984/J XXVIII. GP

Eingelangt am 03.04.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend Anzahl der anonymen Geburten und Abgaben in die Babyklappe

 

 

Auf der Informationsseite www.oesterreich.gv.at heißt es:

 

„Seit 2001 ist es in Österreich möglich, ein Kind in einem Krankenhaus anonym, also ohne dass die Kindesmutter ihren Namen nennen muss, auf die Welt zu bringen. Das Kind wird in der Regel anschließend vom Kinder- und Jugendhilfeträger (früher: Jugendamt) an Adoptiveltern vermittelt. Durch die anonyme Geburt soll die Gesundheit von Mutter und Kind durch medizinische Betreuung und soziale Beratung gesichert werden. Auch die medizinische Vor- und Nachbetreuung der Mutter ist anonym möglich.

 

Nach der Geburt übernimmt vorerst der Kinder- und Jugendhilfeträger die Obsorge für das Kind. Die Mutter hat nach der Geburt sechs Monate Zeit sich zu melden, falls sie die Freigabe zur Adoption wieder rückgängig machen möchte. Bleibt die Mutter anonym, wird die Adoption rechtskräftig.“[1]

 

Aktuell gibt es in ganz Österreich 16 Babyklappen und Babynester.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Kinder wurden in den Jahren 2023 und 2024 in sogenannte Babyklappen abgelegt? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Jahren)

2.    Wie viele Mütter nutzten in den Jahren 2023 und 2024 die Möglichkeit einer anonymen Geburt? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Jahren)

a.    Wie viele Mütter meldeten sich nach der anonymen Geburt innerhalb der sechsmonatigen Frist?

3.    Gibt es seitens Ihres Ministeriums aktuell einen Austausch mit bzw Empfehlungen an die Bundesländer, das Angebot der bestehenden Babyklappen und Babynester in Österreich auszuweiten?

a.    Wenn ja, wie sehen diese Empfehlungen im Detail aus?

b.    Wann kann mit einer konkreten Umsetzung der Pläne gerechnet werden?



[1]    https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt-eines-kindes/2/Seite.080020.html