7066/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.10.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanzierung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2028–2034, neue EU-Eigenmittel und die österreichische Budgetposition
Die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (MFR) für die Jahre 2028–2034 verbinden zwei Fragen, die politisch nicht voneinander getrennt werden können: Welche gemeinsamen Aufgaben soll die Union in den kommenden sieben Jahren erfüllen, und wie werden diese Aufgaben finanziert? Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht ein Gesamtvolumen von rund zwei Billionen Euro zum Teil finanziert durch ein Paket zusätzlicher Eigenmittel.
Nach dem Vorschlag sollen neue Einnahmen unter anderem aus dem Emissionshandelssystem, dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), einer Abgabe auf nicht gesammelte Elektroaltgeräte, einem Anteil an Tabakverbrauchsteuern sowie einem pauschalen Unternehmensbeitrag („Corporate Resource for Europe“, CORE) stammen. Nach Darstellung des Rates sollen diese Vorschläge zusammen mit Anpassungen des bestehenden Systems den Druck auf die nationalen Haushalte reduzieren. Der neue Eigenmittelbeschluss ist zudem verfassungsrechtlich besonders relevant: Werden neue Kategorien von Eigenmitteln eingeführt, bedarf der Ratsbeschluss in Österreich gemäß Art. 23i Abs. 3 B-VG der Genehmigung des Nationalrates und der Zustimmung des Bundesrates mit qualifizierten Mehrheiten.
Finanzminister Markus Marterbauer hat sich wiederholt grundsätzlich offen für neue EU-Eigenmittel gezeigt. Im EU-Unterausschuss des Nationalrates am 8. Jänner 2026 führte er aus, zusätzliche Eigenmittel könnten den österreichischen EU-Beitrag verringern; neue Eigenmittel bewertete er „grundsätzlich positiv“. In seiner Rede zum Doppelbudget 2027/2028 erklärte er, der nächste EU-Finanzrahmen müsse mehr Mittel für europäische öffentliche Güter bereitstellen. Neue EU-Eigenmittel seien dabei der richtige Weg, um gemeinsame europäische Projekte zu finanzieren, ohne nationale Budgets zu gefährden.
Demgegenüber fordert das Bundeskanzleramt öffentlich substanzielle Kürzungen am Gesamtvolumen des MFR. Bundeskanzler Christian Stocker bezeichnete den Vorschlag von rund zwei Billionen Euro im Juni 2026 als deutlich zu hoch und forderte Kürzungen. Am 27. August 2026 traf der österreichische Bundeskanzler in Berlin mit dem deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz sowie weiteren Staats- und Regierungschefs bzw. Vertretern von Nettozahlerstaaten zusammen. Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Österreich, Finnland und Schweden veröffentlichten anschließend eine gemeinsame Erklärung zum MFR 2028–2034. Darin wird gefordert, den Kommissionsvorschlag um mehrere hundert Milliarden Euro zu reduzieren. Alle Haushaltsrubriken sollen zu diesen Kürzungen beitragen. Damit stellt sich insbesondere aus finanzpolitischer Sicht die Frage, wie die Bundesregierung gleichzeitig nationale Beiträge begrenzen, zusätzliche europäische Aufgaben finanzieren, die Rückzahlung von NextGenerationEU stemmen und auf eine gemeinsame Kreditaufnahme verzichten will.
Das Bundesministerium für Finanzen ist nach dem Bundesministeriengesetz für die budgetären Angelegenheiten der Europäischen Union zuständig. Die konkreten Auswirkungen des MFR auf den österreichischen Bundeshaushalt, die Bewertung der Eigenmittelvorschläge sowie die finanzielle Kohärenz der österreichischen Verhandlungsposition fallen daher in den Vollziehungsbereich des Finanzressorts. Da der Finanzminister neue Eigenmittel als möglichen Weg zur Stärkung Europas bei gleichzeitiger Schonung nationaler Budgets bezeichnet, braucht es eine detaillierte Offenlegung der österreichischen Berechnungen und Positionen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie beurteilt das Bundesministerium für Finanzen den derzeitigen Verhandlungsstand zum MFR 2028–2034 aus budgetärer Sicht?
2) Welche Höhe des österreichischen Bruttobeitrags zum EU-Haushalt wird unter dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag für die Jahre 2028–2034 erwartet?
a) Bitte um jährliche Darstellung für 2028 bis 2034, soweit entsprechende Berechnungen vorliegen.
b) Bitte um Darstellung in Euro, als Anteil am BIP und – soweit verfügbar – als Anteil an den Gesamtauszahlungen des Bundes.
3) Welche Beitragshöhe würde sich nach den derzeit im Rat diskutierten Kürzungsszenarien ergeben?
a) Welche Szenarien zu unterschiedlichen MFR-Gesamtvolumina wurden im BMF berechnet?
4) Wie definiert das BMF das wiederholt genannte Ziel, eine „Erhöhung des österreichischen Beitrags“ zu vermeiden?
a) Bezieht sich dies auf den nominellen Bruttobeitrag, einen realen Beitrag, den BNE-basierten Anteil, den Nettosaldo Österreichs oder eine andere Kennzahl?
5) Welche Höhe des österreichischen Beitragsrabatts strebt das BMF für den MFR 2028–2034 an?
a) Welche budgetäre Wirkung hätte die Fortführung des bisherigen Rabatts in den Jahren 2028–2034?
6) Welche budgetären Mehrbelastungen entstehen für den EU-Haushalt 2028–2034 aus der Rückzahlung und Verzinsung von NextGenerationEU?
a) Welchen österreichischen Anteil an diesen Belastungen erwartet das BMF unter unterschiedlichen Finanzierungsvarianten?
7) Wie lautet die aktuelle Position des BMF zur Einführung neuer EU-Eigenmittel insgesamt?
8) Welche der fünf von der Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen Eigenmittelquellen unterstützt das BMF grundsätzlich, welche lehnt es ab und bei welchen ist die Prüfung noch offen?
a) Bitte getrennt nach ETS-Eigenmittel, CBAM-Eigenmittel, Eigenmittel auf Basis nicht gesammelter Elektroaltgeräte, Tabak-Eigenmittel und CORE.
9) Welche jährlichen EU-Einnahmen erwartet die Kommission aus den einzelnen neuen Eigenmittelquellen und welche davon legt das BMF seinen eigenen Berechnungen zugrunde?
10) Welche Auswirkungen hätten die einzelnen vorgeschlagenen Eigenmittel auf den österreichischen BNE-basierten EU-Beitrag?
a) Bitte – soweit berechenbar – für jede Eigenmittelkategorie getrennt ausweisen.
11) Welche unmittelbaren oder mittelbaren finanziellen Belastungen für den österreichischen Bundeshaushalt, Unternehmen und private Haushalte erwartet das BMF aus den einzelnen Eigenmittelvorschlägen?
a) Wie werden dabei mögliche Entlastungen durch geringere BNE-basierte Beiträge gegengerechnet?
12) Wie bewertet das BMF den vorgeschlagenen Corporate Resource for Europe (CORE) für Unternehmen mit einem jährlichen Nettoumsatz von mindestens 100 Millionen Euro?
a) Wie viele in Österreich tätige Unternehmen wären nach derzeitiger Einschätzung betroffen?
b) Mit welchem jährlichen Aufkommen aus Österreich wird gerechnet?
c) Wie beurteilt das BMF die Standort- und Verteilungswirkungen dieses Vorschlags?
13) Wie bewertet das BMF den Eigenmittelvorschlag auf Basis nicht gesammelter Elektroaltgeräte?
a) Welche Zahlungsverpflichtung könnte daraus für Österreich entstehen?
b) Welche Lenkungswirkung erwartet das BMF auf die österreichische Sammelquote?
14) Wie bewertet das BMF die vorgeschlagene Abführung eines Anteils der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem an den EU-Haushalt?
a) Welche Auswirkungen hätte dies auf die dem österreichischen Budget verbleibenden ETS-Einnahmen?
15) Wie bewertet das BMF den vorgeschlagenen höheren Anteil der CBAM-Einnahmen für den EU-Haushalt?
a) Welche Einnahmen werden für Österreich bzw. den EU-Haushalt daraus erwartet?
16) Wie bewertet das BMF das vorgeschlagene Tabak-Eigenmittel?
a) Welche budgetären Auswirkungen wären für Österreich zu erwarten?
17) Welche Anpassungen österreichischer Gesetze oder Vollzugsstrukturen wären für die Umsetzung der einzelnen Eigenmittelvorschläge voraussichtlich erforderlich?
18) Welche Position vertritt das BMF zur von der Kommission vorgeschlagenen Reduktion der Einhebungsvergütung bei traditionellen Eigenmitteln bzw. zu Anpassungen des bestehenden Eigenmittelsystems?
19) Welche finanzpolitischen Kriterien verwendet das BMF, um neue Eigenmittel zu bewerten?
a) Welche Rolle spielen dabei zusätzliche Einnahmen, Lenkungswirkungen, Verteilung, Standortwirkung, Verwaltungsaufwand, Steuerautonomie und die Entlastung des BNE-Beitrags?
20) Wie beurteilen Sie die These, dass neue EU-Eigenmittel insbesondere dann im österreichischen Interesse liegen können, wenn sie europäische öffentliche Güter finanzieren und gleichzeitig den Druck auf den österreichischen Bundeshaushalt reduzieren?
21) Welche konkreten „europäischen öffentlichen Güter“ sollten nach Ihrer im Nationalrat vertretenen Position im MFR 2028–2034 stärker finanziert werden?
a) Welche zusätzlichen Mittel wären dafür aus Sicht des BMF erforderlich?
22) Ist die Forderung des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie nach substantiellen Kürzungen des MFR aus Sicht des BMF mit Ihrem Ziel vereinbar, mehr Mittel für europäische öffentliche Güter bereitzustellen?
a) Wenn ja, welche Ausgaben sollen reduziert und welche gleichzeitig erhöht werden?
b) Wenn nein, welche alternative finanzpolitische Position vertritt das BMF?
23) Welche MFR-Kürzungsszenarien hat das BMF hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Energie- und Verkehrsinfrastruktur, Klimatransformation, soziale Kohäsion, Agrarpolitik, Sicherheit und Außenpolitik analysiert?
a) Welche zentralen Ergebnisse ergaben diese Analysen?
24) Welche Abstimmungen fanden seit 1. Jänner 2026 zwischen BMF und Bundeskanzleramt zur MFR-Gesamthöhe und zu den neuen Eigenmitteln statt?
a) Bitte um Auflistung nach Datum und Gegenstand.
25) In welchen Punkten besteht zwischen BMF und Bundeskanzleramt bereits eine akkordierte Position und in welchen Punkten sind Entscheidungen noch offen?
26) Wurden dem Bundeskanzleramt oder anderen Ressorts seitens des BMF schriftliche Berechnungen oder Positionspapiere zu neuen Eigenmitteln übermittelt?
a) Wenn ja, wann und zu welchen Themen?
27) Wie soll aus Sicht des BMF die Finanzierungslücke geschlossen werden, falls zugleich das MFR-Gesamtvolumen gekürzt, der österreichische Beitrag nicht erhöht, keine gemeinsame Kreditaufnahme zugelassen und neue Eigenmittel nur teilweise beschlossen werden?
28) Welche Rolle misst das BMF dem österreichischen Parlament bei den Verhandlungen über den neuen Eigenmittelbeschluss zu?
a) Wann ist aus heutiger Sicht mit einer Vorlage zur Genehmigung nach Art. 23i Abs. 3 B-VG zu rechnen?
b) Wie wird das Parlament vor einer politischen Einigung über die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Eigenmittelkategorien informiert werden?