785/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.03.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe
Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1. Jänner 2025 189,20 Euro pro Monat. Sie wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Sie steht so lange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird, und kann auch rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung.
Die Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe sind einerseits, dass der Grad der Behinderung des Kindes mindestens 50% beträgt oder dass das Kind dauerhaft außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.[1]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Anträge auf erhöhte Familienbeihilfe wurden im Jahr 2024 gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)
a. Wie viele davon wurden gewährt/abgelehnt?
2. Wie hoch war der Betrag, der 2024 an erhöhter Familienbeihilfe insgesamt ausbezahlt wurde?
3. Welche der beiden Voraussetzungen wird für die Beantragung häufiger angegeben?
4. Wie oft wurde 2024 der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe wieder aberkannt?
a. Aus welchen Gründen ist dies geschehen? (Arbeitsversuch etc.)
5. Kam es seit 2024 zu unrechtmäßigen Auszahlungen der erhöhten Familienbeihilfe?
a. Wenn ja, wie konnte es dazu kommen?
b. Wenn ja, in welcher Summe wurde unrechtmäßig ausbezahlt?
c. Wenn ja, wurde die irrtümlich ausbezahlte Summe bereits gänzlich rückgezahlt?
6. Liegen Ihrem Ministerium Daten vor, welche Bevölkerungsgruppen aktuell hauptsächlich Anträge auf erhöhte Familienbeihilfe stellen?
7. Sehen Sie Bedarf, den Betrag für die erhöhte Familienbeihilfe ein weiteres Mal aufzustocken?
a. Wenn ja, warum und um wie viel?
b. Wenn nein, wieso nicht?
[1] vgl https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe/ Seite.1220330.html