S te n og rap h i sch e s P r otokol l
Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss
Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek
5. Sitzung | medienöffentlich
29. Jänner 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Befragung der Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Dann darf ich die nunmehrige Auskunftsperson, Frau Mag. Kristin Sterlini, und ihre Vertrauensperson, Herrn Dr. Bernhard Kramer, sehr herzlich begrüßen.
Ich gehe natürlich davon aus, dass die persönlichen Daten, die Sie vorgelegt haben, der Richtigkeit entsprechen – nur der Vollständigkeit halber –, und darf Sie, Frau Mag. Sterlini wie folgt belehren:
Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten, und ich weise Sie auf diese Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss ist gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen, und ich weise Sie auf diese Belehrung nochmals hin. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden; weder Sie noch Ihre
Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge herstellen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
In diesem Sinn darf ich auch Herrn Dr. Bernhard Kramer belehren:
Auch Sie belehre ich über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden. Sie selbst als Vertrauensperson sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen.
Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Frau Verfahrensrichterin.
Sehr geehrte Frau Mag. Sterlini, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann darf ich jetzt das Wort wieder an die Frau Verfahrensrichterin weitergeben, um die Erstbefragung durchzuführen.
Erstbefragung
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Frau Mag.a Sterlini, in welcher Weise waren Sie mit der Causa Pilnacek befasst und in welchem Ausmaß und in welcher Rolle?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich war damals Staatsanwältin in Krems, und ich war nur ganz am Anfang kurz mit dem Fall befasst.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Was bedeutet das konkret: „ganz am Anfang kurz“?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das heißt, ich war an dem Tag im Büro, als das Telefon läutete. Die Kanzlei hat angerufen und hat gesagt, die Polizei ist am Apparat, es geht um eine Leichenfreigabe und derzeit können sie niemanden erreichen, und ob ich den Anruf entgegennehmen könnte. Ich habe gesagt: Ja!
Sie haben mich verbunden, die Polizei hat sich gemeldet. Die Polizistin hat gesagt, sie haben Christian Pilnacek tot aufgefunden, er ist in der Donau ertrunken, es gibt keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, und ob ich die Leiche freigebe.
Für mich war diese Information zu wenig, und ich habe dann gesagt, sie sollen mir doch die Umstände vor Ort näher beschreiben. Die Polizistin hat dann berichtet, dass das eben ein Donaualtarm ist, der Wasserstand sehr niedrig, Christian Pilnacek am Rücken läge und das Gesicht ober Wasser.
Für mich war dann ihre Behauptung, dass das eindeutig ein Ertrinkungstod gewesen sei, nicht mehr wirklich nachvollziehbar, was ich auch artikuliert habe, worauf die Polizistin dann gemeint hat, nein, er sei sicher ertrunken, nur weil er berühmt ist, brauchen wir ihn nicht zu obduzieren.
Wie gesagt: Er ist sicher ertrunken!, ist keine überprüfbare Begründung, und ich habe dann gesagt, ich möchte mit der Ärztin sprechen. Die Ärztin war dann zufällig meine Freundin Dagmar Wagner. Ich habe sie gefragt: Woran ist er gestorben? Dagmar hat gesagt, sie weiß es nicht. Ich habe dann darauf gesagt: Und wieso sagt dann die Polizistin, er ist eindeutig ertrunken und nur weil er berühmt ist, brauchen wir ihn nicht zu obduzieren? Daraufhin hat Dagmar gemeint: Berühmt oder nicht – so sinngemäß –, sie ist keine Wahrsagerin, sie weiß nicht, woran er gestorben ist. Sie hat das dann auch noch ein bisschen begründet, eben auch mit den Umständen der Auffindungssituation, und dann hat sie auch gesagt: Er hat einen zu blauen Kopf!, glaube ich, ja.
Für mich war es dann klar, dass eine Obduktion anzuordnen ist. Ich habe mir wieder die Polizistin ans Telefon geben lassen, habe zu ihr gesagt, dass er zu obduzieren sein wird und ein Bericht zu schicken sei – also ein Anlassbericht in dem Fall. Und das war es eigentlich für mich, viel mehr habe ich nicht gemacht.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Gut.
Damit ich das jetzt nur noch einmal klären kann – ich möchte das nur sagen, weil Sie gesagt haben, die „Kanzlei hat angerufen“; darf ich da diese Gerichtssprache übersetzen? (Auskunftsperson Sterlini: Mhm!) –: Mit Kanzlei meinen Sie jetzt natürlich nicht eine Rechtsanwaltskanzlei.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, unsere Geschäftsstelle, oder - -; ja.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Die Geschäftsstelle. Um es aber auch noch einmal zu wiederholen: Diese Mitteilung, dass es sich um Christian Pilnacek handelt, dass er ertrunken ist und dass das klar ist, das hat alles schon im Gespräch stattgefunden, bevor Sie mit der Ärztin gesprochen haben?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja. Ja, so wie ich es gesagt habe.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Danke schön.
Jetzt habe ich nur noch eine Frage. Weil das jetzt so häufig Thema war, ob eine Totenbeschau oder eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durch die Gemeindeärztin vorgenommen wurde, ist jetzt meine Frage: Hat das in Ihrer dienstlichen Wahrnehmung oder in Ihrer dienstlichen Entscheidungsfindung eine Rolle gespielt? Machen Sie selber da eine dienstliche Unterscheidung zwischen Totenbeschau und kriminalpolizeilicher Leichenbeschau? Und hat das irgendeine konkrete momentane Bedeutung gehabt, was genau formal die Gemeindeärztin vorgenommen hat, bevor mit Ihnen telefoniert wurde?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, das hat es nicht, und ich kann es auch begründen. Für mich war es nicht eindeutig, dass man zu dem Zeitpunkt sagen kann, dass Herr Pilnacek ertrunken ist, und deswegen wollte ich mit der Ärztin sprechen; und wenn die Ärztin als Sachkundige sagt, sie weiß es nicht, dann ist für mich klar gewesen, man muss eine Obduktion vornehmen. Es war für mich unabhängig davon, ob sie das im Rahmen einer Leichenbeschau oder Totenbeschau oder in einer sonstigen Form getroffen hätte.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Also für Sie war sozusagen nur das Ergebnis (Auskunftsperson Sterlini: Nur der Sach- -!) und der Sachverhalt (Auskunftsperson Sterlini: Ja!), der Schluss, zu dem sie kommt, wichtig und nicht, auf welcher formalen Basis sie das macht.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, die medizinische Diagnose.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank. Ich bin am Ende. Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön, Frau Verfahrensrichterin.
Erste Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Für die Abgeordneten: Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt.
Im Sinne der getroffenen Redeordnung erteile Herrn Abgeordneten Grüner das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Frau Mag. Sterlini, vielen Dank, dass Sie hier sind und dass Sie uns für Fragen zur Verfügung stehen.
Sie haben gesagt, Sie waren nur in einem eingeschränkten Zeitraum damit betraut. Ich stelle Ihnen trotzdem einige Fragen, vielleicht haben Sie da oder dort trotzdem Wahrnehmungen.
Ich beginne bitte mit dem Dokument Ordnungsnummer 1, die Nummer des Dokuments ist 826. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Da nur einleitend: Das ist eine Stellungnahme von Inspektor Fellner, wo er Beispiele anführt, wann in der Vergangenheit Obduktionen durchgeführt wurden und wann nicht. Das hat mit dem Fall jetzt gar nichts zu tun.
Meine Frage wäre: Gibt es da eine Art Kriterienkatalog betreffend Obduktionsanordnungen oder ist das eine individuelle Entscheidung? Wie kann man sich das vorstellen? Können Sie uns das erklären?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das ist eine Entscheidung anhand des konkreten Falls.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das heißt, eine individuelle Entscheidung?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Kriterienkatalog gibt es da nicht? Oder ist das Erfahrung? Oder - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Na ja, ich meine, wenn zum Beispiel alles zugesperrt ist und neben dem Toten ein Testament liegt und er sonst seine Habe schön danebengelegt hat und dann – weiß ich nicht – eine Waffe, und er sich erschossen hat, ja, dann brauchen wir, glaube ich - -
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Aber Vorgaben gibt es da keine?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Konkrete Vorgaben kann es nicht geben. Man weiß ja nicht, wie der konkrete Fall ist, der zu beurteilen ist; also ein gewisser Ermessensspielraum ist da schon – und Erfahrung. Und wie gesagt, es gibt auch einen Arzt, und letztlich ist ja auch der Arzt derjenige, der das Zünglein an der Waage ist. Weil: Ich würde niemals, wenn der Arzt sagt, da gehört eine Obduktion, sagen: Puh, nein, also ich bin der Meinung, das ist unnötig! – Ja, ich meine, das steht mir auch nicht zu.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Ich stelle Ihnen auch sehr allgemeine Fragen. Wer trifft die Entscheidung, dass eine Obduktion durchzuführen ist? Wer ordnet sie an?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Angeordnet wird sie von der Staatsanwaltschaft.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Ich würde Ihnen jetzt gerne die Ordnungsnummer 2 vorlegen, Dokument 51.
(Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Dort steht auf Seite 232 im untersten Absatz circa in der Mitte: „Bei der Staatsanwältin hat es sich um Mag. Kristin Sterlini gehandelt. Diese kenne ich schon sehr lange. Sie sagte mir, dass es keine Obduktion geben würde, nur weil es sich um eine bekannte Person handelt.“ – Das ist aus der Zeugenaussage der Gemeindeärztin. Ich weiß nicht, ob Sie das jetzt schon gesehen haben.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe keine Brille auf, aber Sie haben es ja vorgelesen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ja, genau.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Vielleicht lese ich es doch sicherheitshalber. (Abg. Grüner [ÖVP]: Im unteren Absatz in der Mitte!) Oder Sie lesen es mir noch einmal vor. Das war jetzt - - (Die Auskunftsperson holt ihre Brille aus ihrer Handtasche.) Letzter Absatz?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Im letzten Absatz der Satz in der Mitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: „Totenstarre war noch nicht eingetreten.“?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): „Bei der Staatsanwältin hat es sich um Mag. Kristin Sterlini gehandelt. Diese kenne ich schon sehr lange. Sie sagte mir, dass es keine Obduktion geben würde“.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich weiß nicht, ich glaube, ich habe nicht die richtige Seite. Ich sehe meinen Namen nirgends.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: 232. (Der Verfahrensanwalt wendet sich an Auskunftsperson und Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Da, jetzt habe ich es. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson. – Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)
Na, das stimmt in der Form nicht. Ich habe ihr gegenüber die Worte der Polizistin wiederholt. Ich war nicht der Meinung der Polizistin und habe ja deswegen Dagmar verlangt. Und nachdem sie gesagt hat, sie kann kein Fremdverschulden fest - -, ja, sie kann nicht sagen, woran er gestorben ist, habe ich damit meinem Erstauen irgendwie Ausdruck verschafft und habe halt dann
gesagt: Ja, aber warum sagt die Polizistin dann das?, und habe das wiederholt –
meine Worte sind das nicht.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das heißt: „Sie sagte mir, dass es keine Obduktion geben würde, nur weil es sich um eine bekannte Person handelt.“ – das ist das Zitat –, da haben Sie keine Wahrnehmung?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Wie auch immer Sie das gesagt hat: Ich habe das nicht gesagt. Ich habe die Worte der Polizistin ihr gegenüber wiederholt, aus Anlass meiner eigenen Unsicherheit über die Feststellung: Sie ist sicher – ertrunken!
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Jetzt hat Frau Dr. Wagner heute gesagt, dass sie zur Polizistin - -, also sie Sie verlangt hat – die Polizistin hat mit Ihnen telefoniert und Frau Dr. Wagner wollte mit Ihnen sprechen. Sie haben vorhin gesagt, Sie haben die Ärztin verlangt, gegenüber der Polizistin. – Das ist ein Widerspruch. Wie ist da Ihre Erinnerung?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nachdem keine weitere Begründung geliefert wurde, habe ich gesagt: Ich möchte mit der Ärztin sprechen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Dann möchte ich bitte Ordnungsnummer 2.1 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wieder im vorletzten Absatz steht in der Mitte:
„Schnucki, wenn ich jetzt ah Hackn’ hab, hast’as du auch.“
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das sei eine Aussage gewesen. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung? Wenn ja, wie wäre diese zu verstehen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Also ich kann mich daran nicht erinnern, ob sie es gesagt hat oder nicht. Also ich kann mich nicht erinnern, und ich verstehe auch nicht, was das heißen soll. (Abg. Krainer [SPÖ]: Das kann ich übersetzen! – Heiterkeit der Abg. Tomaselli [Grüne].)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP) (erheitert): Das liegt im Auge des Betrachters.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Na, ich verstehe es nicht. Was soll das heißen? (Abg. Krainer [SPÖ]: Schnucki ist eine ortsübliche Anrede ...!)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Frau Dr. Wagner von Fremdverschulden ausgegangen ist?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein. Sie hat gesagt, sie kann die Todesursache nicht feststellen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke schön.
Ordnungsnummer 3 bitte, Dokument 1177, da bitte auf die Seite 1. Das ist der Anfallsbericht, den Sie um 12.47 Uhr erhalten haben. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Wenn Sie jetzt bitte auf Seite 3 wechseln. Auf Seite 3 steht unter der Überschrift „Verständigung der StA Krems:“: „Um 09:43 Uhr wurde durch KI Sorger die zust.“ – zuständige –
„Staatsanwaltschaft [...] Mag. Sterlini telefonisch in Kenntnis gesetzt. Diese ordnete die Übermittlung eines Anlassberichtes an; die Entscheidung über eine Obduktion wird von der StA Krems nach Prüfung des Anlassberichtes erfolgen“. (Auskunftsperson Sterlini: Mhm!) – Ist das so korrekt? Oder wie waren da Ihre Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe den Bericht dann nicht mehr gesehen. Also ich kenne den Bericht nicht. Was wollen Sie jetzt wissen, was korrekt ist?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Haben Sie einen solchen Anlassbericht, wie es da steht, angefordert?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, ich habe gesagt, es ist einer zu übermitteln, ja.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Kann man vielleicht das Mikrofon - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini (sich näher zum Mikrofon neigend): Ja, ich habe gesagt, ein solcher ist zu übermitteln.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Jetzt steht es auf der gleichen Seite oben fett geschrieben und unterstrichen: „Fr.“ – Frau – „Dr. Wagner regte durch Durchführung einer gerichtlichen Obduktion, da ein Fremdverschulden nicht auszuschließen ist bzw.“ – beziehungsweise – „eine Todesursache für die Ärztin nicht feststellbar war.“
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, das hat sie mir auch am Telefon gesagt.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das war also auch Gegenstand des Telefonats, ja.
Sie haben gesagt, Sie waren in der Folge nicht mehr dabei, aber haben Sie eigene Wahrnehmungen, wie es dann in weiterer Folge zur Entscheidungsfindung kam, ob jetzt die Obduktion angeordnet wird oder nicht?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Natürlich habe ich dann gewusst, dass eine Obduktion von der zuständigen Staatsanwältin angeordnet wurde und dieser Bericht dann direkt an sie gegangen ist, aber mehr nicht.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ist Ihnen irgendein Dokument bekannt, in dem von einer Obduktion abgeraten worden sein soll – ein Dokument, ein Vermerk oder sonst etwas?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ein schriftlicher Vermerk?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ja.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Auf Seite 3 – auf derselben Seite – im zweiten Absatz unter „Verständigung der StA Krems:“ steht: „Nach Rücksprache mit der StA Krems und Erstaufnahme durch die örtlichen Kriminalbeamten wurde die Leiche durch das örtliche Bestattungsunternehmen in die Aufbahrungshalle Rossatz verbracht.“ – Ihrer Erinnerung nach: Gab es mit Ihnen da weitere Kontaktaufnahme mit Kriminalbeamten? Hat Sie jemand kontaktiert?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, niemand.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das heißt, Sie haben ein
Telefonat geführt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Ordnungsnummer 4 bitte, das ist Dokumentennummer 793 – wenn Sie hier bitte auf Seite 5 gehen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Das ist aus der Vernehmung des Abteilungsinspektors P.1. Seite 5 ganz unten, wenn Sie die letzten beiden Absätze einmal durchlesen, bitte: „Ich selbst habe am Vormittag lediglich“ und so weiter.
Der letzte Satz interessiert mich: „Ich habe daher Mag. STERLINI auf den Tatortleitfaden und auf die Tatsache, dass es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, hingewiesen.“ – Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
1 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit P. anonymisiert.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Wir haben es noch nicht gefunden.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Die letzten beiden Absätze. (Der Verfahrensanwalt wendet sich an Auskunftsperson und Vertrauensperson. – Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Können Sie noch einmal sagen, wo ich
lesen soll: „Antwort“, letzter Absatz?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Die letzten beiden Absätze, insbesondere den letzten Satz.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: „Anmerken möchte ich“ – dort?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): „Ich selbst habe am Vormittag“ und so weiter – die letzten beiden Absätze, den letzten Absatz (Auskunftsperson Sterlini: Mhm!), den letzten Satz vor allem.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe mit Herrn P. nie telefoniert. Mein Telefonat war ausschließlich da mit Frau Sorger. Ich habe nur mit Frau Sorger gesprochen. Ich kann mich vielleicht nicht mehr erinnern, aber möglicherweise war ich dann verhandeln. Also - -
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Also an ein Telefonat - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, kann ich mich nicht erinnern.
(Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das heißt, Herr P. - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Kenne ich nicht, nein. Er hat nicht mit mir gesprochen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ordnungsnummer 5, bitte, Dokument 779. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Der dritte Absatz: „Ich habe an diesem Nachmittag einige Male mit
der StA Krems“ – und so weiter – telefoniert. „Ich habe sicher mit Mag. Sterlini [...] Mag. A. W.2 gesprochen.“ – Wenn Sie das schon entdeckt haben - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Welche Seite?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Entschuldigen Sie, Seite 8, dritter Absatz. (Auskunftsperson Sterlini: Das sagt - -?) – Chefinspektor Fellner sagt das.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, ich habe nur mit Frau Inspektor Sorger gesprochen. Ich habe sonst kein Telefonat in dieser Sache geführt. Das erste Telefonat war mit Frau Inspektor Sorger, Frau Dr. Wagner und dann wieder mit Dr. Sorger. Dann habe ich aufgelegt und dann habe ich in dieser Sache nicht mehr telefoniert.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen zu Kontaktaufnahmen von anderen Personen – Politikern oder anderen Personen –, die Einfluss genommen hätten?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Dann hätte ich Ihnen noch gerne bitte die Ordnungsnummer 6 vorgelegt, Dokument Nummer 63, Seitennummer 409. Das ist eine E-Mail der Leiterin der StA Krems Susanne Waidecker. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe jetzt die Anordnung der Obduktion vor mir. (Der Verfahrensanwalt wendet sich an die Auskunftsperson.) Da Seite 409?
2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit A. W. anonymisiert.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Dokument 63, Ordnungsnummer 6.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, „der Tote ist Christian Pilnacek. Bitte obduzieren, mich informieren und darüber“ - -
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Genau. „Ich möchte jegl.“ –
jeglichen – „Verschwörungstheorien vorbeugen.“
Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesem E-Mail?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich kenne es nicht.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Aber Sie haben es erhalten: Kristin Sterlini.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, A. W. steht oben. (Der Verfahrensanwalt wendet sich an Auskunftsperson und Vertrauensperson.)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Oben stehen die Empfänger –
Kristin Sterlini. Das ist eine E-Mail, die offensichtlich an alle Staatsanwälte - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich kenne sie nicht.
Ah, das muss man schon ganz lesen: „Wer den Bericht mit der Wasserleiche aus Rossatz[...] bekommt: der Tote ist“, und soll berichten. Natürlich, am Anfang war ja nicht klar, wer der zuständige Staatsanwalt ist. Das ist gleich ausgeschickt worden, um das allen mitzuteilen. Treffen tut es dann natürlich nur einen, und das war nicht ich.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Weil unten steht: „Ich möchte jegl.“ – jeglichen – „Verschwörungstheorien vorbeugen.“ Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen oder warum das geschrieben wird oder sonst was? – Nur falls Sie es wissen.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, weiß ich nicht. Ich kann mich auch an das Mail konkret nicht erinnern.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ordnungsnummer 61, bitte, Dokument Nummer 1062. Auf Seite 10 ist die Anordnung der Obduktion. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Für uns Unwissende: Können Sie uns erklären, warum da § 80 und § 81 – also fahrlässige Tötung und grob fahrlässige Tötung – draufstehen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Weil das so gehandhabt wurde.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Vielleicht können Sie das erklären. Warum wurde es so gehandhabt oder was ist da üblich oder gab es da Ansätze?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, wenn die Polizei anruft und sich wegen einer Leichenfreigabe erkundigt, haben diese Akten den § 80, 81 bekommen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Gibt es aber einen Grund dafür? Es könnte ja ein anderer Strafparagraf auch sein?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das hat ja keinen Anspruch auf endgültige Richtigkeit. Da ist in dem Feld was einzutragen, ich weiß nicht, ob man das eintragen muss – wahrscheinlich dann ins Register –, und wenn sich etwas anderes herausstellt, was dazukommt, wird das ergänzt, berichtigt. Das ist nicht in Stein gemeißelt.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ordnungsnummer 9, bitte, Dokument Nr. 92, Seite 2 – meine letzte Frage in dieser Runde. Wenn Sie den drittletzten Bulletpoint bitte lesen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: „Da für die Abklärung der Todesursache“?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ja genau, bitte. Da ist von
keinem „Hinweis auf Fremdverschulden“ die Rede.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Von wann ist das? Also in meinem - -
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Dieses Schreiben der StA Krems an die Oberstaatsanwaltschaft – mich würde nur interessieren, ob Sie eigene Wahrnehmungen zu dieser Formulierung, zum ganzen Absatz haben: kein
„Hinweis auf Fremdverschulden“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Was wollen Sie jetzt dazu von mir wissen?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich wiederhole die Frage
(Auskunftsperson Sterlini: Bitte!), ob Sie dazu eigene Wahrnehmungen haben.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, habe ich nicht. Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke. Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Bitte.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste: Frau Abgeordnete Kumpan- Takacs. – Bitte. (Abg. Tomaselli [Grüne] hebt die Hand.)
Entschuldigung: Frau Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Präsident.
Ich wollte nur sagen: Es könnte sich vielleicht hier um einen falschen Vorhalt handeln, weil das Dokument ja weit nach der Obduktion ist. Wir hingegen diskutieren ja die eigene Wahrnehmung der Auskunftsperson am Todestag. Das war dann sechs Tage vor der Obduktion.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete, das ist grundsätzlich richtig. Das ist aus den zulässigen Akten ein Absatz und es wurde die Auskunftsperson danach gefragt, ob sie dazu irgendeine Wahrnehmung hat. Man hätte natürlich sagen können, das kommt aus dieser Zeit, dann hätte man das Datum gesehen, von wann das ist oder sonst etwas. Die Frau Staatsanwältin hat aber ohnehin gesagt, sie hat dazu überhaupt keine Wahrnehmung. Man hätte vielleicht auch anders fragen können, aber aufgrund der Antwort – gar keine; egal ob es früher war, später war oder sonst was –, ist das eigentlich eine Zeitangabe.
Ich gebe Ihnen aber grundsätzlich recht, dass man beim Vorhalt auch sagen kann, von wann ein Dokument kommt. In dieser Konstellation gibt es dazu aber gar keine Wahrnehmung, weder vor dem Auffinden der Leiche, nach dem Auffinden, irgendwann, nämlich gar keine. Das ist als Zeitbegriff sehr präzise, so wie eine Null in der Mathematik – Professor Taschner fragen! – auch etwas ganz Präzises ist.
Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Vielen Dank, Frau Mag. Sterlini, dass Sie uns zur Verfügung stehen.
Ich habe noch eine Frage zum Journaldienst: Sie haben gegen dreiviertel zehn Uhr an diesem Tag das Telefonat entgegengenommen. Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, warum der eigentliche Journaldienst das nicht tun konnte oder nicht zur Verfügung stand?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein. Wobei: Das wird in der Sekunde durchgewählt; die Kollegin kann nur kurz aus dem Zimmer gewesen sein. Der dann als Erster quasi abhebt, kommt dran.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Der hat das Telefonat – verstehe, ja. Das heißt, man meldet sich auch nicht ab, wenn man Journaldienst hat und jetzt einmal kurz weg ist. Dann ist das (Auskunftsperson Sterlini: Nein!) für Sie jetzt nicht unüblich, dass Sie so ein Telefonat bekommen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Gut. Haben Sie Notizen zu dem Telefonat gemacht?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, habe ich nicht gemacht.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das ist jetzt auch nicht üblich, wenn man für jemanden oder für den Journaldienst ein Telefonat entgegennimmt, dass man dann etwas notiert oder Aktenvermerke macht oder so?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich meine, in dem Fall habe ich gewusst, ein Bericht kommt, und habe auch darauf geachtet, dass ein Bericht wirklich einlangt. Dass natürlich das drinnen steht, was geredet wurde, habe ich vorausgesetzt – war ja auch der Fall, also das mit der Anregung der Obduktion.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Was genau haben Sie nach dem Telefonat, außer dass Sie sozusagen diesen Bericht eingefordert haben, noch veranlasst?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe sonst nichts mehr veranlasst.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ich hätte eine Frage zur Zuteilung: Können Sie uns vielleicht schildern, wie es dazu kommt, welche
Staatsanwältin/welcher Staatsanwalt einen Fall zugeteilt bekommt und wer das zuteilt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das geht sozusagen im Radl: Ein Bericht kommt rein und der bekommt die nächste Zahl, und das geht eins, zwei, drei, vier; also so in der Reihenfolge.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): So in der Reihenfolge. Wie kann ich mir das vorstellen? Hat dann die zuständige Staatsanwältin von Ihrem Telefonat gewusst? Hatten Sie in der Zwischenzeit mit ihr Kontakt, weil Sie sozusagen ja Informationen über das Telefon entgegengenommen haben? Ich stelle mir das jetzt so vor, dass man sich dann in der Zusammenarbeit irgendwie auch austauscht oder eben die Informationen zusammenträgt. Oder beginnt die Zugeteilte dann quasi von vorne?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Von vorne kann man nicht sagen. Bei mir ging es lediglich um die Frage: Können wir ihn beerdigen oder sollen wir weiter was tun? Mehr wurde letztlich nicht besprochen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Mhm, verstehe. Noch eine Frage zur E-Mail: Das heißt, Sie haben auch mit Ihrer Leitenden Staatsanwältin nicht über das Telefonat oder über die Informationen gesprochen, die Sie über das Telefonat erhalten haben, bevor die E-Mail ausgeschickt wurde? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich kann mich leider nicht mehr genau erinnern, aber ich glaube, ich habe meiner Chefin ziemlich zeitnah nach dem Telefonat mitgeteilt, dass man eben die Leiche von Christian Pilnacek gefunden hat. Vielleicht war das dann der Anlass für ihr Rundschreiben? Aber ich weiß es nicht mehr.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Waren Ihnen rund um dieses Telefonat oder anschließend diese auch von der Leitenden Staatsanwältin
genannten Verschwörungstheorien oder zu diesem Zeitpunkt auch schon ein Medienbericht bekannt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, da ist er ja gerade erst gefunden worden und gestorben.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Frau Waidecker haben Sie nach dem Telefonat genau was mitgeteilt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe Ihnen schon gesagt, ich kann mich nicht mehr erinnern. Ich glaube, dass ich ihr das gesagt habe, und sie hat auch gesagt, dann gehört er obduziert, aber ich kann es nicht beschwören.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ich würde gerne zum Inhalt des Telefonats mit Frau Sorger und Frau Wagner zurückkommen. (Auskunftsperson Sterlini: Mhm!) Sie haben selbst gesagt, es hat Sie ein wenig erstaunt, wie Frau Sorger auf Sie telefonisch zugegangen ist. Haben Sie auch einen Konflikt wahrgenommen, der am Fundort stattgefunden hat? Ist das irgendwie über das Telefonat bis zu Ihnen gelangt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: In dem Telefonat nicht, nachher schon.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Mhm. Wann oder wie haben Sie davon nachher erfahren?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Bald nachher wahrscheinlich, weil mir Dagmar das erzählt hat, indem sie sich darüber aufgeregt hat, dass man ihre medizinische Meinung da nicht ernst genommen hat und sie da offenbar auf Widerstand gestoßen ist.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Können Sie uns vielleicht auch noch einmal genauer schildern, wie Sie diesen Widerstand im Telefonat wahrgenommen haben?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Gegenüber der Ärztin, oder?
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Auch gegenüber einer Obduktion – vielleicht gar nicht so sehr.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Von Frau Inspektor Sorger?
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ja.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Na ja, ihre Einschätzung war irgendwie ein bisschen apodiktisch.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Mhm. Können Sie vielleicht auch Unterschiede benennen, wenn Sie andere Fälle von Leichenfunden und Telefonaten heranziehen, wie eine Vorgehensweise üblicherweise verläuft, oder wo Sie weniger erstaunt sind oder gar nicht?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Worüber erstaunt? Dass man sich der Todesursache sicher ist? (Abg. Kumpan-Takacs [SPÖ]: Mhm!) Ja, das habe ich ja eh schon zum Beispiel mit dem Abschiedsbrief gesagt. Wenn alles rundherum versperrt ist, ein langer Leidensweg, wo man eigentlich nur darauf wartet, wann dieses Leiden endet – diese Fälle.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Mhm.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: In dem Fall war das aber nicht so.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ich habe noch eine organisatorische Frage: Ab wann haben Sie gewusst, dass Sie nicht mehr zuständig sind; beziehungsweise war das von Anfang an klar, dass Sie nicht zuständig sind?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das war nicht klar. Das war nicht klar, je nachdem, wo das Radl stehen bleibt.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das heißt, es hätte auch gut sein können, dass Ihnen der Fall zugeteilt wird?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Mhm.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das haben Sie zu dem Zeitpunkt nicht gewusst.
Vielen Dank. Die restliche Zeit nehme ich noch mit.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke, bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Frau Magister, vielen Dank fürs Zeitnehmen. Ist es Ihre erste Aussage im Untersuchungsausschuss?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist Ihr Arbeitgeber mit einem Angebot bei der Unterstützung zur Vorbereitung auf Sie zugekommen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Inwiefern?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Mir ist ein Coaching angeboten worden. Der Arbeitgeber – es war vom Ministerium aus.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Welches Ministerium war das dann?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das Justizministerium.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In welcher Form ist man auf Sie zugekommen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Man hat mich gefragt, ob ich das machen möchte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja. Ja, ich war noch nie bei einem Untersuchungsausschuss, und mich hat es natürlich interessiert, was hier passiert und was ich zu erwarten habe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Zur StA Krems: Wie viele Staatsanwälte gibt es dort?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Referate waren es sechs, damals. Ich bin ja schon seit Längerem in Pension, und damals, glaube ich, waren es sechs Referate.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Seit wann sind Sie in Pension?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Seit Mai voriges Jahr.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie viele Mitarbeiter sind in der StA Krems insgesamt tätig?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Weiß ich nicht. Zu den Staatsanwälten habe ich es beantwortet. Zur Kanzlei: Natürlich kann ich mich bemühen, die jetzt versuchen - - Aber ich glaube, es ist nicht so relevant, oder?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielleicht eine andere Frage: Wie bewerten Sie den Arbeitsanfall in der StA Krems im Verhältnis zu den personellen Ressourcen? Was war da Ihre Wahrnehmung?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Fordernd.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Konkreter?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Es war viel zu tun.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie viele Fälle lagen da circa bei Ihnen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich kann mich nicht mehr erinnern.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Darf ich auch nur kurz eine Frage stellen: Worauf möchte man jetzt mit dieser Frage hinsichtlich des Ermittlungsauftrages des Untersuchungsausschusses hinaus?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ob die StA Krems, die ja noch später Thema sein wird, funktioniert, ob die personelle Ausstattung dem Arbeitsaufwand entspricht. (Abg. Hanger [ÖVP]: Geht es noch allgemeiner?)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ob die Staatsanwaltschaft funktioniert –
das ist der Hintergrund der Frage. – Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigung, es ist halt nicht ein unmittelbarer Zusammenhang, ob jetzt Einfluss auf diese Ermittlungen genommen wurde oder nicht. (Abg. Krainer [SPÖ] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Abgeordneter Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Prinzipiell ist natürlich das Funktionieren von Ämtern und Behörden immer für Untersuchungsausschüsse interessant. Wenn irgendwo zum Beispiel Fehler passieren, kann das ja strukturelle Ursachen haben, weil es eine Arbeitsüberlastung gibt. Das ist jetzt alles total hypothetisch, was ich sage, aber prinzipiell waren das jetzt keine Fragen, finde ich, die total - - Ich meine,
„fordernd“, finde ich, ist eine Antwort, mit der ich etwas anfange.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich sehe das auch so, dass man allfällige Missstände in der Verwaltung – das ist ja durchaus das, was der
Untersuchungsausschuss auch zutage fördern kann – natürlich auch ermitteln kann. Ich ersuche bei der Formulierung der Frage, sie aber wirklich so zu stellen, dass man sagt: Wie konkret ist es jetzt? Die Antwort war „fordernd“, Kollege Krainer hat es schon gesagt. Was war dann die zweite Frage, ob es funktioniert, oder was? Ob die Staatsanwaltschaft funktioniert hat?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie viele Akten bei einer Staatsanwältin circa liegen, um es sich vorzustellen.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Damit können Sie nichts anfangen, mit einer Zahl, denn eine Zahl kann ganz wenig Arbeit sein und sie kann ganz, ganz viel Arbeit sein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das stimmt, aber trotzdem ist - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich weiß es nicht, aber es gibt Statistiken. Wenn Sie das genau wissen wollen, dann müssen Sie halt schauen. Ich weiß es nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Dann zurück zum Telefonat: Da haben Sie ja schon berichtet, dass Fremdverschulden Thema war. War auch Suizid ein Thema?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich glaube nicht, ich kann mich nicht daran erinnern.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War allgemein die Todesursache ein Gesprächsthema?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Natürlich, es geht immer um die Todesursache. Ja, nichts anderes haben wir versucht, zu klären; was die Todesursache ist, ob einer weiß, was wirklich die Todesursache ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Konkret, ob Suizid oder Unfall, war dann aber kein Thema?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Man hat es nicht gewusst! Die Ärztin hat gesagt, sie weiß nicht, woran er gestorben ist. Ich war auch unsicher. Nur die Polizistin war sich sicher, dass er ertrunken ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist Ihnen schon einmal passiert, dass zwischen Ärztin vor Ort und Polizistin vor Ort eine Meinungsdifferenz in der Frage Obduktion ja/nein vorlag?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich bin ja nicht unmittelbar dort und könnte so ein Gespräch hören. Berichtet wurde mir bisher über so etwas nichts.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann eine zweite Frage, um den Vergleich zum Usus herzustellen, ob es hier eben irgendwas Ungewöhnliches gab oder nicht: Dieser handschriftliche Zettel, den Sie erbeten haben - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe keinen handschriftlichen Zettel erbeten, und ich habe diesen Zettel vorher auch nicht gesehen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, dieser Zettel war im Telefonat kein Thema?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein. Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Welcher Zettel?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Dass eine Obduktion zu machen ist.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Kann man vielleicht noch ein bisschen den Vorhalt selber noch - -, welcher Zettel es ist und in welchem Zusammenhang dieser Zettel gefallen ist?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe nur gleich gewusst, um welchen Zettel es sich handelt, weil ich schon in einem Verfahren danach gefragt wurde. (Der Vorsitzende berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Frau Magister, ich glaube, es geht ihm um die Notiz von Dr. Wagner. Ich glaube, Sie haben es richtig eingeordnet und wir machen den Vorhalt dementsprechend nicht, außer Sie wollen ihn sehen. Aber die Frage ist an und für sich erledigt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich glaube, wenn meine Antwort stimmig ist und das auch das war, was ich immer schon vorher gesagt habe, ja, dann bleibe ich natürlich dabei, dann brauche ich nichts sehen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie irgendwelche Weisungen, jetzt nicht direkt von Ihnen, aber in der Staatsanwaltschaft, betreffend die Obduktion wahrgenommen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe keine Weisungen bekommen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber haben Sie welche wahrgenommen, dass andere Weisungen bekommen hätten?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Habe ich auch nicht, nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wurde innerhalb der Staatsanwaltschaft zwischen den Staatsanwälten diskutiert, was Todesursache sein könnte?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe mit den Kollegen nicht diskutiert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Kollegen haben auch nicht diskutiert?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Weiß ich nicht, ich bin ja nicht immer dabei, ja, was mit ihnen - -, was sie untereinander besprechen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann zur Frage, wie häufig Obduktionen sind, um das einordnen zu können: Wie viele unnatürliche Todesfälle gibt es circa jährlich, die in den Sprengel der StA Krems fallen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das weiß ich nicht. Ich kann es auch nicht schätzen, tut mir leid.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann letzter Block: Wenn eine Obduktion angeordnet wird, wie ist dann der weitere Prozess?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Wenn eine Obduktion angeordnet wird, heißt das, dass zu ermitteln ist, und die Polizei nimmt ihre Arbeit auf.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie werden die Gerichtsmediziner ausgewählt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Da gibt es welche, die das machen. Es gibt nicht so viele. Der, der Zeit hat. Es gibt eine Liste von Gerichtsmedizinern, die infrage kommen, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie wird das am Ende entschieden?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, der, der die Obduktion anordnet, bestellt auch den Sachverständigen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie ist es zwischen Sankt Pölten und Wien? Werden in der Regel eher Gerichtsmediziner aus Sankt Pölten beauftragt oder gehen Leichen auch öfter nach Wien?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich weiß es nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Eine letzte Frage zur Obduktion selber: Ich weiß nicht, ob Sie dazu Wahrnehmungen haben oder ob Sie dazu was wissen, aber bei der Obduktion waren auch Polizisten anwesend - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich war nicht anwesend.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Frage kommt noch. Ist es üblich, dass bei der Obduktion auch Polizisten anwesend sind?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich bin und war nie bei Obduktionen anwesend. Ich weiß nicht, aber - - Nein, ich weiß es nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Bitte.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich würde gerne mit dem Dokument 2024, Seite 167 beginnen. 1024, ich habe schon wieder 20 gesagt, 1024, Seite 167 unten, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das ist eine schriftliche Stellungnahme von Chefinspektor Fellner, die er beim Amtsmissbrauchsverfahren eingebracht hat, und hier ganz unten sehen Sie, dass er im Kern sagt, dass man vonseiten der Staatsanwaltschaft den Fall als
„bedenklicher Todesfall“ nur aus einem praktischen, weil administrativen Grund eingesetzt hat, weil man sozusagen eine Nummer braucht, wo man die Obduktion abrechnet. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Entschuldigung, das mit der Abrechnung steht hier nicht, das habe ich irgendwo anders gelesen – Freud’scher Vorhalt.
Auf 168 geht es dann weiter.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich versuche, es zu verstehen. Und die Frage ist jetzt die? Ja, das sagt er, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das korrekt so, dass man quasi den Fall als „bedenklicher Todesfall“ eingestuft hat, aus einem administrativen Vorgang, damit man eine Obduktion anordnen kann?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte ins Mikro.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Wenn in einem Fall Ermittlungen erfolgen sollen, muss man auch einen Grund angeben, natürlich, warum man ermittelt, und hier war es der bedenkliche Todesfall. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also vielleicht darf ich dem Ganzen ein bisschen einen Kontext geben: Also der Kontext ist quasi, dass man gesagt hat, na, man ist zwar von Suizid ausgegangen, hat aber die Obuktion noch gemacht. Man muss ja dem Ganzen sozusagen einen Paragrafen geben, damit man das vornehmen kann, weil es in weiterer Folge ja auch Auswirkungen darauf hat; weil die Polizistinnen und Polizisten ja immer gesagt haben, sie hätten gar keine Handhabe gehabt, zum Beispiel das Smartphone, das Handy sozusagen sicherzustellen, weil es keine Ermittlungen gegeben hat.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das stimmt ja nicht. Sobald eine Obduktion angeordnet wird, ist zu ermitteln, und da gehört einfach dazu, dass Tatortarbeit geleistet wird.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also es gab tatsächlich Ermittlungen? Können wir das so festhalten?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ob sie ermittelt haben, weiß ich nicht. Ich kenne das - - Ich weiß - - Ich nehme es doch an und hoffe.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Weil die Obduktion ein immanenter Teil der Ermittlungen ist.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Natürlich, wenn es uns nicht interessiert, woran er gestorben ist, brauchen wir ihn nicht zu obduzieren. Das ist ja der Anlass, deswegen sagt man: Ist was zu tun?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sehe ich auch so, ja.
Dann würde ich Ihnen gerne noch weitere Aussagen aus diesem Dokument von Fellner vorlegen. Seite 164, bitte, und zwar der dritte Absatz. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Fellner sagt da: „Dass bei der Anordnung von Obduktionen bei den Staatsanwaltschaften grundsätzlich ein restriktiver Zugang besteht“. – Stimmt das?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, das stimmt nicht. Also so wie ich es gehandhabt habe und auch von meinen Kollegen weiß: Dort, wo eine Obduktion erforderlich ist, wird eine angeordnet.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich nehme an, lieber eine zu viel, als zu wenig?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut, das haben auch gestern andere Kollegen von Herrn Fellner so bestätigt.
Dann würde ich noch gerne die Seite 161 vorlegen, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Hier sagt er: „Es wäre natürlich wünschenswert, jeden bedenklichen Todesfall durch einen Facharzt für Gerichtsmedizin begutachten zu lassen, der die Notwendigkeit einer Obduktion beurteilt. Allerdings gibt es in Österreich keine
flächendeckende 24/7-Abdeckung [...] Gerichtsmediziner. [...]
‚Kompromisslösung‘ ist die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“.
Können Sie das so bestätigen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, kann ich nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Nein, entspricht nicht meiner Wahrnehmung, nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Entspricht nicht Ihrer Wahrnehmung.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Es geht nur darum, das noch einmal zu verstehen, weil ich das ja alles erst zum ersten Mal lese, und dann ist es oft nicht so leicht, zu wissen, worauf es ankommt, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben genug Zeit.
Er sagt dann eben auch weiter, dass sogar die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau aus Ressourcenmangel sehr oft „erst Tage nach“ dem Tod erfolgt. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Diese Wahrnehmung können Sie auch nicht bestätigen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Kann ich nichts dazu sagen, nein, nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Können Sie nichts dazu sagen. Ja, gut, danke schön einmal so weit.
Ich möchte Dokument 793, Seite 5 vorlesen, den allerletzten Absatz, die letzten vier Zeilen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Was meinen Sie? Welchen Absatz meinen Sie?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Den allerletzten, die letzten vier Zeilen.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das alles (in das Schriftstück blickend) soll ich lesen? Also das habe ich eh gesagt: Inspektor P., mit dem habe ich nicht geredet, und es war für mich keine eindeutige Ermittlungs- und Spurenlage.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, das haben wir ja bereits bei der Befragung von Herrn Grüner gehört, der hat Ihnen auch genau dieses Dokument vorgelesen.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): P. hat gesagt, er hat mit Ihnen geredet, Fellner hat gesagt, er hat mit Ihnen geredet, Sie können sich an beides nicht erinnern. Das Interessante ist ja, dass P. hier selber einräumt, er hätte angeblich zu Ihnen gesagt – Zitat – :
„Anmerken möchte ich, dass es bei dieser eindeutigen Ermittlungs- und Spurenlage in Niederösterreich bei den Staatsanwaltschaften nicht üblich ist, eine Obduktion anzuordnen. Ich habe daher Mag. STERLINI auf den Tatortleitfaden und auf die Tatsache, dass es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, hingewiesen.“
Also er sagt selber sozusagen, Sie können sich nicht an das Telefonat erinnern, aber er räumt selber ein, dass er offenbar darauf hingewirkt hat, dass es keine Obduktion gibt, weil das nicht üblich sei, seiner Meinung nach.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein. Ich habe nur mit Frau Inspektor Sorger gesprochen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es geht hier vor allem auch um den Inhalt, dass er das eben - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, aber wenn er nicht mit mir gesprochen hat, kann ich zu dem Inhalt nichts sagen. Was sagt er, ja?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist Ihnen der Tatortleitfaden von der Kripo bekannt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Da steht zum Beispiel drinnen, dass bei Wasserleichen immer eine Obduktion angeordnet werden sollte.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Aber die Tatortarbeit macht ja die Polizei. Ich meine, das ist primär sein Leitfaden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, ja, das weiß ich, aber ich habe mir gedacht, vielleicht kennen Sie den als Staatsanwältin auch.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, kenne ihn nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kennen Sie nicht.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Könnte ich kennen, vielleicht, aber ich kenne ihn nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich finde es in dem Zusammenhang bemerkenswert, weil es sich ja beim Toten ganz offensichtlich um eine Wasserleiche gehandelt hat und trotzdem mehrere Polizisten selber sagen, sie haben eine Obduktion für nicht sinnvoll erachtet.
Jetzt würde ich noch gerne das Dokument Nummer 730 vorlegen, bitte.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: 730.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Seite 1. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.) Das ist eine Beantwortung von der Staatsanwaltschaft Krems an die damals ermittelnde Behörde der WKStA. Hier schreiben sie, dass es ein „überbordendes mediales Interesse“ gegeben hätte, „die Journalisten trafen aus der Staatsanwalt nicht bekannten Gründen bereits zeitgleich mit den Beamten der PI Mautern am Fundort ein“.
Jetzt haben wir bisher alle gefragt, die dort waren, und niemand hat diese Journalisten wahrgenommen. Haben Sie da noch ergänzende Informationen dazu für uns?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Auch nicht.
Dann auf der nächsten Seite, Seite 2, geht es dann um die Frage, wieso das Mobiltelefon, die Geldbörse und der Schlüssel bei den Mitbewohnerinnen von Christian Pilnacek abgeholt worden sind, noch am selben Tag, und dann eben an die Witwe übergeben worden sind. Hier schreibt die Staatsanwaltschaft, das sei üblich in Niederösterreich, dass man sich um solche Wertgegenstände eines Verstorbenen kümmert und sich sozusagen um die Verlassenschaft kümmert.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Also ich kann das nicht beantworten. Ich müsste - - Ich habe keine - - Ich kenne diesen Bericht nicht. Ich weiß nicht, was vorher gestanden ist, nachher gestanden ist. Ja, alles, was ich dazu sagen könnte, wäre hypothetisch.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich frage Sie vor allem nach Ihrer Erinnerung als langjährige Staatsanwältin (Auskunftsperson Sterlini: Aus meiner Erinnerung ...!) – nicht nur bei dem Fall –: Ist das tatsächlich in Niederösterreich üblich, dass die Polizei sozusagen die Wertgegenstände den Erben oder vermeintlichen Erben – das ist ja zu dem Zeitpunkt noch gar nicht geklärt –
zustellt? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auf Seite 3 oben steht dann sogar, dass es „in derartigen Fällen üblich ist und üblicherweise ohne jegliches Inkenntnissetzen der Staatsanwaltschaft erfolgt“. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Also wie gesagt: Ich kenne den konkreten Fall nicht, und man kann es einfach nicht im Vergleich mit anderen Fällen bewerten, weil jeder Fall anders ist. Und ohne konkrete Kenntnisse aller Umstände kann ich das nicht beurteilen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir wundern uns halt nur, und auch die interessierte Öffentlichkeit. Sie haben jetzt gesagt, es gab eine Ermittlung, weil: bedenklicher Tod. Die Polizei hat ein Handy, meldet es aber gar nicht der Staatsanwaltschaft, gibt es einfach weiter und sagt danach: Wir hätten es ja gar nicht sicherstellen können, weil das die Staatsanwaltschaft hätte anordnen müssen!, die aber halt einfach nichts davon weiß. – Das ist sozusagen der Widerspruch.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja. Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke. Nächster in der Befragung: Herr Abgeordneter Spalt.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Geschätzte Frau Mag. Sterlini, auch von meiner Seite Grüß Gott und vielen Dank, dass Sie jetzt eh schon im Vorfeld den vielen Fragen Rede und Antwort gestanden sind!
Ich möchte vielleicht ganz kurz noch einmal ganz vorne beginnen: Sie haben zu Eingang, glaube ich, gesagt, Sie sind seit vielen Jahren Staatsanwältin
beziehungsweise waren viele Jahre Staatsanwältin. Darf ich Sie fragen, wie lange Sie Staatsanwältin waren?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: 20 Jahre, schätze ich. Warten Sie, nein, war mehr, 25 Jahre. Ich weiß es nicht genau.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Vielen Dank. Die Frage geht einfach in diese Richtung: Das bringt natürlich einen erheblichen Erfahrungsschatz, den Sie mitbringen.
Um auf die Obduktion, die Sie angeordnet haben, zurückzukommen: Kann ich davon ausgehen, dass Sie in Ihren 25 Jahren Diensterfahrung schon mehrere Wasserleichen hatten beziehungsweise als Staatsanwältin wegen des Auffindens von Wasserleichen kontaktiert wurden?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Mehrere. Ich kann mich konkret nicht wirklich erinnern. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Die einzige, die mir eben in Erinnerung geblieben ist, war die von Dr. B.3
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Vielen Dank.
Die Frage zielt auch in diese Richtung ab: Sie haben es vorhin schon erklärt, was es für Fälle gibt, wo auch Sie sagen: Hier braucht es keine Obduktion, Sie geben diesen Leichnam frei. Kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass, wenn eine Wasserleiche gefunden wird und Sie als Staatsanwältin kontaktiert werden und der Hintergrund, wie diese Person, diese Leiche ins Wasser gekommen ist, nicht klar ist, es keine Zeugen und keine Indizien gibt, dass Sie oder ein Staatsanwalt eine Obduktion anordnet?
3 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe mich eh konkret auf die Umstände bezogen, die mich skeptisch gemacht haben, weshalb ich eine Obduktion für erforderlich erachtet habe.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Wissen Sie, ob – zufälligerweise, ich weiß es ja nicht – die Polizei oder die Staatsanwaltschaft oder wer auch immer vielleicht angehalten ist, so wenige Obduktionen wie möglich durchzuführen, anzuordnen, anzuregen – aus Kostengründen oder was auch immer?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, nein.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Gibt es da keine Regel oder sonst irgendwas?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Gibt es nicht, nein.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Weil: Auch hier die Frage nochmals zurück, weil Sie ja gesagt haben, Herr Abgeordneter Grüner hat gesagt, das ist ein Widerspruch. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Ich sehe das nicht als Widerspruch, denn während des Telefonats, eigentlich zeitgleich, die diensthabende Ärztin, die Ärztin vor Ort, Frau Dr. (Auskunftsperson Sterlini: Wagner!) – genau – und Sie gesagt haben, okay, Sie wollen die Ärztin sprechen, und die Ärztin hat gesagt, sie wolle mit Ihnen sprechen. Können Sie irgendwie nachvollziehen, warum von der Polizistin quasi gesagt wurde, es braucht diese Obduktion nicht (Auskunftsperson Sterlini: Ich kann - -! Ich kann
es - -!) – weil ich denke, die muss ja diese Obduktion nicht selber bezahlen, oder?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja.
Also Sie wollen jetzt wissen, wie dieser Widerspruch aufzuklären ist?
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Nein, nicht der Widerspruch zwischen der Frau Doktor vor Ort und Ihnen, sondern diese Aussage der Polizistin, die gesagt
hat: Na, es braucht keine Obduktion, weil die Todesursache im Prinzip eh schon klar ist!
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, ich weiß nicht, warum Frau Inspektor Sorger das gesagt hat.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Es gibt dafür auch keine logische Erklärung für Sie?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Sie haben es ganz kurz eingangs erwähnt, wie Ihnen das Vorfinden des Leichnams beschrieben wurde. Können Sie vielleicht da noch einmal ganz kurz darauf eingehen, wie Ihnen die Lage vor Ort telefonisch von Frau, ich glaube (Auskunftsperson Sterlini: Sorger!), Bezirksinspektorin Sorger geschildert wurde?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Also sie hat es dann konkretisiert, dass man ihn im Altarm der Donau gefunden hat, dass dort das Wasser sehr seicht ist, dass er in Rückenlage war und das Gesicht nach oben außerhalb des Wassers.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Okay. Und die Definition von seichtem Wasser: Geht man da von einem halben Meter, Meter aus, so was in diese Richtung, oder?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Dazu habe ich mir nichts überlegt, weil wenn das Gesicht außerhalb ist, ja, habe ich angenommen - - – und ein Donaualtarm und letztlich nicht sehr weit. Ja, also - -
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Eben diese Aussage mit seichtem Wasser lässt natürlich relativ viel Interpretationsspielraum, weil die ortsansässige Feuerwehr dann ja mit solchen Wathosen (Auskunftsperson Sterlini: Mhm!) und einem langen Stecken den Leichnam erst ans Ufer gezogen hat.
Gut, vielen Dank. Das so weit zum Auffinden.
Sie haben auch gesagt, Sie wurden darüber informiert, dass es sich bei dem Toten um Herrn Mag. Christian Pilnacek handelt. Ist das üblich, dass, wenn man kontaktiert wird, schon bekannt gegeben wird, um welche Person es sich handelt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Der Name des Toten wird immer genannt, glaube ich. Ja.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Soweit bekannt.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Natürlich, weil es ja auch darauf ankommt, dass man weiß, wer gestorben ist, nicht?
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Wurde Ihnen gegenüber da am Telefon auch irgendwas in Richtung Fußspuren bereits erwähnt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Zigarettenpackungen, sonst irgendwelche Spuren?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein. Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Keine? Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Keine. Gut. Ist es, ich sage jetzt einmal, im weitestgehenden Sinn - - Ich gehe natürlich ganz stark davon aus, der Name Christian Pilnacek hat Ihnen natürlich was gesagt, weil im weitestgehenden Sinn (Auskunftsperson Sterlini: Ja!) Arbeitskollegen, Vorgesetzte, was auch immer - -
Gibt es da einen besonderen Umgang in der Staatsanwaltschaft, wo man sagt: Okay, es handelt sich um diese prominente Person, es gibt eine besondere Vorsicht, Nachrichtensperre, was auch immer!?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Gut, danke soweit. Dann habe ich noch kurz eine Frage zum vorher von Frau Abgeordneter Wotschke angesprochenen Thema Schulung beziehungsweise Coaching durch das BMJ.
Ihnen wurde das Coaching vom zuständigen Ministerium per E-Mail, denke ich, angeboten?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Waren auf dieser Schulung auch andere Staatsanwälte, Vorgesetzte, Arbeitskollegen et cetera vor Ort? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, ich war allein.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Sie waren alleine. Vielen Dank. Wer vom BMJ hat diese Schulung durchgeführt? Haben Sie sich da einen Anwalt oder einen Berater oder was aussuchen können?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, der ist mir vorgeschlagen worden.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Der ist Ihnen vorgeschlagen worden. War das zufällig Mag. Huemer? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, der war es nicht.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Mag. Poppenwimmer? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Vielen Dank.
Ich gehe davon aus, oder vielleicht kann man ja davon ausgehen, dass Sie natürlich in der Staatsanwaltschaft auch mit Ihren Arbeitskollegen – das soll jetzt kein Vorwurf oder kein Vorhalt sein – vielleicht über solch einen Fall mal reden, vielleicht auch darüber reden, ob jemand anders auch zu einem Untersuchungsausschuss geladen wird.
Ist Ihnen bekannt, dass irgendwelchen anderen Personen bei der Staatsanwaltschaft Krems solch ein Coaching durch das Ministerium angeboten wurde?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, das weiß ich alles nicht. Ich kann Ihnen dazu auch sagen: Ich bin seit Jänner 2024 durchgehend in Krankenstand gewesen; also ich war ja dann – nur noch Oktober, November, Dezember; keine drei Monate nach dem Vorfall – nicht mehr im Büro.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Vielen Dank.
Wurde in der Zeit bis zu Ihrem Krankenstand von irgendwem oder von irgendeiner Seite zum Ableben des Christian Pilnacek mal nachgefragt oder wurde irgendwo Druck ausgeübt oder gibt es sonstige Vorkommnisse, wo Sie sagen, dass haben Sie in Ihrer langen Berufslaufbahn so nicht erlebt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, sonst kann ich nichts sagen dazu. Nein, es gab keine Vorkommnisse.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Hat Sie irgendjemand von der Oberstaatsanwaltschaft kontaktiert? (Auskunftsperson Sterlini: Mit dem - -?) – Zu diesem Fall natürlich.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Danke schön.
Für die erste Fragerunde die abschließende Frage: Sie haben ja natürlich viel Erfahrung als Staatsanwältin hier in Krems. Können Sie sich erklären, warum
schlussendlich dieser Fall der Staatsanwaltschaft Krems entzogen wurde und zur Staatsanwaltschaft Eisenstadt zugeteilt wurde?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön. – Die Redezeit ist erschöpft.
Zweite Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Grüner, für die zweite Runde.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke!
Ordnungsnummer 6.2 würde ich bitte gerne vorlegen, Dokument 804, dort auf Seite 5. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Das Dokument ist eine Zeugenvernehmung der A. M.4. Mag. A. M., das ist jene Staatsanwältin, die letzten Endes die Obduktion angeordnet hat. Sie wurde da auch zum Umgang mit dem Mobiltelefon gefragt. Auf Seite 5, mitten drinnen die beiden Absätze, da antwortet sie konkret – und ich zitiere –:
„Generell ist eine Sicherstellung nach der StPO erst nach Vorliegen eines Anfangsverdachtes zulässig. Wie gesagt war im gegenständlichen Fall kein Anfangsverdacht hinsichtlich eines Tötungsdeliktes gegeben,“ – Das sagt die Staatsanwältin, die die Obduktion angeordnet hat.
Ich nehme an, Sie haben keine eigenen Wahrnehmungen. Ich frage Sie trotzdem dazu, ob Sie zu dieser Aussage Wahrnehmungen hatten, vielleicht im Nachhinein. War das schon Thema, als Sie noch da waren? Wenn nicht, dann nicht, aber - -
4 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit A. M. anonymisiert.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Kann ich leider nichts dazu sagen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Dann würde ich gerne bitte noch zu einem Dokument fragen, Ordnungsnummer 7, Dokument Nr. 90, mit Blick auf meine vorherige Frage in der ersten Runde. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Das ist ein Dokument von der StA Krems an die Oberstaatsanwaltschaft, zu einem späteren Zeitpunkt, und mich interessiert auch nur, ob Sie hier eigene Wahrnehmungen haben.
Seite 5, da steht ganz unten: „Nach den umfangreichen polizeilichen Erhebungen im Zusammenhang mit dem schlüssigen und ausführlichen Sachverständigengutachten hat sich kein [...] Hinweis auf ein Fremdverschulden am Ableben“ und so weiter „ergeben. Daran vermag auch der Umstand, dass nunmehr offensichtlich versucht wird, die Umstände seines Ablebens und die polizeilichen Erhebungen zu kriminalisieren, nichts [...] ändern.“ – Das schreibt die Leitende Staatsanwältin.
Das Dokument ist zu einem späteren Zeitpunkt entstanden, dennoch: Haben Sie zu dieser Feststellung eigene Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, auch nicht.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Dann bitte das Dokument Ordnungsnummer 7.1. Da nur eine kurze Frage: Es ist eine mediale Berichterstattung, da wird jemand zitiert, der sagt:
„Schlafanwaltschaft Krems“, „vieles“ wurde „verschlampt“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.) Das steht im mittleren Absatz, im letzten Absatz: „Schlafanwaltschaft Krems“, und dort wurde „vieles verschlampt“.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich bin ja auch die Staatsanwältin
„Schnucki“.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Haben Sie eigene Wahrnehmungen, dass etwas in der Staatsanwaltschaft verschlampt wurde?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Frau Mag. Sterlini, bei uns geht es ja darum, ob es politische Einflussnahmen gegeben hat, und die wollen wir in diesem Untersuchungsausschuss erheben und fallweise aufdecken, wenn es welche gegeben hat. Sie haben eingangs schon eine ähnliche Frage bekommen.
Ich frage Sie noch einmal, ob Sie eigene Wahrnehmungen haben, ob es politische Einflussnahmen gab.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein – außer das, was ich Ihnen geschildert habe. Darüber hinaus, mit diesem Telefonat, endet meine Wahrnehmung.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Letztes Thema – Sie haben zum Teil schon dazu geantwortet –: Ich halte Sie als Auskunftsperson für sehr wesentlich, obwohl Sie nur zu einem kurzen Zeitpunkt dabei waren, als auch die Ärztin, die wir heute befragen durften. Es ist wichtig, dass wir da etwaige Widersprüche auflösen. Meiner Wahrnehmung nach hat die heutige Befragung folgende Aussagen ergeben – die wurden Ihnen zum Teil auch schon vorgehalten –, dass es ein - - Ich kann die Ordnungsnummer sonst noch einmal vorhalten, aber es wurde von der Gemeindeärztin gesagt: „Schnucki, wenn ich […] ah Hackn' hab, hast’as du auch.“ – Aussage eins.
Aussage zwei: Sie hat gesagt, sie möchte mit der Ärztin sprechen. Hingegen haben Sie vorhin gesagt, dass Sie gesagt haben, dass Sie mit der Ärztin sprechen wollen.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Da muss man aber was ergänzen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Moment! Und die Ärztin hat gesagt, dass Sie gesagt hätten, dass Sie einen „Zweizeiler“ – einen Zettel oder was auch immer – schreiben, und da haben Sie vorhin gesagt, das stimmt nicht. Ich möchte Ihnen weder was in den Mund legen – ich war nicht dabei –, ich möchte nur (Auskunftsperson Sterlini: Das st- -!) diese unterschiedlichen Aussagen noch einmal hinterfragen, wie man zu solchen Aussagen kommt, und, wenn Sie andere Wahrnehmungen haben, warum das so ist.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich kann nur zu dem einen was sagen. Also bei dem Zweiten, da ging es darum, dass sie gesagt hat - - Können Sie das nochmal sagen, wie Sie es formuliert haben?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Also eine Aussage war heute, dass Frau Sorger mit Ihnen telefoniert hat, dass sie weggegangen sei, sie ihr nachgegangen ist und sie dann verlangt hat, mit Ihnen zu sprechen. Das war auf mehrere Fragen die zusammenfassende Aussage. (Auskunftsperson Sterlini:
Das - -!)
Sie haben heute gesagt, dass Sie die Gemeindeärztin verlangt haben.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, und - - (Abg. Krainer [SPÖ]: ... Widerspruch ...?! – Abg. Tomaselli [Grüne]: ... wirklich kein Widerspruch!) Ja, wobei ich glaube, ich kann das auf- - (Abg. Krainer [SPÖ] hebt die Hand. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Moment! Ich möchte Ihnen auch nichts unterstellen. Ich habe nur zu drei Themen zwei unterschiedliche Aussagen. Vielleicht können Sie das irgendwie einordnen. (Abg. Krainer [SPÖ]: Zur Geschäftsbehandlung! – Abg. Tomaselli [Grüne]: ... abdrehen?) Ich halte es schon für relevant, weil es auch um die Frage geht: Was fanden für Diskussionen statt? (Auskunftsperson Sterlini: Das eine Missverständ- -!) Welche Rolle hatte Frau Sorger? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Kann ihm jemand abdrehen?)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Also zu dem einen Punkt: Den, glaube ich, kann ich aufklären, weil ich mit Dagmar im Nachhinein gesprochen habe. In diesem Gespräch hat sie mir nicht nur erzählt, dass sie eben auf Widerstand gestoßen ist bei ihrer Meinung, dass eine Obduktion erforderlich ist, sondern dass die Polizistin auch - - Sie hätte mit mir reden wollen, aber die Polizistin ist mit dem Telefon weggegangen, damit quasi sie das Gespräch zwischen uns nicht wahrnehmen kann. Vielleicht ist das der Grund, warum Dagmar gesagt hat, sie wollte mit mir reden, schon im Vorfeld, weil es da es ja schon darüber ging, die haben ja schon diskutiert: Obduktion, ja oder nein?
Dagmar hat mir dann erzählt: Ja, und dann ist sie weggegangen. Und sie hat auch, übrigens im Vorfeld, behauptet, gesagt zu haben, sie möchte mit mir reden, worauf die Polizistin weggegangen sei und mich aber von woanders angerufen hat, und sie erst da nachgehen musste, um dann quasi ihr Anliegen da noch einmal zu deponieren, beziehungsweise habe ich es dann eh gleich gesagt, dass ich mit ihr reden will. – Das klärt diesen Widerspruch vielleicht auf. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich orte gar keinen Widerspruch, weil ehrlich gesagt kann beides einfach passiert sein. (Auskunftsperson Sterlini: Ja, so war es auch!) Ja, Frau Sorger, Entschuldigung, Frau Wagner sagt zu Frau Sorger: Ich möchte die Staatsanwältin sprechen!, und Sie sagen Frau Sorger: Ich würde gerne die Ärztin sprechen. (Auskunftsperson Sterlini: Mhm!) Das ist ja kein Widerspruch. Es kann ja beides passieren – und es ist wahrscheinlich auch beides passiert. (Auskunftsperson Sterlini: Wir wollten auch beide miteinander sprechen!)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Klarstellung: Mich hätte nur interessiert, was passiert ist, weil wir eine unterschiedliche Aussage haben, dass es eine Diskussion mit Frau Sorger gab, und eine andere Aussage, dass es die Diskussion nur mit den anderen beiden Polizisten gab.
Vielleicht hätte man das aufklären können, aber Sie haben die Frage beantwortet. Ich habe zu diesem Komplex keine weiteren Fragen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann zur Geschäftsordnung noch Herr Abgeordneter Hanger; dann Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nur damit wir die Dinge noch einmal richtig einordnen, weil ich irgendwie das Gefühl habe, dass es dazu immer unterschiedliche Wahrnehmungen gibt: Es war sehr klar, dass die Gemeindeärztin heute Vormittag ausgeführt hat: Die Diskussion hat es nicht mit Frau Sorger gegeben, sondern mit zwei, drei männlichen Polizisten. Ich will das nur auseinandergehalten wissen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich weiß, dass es unterschiedliche Wahrnehmungen gibt, auch was man gehört hat oder sonst was. Wenn es diese Fragen noch weiter gibt, würde ich empfehlen, im Protokoll dann auch noch einmal nachzulesen, damit man wirklich alle Aussagen zu den einzelnen Komplexen im Gesamten sieht.
Frau Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde im Nachhinein, vom Abgeordneten Grüner die Begründung ist auch ein falscher Vorhalt. Wie will die Auskunftsperson überhaupt wissen, ob Frau Dr. Wagner mit den anderen zwei oder drei Polizisten noch einen Streit hatte? Sie war ja gar nicht da. Sie ist ja nur telefonisch kontaktiert worden. Die müssten so laut
gebrüllt haben, dass man es übers Telefon hört. Das ist einfach ein falscher Vorhalt.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Darf ich jetzt kurz? Den Vorhalt habe ich so auch nicht verstanden (Abg. Tomaselli [Grüne]: ... genau so ...!), sondern Herr Abgeordneter Grüner hat in erster Linie die Frage der Telefonanbahnung zwischen der Frau Staatsanwältin und Frau Dr.in Wagner angesprochen gehabt.
Und da ist es darum gegangen, ob so etwas gleichzeitig oder zeitversetzt, in irgendeiner Form, auch nach Gründen der allgemeinen Lebenserfahrung, also nicht jetzt als große Kriminalisten, möglich ist; ob so etwas möglich ist, dass eine Person am Telefonapparat sagt: Ich täte gern jemanden sprechen, der in der Nähe ist!, und die Person, die in der Nähe ist, vielleicht zur gleichen Zeit auch zur Schaltstelle-Telefonhalterin, konkret Inspektorin Sorger, sagen kann: Ich möchte jetzt mit der anderen reden!; ob so etwas wirklich ein Widerspruch ist, ob es einer bleibt oder ob es eben keiner ist.
Ich glaube, es hat sich jetzt jeder der Abgeordneten über diese Sachen ein Bild machen können. – Nichtsdestotrotz jetzt noch einmal zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss Sie korrigieren, Herr Präsident! Abgeordneter Grüner hat selber gesagt: Wir haben mehrere widersprüchliche Aussagen! – Er hat im Vorhalt intendiert, dass das ein Widerspruch ist. Er hat gar nicht offen gefragt: Ist es möglich, dass beides passiert? Er hat von sich aus gesagt: Wir haben drei verschiedene widersprüchliche Aussagen mit Frau Dr. Wagner. – Genau so war es.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ob es drei waren, weiß ich nicht. Eines stimmt: Herr Abgeordneter Grüner hat von einem Widerspruch gesprochen. Ich attestiere, so wie jedem anderen Abgeordneten, der aufgrund der Aktenkenntnis nach den bisherigen Einvernahmen für sich einen Widerspruch orten kann, dass er daran interessiert ist, diesen Widerspruch auch aufzulösen.
Ich glaube, dass es mittlerweile unter Umständen für eine gewisse Anzahl der Abgeordneten so ist, dass der Widerspruch aufgeklärt ist beziehungsweise dass auch andere Möglichkeiten bestehen als ein Widerspruch. Und wenn Abgeordnete nicht dieser Meinung sind, dann ist es auch deren Sache.
Ich glaube, die Abgeordneten sind in sehr vielen Dingen frei in dem, was sie tun, und auch in dem, was sie glauben oder nicht, wo sie Widersprüche orten oder nicht, und versuchen – und das ist das einzige Recht, das hier unbestrittenermaßen auch jedem Abgeordneten zusteht –, die Auskunftspersonen unter Wahrheitspflicht danach zu fragen, wie sich aus deren Sicht die Fragen gestaltet haben, um sich das Bild zu machen.
Jetzt wäre wieder Herr Abgeordneter Grüner als Fragesteller am Wort, denn er hat noch offene Redezeit.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Herr Präsident, ich möchte Ihren Vorschlag aufgreifen, wir können das gerne im Nachhinein im Protokoll nachlesen. Ich habe auch keine Frage mehr, zu diesem Thema auch nicht. Die Frage wurde auch beantwortet.
Was ich noch festhalten möchte: Aus meiner Sicht haben wir zwei unterschiedliche Aussagen. Ich habe beide Aussagen vorgehalten und habe nach einer eigenen und persönlichen Wahrnehmung gefragt. Weshalb wir da wieder eine Geschäftsordnungsdebatte haben, verstehe ich nicht. Ich würde bitten, dass man auch andere Meinungen bei Fragestellungen in Zukunft vielleicht nicht so emotional aufgreift, insofern nicht gegen eine Geschäftsordnung verstoßen wird. Das möchte ich festhalten.
Ich habe keine weiteren Fragen. Vielen Dank, dass Sie uns Rede und Antwort gestanden sind. Ich gebe gerne weiter.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter, nur eines: Ich habe jetzt nicht gewusst, ob Ihre Wortmeldung zur Geschäftsordnung war oder zur Fragestellung, davon hängt nämlich die Zeitnehmung ab.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Können Sie mir gerne abziehen. Ich habe keine weiteren Fragen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist einmal ganz klar. Und, Herr Abgeordneter, Sie haben das Recht auf Fragestellungen, und ich von hier aus muss jede Wortmeldung zur Geschäftsordnung selbstverständlich zulassen, egal welche Intention jemand hat oder nicht. (Abg. Hanger [ÖVP]: Es war nicht an Sie gerichtet!) – Na ja, letztlich doch. (Abg. Hanger [ÖVP]: Nein!) Bitte, von meiner Seite aus der Appell: Bitte die Wortmeldungen so zu machen, dass sie dem Titel der Geschäftsordnung oder sonst irgendwas entsprechen.
Das war jetzt die Kritik vom Herrn Abgeordneten Grüner. Ich habe jetzt nicht gemeint, ob das jetzt keine zulässigen Fragen zur Geschäftsordnung gewesen wären, wenn es darum geht, wie die Fragetechnik sich erörtert, wie die Vorhalte gestaltet werden et cetera. Das würde ich schon noch ganz grob unter die Frage der Meldung zur Geschäftsordnung einordnen. Daher halte ich das auch für durchaus zulässig.
Aber wie immer, Selbstdisziplin – das habe ich schon an mehreren Orten hier, auch beim Eingangscroquis, immer gesagt – in allem, was die Abgeordneten tun, ist eine gute Sache, denn wir wollen hier effizient arbeiten. – Danke schön.
Abgeordneter Grüner hat in dieser Fragerunde keine Fragen mehr. – Frau Abgeordnete Kumpan-Takacs, bitte.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Danke schön.
Noch einmal ganz kurz zurück zum Coaching, zum Informationscoaching. Erfolgte die Auswahl Ihrer Vertrauensperson auch im Zusammenhang mit dem
Coaching des Ministeriums? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das ist nicht die Person, die das Coaching gemacht hat.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Aber die Entscheidung darüber erfolgte auch in dem Zusammenhang im Ministerium?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Die Person wurde mir vorgeschlagen, ja.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Und sie wird Ihnen auch zur Verfügung gestellt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Meine Vertrauensperson kommt nicht vom Ministerium.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das heißt, sie ist von Ihnen selbst sozusagen auch bezahlt.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung! Die Nachfrage, die als Feststellung in den Raum gestellt wird, ob wer irgendwas bezahlt hat oder nicht, halte ich in dem Zusammenhang für absolut unstatthaft.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das ist mein Ex-Mann, mit dem ich mich noch immer gut vertrage. (Allgemeine Heiterkeit.)
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das freut mich.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also es sind keine privaten Rechte oder sonst irgendwas verletzt. Danke.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Gut. Dann mache mit einem anderen Thema weiter. Und zwar noch einmal zurück: Sie haben vorhin geantwortet, dass Sie eben auch ein Telefonat, ein Gespräch mit Frau Waidecker hatten. Mich würde noch interessieren: Nachdem klar war, dass Frau A. W. – ich
glaube, jetzt Kollegin A. M. – den Fall übernommen hat, hatten Sie dann auch mit ihr sozusagen einen kollegialen Kontakt oder auch ein Gespräch über den Fall, oder auch beratend?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das ist nicht passiert?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Dann möchte ich gerne eine Frage stellen, und zwar zum Dokument 49, Seite 201 und 202. Da geht es um den letzten Absatz. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Seite 201, und dann geht es auf Seite 202 weiter, wo Sie in Ihrer Aussage damals beschreiben, dass das, was Frau Sorger am Telefon gesagt hat, auch als sehr
„resolut“ wahrgenommen wurde und sie – das steht auf Seite 202 – dann noch gesagt hat, bei einer Obduktion wäre es auch „schade ums Geld“. Deswegen meine Frage. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Auch dieser Punkt: „‚Nur weil er berühmt ist, brauchen wir das nicht machen.' Ist ja schade ums Geld, so auf die Art. Die Äußerung hat mich erstaunt.“
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das ist meine Aussage?
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Darf ich das jetzt verifizieren? Es ist die Aussage von Frau Mag. Sterlini. Richtig, weil es steht ja hier immer nur „Zeugin“. (Auskunftsperson Sterlini: Ja!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das war Ihre eigene Aussage.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, meine eigene, okay. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Meine Frage: Wissen Sie, wer die Kosten für die Obduktion übernimmt?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Also der Sachverständige kriegt von uns das Geld, sein Honorar. Aber wer es dann letztlich zahlt, weiß ich nicht. (Ruf: Ja, wir alle!) – Ja, der Steuerzahler, wenn man es weiter verfolgt, ja.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Meine zweite Frage dazu wäre: Haben Sie jemals erlebt, dass sich Polizei oder auch Staatsanwaltschaft Gedanken über die Kosten einer Obduktion machen müssen, beziehungsweise dass die Kosten eine Entscheidung beeinflussen können?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Danke.
Meine letzte Frage wäre noch: Sie haben gesagt, Sie haben nach dem Telefonat mit Frau Sorger und Frau Dr. Wagner noch einmal mit Frau Dr. Wagner über den Fall gesprochen und vor allem auch über die Situation, wo sich ja für mich jetzt insgesamt das Bild gezeichnet hat, dass Frau Wagner dort gegenüber den Polizisten sich sehr durchsetzen musste, um zu dieser Entscheidung zu
gelangen.
Können Sie noch einmal Ihr Bild darlegen, wie Sie das im Anschluss noch einmal geschildert bekommen haben von Frau Wagner, wie sie sich dort auch gefühlt hat, wie sie das auch wahrgenommen hat?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich glaube, Frau Dr. Wagner war ja hier und hat das beschrieben. Ich meine, sie ist die unmittelbare Zeugin in dem Fall. Das, was ich Ihnen sagen kann, ist halt das, was sie mir nachher erzählt hat. Aber das war sicher nicht - - Ich habe sie ja nicht so im Detail befragt, wie Sie Ihre Fragen stellen. Ich glaube nicht, dass ich da ergänzend was dazusagen kann.
Ich weiß nur, dass sie es als Widerstand empfunden hat und sich geärgert hat, wenn ich es zusammenfasse. Im Detail - -
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Danke. Ich habe keine weitere Frage.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann bitte Frau Abgeordnete Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Frau Magister, jetzt hatten wir das Telefonat schon sehr umfassend. Sie haben danach den Akt nicht mal abgegeben, Sie haben ihn nie bekommen. Meine einzige Frage wäre: Hätten Sie noch Wahrnehmungen, die heute noch nicht thematisiert wurden, die Sie aber für den Untersuchungsgegenstand für relevant halten?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein. Ich glaube, es ist alles erörtert worden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann habe ich keine Fragen mehr; vielen Dank Ihnen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Dokument 63, Seite 3, bitte.
(Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Das ist ein Aktenvermerk von der Staatsanwältin A. W. vom 20. Oktober 2023. Und zwar schreibt sie:
„SV Dr. Matzenauer gibt bekannt, dass er die Obduktion erst am Donnerstag durchführen kann und ersucht um Bekanntgabe, ob die Bestellung aufrecht bleibt.
Ich erkundige mich, ob dies einen Einfluss auf das Obduktionsergebnis nehmen kann, was er verneint. Eine übliche Kühlung vorausgesetzt stellt das Verstreichen von ein paar Tagen bis zur Obduktion kein Problem dar.“
Damit man das auch extern versteht: Die Obduktion ist ja erst sechs Tage später durchgeführt worden. Jetzt hätte ich eine Frage: Ist das so üblich, dass man so viele Tage wartet? Schenken wir dem auch Glauben, dass der Gerichtsmediziner sagt, das macht für die Spurenlage am Körper - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Vielleicht mögen Sie mir zuhören, damit Sie die Frage auch präzise beantworten können? Danke.
Das mag jetzt richtig sein, dass Spuren am Körper bei gekühlter Lage vielleicht keine Veränderung nehmen, so weit ist das ja noch nachvollziehbar, aber ich habe mir überlegt, ob das nicht aus ermittlungstaktischen Gründen nicht begrüßenswert ist, denn die Aufklärungsrate von Tötungsdelikten – das weiß man ja aus der Wissenschaft, aus der Statistik – reißt ja nach 72 Stunden exponentiell ab; und so lässt man mitunter – es kann ja möglicherweise doch ein Mord sein – wertvolle Ermittlungszeit verstreichen.
Jetzt frage ich Sie: Ihrer Wahrnehmung nach – ich weiß, Sie waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Akt involviert, aber –: Ist das üblich in Ihrem beruflichen Leben, dass man bei so einer Spurenlage wirklich sechs Tage, sieben Tage mit einer Obduktion wartet? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich kann dazu nichts sagen. Ich weiß es nicht, ob es üblich ist. Ich weiß nur - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das auch bei Fällen vorgekommen, die Sie bearbeitet haben?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Es ist schon das Problem, dass es keine Ärzte für Obduktionen gibt. Da ist ein personeller Engpass, ja. Also insofern - - Ich weiß nicht, wenn das keiner schneller macht - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In dem Fall war ja der Gerichtsmediziner auf Urlaub. Aber fragt man in so einem Fall nicht einfach
jemand anderen? Ich könnte mir vorstellen, dass er nicht der einzige Gerichtsmediziner in Niederösterreich ist. Und wahrscheinlich hätten sich die von Wien auch noch bereit erklärt, nehme ich an.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, ich weiß es auch nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber ist das bei Ihnen im beruflichen Leben vorgekommen bei Fällen, die Sie betreut haben, dass es wirklich so lange gegangen ist mit der Obduktion? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Sie meinen, dass die Dauer bis zur Obduktion so lange ist, oder bis das Gutachten kommt?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sowohl als auch, also dass die Obduktion so lange geht und dann die Geschwindigkeit - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Und da hat es so lange gedauert, oder was? Da hat es sechs Tage gedauert, bis er tatsächlich obduziert wurde? Oder wurde er schon obduziert und dann - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja genau, das war sechs Tage.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Aha. Ja, da kann ich nichts dazu sagen. Ich weiß es nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber ist das bei Ihnen im beruflichen Leben mal vorgekommen? Haben Sie da - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Habe ich keine Erinnerung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie keine Erinnerung. Uns hat es nur auch gewundert – hat man Ihnen heute eh schon vorgelegt –, weil ja Frau Waidecker auch selber ein Schriftstück formuliert hat, dass sie mit der Obduktion Verschwörungstheorien hintanhalten will. Ist auch unserer Meinung
nach etwas widersprüchlich, wenn man dann nachher sechs Tage wartet, aber wir haben natürlich Verständnis, dass Sie da keine persönlichen Wahrnehmungen haben. (Auskunftsperson Sterlini: Mhm!) Danke für Ihr Kommen!
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Bitte, danke, gerne. Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Spalt. Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich habe noch ein, zwei kurze Fragen. Ohne jetzt die Befragung in die Länge ziehen zu wollen, möchte ich nochmals ganz kurz auf diesen handschriftlichen Zettel zurückkommen, über den wir anfangs geredet haben. Sie haben ja gesagt, Ihnen ist der Zettel quasi bekannt, aber Ihnen ist der Zettel nicht überreicht worden.
Habe ich das richtig so aufgenommen? Die Frau Doktor vor Ort hat diesen handschriftlichen Zettel verfasst und der Polizei übergeben, und zwar mit der Bitte an Sie, aber dieser Zettel ist dann nie zu Ihnen tatsächlich gekommen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Möglicherweise ist er dann zu dem Akt genommen worden, aber ich habe ihn nicht gesehen.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Okay. Würden Sie sagen, es ist ein üblicher Vorgang, dass die Ärztin vor Ort quasi noch versucht, an die Staatsanwaltschaft oder an die obduktionsanordnende oder diensthabende Staatsanwältin einen Zettel mit irgendwelchen handschriftlichen Informationen zu überreichen, oder ist das schon eher ungewöhnlich? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ungewöhnlich.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Um darauf noch einmal zurückzukommen: Also Sie können sich auch nicht erklären, warum das die Frau Doktor so gemacht hat?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe Sie da nicht gefragt und erklären kann ich es mir auch nicht. Es war ihr anscheinend wichtig.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Gut, vielen Dank.
Dann hätte ich noch zwei, drei allgemeinere Fragen zu der Zeit vom Auffinden des Toten bis zu Ihrem Krankenstand, den Sie vorhin erwähnt haben. Ohne jetzt hier explizit einen Vorhalt oder sonst etwas zu machen, glaube ich, kommt es im beruflichen Alltag in sehr vielen Firmen vor, aber gerade in solchen, auch sensiblen Bereichen, sei es bei der Feuerwehr, wo sich dann die Feuerwehrleute vielleicht nach einem Einsatz auch darüber unterhalten, was geschehen ist - -
Dieses Ableben des Christian Pilnacek, der natürlich irgendwie auch ein Arbeitskollege von Ihnen war: Wurde so was bei der Staatsanwaltschaft Krems intern, ich sage jetzt einmal in irgendwelchen Jour-fixe-Terminen, informellen Gesprächen, was auch immer – selbstverständlich unter Wahrung der Verschwiegenheit, Vertraulichkeit und Persönlichkeitsrechte –, aber halt so in diesen normalen Gesprächen unter Arbeitskollegen: Du, hast du gehört?, Und da und da!, noch in dieser Zeit, als Sie noch gearbeitet haben, öfter thematisiert oder diskutiert oder besprochen?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Mit mir nicht.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Mit Ihnen nicht. Haben Sie mitbekommen, dass andere Staatsanwälte, Abteilungen, Leute der Staatsanwaltschaft Krems darüber gesprochen haben?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Danke.
Ich habe Sie vorhin schon gefragt, ob auf Sie in irgendeiner Art und Weise Druck oder was ausgeübt wurde, irgendetwas zu tun oder nicht zu tun. Da haben Sie gesagt: Nein. Haben Sie irgendwo mitbekommen, dass vielleicht gegenüber dem
Leitenden oder ermittelnden Staatsanwalt oder irgendwelchen anderen Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Krems Anrufe, Druckausüben – ich sage jetzt: Arbeitsanweisungen et cetera – ausgeführt oder durchgeführt wurden?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Nein, gut. Vielleicht abschließend noch eine abschließende Frage, Sie können ja auf eine lange Berufserfahrung zurückgreifen: Ist es in Ihrer beruflichen Karriere schon einmal dazu gekommen, dass die Oberstaatsanwaltschaft solch einen Fall der Staatsanwaltschaft Krems entzieht und einer anderen Staatsanwaltschaft zuteilt? Ist Ihnen so etwas bei der Staatsanwaltschaft Krems schon einmal untergekommen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Also mir nicht, und von den anderen weiß ich es nicht.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Vielen Dank.
Dritte Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur dritten Fragerunde.
Herr Abgeordneter Grüner, hat sich noch etwas aus der zweiten Runde aufgedrängt? (Abg. Grüner [ÖVP]: Danke, nein!) – Frau Abgeordnete Kumpan- Takacs? (Abg. Kumpan-Takacs [SPÖ]: Vielen Dank, nein!) – Frau Abgeordnete Wotschke? (Abg. Wotschke [NEOS] schüttelt den Kopf.) – Frau Abgeordnete Tomaselli? (Abg. Tomaselli [Grüne] schüttelt den Kopf.) – Herr Abgeordneter Spalt, Sie könnten fortsetzen? – Auch nicht. Danke.
Damit ist die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft. Ich frage daher abschließend die Frau Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will. Der Finger ist bereits am Knopf. – Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, bitte. Danke, Herr Vorsitzender.
Ich möchte Ihnen gerne im Anschluss an die letzte Befragung von Herrn Abgeordneten Spalt noch ein Dokument vorlegen, und zwar das Dokument Nummer 49, das ist die Aussage von Frau Dr. Wagner im Medienprozess, und dort Seite 365 – nur damit wir Sie das noch einmal ganz konkret auch unter Vorhalt der Aussage fragen.
Das ist ungefähr in der Mitte der Seite, wo eben die Zeugin mit dem Wort
„Schnucki“ beginnt, und dann in der dritten, vierten, fünften Zeile: „‚[...] ich weiß nicht, woran er gestorben ist, wir brauchen eine Obduktion‘. Genau so war der Wortlaut. Sie hat mich gebeten“ – also Sie, Frau Mag. Sterlini – „einen Zweizeiler zu schreiben und das hin zu faxen und dann ist die Obduktion genehmigt“, und so.
Zu diesem konkreten Vorhalt dieser Aussage möchte ich fragen, ob Sie sich daran erinnern können oder nicht. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das stimmt so in dieser Form nicht.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Stimmt es in einer anderen Form?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein. Es stimmt gar nicht. Also es stimmt letztlich überhaupt nicht, weil: „Sie hat mir gesagt: ‚Nur weil der bekannt ist, brauchen wir keine Obduktion‘.“, war das, was die Polizistin zu mir gesagt hat und ich ihr weiter mitgeteilt habe. Ich habe das deswegen mitgeteilt, weil sie gesagt hat, sie kann nicht sagen, woran er gestorben ist. Und ich habe mein Erstaunen dadurch zum Ausdruck gebracht, dass ich gesagt habe: Aha, weil die Polizistin hat gesagt: Nur, weil er bekannt ist, brauchen wir ihn nicht zu obduzieren, der ist eindeutig ertrunken! – So war das Gespräch. Also ich habe das sicher nicht - - Das sind nicht meine Worte, das sind die der Polizistin.
„‚[...] wir brauchen eine Obduktion‘“ – Ja, das kann sie gesagt haben. Wenn sie es auch nicht weiß, braucht auch sie eine Obduktion.
„Genau so war der Wortlaut. Sie hat mich gebeten, einen Zweizeiler zu schreiben und das hin zu faxen und dann ist die Obduktion genehmigt, sie weiß ja auch nicht, woran er gestorben ist.“ – Auch das ist völlig falsch, weil ich ihr Schreiben nicht brauche, um eine Obduktion anzuordnen. Für mich war ihre Einschätzung ausreichend und mit dieser Einschätzung und meiner eigenen Einschätzung war für mich klar, dass er zu obduzieren sein wird. Ob die jetzt ein Fax schreibt oder nicht, ist völlig belanglos. Deswegen habe ich das auch sicher nicht von ihr verlangt und habe auch sicher nicht gesagt: Wenn ich ein Fax krieg, dann ist die Obduktion genehmigt! – Die Obduktion wird von mir nicht genehmigt, sondern angeordnet, und das habe ich von Anfang an gewusst, wie das Telefonat zu Ende ging; und eigentlich habe ich das schon früher vermutet. Also das weiß ich nicht, wie sie auf das kommt.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Darf ich Ihnen dann nur der Vollständigkeit halber auch diesen Zettel, diesen Zweizeiler vorlegen – das ist Dokument Nr. 52, Seite 115. Tatsächlich hat also Dr. Wagner diesen
Zweizeiler – oder hier Vierzeiler –, von dem sie gesprochen hat, geschrieben. Ich möchte jetzt nur noch einmal abklären, dass Sie sagen, das war nicht aufgrund Ihrer Aufforderung.
Wissen Sie, warum sie das sonst geschrieben hat? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Also die Gründe, warum ich sie nicht dazu aufgefordert habe, habe ich eigentlich eh schon genannt. Das war für mich nicht relevant für meine Entscheidung und für meine Ansicht. Warum sie das geschrieben hat? Vielleicht war es ihr wichtig?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich will Sie nicht mit Spekulieren - - Nein, ich will nicht, dass Sie spekulieren (Auskunftsperson Sterlini: Okay!), sondern
Sie sagen jetzt nur: Meine Aufforderung, so wie es Frau Dr. Wagner gesagt hat, war es nicht. (Auskunftsperson Sterlini: Gut!)
Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, auf welche Veranlassung hin sie das sonst geschrieben hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Eine Wahrnehmung habe ich nicht dazu.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Gut, danke schön.
Dann möchte ich nur vielleicht auch eine Klarstellung für mich: Sie haben die Obduktion angeordnet, das heißt, Sie haben einen Akt - -
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ich habe sie selbst nicht angeordnet, sondern ich habe sie in Aussicht gestellt, das heißt - -
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Gut, Sie haben sie in Aussicht gestellt. Es gibt aber dann einen Aktenvorgang, in dem die Obduktion angeordnet wurde. Da steht dann halt, weil man momentan nichts Näheres weiß, § 80, 81 StGB drauf, und ich möchte nur zur Klarstellung wissen: Was auch immer da jetzt für ein Paragraph draufsteht, ob sich der dann bewahrheitet oder nicht: Welchen Zeitpunkt im Sinne der Anordnung in der Strafprozessordnung markiert so eine Anordnung? Was beginnt damit nach der StPO? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das Ermittlungsverfahren.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Genau, es beginnt ein Ermittlungsverfahren. Das sollte jetzt keine Prüfung sein, sondern nur, damit das klargestellt ist. Es beginnt damit ein Ermittlungsverfahren, und das dauert wie lange? Was für ein formaler Schritt muss folgen, damit es dann endet?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das kann man so nicht beantworten. Wann es endet, kommt darauf an, was zu tun ist. Das kann kurz sein - -
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, das weiß ich, aber es endet jetzt. Aber wenn es endet (Auskunftsperson Sterlini: Ja!), ganz egal, ob das jetzt nach einem Tag, nach zwei Stunden, nach fünf Tagen oder nach drei Jahren ist, wie endet es?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Dass man einen Täter ausforscht.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Welchen formalen Schritt braucht es, damit es beendet ist?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Wenn sich herausstellt, dass nichts Strafbares passiert ist, meinen Sie? Oder wenn jemand - - Wenn was - - Na ja, das ist schon relevant, weil damit unterscheidet sich ja die Beendigung. Ich muss wissen, warum es endet: weil es hinfällig ist, haltlos, nichts ermittelt, oder weil schon was rausgekommen ist.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Okay. Wissen Sie, wie dieses konkrete Verfahren geendet hat, oder wann? Oder wissen Sie es nicht?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Ja, ich weiß schon. Man hat schon gehört, dass es eingestellt worden ist, aber konkret, wann das war, weiß ich nicht; aufgrund welcher Erwägungen, weiß ich nicht.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Okay. Hat das möglicherweise etwas mit dem Obduktionsergebnis zu tun gehabt, oder wissen Sie es nicht?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das wird sicher auch relevant gewesen sein, nicht?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Na, meine Frage ist jetzt nur ganz konkret, weil, wie gesagt, wenn Sie sagen, an diesem Tag mit Anordnung der Obduktion beginnt ein Ermittlungsverfahren, und, wie die Frau Abgeordnete vorhin schon gesagt hat, es wird ein Handy ausgefolgt (Auskunftsperson Sterlini:
Ja!), ist jetzt die Frage, ob das mit der Beendigung eines Ermittlungsverfahrens oder Nichtbeendigung in Einklang zu bringen ist oder nicht.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Wenn das Verfahren beendet ist, kann man das Handy auch ausfolgen.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Okay, aber erst, wenn das Verfahren beendet ist, meinen Sie?
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Nein, das kann man so auch nicht sagen. Nein. Es kommt darauf an.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Also das weiß man jetzt in dem konkreten Fall nicht.
Auskunftsperson Mag. Kristin Sterlini: Das kommt darauf an, ja.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Okay, gut. Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, darf ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet erklären.
Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihr Erscheinen und auch für die Geduld und Ausdauer.