24/JPR XXVIII. GP
Eingelangt
am 13.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Anfrage gemäß §89 GOG-NR
der Abgeordneten Andreas Hanger,
Kolleginnen und Kollegen,
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend Kosten- und Arbeitsaufwand durch den „Pilnacek Untersuchungsausschuss“
Auf Verlangen der FPÖ wurde der „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)“ eingesetzt, welcher sich mit den Ermittlungshandlungen rund um das Ableben des Mag. Pilnacek befasst. Untersuchungsausschüsse sind ein wesentliches parlamentarisches Kontrollinstrument, gehen jedoch mit personellen, organisatorischen und finanziellen Aufwendungen für die Parlamentsdirektion einher.
Zusätzlich wurde im Rahmen des „Pilnacek-Untersuchungsausschusses (2/US)“ am 14. Jänner 2026 ein „Lokalaugenschein“ in Rossatz abgehalten, wobei davon auszugehen ist, dass die dafür erforderlichen Maßnahmen mit einem erhöhten organisatorischen und personellen Aufwand verbunden waren.
Im Interesse der Transparenz, der parlamentarischen Kontrolle und eines sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist es erforderlich, den bisher angefallenen sowie den prognostizierten Kostenaufwand dieses Untersuchungsausschusses offenzulegen.
Anknüpfend an die Fragestellungen der Anfrage 18107/J XXVII. GP vom 14. März 2024 stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Präsidenten des Nationalrates folgende
Anfrage
1.1. War die Parlamentsdirektion von Aktenanforderungen durch den „Pilnacek- Untersuchungsausschuss (2/US)" betroffen?
a. Wenn ja, in welchem Umfang?
1.2. Wie viel Arbeitsaufwand fiel für die Parlamentsdirektion aufgrund der Aktenvorlage für den „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)“ bisher an?
1.3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion waren von der Aktenanforderung durch den „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)" betroffen?
1.4. Welche Organisationseinheiten waren von der Aktenanforderung betroffen?
1.5. Wie viele Arbeitsstunden mussten für die Erfüllung der Aktenanforderung insgesamt bisher erbracht werden?
1.6. Wie viele Überstunden mussten für die Erfüllung der Aktenanforderung insgesamt bisher erbracht werden?
1.7. Welche Kosten sind bisher durch die Erfüllung der Aktenanforderung entstanden?
1.8. Wurden zur Beantwortung der Fragen, welche Akten und Unterlagen für den „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)" geliefert werden müssen, Gutachten oder dergleichen in Auftrag gegeben?
a. Wenn ja, wer erstellte diese Gutachten?
b. Wenn ja, welche Kosten fielen dafür an?
1.9. Wurden externe Dienstleister betreffend der Aktenanforderung beauftragt?
1.10. Wenn ja, welche und zu welchen Kosten?
Ergänzend dazu ergeben sich im Zusammenhang mit dem entstehenden Aufwand in der Abwicklung des Ausschusses durch die Parlamentsdirektion folgende Fragen:
2.1. Wie hoch waren die im Jahr 2025 und im Jahr 2026 (bis März) im Zusammenhang mit dem „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)“ angefallenen Kosten, sowie die für das Jahr 2026 geplanten Kostenaufwendungen insgesamt?
2.2. Wie gliedern sich diese Kosten im Detail nach folgenden Kostenarten:
a. Personalaufwand (inkl. zusätzlicher Beamte, Vertragsbediensteter und allfälliger externer Mitarbeiter)
b. Kosten für Verfahrensrichter und Stellvertreter, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
c. Kosten für Verfahrensanwalt und Stellvertreter
d. Büro- und Sachaufwand (Arbeitsplätze, Ausstattung, Materialien)
e. IT- und Digitalisierungskosten (Hardware, Software, Datenmanagement) f. Übersetzungs-, Transkriptions- und Dokumentationskosten
g. Sicherheits- und Infrastrukturkosten (Räumlichkeiten, Zutrittskontrollen)
h. Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Website-Bereiche, Drucksorten)
i. Sonstige Kostenarten (bitte detailliert aufschlüsseln)
2.3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion sind derzeit mit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss befasst (bitte nach Organisationseinheiten aufschlüsseln)?
2.4. Wie viele zusätzliche Mitarbeiter wurden für Aufgaben in Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss unabhängig des Anstellungsverhältnisses aufgenommen?
2.5. Wie viele Arbeitsstunden wurden bislang insgesamt für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss erbracht?
2.6. Wie viele Überstunden sind im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss bereits angefallen, und in welcher Höhe wurden dadurch zusätzliche Kosten verursacht?
a. Mit welchen Mehrkosten durch Überstunden im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss wird für das Jahr 2026 kalkuliert?
2.7. Welche externen Dienstleistungen (z. B. IT-Dienstleistungen, Transkriptionen, juristische Unterstützungsleistungen, Beratungen) wurden bislang für den Ausschuss beauftragt, und welche Kosten sind dadurch entstanden?
2.8. Wurden im Zusammenhang mit der Bestellung des Verfahrensrichters, dessen Stellvertreter, des Verfahrensanwalts oder dessen Stellvertreter Honorare, Taggelder oder sonstige Bezüge vertraglich vereinbart? Wenn ja, bitte Höhe und zeitliche Struktur darlegen.
2.9. Welche voraussichtlichen Gesamtkosten werden bis zum Abschluss der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses erwartet (bitte nach obigen Kostenarten getrennt ausweisen)?
2.10. Sind im Budget des Nationalrates dafür Mittel reserviert bzw. eingeplant?
a. Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum?
2.11. Wurden zur Ermittlung der bisherigen oder prognostizierten Kosten externe Gutachten, Studien oder Kostenabschätzungen in Auftrag gegeben? Wenn ja:
a. Wer hat diese erstellt?
b. Welche Kosten sind dadurch entstanden?
c. Welche zentralen Empfehlungen oder Ergebnisse wurden daraus abgeleitet?
2.12. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um den Kosten- und Ressourcenaufwand effizient und im Rahmen des Parlamentsbudgets zu gestalten (z. B. Digitalisierung von Akten, Standardisierung von Arbeitsprozessen)?
Sie luden am 14. Jänner 2026 im Rahmen des „Pilnacek- Untersuchungsausschusses (2/US)“ zur Durchführung eines „Lokalaugenscheins“ in Rossatz ein, woraus sich folgende Fragen ergeben:
3.1. Am 11. Dezember 2025 wurde erstmals seitens der FPÖ öffentlich kommuniziert, dass im Rahmen des „Pilnacek-Untersuchungsausschusses (2/US)“ ein „Lokalaugenschein“ durchgeführt werden soll.
Wann wurden Sie als Präsident des Nationalrates erstmals mit Überlegungen zur Durchführung eines „Lokalaugenscheins“ im Rahmen des „Pilnacek- Untersuchungsausschusses (2/US)“ befasst?
3.2. Von welcher Person ging der Vorschlag oder die Idee zur Durchführung eines „Lokalaugenscheins“ aus?
3.3. Wurden Sie vor der öffentlichen Ankündigung am 11. Dezember 2025 über eine geplante Durchführung eines „Lokalaugenscheins“ informiert?
a. Wenn ja, wann und durch wen?
3.4. Gab es vor dem 11. Dezember 2025 Kontakte zwischen Ihnen und Vertretern einzelner Parlamentsfraktionen im Zusammenhang mit der Durchführung eines „Lokalaugenscheins“?
a. Wenn ja, mit welchen Fraktionen fanden diese Kontakte statt und zu welchen Zeitpunkten?
3.5. Gab es vor dem 11. Dezember 2025 gesonderte Gespräche zwischen Ihnen und Vertretern der FPÖ im Zusammenhang mit der Durchführung eines „Lokalaugenscheins“?
a. Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt?
b. Welche Themen wurden dabei erörtert?
3.6. Wann wurde die Entscheidung getroffen, den „Lokalaugenschein“ am 14. Jänner 2026 tatsächlich durchzuführen?
3.7. Welche Rolle kam Ihnen als Präsident des Nationalrates im Entscheidungsprozess konkret zu (z. B. initiierend, koordinierend oder genehmigend)?
3.8. Wurde die Parlamentsdirektion vor der öffentlichen Ankündigung am 11. Dezember 2025 über die geplante Durchführung des „Lokalaugenscheins“ informiert?
a. Wenn ja, wann erfolgte diese Information und durch wen?
3.9. Auf welcher rechtlichen und organisatorischen Grundlage erfolgte die Einladung des Präsidenten des Nationalrates zur Durchführung des „Lokalaugenscheins“ am 14. Jänner 2026?
3.10. Welche Stelle innerhalb der Parlamentsdirektion war für die Planung und Organisation dieses „Lokalaugenscheins“ zuständig?
3.11. Wurden vor der Entscheidung zur Durchführung des „Lokalaugenscheins“ Kostenabschätzungen vorgenommen?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
3.12. Welche Personen nahmen am „Lokalaugenschein“ teil (bitte nach Funktionen aufschlüsseln, z. B. Abgeordnete, Parlamentsbedienstete, Verfahrensrichterin, Verfahrensanwalt, Sicherheitspersonal)?
3.13. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion waren unmittelbar oder mittelbar mit der Durchführung des „Lokalaugenscheins“ befasst?
3.14. Wie viele Arbeitsstunden wurden durch Bedienstete der Parlamentsdirektion im Zusammenhang mit dem „Lokalaugenschein“ insgesamt aufgewendet?
3.15. Fielen im Zusammenhang mit dem „Lokalaugenschein“ Überstunden an?
3.16. Wenn ja, in welchem Ausmaß und zu welchen Kosten?
3.17. Welche Gesamtkosten sind durch den „Lokalaugenschein“ am 14. Jänner 2026 entstanden?
3.18. Wie setzen sich diese Kosten im Detail zusammen (bitte getrennt ausweisen):
a. Personalaufwand
b. Reise- und Fahrtkosten
c. Sicherheits- und Logistikkosten
d. IT-, Dokumentations- und Protokollierungskosten
e. Sonstige Kosten
3.19. Entstanden Kosten für externe Dienstleistungen (z. B. Sicherheit, Transport, technische Unterstützung)?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
3.20. Wurden für den „Lokalaugenschein“ gesonderte Honorare oder Entschädigungen (z. B. für Verfahrensrichterin, Verfahrensanwalt oder deren Stellvertretungen) verrechnet?
3.21. Wurden Maßnahmen gesetzt, um die Durchführung des „Lokalaugenscheins“ möglichst kosten- und ressourcenschonend zu gestalten?
3.22. Welche Dokumentations-, Berichts- oder Protokollierungsmaßnahmen wurden im Anschluss an den „Lokalaugenschein“ gesetzt?
3.23. Sind aus dem „Lokalaugenschein“ weitere organisatorische oder finanzielle Folgekosten zu erwarten?
a. Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?