929/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundeskanzler

betreffend Förderung des Museums für Verhütung und Schwangerschafts-abbruch

 

 

Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der sogenannten Fristenlösung betreffend Schwangerschaftsabbrüche in Österreich wurde im Rahmen eines Beitrags des ORF mit dem Titel „50 Jahre Fristenregelung – Straffreiheit bei Abtreibungen“ vom 08.01.2025 das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch gezeigt.[1]

 

Auf der Website dieses Museums wird darauf verwiesen, dass Spenden, die in Österreich an das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch getätigt werden, steuerbegünstigt angerechnet werden können.[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Sind Zusendungen/Spenden (jeglicher Art) an das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch steuerlich absetzbar?

a.    Wenn ja, wodurch wird die Spendenabzugsfähigkeit begründet?

b.    Wenn ja, welche Stelle bescheinigt diese?

2.    Wird das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch von Ihrem Ministerium gefördert?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn ja, aus welchen Mitteln?

c.    Wenn ja, welchen Umfang an Fördermitteln erhielt das Museum aufgeschlüsselt innerhalb der Jahre 2020-2024?

3.    Gibt es Förderungen Ihres Ministeriums zu Publikationen oder Veranstaltungen des Museums für Verhütung und Schwangerschafts-abbruch?

a.    Wenn ja, welcher Art?

b.    Wenn ja, wie hoch war der diesbezügliche Förderbetrag innerhalb der Jahre 2020-2024?

4.    Gibt es aktuell gemeinschaftliche Projekte/Kampagnen zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Museum für Verhütung und Schwangerschafts-abbruch?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche Kosten verursachen diese konkret in welchem Zeitraum?



[1]    https://tv.orf.at/program/orf2/zibhistory150.html (abgerufen am 24.03.2025)

[2]    https://www.muvs.org/de/museum/unterstuetzen/ (abgerufen am 24.03.2025)