92/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.11.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Anhaltende Mautbefreiung für ukrainische Kfz auf Österreichs Straßen

Im Zuge des Ukrainekrieges und der damit einhergehenden Fluchtbewegungen in Richtung Österreich sind seit mittlerweile über zwei Jahren tausende, zum Teil stark motorisierte, ukrainische Fahrzeuge auf Österreichs Straßen unterwegs. Daraus ergibt sich, dass Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen als aktive Verkehrsteilnehmer hierzulande nicht nur zwangsläufig in Unfälle verwickelt werden, sondern auch anderweitige verkehrsbezogene Kosten für den österreichischen Steuerzahler verursachen – insbesondere durch die offenbar weiterhin verlängerte Mautbefreiung für ukrainische Kfz bis 3,5t. Auf der Webseite der ASFINAG ist dazu zu lesen:

Kfz bis 3,5 t mit ukrainischen Kennzeichen sind bis einschließlich 31.3.2025 temporär von der Vignettenpflicht sowie von der Streckenmaut in Österreich ausgenommen[1]

Dies stellt eine klare Diskriminierung und Benachteiligung gegenüber unzähligen heimischen aber auch ausländischen Fahrzeughaltern dar, die für die Benützung von Autobahnen weiterhin voll mautpflichtig sind. Gerade gegenüber Pendlern, Geringverdienern, Mindestpensionisten und anderen, von der grassierenden Autofahrerabzocke der schwarz-grünen Bundesregierung betroffenen Personengruppen ist eine weitere Verlängerung der Mautbefreiung für ukrainische Kfz über zwei Jahre nach Ausbruch des Krieges nicht zu rechtfertigen. Denn offenbar wurde die aus der Anfragebeantwortung 14375/AB ersichtliche „Ausnahme für die Vignettenpflicht“[2], die zunächst bis zum 30.09.2023 galt, immer wieder klammheimlich verlängert. Proaktiv öffentlich kommuniziert wurde dazu seitens des BMK oder der ASFINAG jedenfalls nichts.

Auf den dadurch entstehenden Kosten – vom Wegfall der Mauteinnahmen über die Abnutzungsschäden an den Straßen bis hin zu Erhaltungskosten und verursachten Personen- und Sachschäden bei Unfällen mit ukrainischen Kfz – bleiben größtenteils die österreichischen Steuerzahler sitzen, die weiterhin dafür aufkommen müssen.

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage

1.    Mit welcher Begründung und auf welcher Grundlage wurde die Mautbefreiung für ukrainische Kfz bis 31.03.2025 verlängert?

2.    Wer zeichnete für diese Entscheidung verantwortlich?

3.    Bestehen diese oder ähnliche Mautbefreiungen derzeit auch für Kfz aus anderen Staaten?

4.    Ist derzeit angedacht, die Mautbefreiung für ukrainische Kfz nach dem 31.03.2025 weiter zu verlängern?

5.    Gibt es derzeit anderweitige Sonderregelungen für ukrainische Kfz auf Österreichs Straßen und wenn ja, welche?

6.    Ist Ihrem Ressort oder nachgelagerten Dienststellen bekannt, wie viele Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen und ukrainischer Zulassung seit Anfang 2023 in Verkehrsunfälle auf heimischen Straßen verwickelt waren?

7.    Kam es im Zusammenhang mit ukrainischen Fahrzeugen in Österreich seit Beginn 2023 zu Fällen von Fahrerflucht und wenn ja, zu wie vielen?

8.    Welcher Kostenentfall entstand bisher der ASFINAG durch die Mautbefreiung für ukrainische Kfz seit Beginn dieser Befreiung, etwa im Bereich der Vignette?

9.    Welche Zusatzkosten entstanden bisher der ASFINAG und/oder der Republik durch die Mautbefreiung für ukrainische Kfz?



[1] https://www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/

[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/14375