88/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.11.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Abkommen über soziale Sicherheit
Das Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) führt zu den Abkommen über Soziale Sicherheit folgendes aus:[1]
Abkommen über Soziale Sicherheit
Bilaterale Abkommen
Österreich hat im Bereich der „Sozialen Sicherheit“ mit einer Reihe von Staaten Abkommen geschlossen. Abkommen über soziale Sicherheit (ASS) sind bilaterale völkerrechtliche Verträge, die aus Sicht der Sozialversicherten dazu führen, gleiche oder ähnliche Leistungen der Sozialversicherung aus dem Heimatland auch in anderen Staaten durch deren Sozialversicherungsträger in Anspruch nehmen zu können. Vor allem Personen, die grenzüberschreitend in beiden Staaten erwerbstätig sind, sollen diese Abkommen bei der Wahrung ihrer sozialen Rechte helfen.
Abkommen über Soziale Sicherheit beruhen auf folgenden Grundsätzen:
· Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten im Bereich der „Sozialen Sicherheit“;
· Berücksichtigung der im anderen Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten für den Erwerb und die Aufrechterhaltung von Leistungsansprüchen;
· Festlegung, in welchem Staat Anspruch auf die Versicherungsleistung bei grenzüberschreitender beruflicher Tätigkeit besteht;
· Berechnung der Pensionshöhe nach den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten;
· Export der Geldleistungen an Anspruchsberechtigte im anderen Vertragsstaat;
· Leistungsaushilfe im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch die Versicherungsträger im anderen Vertragsstaat.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Mit welchen Drittstaaten bestehen soziale Abkommen, aufgegliedert auf die einzelnen Kontinente, im Jahre 2023?
2. Bei welchen Staatsbürgern aus Drittstaaten besteht die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten im Bereich der „Sozialen Sicherheit“?
3. Was kostet diese Gleichbehandlung das österreichische Sozialsystem jährlich, aufgeschlüsselt nach den Staatsbürgern den Drittstaaten im Jahre 2023 (Frage 2)?
4. Bei welchen und jeweils wie vielen Staatsbürgern aus Drittstaaten besteht die Berücksichtigung der im anderen Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten für den Erwerb und die Aufrechterhaltung von Leistungsansprüchen?
5. Was kostet diese Berücksichtigung der im anderen Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten für den Erwerb und die Aufrechterhaltung von Leistungsansprüchen das österreichische Sozialsystem jährlich, aufgeschlüsselt nach den Staatsbürgern aus den Drittstaaten im Jahre 2023 (Frage 4)?
6. Bei welchen und jeweils wie vielen Staatsbürgern aus Drittstaaten besteht die Festlegung, in welchem Staat Anspruch auf die Versicherungsleistung bei grenzüberschreitender beruflicher Tätigkeit besteht?
7. Was kostet diese Festlegung, in welchem Staat Anspruch auf die Versicherungsleistung bei grenzüberschreitender beruflicher Tätigkeit besteht´, das österreichische Sozialsystem jährlich, aufgeschlüsselt nach den Staatsbürgern aus den Drittstaaten im Jahre 2023 (Frage 6)?
8. Bei welchen und jeweils wie vielen Staatsbürgern aus Drittstaaten besteht die Berechnung der Pensionshöhe nach den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten?
9. Was kostet die Berechnung der Pensionshöhe nach den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten jährlich, aufgeschlüsselt nach den Staatsbürgern aus den Drittstaaten im Jahre 2023 (Frage 8)?
10. Bei welchen und jeweils wie vielen Staatsbürgern aus Drittstaaten besteht ein Export der Geldleistungen an Anspruchsberechtigte im anderen Vertragsstaat?
11. Was kostet der Export der Geldleistungen an Anspruchsberechtigte im anderen Vertragsstaat jährlich, aufgeschlüsselt nach den Staatsbürgern aus den Drittstaaten im Jahre 2023 (Frage 10)?
12. Bei welchen und jeweils wie vielen Staatsbürgern aus Drittstaaten besteht eine Leistungsaushilfe im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch die Versicherungsträger im anderen Vertragsstaat?
13. Was kostet die Leistungsaushilfe im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch die Versicherungsträger jährlich, aufgeschlüsselt nach den Staatsbürgern aus den Drittstaaten im Jahre 2023 (Frage 12)?
14. Wie sind die Fragen 1 bis 13 betreffend der Jahre 2020, 2021 und 2022 zu beantworten?
15. Welche Abkommen über Soziale Sicherheit mit Drittstaaten sind derzeit in Verhandlung?
16. Wie ist der jeweilige Verhandlungsstand (Frage 15)
[1] https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/soziales-gesundheit/abkommen-ueber-soziale-sicherheit