937/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.03.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Schnedlitz
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Wirtschaftskammer: 2024 - Servicepartner oder reine Beitrags-einheber?
Die Wirtschaftskammern sind als gesetzliche Interessenvertretung der Unternehmen in Österreich mit vielfältigen Aufgaben betraut. Sie sollen ihren Mitgliedern beratend zur Seite stehen, sie bei wirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen und für ein unternehmensfreundliches Umfeld sorgen. Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt größtenteils durch verpflichtende Umlagen, die von allen Mitgliedsbetrieben – unabhängig von deren wirtschaftlicher Lage oder Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen – eingehoben werden.
Immer wieder gibt es jedoch Kritik an der Wirtschaftskammer, insbesondere in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit zwischen eingezogenen Beiträgen und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Während manche Unternehmen von den Angeboten der Kammer profitieren, fühlen sich andere als bloße Zahler ohne nennenswerten Gegenwert. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stellt sich die Frage, inwieweit die Wirtschaftskammer ihrer Rolle als Servicestelle gerecht wird oder ob sie in erster Linie als Geldeintreiber auftritt, die auf die verpflichtenden Beiträge ihrer Mitglieder nicht verzichten will.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Wie viele eingeschriebene Mahnungen wegen Nicht-Zahlung der Kammer-umlage wurden im Jahr 2024 verschickt? (Bitte nach Kammern aufschlüsseln)
2. An wie viele Mitglieder wurden Mahnungen wegen Nicht-Zahlung der Kammer-umlage im Jahr 2024 verschickt? (Bitte nach Kammern aufschlüsseln)
a. Welcher Prozentsatz aller Mitglieder ist das?
3. Wie oft werden Mitglieder im Schnitt gemahnt, bis ein Exekutivantrag gestellt wird?
a. Wie oft wird prozentuell mehr als einmal gemahnt?
4. Wie viele Anträge auf Exekutionen wegen Nicht-Zahlung der Kammerumlage wurden im Jahr 2024 gestellt? (Bitte nach Kammern aufschlüsseln)
a. In wie vielen Fällen kam es dann tatsächlich zur Exekution?
5. Wie hoch waren die Einnahmen aus Verzugszinsen wegen Nicht-Zahlung der Kammerumlage im Jahr 2024? (Bitte nach Kammern aufschlüsseln)
6. In wie vielen Fällen wurde prozentuell davon Abstand genommen, Verzugs-zinsen einzuheben?
7. Wie vielen Mitgliedern wurden Zahlungserleichterungen im Jahr 2024 gewährt?
8. Wie vielen Mitgliedern wurden die Zahlung der Grundumlagen im Jahr 2024 nachgesehen?