83/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.11.2024
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Illegale Arbeiter tarnten sich bei Finanzpolizei-Kontrolle als Hochzeitsgäste

 

 

Folgende Pressemeldung wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 17. November 2024 veröffentlicht:[1]

 

Illegale Arbeiter tarnten sich bei Finanzpolizei-Kontrolle als Hochzeitsgäste

Veranstalter holte 22 Schwarzarbeiter zum Grillen, Dekorieren und Servieren mit Reisebus aus Serbien

 

Ein jähes Ende fanden Hochzeitsfeierlichkeiten eines Paares im 21. Wiener Gemeindebezirk, nachdem die Beamtinnen und Beamten der Finanzpolizei aufgrund einer anonymen Anzeige einschreiten mussten. Rund 35 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten waren gemeinsam mit der Polizei und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Einsatz.

Der Veranstalter der Hochzeit hatte mehrere Personen zum Grillen, Dekorieren und Servieren rekrutiert und diese mit einem Reisebus aus Serbien nach Wien gefahren. Die serbischen Helfer versuchten, sich als Hochzeitsgäste zu tarnen, teils trotz Schürzen und ähnlicher Arbeitskleidung. Sie gaben an, Angehörige des Brautpaares zu sein und nicht zu arbeiten.

 

„Auch die romantischste Feier braucht eine saubere Abrechnung. Die konsequente Bekämpfung von illegaler Beschäftigung ist für uns von größter Bedeutung. Diese Aktion zeigt, dass wir entschlossen gegen Schwarzarbeit und Sozialmissbrauch vorgehen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Integrität unseres Arbeitsmarktes zu schützen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

 

Nach anfänglichen Schwierigkeiten, die Verantwortlichen herauszufiltern, wurden im gesamten Bereich Küche, Festsaal und Dekoration rund 22 illegal beschäftigte serbische Staatsbürger wegen Verstößen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt und vorläufig festgenommen. Außerdem wurden 26 Übertretungen nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz aufgedeckt. Zwei Anzeigen wurden wegen Sozialleistungsbetrug gelegt. Dabei handelt es sich um Schwarzarbeit bei gleichzeitigem Beziehen von Sozialleistungen wie Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld.

 

Für illegale Ausländerbeschäftigung drohen dem Arbeitgeber Strafen von 2.000 Euro bis 20.000 Euro je Dienstnehmer und für Schwarzarbeit 730 Euro bis 2.180 Euro je Dienstnehmer. Für Sozialleistungsbetrug werden Haftstrafen von bis zu drei Jahren für den Täter, häufig für den Dienstnehmer, verhängt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    In wie vielen Fällen wurde bei den Hochzeitsfeierlichkeiten im 21. Wiener Gemeindebezirk neben der Schwarzarbeit gleichzeitig Arbeitslosengeld und Sozialhilfe/Mindestsicherung (Bsp: Aufstocker) bezogen?

2.    Wie hoch ist der Schaden durch Sozialbetrug für das Arbeitsmarktservice (AMS) bzw. den Steuerzahler in diesem konkreten Fall zu beziffern (Frage 1)?

3.    Sind oder waren auch Scheinunternehmen im Zusammenhang mit den Hochzeitsfeierlichkeiten im 21. Wiener Gemeindebezirk bei der Schwarzarbeit beteiligt (Frage 1)?

a.    Wenn ja, welche Scheinfirmen und in welchem Ausmaß und Umfang?

4.    Wie hoch sind die AMS-Förderungen, die an diese Scheinfirmen ausbezahlt worden sind (Frage 3a)?

5.    Wie viele Fälle von Schwarzarbeit und gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe/Mindestsicherung (Bsp: Aufstocker) wurden seit dem 1. Jänner 2024 aufgedeckt?

6.    Wie teilen sich diese Fälle auf die einzelnen Bundesländer auf (Frage 5)?

7.    Wie teilt sich die Anzahl der überführten Schwarzarbeiter mit gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe/Mindestsicherung (Bsp: Aufstocker) auf Österreicher, sonstige EU-Staatsbürger, Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte auf (Frage 5)?

 



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241117_OTS0012/illegale-arbeiter-tarnten-sich-bei-finanzpolizei-kontrolle-als-hochzeitsgaeste