765/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Irene Eisenhut

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage zu Teilnahme öffentlich Bediensteter an Großkund-gebung im Rahmen der Gehaltsverhandlungen am 30.11.2024

 

 

Mit Anfrage 263/J begehrte die Abgeordnete Irene Eisenhut vom Bundesminister für Inneres Auskunft über die Rahmenbedingungen einer Teilnahme öffentlich Bediensteter an der seitens der Gewerkschaft öffentlicher Dienst im Zuge der Gehaltsverhandlungen beabsichtigten Großkundgebung in Wien.

 

Mit Beantwortung 289/AB teilte der Bundesminister für Inneres mit, dass eine Teilnahme Bediensteter seines Ressorts ausschließlich in der dienstfreien Zeit möglich gewesen wäre und im Sinne der gegenseitigen Fürsorgepflicht dem jeweiligen Vorgesetzten im Vorhinein zu melden gewesen wäre.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die in genannter Anfragebeantwortung angeführte gegenseitige Fürsorgepflicht zwischen dem Bediensteten und seinem Vorgesetzten?

2.    Wie wird diese Fürsorgepflicht gewöhnlich im dienstlichen Alltag wahrgenommen?

3.    Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die in genannter Anfragebeantwortung angeführte Meldepflicht zwischen dem Bediensteten und seinem Vorgesetzten?

4.    Welche Vorhaben, Aktivitäten, Pläne, Absichten, welche sich auf die dienstfreie Zeit beziehen, sind dem Vorgesetzten zu melden?

5.    Welche Maßnahmen hat ein Vorgesetzter im Sinne der Fürsorgepflicht anhand einer an ihn ergangenen Meldung zu setzen?

6.    Was sind die Konsequenzen für den Bediensteten, sofern er dieser Meldepflicht nicht nachkommt?

7.    Sind derartige Meldungen vom Vorgesetzten zu verarbeiten / in Evidenz zu halten?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn ja, wie lange?

8.    Sind derartige Meldungen vom Vorgesetzten weiterzuleiten?

a.    Wenn ja, an wen?

9.    Wie viele Meldungen von Bediensteten Ihres Ressorts, welche eine Teilnahme an der geplanten Großkundgebung der GÖD am 26. November 2024 beabsichtigten, gingen ein?