S te n og rap h i sch e s P r otokol l
Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss
Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek
9. Sitzung | medienöffentlich
11. März 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Dann wende ich mich an Frau Kontrollinspektorin Barbara Sorger sowie an deren Vertrauensperson Mag. Linda Poppenwimmer, frage als Erstes, ob die mir vorliegenden persönlichen Daten, wie ich annehme, der Richtigkeit entsprechen (die Auskunftsperson und ihre Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten), und darf Sie, Frau Kontrollinspektorin, wie folgt belehren:
Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen
noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden; weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Dann wende ich mich ebenso an die Vertrauensperson Mag. Linda Poppenwimmer: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden. Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen.
Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder den Herrn nummer zu wenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.
Frau Sorger, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Dann bitte ich Sie darum.
Einleitende Stellungnahme
Auskunftsperson Barbara Sorger: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Verfahrensrichterin! Sehr geehrter Herr Verfahrensanwalt! Geschätzte Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Untersuchungsausschusses!
Ich möchte die Möglichkeit des Eingangsstatements nutzen, zum einen, um mich vorzustellen, was vielleicht wichtig ist, um einige Annahmen und Interpretationen in dieser Sache richtigzustellen, zum anderen, um Ihnen nochmals darzulegen, wie es sich tatsächlich zugetragen hat, auch wenn ich aufgrund der über mich verbreiteten Unwahrheiten wenig Hoffnung habe, dass wir ausschließlich bei Tatsachen und Fakten bleiben werden.
Ich wurde 1983 in Krems geboren, aufgewachsen im Bezirk Krems, anschließend AHS mit Matura, 2007 Eintritt in die Bundespolizei, Ausbildung am BZS Ybbs, 2009 Dienstprüfung und Ausmusterung auf die PI Klosterneuburg, 2011 Versetzung auf eigenen Wunsch zur PI Tulln, 2014/15 Ausbildung zur dienstführenden Beamtin, 2015 Dienstprüfung und Ausmusterung als Sachbearbeiterin auf die PI Weißenkirchen, Bezirk Krems, 2018 Dienstzuteilung zur PI Mautern, 2019 Versetzung auf Bewerbung zur PI Mautern, zunächst als Sachbearbeiterin, danach als zweite Stellvertreterin, erste Stellvertreterin und seit Juli 2023 als Kommandantin der Polizeiinspektion Mautern.
Auf allen meinen dienstlichen Stationen stand ich im exekutiven Außendienst und somit auch im kriminalpolizeilichen Exekutivdienst, der in der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten nach den Bestimmungen der StPO besteht. Somit war ich auch stets mit der Bearbeitung und Berichterstattung in unterschiedlichsten Todesfällen und auch in unterschiedlicher Rolle und Funktion betraut – da sich meine Dienststellen allesamt an der Donau befanden, auch vermehrt mit Wasserleichen.
Ich habe meinen Beruf bewusst und nach reiflicher Überlegung gewählt, ich lebe meinen Beruf – noch immer – und stehe für die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Österreich ein – aus Überzeugung. Die Polizei sorgt in Österreich für die Einhaltung zahlreicher Gesetze und Verordnungen, ebenso habe ich mich als beeidetes Organ entsprechend der geltenden Rechtsordnung zu verhalten.
Ich war stets bemüht, diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, und kann guten Gewissens sagen, dass ich das bis dato gut umsetzen konnte.
In meinem bisherigen Leben war ich – schon in meiner Schulzeit – stets ein politisch interessierter Mensch und bin auch für meine Überzeugungen und Werte immer eingestanden; auch mit Eintritt in die Bundespolizei hat sich an dieser Grundhaltung nichts geändert. Lange habe ich mich aber nicht in Form einer Parteimitgliedschaft zu einer bestimmten Partei bekannt, sondern war in meinem Auftreten und im Vertreten meiner Meinung stets kritisch, auch dem eigenen Berufsstand gegenüber – was mir schon in der Grundausbildung die Zuschreibung, das soziale Gewissen der Klasse zu sein, einbrachte.
Seit 2023 bin ich Mitglied der SPÖ. Ich trenne diese Mitgliedschaft aber strikt von meiner beruflichen Tätigkeit und allen anderen Bereichen, die mit meiner politischen Einstellung nichts zu tun haben. Politische Einflussnahme in den Dienstbetrieb, politisch motivierte Entscheidungen – sei es jetzt in meinem beruflichen Umfeld, in der Gemeinde oder auch politische Diskriminierung in meinem privaten Umfeld – waren und sind mir zutiefst zuwider; ich lehne so etwas ab, und zwar in jede Richtung und durch jede Partei.
Ich bin mir meiner Kompetenzen bewusst, stehe zu meiner Meinung und vertrete diese auch – manchmal in einer sehr direkten Art und Weise. Das bedeutet aber nicht, dass ich mich von unsachlichen Motiven leiten lasse. Im Gegenteil, als Polizistin gebe ich innerhalb der vorgegebenen Regeln klare Anweisungen und tätige klare Äußerungen. Dass die Gemeindeärztin aus Rossatz das als undiplomatisch oder vielleicht sogar als Drucksituation
empfunden hat, ändert nichts an der Tatsache, dass ich korrekt gehandelt habe und das auch genau so wieder tun würde.
Am 20.10.2023 befand ich mich in meiner Funktion als Dienststellenleiterin am Bezirkspolizeikommando Krems zur Koordinierungsbesprechung. Dabei wird die Dienstplanung für das nächste Monat besprochen, es werden überregionale Einsätze und Vorgaben koordiniert und Einteilungen getroffen, die sodann von den Dienststellenleiter:innen im Dienstplan umgesetzt werden müssen. Ziemlich bald in dieser Besprechung hat mich der Bezirkspolizeikommandant Oberstleutnant Pichler zu sich gerufen und mich unterrichtet, dass meine Streife gerade einen Einsatz im Bereich Rossatz hätte, weil Mag. Pilnacek ums Leben gekommen wäre. Die Informationen waren zu diesem Zeitpunkt sehr vage, der Bezirkspolizeikommandant konnte keine weiteren Informationen geben, außer dass es in der Nacht zuvor auch eine Führerscheinabnahme gegeben haben soll. Der Bezirkspolizeikommandant hat mich sodann angewiesen, den Einsatz vor Ort ordentlich und genau zu führen. Weitere Anweisungen oder gar irgendeine Form der politischen Einflussnahme hat es nicht gegeben – von niemandem; das hätte ich auch nicht zugelassen. Zugleich wies Oberstleutnant Pichler die Kriminalbeamten der Polizeiinspektion Krems an, ebenfalls nach Rossatz zu fahren, um dort die Erhebungen zu unterstützen und die erforderliche Spurensicherung vorzunehmen.
Ich begab mich zur Einsatzörtlichkeit und übernahm schließlich vor Ort die Einsatzleitung; zunächst ließ ich mir durch Gruppeninspektor S.1 und Gruppeninspektor K.2 über die bisherigen Wahrnehmungen und Informationen berichten. Nachdem die Kriminalbeamten und die Gemeindeärztin eingetroffen waren, erfolgte zunächst die Todesfeststellung und anschließend die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau der Kriminalbeamten unter Beiziehung der
1 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit S. anonymisiert
2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit K. anonymisiert
bereits anwesenden Gemeindeärztin Dr. Wagner. Schon aufgrund der Umstände handelte es sich eindeutig um eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau nach der Strafprozessordnung und nicht um eine Totenbeschau.
Während der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau habe ich mich in der Umgebung umgesehen und konnte etwa 100 Meter entfernt die vermutliche Einstiegsstelle wahrnehmen. Dort habe ich eine Zigarettenpackung liegen sehen und konnte auch Schuheindruckspuren ausmachen. Ich möchte aber festhalten, dass ich nicht in das Flussbett hinabgestiegen bin, sondern diese Wahrnehmung von der Geländekante aus gemacht habe.
Bei meiner Zeugenvernehmung durch das BAK im Ermittlungsverfahren gegen Chefinspektor Fellner im Juni 2024 habe ich irrtümlich von Zigarettenstummeln statt Zigarettenpackung gesprochen; dies war auch im Medienverfahren betreffend die Einziehung des Buchs von Dr. Pilz schon Thema. Dort habe ich wahrheitsgemäß ausgesagt, dass ich mich damals beim BAK schlichtweg falsch erinnert habe. Sowohl im Anlassbericht als auch im Tatortbericht von Revierinspektor Reiter ist richtig festgehalten, dass es eine Zigarettenpackung war und keine Stummel.
Das möge mir verziehen werden – immerhin war dieser schlichte Irrtum weder für die WKStA noch im Medienverfahren weiter von Relevanz. Wenn nun behauptet wird, dass möglicherweise Berichte falsch verfasst oder nachträglich verändert worden wären, ist das nicht nur falsch, sondern auch ein Vorwurf eines Amtsmissbrauchs, den ich entschieden zurückweise.
Noch vor Ort habe ich meine Kollegen zutreffend über meine Wahrnehmungen unterrichtet und sie angewiesen, in diesem Bereich nach weiteren Spuren zu suchen und die bereits wahrgenommenen Spuren zu sichten, zu dokumentieren und zu sichern.
Danach ließ ich mir von den Beamten und der Gemeindeärztin berichten. Unisono konnten keine Anzeichen eines Fremdverschuldens festgestellt werden.
Dann kam es zu der mittlerweile in vielen Varianten und Eskalationsstufen bekannten Diskussion zwischen der Gemeindeärztin und mir. Meiner bereits beschriebenen Sturheit ist es wohl zuzuschreiben, dass ich vor Ort auf die Aussage der Gemeindeärztin: Ich ordne eine Obduktion an!, höflich, aber bestimmt entgegnete, dass dies nicht in ihrer Kompetenz liege; sinngemäß habe ich gesagt: Sie können gar nichts anordnen, das kann nur die Staatsanwaltschaft!, womit die Ärztin in dieser Deutlichkeit nicht gerechnet haben dürfte.
Ich fragte Frau Dr. Wagner dann nochmals, ob es denn Anzeichen eines Fremdverschuldens gäbe oder warum sie denn eine Obduktion für notwendig erachte. Dr. Wagner sagte dann wörtlich: Nein, keine Anzeichen eines Fremdverschuldens, aber ich kann nicht ausschließen, dass er vergiftet wurde. – Antwort und Frage meinerseits: Na das kann man ja nie. Gibt es Anzeichen dafür? – Antwort: Nein. Aber es ist der Pilnacek. – Das war für mich zwar eine sehr dürftige Begründung, ich nahm dies aber zur Kenntnis.
Im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Krems – im konkreten Fall
Mag. Sterlini – war und ist es immer meine Aufgabe, den Sachverhalt, wie er sich zugetragen hat, sowie die festgestellten Umstände möglichst stringent, nachvollziehbar, umfassend und vollständig darzulegen. Um meine Gedanken zu ordnen, bewege ich mich grundsätzlich, ich gehe umher. An diesem Tag bewegte ich mich etwas abseits, allerdings nicht, um mich der Wahrnehmung der Gemeindeärztin zu entziehen, sondern um möglichst ungestört der Staatsanwaltschaft zu berichten. Dabei ist es natürlich auch die Aufgabe der Kriminalpolizei, Spuren und Faktenlage zu interpretieren; dies erfolgt jedoch keinesfalls in eine bestimmte vorgegebene Richtung, sondern ergibt sich in jedem Einzelfall aus den konkreten Umständen, die wie Puzzleteile zusammengesetzt werden.
Ich habe die Staatsanwältin nach Abschluss meines mündlichen Berichts über die festgestellten Fakten und das Ergebnis der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau natürlich auf den Einwand der Gemeindeärztin hingewiesen. Auch die
Staatsanwältin zeigte sich zunächst skeptisch. Ich sagte ihr, dass die Gemeindeärztin mit ihr schon persönlich sprechen wolle, und übergab das Handy an Frau Dr. Wagner mit der Information, dass es sich um Staatsanwältin Mag. Sterlini handelt. Schon der Beginn des Gesprächs – die Begrüßung der Staatsanwältin durch Dr. Wagner – überraschte mich ob der offensichtlichen Vertrautheit der beiden Damen. War es jetzt: Schnucki!, oder: Bussi, Schatzi!, jedenfalls wurde das Gespräch sehr amikal geführt. Quintessenz des Gesprächs war, als ich das Telefon zurückbekam, dass Mag. Sterlini mir gegenüber meinte: Na dann schicken Sie mir halt einen Bericht; die Obduktion wird dann angeordnet werden.
Der Leichnam von Mag. Pilnacek wurde sodann in die Aufbahrungshalle Rossatz verbracht. Frau Dr. Wagner übergab mir noch einen Zettel, auf dem nicht mehr stand als das, was ich in meinem Bericht an die Staatsanwaltschaft wortwörtlich festgehalten habe.
Anmerken möchte ich noch, dass eine angebliche ungewöhnliche Blauverfärbung des Kopfes nie Thema war; ich selbst habe das nicht wahrgenommen, es gibt auch von niemandem einen entsprechenden Vermerk.
Nach dem Abtransport des Leichnams begab ich mich auf die PI Mautern zur Verschriftlichung der Amtshandlung. Das Landeskriminalamt Niederösterreich ließ sich mündlich durch mich berichten, und Chefinspektor Fellner setzte mich über die Übernahme des Aktes in Kenntnis, wies mich aber an, einstweilen den schriftlichen Bericht zu verfassen. Nach Ankunft des LKA wurde der Bericht gemeinschaftlich fertiggestellt und der Staatsanwaltschaft Krems übermittelt. Danach erfolgte die weitere Aktbearbeitung durch das Landeskriminalamt Niederösterreich. Für mich war der Akt damit abgeschlossen.
Was dann rund um die Berichterstattung und die Veröffentlichung des Buches von Dr. Pilz passierte, ist für mich unbeschreiblich. Ich war und ich bin Gerüchten, Unterstellungen und Nachreden ausgesetzt, die mich auf einer sehr persönlichen Ebene treffen. Mir wurde de facto unterstellt, blöd, faul oder
kriminell zu sein. Wie oft ich mich gegenüber den unterschiedlichsten Personen rechtfertigen musste und Unwahrheiten richtigzustellen versuchte, kann ich schon nicht mehr zählen. Auch jetzt und gerade rund um den Untersuchungsausschuss ist es so, dass kein Tag vergeht, an dem ich nicht darauf angesprochen werde.
Mein dienstliches, aber vor allem auch mein privates Leben ist seitdem massiv beeinträchtigt. Seit über einem Jahr drehen sich meine Gedanken hauptsächlich um die, wie sie genannt wird, Causa Pilnacek. Ich mag nicht mehr. Ich kann auch schön langsam nicht mehr. Ich bin es leid, aus der Bevölkerung zu hören, dass ich angeblich wieder einmal suspendiert wäre. Ich bin es leid zu lesen: Die soll doch lieber den Verkehr regeln gehen! – Ich bin es einfach leid, dass sich Personen ein Urteil über mich und meine Arbeit bilden, die mich nicht kennen und auch keine Ahnung von der Polizeiarbeit haben. Vor allem tut es mir weh, dass sich mein dreijähriger Sohn schon Gedanken darüber macht, was denn ein Pilnacek ist und warum dieser Pilnacek seine Mutter so beschäftigt.
Über das Fernsehen wurde mir von einer Nationalratsabgeordneten Schlamperei unterstellt, da die grundlegenden Regeln der Tatortarbeit, wie wir sie alle aus dem sonntäglichen „Tatort“ kennen, missachtet wurden. Parlamentarische Kontrolle ist richtig und wichtig, aber ich denke nicht, dass der sonntägliche Abendkrimi Grundlage für die Beurteilung der polizeilichen Arbeit sein sollte. Die Realität der Polizeiarbeit wird in diesen Serien nicht abgebildet, und auch nicht die Rolle der Polizisten. Schon im Tatortleitfaden wird festgehalten:
Jede Straftat
– ich erweitere das jetzt um: jeder Sachverhalt –
ist einzigartig und erfordert daher unterschiedliche Maßnahmen zur Tatortbearbeitung. Die nachstehenden angeführten Punkte müssen nicht zwangsläufig zutreffen oder in der beschriebenen Reihenfolge ablaufen. Sie sind lediglich als Richtlinie anzusehen, deren sinnvolle Anwendung und Abfolge nach
den Umständen des Einzelfalles und unter Berücksichtigung einer kriminalistischen Denkweise und des gesunden Menschenverstandes erfolgen soll. – Zitatende.
Beispielsweise muss die Absperrung eines Tatortes oder wie hier eines Auffindungsortes nicht zwangsläufig mit einem Absperrband erfolgen. Je nach Örtlichkeit kann auch eine Absicherung der Zugangsmöglichkeit – wie in diesem Fall – ausreichen. Das zu beurteilen, obliegt Menschen, die tagtäglich mit dieser Materie zu tun haben, die auch entsprechend ausgebildet sind und die sich Jahr für Jahr fortbilden. Und auch in diesem Fall gilt: Ein Film am Sonntagabend hat nichts mit der Realität zu tun.
Das Messen der Körpertemperatur, so sie überhaupt gemessen wird, wäre Aufgabe der Gemeindeärztin gewesen. Die Kriminalpolizei darf die Körpertemperatur nämlich gar nicht messen. Bei Wasserleichen wird nicht zwingend die Wassertemperatur gemessen, weil es – wie auch schon der Gerichtsmediziner Dr. Matzenauer als Zeuge im Medienverfahren erklärt hat – keine valide Methode gibt, um anhand der Temperaturmessung den Todeszeitpunkt zu bestimmen, und dennoch wird – vermutlich, weil sich Skandale besser als seriöse Geschichten verkaufen – immer noch das Gegenteil behauptet.
Die Kriminalpolizei hat bei einem Todesfall in erster Linie zu klären, ob ein Fremdverschulden vorliegt oder nicht. Mögliche Annahmen und Schlussfolgerungen sind objektiv zu beschreiben – und nicht die Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft vorwegzunehmen. Im konkreten Fall ist nicht nur die Staatsanwaltschaft Krems zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen, auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und die Generalprokuratur haben das so gesehen. Es gab im Fall Pilnacek von Anfang an keinen einzigen Hinweis auf ein Fremdverschulden.
Ich habe mich gemeinsam mit drei weiteren Betroffenen im Jahr 2025 erfolgreich, wenn auch noch nicht rechtskräftig, zumindest gegen die
Unterstellungen von Dr. Pilz zur Wehr gesetzt. Das hat mich sehr viel Kraft gekostet. Manchmal kommt es mir vor wie ein Kampf gegen Windmühlen. Dennoch konnten wir in diesem Medienverfahren beweisen, dass die Theorien und Unterstellungen des Dr. Pilz keinerlei Substrat haben und einer objektiven Prüfung nicht standhalten.
Im Urteil wird unmissverständlich festgehalten, dass weder der Vorwurf der türkisen Polizeikette – alleine schon durch mich, durch meine Mitgliedschaft bei der SPÖ – feststellbar war noch in irgendeiner Weise ein den Interessen der ÖVP dienendes Verhalten der Polizei. Auch ein sonstiges Fehlverhalten der Polizei in Bezug auf die Tatortarbeit oder der Versuch, die Aufklärung der Todesumstände zu erschweren oder gar zu verhindern, konnte nicht festgestellt werden. Selbst unvollständige oder schlampige Ermittlungen, etwa bezüglich fehlender Zeugenbefragungen oder mangelnder örtlicher Absicherung durch Absperrungen, lagen nach Überzeugung des Gerichts nicht vor.
Meine Kollegen und ich versuchen, diesen Beweis auch hier im Untersuchungsausschuss anzutreten, und ich hoffe, dass wir endlich damit durchdringen und dass diese Unwahrheiten endlich ein Ende nehmen. Meine Kollegen und ich haben nur unsere Arbeit getan – und zwar nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend der geltenden Rechtsordnung. Unterstellungen wie Ermittlungsfehler, Schlamperei und Einflussnahme oder Steuerung der Polizeiarbeit durch die ÖVP treffen mich nicht nur persönlich, sondern beschädigen das Ansehen der Polizei und gefährden das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizei massiv.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen nun für Ihre Fragen zur Verfügung.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.
Frau Verfahrensrichterin, darf ich Sie um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen?
Erstbefragung
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kontrollinspektorin, für Ihre ausführlichen Darlegungen. Ich möchte jetzt teilweise daran anknüpfen und auch gleich vorausschicken, dass Sie bitte keine meiner Fragen als Kritik oder als Unterstellung einer Kritik auffassen, sondern es geht darum, mögliche Widersprüche aufzuklären und Ihnen vielleicht auch die Gelegenheit zu geben, Ihre Sichtweise darzulegen.
Wie sind Sie zu einer Obduktion des Leichnams am Auffindungstag gestanden? Was war Ihre Meinung dazu? Oder: Hätten Sie diese angeregt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also wie in meinem Eingangsstatement schon dargelegt, ist es meine Aufgabe, im Umfeld zu erheben, das Ergebnis der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau –ist natürlich maßgeblich – hier einfließen zu lassen und dann der Staatsanwaltschaft objektiv zu berichten. Es ist natürlich meine Aufgabe – wie ich auch schon im Eingangsstatement gesagt habe –, zu interpretieren und schlusszufolgern, aber grundsätzlich habe ich zu der Anordnung oder Nichtanordnung der Obduktion keine Meinung. Ich muss der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt nur objektiv darlegen.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich wollte nämlich jetzt tatsächlich schon - - Ich habe eine Frage vorbereitet, die von Ihnen auch in einer gewissen Weise schon fast beantwortet ist – ich möchte sie hier nur unter Wahrheitspflicht noch mal stellen: Wie Sie ja wissen, sagt Frau Dr. Wagner, es habe massiven Widerstand seitens der Polizei gegen die Obduktion gegeben. – Ich kann Ihnen diese Aussage von Ihnen vorlegen, aber ich nehme an, Sie kennen sie? (Die Auskunftsperson nickt.)
Jetzt entnehme ich Ihrer Darlegung und auch der Ihrer Kollegen von den ersten Tagen, dass dieser Widerstand nicht geleistet worden sei, und daher hätte ich jetzt die Frage: Was - - Nein, erst noch die Frage: Wie lange hat denn diese
Diskussion über diese Obduktion: Ja oder nein?, oder: Wie gehen wir weiter, ja oder nein?, gedauert?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also das war grundsätzlich keine Diskussion, ob Obduktion ja oder nein. Ich habe mir über die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durch die Kriminalbeamten und durch Frau Dr. Wagner berichten lassen, mit der Frage: Gibt es Anzeichen eines Fremdverschuldens? – Nein. Und dann hat sie nur gemeint, sie ordnet eine Obduktion an, und ich wollte - - habe sie zurechtgewiesen, dass sie keine Obduktion anordnen kann, sondern lediglich anregen, aber mir dafür schon die Gründe nennen sollte, die ich an die Staatsanwaltschaft weitertragen kann. Also das war eine Sache von – also dieses Sagen: Ich ordne an!, dann sagen sie: Das können Sie nicht! –, ich weiß nicht, 1 Minute, nicht einmal, ein Gespräch. Das war mein einziger Widerstand.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Wenn ich es Ihnen aufklären darf –
ich kann Ihnen das auch vorlegen, wenn Sie es gerne möchten –, Frau
Dr. Wagner hat - - Vielleicht legen wir das vor, nur zur Verdeutlichung: Das ist das Dokument 1 355, Seite 19. Da hat Frau Dr. Wagner gesagt, diese Diskussion hat sicher 10 oder 15 Minuten gedauert – und deswegen stelle ich Ihnen auch die Frage. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. – Abg. Krainer [SPÖ] hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nur, dass wir hier auch den Sachverhalt haben: Meiner Erinnerung nach hat die Gemeindeärztin ausdrücklich gesagt, dass sie mit Frau Sorger nicht diese Diskussion hatte (Verfahrensrichterin Edwards: Sondern mit Männern, ja!), sondern ausschließlich mit Männern. Frau Sorger hat selber gesagt, dass sie während der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau gar nicht vor Ort war, sondern erst
dazugekommen ist. Ich halte es durchaus für denkbar, dass diese Diskussion stattgefunden hat, als Frau Sorger gar nicht in der Nähe war.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich danke. Auf das hätte ich jetzt hier auch noch hingewiesen.
Sie hat gesagt, diese Diskussion habe mit Männern stattgefunden. Das heißt, die Anschlussfrage an Ihre Antwort – 1 Minute – : Wie lange waren Sie dann unterwegs? – Frau Dr. Wagner hätte in der Zwischenzeit, während Sie mit der Staatsanwältin telefoniert haben, mit Ihren männlichen Kollegen gesprochen: Könnte das dann mit den 10, 15 Minuten hinkommen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also das stimmt, ich war bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau nicht durchgehend anwesend, bin aber dann wieder zurückgekommen und habe mir wie gesagt berichten lassen – sowohl von den Kriminalbeamten als auch von der Frau Doktor.
Dann diese Diskussion, was ich jetzt der Staatsanwaltschaft mitteilen soll oder welchen Grund sie mir liefert, dass eine Obduktion halt angeregt werden sollte: Die haben wir - - also die habe ich geführt, weil ich auch die Hauptverantwortliche für das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft war. Die drei Kriminalbeamten und die Frau Doktor, wir waren da so in einem Dreieck zusammen. Also ich denke schon, wenn sie von einem Druck oder einer Diskussion spricht, dass sie diese Situation meint, wo wir da gemeinschaftlich zusammengestanden sind.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Wissen Sie etwas davon, dass Ihre männlichen Kollegen in Ihrer Abwesenheit konkrete Gespräche über diese Obduktion oder Nichtobduktion geführt hätten?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, das denke ich nicht. Aber ich weiß, dass die Kollegen Frau Dr. Wagner dann noch mal rechtlich aufgeklärt haben, dass sie
eben keine Obduktion anordnen kann, sondern nur die Staatsanwaltschaft. Vielleicht war das dann noch Thema, aber da habe ich schon mit der Staatsanwaltschaft telefoniert und auch die Übergabe des Handys an die Staatsanwältin schon vorbereitet, also von dem her - -
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Also insofern bleibt jetzt für mich die Frage, auf die ich eigentlich kommen wollte: Es gibt hier zwei relativ konträre Darstellungen. Da ist einerseits der massive Widerstand, andererseits: Das hat es nicht gegeben! – Wenn ich die zwei jetzt so stehen lasse: Haben Sie eine Wahrnehmung – ein bisschen haben Sie es eh - - Nein, ich sage gar nichts.
Haben Sie eine Wahrnehmung zur Stimmung, zur Atmosphäre, zum Auftreten der Personen, was dazu führen kann, dass zwei Parteien quasi von derselben Situation eine so unterschiedliche Wahrnehmung haben können?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also in diesem Ausmaß und mit diesem Vorwurf, mit dem ich auch erstmalig im Zuge meiner Einvernahme beim BAK konfrontiert wurde, kann ich es mir definitiv nicht erklären. Ich denke mir halt einfach, dass sie sich, wie man so schön sagt, auf den Schlips getreten gefühlt hat. Aber objektiv kann ich das in keinster Weise nachvollziehen, weil es diese Drucksituation nicht gegeben hat.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Danke schön.
Dann lege ich Ihnen ein vielfach zitiertes weiteres Dokument vor. Das ist das Dokument 785. Ich glaube, Sie haben ihn auch schon angesprochen: Das ist der viel zitierte Tatortleitfaden. Das heißt: Ist Ihnen das gesamte Dokument, das, glaube ich, knapp 40 Seiten hat, bekannt? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Der Tatortleitfaden hat 140 Seiten.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Uns liegen 40 Seiten vor – Sie sehen eh, da oben steht Seite 1 von 39 –, mit Anhang. Das ist das, was wir im Aktenbestand hier jetzt zur Verfügung haben.
Gut, wie auch immer, um das geht es mir jetzt gar nicht, sondern ich möchte wissen: Das heißt, Sie kennen dieses Dokument? (Die Auskunftsperson nickt.) Wie wird der verwendet? Liegt der bei jeder Dienststelle auf? Liegt der in jedem Schreibtisch? Schaut man da öfter rein? Wie wird der gehandhabt und was will er Ihnen in Ihrer Arbeit liefern? Liefert der zwingende Handlungsanweisungen? Liefert der was auch immer? Was tun Sie mit dem und wie oft nehmen Sie den zur Hand? Oder: Wie gut kennen Sie ihn und welche Rolle spielt er in der täglichen Arbeit?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also auch den Tatortleitfaden habe ich in mein Eingangsstatement eingearbeitet. Der Tatortleitfaden ist wie gesagt eine Richtlinie. Der Tatortleitfaden ist aus der Grundausbildung und aus diversen Fortbildungen bekannt, und im Bedarf zieht man den natürlich heran, um nachzulesen, weil man nicht immer alles gleich präsent haben kann, vor allem, wenn es um Delikte geht, die nicht unseren Alltag abbilden.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Nur, weil Sie jetzt darauf eingehen und es mehrere konkrete Anhaltspunkte in diesem Tatortleitfaden gibt - - Zum Beispiel steht hier in dem Dokument auf Seite 8: „Eine Obduktion sollte in folgenden Fällen beantragt werden“, und da steht unter anderem die Wasserleiche dabei. Also jetzt ist meine Frage: Warum hat es dann überhaupt eine Diskussion darüber geben müssen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Es hat keine Diskussion gegeben. Also ich habe der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt und auch die Einschätzungen der Ärztin und der Kriminalbeamten dargelegt, und wenn ich jetzt die Staatsanwaltschaft anrufe und sage: Ich rege eine Obduktion an, weil der Tatortleitfaden mir das vorgibt!, dann wird das der Staatsanwältin zu wenig sein.
Und ich muss Ihnen ehrlich sagen: Es war die erste Obduktion einer Wasserleiche – für mich.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Trotz des Tatortleitfadens, wo das sozusagen drinnen steht?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, weil der Tatortleitfaden auch für mich nicht bindend ist – das ist eine Richtlinie –, aber für die Staatsanwaltschaft gar nicht.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Also ist das so, wie Sie es in Ihrem Eingangsstatement gesagt haben: Es ist eine Richtlinie, an der man sich sozusagen im Einzelfall je nach den Umständen – wie Sie es sogar gesagt haben – mit Erfahrung und Hausverstand, je nach Situation, orientiert, ber er gibt Ihrer Meinung nach keine zwingende Handlungsweise wieder?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Gibt keine zwingende Handlungsweise wieder und vor allem nicht in jedem angeführten Element jetzt. Also wie gesagt, die Entscheidung, ob Obduktion oder nicht, trifft die Staatsanwaltschaft, und der muss ich ein möglichst umfassendes Bild der Erhebungen vor Ort liefern, und das habe ich gemacht.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigen Sie, eine allerletzte Frage, weil Sie selber die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau angesprochen haben – da werden bestimmt noch Fragen kommen –: Auch dazu gibt es Ausführungen in diesem Dokument, zum Beispiel auf Seite 29. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Da steht dann in den zwei letzten Absätzen:
„Im kriminalpolizeilichen Alltag stellt sich die Situation idR“ – in der Regel – „so dar, dass die Kriminalpolizei zu einem Todesfall gerufen wird. Die Feststellung, ob es sich dabei um einen unnatürlichen Todesfall handelt, wird grundsätzlich durch die Vornahme der Leichenbeschau erhoben. Es stellt sich also erst nach
der Durchführung der Leichenbeschau heraus, ob ein natürlicher oder unnatürlicher Tod vorliegt.
Steht nach der polizeilichen Intervention bzw.am Ende der Leichenbeschau fest, dass es sich um einen natürlichen Tod handelt und daher auch kein Anfangsverdacht vorliegt, so ist“ es beendet.
Also das heißt: Ehrlich gesagt habe ich das jetzt verloren, wo ich das - - vielleicht war das auf Seite 3, Verzeihung. Es gibt nämlich diese Unterscheidung, dass die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau bei - - (Die Verfahrensrichterin liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Genau, das steht auf Seite 3 – Verzeihung –: „Die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau dient in erster Linie der Feststellung von Anhaltspunkten über das Vorliegen von Fremdverschulden bzw. Fremdeinwirkung“. Das heißt, worin besteht jetzt dann tatsächlich der Unterschied zwischen dieser Totenbeschau, dass Frau Dr. Wagner meint, sie hat das gemacht, und der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau ist in der Strafprozessordnung geregelt und erfolgt durch die Kriminalpolizei unter Beiziehung eines Arztes, und die Totenbeschau, wie Frau Dr. Wagner meint, dürfte im niederösterreichischen Bestattungsgesetz geregelt sein.
Jedenfalls ist es so, dass wir dort keine Mitwirkung haben, und meines Wissens erfolgt die bei jedem Toten, wo keine polizeiliche Intervention erfolgt ist, also grundsätzlich nach Ableben.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Okay.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Aber da haben wir keine Mitwirkung und ich habe auch noch nie an einer Totenbeschau nach dem niederösterreichischen Bestattungsgesetz - -
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, ich frage mich nämlich auch, ob das irgendwie ein Missverständnis war. Ich kann mir ja nicht vorstellen, dass jemand von Ihnen dort steht und sagt: Frau Dr. Wagner, wissen Sie eh, dass Sie da jetzt bei einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau und nicht bei einer Totenbeschau sind?
Und was macht es für einen konkreten Unterschied? Das ist ja auch die Frage.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Es war sogar so, dass ich Frau Dr. Wagner noch gefragt habe, weil ich wusste, dass sie direkt von ihrer Ordination in Loiben gekommen ist und in Eile war, ob sie sich noch die Zeit nimmt, dass sie an der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau mitwirkt.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, aber das ist für mich so eine Frage, ob man das im alltäglichen Sprachgebrauch wirklich so sagt, dass man wirklich diese Wortfolge sagt: bei einer kriminalpolizei- -, oder dass Sie nicht einfach sagen: Machen S’ die Totenbeschau!
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, weil Totenbeschau mir nicht so geläufig ist, die verwende ich nicht. Ich verwende, wenn ich einen Leichnam besichtige, den Terminus kriminalpolizeiliche Leichenbeschau. Und in diesem Fall war es eben wirklich so, witzigerweise, weil ich nicht wollte - -, weil ich der Frau Doktor die Möglichkeit geben wollte, dass sie sagt: Nein, ich habe meine Ordi voll, ich fahre gleich wieder nach Hause!, und: Sucht euch einen anderen Arzt!
Ich habe sie ja extra gefragt, höflichkeitshalber, und deshalb ist dieser Terminus tatsächlich gefallen, und zwar schon im Vorhinein. Und an einer Totenbeschau, wie gesagt, habe ich noch nie mitgewirkt.
Aber weil Sie zuerst nach dem Unterschied gefragt haben: Dem Wesen nach wird es dasselbe sein. Eine Totenbeschau führt die Gemeindeärztin alleine durch und muss ebenfalls feststellen, ob irgendwas auffällig ist, ob möglicherweise ein
Fremdverschulden vorliegt. Der Unterschied zur kriminalpolizeilichen Leichenbeschau ist halt, dass die Kriminalpolizei mitwirkt.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Okay. Vielen Dank, das war es von meiner Seite. Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.
Erste Fragerunde
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Sehr geehrte Damen und Herren! Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Frau Abgeordneter Auer das Wort.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Sehr geehrte Frau Sorger, herzlichen Dank, dass Sie uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung stehen. Sie haben schon sehr viel in Ihrem Eingangsstatement erwähnt, ich möchte aber zu Beginn anfangen, einmal überhaupt in die Atmosphäre einzusteigen.
Sie sind seit 2023 Kommandantin auf der PI Mautern, eine Frau in Führungsposition, und Sie haben jetzt schon gesagt, Sie sind sehr für Objektivität und Gleichbehandlung. Was bedeutet das Ihrer Wahrnehmung nach, als Frau in so einer Führungsposition in der Männerwelt Polizei tätig zu sein?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper: Sie können es beantworten, aber Sie müssen nicht.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Eine ungewöhnliche Einstiegsfrage, mit der habe ich jetzt überhaupt nicht gerechnet. Ich glaube, auch die Polizei hat sich
mittlerweile verändert und Frauen sind in der Polizei und auch in der Führungsebene angekommen. Ja, ich bin jetzt nicht die erste Dienststellenleiterin, die erste zwar im Bezirk, was mich schon freut, aber – ja. Es ist jetzt nicht so, dass ich mich tagtäglich beweisen muss oder irgendwelche – wenn Sie vielleicht darauf hinauswollen – Gefälligkeiten liefern muss; um Gottes willen, nein! Ich bin immer zu mir und meiner Überzeugung gestanden und, ja, durfte 2023 Inspektionskommandantin werden.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Gut, danke schön.
Dann würde ich gerne chronologisch vorgehen, nämlich wirklich noch einmal zum 20. Oktober 2023 kommen: Wo und wann genau hat da Ihr Dienst begonnen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich habe mir jetzt nicht die elektronische Dienstdokumentation dieses Tages noch einmal angesehen, es war allerdings die Koordinierungsbesprechung, und die startet üblicherweise 8.30 Uhr. Ich nehme an, dass mein Dienstbeginn 8 Uhr war, 7 Uhr, das ist unterschiedlich, aber
8.30 Uhr startet meistens die Besprechung am Bezirkspolizeikommando.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das heißt, das war länger geplant, kein spontaner Termin, und der Grund für den Termin war auch nicht, dass es da einen Vorfall in Rossatz gab, sondern es hat eine ganz andere Ursache gehabt.
Sie sind dann von Herrn Bezirkskommandanten Pichler über den Vorfall in Mautern – so haben Sie es einmal genannt – informiert worden. Was war denn der genaue Inhalt dieser Information? Was haben Sie da für eine Wahrnehmung?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Der Bezirkspolizeikommandant hat mich zu sich gerufen und mich informiert, dass meine Streife eben gerade in einem Einsatz steht, wo angeblich Mag. Pilnacek – und das war mir ein Begriff, weil ich ja, wie schon erwähnt, ein politisch interessierter Mensch bin – involviert wäre. Es war aber noch gar nicht klar, ob es sich um einen Unfall, also in dem Fall jetzt
Verkehrsunfall, handelt oder sonst was. Es hat nur geheißen, er ist angeblich verstorben und ich möge dort hinfahren und die Ermittlungen und die Erhebungen vor Ort koordinieren und eben sichergehen, dass alles korrekt und auch umfangreich genau abläuft.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sie haben das so zitiert: Herr Pichler hätte zu Ihnen gesagt, und das steht im Dokument 48, Seite 411: „‚Schau, dass das ordentlich und genau abläuft.‘“
Was für Wahrnehmungen haben Sie dazu, warum er genau so einen Auftrag dann auch noch ausgesprochen hat?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Weil – und da muss man jetzt schon auf die Person Pilnacek eingehen – es natürlich eine andere Amtshandlung ist – wie sich jetzt zeigt, weil: ich sitze im U-Ausschuss –, als wäre da jetzt der viel zitierte Hans Meier irgendwie ums Leben gekommen oder in einen Unfall verwickelt gewesen. Wie gesagt, es war in meinen Augen einfach eine Maßnahme der Qualitätssicherung. Dazu bin ich als Dienststellenleiter auch da, dass ich meine Beamten in solchen Situationen unterstütze, anleite – das hat aber jetzt nicht nur mit der Person was zu tun, sondern unter Umständen auch in anderen Einsätzen aufgrund des Umfangs oder der psychischen Belastung oder
sonstigen - -, ja.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Gab es abseits dieses Auftrags auch noch andere – zwischen den Zeilen – Konnotationen? Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass da quasi die Aufregung gestiegen ist – irgendwas, atmosphärisch – mit der Information, dass Herr Pilnacek verstorben ist?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, also zwischen den Zeilen gab es keinerlei Aufträge oder Hinweise. Aber noch einmal: Es macht einen Unterschied, ob Mag. Pilnacek einen Unfall hat – oder eine Amtshandlung vorliegt – oder jemand anderer. Natürlich schaut man, dass da alles gut und ordentlich abläuft. Deshalb sind ja auch die Kriminalbeamten der
Polizeiinspektion Krems zusätzlich entsandt worden, um einfach die Qualität sicherzustellen beziehungsweise zu - -, ja.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Hatten Sie damals zu dem Zeitpunkt, als Sie quasi den Einsatz bekommen haben und sich auf den Weg gemacht haben, auch schon Informationen oder Wahrnehmungen zu dem, was davor vorgefallen ist – mit der Geisterfahrt und dem Führerscheinentzug?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, ich habe auch im Eingangsstatement schon erwähnt, dass der Bezirkspolizeikommandant gesagt hat, dass es am Vorabend auch eine Führerscheinabnahme gegeben haben soll. Aber wie gesagt, es war zu dem Zeitpunkt auch noch gar nicht klar: War er jetzt dann trotzdem mit dem Auto unterwegs?, oder: Was liegt vor? – Es war nur eine zusätzliche Information, dass es das gegeben haben soll, aber noch nichts gesichert.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sie haben sich dann auf den Weg zum Fundort gemacht. Das war eine Fahrt dorthin. Wie lange hat die ungefähr gedauert? Was ist da Ihre Wahrnehmung?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Von Krems nach Rossatz bis zur Einsatzörtlichkeit werde ich ungefähr eine Viertelstunde, 20 Minuten gebraucht haben.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Und in Ihrer Wahrnehmung: Hat es da währenddessen Telefonate gegeben, und wenn ja, mit wem?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Meinerseits? (Abg. Auer [SPÖ]: Ja!) Ja, ich habe meine Streife vor Ort angerufen. Ich weiß jetzt aber nicht mehr, ob Gruppeninspektor K. oder S., und habe sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich vor Ort komme und dass sie auf mein Eintreffen warten sollen.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sind Sie in der Zeit kontaktiert worden, angerufen worden?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Soweit ich mich erinnern kann, nicht, nein.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das heißt, Sie sind dann am Auffindungsort in Rossatz eingetroffen. Welche Situation haben Sie dort vorgefunden und wann sind Sie dort eingetroffen, um wie viel Uhr?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also wie gesagt, etwa 20 Minuten von Krems nach Rossatz; das muss dann 9.20 Uhr, kurz vor halb zehn gewesen sein. Ich bin dort eingetroffen, habe dann meine Streife dort angetroffen und auch Revierinspektor Reiter und seine Kollegin.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das heißt, der Leichnam: Wo war Ihrer Wahrnehmung nach der Leichnam zu dem Zeitpunkt, als Sie eingetroffen sind?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Der Leichnam war bereits geborgen und dort auf dem – Sie nennen das alle so – Treppelweg – aber es ist ein Zufahrtsweg – abgelegt.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das heißt, Ihrer Wahrnehmung nach: Wie ist die Bergung vonstattengegangen? Welche Informationen haben Sie dazu wahrgenommen oder vor Ort erhalten?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also den Bergevorgang selbst habe ich nicht mehr wahrgenommen. Ich wurde nur darüber informiert, dass die Bergung durch die Feuerwehr erfolgt ist und dass eben auch der außer Dienst befindliche Kollege Hick daran beteiligt war.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Der Herr Baggerfahrer hat uns ja geschildert, dass da so eine Rampe quasi von ihm gemacht wurde, auf Ersuchen der Feuerwehr. Als Sie das dort wahrgenommen haben, wie ist Ihnen das erschienen? Hätten Sie als Einsatzleiterin diese Anordnung auch gegeben? War das sinnvoll in Ihren Augen oder war das eher abträglich?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, also die Rampe wurde angelegt, um die Bergung überhaupt zu ermöglichen, also sinnvoll und wichtig.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Also auch im Zeichen der Spurensicherung oder möglicher Spuren? Was war da Ihre Wahrnehmung?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also dieser Ablageort oder Bergeort wurde, wenn Sie so wollen, willkürlich gewählt und ist auch weiter entfernt von der vermutlichen Einstiegsstelle und der Örtlichkeit, wo der Leichnam getrieben hat.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Welche Personen waren da sonst noch anwesend, als Sie hingekommen sind oder schon vor Ort waren?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich kann jetzt nicht mehr mit Sicherheit sagen, ob ich persönlich auch auf die Feuerwehrmänner getroffen bin. Es waren wie gesagt meine Streife, zwei Beamtinnen, Kollege Reiter und die zweite Kollegin aus Weißenkirchen. Wie ich aus meinem Auto ausgestiegen bin, ist mir noch ein Arbeiter der Via Donau entgegengekommen, der Baggerfahrer; ja, aber der hat die Örtlichkeit schon verlassen in Richtung Krems. Auch die zwei Damen habe ich dort an der Örtlichkeit nicht mehr wahrgenommen.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Darf ich Sie fragen: Haben Sie Frau Wurm oder Frau Polz zuvor persönlich gekannt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Haben Sie Herrn Fechter, den Baggerfahrer, zuvor persönlich gekannt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, man kennt sich, weil wir - - Also wir haben als Polizeiinspektion Mautern auch die Wasserpolizei über und unser Boot liegt im Behördenhafen und im Gebäude der Via Donau; also man kennt sich, ja.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sie haben vorhin erwähnt, dass Sie schon öfter in Ihrer Arbeit mit anderen Fällen von Wasserleichen zu tun hatten. Darf
ich Sie fragen: Was waren da Ihre Wahrnehmungen? Welche Fälle? Oder gibt es vergleichbare Fälle wie den von Herrn Pilnacek?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also Wasserleichen sind zumeist Unfälle oder Suizide, wobei ich zumeist – ich muss jetzt zurückdenken – mit Suiziden zu tun hatte; ja, tatsächlich. Aber jeder Suizid, jede Suizidhandlung ist höchstpersönlich und somit auch individuell.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das heißt aber, Sie haben gewisse Erfahrungen im Erkennen oder im Bewerten, im Sammeln der Fakten. Das heißt, welche Erfahrungen haben Ihnen da in diesem Fall, wie Sie dann vor Ort waren, quasi geholfen oder waren zuträglich für den Fall des Herrn Pilnacek?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja zum einen gilt es einmal, Umfelderhebungen zu tätigen, also die Vorgeschichten – da waren die Aussagen der beiden Damen recht wesentlich, die durch meine Streife befragt wurden –, dann natürlich im Wesentlichen die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, wo eben darauf geachtet wird, ob es offensichtliche - -, oder: Anzeichen eines Fremdverschuldens, einer Fremdeinwirkung gibt, aber natürlich auch die Spurenlage. Wir konnten ja in diesem Fall auch eine Einstiegsstelle wahrnehmen, und da stellte sich die Spurenlage sehr klar dar.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Haben Sie auch Frau Dr. Wagner vorher gekannt, vor dem 20. Oktober 2023?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Frau Dr. Wagner kannte ich dem Namen nach und in ihrer Funktion als Gemeindeärztin; persönlich begegnet bin ich ihr zuvor nicht, aber ihrem Auto.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ich möchte nämlich auf diese Diskussion bezüglich Obduktion ja oder nein auch noch einmal eingehen. Sie haben ja in Ihrer Aussage im Dokument 48, Seite 402, zitiert – Sie haben es eh heute auch schon erwähnt –: „‚[...] Kristin, [...] Schatzi Putzi Mausi, da müssen wir schon
etwas machen, das ist der Christian.‘“ (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Der Name Pilnacek wird gar nicht erwähnt, das finde ich schon einmal interessant. Aber wie war Ihre Wahrnehmung in dem Moment dieser Aussage? Was haben Sie quasi damit konnotiert?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich war überrascht ob dieser Vertrautheit – war mir aber für die Sache grundsätzlich egal, weil: Die Damen haben dann gesprochen, und für mich ist wesentlich, was die Staatsanwältin mir dann für Anordnungen gibt. Ich war nur überrascht.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sie haben dann in der gleichen Aussage, Seite 403, selbst gesagt: „[...] ich bin ja froh, dass er obduziert wurde. Wobei ein Franz Meier wäre wahrscheinlich nicht obduziert worden.“
Sie haben das vorhin auch schon erwähnt, aber können Sie da bitte Ihre Wahrnehmungen noch genauer darstellen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, wie gesagt, natürlich bin ich froh, dass er obduziert wurde, denn somit liegt ein Gutachten eines Sachverständigen vor und nimmt natürlich auch viel Verantwortung von unseren Erhebungen und unseren Feststellungen. Nichtsdestotrotz liegt es aber an uns, die Erhebungen, die Umstände darzulegen und der Staatsanwaltschaft eine Entscheidungsgrundlage zu liefern. Das muss ich in die und in diese Richtung machen, dazu bin ich verpflichtet. Ich kann jetzt der Staatsanwaltschaft nichts vorenthalten, nur weil ich irgendwas in eine Richtung lenken möchte – was ich aber nicht will, und warum auch? Ich habe kein persönliches Interesse daran.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Vielleicht nur kurz: Die eindeutige kriminalpolizeiliche Leichenbeschau – da haben Sie gesagt, das war eindeutig eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau und keine Totenbeschau. Jetzt wollte ich Sie fragen: Ist Ihnen bekannt, haben Sie eine Wahrnehmung, ob das Formular
zur kriminalpolizeilichen Leichenbeschau vorhanden war und das von Frau Dr. Wagner vor Ort hätte ausgefüllt werden können?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ob das Formular für die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau vor Ort war, dazu habe ich keine Wahrnehmung. Aber hätte die Frau Doktor uns angesprochen, dass sie dies benötigt, dann hätten wir das beischaffen können, ja. Ich möchte aber festhalten, dass ich durchaus schon kriminalpolizeiliche Leichenbeschauen im Zusammenwirken mit einem Arzt durchgeführt habe, wo dieses Formular nicht ausgefüllt wurde, sondern im Wesentlichen geht es darum: Was haben die Gemeindeärztin oder die Ärztin, der Arzt und die Kriminalpolizei festgestellt?
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Wie sind Ihre Wahrnehmungen: Wer müsste dieses Formular dabei haben? Müsste das der Arzt, die Ärztin oder die Kriminalpolizei dabei haben?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also der Arzt kann sich das auf der Homepage der Ärztekammer runterladen und hat das grundsätzlich mitzuführen, genau.
Aber wie gesagt, es ist kein Thema, wenn uns die Frau Doktor fragt, ob sie das Formular haben kann, dann schaffen wir das bei, auch wenn es der Beamte Reiter oder wir jetzt da nicht vor Ort mithaben. Das ist kein Problem, das geht schnell.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Dann möchte ich ein bisschen zeitlich springen: Sie waren dann wieder am Weg zurück zu Ihnen auf die Polizeiinspektion und haben dann dort den Anfallsbericht geschrieben, sind auch vom LKA, vom Kollegen Fellner, kontaktiert worden.
Jetzt möchte ich Sie fragen: Im Anfallsbericht, im Dokument 1177, Seite 5, ist das Nationale der Frau List eingefügt. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Frau List ist die Witwe von Herrn Pilnacek.
Jetzt wollte ich Sie fragen: Welche Wahrnehmung haben Sie dazu, wer die Frau List da als Nationale in den Anfallsbericht eingefügt hat? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also zur Protokollierung von Caroline List habe ich jetzt keine Wahrnehmungen beziehungsweise Erinnerungen mehr. Ich weiß nicht, ob ich sie ins PAD hineinprotokolliert habe. Grundsätzlich muss man sie ins PAD protokollieren, sodass sie dann in dieser Form in diesem Bericht übernommen werden kann. Was aber schon war: Es war die Angehörigenverständigung von Frau List Thema und wurde durch uns schon in die Wege geleitet, wobei sie aber durch diverse Pushnachrichten und Mediennachrichten leider ohnehin schon in Kenntnis des Ablebens war.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das heißt, was genau wurde da zur Verständigung in die Wege geleitet?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Was ich mich noch erinnern kann: Wir haben auf jeden Fall in Erfahrung gebracht, wo die Frau Magister erreichbar ist – weil sie ja Landesgerichtspräsidentin in Graz ist –, ob an der Arbeitsadresse oder an der privaten Wohnadresse, und hätten das dann über die zuständige Polizeiinspektion gemacht, aber da waren die Medien halt leider viel schneller.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Gut.
Als wahrscheinlich letzte Frage möchte ich noch zu den Gegenständen des Herrn Pilnacek – Handy, Schlüssel und Geldtasche – fragen, nämlich: Wie ist da Ihre Wahrnehmung der Übergabe? Wann ist die erfolgt und durch wen und warum?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Eine etwaige Übergabe von persönlichen Gegenständen ist jedenfalls nicht durch mich erfolgt, weil wie gesagt meine Arbeit mit dem Versenden des Anfallsberichts erledigt war. Ich kann auch nicht
sagen, was alles übergeben wurde. Wenn Sie jetzt also „Handy, Schlüssel“ sagen,
kann ich das so nicht bestätigen.
Ich weiß allerdings, dass ein Anwalt auf der Dienststelle in Mautern war und dass ihm was übergeben wurde. Ich kann jetzt aber nicht sagen, was schon, was nicht. Das kann ich nicht. Das war nicht mehr in meiner Zuständigkeit.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob in einem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung solche Gegenstände übergeben werden dürfen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Sie meinen jetzt, auf welcher rechtlichen Grundlage oder wie oder ob das üblicherweise so gehandhabt wird oder wie auch immer? (Abg. Auer [SPÖ]: Ja!) Also zu dem konkreten Fall kann ich jetzt nichts sagen, weil ich mich mit den näheren Umständen dann nicht weiter befasst habe. Es ist aber zum Beispiel so: Wenn jemand in seiner Wohnung zu Tode kommt und die Polizei einschreitet und es einen Angehörigen gibt, der über die Wohnung verfügungsberechtigt ist und einen Schlüssel hat, dann wird ihm dieser belassen und es wird das nicht irgendwie amtlich versiegelt oder Sonstiges. Hier würde ich eine Analogie ziehen, aber - -
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Es war jetzt aber ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung, und die Bedeutung des Handys würde mich da interessieren. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an die Auskunftsperson.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte es laut sagen: Bei dem Fall, den Sie als Analogie geschildert haben, gibt es kein eingeleitetes Ermittlungsverfahren, im Gegensatz zu diesem Fall.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens war in dem Fall notwendig, um eine Obduktion anzuordnen. Ich denke nicht, dass rein die Tatsache, dass jetzt das Schlagwort vergeben wurde, dann das
Handy zum Beweismittel macht. Das ist aber meine persönliche Meinung. Wie gesagt, das ist jetzt wirklich nur meine persönliche Meinung. Ich war nachher nicht mehr weiter eingebunden. Das obliegt somit nicht meiner Beurteilung. Das möchte ich schon festhalten. (Abg. Auer [SPÖ]: Danke!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Frau Abgeordnete Wotschke, bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, dass Sie sich Zeit nehmen, da sind und Fragen beantworten.
Ich hätte gleich eine erste Frage, nämlich: Ihrer Wahrnehmung nach, hätte es, nachdem ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, damals eine rechtliche Basis gegeben, ein Handy sicherzustellen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich bin kein Jurist. Wie gesagt – ich habe das, glaube ich, zuerst schon beantwortet –: Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist ein formaler Akt, um überhaupt die Obduktion zu ermöglichen. Das ändert aber grundsätzlich nichts an unseren Feststellungen, dass es grundsätzlich keine Anzeichen eines Fremdverschuldens gegeben hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das war nicht meine Frage. Hätten Sie auf die Staatsanwaltschaft gewartet?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Womit? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin. – Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Es ist richtig: Es ist keine Frage nach einer Wahrnehmung, sondern eine Frage nach einem hypothetischen Verfahrensablauf, denn die Auskunftsperson zu fragen: Was hätten Sie gemacht, wenn?, ist keine konkrete Wahrnehmungsfrage.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Eine Frage danach, wie man das in der Praxis handhabt. (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich kann das nicht beantworten, weil jeder Fall unterschiedlich ist.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Grundsätzlich muss ich jetzt sagen: Man kann die Frage schon beantworten, wenn man sie richtig ver- - Letztendlich fragt die Frau Abgeordnete: Es hat ein anhängiges Ermittlungsverfahren gegeben. Ob es formal oder nicht formal war oder man es, wie Sie es erklärt haben, für die Obduktion gebraucht hat, Tatsache war: Es hat ein Ermittlungsverfahren gegeben und das Handy ist nicht sichergestellt worden.
Jetzt ist die Frage: Wenn Sie es nicht sichergestellt haben – Sie haben das erklärt, und jetzt fragt die Frau Abgeordnete –, na, haben Sie darauf gewartet, dass es die Staatsanwaltschaft tut?
Ich glaube schon, dass das eine Frage ist, die man in diesem Zusammenhang beantworten kann. Denn die Sicherstellung können Sie von sich aus machen oder die StA kann es anordnen. Sie haben es von sich aus nicht gemacht. Haben Sie es aus Gründen, die Sie darlegen können, nicht gemacht? Oder haben Sie darauf gewartet, ob die StA das anordnet? Oder weder das eine noch das andere?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das war dann auch gar nicht mehr in meiner Verantwortung, denn ich war zunächst mit der Amtshandlung vor Ort beschäftigt. Das Handy war nicht vor Ort, das hat er zurückgelassen. Dann war ich mit dem Verfassen des Anfallsberichts beschäftigt, und dann wurde ja die Amtshandlung übernommen. Somit kann ich nicht sagen, ob ich das Handy sichergestellt hätte – es war nicht da, nicht vor Ort – oder ob ich auf die Staatsanwaltschaft gewartet hätte. Tut mir leid.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie beziehungsweise die Beamten, die mit Ihnen gemeinsam die Ermittlungsmaßnahmen am Fundort gemacht haben, die Smartwatch sichergestellt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Die Smartwatch war am Körper, genauso wie die Kleidung oder etwaige Schmuckgegenstände, und diese bleiben mit der Sicherstellung des Leichnams, Anordnung der Obduktion auch beim Leichnam.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die sind nicht beim Leichnam geblieben, aber ich nehme das so als Antwort. (Verfahrensrichterin Edwards: Warum nicht?) – Weil sie später in einem Sackerl separiert wurden und dann einen vom Leichnam getrennten Weg gegangen sind – im weiteren Verfahren. Sie wurden ja dann auch ausgewertet. (Verfahrensrichterin Edwards: Ja, aber zu dem Zeitpunkt - -!) – Ja, ja.
Ich würde gerne zu Dokument 1211 gehen, auf Seite 9. Da geht es konkret um den zweiten Absatz. Das ist ein Schreiben des ehemaligen Direktors des Bundeskriminalamtes, des Generals Franz Lang. Da geht es um die Neuverlautbarung des Tatortleitfadens.
Lesen Sie einmal bitte den Absatz 2, startend mit: „Insgesamt ist der Tatortleitfaden“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Der Verfahrensanwalt-Stellvertreter wendet sich an Auskunftsperson und Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, ich habe es gelesen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Könnten Sie mir noch einmal schildern, was für Sie in Ihrer Arbeit die Relevanz des Tatortleitfadens ist?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Der Tatortleitfaden ist eine Ermittlungsunterstützung und gibt Hilfestellung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie gehen Sie mit diesem um?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich nehme ihn an.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Bitte?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich nehme ihn an: die Hilfestellung, die Anleitung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Heißt konkret für Sie in Ihrer Arbeit?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Dass ich entsprechend dem Tatortleitfaden vorgehe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Immer?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja. Unter Beachtung des gesunden Menschenverstands.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich frage konkret, weil hier drinnen steht – und das ist eben ein Schreiben des Direktors des Bundeskriminalamtes –: „Ein Abgehen von den Vorgaben und Anleitungen des Tatortleitfadens bei der Tatortarbeit [...] darf [...] nur aus fachlichen Gründen erfolgen, und muss dementsprechend dokumentiert werden und nachvollziehbar sein.“
Dementsprechend frage ich noch einmal: Was ist denn die Relevanz des Tatortleitfadens für Sie?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Auf was wollen Sie hinaus?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dass Sie vorhin Angaben gemacht haben, die sehr stark in die Richtung gingen von: Es sind Empfehlungen.
(Auskunftsperson Sorger: Ja!) Sind es Ihres Erachtens Empfehlungen? (Abg. Hanger
[ÖVP] – die Hand hebend –: Nein ...!)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, es ist eine - -
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Das Wort Empfehlungen - -
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich darf mich zur Geschäftsbehandlung melden. Ich würde schon bitten, wirklich auch konkret zu bleiben. Die Auskunftsperson hat sehr klar ausgeführt: Es handelt sich um Richtlinien und keinesfalls um Empfehlungen. Da sehe ich schon einen großen Unterschied. Und ja, zur Handysicherstellung werde ich mich vielleicht später noch zu Wort melden. (Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt- Stellvertreter beraten sich.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Frau Kollegin, bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann, wenn wir auf Seite 10 gehen – das ist das Ende des Schreibens des Generals Franz Lang –, sehen wir ganz unten: „Gegenständlicher Erlass wird in die Erlassdatenbank [...] aufgenommen.“ (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Was ist denn die rechtliche Relevanz – oder die Relevanz in Ihrer Arbeit – eines Erlasses? (Abg. Hanger [ÖVP]: Wir tun ja keine ...! Zur Geschäftsbehandlung!) – Das ist keine juristische Frage.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir fragen hier nach Wahrnehmungen, aber wir machen hier keine Prüfungssituation über juristische Belange. Also da ersuche ich schon, im Untersuchungsgegenstand klar zu sein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Na ja, wenn in der Polizei Briefe ausgeschickt oder Nachrichten verschickt werden, in denen klar ersichtlich ist, dass es sich um einen Erlass handelt, dann ist die Frage, wie mit einem solchen Erlass umgegangen wird, natürlich eine Frage, die auch von Wahrnehmungen spricht und von der Arbeitsweise spricht, und keine juristische Prüffrage. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Bitte.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Doch, doch, aber es ist halt dann sehr klar zu fragen: Welche Wahrnehmungen haben Sie im Zusammenhang mit einem konkreten Sachverhalt, was den Untersuchungsgegenstand betrifft? Aber hier jetzt eine Auskunftsperson abzuprüfen, welche rechtliche Grundlage ein Erlass bietet – also da würde ich schon bitten, Frau Verfahrensrichterin, das klarzustellen. (Der Vorsitzender- Stellvertreter berät sich mit der Verfahrensrichterin. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte jetzt weniger auf die Erlassdatenbank eingehen – wir waren vorher auf der Seite 9, und jetzt steht hinten auf der Seite 10 „Erlassdatenbank“ –, sondern ich bin der Meinung, wenn wir hier diese Frage zulassen und die Frau Kontrollinspektorin diese Frage beantwortet, dann sollte sozusagen diese Seite 9 in ihrem gesamten relevanten Ausmaß vielleicht hier vorgetragen werden und nicht nur ein Teil davon, weil ich
meine, dass das einen wesentlichen Unterschied macht, wenn ich das jetzt nachtragen darf. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auf der Seite 9 steht im ersten Absatz: „Der Teil ‚Allgemeines‘ mit Begriffsbestimmungen, Erstmaßnahmen und Grundsätzen am Tatort enthält klare Vorgaben für das Einschreiten und Verhalten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ und so weiter. „In den anderen Bereichen des Tatortleitfadens“ – und das war jetzt zum Beispiel der Punkt 3.1, der Teil, den ich vorhin vorgetragen habe, wo es um die Leichen geht – „werden ebenfalls klare Anleitungen vorgegeben. Jedoch soll hier fall- und situationsbezogen auch eine flexible und zielführende Bearbeitung ermöglicht werden. Diese Vorgaben und Anleitungen sollen daher geeignete Hilfsmittel für jedes Sicherheitsorgan [...] sein.“
Also ich möchte hier jetzt einfach dabei bleiben, dass hier schon unterschieden wird: dass da einerseits die Begriffsbestimmungen sind, dass das andere fall- und situationsbezogen ist, und das ist eigentlich das, was die Auskunftsperson gesagt hat. Und unter diesen Vorgaben würde ich auch die Frage zulassen, die die Frau Abgeordnete zuletzt gestellt hat: welche Bedeutung dieser Erlass für Sie hat. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand. – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Wir haben jetzt noch zur Geschäftsordnung Hanger, dann die Frau Kollegin.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Mir geht es in dieser Diskussion schon auch um eine Klarstellung, dass es doch bitte weltfremd ist, zu glauben, dass jetzt durch einen Erlass, durch eine Richtlinie jede Lebenssituation abgebildet werden kann. Es wird immer den gesunden Hausverstand brauchen (Verfahrensrichterin Edwards: Ja!), es wird immer das Umgehen mit der jeweiligen Situation brauchen. Ich bitte nur, das auch auseinanderzuhalten, das halte ich schon für sehr relevant. Das hat auch die Auskunftsperson meiner Meinung nach sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass
die Richtlinie natürlich die Arbeitsgrundlage ist – überhaupt keine Frage, aber es ist unmöglich, quasi jede Lebenssituation durch eine Richtlinie abzubilden. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand. – Der Verfahrensanwalt-Stellvertreter wendet sich an die Auskunftsperson.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Nur zu dem, was von der Frau Verfahrensrichterin vorgelesen wurde: Das widerspricht nicht dem, was wir vorgelesen haben oder was ich vorgelesen habe. Hier ist nur klar ersichtlich, dass es eben auch dementsprechend dokumentiert werden und nachvollziehbar sein muss. Und das ist der Punkt, um den es mir ging. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Gut, also wir haben die Frage und sie ist zulässig.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, und bei all diesen Vollständigkeiten und Ihren Anmerkungen dazu, Herr Abgeordneter, bin ich der Meinung, dass die Frage: Wie gehen Sie mit einem Erlass in Ihrer täglichen Arbeit um?, durchaus zulässig ist, wenn das ein Erlass ist. (Abg. Hanger [ÖVP]: Das war eine ganz andere Frage!) – Doch, das war zuletzt die Frage: Das ist in die Erlassdatenbank aufgenommen worden, was heißt das für Sie?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Erlässe und Dienstanweisungen sind für mich natürlich bindend, aber in diesem zuvor zitierten Absatz 2 steht auch: „soll hier fall- und situationsbezogen auch eine flexible und zielführende Bearbeitung ermöglicht werden.“ Und ich weiß jetzt nicht, was Sie mir vorwerfen.
Mag. Pilnacek wurde obduziert, und ich habe schon dargelegt, dass es mir fern
war –sehr fern –, irgendwas zu verhindern oder einen Druck auszuüben. Also ich weiß jetzt nicht, was Sie mir konkret jetzt vorwerfen wollen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vorwerfen absolut gar nichts. Das, worum es mir eben ging, ist, dass ja ersichtlich ist, dass es dementsprechend dokumentiert werden und nachvollziehbar sein muss. Es war vorher kurz das Formular „Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“ Thema. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin. – Abg. Spalt [FPÖ] hebt die Hand. – Abg. Tomaselli [Grüne]: Das ist in der Verfahrensordnung ... vorgesehen!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Zur Geschäftsordnung, bitte.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, zur Geschäftsordnung: Vielleicht sollten wir da auch noch mal aus der Geschäftsordnung wiedergeben, wer das Wort erteilt. Also es wäre mir jetzt auch neu, dass sich eine Vertrauensperson selber das Wort gibt und das Mikro einschaltet. (Verfahrensrichterin Edwards: Sie hat sich ausdrücklich an mich gewendet!) Ich glaube, die Worterteilung läuft dann schon über den Vorsitzenden.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Die Vertrauensperson hat sich an die Verfahrensrichterin gewendet.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Genau genommen, Frau Abgeordnete, stimmt das schon. Wenn Sie sagen, es geht Ihnen darum, dass es dementsprechend dokumentiert werden muss, dann impliziert diese Bemerkung: Es ist irgendetwas nicht klar und nachvollziehbar dokumentiert worden. Und wenn Sie der Meinung sind, dass etwas nicht klar und nachvollziehbar dokumentiert worden ist, dann würde ich Sie ersuchen, das der Auskunftsperson darzulegen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mir ging es um die Einordnung dessen, was die Relevanz der Richtlinie ist, die vorher durchaus anders dargelegt wurde, als sie in diesem Erlass oder in diesem Brief drinnen steht, meiner Wahrnehmung nach. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]. – Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist eine Einschätzungsfrage, das ist jedem unbenommen!) Das ist eine Einschätzungsfrage, aber wir können gern zu weiteren Fragen gehen.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich glaube, dass das eine Frage ist, die man jetzt so nicht beantworten kann. Das ist keine mathematische Frage. Die Frau Abgeordnete versteht das auf eine bestimmte Art und Weise, die man so nicht verstehen muss. Das kann man auch anders verstehen und man kann es auch so verstehen, dass die Frau Inspektorin genau das gesagt hat, was da drinnen steht. Die Frau Abgeordnete versteht es anders. Aber für den Fall, dass damit ein Vorwurf verbunden sein sollte, habe ich Sie ersucht, diesen klarzulegen und auch der Auskunftsperson verständlich zu machen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann gehen wir im Dokument, das vorliegt, auf die Seite 44. – Verzeihung, nein, wir wechseln das Dokument und kommen zum Tatortleitfaden: Dokument 1211, Seite 44. Ah, das ist dasselbe Dokument, Entschuldigung. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Auf Seite 44 in der Mitte findet sich eine Auflistung von Messungen, die vorgesehen sind. Ich würde die gerne durchgehen. Das Erste ist eine Messung der Körpertemperatur. Wurde eine solche Messung vorgenommen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Die Messung der Körpertemperatur obliegt der Ärztin, das dürfen wir nicht machen. Da müssen Sie die Ärztin fragen, in welchem Umfang sie ihren Part zur kriminalpolizeilichen Leichenbeschau beigetragen hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie bei der Ärztin nachgefragt, ob sie eine Körpertemperatur gemessen hat?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Wie gesagt, ich habe die Ärztin und die Kriminalbeamten über das Ergebnis der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau befragt, und das Endergebnis beziehungsweise die Frage war, ob Anzeichen eines Fremdverschuldens vorliegen, und das wurde mehrmals verneint.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie die Wassertemperatur gemessen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wieso nicht? (Abg. Hanger
[ÖVP]: Das haben wir eh schon alles gehabt!)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Kein Messgerät – beziehungsweise an welcher Stelle sollte ich messen?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie begründet, wieso Sie diese Messung nicht vorgenommen haben?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich habe meine Erhebungen und Feststellungen dokumentiert. Ich werde nicht alles begründen oder festhalten, was irgendwo nicht gemacht wird. Wir dokumentieren unsere Erhebungen und Feststellungen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt sind wir bei einem Erlass von vorher, wonach ein Abweichen von der Richtlinie zu protokollieren ist. Haben Sie das gemacht? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensanwalt-Stellvertreter und Verfahrensrichterin.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich unterbreche die Sitzung für einen kurzen Moment.
Sitzungs unterb rec hu n g von 16 . 4 8 U hr b i s 1 6 . 53 U hr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und ersuche die Auskunftsperson, die zuletzt gestellte Frage zu beantworten.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, ich habe mir jetzt nämlich den Tatortleitfaden, den ich auch hier physisch vor mir liegen habe, durchgesehen und auch die Seiten davor. Es findet sich unter dem Kapitel „Todeszeitschätzung
/ Leichenerscheinungen“: „Die Eingrenzung der Todeszeit dient u.a. für die Alibi- Abklärung beim Tötungsdelikt und generell zur Überprüfung von Angaben der Zeugen.“ Dann sind daran folgend Punkte angeführt, die für die Todeszeitschätzung herangezogen werden können, und da finden sich dann auch die Temperaturmessungen.
Da möchte ich schon anmerken, dass bis dato die Messung der Wassertemperatur bei Wasserleichen noch nie ein Thema war und auch nicht durchgeführt wurde – bei anderen Fällen jetzt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Direkt vor den Messungen, die ich gelistet habe, steht „folgende Daten erforderlich“. Jetzt ist meine Frage gewesen, ob Sie begründet haben, wieso Sie keine Wassertemperaturmessung vorgenommen haben.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Noch mal: weil ich keine Alibiabklärung durchführen musste bei einem Tötungsdelikt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hätten Sie nach der Logik eine Alibimessung durchführen müssen, hätten Sie ein Thermometer vor Ort gehabt, um Messungen durchzuführen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Eine Alibiabklärung, das heißt, um einen Tatverdacht auszuschließen oder zu festigen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also ich würde mal einschätzen, dass es quasi situationsabhängig ist, ob die Wassertemperatur zu messen ist oder nicht?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Sie finden das auf der Seite 42.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und meine Frage ist: Hätten Sie ein Thermometer vor Ort gehabt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich habe kein Thermometer vor Ort gehabt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hatte ein anderer Ermittler ein Thermometer vor Ort?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hätten Sie anders eine Möglichkeit gehabt, die Wassertemperatur zu messen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann möchte ich zum Dokument 435 wechseln, auf die Seite 234. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Um welches Dokument handelt es sich da und wer ist der Verfasser?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist der Tatortbericht von Inspektor Reiter, und konkret sind wir hier bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau, beim ärztlichen Befund. Jetzt komme ich konkret hierauf, weil ganz unten in der Tabelle steht „Bei Wasserleichen: Wassertemperatur:“. Da wäre ja etwas auszufüllen. Wird das nie ausgefüllt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Wie gesagt, ich habe die Wassertemperatur dort auch nicht gemessen, also wird da grundsätzlich nichts stehen, ja. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich unterbreche die Sitzung für einen kurzen Moment.
Sitzungs unterb rec hu n g u m 1 6 . 58 Uhr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Frau Sorger, bitte beantworten Sie die Frage.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Wie war die Frage?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie waren die Verantwortliche vor Ort. Wieso haben Sie nicht geschaut, dass die Wassertemperatur gemessen wird?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Noch mal: Es war kein Temperaturmessgerät vor Ort, und die Messung der Wassertemperatur dient der Eingrenzung des Todeszeitpunktes und zur allfälligen Alibiabklärung, und die war nicht erforderlich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Generell: Wenn Sie eine Wasserleiche auffinden, messen Sie die Wassertemperatur beziehungsweise wird sie von jemand anderem gemessen, wenn Sie an Tatorten, Fundorten sind?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Auch meine Kollegen haben meines Wissens kein Wasserthermometer mit, und somit wird die Wassertemperatur nicht gemessen (Abg. Wotschke [NEOS]: Das heißt - -!)
Und wir sind hier bei Tötungsdelikten zur Alibiabklärung, Relevanz für die Messung der Wassertemperatur.
Und bei offensichtlichen Anzeichen eines Fremdverschuldens beziehungsweise Bearbeitung eines Tötungsdelikts müssen Sie andere Kollegen fragen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich bin im Dokument
„Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“. Diese wurde Ihrer Angabe nach durchgeführt. Hier steht: „Bei Wasserleichen: Wassertemperatur“, dementsprechend ist meine Frage gewesen, wieso diese nicht gemessen wurde. Ich nehme mit: Es gab kein Thermometer.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, und hatte keine Relevanz. Aber hier ist die Möglichkeit, die Messung der Wassertemperatur einzutragen – das stimmt, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und jetzt wüsste ich gerne, ob Sie irgendwo begründet haben, wieso das nicht gemessen wurde? (Heiterkeit der Auskunftsperson. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Nichtsdestotrotz: Auch wenn man jetzt als Jurist die Frage verstanden haben kann, ist die Frage in Ordnung. Es kann im Untersuchungsausschuss eine Frage mehrfach gestellt werden, das ist einfach so, Sie müssen sie auch mehrfach beantworten. Und wenn jetzt offenbar – ich möchte hier keine Schuld zuweisen – die Antwort noch nicht verstanden wurde – es ist letztendlich eine nachvollziehbare Frage, dass man
sagt, es gibt ein Formular „Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“, Sie selber haben gesagt, es ist diese kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durchgeführt worden, und es ist in diesem Formular ein Punkt nicht ausgefüllt worden –, ersuche ich Sie – und wenn es Ihrer Meinung nach das dritte Mal ist, dann entschuldigen
Sie –, noch einmal darzulegen, warum in diesem Formular „Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“ ein bestimmter Punkt nicht ausgefüllt wurde; weil es natürlich sein kann, dass man das Formular so versteht, dass man, wenn es ein Formular
„Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“ gibt, jeden Punkt ausfüllen muss, und dass man erklären muss, warum man den einen nicht ausgefüllt hat. Das zum allgemeinen Verständnis darzulegen, finde ich schon in Ordnung. (Abg. Hanger [ÖVP]: Zur Geschäftsbehandlung!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte dazu nur anmerken – Sie haben es eh ausgeführt, Frau Verfahrensrichterin –: Wir haben da irgendwie diese komische oder interessante oder ungewöhnliche Situation, dass Fragen redundant gestellt werden, und wir haben halt leider die Situation, dass diese Fragen wiederholend beantwortet werden. Ich würde einfach auch vorschlagen: Dann wird es halt zum zehnten Mal gesagt. Es wird ja dann auch nicht zur Kenntnis genommen, aber dann werden wir der Geschäftsordnung gerecht.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, Herr Abgeordneter, aber da muss ich jetzt der Fairness halber sagen, wirklich zum letzten Punkt der Frage: Es gab eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, auch laut Aussage der Auskunftsperson, es wird dazu ein Formular ausgefüllt, in dem bestimmte Punkte angeführt sind, und warum dann nicht jeder einzelne Punkt ausgefüllt ist, kann man fragen und soll halt von der Auskunftsperson beantwortet werden. (Die Abgeordneten Krainer [SPÖ], Hanger [ÖVP] und Wotschke [NEOS] heben die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Zur Geschäftsordnung: Krainer, Hanger, dann Wotschke.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nur zum Sachverhalt: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gab es vor Ort kein Formular, sondern, ich glaube, Herr Reiter hat das dann nachher ausgefüllt, in –
der ist nämlich ja gar nicht in Mautern – Weißenkirchen, und vielleicht wäre einmal die Frage zu stellen, ob die Auskunftsperson diesen Bericht abgezeichnet, zur Kenntnis genommen oder irgendwie überhaupt gesehen hat – was ich nicht weiß, weil es an dem Tag ja drei Berichte gab: Einen hat die Auskunftsperson geschrieben, einen Herr Reiter und einen eine Dame von der Funkstreife, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Und so, wie ich das wahrgenommen habe, hat die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau – jedenfalls für die Polizisten – stattgefunden, aber da war die Auskunftsperson gar nicht dabei, sondern diese haben andere Polizisten durchgeführt. Insofern finde ich Fragen dazu schwierig, weil die Auskunftsperson ja gar nicht da war. (Verfahrensrichterin Edwards: Ja!) Da kann sie schwer sagen, wieso, was passiert ...
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigung, ich hab Ihnen das Wort abgeschnitten. – Ja, da haben Sie völlig recht, aber der Auskunftsperson ist zu Beginn der Frage gesagt worden, dass das ein Bericht des Inspektor Reiter ist, und daher steht es ja der Auskunftsperson vollkommen frei, als mögliche Antwort dazu zu sagen: Ich habe den Bericht nicht gesehen, ich kann dazu nichts sagen, ich habe ihn nicht ausgefüllt!, oder was auch immer. Auch das ist eine mögliche Antwort. Sie ist ja hier nicht sozusagen in die Irre geführt worden, indem man ihr das nicht gesagt hat, und es ist ja immerhin möglich, dass sie als Einsatzleiterin diesen Bericht dann in irgendeiner Weise gesehen oder wahrgenommen hat.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Bitte.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zum Sachverhalt möchte ich vielleicht auch dahin gehend beitragen: Das war schon bemerkenswert, dass Frau Dr. Wagner nicht einmal den Unterschied zwischen einer Totenbeschau nach niederösterreichischem Bestattungsgesetz und einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau gekannt hat. Ich darf nur erinnern - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Das stimmt ja überhaupt nicht ...!) – Na sicher, sie hat ganz klar gesagt: Ich habe den Unterschied nicht gekannt! Da können wir gerne im
Protokoll nachlesen, liebe Frau Kollegin Tomaselli. (Abg. Tomaselli [Grüne] hebt die Hand.)
Und zur anderen Situation möchte ich ganz einfach festhalten, dass die Frage ja meiner Meinung nach mehrfach beantwortet worden ist. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein, hat sie nicht!) – Doch, sie hat sehr klar gesagt: aus ihrer Sicht weit und breit keine Anzeichen für ein Fremdverschulden, deshalb war es auch nicht notwendig, diese weiteren Ermittlungsschritte hier zu setzen. – So einfach ist das!
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Wotschke und dann Tomaselli zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Das stimmt nicht. Auf meine Frage wurde mir geantwortet: Es braucht die Messung unter anderem – oder nur – für die Alibiabklärung. Wenn man es sich durchliest – das ist jetzt dann eine rechtliche Diskussion, die ich nicht in meiner Fragezeit führen will –, dann sieht man, da steht: Die Eingrenzung der Todeszeit, für die man diese Messungen braucht, dient unter anderem der Alibiabklärung und generell zur Überprüfung von Angaben. – Also es ist einfach rechtlich absurd, das Ergebnis hier vorwegzunehmen und von Anfang an zu sagen, es braucht keine Alibiabklärung, weil die Auskunftsperson selber gesagt hat: Man kann den Ergebnissen und den Beweisergebnissen der Staatsanwaltschaft nicht vorgreifen. In ihrer rechtlichen Argumentation tut sie das aber gerade, und das ist wie gesagt etwas auf rechtlicher Ebene. Das sind keine Fragen zur Wahrnehmung, aber dementsprechend muss ich die Fragen halt dreimal stellen, bis sie beantwortet werden.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Frau Kollegin Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur in aller Kürze darauf hinweisen, dass der Vorhalt von Kollegen Hanger falsch ist. Frau Dr. Wagner bezog sich auf das Formular. Die Aussage bezog sich auf
das Formular – dass sie nicht wusste, was der Unterschied zwischen dem Formular der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau und der Totenbeschau ist. Das Formular ist im Übrigen, wenn es der Arzt, die Ärztin nicht dabei hat, der Ärztin von der Kriminalpolizei anzubieten. Aber es ist ja weder das eine noch das andere an dem Tag dabei gewesen. Sie hat nie gesagt, sie kennt den Unterschied nicht. (Abg. Hanger [ÖVP]: Doch!) – Nein! Das ist ja unter ...
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Aber sie hat gesagt, soweit ich mich erinnere: Das eine Formular muss ich bei der Gemeinde abgeben – oder so irgendwas – und das andere bei der Polizei! (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja!) – So irgendwas hat sie gesagt. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Bitte.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Dafür gibt es ja, glaube ich, sehr klare und umfangreiche Protokolle. Also meiner Erinnerung nach war es ganz klar so, dass sie klipp und klar gesagt hat, ihr war nicht bewusst, dass es einen Unterschied zwischen der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau und der Totenbeschau nach niederösterreichischem Bestattungsgesetz gibt; und das hat mich persönlich übrigens sehr, sehr, sehr verwundert – das will ich nur anmerken.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Grundsätzlich: Um Fragen an die Auskunftsperson zu stellen, ist die Redezeit da und nicht Wortmeldungen zur Geschäftsordnung.
Wenn es Unklarheiten gibt, wenn ein Ausschussmitglied meint, eine Antwort sei nicht präzise genug gegeben worden, hat das Ausschussmitglied das Recht, diese Frage im Rahmen seiner Redezeit wiederholt zu stellen. In dem Sinn möchte ich festhalten, dass es eine Frage gibt, die Verfahrensrichterin diese Frage nicht für unzulässig erklärt hat, und daher ist sie zu beantworten. – Bitte.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich habe zuvor schon ausgeführt, dass trotzdem diese Temperaturmessungen zur Alibiabklärung bei Tötungsdelikten dienen und eben herangezogen werden können.
Zu dem Tatortbericht selbst: Den hat Revierinspektor Reiter geschrieben und er hat ihn verfasst – beziehungsweise hat er mit diesem Tatortbericht begonnen –, während ich den Anfallsbericht geschrieben habe. Mit der Fertigstellung meines Anfallsberichts war meine Mitwirkung an diesem Fall erledigt. Das hat das Landeskriminalamt übernommen, und somit habe ich den finalen Tatortbericht aber auch nie gesehen. (Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter beraten sich.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, dann gehen wir zurück ins Dokument 1211, zur Seite 18. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Da sind im dritten Absatz – das ist ein Doppelabsatz – Angaben zur kriminalpolizeilichen Leichenbeschau nach 128 StPO enthalten.
Lesen Sie den einmal durch. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Hier ist im letzten Satz enthalten, dass das Dokument „kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“ Ärzten, „die keine Möglichkeit zum Download haben“, zur Verfügung zu stellen und anzubieten ist. – Die Frage ist: Hatten Sie oder einer Ihrer Kollegen so ein Dokument zum Anbieten mit? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Auch diese Frage habe ich grundsätzlich schon beantwortet. Wir hatten kein Formular mit. Hätte uns Frau Dr. Wagner gebeten, ein Formular beizubringen, hätten wir das gemacht. Ja, ich weiß, da steht, wir haben es anzubieten, aber wie gesagt – ich wiederhole noch einmal –: Ich habe schon zahlreiche kriminalpolizeilichen Leichenbeschauen erlebt und gemacht, und da wurde uns auch kein Formular des Arztes übergeben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber haben Sie dem Arzt ein Formular übergeben?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein. Sie hat uns aber auch nicht gesagt, dass sie keines mithat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nein, Sie haben gerade gesagt, sie waren schon in zahlreichen Fällen dabei, wo der Arzt Ihnen kein Dokument gegeben hat. Meine Frage ist: Haben Sie dieses Dokument schon einmal einem Arzt zur Verfügung gestellt? (Der Verfahrensanwalt-Stellvertreter wendet sich an die Auskunftsperson. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter beraten sich. – Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden. – Die Verfahrensrichterin wendet sich an die Auskunftsperson.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: So, ich unterbreche die Sitzung für einen kurzen Moment.
Sitzungs unterb rec hu n g von 17 . 1 4 U hr b i s 1 7 . 17 U hr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und bitte, die gestellte Frage zu beantworten.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich war nicht in Kenntnis davon, dass sie zum einen keine Möglichkeit hat, dieses Formular downzuloaden, und dass sie es nicht mithat, und demnach habe ich ihr kein Formular angeboten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Meine Frage war: Haben Sie einem Arzt, einer Ärztin bei einem anderen Fund, bei einem anderen Tatort bereits so ein Dokument zur Verfügung gestellt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das ist durchaus schon vorgekommen, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, Sie haben das in anderen Fällen mit? (Der Verfahrensanwalt-Stellvertreter wendet sich an die Verfahrensrichterin. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt- Stellvertreter beraten sich.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Bitte.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Darf ich jetzt die Gelegenheit nützen, etwas dazu zu sagen? Ich meine, ich habe jetzt die Frage grundsätzlich zugelassen oder mich nicht dagegen gewehrt, dass es heißt: Haben Sie das in anderen Fällen schon gemacht?, obwohl man durchaus die Frage stellen könnte, was das mit unserem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, und grundsätzlich ist es schon so, dass wir hier Sachverhalte und auch die Qualität der Ermittlungsarbeit aufzuklären versuchen – das sehe ich vollkommen ein. Aber es darf dennoch nicht in so eine Art juristische Prüfungssituation ausarten, indem man sozusagen genau fragt, wie sehr sie diesen - - Wenn ich jetzt die Frage mit dem „durch die einschreitende Kriminalpolizei anzubieten“ habe, dann steht da immerhin vorher: „Dieses Formular steht im Downloadbereich des BM.I [...] zu Verfügung und ist jenen Ärzten, die über keine Möglichkeit zum Download haben, [...] anzubieten“, also nicht jedem. Ich könnte diesen Satz durchaus so verstehen, dass die Ärztin das von sich aus sagen muss, dass sie diese Downloadmöglichkeit nicht hat, also insofern möchte ich einfach jetzt nicht die Auskunftsperson in eine Prüfungssituation bringen, sondern dass man ihr sachliche Fragen, die der Qualitätssicherung der Tatortarbeit dienen, stellt und nicht einfach abfrägt, ob sie jedes Wort des Tatortleitfadens auswendig weiß.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Frau Abgeordnete Wotschke, Sie wollten zur Geschäftsordnung? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):
Ich frage nicht Juristisches, ich frage nach Handlungen. Die Handlung ist: Wurde
dieses Dokument übergeben?, nicht nur in diesem Fall, sondern auch in anderen Fällen. Wie bin ich darauf gekommen? – Aufgrund der Aussage der Auskunftsperson, die gemeint hat, das macht sie normalerweise nicht. Ich wollte nachfragen, ob dem wirklich so ist. Daraufhin kommt eine Sitzungsunterbrechung, man unterhält sich 5 Minuten lang, und dann bekomme ich eine Antwort, die nicht meine Frage beantwortet. So geht das jetzt hier hin und her, und ich hätte einfach gerne Antworten auf meine Fragen.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, ich gestehe es Ihnen eh zu. Ich wollte jetzt nur sagen, wir bringen uns jetzt irgendwie ein bisschen in ein kommunikatives Eck.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):
Nein, nicht „wir“ „uns“! (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich habe mich mit einbezogen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich wollte nur erwähnen, es ist noch keine einzige Frage für unzulässig erklärt worden.
Zur Geschäftsordnung: Abgeordnete Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Offensichtlich haben wir jetzt ganz ein grundsätzliches Problem in der Kommunikation zwischen Absender und Empfänger. Das ist leider die Situation, mit der wir da konfrontiert sind. Aber Frau Verfahrensrichterin, Sie haben selber jetzt klar gesagt, dass die Frage nicht einmal durch den Untersuchungsgegenstand gedeckt ist, weil wir jetzt ganz grundsätzlich über Ermittlungshandlungen diskutieren. Das ist eh schön, und Frau Kollegin Wotschke ist es unbenommen, viele Dinge dann in einem Medienstatement zu kritisieren und Verbesserungsvorschläge zu machen. Das ist alles okay, aber ich finde, wir sollten jetzt wirklich schauen, dass wir zu einer Befragung zurückkommen, die dem Untersuchungsgegenstand entspricht. Vielleicht kann
man das wechselseitig auch so sehen, wenn Fragen beantwortet sind, das auch so zur Kenntnis zu nehmen und diese Redundanzen dann entsprechend zu vermeiden. Ich glaube, das ist im Interesse aller.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Gut, dann halte ich, wenn ich es noch einmal zusammenfassen darf, fest: Es ist richtig, Frau Sorger hat selbst irgendwie auf sonstige Vorgangsweisen hingewiesen. Sie hat jetzt schon gesagt, es ist durchaus vorgekommen, dass es in anderen Fällen übergeben worden ist. Insofern ist die Frage einerseits beantwortet und andererseits, grundsätzlich: Wenn es Abweichungen zu einem Normverhalten gegeben hätte, dann ist die Frage durchaus zulässig.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Dann steht das Fragerecht bei Frau Abgeordneter Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In wessen Verantwortung liegt es, zu schauen, dass die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau nach § 128 der Strafprozeßordnung korrekt durchgeführt wird? Prüfungsfrage – aber wer sorgt dafür, dass die Gesetze eingehalten werden? Liegt das bei der Ärztin? Liegt das bei der Ermittlungsleiterin? Liegt das woanders? Ich wüsste es gerne, wie das vor Ort gehandhabt wird. Wie werden diese Gesetze umgesetzt? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) – Im Übrigen wendet sich die Auskunftsperson an die Vertrauensperson und nicht umgekehrt. (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Gut, dann unterbreche ich die Sitzung für einen kurzen Moment.
Sitzungs unterb rec hu n g von 17 . 2 4 U hr b i s 1 7 . 26 U hr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Gut, dann nehme ich die Sitzung wieder auf.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich habe nochmal klargestellt, dass es meiner Meinung nach keine juristische Frage ist, sondern eine Frage nach Fakten der Verantwortungsverteilung oder -übernahme zu einer rechtlichen Handlung, die vor Ort faktisch durchgeführt werden muss.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich bitte um Beantwortung.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, auch das habe ich grundsätzlich schon beantwortet. Also ich war vor Ort, um die Ermittlungen zu leiten und die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, und habe wie gesagt den Kriminalbeamten und der Ärztin den Auftrag zur kriminalpolizeilichen Leichenbeschau gegeben oder sie ersucht – die Ärztin in diesem Fall, denn der kann ich keinen Auftrag geben –, daran mitzuwirken. Über den Umfang oder den Inhalt, wie die Ärztin ihren Part beiträgt: Wie gesagt, da habe ich keinen Einfluss auf die Ärztin.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben zuvor ausgeführt – ich kann alternativ auch einen Vorhalt machen, wie es Ihnen lieber ist –, dass Sie bereits, als Sie zum Ort beordert wurden, die Information erhalten haben, dass es sich um einen Suizid gehandelt hat.
Dann mache ich den Vorhalt: Dokument Nummer 784. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.) Auf Seite 3 steht, dass Sie vor Ankunft von den Kollegen vor Ort erfahren haben,
dass es sich um einen Suizid gehandelt hat. Der Absatz beginnt mit: „Vorerst war nicht klar, was vorlag“, und dann der letzte Satz.
Von wem haben Sie diese Information erhalten?
Auskunftsperson Barbara Stronger: Kolleginnen – da ist meine Streife gemeint, aber ich kann, wie zuvor schon ausgeführt, nicht mehr sagen, ob ich mit Gruppeninspektor K. oder S. telefoniert habe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben die erklärt, auf welcher Basis sie damals zur Annahme Suizid gekommen sind?
Auskunftsperson Barbara Sorger: In dem Telefongespräch sicher noch nicht, denn da war es zunächst der Grund des Anrufes, dass ich überhaupt dort hinfinde.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was war dann der Gesprächsstand vor Ort.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Bitte?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was war dann der Gesprächsstand, als Sie an den Fundort gekommen sind? Was haben Sie da mit den Kollegen besprochen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich habe mir über die bisherigen Erhebungen, die Befragung oder Erstbefragung der anwesenden Damen, also Wurm und Polz, und das, was sie bis dato wahrgenommen haben, und auch die Bergung, wo der Leichnam war, in welchem Bereich und wie die Bergung erfolgt ist, berichten lassen. Auch die Angaben über die Führerscheinabnahme wurden ja schon von den Angehörigen – also: von den Angehörigen; von Frau Wurm und Frau Polz – gegenüber den Beamtinnen geäußert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und das war dann die Basis für die Annahme Suizid?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das war noch keine Annahme, aber es war eine erste Interpretation.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Zur Information über die Führerscheinabnahme sagen Sie, dass Sie diese von der Lebensgefährtin, also von Frau Wurm, erhalten haben. Dazu würde ich gern einen Vorhalt machen.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich direkt nicht. Ich direkt habe mit Frau Wurm - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Über eine Kollegin?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dazu würde ich gerne einen Vorhalt machen: Dokument 21971, das ist das Protokoll der Befragung von Frau Wurm, das ich gerne gegenüberstellen würde. Relevant ist Seite 204. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.) Da habe ich an Frau Wurm die Frage gestellt: „Haben Sie Wahrnehmungen, ob die Geisterfahrt ein Thema war?“ Sie sagt: „Also nicht zu diesem Zeitpunkt.“ (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich unterbreche die Sitzung für einen kurzen Moment.
Sitzungs unterb rec hu n g von 17 . 3 2 U hr b i s 1 7 . 34 U hr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich nehme die Sitzung wieder auf und bitte um Beantwortung der Frage.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Okay. Da ich jetzt schon mitbekommen habe, dass es wirklich um Worte und Formulierungen geht, wollte ich nur einfach abklären - -, denn ich wusste zum Zeitpunkt am Bezirkspolizeikommando nur von einer Führerscheinabnahme. Die Geisterfahrt: Da war vieles im Raum, Führerscheinabnahme, das war - -
Dann vor Ort wurde mir durch die Beamtinnen sehr wohl auch die Vorgeschichte erläutert und das, was sie erhoben haben. Ich habe aber keine Wahrnehmung dazu, denn mir haben Frau Wurm oder Frau Polz nichts direkt gegenüber geäußert. Ich weiß jetzt nicht, ob sie die Information von Frau Wurm oder von Frau Polz hatten. Somit kann das durchaus sein, dass Frau Wurm
das - - Die war ja sichtlich oder sicherlich auch emotional sehr in einer Ausnahmesituation. Nur dazu: Also ich habe meine Wahrnehmung ausschließlich von den Angaben der Kolleginnen – zu dieser Sache.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Okay.
Nur um das eben zu differenzieren und zu klären: Das heißt, über die Geisterfahrt vor Ort von den Kolleginnen, und, wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, die Führerscheinabnahme war schon davor Thema. Korrigieren Sie mich bitte, wenn das - -
Auskunftsperson Barbara Sorger: Genau. Das habe ich auch zuvor schon beantwortet, also ich wurde informiert, dass es angeblich – angeblich – auch eine Führerscheinabnahme gegeben hätte. Wie gesagt, das waren alles keine gesicherten Informationen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und darüber hat Sie Herr Pichler bereits informiert?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Er hat mich, wie zuvor schon beantwortet, darüber informiert, dass ein Einsatz wäre, dass Herr Mag. Pilnacek da involviert war – wo noch gar nicht klar war, was da vorliegt, es hätte auch ein Verkehrsunfall oder Sonstiges sein können – und dass es angeblich am Vorabend auch eine Führerscheinabnahme gegeben hätte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Vielen Dank.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.
Frau Kollegin Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön.
Frau Sorger, nochmals zur Wiederholung: Wann waren Sie am Leichenfundort vor Ort?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Etwa 20 Minuten nach der Inkenntnissetzung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Vorhin haben Sie bei der Befragung gesagt: 9.30 Uhr, also halb 10.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Vor 9.30 Uhr.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Vor 9.30 Uhr?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Denn 9.30 Uhr war meines Wissens die Todesfeststellung. Ist das korrekt?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich glaube, ja, 5 nach halb 9. Anderswo haben Sie gesagt, Sie waren um 9.05 Uhr beim Auffindungsort. Ist das korrekt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Wo habe ich das gesagt?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, gerne: Dokument 781, Seite 59. Das ist ein Amtsvermerk, den Sie selber angefertigt haben. Sie müssen auf Seite 59 gehen, ganz oben, erster Satz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.) Das ist ein Amtsvermerk, den Sie selber angefertigt haben. Stimmt das mit 9.05 Uhr?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also wenn die Todesfeststellung kurz nach halb 10 war: Ich war nicht allzu lange vor der Gemeindeärztin vor Ort.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut, aber Sie haben das ja selber hingeschrieben. (Auskunftsperson Sorger: Ja!) Festzuhalten ist ja auch, dass die Ärztin nach Ihnen gekommen ist, die war um 9.20 Uhr da.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Genau, 9.20 Uhr ist die erst - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also hätten Sie auch theoretisch bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau dabei sein können, oder?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich war bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau anwesend, also vor Ort.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie waren vor Ort. Dann haben Sie die Einsatzleitung übernommen. Korrekt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, nach meinem Eintreffen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben vorhin selber beschrieben, Ihre Verantwortung da war – das ist ein Zitat von Ihnen –: Es war quasi eine qualitätssichernde Maßnahme, dass Sie dort hingeschickt worden sind. Korrekt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut. Dann würde es ja auch Ihrer Verantwortung obliegen, dass alle Vorschriften aus dem Tatortleitfaden eingehalten werden. Jetzt haben wir schon einiges von Kollegin Wotschke gehört. Kommen wir vielleicht zu anderen Vorgaben: Welche Absperrmaßnahmen haben Sie vorgenommen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also die Absperrmaßnahmen an einem Tatort – wenn wir es jetzt so nennen, sage ich einmal – oder in dem Fall Auffindungsort können unterschiedlich sein und richten sich immer nach den örtlichen Gegebenheiten.
In dem Fall ist es so – Sie kennen die Örtlichkeit –: Da ist dieser Zufahrtsschranken, und das ist quasi die Zugangsmöglichkeit zu dem Ablageort. Es befindet sich auch in unmittelbarer Nähe der Einstiegsstelle – der vermutlichen. Da habe ich die Kollegin aus Weißenkirchen angewiesen, sich am Schranken zu positionieren und wie gesagt unbefugte Personen nicht betreten zu lassen beziehungsweise dafür Sorge zu tragen, dass sich keine unbefugten Personen da annähern.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Weitere Absperrmaßnahmen gab es ja nicht. Das haben die anderen Polizisten auch gesagt. Wieso nicht?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Weil das aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und auch des Personsaufkommens, das praktisch nicht vorhanden war – das ist relativ abgelegen –, nicht vonnöten war.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, wir kennen es selber auch von der Begehung. Uns ist aufgefallen, dass da zahlreiche Polizisten Absperrungen vorgenommen haben, als der Untersuchungsausschuss da war. Wieso nicht bei einem Tatort – oder möglichen Tatort, in dem Fall?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Weil da das Personsaufkommen höher war.
(Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Polz hat gesagt, als sie dort angekommen ist, war gar niemand am Schranken, also hätte sogar diese Absperrmaßnahme gefehlt.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, weil Frau Polz und Frau Wurm ganz als Erstes quasi auf der Auffindungsörtlichkeit waren. Da ist meine Streife unmittelbar erst eingetroffen, musste sich einen Überblick über die Lage verschaffen. Genau, da war noch niemand vor Ort außer die zwei Beamtinnen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm.
Dann komme ich vielleicht zum nächsten Punkt. Im Tatortleitfaden - - Sie müssen ja eine komplette Liste aller anwesenden Personen – also nicht nur der Polizisten, der Feuerwehrleute, auch Zeuginnen und Zeugen – anführen. Wo finden wir diese komplette Liste? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Der Vorsitzende berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich unterbreche die Sitzung für einen kurzen Moment.
Sitzungs unterb rec hu n g von 17 . 4 2 U hr b i s 1 7 . 43 U hr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und ersuche um Beantwortung der Frage.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also die Daten der anwesenden Personen – des Baggerfahrers, der Feuerwehrleute – wurden durch meine Beamten aufgenommen und wurden auch an das Landeskriminalamt weitergegeben.
Fakt ist natürlich: Rossatz ist ein Dorf. Wir kennen Fechter Andreas, den Baggerfahrer, wir kennen Feuerwehrmann Kollegen Hick, der vor Ort als Feuerwehrmann im Einsatz stand. Diese Personen wurden namentlich von der Kollegin auch vermerkt und aufgeschrieben – von der ersteintreffenden Streife – und ans Landeskriminalamt weitergegeben. Alle Personendaten sind jederzeit zur Verfügung gestanden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Dokument Nummer 781 bitte, Seite 77. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Und eine allfällige Liste oder so was: Wenn Sie meinen, das muss jetzt ein Aktbestandteil sein: So ist es nicht. Also es muss zur
Verfügung stehen für etwaige Befragungen oder Auskünfte – und das war der Fall.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber wie sollen die Kollegen vom LKA wissen, welche Personen sie potenziell befragen können, wenn es keine veraktete Liste gibt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, aber die Kollegin hat ja die Namen aufgeschrieben. Die Kollegin weiß ja, wer vor Ort war, und diese Information hat sie auch dem Landeskriminalamt weitergegeben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, Herr Reiter sagt ja, dass Sie eigentlich für die Listenführung zuständig waren. Sie sehen hier jetzt auch im Tatortbericht - -
Der Tatortbericht ist Ihnen ja auch bekannt, oder? Den kennen Sie, korrekt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Von Revierinspektor Reiter.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das habe ich zuvor schon gesagt, dass ich den vollständig dann nie gesehen habe, weil zu diesem Zeitpunkt die Amtshandlung schon durch das Landeskriminalamt übernommen war. Den hat er, was ich mich erinnern kann, zeitgleich mit - -, oder auch länger andauernd verfasst, als ich den Anfallsbericht verfasst habe. Genau.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm.
Aber auf dieser Liste steht B.3, S., K., Sorger – Sie selber. Weitere Personen sind jetzt nicht angeführt. Es sind noch nicht mal alle Polizisten. Herr Stummer, Herr Heinz fehlen zum Beispiel. Die Feuerwehr ist auch nicht angeführt – die
3 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit B. anonymisiert
Feuerwehrleute. (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Ich würde sagen, grob geschätzt etwa zehn Leute fehlen da auf der Liste. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also die Namen oder Daten, die im Tatortbericht stehen, sind nicht die vollständigen Nationale, die die Kollegin erhoben hat. Ja? Das hat Revierinspektor Reiter verfasst.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber Sie haben das Dokument doch selber auch bearbeitet. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung):
Entschuldigung, zur Geschäftsordnung! Ich frage mich - -
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich unterbreche die Sitzung für einen kurzen Moment.
Sitzungs unterb rec hu n g u m 1 7 . 49 Uhr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Frau Kollegin Tomaselli, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf Sie bitten, die Frage dahin gehend zu präzisieren.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie können gerne selber Einblick in die Logdaten nehmen, 22006, Seite 10. Da sieht man, dass Sie das Dokument
gelesen und bearbeitet haben. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Beziehen Sie das dann auf die OZ 2?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, das ist der Tatortbericht, die Zweier. (Auskunftsperson Sorger: Aber - -!) Ich lege es Ihnen nur noch einmal vor.
Ich möchte gerne wissen, wer die Liste geführt hat. Wieso ist sie nicht veraktet, und wer ist verantwortlich dafür, wenn nicht die Einsatzleitung?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Aber ich kann jetzt aus dieser Logdatei nicht ausnehmen, ob es auch andere Dateien in der OZ 2 gegeben hat oder ob ich diesen Tatortbericht bearbeitet habe. Das kann ich da jetzt nicht ausnehmen. Mir ist es nicht erinnerlich, dass ich inhaltlich den Tatortbericht irgendwie verändert hätte, bearbeitet hätte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das kann ich Ihnen auch nicht sagen. Das Innenministerium legt uns ja die genauen Änderungen noch nicht vor. Sie haben aber jedenfalls den Tatortbericht gelesen – das sehen wir in diesen Logdaten – und Sie haben es auch geändert.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Die OZ 2? Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In welcher - - Auskunftsperson Barbara Sorger: Die OZ 2?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja!
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, aber in einer OZ können mehrere Dokumente drinnen sein. Ich weiß nicht: War da noch ein Dokument in der OZ 2?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist der Tatortbericht.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Habe ich vielleicht eine - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Noch einmal – das ist mir zu viel Ablenkung –: (Heiterkeit des Abg. Hanger [ÖVP].) Wieso ist die Liste nicht vollständig, Frau Sorger? Wieso ist die Liste der anwesenden Personen hier nicht vollständig veraktet? Es fehlen rund zehn Personen, die hier nicht veraktet sind.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich weiß nicht, warum Revierinspektor Reiter nicht alle Personalien, die die Kolleginnen aufgenommen haben, da eingearbeitet hat, aber die Nationale der anwesenden Personen sind jedenfalls verfügbar.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer zum Beispiel auch gänzlich fehlt – sozusagen als Zeuge –, wäre der Lkw-Fahrer der Via Donau. Der war ja ziemlich früh vor Ort. Der fehlt auch in dem Tatortbericht. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, aber nochmals: Das sind Arbeiter der Via Donau. Das ist Fechter Andreas, und der ist jederzeit verfügbar für uns und er kann jederzeit nach dem - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es war ein Baggerfahrer und ein Lkw-Fahrer vor Ort.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, ja, aber der kann uns jederzeit auch die Daten oder das Nationale der anderen anwesenden Personen – so nötig – bekannt geben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber die Vorschrift ist doch, dass sie es komplett aufnehmen, von vornherein?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Aber die waren auch nicht mehr anwesend, wie ich da war, der Lkw-Fahrer, die Lkw-Fahrer. Somit konnte ich es nicht machen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat der Einsatzleiter sichergestellt, dass die Personen vollständig verzeichnet werden? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Diese Zeugen sind auch jederzeit verfügbar. Die sind jetzt noch verfügbar. Die sind nicht weg. Das sind keine Unbekannten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Warum sind sie dann aber nicht veraktet?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also warum es in den Tatortbericht nicht aufgenommen war – ist aber auch meiner Meinung nach nicht üblich, dass man alle Anwesenden im Tatortbericht aufnimmt –, das müssen Sie Kollegen Reiter fragen.
Fakt ist, dass alle aufgenommenen Daten dem Landeskriminalamt übergeben wurden und diese Herrschaften zu jeder Zeit und auch jetzt noch verfügbar sind und wären, hätte es den Bedarf gegeben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann noch ein weiterer Punkt, dann schließen wir mal den Leitfaden: Trampelpfad – teilen sich da Ihre Wahrnehmungen mit den anderen Polizisten, dass es keinen gegeben hat?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Die vermeintliche Einstiegsstelle wurde lediglich von den Tatortbeamten betreten und der Bergeort wurde willkürlich gewählt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wurde ein Trampelpfad für die Einsatzkräfte eingerichtet – ja oder nein? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Es gab keinen Trampelpfad.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben das Stichwort selber gebracht: die vermutete Einstiegsstelle – da würde ich gerne das Dokument 781, Seite 59 vorlegen, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das ist wieder der von Ihnen verfasste Amtsvermerk. Da sagen Sie, dass Sie die vermutliche Einstiegsstelle mit Gruppeninspektorin – ich glaube, das ist eine Frau, oder? – S. zusammen lokalisiert haben. Ist das korrekt? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, ich habe die Stelle jetzt gelesen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie und Gruppeninspektorin
S. die Einstiegsstelle lokalisiert? Waren Sie das oder ein anderer anwesender Beamter oder eine Beamtin? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Genau, also so, wie ich geschrieben habe: Durch mich und Gruppeninspektor S. konnte gegenüberliegend, also weiter vorne bei dem Zufahrtsweg der Auffindungsörtlichkeit, die vermutliche Einstiegsstelle lokalisiert werden, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Anfangs haben Sie irgendwas gesagt mit 100 Metern Entfernung?
Auskunftsperson Barbara Sorger: In etwa.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, da sagen Sie aber, Sie haben quasi – mit den Tschickstummeln haben Sie sich versprochen – die Tschickpackung wirklich auf 100 Meter gesehen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, ich bin ja zu der Geländekante hingegangen, aber vom Ablageort zur vermutlichen Einstiegsstelle ist halt eine Wegdistanz von etwa 100 Metern.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und wer war aller unten?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Unten bei der Einstiegsstelle?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, beim Abflussrohr, ja.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, bei der ersten - -, bei der Sichtung der vermutlichen Einstiegsstelle niemand. Ich habe dann die Kriminalbeamten angewiesen, unten die Spurensicherung vorzunehmen, und die sind als Erstes da runtergestiegen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer war das namentlich?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Die Kriminalbeamten, die bei der kriminalpolizeilichen Leichenschau waren, nämlich Stummer, Heinz und Reiter.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt ist das Interessante: Wir haben die ja alle schon da gehabt und jeder Einzelne sagt, er hat die Einstiegsstelle gefunden.
Wie ist jetzt das zu erklären?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, ich habe ihnen gesagt, dass ich da unten im Flussbett was gefunden habe und dass es die Einstiegsstelle sein dürfte, also - - (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber wieso sagen insgesamt fünf anwesende Polizeibeamte, dass genau sie die vermutete Einstiegsstelle gefunden haben, inklusive Spuren? (Abg. Hanger [ÖVP]: Das ist wie im Untersuchungsausschuss, da sagt auch jeder, was er glaubt!)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das sind meine Wahrnehmungen. Also meine Aussagen sind meine Wahrnehmungen - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Immer Ihre Wahrnehmungen, ja.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Meine Wahrnehmungen habe ich grundsätzlich auch in diesem – ist das jetzt der Aktenvermerk?, der Aktenvermerk wird das sein – Aktenvermerk so festgehalten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie haben Sie sichergestellt, dass die Spuren nicht zerstört werden?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Wie gesagt am Schranken, an der Zugangsmöglichkeit – befindet sich im unmittelbaren Nahbereich – hat Kollegin
B. Aufstellung genommen.
Ich bin zu den Kriminalbeamten hin und habe gesagt, sie sollen dort die Spurensicherung vornehmen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Heinz, Stummer und Reiter haben alle drei gesagt, dass sie unten waren. Wir waren ja selbst dort. Es ist einerseits rutschig und andererseits schlammig. Wie ist denn da sichergestellt worden, dass die Fußspuren nicht zerstört werden?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, aber die Kriminalbeamten müssen runter, dass sie die Spurensicherung vornehmen. Das ist Berufsrisiko, der Abstieg.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Spuren hat nur der Reiter genommen, die anderen zwei waren auch unten.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich weiß nicht, ich war bei der Spurensicherung nicht dabei. Ich habe sie angewiesen, die Spurensicherung vorzunehmen, und das haben sie dann in dem Tatortbericht auch festgehalten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bei der Spurensicherung waren Sie auch nicht dabei? Wo waren Sie da?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich war noch beim Leichnam und bei der Ärztin. Ich habe dann auch das Gespräch mit der Staatsanwältin geführt. Das dürfte sich ziemlich überschlagen haben. Kann sein - - Ich habe jedenfalls noch während der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau die Beamten angewiesen, dort die Spurensicherung durchzuführen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich würde gerne noch einmal das Dokument mit der Nummer 22006 vorlegen, bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Da sind wieder die Logdaten – und zwar haben wir da etwas Interessantes gefunden, Frau Sorger, nämlich dass Sie sich am 8.9.2025 im Ermittlungsakt befunden haben und dass Sie da etwas geändert und erzeugt haben. Können Sie uns sagen, was Sie da genau vorgenommen haben?
8.9.2025. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Es ist Seite 1. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das weiß ich nicht mehr. Die Anmerkung ist
von mir: Auf „die Korrespondenz mit“ Kontrollinspektor M. P.4 „wird verwiesen“.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Am 6.9. waren Sie drinnen und haben gelesen. Wieso haben Sie denn am 6.9. noch einmal im Akt gelesen? Sie waren doch zu dem Zeitpunkt schon längst nicht mehr damit befasst. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt- Stellvertreter. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Auskunftsperson tippt auf ihrem Smartphone.)
4 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit M. P. anonymisiert
Herr Vorsitzender, Entschuldigung, zur Geschäftsordnung: Ist das üblich, am Handy zu tippen, während man gerade eine Frage gestellt kriegt? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich habe die Möglichkeit, die Sitzung zu unterbrechen, wenn Sie sich mit dem Verfahrensanwalt oder mit der Vertrauensperson beraten wollen. Ich bitte die Vertrauensperson, die Aussage der Auskunftsperson nicht aktiv zu beeinflussen.
Ich unterbreche die Sitzung für einen kurzen Moment.
Sitzungs unterb rec hu n g von 18 . 0 5 U hr b i s 1 8 . 07 U hr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich nehme die Sitzung wieder auf und ersuche, die Frage zu beantworten.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, ich möchte trotzdem noch einmal auf den Vorwurf Bezug nehmen, dass ich auch bei der Tatortarbeit nicht dabei war und bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau nicht dabei war: Das ist auch nicht meine Aufgabe. Ich sichere, dass das durchgeführt wird, und lasse mir dann berichten und habe die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft über.
Zu den Logdaten: Ich weiß es nicht. Ich weiß es nicht. Ich kann dazu jetzt nichts sagen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie können nichts dazu sagen, wieso Sie am 6.9. darin gelesen und am 8.9. ein Dokument sowohl geändert als auch erzeugt haben – im Bericht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Fast zwei Jahre - -
Auskunftsperson Barbara Sorger: Welches Dokument? Da steht die PAD-Zahl mit der OZ.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist quasi der ursprüngliche für den bedenklichen Todesfall.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, aber ich weiß nicht, welches Dokument Sie meinen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das können Sie ja hier auf den Logdaten rechts lesen – mit der entsprechenden Zahl.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das ist die Geschäftszahl, also die PAD-Zahl mit den einzelnen OZs. Und das war die OZ - - (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir wollen ja von Ihnen wissen, was Sie getan haben. Lange ist es jetzt auch nicht her – ein halbes Jahr.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich weiß es nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich gebe Ihnen eine Gedankenstütze. Am nächsten Tag war ein wichtiger Prozesstag im Zivilprozess gegen die Zack Media, bei dem Sie Klägerin waren. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter . – Zwischenrufe der Abgeordneten Hanger [ÖVP] und Zopf [ÖVP].)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Die Frage ist noch nicht ganz – Entschuldigen Sie, Herr Vorsitzender! – beantwortet, weil die Zusatzfrage von der Frau Abgeordneten war: Ich gebe Ihnen eine Gedankenstütze! Jetzt ist die Frage: Kann sie mit dieser Gedankenstütze die Frage beantworten?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, ich kann auch mit dieser Gedankenstütze nichts anfangen beziehungsweise die Frage dann nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also: Sie sind Klägerin in einem Zivilprozess, der am nächsten Tag anfängt, und fast zwei Jahre nach Fund des Leichnams ändern Sie noch etwas in dem entsprechenden Akt – und wir wissen nicht, was es ist. Das Innenministerium hat es nicht vorgelegt. Es kann auch durchaus nachvollziehbar sein. Sie ändern die Daten und Sie können uns nicht beantworten, was. Es ist erst ein halbes Jahr her. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: So, zur Geschäftsordnung: Abgeordnete Heiß, dann Hanger.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Bitte noch einmal darauf hinzuweisen, dass sich die Vertrauensperson nicht an die befragte Person wendet. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde schon bitten, dass wir da auch präzise bleiben. Die Frage wurde jetzt eh zwei oder drei Mal beantwortet. Man kann dann ja natürlich wieder insistieren, wenn man nicht mit der Antwort zufrieden ist, das kennen wir ja eh.
Ich wollte nur auf die eine Frage von Frau Kollegin Tomaselli eingehen, dass Dokumente geändert wurden. Dann würde ich schon vorschlagen, konkret auf den Tisch zu legen – wir führen ja die Debatte ja gerade –, was geändert worden ist, weil das ein Punkt, ein Beistrich sein könnte oder auch irgendein Vorhalt sein könnte, der ganz einfach nicht stimmen kann. Da würde ich schon um Präzision bitten. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensrichterin.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Zur Geschäftsordnung. –
Bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich freue mich, dass Kollege Hanger dann morgen die Rüge ans Innenministerium offenbar mit unterstützt, damit das Innenministerium endlich vorlegt, was genau geändert worden ist.
Natürlich ist hier in der Vorlage präzise angeführt, um welche Aktenzahlen es geht, und hier ist ja nicht nur etwas geändert worden – es könnte tatsächlich ein Beistrich sein –, sondern in dem Fall ist sogar sozusagen ein Akt unter dieser Aktenzahl erzeugt worden. Also das ist dann nochmals ein Schritt mehr. Ich möchte noch einmal meine Verwunderung kundtun, insbesondere weil die Auskunftsperson vorhin gesagt hat, sie hat, seit sie den Fall beim LKA abgegeben hat, nichts mehr damit zu tun gehabt. Das ist im September 2025. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also, liebe Frau Kollegin Tomaselli, gerne unterstützen wir diesen Antrag, weil für uns auch wichtig ist, dass alles vollumfänglich vorliegt, aber dann würde ich schon darum bitten, dass wir das dann konkret auf den Tisch legen und behandeln (Abg.
Tomaselli [Grüne]: Ja!), weil alles andere, was du derzeit anstellst, Mutmaßungen sind, und die weise ich zurück.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Wenn ich nur beitragen darf: Ich würde es auch befürworten, weil ich es persönlich, muss ich ehrlich sagen – seit die Auskunftsperson gesagt hat, eine OZ kann mehrere Urkunden haben (die Auskunftsperson nickt) und daher kann sie das überhaupt nicht zuordnen –, auch nicht nachvollziehen kann; oder: man kann es nicht nachvollziehen. Daher würde ich auch darum ersuchen, dass man das aufklärt. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Dann unterbreche ich die Sitzung für einen kurzen Moment.
Sitzungs unterb rec hu n g von 18 . 1 3 U hr b i s 1 8 . 14 U hr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich nehme die Sitzung wieder auf und bitte die Frau Verfahrensrichter um ihre Einschätzung. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Jetzt ist eine Einschätzung von mir gefragt? Nein, ich wollte nur auch zum Ändern hinzufügen: Was bedeutet ändern? Oder: Was kann ändern bedeuten? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Genau!)
Ist jetzt die Fragerunde schon beendet? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein!) – Nein, nein. (Allgemeine Heiterkeit.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Abschließend noch einmal die Frage: Sie haben vorhin gesagt, Sie haben, seit Sie es am 20. Oktober ans LKA abgegeben haben, nichts mehr damit zu tun gehabt. Wie passt das denn mit den Bearbeitungsschritten im September bei den Logdaten zusammen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich kann Ihnen zu diesen Logdaten nichts sagen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: So, dann unterbreche ich die Sitzung für eine kurze Pause bis 18.30 Uhr.
Sitzungs unterb rec hu n g von 18 . 1 4 U hr b i s 1 8 . 31 U hr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ehe ich das Wort Frau Abgeordneter Heiß erteile, hat die Verfahrensrichterin um das Wort gebeten.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte bitte nur der Vollständigkeit und Fairness halber zur Frage der Abgeordneten Tomaselli – oder sozusagen zur Feststellung, dass beim Lokalaugenschein mehr Absperrungsmaßnahmen vorgenommen worden sind als am 20.10.2023 – ergänzen, dass das auch darauf zurückzuführen ist, dass der Herr Vorsitzende bei Organisation des Lokalaugenscheins die LPD Niederösterreich um geeignete Sicherungsmaßnahmen zur ungestörten Durchführung des Lokalaugenscheins ersucht hat und dass das sozusagen auch eine Konsequenz dessen war.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Frau Abgeordnete Heiß. – Bitte.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Frau Kontrollinspektor Sorger, ich möchte mich von meiner Seite noch einmal bei Ihnen bedanken, dass Sie sich die Zeit nehmen und unsere vielen Fragen beantworten. Ich möchte noch einmal zurück zur Koordinierungsbesprechung gehen. Als Polizistin weiß ich, wie das bei Einsätzen ist, wenn spezielle Sachlagen vorliegen, hohe Persönlichkeiten involviert sind. Da möchte dann die höhere Dienstführung natürlich eine höhere Sensibilität und mehr Infos, falls die Medien sie befragen. Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen, ob Oberstleutnant Pichler in Ihrem Beisein noch jemand anderen telefonisch über diesen Fall in Kenntnis gesetzt hat, der diensthöher ist?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also dazu habe ich keine Wahrnehmung.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Haben Sie dann von Oberstleutnant Pichler noch eine Empfehlung bekommen, zusätzlich Umgang mit Medien oder eine
höhere Vorsicht am Tatort zu berücksichtigen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich musste nur kurz rück- - Also eine Anleitung, wie mit Medien oder sonstigen zu verfahren ist oder wie vorzugehen ist, nicht, aber er hat uns schon darauf hingewiesen, dass das Medieninteresse sicher bald auf uns hereinbrechen wird, ja, das schon.
Darf ich aber noch zu der Frage von Abgeordneter Tomaselli etwas sagen, weil da so ein Vorwurf mitgeschwungen ist, dass ich mich auf das Medienverfahren oder die Verhandlung des Medienverfahrens vorbereitet hätte: Das Medienverfahren hat im Juni begonnen und meine Befragung war im August. Also eine Vorbereitung meinerseits auf den Verhandlungstag im September kann ich ausschließen, aber das jetzt nur kurz noch einmal auf die vorige Frage. – Danke.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Ich darf jetzt das Dokument 730 vorlegen, auf Seite 4, Ende erster Absatz – Blödsinn, Entschuldigung, nein, nein, Dokument 730, Seite 1, zweiter Absatz; Entschuldigung. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Es handelt sich dabei um die Antwort der leitenden Staatsanwältin der StA Krems, Frau Waidecker. Im zweiten Absatz erklärt Frau Waidecker, dass gleichzeitig mit der Streife Mautern auch Journalisten am Fundort eintrafen. Das ist zwar vor Ihrer Zeit gewesen, aber haben Sie da Wahrnehmungen, von den Kolleginnen erfahren, dass die gesagt haben, dass da Journalisten vor Ort waren? Sind Sie da in Kenntnis gesetzt worden? (Die Auskunftsperson liest in den dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich habe keine Wahrnehmung, dass am Auffindungsort Journalisten anwesend waren.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Können Sie sich sonst irgendwie erklären, wie der Anwalt von Sebastian Kurz, Otto Dietrich, bereits um 9.28 Uhr von einem Selbstmord wissen konnte, vor der Leichenbeschau? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich war bei der Befragung von Herrn Dietrich im Medienverfahren natürlich anwesend, und da hat er gesagt, dass er das aus Anwaltskreisen hat, aber eine unmittelbare Wahrnehmung dazu vor Ort habe ich nicht, nein.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Dann gehe ich weiter mit der Auffindungsstelle, und zwar zum Dokument 21971, Seite 91, Absatz vier bis sechs. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Da hat die Auskunftsperson Anna P. gesagt: „[...] was wir wahrgenommen haben – war, dass eine Weinflasche im Kühlschrank gefehlt hatte. Die wurde angeblich unten gesichtet. Das habe ich vom Hörensagen dann von einem der Feuerwehrleute.“ Wo genau, weiß sie nicht. – Haben Sie da irgendwelche Wahrnehmungen diesbezüglich, von der Feuerwehr, von den Kolleginnen oder selbst, über diese Weinflasche? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, ich habe keine Wahrnehmung zu einer Weinflasche.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Okay.
Haben Sie zwischen den Aufnahmen von Spurensicherung, Datenaufnahmen, Koordinierung – als KvO, also Kommandantin vor Ort, haben Sie sicher delegiert – an Oberstleutnant Pichler oder an irgendjemand anderen einen mündlichen Zwischenbericht abgegeben, damit die gegebenenfalls bei Medienanfragen Beantwortungen geben können?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also dass ich schon vor Ort, bei den Erhebungen vor Ort und meiner Koordinierungstätigkeit, jemandem einen
Zwischenbericht gegeben hätte, kann ich mich so jetzt nicht erinnern. Was ich weiß: dass ich nach Rückkunft auf der Dienststelle Oberstleutnant Pichler angerufen habe und ihm quasi einmal einen Überblick verschafft habe, ja.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Und inwiefern, was genau haben Sie ihm geschildert?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Über die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, dass die Obduktion in Aussicht gestellt wurde und dass sich das Landeskriminalamt schon hat berichten lassen. Die Übernahme der Amtshandlung stand zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht fest, da habe ich ihn dann gesondert noch einmal informiert, dass die Amtshandlung jetzt vom Landeskriminalamt übernommen wird.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Hat er Ihnen dann weitere Anleitungen für eventuell weitere Amtshandlungen gegeben? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, er hat sich lediglich berichten lassen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Sie haben eingangs gesagt, dass Sie in die Leichenbeschau oder allgemein in Ihre Amtshandlung objektiv eingehen und dass Sie keine Meinung äußern – keine persönliche Meinung.
Ich möchte Sie jetzt noch einmal über diese – ich sage jetzt einmal so – widersprüchlichen Ansichten von der Staatsanwältin, der Ärztin und von Ihnen fragen, wo es diesen Disput mit dem Widerspruch gegeben hat: Haben Sie jemals einer Ärztin widersprochen, eine Obduktion zu machen oder anzuregen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, ich habe auch Frau Dr. Wagner nicht widersprochen, ich wollte ihre Anregung nur etwas mehr begründet haben, um das auch der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, und grundsätzlich ist das ein Zwiegespräch, ein Zusammenwirken der Kriminalpolizei und der Ärzte – also jetzt allgemein gesprochen –, und natürlich sind die Wahrnehmungen und die
Einschätzung der Ärzte maßgeblich, aber ich wollte es halt mehr begründet haben.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Dann möchte ich das Dokument 1019 aufrufen, Zeugeneinvernahme von Mag. Sterlini, Seite 114, mittig, und da sagt sie: „Die Polizistin sagte mir, dass ‚man‘ ja, weil er, also Mag. PILNACEK, bekannt sei, nicht unbedingt eine Obduktion brauchen würde.“ – Ist es nicht? Das ist mir so gesagt worden. 1355 vielleicht? Dann ist das falsch. (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Edwards.)
Ja, das ist die Seite 144, also Dokument 1019, Seite 144: „Die Polizistin sagte mir, dass ‚man‘ ja, weil er, also Mag. PILNACEK, bekannt sei, nicht unbedingt eine Obduktion brauchen würde.“ (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Haben Sie die Wahrnehmung oder die Erinnerung, dass Sie das so gesagt
haben – oder dass da auch ein Missverständnis war? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Diese Passage war auch in dem Medienverfahren Thema und ich habe auch damals gesagt, dass das nicht unbedingt meiner Ausdrucksweise entspricht und dass ich das so, wie sie das jetzt wiedergibt, sicher nicht gesagt habe. Ich habe ihr das offen, also objektiv dargelegt, den Sachverhalt und auch das Ergebnis der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau, unsere Vorfelderhebungen und unsere Schlüsse, natürlich auch Interpretationen, aber auch den Einwand der Ärztin, dass sie nicht ausschließen könnte, dass er vergiftet worden wäre, und da hat aber die Ärztin gesagt – also auf meine Frage: ja, das kann man ja nie! –, da war es die Ärztin, die gesagt hat: Ja, aber es ist ja der Pilnacek! (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Haben Sie im Zuge der heutigen Befragung auch diese Schulung im Jänner bekommen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich war bei der Vorbereitung ebenfalls anwesend, ja.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Also mit Huemer und mit den anderen Kollegen – und wer ist noch dabei gewesen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, Herr Mag. Huemer, die Beamten – ich weiß jetzt nicht, ob ich sie jetzt alle vollständig namentlich aufzählen kann, aber –, Reiter, Heinz – Stummer war, glaube ich, im Skiurlaub –, K., S., Pichler, Popp – ich möchte jetzt niemanden - - –, Pfandler, Hick, aber bitte, wenn jetzt jemand fehlt, fragen Sie mich, ob er anwesend war, und ich kann Ihnen Ja oder Nein sagen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Ja, na, das ist kein Problem.
Wurden irgendwelche Dokumente oder Akten, die jetzt hier besprochen worden sind, vorgelegt, oder eine Verschwiegenheitspflicht unterschrieben, oder irgendetwas in dieser Art – irgendetwas unterschrieben?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, hier wurde nichts unterschrieben. Es war eine Vorbereitung auf den U-Ausschuss: Was ist ein U-Ausschuss? Wie läuft er ab? Was gibt es für Rechte und Pflichten? Wie muss ich mich als Beamter in einem U-Ausschuss verhalten – weil das ja durchaus auch dienstrechtliche Konsequenzen für mich haben kann? Wer sind die handelnden Personen? Wie ist das Setting? Und ja, und dass ich auch sehr wohl auf die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen in diesem Fall Bedacht nehmen muss, weil ich glaube, das ist erstmalig, dass wir hier im Parlament im Rahmen eines U-Ausschusses einen Todesfall aufarbeiten, und darauf wurden wir halt auch noch hingewiesen. Weil ehrlich gesagt, also mit dem U-Ausschuss - - Ich bin ein politisch interessierter Mensch, ich kannte den bisher aus den Medien, aber natürlich ist das jetzt eine andere Rolle. Aber Dokumente vorgelegt oder irgendwas unterschrieben wurde nicht, wir wurden noch auf die Amtsverschwiegenheit hingewiesen beziehungsweise darauf, dass eine Entbindung für Beamte nicht nötig ist.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Also Sie haben nie etwas in diese Richtung unterschreiben müssen – zu keiner Zeit?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, ich habe nichts unterschrieben.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Waren Sie an beiden Tagen anwesend?
(Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich war an beiden Tagen anwesend, ja. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Hat es zwischen diesen zwei Tagen irgendwo einen Unterschied gegeben? Ich nehme einmal an, es wird nicht an beiden Tagen dasselbe besprochen worden sein.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Es wurde uns schon ein Schriftstück übergeben am ersten Tag, und zwar die Powerpoint des Mag. Huemer – ich weiß nicht, ob das relevant ist, die hätte ich auch da –, das ist quasi wirklich: Wie läuft ein U-Ausschuss ab? Wer ist da beteiligt?
Wie war jetzt Ihre zweite Frage? Warum an beiden Tagen - -
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Ja, ist das an beiden Tagen ähnlich abgelaufen oder wurden unterschiedliche Informationen mitgeteilt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Genau, also der erste Tag war doch relatives Neuland für uns, man hat das alles einmal aufgenommen, und am zweiten Tag waren dann etwaige Fragen zu klären, und Frau Mag. Poppenwimmer hat sich halt auch als auch mögliche Vertrauensperson vorgestellt. Aber im Prinzip wurde das ebenfalls noch einmal durchgegangen: Wie läuft so eine Befragung ab? Auf was für Fragen muss man sich einstellen? Was für Fragen sind nicht erlaubt?
Und: Wie schauen diese Fragen aus?, denn es ist als Laie auch durchaus schwer, zu erkennen, was da jetzt eine Frage ist, die schon unterstellend ist, oder eine - -
Ja, es ist schwierig als Nichtpolitiker, wenn ich das jetzt so sagen darf. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Wir hätten ursprünglich ein Video vorbereitet, das möchte ich Ihnen aber jetzt nicht zumuten, denn wenn man sich selbst auf einem Video sieht, ist das immer sehr unangenehm. Ich hätte das Transkript, wenn ich es vorlesen darf. (Die Auskunftsperson nickt.)
Da geht es um Ihre Pressekonferenz, da sagen Sie: „Ich war mit Unwahrheiten konfrontiert, die auf einer sehr persönlichen Ebene getroffen haben, und Sie merken, ich bin auch jetzt emotional noch sehr aufgewühlt. Mein berufliches und vor allem mein privates Leben war massiv beeinträchtigt. Von vielen Seiten wurde ich tagtäglich mit Unwahrheiten und Unterstellungen konfrontiert, und ich sage das“ doch „einmal, weil ich habe es auch bei der Gerichtsverhandlung gesehen, gesagt, dass man sieht, wie sehr das ins Familienleben gegangen ist: Mein dreijähriger Sohn hat mich gefragt: Mama, was ist eigentlich ein Pilnacek?“
Das ist sehr emotional und ich verstehe es, ich würde genauso sehr emotional reagieren und für mich wäre das auch sehr unangenehm. Mir stellt sich nur die Frage: Warum haben Sie da eine Pressekonferenz gegeben? (Abg. Hanger [ÖVP]: Sind wir jetzt im Untersuchungsgegenstand? – Die Verfahrensrichterin bejaht dies.) Wurden Sie darauf hingewiesen oder dazu aufgefordert, eine zu geben? Oder auch die Preisgabe Ihres Sohnes, das ist ja etwas sehr Persönliches – sind Sie selbst auf diesen Gedanken gekommen, dass Sie die Pressekonferenz machen, oder wer hat das angeordnet oder empfohlen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich möchte es schon beantworten, weil ich ja nicht aufgefordert wurde, hier mitzuwirken, ich wurde gefragt, ob ich auch mitwirken möchte, und ich war sehr emotional und war auch bereit, Privates preiszugeben, weil es mich wirklich, wirklich sehr getroffen hat und auch das ganze Verfahren für mich wirklich ein persönliches Anliegen war und ich sehr froh war, dass wir das jetzt zumindest in erster Instanz positiv abwickeln
konnten und somit – das wollte ich auch zeigen – öffentlich machen. Es sind so viele Sachen über mich in der Öffentlichkeit, die nicht stimmen, und da wollte ich die Gelegenheit nutzen, dass mein Wort einmal einen Raum bekommt, genau.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Von wem wurden Sie gefragt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Von den im Zuge des Medienverfahrens Beteiligten, das heißt, die beiden Anwälte Dr. Zöchbauer und
Mag. Poppenwimmer beziehungsweise die drei anderen Antragsteller, die ja auch bei der Pressekonferenz anwesend waren. Die haben mich gefragt, ob ich auch mitwirken - - Aber das ist mir freigestellt worden, ob ich das möchte.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Die drei - - Gab es da ein Vorgesetztenverhältnis?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Na ja, es handelt sich um den Landespolizeidirektor und den Bundespolizeidirektor, natürlich besteht da ein Vorgesetztenverhältnis.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Ich muss Sie da jetzt noch einmal fragen: Wurde Ihnen Druck aufgebaut, dass Sie das machen, oder sind Sie da freiwillig in die Pressekonferenz gegangen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, ich bin da freiwillig in die Pressekonferenz gegangen, es hat keinerlei Druck gegeben, und auch mein kurzes Statement habe ich vollkommen selbst verfasst beziehungsweise dann auch erweitert.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Ich frage deshalb, weil: Das Video sieht man nur auf dem Kanal von Herrn Abgeordneten Hanger, und man sieht zwar ein Mikrofon von Oe24.TV, aber man kann das Video sonst nirgendwo sehen. Jetzt ist meine Frage: Ist Kollege Hanger dann im Nachhinein auf Sie zugekommen oder vorher auf Sie zugekommen wegen dieser Pressekonferenz?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, also ich habe mit Abgeordnetem Hanger keinen Kontakt gehabt.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Mhm. Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Frau Abgeordnete Zopf. –
Bitte.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Sehr geehrte Frau Kontrollinspektorin Sorger, also einmal herzlichen Dank, dass Sie sich den umfangreichen Fragen des Untersuchungsausschusses stellen, dafür, dass Sie das machen, gebührt Ihnen wirklich größter Respekt. Sie haben nun in Ihrem Eingangsstatement vieles ganz klar und ausführlich erklärt. Wenn ich nun die eine oder andere Frage, die zum Beispiel auch Kolleginnen und Kollegen schon gestellt haben und die Sie im Eingangsstatement auch schon erwähnt haben, wiederhole, bitte ich Sie, mir das zu entschuldigen. Meine Fragen sollen nur dazu dienen, die meines Erachtens absolut einwandfreie Arbeit Ihrerseits zu verstärken.
Der Untersuchungsgegenstand befasst sich mit der Klärung möglicher politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek. Haben Sie Wahrnehmungen dazu?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Die Spurensicherung: Sie sind um 9 Uhr gekommen. Wir haben ja praktisch schon den Baggerfahrer befragt, wir haben dann auch den Feuerwehrler wegen der Bergung gehabt. Das war alles, bevor Sie gekommen sind, und da hat es auch die eine oder andere Frage gegeben, ob denn dort, wo die Bergung stattgefunden hat, Spuren vernichtet worden wären. Ich bin ja der Meinung, dass das alles anständig und ordentlich abgewickelt worden ist. Es haben dort meines Erachtens alle mit Hausverstand gearbeitet.
Können auch Sie mir sagen, ob – der Baggerfahrer und die Feuerwehr bis hin zur
beginnenden Polizeiarbeit – irgendwelche möglichen Spuren vernichtet werden hätten können? Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich habe keine Wahrnehmung dazu, dass Spuren vernichtet worden wären oder hätten können. Wie gesagt: Der Bergeort wurde willkürlich gewählt und auch aufgrund der Örtlichkeit dort, dort war einfach die Bergung möglich, und um die Bergung zu ermöglichen, musste eben auch eine Aufstiegsrampe gebaggert werden. Also das war unumgänglich, ja.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke.
Mich würde noch Folgendes bezüglich der Personen am Auffindungsort interessieren. Sie haben ja gesagt, Karin Wurm und Anna Polz sagen Ihnen persönlich nichts, aber haben Sie Wahrnehmungen dazu, was diese beiden Personen am Auffindungsort gemacht haben?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also unmittelbare Wahrnehmungen zu dem Verhalten der beiden Personen am Auffindungsort habe ich nicht. Mir wurde nur durch die Beamtinnen berichtet, dass die beiden eben Herrn Mag. Pilnacek schon im Nahbereich gesucht hätten, dass sie dann zur Bergung oder unmittelbar vor der Bergung hinzugestoßen wären und dass sie anschließend auch die Identität des Mag. Pilnacek bestätigt haben.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie lange die beiden Damen am Auffindungsort waren?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, das kann ich nicht sagen. Wie ich gekommen bin, waren sie weg.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Jetzt würde ich bitten, das Dokument mit der Nummer 1242 vorzulegen. Das ist das Antwortschreiben des BMI an die Volksanwaltschaft betreffend amtswegiges Prüfverfahren in der Causa Pilnacek.
Bitte blättern Sie auf Seite 6. Ich beziehe mich da auf eine Stelle unter Punkt 4.
(Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Ich darf den wesentlichen Inhalt kurz vorlesen: „Die Bedienstete der Polizeiinspektion (PI) Mautern, Dienstnummer […]5, Dienstzeit 08:00 bis 13:00 Uhr, [...] war am 20. Oktober 2023, von ca. 09:05 bis 10:15 Uhr am Auffindungsort der Leiche“. – Ist die genannte Dienstnummer die Ihre?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, das ist meine Dienstnummer.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Da beziehe ich mich noch einmal auf eine Stelle unter Punkt 4: „Durchführung erster Erhebungen vor Ort“,
„Kommunikation mit der Gemeindeärztin“, „Kontaktaufnahme mit der StA“ – Staatsanwaltschaft – „Krems“. Auf die Kommunikation mit der Gemeindeärztin und mit der Staatsanwaltschaft Krems möchte ich gesondert eingehen. Was umfassen denn die Ersterhebungen vor Ort? Könnten Sie uns bitte noch einmal kurz Ihre Tätigkeiten am Fundort schildern?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also wie gesagt habe ich mir nach Eintreffen am Fundort durch meine Kolleginnen berichten lassen und habe Herrn Revierinspektor Reiter angewiesen, auf das Eintreffen der Beamten von Krems zu warten und anschließend zusammen mit der Gemeindeärztin die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durchzuführen, und die Kollegin B. von Weißenkirchen habe ich angewiesen, am Zufahrtsweg Position zu beziehen.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Wer war für die Spurensicherung vor Ort hauptverantwortlich?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich habe die Beamten angewiesen, oder: auf die vermutliche Einstiegsstelle hingewiesen und sie ersucht, dort die
5 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textpassage wurde abgesehen.
Spurensicherung durchzuführen, und das haben die Tatortbeamten dann auch gemacht.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Waren die gefundenen Spuren Ihrer Wahrnehmung nach intakt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich bin nicht hinabgestiegen ins Flussbett, also ich habe die Spuren nicht unmittelbar wahrgenommen, sondern unten im Flussbett waren dann die Kollegen, die dann die Schuheindruckspuren wahrgenommen haben, anschließend auch diese Schuheindruckspuren – das Profil – mit dem Profil der Schuhe des Mag. Pilnacek abgeglichen haben und auch die Zigarettenpackung dort dann gefunden - - Also so weit ich das von oben feststellen konnte: ja.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Haben Sie andere Spuren gefunden außer die, die Sie jetzt bereits erwähnt haben?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Was für Spuren meinen Sie da? Schuhspuren oder - -
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Schuhspuren.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich konnte von oben Schuhspuren wahrnehmen, aber nicht das Profil. Wie gesagt die genaue Bearbeitung haben dann die Kriminalbeamten gemacht und meines Wissens wurde da lediglich ein Schuhprofil festgestellt.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Das heißt, es gab nur Spuren, die Herrn Pilnacek zugeordnet wurden?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Bei der Befragung von Revierinspektor Stummer wurde unter Bezugnahme auf die Aussage der Gemeindeärztin im Buchprozess gefragt, ob er wahrgenommen habe, dass am Fundort darüber
spekuliert worden sei, Mag. Pilnacek könnte von einer Brücke gestürzt sein. Nach dem Hinweis, dass sich flussabwärts eine Brücke befindet, stellte Revierinspektor Stummer klar, dass ein solcher Hergang nicht möglich sei, da die Leiche letztlich flussaufwärts gefunden wurde. Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesem Sachverhalt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Grundsätzlich war vor Ort einmal, also nach Auffinden des Leichnams, schon die Frage: Wo ist er ins Wasser gekommen und wie? Nachdem wir die vermutliche Einstiegs
stelle dann ausmachen konnten, war eine Brücke aber kein Thema mehr, denn wie gesagt: Die Brücke ist - -, ja, nein.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Hatten Sie nach Verlassen des Fundorts noch weitere Aufgaben, beispielsweise Durchführung weiterer Ermittlungen, Sicherstellungen et cetera?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nach Verlassen des Fundortes?
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Nach Verlassen des Fundorts.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, also ich bin dann auf die Polizeiinspektion Mautern zurückgefahren und habe mit dem Anfallsbericht begonnen, weil Mag. Sterlini diesen angefordert hat.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Und nach dem Verfassen des Amtsvermerks beziehungsweise nach Beendigung des Anfallsberichts: Haben Sie da keine weiteren Aufgaben betreffend den Todesfall von Mag. Pilnacek mehr gehabt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein. Also Anfallsbericht, Amtsvermerk über mein Einschreiten: Das dient dann dem Landeskriminalamt für die weitere Aktbearbeitung. Ich war dann auf der Dienststelle noch zur Verfügung für etwaige weitere Rückfragen, aber ich hatte dann keine Aufgaben mehr.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Kontrollinspektorin Sorger, nachdem ich keine weiteren Fragen zur Spurensicherung habe, möchte ich Ihnen noch Fragen zur kriminalpolizeilichen Leichenbeschau und zum Kontakt mit der Gemeindeärztin stellen, ein paar ergänzende und vielleicht verstärkende Fragen. Wie gesagt noch einmal: Entschuldigung, wenn vielleicht die eine oder die andere Frage schon des Öfteren gestellt wurde.
Aus welchem Grund wird eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau nicht allein, sondern im Beisein mehrerer Organe durchgeführt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau erfolgt durch die Kriminalpolizei in Zusammenwirkung mit der Ärztin. Dass jetzt tatsächlich drei Kriminalbeamte vor Ort sind und die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau - -, ist nicht zwingend erforderlich. Es reicht auch ein Kriminalbeamter. Wichtig ist, dass der Arzt dabei ist und das dann im Zusammenwirken geschieht.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Also Sie haben es, glaube ich, jetzt eh schon gesagt: Es waren drei Kriminalbeamte und die Gemeindeärztin daran beteiligt.
Gab die Gemeindeärztin zu irgendeinem Zeitpunkt an, lediglich eine Totenbeschau durchzuführen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie es zu diesem Missverständnis gekommen ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung, weil es grundsätzlich, wenn die Polizei vor Ort ist, immer eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau ist. Und wie schon zuvor gesagt: Also ich rede immer von der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau, weil ich bei der Totenbeschau grundsätzlich nicht mitwirke.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Welche konkrete Rolle haben Sie persönlich währenddessen gehabt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Wie gesagt: Ich habe die Einsatzleitung, die Koordination, gehabt. Ich habe die Beamten angewiesen, die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau gemeinsam mit der Ärztin durchzuführen, und habe mir anschließend berichten lassen, denn meine Aufgabe war dann der Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, und der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt eben darzulegen.
Aber an der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau aktiv mitgewirkt – das heißt, ausgezogen, umgedreht, fotografiert – habe ich nicht.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Welchen Ersteindruck hatten Sie aufgrund der Situation vor Ort?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ersteindruck in Bezug worauf jetzt?
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Wir sind jetzt grundsätzlich bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also meinen Sie jetzt, ob ich irgendwelche Anzeichen eines Fremdverschuldens ausmachen können hätte?
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Ja, genau.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, auf den ersten Blick nicht, aber wie gesagt: Die vollständige Entkleidung und das Wenden des Leichnams und das alles, das haben die Kriminalpolizisten gemeinsam mit der Frau Doktor gemacht, und da war ich natürlich nicht durchgehend dabei. Somit hätte ich jetzt keine vollständige Wahrnehmung und wäre meine Wahrnehmung jetzt zu wenig, sage ich einmal, um das abschließend zu beurteilen.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Sie haben das eh heute schon mehrmals gesagt, aber ich möchte trotzdem noch einmal diese Frage stellen: Können Sie als Polizistin eine Obduktion anordnen oder bloß anregen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein. Also es obliegt der Staatsanwaltschaft, eine Obduktion anzuordnen.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Können Polizisten eine Obduktion unterbinden, also veranlassen, dass sie nicht durchgeführt wird?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein. Ich kann auch keine Obduktion unterbinden, nein.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Da im Untersuchungsausschuss hat Frau Mag. Sterlini gesagt, dass sie mit Frau Dr. Wagner sprechen wollte. Im
Gegensatz dazu hat Frau Dr. Wagner am selben Tag im Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass sie das Telefon von Ihnen verlangt habe, um mit der Staatsanwältin zu sprechen. Haben Sie noch eine Wahrnehmung, welche der beiden Aussagen nun stimmt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also da muss ich jetzt ausnahmsweise Frau Dr. Wagner recht geben. Sie hat mich ersucht, mit der Staatsanwätin zu reden,
und das habe ich dann Frau Mag. Sterlini auch mitgeteilt: dass die Frau Doktor noch mit ihr sprechen möchte.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Gab es von Ihrer Seite oder vonseiten anderer Kollegen Widerstand gegen das Telefonat?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das Telefonat der Frau Dr. Wagner mit Frau Mag. Sterlini? (Abg. Zopf nickt.) – Nein.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Dann: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob Frau Dr. Wagner bereits im Vorfeld mit der Arbeit der PI Mautern unzufrieden war? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also das kann ich jetzt nicht beurteilen, ob sie mit der Arbeit der Polizeiinspektion Mautern grundsätzlich zufrieden ist, aber wie gesagt: Ich kenne ihr Auto, und ich weiß auch, dass sie vielleicht mit mir nicht ganz so oft - - immer zufrieden war.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Als Auskunftsperson in diesem Ausschuss hat Frau Dr. Wagner gesagt, dass sie nach dem 20.10. nicht unter Druck gesetzt worden war, aber ein paar komische Sachen passiert seien. Laut ihrer Aussage dürften ihrem Sohn die Reifen aufgeschlitzt worden und Dr. Wagner drei- bis viermal die Windschutzscheibe eingeschlagen worden sein. Hat Frau Dr. Wagner derartige Vorfälle bei der PI Mautern zur Anzeige gebracht?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, hat sie nicht, und sie hat auch im Zuge des Medienverfahrens keine derartigen Äußerungen getätigt. Ich habe das auch erstmalig dem Liveticker aus dem U-Ausschuss eben anlässlich ihrer Befragung entnehmen dürfen.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Also haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob dies Einzelfälle waren oder ob es in diesem Zeitraum mehrere Vorfälle von Vandalismus in Ihrem Einsatzgebiet gegeben hat?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Einsatzgebiet ist größer als nur Rossatz, und wir sind auch ein ländlicher Rayon, und da ist Vandalismus schon das Beschmieren einer Plakatwand. Aber selbst das: Nein. Also es hat zu diesem Zeitpunkt oder so keine Häufung von Vandalismus oder Sonstiges gegeben.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Dann komme ich jetzt auch schon zu meiner abschließenden Frage für diese Runde. Haben Sie Wahrnehmungen zu unrechtmäßigen Handlungen von Ermittlern oder der „Entfernung von Beweismitteln“, wie es im Untersuchungsgegenstand dieses Ausschusses formuliert ist?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.
Zweite Fragerunde
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Frau Abgeordnete Auer, bitte.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Frau Sorger, ich möchte bitte noch einmal zu dem Dokument 22006 mit diesen Log-in-Daten zurückkommen und würde Sie bitten, uns zu erklären: Was ist denn eine OZ überhaupt? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also Sie sehen hier zum einen die GZ, das ist
das „PAD/23/02“6
und so weiter. Das ist quasi die Hauptgeschäftszahl, unter der
der Akt bearbeitet wird.
6 Ursprünglicher Text: […] „PAD/32/02“ […]
Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „PAD/23/02“ […]
Und dann gibt es Ordnungszahlen, Untergliederungen quasi.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Wenn ich Sie richtig verstanden habe, können unter einer Ordnungszahl, OZ, mehrere Dokumente drinnen sein. Ist das die Regel?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Genau. Also in einer Ordnungszahl können mehrere Dokumente drinnen sein, es können unterschiedliche Personen drinnen sein, es können Spuren drinnen sein, also jetzt Spuren, die als Spuren protokolliert werden. Da kann vieles drinnen sein.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Gut.
Wenn wir uns dann das Dokument noch einmal anschauen: Auf Seite 1, glaube ich, bin ich jetzt. Am 8.9.2025 ist nämlich um 15.04 Uhr ein „Service User“ eingestiegen und hat etwas erzeugt und um 15.04 Uhr auch geändert.
Wissen Sie, wer „Service User“ ist? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich bin jetzt wirklich kein PAD-Experte – so heißt das Programm –, aber „Service User“? Das sind aber automatisch generierte Sachen, aber - -, also nicht durch einen Bearbeiter erzeugte.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay.
Dann: Ihr erster Einstieg war am 6.9. um 10.14 Uhr. Der 6.9.2025 war ein Samstag. Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, ob Sie damals Dienst hatten?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Müsste ich nachschauen. Darf ich? Oder - -
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Frau Richterin, darf sie?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Es kann aber durchaus sein, dass ich da mein Planwochenende hatte. Das ist wahrscheinlich, weil ich nach - -, weil wir ja jetzt schon wissen, dass dann am 9. die Medienverhandlung war, und anschließend war ich im Urlaub. Also wird das mein Planwochenende gewesen sein.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Planwochenende? Entschuldigung!
Auskunftsperson Barbara Sorger: Planwochenende? – Ein verpflichtendes Dienstwochenende.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Sorry! Ich habe nur Planwochenende nicht verstanden.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Wäre es möglich – haben Sie eine Wahrnehmung, ob es möglich wäre –, dass jemand anderer mit Ihren Zugangsdaten da einsteigt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Na, das hoffe ich nicht. Das glaube ich aber auch nicht.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Also wäre es technisch prinzipiell möglich, oder ist das System so sicher, dass man das ausschließen kann?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das kann ich nicht beurteilen. Ich bin kein Experte. Es wäre natürlich möglich, hätte er meine Zugangsdaten. Ich passe aber auf meine Zugangsdaten schon auf. Also - -
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Dann hätte ich noch eine andere Frage zu Herrn Fechter, dem Baggerfahrer. Der war ja der Erste, der die Leiche gefunden hat, und er hat bei uns im Untersuchungsausschuss gesagt, er wundert sich, dass er noch nie einvernommen wurde. Also im Ausschuss hier hat er das erste Mal quasi eine Befragung gehabt. Jetzt wollte ich fragen: Was war da Ihre Wahrnehmung, warum Herr Fechter vor Ort oder später nicht befragt wurde?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also er wurde von den Beamtinnen vor Ort zur Auffindung, zur erstmaligen Feststellung des Leichnams, befragt.
Aber wie gesagt: Ab der Anordnung der Obduktion war das nicht mehr in meiner Verantwortung, sondern beim Landeskriminalamt.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ist Ihnen persönlich vor Ort beim Leichnam etwas Ungewöhnliches aufgefallen? Haben Sie da eine Wahrnehmung gehabt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also am Leichnam oder im Umfeld ist mir nichts Ungewöhnliches aufgefallen.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Also die bläuliche Hautfarbe, die Frau Wagner erwähnt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein – habe ich auch in meinem Eingangsstatement erwähnt –, also habe ich selbst nicht wahrgenommen und hat aber auch niemand irgendwie vorgebracht.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ich möchte Sie noch zum Verfassen des Anfallsberichts fragen. Da wird in Ihren Aussagen erwähnt, dass da die Hälfte von Ihnen und der Rest dann gemeinsam mit Herrn Fellner geschrieben wurde. Jetzt wollte ich Sie fragen: Welcher Teil ist von Ihnen, und welcher wurde dann gemeinsam verfasst?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also wie gesagt: Ich habe mit dem Verfassen des Anfallsberichts begonnen. Etwa zur Hälfte des Berichts ist dann Chefinspektor Fellner gekommen. Wir sind dann gemeinschaftlich den gesamten Bericht noch durchgegangen und haben ihn entsprechend für die Staatsanwaltschaft aufbereitet. Also es ist jetzt nicht so, dass da jetzt ein Cut ist, das jetzt da ist, nein, gar nicht, aber das war im Zusammenwirken, weil er den grundsätzlich auch verfassen können hätte. Er hat aber gesagt: Nein, mach das noch, wir schauen da gemeinsam drüber!, und - - ja.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ich möchte auch noch einmal auf die Übergabe der persönlichen Gegenstände von Herrn Pilnacek zurückkommen. Nämlich: Sie haben erwähnt, dass ein Anwalt in der PI Mautern vor Ort war. Welche Wahrnehmung haben Sie dazu, wer das war?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also das ist jetzt natürlich schwierig, weil ich aus dem Medienverfahren weiß, welcher Anwalt das war. Damals wusste ich nur, dass ein Anwalt der Familie Pilnacek beziehungsweise der Caroline List auf die Dienststelle kommt.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, welche Gespräche von dem Herrn Anwalt vor Ort mit Personen vor Ort geführt wurden, oder zu Telefonaten, die Sie vielleicht wahrgenommen haben?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Dann zum Schluss noch eine Frage: Haben Sie eine Wahrnehmung, dass am Fundort mehr Polizei anwesend war als üblich, oder war das die übliche Präsenz, die in solchen Fällen notwendig ist?
Auskunftsperson Barbara Sorger: „In solchen Fällen“? Also meinen Sie jetzt in Todesfällen, Auffindung einer Leiche? (Abg. Auer nickt.) – Also normalerweise erfolgt die Aufarbeitung durch zwei Beamte, möglicherweise noch einen Tatortbeamten, wie es damals geheißen hat, in der Regel jetzt nicht unbedingt durch drei Kriminalbeamte und auch nicht zwingend durch einen KVO, also durch einen Einsatzleiter vor Ort. Also demnach war schon mehr Polizei anwesend, aber – habe ich auch schon gesagt – über Auftrag des Oberstleutnant Pichler einfach zur Qualitätssicherung.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ich möchte bitte meine Redezeit Herrn Kollegen Krainer geben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ich habe zunächst eine Frage zum Dokument 1177. Das ist dieser Anfallsbericht. (Der Auskunftsperson wird ein
Schriftstück vorgelegt.) Das beginnt dann bei der Seite 2. Vorne ist das E-Mail. Da ist auf der Seite 3 oben, dass später zwei Frauen zu Fuß am Ort der Auffindung waren, nämlich eine „Karin WURM (NiA)“ – Nationale im Akt – „und Anna POLZ (NiA)“ – Nationale im Akt.
Da ist mir nur eines aufgefallen: Das Nationale von Frau Polz ist nicht im Akt. Das können Sie ja nachschauen, dass das nicht dabei ist.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Im Anfallsbericht jetzt da?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das kann durchaus sein, dass sie im Anfallsbericht jetzt da nicht aufscheint – aber dass sie in den PAD-Akt reinprotokolliert wurde, das bestimmt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm.
Weil: Da steht drin, dass die im Akt ist. Sie ist aber nicht im Akt. Dafür ist Frau List im Akt, die aber im Text vorne nicht vorkommt. Wenn Sie dann weitergehen, sehen Sie ja dann ab der Seite 4 die Nationale. Da ist zuerst Pilnacek – okay –, dann Herr Fechter, dann Frau Wurm und dann Frau List, und dann ist es aus. Es steht eben drin, dass das Nationale von Frau Polz im Akt wäre, aber das finde ich nicht. Dafür finde ich aber die Frau List, die aber im Text nicht vorkommt.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja. Im Akt - - Also der Akt ist aber die Geschäftszahl und die Protokollierung der Personen im Akt und jetzt nicht unbedingt der Anfallsbericht. Dass der jetzt nicht gleich vollständig ist, das ist wohl klar, weil es hier grundsätzlich um die Anordnung der Obduktion und die Aufforderung der Staatsanwaltschaft geht, ich möge ihr einen ersten Anfallsbericht übermitteln, um auch den Sachverhalt noch mal schriftlich darzulegen. Also der erhebt jetzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, was das Nationale von allen Personen betrifft.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Es irritiert mich nur, dass vorne auf der Seite 3 steht: Frau „POLZ (NiA)“ – Nationale im Akt –, und es dann nicht im Akt ist. Und Frau List kommt im gesamten Bericht nicht vor, aber ihr Nationale ist im Akt.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Na, Frau Polz wird sicherlich ebenfalls unter der GZ hineinprotokolliert worden sein. Aber wie gesagt: Das ist ein laufender Prozess, wo zum einen sicher auch Gruppeninspektor K., die die Daten hatte, auch zeitgleich während meiner Aktbearbeitung in den Akt, in die Geschäftszahl Nationale einspeichert. Es kommt dann darauf an, welche Personen zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts schon eingespielt sind und in diesen Bericht übernommen werden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber wenn Sie einen Bericht schreiben und schreiben: Nationale im Akt, dann werden Sie ja das Nationale in den Akt eingespielt haben. Sonst schreiben Sie ja nicht hin: Nationale im Akt, würde ich meinen.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, die Person war sicherlich auch unter der Geschäftszahl protokolliert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber wieso ist die dann nicht Teil des Berichts?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Noch mal: Weil nicht alle Personen - - oder der Anfallsbericht jetzt da auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, dass die Personen da im Nationale angeführt sind, aber sie sind im Akt unter der Geschäftszahl eingespeichert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aha.
Wie kommt Frau List in Ihren Bericht, also das Nationale der Frau List? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also wieso Frau List jetzt da im Anfallsbericht angeführt ist, weiß ich nicht. Warum sie protokolliert ist, kann ich Ihnen, glaube ich, schon erklären: Weil es hier auch um die Angehörigenverständigung gegangen ist und wir mit der zuständigen Dienststelle – ich glaube, das war Graz – auch schon Kontakt aufgenommen hatten, aber sie das wie gesagt leider schon durch die Medien erfahren hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ich glaube, sie hat es von einer Arbeitskollegin erfahren. Aber wie sind Sie auf Frau List gekommen, dass das die Gattin ist? Die haben keine gemeinsame Meldeadresse, heißen anders. Haben Sie irgendeine Datenbank, wo Eheleute miteinander verbunden sind? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, aber hier ist nämlich schon die - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Ich weiß nur, dass – während ich bei der Aktbearbeitung beim Verfassen des Anfallsberichts war – plötzlich aufgekommen ist, dass die Angehörige, die Ehegattin – und da wurde der Name genannt – noch nicht verständigt wurde.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber wer hat den Namen genannt? Das ist ja kein Allgemeinwissen. (Verfahrensrichterin Edwards: Schon!) – Ja, in Justizkreisen schon (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP), aber nicht in der
PI Mautern, glaube ich. Dass das im Justizpalast alle wissen – okay, aber in der PI Mautern würde ich das jetzt nicht automatisch als Allgemeinwissen voraussetzen.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das kränkt mich jetzt aber doch, aber ja, ich weiß nur, dass es Thema war. Es kann durchaus sein, dass das schon Thema durch die Übernahme des LKA war, dass das im Wege des LKA dann gekommen
ist, dass die gefragt haben: Wurde die Angehörige List schon verständigt? Uns war jedenfalls aufgetragen worden, die möglichst bald verständigen zu lassen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.
Eine Frage, die mir auch noch nicht ganz logisch erscheint: Kollegin Tomaselli hat gemeint, dass zehn Leute, die aber vor Ort waren, in diesem Bericht – oder eigentlich in den drei Berichten, die geschrieben wurden – fehlen. Sie haben gemeint: Aber die wären ja immer verfügbar gewesen. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Wie hat das Landeskriminalamt erfahren, dass da noch zehn Leute – oder fünf oder vier – dort waren, die nicht protokolliert waren? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Wie gesagt: Die Daten der Anwesenden hat Gruppeninspektor K. oder S. aufgenommen. Gruppeninspektor K. hat dann ihren Aktenvermerk über das Ersteinschreiten gemacht und hat dann auch ihre handschriftlichen Notizen zur Verfügung gestellt beziehungsweise dem Landeskriminalamt übergeben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und auf den handschriftlichen Notizen stehen alle Personen oben, oder wissen Sie das nicht?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das weiß ich nicht, aber die wesentlichen Daten wie Andreas Fechter, die Feuerwehrleute, Wurm, Polz, genau, und alle anderen hätten, wie ich schon gesagt habe, jederzeit in Erfahrung gebracht werden können und stehen auch jederzeit zur Verfügung oder wären zur Verfügung gestanden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber das Landeskriminalamt weiß ja nicht, dass jemand zur Verfügung steht, wenn es nicht weiß, dass es die Leute gibt. Das ist ja dann nur ein Theoretikum. Gibt es eine Kopie von dieser handschriftlichen Liste, die übergeben wurde?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Bitte?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gibt es eine Kopie der handschriftlichen Liste, die übergeben wurde?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das weiß ich nicht, ob es eine Kopie der handschriftlichen Liste gibt, aber wie gesagt, die Übergabe erfolgte zum einen durch das Verfassen des Aktenvermerks und auch durch das persönliche Gespräch. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt- Stellvertreter.) Also dem Landeskriminalamt sind immer jegliche Informationen zur Verfügung gestanden. Sie waren auch in Kenntnis über die Baggerarbeiten, die zuvor stattgefunden haben, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm.
Ich würde noch das Dokument 22006 vorlegen und wollte noch einmal auf diesen 6. und 8. September 2025 zu reden kommen. Das ist auf der Seite 1. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Da ist der 6. September, da hätten Sie in der Zeit um 10.14 Uhr das erste Mal den Akt gelesen. Das war ein Samstag. Dann hätten Sie am Montag um 15 Uhr denselben Akt noch einmal gelesen und dann einen neuen Akt erzeugt, und zwar 1 Minute später, und 1 weitere Minute später hätten Sie das noch einmal gelesen und dann noch einmal 1 Minute später geändert und noch einmal 1 Minute später noch einmal geändert, und dann 2 Minuten später hat dieser Service User dann offenbar Ihre Erzeugung und Ihre Änderungen durchgeführt. Da gibt es einen Hinweis, da steht: „auf die Korrespondenz mit Kontrinsp M. P.“. Was ist dieser Hinweis auf die Korrespondenz mit Kontrollinspektor M. P.? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich kann es nur noch einmal sagen: Ich weiß es nicht mehr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Herr Abgeordneter, Ihre Fragezeit ist zu Ende.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, ich wollte nur - - „auf die Korrespondenz mit Kontrinsp M. P. wird verwiesen“, das ist noch der Hinweis dabei. Können Sie uns zumindest sagen, wer Herr Kontrollinspektor M. P. ist?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ein Beamter des Landeskriminalamts Niederösterreich.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Frau Kollegin Wotschke, bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.
Eine Frage: Bei Änderungen, die vorgenommen wurden, ist sonst nirgends ein Verweis ersichtlich. Da ist immer nur vorne Änderung und dann hinten das Ersichtlichmachen eines Verweises. Ich kann es noch einmal vorhalten, das war das Dokument 22006, Seite 1, nachdem das jetzt weg ist. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da wird sonst nirgends auf etwas verwiesen, das heißt, dieser Zusatz muss da irgendwie hineingekommen sein. Können Sie sich erklären, woher dieser Zusatz kommt, beziehungsweise anders gefragt: Haben Sie da einen Kommentar verfasst, dass auf diese Korrespondenz verwiesen wird? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich weiß jetzt wirklich nicht, ob ich den Kommentar verfasst habe, aber ganz grundsätzlich: Wenn man in einen Akt Einsicht nimmt, dann erzeugt man eine Notiz und begründet kurz warum, dass das dann nachvollziehbar ist, warum man da Einsicht genommen hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also es könnte eine Notiz von Ihnen sein?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das kann ich jetzt nicht bestätigen, ich möchte es aber auch nicht ausschließen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja. Ich schaue gerade durch, und es ist wirklich auf keiner einzigen Seite sonst irgendein Verweis. Es ist nur bei den Einträgen, die Sie gemacht haben. Okay.
Bei den Schulungen, haben Sie gemeint, am 8. und am 9.1. waren Sie anwesend. Gab es danach noch irgendeine Schulung oder ein Coaching? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, ich habe mich mit meiner Vertrauensperson dann natürlich jetzt im Vorfeld vor dem Untersuchungsausschuss getroffen, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm.
Sie haben vorhin eine längere Liste aufgezählt, was Thema war. Und da kam auch vor: Wie muss ich mich als Beamtin im Untersuchungsausschuss verhalten? Was wurde Ihnen dazu gesagt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also wie gesagt: Diese Situation im U- Ausschuss, dass ich da jetzt sitze, das ist wirklich eine herausfordernde und keine alltägliche. Da ist natürlich die Überlegung durchaus da da – ja okay, wir haben ja die Powerpoint gelesen und da stand auch, ja wenn man nichts sagt, zahlt man
1 000 Euro –, nichts zu sagen und einfach diese Strafe hinzunehmen. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Aber da wurde uns dann schon auch von Mag. Huemer und von Frau Mag. Poppenwimmer gesagt, dass das als Beamte doch nicht so einfach ist und dass das durchaus dann auch Konsequenzen für mich als Beamtin haben könnte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also dienstrechtliche Konsequenzen dann sogar?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, genau.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben vorher auch angemerkt, dass ein Thema war, dass es unterstellende Fragen gibt. Was wurde Ihnen dazu gesagt? (Verfahrensrichterin Edwards: Darf ich etwas anmerken?)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Es ist jetzt die Frage gekommen, was das mit dem Untersuchungsausschuss oder mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat. Nur: Jetzt haben wir schon seit drei Untersuchungsausschüssen sozusagen als parlamentarische Praxis, dass Fragen der Vorbereitung zum Untersuchungsausschuss zugelassen werden, und jetzt haben wir die Fragen nach diesem Coaching zugelassen. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.) Also da jetzt eine willkürliche Grenze bei einzelnen Aspekten dieser Vorbereitung zu ziehen, würde mir jetzt sozusagen - -
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Bitte, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.
Aber Frau Verfahrensrichterin, jetzt abzuprüfen, was in der Geschäftsordnung drinnen steht! (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Edwards.) – Na, die Frage war: Wie geht man mit unterstellenden Fragen um? So habe ich es zumindest jetzt verstanden. (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Edwards.) – Na schon! Na, das war die erste Frage, und dann war die Frage so quasi: Wie geht man mit einer unterstellenden Frage um? Darum war da mein Einwurf: Nicht beantworten muss man sie! Also das ist ein Abprüfen der Geschäftsordnung, es steht auch drinnen, das kann auch jeder nachlesen, wenn er will.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: So, zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Wotschke, und Sie können sich dann - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Meine Frage war keine Abprüfung, meine Frage war: Was wurde Ihnen gesagt? (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Grundsätzlich, dass man unterstellende Fragen nicht beantworten muss und dass man immer darauf Bedacht nimmt, dass man zu Wahrnehmungen befragt wird und sich auch nicht in irgendwelchen Mutmaßungen oder Meinungen verliert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wurde Ihnen erklärt, was Wahrnehmungen sind oder sein sollen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, meine unmittelbaren Wahrnehmungen, jetzt in diesem Fall am Fundort des Leichnams beziehungsweise in Bezug auf die Aktbearbeitung. Die Maßnahmen vor Ort und – –
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wurde Ihnen auch gesagt, was dann nicht Wahrnehmungen wären? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Ja wenn nicht, dann sagen Sie Nein, aber - -
Auskunftsperson Barbara Sorger: Wahrnehmungen, die ich selbst gemacht habe. Und Wahrnehmungen, die ich nicht selbst gemacht habe, kann ich jetzt da nicht beantworten oder beurteilen oder interpretieren.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.
Dann eine andere Frage zum Medienverfahren, das Sie ja mit den Kollegen Takacs, Popp und Pfandler führen. Dazu meine Frage: Ist da jemand in der Vorbereitung auf Sie zugekommen?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigen Sie, da möchte ich jetzt eine Grenze ziehen. Vorbereitungen zu Gerichtsverhandlungen: Nein, danke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist in Ordnung.
Dann eine letzte Frage, nämlich tatsächlich zum Fundort selber, zum Telefonat mit Mag. Sterlini: Was haben Sie ihr konkret gesagt und – insbesondere – haben Sie ihr auch bereits von den Fußspuren erzählt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich habe ihr den Sachverhalt umfassend dargelegt und da gehört natürlich auch dazu, dass ich sie darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass wir die Einstiegsstelle gefunden haben und sicherlich auch der Abgleich des Schuhprofils positiv war. Ich kann mich jetzt natürlich nicht mehr wortwörtlich an das Gespräch erinnern, aber alles, was ich vor Ort erhoben habe, was festgestellt wurde – durch mich, durch die Kriminalbeamten, durch die Ärztin –, wurde ihr mitgeteilt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und zu dem Zeitpunkt war da die Sicherstellung der Fußspuren schon erledigt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, weil das habe ich natürlich abgewartet, ob diese Spuren da unten im Flussbett eben zu Mag. Pilnacek gehören. Ja, ja, definitiv.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. – Vielen Dank.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich möchte darauf hinweisen, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten. Ich weise darauf hin, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön.
Ich würde gerne zu den Logdaten zurückkehren, 22006 ist bitte die Vorlage. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Okay, das wäre die Seite 4 bitte, aber wir sehen es noch nicht.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich unterbreche die Sitzung für einen kurzen Moment, bis das hochgeladen ist.
Sitzungs unterb rec hu n g von 19 . 3 8 U hr b i s 1 9 . 39 U hr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: So, wir sehen das Dokument mittlerweile. Ich nehme die Sitzung wieder auf und bitte um den Fortgang.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Klappen wir einmal die untere Hälfte von Seite 4 auf. Und zwar gibt es in den Logdaten, kann man sagen, noch andere auffällige Aktivitäten.
Am 28.3.2024 wurde ja sozusagen das Verfahren wegen Amtsmissbrauchs – natürlich mittlerweile eingestellt – gegen Herrn Fellner und andere von der WKStA aufgenommen, und wie Sie sehen, steigt just an diesem 28.3. zum Beispiel Herr Fellner, der ja eben Beschuldigter ist, mehrmals ein, ändert und liest etwas. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) – Es ist im untersten Drittel. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Bitte, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich lege schon Wert auf die Feststellung, dass Herr Fellner Beschuldigter war – und nicht ist. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja, ja, ich habe es vorher auch gesagt: Ist mittlerweile eingestellt!) – Na ja, aber du hast „ist“ gesagt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zu diesem Zeitpunkt sozusagen. Ich habe schon „eingestellt“ gesagt. Ich habe es gesagt: eingestellt.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Na ja,
dann sag nicht „ist“, sondern „war“! Das ist schon ein großer Unterschied.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Gut, es ist klargestellt. Danke.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Mea culpa!
Auskunftsperson Barbara Sorger: Die Frage ist, ob ich Wahrnehmungen dazu habe. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Mhm!) Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm.
Dann, am nächsten Tag, sehen Sie ja, ist ganz interessant: Da gehen wir dann zur Uhrzeit 20.25 Uhr, und zu diesem Zeitpunkt steigen bis 21.25 Uhr, also relativ spät, sechs verschiedene Polizeibeamte in den Akt ein – also, noch einmal, da geht es um den Ermittlungsakt –, lesen und ändern. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das sind ja namentlich Herr Pfandler, S. H.7, J. S.8, G. G.9, R. K.10. – Genau. J. S. habe ich schon erwähnt.
Haben Sie dazu Wahrnehmungen, wieso die Herren da quasi zu fünft, zu sechst, in einer Gruppe sozusagen, innerhalb einer Stunde in den Akt eingestiegen sind und auch einiges geändert haben?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, gar nicht. Ich kenne die Herrschaften auch nicht, außer Stefan Pfandler.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Kennen Sie Herrn G. G.?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, den kenne ich nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, das Interessante bei dem ist ja: Der kommt in unseren Akten eigentlich nicht vor. Man sieht bei anderen Logdaten auch, dass er relativ viel ändert – also zumindest an sieben Stellen ändert er –, er liest auch sehr viel. Laut Onlinequellen ist er der Leiter der Suchtgiftgruppe. Haben Sie dazu Wahrnehmungen, wieso er quasi da mehrere Dinge geändert hat, aber dann nicht im Aktenlauf vorkommt?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das gewöhnlich oder ungewöhnlich, dass Polizisten Dinge ändern und dann aber eigentlich nirgendwo sonst im Akt auftauchen – also wirklich in den Ermittlungsakt einsteigen, Dinge
7 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit S. H. anonymisiert
8 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit J. S. anonymisiert
9 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit G. G. anonymisiert
10 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit R. K. anonymisiert
ändern, mitunter auch erzeugen, aber sonst nirgendwo auftauchen, zum Beispiel als Autor, Autorin von einem Amtsvermerk oder so?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das ist jetzt, glaube ich, wieder sehr allgemein gesprochen und nicht unbedingt fallbezogen. Ich kann nur sagen, dass es zum Beispiel – jetzt wirklich ganz allgemein – unterschiedliche Gründe haben kann, warum jemand in einen Akt einsteigt: Es können unterschiedliche Berechtigungen sein, es kann zum Beispiel sein, dass ein dienstführender Beamter für die Bearbeitung eines eingeteilten Beamten die Genehmigung aufheben muss, oder Sonstiges. Es gibt Gründe.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Dann, auch noch interessant: Wenn man sich diese Logdaten anschaut, dann sieht man auch, dass es mehrere Polizisten gibt – das brauche ich gar nicht zu gendern –, die tatsächlich einmal einsteigen und lesen, aber sonst nichts tun. Ich kann Ihnen da beispielhaft am 24.7.2025 Herrn M. F.11 nennen, oder eben den schon bisher genannten R. K., einen S. H., L. H.12. Die tauchen dann aber sonst auch nicht großartig im Akt auf. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): J. P.13 muss ich auch noch - - Auch keine Wahrnehmung? (Auskunftsperson Sorger: Nein!)
Dürfen sie das eigentlich, in so einen Ermittlungsakt einsteigen, wenn man gar nicht damit befasst ist? Wie ist das? Haben Sie da dienstliche Anweisungen? – Sie waren ja damit befasst, mit dem Akt. (Auskunftsperson und Vertrauensperson
11 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
12 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
13 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
beraten sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Zu diesen konkreten Einsichtnahmen kann ich natürlich nichts sagen. Sie haben mich zuerst gefragt, ob ich die alle – das sind relativ viele Namen – kenne oder nicht. Pfandler kenne ich, Fellner kenne ich,
M. P. kenne ich – unter Umständen ist in dieser langen Liste noch wer –; aber Sie haben vorher ein paar Namen genannt, die Sie mir da aufgezählt haben – also
G. G. und so weiter –, die kannte ich nicht – jetzt nicht alle.
Wie gesagt, auf diese Einsichtnahmen oder Änderungen möchte ich jetzt keinen Bezug nehmen, denn das kann ich nicht; aber es gibt immer wieder Gründe, dass man in einen Akt Einsicht nehmen muss: ist es jetzt ein anderer Akt, den man bearbeitet, oder auch eine Auskunft an ein Gericht oder sonst - - Also es gibt Gründe, ganz allgemein gesprochen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es wird sicher Gründe geben. Ist es aber für die Behörde im Nachhinein feststellbar, wieso jemand eingestiegen ist und gelesen hat? Sie sagen, es gibt dienstliche Gründe, wenn man selber nicht im Akt vorkommt und trotzdem mal reinschaut. Ist das irgendwie feststellbar? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Auskunftsperson und Vertrauensperson beraten sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also wie gesagt, ich möchte jetzt da niemandem irgendwo was - - Vor allem: Ich kann hier jetzt keine Aussage dazu tätigen. Aber grundsätzlich legt man einen Vermerk an, warum. Dann ist das nachvollziehbar. Sonst wird es vielleicht schwer. (Ruf: Man muss halt den dann fragen!) Man muss den fragen, ja. Aber Sie sehen, ich kann mich jetzt auch nicht erinnern.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie jetzt für die konkreten Vorhalte – ich glaube, es sind insgesamt sieben Männer und eine Frau, die sozusagen sonst nicht vorkommen, aber einmal zum Lesen
eingestiegen sind – - -, aber ich glaube, grundsätzlich kann man schon festhalten – es ist hypothetisch, wir wissen es nicht; noch einmal, wir haben keine ergänzenden Informationen, aber grundsätzlich –: Wenn man dienstlich nicht damit beauftragt worden ist, darf man nicht einfach in einen Akt Einschau nehmen, oder? Das ist schon so. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also jede Einsichtnahme sollte halt nachvollziehbar sein (Ruf: Und begründet!) – und begründet.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gehen wir vielleicht noch auf Seite 1. Was uns noch aufgefallen ist: Da sieht man eben, dass am 19.11. und
20.11. auch noch insbesondere recht viel gelesen worden ist, aber es sind auch noch zumindest drei Änderungen vorgenommen worden. Das war sozusagen das Datum des grundsätzlichen Beweisbeschlusses des Untersuchungsausschusses. Hier geht es namentlich um Herrn M. P., der hat geändert und gelesen, und Herr Pfandler Stefan hat nur gelesen – sehr viel gelesen – an diesem Tag. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut. Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Frau Abgeordnete Heiß, bitte.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Herzlichen Dank.
Frau Kontrollinspektor Sorger, ich möchte Sie bezüglich Lageplan befragen – das ist die Dokumentennummer 1032, bitte.
Könnte dieser Lageplan Ihrer Wahrnehmung nach stimmen? Es ist zwar schon lange her, aber vielleicht können Sie noch sagen, ob das Ihrer Wahrnehmung
nach ungefähr stimmen könnte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson blicken in das vorgelegte Schriftstück.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja – wobei sich die Örtlichkeit verändert hat, aber grundsätzlich.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Okay. Und dann sehen Sie die Lage der Leiche bei Auffindung – das ist der blaue Punkt –, und dahinter befindet sich eine Halbinsel mit einem Ufer. Haben Sie eine Wahrnehmung, ob dort von den Kollegen eine Spurensuche durchgeführt worden ist, oder haben Sie angeordnet, dort auch nachzusehen, ob dort Spuren zu finden sind?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Wie gesagt, wir haben die Einstiegsstelle gefunden, und anschließend trieb der Leichnam im Wasser. Also für uns war das - -
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Mhm.
Bei der Einstiegsstelle, haben Sie da nicht nur die Schuhspuren gefunden, haben Sie da irgendwelche Sturzspuren wahrnehmen können, oder haben Sie da irgendeine Wahrnehmung, die Sie uns mitteilen können, dass ein Sturz bestätigt wird – oder nur diese Schuhabdruckspuren?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also was mir von den Kriminalbeamten mitgeteilt wurde – die ja auch hinuntergestiegen sind und vor Ort die Spurensicherungsdokumentation vorgenommen haben –, gab es keine Anzeichen eines Sturzgeschehens beziehungsweise Spuren dazu.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Kennen Sie den Feuerwehrmann H. P.14? Ist Ihnen dieser Name bekannt, oder kennen Sie ihn persönlich?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein, persönlich kenne ich ihn nicht.
14 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Dann hätte ich nur eine Frage bezüglich der Pressekonferenzvideos: Haben Sie unserem Kollegen Hanger das Einverständnis gegeben, dieses Video zu posten oder zu veröffentlichen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich glaube, das war eine Pressekonferenz mit offiziellen Medienvertretern, und wenn ich mich für so was zur Verfügung stelle, dann muss ich mit einer Veröffentlichung durch die unterschiedlichsten Medien wohl rechnen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Mhm.
Sie haben zuerst gesagt, bei diesen zwei Schulungstagen wurde von
Mag. Huemer eine Powerpointpräsentation durchgeführt. Haben Sie die noch, oder ist die auch ausgeteilt worden? Also ist die nicht nur dort an die Wand projiziert worden, sondern sind Ihnen diese Unterlagen auch zugekommen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also das wurde schon zu Beginn der Powerpointpräsentation ausgehändigt, auch für allfällige handschriftliche Notizen, ja.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Wollen Sie diese Unterlagen dem Untersuchungsausschuss zukommen lassen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich hätte ja grundsätzlich kein Problem damit, aber, wie gesagt, erstellt hat diese Powerpoint Herr Mag. Huemer, und er ist somit Urheber, und ich möchte mich da nicht irgendwie in die Nesseln
setzen – aber ich glaube, wenn Sie ihn fragen, würde er sie wahrscheinlich Ihnen auch zur Verfügung stellen. (Heiterkeit der Auskunftsperson. – Abg. Hanger [ÖVP]:
... Schulung in der Geschäftsordnung, oder?)
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke schön.
Ich fasse jetzt zum Schluss nur zusammen: Im Oktober 2023 haben Sie quasi den Akt beendet, im November 2025 haben Sie laut dieser Auflistung darin hantiert, und wir wissen jetzt nicht – weil Sie es jetzt nicht wissen, und wir können es nicht wissen – - - Da sieht man, wie wichtig es jetzt wäre, dass das BMI uns endlich diese Dokumente zukommen lässt, damit wir bei dem Ganzen zu wichtigen Aufschlüssen und Erkenntnissen gelangen.
Ich bedanke mich sehr herzlich für die Geduld und für die Beantwortung der Fragen und schließe jetzt meine Befragung. – Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.
Frau Abgeordnete Zopf, bitte. (Abg. Hanger [ÖVP]: Die FPÖ hat beim Huemer eine Schulung gebucht jetzt! – Ruf bei der FPÖ: 50 000 können wir uns nicht leisten!)
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Frau Kontrollinspektorin Sorger, heute ist ja bereits das Informationsangebot Ihres Arbeitgebers angesprochen worden. Jetzt noch kurz eine Frage dazu: Konnten Sie Ihre heute anwesende Vertrauensperson frei wählen, und wurden Sie bei der Wahl weder von Vorgesetzten noch von politischen Akteuren beeinflusst?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, ohne Druck, aus freien Stücken.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Haben Sie dieses Informationsangebot als Unterstützung zur rechtlichen Orientierung oder als Einflussnahme auf Ihre mögliche Aussage wahrgenommen?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja, es war eine rechtliche Unterstützung, ein Informationsangebot, und ich sehe das auch in der Fürsorgepflicht des Dienstgebers, dass er uns auf solche Situationen vorbereitet. Und ich sage – auch wenn es selbstverständlich sein sollte, aber trotzdem – noch mal Danke.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Hat dieses Angebot aus Ihrer Sicht Ihre Aussage inhaltlich beeinflusst?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Nein.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Hat dieses Informationsangebot aus Ihrer Sicht dazu beigetragen, den Untersuchungsausschuss sachlich korrekt und geordnet zu informieren?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das hoffe ich doch. Ich habe es zumindest versucht.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Wie haben Sie dieses Angebot aus Ihrer Wahrnehmung insgesamt verstanden: als allgemeine Information zum rechtlichen und organisatorischen Rahmen oder als inhaltliche Vorbereitung beziehungsweise Vorgabe auf Ihre Aussage?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das habe ich schon beantwortet. Also keine inhaltliche Vorbereitung, sondern eine rein rechtliche Inkenntnissetzung: Was ist der U-Ausschuss, wie läuft das ab, nochmals, ja.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke. Damit ist für uns klargestellt, dass es sich um eine rechtlich-organisatorische Information gehandelt hat und dass der Dienstgeber die Fürsorgepflicht somit erfüllt hat. (Abg. Krainer [SPÖ]: Jetzt habe ich doch noch eine Frage! – Heiterkeit.)
Die bisherigen Erhebungen dieses Untersuchungsausschusses haben uns – obwohl versucht wird, es anders darzustellen – gezeigt, dass alle beteiligten Polizeibeamten im Zuge des Auffindens von Mag. Pilnacek ordentlich gearbeitet haben.
Jetzt habe ich abschließend noch zwei Fragen: Es ist ja trotzdem etwas skurril, dass ein türkiser Putztrupp die Ermittlungen und die Arbeit der Polizei beeinträchtigt haben soll und dass Sie persönlich Teil dieses türkisen Putztrupps
sein sollen, obwohl nunmehr bekannt ist – das haben Sie ja im Eingangsstatement erwähnt –, dass Sie SPÖ-Mitglied sind. Gibt es Ihrer Wahrnehmung nach einen türkisen Putztrupp, und sind Sie ein Teil davon? (Abg. Krainer [SPÖ]: Bitte kann man ein bisschen suggestiver fragen? – Heiterkeit. – Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist zu offen! Das sollte man viel enger machen! – Verfahrensrichterin Edwards: Ja, ich habe schon ein paarmal Suggestiv...! – Ruf bei der ÖVP: Das ist eine Zusammenfassung!)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also ich bin sicherlich kein Teil eines – schon gar nicht türkisen – Putztrupps (Heiterkeit), gar keines Putztrupps, und ich habe so eine Tätigkeit in Bezug auf diesen Sachverhalt auch nicht wahrgenommen – gar nicht, nein.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Ich werde es jetzt nicht noch einmal wiederholen, aber Sie haben ja am Anfang schon gesagt, dass Ihre Parteizugehörigkeit keine Auswirkungen auf Ihre dienstlichen Aufgaben hat. Deshalb möchte ich mich abschließend, Frau Kontrollinspektorin Sorger, bedanken, dass Sie uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung gestanden sind und uns alle Fragen beantwortet haben. – Danke.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich darf mit Zustimmung des Herrn Vorsitzenden noch sagen, ich möchte auch fürs Protokoll darauf hinweisen, dass ich mehrfach – ohne Einschalten des Mikrofons – darauf hingewiesen habe, dass die Fragen natürlich sehr suggestiv gewesen sind, aber nachdem offenkundig eine Bereitschaft der Auskunftsperson da war, sie zu beantworten - - Aber: Es waren Suggestivfragen. (Abg. Hanger [ÖVP]: Ja, ist auf der Hand gelegen! Ja wenn es so ist!)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.
Dritte Fragerunde
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Frau Abgeordnete Auer.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Kollege Antonio Della Rossa hätte noch eine Frage, und ich möchte mich für Ihre Bereitschaft bedanken. – Danke schön.
Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Frau Sorger, danke, dass Sie so lange durchhalten. Ich halte es ganz, ganz kurz.
Eine Sache, die sich noch bei mir ein bisschen festgesetzt hat, ist die Frage: Sie haben diesen – wie nennt sich das?, ich glaube, das ist in Dokument 1177 (in die Unterlagen blickend) – Anfallsbericht sozusagen kurz nach Mittag abgeschickt. Da wussten Sie in dem Fall, dass die Witwe Frau List ist. Jetzt ist die Frage: Wissen Sie noch oder haben Sie Wahrnehmungen dazu, wer Ihnen das zugetragen hat?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ich glaube, diese Frage hatten wir schon. Ich kann mich da jetzt nicht mehr erinnern, wer mir das gesagt hat; kann durchaus sein, dass da das LKA schon anwesend war. Es war nur Thema, dass die Witwe eben noch nicht vom Ableben verständigt wurde, und da ist dann eben sicherlich auch der Name genannt worden.
Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Das heißt, Sie haben keine genaue Wahrnehmung, wer das genau war.
Dann bedanke ich mich recht herzlich und gebe an Herrn Kollegen Krainer weiter.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe noch eine Frage wegen der Möglichkeit, sich hier frei eine Vertrauensperson mitzunehmen. Wie groß war die Auswahl, die Sie hatten?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Ja grundsätzlich wurde uns freigestellt, wen wir als Vertrauensperson mitnehmen. Es wurde uns auch gesagt, dass das kein Anwalt sein muss. Schon aufgrund des Medienverfahrens hat sich natürlich zu Frau Mag.a Poppenwimmer ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Wir haben das
gemeinsam durchgestanden, und deshalb war es für mich eigentlich kein Thema, dass ich irgendwen anderen wählen sollte. Ich bin wirklich froh, dass sie dafür auch zur Verfügung steht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber das war jetzt nicht die Beantwortung meiner Frage. Meine Frage war: Das ist ja mit Kosten verbunden, und der Dienstgeber hat gesagt, er übernimmt die Kosten der Vertrauensperson. Hat er das für jede x-beliebige Vertrauensperson oder hatten Sie da eine gewisse Auswahl? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also wie gesagt: Von den Anwälten weiß ich, dass Frau Mag.a Poppenwimmer und Herr Mag. Huemer zur Verfügung gestanden hätten, aber es wäre ja durchaus möglich gewesen, einen Nichtanwalt, also einen Kollegen oder Sonstiges mitzunehmen, zum Beispiel einen Kollegen, der schon da war, möglicherweise. (Abg. Krainer [SPÖ]: Also
weil - -!) Mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen. Also für mich war es kein Thema, jemanden anderen wählen zu wollen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das ist ja okay. Ich wollte nur wissen, wie groß die Auswahlmöglichkeit war, denn je mehr Möglichkeiten man hat, desto mehr Freiheit hat man, je weniger Möglichkeiten, desto weniger Freiheit. Wenn ich aus zwei von 2 000 Anwälten im Großraum Wien wählen darf, dann ist das eine relativ geringe Freiheit, die man hat.
In Ihrem spezifischen Fall war die wohl ausreichend, weil Sie ja ohnehin freiwillig mit Frau Poppenheimer ein anderes Verfahren haben. (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hanger [ÖVP]: Poppenwimmer, Herr Kollege Krainer!) Es ändert ja nichts daran, dass die Freiheit dann doch sehr, sehr begrenzt ist, wenn ich nur zwei Personen zur Auswahl habe. (Abg. Hanger [ÖVP]: Herr Kollege Krainer: Poppenwimmer!)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Auch das war eine Suggestivfrage.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das war eine Feststellung. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Hanger [ÖVP]: Falscher Vorhalt, falscher Name! – Abg. Reiter [ÖVP]: Der wehrt sich gleich ...!)
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also wir wurden schon zum Beispiel auch darauf hingewiesen, dass, wenn wir einen Rechtsschutz haben, einen privaten zum Beispiel, wir auch diesen heranziehen können und uns einen Anwalt wählen, ja, aber es ist natürlich sicherlich dann auch eine Kostenfrage, aber da - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Jetzt sind wir dann im Einschätzungsbereich, also da sind wir total zu Hause – aber nicht bei der Befragung.
Kollege Antonio Della Rossa hat zu Recht gesagt, dass ich mich nicht ordentlich für die Befragung hier bedankt habe, was ich hiermit tue.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Gut. Dann sind Sie mit Ihrer Befragung fertig.
Frau Kollegin Wotschke, bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank für Ihre Zeit heute. Keine weiteren Fragen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Kollegin?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe auch keine Fragen mehr. –
Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Wir gehen weiter.
Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Ich habe auch keine Fragen mehr. –
Herzlichen Dank.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke für Ihren Einsatz und dass Sie die Arbeit vor Ort gemacht haben.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte noch um etwas Aufmerksamkeit betreffend das Ende der Befragung.
Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend die Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja bitte, und es tut mir leid – ich entschuldige mich dafür, Frau Sorger. Mir sind noch zwei kleine Widersprüche zwischen Ihnen und Frau Dr. Wagner aufgefallen, die ich gerne noch für mich, für mein Verständnis, aufklären möchte.
Das Erste ist das Dokument 784, Seite 4. Wenn ich es jetzt recht in Erinnerung habe, ist das Ihre eigene Aussage vor dem BAK, glaube ich. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Wie gesagt die Seite 4, und das ist der vierte Absatz, der beginnt mit: „Über die Geisterfahrt und der Führerscheinabnahme habe ich selbst von einer der Kolleginnen vor Ort erfahren“, und da steht – weil Sie vorher gesagt haben: so etwas wäre nicht meine Wortwahl gewesen! –: „Ich teilte der Staatsanwältin mit, dass wenn es sich um einen ‚Normalbürger‘ handeln würde, keine Obduktion angeregt werden würde.“
Das heißt, Sie haben doch irgendwie einmal gesagt, dass Ihrer Meinung nach in diesem Fall das nicht von Ihnen - -, also dass es einen Unterschied gibt. Ich verstehe Ihre Anregung so: Bei einem Normalbürger würde man sie nicht machen, bei Herrn Mag. Pilnacek schon.
Es ist Ihnen vorher eine Aussage von Frau Dr. Wagner vorgehalten worden, dass die gesagt hat: Na nur, weil es der Herr Pilnacek ist, sonst würde es keine Obduktion geben!, und da haben Sie gesagt: Nein, so wäre meine Wortwahl nicht!, aber ich sage jetzt nur, eine relativ ähnliche Wortwahl haben Sie offenbar
doch selber verwendet. Also das heißt, es hat in Ihnen schon die Meinung gegeben, oder: Hat es in Ihrem Fall die Meinung gegeben, dass eine Obduktion in einem „Normalfall“ – unter Anführungszeichen – „nicht“ durchgeführt worden wäre und bei Herrn Mag. Pilnacek schon?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Also das ist natürlich wieder eine sehr verkürzte Zusammenfassung eines doch länger andauernden Gesprächs mit der Staatsanwaltschaft, wo mich die Staatsanwaltschaft natürlich auch um Einschätzung und auch Meinung oder Schlussfolgerung ersucht hat, und da wurde natürlich dargelegt, dass grundsätzlich keine Anzeichen vorliegen und so alles schlüssig ist, aber dass es sich – ja, und das ist, glaube ich, das Außergewöhnliche an diesem Fall – eben um Mag. Pilnacek handelt.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Aber das heißt auch: Wäre es nicht Mag. Pilnacek gewesen, sondern eine x-beliebige Person – ich will jetzt nicht, dass das respektlos klingt –, hätten Sie wahrscheinlich keine Obduktion angeregt? – Das ist jetzt der Sukkus meiner Frage.
Auskunftsperson Barbara Sorger: Wie gesagt, ich hätte den Sachverhalt und alle Erhebungsergebnisse genauso dargelegt, aber ich kann jetzt nicht sagen, wie die Staatsanwaltschaft entschieden hat, und diese Entscheidung obliegt immer der Staatsanwaltschaft.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich belasse es hiermit dabei.
Dann noch in Bezug auf Frau Dr. Wagner, weil Sie vorhin gesagt haben – das ist Dokument 1355, Seite 64 (die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück) –: Vielleicht hat Frau Dr. Wagner zwar keine schlechte Meinung über das PI Mautern, aber vielleicht über mich, weil sie mit dem Auto - - und so weiter.
So habe ich es in Erinnerung, dass sie da vielleicht - - Und dann ist mir das eingefallen: Wenn Sie zur Seite 64 von der Vernehmung gehen – ich kann es
jetzt nicht im Wortlaut sagen –: Auskunftsperson Dr. Wagner hat das sinngemäß gesagt – da geht es um diese „zweimal zur Anzeige“ –: „Außerdem hat sie sich ja nicht vorgestellt mit: Grüß Gott, und übrigens bin ich diejenige, die Ihnen [...] einen Strafzettel gegeben hat. – [...] das habe ich nicht gewusst. Ich kenne nicht jeden persönlich, der mir Strafzettel gibt.“
Das heißt, sie hat das so dargestellt, dass sie Sie gar nicht kennt und Sie überhaupt nicht diesen Strafzetteln zugeordnet hätte, und das möchte ich jetzt einfach hinterfragen, ob Sie sich vorher in Bezug darauf persönlich gekannt haben und ob das möglich ist, dass sie tatsächlich nicht gewusst hat, dass Sie das mit den Strafzetteln waren?
Auskunftsperson Barbara Sorger: Das ist möglich, ist aber nur eine Vermutung. Ich habe ihr jedenfalls keinen Strafzettel oder Organmandat – wie es heißt – ausgehändigt, das war eine Anzeige. Also ein persönlicher Kontakt im Zuge der Amtshandlung hat nicht stattgefunden.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Okay. – Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.
Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.