99/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.11.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend OeAD finanziert linksextreme Aktivitäten – Folgeanfrage

 

 

Im Zuge der Anfrage 18898/J-NR/2024 vom 13.6. 2024 und der Beantwortung dieser (18270/AB) am 13.8. 2024 kommen einige neue Sachverhalte, etwa zu Zuwendungen an die OeAD von ausländischen Akteuren. zum Vorschein.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    In genannter Anfragebeantwortung wird seitens Ihres Ressorts darauf verwiesen, dass die OeAD auch Zuwendungen aus anderen Ressorts bzw. von ausländischen Akteuren und Staaten bekommt, konkret soll die OeAD auch Geld vom „Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, die Europäische Kommission, die Austrian Development Agency, der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, der Zukunftsfonds der Republik Österreich, die Bundesländer bzw. die Stadt Wien, die Innovationsstiftung für Bildung, Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen, das Auswärtiges Amt Deutschland, Sprach- und Aufnahmetest-Anbieter, Wissenschaftsministerien aus Indonesien und Pakistan sowie die Österreichische Gesundheitskasse“ erhalten. In welcher Höhe erfolgten die Zuwendungen in der aktuellen Gesetzgebungsperiode? (Bitte um Summe in Verbindung mit der jeweiligen Organisation)

2.    Warum wurden die Fragen 8, 9  und 41-50 durch Ihr Ressort nicht beantwortet, obwohl es sich bei der OeAD (und somit ihren Tochtergesellschaften) um eine zu 100 % im Eigentum des Bundes und Ihrem Ressort angeschlossene Einrichtung handelt?

3.    Um welche „Einzelpersonen“ handelt es sich, welche eine Vortragstätigkeit im Rahmen von „Extremismusprävention macht Schule“ wahrgenommen haben, aufgelistet nach Themen?

4.    Welche konkreten Inhalte hatten die Workshops des Vereins „queerconnexion – Verein für queere Bildungsarbeit“?

a.    Wie oft wurden Workshops dieses Vereins in Anspruch genommen und von wie vielen Schülern insgesamt besucht?

b.    Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Frühsexualisierung von Minderjährigen Im Rahmen von Vorträgen, Workshops etc. des Vereins „queerconnexion – Verein für queere Bildungsarbeit“ zu verhindern?

c.    Kam es zu Beschwerden im Zusammenhang mit diesem Verein seitens Bildungseinrichtungen, Schülern und/oder Eltern?

d.    Inwiefern erfüllt „queere Bildungsarbeit“ einen Bildungsauftrag und wissenschaftliche Ansprüche, vor allem in Bezug auf Extremismusprävention?

e.    Werden im Rahmen von Workshops des Vereins „queerconnexion – Verein für queere Bildungsarbeit“ pseudowissenschaftliche Thesen verbreitet, wie etwa die Negierung von biologischen Geschlechtern oder die Behauptung, dass auch Männer schwanger werden können?

f.     Werden im Rahmen von Workshops des Vereins „queerconnexion – Verein für queere Bildungsarbeit“ Kinder und Jugendliche über Möglichkeiten von Geschlechtsumwandlungen, Hormontherapien und dergleichen informiert?

5.    Gibt es hinsichtlich der Arbeit von Herrn Bernhard Weidinger im Beirat der OeAD Bedenken bezüglich einer radikalen bzw. extremen politischen Ausrichtung? (2015 hielt er in Freiburg einen von der „Autonomen Antifa Freiburg“ organsierten Vortrag. Bei dieser Gruppierung handelt es sich um eine gewaltbereite und von den deutschen Behörden beobachtete Organisation. Erst vor kurzem feierte die Antifa in Freiburg einen Brandanschlag auf das Auto eines AfD-Politikers.)

6.    Warum werden im Rahmen des Programms „Extremismusprävention macht Schule“ keine Workshops zur Sensibilisierung im Bereich „Linksextremismus und dessen Vorfelder“ angeboten und abgehalten, für den Bereich „Rechtsextremismus und dessen Vorfelder“ aber sehr wohl?

7.    Zur Beantwortung der Frage 34: ist es nicht sehr wohl die Pflicht ihres Ressorts, eine zweckwidrige/gesetzwidrige Verwendung von Steuergeldern zu verhindern?

8.    In welchen Abständen erfolgt die Ausschreibung von Leitungsfunktionen bzw. die Bestätigung dieser in der OeAD?

9.    Wie sieht der Prozess der Bestellung von Leitungsmitgliedern der OeAD aus?

10. Welche Kriterien muss ein Leitungsmitglied der OeAD erfüllen?

11. Welche Bezüge erhalten die Mitglieder der Leitung der OeAD?

12. Erhalten Bildungseinrichtungen monetäre/nicht-monetäre Zuwendungen, Vergütungen bzw. Förderungen von Seiten des Bundes, wenn sie Workshops aus dem Programm „Extremismusprävention macht Schule“ veranstalten?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

 

 

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