April 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Befragung der Auskunftsperson
Oberstleutnant Gerhard Pichler, BA MA
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Herr Oberstleutnant Pichler, Frau Mag.a Poppenwimmer, Sie haben Datenblätter ausgefüllt. Ich nehme an, das hat seine Richtigkeit. (Die Auskunftsperson und ihre Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.) – Danke schön.
Herr Oberstleutnant Pichler, ich darf mich an Sie wenden: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen
noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Frau Mag.a Poppenwimmer, ich darf Sie als Vertrauensperson über Folgendes informieren: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.
Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an den Verfahrensrichter oder den Verfahrensanwalt zu wenden. – Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.
Herr Oberstleutnant Pichler, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Pichler: Ja!) – Bitte schön, Herr Oberstleutnant.
Einleitende Stellungnahme
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Danke.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werter Herr Verfahrensrichter! Werter Herr Verfahrensanwalt! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, Mitglieder des Untersuchungsausschusses! Es sei mir an dieser Stelle gewährt, ein Statement abzugeben. Ich halte es für notwendig, einerseits, um meine Person und meinen beruflichen Werdegang darzustellen und damit meine dienstlichen Entscheidungen im Nachhinein nachvollziehbarer zu machen, und andererseits, um klar festzuhalten, dass meine Beamtinnen und Beamten ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigt haben und ich vollstes Vertrauen in ihre Arbeit hatte und habe.
Mein Name ist Gerhard Pichler. Seit 1.1.2023 bekleide ich die Funktion des Bezirkspolizeikommandanten in Krems Land und Stadt. Zuvor war ich mehr als zehn Jahre im Bezirk Sankt Pölten Land als Kommandant tätig, wo ich insgesamt mehr als 13 Jahre in führender Funktion tätig war. Zwischendurch führte ich ebenso das BPK Lilienfeld, für sechs beziehungsweise drei Monate, interimsmäßig mit, weil der Kommandant verletzungsbedingt außer Gefecht war.
Bevor ich 1992 der österreichischen Bundesgendarmerie beitrat, war ich sechs Jahre im privaten Sektor beschäftigt. Nach meiner Grundausbildung in der Meidlinger Kaserne wurde ich zum Gendarmerieposten Klosterneuburg ausgemustert.
Im Jahre 1997 absolvierte ich die Grundausbildung für dienstführende Wachebeamte in Mödling, und anschließend versah ich wiederum Dienst auf der Polizeiinspektion in Klosterneuburg, wo ich unter anderem in der Kriminaldienstgruppe tätig war.
Des Weiteren versah ich für circa ein Jahr meinen Dienst als Sachbearbeiter am Bezirkspolizeikommando Wien Umgebung.
Im Jahr 2001 erfolgte meine Versetzung zum Gendarmerieposten Hadersdorf am Kamp. Mit Juni 2005 wechselte ich zum Gendarmerieposten Brunn an der Wild, wo ich als Kommandantstellvertreter in Verwendung genommen wurde.
In weiterer Folge absolvierte ich das Aufnahmeverfahren für leitende Wachebeamte an der FH Wiener Neustadt und konnte berufsbegleitend das Studium Polizeiliche Führung positiv absolvieren.
In den Jahren 2015 bis 2017 durchlief ich, wiederum berufsbegleitend, das Masterstudium Angewandtes Wissensmanagement an der FH Burgenland, welches ich ebenso positiv absolviert habe. Meine Masterarbeit befasste sich mit den Methoden und Werkzeugen für den Wissenstransfer innerhalb des Assistenzbereiches Tatort bei der Kriminalpolizei in Österreich.
Innerhalb der Organisation bin ich seit Jahren regelmäßig als Vortragender in der berufsbegleitenden Fortbildung tätig, zum Beispiel im Bereich Menschenrechte, Waffengebrauch und Ähnliches. Weiters bin ich als Trainer und Vortragender im Bereich RFbL, also Richtlinie für das Führungssystem in besonderen Lagen, ausgebildet und darüber hinaus als Ausbildner für KVO, Kommandanten und - innen vor Ort, sowohl in der berufsbegleitenden Ausbildung als auch in der Grundausbildung für dienstführende Wachebeamte und im Studiengang Polizeiliche Führung an der FH in Wiener Neustadt als Lektor eingesetzt.
Als Poolmitglied in den Sachbereichen S2 – da geht es um die Lageführung – beziehungsweise S3 – da geht es um die Einsatzführung – war ich in der BAO – das ist eine Besondere Aufbau- und Ablauforganisation – bei größeren Einsatzlagen, zum Beispiel bei der Geiselnahme in der BH Wien Umgebung 2012 oder im Fall Annaberg 2013, tätig.
Bei der Einsatzeinheit, EE, Niederösterreich bin ich seit 2002 Mitglied, in einem Milizsystem organisiert, also nebenamtlich. Sie ist grundsätzlich im Großen Sicherheits- und Ordnungsdienst aktiv. Inzwischen bin ich dort als Kommandant der Einsatzeinheit installiert.
Einsätze dieser Einheit bei diversen Großveranstaltungen – Fußballspiele, Konzerte –, Großfahndungen, zum Beispiel in Stiwoll in der Steiermark oder Rohrbach in Oberösterreich, Demonstrationen im gesamten Bundesgebiet im Zuge der Flüchtlingskrise, beim Amoklauf in Wien und so weiter durfte ich in Führungsverantwortung durchführen.
Außerdem engagiere ich mich bei meiner örtlichen freiwilligen Feuerwehr in gehobener Position.
Ich bin ein politischer Mensch, also an gesellschaftlichen Vorgängen sehr interessiert, bin seit meinem ersten Arbeitstag als Angestellter in der Privatwirtschaft beim Österreichischen Gewerkschaftsbund und innerhalb der Exekutive bei der Fraktion Christlicher Gewerkschafter. Mein Bruder ist Bürgermeister in einer kleinen Gemeinde im Waldviertel auf einem Mandat der ÖVP. Meine private politische Überzeugung hat aber selbstverständlich keinen Einfluss auf meine polizeiliche Tätigkeit.
Diese ausführliche Darstellung meines beruflichen Werdeganges soll verdeutlichen, dass ich meine Verantwortung als Führungskraft stets ernst nehme, versuche, strukturiert zu arbeiten, und auf Grundlage meiner Ausbildung sowie meiner langjährigen Erfahrung handle. Es ist mir wichtig, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, wie ich führe und wie ich Entscheidungen treffe, wie der Chef tickt.
Um die Tätigkeit einer Führungskraft nachvollziehen zu können, ist es auch wesentlich, gewisse organisatorische Rahmenbedingungen der Polizeiarbeit auf Bezirksebene zu kennen, um Abläufe und Vorgangsweisen innerhalb der Polizei
zu verstehen. Personalressourcen, Einsatzmittel, Spezialisierungen werden auf Basis objektiver Kriterien geplant. Bezirksweise werden entsprechend den Anforderungen im Regeldienst, der Einwohnerzahl, der vorhandenen Industrie, Straßennetze – um nur einige Parameter zu nennen – Mindestbesetzungen in Dienststellen, im Verkehrsbereich und im Kriminalbereich festgelegt. Nach Erfordernissen werden auch Schwerpunktaktionen durchgeführt und die Vorgaben der vorgesetzten Dienststellen im Bezirk umgesetzt.
Aufgrund neuer Technologien, professionellerer Arbeitsweisen, zum Beispiel der Einführung der Landesleitzentrale, LLZ, für die Einsatzleitung und Kräftedisponierung im Bundesland, erfolgte im Jahr 2017 die Installierung eines KVO, eines Kommandanten oder einer Kommandantin vor Ort. Diese Funktion soll einerseits einen geregelten Ablauf vor Ort gewährleisten – Führungsgrundsatz Einheit der Führung – und andererseits eine Schnittstelle für die LLZ vor Ort bilden. Dazu wird im Zuge der monatlichen Dienstplanung eine Einteilung, KVO-Plan, erstellt. Eingeteilt werden Exekutivbeamtinnen und - beamte, welche eine dreitägige Schulung und jährliche Auffrischung absolviert haben.
Die Rolle des KVO nehme ich oft selbst wahr. Ich führe zum Beispiel das Funkgerät meist bei mir und werde im Anlassfall tätig. Weiters ist die gesamte Kollegenschaft angewiesen, mich bei etwas größeren Einsätzen oder relevanten Sachverhalten umgehend und so rasch, als es ein dynamischer Einsatz eben ermöglicht, zu informieren.
Nichtsdestotrotz wird von meinen Beamtinnen und Beamten im Bezirk trotz einer monatlichen KVO-Liste erwartet, dass sie, wenn sie selbst Ersteintreffende sind, diese Aufgabe selbstständig wahrnehmen.
Im Bereich des Kriminaldienstes im Bezirk ist es ähnlich. Eine gewisse Anzahl an Beamtinnen und Beamten, die in diesem Bereich ausgebildet oder langjährig
tätig sind, wird eingeteilt, um – soweit möglich – eine bezirksweite Bereitstellung 24/7 zu gewährleisten.
Das gelingt aufgrund von Krankenständen, Freizeitwünschen, Dienststellenstrukturen et cetera nicht immer. Am Bezirkspolizeikommando Krems haben wir deshalb die Regelung, dass sich die Kollegen im Bezirk bei Erfordernis mit jenen der Stadt absprechen und sich gegenseitig unterstützen.
Grundsätzlich ist für diesen Bereich und die monatliche Einteilung der Kriminaldienstreferent des Bezirkspolizeikommandos zuständig und federführend. Viele Abläufe und Entscheidungen ergeben sich aus Erfahrung – Lagebeurteilung, situative Einschätzung –, oft unter Zeitdruck und bei unvollständiger Informationslage.
Ich möchte daher an dieser Stelle festhalten, dass Polizeiarbeit ein Handwerk ist, welches erlernt werden muss. Ein wesentlicher Teil davon ist nicht das theoretische Wissen, das explizite, sondern die praktische Erfahrung, das implizite Wissen, welches nur bei Einsätzen zu vermitteln beziehungsweise erlernbar ist.
Die Polizeiarbeit, wie sie in Kriminalromanen, Fernsehserien oder Hollywoodfilmen dargestellt wird, ist weit von der Realität entfernt. Wir ermitteln nicht mit halblegalen Methoden, sind keine Helden oder gestrauchelten Existenzen und haben auch nicht die technischen Möglichkeiten – die es so tatsächlich meist nicht gibt –, wie sie zum Beispiel in
der Serie „CSI“ zu sehen sind. Dieser Irrglaube hat sich aber leider in den Köpfen vieler Menschen festgesetzt. Dass die mediale Darstellung der kriminalistischen Arbeit in der Vergangenheit falsch ist/war, ergibt sich schon allein aus der Tatsache, dass die Ermittler im Fernsehen nicht stundenlang bei der Verschriftlichung von Dokumenten, Aktenvermerken und Abschlussberichten zu sehen sind.
Dennoch verhält es sich in Österreich derzeit fast so wie im Fußball, wenn die Nationalmannschaft spielt: Da haben wir auf einmal neun Millionen Supertrainer hinter den Fernsehern. In der Causa Pilnacek haben wir jetzt halt plötzlich neun Millionen Supertatortspezialisten. Dies hat im Regelbetrieb für die Kollegenschaft Auswirkungen. Ich zum Beispiel wurde anonym angerufen und beschimpft, ob wir Trottel überhaupt das Blut analysiert haben. Sogar meine Eltern erkundigten sich, wie denn so bei uns gearbeitet wird und was nicht alles in den Medien hierüber steht und ob meine Beamten wirklich so viele Fehler gemacht haben.
Zur Amtshandlung vom 20. Oktober 2023 möchte ich Ihnen daher meine Wahrnehmung und Tätigkeiten schildern. Ich war am Bezirkspolizeikommando im Schulungsraum und habe die monatliche Koordinierung durchgeführt. Bei dieser Koordinierung werden die bezirksweiten Dienste, diverse Einsätze, Schulungen und so weiter besprochen und danach entsprechend den Ressourcen der einzelnen Dienststellen geplant und eingeteilt. Hier sind vor Ort immer die Kommandanten, Kommandantinnen und deren Stellvertreter.
Zu Beginn dieser Koordinierung – wann genau, kann ich nicht mehr sagen – erhielt ich einen Anruf von meinem vorgesetzten Landespolizeidirektor Franz Popp. Er informierte mich darüber, dass im Bereich Rossatz eine Wasserleiche aufgefunden worden sei und es sich vermutlich um Sektionschef Mag. Pilnacek handle. Ob er auch erwähnte, dass Mag. Pilnacek in der Nacht zuvor als Geisterfahrer unterwegs gewesen war, weiß ich nicht mehr.
Zu diesem Zeitpunkt lagen mir jedoch noch keine Detailinformationen der örtlich zuständigen Dienststelle vor. Da es sich bei Mag. Pilnacek um eine Person des öffentlichen Lebens handelte, ging ich davon aus, dass großes mediales Interesse bestehen wird. Ich rechnete auch mit Reportern vor Ort.
Nachdem ich festgestellt hatte, dass laut Kräfteübersicht vom Bezirk an diesem Tag nur ein Tatortbeamter eingeteilt war, ersuchte ich die PI Krems – ich glaube, Abteilungsinspektor K.1; er ist Mitglied der Kriminaldienstgruppe der PI Krems und dritter Stellvertreter in der Inspektion – um Unterstützung des Revierinspektors Reiter der PI Weißenkirchen, welcher vor Ort war.
Kurz vor oder nach dieser Weisung – das weiß ich auch nicht mehr genau – beauftragte ich Kontrollinspektor Sorger aufgrund der möglichen öffentlichen und medialen Relevanz, als zuständige Inspektionskommandantin nach Rossatz zu fahren und als KVO tätig zu werden, dies deshalb, weil sie die Ausbildung hat, eine sehr engagierte und akribische Arbeitsweise an den Tag legt und ich so etwas schätze. Parteipolitische Überlegungen spielten dabei für mich – wie auch sonst – überhaupt keine Rolle.
Durch die Befassung von Kontrollinspektorin Sorger wollte ich einerseits die koordinierte Abarbeitung der Lage nach den Regeln der RFbL gewährleisten und andererseits ihre Ortskenntnis nützen, weil ich mit Neugierigen im Nahbereich der Auffindungsörtlichkeit rechnete.
Danach erfolgte über den gesamten Vormittag unter meiner Leitung die Durchführung der Koordinierung. Dass die Amtshandlung in weiterer Folge vom Landeskriminalamt übernommen worden war, erfuhr ich erst später.
Am späteren Nachmittag habe ich dann nochmals mit Kontrollinspektorin Sorger gesprochen und mir den Stand der Dinge schildern lassen. Ob ich den Kontakt hergestellt habe oder sie, weiß ich nicht mehr. Für mich war die Sache damit eigentlich erledigt.
1 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit K. anonymisiert.
Die nachfolgenden Entwicklungen rund um diesen Fall, insbesondere die öffentlichen Diskussionen, Spekulationen und auch Verschwörungstheorien, haben aus meiner Sicht zu einem erheblichen Vertrauensverlust gegenüber einer ganzen Organisation geführt, die korrekt und rechtskonform gearbeitet hat. In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen, dass wir Polizistinnen und Polizisten alle unseren Dienst dort geleistet haben, dessen Bruch mit schwerwiegenden dienstrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen verbunden ist.
Wir sind keine willfährigen Adlaten im Dienst einer politischen Partei oder von Vorgesetzten. Dennoch vermitteln die bisherigen Befragungen in diesem Untersuchungsausschuss den Eindruck, dass Polizisten nicht bloß Auskunftspersonen sind, sondern eigentlich schon Beschuldigte.
Ich verstehe auch nicht, dass man sich rechtfertigen muss, wenn der Dienstgeber Informationsveranstaltungen über Ablauf und Verhalten bei einem Untersuchungsausschuss anbietet. Eine medienöffentliche Befragung durch Nationalratsabgeordnete im österreichischen Parlament ist ja immerhin nichts Alltägliches. Ich persönlich bin froh, dass mein Dienstgeber so professionell gehandelt hat, er hat ja immerhin auch eine Fürsorgepflicht. Absprachen oder Ähnliches gab es dabei selbstverständlich nicht.
Zur Wahl meiner jetzigen Vertrauensperson: Ich wollte ursprünglich einen befreundeten Anwalt dabei haben, der wollte sich das aber nicht antun. Ich bin aber froh, jemanden gefunden zu haben, der in diesem Bereich eine Expertise hat.
Abschließend möchte ich noch festhalten, dass ich mir meiner Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Aussage bewusst bin und dieser uneingeschränkt nachkomme. Ich stehe dem Ausschuss für weitere Fragen zu meinen
Wahrnehmungen im Fall Pilnacek selbstverständlich zur Verfügung, sollte dies jetzt noch notwendig sein. – Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Oberstleutnant.
Das weitere Prozedere sieht so aus, dass ich nun den Herrn Verfahrensrichter ersuche, die Erstbefragung durchzuführen. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.
Erstbefragung
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke, Herr Präsident.
Herr Oberstleutnant, Sie haben uns Ihre Tätigkeit sehr bildhaft geschildert. Nur zur Einordnung: Wie viele Dienststellen und wie viele Beamte, Polizeibeamte, unterstehen Ihnen bei Ihrer Tätigkeit?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Dadurch, dass ich Diener zweier Herren bin – also zwei Sicherheitsbehörden: Magistrat Krems, eine Stadt mit eigenem Statut, und Bezirk Sankt Pölten Land mit der Bezirkshauptmannschaft –
, beide gerechnet: 150, acht Dienststellen, neun mit der neu installierten Kriminalassistenzdienststelle, also mit 150 systemisierter Dienst war Daumen mal Pi plus 130.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke schön.
Sie haben im Wesentlichen durch Ihre Stellungnahme die meisten meiner vorbereiteten Fragen beantwortet.
Vielleicht nur noch eines: Hatten Sie im Zuge dieser Angelegenheit Ableben Mag. Pilnacek irgendwann einmal mit Medien Kontakt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Verfahrensrichter.
Erste Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Redezeitvereinbarung für die Abgeordneten ist bekannt. Im Sinne der Redeordnung darf ich als Erster Frau Abgeordneter Neumann das Wort erteilen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Herzlichen Dank, Herr Präsident.
Sehr geehrter Herr Oberstleutnant, herzlichen Dank, dass Sie sich unseren Fragen stellen und uns zur Verfügung stehen. Speziell in Ihrem Eingangsstatement hat man ja schon gehört, dass das nicht unbedingt die angenehmste Aufgabe Ihrer beruflichen Laufbahn ist.
Ich entschuldige mich jetzt schon für vielleicht unangenehme oder unterstellende Fragen, die Ihnen vielleicht unterkommen werden, und darf, glaube ich, für alle - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Stellen Sie sie einfach nicht!) – Entschuldigen Sie? (Abg. Krainer [SPÖ]: Dann stellen Sie einfach keine unterstellenden Fragen!) – Ich wollte gerade für uns alle eine Lanze brechen (Abg. Tomaselli [Grüne]: Mah, bitte!), aber das macht ja nichts. Das ist - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: ... zu entschuldigen hat! – Ruf: Sie können sich für Ihre eigene Sprache entschuldigen!) – Gut, dann spreche ich – verzeihen Sie; boah, das ist eine nette Stimmung hier! – nur für mich, wenn ich es offensichtlich nicht für meine Kollegen tun kann, und sage, dass ich Ihnen Fragen stellen werde und möchte, die einfach auch aufgrund der Geschäftsordnung des Untersuchungsausschusses notwendig sind und keine persönlichen Unterstellungen meinerseits sind.
Sie haben ja in Ihrem Lebenslauf sehr eindrücklich bewiesen, welch langjährige Erfahrung Sie haben. Ich darf hier vielleicht gleich noch einmal zum ersten Themenbereich, zum Ablauf kommen. Sie haben jetzt in Ihrem Eingangsstatement gesagt, Sie wurden von Franz Popp von der Auffindung des Leichnams verständigt und wussten auch bei der Verständigung dann, um wen es sich handelt. (Die Auskunftsperson nickt.) – Mhm, okay.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Korrekt.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Danach haben Sie die Anordnungen getroffen, was K. und Sorger betrifft? Verzeihen Sie, wenn ich die Ränge weglasse! Ich bin damit ein bisschen überfordert.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ist kein Problem.
Sorger als Kommandantin vor Ort – das ist korrekt –, Abteilungsinspektor K. in seiner Funktion, weil er Dienst in der Kriminaldienstgruppe gehabt hat, ja.
Und da war die Weisung meinerseits, dass er jemanden zur Unterstützung rüberschicken soll.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Sie haben auch gesagt, es war Ihnen schon bewusst, dass öffentliches Interesse, möglicherweise auch mediales Interesse da ein Thema sein könnte. Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Weisungen erteilt, Maßnahmen nicht zu ergreifen oder Ermittlungsschritte nicht zu tätigen? (Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist eine unterstellende Frage! ..!)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Hatten Sie – außer zu Franz Popp – Kontakte mit übergeordneten Stellen im Zusammenhang mit dem Fall Pilnacek?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Darf ich es vielleicht noch einmal herausarbeiten: Kontrollinspektorin Sorger haben Sie – ich bilde mir ein, im Eingangsstatement – sozusagen mit der Leitung der Amtshandlung beauftragt. Könnten Sie für mich noch einmal wiederholen, warum gerade sie?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Kontrollinspektor Sorger habe ich deshalb als Kommandantin vor Ort rübergeschickt, um einerseits dort ein Abarbeiten nach den Richtlinien für das Führungssystem in besonderen Lagen zu gewährleisten, wo es darum geht, Abschnitte, die Leute entsprechend einzuteilen et cetera, und auf der anderen Seite, weil sie die Ortskenntnis hat.
Das war für mich eigentlich das Ausschlaggebende, denn sonst wissen eh alle, was sie zu tun haben, aber ausschlaggebend war, dass sie die Ortskenntnis hat. Und wie gesagt, ich habe ein öffentliches Interesse erwartet, ich habe neugierige Menschen erwartet, und da braucht man Ortskenntnisse, damit man weiß, okay, wo kann man da absperren, wo ist es notwendig oder wo ist es eh überhaupt nicht notwendig. Ich habe die Örtlichkeit selbst nicht gekannt. Also: Ich brauchte wen vor Ort.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Gibt es sozusagen unabhängig von der Örtlichkeit, die hier bestimmte Handlungen natürlich wahrscheinlich massiv beeinflusst, ein typisches Vorgehen, was in so einem Fall alles zu tun ist?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Kann man nicht sagen, ist situationsbedingt. Also kein Fall ist der gleiche.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Welche Rolle hatten denn die Kriminalbeamten von Krems am Auffindungsort?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich war nicht am Auffindungsort, jetzt kann ich auch nicht genau sagen, zu welcher Tätigkeit sie eingeteilt worden sind. Meine Intuition war jene, dass einer zu wenig ist, egal um was es jetzt geht. Und da war es einfach notwendig, dass der unterstützt wird, ja. Und welche Leute da jetzt Kollege K. rübergeschickt hat, das habe ich nicht gewusst und war eigentlich egal, weil: Sie können das.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Mhm, okay. Wenn ich es aus Ihrem Eingangsstatement richtig herausgehört habe, haben Sie sozusagen immer die Grobeinteilung vorgenommen. Haben Sie als Kommandant in solchen Zusammenhängen oder ganz konkret in diesem Zusammenhang noch weitere Aufgaben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein. Da vertraue ich auf die Expertise der Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen dazu oder konnten Sie Hinweise erkennen, dass am Auffindungsort bewusst Spuren nicht gesichert wurden oder irgendwelche Erkenntnisse unterdrückt wurden?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Wie beurteilen Sie denn sozusagen aus Ihrer Erfahrung heraus rückblickend die Arbeit der Polizeiinspektionen Mautern, Weißenkirchen, Krems sowie des Landeskriminalamts Niederösterreich in diesem Fall?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Soweit ich das mitbekommen habe, ist alles nach den Vorschriften und den gesetzlichen Bestimmungen abgelaufen.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Kennen Sie die Gemeindeärztin Dr. Wagner?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Persönlich nicht.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Dr.in Wagner hat als Auskunftsperson hier im Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass sie sozusagen unter Druck gesetzt worden ist und dass – ich zitiere hier jetzt – ein
„paar komische Sachen“ passiert sind wie zum Beispiel, dass ihrem Sohn die Reifen aufgeschlitzt wurden und die Windschutzscheibe drei- bis viermal eingeschlagen worden sei. Haben Sie Wahrnehmungen zu dem beziehungsweise haben Sie Kenntnis davon, dass da eine Anzeige oder was erstattet wurde? (Abg. Krainer [SPÖ]: ... Vorhalt mit Windschutzscheibe würde ich gerne sehen!)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein, habe ich keine Wahrnehmung und auch keine Kenntnis. (Abg. Neumann blättert in ihren Unterlagen.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete! Ich darf jetzt nur das Suchen ganz kurz unterbrechen. Mir sagt gerade die Technik, dass Sie, Herr Oberstleutnant, manchmal das Mikrofon ein wenig zu nahe beim Mund haben und das übersteuert ein bisschen. An sich ist unsere Tonanlage schon sehr gut und Sie müssen es nicht wirklich ganz nahe halten, dass Sie verstanden werden. (Zwischenbemerkung von Auskunftsperson Pichler.) – Sie haben ja noch keine Erfahrung hier herinnen im Verhältnis zu den anderen.
So, bitte Frau Abgeordnete, Sie sind weiter am Wort.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Gut. Dann darf ich das auf Wunsch nachreichen. Ordnungsnummer 2, Stenographisches Protokoll aus dem Untersuchungsausschuss, Seite 18, zweite Hälfte, geht weiter bis 19, erste Hälfte. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Keine Wahrnehmungen, nein.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Danke. Der Untersuchungsgegenstand ist ja sozusagen die mögliche politische
Einflussnahme auf die Ermittlungen im Todesfall von Christian Pilnacek. Haben Sie Wahrnehmungen dazu?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Keine.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Danke schön. Dann bin ich in dieser Fragerunde fertig. – Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster in der Fragerunde: Herr Abgeordneter Krainer.
An dieser Stelle möchte ich aber versichern, dass für unterstellende oder andere unzulässige Fragen seitens der Abgeordneten selbstverständlich die Vorsitzführung mit Unterstützung des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts jederzeit zuständig ist, damit solche Dinge eben nicht passieren. Und ein erster Garant, der das nicht machen wird, ist eben Herr Kollege Krainer – jetzt bereits am Wort.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke für die nette Vorstellung.
Herr Pichler! Sie sind seit 2023 Bezirkspolizeikommandant in Krems. Wie oft hat Sie da in dieser Zeit eigentlich Herr Popp angerufen ?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Kann ich jetzt so nicht sagen, ein-, zwei-, dreimal, weiß ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ein-, zwei-, dreimal, ja, also das kommt nicht sehr oft vor. Einmal im Jahr?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Anrufen kommt nicht so oft vor, Treffen bei den Dienstbesprechungen und so weiter.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Er hat Sie ja an dem Tag angerufen, haben Sie gesagt. Wie oft ruft er Sie an und teilt Ihnen mit, wo in Ihrem
Wirkungsbereich, in Ihrem Zuständigkeitsbereich gerade Amtshandlungen stattfinden? Das ist auch eher ungewöhnlich oder war das alle dreimal, als er angerufen hat? Ging es da immer um Amtshandlungen, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich stattgefunden haben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein. Das hat unterschiedliche Gründe. Nachdem der Bezirk Krems – und die Wachau – ein sehr bekannter ist, sind immer wieder größere Veranstaltungen und immer wieder hochgestellte Persönlichkeiten - -, da wird das auch das eine oder andere Mal als Information weitergegeben, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie sollen mehr Abstand halten, wird gerade signalisiert. (Abg. Rosenkranz [FPÖ]: Vom Mikrofon!) – Ja, ja, sonst ist alles okay. Gut. Ihrer Erinnerung nach: Hat Herr Popp Sie jemals, außer bei diesem einen Mal, angerufen und Sie über eine konkrete Amtshandlung, die gerade in Ihrem Wirkungsbereich stattgefunden hat, über etwas, was in Ihrem Wirkungsbereich passiert, informiert?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja, das kommt schon vor, aber welche Amtshandlungen das jetzt waren, ist mir nicht mehr in Erinnerung. Da spreche ich jetzt aber auch für den Bezirk Sankt Pölten Land, wo ich Dienst versehen habe.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, ich habe jetzt zu Krems gefragt, aber okay. In Sankt Pölten, da waren Sie ja circa elf Jahre Kommandant, oder?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Zehn.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zehn, okay. Haben Sie dann eigentlich mit den Beamten oder Beamtinnen vor Ort Kontakt aufgenommen, nachdem Sie Herr Popp informiert hat, dass da eine Wasserleiche – Herr Pilnacek – aufgefunden wurde?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben sich nicht bei Ihren eigenen Mitarbeitern erkundigt, wie die Lage vor Ort ist, sondern haben einfach nur K. und Sorger – in welcher Reihenfolge, ist ja egal – Ihre Aufträge übermittelt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: In Einsatzlagen ist es so: Wenn Kolleginnen und Kollegen vor Ort arbeiten und die Sache dynamisch ist, dann ist ein Anruf eines Vorgesetzten genau das, was man eigentlich nicht braucht. Bin ich noch immer zu nahe? – Nein. Geht es jetzt? (Ein Mitarbeiter der Parlamentsdirektion zeigt den Daumen nach oben.) – Funktioniert, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also wenn ein Einsatz läuft, rufen Sie nicht an, denn da stören Sie nur?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: So in die Richtung, ja. Ich kann es nicht immer ausschließen, aber ich habe dem Ganzen nicht so viel Bedeutung beigemessen. Wie gesagt: Ich habe Kollegin Sorger rübergeschickt und die Kremser Kollegen gebeten, den Kollegen vor Ort zu unterstützen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Popp hat aber genau das getan: Der hat Sie ja angerufen, also einen Untergebenen, zu etwas, was da gerade passiert, aber wie dem auch sei. Vielleicht lege ich einmal den Tatortbericht vor, Dokument 781, Seite 74 ff. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Wenn Sie auf die Seite 80 gehen: Das ist ein Formular über die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau. Dann gibt es ja in diesem Formular ein eigenes Feld für „Bei Wasserleichen:“, was quasi zu tun oder auszufüllen ist. Erste Frage: Kennen Sie dieses Formular, also jetzt nicht dieses spezielle, sondern dieses Formular allgemein? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also die diversen Formulare kenne ich nicht in ihren Einzelheiten, generell nicht, egal ob es jetzt Verkehrsrecht betrifft oder Kriminal- -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hier steht nämlich quasi, dass bei Wasserleichen ein paar Sachen festgestellt werden sollen, nämlich:
„Wassertemperatur“ in Grad „Celsius“; die Frage, ob „Waschhaut“ – ja/nein –;
„Ablösung der Oberhaut/Handschuhphänomen“; „Schaumpilz“ und
„Wasseraustritt aus dem Mund/Rachenraum“. – Können Sie uns sagen, ob auf diesem Formular irgendetwas ausgefüllt ist? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Na ja, ich sehe das eine oder andere Kreuz, aber wie gesagt: Das ist kein Muss.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was ist kein Muss?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Da alles anzukreuzen. Es steht ja
oben „können [...] entfallen“. Darauf darf ich noch einmal verweisen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, es steht dort kann entfallen, wenn es einen ärztlichen Befund dazu gibt. Ist Ihnen bekannt, dass es einen ärztlichen Befund gibt, also einen von einem Arzt ausgefüllten kriminalpolizeilichen Leichenschaubericht? (Vorsitzender, Verfahrensrichter-Stellvertreter und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Herr Abgeordneter Krainer, das ist ein falscher Vorhalt. Im Übrigen: Wenn Sie die Auskunftsperson fragen, ob hier etwas ausgefüllt ist oder nicht: Wir haben ja das Formular. Das ist ja objektiviert, was ausgefüllt wurde und was nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf außerhalb meiner Befragungszeit darauf hinweisen, dass hier steht – ich habe ja das Formular nicht entworfen –:
„Nachfolgende Angaben können im Fall einer kriminalpolizeilichen
Leichenbeschau nach § 128 StPO entfallen. Es ist vom Beschauarzt das Formular
‚Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau - Ärztlicher Befund‘ zu verwenden.“ – So, deswegen war meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass ein Arzt – nämlich der sogenannte Beschauarzt – dieses Formular in diesem Fall ausgefüllt hat? Das ist kein falscher Vorhalt, sondern einfach eine offene Frage. Das bezieht sich auf etwas, was nicht ich erfunden habe, sondern offenbar in der Polizei eine Art dienstinterne – weiß ich nicht – Richtlinie, Anweisung, was auch immer ist.
Nichts anderes war meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass ein kriminalpolizeilich- leichenbeschauärztlicher Befund ausgefüllt worden wäre?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ist mir nicht bekannt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nicht bekannt? Wenn Sie noch einmal hier nachschauen: „Bei Wasserleichen“ ist nur „Waschhaut:“nein angekreuzt. Sonst ist hier nichts ausgefüllt. Haben Sie Wahrnehmungen, wieso die Wassertemperatur nicht gemessen wurde?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich war nicht vor Ort – erster Punkt. Zweiter Punkt: Weiß ich nicht, ob wir das überhaupt dürfen. Kann ich nicht sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ob Sie die Wassertemperatur messen dürfen, wissen Sie nicht?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Weiß ich nicht, nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Ich meine, das ist ein Formular, das die Polizei entwickelt hat, und die schreibt hier: Wassertemperatur. Welche gesetzliche Grundlage bräuchten Sie, um die Wassertemperatur zu messen?
Ausgefüllt ist die Umgebungstemperatur mit geschätzt 12 Grad Celsius. Da gibt
es ja wahrscheinlich auch keine gesonderte gesetzliche Grundlage, oder ist Ihnen da eine bekannt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nicht bekannt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was würde dagegen sprechen, die Wassertemperatur zu messen – auch jetzt nur theoretisch –, gesetzlich?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Kann ich nicht sagen. Was würde dafür sprechen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dass hier im Formular steht, dass man das machen soll?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wie gesagt: Ich bin kein Tatortspezialist. Ich kann jetzt die Hintergründe von irgendwelchen Erwähnungen auf so Formularen - - eigentlich dazu nichts sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, ob die zuständigen Polizisten in Ihrem Wirkungsbereich über Temperaturmessgeräte verfügen, mit denen man Wassertemperatur messen kann?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also da kann ich nur auf meine frühere Zeit zurückgreifen. Da war so etwas nicht vorhanden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gibt es in Ihrem Bezirk – Bezirkspolizeikommandant – größere Wasserkörper? – Also die Donau, glaube ich. Das heißt, da gibt es immer wieder Wasserleichen, oder?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Korrekt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Sie wissen aber nicht, ob die Polizisten vor Ort über Temperaturmessgeräte für Wassertemperaturen verfügen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Weiß ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie nicht. Haben Sie medial mitbekommen, dass die Frage von Thermometer/nicht Thermometer ein Thema war, dass das Messen der Wassertemperatur ein Thema war? Oder ist es jetzt das erste Mal bei Ihnen aufgeschlagen, dass das ein Thema im Ausschuss ist?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich habe es irgendwann einmal in den Medien mitbekommen, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das hinterfragt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nicht?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Wenn solche Formulare entwickelt und verwendet werden: Ist das eine Vorgabe, das auszufüllen, oder nice to have oder wie soll ich das jetzt in der Praxis verstehen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: In der Praxis kann man es so verstehen, dass wir viele Formulare haben. Wir haben auch viele Checklisten. Das sehe ich – jetzt persönliche Meinung – als Richtschnur, aber nicht als Muss.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf vorhalten: Dokument 22107, Seite 123. Das ist die Zusammenfassung eines Gutachtens, das in Innsbruck im Auftrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gemacht wurde. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Bei Punkt 5 steht: „Die Todeszeit kann nicht näher eingegrenzt werden, da maßgebliche Untersuchungen (v.a. Messung der Körperkerntemperatur, Prüfung der elektrischen Erregbarkeit der mimischen Muskulatur)“ – et cetera – „nicht durchgeführt bzw. nicht veranlasst wurden.“
Hier beklagt sich der Arzt, dass der Todeszeitpunkt nicht festgestellt werden konnte, weil gewisse Untersuchungen nicht gemacht wurden. Ist Ihnen das bekannt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Sie jemals von Dienstvorgesetzten befragt worden, ob da alle Vorgaben oder alle Richtlinien bei Wasserleichen eingehalten wurden, wie Wassertemperatur messen, Körperkerntemperatur messen oder dergleichen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Welche Vorgesetzten meinen Sie da?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Irgendeinen. Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein. Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nie, von niemandem? Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Sie vom Innenminister oder von seinen Mitarbeitern gefragt worden?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann habe ich noch einen Vorhalt: Dokument 22006, Seite 3. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Da haben wir Sie – im unteren Bereich, das sind die Logfiles zum Akt zum Leichenfund – nur einmal gefunden und das am 3. April 2025, dass Sie diesen Akt gelesen hätten. Haben Sie eine Wahrnehmung oder eine Erinnerung daran, dass Sie diesen Akt damals gelesen haben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit welchem Hintergrund haben Sie den gelesen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich denke, es war die Beantwortung einer Anfrage der Volksanwaltschaft in dieser Causa.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was war Ihrer Erinnerung nach die Anfrage in dieser Causa von der Volksanwaltschaft?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Sehr umfangreich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja – also die Frage war nach dem Inhalt, wonach, nicht nach der Länge.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Kann ich nicht mehr sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben dann circa 25 Minuten den Akt gelesen, und aufgrund dessen wussten Sie genug, um das zu beantworten?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Da, wo ich von meiner Person einen Beitrag leisten konnte, ist es eher darum gegangen, welche Beamte vor Ort waren, aufgrund welcher Einteilung, elektronische Dienstdokumentation und so weiter. Ich wusste nicht mehr, wer tatsächlich vor Ort war et cetera, und um mehr ist es da nicht gegangen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Jetzt wissen wir auch, was der Inhalt der Anfrage war.
Ich nehme die Zeit mit – null, null, sieben klingt nicht so schlecht.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste in der Befragung: Frau Abgeordnete Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Ich schließe bei dem Dokument direkt an. Es sind nämlich vor Ihrem Zugriff, der ein Lesen war, Änderungen von Herrn Abteilungsinspektor Pöcksteiner dokumentiert, der auch Dinge geändert hat. Gibt es da einen Zusammenhang zwischen Ihrem Lesen direkt danach und den Änderungen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Kann ich nicht sagen, weiß ich nicht. Ich sehe auch nicht, wer zugreift – vor mir, nach mir. (Zwischenruf der Abg.
Tomaselli [Grüne].)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie sehen es jetzt im Vorhalt, der eingeblendet ist. Direkt unter Ihnen sind eben die Bearbeitungen von Herrn Pöcksteiner, die wie gesagt dasselbe Dokument mit derselben Ordnungszahl betreffen. Können Sie sich nicht daran erinnern, dass Sie da Kontakt hatten? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt beraten sich. – Zwischenruf des Abg. Krainer [SPÖ].)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also ich habe es – zustimmend – so wahrgenommen, dass, wer selbst hineinschaut, nicht sieht, wer vorher und wer nachher drinnen war. Es ist ja nur dokumentiert. Für weitere Fragen – ich hätte welche! – bin ich aber nicht zuständig. An sich ist es relativ klar: Zum Zeitpunkt der eigenen Bearbeitung sieht man nicht, wer vorher, und vor allem auch nicht, wer nachher drinnen war, weil in die Zukunft schauen – glaube ich, mit meinen bescheidenen Kenntnissen – bei den meisten nicht geht. (Zwischenruf des Abg. Krainer [SPÖ].)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Frage war dennoch: Hatten Sie Kontakt mit Herrn Pöcksteiner zu diesen Änderungen, als Sie das danach gelesen haben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke.
Sie haben gemeint, Sie haben geschaut, um zu sehen, welche Beamten vor Ort waren. Jetzt würde ich gerne zum Tatortbericht zurückgehen, das ist das Dokument Nummer 435, auf Seite 228, da beginnt dieser Tatortbericht. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Ich hätte da einige Fragen, weil ja eigentlich in vergangenen Befragungen schon Fragen aufgekommen sind, die diesen Bericht und dessen Bearbeitung betreffen.
Jetzt steht ganz, ganz oben: „Weißenkirchen in der Wachau“ und der
„20.10.2023“ als Datum, mit dem dieser Bericht datiert ist. Meine Frage hierzu wäre: Ist es Ihrer Wahrnehmung nach, Ihrer Kenntnis nach Usus, dass ein Bericht der Polizei mit dem Datum des Beginns oder der Erstellung datiert wird, oder mit dem Datum des Abschlusses des Berichtes?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also wenn man das Formular, und das ist ein PAD-Formular, das generiert sich - - da hat man vorerst einmal den Zeitpunkt der Erstellung. Wenn ich jetzt für mich selbst einen Abschlussbericht ans Gericht wegen irgendeiner Straftat hernehme, dann fange ich damit einmal an und das dauert zwei, drei Tage. Dann ändere ich auch das Datum, wenn der Bericht dann fertig ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, man kann das Datum auch ändern.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön.
Dann würde ich gerne etwas nach unten gehen, nämlich auf Seite 231. Da finden Sie jetzt allgemeine Angaben, den Tatortbearbeiter, also wer den Bericht
erstellt hat, und dann eben die Personen vor Ort, wo ausgeführt ist:
„namentliche Registrierung aller Personen, die den Tatort betreten haben“. Frage dazu: Würde man dementsprechend alle Personen, die am Fundort, am Tatort sind, dokumentieren und in diesen Bericht hineinschreiben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das kann ich jetzt nicht sagen. Es kommt auf die Denkweise des Beamten an. Wenn er glaubt, es ist notwendig, dann ja, wenn nicht, dann nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gibt es da keine allgemeine Vorgabe?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wer würde diese Vorgabe machen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich denke, das müsste in einem Erlass oder einer Dienstanweisung geregelt sein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wenn es in einer Dienstvorgabe oder in einem Erlass geregelt wäre, dann wäre das auch dementsprechend umzusetzen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Sollte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Fehlen hier Ihrem Wissen nach Personen? Weil Sie ja gesagt haben, Sie haben nachgeschaut, welche Beamten vor Ort waren: Ist das vollständig? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja, wie gesagt, ich war nicht vor Ort. Das ist momentan einmal - - Das ist der Tatortbericht von Kollegen Reiter, und
da muss man auch den Zeitpunkt hernehmen, als er mehr oder weniger die Beamten festgehalten hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber fehlt jemand, von dem Sie wissen, dass die Person dort war?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Zu einem späteren Zeitpunkt sind dann die Kollegen aus Krems dazugekommen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also es fehlen tatsächlich multiple Personen, unter anderem, wie Sie angeführt haben, die Beamten aus Krems, wie auch die Gemeindeärztin, wie auch ein Lkw-Fahrer, obwohl klar ersichtlich ist, dass eben im Formular steht: „namentliche Registrierung aller Personen“, die vor Ort sind, das ist auch nicht zeitlich eingeschränkt. Wie achten Sie denn darauf, dass die Dokumentation vor Ort, die ja, nehme ich an, von höchster Wichtigkeit ist, an allen Ermittlungsorten und bei allen Einsätzen eingehalten wird?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das ergibt sich ganz einfach aus dem Faktischen. Jeder Bereich hat seinen eigenen Bericht, es wird nicht den Tatortbericht geben, sondern es ist die Zusammenschau mehrerer. Es gibt zum Beispiel auch einen KVO-Bericht bei anderen Sachverhalten. Also es ist eine Zusammenschau von mehreren Berichten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Uns liegt nur dieser Bericht vor. Gibt es noch andere Berichte, zum Beispiel so einen VO-Bericht, wie Sie das genannt haben, in diesem Fall?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das weiß ich nicht. Der Bericht eines KVO ist nur beispielhaft, weil es nicht Usus ist, dass man als KVO immer einen Bericht erstellt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Uns wäre zumindest keiner bewusst. Wenn Sie sagen, es liegt jetzt in der Verantwortung der Person, die den Bericht erstellt, gibt es da irgendeine Art Qualitätssicherung oder irgendeine Art Kontrolle, dass man da auch nach Vieraugenprinzip einmal schaut, auch ebenenübergreifend, dass sauber gearbeitet wird?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das passiert alleine schon dadurch, dass niemand alleine einen Tatort macht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Meine Frage war: Kontrollen ebenenübergreifend. Hier waren mehrere Personen vor Ort, es wurde offensichtlich nicht vollständig ausgefüllt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Krainer [SPÖ]: Ob es eine Qualitätssicherung gibt, ist ja eine zulässige Frage!)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja, wie gesagt, da darf ich noch einmal auf den Zeitpunkt der Erstellung hinweisen. (Abg. Krainer [SPÖ]: Das erstellt man zwei Stunden später!) –Das kann ich nicht sagen, wann er erstellt worden ist. (Abg. Krainer [SPÖ]: Sie haben es sich ja angeschaut, nicht ich!)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also meine Frage war: Gibt es eine Qualitätssicherung?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wie stellen Sie sich diese Qualitätssicherung vor? Das brauche ich ein bisschen konkreter.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben vorhin ausgeführt, Sie haben, ich glaube, 150 Beamte, denen Sie vorstehen. Wie schauen Sie, dass da nach Vorgaben gearbeitet wird?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Es ist grundsätzlich Aufgabe des jeweiligen Dienststellenleiters und seines Stellvertreters, nicht meine.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Kontrollieren Sie die Dienststellenleiter, und wenn ja, wie?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich kontrolliere Dienststellenleiter – keine Frage! – in diversen Bereichen, ob das jetzt Dienstzeitkontrollen sind; fachlich: nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie kann ich mir das dann vorstellen? Wie läuft das ab?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Was meinen Sie jetzt genau? Die Dienstzeitkontrollen?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Qualitätssicherung. Genau.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Die Qualitätskontrolle, da kann ich mich jetzt nur wiederholen: Da ist grundsätzlich der Inspektionskommandant zuständig.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gab es da je eine?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Da müssen Sie die Inspektionskommandanten fragen, aber das ist grundsätzlich ihre Aufgabe, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und Sie überwachen da nicht eine Ebene darüber, ob Qualitätssicherung vorgenommen wird?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich im selben Dokument weitergehen, aber weiter nach unten, auf Seite 233. Da gibt es ein Feld „Lage und Beschreibung des Tatortes“. Das Feld ist leer. Da ist unter anderem angeführt: „Wasserleiche: Wassertemperatur, Strömungsverhältnisse“,
noch einmal die „Wassertemperatur“. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Es ist leer gelassen. Dann gibt es unten, das haben wir vorhin schon gesehen, noch auf Seite 234 - -
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Darf ich kurz unterbrechen? Zur vorhergehenden Frage: Wenn ich mir jetzt dieses Formular genauer anschaue und auch das Kleingedruckte lese: Da steht: „namentliche Registrierung aller“ Beamten, „die den Tatort betreten haben“.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Personen. Aller Personen.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Personen, ja, korrekt. (Abg. Krainer [SPÖ]: Da wird unterschieden zwischen Exekutivbeamten und sonstigen Personen! – Abg. Hanger [ÖVP]: Du bist, glaube ich, nicht dran! – Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, aber das Formular habe ich trotzdem im Kopf!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, wenn es zwischen den Abgeordneten Diskussionen gibt, es wären Möglichkeiten räumlicher Natur, das auch außerhalb der - - (Ruf: Ein Hinweis!)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Bitte noch einmal um die Frage zu Seite 233.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): 234 jetzt. Hier eben:
Wasserleiche: „Wassertemperatur“ und „Waschhaut“ noch einmal, nämlich
„Wassertemperatur“, „Waschhaut“ und dann unten auch die Körpertemperatur. Und weil es uns eben wichtig erscheint, weil es ja tatsächlich relevant ist, würde ich gerne noch einmal zu diesem Obergutachten gehen, das es gibt. Das ist dann Dokument Nummer 22107, auf Seite 111, der zweite Absatz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Hier führt die Gutachterin aus, dass die Goldstandardmethode, also eigentlich die Hauptmethode, zur Bestimmung des Todeszeitpunktes einer Leiche nicht
angewandt werden kann, weil zwei Dinge fehlen: erstens die Wassertemperatur und zweitens die Körperkerntemperatur. Das heißt, diese beiden Daten wären relevant gewesen. Wie kann das dann sein, dass sie trotzdem nicht aufgenommen werden und dass es insbesondere auch einfach nicht einmal das Werkzeug, das Thermometer gibt, um zum Beispiel eine Wassertemperatur zu messen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wenn das notwendig scheint, dann müssen die gesetzlichen Regelungen oder die Erlasslage geändert werden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Erlasslage sieht vor, dass das zu messen ist. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Frau Abgeordnete, Sie müssen sich auf den Erlass beziehen und dann den Vorhalt machen. (Abg.
Krainer [SPÖ]: Wir nehmen eh zur Kenntnis, dass die Polizei nicht erlassmäßig die Sachen misst, die notwendig sind! Das ist eh ...!)
Der Vorhalt war, es gibt einen Erlass. (Abg. Krainer [SPÖ]: Er sagt, es gibt keinen, nehme ich jetzt mal zur Kenntnis - -! – Eine Mitarbeiterin der Parlamentsdirektion ersucht um Aktivierung des Mikrofons. – Abg. Krainer [SPÖ]: Für Zwischenrufe darf ich kein Mikro verwenden! – Heiterkeit.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also wir würden die Rechtsdiskussion eher auf die Berichte legen, und jetzt hätte ich noch eine Frage, nämlich zur Körpertemperatur: Wurde die Ihres Wissens gemessen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wessen Aufgabe wäre es, die zu messen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Kann ich jetzt auch nicht sagen. So genau kenne ich die Regelung nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Kennen Sie ein Formular
mit dem Titel „Ärztlicher Befund“?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: In der Überschrift ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wissen Sie, ob das verwendet wurde?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich gern einen Vorhalt machen, nämlich Dokument Nummer 1257, Seite 224. Das ist die Aussage des Herrn Reiter. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) 224, unten auf der Seite.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigen Sie, vielleicht funktioniert da etwas jetzt nicht, aber wir rätseln: Auf der Seite 225 sehe ich an sich nur das Deckblatt „Stenographisches Protokoll Pilnacek-Untersuchungsausschuss“. Ich sehe da jetzt nicht die Einvernahme von Herrn Reiter. Vielleicht auf einer Seite später.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir sehen sie. (Abg. Krainer
[SPÖ]: Ich seh’s auch gut!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: 224, ah das - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Da steht: „Dieses Formular, das Sie hier vorzeigen, ist grundsätzlich bei einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau zu verwenden. In diesem Fall, muss ich sagen, war das Dokument nicht vor Ort“ - -!) – Entschuldigen Sie, Herr Kollege! Herr Abgeordneter Krainer, sind Sie jetzt derzeit Befragender für die NEOS, oder?
(Abg. Krainer [SPÖ]: Nein, ich wollte nur vorlesen, was da steht!) – Danke. Also ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten lesen können. Daher sind auch Vorlesungen entbehrlich.
Mein Einwand hat sich darauf bezogen, dass ich 224 ursprünglich eingegeben hatte und es nicht angezeigt war. Bei einer neuerlichen Eingabe ist es jetzt da (Abg. Krainer [SPÖ]: Dann sind wir alle glücklich!) – und ich bin unendlich dankbar, aber selbst ich kann lesen, auch wenn es vielleicht von der Sozialdemokratie angezweifelt wird. (Abg. Krainer [SPÖ]: Nein, wird nicht angezweifelt!) – Ausnahmsweise danke schön! (Abg. Krainer [SPÖ]: Ich kann aber nicht für die ganze Sozialdemokratie sprechen! – Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hier führt Herr Reiter eben aus, dass er dieses Formular nicht mit hatte –„Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“ – und dass dieses Formular tatsächlich niemand am Tatort oder am Fundort mit hatte.
Wie können Sie sich das erklären? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Frau Abgeordnete, das sind keine Fragen zur Wahrnehmung der Auskunftsperson.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann formuliere ich es um: Ist das Ihrer Ansicht nach lege artis?
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Das kommt im Ergebnis auf dasselbe hinaus, diese Frage.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Also wir haben das schon öfter diskutiert. Vergleichsfragen müssen zulässig sein, nämlich nach der Frage: Wurde hier an diesem Fundort anders agiert als an anderen Fundorten? Wenn das Ergebnis Nein ist, dann muss es für den Untersuchungsausschuss auch zulässig sein, zu fragen, ob es Qualitätssicherung gibt, mit der man in der Verwaltung und der Vollziehung schaut, dass die Gesetze eben - -, dass gesetzeskonform agiert und gehandelt wird und hier auch eine Absicherung stattfindet; und darauf zielt diese Befragung ab.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich würde das jetzt nämlich auch so sehen, dass man sehr wohl einen dienstrechtlich Vorgesetzten fragen kann, ob das, was in seiner Dienststelle passiert, wie die Verwendung der zu Hand gegebenen Hilfsmittel – da zählen auch Formulare dazu – so nach Meinung des Vorgesetzten ordnungsgemäß war oder nicht.
Die Frage, warum, wie er es sich erklärt, warum es nicht dort ist, ist etwas ganz anderes, sondern nur die Frage ist meiner Meinung nach zulässig, so wie Sie es jetzt auch erörtert haben: Das Formular war nicht dabei – ist das so in Ordnung oder nicht? Der Herr Oberstleutnant kann das aufgrund seiner auch bereits in seinem Eingangsstatement erwähnten beruflichen Erfahrung durchaus beantworten. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt. – Der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensrichterin-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Grundsätzlich sollte dieses Formular an Bord sein. Es ist aber letztlich eine Serviceleistung, wenn es an Bord ist.
Eigentlich ist es Aufgabe vom Arzt, das mitzuführen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Welche Ärzte darf man denn zuziehen? Also welcher Arzt kann so eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau machen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wenn ich jetzt aus der Praxis spreche: der, den ich erwische.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und das Formular soll dann wer dabei haben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Der Arzt, der das durchführt –
grundsätzlich Gemeindearzt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wenn der, den Sie gerade erwischen, es nicht dabei hat, was ist dann die Konsequenz daraus?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wie ich gesagt habe, grundsätzlich sollte es als Serviceleistung vonseiten der Polizei an Bord sein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, oder: Ist es normalerweise an Bord bei Einsätzen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich nehme an, dass es an Bord ist, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, Sie sehen das - -
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich kontrolliere jetzt nicht jedes Fahrzeug im Bezirk, ob das an Bord ist, wenn Sie das meinen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt aber, Sie würden in der Regel davon ausgehen, dass das normalerweise dabei ist.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hier hatte es aber keiner dabei?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das kann ich nicht sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In Summe ist jetzt mein Resümee, dass doch einige Dinge hier nicht gemacht wurden, die nach Tatortleitfaden und auch nach den Formularen, die man verwenden muss, eigentlich vorgesehen wären. Meine Frage wäre jetzt: Gibt es irgendwelche Qualitätssicherungsmaßnahmen, die Sie setzen wollen oder werden? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichterin-Stellvertreter.)
Na, meines Erachtens ist es eine Äußerung, Wertung meinerseits (Abg. Krainer [SPÖ]: Sie hat eine persönliche Wertung abgegeben, das ist ja nicht unterstellend! Eine persönliche Wertung ist auch so gekennzeichnet!) – aber ich habe spezifisch meines Erachtens gesagt. (Abg. Krainer [SPÖ]: Genau! Es ist gekennzeichnet als persönliche Bewertung – und die Frage war, ob er jetzt in Zukunft qualitätssichernde Maßnahmen setzen will, ist ja nicht so kompliziert!)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also wir führen ja laufend Schulungen im Bezirk durch. Es wird sicher Thema sein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie laufen diese Schulungen ab? Wie oft sind die? Müssen die Beamten da hingehen? Ist es verpflichtend? Welche Bereiche betreffen die? (Zwischenruf des Abg. Krainer [SPÖ].)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wie oft solche Schulungen durchgeführt werden, kann ich nicht sagen, weil es die Ressourcen eines ganzen Jahres betrifft. Manchmal habe ich in einem ganzen Jahr keine Fortbildung in diesem Bereich, dann kann ich wieder zwei Fortbildungen in einem Jahr haben – das kann man nicht sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie meinen Sie „ich“? – Sie als Person oder der ganze Bezirk mit Ihren 150 Beamten?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Der ganze Bezirk – ich spreche vom Bezirk, denn wenn eine Schulung stattfindet, dann muss ich das organisieren.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, es gibt Jahre, in denen es in diesem ganzen Bezirk mit über hundert Beamten keine einzige Schulung gibt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein, so habe ich das nicht gesagt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann bitte erklären Sie mir noch einmal, wie Sie es gemeint haben.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich habe von diesem Bereich gesprochen: Tatortarbeit – ja? Im Kriminalitätsbereich: Selbstverständlich gibt es immer wieder Schulungen, genauso wie im Verkehrsbereich, also es sind viele Bereiche abzudecken.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wer legt diesen Schulungsplan fest?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Teilweise vorgesetzte Dienststellen, teilweise selbst, wo man glaubt, da ist Nachbesserungsbedarf.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wonach gehen Sie da? Woran sehen Sie auch, wo Aufbesserungsbedarf da ist?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das kann ich jetzt so nicht sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wissen Sie, wann die letzte Schulung zur Tatortarbeit war?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Kann ich jetzt ad hoc nicht sagen, müsste ich nachschauen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Würden Sie jetzt Aufbesserungsbedarf im Bereich Tatortarbeit sehen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Man kann sich immer weiterentwickeln.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das beantwortet die Frage nicht ganz. Konkret, mit den Punkten, die hier aufgebracht wurden, die auch in den Medien schon waren: Sehen Sie hier Aufbesserungsarbeit und sehen Sie hier Bedarf für Schulungen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das habe ich, glaube ich, schon beantwortet, wie ich gesagt habe: Wenn Schulungen stattfinden, wird das einen Niederschlag finden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, aber werden Schulungen deswegen stattfinden?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, die Fragezeit ist abgelaufen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vorher haben Abgeordnete 30 Sekunden überzogen, ich stelle jetzt noch eine Frage - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: 30 Sekunden waren es nicht und sie waren vor allem im Redefluss drinnen, innerhalb der Frage.
Das war jetzt die Antwort – aber wenn Sie eine ganz kurze, prägnante Frage noch stellen möchten, gerne.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Bekomme ich hin. Werden jetzt Schulungen im Bereich Tatortarbeit stattfinden?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nächste in der Reihe der befragenden Abgeordneten: Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön.
Herr Pichler, eine Frage nur noch zu den Schulungen: Die Schulungen im Bereich Tatort waren ja bisher in Ihrem Bezirk nicht verpflichtend, oder – für die Tatortpolizisten?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wenn solche Schulungen stattfinden, dann gibt es eine Einberufung, aber ähnlich wie bei Diensteinteilungen: Es kann natürlich aufgrund von Krankheiten, Arbeitsanfall, Krankenständen et cetera, schon vorkommen, dass nicht alle bei diesen Schulungen anwesend sind.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich glaube, mich daran zu erinnern, dass Herr Stummer gesagt hat, er hat noch gar nie eine Schulung gemacht, bis auf diese zweimonatige Grundzuteilung. Gibt es das?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das kommt darauf an, was alles unter Tatortschulung fällt. Diesen Bereich kann man relativ großzügig sehen. Wenn ich heute meine Verkehrsrechtsbeamten im Bereich SVKO zum Beispiel schule – also Straßenverkehrskontrollorgane, Auswertung von Tachografen –, dann ist das auch eine Tatortschulung. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber dann wäre es ja noch – hören Sie mir zu? – irritierender, wenn er selbst sagt, er hat keine Schulung gemacht.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das kann ich jetzt nicht überprüfen, ob er keine gemacht hat.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Kommen wir vielleicht darauf zurück, was Sie bereits ausgeführt haben: Kollegin Neumann hat Sie vorhin gefragt, wie Sie insgesamt die Leistung, die Tatortleistung beurteilen würden – und Sie haben gesagt, gut.
Ist das korrekt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wenn Sie sagen, dass ich gut gesagt habe.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Auf welcher Basis kommen Sie zu dieser Beurteilung?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Aus regelmäßigen Besprechungen mit der Staatsanwaltschaft – wenn da etwas nicht passt, dann wird das von denen thematisiert.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, es geht jetzt nur um die Causa Pilnacek. Was sonst noch im Bezirk Krems ist, ist uns einerlei. Auf welcher Basis beurteilen Sie, dass die Tatortleistung, dass die Polizeiarbeit bei dieser Causa gut war? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja, also nach bestem Wissen und Gewissen haben meine Kolleginnen und Kollegen gearbeitet. Das ist der Punkt. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben selbst gesagt, Sie hatten die Leitung an diesem Vormittag über. Sie haben auch gesagt, dass Sie für die Qualität - -
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das ist nicht korrekt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, nicht korrekt.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein, ich habe nicht die Leitung über, ich war weder dort noch sonst irgendwas. Ich habe Kollegen - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe mir ein Zitat
aufgeschrieben: „unter meiner Leitung“. (Abg. Krainer [SPÖ]: Mhm!)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Unter meiner Leitung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gesagt: „unter meiner Leitung“, ist
ein Zitat.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Okay, dann entschuldigen Sie diese Formulierung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also dann waren Sie nicht der Leiter?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein, aber ich glaube, das habe ich mit der Kommandantin vor Ort festgehalten.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Entschuldigung, Frau Abgeordnete, die Auskunftsperson hat nie gesagt unter ihrer Leitung, sondern sie hat angerufen und hat ganz klar die Tatortleitung übertragen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kollege Krainer hat auch mhm gesagt! Er hat es auch gehört: „unter meiner Leitung“. (Abg. Krainer [SPÖ]: Wir können’s dann alle im Stenographischen Protokoll übermorgen nachlesen!)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich glaube, ich habe es jetzt richtiggestellt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, ist in Ordnung – aber trotzdem bleibt die Frage: Auf welcher Basis beurteilen Sie, dass die Polizeiarbeit gut war?
Sie haben zuerst gesagt, die Staatsanwaltschaft würde sich sonst beschweren. In dem Fall hat sich ja die Staatsanwaltschaft beschwert, sie hat ein Verfahren wegen möglichem Amtsmissbrauch eingeleitet – ist zwar eingestellt, aber die Staatsanwaltschaft hat sich beschwert.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Der Herr Verfahrensanwalt möchte sich energisch zu Wort melden.
Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Entschuldigung. Ich glaube, mich zu erinnern, die Auskunftsperson hat nie gesagt, dass die Tatortarbeit gut war: nach bestem Wissen und Gewissen, nach den gesetzlichen Vorgaben, irgend so etwas, aber ich glaube, er hat nie gesagt: gut.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zur Geschäftsbehandlung: Ich habe ja extra noch einmal wiederholt – und er hat gesagt: „Wenn Sie sagen, dass ich gut gesagt habe.“ Aber ich habe es in meiner Befragung noch einmal wiederholt und ich habe gesagt: gut, und er hat gesagt: Wenn Sie gut sagen: gut.
Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Das habe ich auch so gehört, allerdings war schon in der Frage „gut“ drinnen, und er hat gesagt: „Wenn Sie sagen [...] gut“, dann wird es so gewesen sein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte trotzdem wissen, auf welcher Basis er das beurteilt.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Aufgrund der nachfolgenden Abläufe, was jetzt das Gutachten betrifft, wo es ein zweites Gutachten gegeben hat, was mehr oder weniger das alles richtiggestellt hat – also meine subjektive Meinung dazu.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was für ein Gutachten?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das von der Gerichtsmedizin.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Da geht es um die Todesursache, aber das hat ja noch lange nicht die Ermittlungsarbeit beurteilt. (Die Vertrauensperson berät sich mit Vorsitzendem und Verfahrensrichterin- Stellvertreter.)
Noch einmal, Herr Pichler: Ich möchte wissen, auf welcher Basis Sie zu so einer Aussage kommen, denn: Sie haben nicht in den Akt geschaut, erst zweieinhalb Jahre später – ist das korrekt? (Vorsitzender, Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Ich verstehe die ganze Diskussion jetzt nicht.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Der Herr Verfahrensrichter möchte da vielleicht auf die – unter Anführungszeichen – „Fronten“ ein bisschen moderierend einwirken, sodass sowohl die Fragen als auch die Antworten, die vorgegeben worden sind, in Einklang zu bringen sind.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Ich wollte nur sagen, ich habe das so verstanden – und ich glaube, es war auch so gemeint –, dass der Herr Oberstleutnant gesagt hat, aufgrund der nachfolgenden Ergebnisse wie Obduktionsbefund, was immer, Auswertung, Sonstiges hat sich nichts anderes ergeben, als am Tatort vorgefunden wurde – also wenn ich das so richtig verstanden habe.
Im Übrigen: Die Prüfung der Qualität dieser Arbeiten wird nicht von ihm durchgeführt, sondern von einer anderen Stelle, wenn das auch richtig verstanden wurde. So habe ich es verstanden, und ich glaube, so hat er es auch gemeint.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte noch einmal festhalten: Sie haben den Akt – den schriftlichen Akt, den Anlassbericht, den
Tatortbericht – erst zweieinhalb Jahre später angeschaut – nicht damals, im Oktober 2023, als es passiert ist?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein, für mich war die Sache erledigt. Das habe ich in meinem Statement dargelegt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mit welchen Ermittlern hatten Sie Kontakt an diesem Tag, am 20. Oktober? Herr Popp hat Sie angerufen, Sie haben
K. angerufen, und der hat Stummer und Heinz angerufen und Frau Sorger. Gab es sonst noch irgendwelche Gespräche, Kommunikation?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die haben sich dann auch nicht wieder bei Ihnen rückgemeldet?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir möchten gerne einmal das Dokument 781 einspielen.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Da darf ich weiters ausführen: Ich glaube, mich schon zu erinnern, dass Kollegin Sorger und ich nachmittags irgendwann, das weiß ich nicht mehr genau - - Da hat schon eine Kommunikation stattgefunden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und was haben Sie da besprochen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Da ist es generell um den Ablauf gegangen, grob.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das veraktet?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Soweit in meiner Erinnerung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das veraktet?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Müssten Sie das verakten oder Frau Sorger?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also ich auf jeden Fall nicht. Die Frage ist, ob das eine Notwendigkeit hat.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das müssen ja Sie wissen, das ist ja Ihr Beruf.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja, also wenn es nicht veraktet ist, ist es nicht veraktet, das ist keine Tragödie.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie neben Frau Sorger an diesem Tag noch mit jemand anderes Kontakt gehabt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja, mit vielen, aber da müssen Sie konkreter werden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bezüglich Causa Pilnacek.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein, ist mir nicht in Erinnerung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe es vorhin extra aufgezählt. – Mit Herrn Popp?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und Frau Sorger – sonst noch jemand?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keinen Kontakt. In den Tagen danach?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ist mir nicht in Erinnerung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist Ihnen nicht in Erinnerung. Ich würde gerne Dokument 781, Seite 57 vorlegen. (Auskunftsperson und
Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Das ist ein Amtsvermerk von Frau C. K.2, und sie schreibt: „Durch die einschreitenden Beamten wurden die zuständige Gemeindeärztin Dr. WAGNER, der Tatortbeamte der PI- Weißenkirchen“ und das Bezirkspolizeikommando Krems, Oberstleutnant
„PICHLER, telefonisch verständigt.“
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das ist mir jetzt nicht in Erinnerung. Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist Ihnen nicht mehr in Erinnerung. Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie an dem Tag den Funkverkehr mitgehört?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nur bedingt – bevor ich in die Koordination gegangen bin.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Koordination hat jetzt aber nichts mit dem Fall zu tun, sondern ist irgendeine Sitzung, ein Meeting?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein, so nennt man die vorausplanende Dienstplanung.
2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit C. K. anonymisiert.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Sorger hat sogar mehrmals, glaube ich, ausgesagt, dass Sie zu ihr gesagt haben, man soll besonders „genau“ sein, besonders achtgeben – wieso besonders achtgeben oder besonders
„ordentlich“ sein?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das ist eine Macke von mir, das sage ich eigentlich immer.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das eher so ein bisschen gaghaft gesagt – seid besonders ordentlich! –, weil eh immer alle ordentlich sind, oder - -
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Gaghaft nicht, also das ist mit Nachdruck, das - -, „mit Nachdruck“ ist auch die falsche Formulierung. Ich sage das einfach. Eine - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bei jedem Fall, wo Sie jemanden noch zusätzlich hinschicken – oder hat das schon mit Pilnacek zu tun?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Hat nicht mit Pilnacek zu tun. Das sage ich in anderen Angelegenheiten auch.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): War Ihnen zu diesem Zeitpunkt, als Sie Frau Sorger angerufen haben, die Geisterfahrt der vorhergehenden Nacht schon bekannt? Haben Sie die Information weitergegeben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Mir ist das nicht mehr in Erinnerung, ob das Herr Popp erwähnt hat. Weitergegeben, glaube ich, habe ich das nicht, aber hundertprozentig sagen kann ich das nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hatten Sie irgendwann im Nachgang mit - - Nein, eine Frage interessiert mich noch besonders, genau: Es sind ja dann über den Weg von Herrn K. Herr Heinz und Herr Stummer hingeschickt worden.
Haben Sie eine Erklärung dafür, wieso die dort ohne Arbeitsmittel aufgetaucht sind? Die sind ja zu einem Leichenfundort geschickt worden.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Keine Ahnung. Ich weiß nicht, was Kollege K. mit den Kollegen gesprochen hat. Ich habe auch nicht gewusst, welche Kollegen er entsendet.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber ist das gewöhnlich oder ungewöhnlich, wenn man ohne Arbeitsmittel – ohne Tatortkoffer, Handschuhe, was man sonst noch alles bei einem Tatort braucht – zu einem Fundort einer Leiche fährt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Die Mittel müssten ja schon vor Ort gewesen sein, vom anderen Tatortbeamten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber haben die zu dem Zeitpunkt gewusst, dass Herr Reiter am Tatort ist?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja, es ist ja um die Unterstützung des einen Tatortbeamten gegangen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Heinz hat auch gesagt – das betrifft ja Krems –, dass dort sozusagen auch kein Thermometer vor Ort wäre, den er theoretisch mitnehmen könnte. Also selbst, wenn jemand sagen würde: Nimm ein Thermometer mit, um die Wassertemperatur zu messen!, wäre so ein Thermometer auf der PI gar nicht vorfindbar. Ist das Ihrer Wahrnehmung nach korrekt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aha, okay.
Hatten Sie im Nachhinein, also seit Oktober – es interessiert uns insbesondere - - nur die Causa Pilnacek –, irgendwie telefonischen Kontakt zu Herrn Takacs, zu Herrn Holzer – zur Causa Pilnacek?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein. Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zu Herrn Popp? Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Pfandler?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nach der Causa Pilnacek, nur im Zusammenhang, wie dann die Volksanwaltschaftsanfrage war.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Zu Herrn Fellner?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Auch in diesem Zusammenhang.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hatten Sie noch Kontakt – also nur über die Volksanwaltschaft? (Die Auskunftsperson nickt.)
2
Und von der Tatortgruppe: H.3, H. 4? Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein. Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): K.25?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Sagt mir nichts.
3 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
4 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
5 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
3
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): S.6, H. 7?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nicht, okay.
Dann würde ich noch gerne, weil ich noch ein bisschen Zeit habe, diese nutzen: das Dokument 1211, Seite 18.
Das ist die Seite 18, da geht es noch einmal um das vorher diskutierte Formular.
(Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Hier steht im Übrigen:
„Dieses Formular steht im Downloadbereich des BM.I [...] zu Verfügung und ist jenen Ärzten, die über keine Möglichkeit zum Download haben, durch die einschreitende Kriminalpolizei anzubieten.“ – Ist „anzubieten“ heißt für mein Dafürhalten, das würde schon der Vorschrift entsprechen, dass Sie dieses Formular mitzuführen haben und das dann eben auch anzubieten. (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt.)
Keine Fragen – Feststellung.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Letzte in der ersten Runde: Frau Abgeordnete Heiß.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke, Herr Präsident.
Herr Oberstleutnant, Sie haben gesagt, dass Herr Landespolizeidirektor Popp Sie telefonisch in Kenntnis gesetzt hat. Hat er Ihnen gesagt, von wem er die Informationen bekommen hat?
6 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
7 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das weiß ich nicht mehr, ich glaube nicht.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Sie haben gesagt, dass Sie bei dieser Besprechung waren, wo Kommandanten und Stellvertreter waren. Waren andere Personen zu diesem Zeitpunkt auch noch anwesend – dienstführende, die höhergestellt waren?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein. Vielleicht noch die Personalvertretung, aber das kann ich jetzt nicht mit Sicherheit sagen. Die sind manchmal dabei.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, ob jemand anderer danach davon erfahren hat, weil Sie werden wahrscheinlich laut gesagt haben, dass Pilnacek gestorben ist und Sie Frau Kontrollinspektor Sorger zum Fundort geschickt haben. Haben Sie da Wahrnehmungen, dass jemand ein Telefonat geführt hat und das weitergeleitet hat? Oder haben Sie die Information jemandem weitergeleitet?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also: da habe ich keine Wahrnehmung, und ich habe niemanden angerufen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Als Sie mit Herrn Landespolizeidirektor Popp gesprochen haben: War das ein längeres Telefonat?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein. (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Also hat er Ihnen keine weiteren Informationen mitgeteilt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein, das war ein ganz ein kurzes Gespräch.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Okay, danke.
Sie haben gesagt, dass Sie die Koordinationen durchgeführt haben, vorher den Funk angehört haben, und danach die Koordination abgearbeitet haben. Haben Sie danach den Funk wieder eingeschalten und mitgehört?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Der Funk läuft in meiner Kanzlei. Die Koordinierung: weiß ich jetzt nicht, wie lang die gedauert hat, aber bis eins, zwei, schätze ich jetzt einmal so, dauert das im Durchschnitt – also nein, bis zu dieser Uhrzeit habe ich nichts am Funk gehört.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Und danach auch nicht mehr, dass Sie das fortgesetzt haben, das Geschehen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Ich darf das Dokument 784 aufrufen, Seite 3 in der Mitte, das ist die Zeugeneinvernahme der Polizistin Sorger. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Da steht: „Ich erhielt auch die Information, dass es sich um einen Suizid handeln dürfte.“ – Hat Kontrollinspektorin Sorger Sie zwischendurch telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich um Suizid handelt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das kann ich nicht sagen, weiß ich nicht.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Haben Sie Informationen erhalten über den Suizid – dass es ein Suizid sein sollte?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: In meiner Erinnerung nicht, es ist eigentlich nur mehr oder weniger im Raum gestanden, dass ein Fremdverschulden auszuschließen ist, aber dezidiert Suizid, ob das kommuniziert worden ist, kann ich nicht sagen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Und wann war das, dass Fremdverschulden auszuschließen war? Wann sind Sie darüber informiert worden?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Die Information war nur: voraussichtlich. Weil: Es hat ja noch kein Obduktionsergebnis gegeben, was eben die Erhebungen vor Ort gebracht haben. Das dürfte dann in dem Gespräch gewesen sein, das wir nachmittags geführt haben, Kollegin Sorger und ich, aber wann das genau war, kann ich nicht mehr sagen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): War das dann eine Art Einsatzbesprechung mit anderen Kollegen auch noch oder nur mit Kontrollinspektor Sorger?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich habe nur mit Kontrollinspektor Sorger gesprochen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Als Sie mit Herrn Landespolizeidirektor Popp gesprochen haben: Das ist nur kurz gewesen, aber hat er irgendwie gesagt, dass er noch wen anderen verständigt hat, Takacs, oder dass Sie wen verständigen sollen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Also Sie haben jetzt Frau Kontrollinspektor Sorger zum Fundort geschickt, Abteilungsinspektor K. haben Sie verständigt, in Kenntnis gesetzt, und dann war das für Sie erledigt, oder haben Sie noch andere Informationen - - oder haben Sie noch andere Aufgaben erledigt, was dann diesbezüglich in Zusammenhang zu stellen ist?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Für mich war das erledigt.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Frau Kontrollinspektor Sorger hat Sie nie telefonisch in Kenntnis gesetzt und einen Zwischenbericht abgegeben – ist das richtig?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das habe ich, glaube ich, erwähnt: Nachmittags – wann genau, weiß ich nicht mehr – hat es dieses Gespräch gegeben, das war telefonisch.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Telefonisch, aber vorher nie, dass sie gesagt hat: Okay, da sind Medien!, oder: Keine Medien!, oder: Was tun wir jetzt da? – Also keine Zwischenfragen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Hat es nach dem 20.10. ungewöhnliche Kontaktaufnahmen gegeben, die im Polizeiberuf unüblich sind – dass es von irgendwelchen Vorgesetzten Fragen, Anfragen gab, oder dass Sie zu Ermittlungsvorgängen gefragt worden sind, wie weit die Ermittlungen sind oder wie die Ermittlungen laufen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Ich lege das Dokument 22006 vor, das sind die Logdaten.
Sie wurden schon dazu gefragt, dass Sie da bezüglich der Beantwortung für die Volksanwaltschaft hineingeschaut haben.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Welche Seite ist das?
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Seite 3 – Entschuldigung –, weiter unten, da ist Ihr Name. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Sie haben da die OZ 1 und 3 gelesen, aber nicht die andere OZ. Hat das einen Sinn? Weil: Sie haben gesagt, Sie wollten die Daten oder die Namen von den Kollegen anschauen, Sie haben aber nur die OZ 1 und 3 angeschaut. War das in der OZ 2 nicht drinnen, oder war das nicht interessant für Sie?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Da müsste ich jetzt die Benennung dieser Ordnungszahlen wissen. Wenn da jetzt Lichtbilderbogen steht, dann hat es für mich keine Relevanz, weil ich da nicht das finden werde, was ich brauche.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Wenn uns das der Innenminister geschickt hätte, wüssten wir es. So kann ich es Ihnen leider auch nicht vorlegen.
Haben Sie, bevor Sie sich diese PAD-Zahlen angeschaut haben, ein Telefonat mit dem LKA geführt, also mit Herrn Pfandler oder mit Herrn Holzer oder Herrn Fellner, bevor Sie diese Logdaten angeschaut haben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Ist auch der Name Abteilungsinspektor Pöcksteiner gefallen – dass er vorher die OZ bearbeitet und gelesen und gespeichert hat?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein. Da ist es lediglich darum gegangen, dass mir kurzfristig der Zugriff auf diesen Akt in lesender Form gegeben wird, um meine Fragen der Volksanwaltschaft zu beantworten.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Sie haben jetzt Ja gesagt: War das jetzt Herr Pfandler, Herr Fellner, Herr Holzer oder alle drei?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Weiß ich nicht mehr. Es war eine Person. Ob das jetzt Kollege Pfandler war oder Kollege Pöcksteiner, weiß ich jetzt nicht. Ich kann nicht sagen, wer mich da angerufen hat.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Was haben Sie gesprochen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Dass es um die Beantwortung geht und – die Fragen, die jetzt meinen Bezirk betreffen, um die beantworten zu können – ich Zugriff habe auf den Akt.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Also Sie haben gefragt, ob Sie nachschauen dürfen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein, mir wurde das Nachschauen ermöglicht, damit ich meine Fragen beantworten kann.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Okay. Jetzt habe ich noch eine abschließende Frage: Ein Fremdverschulden ist ja ausgeschlossen worden. Warum haben Sie dennoch das LKA, Abteilung Leib und Leben, hinzugezogen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also das habe nicht ich hinzugezogen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Wer hat es dann hinzugezogen, welcher Abteilungsleiter oder welche Vorgesetzten?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das weiß ich nicht.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Okay. Ist es Ihrer Meinung nach oder Ihrer Wahrnehmung nach üblich, dass die Kollegen von der Abteilung Leib und Leben hinzugezogen werden, wenn ein Fremdverschulden auszuschließen ist?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das kann ich jetzt so nicht beantworten. Es kommt auf die Kommunikation zwischen den Kollegen vor Ort und der Abteilung an.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Sie haben diesbezüglich keine Wahrnehmung gehabt, zu dieser Kommunikation? Oder wurde Ihnen etwas mitgeteilt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Aber als Bezirkspolizeikommandant kennen Sie ja die Vorgehensweise. Ihrer Meinung nach oder Ihrer Wahrnehmung nach,
würden Sie Kollegen von Leib und Leben bei einem Vorfall ohne Fremdverschulden hinzuziehen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das kann ich jetzt nicht beantworten. Also da muss man vor Ort sein. Kann ich nicht sagen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Wer könnte dann Ihrer Meinung nach diese Frage beantworten? Könnte es zum Beispiel die Kommandantin vor Ort beantworten? Oder hätte sie das gemacht? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensanwalt und Verfahrensrichterin- Stellvertreter.)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also das kann ich jetzt so nicht beantworten, denn ich habe generell erst im Nachhinein erfahren, dass das LKA dazugenommen worden ist. In welcher Form die Kontaktaufnahmen stattgefunden haben, kann ich auch nicht sagen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Ja, aber es obliegt dann offensichtlich der Verantwortung der Kommandantin vor Ort, denn ein Eingeteilter wird nicht das LKA verständigen. Oder wer hat das gemacht?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also ich würde es nicht unbedingt an der Funktion der Kommandantin vor Ort festmachen, sondern an den Tatortbeamten. Natürlich kann auch von einem Eingeteilten die Kontaktaufnahme zu einem LKA stattfinden, und das passiert auch oft in verschiedenen Fällen.
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke schön. Ich bin fertig mit meiner Befragung.
Zweite Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur zweiten Befragungsrunde. Frau Abgeordnete Neumann gelangt zu Wort.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich würde gerne noch ein bisschen Verständnisfragen an Sie richten, was das Dokument Nummer 22006 betrifft, wo bei Ihnen auf der Seite 3 Ihre Eintragungen sind. Da haben wir jetzt schon gehört, das war sozusagen Informationsbeschaffung für Sie, damit Sie den Bericht der Volksanwaltschaft sozusagen ordnungsgemäß leisten können. Haben Sie generell Kenntnis, wie diese ganze Geschichte funktioniert? Sie haben vorhin gesagt, Sie mussten sich die Berechtigung quasi erst holen, dass Sie da reinschauen dürfen. Habe ich das richtig gehört?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja, mir wurde mitgeteilt, dass ich die Berechtigung habe, auf diesen Akt zuzugreifen, um die Fragen zu beantworten, die das BPK Krems betreffen.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Haben Sie da eine Kenntnis, wie diese Berechtigungen erteilt werden? Ich gehe einmal davon aus, das wird von Fall zu Fall verschieden sein.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das ist von Fall zu Fall verschieden, ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Das heißt, wenn es eine Notwendigkeit gibt, fragt man an, dass man die Berechtigung kriegt, und dann gibt es automatische Berechtigungen, oder?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Grundsätzlich: Aktenzugriffe kann man einschränken, ja. Für wen diese Einschränkung jetzt geöffnet wird, das hängt vom Fall ab.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Wer vergibt diese Berechtigungen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Faktisch machen, also im System selbst, kann es nur der Aktbesitzer.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Nächste Frage: Wer ist der Aktenbesitzer?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das weiß ich jetzt nicht.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Der, der es erstmals erstellt hat?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Grundsätzlich der, der hauptverantwortlich für den Akt ist, ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Und der vergibt dann die Berechtigungen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Korrekt.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Ich versuche, das langsam zu verstehen. Das heißt, wenn Sie da jetzt hineinschauen – das Ganze, was wir hier ausgedruckt oder was Sie jetzt am Bildschirm haben, läuft sozusagen im Hintergrund ab –, sehen Sie die Dokumente, aber nicht, wer davor, wer danach, wer gerade etwas geändert hat, wer auch gelesen hat, sondern das läuft im Hintergrund sozusagen mit. Verstehe ich das richtig?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das ist korrekt, ja. Das sind die Metadaten, ja.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Wissen Sie den Unterschied zwischen Ändern und Erstellen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also PAD-mäßig die korrekten Ausdrücke sind mir nicht geläufig. Ja, Erstellen nehme ich einmal an. Wenn man den Akt beginnt, protokolliert, das, nehme ich einmal an, ist eine Erstellung.
Genauso bei einem Dokument.
Beim Ändern muss man vorsichtig sein. Wenn ich heute einen Akt nicht nur lese und öffne, sondern einfach öffne und darin scrolle und dann wieder aussteige, dann wird das automatisch gespeichert und fällt unter Änderung, obwohl man nichts geändert hat. Das muss man wissen. Aber da müssen Sie einen PAD- Techniker fragen. So genau kenne ich mich da nicht aus.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay, danke. Das war jetzt aber eine sehr interessante Information. Darf ich das noch einmal wiederholen? Das heißt, Sie müssen jetzt nicht einen Punkt oder ein Satzzeichen oder, weiß ich nicht, einen Namen korrigieren oder, weiß ich nicht, überhaupt viel mehr hineinschreiben, sondern es reicht, hin und her zu scrollen, ein- und auszusteigen, damit das unter Ändern in diesem Datenverlauf, den wir da haben, sichtbar ist?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Was mir einmal ein Kollege so erzählt hat – also das rennt auch über sieben Ecken –, ja. Also tausendprozentig kann ich es nicht bestätigen. Da müssen Sie einen PAD-Techniker fragen.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Wenn jetzt so Änderungen vorgenommen werden, wie hier in diesem Dokument protokolliert, sind diese Änderungen – wissen Sie das – nachvollziehbar in einem Korrekturprogramm?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Kann ich Ihnen nicht beantworten.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Sie haben gesagt, die Berechtigungen vergibt der Inhaber dieses Akts, also möglicherweise der
Erstersteller. Wissen Sie, was für Informationen in dem Akt automatisiert erstellt werden und welche wirklich manuell eingegeben werden müssen? Gibt es überhaupt diese Doppelgleisigkeit? Wissen Sie das?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Weiß ich nicht.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Okay. Gut. Dann möchte ich von den technischen Finessen gerne noch ein anderes Thema aufgreifen, das Sie auch in Ihrem Eingangsstatement erwähnt haben, nämlich sozusagen, dass es für die Polizei und die Polizeiarbeit eine nicht einfache Situation ist, die hier jetzt herrscht. Wie haben Sie denn persönlich die mediale Berichterstattung mitgekriegt beziehungsweise hat Sie das in irgendeiner Form auch in Ihrer Arbeit beeinträchtigt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Es ist schon immer wieder ein Thema innerhalb der Kollegenschaft auch, weil einerseits die Kollegen, die draußen arbeiten, damit konfrontiert sind, und das sind oft ganz banale Sachen, wo wir einschreiten. Ich sage jetzt nur einmal als Beispiel: nach § 5 StVO, also im beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug zu lenken. Und wenn es dann zur Sache geht und Dokumente eingezogen werden, Lenkberechtigung et cetera, und halt die Emotionen dazukommen, dann ist es schon so, dass die Kollegen da zu hören bekommen: Ja, da seid ihr recht stark, aber sonst versucht ihr, etwas zu vertuschen! – Solche Sachen passieren.
Und ja, es beschäftigt einen, denn es ist nicht so, dass das alles aus Jux und Tollerei passiert, sondern man hinterfragt sich schon, und alle Kollegen, die da vor Ort arbeiten, hinterfragen sich: Was ist da genau abgelaufen?, Wo hätte ich besser werden können?, Wo kann ich besser werden?, und so weiter. Das passiert als Art Selbstreinigungsprozess. Also da geht man nicht zum Tagesgeschäft über.
Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Danke schön. Ich nehme die Zeit mit.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster in der zweiten Runde: Herr Abgeordneter Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf noch einmal das Dokument 1211, Seite 15 vorhalten. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das ist die „Richtlinie für eine bundesweite einheitliche Regelung der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau im Sinne des § 128 StPO.“ Da sind diese Formulare drinnen, die Beschreibungen, was zu tun ist, und Sie haben gesagt, es ist so eine Richtlinie, aber man muss sich nicht daran halten. Was muss da stehen, damit sich alle daran halten? Sie arbeiten bei der Polizei, wir nicht: Muss da Erlass stehen oder was muss da stehen außer Richtlinie, damit es wirklich gilt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Zum Hintergrund der Frage: Sie waren am 20. Oktober gefühlte 8 Minuten mit dem Fall beschäftigt. Gut, jetzt können wir uns über die 8 Minuten noch
8 Stunden unterhalten. Wir wollen ja für die Zukunft etwas lernen. Wenn noch einmal so etwas passiert, gehen wir irgendwie davon aus, dass, wenn da steht: Messt die Wassertemperatur!, die Polizisten das Formular haben, sie überhaupt ein Thermometer haben, um das überhaupt machen zu können, und ihnen irgendjemand sagt: Tut das bitte!
Jetzt ist für uns die Frage: Wer muss ihnen das sagen und in welcher Form?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Na ja, eine Richtlinie ist eher schon so zu sehen als Handlungsanleitung, also nicht so determiniert. Alles andere darüber grenzt das natürlich ein und ist fester, das zu machen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Darüber ist Erlass?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Erlass, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Erlass, und wer unterschreibt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Oder auch gesetzliche Änderungen, aber das kann ich jetzt nicht so - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ins Gesetz werden wir das nicht hineinschreiben! Das ist schon ein bisschen mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber die Frage ist: Das heißt, wer macht so einen Erlass? Ich nehme an, der Bundesminister? Oder macht das der Bundespolizeidirektor?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Weiß ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Also irgendwer da oben muss halt einen Erlass machen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: „Da oben“ ist gut formuliert, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ich kenne mich nicht so aus wie Sie in der Polizei.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das kenne ich auch nicht, weiß ich auch nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Sie wissen auch nicht, was da oben ist?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: So habe ich das nicht gemeint.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, eh. Ich habe das jetzt auch nicht despektierlich gemeint.
Aber Sie haben jetzt noch immer Ihres Wissens keine Temperaturmessgeräte, also keine Thermometer, um überhaupt die Wassertemperatur messen zu können?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie wissen auch gar nicht, ob es einen einzigen Polizisten in Österreich gibt, der so ein Thermometer hat – dienstmäßig jetzt, nicht privat?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich glaube nicht, nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das kommt mir schon komisch vor, dass die Polizei eine Richtlinie macht, in der drinnen steht, bitte Wassertemperatur messen, aber es hat irgendwer vergessen, ihnen ein Thermometer mitzugeben. Wer ist das?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Keine Ahnung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja Sie sind es ja wohl nicht. Also Sie bestellen auch nicht für Österreich Thermometer.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Definitiv nicht, nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja eh, aber wir wollen ja nur - - Das heißt, wir werden uns mit dem Bundesminister halt - - denn das ist dann unser Ansprechpartner. Ich weiß auch nicht, mit wem ich mich sonst unterhalten soll darüber. Der wird es aber auch nicht wissen.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Der Bundesminister wird es auch nicht wissen. Ich nehme einmal an, da wird es eben, ja, Professionisten geben „da oben“, die das in die Hand nehmen können.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat Sie irgendwann einmal von oben irgendwer angerufen und hat gesagt: Da gibt es so viel Kritik, wir schauen uns jetzt an, ob da eh alles super gelaufen ist!, und man hat sich dann diese ganzen Berichte und alles intern - - Hat es da irgendeine interne Untersuchung, Evaluierung oder sonst irgendetwas gegeben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Da ist die Ebene eines Bezirkskommandos eine zu niedere.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, dass Sie das einleiten, das ist mir schon klar, aber mitkriegen tun Sie es ja schon, wenn jetzt, sage ich einmal, die da oben die Arbeit kontrollieren. Das kriegen Sie ja mit, denn da werden Ihre Mitarbeiter befragt oder so. Haben Sie da irgendeinen Prozess wahrgenommen, dass speziell hier von oben geschaut wurde, ob da alles super rennt oder super gelaufen ist, im Nachhinein?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also im Sinne einer lernenden Organisation: Ja, das gibt es bei uns schon, ja. Da wird dann in Form einer Projektgruppe et cetera versucht, das dann abzuarbeiten, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und in diesem speziellen Fall: Haben Sie da Wahrnehmungen dazu, dass es in irgendeiner Art und Weise so etwas gegeben hätte, als ob die Organisation hier besonders hingeschaut hätte, um daraus zu lernen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich nicht, aber das heißt nicht, dass es das nicht gibt. Aber ich nicht, nein. Die Frage war, ob ich das wahrgenommen habe. – Ich habe das nicht wahrgenommen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kann man so etwas machen, ohne dass Sie das mitkriegen? Ich meine, da müssten ja alle - - Ich meine, das ist so wie - - Da war eine Streife dort vor Ort, als Sie von Popp angerufen worden sind. Solche Streifen, würde ich einmal annehmen, halten diese Befehlskette ein. Das heißt, die rufen nicht zuerst bei Popp an, sondern die rufen einmal bei Sorger oder bei Ihnen an. Was ist denn diese Befehlskette?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Die Befehlskette oder Informationskaskade, das ist einfach die Hierarchie der Bundespolizei.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber wie ist konkret die Hierarchie? Da ist eine Streife vor Ort, die wird hinbeordert, weil da eine Wasserleiche gefunden worden ist. Da ruft irgendjemand beim Notruf an und dann geht das Ganze los. Und wenn die sagen: Boah, da ist eine Leiche!, wie wird das normalerweise – oder wenn Sie es wissen, in dem Fall – in die Befehlskette hinein kommuniziert?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Normalerweise findet bei so Sachverhalten keine direkte Kommunikation statt. Die Kommunikation findet eigentlich dann in Berichtsform in einer Tagesdokumentation statt. Irgendwann einmal - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, die, die vor Ort sind, erledigen die Geschichte, außer sie brauchen Hilfe.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dann rufen sie nach Hilfe?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist Ihres Wissens hier nicht passiert?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das weiß ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihres Wissens hat niemand um Hilfe gerufen vor Ort?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Vor Ort nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, von oben? Also auch nicht um Hilfe, sondern - -
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Von oben habe ich die Information bekommen, dass dieser Sachverhalt, also dass eine Leiche im Bereich Rossatz vorliegt, und es könnte sich dabei – aber das habe ich im Statement gesagt – um Herrn Mag. Pilnacek handeln.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und das ist nicht alltäglich, dass der Landespolizeichef Sie anruft und sagt: Bei dir liegt eine Leiche im Vorgarten oder wo auch immer, oder im Seitenarm der Donau. – Das kommt ja nicht jeden Tag vor.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also jeden Tag nicht, aber Kontakt zum Herrn Landespolizeidirektor und eine Information – das ist jetzt nicht so ein raketenartiges Ding.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben ja gesagt, dass er Sie so dreimal in drei Jahren angerufen hat. Getroffen haben Sie sich öfter bei Dienstbesprechungen, aber dass er Sie anruft und Ihnen sagt: Im Vorgarten liegt eine Leiche!, das kommt nie vor oder halt einmal im Leben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja, bei diesem konkreten Sachverhalt, dass eine Leiche in der Donau schwimmt, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Und haben Sie ihn gefragt, woher er das weiß?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das hinterfragt, ob irgendjemand vor Ort die Befehlskette und die Informationskette nicht eingehalten, sondern ihn informiert hat?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein. Ich bin aber überzeugt, dass nicht jeder Mag. Pilnacek kennt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich auch, aber woher weiß Popp, dass das Pilnacek ist, wenn ihn nicht jemand anruft, der ihn vor Ort gesehen hat? Ich verstehe es nicht.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das weiß ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich oder ihm die Frage nie gestellt?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Woher Sie das mit der Alkoholfahrt erfahren haben, wissen Sie auch nicht mehr?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein. Ich nehme einmal an, aus den Medien, aber ich kann es wirklich nicht sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und quasi die Rückmeldung von Sorger war irgendwann am Nachmittag. War das persönlich oder im Zuge eines Telefonats?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das war nicht persönlich, nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wie ist es normal, dass das LKA etwas übernimmt? Machen die das von sich aus und sagen: Den Fall übernehmen wir!, oder sagt jemand: Bitte helft uns, wir brauchen eure Hilfe!?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Es sind beide Wege möglich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Woher weiß das LKA überhaupt, dass es da eine Leiche gibt, wenn nicht jemand anruft und sagt: Ich brauche deine Hilfe!?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Da können interne Kommunikationswege im Zuge einer LLZ passieren, da weiß ich jetzt die internen - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Was ist das?) – Die Landesleitzentrale. Da gibt es gewisse Parameter, wo man sagt: Okay, jetzt gehört diese Person verständigt, diese Person verständigt!, aber das entzieht sich meiner Kenntnis. Das weiß ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Letzte Frage: Gibt es bei Amtshandlungen mit prominenten Persönlichkeiten irgendein besonderes Prozedere in Niederösterreich? Meines Wissens gibt es das in Wien nämlich schon.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ist mir jetzt nichts bekannt. (Abg. Krainer [SPÖ]: Gar nicht?) –Nein, das kann man vielleicht allgemein sehen. Wenn es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, dann passieren gewisse Informationswege, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welche?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Na dass man zum Beispiel seinen Vorgesetzten informiert. (Abg. Krainer [SPÖ]: Den Popp?) – Ja.
Da geht es aber um die Informationsweitergabe, denn wenn mich als Bezirkskommandant jetzt zum Beispiel jemand anruft und sagt: Was ist da in deinem Bezirk passiert?, das und das, und ich davon nichts weiß, dann sollte so etwas nicht sein, ja.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste in der Fragerunde: Frau Abgeordnete Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Vorher war die Rede von der Alkoholfahrt. Ich frage konkret zur Führerscheinabnahme: Wann haben Sie von der erfahren?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das ist dasselbe wie mit der Alkoholfahrt: Kann ich nicht sagen; weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und woher haben Sie das erfahren?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Da muss ich mich auch wiederholen: Weiß ich nicht. Aus den Medien, nehme ich einmal an.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wussten Sie das bereits, bevor Sie Frau Sorger als Einsatzleiterin zum Tatort oder zum Fundort geschickt haben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Auch das kann ich nicht sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich ein Dokument vorhalten, nämlich die Aussage der Barbara Sorger. Das ist das Dokument Nummer 22059, Seite 132. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) In der Mitte der Seite – das ist die Aussage von Frau Sorger – berichtet sie eben, wie Sie sie informiert haben, und in der Mitte kommt - - Sind Sie auf der richtigen Seite? (Auskunftsperson Pichler: Noch nicht!) – 132, Entschuldigung. Der untere Absatz in der Mitte. Hier steht eben – das hat sie ausgesagt –: „Die Informationen waren zu diesem Zeitpunkt sehr vage, der Bezirkspolizeikommandant konnte keine weiteren Informationen geben, außer dass es in der Nacht zuvor auch eine Führerscheinabnahme gegeben haben soll.“ (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hatten Sie mit jemand anderem außer Herrn Popp Kontakt, bevor Sie Frau Sorger angerufen haben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Frau Sorger habe ich nicht angerufen, die stand neben mir. – Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Bevor Sie sie informiert haben? Nein?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wo kann diese Info von der Führerscheinabnahme hergekommen sein?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Da muss ich mich auch wiederholen: Vielleicht hat es Herr Franz Popp erwähnt. Ich kann es nicht sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann habe ich noch eine Frage, nämlich: Wurden Sie nur von Herrn Popp angerufen? Beziehungsweise wurden Sie auch von der Streife angerufen, die vor Ort war, von der Mautern-1- Streife?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: In meiner Erinnerung nur von Popp. Ob mich jetzt die Streife kurz informiert hat, kann ich jetzt auch nicht mehr sagen. In Erinnerung ist mir eigentlich nur das Gespräch mit Franz Popp.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, Sie sind dann jedenfalls auch wegen des Telefonats mit Herrn Popp tätig geworden?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt haben Sie vorhin schon gemeint, dass Frau Sorger Sie sehr wohl über den Stand vor Ort, am
Fundort, informiert hat. Da würde ich es gerne strukturiert angehen und zuerst fragen: Hat sie Ihnen direkt telefonisch Infos über die Ergebnisse der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau gegeben?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Kann ich mich nicht mehr erinnern. Was ich noch weiß, ist eher nur der grobe Ablauf der Tätigkeiten vor Ort, aber im Detail weiß ich das nicht mehr.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wann haben Sie diese Info zum Ablauf vor Ort erhalten?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Irgendwann nachmittags, auf jeden Fall nach der Koordinierung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und vormittags hat sie Sie nicht kontaktiert?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich auch hier einen Vorhalt machen: wieder das Dokument 22059, Seite 204. Da sagt Frau Sorger aus, wann sie Sie informiert hat. Lesen Sie es sich einmal durch! (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Primär auch zur Erinnerung, weil es doch länger her ist: Hat Frau Sorger Sie angerufen und eben über die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau informiert? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wenn es da so drinnen steht, dann wird es so gewesen sein. Erinnerlich ist mir das jetzt nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist Ihnen erinnerlich, ob Sie über die Übernahme durch das LKA informiert wurden?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also das kann ich auch nicht mit 100 Prozent sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Würden Sie normalerweise informiert werden, wenn das LKA übernimmt? Oder würden Sie es erwarten?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich würde es erwarten, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie Erinnerungen, dass Frau Sorger Ihnen etwas zur Todesursache mitgeteilt hat – oder zu einer Vermutung über eine Todesursache?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat sie Ihnen über das Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Krems berichtet?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Weiß ich nicht mehr.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und haben Sie das, was Sie als Bericht von Frau Sorger erhalten haben, dann irgendjemandem weitergegeben? Haben Sie danach noch jemanden kontaktiert?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Habe ich einen Bericht erhalten?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben Informationen erhalten, haben Sie gerade gesagt.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ja, das war am Telefon.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Auch die kann man weitergeben.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Nein, nicht weitergegeben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt: Wie sind diese Informationen dann über die Weisungskette nach oben gegangen? Lag das dann vollständig beim LKA?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Ich denke, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Können Sie sich erinnern, dass zu Beginn des Einsatzes oder auch am 22. Oktober bereits über Suizid gesprochen wurde?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also das Thema Suizid weiß ich eigentlich nur aus den Medien.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde einen Vorhalt machen: das Dokument Nummer 49, Seite 44. Das ist eine Zeugeneinvernahme aus dem Medienverfahren. Der relevante Teil ist auf Seite 44 ganz unten und geht dann zur nächsten Seite. Da sagt ein Zeuge aus, ein Wiener Anwalt – ganz unten –: „Ich habe eine Nachricht bekommen, die meiner Erinnerung nach gelautet hat, wie folgt: ‚Pilnacek angeblich tot, Suizid.‘“ – Zitatende. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Dann steht weiters: „Das war um 09:28 Uhr.“ – Eben am 22. Oktober, bereits um
9.28 Uhr, also sehr früh.
Können Sie sich irgendwie erklären, wie diese Informationen so schnell eigentlich außerhalb des Dienstweges zu einem Wiener Anwalt kommen? Haben Sie da irgendwelche Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Keine.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist das üblich, dass sich Informationen so schnell außerhalb der Dienstkette weiterbewegen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das ist immer wieder zu beobachten, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann hätte ich anschließend an die Befragung von Kollegen Krainer noch eine Frage. Da würde ich auch zum Dokument 1211 gehen, allerdings auf die Seite 10. Das ist eine E- Mail vom 25.2.2019, vom Direktor des Bundeskriminalamts an alle Landespolizeidirektionen. (Auskunftsperson Pichler: Welche Seite bitte?
Entschuldigung!) – Seite 10. Die Mail beginnt auf Seite 8. Also wenn Sie nach oben lesen wollen, sehr gerne. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
E-Mail gelesen? – Perfekt. In dieser E-Mail macht der Direktor des Bundeskriminalamts eben einen Erlass, er erlässt den Tatortleitfaden. Meine Frage wäre jetzt: Wäre dieser Tatortleitfaden als Erlass dann von den Polizisten zu beachten?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Grundsätzlich ja, aber wie im Erlass steht, ist schon auch eine gewisse Flexibilität, die die Arbeit zielführend unterstützen kann, notwendig und ein Abgehen, wenn es aufgrund der fachlichen Expertise erfolgt, auch möglich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Muss ein Abgehen auch dokumentiert werden?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Entschuldigung, ich habe die Frage nicht verstanden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben eben gesagt, ein Abgehen ist aufgrund der fachlichen Expertise möglich. Müsste das auch dokumentiert werden?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wenn wir alles so genau dokumentieren, dann ist es ähnlich wie im Krankenhaus: Der Patient ist tot, aber wir haben alles super dokumentiert. Also jeden Huster dokumentieren wir nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, aber der Patient ist ja in diesem Szenario - - (Heiterkeit.) Das Problem ist, dass der Gutachter eben sagt, dass er mangels - -
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Und wir haben es auch dokumentiert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Der Obergutachter sagt eben, dass er mangels Messung von Wassertemperatur und Körpertemperatur eben nicht den Todeszeitpunkt bestimmen kann.
Aber zu der E-Mail und zu dem Erlass zurück: Meine Frage: Wie gehen Sie jetzt damit um, wenn so ein Erlass in Kraft tritt? Also es kommt eine E-Mail mit dem Erlass, dass dieser Tatortleitfaden abgeändert wird. Welche Schritte setzen Sie dann?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Gar keine.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie wird dann - -
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Dazu muss man wissen, wie die Informationskaskaden laufen und wie das generell abläuft. Dieser Erlass wird ausgesendet und jeder Beamte, jede Beamtin ist verpflichtet, sich das mehr oder weniger selbst anzueignen, in welcher Form auch immer.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Werden hier Schulungen angeboten?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wenn es notwendig erscheint, ja. Wissen Sie, wie viele Formulare wir haben? – Ich kann es nicht aufzählen, ja.
Und eines darf man auch nicht vergessen: Wir sprechen hier schon von gewissen Spezialisierungen. Letztlich sind es aber auch Kolleginnen und Kollegen, die heute den Schulweg sichern, morgen ein AV/BV aussprechen, mit einer Dokumentation, die sich gewaschen hat, übermorgen einen Ladendiebstahl abwickeln und überübermorgen nach dem UbG eine Amtshandlung führen. Und die Erlassdichte ist eine sehr hohe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie werden Tatortbeamte geschult? Denn es betrifft nicht jeden Beamten, da haben Sie völlig recht – aber Tatortbeamte?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Wenn die Ressourcen reichen, dann gibt es eine Schulungszuteilung, und ansonsten Learning by Doing, implizites Wissen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, die Erwartung ist, dass sich das dann jeder Beamte selber anschaut und das dann auch einhält?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Grundsätzlich ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In Ihrer Arbeit, haben Sie gemeint, haben Sie eine sehr hohe Erlassdichte. Ist es Ihre Wahrnehmung, dass es zu viele Erlässe gibt, die nicht alle Wesentliches beinhalten, sondern auch zu viel Unwesentliches in Erlässen und in Leitfäden und Formularen beinhaltet ist? (Der Verfahrensanwalt wendet sich an den Vorsitzenden.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Konkret bezugnehmend auf die Tatortarbeit, aber ich kann gern den Hintergrund erläutern.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Vielleicht auf die Tatortarbeit bezogen.
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Das kann man jetzt so nicht festmachen, weil wie gesagt die gesamte Informationsflut – und da spreche ich jetzt nicht nur von Erlässen, sondern generell – eine sehr hohe ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke.
Sie haben ja anfangs schon angeführt, dass Sie bei der Schulung dabei waren. Jetzt habe ich einige Fragen spezifisch zu Ihnen, nachdem Sie ja auch in Leitungsverantwortung sind. Die erste Frage wäre: Wer hat diese Schulung initiiert?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Also was ist mit „Schulung“ genau
gemeint?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na ja, kam die Idee von Ihnen, kam die Idee von jemand anderen?
Auskunftsperson Gerhard Pichler, BA MA: Welche Schulung? Eine Tatortschulung?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nein, Entschuldigung. Die Schulung in Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss, die am 8. und