778/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend IRGW - Islamisches Realgymnasium Wien

 

 

Das Islamische Realgymnasium Wien (IRGW) wirbt auf verschiedenen sozialen Medien damit, Europas erstes islamisches Realgymnasium mit Öffentlichkeitsrecht zu sein: „Hochwertige Bildung basierend auf islamischen Werten“[1]

 

Beim Betrachten der Klassenfotos kann man sich - etwa anhand der Kopftuchdichte bei den Schülerinnen (bzw. zu einem geringeren Anteil unter den weiblichen Mitgliedern des Lehrerkollegiums) - leider nicht des Eindrucks erwehren, dass durch den Betrieb dieser Schule der Förderung einer islamischen Parallelgesellschaft Vorschub geleistet wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Voraussetzungen sind für eine Aufnahme als ordentlicher Schüler an der oben genannten Schule zu erfüllen?

2.    Ist die Zugehörigkeit zur islamischen Glaubensgemeinschaft ein Erfordernis für die Aufnahme als ordentlicher Schüler an der oben genannten Schule?

a.    Falls ja, warum?

b.    Falls nein, wie verteilen sich die konfessionellen Zugehörigkeiten auf die Schülerinnen und Schüler der oben genannten Schule?

3.    Auf welche Höhe beläuft sich das Schulgeld für die oben genannten Schule?

4.    Gibt es für Kinder aus sozial benachteiligten Familien die Möglichkeit von Stipendien an der oben genannten Schule?

a.    Falls ja, wie viele Kinder erhalten ein solches bzw. in welcher Höhe?

5.    Seit wann genießt die oben genannte Schule das Öffentlichkeitsrecht?

6.    Welche Voraussetzungen musste die oben genannte Schule für den Erwerb des Öffentlichkeitsrechts erfüllen?

7.    Wurden diese Kriterien von der oben genannten Schule sämtlich erfüllt?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls nein, wurde dies in der Zwischenzeit nachgeholt?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

8.    Erhält bzw. erhielt die oben genannte Schule Förderungen in Form von geldwerten Leistungen seitens Ihres Ressorts?

a.    Falls ja, wann, wofür und in welcher Höhe jeweils?

9.    Erhält bzw. erhielt die oben genannten Schule sonstige Förderungen seitens Ihres Ressorts?

a.    Falls ja, wann, wofür und in welcher Art jeweils?

10. Welche Unterstützung erhält die oben genannten Schule seitens der Bildungsdirektion Wien bzw. in welcher Höhe?

11. Welche Unterstützung erhält die oben genannte Schule seitens des Sozialfonds der EU bzw. in welcher Höhe?

12. Welche Unterstützung erhält der Schulerhalter SOLMIT seitens Ihres Ressorts bzw. in welcher Höhe?

13. Welche Unterstützung erhält der Schulerhalter SOLMIT seitens der Bildungsdirektion Wien bzw. in welcher Höhe?

14. Welche Vorkehrungen gibt es, damit auch an einer Schule wie der oben genannten die Schüler keinem übermäßigen Druck ausgesetzt werden, um sich in einer dem Koran gefälligen Weise zu verhalten?

15. Welche Vorkehrungen gibt es, damit auch an einer Schule wie der oben genannten die Schüler keinem übermäßigen Druck ausgesetzt werden, um beispielsweise als Mädchen Kopftücher zu tragen?

16. Welche Vorkehrungen gibt es, damit auch an einer Schule wie der oben genannten die Schüler keinem übermäßigen Druck ausgesetzt werden, um beispielsweise während des Ramadan nicht entgegen ihrem eigenen Willen dazu gedrängt werden fasten zu müssen?

17. Welche Vorkehrungen gibt es, damit auch an einer Schule wie der oben genannten die Lehrkräfte keinem übermäßigen Druck ausgesetzt werden, um beispielsweise zu konvertieren?



[1]    https://irgw.at/ (aufgerufen am 25.3.2025)