716/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.03.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Fließt weiterhin Steuergeld in tierquälerische Vollspaltenböden?

BEGRÜNDUNG

 

Die Forderung nach einem Verbot von Vollspaltenböden in der Schweine- und Rinderhaltung gibt es aus Tierschutzgründen bereits lange. Nach über einem Jahr Verhandlungen gelang dem Grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch 2022 eine Einigung mit Landwirtschaftsminister Totschnig auf eine Abschaffung von unstrukturierten Vollspaltenböden im Neubau ab 2023 und im Bestand ab 2040. Zusätzlich wurde ein Projekt eingesetzt, anhand dessen etwa 2027/2028 ein langfristig gültiger gesetzlicher Mindeststandard festgelegt werden sollte. Das Ziel war hier jedenfalls seitens der Grünen, deutlich über den 2023er Standard hinauszugehen und jegliche Vollspaltenbuchten langfristig abzuschaffen. Der VfGH entschied Ende 2023, dass die Übergangsfrist bis 2040 den Tierschutz nicht ausreichend berücksichtige und daher zu lang sei. Ein Entwurf der neuen Bundesregierung über eine neue Regelung steht noch aus.

In der Gemeinsamen Agrarpolitik wird über die Investitionsförderung auch der Stallneu- und umbau gefördert. Im Grünen Bericht 2024 sind für die GAP 2014-2020 die Anteile an „Stallbau, besonders tierfreundliche Haltung“ und „Stallbau, Mindeststandard“ ausgewiesen. Dort ist ersichtlich, dass für Rinder, Geflügel, Schafe und Ziegen zu über 90% in „besonders tierfreundliche Haltung“ investiert wird, während bei Schweinen nur 52% der Investitionen in diese Kategorie fielen. 48% der Investitionen entfielen daher in dieser Periode auf Ställe mit Vollspaltenböden.

Im Sinne einer zukunftsorientierten und effizienten Nutzung von Steuergeld hätten nach Ansicht der Grünen schon seit Jahren die Förderung von Stallbauten auf gesetzlichem Mindeststandard gestoppt und nur noch Investitionen in Ställe mit deutlich erhöhtem Tierschutzstandard gefördert werden sollen.

Die Zahlen im Grünen Bericht geben Auskunft über die vergangene GAP-Periode, die aufgrund der Verlängerung der Vorschriften bis 2022 lief. Es ist allerdings unklar ob in neue Ställe, in Umbauten in bestehende Ställe, oder in einzelne Elemente in bestehenden Ställen investiert wurde.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Betriebe erhielten in den Jahren 2014 bis 2024 sowie 2025 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung Fördergelder für Adaptionen, Umbauten oder Neubauten ihrer Schweineställe aus der LE-Maßnahme „Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe (LE 2014-2020) bzw. „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ (LE 2023-2027)? Wir ersuchen um Angabe der Anzahl der geförderten Betriebe, Fördersumme, und von den Fördermaßnahmen betroffene Mast- bzw. Stallplätze, aufgeschlüsselt auf „besonders tierfreundliche Haltung“ und „Mindeststandard“, aufgeschlüsselt auf Bundesländer und Bezirke, jeweils sowohl bezogen auf das Jahr der Förderzusage als auch auf das Jahr der Auszahlung der Förderung.

2)    Wie lange dauert es durchschnittlich von der Förderzusage bis zum Abschluss der geförderten Investitionsarbeiten und der Auszahlung? Wie lange darf es maximal dauern?

3)    Von den Förderungen im Bereich „besonders tierfreundliche Haltung“ für Schweineställe:

a.    Welcher Anteil davon entfiel auf Neubauten? Davon, welcher Anteil entfiel auf deutlich höhere Vorgaben, nämlich mindestens entsprechend den Vorgaben im AMA Gütesiegel Mehr Tierwohl – Sehr Gut?

b.    Welcher Anteil entfiel auf Umbauten im Sinne einer Umstellung von Vollspaltenbuchten auf tierfreundliche Haltung? Davon, welcher Anteil entfiel auf deutlich höhere Vorgaben, nämlich mindestens entsprechend den Vorgaben im AMA Gütesiegel Mehr Tierwohl – Sehr Gut?

c.    Welcher Anteil entfiel auf geringfügigere Adaptionen in bestehenden Ställen, die die Kriterien der „besonders tierfreundlichen Haltung“ bereits vorher erfüllten (z.B. Investitionen in neue Fütterungsanlage, Belüftungssysteme)?

Wir ersuchen jeweils um Angabe der Anzahl der geförderten Betriebe, der betroffenen Stallplätze, und der Fördersummen, jeweils je Jahr der Förderzusage und der Auszahlung (2014-2024, sowie 2025 bisher) und aufgeschlüsselt auf Bundesländer und Bezirke. 

4)    Von den Förderungen im Bereich „Mindeststandard“ für Schweineställe:

a.    Welcher Anteil davon entfiel auf Neubauten?

b.    Welcher Anteil entfiel auf Umbauten im Sinne einer baulichen Tätigkeit an Böden oder Wänden?

c.    Welcher Anteil entfiel auf geringfügigere Adaptionen in bestehenden Ställen auf gesetzlichem Mindestniveau (z.B. Investitionen in neue Fütterungsanlage, Belüftungssysteme)?

Wir ersuchen jeweils um Angabe der Anzahl der geförderten Betriebe, der betroffenen Stallplätze, und der Fördersummen, jeweils je Jahr der Förderzusage und der Auszahlung (2014-2024 sowie 2025 bisher) und aufgeschlüsselt auf Bundesländer und Bezirke. 

 

5)    Dürfen seit 1.1.2023 noch Investitionen in Ställe mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten gefördert werden, bei denen das Haltungsniveau nicht zumindest auf den neuen gesetzlichen Mindeststandard von 2023 erhöht wird?

a.    Falls ja, welche Art von Investitionen werden für Ställe mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten noch gefördert?