Stenographisches Protokoll
Pilnacek-Untersuchungsausschuss
Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek
5. Sitzung | medienöffentlich
29. Jänner 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Befragung der Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Dann darf ich die heutige Auskunftsperson, Frau Dr.in Dagmar Wagner, und auch ihre Vertrauensperson, Herrn Mag. Nikolaus Sauerschnig, sehr herzlich begrüßen und Ihnen, Frau Doktorin, folgende Belehrung vorweg erteilen:
Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten, und ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine solche Aussageverweigerung wären anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden; weder Sie noch die Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge herstellen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter
Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Dasselbe darf ich jetzt in Bezug auf die Vertrauensperson, Herrn Mag. Nikolaus Sauerschnig, vornehmen:
Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei aber nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden. Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen.
Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen aber frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Vielen Dank.
Ich darf bitte vorweg, nach Rücksprache mit dem Herrn Präsidenten, Sie beide, auch die Vertrauensperson, vielleicht auch die fragenden Abgeordneten darauf hinweisen, dass hier möglicherweise heute Fragen über den Zustand des Leichnams zur Sprache kommen könnten. Es gibt Informationen, die uns in allgemein zugänglichen Informationen oder in Stufe-1-Informationen hier vorliegen, aber ich möchte nur sagen: Das Bildmaterial, das vorhanden ist – und das kann die Auskunftsperson natürlich nicht abschätzen –, liegt hauptsächlich in geheimer Stufe, also in Stufe 3, vor. Ich ersuche daher bei der Fragestellung entsprechend sensibel vorzugehen, weil wir nach meiner oder unserer
Rechtsmeinung Sorgfalt dafür tragen müssen, dass nichts, das in geheimem Material ist, sozusagen wörtlich, über Beschreibungen hier zur Sprache kommt, um damit auch die postmortalen Rechte des Verstorbenen entsprechend zu wahren. – Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Frau Verfahrensrichterin.
Frau Doktorin, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Dann ersuche ich die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung. – Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Erstbefragung
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Frau Dr. Wagner, würden Sie uns bitte einleitend beschreiben: Was ist an diesem Tag passiert? Wie sind Sie zu diesem Auffindungsort gekommen und in welcher Funktion waren Sie dort tätig?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich bin Gemeindeärztin von Rossatz und von Dürnstein und habe zwei Ordinationen, eine in Rossatz und eine eben in Unterloiben, Dürnstein.
Ich war in meiner Zweitordination in Unterloiben und bekam einen Anruf vom Feuerwehrhauptmann, das ist Herr H. B.1, der mir gesagt hat, ich soll kommen, da gibt es eine Wasserleiche in Rossatz. Meine Ordination war ziemlich voll, und ich habe gesagt: Ja, gut, ich fahre hinüber. Wir haben uns vor der Pritzenau – das
1 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit H. B. anonymisiert.
ist dort, wo er aufgefunden worden ist – getroffen. Dann habe ich den Feuerwehrkommandanten gefragt, wer die Wasserleiche sei, und er hat gesagt, Herr Pilnacek ist es, der mir aber persönlich gar nicht bekannt war. Ich habe gewusst, wer er ist.
Ich war in der Tätigkeit als Gemeindeärztin dort, die die Totenbeschau macht. Das möchte ich jetzt wirklich auch noch einmal betonen: die Totenbeschau. Das heißt, was ich feststellen muss, ist: Lebt er oder lebt er nicht? Kenne ich den Patienten? Das heißt, ist es ein Karzinompatient und ich weiß, woran er verstorben ist? Hat er ein Messer hinten stecken, dann weiß ich, dass es Fremdverschulden ist. Oder ich weiß es nicht. Wenn ich es nicht weiß, dann ist eine Obduktion anzuordnen oder anzufordern; anordnen kann es nur der Staatsanwalt.
Das heißt, meine Funktion war, als Gemeindeärztin festzustellen, ob ich die Todesursache kenne oder nicht kenne und das Protokoll, nämlich das Totenbeschauprotokoll – das sind zwei Formulare, die wir als Gemeindeärzte haben –, auszufüllen. Die Polizei war schon vor Ort und dann - -
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja bitte, wenn Sie den Satz beenden wollen, sprechen Sie den Satz.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Dann habe ich gefragt, wie er aufgefunden worden ist, habe mir den Leichnam angeschaut und habe gemeint: Ich brauche hier eine Obduktion.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Darf ich Sie jetzt bitte hier unterbrechen? (Auskunftsperson Wagner:Ja!) Zu diesen Abläufen werden bestimmte Abgeordnete noch sehr detaillierte Fragen stellen.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Okay, insofern war ich dann dort, ja.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte jetzt nur mehr fragen: Sie haben jetzt schon von sich aus betont, dass Sie dort eine Totenbeschau
vorgenommen haben (Auskunftsperson Wagner: Ja!) – das Thema ist schon wiederholt zur Sprache gekommen. Können Sie einmal grundsätzlich erklären, was der Unterschied zwischen dieser Totenbeschau und einer (Auskunftsperson Wagner: Leichenbeschau!) kriminalpolizeilichen Leichenbeschau ist und woher Sie wissen, oder was für Sie die Vorgabe ist, dass Sie sagen: Ich bin jetzt bei einer Totenbeschau!, oder: Ich bin bei einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau!?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Die Totenbeschau machen wir Gemeindeärzte. Das heißt, um festzustellen: Ich weiß, woran er gestorben ist, oder ich weiß es nicht. Das sind zwei Formulare.
Die Leichenbeschau wird von der Polizei verlangt. Das sind andere Formulare, die uns gar nicht zugänglich sind, wo auch die Körpertemperatur vom Leichnam und auch die Umgebungstemperatur gemessen wird.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Haben Sie überhaupt schon einmal eine kriminalpolizeiliche Leichen- -
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Das haben Sie noch nie gemacht?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Aber wann oder unter welchen Umständen - - Könnten Sie aus medizinischer Sicht und von Ihrer Ausbildung her theoretisch eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau machen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Theoretisch dürfte ich es.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Was müsste passieren, dass Sie sagen: Okay, da fahre ich jetzt zu einem Einsatz, und das ist aber jetzt keine Totenbeschau, sondern eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau!? – Was müsste da sein, dass Sie wissen, jetzt sind Sie bei einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Man müsste mich fragen und mir die Formulare geben.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Wer müsste Sie fragen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Die Polizei.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ist jetzt umgekehrt bei einer Totenbeschau normalerweise Polizei dabei?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nicht immer, manchmal.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Woran liegt das? Oder worauf kommt es an?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Entweder, wenn ein Leichnam gefunden wird, oder wenn die Rettung alarmiert wird und die Rettung dann die Polizei dazuholt.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich darf Ihnen jetzt ein Dokument vorlegen, das ist das Dokument 782. Das ist Ihre Vernehmung vor der Polizei, sage ich jetzt einmal allgemein; 782, und da die Seite 4. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Wie gesagt, das ist Ihre Vernehmung, die Sie vor dem Bundesamt für Korruptions- - – ich sage jetzt –, vor der Polizei gemacht haben. Können Sie das bestätigen?
Oder ich sage: Auf der Seite 1 dieses Protokolls steht, dass das Ihre Vernehmung ist.
Worauf ich hinaus will: Auf Seite 4 steht ganz oben: „Antwort: Zuerst versuchte mich die Polizei zu erreichen. Leider habe ich mein Telefon nicht gehört. Ich war dazumals in meiner Ordination in Unterloiben. Dann habe ich einen Anruf am Handy von H. B., Feuerwehrkommandant, zufällig gesehen.“
Mit dem haben Sie dann offenbar telefoniert. Das heißt, Sie haben auch einen Anruf von der Polizei bekommen, aber nicht die Polizei zurückgerufen, sondern den Herrn Feuerwehrkommandanten? – Nur eine Frage, ja.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Am Handy habe ich dann die Nummer vom Feuerwehrkommandanten gesehen, der scheint mit Namen auf. Das war der letzte Anruf und da habe ich dann draufgedrückt.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ach so, weil Sie den kennen. Okay, gut.
Was ich jetzt nur sagen will: Also als Erstes versuchte Sie offenbar die Polizei zu erreichen. Dann steht ein paar Zeilen weiter drunter, da waren 20 Personen:
„Bei den 20 Personen hat es sich um uniformierte und zivile Polizeibeamte und Feuerwehrleute gehandelt.“
Und dann – noch weiter unten; das wird ja noch zur Sprache kommen – haben Sie mit der Staatsanwältin telefoniert. Also ich frage jetzt: Unabhängig von den Formularen, die Sie dafür verwenden, aber wären das nicht auch mehrere Anhaltspunkte gewesen, dass Sie da sozusagen mit der Polizei und im Auftrag der Polizei und über Aufforderung der Polizei handeln, unabhängig von den Worten Totenbeschau und Leichenbeschau? Das deutet ja schon darauf hin – der Anruf der Polizei, die Anwesenheit der Polizei, das Telefonat mit der Staatsanwaltschaft –, dass es sich um einen kriminalpolizeilichen Vorgang handelt.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein. Meine Aufgabe als Gemeindeärztin ist, eine Totenbeschau durchzuführen. Eine Leichenbeschau ist etwas komplett anderes. Mit dem habe ich nichts zu tun. Also auch, wenn die Polizei vor Ort ist, führe ich keine kriminalpolizeiliche Beschau durch. Das kann ich gar nicht.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Sie haben ja zuerst gesagt, Sie könnten es schon.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich könnte es theoretisch, aber ich kann es nicht, weil ich nicht einmal ein Temperaturmess- - Thermometer mithabe oder so. Ich würde es auch nicht tun, ja. (Unruhe im Saal.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Bitte entschuldigen Sie jetzt sozusagen diese Heiterkeit, aber das Thermometer ist ein wiederkehrendes Thema in diesem Untersuchungsausschuss. (Abg. Krainer [SPÖ]: Anscheinend gibt es eine gewisse Knappheit! – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Wir nehmen mit: Wir brauchen eine Thermometeroffensive in dem Staat!) Es gibt eine Knappheit an Thermometern.
Das heißt – ich wiederhole es noch einmal –: Sie haben Ihrer Meinung nach noch nie bei einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau - - Sie könnten es aber theoretisch machen.
Die andere Frage ist: Gut, Sie sagen jetzt, Sie machen bestimmte Untersuchungen nicht, ja. Aber gibt es im Prinzip einen fassbaren sonstigen Unterschied in Bezug auf das Ergebnis dieser Untersuchung, ob es jetzt eine Totenbeschau oder eine Leichenbeschau ist?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, selbstverständlich, aber ich habe die Formulare der Leichenbeschau überhaupt nicht gekannt, bis die WKStA mir dieses Formular vorgelegt hat. Ich habe überhaupt nicht gewusst, was das ist. Das heißt, diese Formulare der Leichenbeschau kennen wir Gemeindeärzte nicht, weil es uns nicht vorliegt, und wenn die Polizei uns die Formulare nicht gibt, dann wissen wir gar nicht, was das ist.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Okay, ich verstehe. Meine letzte Frage jetzt noch: War Ihnen zu diesem Zeitpunkt, als Sie dort hingefahren sind und gesagt haben, Sie machen eine Totenbeschau, weil Sie Gemeindeärztin sind, grundsätzlich bewusst, dass Sie theoretisch von Ihrer Ausbildung her, wenn Sie gefragt werden würden, eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau machen
könnten, oder ist das eine Information, die Ihnen erst jetzt im Nachhinein gekommen ist?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau, ich habe es gar nicht gewusst. Ich habe das erst durch die WKStA erfahren, dass es überhaupt so etwas gibt. Das wissen wir nicht.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Gut. Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön, Frau Verfahrensrichterin.
Erste Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die für heute schon gestern vereinbarte Redezeitvereinbarung ist Ihnen allen bekannt.
Im Sinne der Redeordnung erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Hafenecker das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Guten Morgen, Frau Dr. Wagner! Danke, dass Sie heute Zeit für den Untersuchungsausschuss haben. Ich habe das auch bereits zum Herrn Baggerfahrer und zum Feuerwehrmann gesagt: Das ist eh schlimm genug, dass man zu so einem Einsatz muss und dann sozusagen diese ganzen Nachwehen hat, aber wir werden versuchen, das auch relativ flott zu erledigen.
Frau Dr. Wagner, wir haben jetzt in der ersten Befragung durch die Verfahrensrichterin bereits gehört, dass Sie von Herrn H. B. informiert worden sind, dass eben eine Wasserleiche gefunden worden ist, und auch, dass es sich um Herrn Pilnacek handeln dürfte. Haben Sie schon im Zuge dieses Gesprächs
gefragt, wie diese Wasserleiche sozusagen - - oder wie die Person ums Leben gekommen sein könnte?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Die Polizei vor Ort habe ich gefragt, wie die Wasserleiche geborgen wurde und was die Ansicht der Polizei ist; habe ich schon gefragt, ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich meine jetzt noch das Telefonat, ob Sie im Zuge des Telefonats - -
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das war dann erst beim Eintreffen dann?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben dann in Ihrer Einvernahme gesagt, dass rund 20 Personen dort anwesend waren. Also wir sind jetzt beim Zeitpunkt, als Sie dann am Einsatzort eingetroffen sind: Welche Wahrnehmungen haben Sie dort gehabt? Können Sie heute noch sagen, wie viele Feuerwehrleute anwesend waren?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Also meiner Meinung nach war nur mehr Herr H. B. anwesend. Aber ob der die ganze Zeit dann dabei war, weiß ich gar nicht, oder ob der dann wieder gefahren ist. Herr Hick, der Feuerwehrmann, der ihn rausgezogen hat – nein, die waren nicht mehr anwesend. Aber ob Herr H. B. dann noch dabei war oder nicht, weiß ich nicht mehr.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Dr. Wagner, ich möchte Ihnen einmal das Dokument 373 vorlegen. Das ist der Einsatzbericht der Feuerwehr, und unter „WEITERE MITGLIEDER“ sieht man, wer aller dort im Einsatz gestanden ist; auf der Seite 3 von 3. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Die Frage ist: Kennen Sie alle diese Feuerwehrleute, die im Einsatz gestanden sind, nachdem es die gleiche Gemeinde ist, wo Sie die Ordination haben?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Den letzten Namen kann ich nicht lesen. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: L. W.2!) L. W.? Den kenne ich nicht (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Das ist wegen des Faksimile!), alle anderen kenne ich.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie alle Personen, die da auf der Liste sind, bis auf L. W.?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie auch Herrn H. P.3?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie den am Fundort oder am Einsatzort angetroffen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen, dass er am Einsatz beteiligt war?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein. Ich glaube nicht, dass der dort war.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kommen wir dann zu den weiteren Personen. Wir dürfen das Stenographische Protokoll von Herrn Fechter vorlegen, Seite 7. Das ist das Dokument 1257, und dann bitte Seite 7, letzter Absatz, und Seite 8 in den ersten beiden Absätzen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit L. W. anonymisiert.
3 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
Das ist also das Protokoll der Befragung von Herrn Fechter – das ist der Baggerfahrer –, der in seiner Befragung erklärt hat, dass Anna Polz und Karin Wurm direkt mit der Polizei Mautern 1 am Auffindungsort angekommen sind.
Meine Frage: Kennen Sie Frau Anna Polz und Frau Karin Wurm?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen über den Aufenthalt von Frau Polz und Frau Wurm am Auffindungsort der Leiche? Haben Sie irgendwie mitbekommen, dass sie da waren?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Fechter hat bei seiner Befragung vor zwei Wochen ebenfalls gesagt, dass sich auch zwei Lkw-Fahrer am Auffindungsort aufgehalten haben. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, haben Sie die gesehen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, aber da waren wirklich viele Leute, und ich habe jetzt nicht gewusst, wer wer ist.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie dort irgendwo vielleicht Lkws stehen gesehen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Also ich kann mich da jetzt nicht mehr gut erinnern, aber ich glaube nicht, dass da ein Lkw war.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Als Sie dort hingekommen sind, Frau Dr. Wagner: Wie würden Sie die Stimmung dort schildern? War das hektisch, oder haben Sie den Eindruck gehabt, dass das alles irgendwie nach einem Schema abläuft, organisiert ist oder nicht so organisiert?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, hektisch war es nicht. Es war ruhig, war in keinster Art und Weise hektisch.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wer hatte vor Ort das Sagen? Wer war sozusagen die Einsatzleitung? Mit wem seitens der Polizei haben Sie kommuniziert?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Da waren zwei: eine Polizistin, die mir von Mautern irgendwie bekannt ist, deren Namen ich aber nicht weiß, und da war Frau Sorger, die ich damals aber auch nicht persönlich gekannt habe.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie den Eindruck gehabt, dass Frau Sorger den Einsatz geleitet hat?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, habe ich dann schon gehabt, denn sie hat ja dann auch die Staatsanwältin angerufen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Dr. Wagner, ist das die erste Wasserleiche, zu der Sie als Ärztin dazugekommen sind?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wenn man das mit anderen Fällen vergleicht: Ist das ähnlich abgelaufen – also dass man sagt, man hat eine Wasserleiche gefunden, die wird dann geborgen, und dann stellen Sie den Tod fest –, oder gibt es da Unterschiede zu anderen Fällen – wenn das überhaupt vergleichbar ist?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, es ist nicht vergleichbar, denn die andere Wasserleiche, die ich hatte, ist ertrunken, und da waren Personen anwesend und haben gesehen, wie der in den Strudel reingekommen und ertrunken ist.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Wir haben in der Erstbefragung durch die Verfahrensrichterin ja schon über diese Anregung zur
Obduktion gesprochen. Sie haben auch gesagt, nachdem Sie nicht eindeutig feststellen konnten, wie er zu Tode gekommen ist, haben Sie diese Obduktion angeregt. War das aus Ihrer Sicht dann auch fachlich zwingend?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, natürlich.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Was jetzt die direkte Anregung zur Obduktion betrifft: Wie muss man sich das dann vor Ort vorstellen? Haben Sie der Polizei gesagt, dass Sie die Obduktion anregen, oder haben Sie schon Kontakt mit der Staatsanwaltschaft gehabt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, über die Polizei: Die Polizei ruft dann immer den Staatsanwalt an.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Der Anruf hat ja dann stattgefunden. Wann war das aus Ihrer Sicht? Wir versuchen nur, die Situation nachzuvollziehen. War das eine lange Diskussion, und dann haben Sie gesagt: Jetzt rufen wir dort an!?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Na ja, also zuerst habe ich ja den Leichnam - - Also da wurde die Kleidung runtergeschnitten, und ich habe ihn von allen Seiten begutachtet. Dann habe ich mit Polizeibeamten diskutiert, ob ich eine Obduktion anregen darf oder nicht, und dann hat Frau Sorger eben die Staatsanwaltschaft angerufen. Also da ist schon einige Zeit vergangen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Diskussion würde mich interessieren, Frau Dr. Wagner, weil Sie gesagt haben, Sie haben mit der Polizei diskutiert, ob Sie das jetzt dürfen oder nicht: Wie muss man sich das vorstellen? Ist da jemand an Sie herangetreten und hat Ihnen was gesagt? Also Sie haben ja zuerst einmal geäußert, Sie hätten gerne eine Obduktion, weil Sie die Todesursache nicht feststellen können.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau. Dann haben sie gesagt, das ist ein Blödsinn, das ist eh klar, und ich darf überhaupt keine Obduktion anregen, und
ich sei nicht berechtigt. Das war dann wirklich eine heftigere Diskussion, und währenddessen habe ich irgendwie versucht, dass man eben die Staatsanwaltschaft anruft, dass ich da irgendwie einmal weiterkomme, und dann wurde gesagt - - Also de facto war immer: Ich darf das nicht machen, ich kann das nicht machen. Dann haben sie gesagt, sie rufen jetzt den Notarzt. Dann habe ich gesagt, also der bin ich auch, aber wiederbeleben werde ich ihn auch nicht, und einen zweiten Notarzt werden wir auch nicht brauchen. Also insofern - - Dann wurde gesagt, ich soll jetzt den Zettel unterschreiben, dann kann ich eh wieder zurück in die Ordi. Dann habe ich gesagt, den unterschreibe ich nicht, und ich gebe die Leiche nicht frei.
Meine Aufgabe als Ärztin ist es, eine Leiche - - Wenn ich weiß, woran er gestorben ist, kann ich sie freigeben, wenn ich es nicht weiß, kann ich sie nicht freigeben. Das ist ganz einfach. Ich habe es nicht gewusst, und damit habe ich sie auch nicht freigegeben.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wissen Sie, welche Beamte da auf Sie zugekommen sind und wer da heftig mit Ihnen diskutiert hat?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, weiß ich eben nicht mehr, denn a) habe ich sie nicht gekannt und b) war ich wirklich erstaunt darüber, dass so eine Diskussion überhaupt stattgefunden hat.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Waren es Frauen oder Männer?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Männer.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das macht es ein bisschen einfacher, weil nur drei Männer dort waren, wenn ich das im Bericht richtig gelesen habe, der Rest waren Polizistinnen. Gut. Also wie lange hat diese Diskussion circa gedauert? Können Sie das einschätzen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Sicher 10 Minuten, Viertelstunde.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Okay, also das würde ich schon als heftige Diskussion bezeichnen.
Wenn wir jetzt einmal von der Wasserleiche absehen: Haben Sie andere Situationen gehabt, wo einfach Leichen gefunden worden sind oder wo Sie den Tod feststellen mussten, wo es auch eine Zusammenarbeit mit der Polizei und vielleicht auch den Wunsch nach einer Obduktion gegeben hat?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, schon öfters – wo die Polizei anwesend war –, das waren immer ganz normale, konstruktive Ermittlungen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gab es solche Diskussionen - -
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Noch nie.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Erstmals, dass Sie - -
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: In meinem ganzen Leben noch nie.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ist Ihnen das im Nachhinein eigenartig vorgekommen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es ist dann zum Telefonat mit der Staatsanwältin gekommen. Haben Sie dann direkt mit der Staatsanwältin gesprochen, oder hat das Frau Sorger gemacht?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Frau Sorger ist ja mit dem Telefon von mir weggegangen. Jetzt bin ich ihr nachgegangen, zuerst hat Frau Sorger mit der Staatsanwältin gesprochen, und dann habe ich darum gebeten, dass ich auch mit ihr sprechen darf. Dann war es eben Frau Mag. Sterlini Kristin, und dann habe ich gesagt, ich brauche eine Obduktion.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): War es da so laut, dass sich Frau Sorger entfernt hat, um in Ruhe telefonieren zu können, oder was - -? Ich
meine, es ist doch praktisch, dass man, wenn sozusagen zwei, die es betrifft, nebeneinander stehen und versuchen, die Staatsanwältin zu erreichen, miteinander spricht und das vielleicht nicht so geheimniskrämerisch macht, oder?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, da war es nicht zu laut.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Da war es nicht zu laut, also muss es einen anderen Grund gegeben haben, warum Frau Sorger weggegangen ist. Den kennen Sie nicht? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.)
Gut, ich möchte dann diesbezüglich noch einmal einen größeren Rahmen aufmachen, aber erst in der zweiten Runde.
Ich habe noch eine Frage, grundsätzlich: Haben Sie wahrgenommen, dass nach dem 20.10.2023 Vorfälle, Bedrohungen oder irgendetwas vorgekommen sind – in Ihrem direkten Umfeld, in der Familie? Haben Sie da irgendwelche Wahrnehmungen gemacht? Sind Sie unter Druck gesetzt worden?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Also ich bin persönlich nicht unter Druck gesetzt worden, ich wurde auch nicht bedroht. Ein paar komische Sachen sind passiert, aber ob das jetzt im Zusammenhang steht oder nicht, weiß ich nicht.
Direkt bedroht bin ich nie worden.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Welche komischen Sachen waren das, und wen hat das betroffen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Meinem ältesten Sohn sind zweimal die Reifen aufgeschlitzt worden, Fensterscheiben wurden eingeschlagen, meine Windschutzscheibe wurde drei- oder viermal eingeschlagen, aber ich kenne keinen Zusammenhang, es ist ja kein Zettel drinnen gesteckt. Es war halt eigenartig. Es war dann aber auch wieder vorbei.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie das irgendwo festgehalten?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, aber ich weiß ja nicht, wer es war. Wenn eine Windschutzscheibe hin ist - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie das irgendwie dokumentiert?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Jein, ich habe mir das schon aufgeschrieben, aber ich weiß es jetzt nicht mehr.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Abschließend noch eine Frage für die erste Runde: Ich habe mich auf den heutigen Tag vorbereitet und mir dann noch einmal Ihre Homepage angeschaut – oder versucht, sie anzuschauen. Vor einigen Tagen habe ich sie noch gefunden, heute war sie offline. Wissen Sie, warum?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also Sie haben sie nicht gelöscht?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein (Heiterkeit der Auskunftsperson), ich weiß es nicht.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sind Sie irgendwie attackiert worden – Cyberattacke oder sonst was?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich habe keine Ahnung, ich habe nur erfahren, dass die Homepage nicht mehr zu öffnen ist. Das ist das erste Mal, seit ich die Ordi habe, dass es nicht mehr geht.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Kaputte Windschutzscheiben und eine nicht funktionierende - -!) – Danke. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Danke!) – Danke schön.
Nächste in der Befragung: Frau Abgeordnete Neumann.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Herzlichen Dank, Herr Präsident.
Grüß Gott, Frau Dr.in Wagner! Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen und uns für Fragen zur Verfügung stehen. Sie haben vorher ausgeführt, dass Sie von Herrn
H. B. deswegen verständigt wurden, weil er sozusagen der Erste war, den Sie zurückgerufen haben.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau, ich habe einfach auf den letzten Anruf draufgedrückt.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay, und das war Herr
H. B.?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Können Sie ungefähr einordnen, wann Sie mit ihm telefoniert haben und wann Sie dann am Fundort eingetroffen sind?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nachdem ich mit ihm telefoniert habe, bin ich von der Ordi nach Rossatz gefahren. (Abg. Neumann [ÖVP]: Okay!
Ungefähr?) – 10 Minuten. Ich brauche 10 Minuten von Unterloiben nach Rossatz. Also 10 Minuten vorher.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Ungefähre Zeitangabe, wann Sie eingetroffen sind?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich glaube, halb neun ungefähr, ja, oder halb neun telefoniert, so.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Ich möchte noch einmal auf die Aufgabe zurückkommen, die Sie dort hatten: Was hat man Ihnen gesagt, welche Aufgabe Sie haben oder was sozusagen Ihre Aufgabe ist? Hat Herr H. B. gesagt: eine Totenfeststellung oder - -? Verzeihen Sie, ich bin keine Ärztin, deswegen muss ich vielleicht blöd nachfragen. Entschuldigen Sie bitte!
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, ja, kein Problem. Na, Herr H. B. hat nur gesagt, es ist eine Wasserleiche und ich soll bitte kommen, denn als Gemeindearzt, wenn ein Toter aufgefunden wird, musst du immer kommen. Ja, also - -
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Also einfach: Kommen Sie!?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich komme einfach, ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Gut, okay. Sie haben vorhin noch die WKStA erwähnt. Was hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft damit zu tun?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Sie hat mich befragt.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Gut. Ich darf Ihnen die ON 5 vorlegen. Das ist ein Video. Wenn die
Parlamentsdirektion zum Abspielen bereit ist, würde ich das gern tun. Es ist ein Video, ein Ausschnitt aus der Servus-TV-Doku rund um den Todesfall. Ich würde bitten, dass wir das abspielen. (Es folgt die Einspielung eines Videos.) – Danke schön.
Sie kennen Frau Wurm so gut, dass Sie per du sind?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Meine Ordination ist am Land. Ich bin mit ganz vielen Patienten per du.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Ist das üblich? (Die Auskunftsperson nickt.)
So, Frau Wurm breitet sich hier ziemlich aus. Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu? Deckt sich das mit Ihren Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein. Ich weiß ja - - Die Statistik, wie sich wer umbringt, kenne ich nicht. Also das habe ich sicher nicht gesagt.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Ich weiß schon, dass Sie das wahrscheinlich nicht hundertprozentig beantworten können, aber aus Ihrer Sicht: Wie kommt Frau Wurm zu diesen Aussagen, wenn Sie diese nicht getätigt haben?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Weiß ich nicht.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Aber Sie haben das nicht zu ihr gesagt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Das heißt, das ist aus Ihrer Sicht eine Interpretation der Frau Wurm?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Weil Sie gesagt haben, sie ist Patientin Ihrer Ordination: Jetzt weiß ich schon, Sie können nicht sagen, wie häufig, aber ist es ein näheres Verhältnis oder ist es ein typisches Patientenverhältnis? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter beraten sich. – Die Abgeordneten Hafenecker [FPÖ] und Tomaselli [Grüne] heben die Hand.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Über Patienten möchte ich da jetzt ehrlich nichts sagen.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Nein, nein, nein, will ich auch gar nicht. Es geht mir nur darum, wie gut Sie einander kennen. (Abg.
Hafenecker [FPÖ]: Zur Geschäftsordnung! – Abg. Tomaselli [Grüne]: Aber man kann nicht in Lichtgeschwindigkeit vom Anwaltsverhältnis rauf- -, und bei einem Arzt darf man alles fragen?)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir sind gerade in der Diskussion.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Es ist ein Patientenverhältnis, es geht nicht darüber hinaus. Ich war nicht mit Frau Wurm befreundet und wir sind auch nie ausgegangen. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ein bissl suggestiv war die letzte Frage
auch! – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich darf nur eines sagen: Wie gesagt, die Frage der Häufigkeit von Ordinationsbesuchen hat mit dem Untersuchungsgegenstand einmal nichts zu tun. Das Zweite ist: Ob eine Person häufig zum Arzt geht oder nicht, obliegt ausschließlich der Privatsphäre beziehungsweise einem geschützten Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Und dann möchte ich mich, wenn ich darf, insofern entschuldigen, weil ich diese konkrete Frage nicht wahrgenommen habe.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Gut, also ich will auch noch festhalten: Ich wollte gar nicht über das Patientenverhältnis - -, das war vielleicht von mir schlecht formuliert. Aber danke, die Frage ist für mich ausreichend beantwortet.
Ich möchte jetzt ein bisschen auf den Zustand des Leichnams eingehen, soweit es uns möglich ist, unter Wahrung der, wie die Frau Richterin auch gesagt hat - - Wie haben Sie es genannt, postmortale - -?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Postmortale Persönlichkeitsrechte.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Ich will ein bisschen auf das eingehen: Wo befand sich denn der Leichnam, als Sie eingetroffen sind?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Schon am Ufer.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Also schon geborgen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Mhm; und sozusagen auch im Trockenen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Ja. Noch vollständig bekleidet, wenn ich das richtig verstanden habe?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Ich möchte Ihnen bitte die ON 3 vorlegen, Dokumentennummer 53. Das ist, wenn ich das jetzt richtig - -, aus Ihrer Zeugeneinvernahme. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. – Abg. Krainer [SPÖ]: Welche Seite?) Ich darf Ihnen zuerst kurz allgemeine Fragen stellen und sage Ihnen dann eine konkrete Seite, keine Sorge.
Grundsätzlich einmal: Gab es irgendwelche Auffälligkeiten am Leichnam, die Sie medizinisch einordnen konnten? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, es gab Auffälligkeiten. Die Auffälligkeit war, dass er wirklich einen ganz blauen Kopf hatte und ansonsten keine Totenflecken.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Das Zweite habe ich nicht verstanden.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Und ansonsten keine Totenflecken.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. War die Totenstarre schon eingetreten?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Nein. Wenn das noch nicht der Fall ist, welche Schlüsse können Sie daraus ziehen? Also: Ist das dann mit einem Todeszeitpunkt verbunden oder einer Schätzung?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Eine Schätzung habe ich für mich schon gehabt, aber diese Fragen sind irgendwie an die Gerichtsmediziner zu stellen.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Wer stellt denn den Todeszeitpunkt bei sowas fest?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Niemand. Das ist nicht meine Aufgabe. Meine Aufgabe ist, festzustellen, ob ich weiß, woran er gestorben ist.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Das heißt, Sie stellen nur fest, mit einer Zeit: Dieser Mensch ist nicht mehr am Leben.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Vollkommen richtig, ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay, okay. Noch einmal zur kriminalpolizeilichen Leichenbeschau, die immer wieder genannt wird: Sie selber sagen, es ist nur eine Totenbeschau. Wären Sie dort als Notärztin angefordert worden, wäre es dann eine andere Situation?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, der Notarzt macht überhaupt keine Totenbeschau, der Notarzt stellt nur den Tod fest. Die Beschau machen die Gemeindeärzte.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Und wenn das in Kombination mit der Polizei, mit der Kriminalpolizei ist, ist es dann immer noch keine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, weil dann sozusagen - -?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten, weil ich noch nie eine Leichenbeschau durchgeführt habe und bis zu diesem Protokoll, das mir die WKStA gezeigt hat, nicht einmal gewusst habe, dass es das gibt. Man hat mich noch nie danach gefragt.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay, okay. Das heißt, die Terminusfeinheiten sind Ihnen sozusagen - -
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Das sind keine Terminusfeinheiten. Das eine ist eine Totenbeschau, das Zweite ist eine kriminaltechnische Leichenbeschau. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Darf ich Sie dann bitte auf die Seite 85 des Dokuments Nummer 53 verweisen? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Da geht es darum, dass Sie der Richter zu den Verletzungen von Herrn Pilnacek befragt hat. Welche Verletzungen haben Sie denn festgestellt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau so, wie es da steht: Es war eine an der Stirn und eine am Schienbein.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Stirn und Schienbein, okay. Waren das gravierende Verletzungen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Hatten Sie den Eindruck, dass grobe Fremdeinwirkung diese Verletzungen verursacht haben könnte?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Gut, danke schön. – Dann darf ich nochmals ein Video vorlegen, nämlich ON 6, sehr geehrter Herr Präsident, wenn es möglich ist, danke schön. (Es folgt die Einspielung eines Videos.) – Herzlichen Dank. Sie haben - - (Abg. Tomaselli [Grüne] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung, eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung: Bitte, Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, zur Geschäftsordnung, bitte: Mich würde interessieren, was die Quelle zu diesem Vorhalt ist.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ach so, Entschuldigung – wir haben das vorher angeschaut, das ist ein öffentlich abrufbares Youtube-Video betreffend „Inside Politics Austria“. (Abg. Hafenecker [FPÖ] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hafenecker.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung):
Danke.
Ich möchte nur auf einen der letzten Untersuchungsausschüsse verweisen. Die ÖVP legt ja immer gerne Videos vor, und beim letzten Mal hat es ja noch einer Abklärung bedurft, ob man überhaupt die Rechte dafür hatte. Es war damals, glaube ich, die RTL-Gruppe, bei der die ÖVP sie eingeholt hat. Ich wollte nur der Ordnung halber fragen, ob auch jetzt die Rechte dafür vorliegen, dieses Video von Servus-TV abzuspielen.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Wir gehen davon aus, dass die ÖVP das mit dem Youtube-Kanal abgeklärt hat. Wie gesagt, wir können nur sagen, es ist öffentlich zugänglich und von jedem abrufbar. (Abg. Hafenecker [FPÖ] und Abg. Tomaselli [Grüne] heben die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Abgeordneter Hafenecker, Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wir würden dann bitte ersuchen, abzuklären, ob das auch so ist. Jetzt gehen wir einmal davon aus, aber ob es faktisch so ist, würde ich bitte abgeklärt wissen wollen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kenne die Originaldoku von Servus-TV leider nicht, weil sie seit ein paar Monaten runtergelöscht ist, aber dieses Video erscheint mir ja so, als ob es ein Zusammenschnitt aus der Servus-TV-Dokumentation wäre, und das finde ich schon eine wichtige Information, wenn man einen Vorhalt macht: ob es ein Zusammenschnitt aus einer Reportage von einem Journalisten, der auch ein entsprechendes Buch geschrieben hat, ist. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.) Also solche Dinge müssen meiner Meinung nach, wenn man so einen Videovorhalt macht, auch als Hintergrundinformation protokolliert werden. Ich kann hier ja auch nicht irgendwelche Blogeinträge vorlegen und dann darauf pochen, dass das jetzt irgendeinen Wahrheitsgehalt hat.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):
Danke schön.
Nur zu den Rechten: Die Rechte liegen ja bei Servus-TV, nicht beim Youtube- Kanal. Abzuklären wäre das also, nehme ich an, mit Servus-TV direkt, und da ist
dann wieder die Frage, ob das gemacht wurde. (Abg. Hafenecker [FPÖ] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Abgeordneter Hafenecker.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich sehe das mit dem möglichen Zusammenschnitt nämlich auch vor dem Hintergrund wirklich kritisch, dass wir ja schon einmal in einem Untersuchungsausschuss die Situation hatten. Damals war es ÖVP-Abgeordnete Scharzenberger, die mit einer manipulierten Vorlage Herbert Kickl Nähe zur Pädophilie unterstellt hat. Wir erinnern uns an diese Vorgänge im Untersuchungsausschuss, und deswegen sollten wir damit wirklich sehr sensitiv umgehen. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Abgeordneter Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender. (Abg. Spalt [FPÖ] hebt die Hand.)
Ich möchte die Ausführungen von Herrn Kollegen Hafenecker korrigieren: Wir haben nicht Herrn Bundesparteiobmann Kickl Pädophilie unterstellt, sondern wir haben nachgewiesen, dass FPÖ-Werbung auf einem pädophilienahen Kanal geschalten worden ist – das ist ein ganz großer Unterschied.
Aber zur konkreten Frage, um das aufzulösen - - (Zwischenruf der Abg. Tomaselli
[Grüne].) – Bitte, wir haben nie gesagt - - Haben wir nie gesagt!
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Abgeordneter Hanger ist jetzt am Wort, und wir können dann die Geschäftsordnungsdebatte auch noch - - (Abg. Hanger [ÖVP]: Ja, wir haben eh ein anderes Thema auch!) Wir können die Wortmeldungen zu allen Dingen noch nachholen – ich habe jetzt zum Beispiel Herrn Abgeordneten Spalt schon auf meiner Rednerliste –, es kann alles der Reihe nach erfolgen.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (zur Geschäftsbehandlung): Um das Thema aufzuklären: Natürlich haben wir uns die Bildrechte dafür geholt, und wir haben nachgefragt, ob wir dieses Bildmaterial verwenden dürfen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Abgeordneter Spalt wollte noch etwas sagen. Ich bitte die Abgeordnetenrunde, und die Frau Verfahrensrichterin wird dann auch sprechen. – Bitte, Herr Abgeordneter Spalt.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich möchte das hier nur klarstellen, auch für die Medien, die vor Ort sind. Es war nämlich damals genau, wie Kollege Hafenecker gesagt hat: Kollegin Scharzenberger hat hier einen Artikel aus dem „Standard“, und zwar das Foto, vorgelegt, mit diesem falschen Vorhalt, dass das BMI unter Herbert Kickl hier inseriert haben soll, hat aber natürlich die Erklärung und die Auflösung von diesem Inserat in ihrer Beweisvorlage weggelassen, und das ist ein ganz klarer falscher Vorhalt.
Ich finde es sehr schade in der Diskussion, dass Kollege Hanger jetzt wieder in genau diese Kerbe schlägt. Man merkt vielleicht: Sobald die ÖVP etwas unter Druck kommt, spielt Herr Hanger wieder sein altes Spiel. Das ist vielleicht auch der Grund, warum sich die ÖVP von einer Liveberichterstattung hier im Untersuchungsausschuss abwendet: weil sie nicht will, dass genau dieses Vorgehen an die Öffentlichkeit kommt. – Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Verfahrensrichterin, bitte.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Aus Sicht des Untersuchungsausschusses darf ich nur auf § 23 der Verfahrensordnung hinweisen: „Als Beweismittel kann alles verwendet werden, was geeignet ist, der Untersuchung im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes zu dienen.
Ausgeschlossen sind jedoch solche Beweismittel, die durch eine strafbare
Handlung oder durch die Umgehung sonstiger gesetzlicher Bestimmungen erlangt worden sind.“
Das ist unsere Grenze, die wir zu überprüfen haben, und darauf gibt es sozusagen keinen Hinweis. Es ist ja auch so: Wenn sonst Abgeordnete Dokumente aller Art vorlegen, können wir hier nicht überprüfen, woher sie stammen, und gehen, wenn wir keinen konkreten Hinweis darauf haben, davon aus, dass sie sie nicht aus einer strafbaren Handlung haben. Mehr können wir auch gar nicht überprüfen. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Um es insgesamt noch ein bisschen einzuordnen: Es geht darum, dass die Gemeindeärztin heute da ist, die vor Ort die Toten- oder Leichenbeschau – darüber haben wir jetzt eh schon hinlänglich diskutiert – gemacht hat. Frau Wurm, die Lebensgefährtin, spricht von „schwersten Verletzungen“, die sie da offensichtlich wahrgenommen hat, und wir wollen einfach die Auskunftsperson fragen, wie sie das wahrgenommen hat – nicht mehr und nicht weniger.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Frage der Historie: Die Diskussion, die sich jetzt zu diesem einen Youtube-Kanal entsponnen hat: Das war in einem Ausschuss, dem ich erstens nicht vorgesessen bin und zu dem ich auch selbst keine Wahrnehmung habe. Seitens der Parlamentsdirektion wurde mir mitgeteilt, dass es damals auch eine Diskussion gegeben hat, weil die Vorlage nur einen Teil der Aussage betroffen hat, die – unter Anführungszeichen –
„Auflösung“, wie so etwas dann zustande kommt, war eben nicht beigefügt, und man ist darin übereingekommen – aufgrund dieser Divergenzen bei der Vorlage selbst –, dass diese Unterlage nicht zum Akt genommen wurde, sondern damals lediglich dem Protokoll beigefügt wurde, weil eben die Klärung des Zustandekommens et cetera aufgrund der Vorlage so nicht klar war.
Die Frau Verfahrensrichterin hat es gesagt: Die Frage, wie die Rechte hier zustande kommen, hat die vorlegende Fraktion zu klären gehabt. Wir können nur beurteilen: Sind hier unter Umständen strafbare Dinge – aufgrund der Vorlage dieses Videos – drinnen? Es sind hier Aussagen gezeigt worden, die offensichtlich öffentlich zugänglich waren.
Im Kernpunkt geht es jetzt offensichtlich um die Frage der Einschätzung von – so habe ich es verstanden – Verletzungen, die da jetzt angesprochen wurden. Ich sage jetzt meine persönliche Meinung nicht dazu, wie die Unterschiede in den beiden Stellungnahmen sind; es waren zwei Personen, eine Auskunftsperson, die auch bereits geladen wird, die bereits auf einer Ladungsliste steht, und dann noch ein Gerichtsmediziner, der sich da auch geäußert hat. Die beiden haben etwas Unterschiedliches gesagt, entweder auf eine Journalistenfrage oder auf mehrere Journalistenanfragen, so wie im ersten Teil.
Ja, das ist es jetzt.
Ich glaube, wir können die Befragung fortsetzen und die Frage stellen. Es geht eigentlich darum, welche Verletzungen hier wahrgenommen wurden. Die Frau Doktor hat das an sich ja bereits grundsätzlich erklärt und jetzt kommt anscheinend noch eine Nachfrage über die objektivierten Verletzungen.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Wenn ich darf, Herr Präsident? Danke schön, ja.
Ganz konkret auf die Aussage der Frau Wurm, die von einem „großen Loch“ gesprochen hat: Haben Sie so ein großes Loch gesehen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Danke. – Dann nehme ich die Restzeit mit in die nächste Runde.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Fotos von der Obduktion gesehen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, weil sich nämlich beide in dem Video auf Fotos von der Obduktion berufen. (Zwischenbemerkung von Auskunftsperson Wagner.) Das heißt, Sie können dazu ja eigentlich gar nichts sagen, weil Sie die Fotos nie gesehen haben?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau. Ich habe nur den Leichnam gesehen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und die Obduktion wurde ja sechs Tage später durchgeführt. Aus Ihrer medizinischen Erfahrung: Verändert sich in den sechs Tagen etwas – Herausbildung von Hämatomen oder dergleichen, Totenflecken?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, selbstverständlich. Also die Totenflecken kommen, die Leichenstarre tritt ein und vergeht dann auch wieder. Hämatome können dann schon hervorkommen, aber - - (Die Auskunftsperson schüttelt die Schultern.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, einfach nur prinzipiell. Ob das in dem speziellen Fall der Fall war, wissen Sie ja nicht, weil Sie ja die Obduktionsfotos (die Auskunftsperson schüttelt den Kopf) nie gesehen haben. Gut.
Ja, da erübrigt sich dann in Wahrheit das Video (die Auskunftsperson nickt), weil Sie ja dann zu Sachen gefragt worden sind, zu denen Sie ja (die Auskunftsperson schüttelt den Kopf) nichts sagen können, weil Sie ja die Obduktionsfotos nicht gesehen haben.
Ich wollte noch quasi zu diesem Seitenarm zurückkommen. Sie haben ja vorher geschildert, dass Sie den Eindruck hatten, dass Frau Sorger von Ihnen weggeht, und Sie sind ihr nachgegangen, und dann hat sie Ihnen den Telefonhörer – den Telefonhörer; ich bin schon ein bisschen oldschool –, das Handy gegeben und Sie haben dann mit einer Staatsanwältin telefoniert. (Auskunftsperson Wagner: Korrekt!) Wollen Sie das noch schildern?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Was genau?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Gespräch.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja. Also ich bin eben nachgegangen, habe gesagt, ich mag mit dem Staatsanwalt sprechen. Dann hat mir Frau Sorger das Telefon gegeben und es war Frau Mag. Kristin Sterlini dran – die ist eine alte Freundin von mir oder eine langjährige Freundin, keine alte, ja (Heiterkeit der Auskunftsperson) –, und dann habe ich gesagt - - Nein, dann hat sie ins Telefon geschnauzt, eigentlich: Nur weil der bekannt ist, gibt es keine Obduktion!, worauf ich gesagt habe: Ich brauche eine Obduktion nicht, weil er bekannt ist, sondern weil ich nicht weiß, woran er gestorben ist. Und dann hat sie gesagt: Okay, dann schreib einen Zweizeiler! – Das war es. Es war ein ganz kurzes Telefonat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, sie hat Sie angeschnauzt? Oder: Habe ich das richtig gehört? (Auskunftsperson Wagner: Also - -!)
Also Sie sind lange bekannt und haben halt eine - - (Auskunftsperson Wagner: Ja, eine sehr lockere Art und Weise, miteinander umzugehen! ), ja, eine direkte Sprache.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Direkte Sprache, vollkommen richtig.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie hat gemeint: Na, nur weil der prominent ist, machen wir keine Obduktion. Und Sie haben gesagt: Nicht weil er prominent ist, sondern weil ich die Todesursache nicht feststellen kann.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Ging es um die Frage Fremdverschulden auch oder nur um Todesursache?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nur um Todesursache.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und diesen Zweizeiler haben Sie dann geschrieben?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und was haben Sie mit dem Zweizeiler gemacht?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Den hat die Polizei dann behalten. Die hat ja diesen Zettel dann zur Staatsanwaltschaft gefaxt oder gemailt, weiß ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wem von der Polizei? Wissen Sie noch, wem sie das - - (Auskunftsperson Wagner: Nein!) Irgendeinem in Uniform?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Irgendjemand, der beim Auto gestanden ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dann war es schon wieder vorbei für Sie?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Und dann bin ich gefahren, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Waren Sie dann noch in irgendeiner Art und Weise in Ermittlungsfragen involviert? Sind Sie befragt worden, angerufen worden von Staatsanwaltschaft (Auskunftsperson Wagner: Nein!), Landeskriminalamt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein. Die WKStA war dann bei mir, aber das war einiges später.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, also dann einfach, und Aussagen bei Medienprozessen et cetera?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, aber dazwischen war nichts, nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Kennen Sie einen Herrn Monschein?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie nicht, okay.
Sie haben vorhin gemeint, dass Sie schon öfter - -, also dass es nicht das erste Mal war, dass Sie zu einer Leiche gerufen werden und die Frage sich stellt: Obduktion ja/nein?, und dass, wenn Sie gesagt haben, Sie brauchen eine, weil Sie es jetzt nicht feststellen können, das Verhältnis mit der Polizei sehr kooperativ war.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, immer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Immer und dort jetzt nicht?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Polizisten, die vor Ort waren, waren Ihnen persönlich bekannt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Eine Polizistin habe ich persönlich gekannt. Die war aber dann eigentlich nicht mehr in diesen Fall involviert, die war nur gleich zu Beginn hier, und die anderen habe ich alle nicht gekannt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und bei den anderen Vorfällen, wo Sie gerufen wurden, haben Sie da die Polizisten gekannt, oder war das eigentlich egal, ob Sie die kennen oder nicht?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Manchmal habe ich sie gekannt, manchmal nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, wie das halt so ist am Land, ja. Okay.
Ich meine, eines ist - -, ich verstehe das ja eh zu einem gewissen Teil: Direkt ausgesprochen Ihnen gegenüber wurde dieses mit der Leichenbeschau nicht?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass andere vor Ort irgendwelche Formulare ausgefüllt hätten?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, ich war die einzige Ärztin dort (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!), und soweit ich weiß, wird dieses Protokoll auch nur von Ärzten ausgefüllt. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, ja!) Aber das muss ja vorliegen. Das gibt es ja, das Protokoll. Da muss man ja sehen, wer das unterschrieben hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, na, niemand. Aber es gibt ja unterschiedliche Protokolle. Die Polizei füllt Protokolle aus und Sie. Es war eh egal, es waren eh keine da. Also es wurde ja auch das polizeiliche Protokoll nicht vor Ort ausgefüllt, sondern im Nachhinein. Aber haben Sie mitbekommen, dass jemand Notizen macht, mitschreibt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein. (Abg. Krainer [SPÖ]: Okay!) Also es hat keiner Notizen gemacht und mitgeschrieben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Sie haben von Vorfällen gesprochen, die dann in der Zeit danach gekommen sind, Sachbeschädigungen und dergleichen. Haben Sie da entsprechende Anzeigen erstattet?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, weil - - Was soll ich, gegen wen oder was, wenn eine Scheibe kaputt ist?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, gegen unbekannte Täter. (Auskunftsperson Wagner: Nein!) Also wenn es um Autoreifen, die aufgeschlitzt werden - -
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Das war ja bei meinem Sohn.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber wissen Sie, ob es da Anzeigen gab?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, wir haben das nicht gemacht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Haben Sie seitdem irgendeinen Kontakt mit Personen, die Sie dort getroffen haben, gehabt, also vor allem mit Polizistinnen, mit Polizisten?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Die dort vor Ort waren, die Polizisten? Mit denen habe ich keinen Kontakt, aber ich kenne die auch nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, aber es war ja auch jetzt nicht so, dass Sie in der Zwischenzeit Kontakt hätten oder gehabt haben?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Gut, dann nehme ich die Zeit mit. – Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste: Frau Abgeordnete Wotschke. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Einen schönen guten Morgen! Ich würde thematisch gleich da anschließen und nachher dann vielleicht einige medizinische Fragen an Sie stellen.
Dieses ganze Kapitel Druckausübung: Da haben Sie vorhin bei der Befragung der Verfahrensrichterin gemeint, dass Sie einen Zettel nicht unterschreiben wollten, dass Ihnen quasi ein Zettel gegeben wurde und Sie haben gesagt: Nein, ich unterschreibe nicht! – Könnten Sie das noch einmal näher erklären?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Das sind die Formulare, die wir Gemeindeärzte haben, und das sind eben diese Totenbeschauformulare. Das sind zwei Seiten (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm!), und bei der zweiten Seite füllt man aus, woran er verstorben ist und ob man eine Obduktion haben möchte oder nicht – mit Unterschrift und Stempel. Das ist der zweite Zettel, den man dann unterschreibt. Der erste ist: Namen und so weiter.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und den wollten Sie in dem Fall nicht unterschreiben?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, weil ich die Leiche nicht freigegeben habe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und was ist der normale Prozess? Wäre es jetzt ein anderer Fall gewesen, Sie wären von der Polizei hinzugerufen worden, es wäre eine Leiche da gewesen: Wie wäre es dann abgelaufen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Diese Frage verstehe ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War das das erste Mal, dass Sie von der Polizei dazugeholt wurden?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, schon öfters – habe ich eh schon beantwortet.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie würde es denn normalerweise ablaufen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Indem ich komme, die Leiche begutachte, weiß, woran sie verstorben ist oder nicht verstorben ist. Und entweder - - Wenn ich es weiß, dann weiß ich die Todesursache, dann fülle ich die Todesursache aus, rufe den Bestatter an und der kann die Leiche abholen, oder ich weiß es eben nicht, dann braucht man eine Obduktion. Es ist dieses Prozedere.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm, gut. Wenn Sie sagen, es braucht eine Obduktion, was wären dann im Normalfall die nächsten Schritte?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Dann muss die Polizei die Staatsanwaltschaft anrufen, weil nur die Staatsanwaltschaft es anordnen kann. Anfordern tue ich es, anordnen tut es die Staatsanwaltschaft.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und in diesem Fall haben dann Sie, wenn ich es korrekt verstanden habe, angeregt, dass die Staatsanwaltschaft angerufen wird?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Das rege immer ich an, weil ich ja der Arzt bin. Ich werde zur Leiche gerufen, um festzustellen, woran die verstorben ist. Und wenn ich es nicht weiß, dann rege ich eine Obduktion an. Wer soll das denn sonst machen?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wer ruft dann die Staatsanwältin im Normalfall an?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Eh die Polizei.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Ist es im Normalfall auch gewöhnlich, dass Sie dann auch mit der Staatsanwältin telefonieren?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich glaube, das war bis jetzt ein-, zweimal der Fall und da habe ich auch mal mit der Staatsanwaltschaft gesprochen. Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wieso war es in den Fällen nötig, mit der Staatsanwaltschaft zu sprechen, in den ein, zwei anderen
Fällen? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin.) Also eine abstrakte Beantwortung. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Die Frage war, warum es bei den anderen Fällen notwendig war, oder so? – Weil ich es auch nicht gewusst habe, aber das ist viele, viele, viele Jahre her, und unter normalen Umständen fährt man dorthin, erledigt seine Aufgabe – es ist auch immer völlig unkompliziert –, dann fährt man wieder und dann hat man es eigentlich wieder aus dem Kopf.
Also man erinnert sich jetzt nicht nach zehn Jahren, wie jede einzelne Totenbeschau war. Dafür führe ich einfach zu viele durch.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Ich würde gerne einen Vorhalt machen: Vorhalt 16, das Dokument 1143: Das ist die schriftliche Notiz von Ihnen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Jetzt wurde hier schon besprochen, wem Sie es gegeben haben et cetera, aber meine Frage ist: Ist es in anderen Fällen schon vorgekommen, dass Sie so eine schriftliche Notiz gemacht haben?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Weiß ich nicht mehr, aber ich glaube, eher nicht. Ich weiß es nicht mehr.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist es üblich?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Auch das weiß ich nicht, wenn ich es nicht mehr weiß!
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na, aber ist es für Sie ein üblicher Vorgang, eine Notiz beizulegen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich glaube, es war das erste Mal, dass man mich danach gefragt hat, und da habe ich es gemacht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ihrer Wahrnehmung nach: Was war der Sinn dieser Notiz? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Also die Staatsanwältin ist eh nach mir dran. Ich glaube, man müsste sie befragen, warum sie die Notiz wollte. Ich habe es nur gemacht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber sie hat es Ihnen nicht gesagt? Bitte, damit - -
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Allgemeinere Fragen zur Obduktion, weil es einfach hilfreich ist, den Vergleich zu haben: Wie läuft das normalerweise? Und: Lief es hier anders? Ist es in Niederösterreich ein Thema, dass es einen Mangel an Gerichtsmedizinern gibt? (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt-Stellvertreter.) Hat Sie das schon irgendwann in Ihrer Arbeit beeinflusst?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Weiß ich nicht, ich weiß nicht, wie viel Gerichtsmediziner es gibt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also auch keine Wahrnehmung dazu?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde gerne einen Vorhalt machen, Vorhalt 6, Dokument Nummer 1257, Seite 208 (die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück): Da sehen Sie die Aussage von Inspektor Reiter in der letzten Untersuchungsausschusssitzung hier, wo ich ihn gefragt habe, wie das mit der Obduktion abgelaufen ist, und er sagt – das sehen Sie unten, im letzten Absatz –, quasi der Vorwurf, er würde eine
Obduktion verhindern wollen, ist – Zitat – „eigentlich ein Blödsinn, weil ich noch nie irgendwo gehört oder gesehen habe, dass ein Polizist versucht, eine Obduktion zu verhindern.“
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: So sollte es sein, aber so war es nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Von den Wahrnehmungen vor Ort: Wieso denken Sie, dass es in diesem Fall nicht so war?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also keine Wahrnehmungen zu Gesprächen vor Ort?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie gefragt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, diskutiert. Wieso soll ich die Polizei fragen, was sie glaubt oder nicht glaubt? Das ist meine Angelegenheit als Arzt, das zu machen, nicht die Angelegenheit der Polizei.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Meine Frage ist auch nicht: die Polizei gefragt, was sie glaubt, gerichtlich und medizinisch; sondern: wieso sie hier keine Obduktion machen wollen, entgegen dem, was Sie anordnen oder anregen.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist über die Todesursache gesprochen worden?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, da hat man kurz gesprochen. Also ganz zu Beginn wurde mir gesagt – da gibt es eine kleine Brücke, sie waren eh dort, an der Pritzenau, und da hat man offensichtlich Zigaretten gefunden –, also ursprünglich hat man gemeint, dass er von dieser Brücke runtergesprungen ist –
was aber sehr unwahrscheinlich ist, weil: Die Brücke ist doch relativ weit weg und dann sind Sandbänke dazwischen und bis er dann aufkommt; über die Sandbänke kann man auch jetzt nicht so gut treiben, ja. Also das habe ich als sehr unwahrscheinlich empfunden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das war die These oder das wurde besprochen zwischen den Polizisten vor Ort?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Wie ich gefragt habe, was sie glauben, haben sie mir das gesagt, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie, da Sie in diesem örtlichen Gebiet arbeiten, schon oft Wasserleichen gefunden?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Die Frage habe ich auch schon einmal beantwortet: eine Wasserleiche vor zehn Jahren.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie viele Ärzte wären für diese Lokalität infrage gekommen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Wenn ich Ordination habe, nur ich, und wenn ich jetzt sozusagen nicht da wäre oder es ist Wochenende: drei Ärzte, die mich vertreten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass an dem spezifischen Ort öfters Suizide stattfinden?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Bei uns? – Nein. Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Unfälle? Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Eine letzte Frage zu diesem Block: Es wurde auch gemeint, Sie hätten von einer Vergiftung gesprochen.
Daher die Frage: Haben Sie vor Ort auch von einer Vergiftung gesprochen? (Die
Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich kann es eh beantworten. Ich habe vor Ort keine Mutmaßung gemacht, woran er gestorben ist, und das habe ich jetzt auch schon einige Male erwähnt. Ich habe nicht gewusst, woran er verstorben ist und deswegen eine Obduktion angeregt. Ich habe nie Mutmaßungen gemacht, woran er verstorben ist.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Frau Abgeordnete, wir wissen ja, dass das – diese Wortwendung – im Aktenbestand vorkommt. Vielleicht können wir das der Auskunftsperson vorhalten, wenn wir es finden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Natürlich, das ist
Vorhalt 13, Dokument Nummer 784, Seite 4, Zeugeneinvernahme der Polizistin Sorger im Verfahren 17 St 6/24h. Deshalb frage ich auch so konkret. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) – Es ist der zweite Absatz. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich habe die Frage eh schon beantwortet. Ich habe nicht darüber gesprochen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.
Zu den medizinischen Fragen: Es gibt – kommt auch medial öfter vor – diesen blauen Kopf. Da erstens die Frage: Haben Sie ihn wahrgenommen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, natürlich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie sieht das dann aus?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner (mit beiden Händen ihren Hals umgreifend, die Daumen auf die Vorderseite des Halses legend): Blau.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Der ganze Kopf - -
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Der ganze Kopf: blau.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): - - blaugrau, Vorderseite, Hinterseite?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Der ganze, ganze Kopf blau, der ganze Kopf, und sonst keinen einzigen Totenfleck. Das war auffällig.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Auch auf der Hinterseite des Kopfes – sofern man es sehen konnte?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, bis zum Hals blau, tiefblau. (Die Auskunft umgreift wiederum mit beiden Händen ihren Hals, die Daumen liegen dabei auf der Vorderseite des Halses.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was indiziert ein solcher blauer Kopf?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Auch das sind Fragen an die Gerichtsmediziner. Meine Aufgabe ist es nicht, zu überlegen, woran er gestorben ist. Meine Aufgabe ist, zu überlegen: Weiß ich es oder weiß ich es nicht?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In der Analyse – wissen Sie es oder wissen Sie es nicht –: Hatte der blaue Kopf eine Relevanz? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Das verstehe ich jetzt nicht, was Sie meinen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In Ihrer Überlegung, ob Sie eine Obduktion anregen wollen oder nicht: Hat da die Tatsache des blauen Kopfes einen Unterschied gemacht?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Der blaue Kopf war natürlich auffällig, aber ich bemühe mich jetzt gerne noch einmal. Meine Aufgabe als Gemeindearzt
ist es: Weiß ich, woran er verstorben ist oder weiß ich es nicht? Wenn ich es nicht weiß, brauche ich eine Obduktion. Wie, woran der verstorben ist oder nicht verstorben ist – ist nicht mein Job.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigen Sie, Frau Dr. Wagner, da möchte ich aber jetzt der Frau Abgeordneten recht geben, dass das schon eine Frage ist, die schlüssig nachvollziehbar ist.
Sie sagen, Sie müssen feststellen: Weiß ich, woran er gestorben ist, oder weiß ich nicht, woran er gestorben ist? Und das, ob Sie es wissen oder ob Sie es nicht wissen, nehmen wir an, machen Sie ja nach irgendwelchen äußeren Kriterien. Es muss ja für Sie, in Ihrer Einschätzung einen Grund geben, warum Sie es wissen oder warum Sie es nicht wissen. Da ist die Frage der Frau Abgeordneten: Spielt der blaue Kopf dabei eine Rolle?, durchaus nachvollziehbar.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, der war schon eigenartig, gar keine Frage. Noch einmal: Ich habe trotzdem nicht gewusst, woran er verstorben ist, ja. Ich habe jetzt nicht Überlegungen angegeben, ob er jetzt erstickt worden ist, vergiftet, was auch immer. Das weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir versuchen einerseits nur quasi Vorwürfe, die im Raum stehen, auch zu hinterfragen, und andererseits nachzuvollziehen, wie es vor Ort läuft.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, also, schauen Sie: Normalerweise, wenn ich eine Leiche - -, dann ist es eher klar, woran der verstorben ist. Das heißt, es ist für mich immer einfach, wenn ich die Patienten kenne, oder wenn der halt uralt ist und 500 Vorerkrankungen hat und dann irgendwie in seiner Küche sitzend eingeschlafen gefunden wird, dann ist es eher klar, oder wenn wer die Stiegen hinunterfällt, weil er halt mit zwei Krücken geht, dann sind das nachvollziehbare Gründe. Das war für mich kein nachvollziehbarer Grund.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.
Ein anderes Thema, das im Raum steht und offenbar auch ein wenig für Verwirrung sorgt, deshalb würde ich es tatsächlich gerne noch einmal adressieren, ist eben diese Frage der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau. Ich würde Ihnen da gerne das relevante Dokument zeigen: Vorhalt Nummer 11, Dokument Nummer 1255, „Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) „Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“, „ärztlicher Befund“.
Zuerst die Frage: Ist das das Formular, von dem Sie vorhin gemeint haben, Sie haben es erst bei der WKStA gesehen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Das heißt, Sie haben es davor nie bekommen.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie oft wurden Sie schon von der Polizei zu Leichenfindungen hinzugezogen – circa –, fünfmal oder
50 Mal?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner (die Schultern hebend): 15 Mal, 20 Mal, 30 Mal, so. So läuft das.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In welcher Umgebung?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Rossatz, Dürnstein, Furth, Palt, Mautern; auch die Ärzte, die ich vertrete: Weißenkirchen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also in der Region?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und da haben Sie dieses Formular nie bekommen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich gerne Vorhalt Nummer 5 machen, Dokument Nummer 1211, Seite 18. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da ist in der Mitte relevant:
„Die StPO sieht in § 128 Abs. 1 vor, dass die Kriminalpolizei die Leichenbeschau unter Beiziehung eines Arztes vorzunehmen hat.“ Und da – Zitat –: „Somit kommt prinzipiell jeder Arzt, insbesondere Amtsärzte, Gemeinde- oder Sprengelärzte [...] in Betracht.“
Und dann steht da ganz unten der Satz: „Dieses Formular steht im Downloadbereich des BM.I [...] zur Verfügung und ist jenen Ärzten, die über keine Möglichkeit zum Download haben, durch die einschreitende Kriminalpolizei anzubieten.“
Wurde Ihnen das Dokument einmal angeboten?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Verzeihen Sie, bitte: Würden Sie nur zur allgemeinen Einordnung sagen, wie dieses Dokument heißt oder woraus dieser Text stammt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist die Richtlinie Leichenbeschau.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Danke. (Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist das, wo das Innenministerium die Beamten nicht so intensiv schult wie vor Untersuchungsausschüssen!)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke für diese Einordnung. (Abg. Hanger [ÖVP]: Welche? ... präzise Fragen!) Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli. Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Guten Tag, Frau Wagner. Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Grüß Gott.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie oft in Ihrem Leben haben Sie denn eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durchgeführt, die Sie auch selber für eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau halten?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Noch nie.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Noch nie. Okay, wunderbar.
Jetzt würde mich interessieren, wie dieser Morgen war: Sie sind hingekommen, und Sie haben vorhin gesagt, da waren so viele Personen. Was kann man sich unter „viele“ vorstellen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: 15 bis 20.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): 15 bis 20?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Meiner Einschätzung nach ja, aber ich habe sie auch nicht durchgezählt, ich weiß es nicht genau.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Es waren mehr als üblich, denn normalerweise sind es höchstens drei oder vier.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Sie sind ja etwa gleichzeitig angekommen wie die Polizisten vom Bezirk Krems, laut - -
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Es waren schon alle vor Ort.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die waren schon alle vor Ort? Okay. Das Interessante war, dass die gestern gesagt haben, es waren überhaupt nicht so viele Menschen, sondern eher fünf oder sechs.
Haben Sie Wahrnehmungen, dass Journalisten vor Ort waren?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, weiß ich nicht. Nein, habe ich keine Wahrnehmung dazu.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie keine Wahrnehmung, okay.
Und dann haben Sie sozusagen gemeinsam - - Dann sind Sie sozusagen zum Bergungsort gegangen. War die Kleidung schon aufgeschnitten, oder ist das in Ihrem Beisein passiert?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, zum Bergungsort bin ich nicht gegangen. Die Leiche ist ja schon am Ufer gelegen, und dann habe ich gebeten, die Kleidung aufzuschneiden. Aber wo die Leiche geborgen wurde?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist der Ort, wo die Leiche geborgen worden ist. Gefunden worden ist sie nämlich auf der anderen Seite.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau. Also das Ufer – dort ist er schon gelegen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Und in der Theorie ist ja eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau eben in Anwesenheit eines Arztes. Ich nehme an, dass es da ja nicht um eine reine Anwesenheit geht, sondern dass da ja eine Interaktion stattfinden muss. Wie lief das?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich habe keine Leichenbeschau gemacht, ich habe eine Totenbeschau gemacht. Das sind meine Formulare, die ich immer mithabe; die habe ich dort auch ausgefüllt.
Diese Formulare von dieser Leichenbeschau kannte ich nicht, die habe ich erst bei der WKStA gesehen. Und ich habe auch keine Honorarnote ans Innenministerium gestellt, wie das normalerweise üblich ist, wenn man so ein Protokoll ausfüllt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also Sie haben nicht gemeinsam mit den Polizisten festgestellt: Hier ist eine Schürfwunde, die so und so lang ist!, zum Beispiel?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Na ich habe mir die Leiche angeschaut und hab’s gesehen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja. Und welche Gespräche haben Sie da mithören können? Haben sich die Polizisten unterhalten, zum Beispiel über die Todesursache?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Also untereinander habe ich nichts mitbekommen, aber mir wurde ja gesagt, dass er von der Brücke - - – das ist halt die Theorie, die gleich zu Beginn war. Mehr war nicht. Aber Gespräche untereinander habe ich nicht gehört.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber hat Ihnen jemand gesagt: Ja, der hat sich sicher umgebracht!, oder so?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein. Also die Theorie war: Er sprang von der Brücke.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut, das wäre ja suizidal, mutmaßlich.
Ist die Geisterfahrt thematisiert worden, als Sie vor Ort waren?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, das hat man berichtet.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aha. Wissen Sie noch, wer das gesagt hat oder wie Sie das wahrgenommen haben?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Es war jemand von der Polizei, die mir das erzählt hat, aber ich habe sie nicht gekannt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Und Sie sind gegen 10 wieder gegangen. Ist das korrekt? – Damit wir das für die Akten haben.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich weiß es nicht genau.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Ja, man muss sich ja nicht an alles erinnern.
Und dann ist sozusagen die Situation entstanden, wo Sie eben gesagt haben – ich zitiere Sie –, „ich brauche eine Obduktion“. – Und die Polizisten gestern haben dann auch gesagt, sie haben Ihnen gesagt, das haben Sie nicht zu entscheiden, und so ist sozusagen, glaube ich, die Diskussion entstanden.
Wie war dann die Situation mit Frau Sorger? Wie war das denn? Die ist ja dann mit dem Telefon weggegangen. Was war da dazwischen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Dazwischen habe ich mit den Polizisten telefoniert, ob ich das anfordern darf oder nicht, mit zwei männlichen Polizisten hauptsächlich, die gesagt haben, das kann ich nicht und das darf ich nicht und das steht mir nicht zu und dazu bin ich nicht berechtigt. Währenddessen habe ich aber versucht, sozusagen mit Frau Sorger Kontakt aufzunehmen, dass man die Staatsanwaltschaft kontaktiert, weil ich einfach weiterkommen wollte – und dann ist sie halt weggegangen. Mehr war nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und Sie haben noch mit anderen Polizisten telefoniert, die Sie einfach so kennen, oder wie? Oder habe ich das jetzt akustisch falsch verstanden?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein. (Ruf: Diskutiert!)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Diskutiert, ah! Wissen Sie noch, wie die ausgeschaut haben, also: Bart, Glatze, lange Haare, kurze Haare?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich weiß es nicht mehr, denn ich war so fassungslos, dass es mir nicht einmal einen Eindruck hinterlassen hat, ob der jetzt zivil war oder in Uniform. Da waren ja verschiedene dort. Ich weiß es nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Wir möchten das Dokument 1031, Seite 6, vorlegen – der letzte Absatz, bitte. Das ist ein Dokument von der Volksanwaltschaft. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Sind Ihnen diese Aussagen bekannt? Hier wird dokumentiert, dass eben Frau Sorger, die den Einsatz geleitet hat, eingeräumt hat, dass – Zitat – „‚und die Kollegen [der Suizid] auf der Hand‘ gelegen sei. Auch die das Telefonat auf Seiten der StA Krems führende StA“ –Staatsanwältin – „Mag. STERLINI bestätigte in ihrer Zeugenvernehmung [...], dass KI SORGER sich gegen eine Obduktion ausgesprochen habe.“ – Ist Ihnen das bekannt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich verstehe den Satz nicht ganz, Entschuldigung. Also, es war so, dass Frau Sorger mit der Staatsanwältin gesprochen hat, und dann habe ich gebeten, das Telefon zu bekommen, und habe gesagt: Ich weiß es nicht, woran er verstorben ist. Und damit war klar, dass ich die Obduktion veranlassen kann. Das war ganz kurz.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Im Grunde genommen bestätigt hier ja Frau Sorger ihre Aussagen, wonach sie selber gesagt hat, dass die Obduktion nicht notwendig sei, denn der Suizid liege „auf der Hand“.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Also wenn Frau Sorger weiß, dass es Suizid war – ich habe es nicht gewusst.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und Sie waren die einzige medizinische Fachkraft vor Ort, oder?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Vollkommen richtig.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Richtig.
Jetzt kommen wir vielleicht noch zu dem Themenblock, was alles danach passiert ist: Wann sind Sie von wem einvernommen oder befragt worden?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Von der WKStA – aber das Datum, wann das war, müsste im Protokoll stehen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In diesem Verfahren wegen Amtsmissbrauchs, nehme ich an? Gab es sonst noch irgendeine Einvernahme oder Befragung?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, bei dem Gerichtsverfahren beim Pilz wurde ich auch als Zeugin befragt, sonst nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hatten Sie sonst noch Kontakt zu beteiligten Polizisten, Feuerwehrleuten?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nachher? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Mhm!)
Ich kenne die ja alle.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (erheitert): Ja, aber natürlich fallbezogen.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir würden gerne das Dokument 1257, Seite 87, vorlegen, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt-Stellvertreter.) – Entschuldigung, wir haben es gleich. Ich brauche nur die richtige Seite.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Die Frage?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich brauche die richtige Seite, ich kann es Ihnen sonst nicht vorlegen. Pardon, Seite 85, unten. (Auskunftsperson, Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter beraten sich.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Was ist der konkrete Satz, der vorgehalten wird?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Unten sozusagen, die Frage von Kollegen Grüner an die Auskunftsperson Hick – das war der Feuerwehrmann, der sonst Polizist ist. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) – Zur Geschäftsordnung: Es wäre schön, wenn es eine Verständnisfrage gibt, dass man mir jetzt nicht unbedingt die Redezeit misst, denn ich habe ja unten - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es wird Ihnen gutgeschrieben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut. Hier sagt Alexander Hick – der war ja als Feuerwehrmann da – eben, er hat Sie einmal in der Ordination angesprochen bezüglich eines Gerüchtes, dass Pilnacek gar nicht hätte ertrunken sein können, weil er kein Wasser in der Lunge hatte. Welche Wahrnehmungen haben Sie noch zu diesem Gespräch?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Weiß ich nicht mehr, aber ich kann ja nicht wissen, ob er Wasser in der Lunge hat oder nicht, wenn ich ihn nicht obduziere. Also wenn er nur dort liegt, sieht man das nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, aber was hier halt gezeigt wird, ist, dass es ja doch noch fallbezogenen Kontakt zu Menschen am Einsatzort gegeben hat.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ach so, ja. Alexander Hick habe ich öfters getroffen, aber mit dem habe ich ja nicht unmittelbar etwas zu tun gehabt. Der war ja nicht mehr da, als ich gekommen bin.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber es ging ja quasi um die Zeit danach, wo wir schon längst nach dem Todestag sind.
Ich nehme an, Sie sind ja auch von Journalisten kontaktiert worden, oder?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Von wem alles? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Von ganz vielen. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Von vielen?) Für mich halt. (Heiterkeit der Abg. Tomaselli [Grüne].)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Also das war „Servus TV“, da war einer; dann der, der dieses Buch geschrieben hat, Pilz; dann der andere, Rohrhofer oder - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Rohrhofer!) Ein paar waren es, die versucht haben, per E-Mail oder über die Ordination oder was auch immer, Kontakt aufzunehmen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Hat die Volksanwaltschaft auch Kontakt zu Ihnen aufgenommen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein. Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar nicht? Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. – Sie haben ja vorhin eingeräumt, dass es eben zu komischen Vorkommnissen in Ihrem Umfeld gekommen ist: mehrfach die Windschutzscheibe eingeschlagen beziehungsweise, glaube ich, beim Sohn die Reifen aufgeschlitzt. Können Sie uns da noch sagen, in welchem Zeitraum das war?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, weiß ich nicht mehr.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wissen Sie nicht mehr. Aber war das jetzt eher kürzlich oder war das relativ gleich nach dem Todesfall oder eher letztes Jahr – damit wir das ein bisschen besser verorten können –?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich kann es Ihnen nicht sagen. Ich weiß die Monate nicht mehr.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Es fällt Ihnen jetzt aber auch kein Ereignis im Zusammenhang mit diesem Fall ein, das gleichzeitig aufgetaucht ist?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, nein. Das war jetzt nicht unmittelbar danach, und es war nicht jetzt was - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): - - wie das Erscheinen der Bücher von Rohroher (Auskunftsperson Wagner: Nein, nein!) und Pilz, zum Beispiel?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie können sich nicht erinnern?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Ich nehme meine Zeit mit. Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann darf ich auf Ersuchen der Auskunftsperson die Sitzung kurz unterbrechen – 5 Minuten circa.
Sitzungs unterbrec hu n g von 10. 5 8 U hr b is 1 1 . 07 U hr.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich würde gerne die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen.
Bevor die zweite Fragerunde beginnt: Abgeordneter Hafenecker zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe noch eine Feststellung zu dem Beweismittel, das die ÖVP vorhin vorgelegt hat: Wir haben in der Zwischenzeit recherchiert und dieser Videoausschnitt kommt von einer Plattform, die sich Inside Politics nennt. Es ist uns nicht gelungen, irgendein Impressum herauszufinden. Die Servus-TV-Dokumentation haben wir auch gesehen, die war zum Beispiel im Querformat und nicht im Hochformat, aber da brauchen wir jetzt keine Haarspalterei zu betreiben. Fakt ist aber: Wenn die ÖVP von irgendjemandem die Zusage zur Verwendung oder die Übertragung der Rechte hat, dann würde mich interessieren, wen sie bei Inside Politics gefragt hat und wer das überhaupt ist, denn wir haben nichts finden können, und in weiterer Folge, ob dann Inside Politics das sozusagen von Servus-TV vielleicht urheberrechtswidrig auf die Plattform kopiert hat und die ÖVP es dann weiterverwendet hat. Mich würde aber wirklich interessieren, wer die Genehmigung zur Verwendung des Materials gegeben hat. (Der Vorsitzende berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Wer ist Inside Politics? Ich weiß es nicht, das lässt sich auch nicht herausfinden.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich kann nur noch einmal auf § 23 der Verfahrensordnung verweisen, nämlich dass wir bei einer Vorlage an den Untersuchungsausschuss nur überprüfen müssen oder können, ob das strafrechtswidrig erlangt worden ist. Wir haben noch nachgesehen, dass das sozusagen abrufbar ist. Es hat keinen Anhaltspunkt dafür gegeben. Das ist ungefähr so – ich möchte es nur vergleichen –, wie wenn irgendein Abgeordneter sagt: Ich lege hier ein Beweismittel vor, das ist mir auf irgendeine
Art und Weise zugekommen!, dann können wir in dem Moment auch nicht überprüfen oder haben keinen Anhaltspunkt oder keine Handhabe dafür, dem nachzugehen, ob das strafrechtswidrig erlangt worden ist. Eine strafrechtswidrige Erlangung ist hier nicht offenkundig im Raum gestanden oder ersichtlich gewesen. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nur zum Verständnis: Im Gegensatz zu Inside Politics gibt es ja zum Beispiel bei FPÖ- TV tatsächlich ein Impressum: da weiß man, wer das ist. Heißt das im Umkehrschluss: Beim nächsten Untersuchungsausschuss kann ich hergehen und die gesammelten Werke von Christian Hafenecker zur Causa Pilnacek zusammengeschnitten vorlegen und wir schauen uns das dann zwei Stunden an? (Abg. Hanger [ÖVP]: ... wen es interessiert!)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Nein, aber wenn ich daran erinnern darf, dass zum Beispiel ja auch Chats, Kloibmüller-Chats, alle möglichen Dinge sozusagen von Abgeordneten und Auskunftspersonen vorgelegt worden sind, wo wir uns letztendlich darauf beschränkt haben, wenn wir nicht in der Sekunde einen konkreten Anhaltspunkt gehabt haben, das nachzuprüfen, was uns die Verfahrensordnung vorgibt - -
Ich würde jetzt einfach meinen: Wenn die ÖVP irgendwelche medienrechtlichen Dinge versäumt hat, dann ist das eine Sache, die die ÖVP medienrechtlich vielleicht beschäftigen wird, aber das ist nicht etwas, was wir im Untersuchungsausschuss klären können.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Kurze Feststellung von meiner Seite: Kollege Hanger hat ja eh gesagt, er hat die Genehmigung von Servus-TV dafür gehabt, und dann glauben wir ihm das einmal so.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: So ist es, und Abgeordneter Hanger gelangt auch bereits zu Wort.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich habe ja durchaus auch Verständnis für Kollegen Hafenecker und dafür, dass er wenig Freude hat, wenn wir diese Aussagen, die wirklich medial und öffentlich gemacht worden sind, hier auch als Beweismittel vorlegen, weil: Dann werden wir zukünftig auch diskutieren, ob wir Zeitungsartikel vorlegen können oder nicht. (Abg. Krainer [SPÖ]: Geh bitte!) Ich habe mich natürlich im Vorfeld auch vergewissert, ob ich hier irgendwelche Urheberrechtsverletzungen begehe, und das wurde mir sehr klar verneint, und die entsprechenden - - Die Frau Verfahrensrichterin hat ja auch in diese Richtung ausgeführt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Kann man dann wissen – einfach nur, um es einmal feststellen zu können –, wer das eigentlich ist: Wer ist denn Inside Politics, wen haben Sie denn um die Rechte gefragt, Kollege Hanger? (Der Vorsitzende berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, ich glaube tatsächlich nicht, dass das eine Sache des Untersuchungsausschusses ist.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Gut, ich gehe davon aus, dass auch woanders jetzt recherchiert wird, wer dahinter steckt.
Zweite Fragerunde
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, Frau Dr. Wagner, ich möchte Ihnen ein Dokument vorlegen, und zwar das Dokument 1257, das ist das Stenographische Protokoll vom Untersuchungsausschuss, Befragung der Auskunftsperson Franz Reiter. Ich würde Sie bitten, die Seiten 6 und 7 in
Augenschein zu nehmen. Entschuldigung! Seite 6, und da den siebten Absatz.(Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Es geht darum, wo Herr Reiter sagt: Es ist „eigentlich ein Blödsinn, weil ich noch nie irgendwo gehört oder gesehen habe, dass ein Polizist versucht, eine Obduktion zu verhindern.“(Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Ich schaue noch einmal das Gesamtdokument an, vielleicht hat sich da ein Tippfehler eingeschlichen.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Es steht oben im Dokument auf der Seite selbst, aber vielleicht ist es beim Einblenden eine andere Seite.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich kann den betreffenden Absatz auch noch einmal vorlesen, wenn Sie möchten. Seite 208 im Dokument 1257, und da sind es die Absätze 6 und 7. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Herr Reiter, der im Brotberuf auch Polizist ist, dort aber als Feuerwehrmann war, spricht davon - -(Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) – Herr Hick, genau, Entschuldigung.
Herr Hick, der als Polizist am Einsatzort war, hat gesagt, dass er das nicht nachvollziehen kann, sinngemäß, dass es da zu einer Diskussion kommt und hat Ihnen sozusagen irgendwo in seiner Aussage Unwahrheit unterstellt, weil er gemeint hat, das sei „ein Blödsinn“, also, er habe „noch nie irgendwo gehört oder gesehen [...], dass ein Polizist versucht, eine Obduktion zu verhindern“. Haben Sie eine Wahrnehmung dazu?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Darf ich nur darauf hinweisen: Auf Seite 208 dieses Dokuments ist zwar inhaltlich diese Aussage, er habe das noch
nie gesehen; aber das ist Herr Reiter und nicht Herr Hick. (Abg. Krainer [SPÖ]: Hick war als Feuerwehrmann da!)
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe mich dann eh korrigiert: Reiter, Herr Reiter.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ach so, aber Sie haben noch einmal Hick gesagt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Also, Herr Reiter, der als Polizist dort war, ja, hat gesagt - -
Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, was Herr Reiter dort so - -, oder hat er vielleicht sogar mitgemacht, bei diesem - -. War er bei der Diskussion dabei?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich weiß es nicht. Ich kenne Herrn Reiter nicht persönlich, also: Ich habe ja nicht gewusst, wer das ist.
Vollkommen richtig: Normalerweise ist das Verhalten der Polizei einem Arzt gegenüber so nicht üblich, aber in diesem konkreten Fall war es so.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Dann möchte ich Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen, und zwar ist das das Dokument 52, Seite 277. Da geht es um die Absätze 7 und 8. Dokument Nummer 52, Seite 277, Absätze 7
und 8.
Das beginnt mit „Richter: Kann es sein, dass ich da eine gewisse Emotion entdecke, wenn sie über die Frau Dr. Wagner sprechen?“ –Das ist die Einvernahme von Frau Sorger. –
„Zeugin: Ja, weil diese ganze Situation mich sehr belastet und diese Aussagen und das Buch sowieso, was absolut nicht der Wahrheit entspricht.
Richter: Haben Sie die Frau Dr. Wagner vor diesem Vorfall gekannt?"
Sie sagt dann aus: „Ich kannte sie persönlich tatsächlich nicht, aber“, sie hat mir schon - - „habe sie schon zweimal zur Anzeige gebracht.“ (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das heißt, Frau Sorger sagt aus, sie hätte Sie schon zweimal zur Anzeige gebracht. Haben Sie Wahrnehmungen dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Selbstverständlich beantworte ich gerne die Frage. Also, wenn ich bei jedem Emotionen zeige, der mir bis jetzt einen Strafzettel gegeben hat, hätte ich viele Emotionen. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Außerdem hat sie sich ja nicht vorgestellt mit: Grüß Gott, und übrigens bin ich diejenige, die Ihnen einmal einen Strafzettel gegeben hat. – Das hat sie mir zu dem Zeitpunkt nicht gesagt, das habe ich nicht gewusst. Ich kenne nicht jeden persönlich, der mir Strafzettel gibt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Zur Ergänzung: Also, die Emotionen hat ja Frau Sorger gezeigt, dem Protokoll zufolge. Worauf ich hinaus will, ist das: Offensichtlich hat sie zumindest eine Wahrnehmung zu Ihnen gehabt, und ich wollte nur wissen, ob das wechselseitig auch so war, ob Ihnen Frau Sorger einen Strafzettel gegeben hat, und wenn ja, unter welchen Umständen, oder ob es vielleicht schon vorher ein belastetes Verhältnis gegeben hat?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein. Ich habe Frau Sorger nicht gekannt, und ob mir die einmal einen Strafzettel gegeben hat oder nicht, habe ich ja nicht gewusst.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Okay.
Gut, dann die nächste Frage: Frau Dr. Wagner, sind Sie auch Feuerwehrärztin?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist interessant, und jetzt sind wir tatsächlich bei Herrn Hick. Dazu habe ich nämlich eine Frage: Herr Hick, der im Brotberuf auch Polizist ist – er war ja als Feuerwehrmann dort vor Ort, nicht als Polizist –, hat ja einen Kurs vom Innenministerium finanziert bekommen, wie man sich im Untersuchungsausschuss benimmt. Sind Sie als Feuerwehrärztin auch von der ÖVP zu einem Kurs eingeladen worden? Vom Innenministerium! – Entschuldigung, ich verwechsle das immer, ÖVP und Innenministerium. (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, mich hat man nicht gefragt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, weil ich denke mir, wenn sich das Innenministerium immer im Sinne der Sorgfaltspflicht auch um Feuerwehrleute im Einsatz kümmert, dann waren ja Sie auch als Feuerwehrfrau im Einsatz, als Feuerwehrärztin, deswegen wäre es ja logisch, dass Sie auch einen Kurs bekommen.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Leider nein.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter, das ist jetzt etwas, wo Sie einen Zusammenhang sehen. Wie das Innenministerium die Sorgfaltspflichten ausdehnt, auf welche Berufsgruppen, bleibt vielleicht dem Innenministerium überlassen. Vielleicht hat das Innenministerium eine Differenzierung gemacht, dass Herr Hick dort eben nicht als Feuerwehrmann, sondern im Rahmen - -, als Polizist dort war; auch wenn er dort gar nicht als Polizist im Dienst war. Also die Interpretation, das ist Ihre Sache, die Sie uns auch gesagt haben, aber ich weiß nicht, ob diesbezüglich die Frau Feuerwehrärztin - - Sie hat auch schon gesagt, dass sie auch keine solche bekommen hat, als Faktum.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich möchte es aber vielleicht trotzdem abrunden.
Eine andere Frage – da Sie ja Kassenärztin auch sind –: Hat sich das Gesundheitsministerium besonders um Sie gekümmert und Ihnen einen Kurs im Sinne der Sorgfaltspflicht angeboten?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Auch nicht. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ärztekammer!)
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Ärztekammer?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Auch nicht.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also gibt es das nur im ÖVP- Universum. – Danke schön.
Dann halte ich abschließend fest, dass die Erkenntnisse aus der heutigen Befragung für mich schon sehr relevante sind, und zwar: Auf der einen Seite ist diese außerordentlich lange Diskussion im Hinblick auf die Obduktion etwas, das nicht der gängigen Praxis entspricht – ich glaube, das ist schon eine erhebliche Erkenntnis, die man hier festhalten muss –, und ich würde auch die eigenartigen Vorfälle, die sich dann in Ihrem Umfeld zugetragen haben, nicht auf die lange Bank schieben und nicht verharmlosen.
Das sind die Erkenntnisse, die wir mitnehmen. – Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Neumann, bitte schön, zweite Runde.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Liebe Frau Dr.in Wagner, ich habe noch eine kurze Verständnisfrage in der Kombination Notärztin/Gemeindeärztin: Könnte ein Notarzt, eine Notärztin bei solchen Fällen auch hinzugezogen werden, wenn Sie jetzt zum Beispiel nicht verfügbar gewesen wären?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Der Notarzt wird dann hinzugezogen und stellt aber nur den Tod fest, er kann keine Totenbeschau machen. Das heißt, der Notarzt, wenn er zu einer Leiche kommt, schreibt null in ein EKG (Abg. Neumann [ÖVP]: Mhm!) und fährt wieder, und wir Gemeindeärzte führen dann die Totenbeschau durch – immer.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Das heißt, als Gemeindeärztin machen Sie mehr als als Notärztin?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Ja, da habe ich Sie richtig verstanden, danke schön. Das habe ich noch nicht einordnen können.
Ich möchte Ihnen ein Dokument vorlegen, und zwar ist das ein Presseartikel ON 1, und zwar ein Presseartikel von „Die Presse“ – jetzt müssen wir genau sein –, und zwar auf der zweiten Seite mit der Überschrift „Widerstand gegen die Obduktion“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Sehr gut. – Eine Frage habe ich dazu, weil Sie vorher erwähnt haben, dass Sie natürlich viele Presseanfragen hatten: Erkennen Sie diese Aussagen wieder? Haben Sie diese getätigt – die da, wo Sie zitiert sind?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, also: Ich brauch eine Obduktion, weil er - -, nicht weil er bekannt ist, sondern weil ich nicht weiß, woran er gestorben ist, ist vollkommen richtig, ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Ja. – Und haben Sie das der „Presse“, einem Journalisten gegenüber (Auskunftsperson Wagner: Nein!) geäußert oder ist das aus dem Medienverfahren (Auskunftsperson Wagner: Aus dem Medienverfahren!), aus Ihrer Zeugenaussage? – Okay. Danke schön.
Sie werden hier ja auch reizend zitiert. Sie haben gesagt, Frau Magister - - Na, es ist alles gut. Wenn man sich lange kennt, kann man auch freundlich miteinander umgehen, es ist alles gut.
Sie haben ja gesagt, Frau Mag. Sterlini ist eine langjährige Freundin von Ihnen, auch sie selbst hat dann - -, deswegen haben Sie ja auch sogar mit ihr ein bisschen diskutiert. Nur „weil er bekannt ist“, brauchen wir keine Obduktion, war dann sozusagen ihre Aussage. Also auch bei der Staatsanwältin haben Sie sozusagen noch einmal quasi nachdrücken – das sage jetzt ich, und verstehen Sie mich nicht falsch –, aber quasi noch einmal nachlegen müssen, dass das also keine Selbstverständlichkeit ist.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, aber nur ganz kurz.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Ja, ja, also wenn - -
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Sieht man auch: Es ist ein ganz kurzer Satz.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): In einem Nebensatz. Konnten Sie das Telefonat mit der Staatsanwältin ungestört führen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, da ist Frau Sorger dabeigestanden, aber - -
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Aber hat sie interveniert oder - - (Auskunftsperson Wagner: Nein!) Aber Sie konnten das, was - - mussten nicht unterbrechen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Das war ganz kurz. Das waren drei Sätze, die wir miteinander gesprochen haben.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Ja, ja, okay, aber das war unbeeinflusst.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Mhm. Danke schön.
Haben Sie sonst irgendwie Druck erfahren, dass eine Obduktion unterlassen werden sollte – außer das, was Sie jetzt gesagt haben, dort, quasi vor Ort, am Fundort?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Was heißt „sonst irgendwie“?
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Das weiß ich nicht
(erheitert), deswegen frage ich Sie.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Bei jemand anderem, bei einer anderen Leiche, oder wie meinen Sie das?
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Nein, nein, schon natürlich in Zusammenhang mit diesem Fall.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, das war eh so, wie ich es geschildert habe. Das waren - -
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Also das waren diese 10, 15 Minuten, was Sie gesagt haben (Auskunftsperson Wagner: Genau! Ja, ja!), Diskussion, und damit - - (Auskunftsperson Wagner: Und dann war es das dann!) – Ja.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Und dann mit der Staatsanwaltschaft gesprochen, und dann war es erledigt.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay, die Sie dann gebeten hat: Schreib einen „Zweizeiler“!, der sich dann sozusagen sinnhaft wiedergegeben in einem anderen Dokument findet – das zeige ich Ihnen gleich auch noch.
Ich möchte Ihnen gerne das Dokument Nummer 48, ON 2 verlegen, ganz im Speziellen die Seite 416, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Damit Sie ein bisschen einen Überblick haben: Das ist die Zeugenaussage von Kontrollinspektorin Barbara Sorger, auch beim Medienprozess, und sie wird vom Richter in Hinblick auf die Druckausübung gegen Sie gefragt: „Haben Sie da irgendwie mitbekommen, dass da Druck gemacht worden sei?“, und sie antwortet darauf: „Nein, [...] ‚Absoluter Schwachsinn‘.“
Jetzt ist sozusagen meine Frage dazu: Haben Sie die – ich nenne es jetzt so – Intervention der Kontrollinspektorin Sorger, die gesagt hat, dass Sie es nicht anordnen, nur anregen, können, haben Sie das als Druck empfunden, oder ist da mehr gekommen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, das war nicht Frau Sorger, das waren zwei Männer, die das gesagt haben. Frau Sorger ist einfach nur mit dem Handy weggegangen.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Wer hat Sie aus Sicht der Polizei sozusagen aufgeklärt, dass Sie das nur anregen, aber nicht anordnen können?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Zwei männliche Polizisten.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Zwei männliche Polizisten, die von Anfang an, solange Sie dort waren, mit dabei waren?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Mmh, okay.
So, jetzt fehlt mir noch – kleine Sekunde bitte, Entschuldigung! – die ON 4. Ich finde sie nur gerade nicht bei mir – zu viele Zettel.
Ein Dokument möchte ich Ihnen bitte noch vorlegen, und zwar die ON 4, Dokumentennummer 1178, das ist der Anfallsbericht an die Staatsanwaltschaft Krems.
Diesen hat die Frau Kontrollinspektorin verfasst.
Auf der Seite 2, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)
Darf ich es kurz zitieren, es sind nur ein paar Zeilen; unter dem Titel
„Todesfeststellung – Feststellung der Gemeindeärztin:
Die beigezogene Gemeindeärztin, Fr. Dr. Wagner, stellte am Auffindungsort den Tod um 09:30 Uhr fest. Fr. Dr. Wagner regte durch Durchführung einer gerichtlichen Obduktion, da ein Fremdverschulden nicht auszuschließen ist bzw. eine Todesursache für die Ärztin nicht feststellbar war.“
Deckt sich das mit Ihrer Wahrnehmung?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Hintennach ist noch:
„Äußere Anzeichen einer Gewalteinwirkung waren nicht feststellbar.“ Deckt sich das auch mit Ihren Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay.
Eine Frage habe ich noch: Ohne Dokument ist es vielleicht leichter zu beantworten. Der Untersuchungsgegenstand dieses Untersuchungsausschusses befasst sich ja mit der Klärung der möglichen politischen Einflussnahme auf die Ermittlungen. Haben Sie irgendetwas davon mitbekommen? Wurde auf Sie politisch Druck ausgeübt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorhin gemeint, dass Sie keine Honorarnote ans BMI gestellt haben. Haben Sie recherchiert, dass das etwa üblich ist, wenn Sie eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durchführen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, also wir stellen eine Honorarnote für die Totenbeschau an die Gemeinde, und ich weiß, dass man bei der Kriminalpolizei, also bei der Leichenbeschau, eine Honorarnote ans Innenministerium stellt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm, und das wissen Sie, weil Sie das recherchiert haben, nachdem die WKStA Ihnen dieses Formular vorgelegt hat, oder - -?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau, da habe ich mit Prof. Christian Reiter gesprochen, der hat mir das erzählt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, gut.
Dann darf ich noch das Dokument 1147 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Das ist diese „Anzeige des Todes“, die Sie, glaube ich, vor Ort ausgefüllt haben.
(Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Korrekt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da haben Sie eingetragen: den Nachnamen, also Familiennamen, und den Vornamen, und dann das Geburtsdatum. Woher hatten Sie das Geburtsdatum?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Von der Polizei.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, hätte ich auch angenommen.
Und dann haben Sie quasi den Todeszeitpunkt festgelegt oder niedergeschrieben mit 9.30 Uhr, und dann Datum, Unterschrift auf der Seite.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, aber ich glaube, bei dem 9.30 dürfte ich mich - - wahrscheinlich 8.30 Uhr. Weiß ich nicht mehr.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also - - Das ist ja Ihre eigene Schrift. Die können Sie ja besser interpretieren.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Vollkommen richtig, aber ich weiß jetzt nicht, ob der Zeitpunkt - - ob ich mich da verschrieben habe oder nicht, das weiß ich nicht. Ja, aber es ist meine Schrift, und es ist mein Protokoll, vollkommen richtig.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und da steht 9.30? Okay, passt.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Stimmt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und dann, wenn Sie auf die Seite 2 gehen: Ist das das zweite Formular, von dem Sie gesprochen haben?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, und da schreiben Sie quasi hin:
„Wasserleiche“. Bei „Wurde eine Obduktion durchgeführt?“ – Fragezeichen –: Sie haben einfach „gerichtlich“ angekreuzt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und das war - - Wissen Sie noch, ob Sie das vor oder nach dem Telefonat mit der Frau Staatsanwältin ausgefüllt haben?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Weiß ich nicht mehr.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nur, dass ich mir das bildlich vorstellen kann: Sie stehen da in der Nähe des Leichnams und sagen: Da brauche ich eine Obduktion!, und dann stehen da so zwei, drei Polizisten vor Ihnen und erklären Ihnen minutenlang, dass Sie das nicht dürfen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie erklären: Schon!, und verteidigen sich, und die erklären Ihnen, Sie dürfen das gar nicht und das ist nicht Ihre Zuständigkeit, und das dauert mehrere Minuten?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Vollkommen richtig.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bis dann dieses Telefonat durchgeführt wird?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau so war es.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, nur dass ich das Bild habe, dass da so drei Männer um Sie stehen, die Ihnen erklären, dass das, was Sie machen, eigentlich nicht möglich ist oder dass Sie das nicht dürfen et cetera.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, stimmt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Vielen, vielen Dank fürs Kommen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste: Frau Abgeordnete Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde gerne einen Vorhalt machen, nämlich Dokument Nummer 435, Seite 234, das ist Vorhalt Nummer 2. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Auskunftsperson Wagner: Ja!)
Das ist der Tatortbericht. Sie sehen vor sich eine Tabelle. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Kennen Sie dieses Dokument?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, von der WKStA.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde es gern kurz durchgehen – das ist eben der Tatortbericht, der vom Polizisten Reiter angefertigt wurde –, um gegenzuchecken, ob die Ausführungen, die hier drinnen sind, Ihren Wahrnehmungen entsprechen – als Ärztin, die vor Ort war.
Bei „Totenkälte“, das ist quasi der dritte Block, „Totenkälte/-wärme“, ist bei
„Extremitäten“, „Rumpf“, „Unterbauch“, „Kiefergelenk“ überall „kalt“ angekreuzt.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Entspricht das Ihrer Wahrnehmung?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja. Also - - (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): „Totenstarre eingetreten:“
„Kiefergelenk“: „nein“?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genau, es war keine Totenstarre, stimmt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und „Ellbogengelenk“,
„Kniegelenk“: ebenso „nein“?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Das stimmt, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Bei „Totenflecken“ ist angekreuzt: „wegdrückbar“.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Das stimmt nicht.
Also ich habe sie dann - - war ja nur der Kopf - - da waren ja sonst keine Totenflecken da.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, wo das herkommen kann? Also haben Sie Wahrnehmungen, dass ein Polizist irgendwie die Totenflecken inspiziert hat?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): „Totenflecken:“ „spärlich“: Entspricht das Ihren Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Es war ein blauer Kopf, kein einziger Totenfleck sonst.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wenn Sie dann hier die weiteren Felder durchsehen, die im Wesentlichen alle nicht angekreuzt wurden (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück – Auskunftsperson Wagner: Ja!), sehen Sie da etwas, das nicht Ihrer Wahrnehmung vor Ort entspricht? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Das ist alles nicht angekreuzt, aber nein, das war schon so korrekt ausgefüllt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann noch konkret nachgefragt: Das vorletzte Feld „Bei Wasserleichen“: „Waschhaut:“ „nein“. Entspricht das Ihrer Wahrnehmung?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, war nicht. Stimmt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und „Schaumpilz“ ist freigelassen. Entspricht das Ihrer Wahrnehmung?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Habe ich auch nicht gesehen. Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Danke schön.
Dann eine Frage noch zur Messung der Körpertemperatur, die ja – Sie korrigieren mich –, glaube ich, nicht Sie gemacht haben.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Stimmt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde da gerne einen Vorhalt machen, nämlich Vorhalt 6, Dokumentennummer 1257, Seite 268. Das ist wieder die Befragung von Herrn Inspektor Reiter vor diesem Untersuchungsausschuss, wo ich gerne Ihre Einschätzung dazu hätte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Herrn Reiter haben wir gefragt, ob er eine Messung der Körpertemperatur vorgenommen hat. Darauf sagte er Nein, und er sagte weiters – das ist auf dem unteren Drittel der Seite zu finden – auf die Frage, wer das machen muss: „Die Tätigkeiten der Ärztin: Das muss sie schon selber wissen. Und ich kann der Ärztin keine Anweisungen geben, was sie da zu machen hat, ja.“
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Man hat mich nicht nach einer Leichenbeschau gefragt. Deswegen habe ich - - Das Protokoll wurde mir ja auch nicht vorgelegt. A) hat man nicht gefragt, b) wurde mir das Protokoll nicht vorgelegt. Ergo habe ich auch keine Leichenbeschau durchgeführt, und deswegen habe ich auch keine Körpertemperatur gemessen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Bei den anderen Fällen, wo Sie hinzugezogen wurden: Hat man Sie da gebeten, eine Messung der Körpertemperatur vorzunehmen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, noch nie. Habe ich auch schon einige Male erwähnt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann noch eine Frage zum Zustand der Leiche, der konkrete Aspekt wurde noch nicht angesprochen: Haben Sie Anzeichen auf eine Alkoholisierung wahrgenommen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich wüsste nicht, wie man das feststellen kann.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Geruch. – Aber ich nehme es als Nein.
Und eine Frage anschließend zur Gebührenfrage: Zieht auch die Totenbeschau selber Gebühren nach sich?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie diese Gebühren verlangt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Selbstverständlich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön.
Eine Frage noch zur Klärung von dem, was Sie vorhin gesagt haben, damit es nicht falsch im Protokoll ist: Noch einmal kurz zu Vorhalt Nummer 3, Dokumentennummer 1147; das ist wieder die „Anzeige des Todes“. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wenn man hier ganz nach unten geht, dann sieht man hier Ihre Unterschrift.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Stimmt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir haben vorhin besprochen, dass Sie die Unterschrift verweigert haben. Meine Frage ist jetzt erstens: Betrifft das diese Unterschrift?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich habe die Unterschrift verweigert, indem ich keine Obduktion anordne. Natürlich muss ich den Zettel dann ausfüllen, wenn die Obduktion angeordnet wird. Dieses Formular nimmt ja der Bestatter mit.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, Sie haben verweigert, dass Sie dort quasi ankreuzen, es braucht keine Obduktion?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Genauso ist es.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Perfekt. Vielen Dank für diese Klarstellung.
Und dann eine letzte Frage: Bei den Drohungen haben Sie gemeint, Sie haben keine Anzeige gemacht, auch keine Anzeige gegen Unbekannt.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Korrekt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und warum nicht?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Weil ich ehrlich gesagt genug in meinem Leben zu tun habe und mich kurz ärgere, und das war es dann.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat die Versicherung eine Anzeige erfordert? (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt- Stellvertreter beraten sich.) Müssen Sie nicht beantworten?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Muss ich nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann habe ich keine weiteren Fragen. Danke Ihnen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Dr. Wagner, mich würde vielleicht noch interessieren: Die erste Auskunftsperson, Herr Fechter, der Baggerfahrer, hat uns erzählt, dass es im Dorf so viele Gerüchte über den Hergang gäbe. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Falls ja, was sind denn das für Gerüchte? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt- Stellvertreter. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt- Stellvertreter beraten sich.)
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Natürlich wird spekuliert darüber.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Immer noch?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Na ja, wieder. Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wieder? Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Wegen des U-Ausschusses.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wegen des Untersuchungsausschusses. (Heiterkeit der Rednerin.) Und ist insgesamt viel geredet worden? Ich nehme an, so etwas wird in Rossatz nicht so oft passieren.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Also Gott sei Dank sind meine Patienten höflich genug, dass sie mich nicht allzu oft daraufhin angesprochen haben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, okay, nicht allzu oft, aber zumindest angesprochen.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Aber eher sehr zurückhaltend mir gegenüber.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was mich noch interessieren würde: Als Sie beim Fundort waren, sind Ihnen da Absperrmaßnahmen oder dergleichen aufgefallen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Da waren keine Absperrungen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Da waren keine Absperrungen. Hat man zu Ihnen gesagt, Sie sollen sich nur auf einem gewissen Bereich bewegen? Einen Trampelpfad nennt man das.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, hat man nicht. Jetzt würde ich Sie gerne, auch vielleicht als unabhängige Beobachterin, noch etwas fragen: Wir haben nämlich jetzt insgesamt vier Polizisten, die sagen, sie haben die mutmaßliche Einstiegsstelle und das Tschickpackerl gefunden. Haben Sie eine Beobachtung, wer es gefunden hat?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Mir wurde - - Also dieses Tschickpackerl ist ja, was mir gesagt wurde, auf der Brücke gefunden worden, nicht dort, wo man reingeht. Also da kann man nicht wirklich reingehen, Sie haben es ja eh gesehen: Das ist steil, also da fällt man ja rein. Also diesen steilen Weg zu gehen, noch dazu, wenn man betrunken ist, ist irgendwie eher schwierig. Aber das Tschickpackerl, hat man mir gesagt, sei an der Brücke gewesen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Na ich finde es auch sehr steil, weil zum Beispiel zwei Polizisten gestern gesagt haben, sie haben keine Spur zerstört, sie sind an den Steinen entlanggegangen. Ich war jetzt insgesamt zweimal dort, und es geht so (eine entsprechende Handbewegung machend) steil runter – ich habe mir das auch gedacht, wie denn das geht. Außer man ist vielleicht ein Steinbock.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Können ordentlich tänzeln.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja.
Dann würde mich noch etwas interessieren, was mir auch aufgefallen ist, wozu Sie aus Ihrer Erfahrung heraus sicher auch was sagen können. Ich lege gerne
auch ein Dokument vor: 1211, Seite 29. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Sie können hier nach unten scrollen. Das ist wieder der Tatortleitfaden. Der gilt natürlich für Sie nicht, aber für die Polizisten. Was mir nämlich aufgefallen ist: dass da keine Rettung vor Ort war. Der Erste, der ihn gesehen hat, war ja am anderen Ufer, und ich weiß nicht, wie gut das mit freiem Auge erkennbar ist, ob jemand leblos, vielleicht bewusstlos oder schon tot ist.
Ihrer Erfahrung nach: Ist es normalerweise nicht so, dass, wenn die Feuerwehr vor Ort ist, auch die Rettung kommt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Normalerweise wird eher die Rettung verständigt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Rettung?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Also der hat ja nicht gewusst, dass er tot ist, also meiner Meinung nach.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also Sie würden auch sagen, dass es eigentlich üblich ist, dass die Rettung vor Ort ist?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Weil: Lieber einmal zu viel als zu wenig, oder?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Es hat aber jetzt auch - - Ja, gut, zu Ihrem Zeitpunkt war die Leiche ja bereits geborgen, da war dann klar, dass Herr Pilnacek tot ist.
Vielen Dank für das Kommen. Ich habe keine weiteren Fragen mehr. – Danke.
Dritte Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur dritten Fragerunde. Herr Abgeordneter Hafenecker, bitte. – Keine weiteren Fragen.
Herr Abgeordneter Hanger? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich habe nur zwei Themenbereiche, die ich noch kurz abfragen möchte, um es noch einmal zu präzisieren, diesen doch sehr wichtigen Punkt: Hat es massiven Widerstand gegen die Durchführung einer Obduktion gegeben? Sie sprechen von 15 Minuten Diskussion. 10 Minuten oder 15? Korrigieren Sie sich? Wie lange war die Zeit?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: 15 habe ich, glaube ich, nicht gesagt.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Präzisieren wir es: Also wie lange war die Diskussion Ihrer Einschätzung nach?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Herr Hanger, ich habe nicht auf die Uhr geschaut. Ich weiß es nicht. Ein paar Minuten. Es war mehr als üblich, weil es normalerweise gar keine Diskussion gibt.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Nein, nein, das ist Ihre Wahrnehmung, das ist ja total in Ordnung. Nur um es zu präzisieren: Mit Frau Sorger haben Sie diese Debatte nicht geführt?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Weil das medial oft kolportiert wurde, dass das mit Frau Sorger war.
Es waren dann einige Polizisten, die eine Spurensicherung gemacht haben, die haben auch ausgesagt, dass sie diese Debatte nicht kennen. (Abg. Krainer [SPÖ] hebt die Hand.) Aber Sie kennen ja die Herren nicht, die schon hier waren, bei uns im - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Falscher Vorhalt!) – Wieso?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Krainer, bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, aber falscher Vorhalt! Kollege Hanger hat gerade gesagt, es hätten hier mehrere Polizisten ausgesagt, dass sie diese Diskussion nicht kennen. Das ist ein falscher Vorhalt. Es haben hier drei Polizisten ausgesagt, dass sie alle quasi die Gemeindeärztin darauf aufmerksam gemacht haben, dass sie nur anregen und nicht anordnen darf. Das heißt, alle drei haben bestätigt, dass es eine Diskussion im Zusammenhang mit der Obduktion gab.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Der Begriff Diskussion, Gespräch oder sonst etwas, das ist eine Wertung, wie immer man das sehen möchte. Tatsache ist, dass es auf jeden Fall eine verbale Kommunikation zwischen den Personen gegeben hat, und wenn der Vorhalt auf das hinzielt, dann wäre es ein zulässiger Vorhalt. Wenn Sie sagen, es wurde überhaupt nicht gesprochen oder sonst etwas, dann wäre es ein falscher Vorhalt. Das ist die Differenzierung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke für die Präzisierung.
Aber noch einmal konkret gefragt und noch einmal auf den Punkt kommend: Kollege Krainer hat vorhin von zwei, drei Polizisten gesprochen, mit denen die Gespräche, Diskussionen, wie immer man das jetzt nennen will, stattgefunden haben. Wer das konkret war, das wissen Sie nicht mehr?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich habe es nie gewusst, weil ich die Herrschaften nicht gekannt habe.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke sehr.
Vielleicht abschließend noch kurz zu dieser ganzen Thematik Totenbeschau nach dem niederösterreichischen Bestattungsgesetz und auf der anderen Seite kriminalpolizeiliche Leichenbeschau: Habe ich das richtig verstanden, noch einmal auf den Punkt bringend, dass Sie den Unterschied gar nicht gekannt haben, bis Sie bei der WKStA ausgesagt haben?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Niemand von meinen Kollegen – ich habe ganz viele gefragt – hat den Unterschied gekannt, weil das immer von der Polizei vorgelegt wird. Und wenn das von der Polizei noch niemandem vorgelegt worden ist, dann haben wir diese Formulare nicht. Die hat nur die Polizei. Wir haben die nicht.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Meiner Einschätzung nach geht es ja gar nicht um Formulare, sondern mir geht es darum, was faktisch stattgefunden hat, und wir haben ganz einfach die Situation, dass die Kriminalpolizisten sagen, es hat eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau gegeben. Sie sagen, es gibt nur eine Totenbeschau. Die Frage ist: Was hat faktisch stattgefunden? Das ist eine Frage, die mich interessiert. Und: Wer hat hier die Verantwortung, dass die Körpertemperatur eventuell gemessen wurde oder nicht?
Also: Ich wollte nur noch einmal diese ganz unterschiedlichen Zugänge, die wir in dieser Fragestellung haben, herausarbeiten.
In dem Sinne keine weiteren Fragen mehr, um auch Redundanzen zu vermeiden. Danke für Ihre Teilnahme.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Abgeordneter Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gibt es noch irgendeine wichtige Frage, die noch nicht gestellt wurde? Oder auch eine unwichtige?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich glaube, Sie haben alle Fragen gestellt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gibt es noch irgendwelche, die wir nur zwei- oder dreimal gestellt haben, die ich noch ein viertes Mal stellen soll?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Da würden mir ein paar einfallen, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ebenso keine weiteren Fragen. – Vielen lieben Dank Ihnen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich hatte keine Fragen mehr, aber weil wir noch so viel Redezeit haben, darf ich sie auch so verwenden. (Abg.
Hanger [ÖVP]: Muss aber nicht sein!)
Ich möchte gerne noch einmal eine Vorlage machen, damit auch Kollege Hanger mitlesen kann. Das wäre noch einmal das Dokument 1211, die Seite 46. Das ist der Tatortleitfaden, an den sich alle Polizisten zu halten haben. (Abg. Krainer [SPÖ]: Wenn sie geschult werden! – Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Hier wird zum Thema Obduktion geschrieben – weil die Frage ist, wieso hier überhaupt eine Diskussion oder eine verbale Kommunikation, wie immer man es bezeichnet, entstanden ist –: „Eine gerichtliche Obduktion wird in der Regel dann angeordnet, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod einer Person durch eine Straftat verursacht worden ist, bzw. wenn ein Fremdverschulden erwiesen ist.“ Dann werden verschiedene Fälle, damit sich auch - - Kollege Hanger interessiert sich nicht dafür. Wenn er aufpassen würde, könnte er noch was lernen. (Abg. Hanger [ÖVP]: Immer! Immer!) – Dann wird für die Polizisten noch genau aufgeführt, in welchen Fällen eine Obduktion beantragt werden sollte. Da müssten sie die Ärztin gar nicht fragen.
Da steht zum Beispiel: „bei jedem Tötungsdelikt“, und da steht auch: „in jedem Fall einer möglichen Fremdverantwortung (Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, usw.)“. Auch das war hier möglich, weil hier nicht grobe Fahrlässigkeit auszuschließen ist. Weiter unten steht auch: „Wasserleichen, Eisenbahnleichen, Brandleichen und Badewannenleichen“.
Es wäre also für jeden Polizisten, jede Polizistin, jeden, der vor Ort anwesend war, mit freiem Auge erkennbar gewesen: Das ist eine Wasserleiche. Wenn ich mich an diesen Tatortleitfaden als solchen halten will, dann hätte man der Staatsanwältin einfach sagen sollen: Wir regen eine Obduktion an. – Es hätte gar nicht die Empfehlung der Gemeindeärztin gebraucht.
Wie wir wissen – das haben wir auch Ihnen vorgelesen –, hat Frau Sorger sogar eingeräumt, dass sie zur Staatsanwältin gesagt hat, eine Obduktion brauche es wegen ihr nicht, der Suizid sei ja offensichtlich. – Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön.
Die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer ist noch nicht erschöpft. Ich darf daher die Frau Verfahrensrichterin fragen, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will. – Ich glaube, das ist so.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, das ist so.
Frau Dr. Wagner, Sie haben gesagt, es war die Rede von der Brücke, wo die Zigarettenpackung gefunden wurde. Ich war bei diesem Lokalaugenschein dabei, ich habe dieses Abflussrohr, diese vermutliche Einstiegstelle gesehen, wo Fußabdrücke dokumentiert wurden und eine Zigarettenpackung vorgefunden wurde. Ist das diese Stelle oder ist die Brücke, von der Sie da sprechen, Ihrer Ortskenntnis nach eine andere Stelle?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Eine andere Stelle, die ist weiter - - Also wenn Sie da vor dem Gewässer gestanden sind (einen Kreis mit dem Zeigefinger auf die Tischplatte zeichnend), ist, glaube ich, da (mit dem Zeigefinger unterhalb des
Kreises deutend) irgendwie dieses Kanalrohr, und die Brücke ist dort drüben (mit dem Zeigefinger links des Kreises deutend), dieses Brückerl.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Und Ihrer Meinung nach war vom Einstieg - -
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Nein, von dem Kanalrohr und von den Fußspuren war überhaupt nicht die Rede. Es war von diesem Brückerl die Rede. Also wenn da (neuerlich einen Kreis mit dem Zeigefinger auf die Tischplatte zeichnend) das Wasser ist, sind Sie da (neuerlich mit dem Zeigefinger unterhalb des Kreises deutend) davor gestanden, und auf der linken Seite (neuerlich mit dem Zeigefinger links des Kreises deutend) ist das Brückerl, dieses berühmte Brückerl, von dem er angeblich runtergehüpft ist.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Runtergehüpft: Das ist so gesagt worden, oder wie?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Na ja, dort kannst du ja nur runterhüpfen, ausrutschen tust du dort nicht.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Sie haben jetzt gesagt, es hat das Gespräch der Frau Inspektorin mit der Staatsanwaltschaft gegeben. Haben Sie von dieser Polizistin oder von anderen Beamten oder sonst irgendjemandem Telefonate wahrgenommen, dass die mit irgendjemandem telefoniert hätten?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Habe ich nichts wahrgenommen.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Wir haben von der ersten Auskunftsperson, das war der Baggerfahrer, gehört, ihm sei als Erstes aufgefallen, dass dieser im Wasser treibende Körper weiß „wie ein Blatt Papier“ war. Ich habe dann noch einmal nachgefragt. Er hat gesagt: Kopf und Hände waren weiß wie ein Blatt Papier.
Jetzt ist die Rede vom blauen Kopf. Wenn Sie das medizinisch beantworten können – ich weiß es nicht, ich frage Sie –: Kann es sein, dass ein Kopf weiß ist und dann allenfalls durch Bergemaßnahmen oder irgendwie nachträglich blau wird, oder ist das medizinisch aus Ihrer Sicht nicht wahrscheinlich, nicht möglich? Oder können Sie es nicht sagen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Meiner Einschätzung nach ist es unwahrscheinlich, dass der in der kurzen Zeit dann so blau wird, denn man muss sich ja vorstellen: Das Blut rinnt herunter und dann wird es blau. Also dann ist der Totenfleck am tiefsten Punkt.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Da ich keine Medizinerin bin: Sie haben zuerst auch gesagt, der Kopf war blau und sonst gab es keinen Totenfleck. Ist der blaue Kopf sozusagen ein Totenfleck?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ja.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Und dann noch: Sie haben diesen Zettel ausgefüllt, und es ist Ihnen auch vorgelegt worden, dass sozusagen die Gemeindeärztin ein Fremdverschulden nicht ausschließen kann und deswegen eine Obduktion anregt.
Es tut mir leid, wenn Sie sich wiederholt gefragt fühlen, es ist trotzdem für mein Verständnis: Wenn ich ein Fremdverschulden nicht ausschließen kann, hat man dann nicht eine theoretische Vorstellung, was dieses Fremdverschulden sein könnte? Inwiefern oder was war Ihr Grund, dass Sie sagen: Na ja, das könnte ja auch ein Fremdverschulden gewesen sein!? In welcher Form wäre das denn möglich gewesen?
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Ich wusste nicht, woran er verstorben ist. Insofern kann ich ein Fremdverschulden nicht ausschließen. Das ist ein Ausschließungsgrund.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, aber wenn ich Ihnen jetzt Ihre eigenen Beispiele noch einmal wiedergebe, die Sie vorher gesagt haben: Sie haben gesagt: Na ja, da habe ich einen Patienten, den kenne ich lange und der ist so und so krank und dann ist der am Tisch eingeschlafen oder im Bett eingeschlafen, oder jemand hat eine Krücke und geht und fällt die Treppe runter. – Aber ehrlich gesagt, da kann ich es ja auch nicht ausschließen. Ich kann nie ausschließen, ob der, der lange krank war, von irgendjemandem zu viele Herztropfen oder so etwas gekriegt hat, oder ob der, der eine Krücke hat, die Treppe runtergestoßen worden ist. Also das heißt, nach dem könnte man ja niemals ein Fremdverschulden ausschließen, es müsste immer eine Obduktion geben.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Also ich denke mir, dass man diese Einschätzung als Arzt schon hat, wenn man die Patienten langjährig betreut. Und bei einem, der drei Stents drinnen hat und schon vier Herzinfarkte gehabt hat – also pfff – und friedlich eingeschlafen ist, also dann wird es schon so gewesen sein, dass er eines natürlichen Todes gestorben ist.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Es ist dann trotzdem letztendlich immer ein bisschen eine Wahrscheinlichkeitsabwägung auch – mit der persönlichen Erfahrung und mit der persönlichen Kenntnis, aber letztendlich bleibt natürlich (Auskunftsperson Wagner: Natürlich, ja!) ein bisschen eine Wahrscheinlichkeit übrig.
Auskunftsperson Dr. Dagmar Wagner: Vollkommen richtig.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Frau Dr.in Wagner, es gibt jetzt keine Fragen mehr. Damit ist die Befragung für Sie beendet. Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihr Erscheinen. Danke schön.