7081/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.10.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz – Vollzugsbilanz im Ressort

BEGRÜNDUNG

 

Mit 1. September 2025 trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Nach jahrzehntelanger Debatte wurde damit das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Grundrecht auf Zugang zu staatlicher Information geschaffen (Art. 22a B-VG). Das IFG verpflichtet die Organe der Verwaltung zweifach: Informationsbegehren sind grundsätzlich binnen vier Wochen zu beantworten, und Informationen von allgemeinem Interesse – darunter Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge ab einem Gegenstandswert von 100.000 Euro – sind proaktiv im zentralen Informationsregister (data.gv.at) zu veröffentlichen.

Recherchen zivilgesellschaftlicher Organisationen wie des Forums Informations-freiheit sowie Medienberichte zeichneten ein durchwachsenes Bild der ersten Monate: uneinheitliche Prozesse zwischen den Ressorts, Probleme bei der Einbringung per E-Mail, ausgereizte statt unverzüglich wahrgenommene Fristen, eine restriktive Auslegung der Geheimhaltungsgründe sowie eine schleppende Befüllung des Informationsregisters. Im Juli 2026 hat das Forum Informationsfreiheit zudem die internen IFG-Leitlinien der Ministerien untersucht und dabei erhebliche Unterschiede in der Vollzugspraxis dokumentiert.

Mit Ablauf des 31. August 2026 liegt nun erstmals ein volles Jahr Vollzugserfahrung vor. Damit lässt sich ressortweise beurteilen, ob das neue Grundrecht in der Praxis angekommen ist: wie viele Begehren gestellt und wie sie erledigt wurden, ob Fristen und Unentgeltlichkeit eingehalten werden, wie oft Geheimhaltungsgründe heran-gezogen werden, ob die Bescheid- und Rechtsschutzpraxis funktioniert und wie ernst die proaktive Veröffentlichungspflicht genommen wird. Von Interesse ist außerdem, ob im Zuge des laufenden KI-Ausrollens in der Bundesverwaltung („Public AI“, GovGPT) auch die Bearbeitung von Informationsbegehren automatisiert wird – und wie dabei Sorgfalt und Verantwortung sichergestellt sind.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Informationsbegehren nach dem IFG sind im Wirkungsbereich Ihres Ressorts zwischen 1. September 2025 und 31. August 2026 eingelangt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten sowie nach Zentralstelle, nachgeordneten bzw ausgegliederten Dienststellen, Unternehmen mit staatlicher Beteiligung, die von Ihrem Ressort verwaltet werden sowie Selbstverwaltungskörpern in der Aufsicht Ihres Ministeriums)

2)    Auf welchen Wegen langten diese Begehren ein (E-Mail, Webformular, schriftlich, mündlich, über Plattformen wie fragdenstaat.at), und wie verteilt sich das Aufkommen auf diese Kanäle?

3)    In wie vielen Fällen wurde die begehrte Information vollständig, teilweise oder nicht erteilt? (Bitte um Aufschlüsselung)

4)    In den Fällen teilweiser oder gänzlicher Nichterteilung: Welche Geheimhaltungsgründe des § 6 IFG wurden jeweils wie oft herangezogen?

5)    Wie lange dauerte die Erledigung im Durchschnitt, in wie vielen Fällen wurde die vierwöchige Frist überschritten, und in wie vielen Fällen wurde sie auf acht Wochen verlängert?

6)    In wie vielen Fällen wurde ein Bescheid über die Nichterteilung beantragt, in wie vielen Fällen wurde tatsächlich ein Bescheid erlassen, und wie lange dauerte die Bescheiderlassung im Durchschnitt?

7)    In wie vielen Fällen erhielten Antragsteller:innen weder die Information noch einen Bescheid?

8)    Wie viele Beschwerden gegen Bescheide bzw. Säumnisbeschwerden wurden an die Verwaltungsgerichte erhoben, und wie gingen die bereits entschiedenen Verfahren aus?

9)    Wurden für die Behandlung von Informationsbegehren in Ihrem Ressort in irgendeiner Form Kosten oder Gebühren verlangt? Wenn ja, in wie vielen Fällen und auf welcher Grundlage?

10) Wie viele Informationen von allgemeinem Interesse hat Ihr Ressort seit 1. September 2025 im Informationsregister veröffentlicht? (Aufschlüsselung nach Art der Information: Studien, Gutachten, Stellungnahmen, Verträge, Sonstiges)

11) Wie viele Verträge mit einem Gegenstandswert von mindestens 100.000 Euro hat Ihr Ressort seit 1. September 2025 abgeschlossen, und wie viele davon wurden im Informationsregister veröffentlicht? Falls nicht alle: warum nicht?

12) Nach welchen Kriterien und durch wen wird in Ihrem Ressort beurteilt, ob eine Information von „allgemeinem Interesse“ ist?

13) Werden Informationen, die wiederholt Gegenstand von Begehren sind, systematisch proaktiv veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?

14) Wer ist in Ihrem Ressort für die Befüllung und Aktualisierung des Informationsregisters zuständig, und in welchen Intervallen erfolgt diese?

15) Bestehen in Ihrem Ressort interne Leitlinien oder Erlässe zum Vollzug des IFG, wurden diese seit Jänner 2026 überarbeitet, und wo werden sie veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?

16) Welche Organisationseinheiten sind für die Bearbeitung von Informationsbegehren zuständig, und wie viele Vollbeschäftigungsäquivalente sind dafür vorgesehen?

17) Wie viele Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts wurden bisher zum IFG geschult, und in welcher Form?

18) Werden Informationsbegehren, die per einfacher E-Mail einlangen, angenommen und inhaltlich bearbeitet oder weitergeleitet? Wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage werden sie zurückgewiesen?

19) Gibt es ressortübergreifend einheitliche Vorgaben oder eine Koordinierung des IFG-Vollzugs (etwa durch das Bundeskanzleramt), und in welcher Form beteiligt sich Ihr Ressort daran?

20) Wird in Ihrem Ressort Künstliche Intelligenz (etwa GovGPT oder andere „Public AI“-Anwendungen) bei der Bearbeitung von Informationsbegehren eingesetzt oder ist dies geplant? Wenn ja: für welche Arbeitsschritte, und wie sind fachliche Prüfung und Verantwortung sichergestellt?

21) Führt Ihr Ressort eine laufende Statistik zum IFG-Vollzug, wird diese veröffentlicht, und wurden entsprechende Daten für die Evaluierung des Gesetzes der Datenschutzbehörde gem § 15 Abs 2 IFG zur Verfügung gestellt, und wenn ja in welchem Umfang?

22) Welche Anwendungsprobleme des IFG sind aus Sicht Ihres Ressorts im ersten Jahr aufgetreten?

23) Sieht Ihr Ressort gesetzlichen Nachschärfungsbedarf – etwa bei Fristen, der Bescheidpflicht, dem Informationsregister oder der Schaffung einer/eines unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten?

a. Wenn ja, inwiefern?

b. Wenn nein, warum nicht?

24) Wie wurde die Öffentlichkeit über das neue Recht auf Information im Wirkungsbereich Ihres Ressorts informiert (Website, Kampagnen, Formulare), und ist die Antragstellung barrierefrei möglich?

25) Wurde bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage KI (insbesondere KAPA oder GovGPT) eingesetzt? Wenn ja, in welchen Arbeitsschritten?