dass sich die Presseaussendung auf die Verordnung
“Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für
gemeinnützige Hilfstätigkeiten” (BGBl. II Nr. 201/2024)
vom 16.07.2024 bezieht:
§ 2 Abs 2 dieser Verordnung lautet (Hervorhebung
hinzugefügt): “Eine Nichtregierungsorganisation gemäß
§ 1 Abs. 2 ist berechtigt, in jenen von ihr betriebenen Einrichtungen, die
gemäß § 4 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986, BGBl. Nr.
679/1986, als Träger des Zivildienstes anerkannt und in denen
mindestens fünf Zivildienstplätze zugelassen sind, Asylwerber und
Fremde gemäß § 7 Abs. 3 GVG-B 2005 mit deren
Einverständnis für gemeinnützige Hilfstätigkeiten
im Sinne des § 7 Abs. 3 Z 2 GVG-B 2005 heranzuziehen.”
Inwiefern lässt sich aus dieser Bestimmung eine Verpflichtung zur
Leistung einer gemeinnützigen Tätigkeit ableiten?
- Auf welcher gesetzlichen
Grundlage wurde das Taschengeld von Betroffenen, die dieser
“Verpflichtung” nicht nachgekommen sind, gekürzt? Bitte
um Verweis auf die konkrete Gesetzesbestimmung, die eine derartige
Sanktionierung vorsieht bzw. ermöglicht.
- Wer trifft jeweils die Entscheidung, ob
der “Verpflichtung” (hinreichend) nachgekommen wird und in
welchem Umfang das Taschengeld ggf. gekürzt wird?
- Wie wird den betroffenen
Asylwerber:innen diese Verpflichtung bzw. die Sanktion im Falle der
Nicht-Erfüllung mitgeteilt? Welche (Rechtsschutz‑)Möglichkeiten
gibt es für die Betroffenen, sich gegen eine diesbezügliche
Entscheidung zu wehren bzw. diese in Beschwerde zu ziehen?
- Wurden in diesem Zusammenhang Weisungen
durch das BMI bzw. Dienstanweisungen durch die BBU erlassen, um die
Mitarbeiter:innen in Bundesbetreuungseinrichtungen zur Durchsetzung
dieser “Verpflichtung” sowie der Sanktionen im Fall der
Nicht-Erfüllung anzuhalten? Wenn ja, bitte um Übermittlung bzw.
Wiedergabe dieser Weisung/Dienstanweisung.
- In welchen Einrichtungen wurden
Asylwerber:innen entsprechende “Verpflichtungen” auferlegt
bzw. Sanktionen bei Nicht-Erfüllung auferlegt? Wie hoch war jeweils
der Betrag des Taschengeldes, der aufgrund der Nicht-Erfüllung der
“Verpflichtung” nicht ausbezahlt wurde? Bitte um Auflistung
nach Einrichtung, Art der auferlegten Verpflichtungen sowie der
verhängten Sanktionen im Falle der Nicht-Erfüllung (inkl.
Höhe des gekürzten/nicht ausbezahlten Taschengeldes).
- Was ist die gesetzliche Grundlage
für die Kürzung des Taschengelds von 40 auf 20 Euro bei
Nicht-Teilnahme an Werteschulungen? In wie vielen Fällen wurden
entsprechende Sanktionen verhängt? Bitte um Auflistung nach
Einrichtung sowie verhängten Sanktionen (inkl. Höhe des
gekürzten/nicht ausbezahlten Taschengeldes).
- Bezahlkarte:
Medienberichten von Ende Jänner 2025 ist zu entnehmen, dass der Bund
sowie sieben Bundesländer den Auftrag zur Betreibung einer
einzuführenden Bezahlkarte für Asylwerber:innen an die
“Paycenter GmbH” vergeben haben.[2]
- Wie ist die Entscheidung getroffen
worden, der Paycenter GmbH den Auftrag zu erteilen? Auf wie viele Jahre
wurde der Auftrag der Paycenter GmbH erteilt und wie hoch sind die
jährlich zu erwartenden Kosten?
- Wie soll die Bezahlkarte konkret
ausgestaltet werden? Wird beispielsweise eine Bargeldabhebung (an
Bankomaten) möglich sein? Wird ein Bezahlvorgang bei im Handel
üblichen (Kredit‑)Kartenlesegeräten möglich sein?
- Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten
für die Einführung der Bezahlkarte im Bereich der
Bundesgrundversorgung sowie - falls Informationen diesbezüglich
vorliegen - im Bereich der Grundversorgung der jeweiligen
Bundesländer?
- Für wann ist eine Implementierung der Bezahlkarte im Bereich
der Bundesgrundversorgung vorgesehen?