85/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.11.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Krankenversicherung und Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung 2020 bis 2024
Folgende Informationen finden sich auf der Webseite des BMSGPK:[1]
Krankenversicherung und Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung
Bezieherinnen bzw. Bezieher einer Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ohne Krankenversicherungsschutz werden von den Sozialämtern zur Krankenversicherung angemeldet. Der uneingeschränkte Zugang zu medizinischen Leistungen ist damit gewährleistet.
In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Bezieherinnen bzw. Bezieher einer Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ohne Krankenversicherungsschutz wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 laufend von den Sozialämtern zur Krankenversicherung angemeldet?
2. Wie haben sich diese Bezieherinnen bzw. Bezieher einer Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ohne Krankenversicherungsschutz, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 laufend von den Sozialämtern zur Krankenversicherung angemeldet wurden, auf die einzelnen österreichischen Bundesländer jeweils aufgeteilt (in absoluten Zahlen und Prozentpunkten)?
3. Wie hoch war der Anteil der österreichischen Bezieherinnen bzw. Bezieher einer Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ohne Krankenversicherungsschutz, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 laufend von den Sozialämtern zur Krankenversicherung angemeldet wurden, insgesamt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt (in absoluten Zahlen und Prozentpunkten)?
4. Wie hoch war der Anteil der sonstigen EU-Staatsbürger und Bezieherinnen bzw. Bezieher einer Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ohne Krankenversicherungsschutz, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 laufend von den Sozialämtern zur Krankenversicherung angemeldet wurden, insgesamt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt (in absoluten Zahlen und Prozentpunkten)?
5. Wie hoch war der Anteil der Drittstaatsangehörigen und Bezieherinnen bzw. Bezieher einer Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ohne Krankenversicherungsschutz, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 laufend von den Sozialämtern zur Krankenversicherung angemeldet wurden, insgesamt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt (in absoluten Zahlen und Prozentpunkten)?
6. Wie hoch war der Anteil der Asylberechtigten und Bezieherinnen bzw. Bezieher einer Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ohne Krankenversicherungsschutz, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 laufend von den Sozialämtern zur Krankenversicherung angemeldet wurden, insgesamt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt (in absoluten Zahlen und Prozentpunkten)?
7. Wie hoch war der Anteil der subsidiär Schutzberechtigten und Bezieherinnen bzw. Bezieher einer Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ohne Krankenversicherungsschutz, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 laufend von den Sozialämtern zur Krankenversicherung angemeldet wurden, insgesamt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt (in absoluten Zahlen und Prozentpunkten)?
8. Wie hoch waren die Kosten für die Bezieherinnen bzw. Bezieher einer Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ohne Krankenversicherungsschutz, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 laufend von den Sozialämtern zur Krankenversicherung angemeldet wurden, insgesamt?
9. Wie teilten sich diese Kosten jeweils gemäß der Fragen 2 bis 7 auf die abgefragten bzw. genannten Personenkategorien auf?
[1] https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialhilfe-und-Mindestsicherung/Leistungen.html