146/KOMM XXVIII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Verkehr und Mobilität

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds für Jänner 2026 – Untergliederung 41 Mobilität und Infrastruktur, vorgelegt vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (III-305 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat dem Nationalrat am 24. Februar 2026 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds für Jänner 2026 – Untergliederung 41 Mobilität und Infrastruktur (III-305 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. Mai 2026 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Abgeordneter Alois Schroll.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds für Jänner 2026 – Untergliederung 41 Mobilität und Infrastruktur, vorgelegt vom Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (III-305 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Verkehr und Mobilität einstimmig  beschlossen.

Wien, 2026 05 13

                      Dipl.-Ing. Gerhard Deimek                                                    Wolfgang Moitzi

                                    Schriftführung                                                                            Obmann