Eingelangt am 26.05.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen
und Kollegen
an den Präsidenten des
Nationalrates
betreffend Barrierefreiheit in den
Räumlichkeiten des Parlaments
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
(BGStG) ist mit 1.1.2006 in Kraft getreten und verpflichtet im § 8 Abs. 2
den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um
Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu
ermöglichen und nach Anhörung der Österreichischen
Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (seit 2017: Österreichischer
Behindertenrat) einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm
genutzten Gebäude zu erstellen sowie dessen etappenweise Umsetzung
vorzusehen („Etappenplan"). Ihre Erfüllung sah
ursprünglich eine zehnjährige Übergangsfrist vor. Einer
Ergänzung des § 8 (2) BGstG im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011
folgend konnten alle Bundesministerien, bzw. die Präsident:innen des
Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des Rechnungshofes, des
Nationalrates und des Bundesrates sowie die Volksanwaltschaft unter Auflage der
rechtzeitigen Erstellung eines Teiletappenplans diese Frist bis zum 31.12.2019
verlängern.
Die Frist zur Herstellung der Barrierefreiheit
ist seit geraumer Zeit verstrichen, es ist also davon auszugehen, dass das
Parlament sowie alle Nebengebäude und angemieteten Räumlichkeiten des
Parlaments vollständig im Sinne des §8 (2) BGstG barrierefrei sind.
Das lässt sich jedoch nicht leicht überprüfen:
Teiletappenpläne sind nicht mehr einfach im Internet auffindbar und die
Website des Parlaments allein kann die Frage der rechtskonformen
Barrierefreiheit im Parlament, seinen Nebengebäuden und den angemieteten
Räumlichkeiten nicht zufriedenstellend beantworten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Gibt es eine vollständige
Übersicht über das Barrierefreiheitsangebot des Parlaments und
seiner Nebengebäude?
- Wenn ja, wo?
- Wenn nein, warum nicht?
- Auf welcher Internetadresse (URL) auf der
Homepage Ihres Ressorts ist der erstellte Teiletappenplan gemäß
§ 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG zu finden?
- Sind alle Türen des historischen
Parlamentsgebäudes im Sinne der zum Zeitpunkt der Sanierung nach
Wiener Bautechnikverordnung gültigen Richtlinie 4 (2015) des
Österreichischen Instituts für Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Türen in den Nebengebäuden
des Parlaments im Sinne der zum Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen
Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des
Österreichischen Instituts für Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Türen in den angemieteten
Räumlichkeiten des Parlaments im Sinne der zum Zeitpunkt ihrer
Sanierung gültigen Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023)
des Österreichischen Instituts für Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Treppen des historischen
Parlamentsgebäudes im Sinne der zum Zeitpunkt der Sanierung nach
Wiener Bautechnikverordnung gültigen Richtlinie 4 (2015) des
Österreichischen Instituts für Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Treppen in den Nebengebäuden
des Parlaments im Sinne der zum Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen
Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des
Österreichischen Instituts für Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Treppen in den angemieteten
Räumlichkeiten des Parlaments im Sinne der zum Zeitpunkt ihrer
Sanierung gültigen Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023)
des Österreichischen Instituts für Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Rampen des historischen
Parlamentsgebäudes im Sinne der zum Zeitpunkt der Sanierung nach
Wiener Bautechnikverordnung gültigen Richtlinie 4 (2015) des
Österreichischen Instituts für Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Rampen in den Nebengebäuden
des Parlaments im Sinne der zum Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen
Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des
Österreichischen Instituts für Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Rampen in den angemieteten
Räumlichkeiten des Parlaments im Sinne der zum Zeitpunkt ihrer
Sanierung gültigen Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023)
des Österreichischen Instituts für Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Aufzüge und vertikalen
Hebeeinrichtungen des historischen Parlamentsgebäudes im Sinne der
zum Zeitpunkt der Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung gültigen
Richtlinie 4 (2015) des Österreichischen Instituts für
Bautechnik barrierefrei?
- Können alle vertikalen
Hebeeinrichtungen mit einem Euro-Key in Betrieb genommen werden?
i. Wenn nein, wie viele vertikale Hebeeinrichtungen haben einen
Euro-Key-Zugang, wie viele nicht?
- Sind alle Aufzüge und vertikalen
Hebeeinrichtungen in den Nebengebäuden des Parlaments im Sinne der
zum Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen Richtlinie 4 (2007, 2011,
2015, 2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts für
Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Aufzüge und vertikalen
Hebeeinrichtungen in den angemieteten Räumlichkeiten des Parlaments
im Sinne der zum Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen Richtlinie 4
(2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts
für Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Freibereiche (Balkone, Terrassen,
Loggien und dergleichen) des historischen Parlamentsgebäudes im Sinne
der zum Zeitpunkt der Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung
gültigen Richtlinie 4 (2015) des Österreichischen Instituts
für Bautechnik barrierefrei begehbar?
- Sind alle (Balkone, Terrassen,
Loggien und dergleichen) in den Nebengebäuden des Parlaments im
Sinne der zum Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen Richtlinie 4 (2007,
2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts für
Bautechnik barrierefrei begeh- und nutzbar?
- Sind alle (Balkone, Terrassen, Loggien und
dergleichen) in den angemieteten Räumlichkeiten des Parlaments im
Sinne der zum Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen Richtlinie 4 (2007,
2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts für
Bautechnik barrierefrei begeh- und nutzbar?
- Sind alle Veranstaltungsräume des
historischen Parlamentsgebäudes im Sinne der zum Zeitpunkt der
Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung gültigen Richtlinie 4
(2015) des Österreichischen Instituts für Bautechnik
barrierefrei?
- Sind alle Veranstaltungsräume in den
Nebengebäuden des Parlaments im Sinne der zum Zeitpunkt ihrer
Sanierung gültigen Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023)
des Österreichischen Instituts für Bautechnik barrierefrei?
- Sind alle Veranstaltungsräume in den
angemieteten Räumlichkeiten des Parlaments im Sinne der zum
Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015,
2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts für Bautechnik
barrierefrei?
- Entspricht der Schutz vor Rutsch- und
Stolperunfällen des historischen Parlamentsgebäudes den Vorgaben
der zum Zeitpunkt der Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung
gültigen Richtlinie 4 (2015) des Österreichischen Instituts
für Bautechnik?
- Entspricht der Schutz vor Rutsch- und
Stolperunfällen in den Nebengebäuden des Parlaments den
Vorgaben der zum Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen Richtlinie 4
(2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts
für Bautechnik?
- Entspricht der Schutz vor Rutsch- und
Stolperunfällen in den angemieteten Räumlichkeiten des
Parlaments den Vorgaben der zum Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen
Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des
Österreichischen Instituts für Bautechnik?
- Entspricht der Schutz vor
Absturzunfällen des historischen Parlamentsgebäudes den Vorgaben
der zum Zeitpunkt der Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung
gültigen Richtlinie 4 (2015) des Österreichischen Instituts
für Bautechnik?
- Entspricht der Schutz vor
Absturzunfällen in den Nebengebäuden des Parlaments den
Vorgaben der zum Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen Richtlinie 4
(2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts
für Bautechnik ?
- Entspricht der Schutz vor
Absturzunfällen in den angemieteten Räumlichkeiten des
Parlaments den Vorgaben der zum Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen
Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des Österreichischen
Instituts für Bautechnik?
- Entspricht der Schutz vor
Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen des
historischen Parlamentsgebäudes den Vorgaben der zum Zeitpunkt der
Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung gültigen Richtlinie 4
(2015) des Österreichischen Instituts für Bautechnik?
- Entspricht der Schutz vor
Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen in den
Nebengebäuden des Parlaments den Vorgaben der zum Zeitpunkt ihrer
Sanierung gültigen Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023)
des Österreichischen Instituts für Bautechnik?
- Entspricht der Schutz vor
Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen in den
angemieteten Räumlichkeiten des Parlaments den Vorgaben der zum
Zeitpunkt ihrer Sanierung gültigen Richtlinie 4 (2007, 2011, 2015,
2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts für Bautechnik?
- Wie viele, im Sinne der zum Zeitpunkt der
Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung gültigen Richtlinie 4
(2015) des Österreichischen Instituts für Bautechnik
barrierefreien, Toiletten gibt es im historischen Parlamentsgebäude?
Bitte um Aufschlüsselung nach Verhältnis zu nicht-barrierefreien
Toiletten und Stockwerk.
- Wie viele, im Sinne der zum Zeitpunkt der
Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung gültigen Richtlinie 4
(2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts
für Bautechnik barrierefreien, Toiletten gibt es in den
Nebengebäuden des Parlaments? Bitte um Aufschlüsselung nach
Verhältnis zu nicht-barrierefreien Toiletten und Stockwerk.
- Wie viele, im Sinne der zum Zeitpunkt der
Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung gültigen Richtlinie 4
(2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts
für Bautechnik barrierefreien, Toiletten gibt es in den angemieteten
Räumlichkeiten des Parlaments? Bitte um Aufschlüsselung nach
Verhältnis zu nicht-barrierefreien Toiletten und Stockwerk.
- Wie viele Pflegeliegen gibt es in diesen
barrierefreien Toiletten? Bitte um Beibehaltung der Aufschlüsselung
nach Standort und Stockwerk.
- Wie viele, im Sinne der zum Zeitpunkt der
Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung gültigen Richtlinie 4
(2015) des Österreichischen Instituts für Bautechnik,
barrierefreien übrigen Sanitärräume gibt es im historischen
Parlamentsgebäude? Bitte um Aufschlüsselung nach Verhältnis
zu nicht-barrierenfreien Sanitärräumen und Stockwerk
- Wie viele, im Sinne der zum Zeitpunkt der
Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung gültigen Richtlinie 4
(2007, 2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts
für Bautechnik, barrierefreien übrigen Sanitärräume
gibt es in den Nebengebäuden des Parlament? Bitte um
Aufschlüsselung nach Verhältnis zu nicht-barrierenfreien
Sanitärräumen und Stockwerk
- Wie viele, im Sinne der zum Zeitpunkt der
Sanierung nach Wiener Bautechnikverordnung gültigen Richtlinie 4 (2007,
2011, 2015, 2019, bzw. 2023) des Österreichischen Instituts für
Bautechnik, barrierefreien übrigen Sanitärräume gibt es in
den angemieteten Räumlichkeiten des Parlaments? Bitte um
Aufschlüsselung nach Verhältnis zu nicht-barrierenfreien
Sanitärräumen und Stockwerk
- Wie viele Pflegeliegen gibt es in diesen
Sanitärräumen? Bitte um Beibehaltung der Aufschlüsselung
nach Standort und Stockwerk.
- Wie viele barrierefreie Stellplätze
für Kraftfahrzeuge in Gebäuden und im Freien, gibt es für
das historische Parlamentsgebäude, die Nebengebäude und für
die angemieteten Räumlichkeiten?
- Wie viele Evac-Chairs gibt es im
historischen Parlamentsgebäude?
- Wie viele Evac-Chairs gibt es in den
Nebengebäuden des Parlaments?
- Wie viele Evac-Chairs gibt es in den
angemieteten Räumlichkeiten des Parlaments?
- Verfügt das Parlament über ein
Sicherheitskonzept im Sinne der nach aktueller Wiener Bautechnikverordnung
gültigen Richtlinie 4 (2023) des Österreichischen Instituts
für Bautechnik?
- Wenn ja, mit welchen Eckpunkten?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen zur Herstellung
umfassender Barrierefreiheit wurden im historischen Parlamentsgebäude
seit der Wiedereröffnung durchgeführt?
- Welche Maßnahmen zur Herstellung
umfassender Barrierefreiheit wurden seit 31.12.2019 in den Nebengebäuden
des Parlaments und den angemieteten Räumlichkeiten
durchgeführt?
- Erfüllt das historische
Parlamentsgebäude alle Anforderungen gemäß § 8 Abs. 2
BGStG?
- Erfüllen die Nebengebäude des
Parlaments alle Anforderungen gemäß § 8 Abs. 2 BGStG?
- Erfüllen die angemieteten
Räumlichkeiten des Parlaments alle Anforderungen gemäß
§ 8 Abs. 2 BGStG?
- Welche Maßnahmen planen Sie zu
ergreifen, um die bestehenden Mängel zu beseitigen, d.h. die
Barrierefreiheit gemäß BGStG in ihrem Verantwortungsbereich
– dem historischen Parlamentsgebäude, seinen Nebengebäuden
und den angemieteten Räumlichkeiten – herzustellen?
- Bis wann werden diese Maßnahmen
umgesetzt?
- Wie werden die Verbände und
Vertretungen der Menschen mit Behinderung hierbei eingebunden?