7065/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.10.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Barbara Neßler, Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Polizeieinsatz und angezeigte Versammlungen rund um den FPÖ-Festakt zu Ehren Jörg Haiders am 12. September 2026 in Innsbruck
Am 12. September 2026 fand im Congress Innsbruck ein Festakt des Freiheitlichen Parlamentsklubs zu Ehren des ehemaligen FPÖ-Bundesparteiobmanns Jörg Haider statt. Anlass war der 40. Jahrestag seiner Übernahme des FPÖ-Bundesparteiobmannamtes im Jahr 1986.
Nach einem Bericht des ORF Tirol[1] waren rund um den Veranstaltungsort zahlreiche Polizeifahrzeuge positioniert. Insgesamt standen demnach rund 130 Polizeibeamt:innen, unter anderem mit Diensthunden, im Einsatz. Abgesichert wurde dabei auch eine Kundgebung von Kritiker:innen der FPÖ bei der Annasäule, an der sich laut ORF rund 100 Personen beteiligten. Die Veranstaltung im Congress Innsbruck besuchten rund 1.000 Personen. Die Kosten des Polizeieinsatzes wurden von der Landespolizeidirektion Tirol mit rund 50.000 Euro beziffert.
Das Versammlungsgesetz 1953 sieht vor, dass allgemein zugängliche Versammlungen grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor ihrer beabsichtigten Abhaltung unter Angabe von Zweck, Ort und Zeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen sind.
Nach der Rechtsprechung wird für das Vorliegen einer Versammlung grundsätzlich eine Mindestzahl von drei Personen angenommen. Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat dies zuletzt ausdrücklich unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung festgehalten[2]. Auch das Parlament selbst führt in einer Information zum Versammlungsrecht aus, dass die Anwesenheit von drei Personen die Mindestvoraussetzung für eine Versammlung darstellt[3].
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen hinsichtlich der Zahl, des Zwecks, der tatsächlichen Durchführung und der behördlichen Behandlung jener Versammlungen, die am 12. September 2026 im räumlichen Umfeld des Congress Innsbruck angezeigt wurden.
Von besonderem Interesse ist dabei, ob neben der öffentlich bekannten Kundgebung bei der Annasäule weitere Versammlungen im Umfeld des Veranstaltungsortes angezeigt wurden, in welchem Zusammenhang diese mit dem FPÖ-Festakt standen und ob deren Durchführung Auswirkungen auf die polizeiliche Einsatzplanung bzw. auf die Größe eines allfälligen polizeilichen Schutzbereiches hatte.
Sollten mehrere Versammlungen im Umfeld des Veranstaltungsortes angezeigt worden sein, ist zudem von Interesse, ob diese tatsächlich stattfanden und wie viele Personen jeweils daran teilnahmen. Dies ist insbesondere deshalb relevant, weil eine bloße Versammlungsanzeige nicht mit der tatsächlichen Durchführung einer Versammlung gleichzusetzen ist.
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über die Kosten des Polizeieinsatzes rund um den FPÖ-Festakt kam es zudem zu einem bemerkenswerten Vorgang im Umgang mit journalistischer Berichterstattung. Der Tiroler ORF-Journalist Roman Wagner recherchierte zu den Kosten von Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit politischen Veranstaltungen und wandte sich dabei auch mit Fragen an FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker. Statt diese Anfrage unmittelbar zu beantworten, wurde sie in einem von Herbert Kickl auf dessen Facebook-Seite veröffentlichten Video zum Gegenstand einer öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Journalisten. In der Folge war Wagner nach eigenen Angaben innerhalb kurzer Zeit mit einer Vielzahl von Hassnachrichten und Beschimpfungen konfrontiert; darunter befanden sich auch Nachrichten mit Gewalt- bzw. „Entsorgungs“-Drohungen. Der Standard berichtete zudem, dass problematische und verhetzende Kommentare auf den betreffenden Social-Media-Plattformen veröffentlicht blieben[4]. Der ORF-Redaktionsrat wertete das Vorgehen als gezielten Angriff auf einzelne Journalist:innen und sprach von einer Strategie der Einschüchterung und persönlichen Diskreditierung.
Dieser Vorgang ist auch im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage von Bedeutung. Eine freie und kritische Berichterstattung über den Einsatz öffentlicher Mittel und die Verwendung staatlicher Sicherheitsressourcen ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Kontrolle. Wenn Journalist:innen, die zu den Kosten einer politischen Veranstaltung recherchieren, öffentlich herausgestellt werden und in der Folge einer Welle von Hass und Drohungen ausgesetzt sind, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen solche Vorgänge auf die Bereitschaft von Journalist:innen haben können, kritisch über politische Akteur:innen zu berichten. Die vorliegende Anfrage dient daher nicht nur der Aufklärung über die Höhe der entstandenen Kosten, sondern auch der Transparenz darüber, wie die Sicherheitsbehörden mit den verschiedenen Versammlungen im Umfeld der Veranstaltung umgegangen sind und welche konkreten Faktoren den erheblichen Einsatz öffentlicher Ressourcen verursacht haben.
Gerade weil die FPÖ selbst den Einsatz öffentlicher Sicherheitsressourcen bei politischen Veranstaltungen anderer Akteur:innen wiederholt kritisch thematisiert hat, ist eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der für den eigenen Festakt eingesetzten Polizeikräfte und der dadurch entstandenen Kosten von besonderem öffentlichem Interesse.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie hoch waren die Gesamtkosten des Polizeieinsatzes im Zusammenhang mit dem FPÖ-Festakt im Congress Innsbruck am 12. September 2026?
2) Wie setzen sich diese Kosten im Detail zusammen (insbesondere Personalkosten, Überstunden, Reise- und Transportkosten, Sachkosten, Kosten für Diensthunde sowie sonstige Kosten)?
3) Wie viele Exekutivbedienstete waren insgesamt im Zusammenhang mit dem FPÖ-Festakt am 12. September 2026 im Einsatz?
4) Wie viele Einsatzstunden wurden von den eingesetzten Exekutivbediensteten insgesamt geleistet?
5) Aus welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen stammten die eingesetzten Beamt:innen?
6) Wie viele Beamt:innen waren ausschließlich für die unmittelbare Absicherung des Congress Innsbruck bzw. der dort stattfindenden FPÖ-Veranstaltung eingesetzt?
7) Wie viele Beamt:innen waren ausschließlich mit der Überwachung bzw. Absicherung von Versammlungen im Umfeld des Veranstaltungsortes betraut?
8) Wie viele Beamt:innen wurden für die Absicherung von Verkehrsmaßnahmen, Sperren oder sonstigen Maßnahmen im öffentlichen Raum eingesetzt?
9) Welche Kriterien wurden für die Festlegung des polizeilichen Einsatzumfanges und des räumlichen Schutz- bzw. Sicherheitsbereiches rund um den Congress Innsbruck herangezogen?
10) Wurde der räumliche Schutz- bzw. Sicherheitsbereich aufgrund angezeigter oder angekündigter Versammlungen erweitert?
a. Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Versammlungen?
b. Um welchen räumlichen Bereich wurde der Schutzbereich jeweils erweitert?
c. Wie viele zusätzliche Einsatzkräfte wurden dadurch erforderlich?
11) Wie viele Versammlungen wurden für den 12. September 2026 im räumlichen Umfeld des Congress Innsbruck bei den zuständigen Behörden angezeigt?
12) Für jede dieser angezeigten Versammlungen wird um folgende Angaben ersucht: a. Datum und Uhrzeit der Versammlungsanzeige;
b. angezeigter Versammlungsort bzw. angezeigte Route;
c. Beginn und Ende der angezeigten Versammlung;
d. angegebener Zweck bzw. Thema der Versammlung;
e. Name des bzw. der Anzeigenden bzw. des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin;
f. soweit es sich um eine juristische Person, politische Partei, Organisation oder Initiative handelte, deren Bezeichnung;
g. angegebene erwartete Teilnehmer:innenzahl;
h. tatsächlich festgestellte Teilnehmer:innenzahl;
i. ob die Versammlung tatsächlich stattfand.
13) Wie viele der angezeigten Versammlungen wurden von der FPÖ, einer ihrer Teilorganisationen, einem FPÖ-Abgeordneten, einem FPÖ-Funktionär oder einer sonstigen der FPÖ zurechenbaren Organisation angezeigt?
14) Wie viele der angezeigten Versammlungen fanden tatsächlich statt?
15) Bei wie vielen der angezeigten Versammlungen wurde vor Ort festgestellt, dass sich weniger als drei Personen am angegebenen Versammlungsort befanden?
16) Bei wie vielen angezeigten Versammlungen wurden genau drei Personen festgestellt?
17) Bei wie vielen angezeigten Versammlungen wurden mehr als drei Personen festgestellt und wie hoch war jeweils die festgestellte Teilnehmer:innenzahl?
18) Wurde bei einer oder mehreren angezeigten Versammlungen festgestellt, dass diese trotz vorheriger Anzeige tatsächlich nicht stattfanden?
a. Wenn ja, bei welchen?
b. Wann und durch wen wurde dies festgestellt?
c. Wurde dies aktenkundig gemacht?
19) Welche Verpflichtungen bzw. welche Praxis besteht für eine Person, die eine Versammlung angezeigt hat, wenn die angezeigte Versammlung letztlich nicht stattfindet?
20) Haben die jeweiligen Anzeigenden die zuständige Behörde darüber informiert, dass die angezeigte Versammlung nicht stattfinden werde?
21) Wenn eine angezeigte Versammlung nicht stattfand: Wurde die entsprechende Versammlungsanzeige von der Behörde als gegenstandslos bzw. erledigt dokumentiert?
22) Gibt es bei der Landespolizeidirektion Tirol bzw. bei anderen zuständigen Versammlungsbehörden eine standardisierte Vorgangsweise zur Überprüfung, ob angezeigte Versammlungen tatsächlich stattfinden?
23) Werden bei derartigen Überprüfungen Teilnehmer:innenzahlen bzw. die tatsächliche Durchführung der Versammlung dokumentiert?
24) Falls eine angezeigte Versammlung nicht stattfindet oder die Mindestzahl von drei Teilnehmer:innen nicht erreicht wird: Wird dies bei der weiteren polizeilichen Einsatzplanung berücksichtigt bzw. der dafür vorgesehene Ressourceneinsatz angepasst?
25) Fanden im Vorfeld des 12. September 2026 Gespräche, Besprechungen oder sonstige Koordinierungstreffen zwischen der Polizei bzw. der zuständigen Versammlungsbehörde und den Anzeigenden der im Umfeld des Congress Innsbruck angezeigten Versammlungen statt?
Wenn ja:
a. Mit welchen Anzeigenden fanden diese Gespräche statt?
b. Wann fanden sie statt?
c. Wer nahm von Seiten der Behörden daran teil?
d. Welche Themen wurden besprochen?
e. Wurden Vereinbarungen über Versammlungsorte, Routen, Beginn und Ende, Lautsprecher, Absperrungen oder sonstige Rahmenbedingungen getroffen?
f. Wurden Sicherheitsabstände oder sogenannte Schutzbereiche besprochen?
g. Wurden seitens der Polizei oder der Behörde konkrete Empfehlungen oder Vorgaben für die Durchführung der Versammlungen ausgesprochen?
26) Wurde im Rahmen dieser Vorbesprechungen mit den Anzeigenden auch die Frage erörtert, ob und in welcher Form Gegenproteste bzw. andere Versammlungen im Umfeld des Congress Innsbruck stattfinden könnten?
27) Wurde ein Gegenprotest aufgrund von anderen vorliegenden angezeigten Versammlungen behördlich untersagt oder räumlich verschoben?
28) Wurde mit einzelnen Anzeigenden vereinbart, dass ihre Versammlung an einem bestimmten Ort bzw. innerhalb eines bestimmten räumlichen Bereiches stattfinden soll?
29) Falls entsprechende Vereinbarungen oder Absprachen getroffen wurden: In welcher Form wurden diese dokumentiert?
30) Wurde bei der polizeilichen Einsatzplanung zwischen der unmittelbaren Absicherung des FPÖ-Festaktes und der Absicherung der im Umfeld angezeigten Versammlungen unterschieden?
31) Wie viele Polizeibeamt:innen waren konkret für die Absicherung der jeweils angezeigten Versammlungen vorgesehen?
32) Wie viele Polizeibeamt:innen waren tatsächlich bei den jeweiligen Versammlungen eingesetzt?
33) Welche Kosten entstanden durch die polizeiliche Absicherung der jeweiligen Versammlungen jeweils?
34) Wurde bei der Einsatzplanung berücksichtigt, dass mehrere räumlich getrennte Versammlungen einen größeren polizeilichen Kräfteansatz erforderlich machen können?
35) Wurde geprüft, ob die Zahl oder räumliche Verteilung der angezeigten Versammlungen Auswirkungen auf die Größe des polizeilichen Schutzbereiches rund um den Congress Innsbruck hatte?
36) Wenn ja: Welche konkreten zusätzlichen polizeilichen Maßnahmen wurden aufgrund dieser Versammlungen gesetzt?
37) Wurden aufgrund der angezeigten Versammlungen zusätzliche Straßensperren, Absperrgitter, Zugangskontrollen oder sonstige Maßnahmen im öffentlichen Raum eingerichtet?
38) Welche dieser Maßnahmen wären ohne die angezeigten Versammlungen nach Einschätzung der Einsatzleitung nicht erforderlich gewesen?
39) Wurden im Vorfeld des 12. September 2026 zwischen der Polizei bzw. der zuständigen Behörde und der FPÖ oder dem Freiheitlichen Parlamentsklub Gespräche über Versammlungen im Umfeld des Congress Innsbruck geführt?
40) Wenn ja, welche konkreten Themen wurden dabei besprochen und welche Vereinbarungen wurden getroffen?
41) Wurde seitens der FPÖ bzw. des Freiheitlichen Parlamentsklubs gegenüber den Sicherheitsbehörden die Durchführung, Verlegung oder Anzeige weiterer Versammlungen im Umfeld des Congress Innsbruck thematisiert?
42) Wurde der Polizeieinsatz im Nachgang evaluiert?
43) Wenn ja, wurde dabei untersucht, in welchem Umfang die Zahl und räumliche Lage der angezeigten Versammlungen den erforderlichen Kräfteansatz beeinflusst haben?
44) Wurde im Rahmen dieser Evaluierung auch geprüft, ob einzelne angezeigte Versammlungen tatsächlich stattfanden und ob die hierfür eingeplanten polizeilichen Ressourcen tatsächlich erforderlich waren?
45) Falls einzelne Fragen aufgrund laufender Verfahren, datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder anderer gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten nicht vollständig beantwortet werden können: Welche konkreten gesetzlichen Bestimmungen stehen einer Beantwortung entgegen und können die betreffenden Informationen zumindest in anonymisierter oder aggregierter Form zur Verfügung gestellt werden?