761/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.03.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Aktuelle Daten über die Belegung der österreichischen Justizanstalten und die durchschnittlichen Kosten
Auf der Homepage des Rechnungshofes ist Folgendes zu lesen:
„Die Justizanstalten bewegen sich seit Jahren an der Auslastungsgrenze und sind überbelegt. Zudem haben sie fast alle mit Personalmangel zu kämpfen. Das stellt der Rechnungshof in seinen heute veröffentlichten Berichten „Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs; Follow-up-Überprüfung“ und „Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz“ fest. Die personellen Herausforderungen wirkten sich unmittelbar auf die Resozialisierungsbemühungen aus: So konnte das Beschäftigungsausmaß der Häftlinge nicht nachhaltig gesteigert werden. Es kam auch regelmäßig zu Schließungen der anstaltseigenen Betriebe. An Nachmittagen und an Wochenenden standen Aktivitäten für Häftlinge für eine zweckmäßige Tagesgestaltung nur begrenzt zur Verfügung. Vor allem in Gerichtlichen Gefangenenhäusern waren Häftlinge teilweise bis zu 23 Stunden am Tag in ihren Hafträumen eingesperrt. Um dem gesetzlichen Auftrag der Resozialisierung von Häftlingen gerecht zu werden, muss bei den Justizanstalten verstärkt in die Personalentwicklung investiert werden, empfehlen die Prüferinnen und Prüfer; ebenso in verbesserte Betriebsstrukturen, in angepasste Beschäftigungs- und Bildungsangebote sowie in bauliche Maßnahmen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2022 beziehungsweise 2018 bis 2022.
Für die strategische und operative Leitung des Straf- und Maßnahmenvollzugs ist die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheits-entziehender Maßnahmen zuständig. Sie ist eine Sektion des Justiz-ministeriums. Zum Stichtag 1. März 2023 betrug die Zahl der Häftlinge 9.127 Personen. Der Vollzug der Haft erfolgt in den insgesamt 28 Justizanstalten. Die Auszahlungen des Bundes für den Strafvollzug im Jahr 2022 betrugen 599,79 Millionen Euro.“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Insassen verbüßten von 01.01.2024 bis 31.12.2024 eine Haftstrafe in den österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufgliederung nach Monaten, Delikten und Justizanstalten)
2. Wie viele dieser Insassen haben keine österreichische Staatsbürgerschaft? (Bitte um Aufgliederung nach Justizanstalten, Herkunftsland bzw. Staats-bürgerschaften)
3. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro Hafttag im Jahr 2024?
4. Wie hoch waren die Vollzugskostenbeiträge im Jahr 2024?
5. Welche Justizanstalten waren von 01.01.2024 bis 31.12.2024 bundesweit mit über 100% Regelkapazität belegt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Angabe der Prozentzahl und nach Justizanstalten)
6. Gibt es auch Justizanstalten die von 01.01.2024 bis 31.12.2024 über die 100% Regelkapazität belegt waren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Prozenten der Überbelegung und nach Justizanstalten)
7. Wurden im Jahr 2024 die fehlenden Exekutivplanstellen besetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann werden die Exekutivplanstellen besetzt?
c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um dieses Problem zu lösen?
8. Wurden im Jahr 2024 die fehlenden Planstellen des Verwaltungspersonals besetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann werden die Planstellen für das Verwaltungspersonal besetzt?
c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um dieses Problem zu lösen?
9. Wurden im Jahr 2024 die fehlenden Planstellen des ärztlichen Personals besetzt?
b. Wenn nein, wann werden die Planstellen für das ärztliche Personal besetzt?
c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um dieses Problem zu lösen?
10. Wurden im Jahr 2024 die fehlenden Planstellen des psychologischen Personals besetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann werden die Planstellen für den psychologischen Dienst besetzt?
c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um dieses Problem zu lösen?
11. Wurden im Jahr 2024 die fehlenden Planstellen des Sozialen Dienste besetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann werden die Planstellen für den sozialen Dienst besetzt?
c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um dieses Problem zu lösen?
[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2024/ Resozialisierung_Beschaeftigung_von_Haeftlingen_steigern.html#