S te n og rap h i sch e s P r otokol l
Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss
Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek
3. Sitzung | medienöffentlich
15. Januar 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Befragung der Auskunftsperson Gruppeninspektor Franz Reiter
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Jetzt begrüße ich die Auskunftsperson Herrn Gruppeninspektor Franz Reiter und seine Vertrauensperson, wiederum Herrn Mag. Martin Huemer.
Herr Gruppeninspektor Reiter, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten, und ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss ist gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden, und weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Auszüge oder Notizen anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Auch Herrn Mag. Martin Huemer darf ich noch einmal, obwohl er es heute schon einmal gehört hat, belehren. Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß
§ 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden, und auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar behindert werden. Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen.
Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.
Einleitende Stellungnahme
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja bitte, eine kurze.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Selbstverständlich gerne. Bitte, Sie sind am Wort.
Auskunftsperson Franz Reiter: Danke.
Schönen guten Tag! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Untersuchungsausschuss! Sehr geehrte Vertreter der Medien! – Ich bin mit der Stimme ein bisschen angeschlagen, verkühlt, wie jetzt eh gerade viele. – Mein Name ist Franz Reiter und ich würde gerne vor meiner Befragung noch ein paar Worte zu meiner Person sagen.
Ich war bekannterweise in der betreffenden Causa als Spurensicherer beziehungsweise Tatortbeamter am Fundort. Ich bin seit 2006 im Polizeidienst und bin seit circa 15 Jahren mit kriminalpolizeilichen Aufgaben betraut.
Grundsätzlich möchte ich noch sagen, dass ich gerne bereit bin, Ihnen meine Wahrnehmungen und Tätigkeiten auszuführen und Ihnen das so gut wie möglich zu erklären und verständlich zu machen. Falls gewünscht, kann ich später noch gerne auf meine Person und Ausbildungen und Ähnliches eingehen. – Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön.
Wir schreiten jetzt fort, und jetzt ist vorgesehen, dass die Frau Verfahrensrichterin eine Erstbefragung durchführt. Dazu erteile ich ihr jetzt das Wort.
Erstbefragung
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Herr Gruppeninspektor Reiter, ich werde mich relativ kurz halten. Sie haben schon erklärt, in welcher Funktion Sie dort gewesen sind und was Sie dort gemacht haben. Haben Sie überhaupt gewusst, wer Herr Pilnacek ist? War Ihnen
der Name vorher ein Begriff? Und wann haben Sie an diesem Tag erfahren, dass es sich um Herrn Pilnacek handelt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Also wie mir der Vorfall bekannt wurde, war nur von einer Wasserleiche die Rede, und grundsätzlich muss ich auch anmerken, dass mir Herr Pilnacek am Tag des Auffindens nicht bekannt war. Später am Fundort wurde dann von einem – ich glaube, wortwörtlich – bekannten Politiker gesprochen, und dann später, nachdem die Personalien bekannt waren, natürlich von Herrn Mag. Pilnacek, aber er war mir nicht bekannt, auch nicht aus den Medien.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Welcher Dienststelle gehören Sie an oder haben Sie damals angehört?
Auskunftsperson Franz Reiter: 2023 im Oktober war ich auf der Polizeiinspektion Weißenkirchen in der Wachau, und das bin ich jetzt auch noch.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Wissen Sie, wann – zeitlich – Sie ungefähr dort eingetroffen sind?
Auskunftsperson Franz Reiter: Es war der frühe Vormittag, aber da bitte ich Sie: Eine genaue Zeit kann ich jetzt nicht mehr angeben.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich würde Ihnen jetzt gerne zuerst ein Dokument als allgemeine Frage zu den Vorgängen an diesem Tag vorlegen. Das ist das Dokument 435, Seite 178, und dann geht es weiter auf Seite 179. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Aus diesem Dokument auf Seite 178 und der Folgeseite geht hervor, dass die Polizeiinspektion Mautern am Fundort eingetroffen ist, dann die Polizeiinspektion Weißenkirchen – das steht auf der nächsten Seite, auf Seite 179 – und dann geht auch hervor, dass Kriminalbeamte der Polizeiinspektion Krems dort eingetroffen sind.
Das heißt, es waren dort drei Dienststellen vor Ort, und meine Frage ist, ob das in so einem Fall des Auffindens eines Leichnams im Wasser üblich ist, dass drei Dienststellen alarmiert werden und auch dort am Fundort eintreffen, oder ob das möglicherweise mit der Person des Herrn Pilnacek zu tun hatte.
Also ganz konkret die Frage: Wäre es irgendeine x-beliebige, ich möchte es jetzt nicht respektlos sagen, aber eine Person, die nicht bekannt ist, wären dann ebenfalls drei Einsatzgruppen dort eingetroffen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Grundsätzlich - - Da müsste ich ein bisschen was ausführen. (Verfahrensrichterin Edwards: Bitte!) 2023 war das von der Polizei her noch anders geregelt, als es heute ist. 2023: An diesem Tag war ich als Tatortbeamter eingeteilt, vom Bezirkspolizeikommando Krems. Das heißt, ein, zwei Tage im Monat habe ich diesen Zusatz als Tatortbeamter, und da ist eben vorgesehen, dass ich bei solchen Vorfällen die örtliche Streife aufgrund meiner Ausbildung und meines Wissens unterstütze. In diesem Fall hatte ich zwar eine Kollegin mit, mit der ich grundsätzlich auch normalen Streifendienst in Weißenkirchen zu versehen hatte, diese Kollegin hatte aber diese Ausbildungen nicht, das heißt, als Tatortbeamter oder Kriminalbeamter wäre ich alleine gewesen. Und das kann ich mir dann so erklären, dass das Bezirkspolizeikommando Krems noch zwei Beamte zur Unterstützung geschickt hat, damit ich das nicht alleine bewältigen muss, was jetzt auch nix - -, was durchaus üblich ist, ja.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Wenn Sie sagen, „damit ich das nicht alleine bewältigen muss“ – was bewältigen Sie da? Was „bewältigen“?
Auskunftsperson Franz Reiter: Am Auffindungsort sind mal diverse Informationen zu sammeln, und auch, wenn es dann zu einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau, Spurensicherungen kommt, ist es natürlich besser, auch mit den Sachen, die man zum Spurensichern und für die
Leichenbeschau braucht, wenn mehr Personen anwesend sind, wie wenn man alleine ist, ja.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Wenn ich es also nochmal zusammenfassen oder konkretisieren darf: Mit der Person des Herrn Pilnacek hat das nichts zu tun – oder hat es schon damit zu tun, dass es Mautern, Weißenkirchen und Krems gewesen ist?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das ist erstens einmal nicht meine Entscheidung, wer dann hingeschickt wird oder nicht, und die Streife Mautern ist als örtlich zuständige Streife klar. Ich habe mich dazumelden müssen, wie ich vorhin erklärt habe, weil ich diese Ausbildungen habe, und dem Bezirkspolizeikommando Krems obliegt dann, ob es noch weitere Kriminalbeamte schickt, was mir in dem Fall natürlich recht war, weil: besser als alleine dort arbeiten.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Danke.
Meine abschließende Frage hat jetzt mit etwas ganz anderem zu tun. Ich lege Ihnen auch gerne die Urkunden nochmal vor oder sage es Ihnen so: Die erste Polizeistreife – Mautern – ist um 8.19 Uhr dort eingetroffen, und Sie sagen jetzt auch, sie haben nicht gewusst, ursprünglich, um wen es sich handelt. Und ich sage Ihnen jetzt nochmal – ich zeige Ihnen auch gerne diesen Zeitungsartikel –, es gibt einen Zeitungsartikel der „Kleinen Zeitung“ von diesem Tag um 8.18 Uhr, also sehr schnell, relativ schnell nach der Alarmierung der Polizei und noch bevor Mautern eingetroffen ist, der schon berichtet hat, dass Pilnacek tot ist.
Jetzt ist meine Frage, ob Ihnen im Zuge dieser Tätigkeiten und im Zuge dieses Falles irgendwelche Informationen zugekommen sind oder Sie irgendwelche Wahrnehmungen dazu haben, wie es sein kann, dass sozusagen 20 Minuten nach der Verständigung der Polizei schon in der Zeitung gestanden ist, dass Herr Pilnacek tot ist.
Auskunftsperson Franz Reiter: Also das kann ich mir nicht erklären. Ich kann jetzt auch - - Ich weiß jetzt auch die genauen Zeiten - - Wann haben Sie gesagt, war die Polizei Mautern dort?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich lege Ihnen gerne jetzt die Urkunden schnell noch einmal vor – das Dokument 435, glaube ich, war es –, nur damit Sie auch dieselben Informationen haben. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Im Dokument 435 ist es die Seite 1 – genau da, wo es ist. Da steht eben, dass die Streife Mautern 1 um 8.19 Uhr dort eingetroffen ist, nachdem um
7.51 Uhr - - – also das ist Zeile 3 und Zeile 6, sehen Sie es? Da steht, dass sie um
8.19 Uhr eingetroffen ist. Und dann dieser Artikel in der „Kleinen Zeitung“ (Ruf: Schneller als die Polizei!) – schneller als die Polizei, genau –; Sie sehen, da steht „Christian Pilnacek ist tot“, und – wenn Sie links schauen –: 20. Oktober,
8.18 Uhr. Das ist also 1 Minute, bevor die Polizeiinspektion Mautern eingetroffen ist.
Ich weiß, dass Sie gesagt haben, Sie wissen es nicht, aber vielleicht ist Ihnen irgendetwas nachher bekannt geworden oder Sie haben irgendeine Wahrnehmung gemacht, die das erklären könnte. (Abg. Tomaselli [Grüne] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Frau Abgeordneter Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur kurz erläutern, Frau Richterin: Wir haben diese Frage in einer parlamentarischen Anfrage vor ein paar Monaten aufgeworfen, und ich glaube, die Information kommt dann auch daraus. Wir konnten das während dem
Beantwortungsprozess klären. Kollegin Wotschke hat es heute Vormittag schon gesagt: Es dürfte sich hier aller Wahrscheinlichkeit nach um einen falschen Zeitstempel handeln, da sich der „Kleine Zeitung“-Artikel auf einen „Profil“- Artikel bezieht, der „Profil“-Artikel ist aber um 10.10 Uhr veröffentlicht worden. (Verfahrensrichterin Edwards: Das weiß ich!) – Ich wollte es nur sagen, dass wahrscheinlich, aller Wahrscheinlichkeit nach die „Kleine Zeitung“ nicht um
8.18 Uhr den Tod verkündet hat, sondern dass es eher ein veränderter Zeitstempel ist. In der Social-Media-Recherche kann man das genauso nachvollziehen, auch über Twitter zum Beispiel.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Mit ist vollkommen klar, dass der Artikel vom „Profil“ von 10.10 Uhr ist. Das ist mir klar, aber es ist jetzt für mich noch nicht klar, wo der falsche Zeitstempel herkommt, welcher Zeitstempel falsch ist. Also das ist jetzt möglicherweise eine Schlussfolgerung, aber bis jetzt habe ich keinen Beleg, und vielleicht habe ich gehofft, dass sozusagen die Antworten der Auskunftspersonen da hindeuten; aber welcher Zeitstempel falsch ist, hat sich mir jetzt noch nicht aufgrund - - (Zwischenruf der Abg.
Tomaselli [Grüne].) – Hm?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Der Kollege hat es gerade gesagt: Es ist die falsche Zeitzone eingestellt gewesen – deshalb. (Ruf bei der FPÖ: Greenwich Mean Time, Londoner Zeit! – Verfahrensrichterin Edwards: Ah okay, gut!) Es war die Londoner Zeit eingestellt, und deshalb ergibt sich jetzt 8.18 Uhr, dabei war es 10.18 Uhr. (Abg. Hanger [ÖVP]: Vielen Dank fürs ...!) – Gern. (Verfahrensrichterin Edwards: Und woher weiß man das? – Ruf bei der FPÖ: Aus dem Quellcode kann man das sagen!)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Gut, das war mir nicht bewusst. Vielen Dank, dann ist die Frage geklärt und ich beende meine Erstbefragung. Danke.
Erste Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Sehr geehrter Herr Gruppeninspektor, jetzt sind die befragenden Abgeordneten dran.
Dazu gibt es eine Redezeitvereinbarung, die den Abgeordneten auch bekannt ist.
Im Sinne der Redeordnung darf ich jetzt als Erstem in der Befragungsrunde Herrn Abgeordneten Krainer das Wort erteilen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Herr Reiter, ich darf Ihnen das Dokument 435 vorlegen, Seite 228 und folgende. (Die Vertrauensperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.) – Das ist für Sie – nicht für die Vertrauensperson – zum Anschauen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Technische Unterstützung. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist ein Tatortbericht vom 20.10.
„Bearbeiter/in: REITER Franz.“
Ich nehme an, Sie haben diesen Tatortbericht erstellt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das stimmt, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das hilft dann auch, wenn Sie das als Unterlage haben, um sich dann vielleicht an die eine oder andere Sache noch zu erinnern. Das beginnt damit, dass da zweimal „Betreff“ steht. Das ist
wahrscheinlich eher Zufall? Das ist irgendein Tippfehler oder so irgendetwas oder halt irgendeine Geschichte, nehme ich an.
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, das wird vom System automatisch so erstellt, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dass es beim Tatortbericht immer zwei Betreffszeilen gibt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das dürfte so sein, ja. In diesem Bericht sollen wir nichts verändern, nichts löschen, und dann bleibt das so. Ja, das ist so vom System her.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann sind hier die Personalien vom sogenannten Baggerfahrer, dann von Herrn Pilnacek, von Frau List. Woher hatten Sie die Daten von Frau List? Das ist die dritte Person.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, die Daten wurden dann von der Streife Mautern schon protokolliert, und ich habe alle Beteiligten dann auch in meinem Bericht einfach zu übernehmen. Die Daten waren da anscheinend schon bekannt, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, also Mautern sind die zwei Polizistinnen, die als Erstes dort waren?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das ist richtig, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, und die haben schon gewisse Vorarbeiten gemacht und Ihnen gegeben, und Sie haben dann für alle den Bericht geschrieben?
Auskunftsperson Franz Reiter: Darf ich Ihnen das ausführen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, klar.
Auskunftsperson Franz Reiter: Also wie gesagt, an diesem Tag, am 20. Oktober 2023, hatte ich ja grundsätzlich normalen Streifendienst auf der Polizeiinspektion Weißenkirchen mit einer Kollegin. Ich habe dann am Funk gehört, dass eben eine Wasserleiche gefunden wurde und geborgen wird, und ich habe dann sicher noch 20 bis 30 Minuten gebraucht, bis ich dann am Fundort war. Das ist gegenüber von Dürnstein, grundsätzlich nicht weit weg, aber man muss über die Brücke Mautern fahren, und das dauert eben. Ich sage einmal, 25 bis 30 Minuten wird die Anfahrtszeit gedauert haben, ja, und da war sicher die Streife Mautern eben – als sie gefunkt haben, nehme ich an, ja sicher – schon vor Ort. Also geschätzte 25 bis 30 Minuten nach ihnen bin ich dann eingetroffen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und mutmaßlich haben die diese Daten, die Sie da jetzt für Ihren Bericht verwendet haben, schon vorbereitet oder aufgenommen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Bis ich dann auf der Dienststelle war und mit diesem Bericht anfangen konnte – das war dann am Nachmittag irgendwann –, waren die grundlegenden Personen und so natürlich schon protokolliert, ja – wenn Sie das meinen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und nicht von Ihnen, sondern von jemand anderem?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein. Man kann sich das so vorstellen: Das ist ein Hauptakt, und ich habe da einen Nebenakt dazu, meine Tätigkeiten, Lichtbilder vom Tatort und eben diesen Tatortbericht, wobei ich dann auf die ganzen Daten, die schon eingegeben sind, natürlich zugreifen kann, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Weil da dann wie gesagt Frau List steht: Ich habe mich nur gefragt, wieso Frau List schon da steht, weil die ja nicht vor Ort war.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, wie gesagt, die Daten waren eingegeben. Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, die anderen erklären sich ja alle: Also Polz ist eh klar, ist vor Ort, Wurm ist ja vor Ort, und dann ist es eh schon aus – also betreffend die Personen. Dann schreiben Sie, welche Ermittlungsbeamte vor Ort waren: Das ist Ihre Kollegin – wobei die steht ja gar nicht da, sondern es stehen von der PI Mautern drei Personen da, also die ersten zwei und dann Sorger, die Leiterin. Und Ihre Kollegin? – Ah doch, Ihre Kollegin steht ja auch da, genau. Sie sind der Bearbeiter und diese zwei Funkstreifen plus dann die Leiterin Sorger, die aber, glaube ich, in Zivil hingekommen ist, weil sie von irgendwo anders gekommen ist.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, Frau Kontrollinspektor Sorger war an diesem Tag am Bezirkspolizeikommando Krems. Dort war eine Besprechung für die PI- Kommandanten, eine Dienstbesprechung mehr oder weniger beziehungsweise Absprachen für den nächsten Dienstplan, in diesem Fall im November. Das ist üblich, immer ungefähr am 20., 21., 22. jeden Monats.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und die ist ja dann quasi beordert worden, dorthin zu fahren und die Leitung zu übernehmen. Oder haben Sie da keine Wahrnehmungen in diese Richtung?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das kann ich nicht sagen. Nehme ich an.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Als Sie dorthin gekommen sind, war da Frau Sorger schon vor Ort, oder - -?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich bin 2, 3, 4 Minuten – geschätzt jetzt – vor Frau Kontrollinspektor Sorger schon dort gewesen, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, und dann sind ein paar Minuten später noch Leute von der PI Krems gekommen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die sind dann nach Frau Kontrollinspektor Sorger gekommen, auch nicht lange danach, aber - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, halt so ein paar Minuten später. Und wieso sind die da aus Krems noch einmal extra hergekommen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, die wurden, wie wir vorher besprochen haben, ich nehme an, vom Bezirkspolizeikommandanten auch ersucht, mich hier zu unterstützen, weil ich da eben mit der Ausbildung am Fundort alleine gewesen wäre und für mich das natürlich in Ordnung ist, wenn zwei weitere Beamte vom Kriminaldienst noch dabei sind.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist es üblich, dass Sie dann zu zweit, zu dritt sind und die „Tatortarbeit“ machen – unter Anführungszeichen –, oder ist es in der Regel so, dass man alleine ist?
Auskunftsperson Franz Reiter: Dazu kann ich sagen: Ich habe vorhin erklärt, 2023 war das noch anders geregelt, da war man leider alleine. Das wurde jetzt, ich glaube, Anfang 2024, durch eine Reform geändert, und zwar durch den kriminalpolizeilichen Assistenzdienst, abgekürzt KAD, da fährt man jetzt immer zu zweit, wenn so etwas der Fall ist.
Wie gesagt, zu dem Zeitpunkt war ich da noch allein; und die Streife: Das war eine Kriminaldienststreife aus Krems, die sind auch zu zweit unterwegs, da wäre es unüblich gewesen, wenn nur einer von ihnen kommt. Deswegen waren wir dann zu dritt, so kann ich das erklären, und ja, es ist auch nicht unüblich, wenn mehr Kriminalbeamte zur Unterstützung kommen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber die müssen ja schon beordert worden sein, bevor Sie überhaupt noch dort waren.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich habe jetzt nicht ganz verstanden, wie Sie das meinen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die müssen ja schon hinbeordert worden sein, bevor Sie selbst noch vor Ort waren.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja natürlich. Ja, die sind - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Bevor - -?) Die werden die gleiche Info bekommen haben, zur ähnlichen Zeit, wie Frau Kontrollinspektor Sorger.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie, ob da schon bekannt war, um wen es sich bei der Leiche handelt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Mir war das nicht bekannt, und für andere kann ich jetzt nicht sprechen, tut mir leid.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Sie sind hingekommen, und zu dem Zeitpunkt war Frau Sorger noch nicht da, waren die zwei Kollegen von der PI Krems noch nicht da; aber Sie kommen dorthin, da sind ein paar Kolleginnen, ein paar Kollegen, Feuerwehrleute, und der Leichnam ist bereits abgelegt – ein grausliches Wort, aber so ist das – auf einer Decke. Wie sind Sie dann weiter vorgegangen? Haben Sie dann mit der Tatortarbeit begonnen oder - -?
Auskunftsperson Franz Reiter: Wie gesagt, als ich hingekommen bin, war vorerst nur die Streife aus Mautern dort, mit zwei Kolleginnen. Wenn man hinkommt, gibt es einmal einiges zu besprechen und erste Infos einzuholen – natürlich um was es eigentlich geht, erste Infos, was vorliegt, was noch zu machen ist – und die weiteren Tätigkeiten halt dann zu koordinieren.
Meiner Erinnerung nach ist dann während dieser ersten Besprechung eben schon die Frau Kontrollinspektor gekommen und kurze Zeit danach die zwei Kriminalbeamten aus Krems, und zu diesem Zeitpunkt war die Frau Gemeindeärztin – ich glaube, Wagner hat sie geheißen – dann auch schon vor Ort.
Soll ich weiter ausführen, was dann - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Gerne, ja!)
Wie gesagt, nachdem alle – Einsatzleiterin, Kriminalbeamte, Ärztin – vor Ort waren und nachdem die – dass mir das Wort einfällt – Todesursache nicht klar war beziehungsweise festzustellen war, war auch eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau zu machen, um eben Fremdverschulden festzustellen oder auszuschließen oder auch den ganzen Vorgang zu rekonstruieren – das wird auch bei einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau gemacht. Genau, und dann ist eben begonnen worden, das durchzuführen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau bedeutet was?
Auskunftsperson Franz Reiter: Wie gesagt, das wird durchgeführt, um Fremdverschulden auszuschließen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber wie macht man das? Wir sind da ja alle Laien, wir waren da noch nie dabei. Wir haben viel darüber gelesen, aber: Was macht man da, was passiert da? Wer führt das Wort, wer entscheidet, was passiert? Oder weiß eh jeder, was er zu tun hat?
Auskunftsperson Franz Reiter: In diesem Fall war ich der Zuständige in erster Linie, die Kollegen aus Krems haben mich dann unterstützt, die Gemeindeärztin ist natürlich wichtig – also es ist natürlich wichtig, dass eine Ärztin dabei ist –, und die Frau Kontrollinspektor war auch dabei; ob sie jetzt immer dabei war, weiß ich nicht, ich habe da meine Tätigkeiten zu machen gehabt.
Bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau wird grundsätzlich einmal der bekleidete Leichnam begutachtet, die Kleidung und offensichtliche äußere Verletzungen. Hier ist dann auch wichtig, ob bei der Kleidung Beschädigungen sind, die auf eine Gewalteinwirkung hindeuten, besonders der Halsbereich natürlich, zur Feststellung einer möglichen Fremdeinwirkung. Natürlich wird dann auch umgedreht auf beide Seiten. Das wird genau notiert, alles
dokumentiert, fotografiert, um das dann auch alles schriftlich zu haben. Dann wird der Leichnam entkleidet.
Wie genau soll ich da weiter schildern, wegen der postmortalen Persönlichkeitsrechte?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stellen wir einmal dazwischen noch die Frage: Haben Sie die Kleidung durchsucht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja natürlich, das gehört auch dazu, dass Sachen, die beim Leichnam sind, festgestellt werden, und die verbleiben dann beim Leichnam.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und haben Sie das gemacht oder wer anderer?
Auskunftsperson Franz Reiter: Meiner Erinnerung nach habe ich das gemacht, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hosentaschen, Jackentaschen – haben Sie da irgendetwas gefunden?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die Hosentaschen, Jackentaschen waren meiner Erinnerung nach leer. Linke oder rechte Hand – weiß ich jetzt nicht mehr –: Eine Smartwatch hat er getragen und einen Ehering.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, und dann haben Sie quasi die Leiche entkleidet und haben geschaut, ob Sie dort Verletzungen sehen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Genau, das musste in diesem Fall mit einer Schere gemacht werden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil – das mit der Schere? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Da geht es jetzt um Persönlichkeitsrechte, weil - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, die Kleidung hat keine Persönlichkeitsrechte – und Scheren auch nicht. (Verfahrensrichterin Edwards: Doch, aber warum mit der - -!)
Auskunftsperson Franz Reiter: Warum ich das so machen musste. (Abg. Krainer
[SPÖ]: Ach so!)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Warum mit der Schere, das habe ich im Akt gelesen, und das würde ich jetzt doch als einen Intimbereich betreffend bezeichnen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Passt. Ja, ich habe es auch gelesen, ist okay. Also Sie haben ihn entkleidet und haben dann geschaut. Was machen Sie dann oder was haben Sie dann gemacht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Dann wird das Gleiche mit dem nackten Leichnam noch einmal gemacht: Verletzungen genau dokumentiert, festgestellt, fotografiert von beiden Seiten, und sonstige Wahrnehmungen, die halt die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und erinnern Sie sich, welche Wahrnehmungen Sie da hatten?
Auskunftsperson Franz Reiter: Bezüglich der Verletzungen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, grob kann ich das schon noch sagen. (Die Vertrauensperson wendet sich an Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.) – Frau Verfahrensrichterin, soll ich die Verletzungen ausführen?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, die Verletzungen sind einfach Grundthema dieser Ermittlungen – also der Ermittlungen und des Untersuchungsgegenstandes.
Auskunftsperson Franz Reiter: An die Verletzungen kann ich mich noch ziemlich genau erinnern, und zwar waren das mehrere Hämatome im Bereich des Knies, der Unterschenkel und eine Rissquetschwunde oberhalb der Augenbraue, im Bereich der Stirn eine kleine Rissquetschwunde. Diese Verletzungen wurden festgestellt. Dazu muss ich aber noch sagen, dass die alle als leichte Verletzungen zu bezeichnen sind und auch aufgrund meiner Einschätzung – ich habe schon öfter Leichen begutachtet und dokumentiert – auf keinen Fall als lebensbedrohliche Verletzungen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie auf der Rückseite der Beine auch Verletzungen wahrgenommen, Hämatome oder so?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das kann ich aus der Erinnerung jetzt nicht mehr sagen. Aber wir können gerne in die Lichtbildbeilage schauen. (Die Vertrauensperson wendet sich an Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das passt schon. Das entspricht genau dem, was da steht. Es entspricht nicht dem, was man nachher gesehen hat, aber Hämatome müssen ja nicht immer gleich sichtbar sein.
Wenn wir auf dieses Formular gehen, wenn Sie auf die Seite 234 gehen, wenn ich das richtig sehe: Da steht:
„Nachfolgende Angaben können im Fall einer kriminalpolizeilichen
Leichenbeschau nach § 128 StPO entfallen. Es ist vom Beschauarzt das Formular
,Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau – Ärztlicher Befund' zu verwenden.“
Jetzt nur eine Frage: Sie füllen das aus. Das heißt, das war jetzt eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau ohne Beschauarzt? Oder war das schon mit?
Also aus Ihrer Wahrnehmung oder aus Ihrer Erinnerung: War da jetzt ein Beschauarzt da oder nicht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, meiner Erinnerung nach wurde die Gemeindeärztin Dr. Wagner darauf aufmerksam gemacht – von der Kontrollinspektor Sorger –, ob sie befähigt ist und mehr oder weniger Zeit hat für die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau. Das hat sie dann bejaht, und dann wurde mit dem Beschauarzt - - – das war Frau Dr. Wagner, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Frau Wagner das – jedenfalls im Nachhinein – anders sieht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Was anders sieht, meinen Sie jetzt?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, dass sie nicht eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, sondern „nur“ – unter Anführungszeichen – eine Totenbeschau durchgeführt hätte.
Auskunftsperson Franz Reiter: In Gesprächen nachher ist das Thema aufgekommen, sie hätte eine Totenbeschau durchgeführt, ja. Dazu kann ich aber sagen: Da ist mir unklar, wie sie auf diese Feststellung kommt, denn wenn die Kriminalpolizei vor Ort ist und den Leichnam entkleidet, kann das keine Totenbeschau sein, und außerdem hat sie offensichtlich mit der Staatsanwältin telefoniert. Das widerspricht auch ihrer Angabe, dass sie eine Totenbeschau macht, denn sobald sie mit einer Staatsanwaltschaft telefoniert, ist das meiner Meinung nach schon eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie sagt, sie kann die gar nicht machen, weil sie ja die Ausbildung dafür gar nicht hat. Das werden wir aber eh auch mit ihr noch besprechen, ich wollte da nur nach Ihren Wahrnehmungen fragen. Sie haben es aber trotzdem ausgefüllt, zumindest zum Teil, Sie haben da
geschrieben: „Umgebungstemperatur: 12 ° Celsius“ – „geschätzt“ und nicht
„gemessen“, weil?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, die Umgebungstemperatur wurde mit dem Fahrzeugthermometer gemessen – also ist sie eigentlich auch gemessen, ja. Das ist üblich und das ist grundsätzlich genau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und bei der Frage „Wassertemperatur“
haben Sie es nicht ausgefüllt, weil?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, diesen Vorwurf habe ich schon ein paarmal gehört, den liest man auch in den Medien und sonst überall. Dazu kann ich klar sagen, dass eine Messung der Wassertemperatur meines Wissens und nach meinem Ausbildungsstand keinen Rückschluss auf den Todeszeitpunkt der Leiche zulässt. Weiters müsste man die Temperatur an verschiedenen Stellen und Tiefen messen, um hier irgendeinen annähernd genauen Rückschluss zuzulassen. Deswegen ist es bei Wasserleichen nicht üblich, die Wassertemperatur zu messen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Das heißt, Sie haben es nicht ausgefüllt, weil es nicht üblich ist, und Sie haben es nicht gemessen, weil es nicht üblich ist – in der Praxis; auch wenn es im Formular steht, aber in der Praxis wird es nicht gemacht.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, so kann man das sagen, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ich versuche es ja nur zu verstehen. Sie wissen das ja hundertmal besser als ich, deswegen fragen wir Sie ja.
Auskunftsperson Franz Reiter: Es sind mehrere Punkte in dem Formular oder in verschiedenen Formularen drinnen, was immer individuell, bei gewissen Arten von Leichen halt, zu befüllen ist. Manche Punkte machen hier keinen Sinn – ich
meine, Wassertemperatur, Wasserleiche grundsätzlich schon, aber es ist nicht üblich, weil das keinen Rückschluss zulässt, meines Wissens.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann ist das Nächste die Identifizierung. Da sagen Sie: durch die „Lebensgefährtin“ und anhand von: „Daktyloskopische Spur“. – Was heißt das? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Da habe ich selber einmal schauen müssen – wie gesagt, das ist über zwei Jahre her –, dass ich mich da noch erinnern kann.
Meiner Erinnerung nach wurde der Verstorbene dann eben vor Ort noch durch die Lebensgefährtin von der Streife Mautern identifiziert, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Ja, und später ist auch bekannterweise das Landeskriminalamt Niederösterreich, Abteilung 07 Tatort, gekommen. Dort wurden in der Aufbahrungshalle auch meiner Erinnerung nach noch Fingerabdrücke genommen, und das wurde eventuell mit dem Reisepass oder wurde wahrscheinlich mit dem Reisepass abgeglichen, ja, was aber dann eigentlich nicht mehr notwendig war, weil die Identifizierung schon vor Ort gegeben war.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren Sie da dabei, als Fingerabdrücke abgenommen wurden, oder haben Sie das quasi nur gehört?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich war in der Aufbahrungshalle mit dem Landeskriminalamt noch dabei, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und das war Herr Fellner? Mit dem?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, Herr Fellner ist für die Mordermittlungen zuständig, der macht nicht die Tatortbearbeitungen. Das ist eine eigene Gruppe vom Landeskriminalamt, die Tatort bearbeiten, auch Spurensicherungen, die nur Spurensicherungen machen und noch spezieller darauf geschult sind.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Das waren aber nicht die von der PI Krems, sondern das waren wieder andere?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die sind in Sankt Pölten, genau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, und die sind dann auch noch gekommen. Die waren aber nicht am Tatort – Tatort nenne ich es, weil da
„Tatortbericht“ steht; weil wir das immer diskutieren, ob man Tatort sagen darf –
, sondern die waren dann nur in der Leichenhalle?
Auskunftsperson Franz Reiter: Zum Tatortbericht: So heißt das Formular bei jeder Ermittlung; ich bin auch als Tatortbeamter dort gewesen und - - (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne]. – Abg. Hanger [ÖVP]: ... Fundort! – Abg. Tomaselli [Grüne]: Tatortberichte!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Kann man die Auskunftsperson sprechen lassen? Das ist sehr aufschlussreich.
Auskunftsperson Franz Reiter: Kein Problem. – Jetzt habe ich nur die Frage vergessen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die vom Landeskriminalamt aus
Sankt Pölten, ob die auch am Tatort waren, also quasi am Ufer im Bereich von Rossatz, oder nur in der Leichenhalle.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, die Beamten vom Landeskriminalamt,
Abteilung Tatort, waren dann später auch noch am Fundort, mit mir
gemeinsam – aber chronologisch springen wir da jetzt wild herum, muss ich jetzt auch sagen, weil - - – Ja, also zu Ihrer Frage: Die Beamten von der Abteilung Tatort waren am Fundort auch, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber okay, springen wir nicht so.
Also Sie haben dann diese entkleidete Leiche quasi beschrieben, also gesehen: Okay, keine Verletzungen, die jetzt lebensgefährlich wären. – Wie ist es dann weitergegangen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Wenn die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau abgeschlossen ist, alles dokumentiert und fotografiert ist, bespricht man sich mit der Einsatzleiterin – in diesem Fall; anzumerken ist: oft gibt es keine Einsatzleiterin vor Ort, das war da halt der Fall –, mit der Ärztin, und natürlich waren die zwei Kriminalbeamten aus Krems auch dabei, bespricht sich über die Erkenntnisse, was Fakt ist, was vorliegt, die Verletzungen, weitere Indizien, die gesammelt werden konnten.
Man bespricht sich hier, und der nächste Schritt ist dann, die Staatsanwaltschaft anzurufen und die darüber in Kenntnis zu setzen. Und ja, wie bekannt ist, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft über weitere Vorgänge.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da gibt es ja offenbar irgendeinen Konflikt, der jetzt halt unterschiedlich gesehen wird, gerade im Zusammenhang mit der Frage: Obduktion ja/nein? Was haben Sie für Wahrnehmungen dazu?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich bin dann nach diesem Gespräch, nachdem Frau Kontrollinspektor Sorger die Wahrnehmungen dann der Staatsanwältin mitgeteilt - - Zwischendurch wurde mir meiner Erinnerung nach eben von Kontrollinspektor Sorger mitgeteilt, dass etwa vom Ablageort der Leiche circa 100, 150 Meter entfernt in einem Zugang zum Wasser, in einem weichen Flussbett Fußspuren wahrgenommen werden konnten, und ich möge mir diese Schuhspuren anschauen, sie sichern und dokumentieren.
Zu Ihrer Frage: Beim Gespräch mit der Staatsanwältin war ich persönlich nicht mehr dabei, aber natürlich ist mir durch Gespräche im Nachhinein bekannt geworden, dass es hier Meinungsverschiedenheiten gegeben hat, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber aus eigener Wahrnehmung nicht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, ich bin dann weitergegangen und habe noch weitere Spuren, wie gesagt, diese Fußspuren, zu sichern gehabt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und sichern heißt fotografieren?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, dazu: Kennen Sie die Fotos von den betreffenden Schuhspuren? – Ja. Und Sie waren ja gestern auch in Rossatz. Leider ist da einiges verändert beziehungsweise nicht mehr recht viel so, wie es vor zwei Jahren war. Aber dieser Kanal mit der Steinwand unten, hat es den noch gegeben? – Ja, genau, und in diesem Bereich war eben die vermutete Einstiegsstelle, und da war ungefähr bis zum Wasser, ich sage einmal, 10 Meter weicher Untergrund – schlammig, sandig –, und in diesem Bereich waren die Schuhspuren, eher rechtsseitig von dieser Steinwand bis zum Wasser, wie man auch auf den Fotos der Lichtbildbeilage sehen kann. – Genau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und ein Packl Tschick.
Auskunftsperson Franz Reiter: Und im Bereich des Ufers eine Packung Camel, genau, die eben dann auch später als Marke des Herrn Mag. Pilnacek zugeordnet werden konnte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und die war leer?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die Packung war leer, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Zigarettenstummel waren keine sichtbar?
Auskunftsperson Franz Reiter: Diese Frage ist auch schon aufgetreten. Ja, Zigarettenstummel waren keine dort – auch nicht eingetreten, also auch nicht im Wasser oder sonstige - - Es waren keine dort, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dann haben Sie halt fotografiert und das Tschickpackerl in ein Plastiksackerl gegeben. Und wie ist es dann weitergegangen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Wir haben natürlich fotografiert, dokumentiert. Eine wichtige Erkenntnis ist eben, diese Schuheindruckspuren natürlich mit den Schuhen des Verstorbenen abzugleichen. Genau, das wurde vor Ort gemacht, und man hat eben festgestellt, dass unten in diesem Uferbereich nur die Schuhspuren des Verstorbenen waren, und diese konnten auch mit der Größe, Marke und Type dem Verstorbenen zugeordnet werden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wie haben Sie das gemacht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das wird mit dem Schuh dort vor Ort abgeglichen, mit der Schuheindruckspur. In diesem Fall war das eine sehr klare Spurenlage. Wie ich Ihnen gesagt habe, war das ein weicher Untergrund, und da waren die Schuhspuren relativ klar erkennbar.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber wie macht man das? Also Sie gehen, holen den Schuh, halten den Schuh hin und sagen: Hey, das passt!?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ob ich das mit dem Schuh direkt gemacht habe oder mit Lichtbildern vom Schuh, daran kann ich mich nicht mehr erinnern – eines von beiden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Misst man da das ab, die Größe von der Schuhspur, oder?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, natürlich, das wird genau dokumentiert, die Größe und die Merkmale werden dokumentiert. Die Größe der Schuhspur wird mit einem Lineal natürlich gemessen, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe nur noch 14 Sekunden Fragezeit – das sehen Sie nicht –, deswegen gebe ich jetzt einfach weiter und bedanke mich für die erste Runde.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, sehr gerne.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke ist jetzt als Nächste in der Befragungsreihe dran. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, dass Sie sich heute Zeit nehmen, um hier auszusagen. Ich würde gerne bei einem sehr ähnlichen Themengebiet wie jenem, das der Herr Kollege gerade ausgeführt hat, direkt weitermachen, nämlich bei der Frage, wie die Tatortarbeit abgelaufen ist.
Da zuallererst einmal sehr allgemein gefragt: Würden Sie die Tatortarbeit inklusive Bericht, der nachher verfasst wurde, und sämtliche andere Dokumentation als lege artis beschreiben?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich kann meine Arbeit beschreiben, und die war dem Gesetz entsprechend, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Der Tatortleitfaden ist Ihnen bekannt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, natürlich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie würden Sie die Relevanz von dem in Ihrer täglichen Arbeit beschreiben?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das sind wichtige Richtlinien, die zu beachten sind, wenn möglich, und es ist ein wichtiges Instrument, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Gut. Eine große Frage, die scheinbar auch vor Ort eine Frage war, ist die der Obduktion. War
nach Abschluss der Tatortarbeit Ihre Meinung, dass eine Obduktion hätte angeregt werden sollen, oder haben Sie die damals nicht für nötig befunden?
Auskunftsperson Franz Reiter: Meine Aufgabe dort vor Ort war, die Fakten festzustellen, die Verletzungen zu dokumentieren und das der Einsatzleiterin mitzuteilen. Das ist gemacht worden.
Angeregt? – Gespräch mit der Staatsanwältin hat Frau Kontrollinspektor Sorger geführt. Das betrifft nicht meine Tätigkeiten dort vor Ort.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wäre Ihrer Wahrnehmung nach eine nötig gewesen? Haben Sie das damals diskutiert?
Auskunftsperson Franz Reiter: Aufgrund von den Fakten, Verletzungen, Umständen, die dort waren, konnte keine Fremdeinwirkung festgestellt werden. Somit ist dieser Sachverhalt der Staatsanwältin mitzuteilen, und die entscheidet dann, was sie für richtig hält, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War das einhellige Meinung am Fundort? Also haben das alle so gesehen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Es gab die Fakten dort. Da war meiner Meinung nach keine zweite Einschätzung möglich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wieso wurde dann – sofern Sie Wahrnehmungen dazu haben, also direkte – schlussendlich doch eine Obduktion gemacht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich habe im Nachhinein gehört, wie das abgelaufen sein könnte, aber ich habe keine Wahrnehmungen. Also, bitte - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Als Sie vor Ort waren, war da auch die Gemeindeärztin schon vor Ort?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die Gemeindeärztin ist etwas nach mir gekommen – in dem Bereich als die Frau Kontrollinspektor beziehungsweise die zwei Kriminalbeamten von Krems gekommen sind.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War dann aber mit Ihnen gleichzeitig? Also sie ist quasi nach Ihnen gekommen, aber Sie haben - -
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, ja, wir waren gemeinsam, sicher. Wir haben - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und die Meinung der Gemeindeärztin war auch: kein Fremdverschulden?
Auskunftsperson Franz Reiter: Wir haben uns eben wie gesagt dann nach dieser kriminalpolizeilichen Leichenbeschau in einem Gespräch noch besprochen, und dort waren meiner Meinung oder meiner Erinnerung nach die gleichen Fakten und die gleichen Erkenntnisse –ja, auch von der Gemeindeärztin.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Auch von der Ärztin, okay.
Dann würden wir Ihnen ganz kurz gerne einen Vorhalt vorlegen, nämlich Vorhalt Nummer 3, das ist die Zeugeneinvernahme der Ärztin Dr. Wagner. Das ist Dokument Nummer 782, auf Seite 4, ungefähr in der Mitte des Dokuments der zweite – unter Anführungszeichen – „große“ Absatz. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Also, ich habe jetzt da von den 20 Personen gelesen, das hat mich etwas verwundert. Meinen Sie diesen Absatz, oder?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Welchen Absatz, Entschuldigung?
Auskunftsperson Franz Reiter (aus dem Schriftstück vorlesend): „Bei meinem Eintreffen waren sicher schon 20 Personen am Ort“.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann eines unten drunter.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (aus dem Schriftstück vorlesend): „Eine Todesursache war für mich nicht erkennbar.“ Und dann eben der Satz: „Ich sagte zu den anwesenden Polizisten, dass ich eine gerichtliche Obduktion benötige.“ Und dann der Satz: „Ich stieß damit auf massiven Widerstand.“
Auskunftsperson Franz Reiter (in das Schriftstück blickend): Zu der Angabe von Frau Dr. Wagner, zu ihrer Zeugeneinvernahme kann ich jetzt nicht recht viel sagen. Aber wenn ich das lese, mit „massiven Widerstand“, dann kann ich sagen, dass das mit Sicherheit nicht so war. Auch wenn behauptet wird, dass eine Polizistin vor Ort versucht, eine Obduktion zu verhindern, ist das meiner Meinung nach komplett unrealistisch beziehungsweise – entschuldigen Sie das Wort – eigentlich ein Blödsinn, weil ich noch nie irgendwo gehört oder gesehen habe, dass ein Polizist versucht, eine Obduktion zu verhindern. Das ist ein wichtiges Instrument, um Fremdverschulden oder kein Fremdverschulden oder die Todesursache festzustellen, und das ist jedem Polizisten recht. – Also diese Behauptungen, muss ich leider sagen, verstehe ich jetzt nicht ganz.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, Sie waren jedenfalls keiner der Beamten und keiner der Polizisten, zu denen sie das direkt gesagt hat? Ihnen gegenüber hat sie das nicht geäußert?
Auskunftsperson Franz Reiter: Was „geäußert“ meinen Sie jetzt? In Bezug auf
den Widerstand gegen eine Obduktion, oder?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also im Satz davor sagt sie ja: Ich habe „zu den anwesenden Polizisten“ gesagt, „dass ich eine [...] Obduktion benötige“. Zu Ihnen hat sie das nicht gesagt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, zu mir hat sie das nicht gesagt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und Sie haben allgemein auch keinen Druck wahrgenommen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, das ist - - Nein, da gab es keinen Druck.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und war es aber generell ein Thema vor Ort, die Frage: Obduktion ja/nein?
Auskunftsperson Franz Reiter: Wie gesagt, die Entscheidung obliegt der Staatsanwältin. Ich kann nur wiederholen: Aufgrund der Fakten mit den Verletzungen gab es in keinster Weise Anzeichen auf ein Fremdverschulden. Und ja, grundsätzlich wird hier nach Gesprächen mit der StA keine Obduktion angeordnet, der Erfahrung jetzt nach.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben ja eben gemeint, dass eine Obduktion ein wichtiges Mittel ist, um eine Todesursache festzustellen. Im Tatortbericht findet sich jetzt keine Angabe zur Todesursache. Wurde versucht, die festzustellen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, die Todesursache festzustellen, das ist Aufgabe der Ärztin. Die erste Aufgabe der Kriminalpolizei ist vor Ort, Fremdverschulden festzustellen oder auszuschließen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gilt dasselbe für den ungefähren Todeszeitpunkt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Da habe ich auch vorhin schon erwähnt, dass es speziell bei Wasserleichen sehr, sehr schwierig ist, einen genauen Todeszeitpunkt festzustellen. Hier wurde vorerst, was auch üblich ist, der Zeitpunkt, als Pilnacek das Haus verlassen hat, bis zum Auffindungsort angenommen. Das ist auch üblich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, es ist auch üblich, dass diese beiden Felder in einem Tatortbericht eigentlich leer sind?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die Felder sind bei meinem Tatortbericht leer?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm.
Auskunftsperson Franz Reiter: Okay. – Da kann ich jetzt nichts dazu sagen, aber es ist nicht meine Aufgabe, die Ermittlungen hier zu tätigen und den Todeszeitpunkt festzustellen, sondern da geht es um andere Sachen, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Deshalb fragen wir ja nach.
Zu den Messungen: Ich würde Ihnen da ganz kurz gerne vorhalten, damit wir eben über dasselbe sprechen, den Tatortleitfaden, also wieder Nummer 4, Dokument Nummer 1211, Seite 44. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, bitte?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt haben Sie vorhin gemeint, dass bei einer Wasserleiche das Prozedere ein anderes ist und gewisse Messungen nicht gemacht werden. Welche Messungen würden Sie denn nicht machen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich habe mich einmal kurz besprechen müssen nach der Frage. Ich habe jetzt nicht genau verstanden, was Sie jetzt meinen. Es wurde erklärt: „Umgebungstemperatur“ ist klar, „Wassertemperatur“ habe ich Ihnen versucht zu erklären, dass das keine Rückschlüsse gibt auf einen Todeszeitpunkt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Ja, natürlich, „Kleidung (nass/trocken)“: Wenn man das liest, ist es eh klar. Das wird automatisch mit den Lichtbildern dokumentiert. „Messung [...] des Untergrundes“ ist nicht üblich, aufgrund der Ausrüstungen der Kriminalpolizei
nicht möglich, und, ja, die Körpertemperatur darf so und so nicht gemessen werden von der Kriminalpolizei.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also Sie würden keine spezifisch auslassen, weil nicht nötig bei einer Wasserleiche, aber Sie versprechen sich von der Wassertemperatur keinen Rückschluss auf den Todeszeitpunkt. Fasse ich das korrekt zusammen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Keinen Rückschluss, ja. Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Auskunftsperson Franz Reiter: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gibt es andere wichtige Erkenntnisse, die man aus einer Wasserprobe gewinnen kann?
Auskunftsperson Franz Reiter: Es gibt Erkenntnisse aus Wasserproben, ja, nur sind wir da jetzt, glaube ich, ein bisschen falsch unterwegs.
Man muss hier die Grundlage der Kriminalpolizei und die grundsätzlichen Richtlinien einmal bewerten. Hier war die ganze Zeit die Ausgangslage kein Fremdverschulden, und wenn offensichtlich kein Fremdverschulden vorliegt und kein Hinweis auf ein Gewaltverbrechen, sind auch gewisse Spurensicherungen nicht möglich, nicht vorgesehen – ja. Da ist ein Unterschied, ob ein Indiz auf ein Gewaltverbrechen vorliegt oder nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann gehen wir einen Schritt zurück: Wieso konnte man Fremdverschulden so schnell ausschließen oder wieso haben Sie es so schnell ausgeschlossen?
Auskunftsperson Franz Reiter: So schnell wurde hier nichts ausgeschlossen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vor Ort.
Auskunftsperson Franz Reiter: Wie gesagt, wenn Sie die Fakten bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau bewerten – keine lebensbedrohlichen Verletzungen –, dann eben, wenn in diesem Flussbett nur die Schuhabdrücke des Verstorbenen sind, wenn man diese Fakten zusammenlegt, kommt man eben auf den Schluss, dass eben kein Fremdverschulden vorgelegen sein kann.
Das wurde aber nicht schnell gemacht, wie man das stellenweise auch hört, sondern das ist - - Man kommt nicht hin und sagt: Ja, das wird wahrscheinlich ein Suizid gewesen sein!, man bespricht sich mit den Kollegen, bewertet die Faktenlage und aufgrund von dem wird das dann bewertet.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Weil Sie jetzt spezifisch Suizid ansprechen: War es vor Ort bereits ein Thema, dass es Suizid sein könnte?
Auskunftsperson Franz Reiter: Vor Ort war das noch die - - wie gesagt, nicht, wie man stellenweise hört: hinkommen und von Suizid gesprochen, das ist auf keinen Fall so.
Nach den ersten Fakten oder nach der Faktenlage war das die schlüssigste Version, die möglich sein konnte, weil eben aufgrund der Verletzungen und der Wahrnehmungen der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau beziehungsweise hier das Flussbett mit den Schuhabdrücken des Pilnacek in das Wasser das so anzunehmen war, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also die Fußabdrücke sind sehr konkret. Was bei der Leichenbeschau war es konkret, das auf Suizid hingedeutet hat?
Auskunftsperson Franz Reiter: Bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau hat nichts auf Suizid hingedeutet. Hier geht es nur darum, Fremdverschulden ja/nein, Verletzungen festzustellen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie auch einen Unfallhergang diskutiert?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das war natürlich auch Thema. Hierzu muss ich sagen – ich habe vorhin von diesem Flussbett geredet –: Meiner Erfahrung nach hätte man das, wenn hier ein Sturz vorgelegen wäre, aufgrund des weichen Untergrundes relativ leicht spurenmäßig feststellen können, wenn er in diesem Bereich des weichen Flussbettes zu Sturz gekommen wäre. Und auch im Bereich der Steinwand konnte nichts festgestellt werden, was jetzt auf einen Sturz hindeuten würde.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wenn Sie das zeitlich einordnen: Sie waren ab wie viel Uhr konkret vor Ort?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die Zeiten müssten wir nachschauen, das kann ich Ihnen nicht sagen – früher Vormittag.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Früher Vormittag – und bis wann waren Sie vor Ort?
Auskunftsperson Franz Reiter: Da müssen wir unterscheiden: am Fundort oder generell in Mautern1?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Am Fundort.
Auskunftsperson Franz Reiter: Am Fundort. Das kann ich Ihnen jetzt nicht mehr genau sagen. Relativ lange in Wirklichkeit, weil ich dann mit den Beamten des Landeskriminalamtes, Abteilung Tatort, eben noch die ganze Spurenlage durchgegangen bin und dann mit in die Aufbahrungshalle nach Rossatz gefahren
1 Ursprünglicher Text: […] im Auto […]
Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] IN MAUTERN […]“
bin, wo die Beamten dort auch noch einmal Verletzungen und alles Weitere dokumentiert und fotografiert haben, ja.
Genaue Zeit: Ich bin dann am Nachmittag auf die Dienststelle nach Mautern und habe begonnen, meine Berichte zu schreiben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke.
Wir haben kurz geschaut: Es scheint um 9.05 Uhr gewesen zu sein. Kann das Ihrer Wahrnehmung nach hinkommen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Als ich in Rossatz eingetroffen bin? Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, am Fundort. Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das wird so sein, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir hatten ja heute Vormittag schon zwei Befragungen – einerseits den Baggerfahrer, andererseits einen Feuerwehrkommandanten. Hier meine Frage, weil man dadurch einfach schon feststellen konnte, wer alles vor Ort war insgesamt: Welche Personen haben Sie am Fundort wahrgenommen? Also wer war dort, als Sie eingetroffen sind?
Auskunftsperson Franz Reiter: Als ich in Rossatz auf der Fundstelle eingetroffen bin?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm.
Auskunftsperson Franz Reiter: Da war die Streife Mautern mit zwei Beamtinnen, sonst kann ich mich jetzt an keinen erinnern und will da auch nichts Falsches sagen. Ich kann mich an die zwei Beamten aus Mautern noch erinnern, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Kannten Sie die Beamten davor?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Beide?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Die Freiwillige Feuerwehr war da ja, glaube ich, auch noch vor Ort – oder haben Sie die noch wahrgenommen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Habe ich nicht mehr wahrgenommen, nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, die waren schon weg.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich habe sie nicht mehr wahrgenommen. Kann sein, dass - - Ich habe keine Erinnerung mehr, ob da sonst noch wer dort war oder nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und Anna Polz oder Karin Wurm? Haben Sie da Wahrnehmungen, dass die dann vor Ort waren oder noch vor Ort waren?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, habe ich auch keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Keine Wahrnehmungen.
Auskunftsperson Franz Reiter: Aber wie gesagt, wir sind, ja, 30 Minuten später dann erst gekommen, als die Streife von Mautern schon 30 Minuten dort war, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm.
Auskunftsperson Franz Reiter: Und das müssen Sie auch verstehen: Man kommt dorthin, es ist doch ein gewisser Sachverhalt. Dann will man sich einmal einen Überblick verschaffen, und dann schaut man nicht in erster Linie, wer jetzt da noch da ist, sondern man redet einmal mit den Kollegen, um dann Weiteres zu veranlassen, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Volles Verständnis; wir versuchen es nur ein bisschen zusammenzupuzzeln aus allem, was wir finden.
Wir haben ja vorhin kurz besprochen, als über die Ursache diskutiert wurde: Ab wann, wenn Sie das zeitlich einordnen können, war das ein Thema, was die Todesursache sein könnte?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich kann Ihnen da keine vernünftige Antwort geben. Zeitmäßig, wann jetzt von Suizid gesprochen wurde, oder?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja. Also direkt beim Eintreffen oder war das dann erst ein Prozess?
Auskunftsperson Franz Reiter: Beim Eintreffen kann niemand von Suizid reden, weil da sind noch, wie ich Ihnen jetzt erklärt habe, viele Sachen zu erledigen und zu erheben. Aber wann jetzt genau? Das tut mir leid, das kann ich jetzt nicht sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber vielleicht, um es ein bisschen einzuordnen, würde ich gerne einen Vorhalt machen, nämlich Vorhalt Nummer 17 ist das bei uns, Dokument Nummer 49, Seite 4 (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück); Seite 4 auf Seite 5, also Seite 4 ganz am Ende.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, bitte?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es ist Seite 44 im Dokument und dann Seite 1 hier. Hier ist es anders geordnet: 44 auf 45. Das heißt, wenn Sie das Dokument vor sich haben, erste Seite ganz unten auf die zweite gehend. Da sagt Otto Dietrich – das ist ein Anwalt in Wien – als Zeuge aus, dass er um 9.28 Uhr vom Tod von Christian Pilnacek erfahren hat mit der Nachricht: „Pilnacek angeblich tot, Suizid“, wo meine Frage ist, ob Sie Wahrnehmungen haben, wie von den Ermittlungen oder eigentlich von der Auffindung, der Bergung der Leiche vor Ort diese Information so schnell nach Wien zu einem Rechtsanwalt kommt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, grundsätzlich muss ich einmal sagen, der Rechtsanwalt ist mir nicht bekannt – und um 9.28 Uhr wäre das gewesen? Ich habe die Seite noch immer nicht gefunden. Um 9.28 Uhr?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, ich kann dazu nichts sagen, wie das möglich ist – 9.28 Uhr. Das betrifft mich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es ist – zum Einordnen – der Anwalt von Sebastian Kurz. Würden Sie da irgendwelche Wahrnehmungen haben, wie das in diese Kreise gelangen könnte, nämlich von vor Ort?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Mir ist auch der Anwalt und natürlich auch Herr Kurz persönlich nicht bekannt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm, danke schön. Gut.
Zu Ihrem Einsatzbericht – sollen wir ihn vorhalten, oder - - Das ist dann Vorhalt Nummer 7, auf PDF-Seite 14, Dokument Nummer 49. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Da haben wir eine Zeugeneinvernahme, in der Sie sagen, dass Sie den Bericht einige Tage nach dem Fund der Leiche fertiggestellt haben. Wenn wir jetzt aber zum Tatortbericht selber gehen, und das ist dann Vorhalt Nummer 1 - -
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich glaube, ich kann die Frage aber auch so beantworten. Oder stellen Sie einmal die Frage, bitte.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Gut. Aber wir können das nicht nachvollziehen. Also das ist jetzt ein Gespräch unter Ihnen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Frage ist konkret: Der Tatortbericht ist datiert auf den 20. Oktober, also den Tag des Fundes; in der Zeugeneinvernahme sagen Sie, dass Sie ihn einige Tage später fertiggestellt haben. Wieso dann das Datum mit dem 20. Oktober?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das ist ein ganz normaler Vorgang: Beim Erstellen des Dokumentes wird der Tag der Erstellung angenommen. Das ist bei sämtlichen Dokumenten bei der Polizei so.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es ist am Ende auch der Bericht von Ihnen und Chefinspektor Fellner unterzeichnet. Inwiefern war er involviert? Also war er auch in die Erstellung involviert oder hat er nur gegengezeichnet?
Auskunftsperson Franz Reiter: Sie schauen jetzt gerade welchen Bericht von mir an?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Den Tatortbericht.
Auskunftsperson Franz Reiter: Den Tatortbericht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vorhalt Nummer 1.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung, der Vorhalt Nummer 1 war bei Ihnen bei Beginn der Befragung. Irgendwann einmal ganz am Anfang gab es den Vorhalt Nummer 1, den Sie als solchen bezeichnet haben. Da wir das Protokoll noch nicht vorliegen haben, was jetzt der Vorhalt Nummer 1 war, dürfte ich schon bitten, dass wir die genaue Zahl des Geschäftsstücks, des Aktenstücks bei uns haben können. – Jetzt haben wir es eingeblendet.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Natürlich! Vorhalt Nummer 1, Dokument Nummer 435, Seite 235 im Dokument und Seite 8 im PDF, und hier sieht man eben – unten –: „Bearbeiter/in: REITER Franz“,
„GenehmigerIn: FELLNER“.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das ist auch ein üblicher Vorgang. Ich als Bearbeiter ist eh klar. Grundsätzlich wäre da die genehmigende Beamtin Frau Kontrollinspektor Sorger in diesem Fall als Einsatzleiterin vor Ort, allerdings wurde dann eben später der Akt an das Landeskriminalamt weitergegeben, weshalb automatisch dann der Chefermittler hier steht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat der noch irgendwelche Änderungen vorgenommen im Bericht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Der kann bei meinem Tatortbericht keine Änderungen vornehmen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön. Der Auffindungsort, wie wurde der abgesichert?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich darf noch einmal erwähnen, dass ich
30 Minuten nach der Streife dort in Mautern war. Dazu kann ich sagen, dass hier keine – ich sage einmal – betriebsfremden Personen, Fahrzeuge oder Ähnliches vor Ort waren. Meine Kollegin, die ich mit hatte aus Weißenkirchen, wie ich auch vorhin schon erwähnt habe, ist für Tatortarbeiten nicht geschult. Die hat in
erster Linie auch mal Absperrungen vorgenommen, besonders im Bereich der vermuteten Einstiegsstelle – da war es eben ganz wichtig, dass hier keine Person runterkommt –, um die Spuren zu sichern und um die Spurenlage nicht zu verunreinigen.
Ja, dann kann ich noch sagen, es war Herbst, Vormittag, kein schönes Wetter, Umbauarbeiten auf dem Treppelweg. Da waren keine Personen, Fahrzeuge oder Sonstiges unterwegs.
Was man auch leider teilweise in den Medien mit Tatortabsperrung, Tatortband, Polizeiabsperrung hört, ist leider aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer möglich, weil unser Absperrband nicht so lang ist, um den ganzen Tatort abzusperren. In gewissen Fällen ist es besser, wenn das Beamte beziehungsweise - - Ein Fahrzeug ist bei der Zufahrt dort zum Treppelweg gestanden. Mindestens eine Beamtin hat eben dort noch geschaut, dass keine Personen hinkommen, die nicht hindürfen. Wie gesagt, das betrifft meine Wahrnehmungen, seitdem ich am Fundort war.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir haben ganz in der Früh vom Baggerfahrer, von Herrn Fechter, gehört, dass auch Lkws vor Ort waren.
Haben Sie die wahrgenommen? Sind die dann noch gefahren?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das kann ich mit Sicherheit sagen, dass nach meinem Eintreffen dort keine Lkws gefahren sind. Erinnern kann ich mich noch an den Bagger, der unweit der Ablagestelle des Leichnams abgestellt war, als ich gekommen bin.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie auch einen Trampelpfad eingerichtet? Nicht Sie per se, aber haben Sie wahrgenommen, dass einer eingerichtet wurde?
Auskunftsperson Franz Reiter: Aufgrund der örtlichen Gegebenheit dort muss ich wieder auf Ihren gestrigen Lokalaugenschein verweisen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob dieser Treppelweg jetzt noch so ist, wie er damals war. Der Treppelweg war ein steiniger, harter Untergrund. Hier konnten keine Spuren gesichert werden, was jetzt diesen Fall betreffen würde. Ein Trampelpfad hätte wenn, dann schon durch die ersteinschreitende Streife gemacht werden müssen, wäre aber meiner Meinung nach oder meiner Einschätzung nach auch nicht sinnvoll gewesen beziehungsweise war der Tatort ausreichend gesichert und abgesperrt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm, gut. Haben Sie Wahrnehmungen, dass es zu irgendwelchen Veränderungen des Tatorts kam, des Fundortes kam, während Sie am Fundort waren?
Auskunftsperson Franz Reiter: Genau, bitte! Welche Veränderungen, wie?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also ich habe schon gefragt: die Lkws, die dort gewesen sein sollen, ob die gefahren sind und etwas zerstört haben könnten. Gab es da irgendwas in diese Richtung, das Sie wahrgenommen haben, das Spuren hätte verwischen können?
Auskunftsperson Franz Reiter: Wie ich dort war – meine Wahrnehmungen –, wurden keine Spuren verändert oder Ähnliches.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nächste in der Befragungsrunde: Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön.
Ich würde gerne noch mal zurückgehen. Es sind für mich ein paar Fragen nach den chronologischen Fragen von Kollegen Krainer offengeblieben. Sie sind
hingekommen. Sie haben dann gesagt, als Sie am Fundort eingetroffen sind, war dort irgendwie schon klar, dass es um Christian Pilnacek geht. Wieso? Wer hat es Ihnen gesagt? Oder: Wie haben Sie das mitbekommen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich habe vorhin gesagt, dass mir bei der Anfahrt gar nicht bekannt war, um wen es sich handelt. Am Fundort dann, nach dem Erstgespräch mit den Kollegen aus Mautern, ist meiner Erinnerung nach wortwörtlich gefallen: ein bekannter Politiker. Später natürlich wurde sicher erwähnt, dass es ja Herr Mag. Pilnacek ist, was für mich persönlich jetzt keine Rolle gespielt hat, weil ich ihn persönlich sowieso nicht und auch aus den Medien nicht kannte. Später in Gesprächen hört man natürlich dann, dass er eine politische Persönlichkeit war.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Dann sind Sie sozusagen flussaufwärts gelaufen, wo quasi die Leiche schon am Ufer geborgen lag. Dann haben Sie diese kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durchgeführt. Habe ich das richtig verstanden?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja. Die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau wurde am Ablageort durchgeführt. Da ist der Leichnam gelegen, als ich gekommen bin. Der wurde nicht mehr verändert dort. Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer war da aller mit dabei mit Ihnen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau meinen Sie? – Ja. Da war dabei die Frau Kontrollinspektor Sorger – ob sie die ganze Zeit dabei war, kann ich Ihnen nicht angeben; sie hatte als Einsatzleiterin auch andere Aufgaben –, die Gemeindeärztin Frau Dr. Wagner, meine Wenigkeit und die zwei Kriminalpolizisten aus Krems.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Da haben Sie gemeinsam – das haben Sie eh schon geschildert – die Verletzungen und so weiter verzeichnet. Haben Sie sich noch irgendwie – die Feuerwehr war ja auch schon weg – bei den Kollegen aus Mautern informiert, ob bei der Bergung irgendetwas passiert ist?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich habe da – wie ich vorhin erwähnt habe – bei den Erstgesprächen sicher gefragt, was vorliegt, es wurde aber meiner Erinnerung nach nichts erwähnt, dass hier etwas Besonderes, Relevantes festgestellt wurde.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also es gibt ja zumindest zwei Verletzungen, bei denen vielleicht fraglich sind, ob die nicht von der Bergung stammen. Einerseits hat die Auskunftsperson vor Ihnen gesagt, sie haben den Leichnam kurz durch das seichte Wasser „drüberschleifen“ müssen – das ist ein Zitat. Und die Staatsanwaltschaft Krems stellt auch in einem Akt fest, dass die Wunde über dem Auge wahrscheinlich vom Bergungshaken der Feuerwehr stammen könnte. Haben Sie das irgendwie vor Ort besprochen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Natürlich wurde das besprochen, aber diese Informationen von der Staatsanwaltschaft, dass das der Bergungshaken sein könnte, ist mir neu, und, ja, das ist eine Mutmaßung. Das kann sein. Diese Verletzung auf der Stirn, die Sie ansprechen, ist aber meiner Meinung nach auch zu klein, um vom Bergehaken zu sein. Aber das sind Vermutungen. Das ist mir neu, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte es nur sagen: Bei der Obduktion hat der Mediziner gemeint, das ist eher von einem Unfallgeschehen. Die Staatsanwaltschaft Krems hat danach gesagt, das könnte vom Bergungshaken sein.
Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen, wurden elektronische Geräte –
Handy, Geldtasche, die ja nicht auffindbar waren – vor Ort thematisiert?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich war vor Ort mit meinen Tätigkeiten, die ich vorher schon ausgeführt habe, beschäftigt. Was mich da betroffen hat, ist eben die Smartwatch, die bei der Leichenbeschau abgenommen wurde. Sonst habe ich – für mich jetzt, nach meiner Wahrnehmung – keine Themen von elektronischen Geräten, weil mich das nicht betrifft, nicht meine Aufgabe ist und nicht mein Zuständigkeitsbereich dort vor Ort ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Pardon! Jetzt habe ich etwas bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau vergessen. Wir müssen jetzt eine Aktenvorlage machen. Formular „Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“ bitte einspielen! Es hat deshalb keine Dok-Nummer, weil wir es direkt aus der Registratur geholt haben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Das ist ein Anhang von einem E-Mail, wie dieser ärztliche Befund ausschauen müsste. Eigentlich müsste es hier ja theoretisch für diesen Fall ein ausgefülltes Formular geben, aber wir finden keines im Akt. Kennen Sie ein ausgefülltes Formular dieser Art?
Auskunftsperson Franz Reiter: Dieses Formular, das Sie hier vorzeigen, ist grundsätzlich bei einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau zu verwenden. In diesem Fall, muss ich sagen, war das Dokument nicht vor Ort beziehungsweise bin ich da vom Streifendienst von Weißenkirchen gekommen. Meine Wahrnehmungen wurden notiert und später im Zuge des Tatortberichtes in das Formular „Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“ eingetragen. Dieses Formular im Zuge des Tatortberichtes ist meiner Meinung nach gleich wie dieses Formular.
Und dazu muss ich auch noch sagen: Es ist auch nicht immer üblich, dass dieses Formular befüllt wird, beziehungsweise stellenweise ist auch nicht einmal ein Arzt anwesend, weil bei einer Leichenbeschau keiner verfügbar ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also das ist kein Muss, das auszufüllen, wollen Sie damit sagen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Es soll natürlich dieses Formular verwendet werden, ja, aber es gibt individuell immer wieder verschiedene Fälle. Und dann kommt es vor, dass dieses Formular nicht ausgefüllt wird. Was aber wichtig ist: dass die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau ordnungsgemäß durchgeführt wird, die Notizen und Wahrnehmungen eingetragen werden. Genau. Und das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie haben ja vorhin gesagt, Frau Dr. Wagner hat eine solche durchgeführt. Wie hat denn die das protokolliert?
Auskunftsperson Franz Reiter: Was Frau Dr. Wagner protokolliert, das werden Sie dann wahrscheinlich in der nächsten Befragung noch genau fragen. Das kann ich nicht sagen, was die protokolliert hat oder was die vermerkt hat. Die Gemeindeärztin hat grundsätzlich auch dieses Formular bei einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau mitzuführen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber Kollege Krainer hat es Ihnen eh schon vorgelegt. Sie können entweder Ihr eigenes Formular komplett ausfüllen oder aber es entfällt, falls es so ein ausgefülltes Formular gibt. Sie kennen dieses ausgefüllte Formular des Arztes gar nicht, füllen aber das eigene Formular auch nicht vollständig aus. Wie gibt es das?
Auskunftsperson Franz Reiter: Was meinen Sie, ich kenne dieses Formular nicht? Natürlich kenne ich das Formular.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ausgefüllte Formular natürlich betreffend den Leichnam von Christian Pilnacek; nicht irgendein Formular, sondern natürlich ein ausgefülltes. Die Ärztin muss ja auch irgendwas ausgefüllt haben. Sie beziehen sich ja in Ihrer eigenen Tatortarbeit auf die ärztlichen Erkenntnisse, denn sonst würde ja nicht im Tatortleitfaden stehen, dass ein Arzt
oder eine medizinisch geschulte Fachkraft eine solche Leichenbeschau durchführen müsste.
Auskunftsperson Franz Reiter: Die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau wird im Beisein eines Arztes durchgeführt, nicht vom Arzt. Wie ich schon vorhin erwähnt habe: Es ist schon vorgekommen, dass gar kein Arzt anwesend ist. Dann wird auch dieses alleine von der Kriminalpolizei befüllt. In diesem Fall war dieses Formular nicht vor Ort, die Erkenntnisse sind notiert worden und später in dieses Formular im Zuge des Tatortberichtes eingetragen worden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also ist es auch gar nicht standardmäßig zum Beispiel im Tatortkoffer?
Auskunftsperson Franz Reiter: Im Tatortkoffer ist das nicht standardmäßig, nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Sie haben auch mehrmals ausgeführt, dass Sie relativ schnell die These verfolgt haben, dass es kein Fremdverschulden gab. Was wären denn Hinweise auf Fremdverschulden? Sie haben im Zivilprozess gesagt: zum Beispiel ein Messer im Rücken. (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Das habe ich sicher nicht gesagt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann war es jemand anderer. Okay, Pardon. Dann habe ich es Ihnen falsch - - Aber was wären denn – es tut mir leid – Hinweise auf Fremdverschulden?
Auskunftsperson Franz Reiter: Zum Beispiel schwere Verletzungen, Schusswunden. Da gibt es unzählige Arten von Verletzungen, die auf Fremdverschulden hindeuten, anders als in diesem Fall. Aber wie gesagt weiß ich jetzt nicht, was Sie jetzt von mir hören wollen, was diesen Fall betrifft. Ich habe Ihnen genau die Verletzungen in diesem Fall ausgeführt, die Hämatome, eine kleine Rissquetschwunde und - -, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, ich fand es nur eigenartig, dass man sich so schnell auf eine These festlegt, denn es gibt ja trotzdem andere Möglichkeiten von Fremdeinwirkung, in dem Fall zum Beispiel, dass grob fahrlässig ein Unfallgeschehen herbeigeführt worden ist oder dass der Tod gar nicht dort eingetreten ist, sondern irgendwo anders und die Leiche nachher ins Wasser verbracht wurde. Ich habe mich nur gewundert, wieso man nicht mehrere Thesen verfolgt, sondern sich relativ schnell auf eine festlegt.
Auskunftsperson Franz Reiter: Das habe ich vorhin auch schon relativ deutlich ausgeführt, glaube ich. Aufgrund der Verletzungen und eben der Schuhspuren im Schlamm Richtung Wasser war dies die schlüssigste Version, die hier vorliegen konnte. Ich habe auch erwähnt, ein Sturz zumindest im Bereich des Ufers wäre hier relativ einfach nachzuweisen gewesen, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wann sind denn die Fußspuren dort bei diesem Abflussrohr gefunden worden? Ich glaube, sie sind von Frau Sorger gefunden worden. Wann war da die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau? War das schon abgetan oder war das parallel?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die Schuhspuren wurden nicht von mir gefunden. Wann die genau gefunden wurden, kann ich Ihnen nicht sagen. Meiner Erinnerung nach war das, während ich die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durchgeführt habe. Aber ob die jetzt sicher die Frau Sorger gefunden hat, kann ich Ihnen jetzt auch nicht sagen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann möchte ich noch das Dokument 1031 vorlegen, Seite 6. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Ganz unten, der letzte Absatz, um den geht es.
Sie haben ja zuvor gesagt – das ist ja auch etwas, was mich gewundert hat –, Sie haben noch nie gehört, dass ein Polizist oder eine Polizistin gegen eine Obduktion angehen wollte. Hat für mich auch keinen Sinn gemacht, denn ich
habe ja lieber mehr Information als weniger als Ermittler. (Die Auskunftsperson nickt.) – Sie nicken zustimmend. Und hier sehen Sie eben ein Dokument dahin gehend, dass Frau Sorger sehr wohl eingeräumt hat, beim Telefonat mit der Staatsanwaltschaft diesbezüglich hingearbeitet zu haben und gesagt zu haben, der Suizid liege auf der Hand, und die Staatsanwältin in Krems, die am anderen Ende des Telefons war, hat das auch eingeräumt, dass sie das auch so wahrgenommen haben. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja das sind Wahrnehmungen von anderen Personen. Ich habe dazu keine Wahrnehmung, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Ich kann nur noch mal das von vorhin mit Verhindern von Obduktionen wiederholen: Also das macht für mich keinen Sinn. Frau Kontrollinspektor Sorger ist mir persönlich auch bekannt, und – es ist zwar meine Einschätzung, aber wenn ich das so sagen darf – Frau Kontrollinspektor Sorger ist sicher die Letzte, die versucht, eine Obduktion zu verhindern. Aber das ist meine Einschätzung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte das Dokument mit der Nummer 51 vorlegen, Seite 6. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Welches Dokument ist das beziehungsweise von wem?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Entschuldigung, Pardon. Das ist eine Zeugeneinvernahme von Frau Sorger, die Sie gerade erwähnt haben. Aus der sehen Sie eben, dass die sogar Sie ins Spiel gebracht hat, dass Sie mit Frau
Dr. Wagner darüber geredet haben, dass es keine Obduktion braucht. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson und dem Verfahrensanwalt. – Verfahrensrichterin und Vorsitzender beraten sich.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich lese da nur kurz die Frage davor, weil mir gerade der Zusammenhang fehlt.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich ersuche nur, bei der Protokollierung jetzt auch noch zu ergänzen, dass jetzt Bestandteile der Seite 5 von 7, letzter Absatz, auch noch in die Betrachtung miteinbezogen wurden. Die Auskunftsperson liest das nämlich auch. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Die Frage noch einmal bitte, was Sie jetzt genau wissen wollen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Sorger wird hier ein Vorhalt gemacht, nämlich eine Aussage von Frau Dr. Wagner, wonach „von zwei bis drei männlichen Polizisten (ob zivil oder Uniform kann ich nicht mehr sagen) Druck gemacht wurde. Sie sagten mir, dass ich dazu nicht berechtigt wäre und dass man einen Notarzt holen würde. Ich teilte ihnen mit, dass ich Notärztin bin und gerade ich berechtigt bin eine Obduktion anzuregen.“ Und darauf sagt Frau Sorger: „Ich vermute, dass Frau Dr. WAGNER mit den zivil gekleideten Polizisten den Kollegen REITER und die Kollegen der PI Krems meinte.“
Haben Sie sich mit Frau Dr. Wagner über die Obduktion unterhalten? Stimmt die Schilderung hier?
Auskunftsperson Franz Reiter: Dazu kann ich sagen, dass ich erstens einmal in Uniform dort war, vom Streifendienst, wie ich vorhin erwähnt habe, also mit
„zivil“, „Polizisten“ passt das dann nicht ganz. Und mit der Frau Gemeindeärztin hatte ich kein Streitgespräch, das kann ich Ihnen sicher sagen, und bei den anderen habe ich keine Wahrnehmung zu einem Streitgespräch.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich glaube, Sie müssen sich gar nicht gestritten haben. Haben Sie sich über die Obduktion mit ihr unterhalten und ihre Kompetenz als Notärztin?
Auskunftsperson Franz Reiter: Wir haben die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau besprochen, aber nicht bezüglich einer Obduktion und ihrer Kompetenzen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Befragungszeit ist jetzt punktgenau beendet.
Als Nächste in der Reihe der Abgeordneten: Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr - - ! (Die Vertrauensperson wendet sich an den Vorsitzenden.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Auskunftsperson ist jetzt wirklich sehr lang sehr konzentriert gesessen und wünscht eine kurze Pause. Ich glaube, dagegen besteht jetzt kein Einwand. Was hätten Sie gerne als Zeit ungefähr, damit wir uns auch danach richten können? – 10 Minuten.
Dann unterbreche ich die Sitzung für 10 Minuten zur Erholung der Auskunftsperson.
Sitzungs unterb rec hu n g von 17 . 2 7 U hr b i s 1 7 . 39 U hr.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen und mit der Befragung fortschreiten.
Nächste in der Befragung ist Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Revierinspektor! Ich darf zur Spurensicherung zurückkehren; das ist ja auch, warum Sie gerufen worden sind oder auch hingefahren sind. Sie haben ja nach Ihren Angaben auch sehr große Erfahrung, wenn ich das richtig mitbekommen habe: 15 Jahre kriminalpolizeiliche Tätigkeit.
Sie fahren hin und Sie haben gemeint, Frau Sorger, die Einsatzleiterin, hat gesagt: Da sind Schuhspuren, schauen Sie sich die an!
Was haben Sie als Erstes gemacht, als Sie zum Ort gekommen sind? Haben Sie als Erstes die Leiche, die ja schon dagelegen hat, untersucht? Was waren Ihre ersten Schritte und wie sind Sie dann zur Stelle mit den Schuhspuren gekommen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich habe das, glaube ich, auch schon ausgeführt, aber ich kann es Ihnen noch einmal genau erklären:
Wie meine Kollegin und ich hingekommen sind, habe ich vorhin schon erwähnt, bespricht man sich einmal mit der Streife, die schon vor Ort ist – das war in dem Fall die Streife aus Mautern mit den zwei Kolleginnen –, was grundsätzlich schon bekannt ist, was vorliegt beziehungsweise was halt dann noch zu machen ist.
Der weitere Schritt beziehungsweise der zweite Schritt war halt dann, nachdem die Kollegin Sorger, die zwei Kriminalbeamten aus Krems und die Gemeindeärztin da waren: Nachdem klar war, dass eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau zu machen ist, ist eben dann mit der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau begonnen worden, die ich Ihnen auch schon ausgeführt habe.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben mit der Leichenbeschau begonnen, und dann ist Frau Sorger zu Ihnen gekommen und hat gesagt: Da sind Schuhspuren, schauen Sie sich die an.
Auskunftsperson Franz Reiter: Meiner Erinnerung nach war das während der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau, wie Frau Einsatzleiterin Kontrollinspektorin Sorger zu mir gekommen ist und mich auf die Schuhspuren hingewiesen hat.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Was haben Sie dann gemacht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das habe ich zur Kenntnis genommen und habe mit meiner kriminalpolizeilichen Leichenbeschau weitergemacht.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also ich nehme an, die Leichenbeschau ist einfach ein Teil Ihrer Tätigkeit als Tatortbeamter und Spurensicherer, aber ja auch die Spurensicherung, oder?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, genau. Die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau kann als Teil der gesamten Spurensicherung bezeichnet werden. Die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau betrifft halt nur den Leichnam und was hier zu dokumentieren und zu fotografieren ist.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Können Sie mir den Teil schildern, der nicht den Leichnam betroffen hat, sondern die Spurensicherung?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, Spurensicherung in dem Fall kann ich so beschreiben: Wie gesagt, nachdem ich mit der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau fertig war, bin ich halt dann zu diesem Uferbereich, den ich Ihnen auch schon erklärt habe. Anmerken möchte ich noch, dass in diesem Bereich auch die Kollegin, die mit mir aus Weißenkirchen mit war, eben geschaut hat, dass da keine fremden Personen runterkommen. Da muss ich auch noch anmerken: Da kommt man nicht so leicht runter, das haben Sie vielleicht auch gestern gesehen. Aber wie gesagt, es war halt wichtig, dass dieser Bereich, wo die Schuhspuren waren, nicht verunreinigt wird, weil das klarerweise halt für die Spurenlage dann sehr schlecht gewesen wäre.
Um das Ganze weiter auszuführen, bin ich dann zu den Schuhspuren runter, und zwar nicht über diese Steinwand – Sie haben gesagt, die war gestern noch da –, das wäre sogar bei Tageslicht schwierig gewesen, da runterzukommen, sondern links von dieser Steinwand konnte man relativ ungefährdet auch in diesen Bereich kommen, um das zu dokumentieren.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und da sind Sie runter und Sie haben es dokumentiert, alle Schuhabdrücke, die dort waren?
Auskunftsperson Franz Reiter: Es wurden alle Schuhabdrücke abgeglichen und eben dann festgestellt, dass hier nur von einem Paar Schuhe, die, wie ich auch schon ausgeführt habe, Mag. Pilnacek zuzuordnen sind, Schuhspuren waren; meiner Erinnerung nach ungefähr vom Bereich dieser Steinwand bis zum Wasser.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, alle Schuhspuren, die Sie gefunden haben, haben Sie nachher Christian Pilnacek zugeordnet?
Auskunftsperson Franz Reiter: Es konnten alle Schuhspuren Pilnacek zugeordnet werden, ja.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also keine andere Schuhspur? Das ist auszuschließen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das kann ich ausschließen, dass andere Schuhspuren in diesem Uferbereich unten waren. Wie ich vorhin auch schon versucht habe, zu erklären: Die Voraussetzung für eine Spurensicherung dort war klarerweise auch eine sehr gute, weil das eben ein weicher Untergrund war und für Schuheindrücke halt sehr gut, um das zu sichern. Auch eventuelle weitere Geschehen, wie zum Beispiel Stürze oder Ähnliches, hätte man dort wahrnehmen können.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, derjenige, der die Schuhabdrücke entdeckt hat, war nicht unten – kann man das daraus schließen? –, sondern hat das von oben gesehen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich war der Einzige, der in diesem Bereich unten war. Das muss ich noch anmerken: Später, nachdem ich meine Spuren gesichert, dokumentiert und fotografiert habe, ungefähr eine Stunde später, wie das Landeskriminalamt, Abteilung Tatort, da war, bin ich mit denen die gesamte Spurenlage noch einmal durchgegangen, und da waren meiner Erinnerung nach die Kollegen dann auch unten. Wie gesagt, wichtig war aber vorab einmal, das alles zu dokumentieren, dass bis zur ersten Dokumentation das einmal unberührt ist.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie waren nachher noch einmal da, aber da war ja die Dokumentation schon da, dass zuerst eben nur diese einzelnen Schuhspuren - -
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, natürlich. Darf ich noch was anmerken? Bei der Dokumentation muss man natürlich auch aufpassen, mit den eigenen Schuhspuren das Ganze nicht zu verunreinigen. Das heißt, man stellt sich das immer so leicht vor, das zu dokumentieren. Man muss da genau und vorsichtig vorgehen, damit man seine eigenen Fußspuren nicht in die Spurenlage von dort reinbekommt.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie dort unten sonst noch etwas gefunden?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, die Zigarettenpackung ist links unweit von den Schuhspuren, die ins Wasser geführt haben, gelegen.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und die haben Sie mitgenommen, oder?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die wurde gesichert, ja.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie abgesehen jetzt von diesen Schuhen sonst noch etwas am Tatort gesichert? Jetzt reden wir ja von der Einstiegsstelle oder der angenommenen Einstiegsstelle, aber der Fundort der Leiche war ja woanders. Was hat jetzt diese Spurensicherung noch an Maßnahmen umfasst?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die Spurensicherung umfasst dann natürlich auch diesen Treppelweg, wo eben die Leiche abgelegt war, weiter oben, wo Sie dann, glaube ich, auch gestern gestanden sind und dieses Flussbett begutachtet haben. Nur war hier die Voraussetzung für eine Spurenlage genau gegenteilig wie unten im Schlammbett. Da war ein harter, steiniger Untergrund. Da ist es sehr schwierig beziehungsweise unmöglich, Schuhspuren zu sichern.
Weiters war dann noch im Zuge der Spurensicherung eine Suche nach weiteren Indizien, um eine Rekonstruktion von dem ganzen Vorfall so gut wie möglich feststellen zu können. Hier wurde natürlich auch in Betracht gezogen, dass bei der Steinwand Faserspuren, Kleidungsreste oder auch Blutspuren vom Verstorbenen - - Es wäre möglich gewesen, dass dort etwas ist. Das wurde auch genau abgesucht, weil das natürlich für die Kriminalpolizei auch interessant ist, hier festzustellen und so genau wie möglich festzustellen, was jetzt hätte passiert sein können.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also das wurde alles angeschaut. Sie hatten dort beim Einstiegsstellenbereich sozusagen nur diese Schuhspuren und die Zigarettenschachtel. Zum Fundort der Leiche hin? Haben Sie das nachvollzogen oder sind Sie da irgendwie hin? Oder vom anderen Uferbereich: Wurde das auch von Ihnen irgendwie gesichert?
Auskunftsperson Franz Reiter: Bitte noch einmal. Sie meinen?
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Abgesehen vom Einstiegsstellenbereich, von dem wir jetzt gesprochen haben, mit den Schuhabdrücken: Sie haben gesagt,
auch Blutspuren und das alles wurde untersucht. Aber Ihnen ist ja auch die Information zugekommen, dass die Leiche woanders gefunden wurde, auch wenn Sie sie am Fundort nicht mehr gesehen haben. Wurde dieser Weg hin zum Fundort von Ihnen auch irgendwie tatortmäßig gesichert oder auf Spuren untersucht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Sie meinen jetzt den Weg vom Auffindungsort des Leichnams zum Ablageort, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, quasi vom Einstieg, wo man annimmt, dass Herr Pilnacek hinuntergegangen ist, und dann hin, wo er gefunden wurde. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja schon, aber er ist ja dann auch wo gefunden worden. Hat man da vom anderen Ufer - - Also sind Sie da auch irgendwie herumgerannt? Ich möchte nur wissen: Waren Sie nur im Einstiegsstellenbereich oder sind Sie örtlich auch noch weiter sozusagen vorgegangen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das umfasst den ganzen Bereich vom Wohnhaus des Verstorbenen bis zur vermuteten Einstiegsstelle. Allerdings, wenn Sie die Bergestelle jetzt meinen, die ist für mich in dem Fall jetzt nicht interessant beziehungsweise uninteressant für Spurensicherer.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wieso ist die Bergestelle uninteressant?
Auskunftsperson Franz Reiter: Weil das jetzt spurentechnisch keine Rückschlüsse für mich nachweist, bei der Bergung.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Was meinen Sie mit der Bergestelle? Also da, wo der Leichnam gefunden worden ist, das ist uninteressant für die Spurensicherung?
Auskunftsperson Franz Reiter: Der Leichnam ist im Wasser gefunden worden, oder - - Ich verstehe jetzt die ganze Fragestellung nicht ganz, muss ich ehrlich sagen.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Na ja, er könnte ja theoretisch auch vom anderen Ufer da runtergekommen sein. Also einfach, dass man sich umsieht, wo er gefunden worden ist: Das war schon im Wasser, aber im seichten Wasser.
Also, waren Sie dort?
Auskunftsperson Franz Reiter: Im Wasser war ich nicht, nein.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und auch nicht am Hang gegenüber, also der dann sehr nahe dieser Bergestelle war? Auf der Uferseite gegenüber?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich versuche, Ihre Fragen so gut wie möglich zu beantworten, aber ich stehe gerade auf der Leitung oder ich verstehe die Frage nicht; tut mir leid.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Bitte. Dann lege ich Ihnen das Dokument 1032 vor. Wenn Sie sich den Plan noch einmal anschauen, ich glaube, dann ist es vielleicht verständlicher. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Da sieht man einen blauen Punkt, das ist die Lage der Leiche bei der Auffindung.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich habe mir jetzt doch die Lichtbildbeilage hier angeschaut. Wenn ich da jetzt richtig verstanden habe, meinen Sie den blauen Punkt, „Lage der Leiche bei Auffindung“ an dem gegenüberliegenden Ufer. Ob da gesucht wurde? Da wurde nicht gesucht, nein.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Sie haben sozusagen rund um
den roten Punkt „Einstiegsstelle“ - - Das wurde genau angeschaut.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, vom roten Punkt bis zum weißen Punkt in Wirklichkeit, beziehungsweise dieser Bereich des Treppelweges und auch, wie ich Ihnen vorher erklärt habe, was man da noch sieht, diesen Zugangsweg vom Haus bis zum roten Punkt, zur vermuteten Einstiegsstelle.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Das heißt, von Ihnen ist sozusagen der Auffindungsort der Leiche nicht untersucht worden und auch von sonst keinem? Da sind keine Spuren gesichert worden, das ist nicht noch einmal begutachtet worden?
Auskunftsperson Franz Reiter: Der Auffindeort, die vermutete Einstiegsstelle und die relevanten Stellen sind alle genau untersucht worden. Die gegenüberliegende Stelle spielt kriminalpolizeilich jetzt keine übergeordnete Rolle meiner Meinung nach, und sonst ist alles untersucht worden, so wie ich ausgeführt habe.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ob es eine Rolle spielt oder nicht – es wurde nicht angeschaut, oder?
Auskunftsperson Franz Reiter: Sie meinen jetzt wieder am gegenüberliegenden Ufer, die Stelle?
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, also es wurde nicht angeschaut. Es ist völlig wertfrei, ich sage es nur.
Auskunftsperson Franz Reiter: Na wertfrei - - Meines Wissens ist es nicht angeschaut worden.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben Ihre Arbeit abgeschlossen, die Spurensicherung. Dann, haben Sie gesagt, steht man zusammen mit der Einsatzleiterin und mit der Gemeindeärztin und bespricht das Ergebnis. Sie haben gesagt, die Ausgangslage war kein Fremdverschulden. Sie haben gesagt,
es waren keine Sturzspuren. Das heißt, was ist dann als Todesursache besprochen worden?
Auskunftsperson Franz Reiter: Als Todesursache kann von der Kriminalpolizei vor Ort jetzt nichts bestimmt oder besprochen werden. Auch wie ich vorhin schon ausgeführt habe, geht es in erster Linie darum, hier ein Fremdverschulden festzustellen oder auszuschließen und dies dann der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, natürlich auch die Ergebnisse von der anderen Spurensicherung, wie wir vorhin besprochen haben: Steinwand, Schuhspuren und Ähnliches.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber Sie haben verwendet: Ausgangslage war kein Fremdverschulden. Wie konnte man davon ausgehen, wie ist man dazu gekommen, oder wer hat das vorgegeben?
Auskunftsperson Franz Reiter: Für das wird eben die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durchgeführt. In diesem Fall konnte man doch eindeutig feststellen, dass hier keine Anzeichen auf Fremdverschulden oder Fremdeinwirkung vorliegen. Und aufgrund dieser Tatsachen und Fakten wurde eben dann Weiteres bewertet und die Spurensicherung fortgeführt, um möglichst gut den Vorfall rekonstruieren zu können.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber da muss man ja eben was rekonstruieren. Wenn Sie sagen, die Verletzungen reichen nicht für einen Sturz oder sind nicht tödlich gewesen: Selbstmord? Er wurde mit dem Gesicht nach oben gefunden. Ist das besprochen worden? Was ist dann besprochen worden, wie er zu Tode kam?
Auskunftsperson Franz Reiter: Da der Leichnam im Wasser lag beim Auffindeort und in der Auffindesituation und die Schuhspuren in diesem Bereich nur vom Verstorbenen in das Wasser führten, konnte man natürlich von einem Tod durch Ertrinken ausgehen.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Mit dem Gesicht nach oben?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das ist jetzt nicht unüblich, dass sich der Leichnam im Wasser dreht. Das ist keine unübliche Situation. Das hatte ich auch schon bei diversen Wasserleichen, dass sich dann die Leiche im Wasser natürlich dreht.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Bei dieser Besprechung waren Sie alle einhellig der Meinung, dass es kein Fremdverschulden gibt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Bei dieser - - Wenn Sie diesen Punkt ansprechen: Aufgrund der Faktenlage, der unzähligen Fotos und Dokumentationen gab es meiner Meinung nach nur diese eine Meinung – aufgrund der Fakten –, dass hier kein Fremdverschulden vorliegen kann.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber was sind da für Aussagen gefallen? Welche Meinung hatte Frau Dr. Wagner? Es wird ja vor allen Dingen auch auf die Meinung der Ärztin ankommen, nehme ich an.
Auskunftsperson Franz Reiter: Natürlich sind die Aussagen der Gemeindeärztin wichtig. Was da jetzt genau Wortmeldungen waren, kann ich Ihnen nicht mehr sagen.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Darf ich mich auf das Dokument 0049 beziehen? Das ist Ihre Aussage im Prozess Takacs gegen Zack Media GmbH. Da wurden Sie als Zeuge einvernommen. 0049, Seite 38, wenn Sie sich da den ersten längeren Absatz bitte durchlesen.(Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Haben Sie es durchgelesen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die Seite ist leer.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Seite 184? Da fragt ja der Richter Sie genau: Wie darf „man sich das so vorstellen, dass man im Zuge dessen mit den anderen spricht, was passiert sein könnte?“ Und dann kommt Ihre Aussage: „Ja genau, natürlich.“ – Um den Absatz geht es. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, bitte, Ihre Frage?
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Genau, da sagen Sie, man steht zusammen, man bespricht, was vorliegt.
„In diesem Fall war es sehr klar. Es ist der Einsatzleiterin dann mitgeteilt worden und die Gemeindeärztin hat das genauso gesehen.“ – So darf ich Sie zitieren.
Also kein Fremdverschulden. Da muss es ja irgendeine Aussage von ihr gegeben haben, aus der Sie das geschlossen haben. Jetzt würde mich interessieren: Was hat Frau Dr. Wagner bei der Besprechung gesagt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Was sie jetzt genau gesagt hat, kann ich Ihnen nicht mehr sagen, aber dann muss ich auf diese Aussage verweisen. Das weiß ich schon noch, dass auch Frau Dr. Wagner hier keine Hinweise auf Fremdverschulden feststellen konnte, aber was sie gesagt hat, das tut mir leid, das kann ich Ihnen nicht mehr sagen. Das ist - -
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Der Richter hat ja dann auch nachgefragt, ob die Gemeindeärztin das wirklich so gesehen hat, dass es keine Hinweise auf Fremdverschulden gab, und Sie haben da gesagt: „Die hat das genauso gesehen.“ Also denke ich mir, muss sie ja offensichtlich irgendwas Eindeutiges gesagt haben, dass es kein Fremdverschulden gibt oder dass das auszuschließen ist.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, wie gesagt, da habe ich keine Erinnerung mehr.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie wissen das nicht mehr?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das weiß ich leider nicht mehr.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie wissen nicht, dass Frau Dr. Wagner da Zweifel geäußert hat, dass es zwar wahrscheinlich
auszuschließen ist, aber ob sie nicht gesagt hat, sie kann es nicht ausschließen und wird daher eine Obduktion anregen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Weiß ich nicht mehr, nein.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Können Sie sich nicht erinnern oder wissen Sie, dass sie gesagt hat, sie schließt das Fremdverschulden aus?
Auskunftsperson Franz Reiter: Sie hat im Content das Fremdverschulden ausgeschlossen. Was sie genau gesagt hat, kann ich Ihnen nicht mehr sagen, das habe ich eh schon gesagt. Ich weiß keinen Wortlaut mehr.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber Ihre Erinnerung ist, dass es von ihr eine Äußerung gibt, dass sie es ausschließt.
Auskunftsperson Franz Reiter: Muss so gewesen sein, ja.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Da Sie ja langjährige Erfahrung in der Spurensicherung haben: Gibt es irgendwelche Regelungen oder Vorgaben für Sie oder für die Kripo, wie man bei Wasserleichen vorzugehen hat, also für Spurensicherung?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, natürlich gibt es hier Richtlinien, auch im Tatortleitfaden, die hier zu beachten sind, ja.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Letzte Frage: Gibt es da irgendeine Richtlinie, ob bei Wasserleichen, auch Badewannenleichen, eher Obduktionen durchzuführen sind oder nicht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Im Tatortleitfaden steht drinnen: Bei Wasserleichen – Badewannenleichen, wie Sie das nennen – sollte eine Obduktion durchgeführt werden. Die Regel ist aber, dass das in der Tatsache nicht immer gemacht wird, sondern ungefähr bei, ich sage jetzt eine Schätzung, 50 Prozent der Wasserleichen wird eine Obduktion durchgeführt, bei 50 Prozent nicht. Und wie gesagt: Endentscheidung für diese Entscheidung liegt bei der Staatsanwaltschaft, ja.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Zopf. – Bitte.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr, ich weiß jetzt nicht, Revierinspektor oder Gruppeninspektor? Entschuldigung, ich möchte mich auch noch einmal bei Ihnen bedanken, dass Sie heute da sind und dass Sie sich die Zeit genommen haben. Ich weiß jetzt nicht: Revierinspektor oder Gruppeninspektor Reiter? Was stimmt? Was ist korrekt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Altersmäßig leider Gruppeninspektor, ja.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Okay. Ich möchte zu Beginn auf einen zentralen Aspekt zu sprechen kommen: Der Untersuchungsgegenstand befasst sich mit der Klärung möglicher politischer Einflussnahme auf die Ermittlungen in dieser Causa Pilnacek. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Sie meinen jetzt, ob am Fundort oder generell irgendwelche politischen Einflussnahmen vorgenommen worden sind?
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Gibt es Politiker, die irgendwie Einfluss auf diese Causa genommen haben, in Ihrer Wahrnehmung?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, ich kenne keine jetzt ranghohen Politiker, muss ich ganz ehrlich sagen. Ja, vor Ort hat es natürlich in keinster Weise irgendeine Einflussnahme auf irgendwelche Ermittlungen oder Sonstiges
gegeben. Das, ja, wäre sofort gemeldet worden beziehungsweise, ja, war nicht der Fall und auszuschließen.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Als letzte Fragestellerin möchte ich mich natürlich auch entschuldigen, dass ich dort und da noch einmal die eine oder andere Frage wiederhole, aber ich versuche eh, mich auf die wesentlichen Fragen zu beschränken.
Waren Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Einsatzleiter oder entscheidungsbefugt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Sie meinen jetzt dort am Fundort in diesem Fall oder generell?
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Im gesamten Zeitraum, als Sie dort waren, waren Sie da irgendwann einmal Einsatzleiter oder waren Sie entscheidungsbefugt, dass Sie eine Entscheidung treffen haben können?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich war grundsätzlich für die Spurensicherung, Tatortarbeit zuständig, aber Einsatzleiter von der gesamten Ermittlung war ich zu keinem Zeitpunkt, nein.
Im Wesentlichen beziehe ich mich auf den Inhalt: „Als KKD-Beamter wäre“ – Gruppeninspektor – „Reiter der PI“ – Polizeiinspektion – „Weissenkirchen, unterstützt durch KKD-Beamte der PI“ – Polizeiinspektion – „Krems, vor Ort gewesen, ebenso wurde die Gemeindeärztin Dr. WAGNER zwecks
2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit P. anonymisiert.
kriminalpolizeilicher Leichenbeschau und Todesfeststellung vor Ort
beigezogen.“
Können Sie uns schildern, was ein KKD-Beamter ist?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, KKD ist eine Abkürzung, das ist eigentlich jetzt nicht mehr so geläufig, praktisch das Gleiche wie Spurensicherer oder Tatortbeamter, und speziell die Abkürzung heißt: koordinierter kriminalpolizeilicher Dienst. Das ist einfach eine Abkürzung, die mittlerweile eigentlich nicht mehr so gebräuchlich ist, für einen Tatortbeamten.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Welche Ausbildung benötigt man, um so ein KKD-Beamter zu werden?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, da braucht man doch einiges an Ausbildung. In meinem Fall war ich mehrere Jahre – circa fünf, sechs Jahre – in einer Kriminaldienstgruppe auf einer größeren Dienststelle, in meinem Fall war das in Klosterneuburg. In dieser Zeit war ich auch beim Landeskriminalamt zugeteilt, eine Schulungszuteilung, heißt das. Da fährt man zwei Monate mit dem Tatortbeamten mit und kommt dann in dieser Zeit auch auf diverse Tatorte und kann eben dann die Profis vom Landeskriminalamt eben fragen und halt die Erfahrungen sammeln und das dann den Kollegen auf der eigenen Dienststelle – wie es halt damals war, in Klosterneuburg – weitergeben, und ja, das ist einmal ein Punkt.
Wie gesagt: Man sollte auch in einer Kriminaldienstgruppe gewesen sein, wo man öfter mit so Sachverhalten zu tun hat, und natürlich ist eine gewisse persönliche Eignung auch vorausgesetzt, und natürlich auch Interesse, das zu machen, ja.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke.
Bevor ich zur Tätigkeit am Fundort komme, würde ich Sie gerne noch zur Beschaffenheit des Fundorts befragen. Die Beilage ON 2 mit der Nummer 50, bitte.
Da sieht man jetzt die Fotodokumentation des Fundortes auf Seite 336. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, habe ich.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): In welcher Form wurde sichergestellt, dass niemand Unbefugter den Fundort betritt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Sie meinen hier konkret diese Situation hier?
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Ja.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, da ist - - Ungefähr in dem Bereich, wo das Foto gemacht wurde, ist meine Kollegin aus Weißenkirchen gestanden, um eben diesen Bereich explizit zu sichern, ja.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Wir waren ja dort und ich habe das auch gesehen, dass dort sehr steiles und unwegsames Gelände ist. Jetzt nur, weil es da eben auch so atypische Interpretationen gibt – mir ist es klar, aber ich stelle trotzdem die Frage –: War es möglich, mit einem Fahrzeug hinunter an das Ufer zu kommen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, mir ist diese Behauptung auch vom Medienrechtsprozess bekannt, dass hier eben behauptet wurde, dass diese Spur, die man jetzt ungefähr in der Mitte des Bildes sieht, eine Lkw-Reifenspur ist. Sie haben gestern gesehen, dass es da 2 bis 3 Meter steil runtergeht. Hier kann kein Pkw oder Lkw auch nur annähernd runterkommen, ja, und in Wirklichkeit handelt es sich hier um Anschwemmungen vom Wasser.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke.
Jetzt kommen wir zur Beilage ON 3 mit der Nummer 52. Blättern Sie bitte auf Seite 431, das ist das Protokoll Ihrer Aussage im Zuge des Medienprozesses am Landesgericht. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Es geht um die Passage Ihrer Aussage: „Also das war ein Flussbett mit einer Steinwand, ungefähr 2 Meter hoch, schätze ich mal. Das war ca. 150-200 m entfernt, wo der Leichnam abgelegt war. Ich habe mich dort dann hinbegeben. Es war wichtig, dass da keiner runtergeht, sonst wären die Spuren alle vernichtet gewesen. Eine Kollegin hat aufgepasst.“
Konnte sichergestellt werden, dass dort keiner hinuntergegangen ist?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das konnte sichergestellt werden. Erstens hätte man das natürlich an der Spurenlage gesehen beziehungsweise war die Kollegin dort, und wie gesagt, dieser Bereich war sehr schwer zu erreichen.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Sie haben es zuerst auch schon erklärt, wie das mit der Spurensicherung funktioniert. Also auch die Frage: Waren die Spuren Ihrer Wahrnehmung nach intakt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die Schuhspuren, die betroffenen, die waren intakt, ja. Verhältnismäßig gute Spuren, die nicht auf jedem Tatort so eindeutig zu sichern sind, ja.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Haben Sie neben der Dokumentation der Schuhspuren nach weiteren Spuren gesucht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, natürlich, wie ich vorhin das schon kurz erwähnt hatte, wird natürlich der betreffende Bereich genau abgesucht, um alles Mögliche festzustellen, was wie passiert sein könnte. Wie ich auch vorhin schon erwähnt habe: Diese Steilwand, 2, 3 Meter runter, ist spurenmäßig interessant gewesen. Hier konnten kein Blut oder keine Kleidungsreste gefunden werden, was jetzt in dem Fall aber auch nicht wirklich ungewöhnlich ist, weil – auch wenn
er dort runtergeklettert ist – der Verstorbene ja natürlich noch über seinem Körper eine Kleidung hat. Ja, das ist jetzt nicht ungewöhnlich, dass dort kein Blut gefunden wurde.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Also ist das jetzt richtig: Sie haben definitiv keine anderen Spuren gefunden?
Auskunftsperson Franz Reiter: In diesem Bereich des Flussbettes konnte man eindeutig diese Schuhspuren als Schuhspuren des Mag. Pilnacek identifizieren, und wie ich auch vorhin schon erwähnt habe: diese Zigarettenpackung, ja. Sonst konnten keine Spuren wahrgenommen und gesichert werden.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Gab es zu diesem Zeitpunkt Hinweise auf ein Fremdverschulden?
Auskunftsperson Franz Reiter: Zum Zeitpunkt der Spurensicherung im Bereich der Schuhspuren meinen Sie?
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Ja.
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, es gab keinen Hinweis auf eine zweite Person vor Ort, keine Hinweise auf ein Fremdverschulden. Da darf ich noch mal sagen: Sobald irgendetwas jetzt nicht relativ eindeutig gewesen wäre oder es irgendeinen Verdacht gegeben hätte, konnte man jetzt nicht auch von dieser Spurenlage und von diesen Fakten ausgehen. Also es gab keinen Hinweis auf ein Fremdverschulden oder eine zweite Person oder Ähnliches.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Jetzt darf ich noch zum Dokument ON 4 mit der Nummer 51 kommen und bitten, dass Sie auf Seite 358 blättern. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das ist Ihr Bericht: „Spurensicherung an der Leiche“. Bei der in Ihrem Bericht erwähnten Armbanduhr handelt es sich um die sogenannte Smartwatch des Verstorbenen. Ist das richtig?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, Armbanduhr ist die Smartwatch des Verstorbenen, ja.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Haben Sie im Zuge der Leichenbeschau weitere persönliche Gegenstände des Verstorbenen abgenommen?
Auskunftsperson Franz Reiter: In meiner Erinnerung weiß ich noch, dass er einen Ehering getragen hat. Es wurde versucht, ihn abzunehmen, er ist nicht heruntergegangen. In dem Fall spielt das auch keine Rolle, die persönlichen Sachen müssen beim Leichnam verbleiben, und das war auch beim Ehering so der Fall. Ja, sonst war nichts zum - - Er hatte keine persönlichen Gegenstände bei sich.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Mit der Smartwatch, mit den sonstigen Gegenständen, wie wurde mit denen umgegangen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, da ist vorgesehen, dass die persönlichen Gegenstände eben extra in einem Behältnis gesichert werden, beim Leichnam abgelegt werden und mit dem Leichnam eben dann sichergestellt werden, ja. Und das war hier auch der Fall.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Und ich nehme an, das entspricht genau dem Vorgehen der kriminalpolizeilichen Vorgaben.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, natürlich, da gibt es keine zweite Vorgabe.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Haben Sie eine Wahrnehmung zu unrechtmäßigen Handlungen von Ermittlern oder der Entfernung von
Beweismitteln, wie es im Untersuchungsgegenstand dieses Ausschusses formuliert ist?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, habe ich keine.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke.
Zweite Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: So, als Nächster wieder an der Reihe: Herr Abgeordneter Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke.
Ja, vielleicht noch eine Frage: Als Sie gekommen sind, ist ja der Leichnam auf der Decke gelegen. Ist Ihnen noch erinnerlich, ob der Kopfbereich, also dort, wo man die Haut gesehen hat, irgendwelche Verfärbungen aufgewiesen hat?
Auskunftsperson Franz Reiter: Zum Zeitpunkt meiner kriminalpolizeilichen Leichenbeschau waren hier keine Verfärbungen oder ungewöhnlichen Sachen festzustellen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wie würden Sie die Gesichtsfarbe dann bezeichnen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Da können wir uns gerne die Fotos - - Die Gesichtsfarbe würde ich als hell bezeichnen, eventuell leicht bläulich. Wie gesagt, die sind fotografisch dokumentiert, ich kann jetzt keinen genauen Farbton vom Gesicht mehr nennen, aber nicht außergewöhnlich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielleicht noch einmal zum Dokument 50, Seite 336. Das ist das Dokument, das die ÖVP vorhin gerade vorgelegt hat, die Lichtbildaufnahmen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Wissen Sie, wer diese Fotos gemacht hat oder diese Dokumentation angelegt hat?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich nehme an, dass ich das Foto angefertigt habe, aber da müssen wir einfach oben zum Bearbeiter schauen, wer das angefertigt hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nämlich das nächste Foto auf der 337, das kann ja nicht von Ihnen sein, oder?
Auskunftsperson Franz Reiter (auf das Bild blickend): Das Foto wurde von der ersteintreffenden Streife – eh wie es hier vermerkt ist –, von der Polizei Mautern, angefertigt, als – wie auch beschrieben ist – der Leichnam noch in der Donau treibt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben dann die Fotos, die unterschiedliche Beamte vor Ort gemacht haben, zu einer gemeinsamen Dokumentation verarbeitet?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das ist auch durchaus üblich, weil ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor Ort war. Dass auch das so gut wie möglich dokumentiert ist, nehme ich das in meine Lichtbildbeilage dazu und beschreibe das halt – wer dieses Foto angefertigt hat –, dass man sich später noch auskennt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Weil teilweise steht es dort und
teilweise nicht. Also da steht „PI Mautern“ und dann steht manchmal gar nichts.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, wir können uns gerne die Fotos noch anschauen, wo nichts dabei steht, aber ich nehme an, dass die auch von der Polizei Mautern sind vor meinem Eintreffen – beziehungsweise können wir das gerne durchschauen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zum Beispiel 336, also die erste Seite, wo Sie gesagt haben, Sie haben das wahrscheinlich gemacht – ich würde das so verstehen: Wenn nichts dort steht, waren Sie es, und wenn was dort steht, war es wer anderer. Aber ich weiß es ja nicht. Ich muss ja Sie fragen. Ich darf Ihnen so etwas ja nicht in den Mund legen, weil ich da ganz böse Blicke von der Verfahrensrichterin kriege. (Verfahrensrichterin Edwards – erheitert –: Zu Recht!)
Auskunftsperson Franz Reiter: So wie Sie das vermuten (in das Schriftstück blickend): Die Lichtbildbeilage ist grundsätzlich von mir. Man kann es so sagen: Wenn nichts dabei steht, habe ich das Lichtbild angefertigt. Meiner Erinnerung nach waren das drei Fotos der PI Mautern und da sollte das dabeistehen beziehungsweise ist dann auch klar, dass das die PI Mautern angefertigt haben muss, weil ich da noch nicht vor Ort war.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, habe ich mir auch gedacht. Jetzt nur eine Frage: Sie haben ja vorhin gesagt, dass Sie dort einen relativ kleinen Bereich quasi nach Blutspuren, nach Fußspuren untersucht haben. Also Sie hätten ja auch 100 Meter, 200 Meter, die gegenüberliegende Seite – dort überall – nach Schuhspuren absuchen können. Wieso haben Sie dann nur diesen ganz kleinen Bereich abgesucht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das stimmt jetzt auch nicht ganz so, wie Sie das ausgeführt haben. Dieser Bereich wurde natürlich genau untersucht, weil das hier eben von der Spurenlage sehr gut zu sichern war und eben klar war, dass Herr Pilnacek hier unterwegs war. Wenn Sie sagen, der andere Bereich wurde natürlich auch untersucht - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zumindest seine Schuhe waren dort unterwegs.
Auskunftsperson Franz Reiter: Was soll ich jetzt darauf sagen? Ja, okay.
Was wollte ich jetzt sagen? – Ja, natürlich wurde der andere Bereich auch untersucht. Allerdings habe ich vorhin versucht zu erklären, dass eben die Voraussetzung für eine Spurensicherung hier leider nicht gut war und hier keine Spuren zu sichern waren beziehungsweise keine gefunden wurden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, aber wie viel Bereich vom Ufer haben Sie dann untersucht, wie viele Meter? Ich verstehe, dass es oben nicht gut war, weil da ja zwei Lkw und ein Bagger drübergefahren sind. Also das verstehe ich, dass da nichts mehr zu sehen war.
Auskunftsperson Franz Reiter: Sie meinen jetzt den Uferbereich, inwiefern das dann noch weiter untersucht wurde oder - -? Ja, hier wurde dieser Bereich, wo eben offensichtlich die Einstiegsstelle war, untersucht. (In das Schriftstück blickend:) Sonst gab es hier - - Sie sehen hier rechts dann auch Gras, und ja, also da wurde hier hauptsächlich in diesem Bereich untersucht, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Dann habe ich noch eine Frage: Der Kollege, der vorher hier war, hatte am
8. Jänner so ein Seminar und hat gemeint, Sie waren auch dabei. Dazu eine Frage: Haben Sie auch so ein E-Mail bekommen, in dem Ihr Dienstgeber Ihnen anbietet, als Vorbereitung für diesen Untersuchungsausschuss ein Seminar zu besuchen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das habe ich auch bekommen, die Möglichkeit vom BMI, sich auf diese Situation vorzubereiten. Und ja, ich muss da sagen, das war mir auch ganz recht, denn es ist jetzt keine alltägliche Situation für einen Polizisten generell, hier im Parlament zu sitzen und da 3 bis 4 Stunden befragt zu werden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, verstehe ich gut.
Auskunftsperson Franz Reiter: Darf ich kurz noch was sagen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, gern.
Auskunftsperson Franz Reiter: In diesem - - Als Seminar würde ich das nicht bezeichnen. Das waren 2, 3 Stunden, wo wir eben auf einen Untersuchungsausschuss vorbereitet worden sind, und grundsätzlich auch, um was es da in einem Untersuchungsausschuss geht, wer da dabei ist, wer was fragen darf, wer was nicht fragen darf und dass wir auch Bescheid wissen, wann wir nicht antworten müssen oder was es da halt für Rechte und Pflichten gibt.
Das war interessant, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Sie sind ja auch manchmal als Zeuge vor Gericht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Eigentlich war ich noch nicht so oft vor Gericht als Zeuge, eben wie gesagt das letzte Mal beim Medienprozess im Landesgericht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gibt es da auch so ein Angebot des Dienstgebers im Vorfeld? (Abg. Hanger [ÖVP] – die Hand hebend –: Herr Vorsitzender!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Vorbereitungen auf Prozesse, haben wir gesagt, das machen wir - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, ich will es ja nur einordnen können. Die Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss, das verstehe ich ja alles, da ist man nicht jeden Tag. Ich will ja nur wissen, ob – damit ich das richtig einordnen kann – es derartige Angebote auch bei anderen Situationen, denen man nicht täglich ausgesetzt ist, gibt. Als Zeuge bei Mediengerichtsverfahren ist man auch selten. (Abg. Hanger [ÖVP]: Zur Geschäftsordnung!) Ich wollte ja nur wissen, wie ich das einordnen kann: Das machen die immer bei so Sachen oder nur bei uns oder - - Das ist ja nur eine Einordnungsfrage, damit ich diese Veranstaltung, dieses Seminar, diese Schulung – ich weiß ja nicht, wie ich es bezeichnen soll –,
das Aufklärungstreffen – wie auch immer – einordnen soll. Es ist eine Einordnungsfrage, wenn Sie so wollen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.
Es ist ja grundsätzlich schön, wenn Herr Kollege Krainer das wissen will, aber wir haben das vorhin schon sehr ausführlich diskutiert und sind, glaube ich, Frau Verfahrensrichterin, Herr Vorsitzender, sehr klar zur Erkenntnis gekommen, dass diese Frage durch den Untersuchungsgegenstand nicht gedeckt ist. (Abg. Krainer [SPÖ] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Abgeordneter Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, es wurde nie behauptet, dass die Frage - - Auch die Frage zur Schulung kann ja durch den Untersuchungsgegenstand selber nie gedeckt sein. Das wurde auch nie behauptet. Insofern: Etwas festzustellen, was nicht behauptet wurde, ist wertlos.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Dann erübrigt sich ja auch die Frage, wenn sie nicht zum Untersuchungsgegenstand gehört. (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, nein, nein, weil es ja um die Frage geht, ob Auskunftspersonen frei und unbeeinflusst aussagen können (Abg. Hanger [ÖVP]: Das ist eine andere Frage! ) – das ist ja die Frage, um die es hier immer geht.
Damit ich einordnen kann: Ist das üblich? Ist das unüblich? Passiert das nur bei Aussagen vor Untersuchungsausschüssen oder auch bei Medienprozessen oder bei Strafprozessen oder bei was auch immer? Diese Frage ist einfach für die Einordnung.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Verfahrensrichterin, bitte.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, wir haben festgestellt, wir lassen die Frage zu, weil es ein Angebot des Innenministeriums ist und das Innenministerium in die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses einbezogen ist und dass es insofern als zum Untersuchungsgegenstand dazugehörig erachtet werden kann (Zwischenruf) – ja, doch, so haben wir es jetzt gesagt –, weil der Untersuchungsausschuss dann feststellt oder seine Schlussfolgerungen zieht, ob das für die politische Verantwortung von Bedeutung ist oder nicht oder was es für die politische Verantwortung ausmacht, dass den Beamten das angeboten wird.
In Bezug auf ein Gerichtsverfahren: Wie sich eine Person auf ein Gerichtsverfahren vorbereitet, ist grundsätzlich persönlich, das hat mit unserem Untersuchungsausschuss nichts zu tun. Ob das einen Einfluss auf ein Gerichtsverfahren hat und welchen, das festzustellen obliegt ausschließlich der Beweiswürdigung des Gerichts. Ich würde das hier daher nicht als vom Untersuchungsgegenstand gedeckt erachten. (Abg. Krainer [SPÖ] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe ja nie die Frage gestellt, wie er sich auf sein Gerichtsverfahren vorbereitet hat. (Verfahrensrichterin Edwards: Doch!) – Nein. Meine Frage war, ob der Dienstgeber ähnliche Angebote bei Aussagen vor Gericht, zum Beispiel vor Medienprozessen, macht. Ich ziele immer nur auf den Dienstgeber und die Handlungen des Dienstgebers ab. Ich kann das jetzt nicht rechtlich begründen, aus einem
einfachen Grund: Das hier ist eine politische Veranstaltung. Aber ich sage Ihnen: Wenn sich herausstellt, dass bei einem Untersuchungsausschuss, wo es ja nur darum geht, sich die politische Kontrolle von Ämtern, Behörden, von obersten Organen und so weiter vorzunehmen, genau dort, wo wir die Exekutive kontrollieren, die Exekutive Kennenlerngespräche mit Anwälten und Schulungen, wie man sich hier verhält, ansetzt, nämlich dort, wo de facto quasi Untersuchungsgegenstand immer das Wirken einer Behörde ist, und diese Behörde agiert dann so, dann hat das nichts mehr mit Fürsorgepflicht zu tun, sondern da geht es offenbar darum, dass sich das Untersuchte, dieser untersuchte Teil, darauf vorbereitet, untersucht zu werden, und da geht es nicht um rechtliche Fragen, sondern um politische Bewertung.
Aber ich muss das ja aufklären können.
Ob das üblich ist, ob die das bei allen derartig schwierigen Stressverfahren machen oder ausschließlich dort, wo es um die politische Kontrolle durch das Parlament geht, das ist ja wohl eine relevante Frage für einen Untersuchungsausschuss, denn sonst kann ich das alles bisher ja nicht einordnen. Und deswegen ist ja diese Einordnungsfrage, nämlich ob der Dienstgeber bei anderen Sachen auch derartige Angebote für die Dienstnehmer macht, also jedenfalls politisch unbedingt zulässig, und ich sehe überhaupt keinen rechtlichen Grund, wieso es nicht zulässig sein sollte, weil es immer darum geht, ob die Person hier unbeeinflusst aussagen kann oder nicht. (Die Abgeordneten Hanger [ÖVP] und Wotschke [NEOS] heben die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Abgeordneter Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich möchte schon noch einmal festhalten – so wie es auch die Auskunftsperson gesagt hat –, dass das durchaus eine herausfordernde Situation ist, wie wir alle
wissen, 3, 4 Stunden hier in jedem Detail Rede und Antwort stehen zu müssen. Das will ich einleitend festgehalten wissen.
Dass man sich darauf vorbereitet und dass es da seitens des Dienstgebers auch eine Fürsorgepflicht gibt, das wird ja wohl außer Streit stehen. Das alleine schon in Diskussion zu stellen, finde ich persönlich ein bisschen bemerkenswert. Wir haben uns schon in der vorherigen Debatte darauf verständigt, dass wir diese Medienverfahren und andere Gerichtsverfahren nicht untersuchungsgegenständlich machen. Aber, Herr Kollege Krainer, ein Vorschlag zur Güte: Sie dürfen natürlich fragen, ob es irgendwelche Vorbereitungshandlungen gegeben hat, die einer unbeeinflussten Aussage quasi entgegenstehen. Das sehe ich ja auch. Aber wir waren dann ganz eindeutig der Meinung, dass das Medienverfahren in der Form, wie wir es besprochen haben, eben nicht untersuchungsgegenständlich ist.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also ich glaube, dass sich der Untersuchungsgegenstand wirklich darum dreht: Was ist der Kern? Ich verstehe Ihre Frage – was dort systematisch vorkommt, was nicht vorkommt, wie Sie es nennen, und ob Sie das einordnen können. Aber ich möchte jetzt zu dieser Stelle nicht zu weit die Möglichkeiten geben, zumal auch andere Möglichkeiten bestehen, das in irgendeiner Form auch zu bekommen (Abg. Krainer [SPÖ]: Zwei Monate!), vielleicht sogar noch nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch eine andere – wie auch immer.
Ich bin jetzt nicht dazu da, sondern: Wir haben gesagt, es gibt den Untersuchungsgegenstand, die Ladung als Auskunftsperson, und es geht darum, hier für diese Form des Untersuchungsausschusses zu klären, ob eine mögliche Beeinflussung vorliegt oder nicht. Das ist das gewesen, wo wir gesagt haben: Wir gehen in diesen Bereich hinein!
Natürlich liegen im Akt – es wurde auch daraus zitiert – auch entsprechende Verfahren, die gerichtlich geführt wurden. Für die Einordnung, ob so etwas gemacht wird oder nicht: Ich kann es nicht beurteilen, aber ich lasse auch diese Frage nicht zu, weil ich unter Umständen vielleicht sogar davon ausgehen kann, dass das tägliche Geschäft eines Exekutivbeamten, eines Polizisten, einer Polizistin, natürlich auch darauf gerichtet ist, in Gerichtsverfahren auszusagen.
Also das ist eigentlich eher das, was ich als routinierter ansehen würde. Das ist vielleicht von einem Verkehrsunfall angefangen über alles andere, was es geben kann, wo ein Polizist in irgendeinem Verfahren beteiligt war, und es kann durchaus so sein – vielleicht, aber ich weiß es nicht –, dass es auch bei den normalen Schulungen in der Polizei gelehrt wird. Es gibt ja doch – davon gehe ich aus und von meiner Zeit in der Volksanwaltschaft weiß ich es auch – sehr viele Ausbildungsmodule in der Polizistenausbildung.
Ich möchte das jetzt dabei bewenden lassen, dass es hier um die Frage gegangen ist – das war auch zugelassen –, dass es dieses Seminar für die Vorbereitung, sogar speziell für den Pilnacek-Untersuchungsausschuss, beim Bezirkspolizeikommando Krems gegeben hat. Das ist auch beantwortet worden. Es war auch möglich, die vorherige Auskunftsperson zu befragen, ob der jetzt hier anwesende Gruppeninspektor Reiter daran teilgenommen hat. Das war alles relevant, aber jetzt die Frage, wie wo was für jedes Zivilverfahren Möglichkeiten waren, das geht mir vom Untersuchungsgegenstand und der Möglichkeit, eine Auskunftsperson für hier und heute zu beeinflussen, eindeutig zu weit. (Abg.
Krainer [SPÖ] hebt die Hand.) – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich würde sagen, wir denken alle noch einmal darüber nach, weil dieser Untersuchungsausschuss ja noch länger ist, und ich glaube, noch ein bisschen darüber nachzudenken, tut uns allen gut.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich habe mich schon zu einem vorherigen Zeitpunkt gemeldet, aber natürlich, wenn es um die Frage geht, ob es hier strukturell eine Art der Beeinflussung gibt – und genau die will der Kollege hier abfragen –, dann ist das sehr wohl auch relevant.
Zum Vergleich, den Kollege Hanger vorher gebracht hat mit Zeugenbefragungen, die nicht mit einem Untersuchungsausschuss vergleichbar sind: Polizisten sagen ja sehr regelmäßig in Strafverfahren aus. Das ist eine große Drucksituation, vielleicht sogar noch größer, da sitzt kein Verfahrensanwalt neben mir, und auch das hat dieselbe strafrechtliche Konsequenz, nämlich eine Falschaussage. Das heißt, da kann man sehr wohl einen Vergleich ziehen, der es wert wäre, gezogen zu werden, und das wäre aus unserer Sicht auch klar vom Untersuchungsgegenstand erfasst. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Abgeordneter Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Kollegin Wotschke, Sie machen ja jetzt wieder ein ganz anderes Thema auf. Und ich halte schon noch einmal fest, dass wir schon sehr klar darüber befunden haben – in der Vorsitzführung, durch die Frau Verfahrensrichterin –, dass eben dieser Medienprozess und eine etwaige Vorbereitung darauf nicht untersuchungsgegenständlich ist. Ich weiß nicht, was da jetzt schwierig ist. Wir können jetzt noch ein drittes Thema aufmachen, noch länger diskutieren. Ich würde jetzt vorschlagen, in der Befragung fortzufahren.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es war die Ziffer arabisch 10, die hier beim Untersuchungsgegenstand bei der Frage der Vorbereitung angezogen wurde:
„Versuch der Verschleierung von Vorfällen im Rahmen der Ermittlungen durch
Beamte des LKA Niederösterreich, des BMI, der StA Krems und der OStA
Wien.“ – Das ist jetzt der Untersuchungsgegenstand. Inwieweit jetzt für irgendwelche Zeugenaussagen irgendwo irgendwas für andere Prozesse - - Das ist meiner Meinung nach vom Untersuchungsgegenstand nicht umfasst. Aber in einem gebe ich – wie immer und grundsätzlich sehr gerne – Abgeordnetem Krainer recht: Nachdenken schadet nie.
So, bitte, das war jetzt die Klärung zur Frage, die an Sie gestellt wurde, und ich ersuche jetzt Abgeordneten Krainer, wenn er das möchte, mit der Befragung fortzufahren.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, unbedingt. Dieser Herr Fellner ist ein Landeskriminalbeamter – Sie haben gesagt, irgendwie Leiter von Leib und Leben oder sowas?
Auskunftsperson Franz Reiter: Meines Wissens jetzt nicht mehr, aber zum Zeitpunkt war er Leiter der Abteilung für Leib und Leben, also mehr oder weniger Mordermittlungen, im Landeskriminalamt Niederösterreich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der war ja dann auch noch am 20.10. in - - also irgendwo. War der dann auch am Tatort?
Auskunftsperson Franz Reiter: Am Fundort war meiner Erinnerung nach Herr Chefinspektor Fellner nicht. Ich habe ihn dann am Nachmittag auf der Polizeiinspektion Mautern getroffen und dann mit ihm natürlich auch noch einmal die Fakten und alles besprochen, was vorliegt, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und da sind Sie mit ihm die Fotos durchgegangen und haben erzählt, was Sie an Daten und Fakten zu dem Zeitpunkt in Erinnerung hatten?
Auskunftsperson Franz Reiter: So kann man das sehen, ja. Wie gesagt, „erzählt“ würde ich jetzt nicht sagen, man geht da die Fakten durch und das ist für einen Ermittler halt auch wichtig, was wir vorhin schon festgestellt haben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wollte er das auch noch einmal vor Ort ansehen? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung? Den Fundort, Tatort, wie man es auch immer nennen will.
Auskunftsperson Franz Reiter: Das weiß ich jetzt nicht, ob er mit Ermittlern vom Landeskriminalamt dann noch dort war – mit mir, meiner Erinnerung nach, nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, das war eine Art Debriefing oder so was, oder ein Briefing für ihn? Na, Sie haben gesagt, „erzählen“ ist blöd gesagt.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, „erzählen“ hört sich jetzt nicht wirklich professionell an, wie wenn man eine Geschichte erzählt oder Ähnliches. Für ihn als Ermittler ist halt auch wichtig, dass er eben die Fotos sieht und sich eben mit den Spurensicherungsleuten, die vor Ort waren, noch mal bespricht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Ich gebe weiter. – Danke. Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Abgeordnete Wotschke. Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.
Ich komme jetzt zu ein paar Fragen, die übergeblieben sind, das heißt, die sind jetzt auch zu verschiedenen Themenkomplexen. Ich glaube, wir kommen trotzdem gut durch.
Die erste Frage ist sehr allgemein: Kenn Sie Michael Takacs persönlich?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, kenne ich nicht persönlich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wissen Sie, wer das ist?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das weiß ich natürlich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat Sie irgendjemand nach dem Einsatz am 20. Oktober bezüglich des Einsatzes kontaktiert?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, mich hat niemand kontaktiert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat Ihnen irgendjemand, zum Beispiel Frau Sorger, gesagt, dass Sie hier insbesondere darauf achten sollen, keine Infos an Dritte weiterzugeben, nicht mit Medien zu reden? War das irgendwie Thema?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das war jetzt speziell kein Thema. Aber das ist für mich selbstverständlich, dass ich da keine Informationen weitergebe und auch nicht mit den Medien rede, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Gut, danke schön.
Beim Tatortbericht gibt es eine Übersicht sämtlicher Tatortbearbeiter. Ich glaube, wir sind bis jetzt durchgegangen, wer aller vor Ort war, aber nicht diese Übersicht. Das ist bei uns Vorhalt Nummer 1 und Dokument 435 und bei dem PDF auf Seite 4. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Fürs Protokoll: Dokument mit der Nummer 435, Seite 231.
Da finden wir ganz oben „Tatortbearbeiter“ und unten „Ermittlungsbeamte“. Ist
diese Liste vollständig?
Auskunftsperson Franz Reiter: Wenn Sie mir hier die Liste so zeigen: Es fehlen die zwei Kriminalbeamten aus Krems.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Wieso wurden die nicht erwähnt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Warum das nicht drinsteht, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm.
Es sind auch „sonstige Personen“ oben angeführt, in der Überschrift. Darunter würde auch Dr. Wagner fallen. Wäre es Usus, die Gemeindeärztin, die auch vor Ort ist, hier auch aufzunehmen? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich habe jetzt die richtige Stelle, glaube ich. Und Sie meinen mit Ihrer Frage, ob es Usus ist, dass hier die Personendaten der Gemeindeärztin auch bei den anderen Personendaten dabeistehen, wenn ich die Frage richtig verstanden habe?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nein, dass bei den allgemeinen Angaben – das ist eben ganz oben auf der Seite 231 beziehungsweise im Dokument vor Ihnen auf Seite 4; bei den allgemeinen Angaben ist ein Feld „Tatortbearbeiter“, ein Feld „Ermittlungsbeamte / sonstige Personen“ – eben zwei Kriminalbeamte fehlen – die aus Krems, wie Sie gesagt haben – und auch unter anderem Dr. Wagner nicht abgebildet ist. Jetzt war meine Frage, ob man normalerweise eine Ärztin hier abbilden würde.
Auskunftsperson Franz Reiter: Hier geht es meiner Meinung nach in erster Linie um polizeiliche Tätigkeiten. Und ja: Ist durchaus üblich, dass die Gemeindeärztin jetzt hier in diesem Tatortbericht nicht drinnen steht. Es gibt unzählige andere Berichte, wo genau vermerkt ist, dass die Gemeindeärztin anwesend war und was sie gemacht hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Okay.
Was ist mit Dritten, die nicht involviert sind, sagen wir Frau Wurm oder Frau Polz? Würde man die hier eintragen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die beiden Damen: Die waren angeblich am Fundort, bevor ich dort war. Und ich weiß auch nicht, wo - -, inwiefern die anwesend waren und was die genau gemacht haben. Fakt ist: Für mich war das nicht relevant, dass sie in dem Tatortbericht drinnen stehen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie entscheiden Sie das, wer relevant ist?
Auskunftsperson Franz Reiter: War für mich zu diesem Zeitpunkt nicht relevant, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Weil: Es steht oben neben
der Erklärung von der Box mit „Ermittlungsbeamte / sonstige Personen“:
„(namentliche Registrierung aller Personen, die den Tatort betreten haben)“.
Gab es eine solche namentliche Registrierung aller Personen, die den Tatort betreten haben?
Auskunftsperson Franz Reiter: Erstens einmal gab es dort keinen Tatort. Das ist einmal das Erste.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es ist der Tatortbericht.
Auskunftsperson Franz Reiter: Da habe ich auch vorhin (die Auskunftsperson räuspert sich) – jetzt verlässt mich meine Stimme schön langsam – zu erklären versucht: Das ist ein Formular, bei jeder Untersuchung, bei jeder Leichenuntersuchung, zu verwenden. Daher heißt das Formular einfach Tatortbericht und ich Tatortbeamter. Das hat jetzt nichts damit zu tun, dass es sich hier um einen Tatort handelt, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Auf meine Frage: Wurden aber Personen, die an den Fundort gekommen sind, registriert?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das ist bekannt, dass die beiden Damen dort anwesend waren, allerdings nicht in meiner Wahrnehmung. Und die sind sicher in einem anderen Bericht genau vermerkt, dass sie anwesend waren, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Welche anderen Berichte gibt es noch?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das kann ich Ihnen nicht genau sagen. Da müssten wir die Akten durchschauen, was es für andere Berichte noch gibt über die Ermittlungen von Frau Kontrollinspektor Sorger und sicher auch von Chefinspektor Fellner beziehungsweise auch von der ersteinschreitenden Streife, von den zwei Polizistinnen aus Mautern. Weiß ich nicht, ob es da auch einen Bericht gibt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt aber, in der Fertigstellung des Tatortberichtes ist es nicht wesentlich gewesen, wirklich alle Personen aufzulisten, die vor Ort waren.
Auskunftsperson Franz Reiter: In diesem Fall meiner Meinung nach nicht, nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Weil?
Auskunftsperson Franz Reiter: Weil die Spurensicherung genau durchgeführt werden konnte und wie gesagt das nicht meine Wahrnehmung war, wo die beiden Damen vorhin waren.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, aber Sie haben ja auch von einem Kollegen das Bild im Tatortbericht verwendet. Also da gab es ja offensichtlich eine Abstimmung. Das heißt: Gab es da auch die Frage: Wen haben Sie aller gesehen?, Wer war aller vor Ort?, um das eben vollständig zu dokumentieren?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das ist sicher irgendwo dokumentiert worden, aber jetzt nicht meine Aufgabe in erster Linie, das zu dokumentieren.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wessen Aufgabe wäre es?
Auskunftsperson Franz Reiter: Aufgabe des Einsatzleiters, der Ermittler.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es ist unten noch ein Feld –
das fünfte Feld – mit „Veränderungen vor Beginn der Tatortarbeit“.
Wir haben jetzt ganz am Anfang des heutigen Tages gehört, dass eben der Baggerfahrer am Gelände war und das Gelände auch verändert hat. War Ihnen das bekannt? (Vertrauensperson und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Könnten Sie es noch präziser sagen – die Auskunftsperson hat es jetzt nicht gefunden –, vielleicht mit einem Zitatbeginn oder so, wie der Absatz, wie die Passage beginnt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das habe ich genau gesagt. Immer noch da, wo wir vorher waren, das fünfte Feld: „Veränderungen vor Beginn der Tatortarbeit:“.
Und da eben primär die Frage – also ich stelle sie, weil es da steht; deshalb interessiert es mich –: War Ihnen bekannt, dass davor was am Fundort verändert wurde?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das war mir bekannt und ist auch durchaus üblich, dass hier so was gemacht wird, um die Leiche überhaupt bergen zu können in erster Linie, und auch, damit die Leiche nicht zu lange im Wasser treibt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Und welche Änderungen sind Ihnen bekannt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das kann ich nur - - Mir wurde dann – ich glaube, im Nachhinein – gesagt, als ich natürlich schon anwesend war ein bisschen später, dass eben bei der Bergung dort die Stelle durch den Bagger verändert wurde, um den Leichnam bergen zu können.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm.
Wird das einfach normalerweise nicht notiert? Oder wieso hat man das in diesem Fall nicht notiert?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das war meiner Meinung nach jetzt nicht relevant für meinen Tatortbericht beziehungsweise generell für die ganzen Tatorterhebungen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke.
Dann noch eine letzte Frage zur Tatortarbeit, nämlich ergänzend zu vorhin, bezüglich der Messung der Körpertemperatur: Da haben Sie, glaube ich, gemeint, das ist Aufgabe der Ärztin, dass nur die das machen kann.
Haben Sie die Ärztin darauf hingewiesen, dass sie das machen sollte, angeleitet, dass sie das machen soll?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die Tätigkeiten der Ärztin: Das muss sie schon selber wissen. Und ich kann der Ärztin keine Anweisungen geben, was sie da zu machen hat, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, das sind quasi zwei getrennte Sphären?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, so kann man das natürlich nicht sehen. Aber ich kann der Ärztin - - oder gebe der Ärztin keine Anweisungen, was sie im Zuge der Leichenbeschau zu machen hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber ich habe ja nicht nach
Anweisungen gefragt, sondern: „darauf hingewiesen“.
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, wurde sie nicht. Das ist nicht meine Aufgabe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke schön.
Jetzt sozusagen ein womöglich sehr juristischer Blick, aber wenn man jetzt vom Leitfaden ausgeht und das mit der Tatortarbeit vergleicht, dann gibt es ja doch einige Diskrepanzen: Die Temperaturen wurden weitgehend nicht gemessen, das Formular „Ärztlicher Befund“ wurde nicht ausgefüllt – ich glaube, Sie hatten es auch nicht dabei –, nicht alle Personen wurden eben am Tatort aufgenommen, und der Bericht ist auch rückdatiert. Es ist dennoch aus Ihrer Sicht das Vorgehen, das üblich ist, haben Sie ganz am Anfang skizziert.
Das heißt, meine Frage: Das Vorgehen so ist das, das eigentlich üblich ist?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigen Sie, nur ganz kurz zu dem
Vorhalt jetzt: Es wurde erwähnt, dass der Bericht „rückdatiert“ wurde.
Ich glaube, das wurde bei einer vorigen Frage dahin gehend beantwortet: Dass es den Bearbeitungstag gibt, wird irgendwann festgestellt, und dieser Bearbeitungstag dürfte vom System her drin sein.
Was ich möchte: Vielleicht können Sie die Frage zur Rückdatierung auch noch präzisieren. Was die Auskunftsperson dann dazu sagt: Ich möchte ihm nichts in den Mund legen. Aber die Feststellung in Ihrer Frage, dass eine Rückdatierung stattgefunden hätte, ist etwas, was aufklärungswürdig wäre, und einfach als Feststellung wäre zumindest mir das irgendwie zu wenig. Vielleicht können Sie noch die Frage oder die Problematik der Rückdatierung - - (Abg. Hanger (ÖVP) hebt die Hand.) – Zur Geschäftsbehandlung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich will das nur verstärken, Herr Vorsitzender. Bei allem Verständnis für die unglaubliche Motivation zur Aufklärungsarbeit: Das ist ja alles okay, aber falsche Vorhalte zu definieren, halte ich für wirklich problematisch, und ich würde tatsächlich ersuchen, das richtigzustellen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete, bitte. (Abg. Krainer [SPÖ]: Kann man ... die Geschäftsordnung nicht für Belehrungen missbrauchen? Es braucht sich hier niemand belehren zu lassen, wirklich! – Abg. Tomaselli [Grüne]: Er will es nur verstärken!)
So, bitte. Frau Abgeordnete Wotschke hat sich zu Wort gemeldet.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Also den Vorwurf der falschen Vorhalte weise ich zurück. Sie haben selber gesagt, Herr Präsident, dass scheinbar das System hier einen Modus hat, der den Bericht nicht auf das Datum - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Scheinbar, scheinbar.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):
Das haben Sie gerade skizziert.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja: scheinbar.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Das haben Sie gerade skizziert, dass scheinbar nicht das Enddatum des Berichts fixiert ist, sondern des Berichts, wann er erstellt wurde. Ich finde ehrlich gesagt, dass das ein Rückdatieren ist, mich irritiert das.
Ich habe es nicht Ihnen vorgehalten per se, aber ich frage mich - - (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger, Sie sind jetzt, glaube ich, nicht am Wort, aber danke auch für Zwischenrufe.
Rückdatierung setzt für mich voraus, dass man ein aktives Tun macht, ganz bewusst ein anderes Datum nimmt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann lassen Sie mich umformulieren: dass Berichte nicht das Datum der Berichterstellung ausweisen, sondern das Datum der ersten - -, eigentlich des Beginns der Bearbeitung und nicht des Endes der Bearbeitung, richtig. Lassen Sie mich das ergänzen!
Und dann bleibt meine Frage dennoch bestehen: Ist das insgesamt, also die Art und Weise, wie hier vorgegangen ist, so üblich?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, noch kurz zu dem Dokument: Das haben Sie zum Schluss dann richtig gesagt: Sobald ich das Dokument erstelle, habe ich rechts oben ein Datum, das ist das Erstellungsdatum. Und wenn ich dieses ändern würde, dann wäre das eine Veränderung. Das ist einfach bei sämtlichen Dokumenten der Polizei so. Und ja, dieses Datum kann ich nicht verändern.
Und zu Ihrer anderen Frage: Sie haben vorhin verschiedenste Ihrer Meinung nach Mängel aufgezählt, und dann im selben Satz fragen Sie, ob das üblich ist. Das ist ein bisschen ein Vorwurf für mich jetzt, finde ich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich habe das nicht als Mängel definiert, sondern als Abweichung. Mich interessiert: Gibt es hier eine Praxis, die von dem Leitfaden abweicht? Vielleicht muss man auch den Leitfaden überarbeiten, das will ich gar nicht vorwegnehmen. Aber mich interessiert trotzdem, wie die Praxis ist und wie Sie diese wahrnehmen.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, man muss jeden Fall jetzt individuell betrachten. Und auch in diesem Fall wurden meiner Meinung nach bestmöglich alle Mittel ausgeschöpft, um hier zu einem Schluss zu kommen. Und diese Frage, ob immer so gearbeitet wird, kann ich jetzt nicht bearbeiten, weil ich nicht weiß, was Sie jetzt mit dieser Frage meinen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ob das an den Fundorten und Tatorten, an denen Sie sind, so üblich ist. Oder lassen Sie es mich umgekehrt formulieren: Haben Sie hier anders gearbeitet oder gehandelt als sonst?
Auskunftsperson Franz Reiter: Wie ich vorhin gesagt habe, ist jeder Vorfallsort, Tatort, Fundort anders und wird bestmöglich bearbeitet. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich finde die Frage, die Kollegin Wotschke aufgeworfen hat, insofern schon auch interessant: Wissen Sie zufälligerweise: Wenn bei so einem Tatortbericht immer das Erstellungsdatum aufscheint und nicht sozusagen das Endbearbeitungsdatum, gibt es da noch ein zweites Logfile, wer daran noch gearbeitet hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich habe nur kurz fragen müssen.
Man sieht natürlich, wer das Dokument erstellt hat, und man sieht auch, wer in dieses Dokument eingegriffen hat beziehungsweise wer sich dies- -, kann ich jetzt nicht sicher sagen.
Man sieht auf alle Fälle, wer auf das Dokument zugegriffen hat. Ob es einen Unterschied gibt zwischen bearbeitet und zugegriffen, kann ich Ihnen nicht sagen, aber man kann das alles nachvollziehen, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Auch mit Datum? Sagen wir jetzt hypothetisch, jemand hätte am 5. Juli 2025 noch einmal zugegriffen: Dann könnten Sie das heute in einem Logfile sehen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Meines Wissens schon, ja. Aber nur bin ich mir nicht sicher, ob es da einen Unterschied gibt zwischen gelesen und bearbeitet, meines Wissens.
Und dass natürlich Ermittler in meinen Tatortbericht reinschauen, ist jetzt auch nichts Ungewöhnliches.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie müssen es auch nicht beantworten, aber was ich mich schon ganz oft gefragt habe: Wenn man zu so einem Tatort gerufen wird – und Sie haben es ja gesagt: dann haben alle gesagt, da ist ein prominenter Politiker davon betroffen –, denkt man sich da irgendwie so als Polizist: Au weh, jetzt habe ich besonders viel Berichtsarbeit zu leisten!, oder: Jetzt werden die Chefitäten besonders oft anrufen!? Beziehungsweise: Tun die das dann auch?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, in diesem Fall muss ich noch einmal sagen, mir war, wie Sie eh gesagt haben, bekannt, dass es ein bekannter Politiker ist. Dann habe ich aber auch schon erwähnt, dass er mir nicht persönlich bekannt war.
Und ich bin – auch, weil Sie das angeführt haben – von niemandem angerufen worden und habe auch die Tatortarbeit jetzt nicht anders gemacht als bei jedem anderen, und die ist grundsätzlich immer genau und umfangreich.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe nur gedacht, es macht sicher etwas mit einem, wenn man das Gefühl hat, man steht dann mutmaßlich
besonders in der Auslage, denn prominent heißt ja auch in der Justiz: clamoroser Fall, es entstehen viele Berichte, das System an sich reagiert nervös.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das war offensichtlich der Fall, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Weil Sie jetzt gerade gesagt haben, es hat Sie niemand kontaktiert: Haben Sie in der Hierarchie aufwärts über Ihnen mit anderen Angehörigen des BMI oder nachgeordneter Dienststellen über diesen Fall Kontakt gehabt, und falls ja, in welcher Form und wann? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Also vielleicht hat der Bezirkskommandant angerufen und noch einmal Nachfrage gehalten, oder irgendwas in die Richtung wäre denkbar.
Auskunftsperson Franz Reiter: Es hat natürlich Gespräche gegeben, aber natürlich weiß ich jetzt nicht mehr, wann genau mit wem ich jetzt gesprochen habe.
Wir haben vorher schon darüber gesprochen: Es hat am 8. Jänner, also letzte Woche am Donnerstag, diese Vorbereitung am Bezirkspolizeikommando Krems gegeben. Da waren auch Brigadier Pfandler, was meiner Meinung nach jetzt auch nichts Außergewöhnliches ist, und Herr Generalmajor Popp anwesend –
die waren bei dieser Besprechung dabei –, natürlich auch Oberstleutnant Pichler, der für uns auch, würden wir sagen, verantwortlich ist und den das natürlich auch interessiert. Und ja, die sind - -, die haben das auch aus Eigeninteresse auf alle Fälle genützt, weil die ja meines Wissens auch zu Ihnen nach Wien kommen dürfen.
Und am Tag darauf, am 9. Jänner, hat es auch noch einmal eine Besprechung mit Frau Mag. Poppenwimmer gegeben, auch eine Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss. Da waren auch dieselben Personen dabei.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt muss ich natürlich die Lauscher spitzen: In welcher Funktion war Frau Poppenwimmer da zur Vorbereitung des U-Ausschusses? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich nehme an, als Berater, als Vorbereiter, ja. Sonst kann ich jetzt nichts genauer dazu sagen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist die Ihrer Wahrnehmung nach für das BMI tätig?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das weiß ich nicht, da müssen Sie andere fragen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, das ist interessant, weil Frau Poppenwimmer ja zum Beispiel auch Herrn Takacs vertritt oder im vergangenen Zivilprozess wegen der Einstellung des Buches von Peter Pilz unter anderem vertreten hat.
Okay, das ist auch interessant. Das werden wir dann auch gleich parlamentarisch anfragen, aber jetzt - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Vereinigung der Freunde vom Untersuchungsausschuss im BMI!) – Ja, es kommen immer wieder die gleichen Personen – das ist sehr interessant – in den verschiedensten U-Ausschüssen in den verschiedensten Kontexten.
Aber um jetzt noch einmal zur Hierarchie zurückzukehren: Blenden wir einmal diesen Termin oder die beiden Termine am 8. und 9. aus und teilen wir es jetzt vielleicht vor allem in zwei Zeiträume ein: Gab es irgendwie versteckte Kontaktaufnahmen eben von Menschen über Ihnen in der Hierarchie zu dem Fall, insbesondere nach dem Todeszeitpunkt, sagen wir also, im Spätjahr 2023, Anfang 2024?
Und/oder gab es beispielsweise auch Kontaktaufnahmen dann letztes Jahr sehr früh im Jahr: Jänner, Februar? Da ungefähr war die Berichterstattung dann relativ stark und auch das Erscheinen des Buches von Peter Pilz.
Auskunftsperson Franz Reiter: Da gab es von Höhergestellten keine Kontaktannahmen. Ja, also das kann ich ausschließen. Wie gesagt: Ich habe Ihnen das jetzt vom 8., 9. geschildert. Das waren Besprechungen.
Kontaktaufnahmen: Was meinen Sie mit Kontaktaufnahmen? Die ich vorhin erwähnt habe, die Frau Kontrollinspektor, ist mir persönlich bekannt. Natürlich redet man mit der, aber ohne - - Das ist ganz normal.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber über den Fall auch? Auskunftsperson Franz Reiter: Natürlich redet man über den Fall auch, ja. Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ah ja! Und was?
Auskunftsperson Franz Reiter: Hier gibt es so viele Medienberichte, wo es was zum Reden gibt. Das ist ja ganz normal, dass man mit befreundeten Kollegen über dienstliche Sachen spricht, aber natürlich – worauf Sie wahrscheinlich hinauswollen – ohne Absprachen oder Sonstiges. Ich habe Ihnen jetzt seit drei Stunden genau meine ganzen Wahrnehmungen und alles erklärt, was ich Ihnen erklären kann. Und ja, ich - - Es gibt da keine Absprachen, und das ist auch nicht notwendig.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Von Sankt Pölten: Hat sich da jemand gemeldet, vom LKA zum Beispiel? (Auskunftsperson Reiter: Von Sankt Pölten?) Also es ist nicht unbedingt mit einem Vorwurf verbunden. Man kann Sie ja auch angerufen haben, weil man zum Beispiel noch ergänzende Informationen wollte. Also es ist mir jetzt ein bisschen wenig Kommunikation ehrlich gesagt, wenn Sie sagen, es hat Sie gar niemand kontaktiert.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, dazu muss ich sagen, wenn Sie sagen höhergestellte Personen (Abg. Tomaselli [Grüne]: Oder sind die nicht höher?) – nein, die sind schon höher, ja –, dann gehe ich jetzt davon aus, dass Sie – ich weiß nicht – Offiziere oder Herrn Takacs meinen oder sonst irgendwas.
Mit anderen Ermittlern gibt es natürlich einen Austausch auch, ja, dienstlich. Das ist auch jetzt nichts Ungewöhnliches, dass man mit Kollegen über relevante Fälle spricht. Und das ist anscheinend für sehr viele Personen sehr interessant.
Aber wie gesagt: Hier gibt es keinen Grund für Absprachen oder Ähnliches, und ich gebe Ihnen da meine Wahrnehmungen, und gerne habe ich Ihnen alles schon genau erklärt, ja, bestmöglich.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie noch Wahrnehmungen bezüglich Handy oder Laptop oder elektronische Datenträger? Gab es da noch irgendwie Kontaktaufnahmen? Zum Beispiel haben ja später Kollegen von Ihnen noch den Laptop gesucht, acht Tage später, nach Auffinden der Leiche.
Auskunftsperson Franz Reiter: Na das hat überhaupt nicht meinen Zuständigkeitsbereich betroffen, und da habe ich überhaupt keine Wahrnehmungen dazu, nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben auch sonst nichts über Dritte mitbekommen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, nur das, was alle anderen auch über die Medien mitbekommen, sonst nichts.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und wie kann ich mir das vorstellen: Das LKA: Die sind ja dann um die Mittagszeit gekommen, laut unserem Protokoll
4 5 6
H.3, H.2 , K. , S. . Haben Sie da Wahrnehmungen? Können Sie sich noch
3 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
4 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
5 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
6 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
erinnern, worüber die sich unterhalten haben? Sie waren ja gemeinsam in der –
wie heißt denn das? – Leichenaufbahrungshalle.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, genau. Also da muss man auch unterscheiden. Ich kann nur sagen, ich habe das Eintreffen des Landeskriminalamts,
Abteilung 07 – Tatort wahrgenommen und bin mit denen eben dann die Spurenlage noch einmal durchgegangen und dann, wie ich auch schon erwähnt habe, in die Aufbahrungshalle nach Rossatz mit ihnen gefahren.
Zum Eintreffen von Herrn Chefinspektor Fellner habe ich keine Wahrnehmung. Den habe ich wie gesagt erst später am Nachmittag auf der Dienststelle in Mautern das erste Mal gesehen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und was haben Sie dort wegen der Todesursache besprochen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Also das habe ich jetzt schon 3 Stunden ausgeführt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na mich hätte speziell das Gespräch mit den vieren in der Aufbahrungshalle interessiert.
Auskunftsperson Franz Reiter: Mit den Beamten vom Landeskriminalamt, Abteilung - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, genau, die vom LKA, ja.
Auskunftsperson Franz Reiter: Was ich vor zweieinhalb Jahren in der Aufbahrungshalle Rossatz mit den Beamten der Tatortgruppe gesprochen habe, weiß ich nicht mehr. Was soll ich - - Ich kann Ihnen nichts dazu sagen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. War die Obduktion dort vielleicht noch Thema?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Können Sie sich auch nicht mehr erinnern. Okay. Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte schön.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke schön.
Ich habe nur mehr zwei, drei kurze Fragen, und zwar – ich schließe da jetzt nur an –: Ganz allgemein: Das Landeskriminalamt wird wann verständigt, bei welchen Fällen? Bei einem Todesfall oder bei Wasserleichen? Oder kann man das allgemein sagen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das kann man jetzt nicht so allgemein sagen. Das Landeskriminalamt hat ja mehrere Ermittlungsbereiche. In diesem Fall ist es um eine Leiche gegangen. Da kommt natürlich dann die entsprechende Abteilung von Leib/Leben, in diesem Fall Herr Chefinspektor Fellner und P., ja. Sie meinen jetzt, wann die Grenze ist, dass das Landeskriminalamt - -
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, genau. Wann wird das überhaupt verständigt? Genau. Oder wird es, wenn eine bekannte Person in einen Todesfall involviert ist - - Also wann verständigt man das LKA?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das ist auch verschieden. In diesem Fall war es anzunehmenderweise aufgrund der Persönlichkeit, die hier verstorben ist. Aber wie gesagt: Das ist auch nicht mein Bereich, da weitere Dienststellen zu verständigen.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay.
Und habe ich Sie da falsch verstanden? Ich habe nur gehört, dass Sie gesagt haben, Sie waren beim LKA, in der Aufbahrungshalle hat es Gespräche gegeben,
und dass Sie später mit dem - -– ich glaube, gemeint war da Herr Fellner – noch einmal am Fundort waren oder mit Vertretern des LKA dann noch einmal am Fundort der Leiche waren – trifft das zu? –, also am Nachmittag dann.
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein. Ich habe vorhin ausgeführt, dass Herr Chefinspektor Fellner mit mir nicht am Fundort war und dass es möglich ist, dass er mit seinen Kollegen vom Landeskriminalamt dann noch am Fundort war. Aber das weiß ich nicht.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, natürlich. Also Sie waren am Vormittag, dann zu Mittag in der Aufbahrungshalle, und Sie waren dann am Nachmittag nicht mehr dort?
Auskunftsperson Franz Reiter: Meiner Erinnerung nach war ich dann nicht mehr dort. Da waren die Erhebungen vor Ort abgeschlossen, ja.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das war für Sie abgeschlossen, und Sie waren nicht mehr dort. Okay.
Dann nur mehr noch einmal ganz kurz zu diesem Seminar Vorbereitung U- Ausschuss, das am 8. Jänner war, haben wir gehört, vor einer Woche: War das am Vormittag oder am Nachmittag? Das war genau vor einer Woche, vor sieben Tagen.
Auskunftsperson Franz Reiter: Pfff! Das hat - - Vom Donnerstag, 8.1., meinen Sie jetzt?
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja.
Auskunftsperson Franz Reiter: Da hat das meiner Erinnerung nach um 10 Uhr begonnen und 2, 3 Stunden gedauert.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Ihre Erinnerung: am Vormittag sozusagen.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich bin mir ziemlich sicher, dass es um 10 Uhr begonnen hat, ja.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und darf ich noch fragen: War Revierinspektor Michael Stummer auch bei diesem Seminar geladen? Er kommt Ende Jänner – deswegen frage ich –, er ist auch Auskunftsperson. War der auch am 8.1. bei diesem Seminar anwesend?
Auskunftsperson Franz Reiter: Der war nicht dabei, nein.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nicht dabei.
Und Gruppeninspektor Thomas Heinz? Der ist auch als Auskunftsperson am
28.1. geladen. Deswegen frage ich.
Auskunftsperson Franz Reiter: Der war dabei, ja.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und Einsatzleiterin Sorger? War die auch dabei?
Auskunftsperson Franz Reiter: Die war natürlich auch dabei, weil die das genauso betrifft, ja.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und am 9.1., wie wir jetzt gehört haben, mit Frau Poppenwimmer: Waren da auch diese Personen alle anwesend? Oder: War das derselbe Personenkreis wie am 8.1.?
Auskunftsperson Franz Reiter: Es war ungefähr derselbe Personenkreis, aber ich kann und will Ihnen da jetzt nicht genau die Personen alle aufzählen. Ja, es war der ähnliche Personenkreis, wenn Ihnen das reicht, ja.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): War es der gleiche, idente Personenkreis, weil es ja auch um die Vorbereitung des U-Ausschusses gegangen ist. Kann man das so sagen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das kann man so sagen, ja.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): War auch ein ÖVP-Abgeordneter dabei?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ich kenne jetzt nicht alle ÖVP-Abgeordneten, aber meines Wissens - -
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Der hier Anwe- - (Heiterkeit des Abg.
Hanger [ÖVP].)
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, wüsste ich nicht mehr. Nein, war keiner. Also was - - Ich kenne nicht alle Abgeordneten, aber die ich kenne, nein, war keiner dabei. Das war nur - -
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also die, die Sie kennen oder hier sehen, waren nicht anwesend?
Auskunftsperson Franz Reiter: Es war keiner dabei.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut, danke. Das wäre es einmal. Ich nehme aber die Zeit noch mit.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke.
Ja, meine Damen und Herren, apropos Zeit mitnehmen: Ich weise darauf hin, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll grundsätzlich eine Dauer von
3 Stunden nicht überschreiten. Ich weise darauf hin, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe.
Damit bitte jetzt als nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Zopf.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Also ich bin mit meinen Fragestellungen schon am Ende.
Ich möchte mich aber bei Ihnen, Herr Gruppeninspektor Reiter, ganz herzlich für die Darstellung des Einsatzablaufes bedanken. Sie haben alle Fragen wirklich höchst professionell und mit sehr viel Geduld beantwortet. Also meinen größten Respekt und noch einmal danke.
Und ich bin stolz, dass wir in Österreich fachlich so kompetente Polizisten haben. Da sind wir natürlich gut aufgehoben. – Danke.
Dritte Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: So, dritte Fragerunde: Herr Abgeordneter Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke schön.
Herr Reiter, ich darf den Akt 781 vorlegen und würde ersuchen, einmal auf die Seite 3 zu gehen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist der Anfallsbericht von Frau Sorger. Also es ist quasi ihr Bericht vom Tag. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Vorsitzenden und dem Verfahrensanwalt. )
Auskunftsperson Franz Reiter: Tut mir leid. Ich habe gerade mit dem Herrn Vorsitzenden wegen einer Toilettenpause geredet.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, alles gut. Ach so! Entschuldige! Ich halte Ihnen quasi den Akt 781 vor, die Seite 3. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Ja, das ist der Anfallsbericht der Frau Sorger an die StA Krems, wo sie ja dann noch einmal - - Den gehen wir dann durch.
Ich habe nur zuerst einmal eine Frage: Die Aktenzahl, die da steht, dieses
„PAD/23/02173429/001/KRIM“, wird ja mit der Krim nichts zu tun haben.
Können Sie uns erklären, was da was bedeutet? Da gibt es immer ein System hinter so Aktenzahlen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Franz Reiter: Bei der Geschäftszahl, der PAD: Das ist halt das Protokollierungssystem von der Polizei, das ist - - Bei jedem Akt fängt das mit PAD an. „/23“ ist das betreffende Jahr, dann eine fortlaufende Nummer.
Dahinter, beim letzten „/“, diese Nummern: Die sind die Ordnungszahl. Das heißt, bei einem größeren Akt steht dann nicht „001“, sondern kann es klarerweise auch mehrere Unterakte geben. In diesem Fall war das die erste Ordnungszahl in diesem Akt. Und „KRIM“ steht für Kriminalpolizei.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.
Weil: Auf Ihrem Bericht ist dieselbe Zahl, es steht nur 002. Also das ist quasi 1, und Ihres war halt 2, weil das so eine Art fortlaufende Nummer ist und es ja um dasselbe geht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, in diesem Fall ist da eben offensichtlich von Frau Kontrollinspektor Sorger die erste Ordnungszahl hier protokolliert worden und ich muss dann meine Tätigkeiten und Berichte klarerweise in der gleichen Aktenzahl, aber in einer neuen Ordnungszahl anlegen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Super, dass wir das haben.
Wenn Sie auf Seite 4 gehen, ganz oben steht: „später trafen zwei Frauen, zu Fuß am Ort der Auffindung ein.“ Und dann steht: „Karin Wurm (NiA)“, ich nehme an, das heißt Nationale im Akt.
Auskunftsperson Franz Reiter: Das ist richtig, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dann steht: „und Anna Polz (NiA)“, Nationale im Akt wird es auch heißen, oder? Und dann kommen nämlich ab Seite 5 dann die Personen. Da haben wir wieder Pilnacek, Christian, also so wie
Sie das bei sich hatten. Sie haben ja vorhin gesagt, wahrscheinlich war das schon drinnen und ich habe das nur übernommen, die List, weil sich da dann nämlich Pilnacek und dann Fechter wieder als Anzeiger finden, und wenn Sie dann auf die nächste Seite gehen, haben Sie dann Wurm und dann List. Haben Sie irgendeine Ahnung, wieso Frau Polz, die vorne im Text drinnen steht, hinten nicht steht?
Auskunftsperson Franz Reiter: Sie meinen jetzt konkret, im Text oben ist Frau Polz erwähnt, aber ihre Nationalien stehen dann nicht unten?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, warum das so - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie wissen auch nicht - -? Weil bei Frau List stehen hier Nationale, aber sie steht nicht im Text. Alle anderen stehen im Text und hinten die Nationale.
Auskunftsperson Franz Reiter: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.
Auskunftsperson Franz Reiter: Das ist der Bericht von Frau Sorger. Ja, tut mir leid.
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7 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit K.2 anonymisiert.
wichtig: Wenn Sie auf die nächste Seite gehen, auf Seite 57, da ist so ein bisschen ein Abstand und dann ist so ein Absatz, da steht: „Durch die einschreitenden Beamten wurden die zuständige Gemeindeärztin Dr. Wagner, der Tatortbeamte der PI Weißenkirchen und das BPK-Krems, Obstlt Pichler, telefonisch verständigt.“ Und dann: „Die Bestattung Sekora wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt.“
Sind Sie der Tatortbeamte der PI Weißenkirchen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Sie haben vorhin da angemerkt wegen dieser Nummer, da war Ihnen anscheinend etwas nicht ganz klar, weil hier auch 001 steht. Ja, das heißt nicht, dass jeder Beamte hier eine eigene Nummer bekommt, sondern in der OZ 1, also 001, werden hier Ermittlungen, tatrelevante Erle- -– ich kann schon nicht mehr reden – Ermittlungen eingetragen, und meine Tätigkeit war dann wieder eine andere, die Tatortarbeit. Da ist es üblich, dass dann eine eigene OZ - - Aber das ist jetzt nichts Unübliches, dass Frau K.2 in der OZ 001 weiterarbeitet.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.
Auskunftsperson Franz Reiter: Das war vorhin, weil Sie das da vermerkt haben. Und Ihre Frage: Ich bin der Tatortbeamte aus Weißenkirchen, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, weil da steht, dass Sie telefonisch verständigt wurden, aber Sie wurden ja gar nicht telefonisch verständigt, sondern Sie haben am Funk mitgehört und haben sich selber gemeldet.
Auskunftsperson Franz Reiter: Meiner Erinnerung nach habe ich mich aus Eigenem gemeldet und bin dann hingefahren, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Auskunftsperson Franz Reiter: Beziehungsweise habe meine Hilfe angeboten, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wo haben Sie sich da eigentlich gemeldet?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ganz kurz. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.) Entschuldigung, die Frage bitte noch einmal.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie haben sich selber gemeldet und Ihre Hilfe angeboten. Wo haben Sie sich da gemeldet?
Auskunftsperson Franz Reiter: Das ist - - Am Funk ist das dann. Das ist der gleiche Funkkreis klarerweise, weil selber Bezirk, Mautern und Weißenkirchen, und nachdem ich eben an diesem Tag den Zusatz hatte Tatortbeamter, musste ich den Funk natürlich hören, wenn ein relevantes Delikt vorliegt, mich dann melden und zumindest meine Hilfe anbieten. Und im Normalfall wird die Hilfe, die Unterstützung von den Beamten vor Ort angenommen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, da werden die Leute vor Ort gefragt oder die Leitzentrale macht das einfach?
Auskunftsperson Franz Reiter: Dass ich jetzt dann nach Rossatz fahre, meinen Sie, oder?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, das habe ich aus Eigenem entschieden. Ich habe mir den Dienst so eingeteilt gehabt, dass ich genau bei so einem Sachverhalt dann nach Rossatz fahren soll, das war vorhin schon klar, dass ich hier meine Hilfe anbiete. Das wird von keiner Leitstelle koordiniert. Die Leitstelle wusste dann natürlich Bescheid, dass ich dort hinfahre und diese Arbeit mache.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, da sagen Sie: Ich fahre jetzt auch dorthin, weil ich heute den und den Dienst habe.
Auskunftsperson Franz Reiter: So kann man das zusammenfassen. Ich gebe bekannt, dass ich als Spurensicherer, Tatortbeamter nach Rossatz fahre und dort weitere Arbeiten durchführe, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Super. Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Wotschke. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.
Nur ganz kurz, weil wir uns nicht ganz sicher waren und es gerne richtig verstanden hätten, zu den Seminaren noch, die Sie erwähnt haben, am 8.1. und
9.1. Da haben Sie die Teilnehmer aufgezählt. Die konkrete Frage: War Herr Gruppeninspektor Hick auch dabei und an welchem der beiden Tage war er dabei?
Auskunftsperson Franz Reiter: Er war an beiden Tagen dabei. Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): An beiden Tagen? Auskunftsperson Franz Reiter: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also er war doppelt dabei?
Auskunftsperson Franz Reiter: Doppelt nicht, an beiden Tagen, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Michael Stummer war an keinem der beiden Tage dabei? PI Krems?
Auskunftsperson Franz Reiter: Meiner Erinnerung nach war er an keinem der beiden Tage dabei, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es wurden auch beide Termine vom BMI vermittelt?
Auskunftsperson Franz Reiter: Wer die Termine jetzt vermittelt hat, kann ich nicht sagen. Wir haben vom Bezirkspolizeikommando Krems die Info per Mail bekommen, dass diese Unterstützung angeboten wird, und die wurde natürlich gerne angenommen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Das war es schon. –
Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mich würde noch interessieren, ob es noch Kontaktaufnahmen gegeben hat, sagen wir, in den vergangenen eineinhalb Jahren, seitens der Staatsanwaltschaft, der Volksanwaltschaft und/oder Journalist:innen oder Buchautor:innen – Buchautoren, ungegendert.
Auskunftsperson Franz Reiter: Ob mich Buchautoren, Staatsanwälte oder Volksanwälte kontaktiert haben, wie auch immer?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, ja, genau.
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein, da hat mich niemand kontaktiert.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Niemand von der StA Eisenstadt zum Beispiel?
Auskunftsperson Franz Reiter: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, okay. Gut. – Danke.
Auskunftsperson Franz Reiter: Bitte.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Fürst, bitte.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Vielen Dank. Ich verzichte auf Fragen. Alles klar. – Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Noch eine Chance, Frau Abgeordnete Zopf?
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Ich habe alles gesagt.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer ist noch nicht erschöpft, und ich frage jetzt noch abschließend die Frau Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will? – Sie möchte.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Ich möchte vielleicht tatsächlich den Herrn Gruppeninspektor noch quälen, aber vorher möchte ich etwas sagen, das mir der gebotenen Objektivität halber wichtig ist. Ich habe heute – ich sage es dazu: nach bestem Wissen und Gewissen – einen Vorhalt eines Zeitungsartikels aus der „Kleinen Zeitung“ gemacht, der den Zeitstempel 8.18 Uhr aufweist. Ich habe, um mein bestes Gewissen noch zu bestätigen, gestern das letzte Mal auf meinem privaten Handy nachgeschaut, und es ist noch immer mit dem Zeitstempel 8.18 Uhr
aufzufinden.
Ich habe aber jetzt über meinen mehrfachen Vorhalt von den Fraktionen Ausdrucke von Metadaten bekommen, die ich ehrlich gesagt persönlich nicht lesen kann oder auch nicht interpretieren kann, aber es wurde mir gesagt, dass sozusagen weitgehende Übereinstimmung dahin gehend besteht, dass diese Metadaten aussagen, dass es ein falscher Zeitstempel war und dass die Uhrzeit
8.18 Uhr tatsächlich die Uhrzeit 10.18 Uhr ist. Ich nehme das so zur Kenntnis und möchte es - -, weil sich hier mein Vorhalt als nicht ganz korrekt, also gar nicht korrekt herausgestellt hat, aber wie gesagt, nicht aus bösem Wissen,
sondern es steht noch immer so öffentlich da, aber es dürfte tatsächlich laut diesen Metadaten, die hier vorliegen oder mir vorgelegt wurden und mir so erklärt wurden, bedeuten, dass der Artikel tatsächlich um 10.18 Uhr veröffentlicht wurde.
Und bitte, Herr Gruppeninspektor, ich muss Sie leider – es würde mich quälen, wenn ich es nicht getan hätte – noch einmal fragen: Sie haben gesagt – es wird, glaube ich, nicht so schwer sein –, Sie konnten kein Sturzgeschehen feststellen, und dort in diesem sandigen Gelände hätte man, so habe ich es verstanden, das feststellen können. Aber jetzt hatte der Leichnam Verletzungen, wenn auch keine, wie Sie sagen, Ihrer Meinung nach auf Gewalteinwirkung, Fremdverschulden hinweisende, aber doch Verletzungen, Hämatome. Hat sich da die Frage gestellt, wenn Sie gleichzeitig sagen, es gibt kein Sturzgeschehen, woher die hätten stammen können, oder hätte man sich das fragen können, wo die herstammen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, natürlich überlegt man sich auch, wie ich vorhin erwähnt habe, wo die Hämatome an den Unterschenkeln, Knien herkommen können. Ja, da gibt es diverse Möglichkeiten. Wie wir zuerst geredet haben: Von der Steinwand könnten, wenn er da hinuntergeklettert ist, die dort verursacht worden sein. Da er ja offensichtlich zumindest leicht alkoholisiert war, könnten die von einem vorherigen Sturz herrühren. Ja, die kleine Rissquetschwunde an der Stirn, da gibt es auch mehrere Möglichkeiten, aber für die Kriminalpolizei in dem Sinne ist es dann halt wichtig, zu bewerten, ob das lebensgefährliche Verletzungen sind, beziehungsweise muss ich wieder auf den Anfangsverdacht beziehungsweise auf ein mögliches Fremdverschulden hinweisen. Ja, das ist - - ja.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank. Ja und jetzt habe ich noch etwas – ich habe das im Zuge der heutigen Aktenvorlagen gelesen und möchte es daher ansprechen –, dass offenbar (in den Unterlagen blätternd) - -, ich
kann Ihnen das Dokument jetzt - - Frau Dr. Wagner hat gemeint: Ich kann ja kein Fremdverschulden ausschließen, ich weiß ja nicht, ob es Gift gewesen sein könnte. – Zitatende. Ich behaupte jetzt nicht, dass das die allerschlüssigste Variante ist, aber ist das nicht auch etwas, was man in Betracht ziehen könnte, rein theoretisch?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, das ist natürlich durchaus der Fall. Eine Vergiftung kann man jetzt, sagen wir, nur in den wenigsten Fällen ausschließen, allerdings, wenn man hier keine Anzeichen auf Vergiftungen bei der Leichenbeschau feststellt, wird auch keine Obduktion angeordnet werden beziehungsweise müsste dann bei jedem bedenklichen Todesfall eine Obduktion durchgeführt werden. Gänzlich ausschließen kann man eine Vergiftung natürlich nicht, aber meines Wissens ist das dann bei der Obduktion in diesem Fall ausgeschlossen worden.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Und jetzt noch – und das ist jetzt wirklich, ich verspreche es, meine allerletzte Frage –, nur um die Begrifflichkeiten zu klären: Sie haben ganz am Anfang in Bezug auf Dr. Wagner gesagt, es ist Ihnen nicht klar, warum sie das jetzt als Totenschau bezeichnet hat und nicht als kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, Ihrer Meinung nach sei das, was sie gemacht hat, eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau gewesen. Sie haben jetzt mehrfach während Ihrer Aussage die Wendung meine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau verwendet. Heißt das, dass das sozusagen eine Zusammenarbeit ist? Inwiefern sind das zwei unterschiedliche Begrifflichkeiten oder inwiefern meinen Sie, dass Sie eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau gemacht haben und auch Frau Dr. Wagner oder wie kann man das trennen oder einordnen?
Auskunftsperson Franz Reiter: Also, dass ich jetzt - - Habe ich das so erwähnt, meine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau? – Okay, das ist mir dann nicht so aufgefallen. In Wirklichkeit gibt es nicht meine kriminalpolizeiliche
Leichenbeschau, sondern eine gemeinsame kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, und wenn ich das so ausgeführt habe - - ja, ist mir nicht aufgefallen.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, also das - - Sie meinen – und das wollte ich jetzt irgendwie klären –, das ist eine gemeinsame von Ihnen und der Ärztin, so haben Sie es Ihrem Verständnis nach?
Auskunftsperson Franz Reiter: Ja, natürlich, und weil Sie vorhin die Totenbeschau noch einmal erwähnt haben: Das ist nicht möglich, dass dort eine Totenbeschau mit Kriminalpolizei durchgeführt wird. Dann ist es keine Totenbeschau, sondern eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Auskunftsperson Franz Reiter: Bitte.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich darf mich auch ausdrücklich für Ihr Erscheinen und jetzt auch letztlich für Ihre Ausdauer bedanken.