10/KOMM XXVIII. GP
Kommuniqué
des Justizausschusses
über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die Anwendung und Auswirkung der Übernahme der Strafvollstreckung durch den Heimatstaat nach dem EU-JZG-ÄndG 2011 aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 Nr. 209/E XXIV. GP (III-98 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Justiz hat dem Nationalrat am 3. Jänner 2025 den gegenständlichen Bericht (III‑98 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 1. April 2025 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Sophie Marie Wotschke gab die Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer eine einleitende Stellungnahme ab. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Sophie Marie Wotschke, Mag. Muna Duzdar, Christian Lausch und Ing. Josef Hechenberger sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Justiz über die Anwendung und Auswirkung der Übernahme der Strafvollstreckung durch den Heimatstaat nach dem EU-JZG-ÄndG 2011 aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 Nr. 209/E XXIV. GP (III‑98 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2025 04 01
Mag. Christian Ragger Mag. Klaus Fürlinger
Schriftführung Obmann