102/KOMM XXVIII. GP
Kommuniqué
des Budgetausschusses
über den Förderungsbericht 2023 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III‑92 der Beilagen)
Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 23. Dezember 2024 den gegenständlichen Bericht (III-92 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Februar 2025 erstmals in Verhandlung genommen und dem Unterausschuss Budgetvollzug zur Vorbehandlung zugewiesen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Kai Jan Krainer sowie die Leiterin des Budgetdienstes Mag. Kristina Fuchs, MPA, und der Bundesminister für Finanzen DDr. Gunter Mayr.
Der Unterausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 26. Jänner 2026 in Verhandlung genommen. Im Zuge der Unterausschussberatungen wurde über den gegenständlichen Bericht kein Einvernehmen erzielt.
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 19. Februar 2026 erneut in Verhandlung genommen. Im Anschluss an den mündlichen Bericht des Unterausschussobmanns Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, über die Beratungen im Unterausschuss Budgetvollzug wurde der gegenständliche Bericht gemäß § 28b GOG-NR enderledigt.
Bei der Abstimmung wurde der Förderungsbericht 2023 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III-92 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Budgetausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2026 02 19
Mag. Karin Greiner Gabriel Obernosterer
Schriftführung Obmann