897/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Fraktionsförderungen in den Arbeiterkammern 2023

 

 

Die Arbeiterkammern sind als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein zentraler Bestandteil des österreichischen Sozial- und Wirtschaftssystems. Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Finanzstruktur sind Fraktionsförderungen, die den in den Arbeiterkammern vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. Diese Fördermittel sollen der politischen Arbeit innerhalb der Kammern dienen und zur Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen beitragen.

 

In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage nach der Höhe, Transparenz und Zweckmäßigkeit dieser Förderungen. Während die Wahlbeteiligung bei AK-Wahlen tendenziell rückläufig ist, steigen die Fraktionsförderungen weiterhin an. Besonders in Wahljahren zeigt sich eine Zunahme der ausgeschütteten Mittel, was den Bedarf nach einer genauen Überprüfung der Mittelverwendung verstärkt.

 

Diese Anfrage soll daher eine transparente Darstellung der Fraktionsförderungen ermöglichen, deren Entwicklung über die Jahre analysieren und klären, inwieweit die gewährten Mittel ausschließlich für die vorgesehene Fraktionsarbeit innerhalb der Arbeiterkammern verwendet werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die Aufwände für die Fraktionsförderungen in den Arbeiter-kammern 2023? (Bitte um Auflistung nach Arbeiterkammer und Fraktion)

2.    Wie viel war im Voranschlag 2023 für die Fraktionsförderungen vorgesehen? (Bitte um Auflistung nach Arbeiterkammer und Fraktion)