S te n og rap h i sch e s P r otokoll

Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss


Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek


  1. Sitzung | medienöffentlich

  2. April 2026

XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger


Abteilung 1.4/2.4

Stenographische Protokolle


Befragung der Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Dann darf ich die heutige Auskunftsperson, Herrn Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber, und seine Vertrauensperson, Herrn Dr. Otto Dietrich, herzlich begrüßen und als Erstes förmlicherweise fragen,

ob – wie ich annehme – Ihre Personaldaten, die Sie uns bekannt gegeben haben, der Richtigkeit entsprechen. (Die Auskunftsperson und ihre Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.)


Ich darf Sie, Herr Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber, wie folgt belehren:


Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten erhalten, und ich weise Sie auf diese Belehrung hin.


Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.


Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären bekannt zu geben und über Verlangen glaubhaft zu machen.


Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin; dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an


sich genommen werden, weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.


Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.


Ich darf mich auch an Sie wenden, Herr Dr. Dietrich:


Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Beweisaussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.


Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.


Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen. Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vor allem vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden. Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen.


Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.


Herr Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten.

Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Die Auskunftsperson bejaht dies.)

Bitte schön, dann gelangen Sie zu Wort.


Einleitende Stellungnahme


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Verfahrensrichterin! Sehr geehrter Herr Verfahrensanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Grundsätzlich möchte ich einmal vorausschicken: Ich kann, so fürchte ich, zum Untersuchungsgegenstand heute überhaupt nichts beitragen. Ich habe weder zu den Ermittlungen des Landeskriminalamts Niederösterreich und der Staatsanwaltschaft Krems zur Todesursache von Herrn Pilnacek noch zu damit zusammenhängenden Verfahren Wahrnehmungen. Ich habe auch keine Wahrnehmungen zu den zwölf Punkten laut Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes, die ich mit meiner Ladung erhalten habe.


Der Grund, dass ich heute überhaupt geladen bin, ist ausschließlich eine private Angelegenheit und hat nichts mit dem Untersuchungsgegenstand hier zu tun. Es geht um einen privaten Verkauf eines Hauses meiner Familie in Rossatz im Jahr 2023. Ich ersuche daher mit Nachdruck – insbesondere auch die Medienvertreterinnen und Medienvertreter –, dass die Privatsphäre meiner Familie und meine Privatsphäre gewahrt bleiben. Besonders hervorheben möchte ich deshalb auch, dass der Verkauf auch nichts mit meiner beruflichen Tätigkeit bei der Signa zu tun hat.


Nun vielleicht ein paar Punkte zum Hausverkauf: Für den Verkauf haben meine Familie und ich eine Maklerin mit einem Alleinvermittlungsauftrag betraut, diese hat sich grundsätzlich um die Besichtigungen und um die Korrespondenz mit den Interessenten gekümmert. Ich habe daher Anna P., die mich wegen des Hauses kontaktiert hat, an die Maklerin verwiesen.


Anlässlich einer Besichtigung – es war circa Anfang Juli 2023 – hat mich die Maklerin angerufen. Ich war im nahe gelegenen, ungefähr 1 Kilometer weit entfernten eigenen Weingarten und Wald, und sie hat gemeint, ich solle zum Haus kommen. Ich bin im Arbeitsgewand vom Wald runtergefahren. Im Garten habe ich einen Herren begrüßt, der mir aus den Medien bekannt war, ich konnte ihn aber nicht sofort zuordnen. Erst als er sich mit Namen vorgestellt hat, war mir klar: Es war Sektionschef Mag. Pilnacek.


Wir führten dann ein ganz kurzes Gespräch – es waren belanglose Themen – über die Schönheit der Wachau und darüber, was ihn hierherführt.


Ich kann mich nicht erinnern, dass ich Sektionschef Mag. Pilnacek außer damals in Rossatz jemals persönlich getroffen habe. Nach diesem Treffen habe ich erinnerlich, einmal oder vielleicht ein zweites Mal mit ihm telefoniert zu haben, wir haben ein paar Nachrichten ausgetauscht – alles immer im Zusammenhang mit dem angesprochenen privaten Verkauf des Hauses in Rossatz.


Im September 2023 legte eine ZB Capital AG aus Schaffhausen in der Schweiz ein Kaufanbot, dieses war von einem Herrn Michael Ludes als Präsident des Verwaltungsrates unterfertigt. Die ZB Capital AG soll Herrn Rauball gehört haben. Ich habe weder Herrn Rauball noch Herrn Ludes jemals gesehen. Der Kaufvertragsentwurf und das darauffolgende Treuhandkonto wurden über die Käuferseite bei Notar Dr. Harald Stefan beauftragt und mit diesem auch abgestimmt. Die meiste Korrespondenz mit den Kaufinteressenten hatte die Maklerin beziehungsweise dann infolge der Vertragserrichter. Ich war lediglich dann eingebunden, wenn es um ganz zentrale Themen beim Haus ging, wie etwa den Übergabezeitpunkt oder ähnliche Details.


Der Kauf kam letztendlich nicht zustande, obwohl Herr Rauball Ende Oktober 2023 sein Interesse, das Haus zu kaufen, noch einmal bestätigt hat. Im Jänner 2024 teilte Herr Ludes dann mit, aus dem Kauf auszusteigen.


Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie können aufgrund dieser kurzen Schilderung erkennen, dass diese rein private Angelegenheit nichts mit dem Untersuchungsgegenstand hier zu tun hat und ich zu Ihren Erkundigungen nichts beitragen kann. Ich bin mir sicher, dass Sie Verständnis haben, dass ich deshalb auch die Privatsphäre meiner Familie und von mir selber schützen werde. – Vielen Dank.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön.


Ich ersuche nun die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung. – Bitte, Frau Verfahrensrichterin.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank, Herr Dipl.-Ing. Stadlhuber.


Erstbefragung


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Sie haben eigentlich meine einzige Frage, die ich Ihnen stellen wollte, schon vorweggenommen, ich frage Sie dennoch noch einmal: Sie haben mit Herrn Mag. Pilnacek außer in dieser Sache – dienstlich, rechtlich, sonst irgendwie – vorher und nachher keinen Kontakt gehabt – Fragezeichen –?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnern kann, habe ich keinen Kontakt zu ihm gehabt, ja.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vor allem vorher nicht? Also Sie haben ihn Ihrer Meinung nach tatsächlich da das erste Mal gesehen oder auch nicht sozusagen im Zusammenhang mit ihm – auch wenn Sie ihn vielleicht nicht gesehen haben – über irgendwelche rechtlichen Angelegenheiten mit ihm zu tun gehabt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nein. Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank. Ich möchte meine Erstbefragung dabei belassen. – Danke.

Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Frau Verfahrensrichterin.


Erste Fragerunde


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Redezeitvereinbarung, die wir gestern getroffen haben, ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Hanger das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.


Schönen guten Morgen! Ich habe eine ähnliche Einschätzung: Ich tue mir sehr schwer, zu erkennen, was die heutige Befragung mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat.


Eine Frage, die uns ein wenig treibt, ist natürlich die Frage: Woher hätte die Finanzierung dieses Hauskaufs, auch wenn es über Dritte passiert wäre, kommen sollen? Meine konkrete Frage ist: Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen dazu, wie dieser Hauskauf über Dritte hätte finanziert werden sollen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe keine Wahrnehmung dazu, auch nicht zu Dritten. Für mich war durch das Kaufanbot der ZB Capital klar, dass diese Schweizer Gesellschaft kaufen wird, aber woher das Geld kam, dazu hatte ich zu dem Zeitpunkt keine Wahrnehmung.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Medial wird kolportiert, dass Herr Pilnacek Geld aus Dubai erwartet hätte – ich stütze mich da auf die Aussage einer Auskunftsperson, die gestern im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu Gast war. Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen zu Geldflüssen aus Dubai?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nein, keine Wahrnehmung dazu.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Der Untersuchungsgegenstand befasst sich mit der Klärung möglicher politischer Einflussnahme auf die Ermittlungen in der Causa Pilnacek. Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen, dass es hier zu politischer Einflussnahme gekommen ist?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe auch dazu keine Wahrnehmung, ja.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich habe momentan keine weiteren Fragen und gebe weiter.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste: Frau Abgeordnete Auer. – Bitte schön.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Guten Morgen, Herr Diplomingenieur, vielen Dank, dass Sie uns heute hier zur Verfügung stehen. Ich würde Sie gerne fragen: Wann und wie haben Sie vom Tod von Herrn Christian Pilnacek erfahren?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das war aus den Medien, am Freitag, dem 20. Oktober, in der Früh.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Und wie war Ihre Reaktion darauf? Welche Erinnerung haben Sie daran?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Die Erinnerung, die man im Regelfall hat, wenn jemand stirbt: eine gewisse Betroffenheit, auch wenn ich ihn nicht persönlich kannte.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sie haben uns jetzt in Ihrem Eingangsstatement schon gesagt, was für Sie wichtige Informationen zum Hauskauf sind. Ich möchte darauf gerne noch einmal genauer eingehen.


Sie haben die Maklerin betraut. Wer war die Maklerin bitte?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das war eine gewisse E. R.1 mit ihrer Agentur.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay, danke; und wann wurde die genau mit diesem Hausverkauf betraut?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Im Frühjahr 2023, im Mai oder im Juni. (Abg. Hanger [ÖVP]: Was hat das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun?)


1 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit E. R. anonymisiert.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, diese Frage kann man berechtigterweise stellen, aber ich glaube, das sind Fragen, die nicht Persönlichkeitsrechte - - Wenn sie die Auskunftsperson – unter Anführungszeichen – „freiwillig“ beantwortet, weil einfach nichts dahinter ist, so werden wir keine Geschäftsordnungsdebatten führen. Ich glaube, die Auskunftsperson und insbesondere die Vertrauensperson würden ganz genau wissen, wann echt eine Privatsphäre beginnt oder wann man sagen

kann – unter Anführungszeichen – „aus Respekt dem Untersuchungsausschuss gegenüber“ eine Frage, die vielleicht nicht wirklich zwangsweise mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, zu beantworten. – Bitte, Herr Abgeordneter Hanger. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir können heute Vormittag eh eine nette Plauderei machen, aber wir haben einen Untersuchungsgegenstand, und ich würde schon wirklich ersuchen, dass wir uns in den Fragestellungen im Rahmen des Untersuchungsgegenstands bewegen – aber ich lasse es eh bleiben. Dann machen wir halt eine nette Plauderei.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, ich versuche wirklich immer, bei jeder Frage, für mich einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen. Ich melde mich auch nicht immer zu Wort, um nicht permanent Geschäftsordnungsdebatten vom Zaun zu brechen, wenn ich das Gefühl habe, man könnte es mit dem Untersuchungsgegenstand in Verbindung bringen.


Wir haben jetzt schon gesagt, darf ich nur sagen: Zumindest in Bezug auf die Seite des Herrn Pilnacek, den Hauskauf und die Herkunft der Gelder ist es Untersuchungsgegenstand. Daher könnte es in weiterer Folge schon von Interesse sein, ob die Maklerin nur für diesen Verkauf bestellt worden ist oder ob das Haus schon länger hätte verkauft werden sollen. Ich finde schon, dass man das theoretisch


als Interesse bezeichnen kann – oder nicht, aber wie gesagt. (Abg. Hanger [ÖVP]: Ich lasse es! – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: So, bitte. Sie sind am Wort.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.


Sie haben erwähnt: Anna Polz hat Sie – oder die Maklerin – im Juli 2023 kontaktiert – also Sie kontaktiert, und Sie haben sie im Juli 2023 an die Maklerin verwiesen. Habe ich das richtig verstanden: Juli 2023?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Na, im Juli 2023 hat diese Besichtigung stattgefunden, wo ich aus dem Wald gekommen bin. Kontaktiert hat sie mich klarerweise davor.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay. Und es gab diese Besichtigung. Gab es auch noch andere Kaufinteressenten und mehrere Besichtigungen? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) Oder ist das zu privat? Dann ziehe ich die Frage zurück. – Okay.


War Ihnen Frau Anna Polz zuvor auch schon bekannt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ja.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): In welchem Zusammenhang, wenn ich fragen darf?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Frau Anna Polz ist die Tochter des Bürgermeisters – oder ich weiß nicht, ob er jetzt noch Bürgermeister ist – von Rossatzbach, und sie haben in Rossatz einen sehr guten Heurigenwirt geführt, den man natürlich, wenn man dort unterwegs ist, auch kennt.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay. Das heißt, Sie haben dann im Juli 2023 Herrn Christian Pilnacek dort, auf dem Grundstück, bei dem zu verkaufenden Haus getroffen. Da hat es ein Gespräch gegeben. Wie ist das Gespräch ungefähr abgelaufen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe es eingangs schon gesagt: Es war ein belangloses Gespräch über die Wachau. An viel mehr kann ich mich nicht erinnern.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Also keine Details über das Haus, über den Zustand des Hauses, was das für einen Verkaufspreis hat, ob Herr Pilnacek gesagt hat: Der Preis ist okay!?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nein, das war ja eine Erstbesichtigung, nein.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Aha, okay. Sie haben gesagt, Sie besitzen einen eigenen Weingarten und Wald in Rossatz. Das heißt: Sind Sie in Rossatz selbst wohnhaft – oder damals gewesen? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin. – Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung, die Beantwortung, die Antwort, dass er dort einen Wald besitzt, hat er eigentlich schon in seiner einleitenden Stellungnahme vorab gegeben.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ich kann meine Frage konkretisieren, wenn es erwünscht ist: Ich würde gerne feststellen, ob Herr Stadlhuber in das gesellschaftliche Geschehen in Rossatz involviert war – wir wissen ja, dass Herr Pilnacek auch am Feuerwehrfest und bei anderen Gelegenheiten zu Gast war und sich in die Rossatzer Gesellschaft selbst sehr integriert hat –, ob es vielleicht da schon eine Begegnung gegeben hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensrichterin. – Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich war dort so wie die anderen Familienmitglieder als Zweitwohnsitz gemeldet, war daher im Wesentlichen am Wochenende vor Ort. Ich habe Herrn Pilnacek dort noch nie wahrgenommen. Ich war auch nicht ins gesellschaftliche Leben, Feuerwehrfeste oder Ähnliches, integriert. Ich bin dort hauptsächlich am Radl gesessen, im Wald und im Weingarten gewesen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Danke, Herr Stadlhuber.


Sie haben jetzt erwähnt, dass im September 2023 von der Firma ZB Capital, unterschrieben von Herrn Michael Ludes, ein Kaufangebot gekommen ist. War da für Sie der Zusammenhang mit Herrn Pilnacek klar, oder kam das dann aus dem Nichts und wie ein zweiter Interessent?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe im Eingangsstatement schon gesagt: Den wesentlichen Kontakt hat die Maklerin gehalten. Ich habe dem dann auch nach dieser Erstbesichtigung ehrlich gesagt nicht sehr viel beigemessen, denn das Haus war öffentlich in den Verkaufsmedien, auf Willhaben und Ähnlichem. Es gab mehrere Besichtigungen. Dann kam dieses Kaufanbot, angekündigt über die Maklerin. Damit war für mich klar: Diese ZB Capital wird dieses Haus, wenn alle weiteren Bedingungen erfüllt sind, auch erwerben.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Am 18. September 2023 hat Herr Rauball mit der Maklerin das Haus besucht, und Sie haben dann spätestens am 17. Oktober mit Herrn Pilnacek selbst telefoniert. Das heißt: Wie ist Ihnen dargestellt worden, dass der Hauskauf von ZB Capital eigentlich Herrn Pilnacek zugutekommen soll?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Da müssten Sie im Detail die Maklerin fragen; aber die Information kam, soweit ich mich erinnern kann, auch über die Maklerin: dass Herr Pilnacek und möglicherweise auch eine der beiden Damen, die Ihnen hier im Hause wohlbekannt sind, dieses Haus nutzen werden.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das ist jetzt vielleicht eine zu private Frage, aber: Wenn man das eigene Haus verkauft – und ich glaube, es ist ja auch das Haus


Ihrer Schwiegereltern gewesen –, ist es da vollkommen egal, an wen man das Haus verkauft und wie das vonstattengeht, also da kümmert man sich nicht drum, das interessiert einen – Fragezeichen – nicht? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das ist jetzt eine gewisse Unterstellung.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Unterstellung hat immer so was Negatives dabei, einen negativen Einfluss, aber ich glaube, das ist eine Frage der allgemeinen Lebenserfahrung oder sonstiger Dinge und hat aus meiner Sicht mit dem Untersuchungsgegenstand bei großzügigster Auslegung nichts zu tun.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Dann ziehe ich sie zurück.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Gut. War Ihnen die Firma ZB Capital bekannt, bevor das Angebot gekommen ist?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nein, war mir nicht bekannt.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Haben Sie irgendwie die Bonität dieser Firma nachprüfen lassen oder selbst nachgeprüft, ob die Firma das Haus tatsächlich kaufen kann? Hat es da irgendwelche Überprüfungen gegeben?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Es ist laut Gewerbeordnung Aufgabe der Maklerin und dann erst recht auch des Notars und desjenigen, der das Treuhandkonto errichtet, diese Prüfungen zu machen, und ich gehe davon aus, dass diese auch gemacht wurden.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Mhm. Ich weiß nicht, ob es Ihnen bekannt ist, aber die ZB Capital AG ist ja dann kurze Zeit später, spätestens Anfang 2024,


liquidiert worden, also die Firma gibt es ja tatsächlich nicht mehr. Ist Ihnen das dann zur Kenntnis gebracht worden, oder haben Sie im Oktober 2023 schon gesehen, dass sich das vielleicht abzeichnet? (Die Auskunftsperson wendet sich an die Verfahrensrichterin.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Verzeihen Sie, darf ich nur fragen: Meinen Sie tatsächlich Anfang 2024? Woher stammt diese Information, oder meinen Sie Anfang 2025, als Herr Rauball verstorben ist? – Ich wollte nur den Vorhalt dieses Datums verifizieren.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ich korrigiere mich: Anfang 2025, Entschuldigung. – Danke, Frau Verfahrensrichterin.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe keine Wahrnehmung dazu. Das ist knapp über ein Jahr, nachdem das Haus dann verkauft wurde.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sie haben schon gesagt: Zur Quelle des Geldes aus Dubai haben Sie keine Wahrnehmung. Ich habe gesehen, Sie haben ja selber ein Projekt in Grafenwörth, das sich Minidubai nennt – oder in den Medien so genannt wird –, dieses Bauprojekt, das Sie dort durchgeführt haben. Gibt es da irgendeinen Zusammenhang oder sind das nur Wortspiele, die Zufall sind? (Heiterkeit der Auskunftsperson. – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das hat mit dem Untersuchungsgegenstand aus unserer Sicht nichts zu tun – Wortspiele oder Ähnliches. Sonst kommen wir zur Dubaischokolade!


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Nein, zur Schokolade kommen wir nicht, Herr Präsident. (Heiterkeit der Rednerin.)


Herr Rauball, haben Sie gesagt, war Ihnen nicht bekannt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: War mir nicht bekannt, ja.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay. Darf ich Sie noch fragen: Wie ist der Verkaufspreis entstanden? Ist das der Marktwert, war das der Wunschpreis? Kann man dazu eine Aussage treffen? (Die Auskunftsperson wendet sich an den Verfahrensanwalt. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das Ganze ist aus meiner Sicht sicher nicht Teil des Untersuchungsgegenstands, aber ich beantworte es Ihnen freiwillig, nicht nur auf dieses Haus bezogen, sondern grundsätzlich auf Privathaustransaktionen.


Wie kommt man zu einer Preisbildung? – Man schaut sich an: Was ist in der Umgebung wann transaktioniert worden?, man bindet Experten wie die Maklerin ein, und so probiert man einmal, mit einem Preis rauszugehen. Es gab ein Exposé, das ganze Haus war auf Willhaben inseriert, also jeder konnte das sehen, und dementsprechend haben sich dann Interessenten gemeldet.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Herr Hochegger war ja gestern zu Gast und hat uns gesagt, er hat erst nach dem Tod von Herrn Pilnacek aus den Laptop-Dateien erfahren, dass es da einen Vertragsentwurf für einen Hauskauf gab, hat dann Herrn Rauball gefragt und dann erfahren, von Herrn Rauball, dass es diesen Hauskauf hätte geben sollen und dass es da über die ZB Capital AG für Herrn Pilnacek eine Zwischenfinanzierung hätte geben sollen, weil Herr Pilnacek Geld aus Dubai erwartet.


Das hat Herr Hochegger von Herrn Rauball erfahren, und auch erst nach dem Tod von Herrn Pilnacek, aber er hat selbst gesagt, bei ihm haben da alle Alarmglocken geschrillt, und er hat gesagt: Herr Rauball, machen Sie sich da keine Sorgen? – Herr Rauball hat aber bestätigt: Nein, er macht sich da gar keine Sorgen.


Gleichzeitig gibt es die Aussage von Frau List selbst, die sich auch über Herrn Rauball erkundigt hat, dass die Firma ZB Capital scheinbar keine Umsätze gemacht hätte und wie gesagt ja dann auch liquidiert wurde.


Ich möchte Sie schon gerne einmal fragen – also mir ist einfach wichtig: dieser Verkaufspreis und diese Geldquellen und die Finanzierung des Kaufes, die Bonitätsprüfung –, ob das tatsächlich Ihrer Wahrnehmung nach alles realistisch war und alles tatsächlich korrekt war.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nur zur Erläuterung, weil keine Namensgleichheit besteht: Frau List – falls Sie es nicht wissen sollten – ist die Ehefrau von Herrn Pilnacek.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also vielleicht vorausgeschickt: Ein Kaufanbot ist eine verbindliche Erklärung eines Kaufinteressenten, dass er dieses Haus erwerben will. Das ist keine Reservierung und kein Nix, sondern das ist in der österreichischen Gewerbeordnung wirklich eine verbindliche Erklärung.


Die Prüfung, wo die Geldquellen - - oder wo das Geld herkommt, plus alles Mögliche zum Treuhandkonto, Geldwäschethemen und Ähnliches sind Aufgaben der

Maklerin – das war auch einer der wesentlichen Gründe, warum diese beauftragt wurde – und dann in der Folge des Treuhänders und dessen, der auch die Vertragsabwicklung umsetzen wird.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Noch eine Frage von mir – danach würde gern mein Kollege Herr Krainer noch eine Frage stellen – zu dem Chat, den Sie Herrn Pilnacek am 17. Oktober geschrieben haben: Die Familie wird unruhig und misstrauisch. – Wie war das gemeint? Was war da die Gefühlslage?


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Können wir den konkreten Vorhalt bitte mit dem Dokument am Schirm machen?


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das ist das Dokument 435, die Seiten 635 bis 636. Auf Seite 636, Zeile 328: „Ja bitte dringend! Die Familie wird sehr unruhig!“, und dann in einer zweiten Nachricht: „Und misstrauisch“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also ich kann mich jetzt nicht im Detail erinnern, warum die Unruhe da war, aber im Grunde war es: Es ist ja auch im Kaufanbot festgehalten worden, dass Ende Oktober die Übergabe des Hauses gewesen wäre. Da gab es dann vorher noch Dinge zu erledigen: ausräumen – also nicht nur Mobiliar, sondern auch das, was an persönlichen Gegenständen noch im Haus drinnen war –, und es war der Kaufvertragsentwurf noch nicht da; und wenn Sie den gesamten Chat hernehmen, dann geht es ja im Wesentlichen um den Kaufvertragsentwurf, den wir endlich gerne einmal gesehen hätten.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Gut, ich übergebe an Kollegen Krainer.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Krainer, bitte.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke.


Haben Sie eigentlich eine Geldwäscheverdachtsmeldung gemacht?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Gerade vorhin gesagt: Es ist Aufgabe der Maklerin und dann des Treuhänders, diese Geldwäscheprüfungen zu machen. – Müssen Sie diese fragen, ob sie das gemacht haben, und wie sie es gemacht haben.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber Sie können es ja auch machen. Die haben gesetzliche Verpflichtungen, Sie nicht. Haben Sie Makler und Notar darüber informiert, dass hier offensichtlich Herrn Pilnacek oder den beiden Damen - - Haben Sie eigentlich beide gekannt oder nur die Bürgermeistertochter?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe nur Frau Polz gekannt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. – Also dass das denen zugutekommt? So haben Sie das genannt – also dass die dort einziehen werden oder dass es ihnen zugutekommt, war, glaube ich, Ihre Formulierung hier. Haben Sie das dem Notar oder der Maklerin mitgeteilt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe es eingangs schon gesagt: Die wesentliche Korrespondenz in der ganzen Phase ist am Anfang über die Maklerin und dann über den Vertragserrichter erfolgt, der von der Käuferseite kam – nicht von mir.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nicht meine Frage. Ich ersuche Sie, meine Frage zu beantworten. (Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.) Es war eine konkrete Frage.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es war die Frage, ob Sie mitgeteilt haben beziehungsweise ob Maklerin und Notar gewusst haben (Abg. Krainer [SPÖ]: Ob Sie denen das kommuniziert haben, aktiv!), dass der prospektive Käufer, nämlich diese Firma aus der Schweiz, das kauft und es den beiden Personen, Pilnacek und seiner Bekannten, in Rossatz zur Verfügung stellen wird, ihnen das Wohnrecht einräumen wird.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich kann mich jetzt nicht mehr an die Details erinnern. Wie gesagt, die Hauptkorrespondenz ist zwischen der Maklerin, den betroffenen Personen und dem Vertragserrichter erfolgt und nicht über mich.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber Sie erinnern sich nicht, dass Sie zum Beispiel den Notar aktiv informiert haben, dass die Firma, die es kauft, gar nicht die ist, die es nutzt, sondern dass es eine Privatperson nutzen wird, Herr Pilnacek? Das haben Sie nicht aktiv mitgeteilt? Oder Sie erinnern sich nicht mehr, ob Sie das getan haben? – Nur, damit ich das richtig verstehe. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich sehe das hier jetzt nicht als Untersuchungsgegenstand, den Vertragserrichter darüber zu informieren, was mit dieser Immobilie passiert. Für mich ist entscheidend, dass alle gesetzlichen Regelungen, Geldwäschemeldungen und Ähnliches eingehalten werden, damit es zu einer ordentlichen Transaktion kommen kann. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden.)


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber, wieso - -


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung, Entschuldigung! (Abg. Krainer [SPÖ]: Nur eine Frage!) Wenn ich jetzt die Zeit unten sehe - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, ja!) Im Übrigen ist - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Aber eine Nachfrage muss ...!) – Nein, nein, ich darf Ihnen auch das Geschäftsordnungs- - (Abg. Krainer [SPÖ]: Na ja, ein

Kommentar ...!) – Nein, auch einen Kommentar - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, bitte zur Geschäftsordnung!) – Zur Geschäftsordnung, bitte, aber darf ich zuerst zur Geschäftsordnung - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!)


Ich darf im Rahmen meiner Vorsitzführung noch eines erläutern: Die Frage, ob eine Privatperson die Makler, Notare in irgendeiner Form benachrichtigt, nicht benachrichtigt oder sonst etwas, hat mit dem Untersuchungsgegenstand meiner Ansicht nach einmal gar nichts zu tun – und daher jetzt Ihre Wortmeldung zur Geschäftsordnung, bitte.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, es ist mehr eine Frage an die Verfahrensrichterin, ob ich das schon richtig sehe, dass Notare und Immobilienmakler natürlich nur ihren gesetzlichen Aufgaben, zum Beispiel Geldwäscheverdachtsmeldungen zu erstatten, nachkommen können, wenn sie von ihren Kunden auch ausreichend informiert werden. (Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.) Wenn denen auffällt: Da kauft jemand, da besichtigt jemand das Haus, eine öffentlich bekannte Person - -


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Kommen Sie zum Punkt der Geschäftsordnung, bitte!


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, das ist eine Frage an die Verfahrensrichterin im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte, die, glaube ich, zulässig ist: ob ich das richtig verstehe, dass Notare und Immobilienmakler ihrer gesetzlichen Verpflichtung, Geldwäschestandards und dergleichen zu


überprüfen, natürlich nur nachkommen können, wenn auch der Kunde Wahrnehmungen, die er hat, denen hier auch mitteilt. (Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.) Das ist ja nur eine rechtliche Frage, die ich der Verfahrensrichterin hier stelle.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Eine rechtliche Frage ist die Frage, wie weit die Rechtsberatung durch die Verfahrensrichterin geht – aber bitte, Frau Verfahrensrichterin.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, das mag jetzt alles sein, ich bin nur trotzdem der Überzeugung: Ob ein Mensch, der privat ein Haus verkauft, alle seine gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit seinem privaten Hausverkauf erfüllt, ist einfach nicht Untersuchungsgegenstand. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ich werde dann in der zweiten Runde das noch ein bisschen erörtern! – Der Verfahrensanwalt wendet sich an die Verfahrensrichterin.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Da kann ich Sie beruhigen, Herr Abgeordneter. In der zweiten Runde haben Sie dann die ausreichende Zeit. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden.) – Bitte.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Tatsächlich möchte ich dem auch noch nachkommen, dass hier jetzt auch nicht als Unterstellung – die wir hier nicht zu überprüfen haben und nicht überprüfen können – stehen bleiben soll, dass die Auskunftsperson irgendwelche gesetzlichen Verpflichtungen, die wir hier tatsächlich nicht überprüfen können und auch nicht sollen und müssen, nicht erfüllt hätte.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste in der Befragung: Frau Abgeordnete Wotschke, bitte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.


Grüß Gott, danke fürs Zeitnehmen! Können Sie mir sagen, weil ich jetzt ein bisschen verwirrt bin: Ich habe jetzt wahrgenommen, Sie haben Christian Pilnacek ein Mal getroffen – ist das korrekt? Also inwieweit hatten Sie mit ihm Kontakt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich verweise auf mein Eingangsstatement. (Abg. Wotschke [NEOS]: Das müssen Sie mir einmal ausführen!) Ich habe ihn ein Mal gesehen, bei dieser Hausbesichtigung, wo ich zufälligerweise im nahegelegenen Wald und Weingarten anwesend war. Da haben wir kurz geplaudert, dann ist das Thema wieder an die Maklerin weitergegangen – und das war es.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und sonst Kontakt mit ihm –

schriftlich, telefonisch?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Da verweise ich auch auf mein Eingangsstatement. Es gab dann schriftlichen Kontakt mit ihm – es wurde hier ja schon aus Chatverläufen zitiert – ausschließlich zum Thema Hausverkauf im Raum September, Oktober 2023.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt haben Sie gesagt, Sie haben es eigentlich der Maklerin überlassen, also es lag in ihrer Sphäre, sich darum zu kümmern. Lag auch der Kaufvertrag in ihrer Sphäre?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Auch da verweise ich auf das Eingangsstatement. Der Kaufvertrag kam von der Käuferseite, daher haben die den Kaufvertrag erstellt, und das war dann auch der Punkt, warum wir den endlich einmal sehen wollten – wenn geplant war, dass zwei Wochen später das Haus hätte übergeben werden sollen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Den wollten Sie dann aber direkt sehen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nachdem die Verkäufer den unterschreiben müssen, will ich den natürlich sehen, ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und das Angebot?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Wie lautet die Fragestellung?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das Angebot zum Hauskauf: Haben Sie das auch davor gesehen oder lief das nur über die Maklerin? (Vorsitzender und Verfahrensrichterin wenden sich an die Auskunftsperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das Kaufanbot lief über die Maklerin, aber das haben wir natürlich als potenzielle Verkäufer bekommen, ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt dann, auch die Preisgestaltung, die ja bereits im Kaufanbot war, lief über die Maklerin?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Kennen Sie Herrn Rauball?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das habe ich eingangs auch gesagt, dass ich den Herrn nie gesehen habe. Wir haben im Rahmen des Hausverkaufs dann Kontakt gehabt, per Mail – vielleicht auch telefoniert dazu, weiß ich nicht mehr so genau –, aber ich habe ihn nie persönlich kennengelernt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und hat Mag. Pilnacek Ihnen etwas von Herrn Rauball erzählt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern, wie wir genau dazu kommuniziert haben. Für mich war wesentlich, dass ein Kaufanbot daliegt, daher war für mich entscheidend: Wie kann dieses Kaufanbot vollzogen werden? Wie kommt es zu einem Kaufvertrag? Wie können alle gesetzlichen Rahmenbedingungen – wie schon vorhin erwähnt – erfüllt werden? Das ist für mich die entscheidende Fragestellung gewesen – oder für uns als Familie.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie hat Herr Pilnacek Herrn Rauball da vorgestellt, also welche Relevanz der bei diesem Hauskauf haben soll? (Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Mir gegenüber gar nicht. Ich habe das ja schon gesagt. (Der Verfahrensanwalt wendet sich an die Auskunftsperson.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, nur ganz kurz zum Verständnis: Es können alle Fragen gestellt werden, auch wiederholt können Fragen seitens der Abgeordneten gestellt werden, und auch diese Frage ist einfach eine gestellte Frage. Bitte antworten Sie, nachdem Herr Rauball eine durchaus zentrale Figur in diesem Untersuchungsgegenstand ist! (Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten

sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich kann mich nicht erinnern, dass Herr Pilnacek mir gegenüber Herrn Rauball irgendwann vorgestellt hätte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nicht persönlich vorgestellt, aber erwähnt, was seine Relevanz ist, irgendwie erklärt, wieso Herr Rauball für diesen Hauskauf interessant sein soll? (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich war jetzt eine Sekunde auf etwas anderes konzentriert. Würden Sie das bitte nochmal wiederholen?


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte entweder Sie, oder ich kann es auch noch wiederholen – ohne Anrechnung auf die Zeit bitte die Frage wiederholen!


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie hat Ihnen Herr Pilnacek die Rolle des Herrn Rauball erklärt, also wieso der plötzlich bei diesem Hauskauf relevant sein soll? (Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich. – Die Verfahrensrichterin wendet sich an Auskunftsperson und Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Herr Pilnacek hat mir Herrn Rauball nie vorgestellt. Wie gesagt, die Kommunikation ist hier in der Phase ausschließlich über die Maklerin gelaufen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das war nicht meine Frage. Meine Frage ist, ob er seine Rolle erklärt hat. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an die Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nein, hat er nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Weil: Auf der Seite 636 finden sich auch Nachrichten von Ihnen, und da ist eine Nachricht, wo Christian Pilnacek Ihnen schreibt: „Ich treffe am Nachmittag Hrn Rauball und würde mich am späteren Nachmittag melden.“ (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich.)


Das schreibt er an Sie. Nachdem Herr Rauball in dieser SMS-Konversation scheinbar ein Begriff ist, ist meine Frage: Was hat Christian Pilnacek Ihnen über Herrn Rauball erklärt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also der 17. Oktober ist ja circa zwei Wochen, knapp über zwei Wochen, nachdem das Kaufanbot gestellt wurde, und darauf bezieht sich die Konversation. Ich verstehe jetzt die Fragestellung noch nicht ganz.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dass in der Konversation zwischen Ihnen und Herrn Pilnacek Herr Rauball referenziert wird. (Auskunftsperson Stadlhuber: Ja!) Der kam, nehme ich einmal an, nicht aus dem Nichts. Das heißt, meine Frage ist: Wie hat Christian Pilnacek Ihnen die Rolle von Herrn Rauball erklärt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Fragen Sie bitte die Maklerin! Mir hat er es nicht erklärt, ich habe es schon gesagt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie hat es Ihnen die Maklerin erklärt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das ist mir jetzt nicht mehr in Erinnerung, wie das war. Noch einmal: Für mich ist entscheidend: Wer hat das Kaufanbot gelegt? Wie kann man hier in die Umsetzung des Kaufs kommen? Das waren für mich die entscheidenden Fragestellungen zum damaligen Zeitpunkt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wer hat das Angebot gelegt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe in meinem Eingangsstatement erläutert, dass eine ZB Capital aus der Schweiz dieses Angebot gelegt hat.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielleicht nur zur Klarstellung: In diesem Untersuchungsausschuss ist es strittig, ob das Eingangsstatement unter Wahrheitspflicht steht. Dementsprechend werden gewisse Fragen noch einmal gestellt (Auskunftsperson Stadlhuber: Ja!), weil es ein anderes rechtliches Gewicht hat.


Jetzt hat diese Schweizer Gesellschaft das Angebot geschrieben, aber als Käufer korrespondieren Sie mit Christian Pilnacek. Wieso nicht mit Herrn Ludes, nachdem der das Angebot gestellt hat?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Es gab auch mit Herrn Ludes und mit Herrn Rauball Korrespondenz, aber die ist, wie eingangs gesagt, hauptsächlich über die Maklerin und auch über den Vertragserrichter gelaufen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hatten Sie direkte Korrespondenz mit Herrn Ludes?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern – wenn, dann war es per E-Mail im Verteiler mit dem Vertragserrichter, aber


ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern, ob ich direkt mit ihm Kontakt hatte; sicher nicht persönlich, weil ich ihn nie gesehen habe, und ich glaube, nicht einmal telefonisch, aber da bin ich mir nicht ganz sicher. (Die Verfahrensrichterin berät sich mit der Vertrauensperson.)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Direkten Kontakt mit Herrn Rauball – nicht persönlich, aber über E-Mail, SMS?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nicht persönlich. Über E-Mail und mit Sicherheit auch das eine oder andere Telefonat.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und was hat Herr Rauball Ihnen da mitgeteilt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also ich weiß jetzt wirklich nicht mehr wörtlich, was die Konversation war. Es ging im Wesentlichen um die Abwicklung des Kaufes, es ging um inhaltliche Themen – was verbleibt im Haus, wann macht man die Übergabe des Objektes, in welchem Zustand übergibt man das Objekt? –, so wie es bei anderen Immobilientransaktionen oder Haustransaktionen auch passiert.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nur dass bei anderen in der Regel der Käufer der ist, der zahlt – hier scheinbar nicht. Dementsprechend würde ich jetzt noch die Frage stellen: Von wem hätten Sie denn gedacht, dass die Person am Ende zahlt? (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.) Das war eine politische Feststellung und dann eine Frage.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte jetzt einmal allgemein sagen: Ich verstehe Ihre Sicht, Herr Diplomingenieur, aber ich finde, Sie müssen auch die Sicht des Untersuchungsausschusses verstehen. Es ist die Aufgabe, hier zu klären – und das können jetzt einmal eher Sie, darum werden die Fragen gestellt –, warum jetzt ein bestimmtes Unternehmen ein Kaufvertragsangebot stellt, es hier Korrespondenzen mit einer anderen Person gibt, die eben hier


Untersuchungsgegenstand ist, und dann würde ich Sie bitten, das so weit als möglich sachlich aufzuklären. Denn wenn man nur dieses Statement hat: Das Angebot kommt von ZB Capital!, und dann führen Sie aber Chatnachrichten mit Herrn Pilnacek, dann ist das etwas, das eine Fragestellung aufwirft und wo ich nur sagen darf, das können eben nur Sie aufklären. Und die Fragen halte ich für - - (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin. – Verfahrensrichterin, Verfahrensanwalt und Vorsitzender beraten sich mit Auskunftsperson und Vertrauensperson.) Darf ich das jetzt kurz erläutern?


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, bitte.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Es ist halt die Streiterei oder die Diskrepanz: Was hat mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun und was nicht? Und ich bin halt der Meinung und habe versucht, Herrn Dipl.-Ing. Stadlhuber klarzumachen, dass er der ist, der das aufklären kann: Wenn es ein Angebot einer ZB Capital gibt und er dann mit Herrn Pilnacek kommuniziert, dessen Geldflüsse für uns von Interesse sind, dass man dann annehmen könnte, dass er zu Geldflüssen - - oder auch eine Annahme hat, dass der Geldfluss eigentlich von Herrn Pilnacek kommen müsste oder könnte oder sollte und er dazu Wahrnehmungen hat. Ich glaube, dass man jetzt gesagt hat: Wenn die Frage so gemeint ist – und ich habe gesagt, ich habe sie so verstanden –, dann kann sie auch beantwortet werden. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Und Herr Rauball geistert auch in diesem Universum herum.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Und Herr Rauball geistert halt auch irgendwie herum, das ist halt unser Wissensstand.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich versuche, es noch einmal zusammenzufassen: Also dieses Angebot, Kaufanbot, kam von einer ZB Capital, unterschrieben von Herrn Ludes. Über die Kommunikation, die die Maklerin damals mit Herrn Rauball – wahrscheinlich oder ziemlich sicher mit Herrn Rauball und auch


mit Herrn Pilnacek – geführt hat, war meine Wahrnehmung - - Oder: Soweit ich mich erinnern kann, gab es den Wunsch, dass Herr Pilnacek – und/oder – mit einer dieser Damen dort wohnen oder dieses Haus nutzen wird. Welche Form das war, ob das eine Miete war oder wie auch immer, weiß ich nicht, da habe ich keine Ahnung und keine Wahrnehmung dazu.


Ihre Frage war jetzt, warum dann mit Herrn Pilnacek diese Kommunikation stattgefunden hat. (Verfahrensrichterin Edwards: Ja, mit ... Nutzer und nicht mit dem, der es nach Ihrer Wahrnehmung hat kaufen sollen!) Ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern, warum das mit ihm war. Das ist ständig zwischen der Maklerin und Herrn Rauball hin- und hergegangen, weil ja auch schon ein gewisser zeitlicher Verzug da war. Ich kann Ihnen leider nicht mehr dazu sagen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat Ihnen die ZB Capital Christian Pilnacek als einen Vertreter offengelegt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Weiß ich jetzt nicht, ist mir nicht erinnerlich.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herrn Rauball? Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Als Vertreter meinen Sie? Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja.

Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Gleichfalls nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, das waren eigentlich beides keine Vertreter der Käuferseite – zumindest nicht, so weit Sie sich erinnern können, waren das Vertreter der Käuferseite?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich kann mich insofern nicht erinnern, weil der Kaufvertragsentwurf, der dann Mitte Oktober kam, wieder auf die ZB Capital ausgestellt war.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und von wem kam der Kaufvertragsentwurf?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also erstellt wurde er, beauftragt wurde er von der potenziellen Käuferseite, nicht von uns als Verkäufer. Sie meinen jetzt, wie er zu mir gekommen ist? (Abg. Wotschke [NEOS]: Richtig!) – Über die Maklerin.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wissen Sie, dass die Käuferseite Christian Pilnacek beauftragt hat, diesen Vertrag zu machen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also ob er den Vertrag erstellt hat, weiß ich nicht.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Na, ich glaube, es war ... durch diese ZB, die formal am Tisch gelegen ist als Kaufhandelslegerin, ob die Herrn Pilnacek beauftragt hat, sich um einen Notar oder Anwalt, was auch immer, umzuschauen.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ist mir nicht erinnerlich. Also wir haben ihn nicht beauftragt, wer ihn jetzt wirklich beauftragt hat, weiß ich nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, nur um das klarzustellen, was eine Vermutung war.


Haben Sie mit Christian Pilnacek über den Vertrag dann auch inhaltlich gesprochen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnern kann, gab es ein Telefonat, das war der 17. oder 18. Oktober, wo wir im Wesentlichen über den Übergabezeitpunkt gesprochen haben: Wann wird jetzt das Haus übergeben – oder von seiner Seite oder von wem von der Käuferseite: übernommen? Ich glaube, es gab ein, zwei inhaltliche Fragen noch zum Kaufvertrag, aber jetzt habe ich keine Wahrnehmung, ob das eine große Relevanz für uns noch hatte. Das waren wenn, dann klarstellende Fragen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und das haben Sie dann direkt mit dem Vertragserrichter, mit Herrn Pilnacek, besprochen.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das war in diesem einen Telefonat, und dann war es, glaube ich, soweit ich mich erinnern kann, geklärt, ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie sich einmal die Frage gestellt, ob es ein Verschleierungskonstrukt sein könnte, wenn hier jemand als Käufer auftritt, offenbar darin wohnen will, aber dann eine andere Firma, für die er kein Vertreter ist, diesen Kauf abwickelt? Kam Ihnen das komisch vor, waren Sie überrascht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Da habe ich keine Wahrnehmung dazu, ob es mir komisch vorgekommen ist oder wie auch immer.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Kommt es Ihnen heute komisch vor? (Abg. Hanger [ÖVP]: Das ist eine Bewertung! – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Vertrauensperson wendet sich an Verfahrensanwalt und Verfahrensrichterin. – Die Verfahrensrichterin wendet sich an die Auskunftsperson.) Wir hatten auch schon Bewertungen.


Gab es Verzögerungen im Verkauf im Verlauf der Verhandlungen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also wie schon gesagt, in meiner Wahrnehmung und auf meiner Seite gab es nicht wirklich Verhandlungen dazu. Es gab das Kaufanbot. In dem Kaufanbot ist drinnen gestanden, dass am 31.10.2023 übergeben wird, da kam es dann zu Verzögerungen. Dann gab es eine neuerliche Korrespondenz, da war, glaube ich, dann der 7. November oder Ähnliches genannt für den Unterschriftstermin und unmittelbar danach die Übergabe. Also insofern gab es gegenüber dem Kaufanbot eine Verzögerung, ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herr Mattura hat gemeint, es hätte eine Verzögerung gegeben aufgrund eines Konkurses der Signa Sports in den


USA. Ist Ihnen das erinnerlich oder war das überhaupt so? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also ich kann mich jetzt an keinen Zusammenhang dazu erinnern.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und was war überhaupt der Grund für die Verzögerung? Ich glaube, Sie haben vorhin gemeint, dass es schon durchaus länger gedauert hat.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich kann mich nicht mehr erinnern, warum es sich um circa zwei Wochen verzögert hat.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hätten Sie sich bei der Kaufkonstruktion gedacht, dass das ein wirtschaftliches Interesse sein könnte?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Für wen wäre das wirtschaftliche Interesse gewesen außer für die Verkäufer?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hätte es eines geben können?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ja, aber für wen? Für uns als Verkäufer schon, ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und das wäre gewesen? Dass Sie den Kaufpreis bekommen am Ende. (Allgemeine Heiterkeit.) Na ja, wenn Sie ...


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Einen Kaufpreis zu bekommen dafür, dass wir ein Haus verkaufen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und auf der Käuferseite?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das wäre das wirtschaftliche Interesse gewesen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und auf der Käuferseite?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das müssen Sie die Käuferseite fragen, weiß ich nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und jetzt zu Ihrem wirtschaftlichen Interesse: Es gibt ja ein unterfertigtes Angebot - - (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin.) – Ich erkläre es dann gerne.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Führen Sie es aus!


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es gibt ein unterfertigtes Angebot, eben mit dieser Schweizer Gesellschaft, in der die Schweizer Gesellschaft sich verpflichtet, das Haus um 1,43 Millionen Euro zu kaufen. Wieso hat man diesen Kauf nicht dann auch so dementsprechend durchgeführt, nachdem ein beidseitig unterfertigtes Angebot vorlag? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Da sind wir schon wirklich weit weg vom Gegenstand, aber trotzdem: In der Abwicklungsfolge eines Verkaufs gibt es entweder gleich einen Kaufvertrag oder ein Kaufanbot. In diesem Fall gab es ein Kaufanbot, dann wird ein Kaufvertrag erstellt. Diese Kaufvertragserstellung ist über die Käuferseite erfolgt und nicht über unsere Seite. Dann wird im Regelfall ein Treuhandkonto eingerichtet – beim Treuhänder, in diesem Fall wäre das auch gleichzeitig der Notar gewesen. Ich weiß jetzt gar nicht, ob dieses Treuhandkonto eingerichtet wurde, weil man dafür wieder entsprechende Unterlagen zum Thema Geldwäsche braucht, da müssen Sie den Vertragserrichter fragen, ob das alles erfüllt wurde. Soweit ich mich erinnern kann, war das dann infolge auch nach dem

20. Oktober schon noch ein Grund, warum sich das Thema bis, am Ende des Tages, Jänner 2024 hinausgeschoben hat, wo dann Herr Ludes endgültig zurückgetreten ist.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie versucht dieses Anbot durchzusetzen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Wir haben auch wieder hauptsächlich über die Maklerin und dann auch schon über den Vertragserrichter versucht, dass alle formalen Punkte erfüllt werden, damit es umgesetzt werden kann, aber wir haben keine rechtlichen Schritte übernommen, wenn Sie das meinen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Weil Sie jetzt sagen, mit dem Vertragserrichter: Haben Sie nach dem Ableben von Christian Pilnacek versucht, dieses Anbot durchzusetzen? (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich. – Die Fragestellerin hebt die Hand. – Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung hat sich Frau Abgeordnete Wotschke zu Wort gemeldet, vielleicht ist vor der rechtlichen Einschätzung der Verfahrensrichterin noch diese Wortmeldung zu hören.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Relevanz: Die Frage, die sich hier stellt, wie Sie vorher angesprochen haben, ist ja schon eine Frage der Geldflüsse von Christian Pilnacek. Die Frage hier ist: Was hat dieses Konstrukt wirklich bedeutet: Wer war wirklich Käufer? Wer war nicht Käufer? Wenn ich sage, ich setze dieses Angebot durch, würde das dafür sprechen, dass diese Capital AG Käufer war, setze ich das Anbot danach nicht durch, dann wäre es ein Indiz dafür, dass diese Capital AG in Wahrheit nicht der Käufer war, sondern das Ableben von Christian Pilnacek offenbar an diesem Vertrag etwas geändert hat.


Es wäre ja rechtlich durchsetzbar, und genau darauf zielen diese Fragen ab: um eben zu schauen, was hier die Relevanz zum Rauball ist, wo das Geld herkommt und wer hier wirklich Vertragspartner ist.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe es auch im Eingangsstatement gesagt, dass Herr Rauball auch nach dem 20. Oktober noch dazu gestanden ist, dass dieser Kauf vollzogen wird. Also hat das in meiner Wahrnehmung nichts mit dem Ableben von Herr Pilnacek zu tun.


Wir haben dann infolge gegen Jahresende 2023 auch rechtlich prüfen lassen, wie weit man es durchsetzen kann, und da hat sich dann am Ende des Tages durch eine Information eines Anwalts ergeben, dass es gar nicht so einfach ist, von einer Schweizer juristischen Person einen Kaufvertrag in Niederösterreich durchzusetzen, weil das niederösterreichische Grundverkehrsgesetz hier vorsieht, dass es ein öffentliches Interesse geben muss, wenn eine – in diesem Fall – Schweizer Gesellschaft eine Immobilie kauft. Und da haben wir dann gesagt: Puh, jetzt wird es dann sehr mühsam, wenn wir jetzt über den Grundverkehr auch noch einmal gehen müssen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das deckt sich durchaus mit der Aussage von anderen Personen.


Aber wie wurde denn der Rücktritt begründet? Also wieso hat man dann doch Nein gesagt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Wir haben, soweit ich mich erinnern kann – also mit wir meine ich jetzt auch Vertragserrichter und Maklerin –, Herrn Ludes noch mal Fristen gesetzt im Jänner, dass er entweder jetzt in die Umsetzung geht oder zurücktritt.


Dann kam irgendwann im Jänner ein formloses Schreiben ohne Begründung – soweit ich mich erinnere, ohne Begründung –, dass er von dem Kauf zurücktritt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie das hinterfragt? (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.) Also gegenüber der Käuferseite.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Zu dem Zeitpunkt waren wir froh, dass es dann erledigt war.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Weil?


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich glaube, das war jetzt auch schon gut begründet. Es war eine mühsame Geschichte, und diese mühsame Geschichte sollte erledigt sein.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Und das liegt jetzt absolut in der Privatsphäre.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Der Grund, wieso ich es hinterfrage, ist, weil dann ja sehr wohl verkauft wurde. Da hat uns Herr Nikbakhsh im Untersuchungsausschuss gesagt, dass es um rund 1 Million verkauft wurde, also um 429 000 Euro weniger, als im Kaufanbot vereinbart war. (Die Vertrauensperson wendet sich an den Vorsitzenden.) Meine Frage wäre, ob diese Aussage des Herrn Nikbakhsh so stimmt beziehungsweise, konkreter formuliert, ob danach verkauft wurde und was der Verkaufspreis dann war.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Die Frage ist nachvollziehbar, weil die Thematik im Untersuchungsausschuss aufgekommen ist. Das ändert nichts daran, dass es aus Sicht der Auskunftsperson natürlich die Privatsphäre betrifft. Daher wie immer: Er muss es nicht beantworten, aber wenn er nichts dagegen hat, könnte er es beantworten. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) – Ja, aber wir haben eine parlamentarische Praxis, das habe ich gesagt, und die parlamentarische Praxis lautet, dass die Frage zwar nicht zulässig ist, aber dass die Auskunftsperson solche Sachen freiwillig beantworten kann. Mehr habe ich nicht gesagt. (Neuerliche Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) – Habe ich schon gesagt. Ich habe gesagt, es betrifft die Privatsphäre. Daraus erschließt sich, dass die Frage nicht zulässig ist.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke, zur Geschäftsordnung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Also es betrifft ja jede Frage auch Ihre Privatsphäre. Die Frage ist nur: Dort, wo eine Relevanz zum Untersuchungsgegenstand hergestellt wird, ist sie trotzdem zu beantworten.


Jetzt würde ich gerne kurz zwei Punkte ausführen.


Der erste ist: Natürlich ist es gewissermaßen relevant, zu sehen, ob man so ein Anbot gegenüber der Käuferseite durchsetzt oder nicht. Wenn die Alternative eine wirtschaftlich deutlich schlechtere ist, ist das aus meiner Sicht anders zu bewerten, als wenn die Alternative eine wirtschaftlich gleichgestellte wäre. Das heißt, auch da kann man wieder Rückschlüsse auf das Konstrukt, auf die Konstruktion ziehen: Wer war Käufer, wer war nicht Käufer?


Zweitens: Nach den Informationen des Herrn Nikbakhsh ist das eine öffentlich einsehbare Information, die dementsprechend nicht von der Privatsphäre umfasst wäre.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Verfahrensanwalt – vielleicht erübrigt es sich dann.


Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ein kurzer Hinweis, eine kurze Bitte: Erstens einmal bei der Fragestellung: Es kann nach § 41 die Fragestellung ja schon in die Privatsphäre eingreifen. Wir dürfen nicht vergessen, wir sind hier in medienöffentlicher Sitzung. Daher sind Informationen über Vermögen et cetera selbstverständlich sensibel zu behandeln.


Das Zweite ist: Nur weil eine Information irgendwo öffentlich ist, heißt das noch lange nicht, dass ich deswegen mit einer Frage oder einer Antwort nicht in die


Privatsphäre eingreife. Also da würde ich schon darum bitten, dass man da vorsichtig ist.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte jetzt ganz allgemeingültig auch noch dazusagen: Das ist insofern richtig, Frau Abgeordnete, weil: Nur weil Herr Nikbakhsh das so sagt, heißt das ja noch nicht, dass wir wissen, ob das den Tatsachen entspricht.


Auf der anderen Seite möchte ich auch zur Privatsphäre sagen, dass nach der Rechtsprechung nicht jeder Eingriff in die Privatsphäre auch gleich eine Verletzung der Privatsphäre ist und dass wir im Untersuchungsausschuss dennoch – und da gebe ich den Abgeordneten allgemein recht – insofern schon auch immer zu prüfen

hätten – ich sage das jetzt nicht in Bezug auf diese Frage, sondern nur allgemeingültig –, ob allenfalls bei einem Eingriff, der nicht die allerhöchstpersönliche Lebensführung und Privatsphäre betrifft, ein öffentliches Interesse an der Beantwortung überwiegen könnte.


Ich möchte das jetzt nur ganz allgemein so noch mal darlegen, dass nicht das Wort Privatsphäre per se schon immer heißt, dass es ein absolutes Tabu ist, sondern dass es jedes Mal auch noch mal für uns – aus unserer Sicht – zu hinterfragen und zu überprüfen ist. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich möchte eine grundsätzliche Bitte dahin gehend äußern, dass wir, glaube ich, schon tatsächlich aufpassen müssen, dass wir das Instrument eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht ad absurdum führen. Wir haben einen klar definierten Untersuchungsgegenstand. Wir sind uns alle einig, dass maximal der Punkt 12 in dieser ganzen Themenlage gegenständlich ist. Wenn man da jetzt irgendwie Konstruktionen, Motivlagen, Zusammenhänge herstellt, die wir alle


nicht sehen, und wir diskutieren jetzt stundenlang einen Kaufvertrag, der durch den Untersuchungsgegenstand in Wirklichkeit nicht gedeckt ist, habe ich ein bisschen Sorge, dass wir das Instrument irgendwann einmal ad absurdum führen, wenn wir permanent Fragen diskutieren, die durch einen Untersuchungsgegenstand nicht gedeckt sind.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, ich verstehe alle Ihre Sorgen. Ich verstehe aber auch das Aufklärungsrecht der Abgeordneten. Das ist eine Abwägungssache. Ich möchte nur auf eines hinweisen: Die Tatsache, dass diese Liegenschaft nachher um einen bestimmten Kaufpreis – Sie haben ihn genannt – verkauft wurde, ist in öffentlichen Büchern für jedermann einzusehen. Da brauche ich an sich Herrn Nikbakhsh oder auch andere nicht dazu, da gehe ich zum Grundbuch, schaue mir dort den Eintrag an, gehe in die Urkundensammlungen und sehe das. Das ist jetzt offenkundig. Sie können etwas Offenkundiges fragen. Wie weit das jetzt zum Untersuchungsgegenstand zählt, dass man fragt, welcher Tag heute ist oder Ähnliches: Das sind öffentlich bekannte Tatsachen.


Die Frage der Motivlage, warum das jetzt billiger verkauft wurde, als es ursprünglich in einem Kaufpreis drinnen war, warum es nachher verschenkt wird, warum was auch immer passiert, da müssen Sie schon wirklich den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand ausreichend begründen – das ist bis jetzt noch nicht erfolgt.


Dass ein Privatverkauf der Familie – nicht nur der Auskunftsperson, sondern auch der Familie, immer mitzudenken – später erfolgt ist, um einen Kaufpreis, der öffentlich einsehbar und bekannt ist: Das hat sich mir bis jetzt noch nicht erschlossen, wo das mit dem Untersuchungsgegenstand in irgendeiner Form zusammenhängt, wo da jetzt der politische Einfluss besteht, was jetzt Geldflüsse des Herrn Pilnacek, des Herrn Rauball, der Firma in der Schweiz – wer auch immer hier zusammengekommen ist – und der spätere tatsächliche Kauf beziehungsweise Verkauf der Auskunftsperson und seiner Familienmitglieder, der noch dazu im Grundbuch öffentlich ersichtlich ist, mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben, insbesondere wenn die Frage darauf


abzielen soll, warum der Kaufpreis, wenn man ein Haus über längere Zeit um einen Preis nicht verkauft, dann allenfalls später billiger werden wird, die Motivlagen. Man kann aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung vielleicht Mutmaßungen darüber anstellen, das ist aber in keiner Weise vom Untersuchungsgegenstand gedeckt. – Damit das auch im Protokoll steht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann eine letzte Frage zum Hauskauf, nämlich noch mal diese SMS, die Sie an Christian Pilnacek geschickt haben, mit „Ja bitte dringend! Die Familie wird sehr unruhig!“: Hatte die Unruhe der Familie etwas mit der Finanzierung des Hauskaufs zu tun, auf Käuferseite?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnern kann, hat die Unruhe damit zu tun, dass es eine zeitliche Verzögerung gab.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und das Misstrauen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich würde jetzt das Misstrauen mit der Unruhe gleichsetzen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung, das sind jetzt Fragen, die sich offensichtlich innerhalb der Familie der Auskunftsperson abgespielt haben. Er schreibt ja selber irgendwo im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag und so weiter, die Familie oder so wird schon unruhig. Das ist aus meiner Sicht sogar höchstpersönlich, was die Familie, was ein Familienrat macht – also das braucht er hier nicht zu beantworten. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.) – Bitte, zur Geschäftsordnung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):

Genau. Deshalb habe ich die Frage auch insoweit konkretisiert, als ich konkret gefragt


habe, ob besagtes Misstrauen oder besagte Unruhe etwas mit der Finanzierung zu tun hat, die ja sehr wohl relevant ist.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist aber trotzdem eine Frage, die sich im Familienkreis bewegt, wenn der Schwiegervater sagt: Ich glaube nicht, dass die verkaufen wollen!, die Schwiegermutter sagt: Aber ich möchte gerne wissen, wann ich was ausräumen muss! – Das kann so vieles bedeuten. Es ist trotzdem so: Im Familienrahmen hat es offensichtlich eine Diskussion gegeben, wo das Ergebnis Misstrauen war. Ja, das ist aktenkundig. Die Familie war unruhig, das steht drinnen. Die Gründe und die Besprechung, warum die Familie – wer, welches Familienmitglied, auf unterschiedliche Arten – unrund und unruhig war, das ist absolute Privatsphäre, die mit dem Untersuchungsgegenstand meiner Meinung nach nichts, aber auch gar nichts zu tun hat – was in Familienbesprechungen stattfindet.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Das interessiert mich persönlich auch nicht. Dann frage ich anders: Waren Sie unruhig? (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden. – Abg. Hanger [ÖVP]: Frau Verfahrensrichterin, Ihre Aufgabe!)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich bin jetzt der Meinung, Frau Abgeordnete, dass diese wiederholte und ein bisschen insistierende Fragestellung in derselben Sache schon insofern an der Zulässigkeit schrammt, dass ich der Meinung bin, die Auskunftsperson hat es beantwortet. Sie hat gesagt: Es hat damit zu tun. – Mehr kann sie nicht sagen. Und dieses Insistieren - - (Abg. Wotschke [NEOS]: Hat er das gesagt?) – Ja, sie hat - - (Abg. Wotschke [NEOS]: Haben Sie gesagt, dass es - -? Ich glaube nämlich nicht!) – Er hat gesagt, das hat mit der Verspätung des Kaufvertrages zu tun gehabt.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Und mit Fragen der Übersiedlung, Übersiedlungstermin, ausräumen et cetera.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es betrifft aber eben nicht die Finanzierung? – Das war ja die Frage.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nein, es betrifft die Abwicklung am Ende des Tages für die Übergabe des Hauses. (Der Vorsitzende wendet sich an die Verfahrensrichterin.)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Da Kollege Hanger vorhin von Ziffer 12, Beratungstätigkeiten, gesprochen hat, eine allerletzte Frage: Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen zu Beratungstätigkeiten von Christian Pilnacek, nicht nur für Sie persönlich, sondern auch zum Beispiel für die Signa oder René Benko?


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Sie machen jetzt durch das Wort Signa mehrere Felder auf. (Abg. Hanger [ÖVP]: Frau Verfahrensrichterin, das ist schon Ihre Aufgabe! Ich will mich nicht jedes Mal zu Wort melden! – Die Verfahrensrichterin blättert in den Unterlagen.) – Es werden ja jetzt auch Unterlagen gesucht, um fundiert antworten zu können. Es sollen ja keine Schnellschüsse sein, sondern es soll fundiert passieren. (Abg. Hanger [ÖVP]: Ja! Ich schätze Ihre Bemühungen!)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, ich kann meiner Meinung nach nur auf Punkt 12 des Untersuchungsgegenstandes Bezug nehmen: „Nichtbeachtung möglicher Zusammenhänge von Pilnaceks Ableben vor dem Hintergrund seiner Beratungstätigkeiten zugunsten von aktiven oder ehemaligen ÖVP-Amtsträgern sowie allfälliger Versuche, zugunsten von Personen im Umfeld der ÖVP Einfluss zu nehmen.“ Also insofern kann ich so den Zusammenhang nicht herstellen. (Abg.

Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke, zur Geschäftsordnung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Und des Umfelds: Allein die Reaktion des Kollegen Hanger zeigt, dass wir da sehr wohl im Umfeld sind. Ich glaube - - (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist jetzt eine Wertung von Ihnen, in welchem Umfeld sich Herr Abgeordneter Hanger bewegt – als Abgeordneter, Bürgermeister, Privatperson, was auch immer.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das weise ich natürlich zurück. Sie können, Frau Wotschke, gerne einen Untersuchungsausschuss zur Signa einberufen, das steht Ihnen ja alles frei, Sie müssen dafür halt eine Mehrheit finden. Ich bin halt einfach dafür, dass wir im Untersuchungsgegenstand - - (Abg.

Tomaselli [Grüne] – erheitert –: Ich wäre dabei! – Allgemeine Heiterkeit.) – Das überrascht mich jetzt total!


Ich will nur einfach schon auch haben, dass wir uns, da wir einen Untersuchungsgegenstand haben, im Rahmen dessen bewegen. Das ist wohl bitte das Grundlegende der Ausschussarbeit.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Gut, ich sage meine Wahrnehmungen, obwohl es nicht meine Aufgabe ist, den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand herzustellen, sondern diejenige der Abgeordneten: Ich kann mir vorstellen, dass man hier einen Zusammenhang zu ÖVP-nahen Dingen herstellen kann. Das ist aber nicht meine Aufgabe, sondern diejenige der Abgeordneten. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, dann hätte ich aber schon die große Bitte, dass Sie sich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes anschauen, als es darum gegangen ist, ob der Erstentwurf der Freiheitlichen Partei überhaupt der Verfassung entspricht. Dort hält der Verfassungsgerichtshof ganz klar fest, dass es nicht sein kann, dass man mit


der ÖVP verbundene Personen untersucht, sondern man untersucht die Vollziehung des Bundes. Diese Differenzierung ist mir wirklich ein großes Anliegen. (Der Vorsitzende berät sich mit der Verfahrensrichterin. – Die Abgeordneten Hanger [ÖVP] und Wotschke [NEOS] heben die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Da ich auch mehrere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung sehe, da es um Interpretationen geht, um Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, und wir das jetzt in der gebotenen notwendigen Kürze nicht machen können, unterbreche ich jetzt die Sitzung, um die Medienöffentlichkeit auszuschließen. Ich ersuche um eine entsprechende – wie hat das mein Vorgänger immer gesagt? – Stehung, um das Ganze einmal intern zu besprechen (Abg. Tomaselli [Grüne]: Sagen Sie es zum ersten Mal?!), denn die Wortmeldungen gehen jetzt eindeutig durcheinander. Ich möchte hier ein stringentes Vorgehen haben, denn wir sind gerade erst bei der dritten Fragestellerin.


Sitzungs unterb rec hu n g von 10 . 4 5 U hr b i s 1 1 . 00 U hr.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich nehme die medienöffentliche Sitzung wieder auf und ersuche, die Medienvertreterinnen und Medienvertreter wieder hereinzubitten.


Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Verfahrensrichterin. – Bitte.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte ganz allgemein noch mal auf Folgendes hinweisen: Wir haben jetzt ein paarmal gesagt, die Auskunftsperson kann immer antworten, wenn sie das möchte. Ich möchte das in Bezug auf mein Rekapitulieren der Vorgänge in den letzten Untersuchungsausschüssen nochmals dahin gehend präzisieren oder ein bisschen einschränken, indem ich sage, dass das nur Fragen betrifft, die grundsätzlich in den Untersuchungsgegenstand fallen, also Fragen, die zulässig sind, weil sie den Untersuchungsgegenstand betreffen.


Sie können dann innerhalb des Untersuchungsgegenstands, vielleicht weil sie die Privatsphäre betreffen, nicht zulässig sein; das haben wir bereits bei Parteizugehörigkeiten und so weiter ein paarmal gehabt. Aber die Frage war grundsätzlich vom Untersuchungsgegenstand gedeckt, hat dann zum Beispiel – ich weiß es nicht – die Privatsphäre oder ein sonstiges Entschlagungsrecht betroffen, und die konnte dann die Auskunftsperson freiwillig beantworten.


Aber – und ich möchte jetzt ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen – es dürfen solche Fragen nicht dazu dienen, in unzulässiger und verfassungsrechtlich nicht gedeckter Art und Weise den Untersuchungsgegenstand auszudehnen. Das heißt, wir müssen bei der Fragestellung immer vorher prüfen, gehört es dazu oder nicht, und dann kann im Falle einer möglichen Entschlagung freiwillig geantwortet werden, aber nicht, wenn die Frage nicht von vornherein vom Untersuchungsgegenstand gedeckt ist.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke ist als Befragerin am Wort. Bei der letzten Frage, an der sich die Debatte entzündet hat, ist es aus meiner Erinnerung um Geldflüsse gegangen und allenfalls Beratungstätigkeiten, aus denen Geldflüsse erzielt wurden, beziehungsweise auch Beratungstätigkeiten für die Firma Signa.


Können Sie die Frage jetzt selbst auch noch einmal präzisieren, sodass wir erstens beurteilen können, ob sie zulässig ist, und zweitens schauen können, welche rechtliche Möglichkeit die Auskunftsperson hat, sich der Beantwortung unter Umständen zu entschlagen?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also ich hätte in der Stehung wahrgenommen, dass die Befragungslinie durchaus zulässig ist, weil es immer um Beratungstätigkeiten und die Motivfrage geht.


Ich werde die Fragen daher separiert stellen, zuallererst: Haben Sie Wahrnehmungen, dass Christian Pilnacek René Benko beraten hat?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe dazu keine Wahrnehmung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Christian Pilnacek einen anderen Vertreter der Signa-Gruppe beraten hat?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe auch dazu keine Wahrnehmung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wahrnehmungen, dass Christian Pilnacek einen anderen Vertreter einer der Signa verbundenen Gesellschaften beraten hat?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe überhaupt keine Wahrnehmung zu irgendwelchen Beratungstätigkeiten, die Herr Pilnacek für irgendjemanden gemacht hat.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank. Damit ist das erledigt, und ich gebe an Kollegin Tomaselli weiter.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Abgeordnete.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön.


Schönen guten Tag, Herr Stadlhuber, auch von unserer Seite. Kommen wir vielleicht – Ihnen zwar lästig – noch einmal zu diesem Hauskauf zurück. Sie haben vorhin gesagt, Sie haben Christian Pilnacek Anfang Juli getroffen, als Sie vom Weingarten mit den Arbeitsklamotten runtergefahren sind. Ist das korrekt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ja, das ist korrekt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat er dort schon erwähnt, dass er mit Frau Wurm einziehen möchte?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnern kann, hat er es nicht erwähnt. Aber ich bin mir nicht mehr sicher.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Interessante ist, dass sich die laut Aussagen der Frau Wurm vom 14.6. erst zwei Wochen vorher kennengelernt haben. Haben Sie keine Wahrnehmung dazu?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Keine Wahrnehmung dazu.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine Wahrnehmung dazu, gut.


Sie haben vorhin gesagt, die Nervosität oder die Unruhe ist deshalb entstanden, weil die Käuferseite nicht mit dem Vertrag in Erscheinung getreten ist? Ist das so korrekt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also hätte die Käuferseite den Vertrag erstellen sollen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Es kam das Angebot von der Käuferseite, dass sie den Vertrag erstellen, und damit waren wir einverstanden, ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie sind ja sehr versiert im Immobiliengeschäft. Ist das üblich, dass der Käufer den Vertrag über eine Immobilie erstellt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Diese Erfahrung habe ich sehr oft gemacht, ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber mehrheitlich ist es schon umgekehrt, beziehungsweise man einigt sich auf einen Vertreter?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Der Regelfall ist, man einigt sich auf einen. Meistens ist es die Käuferseite, weil die Käuferseite viel mehr Themen damit hat. Der Verkäufer will im Regelfall schauen: Wann kann transaktioniert


werden, wie kann transaktioniert werden? Das ist die Hauptfragestellung eines Verkäufers im Regelfall.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Jetzt würde ich gerne diesen Kaufvertrag einspielen, zumindest den Kaufvertragsentwurf. In dem Fall ist er nicht zustande gekommen. – Vorhalt 2, bitte. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)


Können Sie die Authentizität bestätigen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also ich habe einen vom 17.10. vorliegen. Hier liegt einer vom 16.10. vor. Ich gehe davon aus, dass nicht sehr viel Unterschied sein wird.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Wer hat den Treuhänder ausgesucht? Das ist Herr Harald Stefan, auch hier im Kaufvertrag erwähnt.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das kam alles von der Käuferseite.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das kam alles von der Käuferseite, mhm. In dem Kaufvertrag ist auch angegeben – wir haben es vorhin schon angesprochen – der Kaufpreis von 1,43 Millionen Euro. Und jetzt spielen wir den tatsächlichen Kaufvertrag ein, das wäre Grundbuchurkunde - - Das ist der Kaufvertrag, mit dem dann der Verkauf an einen anderen Käufer tatsächlich zustande gekommen ist. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung, es wird ein Kaufvertrag, ein Dokument, das Aktenbestandteil ist, vorgelegt. Jetzt warten wir einmal das ab, bis das vorliegt, und dann - - (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Edwards.) Aha, das ist jetzt neu vorgelegt. Gut, aber es wird ein Dokument vorgelegt, und dazu wird es Fragen geben. Und dann schauen wir uns die Fragen an. Das ist öffentliches Gut.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aus dem österreichischen Grundbuch habe ich das gezogen. Das ist der Kaufvertrag, mit dem dann der Verkauf an den späteren Käufer tatsächlich zustande gekommen ist. Hier sehen Sie den Kaufpreis: 1,013 – eben 420 000 Euro weniger. Treuhänder bei diesem Kauf war auch Harald Stefan. Wer hat ihn da ausgesucht? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es ist hier jetzt eine öffentliche Urkunde vorgelegt worden, für jedermann einsichtig, auch für die Medienöffentlichkeit, für jeden Bürger dieses Landes, der sich etwas aus der Urkundensammlung, einen Grundbuchauszug oder sonst etwas, holen möchte.


Die Erörterung dieses Vertrages, Fragen dazu treffen mit Abstand die Privatsphäre der Auskunftsperson und, wie ich auch sehe, seiner Familie und auch die des Käufers, der darin genannt ist, wobei ich nicht erkennen kann, wie dieser jetzt in irgendeiner Form mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben sollte. (Abg. Tomaselli [Grüne] hebt die Hand.) Was soll aus einem später, sogar nach dem Ableben des Sektionschefs Pilnacek abgeschlossenen Kaufvertrag an Erkenntnis gewonnen werden, was den Untersuchungsgegenstand betrifft? (Abg. Hafenecker [FPÖ] hebt die Hand.)


Jetzt gibt es dazu Wortmeldungen und Sie können mich da gerne vom Gegenteil zu überzeugen versuchen. – Bitte, Frau Abgeordnete Tomaselli, dann Herr Abgeordneter Hafenecker.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte im Übrigen gar nicht so weit gehen. Ich stelle jetzt gleich die Frage, auf die ich hinauswill, dann können wir gleich geschäftsordnungsmäßig darüber diskutieren.


Ich will überhaupt nicht über den Käufer oder wer das dann gekauft hat, reden. Darum geht es mir gar nicht. Ich will nur das Gesagte vom Herrn Stadlhuber


hinterfragen, das, was er vorhin gerade unter Wahrheitspflicht selber gesagt hat. Darf ich jetzt meine Frage stellen, auf die ich eigentlich hinauswill?


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zuerst noch Abgeordneter Hafenecker, bitte.


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Präsident.


Ich denke schon, dass der Käufer mit dem Untersuchungsgegenstand insofern verbunden ist, als wir in den letzten Sitzungen herausgearbeitet haben, dass er offenkundig als Strohmann fungiert hat. Also den - -


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wer ist der Strohmann bitte, dass wir nur die - -


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Der Herr - - der neue Kauf- - (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Edwards.) – Verzeihung, dann habe ich das falsch verstanden.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es geht jetzt um den tatsächlichen, um den späteren Käufer, und da ist mir die Person, die hier genannt ist, von den Akten her nicht geläufig.


Dann bitte weiter in der Befragung.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Auf was ich hinauswill, Herr Stadlhuber: Sie haben gesagt, die Käuferseite hat den Vertrag erstellt und den Treuhänder ausgesucht. Wenn Sie jetzt aber die beiden Kaufverträge nebeneinander legen, dann sehen Sie, dass die höchstwahrscheinlich vom selben Ersteller kommen. Es ist dieselbe Formatierung, dieselbe Schriftart, alles ist genau gleich? Wer hat denn diesen neuen Kaufvertrag erstellt? (Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Aus meiner Sicht ist diese Frage vom Untersuchungsgegenstand vollkommen losgelöst.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Aber, Herr Präsident, die Auskunftsperson hat jetzt gerade vor 3 Minuten gesagt, die Käuferseite, also Capital, Pilnacek, wer auch immer, hat den Vertrag erstellt – und jetzt lege ich einen Kaufvertrag vor, der ein Jahr später ist, als

Herr Pilnacek schon gar nicht mehr gelebt hat, mit einem ganz anderen Käufer, und es ist genau derselbe Treuhänder, der ja angeblich auch von der Käuferseite ausgesucht worden ist, und der Vertrag hat offenbar komplett dieselbe Schablone. Es ist die Formatierung gleich, alles ist gleich wie beim anderen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Und?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, dann darf ich doch hinterfragen, ob die Aussage vorher richtig war! Darf ich das nicht hinterfragen, ob Herr Stadlhuber vorhin die richtige Auskunft gegeben hat? Ist das nicht hinterfragenswert im U-Ausschuss?


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Sie wollen offensichtlich darauf hinaus, ob seine ursprüngliche Aussage, im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Schweizer Firma und so weiter, dass die Beauftragung eines Notars aus der Sphäre der damaligen Käuferseite gekommen ist - - Diese Aussage hat er getätigt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, die hinterfrage ich jetzt.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, aber der zweite Kauf, der hier stattfindet, mit einer anderen Person auf Käuferseite ist absolut in der Privatsphäre. Also was das für eine Relevanz für den Untersuchungsgegenstand hat, erschließt sich mir trotzdem nicht. Da gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten.


Ich weiß ja nicht die Ableitung, wann - - Hypothetische Antworten, die heute Herr Stadlhuber geben kann, auf die Frage, ob jetzt wer anderer etwas gemacht hat, dass das jetzt für Sie Klarheit bringt, dass vorher gelogen wurde oder jetzt dann wird oder was auch immer, nein - - (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Edwards.)


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, das ist weder hypothetisch, noch unterstelle ich irgendjemandem eine Lüge.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Gut, das nehme ich auch so zur Kenntnis.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Aber wenn ich frage: Wer hat den Vertrag erstellt, die Käuferseite, wer hat den Treuhänder, nämlich Harald Stefan, ausgesucht?, und ein Jahr später kommt es zu einem tatsächlichen Verkauf, und der Kaufvertrag schaut völlig gleich aus und Harald Stefan ist wieder Treuhänder, dann darf ich das doch vorlegen. Wieso soll das nicht zulässig sein? (Abg. Hafenecker [FPÖ] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Sie haben es auch vorgelegt und es ist auch öffentlich ersichtlich, aber für den Untersuchungsgegenstand ist die Frage, wie sich ein Jahr später jemand entscheidet, einen Kaufvertrag erstellen zu lassen, vollkommen unmaßgeblich – vollkommen unmaßgeblich!


Herr Abgeordneter Hafenecker.


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde es insofern erheblich, weil es ja auch die Integrität vom Notar Stefan unterstreicht, dass er eben auch für andere Parteien arbeitet, und sich genau deswegen der Spin vom Kollegen Hanger am Ende des Tages nicht ausgeht.


Und wenn vorher gesagt worden ist, der Notar Stefan ist von Pilnacek oder Pilnaceks Umfeld ausgesucht worden und Herr Stadlhuber hat damit nichts zu tun gehabt, und sich in weiterer Folge herausstellt, dass ein Jahr später die gleiche Liegenschaft verkauft wird und das vom gleichen Treuhänder abgewickelt wird, dann zeigt das ja


nur, dass sich dann Herr Stadlhuber offensichtlich oder der neue Käufer – wir wissen es ja nicht, das ist ja grundsätzlich nicht unspannend – wieder für den gleichen Treuhänder entschieden hat, mit dem er vorher ursprünglich angeblich nichts zu tun gehabt hat. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Aber es sind alles Privatpersonen, die jetzt in diesem Vertrag ein Jahr später aufscheinen.


Bitte, Herr Abgeordneter Hanger.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn ich kurz auf den Kollegen Hafenecker im Rahmen einer Geschäftsordnungswortmeldung replizieren darf: Die spannende Frage bleibt natürlich: Was wusste FPÖ- Abgeordneter und Treuhänder Stefan zum Zeitpunkt der Vertragserstellung? – Mittelherkunft, Geldwäscherichtlinie, das ist die spannende politische Frage.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Hanger, Sie können spannende politische Fragen im Untersuchungsausschuss stellen und die entsprechenden Personen auch laden. Sie kennen ganz genau das Prozedere, wie man Auskunftspersonen für spannende oder weniger spannende Fragen hier in den Untersuchungsausschuss bekommen kann. Das ist Ihnen ja durchaus bekannt, ich glaube, das muss ich jetzt nicht ausführen. – Danke.


Bitte, Frau Verfahrensrichterin.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich bin der Meinung, dass dieser spätere Vertrag mit dem Untersuchungsgegenstand grundsätzlich nichts zu tun hat, dass das die Privatsphäre betrifft. Natürlich kann man auch immer spekulieren, ich kann auch sagen, Herr Stadlhuber hat dieselbe Maklerin, dieselbe - - aber das hat mit unserem Untersuchungsgegenstand gar nichts zu tun. Das ist hypothetisch, hat überhaupt keine fassbare Aussagekraft und ist daher meiner Meinung nach für uns nicht von Bedeutung. (Abg. Hafenecker [FPÖ] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hafenecker.


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke. Auch noch im Rahmen der Geschäftsordnung eine Frage an den Kollegen Hanger: Ist es in der ÖVP üblich, dass ÖVP-nahe Notare oder -Abgeordnete, die Notare sind, dann in der Partei nachfragen, ob sie irgendwelche Verträge abschließen dürfen oder nicht? – Sie dürfen nicht dauernd von sich auf andere schließen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hafenecker! Fragen zur Geschäftsordnung sind an mich zu stellen und nicht an den Abgeordneten Hanger, solange er nicht Vorsitzender im Untersuchungsausschuss ist.


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, das Vergnügen hatten wir schon, danke.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich mache einfach weiter. Jetzt tut sich da eben eine Kaufvertragsdifferenz von 420 000 Euro auf. Frage: Mit wie viel ist das Haus inseriert gewesen? Wissen Sie das noch?


Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ich weiß, ich bin lästig heute, und das an Ihrem Geburtstag, aber ich sitze hier zum Schutz der Auskunftsperson. Noch einmal der Hinweis: Nur weil irgendetwas in einem Grundbuch öffentlich ist – das sagt auch der EGMR –, heißt das noch lange nicht, dass das in einem öffentlichen Forum erörtert werden kann, außer ich ziehe es selber in die Öffentlichkeit. Das ist, glaube ich, der wesentliche rechtliche Unterschied.


Und die finanzielle Gebarung der Auskunftsperson, eine Kaufpreisdifferenz, welchen Notar, Anwalt oder was sonst ich mir aussuche, ist vom Preis - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Das war nicht meine Frage!) Lassen Sie mich ganz kurz ausreden! (Abg.

Tomaselli [Grüne]: Nein!) Es ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, hier den Kaufpreis zu thematisieren. Das wollte ich damit sagen. – Danke.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete, es könnte sein, dass es ein Missverständnis bei der Frage gegeben hat. Frau Abgeordnete Tomaselli, wollten Sie wissen, mit wie viel das Haus inseriert war vor Kaufanbot, also ursprünglich, wie Pilnacek ins Spiel gebracht wurde? (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt.)


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das war die Frage.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Diese Frage, wie dieses Angebot ausgeschaut hat, war bereits Teil der Befragungen beziehungsweise auch Teil des Aktenbestandes. Es geht darum, im weitesten Sinn der Geschäftsordnung oder des Verfahrensgegenstandes, des Untersuchungsgegenstandes, dass es damals einen Preis gegeben hat, zu dem – unter Anführungszeichen jetzt – eine „potenzielle Käuferseite das erwerben wollte“, und dieser Kaufpreis ist - -


Bitte, wenn Sie das sagen können, wie es ursprünglich, also in späterer Folge, nachdem das alles mit Pilnacek und dem ganzen Komplex gescheitert ist – wenn Sie das noch wissen sollten –, um wie viel es damals, bevor Pilnacek gekommen ist, inseriert war. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also soweit ich mich erinnern kann, war das Exposé, das Inserat, im Internet mit 1 450 000 Euro, also um 20 000 mehr wie das Kaufanbot.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Die Frage, die sich mir aber auch noch stellt – Sie haben es ja selber gesagt, ein Kaufangebot ist ja rechtlich bindend –: Wieso Sie gar nicht versucht haben, das gerichtlich durchzusetzen, weil es ging ja - - würde ja dann auch immerhin um 420 000 mehr oder weniger gehen; das ist jetzt nicht unerheblich.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das hat die Auskunftsperson an sich schon zuvor beantwortet, aber vielleicht in kurzen Worten, dass man es noch einmal


wiederholt. Wie gesagt, es ist durchaus Usus im Untersuchungsausschuss, Fragen mehrmals zu stellen.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also wir haben versucht, das Kaufanbot in einem Kaufvertrag durchzusetzen. Wir haben es nicht gerichtlich geltend gemacht, weil dann die Information eines Anwalts, den wir beauftragt haben, kam, dass laut niederösterreichischem Grundverkehrsgesetz eine Schweizer Gesellschaft – also eine Schweizer juristische Person – ein öffentliches Interesse nachweisen muss, dass sie eine Immobilie erwirbt, und da wäre uns kein Grund eingefallen, wo das öffentliche Interesse ist, diese Immobilie zu erwerben. Das war dann auch der Punkt, warum wir gesagt haben, okay, das macht keinen Sinn aus unserer Sicht, dass wir das Thema weiterverfolgen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde ich jetzt gerne die Dokumentennummer 22061 einspielen, Seiten 124, 125. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Die wichtige Stelle ist auf 125.


Es geht um die Textstelle: Das ist die Befragung von Herrn Mattura, der eben gesagt hat, Herr Rauball hätte ihm gesagt, es kam zu Verzögerungen wegen der Pleite von der Sports United in den USA, und Herr Rauball hatte auch ein Unternehmen in den USA und hätte deshalb eine Sofortmeldung machen müssen.


Ich habe jetzt noch mal nachgeschaut, die Signa Holding hat dezidiert am

16. Oktober 2023 die Liquidität endgültig entzogen, was dann infolge zum Krach geführt hat – ein Milliardenkrach –, und am 17.10. war eben dieser Chat mit Herrn Pilnacek, wo es um Misstrauen und Nervosität gegangen ist.


Können Sie das so bestätigen, dass es zu Verzögerungen wegen der Pleite der Signa Sports United gekommen ist?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also ich habe das schon beantwortet. Aus meiner Wahrnehmung kam es zu den Verzögerungen, weil der Kaufvertrag zuerst nicht vorgelegt wurde, weil – soweit ich informiert bin – auch


nicht alle Vorgaben aus der Geldwäscheverordnung und Geldwäscherichtlinie erfüllt wurden.


Ob das tatsächlich ein Verzögerungsgrund war, dazu habe ich keine Wahrnehmung. Ich war ein 25-Prozent-Anteil-Verkäufer, also wo hier ein rechtlicher Zusammenhang besteht, wäre mir unerklärlich, aber ich kann mich nicht daran erinnern.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, in der USA sind sie ein bissel schärfer mit den Geldwäschemeldungen, und bei so Fällen muss man eben sofort Meldung machen – keine Wahrnehmung dazu?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Wahrnehmung wozu genau?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zu dieser Verzögerung wegen der Signa Sports United.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe keine Wahrnehmung dazu, dass es deshalb zu einer Verzögerung kam.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer hat denn von Käuferseite den Kontakt mit der Maklerin gehalten?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Dazu habe ich keine Wahrnehmung. Das müssen Sie die Maklerin fragen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen, wer die Maklerprovision hätte zahlen sollen, oder ob es da eine offene Frage gegeben hat? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: So ist die Frage wahrscheinlich zu allgemein, aber vielleicht kann man es auf eine untersuchungsgegenständliche Person beziehen – die Frage der Bezahlung der Maklergebühr.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Konkret: Um Christian Pilnacek, Anna Polz und Karin Wurm – weil die hätten da ja einziehen sollen – geht es. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich erinnere mich jetzt nicht mehr. Also vielleicht steht es irgendwo dann im Vertrag – müssten wir noch mal nachschauen –, aber aktuell erinnere ich mich nicht mehr daran.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hatten Sie Wahrnehmungen dazu: Herr Rauball hat ja mehrmals, also offenbar auch mehreren Personen, vor seinem Ableben erzählt, dass das nur eine Zwischenfinanzierung war, also dass dieser Kauf nur als Kredit an Herrn Christian Pilnacek diente. Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nein, habe dazu keine Wahrnehmung. Hier ging es um einen Kaufvertrag, und es ist mir nicht erklärlich, was ein Kaufvertrag mit einer Zwischenfinanzierung zu tun hat.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja wenn man es halt verschleiern will. Das ist der springende Punkt halt eben auch bei der Geldwäsche, oder, Herr Stadlhuber?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Habe aber dazu keine Wahrnehmung. Die Geldwäscheprüfung ist über die Maklerin und den Notar erfolgt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie empfanden das auch nicht als seltsam, dass Sie eigentlich ganz andere Ansprechpartner haben als den tatsächlichen Kaufanbieter sozusagen? Das haben Sie nicht als seltsam empfunden? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also für mich ist da jetzt keine besondere Wahrnehmung dahinter, über die unterschiedlichen Auskunftspersonen. Wir haben vorher in der Pause auch kurz noch mal geschaut – aber da müssten Sie bitte wirklich die Maklerin fragen –, ich glaube, dass ich mich erinnern kann, dass Herr


Pilnacek eine Vollmacht bekommen hätte von der ZB Capital, unterschreiben zu dürfen. Aber bitte - - (Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Eine Vollmacht sogar?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das ist zumindest das, was mir jetzt noch eingefallen ist, wie vorher die Unterbrechung war, aber das kann im Detail die Maklerin oder vielleicht auch Herr Stefan sagen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Dann würde ich noch gern zum Themenkomplex Kreutner-Bericht kommen, bitte. Das wäre die Vorlage Abschlussbericht, Seite 70, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Da geht es um die Causa Chalet N. Also konkret wurde ja damals René Benko Bestechung von Amtsträgern vorgeworfen. Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen zu der Einstellung dieses Verfahrens?


(Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich. – Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Es wird die Frage gestellt und ich ersuche Sie auch, zu erläutern, worauf die Frage im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand abzielt. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Gerne – zur Geschäftsordnung!)


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Wie wir vorhin auch bei der Stehung besprochen haben, geht es natürlich insbesondere bei Herrn Pilnacek auch um Motivlagen, und da steht natürlich auch seine Arbeit im Zentrum, beziehungsweise stand ja auch im Raum, dass man versucht hat, Einfluss über ihn zu nehmen, andere werfen vor, dass Pilnacek selber Einfluss auf Ermittlungsverfahren


genommen hat, und diese Motivlage wollen wir natürlich auch erörtern. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson und an den Verfahrensanwalt.)


Die Kreutner-Kommission hat ja auch – ich denke, auch in öffentlichen Stellungnahmen, für jeden einsehbar – deutlich gemacht, dass das Chalet N eigentlich ein besonders krasses Beispiel dafür ist, dass die juristische Ableitung eigentlich mit den Tatsachen nicht wirklich zusammenpasst beziehungsweise dass man dem Weisungsrat, dem man die Einstellung zum Beispiel vorgelegt hat, Informationen entzogen hat.


Wieso frage ich überhaupt die Auskunftsperson? – Natürlich weil sie damals auch im Management der Signa Holding war. Das Chalet N ist dem auch damals als Generalmieterin über die LS Luxury Collection GmbH zuzurechnen gewesen. (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Und nochmals, auch zur Erinnerung: Herr Benko war ja jetzt keine unwesentliche Person in der Signa, und wenn natürlich hier das Verfahren wiederum aufgenommen worden wäre, was die Bestechung von Amtsträgern anbelangt, wäre das natürlich sicher auch für das Geschäft der Signa Holding nicht unbedingt zuträglich gewesen. (Verfahrensrichterin, Verfahrensanwalt und Vertrauensperson beraten sich. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich habe natürlich aus früheren Untersuchungsausschüssen ein gewisses persönliches Vorwissen zu den Vorgängen und der Verfahrenseinstellung um das Chalet N; ich weiß nicht, ob es die Auskunftsperson hat. Meiner Erinnerung nach war das doch ungefähr 2009, 2010, 2011, dass das eingestellt worden ist, das Ch- - (Abg. Tomaselli [Grüne]: 15, 16!) 2015, 2016, aber der Vorgang selber - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Der Vorgang - - Pardon, Entschuldigung, ich wollte Ihnen nicht das Mikro wegnehmen, ich wollte nur sagen: Der Vorgang selber war 2011, da ist die Auskunftsperson ins Unternehmen Signa eingestiegen, und das Verfahren selber war 2015, 2016.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Jetzt ist aber noch für mich die Frage: Wenn wir jetzt eh schon sozusagen sehr großzügig Motivlagen für allfällige Einflussnahmen auf diese Ermittlungen in den Untersuchungsgegenstand hineingenommen und hereingelassen haben, ist jetzt die Frage – wie gesagt, die Vorgänge um das Chalet N sind schon häufig hier in Untersuchungsausschüssen besprochen worden, werden auch in Untersuchungsausschussberichten und Fraktionsberichten behandelt –: Inwiefern könnte etwas, das schon so bekannt war, behandelt wurde, allen bekannt ist, jetzt noch ein Motiv sein, hier Ermittlungen zu beeinflussen? Verstehen Sie?


Das war ja schon alles bekannt, und daher wüsste ich jetzt nicht – oder Sie müssten mir darlegen –, warum das Chalet N ein Motiv sein sollte, die Ermittlungen um den Tod des Christian Pilnacek zu beeinflussen, denn das war ja vor dem Tod schon alles lang und breit bekannt – aus diesem Grund, denn das Chalet N könnte nur Untersuchungsgegenstand sein, wenn es ein potenzielles Motiv sein - - (Verfahrensrichterin, Verfahrensanwalt und Vertrauensperson beraten sich.) – Außer, Sie wollen es beantworten.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Um die Diskussion abzukürzen – auch wenn ich es nicht als Teil des Untersuchungsgegenstandes sehe –: Ich habe dazu keine Wahrnehmung.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gar keine Wahrnehmung? Sie haben das Verfahren nie mit Herrn Benko besprochen, oder es wurde auf der Vorstandsebene besprochen? (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich. – Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)


Keine Wahrnehmung ist eine steile Vorla- - Haben Sie das nie besprochen? (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) Gar keine Wahrnehmung? (Abg. Krainer [SPÖ] hebt die Hand.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Krainer: zur Geschäftsordnung.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde das an und für sich nicht so rasend kompliziert. Die Kreutner-Kommission untersucht mögliche politische Einflussnahme oder Einflussnahme auf Verfahren von Herrn Pilnacek und sagt: Das ist ein Verfahren, wo es womöglich Einfluss gegeben hat; das sind Unterlagen, die dem Untersuchungsausschuss auch von den Ministerien geliefert wurden! Die Abgeordnete fragt eine Auskunftsperson nur, ob sie selber Wahrnehmungen zur Einstellung dieses Verfahrens hat – das ist ja nicht mit einem Vorwurf, mit gar nichts, verbunden –, nur ob die Person Wahrnehmungen zur Einstellung hat. Ich meine, wieso die Pilnacek-Kommission hier sagt: Da gab es womöglich Einflussnahme auf das Verfahren!, das ist eh im Bericht nachzulesen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich danke auch für diesen Hinweis. Ja, es ist richtig, es ist alles hier vorgetragen und sonst was, und meiner Wahrnehmung nach hat die Auskunftsperson gesagt, dass sie dazu, zu diesem ganzen Vorfall, auf den Bezug genommen wurde, auch jetzt mit Erläuterung von Abgeordneten Krainer, keine Wahrnehmung hat.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte es nur noch einmal fürs Protokoll: Es geht dezidiert nicht um die Einstellung, sondern insgesamt um den ganzen Fall: Dazu haben Sie keine Wahrnehmung? – weil nicht, dass wir durcheinanderkommen.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich höre jetzt, dass die Antwort des Herrn Dipl.-Ing. Stadlhuber war: Er hat keine Wahrnehmung zu Einfluss auf das Verfahren oder Einfluss auf die Einstellung des Verfahrens Chalet N – weil das die ursprüngliche Frage war; ich gebe es nur so weiter.


Ihre weitere Frage war jetzt: Haben Sie zu dem ganzen Verfahren keine Wahrnehmung? – Das ist jetzt wieder ein anderer Komplex. Zum ganzen Verfahren Chalet N keine Wahrnehmung: Das ist eine andere Frage, als ob er nur zum Einfluss auf die Einstellung keine Wahrnehmung hatte.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Außerhalb meiner Zeit, weil ich es nämlich anders formuliert habe: Ich habe gefragt, ob er Wahrnehmungen zur Einstellung des Verfahrens hat, nicht zur Beeinflussung der Einstellung.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Das stimmt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich hätte gerne diese Frage beantwortet.

(Zwischenbemerkung der Auskunftsperson.) – Ins Mikro bitte!


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ins Mikro, fürs Protokoll, bitte!


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ja, ich habe dazu keine Wahrnehmung, ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen, wer die Rechtskosten gedeckt hat? Herr Böhmdorfer hat Herrn Benko damals vertreten. Das ist deshalb interessant, weil er das war, der quasi die Schriftstücke mit Post-it zu Frau Marek in die Oberstaatsanwaltschaft gebracht hat. Wer hat die Anwaltskosten gedeckt? (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das führt jetzt so zu weit vom Untersuchungsgegenstand weg.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut. Ich nehme meine Zeit mit. – Danke.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster: Herr Abgeordneter Oberlechner. – Bitte schön.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Ja, vielen Dank.


Grüß Gott, Herr Stadlhuber, vielen Dank fürs Kommen! Es sind ja schon einige Fragen behandelt oder angeschnitten worden, aber ich möchte hier ein bisschen Klarheit hineinbringen beziehungsweise auch selber ein besseres Verständnis bekommen und deswegen noch einmal ein paar Fragen stellen, beim Hauskauf und zu den einzelnen Kontakten ein bisschen nachfragen.


Sie haben ja gesagt, Sie haben zu Herrn Ludes keinen Kontakt gehabt, in keiner Form?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Meine Aussage war, dass ich Herrn Ludes nie gesehen habe. Ob wir jetzt zu der Transaktion E-Mails ausgetauscht haben, ist mir nicht mehr erinnerlich.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Und bei Herrn Rauball ebenso?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Herrn Rauball habe ich nie gesehen, da weiß ich aber, dass wir E-Mails ausgetauscht haben zum Kauf (Abg. Oberlechner [FPÖ]: Definitiv! Okay!), wahrscheinlich auch telefoniert haben oder SMS geschickt haben oder Ähnliches.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Christian Pilnacek haben Sie einmal getroffen – das war bei der Besichtigung im Juli, wo Sie aus dem Forst gekommen sind und ihn dort kurz getroffen haben, über die schöne Wachau gesprochen haben – und sonst nie einen Kontakt zu ihm gehabt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Na, meine Aussage war, dass ich ihn einmal gesehen habe, bei der Besichtigung vor Ort, und dann gab es noch Kontakt mit ihm via Whatsapp oder SMS, wie wir vorhin gesehen haben. (Abg. Oberlechner [FPÖ]: Nein, ja, das ist schon klar!) Ich glaube, ein- oder zweimal mit ihm telefoniert zu haben, aber ich habe ihn dann nicht mehr gesehen. Diese Gespräche waren alle im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Verkaufs.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Haben Sie ihn vor dieser Besichtigung irgendwann einmal getroffen, gesehen, gehört? Nie?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnere, nein.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Okay. Sie haben ja auch gesagt, die gesamte Korrespondenz ist über die Maklerin gelaufen. Dann hätte ich eine Frage dazu: Sie haben ja dann auch in einem Mail geschrieben, Sie haben die Nummer von Herrn Pilnacek von der Maklerin bekommen. Können Sie mir da ein bisschen erklären, wieso Sie ihn dann persönlich kontaktiert haben?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also ich habe nicht gesagt, dass ausschließlich die Kommunikation über die Maklerin gelaufen ist, sondern hauptsächlich – da ist ein Unterschied. (Abg. Oberlechner [FPÖ]: Hauptsächlich, okay!)


Es ging dann am Ende des Tages um Fragestellungen: Wann übergibt man, mit welchem Zustand übergibt man, welche Möbel räumt man aus, welche Möbel bleiben drinnen, werden nachher genutzt? – Das sind Fragen, die die Maklerin nicht beantworten kann, sondern die habe ich dann direkt übernommen.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Ist klar, ja. Können Sie mir vielleicht noch ein bisschen diesen Spagat, diesen Konnex zwischen der ZB Capital und Herrn Pilnacek erklären? Weil: Im Kaufvertragsentwurf steht ja eben die Firma – das haben wir heute eh schon gehört –, Sie haben aber dann mit Herrn Pilnacek über die Details gesprochen. War das für Sie nicht irgendwie ein bisschen merkwürdig oder war Ihnen das egal – oder wie kann ich das verstehen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also nachdem bei der Erstbesichtigung – zumindest aus meiner Wahrnehmung – im Juli auch Herr Pilnacek involviert war, ist es mir in keiner Weise merkwürdig vorgekommen, dass er dann auch im Abschluss beim Kaufvertrag und bei solchen Details involviert war.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Ja aber Sie sind Immobilienexperte –

das ist ja unbestritten –: Wenn eine Diskrepanz zwischen dem Käufer – oder in den


Papieren, also im Kaufvertragsentwurf – und dann Ihrem Kontakt als Käufer ist: Das hat Sie überhaupt nicht tangiert?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Welche Diskrepanz meinen Sie?


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Na ja, die Schweizer Firma, die hier kaufen wollte, und Sie führen die Gespräche bezüglich Räumung und Co und die Übergabe des Hauses mit Herrn Pilnacek.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe eingangs und vorher schon gesagt, dass die Information da war, dass möglicherweise Herr Pilnacek mit einer der Ihnen sehr bekannten Damen dieses Haus auch nutzen will. Und wenn man dann fragt: Welche Möbel?, oder: Was bleibt im Haus drinnen?, dann - - Ich weiß jetzt nicht mehr, ob das von Herrn Rauball so weitergeleitet wurde, dass ich das direkt mit ihm abstimmen soll, aber es kam mir in keiner Weise verwunderlich oder merkenswert oder irgendwie vor.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Ja, aber im Kaufvertrag steht trotzdem nicht Herr Pilnacek, oder?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe noch nie einen Kaufvertrag gesehen, wo ein Mieter oder ein Nutzer drinnen steht – kenne ich nicht –

, sondern ein Käufer.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Also für Sie – zusammenfassend – war Herr Pilnacek der Käufer und Ihre Ansprechperson? (Abg. Hanger [ÖVP]: Geh bitte, pass einmal auf!)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Die ZB Capital hat ein Kaufangebot gelegt und die ZB Capital hätte einen Kaufvertrag unterschrieben. Daher ist der Käufer eine Schweizer Gesellschaft namens ZB Capital AG.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Okay, das war mir schon klar, deswegen formuliere ich es ein bisschen anders: Deswegen haben Sie kurz vor dem


Vertrag eben mit Herrn Pilnacek zu Details des Abschlusses gesprochen? (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]. – Ruf: Lass ihn einmal ausreden!) – Ja, das wäre nett.


Weil Sie ihn als Nutzer betrachtet haben, als Käufer – oder haben Sie die Rolle des Herrn Pilnacek bezüglich des Hauses gar nicht weiter hinterfragt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe auch vorher schon gesagt – soweit ich jetzt in der Pause noch einmal in den Unterlagen nachgeschaut habe und wenn ich mich wirklich richtig erinnere; aber bitte da die Maklerin zu fragen –: Es war möglicherweise auch geplant, dass Herr Pilnacek eine Vollmacht bekommt, diesen Kaufvertrag zu unterschreiben. (Ruf: Aha, okay!) – Habe ich auf die Frage der Frau Tomaselli gesagt, ja.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Vielleicht noch ganz kurz: Sie haben gesagt, die Info kam von der Maklerin, dass Herr Pilnacek eventuell für die Schweizer Firma eine Vollmacht hatte. Ist das korrekt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnere, ja.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Okay, danke einmal.


Sie haben in Ihrem Eingangsstatement gesagt, Frau Polz hat Sie bezüglich des Hauskaufes kontaktiert. Ist das direkt über Sie, über die Maklerin - - Wie ist das passiert und wann war das noch einmal genau?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also Frau Polz hat mich direkt kontaktiert – kannte ja die Maklerin damals noch nicht, aber sie kannte mich in dem kleinen Ort Rossatzbach. Wie war jetzt die weitere Frage?


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Wann war das noch einmal genau?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nachdem diese Besichtigung irgendwann Anfang Juli war: zwei Wochen vorher, drei Wochen vorher – ich weiß es nicht genau.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Also irgendwann Juni, Juli?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Juni, ja.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Darf ich fragen, als was Frau Polz hier aufgetreten ist, als Käuferin oder für Freunde interessiert? Unter welchem Titel ist sie an Sie herangetreten?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnere, hat Frau Polz gemeint, sie hat einen Interessenten oder eine Interessentin – weiß ich nicht mehr, wie sie es von der Geschlechterzuordnung her genannt hat – für dieses Haus. Daher habe ich die Kontaktdaten von Frau Polz an die Maklerin weitergegeben und die Maklerin gebeten, mit Frau Polz den Kontakt aufzunehmen und alles Weitere zu besprechen.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Okay. Ich finde es nämlich nur ein bisschen spannend, weil Herr Pilnacek und Frau Wurm sich ja erst seit 14. Juni 2023 kannten – deswegen frage ich so nach.


Anna Polz hat auch in ihrer Zeugeneinvernahme vom 4.12.2025 angegeben, dass Sie und Frau Karin Wurm Herrn Pilnacek am Morgen des 20.10.2023 zuerst im Haus in Rossatzbach gesucht hätten. Da kann ich auch gerne eine Vorlage dazu machen. Das ist das Dokument 1319, Seite 5, die Zeugeneinvernahme von Anna Polz, ganz am Ende. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Seite 5, ja. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Vielleicht lese ich es kurz vor. Es ist nur der kurze Absatz darin:


„Danach sind wir gegen 7.45/8.00 Uhr ins Auto gestiegen und haben nach Christian PILNACEK gesucht. Als erstes sind wir nach Rossatzbach gefahren, wo sich das Haus befand, das WURM und PILNACEK kaufen wollten, da wir dachten, ihn möglicherweise dort anzutreffen. Das war ca 2-3 Minuten mit dem Auto entfernt.

Wir sind dann ausgestiegen und haben dort gesucht und ihn nicht dort gefunden.“


Haben Sie irgendeine Erklärung, irgendeine Wahrnehmung dazu, wieso das genau dort bei Ihrem – noch Ihrem – Haus gewesen sein könnte?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich höre das jetzt zum ersten Mal, bin etwas verwundert darüber, habe aber dazu keine Wahrnehmung.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Können Sie mir vielleicht sagen: Hatte Herr Mag. Pilnacek schon einen Schlüssel für Ihr Haus?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnern kann, gab es zu diesem Zeitpunkt keinen Schlüssel für ihn.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Keinen Schlüssel. Er hat sich auch sonst nicht irgendwann dort am Grundstück öfters aufgehalten? Wissen Sie da was oder gar nichts dazu?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Das Grundstück ist nicht gesichert, ist nicht eingezäunt, es kann jedermann dieses Grundstück betreten – oder konnte betreten; wie es jetzt ist, weiß ich nicht. Ob er dort war, weiß ich nicht.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Aber bei der Besichtigung war er natürlich im Haus drinnen? (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist eine schwierige Frage, aber man kann sie beantworten.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich nehme an, aber ich habe dazu keine Wahrnehmung, ob er wirklich auch drinnen war.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Okay. Dann abschließend vielleicht noch dazu: Hatten andere Personen außer Ihrer Familie und der Maklerin noch einen Schlüssel zu diesem Haus oder niemand?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nachdem nach dem 20. Oktober auch die Zusage von Herrn Rauball da war, dass er dieses Haus weiter kauft – und er


hat das laut meiner Wahrnehmung auch Frau Wurm so mitgeteilt –, hat dann kurzfristig eine Zeit lang Frau Wurm einen Schlüssel gehabt, weil sie mit einem Maler das Haus betreten hat – oder wollte, oder hat; weiß ich nicht genau –, um auszumessen, für ein Angebot, was das Ausmalen kostet. Da hatte sie kurzfristig von der Maklerin einen Schlüssel bekommen. Aber das war alles nach dem 20. Oktober.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): War alles nach dem 20. – Okay, danke. Dann nehme ich die Zeit mit.


Zweite Fragerunde


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zweite Fragerunde: Herr Abgeordneter Hanger.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Dipl.-Ing. Stadlhuber, wie mir jetzt eigentlich erst seit wenigen Stunden bekannt ist, hat ein FPÖ-Abgeordneter und gleichzeitiger Notar – das möchte ich betonen; er war in seiner Rolle als Notar tätig – eine nicht ganz unwesentliche Funktion im Zuge dieser Vorbereitungen für diesen Hausverkauf.


Können Sie uns für den Untersuchungsausschuss noch einmal die Rolle des Treuhänders erklären?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also unabhängig von diesem Hausverkauf ist grundsätzlich die Rolle des Treuhänders die: Der sichert ab, dass das Geld erstens einmal allen Geldwäscheprüfungen, die vorgeschrieben sind, standhält. Dann kommt der Kaufpreis plus alle Nebengebühren, die zu tätigen sind – Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr – auf ein Treuhandkonto. Dann kommt es zur Unterschrift des Kaufvertrags – oder es wird der Vertrag vorher unterschrieben – und kurz darauf kommt es zur Überweisung des Geldbetrags auf ein Treuhandkonto.


Grundsätzlich ist der Sinn des Treuhandkontos, dass die Übergabe des Objektes, in dem Fall des Hauses, erst zu dem Zeitpunkt erfolgt, wo auch wirklich das Geld am


Treuhandkonto liegt – und wenn alle Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind, dann kann der Treuhänder das Geld auch auszahlen.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich halte fest, dass der FPÖ- Abgeordnete und Treuhänder intensiv in diese Transaktion eingebunden war.


Ich nehme meine Zeit in die nächste Fragerunde mit. Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Auer. Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.

Herr Stadlhuber, ich weiß, wir gehen sehr ins Detail, aber mich würde tatsächlich noch einmal das Gespräch mit Herrn Pilnacek vor Ort bei der Besichtigung im Juli 2023 interessieren. Sie sind dort hingekommen. Wie ist dann dieses Zusammentreffen vonstattengegangen? Was ist da tatsächlich geschehen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also soweit ich mich erinnern kann: Ich darf noch einmal erläutern und erörtern, dass eben Frau Polz mit der Maklerin einen Besichtigungstermin abgestimmt hat. Offen gesagt hat mich das dann wenig tangiert, dass es diesen Besichtigungstermin gab; ich war im nahegelegenen Wald/Weingarten. Dann hat mich die Maklerin angerufen und hat gemeint: Da sitzt jemand im Garten, den könntest du kennen!


Ich habe alles liegen und stehen lassen, bin runtergefahren, bin in den Garten gegangen – sah jemanden, den ich aus der medialen Wahrnehmung gekannt habe, aber nicht sofort zuordnen konnte, wer diese Person denn ist. Dann hat er sich vorgestellt und dann war mir auch klar, dass es sich hier um den Sektionschef Mag. Pilnacek handelt.


Dann haben wir über die Wachau gesprochen, über die Schönheit der Wachau, seinen Bezug hierher und – glaube ich, wenn ich mich richtig erinnere – dass er viel Zeit hier verbringt oder Ähnliches. Ich habe zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, dass er hier auch scheinbar teilweise gelebt hat – war mir nicht in Erinnerung.


Währenddessen haben die Damen mit der Maklerin das Haus besichtigt, Frau Wurm war auch anwesend. Dann sind die rausgekommen. Wie es dann weitergegangen ist, weiß ich nicht. Die Maklerin hat wieder übernommen, ich bin wieder in Wald und Weingarten gefahren, um meiner Arbeit nachzugehen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das heißt – Sie haben jetzt erwähnt –, Frau Wurm war auch dabei. War Frau Polz bei dem Besichtigungstermin auch dabei?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ja.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay. Was für einen Eindruck haben Sie von den dreien gehabt? Also ich will jetzt nicht zu sehr ins Private gehen, aber nachdem wir wissen, Frau Wurm und Herr Pilnacek haben sich erst ein paar Tage davor kennengelernt – und dann sind sie schon auf Hauskaufsuche? Haben die gewirkt wie ein gemeinsames Paar, das ein Haus kaufen möchte? (Abg. Hanger [ÖVP]: Was heißt

„gewirkt wie ein gemeinsames Paar“? – Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin

Edwards.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also ich habe dort - - (Die Verfahrensrichterin wendet sich an die Auskunftsperson.)


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay, ich kann die Frage zurückziehen.


Wie hat Herr Pilnacek gewirkt? War er zuversichtlich? Er war jetzt schon seit, glaube ich, zwei Jahren suspendiert. Was für einen Eindruck hat dieser Mensch auf Sie gemacht, auch wenn Sie ihn vorher nicht gekannt haben?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also nachdem ich aus der Immobilienbranche komme und schon viele Transaktionen mitgemacht habe, habe ich keine Wahrnehmung – keine großartige – bei einer Erstbesichtigung, weil es bei einer Erstbesichtigung im Regelfall darum geht: Gefällt mir das, entspricht das dem, was im Exposé drinnen steht, kann ich mir vorstellen, dieses Haus oder diese Wohnung oder diese Immobilie entsprechend zu nutzen?


Ich habe da keine besondere Wahrnehmung. Ich wusste nicht, wann die einander kennengelernt haben. Ich habe Frau Wurm vorher nie gesehen, nicht gekannt, kannte von niemandem von den drei Personen das familiäre Umfeld oder Ähnliches – keine besondere Wahrnehmung dazu.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung, wer von den dreien so der Hauptantreiber, -treiberin war, das Haus zu kaufen? War das Herr Pilnacek, Frau Polz, Frau Wurm? Wer hat da vielleicht das größte Interesse gehabt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also ich habe jetzt keine Wahrnehmung, wer da sozusagen die treibende Kraft Anfang Juli war. Infolge war dann, soweit ich das von der Maklerin weiß, mehr Kontakt mit Frau Wurm. Nach dem

20. Oktober war – wie soll ich jetzt sagen – Frau Wurm verzweifelt, dass sie nicht mehr weiß, wo sie wohnen kann. Angeblich hat sie irgendwo ausziehen müssen oder Ähnliches. Also die war dann, wie gesagt nach dem 20. Oktober, meiner Wahrnehmung nach, schon eine der treibenden Kräfte, dass diese Transaktion noch vonstattenging. Daher hat sie auch von der Maklerin kurzzeitig den Schlüssel bekommen, um ein paar Abmessungen im Haus zu machen oder Ähnliches.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Danke.


Sie haben dann am 17. Oktober mit Herrn Pilnacek telefoniert, wie wir eh schon gehört haben. Das hat 9 Minuten gedauert. Um was ist es da bei diesem Telefonat im Detail gegangen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe das vorhin schon erwähnt: Soweit ich mich erinnern kann, ging es um ein paar Randdetails zum Kaufvertrag, im Wesentlichen aber – was für mich entscheidend war – um die Fragestellung: Wann wird jetzt beim Notar unterschrieben und wann erfolgt die Übergabe des Objektes – wenn dann natürlich auch der Kaufpreis am Treuhandkonto ist?


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Wie waren da die Auskünfte von Herrn Pilnacek – Sie haben ja in den Chats geschrieben: Die Familie ist ungeduldig und

„misstrauisch“! –, oder hat er da versucht, Ihre Ungeduld und Ihr Misstrauen quasi auszuräumen, und wie hat er das getan?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: In einer betonten Sachlichkeit. Es war ein sehr sachliches Telefonat: Frage, Antwort. – Keine besondere Wahrnehmung sonst dazu.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Also auch die Stimmung des Herrn Pilnacek war für Sie ganz natürlich, normal (Auskunftsperson Stadlhuber: Normal, ja!), unaufgeregt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnern kann, ja.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): War da Ihre Wahrnehmung, okay.


Sie haben gesagt, Sie haben Anna Polz natürlich schon gekannt. Es hat das Gespräch im Juni als Anbahnung für die Besichtigung gegeben. Hatten Sie dann nach dem Tod von Herrn Pilnacek auch noch Kontakt mit Frau Polz – in Zusammenhang mit dem Tod von Herrn Pilnacek oder dem Hauskauf?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnern kann, hatte ich dann keinen Kontakt mehr – Entschuldigung, o ja, doch, doch: Am Todestag gab es Kontakt.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): In welcher Weise, wenn ich fragen darf?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: An diesem Freitag, dem

20. Oktober, war geplant, am späten Nachmittag einen Besichtigungstermin im Haus noch zu machen, wo man – ganz konkret schon damals, mit Post-its – festlegt: Welches Möbelstück soll drinnen bleiben, welches Möbelstück soll bis zur Übergabe raus?


Dann war natürlich unklar, am 20. in der Früh, und da habe ich mit der Maklerin korrespondiert: Was machen wir jetzt? Der Termin war ja geplant – soweit ich mich erinnern kann – zwischen Frau Polz, Frau Wurm und Herrn Pilnacek. Soweit ich mich erinnere, haben wir damals gesagt: Okay, jetzt lassen wir einmal ein paar Stunden vergehen! – War ja alles ein Drama, auch in der - - vor allem in der medialen Wahrnehmung für uns, wir haben ja sonst keine Wahrnehmung gehabt. Ich war mit Sicherheit nicht vor Ort, sondern im Büro. Und dann hat, ich glaube, die Maklerin eine der beiden Damen kontaktiert, ob denn dieser Termin überhaupt stattfinden soll.

Meine Erwartungshaltung war, dass dieser Termin aufgrund des Dramas nicht stattfinden wird. – Der Termin hat stattgefunden.


Wir sind dann am frühen Abend des 20. Oktober - - Auf jeden Fall waren dabei Frau Polz und Frau Wurm. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob die Maklerin dabei war, ich glaube, die hatte einen anderen Termin irgendwo. Wir sind dann auf jeden Fall zu dritt – ich glaube jetzt einmal, zu dritt, ohne Maklerin – durchs Haus gegangen. Und eine sehr verweinte und sehr betroffene Frau Wurm hat dann immer mit den Pickerln - - oder hingedeutet: Dieses Möbelstück soll bleiben, dieses Möbelstück soll bitte rauskommen. Das hat eine Zeit lang gedauert. Man hat sein Bedauern oder ich habe mein Bedauern ausgedrückt.


Sie können sich vorstellen, dass das kein lustiger oder kein angenehmer Termin ist, so etwas zu machen, aber sie war da sehr zuversichtlich, dass diese Transaktion – unabhängig von dem Ereignis am 20. oder in der Nacht von 19. auf den 20. – stattfinden wird.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Wie hat Frau Polz bei diesem Termin am 20. am Abend gewirkt? Also wenn man sich überlegt: Die haben in der Früh noch nach Herrn Pilnacek gesucht, haben dann die Leiche aufgefunden und dann am Abend Pickerl geklebt auf die Möbelstücke. In welcher Verfassung war Frau Polz am 20. am Abend?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Sehr ruhig. Sie war sehr ruhig. Ich interpretiere das wie eine Art Schockzustand.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Jetzt rein von meiner Logik her: Haben Sie dann die beiden Damen gefragt bezüglich Herrn Rauball oder der ZB Capital oder quasi, da Herr Pilnacek da jetzt natürlich keine Rolle mehr spielen kann, wie das jetzt weitergeht? Also wurde da irgendetwas diskutiert oder abgeklärt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob ich nachgefragt habe. Es wäre auch ehrlich gesagt ein bisschen pietätlos, wenige Stunden danach schon wieder sozusagen ans Geschäft zu denken, wenn Sie das meinen, an eine Transaktion.


Meine Erinnerung ist, dass Frau Wurm gesagt hat, dass sie hofft, dass das weitergeht. Dann hat wieder die Maklerin die Gespräche mit Herrn Rauball übernommen. Herr Rauball hat dann irgendwann auch gegenüber der Maklerin zugesagt, dass er zu dieser Transaktion steht. Ja.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Mhm. Also sehr interessante, auch neue Informationen.


Herr Stadlhuber, haben Sie - - Also Herr Harald Monschein war unseres Wissens einmal Mieter in einem der Gebäude auf dem Grundstück. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich weiß nicht, wer Herr Monschein ist.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Herr Monschein ist ein Bekannter von Anna Polz und war dann auch in die Auswertung oder halt in die Sicherung des Laptops am Anfang involviert. (Die Auskunftsperson wendet sich an den Verfahrensanwalt.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Und hat, nur um es klarzustellen, gesagt, er hat dort auf diesem Grundstück ein Haus gemietet gehabt. Irgend so etwas hat er gesagt, gell?


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ja, der hat das selbst gesagt, genau – von 2013 bis 2019.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Okay. Ich muss ein bisschen ausholen: Das Grundstück, auf dem das Haus steht, um das es hier die ganze Zeit geht, wurde 2008, glaube ich, angekauft. Der Ankauf hat stattgefunden, indem der Teil, den wir dann genutzt haben, von einem anderen Grundstück herausgetrennt wurde. Auf dem verbleibenden Haus war noch ein Eigen- -, also der Verkäufer damals, 2008, hat dann dort noch gewohnt. Und im Zuge des Ankaufs – ich sage jetzt – unseres Grundstückes, damit wir dann das Haus bauen können, haben wir auch ein Vorkaufsrecht für dieses alte Haus im Kaufvertrag und auch im Grundbuch eintragen lassen.


Dann kam es - - Jetzt weiß ich nicht mehr genau, wann dieses Haus gekauft wurde. Das hat aber nicht mehr die Familie gekauft, sondern das war dann ein Investment von mir. Ich habe eine Hausverwalterin beauftragt, die hat es dann vermietet. Ich habe mit dem Mieter nie Kontakt gehabt, aus einem ganz einfachen Grund: Ich wollte nicht, dass der Mieter weiß, dass ich daneben wohne. Ich weiß auch gar nicht, ob er das gewusst hat, denn der soll sich über alle Themen, die ihm nicht passen, mit der Hausverwaltung auseinandersetzen und nicht mit mir. Ich will die paar Tage, die ich im Jahr dort bin, meine Ruhe haben.


Wenn das dieser Herr Monschein war, dann wird das so gewesen sein.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay, danke schön.


Dann hätte ich noch eine Frage: Sagt Ihnen der Name G. S.2 etwas?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nein. Ah - - (Die Auskunftsperson atmet geräuschvoll aus.)


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Gar nichts? Er war auch in Kontakt mit Herrn Pilnacek, auch in den Tagen und Wochen vor seinem Ableben.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: G. S.?


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): G. S..


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Sagt mir jetzt nichts, nein.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Dann hätte ich noch eine Frage: Herr Pilnacek hat ja leider in der Nacht, bevor er verstorben ist, eine Geisterfahrt angetreten.

Haben Sie dazu irgendeine Wahrnehmung?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nein, nur das, was in den Medien wahrzunehmen war.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay.


Dann würde ich gerne wieder an Kollegen Krainer übergeben. – Danke schön.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann ist er auch am Wort.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Stadlhuber, Sie haben vorher gesagt, dass die Verzögerung wegen Möbelstücken und wegen irgendwelcher Geldwäschefragen war.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Na, die Verzögerung war, weil der Kaufvertrag nicht rechtzeitig kam, weil es war ja schon ein früherer Übergabezeitpunkt, nämlich Ende Oktober, geplant. Und wenn ich mich richtig


2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit G. S. anonymisiert.


erinnere, sind nicht alle Unterlagen zum Thema Geldwäsche aus der Schweiz von dieser ZB Capital gekommen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dann haben Sie gesagt, dass es ein Grundverkehrsgesetz in Niederösterreich gibt, das ein öffentliches Interesse - - Und da sind Sie oder die Zuständigen aber erst im Jänner draufgekommen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Jetzt kann man diskutieren, ob das die Aufgabe des Notars ist, da draufzukommen – für eine Privatperson, auch wenn man im Immobilienbereich ist, war es für mich etwas Neues –, dass es zwar eine Privatperson in dem Fall aus der Schweiz kaufen kann, aber keine juristische Person. Wir haben, wie gesagt, einen Anwalt beauftragt, um mit dem abzuschätzen: Kann man das Kaufanbot rechtlich durchsetzen oder nicht?, und der hat uns dann darüber informiert, dass dieses niederösterreichische Grundverkehrsgesetz ein öffentliches Interesse für den Fall, wenn eine Schweizer Gesellschaft kauft, vorsieht.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Herrn Harald Stefan vor dieser angebahnten Transaktion gekannt?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nein. Also ich habe ihn gekannt, weil er - - also medial wahrgenommen, persönlich habe ich ihn nicht gekannt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und stimmt das, dass er dann ein paar Monate später beim tatsächlichen Verkauf der Liegenschaft der Notar war? (Der Verfahrensanwalt wendet sich an die Auskunftsperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Es steht auf der öffentlichen Urkunde drauf, ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat den auch damals der Käufer ausgesucht?


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Die Frage ist jetzt nicht mehr zulässig, weil sie nicht mehr zum Untersuchungsgegenstand gehört.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, ich hätte da nur einen Widerspruch in der Aussage gesehen, deswegen.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, und?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte nur ein bisschen einen Widerspruch aufklären, den ich wahrgenommen habe.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Fragen sind zum Untersuchungsgegenstand zu stellen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eh, eh, eh, aber ich meine, zu seiner Aussage hier - -


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ob etwas ein Widerspruch ist oder ob Sie das glauben oder nicht, ist einfach eine Frage einer Würdigung, aber nicht Gegenstand einer unterstellenden Frage, sagen wir es so.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe aber keine unterstellende - -


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Potenziell unterstellenden Frage.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, ich war nur ein bisschen verwundert, weil die Auskunftsperson gemeint hat, dass der Notar vielleicht zuständig ist für das Grundverkehrsgesetz. Ich hätte das eher der Immobilienmaklerin unterstellt.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Das sind jetzt, glaube ich, Rechtsfragen, die wir hier nicht im Detail klären müssen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eh, und dann war halt: Na ja, wenn ich erfahre, vielleicht hätte der etwas anderes machen sollen, wieso bestelle ich den dann?

Also - -


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist vollkommen richtig. Sie haben sich jetzt selbst Fragen gestellt. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, ja, ja, okay!) Ich bitte aber um Fragen an die Auskunftsperson, die zulässig sind.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil Sie gesagt haben, Ihres Wissens waren nicht alle notwendigen Unterlagen, um Geldwäschebestimmungen quasi zu erfüllen, aus der Schweiz eingelangt. Um welche ist es hier Ihrer Erinnerung nach gegangen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe dazu keine Erinnerung mehr, weil da müssen Sie den Notar fragen, welche er angefordert hat, welche er bekommen hat und welche nicht. Ich habe nur gewusst, dass der Vertrag zu einem gewissen Zeitpunkt nicht unterschrieben werden kann, weil noch nicht alle Informationen da waren.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War Ihnen bewusst quasi Verhältnis Pilnacek, Rauball und diese Schweizer Gesellschaft und Herrn Ludes, in was für einer Beziehung die zueinander stehen?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich glaube, ich habe es schon ein paarmal erörtert, ich versuche es noch einmal: Der Zusammenhang zwischen der

ZB Capital und Herrn Ludes war klar, der war dort der Verwaltungsratspräsident. Die Auskunft, die von der Maklerin kam, ist, dass diese Gesellschaft mehrheitlich oder in welchem Anteil auch immer oder zur Gänze Herrn Rauball gehört, daher war dieser Zusammenhang auch klar.


Jetzt fehlt noch der Zusammenhang zu Herrn Pilnacek in der Situation: Soweit ich mich erinnern kann und die Auskunft der Maklerin – irgendwann nach der Besichtigung und natürlich bevor das Kaufangebot kam – war, dass ein Käufer gesucht wird, dass jemand gesucht wird, der das Objekt kaufen soll. Wie das abgelaufen ist? – Da war ich nicht involviert und da war ich nicht dabei, da muss man die Maklerin fragen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, die Beziehung zwischen Herrn Pilnacek und Herrn Rauball war Ihnen nicht klar; Rauball, Firma Ludes war Ihnen klar?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ab dem Zeitpunkt der Legung des Kaufangebotes war mir der zweite Teil Ihrer Frage zur Beziehung klar, der erste Teil hat sich dann über die laufende Rückfrage mit der Maklerin ergeben.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und Ihrer Erinnerung nach war geplant, dass Herr Pilnacek eine Vollmacht bekommt, dass er im Namen der Schweizer Firma unterschreiben kann?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Wenn ich mich richtig erinnere, war das so, ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, Ihrer Erinnerung nach, das ist schon klar, ja. Mhm.


Ist zwischen Ihnen und der Immobilienmaklerin jemals die Frage von sogenannten undurchsichtigen Firmenkonstruktionen, die ja ein Geldwäschemeldetatbestand sind, thematisiert worden?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Wir haben einen Handelsregisterauszug von dieser ZB Capital – also die Maklerin hat den angefordert, der liegt uns auch vor. Daraus war jetzt nicht erkennbar, dass da irgendwelche – wie haben Sie es genannt? – undurchsichtigen Konstrukte waren; ist rein aus dem Handelsregisterauszug aus der Schweiz nicht erkennbar gewesen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, ja, nein, aber Pilnacek und die Verbindung dorthin war unklar oder undurchsichtig, und damit habe ich eine undurchsichtige

Kon- - Aber es geht ja nur darum, ob das Thema war, dass es quasi Meldetatbestände für Immobilienmakler und für andere gibt, unter anderem bei Überzahlung, Unterzahlung, Bargeldzahlung oder undurchsichtigen Konstruktionen, ob das Thema in Gesprächen war. (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnere, war es in den Gesprächen kein Thema.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke schön.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke. – Bitte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident.


Vielen Dank für Ihre bisherige Aussage, die sehr umfassend war. Ich habe eine Nachfrage, nämlich zur Vollmacht: Was war der Umfang der Vollmacht?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Keine Wahrnehmung dazu. Ich habe nur, wenn ich mich richtig erinnere, gehört, dass er eine Vollmacht - - meiner Wahrnehmung für die Unterschrift am Kaufvertrag.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ah, Sie haben es gehört?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe die Vollmacht nie gesehen, ich habe gehört, dass es die geben soll, ja, oder dass er beauftragt werden soll.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Okay. Ich dachte, Sie hätten sie - -, weil Sie haben vorher gemeint, Sie haben etwas durchgeschaut.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Nein, nein, ich habe eine Vollmacht nie gesehen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann eine Nachfrage dazu: Es gibt einen Mailverkehr vom 17.10., da schlagen Sie vor, dass Sie in die Schweiz kommen für die Unterfertigung. Wenn Mag. Pilnacek eh eine Vollmacht hat – ein Telefonat –, wenn Mag. Pilnacek eine Vollmacht hat und unterschreiben darf - -


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Würden Sie das bitte vorlegen?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben wir nicht. Dann frage ich anders: Wo sollte es unterfertigt werden?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnern kann, war immer geplant, dass wir in Wien unterschreiben.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Okay, gut. Danke.


Eine Sache, die ich nicht ganz verstehe – das ist jetzt mehr für das Protokoll, weil das ganz oft vorkam, dass man nach dem Grundverkehrsgesetz eine Genehmigung bräuchte –: Nach der niederösterreichischen Grundverkehrsverordnung sind Schweizer Gesellschaften und Schweizer Personen den Österreichern gleichgestellt. (Auskunftsperson Stadlhuber: Ja!) Das heißt, da würde ich nur rechtlich festhalten, dass das für mich nicht ganz klar ist. Aber das will ich nur gesagt haben, keine Frage dazu. (Die Auskunftsperson nickt.)


Vielen Dank für Ihre Aussage.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Stadlhuber, ich habe nur eine Frage: Würden Sie mir freiwillig unter Wahrheitspflicht Fragen beantworten über Verstrickungen zwischen der Signa und der Politik? (Abg. Krainer [SPÖ]: Nein! Nein!

Einfach Nein! – Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Bis dato waren alle Aussagen freiwillig hier.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber darf ich Sie fragen zu Verstrickungen zwischen der Politik und der Signa, der BIG? (Die Auskunftsperson wendet sich an den Verfahrensanwalt.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wenn Sie auf Freiwilligkeit allein anspielen, würde ich Herrn Stadlhuber vielleicht nachher noch auf einen Kaffee einladen.


Seitens des Vorsitzes wird auf jeden Fall darauf Wert gelegt, dass Fragen hier grundsätzlich auch zum Verfahrensgegenstand gestellt werden, und Fragen, die den Lebensbereich eines noch so jungen oder älteren Lebens oder sonst irgendwas betreffen, auch wenn sie freiwillig beantwortet würden, müsste ich auch aus Gründen der Zeitökonomie und des Ablaufs – nicht nur aufgrund der Verfahrensordnung selbst – einfach unterbinden.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Und wenn ich bitte auch noch einmal sagen darf: Wie ich vorhin gesagt habe: Es müsste zum Untersuchungsgegenstand gehören, nur dann dürfte die Frage der Freiwilligkeit sich überhaupt stellen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): I take this as a no – Sie wollen das nicht freiwillig beantworten, verstehe ich.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir würden das auch nicht wirklich zulassen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe deshalb keine Fragen mehr. Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Oberlechner. – Bitte. Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Danke schön.

Sie haben gerade berichtet, dass Sie am Todestag des Herrn Pilnacek mit Karin Wurm im Haus waren und Pickerl auf diverse Möbel geklebt haben. Noch einmal die Frage: Wie oft war das, dass Frau Wurm sich dort umfangreich umgesehen hat? Mir kommt das ein bisschen komisch vor, am Todestag. Hat sie dann am Todestag den Schlüssel bekommen, oder wie war das genau, bitte?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Wie oft sich wer dort umgesehen hat, weiß ich nicht, das Haus war zu dem Zeitpunkt auch nicht mehr wirklich durch uns bewohnt, daher kann ich das auch nicht nachvollziehen. Wann und wie sie - -, wie sie den Schlüssel bekommen hat, weiß ich noch: Das war über die Maklerin. Aber wann das war? – Irgendwann nach dem 20. Oktober oder im November, I don’t

know.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Also jedenfalls nach dem - - Okay. Dann vielleicht noch - -


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Soweit ich mich erinnern kann, aber ich glaube ziemlich sicher, dass es danach war, ja.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Okay, vielen Dank.


Dann möchte ich noch einmal ganz kurz auf den Anfang der Befragung kommen, da haben Sie gemeint, dass Sie vom Tod des Herrn Pilnacek durch die Medien erfahren haben. Und weil Sie mit Ihrer Vertrauensperson Herrn Dr. Dietrich hier sind und der Anwalt ja auch Sebastian Kurz informiert hat, bevor es in den Medien war, am 20.10., über einen Suizid des Herrn Pilnacek berichtet hat, wollte ich fragen: Haben Sie diesbezüglich auch Informationen von Ihrem Anwalt, von Ihrer Vertrauensperson bekommen oder nicht? (Abg. Hanger [ÖVP]: Die Fragen werden immer interessanter!)


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich habe es aus den Medien erfahren und mehr nicht, also wir hatten keinen Kontakt an dem Tag.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Okay, danke schön.


Dritte Fragerunde


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur dritten Fragerunde. – Herr Abgeordneter Hanger.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Keine weiteren Fragen. Vielen Dank an die Auskunftsperson.

Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich frage die Sozialdemokratie, zuerst Frau Abgeordnete Auer.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Danke, ich habe keine Fragen mehr.


Danke, Herr Stadlhuber, dass Sie uns hier die Fragen beantwortet haben.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke? – Keine weiteren Fragen.


Frau Abgeordnete Tomaselli? – Keine weiteren Fragen.


Wir sind jetzt wiederum bei Herrn Oberlechner angekommen.


Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Vielen Dank fürs Kommen – keine weiteren Fragen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend die Frau Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will. Ich glaube, das ist der Fall. – Bitte, Frau Verfahrensrichterin.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.


Auch wenn man mir jetzt vielleicht vorwerfen wird, dass ich das zum tausendsten Mal frage, aber mir ist doch danach.


Ich möchte Ihnen noch einmal Ihre Korrespondenz per Chat vom 17. Oktober mit Herrn Pilnacek vorlegen, nur, damit ich das - -


Ich habe jetzt mehrere Aussagen von Ihnen in Erinnerung: Sie haben über Frage der ÖVP gesagt: Es ist Ihnen nicht eigenartig vorgekommen, dass die ZB Capital im Kaufvertrag steht und nicht der Mieter oder Nutzer, weil das ist ja nicht ... Auf der anderen Seite sagen Sie, Sie haben dann gehört, dass er eine Vollmacht für die Unterschrift hat und so weiter.


Und jetzt würde ich diese Dinge, wenn Sie nichts dagegen haben, noch einmal zeitlich zuordnen wollen. Gehen wir dafür auf die Seite 635. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Der 17. Oktober ist zwei Tage vor dem Tod und am

20. Oktober, sagen Sie, steht dann wieder die ZB Capital da und sagt: Ich will es eh


kaufen!, und auf Seite 635 steht, dass Sie am 17. Oktober schreiben: „Sehr geehrter Herr Pilnacek, Ich habe Ihre Nummer von Frau E. R. bekommen! Können wir bitte [...] betreffend Kauf [...] sprechen!“


Also was wollten Sie da zwei Tage vorher? Haben Sie da schon von der Vollmacht gewusst? Wann haben Sie von der Vollmacht gehört? Weil Sie haben ja auch mal gesagt, in dieser Besprechung ist es nur um die Übergabe gegangen und darum, welche Möbel drinnen bleiben sollen oder nicht. Es ist aber dann nachher vom Vertragsentwurf die Rede. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Also: Worum ging es bei dieser Korrespondenz zwei Tage vor dem Tod? Welche Möbel sollen drinnen bleiben? Ging es um die Vollmacht, wer unterschreibt den Kaufvertrag? – Also hier möchte ich das zeitlich bitte noch einmal zugeordnet haben.


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich kann mich jetzt nicht genau erinnern, wann ich erfahren habe, dass Herr Pilnacek eine Vollmacht bekommen soll. Es wird rund um den 17.10. gewesen sein, weil wir ja schon abstimmen wollten, wann es zu einem Unterschriftstermin kommt. Das war auch der wesentliche Teil der Kontaktaufnahme mit Herrn Pilnacek. Das zweite Thema war nicht, mit Herrn Pilnacek zu dem Zeitpunkt – soweit ich mich erinnere – zu klären, welche Möbel drinnen bleiben sollen, sondern: Wir müssen es jetzt klären, denn wir müssen auch ausräumen!


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Aber aus dem Wortlaut dieser

Nachricht – „Ich habe Ihre Nummer von Frau E. R. bekommen!“ – scheine ich ableiten zu können (die Auskunftsperson liest in den Unterlagen), dass Sie bis dorthin die Nummer nicht hatten und dass Sie dann an diesem Tag wie gesagt einerseits über den Vertragsentwurf - - Also war er zu dem Zeitpunkt, der sich dann als zwei Tage vor dem Tod herausgestellt hat, jetzt eher der, an den man sich betreffend Vertragsentwurf und Unterschrift wendet, weil er ja eine Vollmacht hat oder haben soll – oder nicht?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich kann mich jetzt wirklich an den zeitlichen Ablauf dieser wenigen Tage nicht mehr erinnern, wie das dann jetzt wirklich war, und ja, ich weiß es nicht mehr.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, weil mir dann diese Frage ehrlich gesagt dennoch offenbleibt: ZB Capital ist der Käufer, aber letztendlich wenden Sie sich kurz davor und kurz vor dem und betreffend Vertragsabschluss dann halt doch an Herrn Pilnacek, erfragen offenbar - - oder bekommen die Nummer von der Maklerin, weil die dann anscheinend sagt - - Was sagt sie da? Wenden Sie sich lieber an Herrn Pilnacek, der ist da jetzt mehr befugt als Herr Rauball, der eigentlich der Gesellschafter der ZB Capital ist?


Also für mich ist einfach die Frage, wenn Sie mehrfach gesagt haben: Rauball ist ZB Capital, das ist der Käufer, der steht im Vertrag, und nicht der Herr Mieter oder der Herr Nutzer!, warum Sie sich dann doch in dieser dann schon kritischen Phase der Vertragsabwicklung, wo es darum geht: Kriegen wir jetzt einen Vertrag oder nicht?, sich gerade an Herrn Pilnacek und nicht an Herrn Rauball wenden?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Also ich müsste jetzt in meinen Unterlagen schauen, wann genau mir die Maklerin gesagt hat, dass sie gehört hat, dass Herr Pilnacek eine Vollmacht dafür bekommen soll, ich weiß es aber jetzt nicht.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Sie haben gesagt, Sie waren im E-Mail- Verkehr mit Herrn Ludes, mit Herrn Rauball. Also jetzt in dieser Phase, wo es – ich will jetzt nicht noch einmal – Ihnen offenbar schon darauf angekommen ist, dass jetzt endlich dieser Vertragsentwurf kommt, haben Sie – das ist jetzt vielleicht auch eine Suggestivfrage – nicht Herrn Ludes ein E-Mail geschrieben, nicht Herrn Rauball ein E- Mail geschrieben, sondern eben Herrn Pilnacek angerufen. Und das ist meine Frage: Warum? Warum wenden Sie sich dann nicht an den, der offiziell der Käufer ist, mit denen Sie ja schon auch Kontakt und E-Mail-Kontakt hatten?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ich müsste auch dazu noch einmal in den Unterlagen schauen, wenn ich sie noch habe. Soweit ich mich erinnern kann,


sind wir auf allen Kanälen unterwegs gewesen, also es war jetzt nicht so, dass man auf einmal gesagt hat, man redet nur mit Herrn Pilnacek, sondern auch mit Herrn Rauball, weil ja dann auch nicht klar war: Bei wem geht - - Über wen geht’s am schnellsten?


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Also Ihrer Erinnerung nach – ich will Ihnen da jetzt nichts unterstellen – sind Sie der Meinung, dass Sie nicht nur mit Herrn Pilnacek, sondern möglicherweise Ihrer Erinnerung nach auch mit den anderen Beteiligten (Auskunftsperson Stadlhuber: Ja!) kommuniziert haben?


Auskunftsperson Dipl.-Ing. Christoph Stadlhuber: Ja.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Okay, vielen Dank.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet.


Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.