762/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2025
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ANFRAGE

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Elektronisch überwachter Hausarrest

 

 

Auf www.oesterreich.gv.at ist Folgendes zu lesen:

 

„Elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft (Fußfessel)

 

Es besteht die Möglichkeit, dass Strafgefangene den Vollzug der Strafe unter elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Mit der sogenannten Fußfessel können sie sich in ihrer Unterkunft aufhalten und einer geeigneten Beschäftigung, z.B. einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Kinderbetreuung, nachgehen. Dabei muss sich der Strafgefangene angemessenen Bedingungen seiner Lebensführung außerhalb der Vollzugsanstalt unterwerfen, z.B. werden Zeiten, in der der Strafgefangene in der Unterkunft sein muss, vorgegeben.

 

Einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest kann der Strafgefangene vor Strafantritt oder während des Vollzugs der Freiheitsstrafe stellen.“[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen befanden sich 2024 im elektronisch überwachten Hausarrest? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)

2.    Wegen welcher Delikte wurden im Jahr 2024 Fußfesselträger verurteilt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Delikt, Haftdauer, Dauer der Reststrafe, Geschlecht, Alter, Nationalität, sowie Aufschlüsselung seit wann sich die Person im elektronisch überwachten Hausarrest befindet?)

3.    Wie hoch waren die täglichen Kosten im Jahr 2024 für „Fußfesselträger"?

a.    Wie hoch ist der Anteil - in der Höhe der Beitragssumme und Prozent - die der „Fußfesselträger" beizutragen hat?

4.    Können sie schon sagen, wie hoch die täglichen Kosten für Fußfesselträger nach der Reform des Strafvollzugs sein werden?

a.    Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wird es nach der Reform des Strafvollzuges eine Änderung der Beitragssumme und/oder des Prozentanteils, die der Fußfesselträger beizutragen hat, geben?

a.    Wenn ja, wie hoch werden diese Beitragssummen und/oder des Prozentanteils dann sein?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wird der „elektronische überwachte Hausarrest", derzeit 12 Monate, nach der Reform des Strafvollzuges überhaupt ausgeweitet?

a.    Wenn ja, auf wie viele Monate?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Können Sie schon sagen, ob sich die Maßnahmen bzw. die Auflagen der Fußfessel im „elektronisch überwachten Hausarrest" nach der Reform des Strafvollzuges ändern?

a.    Wenn ja, inwiefern?

8.    Wird es nach der Reform des Strafvollzuges eigene/neue Ausgangsregeln für den „elektronisch überwachten Hausarrest" geben?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn ja, wie werden diese geregelt sein?

c.    Wenn ja, wer wird diese Ausgangsregeln bestimmen?

9.    Wird es nach der Reform des Strafvollzuges auch eine „überwachungsfreie Zeit" für den „elektronisch überwachten Hausarrest" geben?

a.    Wenn ja, wie wird dieser geregelt sein?

b.    Wenn ja, wer wird diesen bestimmen?

10. Ist ein „elektronisch überwachter Hausarrest" für Jugendliche ebenfalls geplant?

a.    Wenn ja, wie wird dieser geregelt sein?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Wurde eine Arbeitsgruppe im Bezug auf die elektronische Überwachung für Jugendliche eingerichtet?

a.    Wenn ja, gibt es hierzu Zwischenberichte?

b.    Wenn ja, wo kann man diese Berichte einsehen?

c.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Arbeitsgruppe?

12. Wird es nach der Reform des Strafvollzuges einen „elektronisch überwachten Hausarrest" für Straftäter mit besonderen Delikten (z.B. Sexualstraftäter, Gewalttäter usw.) geben?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wie wird dieser elektronisch überwachte Hausarrest geregelt sein?

c.    Wenn nein, werden diese generell von der Fußfessel ausgeschlossen?

13. Wird es nach der Reform des Strafvollzuges für Häftlinge im Maßnahmen-vollzug die nach §21 (2) StGB verurteilt sind den „elektronisch überwachten Hausarrest" geben?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wie wird dieser elektronisch überwachte Hausarrest geregelt sein?

c.    Wenn nein, werden diese generell von der Fußfessel ausgeschlossen?

14. Können Sie schon sagen, wie hoch die Einsparungen nach der Reform des Strafvollzuges sein werden?

15. Wie vielen Häftlingen wurde 2024 die „Fußfessel" wieder entzogen und warum? (Bitte um Aufschlüsselung nach Grund des Abbruches des elektronischen Hausarrests, Delikt des Haftgrundes, Staatsbürgerschaft und derzeitige Haftanstalt)



[1]    https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/7/1/Seite.2460312.html