90/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.11.2024
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend AMS-Budget und Kassasturz in der Arbeitsmarktpolitik

 

 

Folgende Aussageb des SPÖ-Finanzstadtrats von Wien, Peter Hanke, lassen die arbeitsmarktpolitischen Alarmglocken schrillen:[1]

 

Hanke fordert von neuer Regierung höheres AMS-Budget

 

In Wien steigt die Arbeitslosigkeit, besonders für Menschen ohne Ausbildung. Hanke fordert mehr Geld fürs AMS und verweist auf waff-Angebote.

 

Die Wirtschaftslage in Österreich ist angespannt, auch in Wien steigen die Arbeitslosenzahlen. Im Oktober verzeichnete das Arbeitsmarktservice (AMS) erneut einen Anstieg: Rund 56.000 Arbeitssuchende in Wien haben nur einen Pflichtschulabschluss und stellen damit die größte Gruppe unter den Arbeitslosen. "Das zeigt, wie wichtig Bildung und Qualifikation als Schutz vor Arbeitslosigkeit sind", betont Finanz- und Wirtschafts-Stadtrat Peter Hanke.

 

Um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, hat der waff in Kooperation mit dem AMS das Programm "Jobs PLUS Ausbildung" ins Leben gerufen. Hier bekommen Berufsumsteiger eine kostenlose Ausbildung in Bereichen mit hohem Fachkräftebedarf wie Pflege, IT, Pädagogik und Technik – verbunden mit einer Jobzusage. Wer sich über ein Jahr qualifiziert, erhält mindestens 1.400 Euro monatlich und hat damit gute Chancen, sich langfristig am Arbeitsmarkt zu etablieren.

 

Auch für die über 50-Jährigen bietet der waff Unterstützung. Mit der "Joboffensive 50+" werden Unternehmen finanziell gefördert, wenn sie Langzeitarbeitslose ab 50 einstellen. Das erste halbe Jahr übernimmt der waff einen Teil der Lohnkosten, um den Einstieg zu erleichtern und älteren Arbeitnehmern wieder Chancen zu bieten.

 

Trotz der schwierigen Arbeitsmarktlage gibt es auch positive Entwicklungen: Im September waren in Wien 932.276 Menschen unselbständig beschäftigt – ein neuer Höchstwert und ein Plus von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Soziales sowie Erziehung und Unterricht sind die Beschäftigtenzahlen gestiegen. Hanke freut sich über diese Entwicklung: "Das ist ein Lichtblick in einer herausfordernden Zeit und zeigt, dass unsere Bemühungen Wirkung zeigen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hat seit dem 1. Jänner 2020 im Bundesland Wien monatlich sich die Anzahl der Arbeitslosen entwickelt, die nur einen Pflichtschulabschluss aufzuweisen haben bzw. hatten?

2.    Wie viele arbeitslose Pflichtschulabsolventen hatten bzw. haben eine österreichische Staatsbürgerschaft (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

3.    Wie viele arbeitslose Pflichtschulabsolventen hatten bzw. haben eine andere EU-Staatsbürgerschaft und aus welchen EU-Ländern stammten bzw. stammten diese (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

4.    Wie viele arbeitslose Pflichtschulabsolventen hatten bzw. haben eine Staatsbürgerschaft eines Drittstaates und aus welchen EU-Ländern stammten bzw. stammten diese (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

5.    Wie viele arbeitslose Pflichtschulabsolventen hatten bzw. haben den Status eines Asylberechtigten (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

6.    Wie viele arbeitslose Pflichtschulabsolventen hatten bzw. haben den Status eines subsidiär Schutzberechtigten (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

7.    Welche Kosten aus dem Titel des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe sind dem AMS in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (mit Ende Oktober 2024) durch arbeitslose Pflichtschulabsolventen, die eine österreichische Staatsbürgerschaft hatten bzw. haben, entstanden  (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

8.    Welche Kosten aus dem Titel des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe sind dem AMS in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (mit Ende Oktober 2024) durch arbeitslose Pflichtschulabsolventen, die eine andere EU-Staatsbürgerschaft hatten bzw. haben, entstanden (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

9.    Welche Kosten aus dem Titel des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe sind dem AMS in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (mit Ende Oktober 2024) durch arbeitslose Pflichtschulabsolventen, die eine Staatsbürgerschaft eines Drittstaates hatten bzw. haben, entstanden (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

10. Welche Kosten aus dem Titel des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe sind dem AMS in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (mit Ende Oktober 2024) durch arbeitslose Pflichtschulabsolventen, die den Status eines Asylberechtigten hatten bzw. haben, entstanden (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

11. Welche Kosten aus dem Titel des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe sind dem AMS in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (mit Ende Oktober 2024) durch arbeitslose Pflichtschulabsolventen, die den Status eines subsidiär Schutzberechtigten hatten bzw. haben, entstanden (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

12. Welche Kosten aus dem Titel einer AMS-Schulung sind dem AMS in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (mit Ende Oktober 2024) durch arbeitslose Pflichtschulabsolventen, die eine österreichische Staatsbürgerschaft hatten bzw. haben, entstanden (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

13. Welche Kosten aus dem Titel einer AMS-Schulung sind dem AMS in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (mit Ende Oktober 2024) durch arbeitslose Pflichtschulabsolventen, die eine andere EU-Staatsbürgerschaft hatten bzw. haben, entstanden (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

14. Welche Kosten aus dem Titel einer AMS-Schulung sind dem AMS in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (mit Ende Oktober 2024) durch arbeitslose Pflichtschulabsolventen, die eine Staatsbürgerschaft eines Drittstaates hatten bzw. haben, entstanden (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

15. Welche Kosten aus dem Titel einer AMS-Schulung sind dem AMS in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (mit Ende Oktober 2024) durch arbeitslose Pflichtschulabsolventen, die den Status eines Asylberechtigten hatten bzw. haben, entstanden (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

16. Welche Kosten aus dem Titel einer AMS-Schulung sind dem AMS in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (mit Ende Oktober 2024) durch arbeitslose Pflichtschulabsolventen, die den Status eines subsidiär Schutzberechtigten hatten bzw. haben, entstanden (Aufschlüsselung monatlich seit dem 1. Jänner 2020, siehe Frage 1)?

17. Welche Ergebnisse ergibt die Beantwortung der Fragen 1 bis 16 jeweils für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg?

18. Welche Ergebnisse ergibt die Beantwortung der Fragen 1 bis 16 jeweils für die Bundesländer Wien, Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg für die Personengruppen mit Lehrausbildung, mit mittlerer Ausbildung, mit höherer Ausbildung und mit akademischer Ausbildung?

 

 

 

 



[1] https://www.msn.com/de-at/nachrichten/inland/hanke-fordert-von-neuer-regierung-h%C3%B6heres-ams-budget/ar-AA1ttV9r?ocid=BingNewsSerp