767/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.03.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Schnedlitz
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Finanzielle Lage und Vermögensstruktur der Arbeiterkammern im Jahr 2024
Die Arbeiterkammern spielen eine zentrale Rolle in der Vertretung der Arbeitnehmer-interessen in Österreich. Sie finanzieren sich maßgeblich über Pflichtbeiträge und verwalten erhebliche Vermögenswerte. Um die finanzielle Situation und die Vermögensstruktur der Arbeiterkammern nachvollziehbar darzustellen, ist eine detaillierte Aufschlüsselung ihrer Bilanzkennzahlen erforderlich.
Besonders in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist Transparenz über die Finanzmittel und deren Verwendung von großer Bedeutung. Eine Übersicht über Aktiva, Passiva, Rücklagen und Verbindlichkeiten ermöglicht eine fundierte Analyse der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterkammern und kann helfen, mögliche finanzielle Entwicklungen besser einzuschätzen.
In diesem Zusammenhang richtet der der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch war das Gesamtvermögen der Arbeiterkammern im Jahr 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
2. Welche Summe entfiel im Jahr 2024 auf das Anlagevermögen der Arbeiter-kammern? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
3. Wie hoch war der Wert der Sachanlagen der Arbeiterkammern im Jahr 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
a. Welcher Anteil davon entfiel auf unbebaute Grundstücke?
b. Welcher Wert wurde für bebaute Grundstücke und Gebäude erfasst?
c. Welche Summe entfiel auf Betriebs- und Geschäftsausstattung?
d. In welcher Höhe wurden Kunstgegenstände bilanziert?
e. Welcher Betrag entfiel auf Rechte?
f. Welche Summe wurde für Anlagen im Bau veranschlagt?
g. Wie hoch waren sonstige Sachanlagen?
4. Wie hoch waren die Finanzanlagen der Arbeiterkammern im Jahr 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
a. Welcher Anteil davon bestand aus Wertpapieren?
b. Wie hoch waren die Beteiligungen?
c. Welche Summe entfiel auf Ausleihungen?
d. Welche weiteren Finanzanlagen wurden bilanziert?
5. Wie hoch war das Umlaufvermögen der Arbeiterkammern im Jahr 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
6. In welcher Höhe bestanden Forderungen und sonstige Vermögenswerte? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
7. Wie hoch war der Bestand an Wertpapieren und Anteilen im Umlaufvermögen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
8. Welche Summe entfiel auf Kassenbestände und Bankguthaben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
9. Welche Treuhandvermögen wurden in den Arbeiterkammern verwaltet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
10. In welcher Höhe wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten in den Arbeiterkammern bilanziert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
11. Wie hoch waren die Gesamtverbindlichkeiten der Arbeiterkammern im Jahr 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
12. Welche Summe entschied auf Kapitalrücklagen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
13. Wie hoch waren die Rücklagen der Arbeiterkammern? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
a. Welche Summe entfiel auf Investitionsrücklagen?
b. Welche weiteren Rücklagen wurden bilanziert?
14. Welche Höhe hatten die Rückstellungen der Arbeiterkammern im Jahr 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
a. Wie hoch waren die Abfertigungsrückstellungen?
b. Welche Summe entfiel auf Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen?
c. Welche Höhe hatten Rückstellungen für Reparaturen und Instand-haltung?
d. Welche Wahlrückstellungen wurden gebildet?
e. Wie hoch waren Rückstellungen für Digitalisierungsmaßnahmen?
f. Welche weiteren Rückstellungen wurden ausgewiesen?
15. Welche Gesamtverbindlichkeiten wiesen die Arbeiterkammern im Jahr 2024 auf? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)
a. Welche Summe entfiel auf Darlehensverbindlichkeiten?
b. Welche Höhe hatten Verbindlichkeiten auf Lieferungen und Leistungen?
c. Wie hoch waren Treuhandverbindlichkeiten?
d. Welche weiteren Verbindlichkeiten wurden erfasst?
e. Welche Summe wurde als passive Rechnungsabgrenzung ausge-wiesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kammer)