959/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Arbeitswillige und -unwillige Asylwerber

 

 

Wie der Staatsfunk am 10. März 2025 berichtete, gibt es erste Statistiken über die Arbeitswilligkeit und -unwilligkeit von Asylwerbern im Zusammenhang mit gemein-nütziger Arbeit:

 

„Asylwerber und Asylwerberinnen haben seit Juli knapp 250.000 Stunden an gemeinnütziger Arbeit geleistet, wie aus einer Aufstellung des Innen-ministeriums hervorgeht.

 

70 Prozent der in der Grundversorgung des Bundes untergebrachten Flüchtlinge gingen Aufgaben wie Grünflächenbetreuung nach. 30 Prozent verweigerten entsprechende Jobs und mussten dafür mit geringeren finanziellen Leistungen auskommen.

 

Die entsprechende Regelung gilt seit Sommer für in der Grundversorgung des Bundes untergebrachte Asylwerber. 3.115 leisteten insgesamt knapp eine viertel Million Arbeitsstunden. Rund 1.300 Personen wollten sich nicht beteiligen. Gezwungen werden können sie nicht, sehr wohl kann ihnen aber ein Teil des Taschengelds von 40 Euro im Monat gestrichen werden.

 

Ausgenommen von der Regelung sind Personen unter 16 sowie jene, denen die Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden können. Für alle anderen sind zehn Stunden pro Monat zu absolvieren."[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    In welcher Weise gab es für die angeführten 30 Prozent Arbeitsverweigerer finanzielle Nachteile gegenüber den 70 Prozent Arbeitswilligen?

2.    Gab es abgesehen davon weitere Sanktionen für die Arbeitsverweigerer?

a.    Falls ja, in welcher Form?

3.    Wieviel Geld wurde insgesamt an die 30 Prozent Arbeitsverweigerer nicht ausbezahlt?

4.    Welchen weiteren Tätigkeiten außer der Grünflächenbetreuung gingen die 70 Prozent arbeitswilligen Asylwerber nach?

5.    Wie vielen Personen konnte keine Tätigkeit zugemutet werden, weil sie

a.    unter 16 Jahre alt waren oder

b.    aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig waren?

6.    Aus welchen Gründen waren die Personen nicht arbeitsfähig?

7.    Gibt es eine volkswirtschaftliche Rechnung betreffend den oben angeführten Arbeitseinsatz von Asylwerbern, wie dieser geldmäßig zu beziffern sei?

a.    Falls ja, auf welche Höhe beläuft sich diese?



[1]    https://orf.at/stories/3387168/, 19.03.2025