78/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.11.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend: Die Wahl Katars, Eritreas und der Demokratischen Republik Kongo (DRK) in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Am 9. Oktober 2024 wurden neben Katar auch Eritrea und die Demokratische Republik Kongo in den UN-Menschenrechtsrat gewählt, was international gemischte Reaktionen hervorgerufen hat.
Die Entscheidung, diese drei Länder in den Rat aufzunehmen, hat eine Debatte darüber entfacht, ob Staaten, die selbst für problematische Menschenrechtspraktiken bekannt sind, eine angemessene Rolle in diesem Gremium einnehmen können.
Katar, ein kleines, aber einflussreiches Golfemirat, hat in den letzten Jahren verstärkt versucht, seine internationale Rolle zu erweitern, wie beispielsweise durch die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2022. Es stand hier besonders wegen der Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitskräfte, der eingeschränkten Meinungsfreiheit sowie der Diskriminierung von Frauen und LGBTQ+-Personen im Blickpunkt von Menschenrechtsorganisationen. Zudem ist bekannt, dass Katar seit vielen Jahren als Unterstützer der Hamas gilt. Es hat in der Vergangenheit Hamas- Führern Exil gewährt und beheimatet den Fernsehsender AI Jazeera, der im Ruf steht, der Hamas eine Plattform zu geben.
Eritrea steht seit Langem in der Kritik internationaler Menschenrechtsorganisationen. Das ostafrikanische Land ist bekannt für sein autoritäres Regime, das nicht nur Zwangsarbeit, sondern auch politische Repressionen und fehlende Meinungsfreiheit ermöglicht. Eritrea wird auch häufig als „Nordkorea Afrikas“ bezeichnet, das seine Bürger:innen in hohem Maße überwacht. Besonders umstritten ist der Nationaldienst in Eritrea, der oft als Zwangsarbeit gilt und unbefristet andauern kann, was viele Eritreer in die Flucht treibt.
Die Demokratische Republik Kongo (DRK) hat ebenfalls eine schwierige Menschenrechtsbilanz. Das Land ist geprägt von gewaltsamen Konflikten und politischen Krisen. Besonders in den östlichen Regionen der DRK kommt es immer wieder zu bewaffneten Konflikten, bei denen Massaker, Vergewaltigungen und die Rekrutierung von Kindersoldaten an der Tagesordnung sind. Hinzu kommen Probleme wie Korruption, die fehlende Rechtsstaatlichkeit und die Ausbeutung natürlicher Ressourcen, die oft ohne Rücksicht auf die Rechte der einheimischen Bevölkerung erfolgt.
Gerechtfertigtes Ziel einer Mitgliedschaft dieser Länder im Menschenrechtsrat kann nur sein, ihnen eine Gelegenheit zu bieten, im Rahmen der 3-jährigen Teilhabe im Gremium die Einhaltung der menschenrechtlichen Standards im eigenen Land nach oben zu nivellieren. Alles andere wäre eine Provokation für die sinnvolle Arbeit und die Reputation des wichtigsten UN-Gremiums für Menschenrechte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Hat Österreich im Rahmen der Wahlen am 9. Oktober 2024 in der Generalversammlung eines der oben angeführten Länder für die Amtszeit 2025-2027 in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt?
a. Katar: falls ja, wie wurde die Wahl begründet?
b. Eritrea: falls ja, wie wurde die Wahl begründet?
c. DRK: falls ja, wie wurde die Wahl begründet?
2. Gibt es Evidenz dazu, ob die Strategie über lange Zeit aufgeht, Länder mit großen Herausforderungen im Bereich der Garantie von umfassenden Menschenrechten für die eigenen Bevölkerungen, in den UN- Menschenrechtsrat zu wählen?
a. Welches etwaige andere Kalkül wäre, für eine Wahl dieser Länder in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, in Betracht zu ziehen?
3. Der Rat hat spezielle Mandate für thematische oder länderspezifische Menschenrechtsfragen eingerichtet. Diese Mandate werden häufig von Sonderberichterstattern oder Arbeitsgruppen betreut, die Menschenrechtsverletzungen untersuchen und Empfehlungen zur Verbesserung der Situation geben.
a. Werden die genannten Untersuchungsmandate auch für Länder vergeben, die Mitglieder des UN-Menschenrechtsrats sind?