871/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.03.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend S-Link
Nach dem negativen Ausgang der S-Link Bürger:innenbefragung am 10. November 2024 in der Stadt Salzburg, sowie dem Flach- und Tennengau haben sich Stadt und Land Salzburg schnell auf eine Abwicklung der Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft mbh verständigt. Am 18. Dezember 2024 wurde im Landtag als Alternative zur Auflösung über eine Eingliederung in die Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH debattiert, um das erworbene Planungswissen und die mit Steuergeld geschaffenen Werte langfristig zu sichern. In der Debatte wurde dazu seitens der ÖVP signalisiert, dass man durchaus bereit sei Alternativen zu einer Liquidation der Gesellschaft zu prüfen, auch wenn man dem konkreten Punkt nicht zustimmen wollte.
Wie die „Salzburger Nachrichten“ am 17. Dezember 2024 berichteten, teilte der Aufsichtsratsvorsitzende der Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft, Christian Struber, mit, dass die Projektgesellschaft bis 7. Februar 2025 ein Konzept für das weitere Vorgehen vorlegen müsse. Bei der letzten Aufsichtsratssitzung am 17. Dezember 2024 seien die Beschlüsse vorgestellt worden. „Es geht auch darum, zu entscheiden, wie man mit gültigen Bescheiden umgeht, etwa den Grundwasseruntersuchungen, die eigentlich vorgeschrieben wären“, so Struber gegenüber den SN. So sollen die Planungsergebnisse wie die Konzession oder der UVP-Bescheid bis zum Mirabellplatz „nicht leichtfertig vernichtet werden“. Die Konzession zum S-Link sei nach Angaben der Gesellschaft für 99 Jahre gültig.
Mittlerweile sind mehrere Monate ins Land gezogen und es ist immer noch nicht klar, wie es mit der S-Link Planungsgesellschaft weitergehen soll. Wie der ORF am 17. März 2025 berichtete, sei die „Zukunft der S-Link-Projektgesellschaft offen“. Laut ORF-Bericht solle das UVP-Verfahren zum S-Link nun doch nicht abgeschlossen werden, in das von Stadt, Land und Bund schon mehr als 20 Millionen Euro investiert wurden. Ob die Bohrlöcher weiter beobachtet und verfüllt werden, müssen Fachleute klären. Bis Ende März solle jedenfalls fix sein, ob die S-Link-Projektgesellschaft aufgelöst oder mit der Salzburg Linien Verkehrsbetriebe Gesellschaft verschmolzen wird. Die „leichtfertige Vernichtung“ von Planungsergebnissen, vor der der Aufsichtsratsvorsitzende Christian Struber warnte, scheint also mittlerweile doch beschlossene Sache zu sein.
Argumentiert wird dieses Vorgehen offenbar damit, dass der „Projektverwirklichungswille“ nach der Befragung nicht mehr gegeben sei. Und das, obwohl die Gültigkeit der Befragung unter anderem vom Präsidenten der Salzburger Arbeiterkammer angezweifelt wird und ein Prüfverfahren beim Verfassungsgerichtshof eingeleitet wurde.
Gesellschaftszweck der Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft mbh war neben der Planung und Projektierung der unterirdischen Verlängerung der Salzburger Lokalbahnlinie S1/S11 vom Salzburger Hauptbahnhof (unterirdischer Lokalbahnhof) bis zum Mirabellplatz und der Planung der technischen Machbarkeit beziehungsweise Vorbereitung der Systementscheidung zu einer möglichen späteren Weiterführung der S1/S11 in Richtung Süden unter anderem auch die Planung „einer Schienenverbindung vom Messegelände (Terminal für den Reisebus-Tourismus)“. Auch dieses als „Messebahn“ bezeichnete Projekt steht aktuell auf der Kippe. Die Verantwortlichen in Stadt und Land behaupten diesbezüglich, dass der Bund nur das gesamte S-Link Projekt mitfinanzieren würde, nicht aber nur das Teilprojekt Messebahn.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie beurteilen Sie die Pläne von Stadt und Land Salzburg das UVP-Verfahren SALB-MIRA abzubrechen und so die darin bisher investierte Summe von über 20 Millionen Euro, von der der Bund 50 Prozent bezahlt hat, zu vernichten, obwohl im UVP-Verfahren festgestellt wurde, dass es sich um ein Projekt der Energiewende handelt?
2) Ist trotz negativer (nicht bindender) Bürger:innenbefragung (deren Rechtmäßigkeit zudem aktuell vom VfGH geprüft wird) aus ihrer Sicht ein Umsetzungswille, der Voraussetzung für den Abschluss des UVP-Verfahrens bzw. des Beschwerdeverfahrens vor dem BVwG ist, (rechtlich) argumentierbar?
3) Sollte das UVP-Verfahren abgeschlossen werden, muss der Bescheid nicht sofort konsumiert werden. Wie lange ist dieser grundsätzlich verlängerbar bzw. abänderbar?
4) Die Konzession zum Bau und zum Betrieb einer vernetzten Nebenbahn für die Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft mbh wurde durch das BMK als oberste Eisenbahnbehörde 2024 für eine Dauer von 99 Jahren (bis 2123) verliehen. Erlischt diese Konzession durch eine etwaige Liquidation der Gesellschaft?
5) Wurde dem BMK als oberster Eisenbahnbehörde von den Gesellschaftern der Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft mbh ein etwaiger Beschluss zum Nicht-Erhalt der Konzession übermittelt? Falls ja, wann und mit welcher Begründung?
6) Ist diese Konzession durch eine gesellschaftsrechtliche Verschmelzung oder einen Verkauf der Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft mbh übertragbar, auch wenn sich die Projektgesellschaft mbh bereits in Liquidation befindet?
7) Gibt es noch andere Möglichkeiten (als durch Verschmelzung oder Verkauf) diese durch das BMK erteilte Konzession zu übertragen und falls ja, welche?
8) Inwieweit könnte die bestehende Konzession auch für das Projekt einer Messebahn erweitert werden?
9) Gesellschaftszweck der Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft mbh war unter anderem auch die Planung „einer Schienenverbindung vom Messegelände (Terminal für den Reisebus-Tourismus)“. Für das Vorhaben SALB-MIRA wurden mit dem BMK mehrere (Finanzierungs-) Vereinbarungen getroffen (Absichtserklärung 2019, Rahmenvereinbarung 2020, Aktualisierung 2024, SIP 2024) die eine Kostentragung durch das BMK in der Höhe von 50 Prozent vorgesehen haben. Von den Verantwortlichen in Stadt und Land wird nun angegeben, dass sich diese Zusage nur auf die Umsetzung des Gesamtprojekts beziehen würde.
a) Ist aus Ihrer Sicht auch eine Co-Finanzierung des für sich alleine verkehrswirksamen Projekts „Messebahn“ durch das BMK vorstellbar?
b) Wurden dahingehend bereits Anfragen von Stadt und Land an das BMK gerichtet?
c) Falls ja, wann und wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche?