794/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2025
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Konsequenzen nach einem Dreifachmord durch einen afghanischen Asylwerber in Wien

 

 

Im Februar 2024 erstach ein Asylwerber aus Afghanistan in einem Rotlicht-Etablissement in Wien-Brigittenau drei Frauen. Die Kleine Zeitung bezeichnete den Tatort als ein „regelrechtes Blutbad. […] Die getöteten Frauen wiesen massive Schnitt- und Stichverletzungen auf, so dass den Einsatzkräften schon beim Betreten des Tatorts klar war, dass für die Opfer jede ärztliche Hilfe zu spät kam.“[1] Nach seiner Festnahme sagte der Afghane, dass es „Gottes Auftrag war, die Frauen zu töten“. Der mit dem Fall betraute psychiatrische Sachverständige äußerte sich folgendermaßen: „Es besteht die ganz große Gefahr, dass er so etwas in absehbarer Zeit wieder macht.“[2]

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wo ist der afghanische Dreifachmörder derzeit untergebracht?

2.    Welchen Aufenthaltstitel besitzt selbiger noch?

3.    Wann ist damit zu rechnen, dass der für nicht zurechnungsfähig erklärte Mörder sich in Österreich wieder frei bewegen kann?

4.    Welche Kosten entstanden dem österreichischen Steuerzahler seit der Festnahme des afghanischen Dreifachmörders durch Unterbringung, Verpflegung, etc.?

5.    Wann kam dieser vermeintliche Asylwerber nach Österreich?

6.    Über welche Route kam er nach Österreich?

7.    War er vor seinem Dreifachmord den Behörden bereits bekannt?

a.    Wenn ja, in welchem Zusammenhang?

8.    Warum wurde dieser Mörder nicht längst in sein Herkunftsland abgeschoben?

9.    Welche Schritte wurden von Ihrem Ressort gesetzt, um eine Abschiebung des Mörders nach Afghanistan zu ermöglichen?

10. Welche weiteren Schritte werden Sie nun setzen, damit dieser Mörder endlich abgeschoben wird?

11. Kam es im Anschluss an die polizeilichen Behördenhandlungen am Tatort zur Verhängung von Disziplinarstrafen bzw. zu einem Disziplinarverfahren gegen die einschreitenden Beamten?

    1. Wenn ja, aus welchem Grund wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet?
    2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis wurde ein etwaiges Disziplinarverfahren abgeschlossen?
    3. Wenn ja, durch wen wurde ein etwaiges Disziplinarverfahren eingeleitet?


[1]    https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/18206774/drei-erstochene-frauen-in-wiener-erotikstudio-kollegin-sperrte-sich-in

[2]    https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/19108159/verhandlung-um-tod-von-drei-sexarbeiterinnen-in-wien