934/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

an die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Finanzielle Aufwendungen für Zusatzpensionen in der Sozial-versicherung im Jahr 2024

 

 

Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Pension dar. Während in der Privatwirtschaft nur ein Teil der Beschäftigten von Pensionskassenlösungen profitiert, sind Zusatzpensionssysteme insbesondere im öffentlichen und staatsnahen Bereich weit verbreitet.

 

In der Sozialversicherung werden neben den regulären ASVG-Pensionen auch Dienstordnungspensionen sowie Zusatzpensionen über Pensionskassen gewährt. Dies führt zu erheblichen finanziellen Aufwendungen, die zum Teil direkt aus der laufenden Gebarung der Sozialversicherungsträger finanziert oder als Beiträge an Pensionskassen abgeführt werden.

 

Diese Anfrage dient dazu, die Transparenz dieser Pensionssysteme zu erhöhen und einen detaillierten Überblick über die damit verbundenen Kosten im Jahr 2024 zu erhalten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Gesamtkosten entstanden der Sozialversicherung im Jahr 2024 durch Dienstordnungspensionen? (Bitte um Auflistung nach DVSV sowie nach Sozialversicherungsträgern; bei Trägern mit mehreren Versicherungszweigen zusätzlich eine getrennte Darstellung für Kranken-, Unfall- und Pensions-versicherung)

2.    Wie viele Personen bezogen im Jahr 2024 eine Dienstordnungspension in der Sozialversicherung? (Bitte um Auflistung nach DVSV und Sozialversicherungs-trägern; bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung)

a.    Wie viele der Bezieher erhielten eine Zusatzpension in Höhe von 70% (4.095 Euro) bis 140% (8.190 Euro) der ASVG-Höchstbetrags-grundlage?

b.    Wie viele Personen bezogen eine Zusatzpension in der Höhe von 140% (8.190 Euro) bis 210% (12.285 Euro) der ASVG-Höchstbetrags-grundlage?

c.    Für wie viele Personen überstieg die ausbezahlte Zusatzpension 210% (12.285 Euro) der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage?

3.    Welche finanziellen Mittel wurden im Jahr 2024 für die Beiträge an Pensionskassen aufgewendet? (Bitte um Auflistung nach DVSV und Sozial-versicherungsträgern; bei Trägern mit mehreren Versicherungszweigen zusätzlich nach Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung getrennt)

4.    Für wie viele Versicherte wurden im Jahr 2024 Beiträge an eine Pensionskasse entrichtet? (Bitte um Darstellung nach DVSV und Sozialversicherungsträgern; bei Mehrfach-Trägern unterteilt nach Kranken-, Unfall- und Pensions-versicherung)

5.    Welche Gesamtausgaben fielen 2024 für Zusatzpensionen an (Bitte um Auflistung nach DVSV sowie nach Sozialversicherungsträgern; bei Trägern mit mehreren Versicherungszweigen bitte eine getrennte Auflistung für Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung)

6.    Welche konkreten Regelungen gelten für die Abführung von Pensions-kassenbeiträgen und die Auszahlung von Zusatzpensionen innerhalb der Sozialversicherung? (Bitte getrennt nach DVSV und Sozialversicherungs-trägern; bei Trägern mit mehreren Versicherungszweigen bitte zusätzlich eine Differenzierung nach Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung)