988/J XXVIII. GP

Eingelangt am 03.04.2025
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ANFRAGE

des Abgeordneten Alois Kainz

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Rückkehrpraxis ukrainischer Flüchtlinge für Erhalt von Sozial-leistungen

 

 

Laut UNHCR befanden sich mit Stand Ende Januar 2025 insgesamt 86.015 ukrainische Flüchtlinge in Österreich. Diese Zahl umfasst Personen, die vor dem Konflikt in der Ukraine geflohen sind und in Österreich Schutz suchen.[1]

 

Zahlreiche dieser ukrainischen Staatsbürger beziehen in Österreich diverse Sozialleistungen, wie z.B. Mindestsicherung und Familienbeihilfeleistungen. Dieser finanzielle Anreiz, der besonders bei der Gegenüberstellung mit dem ukrainischen Durchschnittseinkommen von 350 USD pro Monat massiv ist, zieht eine nicht unbekannte Praxis nach sich. Sieht man sich die Buchungszahlen des FlixBus für die Route Wien-Kiew an, merkt man recht schnell, dass man beim Buchen schnell sein muss, denn bei kurzfristigen Buchungen sind Tickets oft schon vergriffen. Dies verblüfft bei einer Fahrt in ein kriegführendes Land doch sehr.

 

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Es drängt sich die Frage auf, ob nicht viele dieser Personen bzw. „Schutzsuchenden“ nach Erhalt der Sozialleistungen mit diversen Transportmitteln in die Ukraine zurückreisen und im darauffolgenden Monat erneut nach Österreich kommen, um die Geldleistungen abermals abzuholen. Diese Praxis bedeutet eine missbräuchliche Millionenbelastung des Sozialsystems und eine Verhöhnung des österreichischen Steuerzahlers.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele ukrainische Staatsbürger sind derzeit in Österreich gemeldet? (Bitte um Angabe nach Einzelpersonen und Familien sowie Bundesland)

a.    Wie viele Personen davon sind seit Kriegsbeginn in der Ukraine in Österreich gemeldet und aufgrund dessen aufenthaltsberechtigt?

2.    Wie viele dieser ukrainischen Staatsbürger beziehen Sozialleistungen? (Bitte um Angabe nach Art und Umfang der Geldleistung)

a.    Welcher Umfang an staatlichen Geldleistungen wurde seit Kriegsbeginn 2022 in der Ukraine an in Österreich aufhältige Ukrainer insgesamt ausgezahlt? (Bitte um Angabe nach Jahren)

3.    Welche Mechanismen bestehen zur Überprüfung des tatsächlichen Aufenthaltsstatus der ukrainischen Leistungsbezieher?

4.    Brauchen ukrainische Leistungsbezieher ein österreichisches Bankkonto für den Erhalt staatlicher Geldleistungen?

5.    Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium, um einen möglichen Missbrauch des Sozialsystems durch ukrainische Leistungsbezieher zu verhindern?

6.    Wie bewertet Ihr Ministerium die wirtschaftlichen Anreize für ukrainische Flüchtlinge im Vergleich zum Durchschnittseinkommen in der Ukraine?

7.    Sehen Sie hier eine Anpassung bzw. Senkung des Leistungsumfangs oder strengere Zugangskriterien als sinnvoll an?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Welche rechtlichen Schritte setzt Ihr Ministerium aktuell, um eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch wiederholte Ein- und Ausreisen von ukrainischen Leistungsbeziehern zu unterbinden?

9.    Gibt es spezielle Kontrollmechanismen an den Grenzen oder bei den Auszahlungsstellen, um Missbrauch durch ukrainische Leistungsbezieher aufzudecken?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, sind welche in Planung?

10. Sind Ihrem Ministerium Missbrauchsfälle durch diese von ukrainischen Staatsbürgern ausgeübte Praxis bekannt?

a.    Wenn ja, Fälle welcher Art bzw. kam es zu (verwaltungs-)strafrechtlichen Verfolgungen?

b.    Wenn ja, in welchem Zeitraum?

c.    Wenn ja, welche Konsequenzen wurden gesetzt?

11. Wie hoch sind die geschätzten finanziellen Schäden durch diese Praxis pro Jahr?

a.    Wie setzen sich diese konkret zusammen?

b.    Wie sollen diesen Schäden kompensiert werden?



[1]    Vgl. https://data.unhcr.org/en/situations/ukraine?utm_source=chatgpt.com

[2]    Vgl. www.flixbus.at (Abfrage vom 12.03.2025)