S te n og rap h i sch e s P r otokoll
Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss
Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek
17. Sitzung | medienöffentlich 6. Mai 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Befragung der Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL. M.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Herr Oberstaatsanwalt Ropper, Frau Dr. Mosier, Sie haben Datenblätter ausgefüllt. Ich nehme an, das hat seine Richtigkeit. (Die Auskunftsperson und ihre Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.)
Ich darf jetzt die Auskunftsperson über Folgendes belehren: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Frau Dr. Mosier, ich belehre Sie als Vertrauensperson über Folgendes: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.
Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an den Verfahrensrichter oder den Verfahrensanwalt zu wenden. – Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.
Herr Oberstaatsanwalt Mag. Ropper, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Ropper: Ein bissl was würde ich gern kurz sagen!) – Bis zu
20 Minuten sollte es sein – „ein bissl“ ist dehnbar, aber Sie gelangen zu Wort. –
Bitte. Wenn das Mikrofon rot leuchtet, dann funktioniert es.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Danke.
Einleitende Stellungnahme
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich wollte nur kurz erstens einmal allen guten Morgen sagen. Danke für die Einladung. Ich hoffe, dass ich irgendwas zur Aufklärung Ihres Gegenstands beitragen kann.
Zwei Dinge möchte ich klarstellen:
Erstens bin ich erst seit 11. Februar 2025 bei uns, bei der Oberstaatsanwaltschaft für diese Sache zuständig. Also seit 11. Februar 2025 bin ich informiert und involviert.
Das Zweite ist: Meine Arbeit ist eine reine Aktenarbeit. Das heißt, ich arbeite immer mit dem Akt vor mir auf meinem Bildschirm, mit meinem Gesetzestext, mit meinen Gesetzeskommentaren. Ich kann meinen Akt nicht auswendig. Sie haben den jetzt vor sich liegen. Im Akt steht sicher mehr, als ich jetzt noch weiß. Ich würde Sie wirklich bitten, dass Sie mir, wenn Sie mir Fragen zu Aktenstücken stellen, die zeigen, vorhalten – ich glaube, das geht elektronisch –, und dann fällt mir sicher noch mehr dazu ein – oder: hoffentlich fällt mir dann noch mehr dazu ein –, als da steht.
Ich bin auch gerne bereit, zu versuchen, Ihnen vielleicht irgendwelche rechtlichen Fragen zu erläutern, auch wenn das vielleicht nicht unmittelbar die Aufgabe einer Auskunftsperson ist. Also in diesem Sinn hoffe ich wie gesagt, dass ich irgendwie für Aufklärung sorgen kann. – Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön.
Es ist durchaus gang und gäbe bei uns, dass wir auch so etwas wie einen sachverständigen Zeugen bei uns haben. Also wenn Sie mit Ihrem Fachwissen dienlich sein können, werden das die Abgeordneten sicher auch zu schätzen wissen.
Ich darf jetzt den Herrn Verfahrensrichter ersuchen, die Erstbefragung durchzuführen. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke, Herr Präsident.
Erstbefragung
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Herr Oberstaatsanwalt, zentral geht es bei Ihrer Befragung – davon gehe ich einmal aus – um jenes Verfahren, das gegen Polizisten wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet wurde. Ich halte Ihnen jetzt noch nicht Dokumente vor. Es geht um die Übergabe beziehungsweise Übernahme des Handys. Die WKStA hat ein Verfahren eingeleitet und hat ein Einstellungsvorhaben an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt. Ich glaube, so weit können wir das ohne Akt machen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, ja, das war sogar noch vor dem 11. Februar 2025. Also das war, bevor ich überhaupt für den Akt zuständig war.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Richtig, ja.
Jetzt darf ich Ihnen ein Dokument vorhalten, und zwar das Dokument 1091. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das dauert ein bisschen, bis Sie es auf den Schirm bekommen. (Auskunftsperson Ropper: Okay!)
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Hier die Seiten 6 bis 7, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Ropper: Ja!) Das ist eine Äußerung des
Weisungsrates in dieser Angelegenheit zu Ihrem Akt, dem von Ihnen geführten Akt in der Abteilung 8 der Oberstaatsanwaltschaft, wo – jetzt auf Seite 7 – der Weisungsrat grundsätzlich mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden ist. (Auskunftsperson Ropper: Also ich kenne das Dokument nicht, sage ich nur! Ja?) – Sie kennen es nicht? (Auskunftsperson Ropper: Nein!) – Okay. (Auskunftsperson Ropper: Soll ich mir das jetzt als Ganzes durchlesen?) – Na ja, ich kann es Ihnen zusammenfassen (Auskunftsperson Ropper: Ja!): Der Weisungsrat hat gesagt, das Einstellungsvorhaben der WKStA ist im Ergebnis in Ordnung, nur bei der Begründung wollen sie jetzt noch zum fehlenden Vorsatz auch die fehlende Wissentlichkeit beim Delikt Amtsmissbrauch hineingenommen haben. Das ist im Wesentlichen der Inhalt des Dokuments.
Dann darf ich Ihnen weiters das Dokument 437 vorhalten, dort die Seite 595. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Ropper: Das kommt mir bekannt vor, ja!) – Ja. Da sind Sie als
„SB“ – ich nehme an, das heißt Sachbearbeiter – angeführt. Hier nehmen Sie Bezug auf dieses Weisungsvorhaben des BMJ. Können Sie uns vielleicht kurz erklären – oder wissen Sie es, haben Sie eigene Wahrnehmungen –: Wie ist dieses Vorhaben der WKStA überhaupt zum Weisungsrat gekommen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das ist eine Sache: Weisungsrat, das ist eine Entscheidung, die im Ministerium fällt, da haben die irgendwelche Vorgaben. Wie genau das ist, weiß ich nicht. Ich glaube, dass auch die Ministerin sagen kann, irgendwas will sie einfach, weil es ihr wichtig ist, dass die noch ihren Senf dazugeben – Entschuldigung –, oder da gibt es auch fixe Regeln – weiß ich jetzt wirklich nicht.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Gut. Das heißt, dann geht es vom Weisungsrat wieder zum Minister, zur Ministerin?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also mein Ansprechpartner ist mein Chef, Dr. Klackl, aber sozusagen unser Kommunikationsgegenüber ist das Bundesministerium für Justiz und dort wiederum eigentlich die Sachbearbeiter, in dem Fall Dr. Janda und erster Generalanwalt Mag. Knibbe. Was dann sozusagen über oder hinter denen passiert - -
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Und wer entscheidet, ob ein Akt dann ins Ministerium geht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na das, also diese Sache, ist nach
§ 8a Abs. 2, glaube ich, StAG vorhabensberichtpflichtig bis ins Bundesministerium für Justiz. Also das ist ganz klar, das entscheidet letztlich das Ministerium, aber das ist in so einer Sache überhaupt keine Diskussion. Also diese Sachen - - Wobei im Gesetz auch steht, welche Angelegenheiten - - Also es ist nicht - - Wir schicken alle Informationen ins Ministerium, aber nicht alle Sachen, nicht alle Vorhaben der StA müssen sozusagen im Vorhinein abgesegnet werden, aber sozusagen die wichtigen Sachen – Einstellung, Anklage – werden vom Ministerium abgesegnet.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Und das war so eine wichtige Sache?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Natürlich, ja, also aus unserer Sicht schon.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Ja. Dann darf ich Sie eine Seite weiter auf 596 verweisen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Ich nehme an, das ist wieder von Ihnen. Das geht dann zurück an die WKStA
(Auskunftsperson Ropper: Genau!), wo die WKStA sozusagen eine Weisung
bekommt, dass sie mit den Modifikationen die Einstellung in diesem Sinne vollziehen soll. (Auskunftsperson Ropper: Genau!)
Jetzt würde mich interessieren: Von wem waren denn diese Modifikationen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also diese Modifikationen sind ursprünglich von mir vorgeschlagen worden, das war irgendwie schon einige Schritte vorher, und dann müssen wir die als Vorhaben – dass wir nämlich als Oberstaatsanwaltschaft beabsichtigen, diese Weisung zu erteilen, dass wir also zwar das Ergebnis teilen, in dem Fall von der - -, dass das halt einzustellen und nicht strafbar ist, dass wir aber die Begründung in gewissen Punkten für falsch halten und sie daher ausbessern wollen - - Dieses Vorhaben haben wir ans Ministerium geschickt, dann ist es dort geprüft worden, und die könnten jetzt zum Beispiel auch sagen: Nein, das ist ein Blödsinn, wir wollen - -, unserer Meinung nach ist das so richtig, wie es die WKStA haben wollte! Und das war uns natürlich hier auch wichtig. Da gibt es ja noch so einen Zwischenschritt, dass die sich wirklich dazu äußern, weil die natürlich damit auch die Verantwortung, die Mitverantwortung übernehmen.
Nachdem das Ministerium das genehmigt – das war - -, das muss also unmittelbar davor gewesen sein –: Wenn die jetzt keine weiteren Anmerkungen, Einschränkungen - -, wenn die uns nicht auch eine Weisung erteilen, dann führen wir genau das durch, was wir ihnen vorher berichtet haben, das wir vorhaben.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Gut, danke schön.
Dann darf ich Ihnen noch ein Dokument, nämlich 987, zeigen und Sie bitten, dort gleich auf die letzte Seite, 33, zu gehen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Dieses Dokument ist dem Erscheinungsbild nach die Einstellungsbegründung, die Sie vorgeschlagen haben, also die Ergänzungen, die dann offenbar von der zuständigen Staatsanwältin bei der WKStA so umgesetzt wurden. Das war Frau Dr. Thaller. Ist das so richtig? Erkennen Sie hier am Text - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das Dokument kenne ich nicht, aber ich gehe davon aus, dass die - - (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) – Unten steht Thaller, ich weiß, ja, aber - - (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Das hört sich nach meinem Text an, also das kommt mir bekannt vor, ja.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Ja. Also das ist - -, gut.
Und dann zum Abschluss hätte ich noch eine ganz andere Frage zu einem anderen Verfahren, nämlich sozusagen dem Hauptverfahren nach 80, 81,
Mag. Pilnacek. Das wäre noch einmal das Dokument 437 und dort die Seite 925.
(Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, kenne ich.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Es ist dann auch noch die Seite 926. Das ist die Übertragung der Zuständigkeit dieses Verfahrens wegen 80, 81 von Krems nach Eisenstadt.
Wir haben hier eine eine schriftliche Begründung, die wir sehen. Können Sie uns in Ihren Worten sagen, aus welchen Gründen das Verfahren von Krems nach Eisenstadt übertragen wurde?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, also aus unserer Sicht ist das – wie man hier sieht – medial immer sozusagen heißer geworden – nicht in allen Medien, aber in manchen –, dass die StA Krems da unter Beschuss gekommen ist. Und das Argument in den Medien war ja immer – und das ist ja auch in
diesem Artikel vom „Standard“, den uns das Ministerium hier mitgeschickt hat –, dass die viele Fehler gemacht haben und jetzt prüfen müssen, ob sie selber Fehler gemacht haben, und das können sie nur - -, und dabei wären sie befangen.
Das war unserer Ansicht nach falsch, weil es unserer Ansicht nach diese Fehler nicht gegeben hat, aber es geht ja dabei auch darum, dass sozusagen die Bevölkerung, die Öffentlichkeit den Eindruck hat, dass das Richtige passiert. Und wenn jetzt eine Staatsanwaltschaft dermaßen unter Beschuss kommt – abgesehen davon, dass das auch für die Kollegen dann irgendwann einmal unzumutbar wird – und sozusagen machen kann, was sie will, die Leute aber nicht mehr glauben, dass das passt, dann ist das eben so eine Anscheinsbefangenheit. Und wir haben dann – also das habe ich mit Dr. Klackl besprochen, weil das letztlich eine sehr große Ermessensfrage ist: aus wichtigen Gründen, steht da im Gesetz – gesagt, so wie es da drinnen steht: Nachdem die so unter Beschuss sind, geben wir das jetzt wem anderen, auch wenn sie alles richtig gemacht haben. Man muss ja auch sagen – abgesehen davon, dass es diese behaupteten Fehler unserer Meinung nach nicht gegeben hat –: Das ist ja vorhabensberichtspflichtig bis ans Ministerium. Also selbst wenn die einen Fehler machen: Das muss ja alles, also die wichtigen Schritte müssen ja alle Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium, vielleicht auch Weisungsrat passieren. Also die können ja jetzt nicht freihändig irgendwas Wichtiges machen.
Aber es war einfach dieser Anschein, dass man sagt, die sind so unter Beschuss. Wir wollen ja hier dafür sorgen, dass die Bevölkerung auch den Eindruck hat, dass das, was passiert, passt.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke schön. Und meine letzte Frage: Warum gerade Eisenstadt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das war - -, also das müssten Sie Dr. Klackl fragen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.
Erste Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen jetzt zur Runde der Fragesteller aus den Reihen der Abgeordneten. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt.
Im Sinne der Redeordnung darf ich jetzt Frau Abgeordneter Wotschke das Wort erteilen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Guten Morgen, Herr Oberstaatsanwalt! Es gibt einen „Kurier“-Artikel – wir können ihn ja kurz vorhalten – vom 3. März 2026 – Vorhalt „Kurier“-Artikel –, in dem über das Prüfungsverfahren der StA Eisenstadt berichtet wird, in dem der Stand des Verfahrens zusammengefasst ist. Hier der ganze Artikel, Titel: „Causa Pilnacek: Justizministerium entscheidet nun, ob Verfahren zum Todesfall neu aufgerollt wird“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Was ist denn der aktuelle Stand im Prüfverfahren? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensrichterin-Stellvertreter und dem Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also dazu kann ich nur sagen, dass das ein offenes Vorhaben ist. Also grundsätzlich stimmt das, so wie es da steht, dass das offen ist, dass es den Vorhabensbericht gibt. Sonst darf ich,
glaube ich – auch jetzt nach Beratung –, dazu, über den Inhalt dieses Vorhabens nichts sagen, weil das Ministerium darüber noch nicht entschieden hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Er liegt aber aktuell bereits beim Ministerium?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also wir haben ihn weitergeschickt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, weil das aus dem Artikel nicht klar hervorgeht (Auskunftsperson Popper: Ja!), deshalb stelle ich die Frage. Wann haben Sie den weitergeschickt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Weiß ich nicht, aber er ist sicher nicht lange bei mir gelegen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben in der Einleitung bereits festgestellt, dass Sie das Verfahren ja übernommen haben, dass es quasi an Sie übertragen wurde. Wieso wurde es an Sie übertragen und von wem?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Die Entscheidung hat Dr. Klackl getroffen – das finden Sie auch im Akt –, mit der Begründung: Belastungsausgleich. Da muss ich mich jetzt kurz beraten. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Ja, Belastungsausgleich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was bedeutet das genau?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M. (erheitert): Das ist - - (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Also so viel, glaube ich, kann ich sagen: Der Grund war eben, glaube ich, nicht, dass mir gerade fad war, sondern dass der vorige Sachbearbeiter eine Überlastung gehabt hat. Und wie Dr. Klackl dann auf mich gekommen ist, weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gibt es da ein generelles System, wenn übertragen wird, an wen übertragen werden muss?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, das kommt auch selten vor, dass intern irgendwas übertragen werden muss.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann steht eben auch im Akt: „Belastungsausgleich[...] unter Anrechnung in der DivA“ (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Für mein Verständnis: Was heißt das?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das heißt: Ich kriege einen Akt, der mir sonst quasi im Zufallsgenerator zufällt, mit dem ich vielleicht eine halbe Stunde Arbeit habe, weniger, weil ich jetzt (Heiterkeit der Auskunftsperson) seit 11. Februar 2025 jede Woche einen ganzen Tag mit diesem Akt – ungefähr, gerafft – beschäftigt bin. Also das war ein sehr schwaches Trostpflaster, kann ich sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Welche Verfahren umfasst denn Ihre Fachaufsicht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: In diesem Fall?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In diesem Fall, ja.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, eh, also eigentlich: was den Todesfall betrifft; mit den ganzen elektronischen Geräten, das heißt insbesondere dieses ein bissl verworrene, mittlerweile schon ein bissl besser aufgeklärte Schicksal des Laptops; dann natürlich eben die Geschichte, was mit dem Handy passiert ist. Was haben wir sonst noch dabei gehabt? – Ich glaube, es war auch - - Das habe ich nicht mehr so - -, es sind eben einzelne Vorgänge, und die wichtigen merke ich mir, weil ich mit denen dauernd befasst bin.
Irgendein UT-Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, glaube ich, habe ich beim Durchblättern gestern noch gesehen. Also das Wichtigste ist das –
wo wir sagen: Leichenakt – ursprünglich in Krems gewesene Verfahren, das jetzt eben nach Eisenstadt gewandert ist; und dann eben – Handy – dieses gegen Chefinspektor Fellner und Konsorten von der WKStA geführte; dann gibt es bei der WKStA, glaube ich, noch das wegen Falschaussage gegen die Damen Wurm und Polz – ja. Und dann gibt es noch ein Verfahren, das aber nicht vorgelegt worden ist – das wird bei Ihnen wahrscheinlich geschwärzt sein –, das da auch drinnen ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Welches wurde nicht vorgelegt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M. (erheitert): Ja, das war eine Entscheidung des Bundesministeriums für Justiz, das offenbar der Meinung ist, dass es nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt ist oder war.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und was ist der Gegenstand?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also ich kann in diesem Zusammenhang, glaube ich, darauf verweisen, dass im Internet eine Einstellungsbegründung veröffentlicht ist – also öffentlich, für jedermann einsehbar –, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt das Ermittlungsverfahren gegen Frau Mag. List wegen der Handyzerstörung eingestellt hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, das betätigt unsere Vermutung.
Jetzt haben Sie den Akt übertragen bekommen. Was sind denn die nächsten Schritte?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Sie meinen nach der Übertragung?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, also bei so einem Aufsichtsakt ist es jetzt nicht wie bei einem normalen Ermittlungsakt, wo man sich auf die Schnelle in den kompletten Akt einarbeiten muss oder kann, weil man auch am Ende nicht eine Entscheidung treffen muss, die sozusagen - -, wo man alles wissen muss, sondern das sind immer einzelne Schritte. Also ich schaue einfach: Was steht jetzt gerade an?, und um das kümmere ich mich. Und um die Frage, die da ansteht, lösen zu können, schaue ich, was da diesbezüglich vorher passiert ist.
Ich glaube, das Erste, was damals passiert ist, war diese Geschichte, wo dieser ursprünglich in Krems geführte Akt wegen des Schicksals des Laptops - - Das war ein Zuständigkeitsproblem, glaube ich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben vorhin gemeint: Das ist ein Aktenstudium. Bekommen Sie den gesamten Akt? Und vor allem: Bekommen Sie auch das Tagebuch?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na, meinen Akt; mit meinem Akt arbeite ich. In die Tagebücher habe ich keinerlei Einsicht – es gibt Leute, die da reinschauen können, aber ich als normaler Sachbearbeiter nicht. Ich schaue mir halt die Akten der Staatsanwaltschaften an – da habe ich an sich elektronischen Zugriff –, und das schaue ich mir aber nicht von vorne bis hinten an, sondern je nachdem, was jetzt gerade für mich für eine Aufgabe oder Fragestellung ansteht. Also: Wenn es nur um die Zuständigkeitsfrage geht, dann brauche ich nicht die Details aus dem Akt zu wissen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Da man ja auch übertragen hat: Hat sich bei der Oberstaatsanwaltschaft auch einmal die Frage nach an einer Anscheinsbefangenheit gestellt, eben wegen des Leiters der
Oberstaatsanwaltschaft Johann Fuchs und dessen Verhältnis zu Christian Pilnacek?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, die Anscheinsbefangenheit oder Befangenheit von Mag. Fuchs war ja von Anfang an offensichtlich; ihr ist nämlich schon zu dem Zeitpunkt, wo ich das übernommen habe, dadurch begegnet worden, dass Mag. Fuchs diesen Akt sozusagen in keiner Weise bearbeitet oder angegriffen hat, sondern es war von vorneherein klar, dass in diesem Akt Dr. Klackl der Chef ist. Also so ist dem offenbar begegnet worden, aber das war zu dem Zeitpunkt, wo ich das gekriegt habe, schon - -; also da war immer klar: Klackl ist der Chef für diesen Akt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.
Dann noch eine Frage: Bei den Erledigungen, die Sie tätigen, gibt es unten im
Stempel abwechselnd „Im Auftrag“, also im Auftrag des Oberstaatsanwalts
Dr. Klackl, oder auch „In Vertretung“ des Oberstaatsanwalts Salzmann. Wie ist das „Im Auftrag“ und „In Vertretung“ zu verstehen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also ganz genau, muss ich sagen, weiß ich das auch nicht. Wenn ein Chef das unterschreibt, dann passt das. Aber ich glaube, dass das „Im Auftrag“ heißt - - Das betrifft eben diese Übertragung, dass irgendwann einmal am Anfang dieses Aktes Mag. Fuchs gesagt hat: Lieber Herr Dr. Klackl, du hast den Auftrag, das zu erledigen, weil ich da befangen – anscheinsbefangen, was auch immer – bin. – Das ist also sozusagen dieser generelle Auftrag, der offenbar lautet – aber ich kenne ihn nicht –: Das macht Klackl, grundsätzlich.
So, wenn jetzt aber Dr. Klackl nicht da oder krank oder auf Urlaub ist, dann gibt es noch einen zweiten Vertreter von Mag. Fuchs, und das ist Dr. Salzmann, und der vertritt dann sozusagen Dr. Klackl, der auf Urlaub ist, und dann steht da „In
Vertretung“; und Dr. Klackl hat den Auftrag, diesen Akt grundsätzlich zu führen. So würde ich das interpretieren.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und hatten Sie mit Mag. Fuchs jemals Kontakt in Bezug auf diesen Akt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein; also außer im Kaffeezimmer, wenn irgendwas in der Zeitung gestanden ist – aber Small Talk mehr oder weniger.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde zum Amtsmissbrauchsverfahren gehen – das hat der Verfahrensrichter schon angeschnitten –, nämlich zur Frage der Zulässigkeit der Sicherstellung des Handys, die dann ja bei Ihnen gelandet ist (die Auskunftsperson nickt), die aber bereits davor eigentlich auch von Ihrer Vorgängerin behandelt wurde. Können Sie kurz erklären, wie bei diesem Einstellungsvorhaben der Prozess war?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also Sie meinen, wie das dann bei mir gelandet ist, oder?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja. Also grundsätzlich war es ja, wie vorher schon angesprochen, so, dass dieses Einstellungsvorhaben ja schon, glaube ich, aus Dezember – Anfang Dezember – war – 2024 müsste das gewesen sein – und dann weitergeleitet worden ist. Das ist nämlich im Ministerium, wie wir sagen, gelegen; das heißt, man wartet auf Entscheidung des Ministeriums. Das heißt: Als ich am 11. Februar diesen Akt übernommen habe, war das überhaupt kein Problem, weil das einfach - - war schon weg, warten wir nur, was die jetzt dazu sagen. – Dann hat sich eben diese Entwicklung ergeben, dass die WKStA das Verfahren – ich glaube, zunächst einmal nur gegen Frau Polz – wegen Falschaussage eingeleitet und uns dann berichtet hat: Ja, aber
bitte, was jetzt dieses Fellner-Verfahren betrifft, wissen wir nicht, ob das nicht vielleicht irgendeine Auswirkung haben könnte, und wir wollen jetzt quasi auf den Pauseknopf drücken, weil wir erst mal schauen wollen, ob bei Polz da irgendwas rauskommt, was das vielleicht ändern könnte.
Also dann war dieses eigentlich im Ministerium liegende Vorhaben aufgrund dieses Berichts der WKStA eben sozusagen auf Pause geschaltet. Zusätzlich habe ich dann auch noch, glaube ich, aus den Medien von diesen Aussagen von Frau Polz im Medienprozess erfahren, die eben gesagt hat – was mir neu war, weil ich wie gesagt bis dahin noch keinen Anlass hatte, den Akt zu studieren, sondern ich habe das ja auch aus den Medien gekannt –, dass sie und Frau Wurm sich an die Polizisten gewendet haben, und sie wollten denen, einfach weil sie nicht gewusst haben, was sie mit den Sachen machen sollen - - Das war für mich dann sozusagen ein Widerspruch zu dem, was man in den Medien gelesen hat, und deswegen habe ich, glaube ich, auch in einen Auftrag reingeschrieben, dass die das, diese neuen Aussagen, auch berücksichtigen sollen – da müsste es irgendwas geben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und davor? Hat Ihre Vorgängerin bereits das Einstellungsvorhaben bearbeitet?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also dazu habe ich keine - - Also natürlich habe ich gesehen, dass sie das weitergeleitet hat, aber ich habe keine Aufsicht über meine Vorgängerin, und wie sie sich das angeschaut hat, weiß ich nicht. Keine unmittelbaren Wahrnehmungen, außer dass ich gesehen habe, dass sie das weitergeleitet hat und Herr Dr. Klackl das unterschrieben hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie die Einschätzung der Fachaufsicht im BMJ dazu gelesen und gesehen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, also das - - Wir kriegen dann immer nur diesen Einzeiler: Irgendwas wird zur Kenntnis genommen oder
nicht zur Kenntnis genommen. Also das, was mir vorher vorgehalten worden ist, diese eine Äußerung vom Weisungsrat: Das kommt nicht zu uns, da steht dann nur: Das wird zur Kenntnis genommen, irgendwie in Übereinstimmung mit der Äußerung des Weisungsrats vom – Aktenzahl. Aber was da drinnen steht, wissen wir nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, Sie bekommen einen Akt, schauen sich den noch einmal an. (Auskunftsperson Ropper: Ja!) Wer - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also, Entschuldigung, vielleicht kann ich noch sagen: Mein Anlass, mir das dann noch einmal genau von vorn anzuschauen, war, dass dann die WKStA irgendwann gesagt hat: So, jetzt sind wir uns sicher, es ändert sich nichts daran! (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm!) Es hat aber neue Beweisergebnisse auch gegeben – Frau Wurm hat ja dann noch einmal ausgesagt –, und daher musste ich mir, obwohl das ja eigentlich schon bei uns geprüft war, diese Sache noch einmal anschauen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie hat die WKStA das eingeordnet?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Was meinen Sie?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ob man in Anbetracht von neuen Beweisergebnissen etwas ändern muss.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Die haben gesagt, es ändert sich gar nichts, ihrer Meinung nach.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und was hat sich geändert?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Erstens einmal hat sich geändert, dass neue Beweisergebnisse dazugekommen sind, insbesondere die Aussage von Frau Wurm, diese Aussage von Frau Polz im Medienverfahren. Vor allem war es
so, dass mir da, als ich diesen Vorhabensbericht studiert habe, Fehler aufgefallen sind – also was meiner Meinung nach rechtlich einfach so nicht geht –, und die habe ich dann sozusagen auch mit Dr. Klackl vorbesprochen beziehungsweise habe ich ihm gesagt: Meiner Meinung nach passt das so nicht! – Dann habe ich eben dieses Weisungsvorhaben vorbereitet und ausgearbeitet. Also das war mein Werk, wenn Sie es so wollen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Um es aufzudröseln (Auskunftsperson Ropper: Ja!): Was hat sich auf der Sachverhaltsebene konkret geändert?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Meiner Meinung nach (Abg. Wotschke [NEOS]: Ja!), was ich da geändert habe, sozusagen mit dieser Weisung, oder? (Abg. Wotschke [NEOS]: Genau! Also Sie sagen jetzt - -!) – Also meiner Meinung nach war das Problem, das ich gesehen habe, eigentlich ein Rechtsproblem – ich glaube, Sie sind ja eh Juristin (Abg. Wotschke [NEOS] nickt) –
, das aber in den Sachverhaltsannahmen drinnen war, und zwar die Frage, was ein Befugnismissbrauch ist. Das hat die WKStA einfach sozusagen auf Sachverhaltsebene festgestellt mit einer Begründung einer Beweiswürdigung. Was eben gefehlt hat, das ist die dahinterstehende Rechtsfrage, denn welche Befugnisse die haben – sprich was sie dort dürfen und was sie müssen –, muss ich aus dem Gesetz ableiten, und das hat völlig gefehlt. Das habe ich eben nachgeholt und das steht genau nämlich nicht in der Begründung der Weisung, sondern das steht sozusagen in diesem Rechtsteil, den ich ja zur Gänze erst – also „ich“: was dann genehmigt worden ist, aber wo ich vorgeschlagen habe, dass der zur Gänze zu ersetzen ist - - Dort steht das drinnen, was sie dürfen und was sie müssen und wie sich das eben aus der StPO ergibt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt aber zurück zu dem, was Sie ausgeführt haben (Auskunftsperson Ropper: Ja!), dass quasi die Initiative oder die Frage von Karin Wurm und Anna Polz kam (Auskunftsperson Ropper:
Mhm!), was sie mit diesem Mobiltelefon machen sollen (Auskunftsperson Ropper: Ja!): Es hat ja bereits die WKStA festgestellt, dass die Übergabe freiwillig erfolgt ist, das heißt - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das ist richtig. Das war auf Sachverhalts- - oder das war eine der Unschlüssigkeiten, erstens einmal, weil ich bei den Sachverhaltsannahmen das ja – wie Sie sagen – auch nicht sozusagen inhaltlich geändert habe; das habe ich ja hauptsächlich ergänzt. Da habe ich ja sehr viel ausführlicher diesen Ablauf dieser Besprechung oder wie das da halt auf dem Polizeiposten gelaufen ist, dargelegt – und auch beweiswürdigend. Das Problem war, dass die eine freiwillige Übergabe festgestellt haben, aber in der rechtlichen Beurteilung war dann von Sicherstellung die Rede, und das ist sozusagen ein logischer Sprung, der aufzuklären war.
Und das Zweite war, dass meiner Meinung nach in Zusammenhang damit eben wichtig ist: Warum wurde das freiwillig übergeben?, weil das meiner Meinung nach rechtlich schon so zu sehen ist: Wenn mir als Kriminalbeamtem jemand etwas freiwillig zu Beweiszwecken gibt und ich das auch zu Beweiszwecken haben will, dann muss ich das dann natürlich schon so behandeln, dann darf ich damit also nicht mehr machen, was ich will, ja. Aber das war ja hier eben nicht der Fall, und dieses Thema ist gar nicht angestreift worden. Die haben gesagt, freiwillige Übergabe, hinten war aber dann auf einmal von Sicherstellung die Rede. Das ist aber ein Unterschied, wofür ich das übergeben bekomme.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde zu Dokument 987 gehen, das ist eben die Übersicht, wo man Ihre Änderungen
sieht, und da zu Seite 6. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, also das ist das; das Rote dürfte das sein, was ich da eingefügt habe – oder: was wir dem Ministerium vorgeschlagen haben, was Herr Dr. Klackl unterschrieben hat, dann hat das
Ministerium das genehmigt, und dann haben wir die Weisung erteilt, dass das eingefügt wird. So war das genau.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt einige Fragen dazu: Ist es üblich, so eine Gegenüberstellung zu haben?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also die Anfertigung dieser Gegenüberstellung war offenbar ein Arbeitsbehelf, den Kollegin Thaller angefertigt hat. Ich habe für meine Akten – weil ja klar war, dass das irgendwie alles interessant und Ding - - –, für mich auch so was Ähnliches gemacht. Ich habe es halt händisch gemacht und nicht in einem Ding. Ich habe das auch mit, einfach damit ich - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Denn: Es ist ja dann auch darum gegangen, dass ich das ja dann veröffentlichen wollte. Wir haben auch dem Ministerium vorgeschlagen – das ist auch genehmigt worden –, dass wir diese Einstellungsbegründung – das war vorher nicht vorgesehen, in dem vorigen Vorhabensbericht, der vor meiner Übernahme, glaube ich, raufgeschickt worden ist, von der vorigen Sachbearbeiterin – dann im Internet nach 35a StAG veröffentlichen wollen. Da muss man dann natürlich genau überprüfen: Habe ich jetzt die Weisung genau umgesetzt? Ist das jetzt wirklich so, wie ich wollte, dass das ausschaut? Oder Kollegin Thaller überprüft: Habe ich da jetzt das getreulich sozusagen um- - Sie muss das, die Einstellungsbegründung, ja zuerst auch an die Verfahrensparteien rausschicken, an die Beschuldigten zum Beispiel.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt haben Sie vorhin ja ausgeführt, dass es einen Unterschied macht, dass das Handy übergeben wurde, um es der Witwe zu geben. (Auskunftsperson Ropper: Ja!) Jetzt haben Sie hier aber in dem Sachverhalt geschrieben, dass sich eben Karin Wurm und Anna Polz bei den Polizisten erkundigt haben, was sie mit dem Handy machen sollen. (Auskunftsperson Ropper: Mhm!) Das heißt, nach dem, was Sie hier schreiben,
haben ja die Polizisten gesagt: Das gehört der Witwe! (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also wie genau - - Es ist davon auszugehen, dass das eine Gesprächssituation war, die irgendwie dynamisch war. Von wem als Erstem das Wort kommt, dass das der Witwe - -, ehrlich gesagt, weiß ich nicht so genau; und das kann sich jetzt so lesen, als hätte ich das so gemeint oder so, aber - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nein, also: „Die beiden Beamten teilten ihnen sinngemäß mit, dass diese Sachen der Ehefrau [...] gehören“.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, kann eh sein, ja. Also ich habe das da aus dem Beweisergebnis, das heißt, aus den - - Ich habe mir alle - -, diese ganzen Vernehmungsprotokolle durchgelesen, und dann hat sich das logisch angehört. Hinten bei der Beweiswürdigung habe ich ja, glaube ich, auch vier oder fünf Seiten geschrieben, aus welcher Vernehmung ich da - -, wem ich da jetzt geglaubt habe und wem nicht, und das - - Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wem haben Sie hier geglaubt? Denn das ist hier nicht angeführt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Bitte? Nein, das sind die Feststellungen, da muss ich unten auf die Beweiswürdigung verweisen, da habe ich, glaube ich, ja wesentlich mehr - - Hier sind zwei Sätze Feststellungen, und in den Beweiswürdigungen habe ich genau dazu, genau zu dieser Situation - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Das ist Punkt fünf der Weisung – ich weiß nicht, was das bei Ihnen sozusagen für eine Fundstelle ist –, da habe ich genau das mit - -, (in die Unterlagen blickend)
vier ganze Seiten dazu geschrieben. Das habe ich jetzt nicht alles im Kopf, aber auf das verweise ich jetzt. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es ist verständlich.
Ich frage konkret, weil bei den Ausführungen der WKStA nach jedem Absatz immer steht, auf welches Dokument sie sich beziehen (Auskunftsperson Ropper: Ja!), bei den Ausführungen, die Sie ergänzen, nicht.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, aber in den Feststellungen (Abg. Wotschke [NEOS]: Ich weiß, Sie haben es hinten dann generell ausgeführt!), und ich habe das in der Beweiswürdigung, aber in der Beweiswürdigung habe ich aber schon alle Fundstellen drinnen. Also zumindest in meiner Weisung habe ich schon die Fundstellen immer angeführt.
Na das ist halt technisch, ob ich die Fundstellen in diesen Feststellungsteilen schon anführe oder in der dazugehörigen Beweiswürdigung – da habe ich halt die Fundstellen angeführt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben gesagt, ich kann auch rechtliche Fragen stellen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, ich werde mich bemühen, dazu irgendetwas Sinnvolles zu sagen. Ich meine, das ist halt dann eine rechtliche Würdigung, die richtig sein kann oder falsch. Ich glaube, da kann ich nicht die Wahrheit wissen – das weiß nur der OGH bei den rechtlichen Fragen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nämlich einerseits: Wäre eine Handysicherstellung rechtlich zulässig gewesen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das ist eine ganz spannende Frage, da gibt es verschiedene Rechtsmeinungen, und ich habe mich aber hier auf den Standpunkt gestellt, dass es in dieser Situation zulässig gewesen wäre.
Ich habe aber auch in der Klammer irgendwo hinten (in den Unterlagen blätternd)
die sehr gewichtige Gegenstimme angeführt, Wiederin im Wiener Kommentar,
§ 5, wonach das hier nicht zulässig wäre, weil es nicht explizit für diesen Fall fehlenden Anfangsverdachts vorgesehen ist. Also ich habe mich aber hier, um sozusagen diese Diskussion da jetzt nicht auch noch reinzuziehen, für meine Erledigung - - hier bin ich davon ausgegangen, sagen wir einmal: Es geht. Es ginge.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Fachaufsicht im Justizministerium hat auch gesagt, es geht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das weiß ich nicht. Die haben das genehmigt. Wir haben nur einen Einzeiler gekriegt. Vielleicht haben sich die seitenweise dazu Gedanken gemacht. Ich nehme an, das haben Sie dann vorliegen jetzt, im Gegensatz zu mir.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Das heißt, eine Handysicherstellung wäre rechtlich zulässig gewesen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich habe diesen Standpunkt eingenommen. Ich habe aber auch die Gegenstimme hier zitiert. Ich wollte einfach diese Diskussion hier nicht auch noch reinziehen, weil ich sozusagen gesagt habe: Selbst wenn das zulässig ist, dann ist es trotzdem kein Befugnismissbrauch.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann die zweite Frage, weil eben von dem Polizisten gesagt wird, das Handy soll an die Witwe gehen (Auskunftsperson Ropper: Ja!): Ist das rechtlich korrekt, dass es an die Witwe gehen soll?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das weiß ich nicht. Das ist jedenfalls nichts, was hier Gegenstand meiner Prüfung ist. Ich meine,
Erbrechtsspezialist bin ich nicht. Das ist nichts, was von der Staatsanwaltschaft irgendwie geprüft wird, wer das richtigerweise am Schluss, nach einem Verfahren kriegt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sind die Polizisten Erbrechtsspezialisten?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wahrscheinlich nicht. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Aber wie ich hier ja auch reingeschrieben habe, irgendwo hinten, dass dieses Ergebnis da mal – mit Ergebnis meine ich jetzt, da geht es ja offensichtlich nicht darum, dass hier schon klargestellt wird, wer dann Eigentümer ist, sondern das Ergebnis, dass das jetzt einmal bei der Witwe ist, die vielleicht andere Sachen vom verstorbenen Mann auch noch bei sich liegen hat – irgendwie offenbar von allen damals Beteiligten für logisch gehalten wurde.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt haben Sie, nehme ich an, ganz, ganz viele Ermittlungsverfahren gesehen (Auskunftsperson Ropper: Überhaupt, in meinem Leben?) – in der Aufsicht, nicht persönlich natürlich. Ist das üblich, dass die Polizei die Gegenstände übergibt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Dazu habe ich echt keine Wahrnehmung, nein. Na also das sind Fragen, die mich in der Fachaufsicht überhaupt nicht interessieren, weil das kein Problem wird, das sozusagen an uns herangetragen wird.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War das sonst schon einmal wo ein Problem?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, also in meinen Akten ist mir nicht erinnerlich, dass das jemals schon bei mir, bei der Oberstaatsanwaltschaft – ich war ja früher auch einmal Staatsanwalt –, aufgepoppt wäre.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wussten Sie damals eigentlich, dass es auch eine Tochter gibt, die sich ebenso am Todestag gemeldet hat?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wann habe ich das gewusst?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Als Sie das überarbeitet haben.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, das ist ja, glaube ich, in dem Bericht von der WKStA drinnen gestanden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Dann gehen wir zum Rechtlichen, zu Seite 9. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Wenn man da jetzt gegenüberstellt, was die WKStA geschrieben hat, was Sie geändert haben, dann ändern Sie insbesondere den Beweiswert des Handys von einem wesentlichen Beweismittel zu einem potenziellen Beweismittel. Was war da die Überlegung?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das Problem war nicht eigentlich der Beweiswert, sondern das Problem, was dahintersteht, das rechtliche Problem, ist: Welche Vorschriften in der StPO regeln, wann ich ein Beweismittel aufnehmen muss?, weil: Wenn ich das aufnehmen muss, dann kann das ein Amtsmissbrauch sein.
Wie ich sozusagen entscheide oder wie die StPO regelt, wann, unter welchen Voraussetzungen man das darf: Eigentlich steht in den einzelnen, speziellen Bestimmungen meistens: kann, ist zulässig, darf, und jetzt geht es um die Frage: Wann muss ich das machen? – Nur dann, wenn ich was nicht mache, was ich machen muss, oder was mache, was ich nicht machen darf, ist das ein Befugnismissbrauch.
Und diese Frage, nämlich aus dem Gesetz abzuleiten, wann das ein Befugnismissbrauch ist, also aus dem Gesetz abzuleiten, wann und ob die das hätten behalten müssen und sozusagen vielleicht auch auswerten müssen oder ob sie das nicht als Beweismittel sozusagen ins Ermittlungsverfahren einführen mussten: Das war das, mit dem sich meiner Meinung nach die WKStA auf rechtlicher Ebene eigentlich überhaupt nicht auseinandergesetzt hat, weil sie offenbar geglaubt haben, sie können das auf Tatsachenebene feststellen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nein, aber das (Auskunftsperson Ropper: Ja, das ist bei den Feststellungen!) ist jetzt quasi die subjektive Seite?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na das ist die Wissentlichkeit, das ist wieder etwas anderes, aber ich kann nur was wissen, was auch zutrifft, weil sonst glaube ich es ja nur – wenn es falsch ist.
Das heißt, ich muss zuerst einmal fragen: Ist das ein Befugnismissbrauch?, und dafür muss ich eben diese Rechtsfrage klären: Was dürfen die und was müssen die?, und das muss ich aus der StPO ableiten. Das fehlt. Die haben das einfach festgestellt – oder haben geglaubt, sie können das feststellen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also wir können zu dem nachher kurz gehen, weil die WKStA es ja eben entgegen Ihnen bejaht hat.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, aber nicht auf rechtlicher Ebene. Also Sie haben das einfach festgestellt. Vielleicht kann ich das so illustrieren: Das, was die WKStA hier schreibt, würde dann stimmen, das könnte man dann so sagen, wenn es in der StPO eine Tabelle geben würde, wo drinnen steht: Wenn am Aktendeckel § sowieso sowieso steht, dann – andere Seite der Tabelle – muss sichergestellt und ausgewertet werden: Handy. – Dann würde das ohne Weiteres so zutreffen. Ich muss jetzt aber die Bestimmungen
anschauen, wo das geregelt wird: Wann dürfen sie es machen und wann müssen sie was machen?
Also es war jetzt natürlich ein Extrembeispiel, ja (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja!), aber: Ich muss die Bestimmungen prüfen – und das fehlt völlig –, aus denen sich ergibt, unter welchen Umständen sie ein Beweismittel aufnehmen dürfen – da habe ich eh sozusagen gesagt, ja, es hätte sichergestellt werden können; das haben wir vorher besprochen –, aber: Wann hätte es sichergestellt werden müssen? Und: Wie wird das entschieden?
Es gibt ja Regeln, nach denen das nach der StPO zu entscheiden ist: Was nehme ich rein und was brauche ich nicht mehr?, und wer diese Entscheidung trifft. Das fehlt hier. Da wird das so abgeleitet: Ja, das war allen klar, dass das brisant ist, und der Herr Kurz hat irgendwas gesagt! – Das findet sich alles nicht in der StPO. In der rechtlichen Ausführung habe ich dargelegt, wie man das vielleicht auch in diese Ermessensentscheidung einbauen kann.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Trotzdem noch einmal die Nachfrage, wieso man den Beweiswert geändert hat, also von wesentlich auf potenziell.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Es geht nicht um den Beweiswert, es geht darum: Wer entscheidet wie? Wie sind die Regeln, wann ich als Polizist etwas sozusagen als Beweismittel in meinem Verfahren aufnehmen muss oder darf, und: Wann muss ich das oder wann darf ich es? – Also zuerst muss ich schauen, ob ich es darf, und dann, ob ich es muss, und wenn ich
etwas - - Die Entscheidung ist hier eben so geregelt, dass es ein Ermessen in erster Linie des Polizisten ist, und da muss ich schauen: Wenn er glaubt: Ich weiß es schon gut genug!, dann braucht er es nicht aufzunehmen.
Dann muss ich schauen: Hat er sozusagen wirklich aufgrund von fachlichen, sachlichen Überlegungen bei den Beweisen, die ihm schon vorliegen, sozusagen
sachlich gesagt: Na, meiner Meinung nach weiß ich schon genug!? – Das ist sozusagen im Ermessen eine sachliche Entscheidung. Wenn er jetzt sagen würde: Ich glaube, da haben wir noch eine wirklich wichtige offene Frage, und ich glaube, das würde dieses Handy lösen!, und trotzdem gebe ich es jetzt dem Rechtsanwalt der Witwe, dann sind wir im Amtsmissbrauch – möglicherweise, oder ziemlich nah dran. Aber das war hier ja nicht der Fall, das hat ja auch die WKStA selber so festgestellt, nur: Sie hat es nur beim Schädigungsvorsatz genau so ausgeführt und hat gesagt: Nein, die haben eh - - die haben zu Recht keine kriminalpolizeiliche Relevanz erkannt. Das hat die WKStA so festgestellt, und ich habe dann gesagt, das ist aber nach § 5 genau das Kriterium für einen Befugnismissbrauch, ob die eine kriminalpolizeiliche Relevanz sehen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Für was wäre es ein Beweismittel gewesen, also ein potenzielles?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja also das habe ich eh ausgeführt: Grundsätzlich ist natürlich klar: Wenn man jetzt von einem Selbstmord ausgeht – wenn das sozusagen die Arbeitshypothese hier offenbar von den Polizisten gewesen ist, wo auch die WKStA ja geschrieben hat, dass das durchaus aufgrund der vorliegenden Informationen sozusagen nicht zu beanstanden war –, dann könnte man sagen, wie ich geschrieben habe: Die letzten Personen, mit denen der Verstorbene Kontakt hatte, die letzten Kontakte sind natürlich gerade bei so einem Todesfall – bei so einem Leichenakt, wie wir sagen – am interessantesten, weil die dann Auskunft geben können: Wie war der drauf?
Da wären sozusagen die letzten Kontakte. Hier hat man allerdings eh - - Von Frau Wurm und Frau Polz – das waren ja die letzten Personen, mit denen er zumindest live zuletzt irgendwie zusammengetroffen ist – hat man die Aussagen gehabt, und Herrn Wüllenweber.
Aber wenn man sozusagen hätte schauen wollen, wenn man es noch genauer - - Wenn man gemeint hätte, man braucht das noch genauer, dann wäre meiner Meinung nach - - hätte man sozusagen da schauen können: Wer waren die letzten Personen?, und die kann ich dann anrufen und fragen: Wie war der drauf?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt wurde ja von den Beamten argumentiert, dass die Ausfolgung des Handys auf Basis des StGB erfolgt ist. Wie haben Sie das rechtlich qualifiziert? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja also da habe ich völlig, glaube ich, wie man auch sieht, die Einschätzung der WKStA geteilt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und die ist?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Die war, glaube ich, wenn ich das richtig im Kopf habe, dass das halt anscheinend sozusagen im Nachhinein ins Treffen geführt wurde, um eine Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen zu finden. Das war aus meiner Sicht plausibel.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War das eine Schutzbehauptung?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wenn Sie das so - - Also das ist jetzt eine Würdigung. Aber ich glaube, das haben wir eh relativ deutlich da reingeschrieben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, auf Seite 20, als Schutzbehauptung.
Gab es eine rechtliche Grundlage für die Ausfolgung des Handys, also waren die Beamten irgendwie - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das weiß ich - - Also die Prüfung, die wir hier durchgeführt haben, bezieht sich ja nur auf die Strafbarkeit. Die bezieht sich ja nicht darauf, ob das insgesamt rechtswidrig, rechtskonform, okay ist, super war, sondern ob das strafbar war. Amtsmissbrauch erfordert sozusagen ein Vorgehen im Zuge der Hoheitsverwaltung. Da haben wir gesagt, das war keine Hoheitsverwaltung, und dann ist es uns aber – für die Frage, die uns interessiert – wurscht. Das habe ich aber auch so, glaube ich, reingeschrieben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Absolut, ja, aber wenn es quasi eine gesetzliche Grundlage gäbe, dann wäre man ja erst recht (Auskunftsperson Ropper: Ja dann wäre es eh super! Ja aber - -!) draußen bei der Strafbarkeit. (Auskunftsperson Ropper: Ich suche dann nicht weiter, wenn ich sage - -!) Aber gesetzliche Grundlage gab es keine?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na das weiß ich nicht. Ich suche nicht weiter, ob es eine Grundlage gibt, wenn ich mir sicher bin, es ist keine Hoheitsverwaltung und daher ist es kein Amtsmissbrauch. Meine Frage ist: Ist es ein Amtsmissbrauch?, und dazu muss es in der Hoheitsverwaltung sein. Wenn ich sage, das ist keine Hoheitsverwaltung, dann fange ich nicht an, weiterzusuchen, also von mir aus. Wenn die irgendeine Rechtsgrundlage ins Treffen geführt hätten, würde ich sagen: Ja, super, ist so!, dann wären wir auch fertig gewesen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hätten Sie auf Basis einer Rechtsgrundlage gehandelt, wäre das dann Hoheitsverwaltung gewesen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das kommt auf die Rechtsgrundlage an, ob das eine Rechtsgrundlage - -, ob das ein Teil der Hoheitsverwaltung oder irgendwas Zivilrechtliches, Erbrechtliches ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich halte mal fest: Sie haben keine Rechtsgrundlage gefunden.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wir haben dann auch nicht mehr weitergesucht. Also ich habe nicht gesagt, dass ich keine gefunden habe, oder das so reingeschrieben. Ich glaube, ich habe reingeschrieben, das kann offen bleiben. Weil: Mich interessiert nur, ob das strafbar ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann noch eine letzte Frage zum Dokument, nämlich zu Seite 1. (Auskunftsperson Ropper: Das gleiche Dokument?) – Gleiches Dokument, zweiter Absatz. (Auskunftsperson Ropper:
Ja!) – Da haben Sie die Qualifizierung von Frau Wurm von „Lebensgefährtin“ auf
„Freundin“ geändert. Wieso das?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das ist nicht ganz richtig. Das war nicht Teil der Weisung, sondern das war im Erlass - - haben wir das dazugeschrieben, angeregt, sich das zu überlegen, ob sie das - -
Das ist jetzt nicht richtig oder falsch, das kann mir eigentlich wurscht sein. Nur war damals gerade in den Medienberichten dieses Zivilverfahren, wo es darum gegangen ist – also ich habe das nur am Rande mitbekommen –, ob Frau Wurm jetzt als Lebensgefährtin bezeichnet werden darf oder nicht. Frau Mag. List hat sich darüber aufgeregt.
Und da habe ich mir nur gedacht: Überlegt euch das noch mal, ob ihr das jetzt reinschreiben wollt, weil wie das dann wieder von dem einen oder anderen Politiker auf der einen oder anderen Seite – oder Medium – aufgefasst wird, weil: die Lebensgefährtin reinschreiben, sind sie jetzt auf der Seite oder nicht – deswegen habe ich angeregt, glaube ich, in dem Erlass, mit dem die Weisung runtergeschickt wurde – das war aber auch schon ein vom Ministerium genehmigtes Vorhaben –, sich zu überlegen, ob man da überall Lebensgefährtin drinstehen lässt oder es nur dort – was ich ja gesagt habe –, jedenfalls drinnen lässt, wo es ein Zitat von Frau Wurm ist – dort ist es ja drinnen geblieben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gab es hierzu auch irgendeinen Kontakt mit Frau List?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, das war wegen der Medienberichte?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja. Ich habe mir gedacht, das ist irgendwie - -, das soll man sich noch mal überlegen, ob man - - Also man muss da wirklich ein bissl überlegen, wie das aufgefasst wird, ob man sich damit in irgendeine Ecke stellt oder nicht. Ich habe ihnen gesagt oder wir haben ihnen gesagt: Überlegt es euch, ob ihr das da drinnen lassen wollt oder nicht – also drinnen lassen natürlich dort, wo es ein Zitat von Frau Wurm ist, weil das ja authentisch sein muss –, ob ihr euch sonst auf das festlegen wollt!
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt hatte Frau Wurm ja Opferstellung im Ablebenverfahren.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Im Leichenakt sozusagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Im Leichenakt sozusagen, ja. Auf welcher Basis hatte sie Opferstellung?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das weiß ich nicht. Schon zu dem Zeitpunkt, wo ich den Akt übernommen habe, am 11. Februar, war klar, die hat Opferstellung. Ich glaube, da hat es vorher irgendwelche - - Ich glaube sogar, das wurde vielleicht mal am Vorhabensbericht geprüft, und dann ist gesagt worden: Opfer.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wann bekommt man Opferstellung?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: In dem Fall hat sie Opferstellung gehabt, also möglicherweise hängt das damit zusammen, dass sie als Lebensgefährtin angesehen wurde – kann eh sein, ja. Es ist mir auch ehrlich gesagt wurscht, ob sie jetzt Lebensgefährtin war oder nicht. Hier, bei der Ausbesserung des Wortes, ist es mir nur darum gegangen, wie das dann
wieder - - – wir wollen ja irgendwie als unparteiisch angesehen werden –, ob das wieder von irgendwem irgendwie aufgefasst wird, dass man sich da mit Lebensgefährtin oder Ding festlegt, wenn da gleich in den Medien irgendwelche Berichte über diese Streiterei sind.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hätte man rechtlich als Freundin eine Opferstellung?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Weiß ich jetzt nicht. Als Freundin wahrscheinlich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber ist es dann nicht rechtlich instringent, wenn man den Faktor, von dem die Opferstellung abhängt, nachher abändert (Auskunftsperson Ropper: Ich habe wie gesagt das nicht abgeändert - -!), diese Qualifikation? (Auskunftsperson Ropper: Sondern wir haben uns - -!) – Vorschlag, abzuändern.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, nicht vorgeschrieben, sondern angeregt, sich das zu überlegen. Aber eben nicht, um irgendwie die Opferstellung infrage zu stellen, sondern einfach nur wegen der Optik. Also die Opferstellung haben wir ja dann auch nie in Zweifel gezogen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: 2 Sekunden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann wegen der Form der Anregung nur ganz kurz (Auskunftsperson Ropper: Ja!): Werden Anregungen in
der Regel übernommen oder passiert es auch, dass die zurückgewiesen, nicht übernommen werden?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nicht immer, also das müssen sie nicht. Aber man muss halt hier aufpassen. Die Weisung muss wirklich - - Die Weisung mache ich, wenn ich mir sicher bin, das gehört so und das ist richtig.
Und Anregung: Da denke ich mir, ich möchte das gesagt haben: Passt auf, überlegt euch das auch!, und wenn die das nicht machen, ist es auch kein Problem. Also wenn mir was wirklich wichtig ist und ich mir denke, auf das kommt es an, dann mache ich eine Weisung.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident. Herr Ropper, dann fangen wir vielleicht gleich mit der Frage an. (Die
Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) – Vielleicht wollen Sie mir aufmerksam zuhören! Sie haben gesagt, wir wollen bei dem Begriff Freundin, Lebensgefährtin „unparteiisch“ sein. Wer wären denn in dem Fall die Parteien? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich verstehe die Frage nicht ganz. Die Parteien wovon?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie sagen, Sie wollen unparteiisch sein. Jetzt frage ich Sie: Wer sind denn die Parteien?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Die Parteien wovon?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben gesagt, Sie wollen sich nicht auf eine Seite schlagen und auch nicht den Anschein - -, deshalb frage ich Sie: Wer sind denn die Parteien? Welche Seiten?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: In welchem Verfahren oder - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bezogen auf das Wort Lebensgefährtin, Freundin.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na es ist damals medial – wie ich erklärt habe – offenbar aufgekocht, dass es da eine Zivilrechtsstreitigkeit gibt, wo es irgendwie darum gegangen ist – ich weiß nicht, ob zwischen den Damen oder mit Herrn Dr. Pilz –, ob man dieses Wort verwenden darf oder nicht. Das ist dann auch medial aufgegriffen worden, und ich habe mir gedacht, da wollen wir nicht - -, da sollte man vielleicht aufpassen, ob man sich da auf irgend- -, ob man sich da festlegen will.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber noch einmal: Welche Seite meinen Sie? Sie können sich nicht einmal erinnern, welches Verfahren es war. Welche Seite, welche Partei - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, ich habe Sie gefragt, welches Sie meinen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das war die Antwort an Kollegin Wotschke - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Den Leichenakt? Meinen Sie den Leichenakt?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, ich meine, wieso Sie aus Lebensgefährtin Freundin machen – denn Freundin ist ein extrem weiter Begriff, das kann auch total - - Ich habe auch viele Freundinnen, mit denen ich keine sexuelle Beziehung pflege.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also ich weiß nicht, worauf Sie hinauswollen. Es ist ja völlig klar, wenn Sie sich auch an einem Begriff festhalten, aber: Wenn Sie die ganze Einstellungsbegründung lesen, die dann rausgegangen ist, ist ja klar, dass das eine Beziehung in irgendeiner Form war. Und die Frage
ist, wie sehr ich mich als Staatsanwaltschaft in einer Einstellungsbegründung – die dann auch veröffentlicht wird – auf die Intensität dieser Beziehung festlegen muss, ob das eigentlich überhaupt unsere Aufgabe ist, noch dazu, wenn das eben medial diskutiert wird. – Und es war wie gesagt nicht vorgeschrieben, sondern es war eine Anregung, und es ist mir grundsätzlich wurscht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Dann kommen wir vielleicht noch einmal zur Ermittlungsarbeit der Polizei zurück. Das, was ich jetzt nicht ganz verstehe – um es kurz zu fassen und laienhaft zusammenzufassen –: Sie sagen, solange das nicht explizit vorgeschrieben ist, kann ich einen Ermittler, eine Ermittlerin aus der Polizei für sein oder ihr Tun auch nicht zur Verantwortung ziehen. Jetzt haben wir im vorliegenden Fall - - (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.)
Ist diese Darstellung falsch? (Auskunftsperson Ropper: Ja!) Sie schütteln den Kopf.
(Auskunftsperson Ropper: Ja!) – Okay.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein. Also ich muss schauen: Was darf der machen und was muss er machen? Und dann stelle ich eben fest: In der StPO hat der einen Entscheidungsspielraum, und er muss und darf das einschätzen. Und dann muss ich schauen, ob er in diesem Spielraum – das ist ein Ermessen – nach sachlichen oder nach unsachlichen Kriterien gehandelt hat.
Und wenn er in seinem Spielraum nach unsachlichen Kriterien entscheidet, dann kann das auch ein - - Also es kann sowohl ein Amtsmissbrauch sein, wenn ich etwas mache, was eindeutig verboten ist, aber es kann auch ein Amtsmissbrauch sein, wenn ich in meinem Ermessensspielraum zwar grundsätzlich drinnen bin, aber sozusagen nach unsachlichen Kriterien entscheide.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Dann beantworten wir vielleicht die erste Frage, ob er es an sich nehmen hätte dürfen. Das ist das Erste. Das können wir bejahen, oder?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das ist das, wo es eben unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt, und ich habe mich auf den Standpunkt gestellt: Sicherstellung wäre hier zulässig gewesen. – Da gibt es gewichtige Meinungen dagegen, aber ich habe gesagt, auf dem will ich mich da nicht auch noch aufhängen. Abgesehen davon muss man ja sagen: Es ist ihnen ja freiwillig übergeben worden, also sie haben es ja eigentlich gehabt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zu dem Punkt kommen wir gleich.
(Auskunftsperson Ropper: Ja!)
Jetzt kommen wir zur zweiten Frage: Sie sagen aber, der Spielraum ist da gewesen, dass sie es nicht an sich nehmen hätten müssen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja – „an sich nehmen hätten müssen“ – es geht ja eher um die Frage: Hätten sie es dem Beweisverfahren oder dem Ermittlungsverfahren als Beweismittel zuführen müssen? Das ist eigentlich die Frage. Denn an sich, sie hätten es - - Wie gesagt: Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen außerhalb der Hoheitsverwaltung – haben wir uns nicht mehr interessiert. Also dass sie das hätten machen müssen – es an sich nehmen, um es der Witwe oder irgendwem zukommen zu lassen –, kann ich nicht sagen, interessiert mich nicht. Hoheitsverwaltung ist es nicht. Wir haben nichts gefunden, sage ich auch dazu. Aber - - Entschuldigung, jetzt bin ich ein bissl aus dem Ding gekommen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, ja. Jetzt wird’s ein bissl
Kuddelmuddel.
Nochmal die Frage: Hätten sie es sicherstellen müssen? – Diese Frage haben Sie ja mit Nein - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Sie haben es ja schon gehabt – es ist ihnen ja freiwillig übergeben worden. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja, ja! Eben!)
Die Frage ist eigentlich: Hätten sie es als Beweismittel (Abg. Tomaselli [Grüne]: - - mittel dem Verfahren zuwenden müssen!) dem Verfahren zuführen müssen? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja!)
Das ist eben eine Ermessensentscheidung. Und das habe ich ja dargelegt – unter Verweis auf § 5 StPO, da gibt es Länge mal Breite Kommentar dazu –: Es geht um die Einschätzung, zunächst einmal der Kriminalbeamten – wenn die StA befasst wird, dann der StA –: Wie sicher bin ich schon, was da passiert ist? Habe ich einen Verdacht? Was habe ich für einen Verdacht? – Da haben wir hier auch ein bisschen ein Problem. – Und wie viel weiß ich schon zu diesem Verdacht, um mir relativ sicher zu sein? Was, glaube ich, ist jetzt noch eine offene Frage, und was kann ich dafür noch brauchen? Brauche ich das wirklich? – Das ist eine Einschätzung, und da kommt es darauf an: Mache ich das nach sachlichen Kriterien? Also die kriminalpolizeiliche Relevanz oder die kriminalistische Relevanz wird zunächst einmal von der Polizei eingeschätzt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie haben vorhin auf die Frage von Kollegin Wotschke gesagt, dass der Beweiswert für Sie sozusagen auch in der Einstellungsbegründung egal war. Was ist dann sonst relevant (Auskunftsperson Ropper: Die Einschätzung - -!), ob ich ein mögliches Beweismittel einem Ermittlungsverfahren zuweisen soll (Auskunftsperson Ropper: Nein, es geht sozusagen - -!), wenn es nicht um einen Beweiswert geht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, es geht um das Formale. Es geht um: Wer schätzt den Beweiswert ein und nach welchen Kriterien? (Abg.
Tomaselli [Grüne]: Aber auch Sie, und ich darf Sie - -!) Das ist die Polizei – und nach sachlichen Kritierien.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich darf aber aus der öffentlichen Einstellungsbegründung zitieren – Zitat –: „Die Todesursache war am Tag des Ablebens nicht geklärt, ein Ermittlungsverfahren samt Obduktion offen und der
Beweiswert des Mobiltelefons für die beiden Ermittler evident.“ – Das haben Sie nicht gestrichen, das ist - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Habe ich das nicht gestrichen? Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, das haben Sie nicht gestrichen. Also Sie sind selbst - - – Muss ich das Zwinkern als Bereuen - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das ist dann ein Widerspruch mit dem (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja!), das ist ein Widerspruch zu dem (Abg. Tomaselli [Grüne]: Eben!) – nein! –, was die WKStA zum Schädigungsvorsatz ausführt, und zwar ein eklatanter Widerspruch.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Der Ihnen offenbar auch nicht aufgefallen ist, denn Sie haben Ihre Signatur daruntergesetzt. Das kommt aus der öffentlichen Einstellungsbegründung.
Nochmals, ich möchte Sie nochmals fragen: Was, wenn nicht der Beweiswert, der offenbar, wie Sie selber feststellen, evident war für die Ermittler – evident heißt - -
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Entschuldigung, Frau Abgeordnete, könnten Sie das Dokument vorhalten, denn wir wissen alle nicht, worum es geht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Einstellungsbegründung, 17 St 6/24h, und da sind wir auf der Seite 23. – Ach so, da hat es sich
verschoben: auf der Seite 20. Ich habe eine andere Version in der Hand. – Seite 20, dritter Absatz, Herr Präsident. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, also vorhin habe ich, glaube ich, gesagt, was ich da auch reingeschrieben habe, was der Beweiswert, der
potenzielle Beweiswert, wäre, nämlich: Wenn ich die letzten Personen kontaktieren würde, dann könnten mir die sagen, wie der drauf war. – Das war der Beweiswert, wo ich auch, glaube ich - - – das ist der Text, der auch von mir kommt –, wo den Ermittlern wohl klar gewesen sein muss, dass das das wäre, was man aus diesem Handy noch rauskriegen könnte, was hier für den Fall unter Umständen interessant sein könnte.
Die Frage, um die es jetzt geht, ist: Müssen die das jetzt aufnehmen, oder können sie sagen: Wir sind uns sicher genug!, oder: Für uns ist die Sache klar genug!?
Und da muss ich auch jetzt auf Ihre Frage - - – weil Sie sagen, es ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet –: Es geht nicht darum, bei uns, dieser
Anfangs - -, dieser Verdacht, das ist nichts Abstrakt-Statisches. Man muss immer schauen: Welche konkreten Umstände liegen vor, die mich was vermuten lassen, nämlich die für eine Straftat sprechen? – Und das hat es hier von Anfang an nicht gegeben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, das wusste niemand zu dem Zeitpunkt, Herr Ropper, denn, Entschuldigung, wahrsagerisch kann man ja noch nicht vorhersehen, wie ein Obduktionsergebnis ausschauen kann – oder? (Auskunftsperson Ropper: Nein, aber schauen Sie, das ist wirklich ein - -!) – auch nicht die Polizei in Niederösterreich.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das ist wirklich ein ganz wichtiger Unterschied: Wenn man etwas nicht weiß oder etwas nicht ausschließen kann – das ist wirklich wichtig, weil das, glaube ich, auch - -, das ist halt bei uns Juristen irgendwie - - –, ist das etwas komplett anderes, als wenn ich sage: Ich habe konkrete Umstände, die positiv auf etwas hindeuten. Wenn ich sage: Ich weiß, ich kann nicht ausschließen, dass Sie eine Leiche im Keller haben!, dann ist das etwas völlig anderes, wie wenn ich sage: Ich habe einen Hinweis,
dass Sie eine Leiche im Keller haben! – Und die Strafprozessordnung sieht vor: Ich brauche konkrete Hinweise, dass ich irgendwas mache. – Die einzige Gegenausnahme: Obduktion.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber nochmals – ich zitiere Sie selber aus der Einstellungsbegründung –: Sie haben vorhin selber gesagt, es geht um die Nachvollziehbarkeit, ob jemand in der Ermittlung sachlich, nach Sachlichkeitskriterien vorgeht. Und was soll mehr Sachlichkeitskriterium sein als ein Beweiswert eines Beweismittels?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das ist genau das, was dann hintennach kommt bei der WKStA. Da die Auffindungssituation der Leiche, das Ergebnis der Leichenbeschau, bla, bla, bla – alles das, was die sozusagen schon gewusst haben (Abg. Tomaselli [Grüne]: Und die Kritik ist ja, dass zu diesem Zeitpunkt ja schon Tatsachen geschaffen worden sind!), schon in diesem sehr frühen Stadium der Ermittlungen - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Kritik ist ja, dass zu dem Zeitpunkt ja schon Tatsachen geschaffen worden sind. Mit der Übergabe des Telefons hätte die Witwe jedes Recht gehabt, mit dem Handy zu tun, was sie will. (Auskunftsperson Ropper: Was ist die Frage? – Verfahrensanwalt Joklik – in Richtung Abg. Tomaselli –: Was die Frage ist!) – Dass das ja die Kritik an dem Vorgehen der Polizei ist, dass hier ja möglicherweise schon Tatschen geschaffen worden sind.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Und die Frage?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, kommen wir vielleicht zu einem anderen Themenkomplex. Was ich spannend finde, im Vergleich nämlich zur Smartwatch: Was ist jetzt der rechtliche Unterschied? Wieso hat sich die Polizei die Smartwatch einbehalten und zwei Monate später ausgewertet?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also rechtlich sehe ich keinen Unterschied.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Eben. In dem Fall können wir auch festhalten: Man hätte – Ihrer gepflegten Rechtsmeinung nach – auch das Handy auswerten können?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Sie haben es in der Hand gehabt, sie hätten es nicht mehr rechtlich sicherstellen müssen. Das heißt, sie waren meiner Meinung nach - - – aber das ist jetzt hier eine rechtliche Würdigung, die keine Tatsachenkundgebung ist –, sozusagen rechtlich hätte ich weder das eine noch das andere sicherstellen müssen, weil ich es gehabt habe – das eine war an der Leiche, das andere ist mir freiwillig übergeben worden –, und bei beiden bin ich meiner Meinung nach im Ermessensspielraum drinnen, und da muss ich nach sachlichen Kriterien entscheiden.
Und da war offenbar das, was sie, soweit ich das, glaube ich, jetzt in Erinnerung habe, gesagt haben: Die Uhr hat er am Handgelenk gehabt, die hat er mitgehabt wie das – was auch immer – da passiert ist, deswegen werten wir die aus. Und beim Handy, sagt die WKStA selber, die Einschätzung quasi, dass da kein – wo steht das? – - -, keine kriminalistische, irgendwie - - – also steht da drinnen in dem Dokument, das Sie mir vorgehalten haben –, ist irgendwie zu teilen oder nicht zu widerlegen.
Die WKStA begründet das genau mit den ganzen Umständen, die zu dem Zeitpunkt diesen Polizisten schon bekannt waren. Und das ist halt eine sachliche Entscheidung innerhalb des Ermessensspielraums. Und das ist für die Frage Amtsmissbrauch relevant. Ob das jetzt stringent, kohärent, gscheit war, ist nicht Gegenstand meiner Prüfung. Da können Sie sich gerne eine Meinung darüber bilden oder auch die Polizisten fragen, ob sie es das nächste Mal genauso machen, aber ich schaue nur: Amtsmissbrauch – ja, nein?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und auch die Frage nochmal mit der Rechtsgrundlage, wieso das eine eben ausgefolgt worden ist und das andere nicht, steht da in der öffentlichen Einstellungsbegründung – in dem Fall ist es auf Seite 21, ich habe hier eine andere Seite, bei mir ist es 25 –: „Dieses Prozedere lässt vermuten, dass die am 20. Oktober erfolgte Ausfolgung der persönlichen Gegenstände, insbesondere des möglicherweise beweisrelevanten Mobiltelefons an Mag. Rüdiger SCHENDER vom LKA Niederösterreich bewusst nicht nach außen offengelegt werden sollte, weil dieses Vorgehen ohne Rechtsgrundlage in aller Eile ohne dokumentierte staatsanwaltschaftliche Einbindung erfolgt ist“.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, genau, das ist das von der WKStA, das habe ich bewusst drinnen gelassen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also es hat nicht einmal eine Rechtsgrundlage für die Ausfolgung gegeben?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wie gesagt ist uns die Rechtsgrundlage, wenn wir feststellen, es ist keine Hoheitsverwaltung und kein Amtsmissbruach, wurscht. Und die Vermutung der WKStA habe ich ja absichtlich drinnen stehen gelassen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Waren Sie eigentlich auch mit der Auswertung der Smartwatch befasst?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also ich bin bei der Oberstaa- -, ich bin in einer Fachaufsicht, also selber bin ich mit der Auswertung der Smartwatch natürlich nicht befasst. Ich habe das aber natürlich dann mitgekriegt, denn wir haben ja – das habe auch ich vorbereitet – die Weisung, diese Fortführung des Leichenaktes zu prüfen – das war ja auch relativ am Anfang –, und da habe ich eben im Zuge eines Telefonats mit Kollegen Dr. Weratschnig von der WKStA zu einem sehr frühen Zeitpunkt erfahren, dass die in einem anderen Verfahren, für das ich nicht zuständig bin – da geht es um diese
Korruptionsvorwürfe –, diese Smartwatch auswerten, und da hat er mir gesagt, dass da jetzt vielleicht noch was rauskommen wird – denn da war der Bericht noch nicht fertig –, was vielleicht für diesen Leichenakt von Interesse sein könnte. Deswegen haben wir das dann in die Weisung dazugeschrieben.
Ursprünglich war nur angedacht, dass man sagt: Holt euch diese Meinungen von den Privatgutachtern!, und dann habe ich das natürlich mitverfolgt, wie das weitergegangen ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben ja jetzt im Untersuchungsausschuss sehr intensiv darstellen können, dass ja die Feststellung, die damals das Bundeskriminalamt beziehungsweise eigentlich das LKA Niederösterreich getroffen hat, dass keine Gesundheits- und Bewegungsdaten auf der Uhr festzustellen sind, faktisch falsch war. Dieser Auswertungsbericht – er wurde dann an die Staatsanwaltschaft übermittelt – hat aber im Jänner 2024 dazu geführt, dass wenige Tage später eben der von Ihnen so benannte Leichenakt eingestellt wurde.
Mittlerweile wissen wir jetzt aber, dass das einfach unrichtig war und dass sehr wohl Gesundheits- und Bewegungsdaten auf der Smartwatch waren.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also soweit ich informiert bin, stimmt das einfach nicht. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Wieso nicht?) Gesundheits- und Bewegungsdaten sind da nach wie vor nicht darauf aufgetaucht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Natürlich!
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, weil Herr Hummel – der wirklich, wo man echt sagen muss, dass wir froh sein können, dass wir ihn haben, Sie haben ihn ja eh erlebt – hat eben aus so technischen Daten, was die Sensoren messen oder wann die Sensoren was messen, uns dann Rückschlüsse ermöglicht, was da noch passiert sein könnte. Aber Herzschlag, wirklicher Herzschlag? Das sind ja nur diese, ich glaube – wie heißt das? –, Heart-Rate-
Events. Da schreibt er, was das genau heißt, weiß er nicht. Es kann auch sein, dass da nur dieser Pulsmesser gerade schaut: Gibt es da was?, weil die Heart- Rate-Events gibt es ja, glaube ich, auch zu einem Zeitpunkt, als sie ihn schon aus dem Wasser gezogen haben – weiß ich jetzt nicht; müssen Sie nachschauen.
Aber es ist uns dann mithilfe von Herrn Hummel gelungen, dass wir sozusagen aus so technischen Daten – ein Messer, ich weiß nicht, wofür der gebraucht wird, ob ich die Hand - -, vielleicht, dass dann das Display aufleuchtet – sozusagen noch zusätzliche Rückschlüsse gewinnen können.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das sind per Definition Gesundheits- und Bewegungsdaten.
Ich darf Ihnen auch verraten, ich habe mir die Rohdaten selber angeschaut, und wenn man dort auf den Ordner Health Data geht, dann sind dort Daten, recht viel. Die Feststellung, dass keine dort sind, ist falsch.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, also ich habe ja nur gesehen, diesen - - Da gibt es ja diesen vielbesprochenen 1 275-Seiten-Bericht, wo dann irgendwie die letzten oder ersten drei Seiten - -, und dann ist da
handschriftlich – das habe ich aus dem Akt der WKStA – festgehalten: keine Gesundheits- und Healthdaten. – Ich glaube, da steht aber: Herzschlag und GPS, oder so irgendwas steht da, weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, genau so: Gesundheits- und Bewegungsdaten.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also die Daten, die wir gefunden haben, ermöglichen uns sozusagen Rückschlüsse, die für uns für den Leichenakt interessant sind. Nach was die Kriminalpolizei - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie waren eben nicht da im Jänner 2024, Herr Ropper. Das kann man doch nicht ignorieren! Sie waren ja eben nicht
da. Die Staatsanwaltschaft hat mitunter auf Basis einer falsch interpretierten Auswertung das Verfahren eingestellt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Die Frage ist, wie genau ich mir das anschauen will, und da sind wir auch wieder in dem Ermessen der Kriminalpolizisten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich frage jetzt Sie als Staatsanwaltschaft, wie genau Sie sich das anschauen wollen, denn mich irritiert so ein Vorgehen von dem Landeskriminalamt sehr.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das war alles, bevor ich den Akt übernommen habe. Und wenn die Kriminalpolizisten meinen, sie haben hier nichts gefunden, was sozusagen das weiter erhellt, dann glaube ich nicht, dass sich hier für mich Zweifel ergeben hätten, weil ja auch – das ist ja immer nur ein Teil in einem Puzzle – die sonstige Spurenlage, auch mit dem Obduktionsgutachten, das damals vorgelegen ist, ziemlich klar war, nämlich: Klar braucht ja nur zu sein, dass es keine Hinweise auf Fremdverschulden gibt. Wir brauchen nicht irgendwas auszuschließen und festzustellen, ob es sein Selbstmord war, und festzustellen, ob es ein Unfall war. Es geht da nur um Hinweise, die wirklich positiv Richtung Fremdverschulden gehen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hier geht es um den Umgang mit einem Beweismittel. Sie kennen jetzt die Auswertung von Herrn Hummel beziehungsweise auch seine Aussagen dazu, der gefunden hat - - Haben Sie jetzt Zweifel, dass das nicht richtig war mit den Gesundheitsdaten?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also ich hätte das so verstanden gehabt – jetzt, wie gesagt: ich habe das nicht vor mir liegen –, dass Herr Hummel zusätzliche Daten eher so an sich technischer Natur gefunden hat – das war meine Interpretation –, aus denen wir dann aber interessante Schlüsse ziehen können. Ich als Staatsanwalt, das muss ich Ihnen auch sagen, bin natürlich froh,
je mehr Daten wir für unsere Entscheidung haben. Das muss ich auch sagen. Das ist letztlich eine Ressourcenfrage, und da muss man auch schauen, was - - Also wir vertrauen da auch auf die Kriminalpolizei. Die haben auch in aller Regel ein gutes Gespür, und hier hat ja auch – wenn ich das hier vielleicht sagen darf – alles, was bis jetzt nachher passiert ist, das bestätigt, nämlich die Einschätzung, die ja auch die WKStA hier schon als zutreffend beziehungsweise als „nicht zu widerlegen“ - - Also das, was da bei Schädigungsvorsatz steht, das sind eine oder zwei Seiten, hat sich ja alles bestätigt. Wir haben es uns halt jetzt viel genauer angeschaut – nicht zuletzt auch für Sie –, und es ist ja nichts anderes rausgekommen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber haben Sie jetzt ein Strafverfahren, zumindest einmal eine Ermittlungstätigkeit eingeleitet, wieso es zu dieser falschen Feststellung gekommen ist, dass es keine Gesundheits- und Bewegungsdaten gibt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein. Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das strafrechtlich nicht von Interesse?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich weiß es nicht. Die WKStA, für die das ja erfolgt ist, hätte das natürlich auch machen können, aber die sind - -
Na, also ich leite ja normalerweise keine Strafverfahren ein, außer es ist etwas, das mir als Erstes auffällt. Aber das ist ja für die WKStA gemacht worden, in diesem Fellner-Verfahren – also zuerst in dem anderen, dann auch in dem Fellner-Verfahren – übernommen worden. Das ist eine Einschätzung: Wie viel brauche ich noch?, vor dem Hintergrund, was mir sonst schon alles vorliegt, und da habe ich ein Ermessen.
Bei der Smartwatch wollten sie das offenbar ein bisschen genauer wissen als beim Handy, aber den Hummel haben halt Gott sei Dank wir. Schade, dass beim BKA nicht auch - ich weiß nicht - die Ressourcen vorhanden sind. Die hätten immer gern mehr Ressourcen und bessere Leute, wir auch – also ich nehme an, das wird beim Innenministerium ähnlich sein.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Fragesteller: Herr Abgeordneter Darmann.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Herr Oberstaatsanwalt Mag. Ropper, auch ein herzliches Grüßgott von meiner Seite. Vielleicht eingangs: Ich bin es ja auch gewohnt – Sie werden es aus Ermittlungsverfahren kennen –, dass Gestik und Mimik bei Befragungen bezüglich der Antwortgeber vielsagend sind, und mir ist bei der Begrüßung oder Vorstellung Ihrer Person aufgefallen, dass Sie Herrn Kollegen Grüner von der ÖVP zugezwinkert haben (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP), und dann beim Thema - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M. (erheitert): Ich weiß nicht einmal, wer Herr Kollege Grüner ist. Es tut mir leid, ich weiß nicht, wer - -
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich darf bitte weiter ausführen. Beim Thema Sicherstellung, immer wenn es um das Thema Sicherstellung oder Nichtsicherstellung und Einleitung in die Beweismittelkette des Mobiltelefons geht, haben Sie regelmäßig Augenkontakt mit Kollegen Hanger. (Heiterkeit des Abg. Hanger [ÖVP] und der Auskunftsperson.) Deswegen meine Frage: Ist das Zufall? Kennen Sie die Herrschaften? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, ich kenne die Herrschaften nicht außer: Aus dem Fernsehen kenne ich Herrn Hanger. Ich sehe Herrn Hanger besser, weil er da drüben - -
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Entschuldigung, Herr Abgeordneter! Das sind Unterstellungen, das sind Schlüsse, die Sie aus einem Verhalten der Auskunftsperson ziehen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Ja, natürlich!)
– Ja, aber - - (Abg. Darmann [FPÖ]: Natürlich, und deswegen frage ich nach, um das zu korrigieren oder eben nicht!) – Er wird dazu Stellung nehmen, aber ich würde Sie bitten, das ein bisschen zurückhaltender zu betrachten.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung, darf ich auch noch etwas dazu sagen? Grundsätzlich: Beobachtungen, auch solche, die hier im Saal stattfinden, egal ob sie einen zutreffenden Schluss zulassen, unzutreffend sind, was auch immer, Wahrnehmungen, die hier im Raum stattfinden, können durchaus nachgefragt werden. Ich glaube, so weit sind wir. Auch wenn es für Heiterkeit bei einer Fraktion gesorgt hat, steht das trotzdem jemandem zu, der hier eine Befragung macht, die allenfalls vielleicht in Richtung einer Befangenheit deuten soll oder was auch immer die Intention ist.
Ich möchte nämlich ebenfalls nichts unterstellen. Abgeordneter Darmann hat eine Wahrnehmung geschildert, hat eine Frage gestellt, und die Auskunftsperson kann das, glaube ich, mit einem Satz relativ klar erläutern.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also soweit mir bekannt ist – ich möchte jetzt niemanden beleidigen –, kenne ich niemanden hier persönlich.
Ich kenne allerdings einige Leute, die ich jetzt auch dann vielleicht eher anschaue, zum Beispiel Kollegin – Kollegin darf ich nicht sagen, Frau Abgeordnete – Tomaselli oder Frau Abgeordnete Wotschke, Abgeordneten Krainer, die kenne ich halt aus dem Fernsehen. Und – ich weiß nicht – wenn Herr Hafenecker dasitzen würde, hätte ich ihn auch erkannt.
Es tut mir leid, ja, alle anderen befürchte ich nicht zu kennen. Und alle Zwinkerzustände sind unbeabsichtigt.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gut, und so einfach ist es ausgeräumt und klargestellt, aber die Frage ist nicht nur in diesem Ausschuss, sondern in jedem anderen Untersuchungsausschuss, in denen ich hier im Parlament schon tätig war, eine mögliche, erlaubte und auch berechtigte gewesen, denn Wahrnehmungen hier vor Ort sind auch entsprechend in die Befragung einzubringen – so weit dazu. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)
Ja, aber kommen wir gleich zu einem Dokument! Ich möchte dort mit meinem Teil der Befragung fortfahren, wo die Kolleginnen aufgehört haben, und ich darf ein Dokument, nämlich das Dokument 781, Seite 149, erbitten. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Dabei handelt es sich um eine handschriftliche Notiz von Frau Dr. Wagner, der
Notärztin vor Ort, an die Staatsanwältin: „Sehr geehrte Fr.“ – Frau –
„Mag. Sterlini. Eine gerichtliche Obduktion bei Hr.“ – Herrn – „PILNACEK Christian ist erforderlich, da ich ein Fremdverschulden nicht ausschließen kann bzw“ – beziehungsweise – „eine Todesursache [...] nicht feststellbar ist.
Dr. Wagner“.
War Ihnen diese Einschätzung bekannt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das steht ja - - Zu welchem Zeitpunkt meinen Sie?
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Diese ist ja am Todestag entsprechend übermittelt worden (Auskunftsperson Ropper: Ja, ja!) und ist meines Erachtens auch wichtig für die Einschätzung.
Sie haben vorhin gesagt – ich zitiere –: Es gab „keine Hinweise auf Fremdverschulden“ – Zitatende. (Auskunftsperson Ropper: Ja, genau!) Die vor Ort befindliche Notärztin hat das nicht ausgeschlossen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das ist eben das, was ich vorher - - Erstens einmal: Ich kenne diese Einschätzung, wo es ja auch geheißen hat, also behauptet worden ist, die haben es dann in irgendeinem Handakt verschwinden lassen, nämlich diesen Zettel.
In Wirklichkeit steht ja dieser Satz, wenn ich das jetzt recht im Kopf habe, in Fettdruck in dem Anlassbericht, also eigentlich genau dieser Satz beziehungsweise das, worauf es ankommt: ein Fremdverschulden nicht ausschließen, Todesursache nicht feststellbar.
Das ist genau das, was ich vorher versucht habe, zu erklären: dass das eben der Unterschied ist, ja. Wenn ich etwas nicht ausschließen kann, ist es kein Hinweis darauf, dass es eines gibt.
Aber ganz einfach sozusagen: Wenn die Frau Doktor aus ihrer medizinischen Sicht irgendetwas - -, das ich jetzt gar nicht als Staatsanwalt oder keiner von uns weiß, aber wenn die sagt: Medizinisch kann ich sagen, bitte, dieser blaue Fleck oder was auch immer, diese grünen Augen – keine Ahnung –, das ist aus meiner medizinischen Sicht ein Hinweis darauf, dass da – keine Ahnung – ein ganz heftiger Schlag auf den Kopf, ein irgendwas, ja - -!, dann habe ich so einen Hinweis. Oder es steckt ein Messer im Rücken, aber das kann ich ja selber auch beurteilen. Wenn die Frau Doktor schreibt: Bitte dies und jenes ist nach meiner medizinischen Einschätzung ein Zeichen für – was auch immer, Vergiftung, für das, für das!, dann habe ich einen Hinweis – sogar einen ziemlich klaren, weil das eine Expertin ist –, einen Anfangsverdacht auf ein Fremdverschulden.
Etwas nicht ausschließen zu können ist kein Verdacht, und das ist genau das, was nach dem 128er die Ausnahme ist: dass man eine Leiche, auch wenn man
eben etwas nicht ausschließen kann und keine Hinweise darauf hat, dass was Strafbares passiert ist, dann auch obduzieren kann. Bei allen anderen Ermittlungsmaßnahmen ist an sich die Regel, der Grundsatz in der StPO: Ich brauche zuerst den Verdacht, dann kann ich was ermitteln.
Für die Obduktion reicht es, wenn ich es nicht ausschließen kann. Also dieser Satz, der hier steht, ist genau die Grundlage, die nach dem Gesetz der Staatsanwaltschaft ermöglicht, die Möglichkeit eröffnet – das ist dann keine Pflicht; da steht kann, glaube ich, oder darf, weiß ich nicht, im 128 Abs. 2; dann darf das die Staatsanwaltschaft –, die Obduktion anzuordnen. Gott sei Dank hat sie das gemacht, ja.
Es wäre auch im Ermessen der Staatsanwaltschaft gewesen, keine Obduktion anzuordnen. Da hätte mir - - Hätte irgendwer dann gesagt, das ist ein Amtsmissbrauch, hätte ich als Fachaufsicht gesagt, Amtsmissbrauch ist es keiner, es war im Ermessen. Aber als Fachaufsicht kann ich das ja auch genauer prüfen, da, habe ich gesagt, geht es noch.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ja. Dennoch die Nachfrage, um das auch besser einordnen zu können: Jetzt bin ich auch ein kleiner Jurist, aber kein Rechtsanwalt und schon gar nicht in der Justiz tätig, aber jetzt gibt es dann praktisch ein Ermittlungsverfahren wegen möglichen Fremdverschuldens, am gleichen Tag eingeleitet, Obduktion - - (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].) – Ach Gott! Herr Kollege Hanger, beruhig dich doch und ruf nicht dauernd dazwischen! Es ist ja wirklich müßig, da neben euch zu sitzen. Ich weiß nicht, vielleicht können wir einmal die Sektoren tauschen, sodass ihr (in Richtung SPÖ, NEOS und Grüne) auch einmal das Vergnügen habt, neben Kollegen Hanger zu sitzen. (Abg. Hanger [ÖVP]: ... im Parlament, Herr Kollege!) – Ach! Na, ich überlege mir gerade, ob ich nicht einmal die Sitzungspolizei nach der Geschäftsordnung einfordere, weil die Zwischenrufe einfach - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, ich überlege mir jetzt auch langsam – das sind jetzt alles Äußerungen, die an sich zur Geschäftsordnung zählen –, entweder in der Befragung fortzuschreiten oder grundsätzliche Fragen von Zwischenrufen, von Sitzplanänderungen oder sonst irgendwas in einem anderen Format zu machen.
Die Auskunftsperson ist durchaus jetzt schon seit einer ganzen Zeit hier, um fachlich korrekt Antworten zu geben. Ich möchte jetzt nicht überstrapazieren, Fragen der Geschäftsordnung oder dessen, wie die Redeordnung hier gehandhabt wird, mit Zwischenrufen oder ähnlichen Dingen, hier vor der Auskunftsperson auszubreiten. Das ist jetzt eine andere Frage.
Können wir mit der Befragung fortfahren? Das ist jetzt einmal mein Interesse. Sonst würde ich mir etwas anderes einfallen lassen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gut. Danke, Herr Vorsitzender.
Nunmehr hat es dann gegen 17 Uhr am Todestag praktisch auch dieses Treffen mit den Damen auf der PI gegeben, wo die Übergabe beispielsweise des Mobiltelefons dann auch vonstatten - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Bei den Damen ist es, glaube ich, abgeholt worden.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Verzeihung! Ich korrigiere: Die Schender-Übergabe war dort.
Jetzt meine Frage: In Zusammenschau einerseits dieses Schreibens – auch wenn es müßig ist, das noch einmal zu beantworten – der Notärztin an die Staatsanwältin, der Einleitung des Ermittlungsverfahrens, der Obduktion, auch der Aussage eines der Beamten vor Ort, dass er von Anfang an an Suizid geglaubt hat, darüber hinaus wie gesagt, des Nicht-Ausschließen-Könnens eines Fremdverschuldens: Wäre die Übergabe dort, auch auf der PI noch stattfindend,
dann nicht sehr wohl eine hoheitliche Verwaltung seitens der Polizisten gewesen, nicht nur die Sicherstellung, sondern auch die Einordnung in die Beweismittelkette zu veranlassen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das wäre sozusagen eine hoheitliche Tätigkeit gewesen. Die Frage ist, ob sie das machen müssen hätten – das ist eben das Problem – und unter welchen Umständen. Das ist eben das, wo wir sagen, da kommt es auf ihre Einschätzung der kriminalpolizeilichen Relevanz an: Was haben sie fach, sachlich? Also wenn die sagen: Das lassen wir weg, weil wir irgendwem helfen wollen, irgendeinem Teil der Familie oder so!, ist das unsachlich. Dann sind sie, auch wenn das innerhalb des Ermessens wäre, im Amtsmissbrauch.
Aber so wie die WKStA das hier zum Schädigungsvorsatz genau begründet hat: Aufgrund dieser Auffindungssituation, aufgrund von dem und dem und dem konnten sie davon ausgehen, dass das jedenfalls kein Fremdverschulden, wahrscheinlich ein Suizid, vielleicht ein Unfall, was auch immer war, dann ist es im Ermessen, das nicht aufzunehmen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wie oft greift die Oberstaatsanwaltschaft – insbesondere Sie werden das für sich beurteilen können und Ihre Wahrnehmungen haben – in Einstellungsbegründungen, Vorhabensberichte derart inhaltlich ein? Jetzt meine ich nicht formale Korrekturen grammatikalischer Art, sondern inhaltliche.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also zu grammatikalischen Korrekturen enthalte ich mich. Wer das auch immer sagt: Es ist nicht mein Problem, wenn da Fehler drinnen sind.
Das kommt - - Tendenziell gibt es ja insgesamt relativ wenige Weisungen, obwohl das immer in der Öffentlichkeit so ein großes Thema ist. Oft sind das
aber Formalitäten, nämlich eher nicht Punkt und Beistrich, sondern juristische Formalitäten: Ziffer 1 oder Ziffer 2 oder der Paragraf oder der Paragraf.
So was kommt selten vor. Wie oft es die anderen machen, weiß ich nicht. Bei mir ist es schon, glaube ich, zwei- oder dreimal vorgekommen, und das war immer in Verfahren – wo ich wirklich so genau in die Einstellungsbegründung eingreife; erstens einmal ist es ja unsere Aufgabe, sozusagen zu prüfen, ob das juristisch korrekt ist, und dann ist die Frage: Was mache ich dann? Wie genau greife ich ein? –, das war dann immer dann, wenn ich weiß, da ist ein maximales öffentliches Interesse, und ich will das auch veröffentlichen. Das können ja - - ist ja eine Sache der Oberstaatsanwaltschaft, das zu veröffentlichen, und ich werde nicht als Oberstaatsanwaltschaft etwas veröffentlichen, ins Internet stellen, wo ich der Meinung bin, es ist ein Rechtsfehler drinnen, weil es dann ja heißt - - Also dann gebe ich das vor.
Und noch dazu war das Ermittlungsverfahren ja hier bereits fertig. Also wenn das noch gar nicht enderledigungsreif ist, dann sage ich denen mit Weisung: Bitte, das sehe ich so und so!, und dann müssen die daraus sozusagen dann - - Wenn, dann müssen sie noch irgendwelche Beweise aufnehmen. Dann formulieren sie das neu, und dann schaue ich: Passt das jetzt am Ende?
Hier ist das ja schon fertig, und das heißt, da ist es dann, wenn ich der Meinung bin, das ist nur rechtlich falsch gelöst, auch sozusagen die saubere Lösung, dass ich dann reinschreibe, wie ich das für richtig halte, natürlich nachdem es vom Ministerium geprüft worden ist und das Ministerium gesagt hat: Wir genehmigen deines und erteilen nicht die Weisung, es so zu machen, wie die WKStA das wollte!
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Mhm. Jetzt sagen Sie, es ist eh schon an sich selten. Aus Ihrer Erfahrung: Ist es noch seltener, dann auch noch derart umfänglich einzugreifen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also ich habe schon einmal eine komplette Einstellungsbegründung geändert – da habe ich das wirklich selber reinformuliert –, wo es auch so war, soweit ich mich erinnere, dass das im Ergebnis richtig war, also dass die das einstellen wollten. Aber das war rechtlich alles - - Ich meine, das war auch irgendwie eine sehr aufgefallene rechtliche Sache, wo das im Ergebnis zwar richtig war – die Einstellung war richtig –, aber die ganze Begründung irgendwie verhunzt war, wenn ich das so sagen darf. Und es war klar, dafür interessieren sich die Medien, und die wollen und wir als Justiz wollen ja auch, dass dann was im Internet steht, dass wer, wenn er es durchliest und sich dafür interessiert, sich dann denkt: Ja, ja, ja!, und dass, wenn er es einem Strafrechtler zeigt, der auch sagt: Ja, stimmt, stimmt, stimmt!, und
nicht - -
Also ich veröffentliche nicht etwas – wenn ich schon weiß, die Medien achten darauf –, wo Fehler drinnen sind, noch dazu Rechtsfehler. Beistriche - -
Also ich kann mich konkret an ein Verfahren erinnern, wo ich eine komplette Einstellungsbegründung ausgetauscht habe. Es wäre hier im Übrigen einfacher gewesen, die komplett auszutauschen, als sozusagen drinnen rumzuwerkeln. Das habe ich ja absichtlich gemacht – das steht auch im Vorhabensbericht, glaube ich, sogar drinnen –, aus Authentizitätsgründen, damit man eben nicht gesagt, ich tue alles wegwischen, was die WKStA da gemacht hat. Es sind ja auch Einschätzungen drinnen, die ich teile. Außerdem haben sie den Sachverhalt sehr minutiös aufgearbeitet. Das wollte ich ja auch sozusagen nicht wegstreichen, weil das ja auch hier alle interessiert. (Abg. Hanger [ÖVP]: Zur Geschäftsbehandlung!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich habe jetzt sehr bewusst Kollegen Darmann aussprechen lassen, damit ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen muss, ich hätte ihn wieder irritiert und unterbrochen.
Herr Verfahrensrichter, mir wäre aber schon auch wichtig, folgende Frage zu klären: Aus meiner Sicht hat Kollege Darmann einen falschen Vorhalt gemacht, indem er gemeint hat, das Ermittlungsverfahren wurde mit der Beauftragung zur Obduktion in die Wege geleitet.
Die Rechtsmeinung, die ich kenne – ich sage jetzt die Rechtsmeinung dazu –: Damit wurde noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sondern es ging ausschließlich um die Fragestellung, ob man hier – weil die Todesursache bekannt ist – ein Fremdverschulden ausschließen kann oder nicht. Erst auf Basis der Obduktion, wenn es dann Indizien dafür gegeben hätte, hätte man gegebenenfalls ein Ermittlungsverfahren einleiten können.
Also noch einmal auf den Punkt gebracht: Kollege Darmann hat ja formuliert, mit quasi der Eintragung in die Ediktsdatei, dass die Obduktion - - Wurde damit jetzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Ja oder nein? – Meiner Rechtsmeinung nach nicht.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Ich glaube, wir haben hier die berufenste Person, den Herrn Oberstaatsanwalt, der im Übrigen diese Frage heute schon beantwortet hat. – Vielleicht können Sie das mit den Eintragungen, § 80, § 81, ob es sich materiell bereits um ein Ermittlungsverfahren handelt, noch einmal darstellen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Gerne. Also dazu muss ich sagen, es ist eine Rechtsfrage, wann ein Ermittlungsverfahren beginnt, und die ist durchaus nicht klar, weil das rechtlich determiniert ist. Da könnte man jetzt sehr lange mit Juristen diskutieren, wann das beginnt.
Ich verweise aber vielleicht darauf – „Wiener Kommentar“, Strafprozessordnung,
§ 1, Randzahl 31/1; das habe ich aber natürlich auch - -, das weiß ich nicht auswendig, das habe ich in Recherchen hier gefunden –, dass eine Obduktion eine Zwitterstellung hat. Die kann entweder eine Ermittlungsmaßnahme sein, nämlich wenn ich vorher schon einen Anfangsverdacht habe, oder sie ist eine sogenannte Erkundigung, wenn ich noch keinen Anfangsverdacht habe. Dann muss ich faktisch prüfen: Hat es bestimmte Anhaltspunkte zum Zeitpunkt der Anordnung der Obduktion gegeben, die mir einen Anfangsverdacht geben? Da schaue ich dann in die Anordnung, in die Begründung der Anordnung und in den Anlassbericht von der Polizei, ob da bestimmte Anhaltspunkte aufzufinden sind.
Irgendwann, sagt man dann aber, kommt auch formal, selbst wenn es keinen Anfangsverdacht gibt, ein Ermittlungsverfahren in Gang, wenn ich Ermittlungsmaßnahmen nach dem zweiten Hauptstück – oder ich weiß nicht – setze. Da muss man - - Um die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu wahren, gelten dann auch die Bestimmungen. (Die Abgeordneten Darmann [FPÖ] und Wotschke [NEOS] heben die Hand.)
Das heißt aber nicht, dass mir dann ein Anfangsverdacht entsteht und ich alles machen darf, was ich machen dürfte, wenn ich einen hätte.
Also das ist eine Rechtsfrage, weil das im Gesetz im § 1 so definiert ist, dass ein Ermittlungsverfahren dann ist, wenn ich zur Aufklärung eines Anfangsverdachts ermittle. Also ich muss vorher die Frage prüfen: Habe ich einen Anfangsverdacht?, und dann kann ich eigentlich erst sagen: Ist das ein Ermittlungsverfahren?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zuerst Herr Abgeordneter Darmann – zur Geschäftsbehandlung oder als Fragesteller?
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Zur Geschäftsbehandlung.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte schön. Dann zuerst Kollege Darmann.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt mit Mikrofon: zur Geschäftsbehandlung. Ja, hinsichtlich der Einwendung zur Geschäftsbehandlung seitens des Kollegen von der ÖVP Hanger möchte ich das Dokument 987 zur Klärung dieser Geschäftsordnungsfrage hier ins Treffen führen und bitte, das einzuspielen. (Es wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Hier geht es um die Seite 9, Dokument 987, Seite 9 oben: aus der Einstellungsbegründung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach der Korrektur durch die Oberstaatsanwaltschaft im ersten Satz. Dort steht ganz klar drinnen: „CI“ – Chefinspektor – „Hannes FELLNER, BA MA und AI“ – Abteilungsinspektor – „Markus PÖCKSTEINER wussten im Zeitpunkt der Ausfolgung an Mag. Rüdiger SCHENDER, dass die StA Krems an der Donau ein Ermittlungsverfahren zu da AZ“ – Aktenzahl – „5 UT 138/23y gegen UT“ – unbekannte Täter – „wegen §§ 80, 81 StGB“ – Strafgesetzbuch – „eingeleitet und die Obduktion des Leichnams angeordnet hatte“.
Das ist auch nach der Korrektur durch die Oberstaatsanwaltschaft so stehen geblieben. Das heißt, es war ja zu dem Zeitpunkt bekannt, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet war, und deswegen ist der Vorhalt von Kollegen Hanger auch nicht richtig, dass es das nicht gegeben hätte. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zur Geschäftsordnung: Frau Abgeordnete Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht ergänzend, weil ja der Vorwurf eines falschen Vorhaltes war: Das war jetzt jedenfalls verkürzt, weil vor Anordnung der Obduktion ja Zeugeneinvernahmen nach der StPO stattgefunden haben, weil sowohl Frau Polz als auch Frau Wurm befragt wurden – vielleicht nur, damit das vollständig dargestellt ist. (Auskunftsperson Ropper: Darf ich das vielleicht noch kurz sagen?)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Darf ich nur ganz kurz etwas sagen? Es hat sich auch noch zur Geschäftsordnung Herr Kollege Hanger zu Wort gemeldet.
Vielleicht kann man zuerst alle Geschäftsordnungswortmeldungen machen. Sollten Sie dann dazu etwas zur Aufklärung bewirken können, kommen Sie gerne zu Wort. – Bitte, jetzt Kollege Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich will nur klarstellen, dass Kollege Darmann eine Rechtsmeinung zitiert hat. Das ist sein gutes Recht, und er kann Akten und Unterlagen vorlegen, aber Faktum ist, dass es genau in dieser essenziellen Frage mehrere Rechtsmeinungen gibt. Ich tue nichts anderes, als auch mehrere Rechtsmeinungen zu nennen, denn die wirklich zentrale Frage, zu welchem Zeitpunkt faktisch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist eine mit juristisch durchaus unterschiedlichen Sichtweisen.
Aber ich halte immer wieder fest, dass es zu keinem Zeitpunkt einen Anfangsverdacht gegeben hat, und deshalb gab es auch keine Ermittlungshandlung. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein!) Das ist der Punkt, auch eine Rechtsmeinung. Ich behaupte jetzt gar nicht, dass das meine persönliche ist, ich halte nur fest, dass das auch eine Rechtsmeinung ist, die in Justizkreisen natürlich intensiv und pointiert gesagt wird – nicht mehr und nicht weniger.
Aber jetzt diskutieren wir schon Geschäftsordnungsdebatten aus – ein spannender Vorgang, Herr Vorsitzender.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Generell ist dieser Untersuchungsausschuss und jeder Untersuchungsausschuss immer spannend, vor allem dann, wenn man eine ganz besonders profunde Auskunftsperson hier hat, die Kenntnisse hat. Es gelangt jetzt, wenn es notwendig ist und Sie es für notwendig erachten, auch die Auskunftsperson, der Herr Oberstaatsanwalt, für eine Stellungnahme wieder zu Wort.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich glaube, der Punkt war das, was Frau Abgeordnete Wotschke gesagt hat. Ich bin auf diese Diskussion - - Genauso wie die Diskussion: Darf ich da was sicherstellen oder nicht?, da könnten wir fünf oder zehn Seiten dazu schreiben, Rechtsmeinung hin, Rechtsmeinung her. Auch diese Frage: Wann hat da jetzt, hat da jetzt ein Ermittlungsverfahren begonnen, und wann und wie und was war das dann, was hat das dann zum Inhalt gehabt?, könnte man diskutieren.
Meiner Meinung nach, meiner Rechtsmeinung nach hat das jedenfalls nicht durch die Anordnung der Obduktion begonnen, denn dieser Satz, das ist typisch. Das schreibt man da immer hin: Einleitung, gegen, wegen. Bei Leichenakten schreibt man das immer, 80, 81, weil da sonst die Kanzlei fragt: Was schreibe ich da jetzt ins Register: gegen, wegen? Also UT ist klar bei Leichenakten, aber wegen muss in den Computer eingegeben werden, damit das erfasst wird. Also das heißt noch nichts.
Dann schaue ich in die Begründung der Anordnung – gibt es da bestimmte Anhaltspunkte oder kann man da nur irgendwas nicht ausschließen, was spricht dagegen? –, in den Anlassbericht. Wenn dann aber formal eine Ermittlungshandlung nach dem zweiten Hauptstück, glaube ich, durchgeführt wird, dann wird formal ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt.
Das heißt, in Wirklichkeit – das ist der Witz – haben die Kriminalbeamten, indem sie eine Zeugenvernehmung durchgeführt haben, ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt. Nur heißt das nicht, dass dadurch ein Anfangsverdacht entstanden ist. Das ist eine formale Geschichte. Normal werden bei Leichenakten, soweit mir bekannt – also wie gesagt, bei der OStA haben wir mit dem nicht viel zu
tun –, Erkundigungen durchgeführt. Das heißt, die Leute werden nicht unter Wahrheitspflicht mit einem schönen Protokoll vernommen, da befragt man halt die Angehörigen, und dann gibt es einen Amtsvermerk darüber. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Indem die das hier vielleicht – weiß ich nicht – besonders genau machen wollten und eine formale Zeugenvernehmung durchgeführt haben, ist formal wahrscheinlich – Rechtsmeinung – ein Ermittlungsverfahren – immer noch ohne Anfangsverdacht, würde ich einmal sagen – in Gang gekommen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht ja wirklich ein bisschen um den Kern im Untersuchungsausschuss, aber ich verstehe es jetzt wirklich als konstruktiven Beitrag, und da höre ich aus Justizkreisen, aus Expertenkreisen, aus Ermittlerkreisen sehr klar, dass man eine klare Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Obduktion bräuchte. Das ist vielleicht auch eine Lehre, die wir aus der Arbeit im Untersuchungsausschuss ziehen können. Da sind wir ja in der Legislative gefragt.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke dafür. Die Legislative ist diesbezüglich immer gefragt. Jetzt haben wir eine Auskunftsperson hier, die im Rahmen der ermittelnden Behörde in der Dienstaufsicht als Fachaufsicht ohne Ermittlungshandlungen über ein Verhalten von Polizisten in strafrechtlicher Hinsicht zu beurteilen hatte. Da fahren jetzt weiter fort. Herr Abgeordneter Darmann ist am Wort.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Oberstaatsanwalt, um das abzuschließen: Sie haben offensichtlich sehr genau diesen Vorhabensbericht, die Einstellungsbegründung gelesen, durchgearbeitet, korrigiert beziehungsweise Vorschläge zur Korrektur gemacht, die sind genehmigt worden, somit war das fertig. Diese Formulierung, wie vorhin von mir vorgetragen – es ist ein
„Ermittlungsverfahren eingeleitet“ worden – haben Sie stehen lassen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das werden Sie ja wohl auch gelesen haben und vermutlich nach Ihrer Einschätzung zu Recht stehen lassen haben.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wie gesagt, man hätte da zu vielen Sachen noch viel mehr schreiben können.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Aber Sie haben es nicht getan.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich habe immer gerne kürzere Einstellungsbegründungen, und ich wollte hier auch – vor allem auf Sachverhalts- und Beweiswürdigungsebene – bewusst – und das steht auch im Akt, das habe ich ja auch reingeschrieben – möglichst wenig in das eingreifen, was die WKStA gemacht hat, um mich eben nicht dann dem Vorwurf auszusetzen, der natürlich sowieso gekommen ist, dass man irgendwas verschleiert.
Es ist ja auch, wenn es Ihnen vielleicht aufgefallen ist - - Wie gesagt, ich hätte ganz leicht diese Weisung so gestalten können, dass ich einfach eine ganz neue Einstellungsbegründung schreibe. Ich habe aber absichtlich – das ist kein Unfall, weil ich nur zu blöd bin zum Verschleiern – gesagt: Der Satz – und dann habe ich genau den Satz reingeschrieben, der Dr. Pilz so gut gefällt – ist durch was
anderes zu ersetzen. Dadurch, dass ich in der Weisung den Satz reingeschrieben habe – der sonst nie in den Ermittlungsakt kommt, weil er in unserem Akt - -; Sie hätten es jetzt dann schon gekriegt, aber dieser Satz, den ich rausstreiche, ist nicht im Ermittlungsakt –, dadurch, dass ich in die Weisung geschrieben habe, dieser Satz, der Dr. Pilz so gut gefällt, ist durch einen anderen Satz zu ersetzen – und ich habe ja einen ganzen Satz ausgeschrieben –, habe ich das ja eben nicht verschleiert, sondern ich habe es eigentlich - - Dr. Pilz und anderen Medienvertretern ist es dadurch früher zur Kenntnis gelangt, als wenn er es von einem von Ihnen erfahren hätte.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Jetzt haben Sie ja nicht nur die Fachaufsicht, sondern auch die Dienstaufsicht in diesem Bereich. (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) Kann man das so sagen? Sie schütteln den Kopf.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das ist bei uns getrennt. Fachaufsicht machen die Referenten, Dienstaufsicht ist zwar die OStA, aber das mache nicht ich.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wer macht das dann bei Ihnen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das ist Leitungssache.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Also die Chefetage?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wenn ich der Meinung bin, ich habe - -
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Fuchs?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, oder in dem Fall eben Klackl. Aber wenn ich aus meiner Fachaufsichtssache irgendwie das Gefühl habe, da gibt es einen, der überhaupt nichts hackelt oder der nichts verstehen will, was
man ihm erklärt, und das wirklich nachhaltig ist und er nicht nur einen schlechten Tag hat, dann gehe ich zum Klackl oder zum Fuchs – je nachdem – und sage: Du, ich glaube, da muss man irgendwas machen. Und das ist dann: Schau dir das einmal an! – Und dann ist es für mich erledigt.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ist eine derart durchaus massive Korrektur – diese Einstellungsbegründung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – ein Grund, um dort vielleicht auch dienstrechtliche, aufsichtliche Konsequenzen stattfinden zu lassen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein. Also für mich wäre das überhaupt kein Anlass. Kollegin Thaller, die ich ja auch kenne, hat das minutiös ausermittelt, hat das aufbereitet und sie hat es dann halt meiner Meinung nach rechtlich falsch eingeordnet. Das passiert jedem, und das ist auch für uns bei der OStA - - Ich will nicht sagen, wir sitzen im Elfenbeinturm, denn so schön ist das nicht, aber wir haben eine Ruhe, wir haben nicht dauernd irgendwelche Anwälte und irgendwas am Apparat. Unsere Aufgabe ist, uns in aller Ruhe anzuschauen, ob das rechtlich wirklich passt. Da findet man natürlich leichter was als sozusagen an der Front.
Das ist dann nicht: Du bist zu deppert!, sondern: Schau, jetzt haben wir gemeinsam - -, du hast das Ermittlungsverfahren gut geführt, ich bin noch rechtlich auf was draufgekommen, und am Schluss passt es dann hoffentlich!
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich möchte zur Übertragung des Verfahrens von Krems nach Eisenstadt kommen. Sie haben eingangs – ich weiß nicht, ich glaube, das war bei Kollegin Wotschke – einmal eine vom Leitenden Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt Fuchs, ins Treffen geführte mögliche Anscheinsbefangenheit erwähnt. Habe ich das richtig verstanden?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das ist alles schon passiert gewesen, wie ich den Akt gekriegt habe. Bei mir war von Anfang an klar: Fuchs
macht in dem Akt nichts. Das ist Klackl. Hier in diesem Akt ist Klackl der Chef. Meine Vermutung: Da gibt es wahrscheinlich irgendwo vielleicht einen Jv- Vorgang, der ist nicht in dem Akt, vielleicht gibt es auch in dem Akt irgendwo einen Vermerk ganz am Anfang, wo wahrscheinlich der Chef, also Mag. Fuchs, festgelegt hat, dass er sich hier für befangen erachtet – weiß ich nicht, das ist jetzt eine reine Vermutung –, und deswegen hat er Klackl den Auftrag – deswegen immer: im Auftrag – gegeben, dass er sich um diesen Akt kümmert.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das heißt, eine möglicherweise irgendwo niedergeschriebene Begründung für diese Anscheinsbefangenheit oder mögliche Befangenheit kennen Sie nicht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Kenne ich nicht, nein, aber ich gehe davon aus, dass es das irgendwo gibt.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wenn man aber schon so etwas ins Treffen führt, noch dazu vom Leitenden Oberstaatsanwalt: Aufpassen, ich befasse mich damit nicht, der Kollege oder stellvertretende Leiter Klackl soll das machen!, wieso hat man dann überhaupt im eigenen Zuständigkeitsbereich von Krems nach Eisenstadt verlegt und nicht gleich beispielsweise nach Innsbruck, um das überhaupt aus dem Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien wegzubekommen? Ist das einmal irgendwo diskutiert worden oder angedacht gewesen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also wenn, dann wäre das jedenfalls eine Entscheidung gewesen, die man der Generalprokuratur hätte vorlegen müssen, denn wir können nur innerhalb unseres Sprengels sozusagen Zuständigkeiten ändern.
Das überlegt? Weiß ich jetzt nicht mehr. Aber meiner Meinung nach wurde dieser Befangenheit von Mag. Fuchs offenbar dadurch begegnet – schon bevor ich das gekriegt habe –, dass er einfach diesen Akt nicht angreift. Ich wüsste
nicht, wieso wir jetzt so quasi alle in dem Sprengel befangen sein sollten. Ich meine, es ist ja nicht so: Wenn Mag. Fuchs jetzt als Beschuldigter in Mordverdacht stehen würde, dann würde natürlich jeder im Sprengel, wo Mag. Fuchs zuständig ist, sagen, das können wir nicht machen.
Aber es ist ja jetzt nicht so, dass irgendeine ganz massive Interessenlage von ihm in diesem Fall dokumentiert wäre, wo jeder wüsste: Der will das sicher so und so haben!, wie wenn er selber Beschuldigter wäre. Dann müsste man das natürlich in einen anderen Sprengel übertragen. Aber es ist mir nicht erinnerlich, dass wir das so im Detail diskutiert haben.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Okay.
Mit wem hatten Sie in der Staatsanwaltschaft Krems im Ermittlungsverfahren persönlich Kontakt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich habe ein paar Telefonate geführt, glaube ich, mit Kollegin Mautner, mit der Sachbearbeiterin – und, glaube ich, auch ein-, zweimal wahrscheinlich mit Mag. .
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wurde auch proaktiv von der Staatsanwaltschaft Krems mit Ihnen Rücksprache gehalten?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also wer da wen angerufen hat, weiß ich nicht, aber es ist üblich, vor allem auf Referentenebene. Bei den Leitern ist es was anderes, die Leiter sind die, die Weisungen erteilen können, die wirklich Über- und Unterordnung haben, aber auf Referentenebene bin ich ja nicht der Chef von Mautner oder von Eisenstadt, da stimmt man sich ab, wenn irgendwas unklar ist: Wie hast du das gemeint im Bericht?
Man könnte natürlich auch einen formalen Berichtsauftrag geben, das macht dann irrsinnig viel Arbeit für alle Beteiligten und für die Kanzleien, sondern da greift man zum Hörer: Wie hast du das gemeint? Es geht auch umgekehrt: Zum
Beispiel hat mich letzte Woche Kollege Weratschnig angerufen: Da haben wir einen Erlass gekriegt, wie hast du das gemeint, wie ist das zu verstehen? – Wer da wen angerufen hat, weiß ich nicht.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): In welchem Umfang haben Sie beziehungsweise die Oberstaatsanwaltschaft Wien dann praktisch diese Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Krems begleitet?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also in ziemlich intensivem Umfang, weil das ist ja schon auf unsere Weisung - - Also ab meiner Zuständigkeit, ab 11. Februar.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Davor nicht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ich nicht.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das ist schon klar. Aber Sie haben ja den Akt dann von davor auch gehabt, oder?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, also das war nicht mein Fokus, aber da ist nicht viel passiert, das wurde eben: Vorhabensbericht genehmigt, Einstellung dann – soweit ich das in Erinnerung habe.
Nur, zu dem Zeitpunkt, wo dann schon ein massives öffentliches Interesse war, haben ja wir die Weisung erteilt, dass die das überhaupt fortführen, und dann ist ja dieses ganze Verfahren in einer durchaus außergewöhnlichen Weise medial begleitet worden, weil ja offenbar „Zackzack“ einen ziemlich direkten Zugang zu allem, was passiert, gehabt hat und dann auch immer gleich eine Meinung gehabt hat, was da wieder schiefgelaufen ist.
Für mich als Fachaufsicht, wenn ich quasi in den Medien fast schon schneller erfahre, was passiert ist, als durch irgendeinen Bericht, und immer schon gleich mit so einer Tendenz, dann schaue ich natürlich auch genauer hin, was da
passiert ist, noch dazu, wenn das Ganze ja meine Initiative war – da möchte ich schauen, dass das auch wirklich so umgesetzt wird, wie ich mir das vorstelle.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke.
Bitte aufheben – in der Hoffnung, dass vielleicht die nächsten Fragensteller das, was auf der Zunge brennt, vielleicht schon ansprechen.
Bitte, jetzt ist Herr Abgeordneter Grüner als Fragesteller an der Reihe.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M. (erheitert): Jetzt weiß ich, wer das ist.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich möchte gerne im Rahmen meiner Befragungszeit fürs Protokoll etwas festhalten: Herr Kollege Darmann, Sie haben mich vorhin auf Basis einer Wahrnehmung, die Sie getroffen haben, in die Nähe gebracht, dass ich den Herrn Oberstaatsanwalt kenne – oder wie auch immer. Das ist meine Wahrnehmung, so habe ich Ihre Nachfrage verstanden. Das ist Ihr gutes Recht, ich bin auch nicht beleidigt und bin auch nicht angerührt, aber es ist mir wichtig, das festzuhalten: Ich unterstelle Ihnen jetzt, dass Sie damit etwas erreichen wollten, und das haben Sie auch schon erreicht, indem darüber medial öffentlich getickert wurde. Es wird mir jetzt auch schon geschrieben. Ich bin per Gesetz dazu verpflichtet, aus der RAO heraus, eine gewisse Distanz zur Justiz und zur Oberstaatsanwaltschaft zu wahren, und die haben Sie vorhin in Zweifel gezogen.
Ich hatte zu keinem Zeitpunkt mit irgendeinem Staatsanwalt Kontakt – weder in der Vorbereitung in meiner politischen Tätigkeit noch zur Polizei. Ich möchte das auch festgehalten haben. Ich kenne Herrn Mag. Popper seit meinem Briefing und meinen Vorbereitungen aus dem Akt. Das möchte ich festgestellt haben.
Es ist Ihr gutes Recht. Ich würde mir wünschen, dass Sie es zurücknehmen, und vom Medium, das es getickert hat, würde ich mir auch wünschen, dass es entsprechend klargestellt wird.
Nun zu meiner Befragung: Darf ich mich vorstellen? – Jakob Grüner. Ich bin ÖVP-Abgeordneter und mache hier meinen Job.
Eingangs nur eine kurze Frage: Kennen Sie mich, bevor Sie heute hier hereingekommen sind? Hatten Sie Kontakt zu mir? Haben wir uns getroffen, haben wir telefoniert, hatten wir durch Personen mittelbar Kontakt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, nicht dass ich wüsste. (Abg.
Darmann [FPÖ]: Du darfst die Frage schon stellen, ich nicht!)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Ich frage ein bisschen allgemein. Es ist sehr vieles abgehandelt worden. Ich möchte nur eingangs die Frage noch einmal von Ihnen beantwortet haben, aus welchem Sachverhalt heraus die WKStA wegen Amtsmissbrauchs betreffend Smartwatch überhaupt erst (Ruf: Smartphone!) – Smartphone, entschuldigen Sie – begonnen hat, zu ermitteln. Was sind da Ihre Wahrnehmungen? Können Sie das noch einmal schildern, bitte?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Auch das war allerdings, bevor ich befasst wurde, aber da ist eine Anzeige von Mag. Sackmann eingebracht worden, der Frau Wurm vertreten hat, soweit ich das in Erinnerung habe.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Ich möchte jetzt zu Ordnungsnummer 1 gehen, die ich Ihnen gerne vorlege. Dokument Nummer 1091. Bitte gehen Sie auf Seite 8. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Konkret komme ich noch zum Dokument.
Wir haben dieses Thema schon gestreift, ich möchte noch einmal von Ihnen hören – Sie haben schon eine Aussage getroffen –, wann und weshalb der Weisungsrat mit dem Erledigungsvorhaben der Staatsanwaltschaft befasst wurde, ob Sie Wahrnehmungen dazu haben.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wie gesagt, das ist etwas, was im Ministerium passiert, wo ich grundsätzlich dann höchstens Rückschlüsse daraus ziehen kann, was ich dann kriege. Ausdrücklich – ich glaube, ich habe mich dann dafür interessiert, weil das dann ja Thema war, weil uns ja auch wichtig war, dass das Ministerium sich wirklich zu unserem Vorhabensbericht äußert. Das ist ja auch für uns wichtig, dass da Mitverantwortung übernommen wird, beziehungsweise sonst sollen sie uns eben eine Weisung erteilen, dass wir es so machen wie die WKStA, aber dass klar ist, das ist bis ganz oben geprüft worden.
Da hat es ja so einen Zwischenschritt gegeben, wo wir uns gewundert haben, was wir nicht ganz verstanden haben. Wir haben einen Erlass bekommen, der auf eine schon erfolgte Prüfung durch den Weisungsrat verwiesen hat, wenn ich das richtig im Kopf habe, und zwar vor unserem Vorhabensbericht. Dann haben wir gesagt - - Und der hat zu dem Vorhabensbericht weder explizit gesagt: Das passt, wir genehmigen euer Vorhaben!, noch hat er gesagt: Nein, wir genehmigen das nicht, wir erteilen die Weisung, das so zu machen wie die WKStA!, sondern das war für uns irgendwie etwas erstaunlich, wir haben das nicht ganz interpretieren können. Jedenfalls war klar, wir wollen, dass das Ministerium das prüft, und wir wollen vom Ministerium entweder ein Okay haben, oder sie sollen uns sagen, dass wir es anders machen sollen.
Dann haben wir uns noch einmal dorthin gewendet, und dann ist sehr schnell die Genehmigung gekommen. Ich glaube, ich habe, weil ich mich gewundert habe – denn so schnell geht das normalerweise nicht, dass man den Weisungsrat auch fragt, dazu habe ich auch einen Vermerk angelegt –, glaube ich, Dr. Janda angerufen, oder vielleicht habe ich ihn auch am Gang getroffen, das ist ja im
Haus bei uns. Dann hat er gesagt: Das, was wir da vorgeschlagen haben – sinngemäß, so wie ich es jetzt in Erinnerung habe, es gibt ja einen Vermerk –, hat eh irgendwie Einwänden oder Überlegungen entsprochen, die der Weisungsrat angeblich schon gehabt hat.
Was das wirklich war, weiß ich nicht, aber so habe ich eben erfahren oder daraus habe ich geschlossen, dass sich der Weisungsrat schon vor unserem - -, oder vor dem, wo ich dann eine andere Idee oder eine andere Rechtsansicht gehabt habe oder meine Prüfung eben vielleicht ein bisschen genauer war und ergeben hat, dass das so meiner Meinung nach nicht geht, geäußert hat. Das hat uns dann gewundert. Dann hat Janda mir das sinngemäß so erklärt: Die haben das Problem ja vorher schon gesehen. Ob es wirklich so ist, weiß ich nicht, denn wie gesagt, was der Weisungsrat da - -
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Vielleicht noch einmal zum besseren Verständnis: Welche Entscheidungskompetenz hat der Weisungsrat überhaupt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Der ist eigentlich beratend tätig. Das ist nicht verbindlich fürs Ministerium, das ist, um die Verantwortlichkeit des Ministers noch besser abzusichern und dass das Vertrauen der Öffentlichkeit, so wie ich das verstehe, gestärkt wird, dass da noch Experten, die nicht alle direkt bei der Justiz arbeiten oder in so hoher Funktion und in so einem Alter sind, dass man sagt, die haben es wirklich nicht mehr nötig, irgendwie auf irgendwelche unsachlichen Erwägungen zu achten, noch einmal drüberschauen und dann auch noch einmal ihr Okay geben oder auch noch einmal die Gelegenheit haben, irgendwas anders zu sehen.
Also das ist quasi eine Absicherung der Ministerin, dass man sagt: Das war wirklich alles fachlich super.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Wenn Sie nun im Dokument, das Ihnen vorliegt, auf Seite 7 gehen, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Im unteren Teil des ersten Absatzes, ich zitiere: Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, „dass bzw“ – beziehungsweise – „welche für die Todesursache relevanten Informationen durch die Auswertung des [...] Geräts erwartet werden [...] können.“ Das steht in diesem Dokument. Haben Sie, wie kommt das - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ganz unten?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ja, letzter Satz. Also im ersten Absatz letzter Satz, wenn Sie das durchlesen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorliegenden Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, wie gesagt, das Dokument kenne ich nicht. Das ist anscheinend - - Was ist das? Die Äußerung vom Weisungsrat, oder?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ja.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Weil da unten ist die Unterschrift von Mag. Wachberger, glaube ich.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ja. Der Verfahrensrichter hat Sie zu dem Dokument vorhin schon befragt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, wie gesagt, wir erfahren nur vom Weisungsrat im Wege des Erlasses des Ministeriums, der aber meistens auch nur einen Satz hat, dass der Weisungsrat befasst wurde. Das erfahren wir.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Und dieser zitierte Satz: Können Sie erklären oder haben Sie Wahrnehmungen, wie es zu dieser Feststellung (Auskunftsperson Ropper: Na!) in der Äußerung kommen kann?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na! Also ehrlich gesagt, der Weisungsrat, also da werde ich mich jetzt hüten, irgendwie zu interpretieren, was der Weisungsrat – das sind sozusagen bei uns die Allerobersten –, was die da vielleicht gemeint haben.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Was heißt: die Allerobersten?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, also nicht Weisungsobersten, aber das sind sozusagen die Gescheitesten, und wenn die da jetzt irgendwas gesagt haben, werde ich jetzt nicht versuchen, Ihnen zu erklären, was die damit gemeint haben. Also das ist - - (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das ist jetzt meine Interpretation (Auskunftsperson Ropper: Ja!) des Satzes: dass das fast schon einen rechtsbelehrenden Charakter hat, diese Aussage. Ist sowas üblich, oder wie kann man sich - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das erreicht niem- - Also dieser Satz, wenn Sie jetzt meinen: rechtsbelehrend, diese Äußerung des Weisungsrats, die kommt ja, soweit ich das - -, in aller Regel nur den Sachbearbeitern des Ministeriums wohl zur Kenntnis und halt irgendwelchen übergeordneten Stellen im Ministerium, aber die geht ja nicht aus dem Ministerium heraus. Ich habe sie ja auch nicht gekannt. Also ich weiß nicht, wen Sie jetzt meinen, wer da jetzt belehrt worden hätte sein sollen, aber die WKStA kriegt das genauso wenig wie ich, also - -
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ja, ich kenne auch den Empfängerkreis nicht, das wäre meine Folgefrage, aber es ist doch außergewöhnlich, dass der Weisungsrat sich dazu äußert, dass es keine konkreten Anhaltspunkte gegeben habe.
Wie auch immer, Folgefrage ist: Was passiert nach so einer Äußerung, oder wer bekommt diese Äußerung, oder wer soll sie bekommen – gibt es da eine Grundlage, oder wie ist da der interne Modus?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also wie gesagt, da müssten Sie jetzt wen aus dem Ministerium fragen. Soweit mir bekannt ist, ist das eine interne Kommunikation zwischen dem Weisungsrat im Wege der Ministerin, weil für die ja formal der Weisungsrat tätig ist, mit den Sachbearbeitern im Ministerium.
Also in dem Fall wird das ja im Ministerium nicht von normalen Sachbearbeitern – das möchte ich vielleicht auch erwähnen – behandelt, sondern weil die Fachsektion sich da offenbar insgesamt als befangen erachtet
oder die Ministerin meint, es ist gescheiter, sind da zwei wirklich absolut - -, von der Generalprokuratur beim obersten Gerichtshof, zwei sozusagen wirklich sehr hochrangige Spitzenstrafrechtler nur für diese Fachaufsicht dem Ministerium zugeteilt. Und die, nehme ich an, spielen da sozusagen vielleicht mit irgendwelchen juristisch sehr ausgefeilten Argumenten mehr oder weniger Pingpong mit dem Weisungsrat oder versuchen sich gegenseitig zu übertrumpfen, wie man es noch genauer aufdröseln kann.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich jetzt falsch zusammenfasse: Vorhabensbericht der WKStA, der einstellen wollte; über die Begründung haben wir heute schon ausführlich gehört; der Weisungsrat, der dem folgt, darüber noch hinausgeht. Offenbar haben Sie diese Einschätzung geteilt. Die Äußerung ist vom 18.2. per Dokument, das Ihnen gerade vorgelegt wurde, Datum 18.2. Wenn Sie jetzt auf Seite 8 gehen, letzter Satz, wenn Sie den durchlesen: da gab es dann zwei Tage später die Information, dass die WKStA jetzt doch das Verfahren weiter fortführen werde. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)
Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Wie kann das sein?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das war das, wo ich vorhin gesagt habe, die haben sozusagen auf Pause gedrückt, bildlich gesprochen, weil sie gesagt haben: Jetzt wissen wir nicht, Polz, Verdacht Falschaussage, Polz ist hier ja auch Zeugin gewesen, ob das einen Einfluss haben wird, deswegen wollen wir jetzt sozusagen ein bissl abwarten, was da bei diesem Falschaussageverfahren rauskommt, und dann noch einmal schauen, ob das jetzt einen Einfluss auf dieses Vorhaben haben wird.
Wir haben sozusagen sehr spät, wie man hier jetzt sieht, wie ich jetzt auch hier sehe, auf Pause gedrückt, weil zu dem Zeitpunkt des Auf-Pause-Drückens sogar schon der Weisungsrat was dazu gesagt hatte.
Und ich glaube, dass ich selber auch mit Mag. Knibbe damals kurz telefoniert habe, weil das natürlich was ist, was die sofort wissen wollen, wenn die Staatsanwaltschaft mehr oder weniger ihr Vorhaben zwar nicht zur Gänze zurückzieht, aber sagt: Moment, jetzt sind wir uns gar nicht mehr so sicher, ob sich da nicht irgendwas ändert! Aus dem letzten Satz, aus dem allerletzten, ergibt sich, dass da Dr. Klackl auch so quasi avisiert hat, dass da noch irgendwo eine Neuigkeit kommt.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Der Absatz darüber, ich
zitiere: Weisungsrat „keinen Einwand gegen das Erledigungsvorhaben“ hat,
„wobei vom Weisungsrat erneut andere Erwägungen zur inneren Tatseite der Beschuldigten getroffen wurden“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Können Sie das gerade durchlesen bitte, den vorletzten Absatz?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Den Satz habe ich jetzt gelesen, ja.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich möchte bitte noch einmal von Ihnen erklärt haben, wie die unterschiedliche Auffassung zur inneren Tatseite von der WKStA und dem BMJ zustande kommen kann, dass Sie das bitte noch einmal erklären, Weisungsbericht - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also ich kenne diese Einschätzung nicht, die sehe ich jetzt gerade erst. Es kann sich - - Das ist sozusagen die Aufgabe von jedem von uns in der Fachaufsicht, auf jeder Stufe, sich selber zu überlegen, was er davon hält. Es wundert mich auch nicht, gerade bei diesem Bericht, dass das offenbar auch sozusagen im Ministerium irgendwie - -, dass die auch irgendwelche Bedenken gehabt haben. Ja, aber was die für Bedenken gehabt haben - - Was ich jetzt schließe aus dem, was Sie mir da jetzt zitieren und vorlegen, dass die sich da auch ausführlicher - -, dass die auch nicht mit einem Einzeiler gesagt haben: Ja, ja passt!, sondern dass die sich
da auch offenbar mehr dazu überlegt haben. (Die Auskunftsperson wendet sich an den Verfahrensanwalt. – Der Verfahrensanwalt wendet sich an den Vorsitzenden.)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Jetzt gab es am 18.2., am Tag, wo diese Äußerung des Weisungsrates entstanden ist, einen Bericht auf
„Zackzack“, das wäre Ordnungsnummer 3. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Darf ich ganz kurz unterbrechen: Mir wird gerade zugeflüstert: Dauert die Befragung noch lang? Weil die Auskunftsperson gerne eine kurze Pause zur Erholung hätte. Sollen wir gleich unterbrechen?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich habe noch 30 Sekunden, aber ich habe nur noch eine Frage.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, geht’s?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das schaffen wir vielleicht, ja.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Haben Sie persönliche Wahrnehmungen, ob und wenn ja wie ein solcher Bericht oder eine solche Äußerung des Weisungsrates an Dritte oder nach außen oder an Medien gelangt hätte sein können?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Keine Wahrnehmungen. Also an mich ist er nicht geleitet, aus meiner Sicht kommt er nicht aus dem Ministerium raus, soweit ich - -
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Und kann – nur wenn Sie da eigene Wahrnehmungen haben, das kann man so oder so sehen – diese mediale Berichterstattung der Grund sein, dass Ermittlungen, die dann eh wieder eingestellt wurden, von der WKStA fortgesetzt wurden? (Auskunftsperson Ropper: Sie meinen dieses Auf-Pause-Drücken?) Haben Sie dazu persönliche Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Sie meinen, dass die auf Pause gedrückt haben? Na ja, also diese Einleitung des Verfahrens gegen Frau Polz, glaube ich, ursprünglich nur – mittlerweile Wurm und Polz – wegen 288, also wegen falscher Beweisaussage, die – glaube ich schon in Erinnerung zu haben – hatten ihre Grundlage in dem Medienbericht.
Dass dann sozusagen Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Zeugin aufgetaucht sind, wo die WKStA gemeint hat: Na ja, wenn die nur lügt, dann betrifft das aber vielleicht auch jetzt dieses Verfahren!, das war schon eigentlich die Begründung, ja. Wir führen jetzt ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage, das bezieht sich zwar auf den Laptop, aber das stellt quasi insgesamt die Glaubwürdigkeit dieser Frau Polz in Rede, und die haben wir hier auch als Zeugin, und deswegen wollen wir das jetzt einmal ein bissl abwarten und schauen, ob das Auswirkungen hat!
Also so weit weiß ich es auch, denn das ist ja dann an mich berichtet worden.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke. Ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten.
Sitzungs unterb rec hu n g von 12 . 3 0 U hr b i s 1 2 . 40 U hr.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Meine Damen und Herren! Es ist
12.40 Uhr, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Auch wenn da bei mir jetzt minus 002 Sekunden steht, ist trotzdem Kollege Krainer mit seinen vollen 6 Minuten Fragezeit an der Reihe.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke schön, Herr Vorsitzender!
Herr Ropper, Sie haben eingangs gesagt, dass sich Herr Fuchs da quasi herausgehalten habe, weil es da eine Befangenheit gebe.
Ich darf dazu das Dokument 437, Seite 13 vorlegen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Ich weiß, das war vor Ihrer Zeit. Sie haben gesagt, am 11. Februar 2025 haben Sie erst angefangen, aber das ist ein E-Mail von Herrn Fuchs vom 23. November 2023. Kennen Sie dieses E-Mail?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Sagt mir jetzt nichts (Abg. Krainer
[SPÖ]: Ja!), weiß ich nicht, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist ja nur ein Sechszeiler.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das schaut aus wie so eine ganz eilige Vorausinfo.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau, wo Herr Fuchs ans Ministerium, an die Weisungssektion meldet, dass das Obduktionsergebnis vorliegt.
„Wesentliches Ergebnis [...]: Tod durch Ertrinken, kein Hinweis auf Fremdverschulden“ et cetera. Also da hat er sich ja dann doch in irgendeiner Form eingeschaltet.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Was soll ich jetzt dazu sagen? Wie gesagt, das war vor meiner Zeit. Generell kann man dazu sagen, dass so dringende Informationsweitergaben auch bei uns, wenn eine Befangenheit ist - - Dringende Angelegenheiten sind immer zu erledigen, und da hat er ja – ich überfliege das hiermit – - -, da war ja keine Entscheidung zu treffen. Da ging es einfach darum, eine Vorabinfo - -, wo klar ist, es kommt nachher noch etwas nach.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Würde ich wahrscheinlich auch, wenn ich in irgendeiner Sache befangen wäre und es kommt irgendetwas Dringendes, wo ich weiß, die warten schon darauf: Dann leite ich das auch weiter und sage dann und überlege mir nachher, wenn ich dann - -, bevor ich irgendeine Entscheidung treffen muss oder mich irgendwie einmischen wollte, treffe ich dann halt die Vorkehrungen. Also das hat für mich keinen Auffälligkeitswert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also wenn ich keinen Einfluss auf ein Verfahren nehmen will, dann schaue ich es mir ja gar nicht an, dann habe ich diese Information gar nicht, dann nehme ich mich ja selber aus der Informationskette heraus – das schaut so aus, als ob er in der Informationskette drinnen ist.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, was soll ich dazu sagen? Vielleicht kommt er ja eh als Auskunftsperson und dann können Sie ihn fragen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber dass ich da einen gewissen Widerspruch sehe zwischen dem, dass Herr Fuchs quasi außerhalb ist, das Ding nicht angreift (Auskunftsperson Ropper: Ja!), und dem, dass er offenbar schon in der Informationskette ist – da sehe ich eben einen gewissen Widerspruch. (Auskunftsperson Ropper: Das ist - -!) Das ist alles vor Ihrer Zeit, ich weiß – es ist ja nur einfach so, er ist offenbar in der Informationskette drinnen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, da war das ja ganz frisch. Das muss ja dann - - Das wird sozusagen irgendwo formalisiert, wie gesagt, ich kenne das nicht, aber irgendwo ist das sicher schriftlich festgehalten, dass er sich da - -, keine Ahnung, aus irgendeinem Grund Dr. Klackl den Auftrag erteilt, sich um diese Sachen zu kümmern. Es wird vermutlich dann später als dieses E-Mail gewesen sein, nehme ich einmal an, keine Ahnung, wann das war.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, vermuten tun wir aber hier nichts.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na Sie haben ja die Akten, ich habe die ja nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja eh, deswegen lege ich Ihnen das ja vor, aber vermuten tun wir in der Regel nichts – also schon, aber nicht als Untersuchungsausschuss.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also Sie könnten in Ihren Akten diese Verfügung finden, wo Mag. Fuchs sagt: Ab jetzt Klackl!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.
Dann habe ich auch verkürzt wahrgenommen, die Staatsanwaltschaft Krems habe keine Fehler gemacht.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf dazu die Seite 32 desselben Dokuments vorlegen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Wenn Sie weiter nach unten gehen: Es schreibt ja da die Leiterin der Weisungssektion an Herrn Klackl quasi: Da gibt es einen „Zackzack“-Artikel, wo drinnen steht, die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hätte nichts gemacht, hätte keine ordentliche Arbeit gemacht, bitte überprüfen und einen Bericht legen – verkürzt gesagt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Krems meinen Sie?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, genau. Sie schreibt das an Herrn Klackl, Klackl schreibt das dann an Krems.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann kommt der Bericht, Seite 36.
(Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Erste Frage: Kennen Sie diesen Bericht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das war, glaube ich, deutlich vor der Zeit, wo ich das übernommen habe (Abg. Krainer [SPÖ]: Ich weiß, deswegen muss ich ja fragen!), aber er kommt mir bekannt vor. Ich habe auch in den letzten Tagen den Akt noch einmal ein bisschen durchgeblättert, daher kommt er mir bekannt vor. (Abg. Krainer [SPÖ]: Mhm!) Also im Detail nicht erinnerlich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Aber Sie können ihn sich in Ruhe anschauen, so lange ist er ja nicht. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in
dem vorgelegten Schriftstück. – Der Verfahrensanwalt wendet sich an die Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich glaube, ich habe es jetzt ungefähr, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sehe ich das richtig, dass aus diesem Bericht hervorgeht, dass das einzige Aktive, das die StA Krems gemacht hat, war, die Obduktion anzuordnen, und sie sonst keinerlei Anordnungen an die Polizei gegeben hat? Keine Aufträge an die Polizei?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also ich habe das auch aus dem Akt so in Erinnerung, ja (Abg. Krainer [SPÖ]: Okay!), und dann haben sie halt irgendwann, glaube ich, nachgefragt, wie es ausschaut, wann der Abschlussbericht kommt. Da dürften sie auch aktiv angerufen haben, aber das ist jetzt keine Ermittlungs- -, das ist einfach technisch.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Aber sonst haben sie eigentlich keinerlei Anordnung, keinen Auftrag oder irgendwas gegeben?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das ist richtig, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Trotzdem macht ja die Polizei Sachen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In wessen Auftrag hat die Polizei zum Beispiel nach diesem Laptop gesucht, wenn das nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft war?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also so wie ich das in Erinnerung habe, wurde das von Mag. List an die Polizei herangetragen, und das ist - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, das heißt, die Polizei hat eigentlich im Auftrag von Frau List gearbeitet und nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also „im Auftrag von Frau List gearbeitet“ ist vielleicht ein bisschen eine - - Formulierung, aber normalerweise wenn Sie oder ich zur Polizei gehen und sagen: Mir ist irgendetwas abhandengekommen, ich glaube, das hat wer gefladert!, oder es ist der Verdacht einer Straftat, das haben zuletzt der und der gehabt und seither ist es nicht mehr aufgetaucht, und er behauptet, er hat es nicht mehr, dann würde die Polizei da anfangen, nachzuforschen, und nicht vorher die Staatsanwaltschaft fragen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Ist Ihnen bekannt, dass es dazu irgendeine Anzeige von Frau List gäbe?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ist mir nicht bekannt (Abg. Krainer
[SPÖ]: Mir auch nicht!), kann man auch telefonisch der Polizei melden, also - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Haben Sie irgendeinen Hinweis, dass die Polizei die Staatsanwaltschaft informiert hätte darüber, dass sie jetzt quasi auf Ersuchen – oder wie man es auch immer nennen will – von Frau List ermittelt und in Bezug auf den Laptop tätig ist?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also ich glaube, in Erinnerung zu haben, dass das schon in irgendeiner Form der Staatsanwaltschaft gegenüber thematisiert worden ist, während die Sache mit dem Handy, glaube ich, ja erst viel später gemeldet worden ist. Aber ich glaube, das war irgendwie Thema – aber wie genau, weiß ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In diesem – in Anführungszeichen – Bericht oder Rechtfertigung oder wie man es auch immer nennen will, steht auf Seite 38 im letzten Absatz zum Beispiel, Karin Wurm habe sich ja bei ihrer Vernehmung am 20.10. zwischen 14.30 Uhr und 15.30 Uhr überhaupt nicht
beschwert, dass das Handy von Herrn Pilnacek abgenommen worden wäre.
(Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, und die Frage?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie hätte sich Frau Wurm um 14.30 Uhr oder um 15.30 Uhr beschweren sollen über etwas, das ja erst um 16 Uhr passiert ist?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Gute Frage.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm, habe ich mir auch gedacht.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Frau Mag. Waidecker kommt eh noch, oder? (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Aber zu dem Zeitpunkt, als dieser Bericht abgefasst worden ist, muss man ja schon gewusst haben, dass um 16 Uhr Herr Pöcksteiner quasi von Frau Polz das Handy übernommen hat.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das weiß ich nicht, zu welcher Minute oder Stunde da welche Information geflossen ist. Jedenfalls weiß ich es jetzt nicht auswendig, und ich bin auch nicht sicher, ob sich das aus dem Akt rekonstruieren lässt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm, okay, weil das sind Sachen, die ich nicht verstehe.
Könnten Sie uns vielleicht noch einmal diesen ganzen Ablauf erklären, denn das verstehe ich ja wirklich nicht: Die WKStA hat einen Vorhabensbericht,
10. Dezember (Auskunftsperson Ropper: Ja!): Wir wollen das Amtsmissbrauchsverfahren einstellen, weil: äußere Tatsache erfüllt, innere zum Teil erfüllt, aber zum Teil nicht. – Das geht an die Oberstaatsanwaltschaft, die
schaut sich das an, und wenn sie Änderungen hat, gibt sie die Änderungen bekannt und schickt es dann weiter hinauf.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also es ist immer ein Vorhabensbericht, den wir machen, über den - - Also sozusagen wir müssen sagen, ob wir beabsichtigen, das zu genehmigen, was sie wollten, oder wenn nicht, ob wir daran etwas ändern wollen, und zwar mit Weisung. Und dann liegt dem Ministerium sozusagen ein Vorhabensbericht von uns vor, der zum Gegenstand hat: Wir würden genehmigen oder wir würden ändern.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie war das in diesem konkreten Fall, am
10. Dezember, mit diesem Vorhabensbericht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das habe ich - - Wie gesagt, da war ich noch nicht damit befasst.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber Sie haben ja Akten, also Sie - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Soweit ich weiß, ist das - - war das Vorhaben, das zur Gänze zu genehmigen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von der Oberstaatsanwaltschaft?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Von der Kollegin, und Dr. Klackl hat das revidiert, glaube ich. Das müsste Dr. Klackl gewesen sein, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der hat quasi gesagt, passt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Offensichtlich, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Dann geht das ans BMJ, an die Weisungssektion.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, in diesem Fall eben nicht an die Weisungssektion.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sondern?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Weil eben hier wegen einer, das weiß ich nicht, müssen Sie in den Akten schauen oder - -, wurde eben in der, glaube ich, Präsidialsektion, in der Sektion III - -, weil man sagt, diese Weisungssektion, das war ja die ehemalige Pilnacek-Sektion, da gibt es noch irgendwelche Bekanntschaften, das macht jetzt die Präsidialsektion. Die Präsidialsektion ist aber normal nicht mit Strafrecht befasst, das ist eher Verwaltung, Management. Die teilen sich daher als Sachbearbeiter selber die Generalanwälte zu, die sozusagen die Topstrafrechtler sind. Also das geht an die Sektion III, und dort wird es aber nicht von den normalen Sektion-III- Mitarbeitern, sondern von diesen extra zugeteilten - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die machen einen Vorhabensbericht an den Weisungsrat?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, eben nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): An die Justizministerin?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Die machen eigentlich einen Erledigungsvorschlag (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!), und den, wenn der Weisungsrat eingebunden ist – was wie gesagt dort eine Entscheidung - -, und dann gibt es irgendwelche Vorgaben - - Dann kriegt der Weisungsrat diesen Erledigungsvorschlag und er hat, glaube ich, auch Zugriff auf die Akten, soweit ich weiß, und der macht dann eine Äußerung. Die ist unverbindlich, aber das ist dann, glaube ich, sozusagen eher ein Problem der politischen Verantwortung. Wenn ich jetzt einen Weisungsrat einsetze und da besonders gescheite Leute habe, und die äußern sich und sagen, das ist ein Blödsinn, und ich mache das dann aber trotzdem, dann wird das nicht gehen – also die werden dann versuchen, das irgendwie zu berücksichtigen, was der Weisungsrat da noch für Meinungen hat, nehme ich einmal an.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann wandert das Ganze wieder über dieselben Stellen hinunter zur WKStA?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Genau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die macht dann das, was oben entschieden wurde?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Genau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was mich irritiert, ist: Der Weisungsrat ist damit befasst, sagt mehr oder weniger: Passt alles, nur das mit der Wissentlichkeit sehen wir anders, das ist zu ändern!
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Mhm, deswegen habe ich jetzt nur sozusagen - - Wie gesagt, das habe ich nicht gekannt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): So, und jetzt ändern Sie das aber.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Mhm.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso ändern Sie das, nachdem das bereits oben genehmigt wurde?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Erstens einmal wusste ich nicht, dass es schon intern im Ministerium genehmigt war. Aber das Problem, warum ich mich überhaupt mit dem befassen musste, war eben, dass die - - Weil normalerweise, wie Sie gesagt haben, wenn das schon mit irgendeinem Vorschlag im Ministerium liegt, das kann mir wurscht sein, wenn es vor meiner Zeit war, und dann warten wir nur noch, was das Ministerium sagt. Wenn es sagt: So!, dann machen wir es so, und wenn es sagt: Das ist genehmigt!, dann wird das umgesetzt.
In dem Fall, dadurch, dass die WKStA hier auf Pause gedrückt hat und gesagt hat, da kommt noch irgendetwas Neues, und dann sind auch neue Vernehmungen – Frau Wurm hat ja dann noch eine durchaus interessante Aussage gemacht, und eben das im Medienverfahren von Frau Polz –, und dann sagt die WKStA: So, jetzt geht es weiter!, wir sagen: Keine Änderung!, aber dann muss ich ja auch wieder prüfen, ob das richtig ist, dass da keine Änderung kommt, und dann muss ich mir natürlich das Ganze anschauen. Also wenn die WKStA nicht gesagt hätte: Auf Pause!, dann hätte mir ja das Ganze wurscht sein können, weil: Dann wäre das einfach heruntergekommen und ich hätte das gemacht, was da vorher war. Dann hätte ich mit dem sozusagen keine Arbeit mehr gehabt, mit diesem Bericht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Selbes Dokument, Seite 580, zweiter Absatz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da steht drinnen, dass – also das schreiben ja Sie (Auskunftsperson Ropper: Ja, ja, das kenne ich!) – dieses Einstellungsvorhaben der WKStA vom Weisungsrat – „auch in der Begründung unveränderte Genehmigung des Einstellungsvorhabens der WKStA“ – quasi bereits bewilligt ist.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das war unser - -, das war das Vor-Vorhaben. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!) Das war unser - -, das OStA-Vorhaben, das vor meiner Zeit gemacht wurde.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, genau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber da steht drinnen, dass der Weisungsrat (Auskunftsperson Ropper: Ja, das war das, was uns ...!) auch in der Begründung unverändert die Genehmigung erteilt hätte.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M. (aus dem Schriftstück vorlesend): Den „angeschlossenen Erlass“. – Nein, da steht drinnen, dass der Erlass des Ministeriums, mit dem das genehmigt wird, von einer Zeit ist – also wenn ich das sozusagen übersetzen kann –, wo es mein Vorhaben noch gar nicht gegeben hat, und dass dann auch – de facto vor meinem Vorhaben – schon der Weisungsrat sein Okay dazu gegeben hat, und unser Vorhabensbericht vom 10. Dezember – das ist der der OStA, der von der Kollegin, also von Dr. Klackl revidiert – da genehmigt worden wäre. Das war eben das - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber das stimmt ja nicht! Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das war eben das - - Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na Sie können ja nichts dafür - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, das war das, was uns gewundert hat (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!), weil normal, wenn wir einen Vorhabensbericht machen, dann sagen die Ja oder Nein – und da war eigentlich keine Antwort auf das, was eigentlich der Kern des Vorhabens war, nämlich dass man das ändert – das war weder Ja noch Nein. Und das ist eben das, was für uns äußerst unbefriedigend war, weil das natürlich eine heikle Geschichte ist, wie allen klar ist, wo es uns wirklich wichtig war, dass da das Ministerium sich inhaltlich dazu äußert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das verstehe ich alles. Aber das, was hier steht: Da berichten Sie ja nur das, was Ihnen andere sagen, das stimmt ja faktisch nicht.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, nicht, was mir andere sagen, sondern das - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was andere schreiben, aber das stimmt ja faktisch nicht.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Den „angeschlossenen Erlass [...]
vom 21. Jänner“, das heißt - - Wieso, was stimmt da dran nicht?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil der Weisungsrat ja gegen die
Begründung einen Einwand erhoben hat. Da steht, er hat „keinen“ - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das müsste sich ergeben bitte aus dem - - Das schreibe ich normalerweise ab, weil ich ja nur die Information habe, die in dem Erlass drinsteht, der unmittelbar vor dem gekommen ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das weiß ich schon.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich weiß nicht, wie es da drinnen formuliert ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber jetzt wissen Sie ja, dass das ja nicht stimmt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich weiß nicht, wie das Ministerium - - Also ich kriege den Erlass von der Sektion III von Janda und Knibbe, und das ist - - Die einzige Information, die ich darüber habe, was der Weisungsrat gemacht hat, ist das, was in dem Erlass drinsteht. Also ich kann nur Rückschlüsse aus dem ziehen, was in dem Erlass – der müsste da unmittelbar davor im Akt liegen - - Und, ich weiß nicht, wenn Sie mir den vielleicht auch vorhalten könnten?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seite 579.
Nein, das verstehe ich ja schon alles. Ich mache ja Ihnen keinen Vorwurf, aber wir haben Ihnen ja jetzt die Entscheidung vom Weisungsrat vorgelegt, und die sagt: Begründung bitte ändern!
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Dann müsste es, würde ich einmal hoffen – aber reine Spekulation, weil das ein interner Vorgang im Ministerium ist –, irgendwelche Überlegungen wiederum von der Sektion III, also in dem Fall von Dr. Janda und Mag. Knibbe, geben, warum sie das nicht ändern wollen. Was das für Überlegungen gewesen sein können, kann ich auch wieder nur spekulieren, das können auch formale - - ich sag einmal, Prüfungsmaßstab oder so, das weiß ich einfach nicht, aber ich gehe davon aus, dass sie das nicht einfach ignorieren können, sondern dass die sich dann halt wieder überlegen: Warum mache ich das jetzt doch nicht, was der Weisungsrat - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was ja auch okay ist (Auskunftsperson Ropper: Ja – eh!), aber hier steht: Der Weisungsrat hat das genehmigt, ohne Änderung, auch in der Begründung nicht. – Und das wissen wir ja jetzt beide: Das ist faktisch falsch.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, ich habe das nur - - Die einzige Information, warum ich das sozusagen hier für - - Das ist ja das Referat, das interne, was für Dr. Klackl ist, damit der nicht alle Aktenstücke liest, sondern der liest meine Zusammenfassung, und das ist die Information, die ich aus dem Erlass vom Ministerium verarbeitet habe.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ich weiß, aber wir können jetzt schon gemeinsam feststellen, dass das faktisch falsch ist - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, das glaube ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil: Jetzt kennen wir beide den Weisungsbericht, der ausdrücklich sagt: Bitte die Wissentlichkeit in der Begründung ändern!
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also so genau habe ich es mir vorher nicht durchgelesen, aber ich glaube Ihnen das natürlich, was in dieser Äußerung vom Weisungsrat steht, aber ich hatte nur die Information, die in dem Erlass vom Ministerium steht, der unmittelbar vorher gekommen ist, und ich glaube, wenn Sie mir das - - (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.) Wie gesagt: Haben wir das jetzt? Kann ich mir den anschauen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe Ihnen die Nummer schon gegeben.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: 579, glaube ich?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. – Nein, ich mache Ihnen ja keinen Vorwurf.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein. Meine Auf- - Moment, wo ist - - (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.) Da muss irgendwo die Übersendungsnote sein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und die Äußerungen vom Weisungsrat können Sie sich auch (Auskunftsperson Ropper: Nein, da gibt es eine Übersendungsnote!) in Ruhe auf Seite 6 durchlesen. Ich gebe es dann nur weiter. Sie können sich das auch in Ruhe durchlesen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, da gibt es eine Übersendungsnote zu dem - - Also dieser Erlass vom 21. Jänner kommt mit einer Übersendungsnote. Das sind zwei Papierln, die wir da kriegen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber auf Seite 6 von dem Akt können Sie (Auskunftsperson Ropper: Das ist das, was ich nicht kenne!) die eineinhalb Seiten vom Weisungsrat durchlesen, wo er ausdrücklich sagt: Bitte in der Begründung was ändern!
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Krainer.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich würde gerne die Übersendungsnote sehen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es ist jetzt nur die Frage der Zeit. Ich weiß nicht, ob wir diese - - An sich bin ich da eher großzügig, wenn wir auf einen Punkt kommen können, nur sehe ich jetzt seit einer halben Minute keine großen Fortschritte darin, dass wir das abschließen könnten – vielleicht können wir das dann in der zweiten Runde fortführen, oder vielleicht nehmen das andere Abgeordnete auf?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich nehme die negative Zeit nicht mit in die nächste Runde.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Abschließende bitte die Auskunftsperson noch.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ganz kurz: Wenn wir so einen Erlass - - Das sind meistens zwei Papiere, weil es ja so ist, dass zuerst die Sachbearbeiter im Ministerium einen Erledigungsvorschlag machen, den sie auch intern begründen – der kann auch nur ein Satz sein, was wir dann sehen –, und dann zeigen sie das dem Weisungsrat. Und wenn wir dann das - - Wenn der Weisungsrat dann irgendwas dazu gesagt hat – das weiß ich ja nicht – und sie dann das machen, was sie ursprünglich machen wollten vor allem – was hier offenbar passiert ist –, dann kriegen wir den Erlass so wie hier – das war der vom 21. Jänner, glaube ich –, den sie ja schon vorher zumindest entworfen
haben, bevor das der Weisungsrat gesehen hat, und den schicken sie uns mit einem Zettel, mit einem - - auch ein Erlass, wo steht – irgendwie so –: Da schicken wir euch jetzt den Erlass vom Soundsovielten, gegen den der Weisungsrat mit Äußerung vom Sowieso keinen Einwand erhoben hat! – Oder vielleicht war das da auch anders formuliert, das weiß ich jetzt nicht, da müsste ich diese Übersendungsnote sehen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön.
Zweite Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir starten mit der zweiten Runde. – Frau Abgeordnete Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön.
Ich würde gerne Thema wechseln und eher in die Fachaufsicht gehen. Ich würde hier gerne einen Vorhalt machen, nämlich das Dokument Nummer 1080, das ist ein OStA-Vorhabensbericht an das BMJ vom 4. April 2025, auf der Seite 8. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Da ist der Absatz in der Mitte mit „Weiters wurde zuletzt bekannt“ relevant. Das betrifft ein Thema, das vorher schon angeschnitten wurde, das aber doch interessant ist, denn hier schreiben Sie: Es wurde bekannt, dass die WKStA jetzt eben ebenso die Smartwatch auswertet – ich paraphrasiere –, und dann haben Sie den Satz drinnen, dass „angenommen werden“ kann, dass „eine (im Ermittlungsverfahren noch erfolglose) neuerliche, gründliche Auswertung dieser Daten“ vorgenommen wird und vielleicht noch neue Erkenntnisse liefern kann.
Wieso betonen Sie hier „gründliche“?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, eben deswegen, weil ich weiß, dass wir bei der WKStA super Leute haben, und allein schon, wenn mir Dr. Weratschnig sagt: Wir finden da jetzt noch was raus, da kommt noch was,
und Hummel macht einen Bericht, und es schaut so aus, als kommt da was!, dann schließe ich sozusagen daraus, dass das irgendwie tiefer gehend ist als das, was vorher passiert ist. Und das wollten wir dann natürlich: dass das jetzt sozusagen möglichst genau gemacht wird – mit dem, was wir halt - - Wie gesagt diese Experten bei der WKStA sind, glaube ich – also grundsätzlich dienen sie der ganzen Justiz, aber es sind halt viele bei der WKStA - - Und das ist sicher eine sehr gute Sache.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Und war dann Ihrer Wahrnehmung nach der Bericht des BKAs gründlich?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich kenne den ja nicht, ich weiß auch nicht, ob es überhaupt von dem BKA einen Bericht gibt. Ich kenne nur – also was mir jetzt einfällt – aus dem Ermittlungsakt der WKStA eben dieses Ausgedruckte, diese ersten drei Seiten, glaube ich, oder vier, mit diesem handschriftlichen Vermerk. Was dem zugrunde liegt, wer sich da was angeschaut und überlegt hat, das weiß ich nicht, ja, aber wir wissen ja jetzt im Nachhinein von Hummel, dass allein schon dieser 1 275-seitige Bericht sozusagen nicht das versprochen hat, was sein Umfang hätte hoffen lassen. Nämlich hat er da eigentlich gesagt, der war nicht so viel wert. Also ich weiß auch nicht, was da sonst dringestanden ist und wer dann daraus handschriftlich den Schluss gezogen hat – betrifft mich nicht. Na, ich bin froh, wenn Hummel mehr rausfindet. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Uns wurde vom ITler, der die Auswertung vorgenommen hat, eben den langen Bericht gemacht hat, erklärt, dass seine Aufgabe nicht ist, auszuwerten, sondern nur sicherzustellen und dann einen Bericht zu erstellen, also quasi die Daten aufzubereiten, aber
nicht auszuwerten. Dementsprechend hat er quasi aufbereitet, die Software durchlaufen lassen und das dann weitergegeben.
Entspricht das Ihrem Verständnis? Macht man das? Ist das ein gewöhnlicher Vorgang?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also wie - - Nein, dazu kann ich nichts sagen, wie das polizeiintern gemacht wird. Ich weiß, dass es da im Bundeskriminalamt Spezialisten gibt. Hier habe ich dann von Hummel, glaube ich, erfahren, dass diese 1 275 Seiten durch diese Software mehr oder weniger automatisch generiert werden. Wie dann der Ablauf ist, wer sich die dann durchliest, die 1 275 Seiten, und daraus Schlüsse zieht, weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich gerne Dokument wechseln, ins Dokument 437, die Seiten 775 und 776, ebenso ein OStA-Bericht vom 11. Juni. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Da geht es jetzt unter anderem um die Gutachter, nämlich um die Gutachten von Dr. Longato und Dr. Tsokos. Wie war da der Ablauf?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, in der Weisung ist gestanden, glaube ich, diese Gutachten oder diese Stellungnahmen, also diese schriftlichen Äußerungen, die offenbar Grundlage für die Medienberichte von Dr. Pilz waren, beizuschaffen. Das war der Ablauf. Und dann war die Frage, wie man das eben beischafft. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Also man kann einmal natürlich die Leute fragen, ob sie es freiwillig hergeben, aber die vorgesehene Maßnahme ist eigentlich, wenn man ein Ding beischaffen will, Sicherstellung. Und da weiß ich jetzt - - Und wenn man das im Ausland
machen will, muss das mit einer Europäischen Ermittlungsanordnung passieren, weil wir in Deutschland nichts sicherstellen können.
(Im Schriftstück blätternd:) Aber das waren grundsätzlich Sachen - - Also wie die das umsetzen: Ich glaube, da hat es dann noch Rückfrage - -, ich weiß nicht, ob das schriftlich oder telefonisch war, wie sie das jetzt machen sollen - - Ja, und dann haben sie es halt probiert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und hat die StA Krems das dann sofort umgesetzt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also umgesetzt - - Ich weiß nicht, also wie gesagt, es hat eine Rückfrage, glaube ich, gegeben. Ich bin mir nicht sicher, ob das telefonisch oder schriftlich war im Akt, wie sie das jetzt machen sollen.
Sie haben sie dann jedenfalls angeschrieben, die beiden, den, glaube ich, Longato, da hat es noch irgend so einen Zwischenschritt gegeben, den haben sie, glaube ich, nicht - - Den haben sie, glaube ich, schriftlich angeschrieben. Und dann habe ich mit der - - Ich glaube, das war ein Telefonat, wo ich dann gesagt habe, bitte in der Sachverständigenliste steht er: Bitte mit E-Mail-Kontakt!, möglicherweise ist da irgendein Brief sozusagen auf seinem Arbeitsplatz nicht gelesen worden. – Da haben wir gesagt, bitte probieren wir es über die E-Mail. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.)
Und beim Tsokos ist dann eben dann diese Suche in dem Hofladen losgegangen, die Herr Dr. Pilz ja sehr weidlich ausgeschlachtet hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In dem Bericht, den Sie schreiben, da notieren Sie ja eben, dass die StA Krems beabsichtigt (Auskunftsperson Ropper – in dem vorgelegten Schriftstück lesend –: Ah, das war
schon - -!), nämlich entgegen Ihrer Weisung, die Gutachten nicht beizuschaffen, sondern die Gutachter als Zeugen zu vernehmen. Wie ist das einzuordnen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, aus meiner Sicht ist das eben rechtlich falsch, weil eben Zeugen über Wahrnehmungen zu berichten haben, so wie ich ja hier eigentlich auch. Ich meine, ich freue mich, wenn ich dazu auch noch rechtlich irgendwas erklären kann und Sie zuhören wollen, aber an sich: Zeugen sollen über Tatsachen aussagen, die sie wahrgenommen haben, sinnlich. Da war aber klar, dass die von Dr. Pilz eben den Akt oder Aktenteile gezeigt bekommen haben – keine Leichenfotos; ist wurscht, auch wenn sie die gesehen hätten, täte uns das nicht interessieren, weil die ja auch diese Wahrnehmung - - weil die haben wir ja eh im Akt. Also ist es falsch, die zu vernehmen, weil ich nicht wüsste, zu welchen Tatsachen die StA Krems die hätte vernehmen wollen. Was ja da offenbar von Dr. Pilz so ein bissl suggeriert wird: Na, die hätten dort ihre Meinungen ausbreiten können! Endlich: Die StA Krems lasst die jetzt endlich das ausbreiten! – Das ist nicht Gegenstand einer Zeugenvernehmung. Ich weiß auch nicht, ob das das Ansinnen der StA Krems war, das dahintergestanden ist.
Da hätte man sie - - In einem zweiten Schritt hätte man dann überlegen können, wenn man die schriftlichen Stellungnahmen hat – weil: wir haben uns ja für das interessiert, worauf Dr. Pilz aufbaut –, und schauen: Was ist da überhaupt dahinter?, weil der ja vielleicht auch nicht alles zitiert, sondern eher die Sachen, die ihm passen. Also wollten wir das Ganze einmal sehen, was die geschrieben haben, und dann hätten wir überlegen können: Wollen wir die jetzt als Sachverständige? – Da hätten wir aber dann sofort gesagt: Nein, kommt nicht infrage!, weil das immer das ist, was wir auf jeden Fall vermeiden: einen Sachverständigen zu nehmen, der schon in irgendeiner Weise vorbefasst war.
Also wie wir dann Frau Prof. Dober- - Also wie wir uns dann gefragt haben: Welcher Superexperte, Universitätsprofessor kann da sozusagen noch einmal über alles drüberschauen?, da denkt man dann an den Wiener Guru Prof. Reiter
als Erstes, nur haben wir da gewusst: Er hat sich schon, glaube ich, mit Dr. Klenk in irgendeinem Podcast zu der Sache geäußert und hat gesagt: Es war eh alles okay! – Also das wäre ja vielleicht in unserem Sinne gewesen, wenn jetzt irgendwer unterstellt, wir wollen das alle in irgendeine Richtung - - Aber da war klar, den können wir nicht nehmen, weil der sozusagen schon in einer Ecke steht. Das ist immer das, worauf wir bei einem Gutachter achten müssen: dass der eben noch nicht in einer Ecke steht. Deswegen sind wir dann auf Dr. Doberentz Gott sei Dank gekommen, die sich da noch nicht festgelegt, geäußert oder sonst irgendwas hatte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben ja sehr klar in der Weisung gesagt, dass Sie eben das Gutachten direkt beigeschafft haben wollen und eben keine Zeugeneinvernahme. (Auskunftsperson Ropper: Ja!) Ist es dann üblich, dass sich die StA eigentlich widersetzt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, widersetzt – wenn sie irgendwie glaubt, sie hat jetzt eine bessere Idee, können sie das machen. Üblich ist es eher nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie ist es dann ausgegangen? Also wie war dann der weitere Verlauf?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na, wir haben die Weisung erteilt. Genau den zeitlichen Ablauf habe ich jetzt nicht mehr im Kopf. Ich glaube, Dr. Longato hat dann offenbar per E-Mail – vielleicht ist das durchgegangen – unsere Aufforderung gekriegt. Dann hat er es in sehr kurzer - - Also sehr kurz später war dann ein Artikel auf „Zackzack“ dazu, und dann hat er sich gemeldet, was jetzt die Rechtsgrundlage sein soll, dann haben wir die Sicherstellung, und dann hat er einen Einspruch wegen Rechtsverletzung, glaube ich, gemacht. Das war ganz interessant, weil man da natürlich - - Wenn er eine Beschwerde gemacht hätte, hätten wir die Meinung vom OLG gekriegt, ob in
dieser Phase eine Sicherstellung überhaupt möglich ist – hat er dann aber nicht gemacht. Ich glaube, wie der Haft- und Rechtsschutzrichter dann gesagt hat: Nicht Folge gegeben, keine Rechtsverletzung!, dann hat er das übersendet, glaube ich.
Bei Dr. Tsokos, da wurde eben diese Europäische Ermittlungsanordnung gemacht, dann hat sich herausgestellt, dass er an der Anschrift, die er auf seiner eigenen offiziellen Homepage im Impressum stehen hat, sozusagen sehr weit weg davon ist, dort irgendwie erreichbar zu sein, und dann haben sich natürlich die deutschen Behörden in weiterer Folge – weil das ja alles in Deutschland spielt – darum gekümmert, wo der wirklich ist, und haben das dann irgendwie in weiterer Folge - - Wobei: Ich glaube, das hat sich dann überschnitten, weil das, glaube ich, dann auf offiziellem Weg erst viel später gekommen ist, und dann war das schon in Eisenstadt, und die haben dann Dr. Pilz, glaube ich, direkt kontaktiert und dann hat er das übermittelt. Und wir haben es dann erst im Nachhinein aus der Originalquelle Herr Dr. Tsokos gekriegt, um zu bestätigen sozusagen - - Weil normal wollen wir natürlich ein Beweismittel lieber von der Quelle als von irgendwelchen Mittelspersonen haben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es geht dann direkt unter dem Teil, wo es um die Gutachter geht, auch noch um die Auswertung der Smartwatch, wo die StA Krems ein Amtshilfeersuchen an die WKStA stellen will. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Was war da Ihre Wahrnehmung?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das ist natürlich - - Also wie man diese Experten formal richtig aktiviert, das ist die Frage, weil diese Experten eben formal - - Die sitzen zwar da, glaube ich, örtlich haben sie ihre Büros bei der WKStA – bin ich mir nicht sicher –, und meistens sind sie für die WKStA für deren heikle Verfahren tätig, aber in Wirklichkeit, formal gehören die eigentlich
dem Justizministerium. Das heißt, das sind jetzt keine WKStA-eigenen Experten, über die die WKStA die Herrschaft hat sozusagen.
Das heißt aber, dass es der formal richtige Weg ist – da habe ich mich auch damals schlaumachen müssen, weil das eben selten vorkommt, dass eine kleinere Land-StA jetzt diesen Experten braucht –, dass sie dann nicht ein Amtshilfeersuchen an die WKStA stellen kann, weil es sozusagen nicht in der Entscheidungsmacht der WKStA liegt, diesen Experten für eine andere StA einzusetzen. Das funktioniert dann so, dass der Experte dann vom Ministerium für diesen Fall der StA Krems dienstzugeteilt wird. Ich glaube, dass der dann auch sogar einen Briefkopf StA Krems gehabt hat, Herr Hummel, in dem Fall, aber da bin ich mir nicht sicher.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, war das heraus aus einem: Man weiß nicht genau, wie das abläuft.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, also die haben das nicht gewusst, wie sie das jetzt kriegen. Das war ja - - Mein Auftrag war ja: Sie sollen sich mal das beischaffen – das ist Amtshilfe –, was die WKStA in ihrem Verfahren, in diesem – ich glaube, das war in diesem – Korruptionsverfahren rausgekriegt hat. Das war ja nicht für dieses Verfahren der Kremser noch, sondern das hat sich ja aus diesem Korruptionsverfahren ergeben. Und da war dann aufgrund dieser Hinweise, auch von Dr. Weratschnig, da: Das wird da interessant sein!
Zuerst sollen sie es sich beischaffen, weil das aber nicht auf unsere Fragestellung gemünzt war eigentlich, war dann erforderlich, dass man den Experten noch einmal sozusagen auf unsere Fragestellung für den Leichenakt noch einmal genau fragt. Dann war die technische Frage: Wie bewerkstellige ich das jetzt?
Und die haben halt geglaubt, die können wieder die WKStA fragen, und wir
haben aber herausgekriegt: Nein das funktioniert anders, da müsst ihr euch jetzt den zuteilen lassen!
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Weil wir haben uns gewundert, und es hat ja auch kurz so gewirkt, als würde man vielleicht einfach quasi die Arbeit rüberschieben wollen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, es geht eigentlich nur darum, wie man formal den Experten rüberschiebt, also auf welchem Weg der beauftragt wird. Am Schluss macht der Experte die Arbeit und die StA Krems kriegt die Information. Es ist nur die Frage, wie der richtig aktiviert wird.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie lange hat es gedauert, herauszufinden, wie man das dann richtig macht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich glaube nicht, dass es lange gedauert hat, das weiß ich nicht. Da müssen Sie schauen, wie lange der Vorhabensbericht - -, da kommt der Vorhabensbericht, und wann ich dann darauf die Weisung oder – ich weiß nicht – die Erledigung halt gemacht habe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Weil von der ersten Weisung bis das dann umgesetzt wurde, und umgesetzt wurde heißt quasi, bis veranlasst wurde, dass das gemacht wird, was ja de facto eine E-Mail ist, hat es zwei Monate gedauert.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, weil die erste Weisung ja noch war, dass man sich zuerst das beischafft, was der Experte in dem anderen Verfahren - - Also es war zweistufig, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Also die erste Weisung war, dass sie sich im Amtshilfeweg von der WKStA beischaffen sollen, was der Experte im anderen Verfahren gemacht hat. Diese Weisung haben wir zu einem Zeitpunkt erteilen können, wo das noch gar nicht fertig war, weil ich eben diese Vorabinformation von Dr. Weratschnig hatte.
Das heißt, die haben dann diesen ersten Bericht vom anderen Verfahren im Amtshilfeweg zu einem Zeitpunkt gekriegt, also ganz knapp, nachdem der überhaupt fertiggestellt worden ist. Dann mussten sie natürlich schauen: Kann ich das so in meinem Verfahren brauchen, oder will ich da sozusagen noch auf meine konkreten Fragestellungen eingehende Äußerungen des Experten selber haben?, und hier war dann schon dieser zweite Schritt: Und wie kriege ich die jetzt formal richtig? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, dann wurde das Verfahren ja übertragen, da haben Sie vorhin schon einiges ausgeführt. Da gab es aber ein Problem mit der Akteneinsicht. Können Sie sich an das noch erinnern?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also ich kann mich erinnern, dass es ein Problem mit der Tagebucheinsicht gegeben hat.
Mit der Tagebucheinsicht haben wir dann relativ schnell ein Problem gehabt, wo die StA Krems sich auf den Standpunkt gestellt hat, dass die StA Eisenstadt nicht in das Tagebuch schauen darf. Da kann ich mich dran erinnern. Und Akteneinsicht war, glaube ich, auch - - Da kann auch irgendwas gewesen sein, das hat aber, glaube ich, irgendeinen Nebenakt betroffen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und welche Wahrnehmungen haben Sie dazu? Zu dieser Einsichtnahme ins Tagebuch?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, also wir haben das halt geprüft, rechtlich, und das war sogar, glaube ich, Gegenstand dieser Dienstbesprechung, die wir gehabt haben, oder dort haben wir - - Das war - - Dieser Bericht ist, glaube ich, kurz vor dieser - - Da hat es eine große Dienstbesprechung im Ministerium gegeben, und da ist der Bericht vorher gekommen, da haben wir uns dann überlegt, wenn wir dort schon alle Oberen sitzen haben, dann erörtern wir das dort auch gleich, aber unsere rechtliche
Prüfung hat eigentlich vorher schon ergeben, dass die auch ins Tagebuch reinschauen können müssen.
Normalerweise ist ein Tagebuch wirklich was, was einer StA gehört, also das ist eine interne Aufzeichnung, nur gerade in dem Fall, wo ein Verfahren ja einer anderen StA übertragen wird, haben wir gedacht, das ist eigentlich der Paradefall, wo die dann auch in die internen Aufzeichnungen der anderen StA sozusagen - -, damit die sozusagen das Ganze, alle Überlegungen, die in diesem Verfahren angestellt wurden, das jetzt sie übernehmen müssen - - damit die das alles rekonstruieren können.
Also unsere rechtliche Prüfung hat, glaube ich, ergeben, dass die sie reinschauen lassen müssen oder das halt elektronisch freischalten müssen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt aber, das war bereits Thema in der Dienstbesprechung am 2. Oktober?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich glaube schon, ja, das müsste da erörtert worden sein, aber ich glaube, dass das vorher eben schon – relativ knapp wahrscheinlich vorher – gekommen ist, dieser Vorhabensbericht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde einen Vorhalt machen: das Dokument Nummer 71, die Seite 3. Das ist nämlich eine Weisung an die StA Krems, und die ist vom 7. Oktober. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das war dann sozusagen die Antwort, die Reaktion auf das Problem, die Lösung des Problems.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber das heißt, auch nach dieser Besprechung hat die StA Krems nicht das Tagebuch hergegeben?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Die waren ja nicht dabei.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ah, ich habe verstanden, die waren dabei!
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Verzeihung, gut. Dann kommt hier die Weisung, wo Sie festhalten, dass es eben nicht zu prüfen ist und herzugeben ist, nämlich nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes. (Auskunftsperson Ropper: Ja!)
Hat es Sie verwundert, dass die StA Krems das Tagebuch nicht hergeben wollte?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Beim Tagebuch hat es mich noch ein bissl weniger gewundert, weil: Das ist ein sehr seltener Vorgang, dass man fremde Tagebücher überhaupt haben will oder sich die Frage stellt, ob ich das jetzt wem anderen geben darf. Also dass man da auf die Idee kommt, das ist eigentlich nicht - -, weil das ist nicht was, was - - Also das kommt, glaube ich, sehr selten vor, ich habe das auch noch nie gehabt, und dann prüft man es halt und stellt fest, es geht. Also da hat es mich noch weniger gewundert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Da hat es Sie noch weniger gewundert?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Da hat es mich noch weniger gewundert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wann hat es Sie dann gewundert?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Gewundert hat es mich dann eher, wie das mit dem anderen Akt dann auch noch gekommen ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich kann Ihnen das nämlich auch vorhalten, Dokument Nummer 437, die Seite 1038. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Welche Wahrnehmungen haben Sie hier?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Moment. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Ja, also das war dann eigentlich sehr klar, dass das rechtlich nicht geht, dass die das einfach - - dass das nicht deren Sache ist, das zu verweigern. Das prüft die anfordernde Behörde. Das hat mich dann schon eher gewundert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und haben Sie da verstanden, wieso sie das immer noch verweigern?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, „immer noch“ – das ist ja jetzt was anderes (Abg. Wotschke [NEOS]: Wieder!), aber wieso sie das auch noch verweigern sozusagen. Ich kann mich da jetzt nicht in die reinversetzen. Ich glaube, sie kommen ja nächste Woche, da können Sie sie dann fragen. Für mich war das ein sehr klarer Fall, und dementsprechend kurz ist auch die Weisung darauf ausgefallen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wenn man auf die Seite 1041 geht, kommt man nämlich ans Ende der Weisung, und da ist gezeichnet - - (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: 1041 sehe ich nur - - Ah, ja, okay.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und da ist eben gezeichnet:
„Akt vor Abfertigung HBL“ – Herr Behördenleiter – „zur Info über die anhaltend
renitente Haltung der StA Krems“.
Wie oft passiert das, dass man den Akt dem Behördenleiter vorlegen muss?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Selten. Ich hätte das hier auch nicht gemacht, das war offenbar eine Entscheidung von Dr. Salzmann.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und was ist mit „renitente Haltung“ gemeint?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das müssten Sie Dr. Salzmann fragen, aber da waren dann schon relativ viele Weisungen hintereinander. Also das ist schon eher selten, nur wäre das für mich kein Anlass gewesen, irgendwen einzuschalten, denn da geht es jetzt nämlich genau: Fachaufsicht, Dienstaufsicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und gab es hier dienstaufsichtlich Schritte, die gesetzt worden sind (Auskunftsperson Ropper: Weiß ich nicht!), von denen Sie wissen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich will das ehrlich gesagt auch gar nicht unbedingt wissen, weil ich mit den Sachbearbeitern, mit denen ich zusammenarbeiten will, sozusagen eine gute Zusammenarbeit haben möchte, und mir ist das durchaus recht, wenn da sonst irgendwas nicht passt, dass das dann andere Leute machen. Ich möchte mit denen ja weiter die Akten bearbeiten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen, wieso das in diesem Akt so schwierig war?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, also eines muss ich schon sagen: dass man schon mitbekommen hat, nachdem diese Abnahme war, diese Übertragung nach Eisenstadt, dass die Kremser da sich sehr - - das sehr auf sich sozusagen als - - die haben das sehr als Kritik verstanden, weil sie gemeint haben: Ja, da haben wir nur das gemacht, was quasi Dr. Pilz von uns verlangt hat. – Und die waren sozusagen angefressen, meiner Interpretation nach, und da war ich dann schon froh, dass das nach Eisenstadt übertragen worden ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Ich würde Dokument Nummer 1082 vorlegen, Seiten 24 bis 28. Das ist ein Bericht von Frau Waidecker vom 14. Juli 2025 – in dem waren wir vorhin schon. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja. Jetzt nur die Seite 24 oder auch die nächste Seite?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): 24 bis 28. (Auskunftsperson
Ropper: Ah, okay!) Da können Sie gern noch einmal weiterlesen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, dann brauche ich ein bisschen länger. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Ja, ich glaube, ich habe es.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist jetzt eben diese Stellungnahme der StA Krems betreffend die Gutachten, die beizuschaffen waren (Auskunftsperson Ropper: Mhm!), und hier vor allem interessant das Begleitschreiben der StA Krems, wo eben doch einige, ja, Mutmaßungen und Vorwürfe betreffend die Gutachten von Herrn Pilz enthalten sind (Auskunftsperson Ropper: Mhm!), unter anderem dass die Privatgutachten – Zitat – „auf Basis der vom Auftraggeber Pilz vertretenen Mutmaßungen“ – Zitatende – erfolgt seien. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Pilz „die Gutachten für seine Zwecke“ – auch ein Zitat –, „nämlich der Verwertung seiner Verschwörungstheorie ,bearbeitet‘“ habe. Die Privatgutachten würden ausschließlich dem Zweck dienen, „mit Mutmaßungen in der [...] Öffentlichkeit Zweifel zu wecken“.
Ist es üblich? Für mich wirkt das wie eine doch durchaus heftigere Beweiswürdigung, die vorgreift.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Heftig – also teilweise, glaube ich - - Also es ist heftig formuliert, das entspricht vielleicht auch ein bissl dem Naturell von Frau Mag. Waidecker, die Sie vielleicht noch kennenlernen werden, ist daher sozusagen von denen, die sie kennen - - Also ich meine, die einen sind so, die anderen so, da relativiert man das, und genau deswegen haben wir gesagt, wir wollen eben diese Gutachten oder Schriftstücke als solche zur Gänze haben, denn dann wissen wir nämlich, was da drinnen steht und ob Dr. Pilz sich da wirklich nur die – aus seiner Sicht – Rosinen rausgepickt und zitiert hat oder ob da wirklich jetzt die Bombe drinnen platzt.
Deswegen haben wir denen, glaube ich, gesagt, ich weiß nimmer, was, ich glaube: Macht weiter und holt euch diese Gutachten!
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist so etwas üblich?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Kann ich jetzt nicht sagen, dass so etwas öfter vorkommt, aber es war hier auch eine besondere Situation, weil es auch überhaupt nicht üblich ist, dass sozusagen ein Ermittlungsverfahren live doch sehr tendenziös und mit sehr groben Vorwürfen kommentiert wird. Das ist natürlich auch für jeden Kollegen eine Belastung. Da würden wir uns natürlich wünschen, dass zuerst einmal in Ruhe gearbeitet wird, und nachher wird alles von der Fachaufsicht und dann sozusagen, wenn es ganz interessant ist, auch von Ihnen im Nachhinein kontrolliert, als es wird sozusagen live kommentiert und man muss dauernd, auch als Fachaufsicht, irgendwelche Vorwürfe überprüfen und dann versuchen, sich zu rechtfertigen. In Eisenstadt ist es jedenfalls dann ruhiger zugegangen, ich glaube, die machen eine ordentliche Arbeit.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also ist es nicht üblich?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wäre mir noch nicht untergekommen, aber das ist kein normales Verfahren hier und die Umstände sind nicht normal.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann ein letzter Punkt: Sie hat nämlich auch festgehalten, dass Dr. Longato quasi durch die Verweigerung der Übermittlung des Gutachtens auf eine Art agiere, sodass sie anregt, sein Verhalten solle zu einer Überprüfung von dessen Eintragung als Gerichtssachverständiger führen. Also sie wollte, dass man überprüft, ob er weiterhin Gerichtssachverständiger sein kann, und man soll das dem zuständigen OLG mitteilen. Hat man das dem zuständigen OLG mitgeteilt? Wäre so etwas üblich?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das Ganze ist äußerst unüblich. Grundsätzlich ist es natürlich schon so, wenn jemand ein Gerichtssachverständiger ist, egal in welchem Gebiet, und der dann sozusagen Anforderungen von einer Staatsanwaltschaft kriegt, dass wir dann normalerweise erwarten, dass dem entsprochen wird. Aber das war ja hier auch eigentlich kein Problem. Er hat ja zuerst nur geschrieben: Bitte die Rechtsgrundlage mitzuteilen! – Das ist ja jetzt noch nicht verwerflich, und dann hat er einen Einspruch wegen Rechtsverletzung gemacht, das ist auch nichts Verwerfliches, das ist auch sein gutes Recht. Also ich wäre hier dieser Idee nicht nähergetreten – bin ich nicht nähergetreten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sind Sie auch nicht, ja.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Aber grundsätzlich ist es natürlich schon so, dass ich darauf Wert lege, wenn Gerichtssachverständige eingetragen sind, dass die dann auch sonst die Rechtsordnung einhalten. Nur war das ja hier - - (Abg. Wotschke [NEOS]: Hat er ja!) – Eben, das war eben hier nicht der Fall. Also da müsste schon - - Wenn irgendwas wirklich Arges passiert,
dann kann man schon überlegen, ob man das dem LG, also dem für die Eintragung zuständigen Gericht mitteilt. Wäre mir auch noch nie untergekommen, aber wie gesagt, das ist - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und er hat hier eben nur seine Rechte ausgeübt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, die Befragungszeit ist jetzt wirklich vorbei, und das ist, glaube, ausreichend beantwortet.
Bitte, Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke.
Ich würde gerne vielleicht noch einmal darauf eingehen, wie es genau zu dieser Übertragung von der StA Krems zur StA Eisenstadt gekommen ist. Das war im September 2025, ganz am Anfang, oder?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das Datum habe ich nicht mehr im Kopf, wahrscheinlich, ich glaube, weil das ja auch eigentlich genau das Datum vom Ende des Untersuchungszeitraumes ist – 4.9. (Abg. Tomaselli [Grüne]:
Mhm!) – Genau, und angefangen hat das mit einem Erlass des Ministeriums, dem
ein „Standard“-Artikel beigelegt war.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ein „Standard“-Artikel?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Aber vorhin haben Sie ja gesagt, es bezieht sich auf die negative Berichterstattung von Herrn Pilz.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Insgesamt negative Berichterstattung!
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Insgesamt negative Berichterstattung?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, in manchen Medien, und das Ministerium hat halt seinem Berichtsauftrag einen „Standard“-Artikel beigelegt, wenn ich mich richtig erinnere. Der „Standard“-Artikel hat ziemlich genau das wiedergegeben, was auf „Zackzack“ berichtet wurde, nämlich diese Vorwürfe oder dass die halt Fehler machen und das jetzt selber überprüfen müssen und da wohl befangen sind.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Ich luge jetzt da gerade beim PC rüber: Der „Standard“-Artikel ist aber vom 5. September. Jetzt möchte ich Ihnen gerne einen Aktenvermerk vorlegen, das ist das Dokument 63. Nehmen wir einmal Seite 373, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das ist ein Aktenvermerk aus dem Tagebuch von der StA Krems. Kennen Sie den Aktenvermerk?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ah, den kennen Sie?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, den kenne ich nicht, aber der Vorgang - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, denn Sie können ins Tagebuch nicht reinschauen, gell?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Eben. Aber der Vorgang - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Damit es die Zuhörer:innen vor allem auch hören: Den Aktenvermerk hat Frau Mautner angefertigt, und zwar geht es darum, dass Oberstaatsanwalt Mag. Ropper, also Sie, sie angerufen
hat, da es „zu massiven Angriffen“ in „Zackzack“-Artikeln gekommen ist „und daher der Anschein der Befangenheit vorliegt“. – Das wäre jetzt aber ein paar Tage früher gewesen als der „Standard“-Artikel.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Der „Standard“-Artikel war ja dem Ministerialerlass, diesem Berichtsauftrag, beigefügt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber kann das sein, dass das danach
war, oder hat es davor auch noch einen „Standard“-Artikel gegeben?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also bevor wir das übertragen haben, ist ein Berichtsauftrag vom Ministerium gekommen, dem ein „Standard“- Artikel mit der Überschrift: Das Verfahren muss weg aus Krems, beigelegt war, wenn ich mich jetzt nicht sehr, sehr täusche. Das kann man jetzt natürlich auch als Wink mit dem Zaunpfahl auffassen. Und die Überlegungen, die dann bei uns zu der Abnahme geführt haben, habe ich vorher dargelegt, nämlich auch dass die so unter Dauerfeuer gekommen sind, und das habe ich aber nicht aus dem
„Standard“-Artikel, der war sozusagen der Aufhänger vom Ministerium, sondern
aus dieser Berichterstattung auf „Zackzack“.
Wie gesagt, „Standard“ und „Zackzack“ haben da relativ ähnliche Berichte gefahren, wobei eben dieser Artikel, der hier besonders arg war, eben der mit Dr. Tsokos und der Suche Hofladen war, wo halt wirklich Kollegin Mautner als völlig unfähig dargestellt wurde. Und das war eben, wo wir uns dann überlegt haben, dass eben dieser Anschein aufgrund dieser Berichterstattung, insbesondere auf „Zackzack“, die sehr heftig war, in der Bevölkerung nicht mehr gegeben ist, dass die das noch unbefangen wahrnehmen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Danke für den Hinweis mit dem Titel; der erschien übrigens am 27. August (Auskunftsperson Ropper: Ja!), also das würde vom zeitlichen Ablauf her passen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, der war dann beigelegt, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Dann kommen wir vielleicht zum nächsten Aktenvermerk, den Sie nicht kennen, der ist nämlich dann einen Tag danach, auch von Frau Mautner. Da gibt es wieder ein Telefonat – Entschuldigung, Seite 375, damit Sie auch mitlesen können (Auskunftsperson Ropper: Ja!) –, in dem Fall mit Herrn Klackl: Er „ruft an und teilt mir mit, dass der gegenständliche Akt der StA Krems ‚abgenommen‘ wird. Auch Mag. Klackl teile ich mit, dass ich diese Entscheidung nicht gänzlich nachvollziehen kann.“ Und dann schreibt sie: „Mag. Klackl kündigt auch an, dass aufgrund der Beleidigungen in den ‚zackzack‘-Artikeln ein Verfahren gegen den Verfasser von Amts wegen eingeleitet werden wird.“
Das ist das Verfahren gegen Peter Pilz (Auskunftsperson Ropper: Ja, wahrscheinlich, ja!) wegen Behördenbeleidigung, oder?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nicht nur Behördenbeleidigung, auch Beleidigung, insbesondere von Kollegin Mautner.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie da Wahrnehmungen, wieso das amtswegig eingeleitet worden ist?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Da hat es auch einen E-Mail- Verkehr gegeben, der müsste auch im Akt sein. Da glaube ich, dass
Mag. Waidecker das weitergeleitet hat und sich über den Artikel beschwert hat. Aber da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Es kann auch sein, dass ich den als Erstes gelesen habe, das glaube ich allerdings nicht, denn da war schon sozusagen ein ziemlicher Aufruhr in Krems. Ich weiß nicht, ob es den Artikel betroffen hat, aber es kann auch sein, dass er mir dann als Erstes aufgefallen ist, und den lese ich und denke mir: Also das geht über Kritik hinaus! Man kann Kritik auch scharf, aber so formulieren – das schaffen offenbar alle
Journalisten –, ohne jemanden dabei zu verspotten. Das war meiner Meinung nach wirklich eine weidliche Verspottung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, aber ging es jetzt da konkret
um den Begriff der „Schlafanwaltschaft“?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, der war ja in dem Artikel gar nicht drinnen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, zu dem Zeitpunkt, am
31. August, war eben der Artikel (Auskunftsperson Ropper: Ja!) mit dem Titel
„Schlafanwaltschaft“ auf zackzack.at erschienen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Aber soweit ich mich erinnern kann, habe ich zu dem Zeitpunkt, wo ich das weitergeschickt habe, ich glaube, der – ich weiß nicht – StA Wien wahrscheinlich, weil die örtlich zuständig ist – die muss man zuerst befassen –, glaube ich, nur diesen einen Artikel weitergeschickt, diesen „Verirrt in Wanfried“.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): „Verirrt in Wanfried“.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich glaube, so hat der geheißen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es ging nicht um die
„Schlafanwaltschaft“?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, das war ein anderer Artikel.
(Abg. Tomaselli [Grüne]: Okay!) Der ist dann auch angezeigt worden (Abg.
Tomaselli [Grüne]: Schon, oder?), aber nicht amtswegig.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nicht amtswegig angezeigt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nicht amtswegig. Da hat dann, glaube ich, irgendeine anonyme Eingabe - -, die dann mehrere Artikel angezeigt hat. Das wurde dann natürlich zusammengeführt, weil gleicher Beschuldigter.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ah, eine anonyme Eingabe
(Auskunftsperson Ropper: Ja!), aha, war die Grundlage, okay.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Da waren auch noch andere Artikel, aber die waren völlig unbedenklich, also meiner Meinung nach, in dieser Eingabe.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt sind Sie ja, glaube ich, sehr viel mit so clamorosen Fällen, also Fällen, die sehr in der Öffentlichkeit stehen, befasst. Wann gab es ähnliche Verfahren wegen Behördenbeleidigung oder Kritik im Sinne der - -?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das weiß ich nicht. Wie gesagt, so eine - - Normalerweise, wenn sich das irgendwie - - Natürlich wird pointierte Kritik vorgetragen und man versucht da natürlich, nicht wehleidig zu sein und das irgendwie professionell oder sportlich oder wie auch immer zu sehen und halt sachlich zu schauen: Was ist da dahinter? War da wirklich - - Ist da was passiert oder nicht? In dem Fall: Das war einfach, finde ich, zu arg, weil es auch sachlich nicht richtig war, und dann die Form, wie die da also wirklich als vertrottelt hingestellt wird. Meiner Meinung nach geht das halt nicht. Ja, also - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, ja, aber das Interessante ist, dass Sie sich jetzt quasi auf die Person beziehen. (Auskunftsperson Ropper: Ja!) Die einzelnen Personen genießen natürlich besonderen Schutz.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das hätte mich mehr gestört, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber das „Schlafanwaltschaft“ wird
ja auch mitverfolgt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das war nicht in diesem - - Das war nicht das, was ich amtswegig veranlasst habe. Ich habe - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber es wird trotzdem deswegen ermittelt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, aber - - Ja, es ist auch ein Amtsdelikt, ein Offizialdelikt. Also man kann das dann nicht - - Wenn es einer anzeigt, kann ich nicht die Augen verschließen, aber das wäre ja jetzt nicht das gewesen, wenn ich das lese, was mir so ins Auge gestochen wäre. Aber die Frau Kollegin - - Und eben in dem Artikel „Verirrt in Wanfried“ ist ja auch die Staatsanwaltschaft - - Also wenn ich einen Artikel habe und den nach Offizialdelikten prüfe, fällt mir vielleicht zuerst das eine auf, aber wenn dann noch ein anderes drin ist, dann kann ich nicht sagen, ich sehe nur das eine und nicht das andere.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber wie Sie selber sagen: Sie haben jetzt vorhin gesagt, es waren zwei. Wie gesagt, ich glaube, es ist auch eben zu entnehmen (Auskunftsperson Ropper: Na, da gibt es ja auch - -!), dass es auch um den Begriff „Schlafanwaltschaft“ - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das war aber nicht das, was ich amtswegig, also wir sozusagen amtswegig eingeleitet haben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Okay. In der ersten Runde bei der Befragung sind mir noch Dinge aufgefallen, und zwar haben Sie, ich glaube sogar in den einführenden Worten, gesagt, Sie sind sozusagen Schreibtischtäter. Sie haben nur Akten angeschaut. (Auskunftsperson Ropper: Ja!) Darf ich Sie fragen: Dann dürfte es ja ziemlich übersichtlich sein, mit wem Sie denn alles
Kontakt hatten. Ich meine jetzt quasi in der Aufsicht zu dem Verfahren zum Amtsmissbrauch, also des Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen die Ermittler.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja. Mit wem hatten Sie da alles Kontakt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich habe üblicherweise auf Sachbearbeiterebene Kontakt. Ich war ja auch selber - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nicht üblicherweise, sondern ganz konkret zu dem Fall.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: In dem Fall: Also ich habe sicher mit Silvia Thaller und mit Bernhard Weratschnig Kontakt gehabt, telefonisch, mehrfach. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja!) Ob ich auch einmal mit Eberhard Pieber - -, bin ich mir nicht sicher, weiß ich nicht. Das ist der, der hat so quasi dort - - Weil dort ja, glaube ich auch - - So wie sich bei uns Mag. Fuchs heraushält, hält sich ja bei der WKStA Mag. Vrabl-Sanda raus. Und da macht eben MMag. Pieber - - ist quasi dort der Vertreter, der die Leitung macht, so wie bei uns Dr. Klackl. (Abg.
Tomaselli [Grüne]: Mhm!) Den kenne ich natürlich auch, weil er eben auch bei der WKStA war. Aber das könnte ich jetzt weder bestätigen noch irgendwie abstreiten, dass ich mit dem auch einmal irgendeinen Kontakt hatte. Weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sonst, Ihre Vorgesetzten selber?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ach so – na mit Dr. Klackl.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja schon, oder?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, natürlich, ich meine, das ist ja - - Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Dann Beschuldigte, deren Rechtsvertreter?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein. Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Innenministerium? Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sonst nichts?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also fällt mir jetzt nichts ein, aber Beschuldigte würde ich mir merken. Also das ist bei uns schon auffällig, wenn direkt an uns eine Eingabe kommt. Ich meine, passiert natürlich immer wieder, aber - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Andere Angehörige vom BMI und daran angeschlossene Dienststellen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Fällt mir jetzt nichts ein. Also wäre auch sehr außergewöhnlich, also ich glaube, das hätte ich mir gemerkt, weil - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und wenn, hätten Sie einen Aktenvermerk angelegt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Vermutlich, also weiß ich jetzt nicht, ja. Also es wäre außergewöhnlich, ich glaube, das hätte ich mir gemerkt. Und ich glaube, darüber hätte ich einen Aktenvermerk angelegt. Aber bevor mich da jetzt irgendwer festnagelt - - (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Ich weiß nicht, ob ich mir so einen guten Anwalt wie Herr Kurz leisten kann.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich glaube, das ist in der Regel bei uns nicht notwendig im U-Ausschuss.
Dann ist mir noch aufgefallen: Bei einer Beantwortung haben Sie quasi einfließen lassen, dass Sie gesagt haben, dieser Akt ist Ihres Wissens vom BMJ nicht vorgelegt worden.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben es dann aufgelöst.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich habe das Rätsel gelöst.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Es ging um Beweismittel, Verdacht auf Beweismittelunterdrückung gegen Frau List. Woher wissen Sie, was das BMJ vorgelegt hat und was nicht? Darf ich Sie das fragen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Dafür bin ich - - Also bei normalen - - Bei den Staatsanwaltschaften machen das oft die gleichen Leute, das wird ja sozusagen raufberichtet. Bei uns – nur bei der OStA – ist das getrennt. Da haben wir dankenswerterweise einen Kollegen, der sich um diese Vorlagen kümmert. Und der lässt sich dann quasi von mir, als der, der den Akt führt, helfen und sagt: So, was betrifft jetzt das, welche Ordnungsnummern?
Dann schaue ich ihm dann nach, was jetzt nur das und das betrifft. Und weil ich eben - - weil er mich gefragt hat, welche Ordnungsnummern das Verfahren betreffen, was da ausgenommen ist, weiß ich, dass eben das ausgenommen ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Okay. Und was mir auch noch auffällig erschienen ist: Gab es eigentlich nach der Weisung, sozusagen die Einstellungsbegründung noch anzupassen, noch irgendwelche Kontaktaufnahmen seitens der WKStA oder haben die das wortlos umgesetzt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also kann durchaus sein. Also keine Beschwerde in dem Sinn, wenn, dann eher sozusagen: Wie machen wir das jetzt? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Mhm!) Kann sein, also technische Umsetzung, ja.
Grundsätzlich, wie gesagt, habe ich erst letzte Woche - - Kollege Weratschnig
hat mich angerufen, wie irgendwas zu verstehen ist, irgendein Erlass. Also es ist jetzt nicht so, dass die nicht mehr mit mir reden, seit die Weisung gekommen ist. Es ist ja auch nicht die erste, und wir haben ein sehr gutes kollegiales Verhältnis. Das ist - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Weil es im Untersuchungsausschuss dann doch sehr außergewöhnlich ist: Was ist Ihre Erklärung dafür, dass wir quasi alle Abänderungen – also alle Abänderungen, die Sie angeregt haben – im Änderungsmodus vorgelegt bekommen haben?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das ist offenbar sozusagen ein Arbeitsbehelf, den sich Silvia Thaller da zusammengestellt hat. Ich weiß ja nicht, wo das herkommt, wahrscheinlich aus ihrem Tagebuch oder - - Wie gesagt, ich habe mir das auch gemacht, damit ich eben nachher kontrollieren kann, ob ich alles umgesetzt - - oder ob sie alles umgesetzt hat. Und sie hat das wahrscheinlich auch gemacht, damit sie genau weiß, was sie umgesetzt hat. Ich nehme einmal nicht an, dass sie es nur für Sie oder für Herrn Dr. Pilz hergestellt hat, der auch über das verfügt, offenbar.
Also ich gehe davon aus, man schaut - - Man möchte ja dann auch so was genau umsetzen und eben überprüfen: Habe ich alles erwischt? Habe ich alles weggestrichen, was die weggestrichen haben wollen? Habe ich alles reingenommen, was die rein - - Und sie muss das ja dann auch - - Diese Einstellungsbegründung, nämlich die geänderte, muss sie ja ausfertigen. Also das kriegen ja dann die Beschuldigten zugestellt, oder der Rechtsschutzbeauftragte, glaube ich, auch. Also das ist ja der Witz bei dem Ganzen, dass dann das bei Silvia Thaller rausgeht, was eben über Ministerium und uns alles abgesegnet und vorgegeben worden ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie gesagt, das Besondere ist, dass wir das noch nie so gekriegt haben, es ist auch noch nie bei einer Einstellungsbegründung so viel abgeändert worden.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also wie gesagt, ich habe das zweimal gehabt, aber das kommt sehr selten vor, ja.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön. Die Befragungsdauer ist jetzt für die Frau Abgeordnete beendet.
Ich weise auch darauf hin, dass die Befragungsdauer mittlerweile um 2 Minuten die Dauer von 3 Stunden gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung überschritten hat, die grundsätzlich nicht überschritten werden soll. Ich weise darauf hin, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe.
Jetzt ist Herr Abgeordneter Darmann am Wort.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Vorsitzender! Herr Oberstaatsanwalt, bevor ich nochmals auf die Übertragung des Verfahrens zu sprechen komme, möchte ich kurz noch einmal auf diese Einstellungsbegründung und auf Ihre massive Korrektur dieser Einstellungsbegründung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu sprechen kommen. Ich möchte Ihnen den Kreutner-Bericht geschwärzt,
Seite 161, vorhalten.
Da geht es um den vorletzten Absatz, wenn Sie sich den vielleicht ganz durchlesen, und dann im Konkreten um die letzten vier Zeilen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M. : Ja. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ja, also Ihre Reaktion ist eh vielsagend. Ich habe auch entsprechend reagiert, wie das zu lesen war, ich darf es nur noch einmal zusammenfassen. In den letzten vier Zeilen geht es im Kreutner-Bericht um das Verhältnis Oberstaatsanwaltschaft und Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – ich zitiere –:
„Das zeigen auch die Chats zwischen dem ehemaligen Sektionschef und einem Leitenden Oberstaatsanwalt einerseits: – Zitat noch einmal – ‚... auf meine Loyalität als Freund kannst du immer bauen, auch wenn es eng werden sollte.‘ Andererseits:“ – auch das Zitat – „' Ja, wir müssen jetzt scharf eingreifen, die Truppe ist das Letzte‘ – Zitatende – über Ermittler der WKStA.“ – Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft –, noch einmal Zitatende.
Sie verstehen (Auskunftsperson Ropper: Ja!), dass das ohnehin einmal irritierend ist, dieser interne Austausch offensichtlich zwischen Sektionschef Pilnacek und möglicherweise Fuchs.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Durchaus auch intern irritierend, ja, kann ich Ihnen auch sagen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich gehe davon aus, leitender Oberstaatsanwalt wird dann Herr Johann Fuchs in dem Zusammenhang sein. Deswegen meine Frage zu Ihren Wahrnehmungen. (Auskunftsperson Ropper: Ja!) Haben Sie derartige Wahrnehmungen hinsichtlich dieses – wie nenne ich es? – feindseligen Umgangs zwischen Oberstaatsanwaltschaft und Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, insbesondere der Persönlichkeiten Pilnacek, Fuchs und wem auch immer in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt beraten sich.) Ich kann die Frage auch gleich begründen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, die Frage – unter Heranziehung von allem – gehört noch zum Ermittlungsgegenstand und was unter Umständen dabei auftaucht. Ich glaube auch, dass die Auskunftsperson durchaus bereit ist, das entsprechend zu beantworten.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also was ich auf jeden Fall dazu sagen möchte, ist, dass ich auf Sachbearbeiterebene überhaupt kein getrübtes Verhältnis zur WKStA feststellen kann, und es betrifft nicht nur mich, der ich, wie gesagt, sogar eigentlich zweimal – genau genommen – dort war, einmal ernannt und einmal zugeteilt. Ich kenne die Leute, bis zur Chefin, verstehe mich mit denen, ich rufe an, wenn ich irgendwelche Fragen habe, die rufen mich an. Das funktioniert wunderbar. Ich habe natürlich diese Verwerfungen wahrgenommen, die da auch um das Eurofighter-Verfahren da sozusagen kulminiert sind. Was soll ich dazu - - Das ist natürlich meiner Meinung nach schon auch medial aufgebauscht worden, weil es ja auch interessant ist, das ist ja jetzt kein Bemmerl, aber auf Sachbearbeiterebene und in der
Aktenbearbeitung – zumindest was meine Akten betrifft – ist das dann alles reibungslos, würde ich - - ja, also - - Meiner Meinung nach ist die Aktenbearbeitung, die ich kenne, davon nicht beeinträchtigt. Und wenn da jetzt irgendwelche Chefs nicht mehr gerne miteinander reden, ist das äußerst bedauerlich – ich weiß nicht, ob es so ist –, aber die Arbeit funktioniert. Im Notfall lassen sie sich dann so wie hier anscheinend vertreten – Mag. Fuchs hält sich da raus, Mag. Vrabl-Sanda hält sich da auch raus.
Für uns ist es halt schon bedauerlich natürlich, als normale Mitarbeiter der Justiz, wenn dann sowas, solche Verwerfungen auftreten und dann natürlich das Vertrauen der Öffentlichkeit in unsere Arbeit auch irgendwie beschädigt wird.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sie haben gerade das Wort an sich reibungslos aussprechen wollen, haben sich dann aber eingebremst und nach
einem anderen Wort gesucht. Das heißt, ganz reibungslos dürfte es nicht gewesen sein. Oder habe ich das falsch interpretiert?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, ich weiß nicht. Ich meine, Sie kennen das ja mit der Eurofighter-Dienstbesprechung, das ist ja kein Geheimnis. Ob man das noch als reibungslos bezeichnen kann, weiß ich nicht, aber nachher, die Abwicklung des Falles, die weitere, war meiner Meinung nach reibungslos, ja.
Also es gibt irgendwelche Reibungen, die auch dann medial zwischen Chefs oder - - Das sind ja interne Kommunikationen zwischen Fuchs und Pilnacek vielleicht, die irgendwie dann an die Medien gelangen. Das ist ja auch vielleicht nichts, was in der Intensität, wie die sich austauschen, dann überhaupt nach außen treten würde, wenn nicht dieser Chatverkehr auftaucht.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Dann muss ich so fragen: Haben diverse Befindlichkeiten in Ihrer Vorgesetztenebene, ob es jetzt Fuchs oder Klackl betrifft, negative Befindlichkeiten hinsichtlich der WKStA, Ihre Arbeit beeinflusst?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, nein. Also bei Dr. Klackl in kein - - Da wüsste ich auch nicht, was der für negative Befindlichkeiten haben sollte, das ist ein sehr – ich weiß nicht, ob er da her auch noch kommt – umgänglicher Mensch, und Mag. Fuchs hat sich herausgehalten, und ich kann sowieso gut mit den Leuten bei der WKStA.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gut. Dann komme ich wie angekündigt zur Übertragung des Verfahrens von der StA Krems zur StA Eisenstadt. Ich möchte vorweg gleich einmal fragen: Nach welchen Kriterien wurde die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ausgesucht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Bitte Dr. Klackl fragen, war nicht meine Auswahl.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass die berufliche Vergangenheit von Oberstaatsanwaltschaftsleiter Fuchs in der StA Eisenstadt - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Er war der Chef, ja. Das weiß ich.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Aber dass das Grund für diese Auswahl der StA Eisenstadt war?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das weiß ich nicht, müssen Sie Klackl fragen. Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Was vielleicht eine Überlegung war, ich glaube, darüber - - ich habe es ja mit Dr. Klackl besprochen (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]), eher nämlich, ob man das überhaupt überträgt. Aber dann haben wir schon auch überlegt, es war dann letztlich seine Entscheidung, dass das sozusagen nicht Leute sind, die ständig mit dem LKA Niederösterreich zusammenarbeiten – und da gibt es dann schon nicht mehr viele in unserem Sprengel –, damit man sozusagen nicht da auch noch wieder diesen Anschein auch noch hat, dass das wieder die sind, die immer mit den Leuten vom LKA Niederösterreich - -, die ja da auch schon in der Kritik waren.
Und da bleibt dann eigentlich nur mehr Eisenstadt über, außer Wien, aber Wien war da auch aus irgendeinem Grund - - Es gibt halt viele Leute in der Justiz in leitenden Positionen, die Mag. Pilnacek besser kennengelernt haben, in irgendeiner Stufe ihrer Karriere. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.) Und das war wohl eine Überlegung hier, dass man schaut, dass man es nicht wieder wohin gibt, wo die da gleich alle sagen, da sind wir eigentlich auch befangen, und ich weiß nicht, ich kenne den ja auch, und so. Das muss da abgeklärt werden, man will das ja nicht im Kreis schicken.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich darf kurz unterbrechen. Abgeordneter Hanger hat mir jetzt in der letzten Frage beziehungsweise Auskunft irgendwas zugerufen. Ich habe es akustisch nicht verstanden und ich würde auch ersuchen, wenn es etwas gibt, so wie jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung abzugeben. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender. Ich möchte nur den Vorsitzenden und den Herrn Verfahrensrichter darauf aufmerksam machen, dass man dafür verantwortlich ist, dass Fragen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand gestellt werden. Kollege Krainer hat heute schon sehr treffend ausgeführt, wir sind ja nicht dazu da, Vermutungen zu diskutieren. Zur Frage, die Kollege Darmann gestellt hat: Er soll bitte nach Wahrnehmungen dazu fragen, soll Akten vorlegen, aber wir spekulieren darüber, ob nicht Herr Oberstaatsanwalt Fuchs irgendwelche Verbindungen nach Eisenstadt hat. Ich würde schon wirklich bitten, Beweise, Dokumente vorzulegen, nach konkreten Wahrnehmungen zu fragen und nicht irgendwie herumzuspekulieren. Das ist doch wirklich - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger, ich bin derzeit eigentlich bei aller wenig einschränkenden oder auch großzügigen Art und Weise - - Die Frage der Auswahl der Staatsanwaltschaft bei Verfahren: In vorigen Fragerunden war das auch schon Thema, ob es Wahrnehmungen dazu gibt, Überlegungen dazu gibt, und die Tatsache, dass Herr Oberstaatsanwalt Fuchs einmal Leiter in Eisenstadt war: Da braucht man, glaube ich, keine Akten vorzulegen, wenn das bereits etwas Offenkundiges ist. (Zwischenruf des Abg.
Hanger [ÖVP].) Abgeordneter Darmann hat zu Wahrnehmungen gefragt, warum es so gewesen sein könnte (Abg. Darmann [FPÖ]: Ich habe nur nach Wahrnehmungen gefragt!), und die Auskunftsperson hat entsprechende Auskünfte dazu erteilt.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sei’s drum. Lies das Protokoll, dann
wirst du das Wort Wahrnehmungen in meiner Fragestellung lesen.
Herr Magister, Herr Oberstaatsanwalt! Aktenvorhalt Dokument 63, Seite 375, nehmen wir das als Erstes. Es ist vorhin schon einmal ins Treffen geführt worden. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.) 63, 375, Aktenvermerk Staatsanwältin Mag.a Mautner – Seite 375.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, ich habe es gesehen, wobei es bei mir immer noch nicht ist, ja, aber - -
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wie Sie lesen konnten – es ist vorhin eh schon ins Treffen geführt worden –, ein „AV“ – Aktenvermerk – „vom 3.9.2025 – Telefonat mit EOStA“ – Oberstaatsanwalt – „Mag. Klackl“ hinsichtlich der Übertragung an die StA Eisenstadt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ankündigung, sagen wir so, der Übertragung.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ankündigung quasi, ja.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Jetzt möchte ich vorhalten: Dokument 63, Seite 381, selbes Dokument.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, da habe ich es jetzt. Ja.
(Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das ist ein Aktenvermerk vom 4.9. bezugnehmend auf die Information vom 3.9., dass vermutlich übertragen wird, oder: dass an Eisenstadt übertragen wird, um dann auch drinnen anzuführen, dass die leitende Staatsanwältin, Frau Mag.a Waidecker, am 4.9. informiert
worden ist, dass doch nicht an Eisenstadt übertragen wird, um am Nachmittag sehr wohl wieder ihnen das Verfahren abzunehmen und nach Eisenstadt zu übertragen.
Jetzt die Frage: Wie kann man sich das in der Oberstaatsanwaltschaft vorstellen? Also einerseits Telefonat mit Klackl - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, das waren - -
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Dann mit anderen – also mit Ihnen –, und der eine sagt, das wird übertragen, der andere sagt dann, das wird nicht übertragen, dann wird es doch wieder übertragen. Es schaut da bei den zwei Aktenvermerken sehr fragwürdig aus.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also übertragen wird es, wenn es schriftlich draußen ist. Diese Telefonate waren Höflichkeitsanrufe, weil natürlich klar ist, wenn die jetzt einfach nur sozusagen den Zettel kriegen, das wird übertragen, dann gehen die auf die Palme und denken sich: Um Gottes Willen, das heißt jetzt, wir sind die größten Versager, wir haben alles falsch gemacht!
Wenn man das jetzt eben aus anderen Gründen, wie ich vorhin schon, glaube ich, mehrfach erklärt habe, nämlich deswegen überträgt, weil man der Meinung ist, obwohl sie nichts falsch gemacht haben oder nicht diese Fehler gemacht haben, die da in den Medien behauptet werden, sondern weil man sie einfach aus der Schusslinie nehmen will und sozusagen im Lichte dieser Berichterstattung das Ansehen in der Öffentlichkeit wahren will – vorhin habe ich es erklärt –, dann rufe ich die vorher an und sage: Bitte, wir nehmen euch das ab, aber glaubt nicht, dass das ist, weil ihr alles falsch gemacht habt! Das ist eine reine Höflichkeit.
Da ist offenbar dann im Überlegungsprozess noch sozusagen offenbar verfrüht so ein Höflichkeitsanruf passiert, und dann war es aber irgendwann fix, und dann
ist es auch schriftlich rausgegangen. Also fix ist es, übertragen wird es, wenn es schriftlich ist. Diese Informationen sind nicht erforderlich, das ist einfach was, wo man sich denkt, die junge Kollegin oder die Kollegin Waidecker, die lesen die
„Zackzack“-Artikel, regen sich drüber auf – und dann kriegen sie nur einen Dreizeiler, dass man ihnen jetzt das Verfahren abnimmt. Das ist einfach nicht schön, wenn man mit denen auch noch in anderen Verfahren gut zusammenarbeiten will.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das verstehe ich auch und ist meines Erachtens auch eine korrekte Vorgehensweise, so vorzuinformieren.
Mir geht es ja darum, dass man sich an den beiden Tagen widersprochen hat, dass am Vortag – am 3. – gesagt worden ist: Das wird abgenommen!, am nächsten Tag am Vormittag von Ihnen gesagt wird: Das wird doch nicht abgenommen, ihr habt eh alles richtig gemacht!, um am Nachmittag zu kommunizieren, es wird doch wieder abgenommen.
Wie kommt das zustande? Redet man in der Oberstaatsanwaltschaft nicht oder dann doch zeitversetzt miteinander?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, mehrmals miteinander und überlegt hin und her und glaubt, man hat schon eine Lösung, die so weit gediehen ist, und dann hat man sich doch wieder anders entschieden. Also das nächste Mal rufe ich dann erst an, kurz bevor das Schreiben aus der Kanzlei rausgeht.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Jetzt gibt es nicht mehr viel Zeit in dieser Runde.
Noch einmal zum Thema „Schlafanwaltschaft“ oder zu den anderen Vorwürfen, die zu den Verfahren gegen Dr. Pilz geführt haben: Sie haben vorhin gesagt, Sie haben mit der Einleitung von Amtswegen hinsichtlich der persönlichen – nenne
ich es untergriffigen? – Beleidigungen hinsichtlich der Staatsanwältin zu tun gehabt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, man kann das nicht trennen, weil das ja eben ein und derselbe Artikel war. Das war aber eben nicht der mit der „Schlafanwaltschaft“, sondern ich glaube, der Artikel hatte den Titel
„Verirrt in Wanfried“. Das war, glaube ich - - Ich bin ich mir nicht sicher, ob das der war, auf den sich da die E-Mail im letzten Amtsvermerk, den Sie mir vorgelegt haben, bezieht.
Wenn in einem Artikel jetzt eine Kollegin beleidigt oder verspottet wird oder der Verdacht besteht, dass das eine Beleidigung oder Verspottung der Kollegin ist, und im gleichen Artikel auch die Staatsanwaltschaft Krems beleidigt wird, dann kann ich das - - Das sind beides Offizialdelikte, die sind beide von Amts wegen zu verfolgen. Also da muss ich schon beides, wo ich da einen Verdacht sehe, der geprüft wird – das ist ja nicht, dass das so ist, aber das muss man sich
anschauen – - -, das muss eine Staatsanwaltschaft sich anschauen. Das haben wir sozusagen veranlasst und das kann ich nicht auseinanderdividieren, wenn es im gleichen Artikel ist. Also das war schon darauf gerichtet, auch den 116 zu prüfen, nicht nur den 115.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Haben Sie außer mit dieser Einleitung dieses Strafverfahrens auch noch etwas anderes mit diesem Strafverfahren zu tun gehabt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, da wurde dann auch eine Weisung erteilt. Ich weiß aber nicht, ob das dann zu - - (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichterin-Stellvertreter, Verfahrensanwalt und Vorsitzendem.)
Also ich weiß nicht, ob es vorgelegt worden ist, aber ich fände es logisch, wenn das jetzt zu Ihrem Gegenstand gehört, weil es da ja auch um Verfahren gegen
Journalisten geht. Also da ist es so gegangen: Wir haben das nach Wien zur Prüfung runtergeschickt – einfach amtswegige Prüfung strafbarer Handlungen. Da gebe ich denen nichts vor, aber ich muss schon schreiben, gegen wen – das ist bei uns immer wichtig. Gegen wen: Gegen Dr. Pilz wegen 115, 116, habe ich hineingeschrieben.
Dann ist, glaube ich, ein Bericht von der StA Wien gekommen, wo die gesagt haben, sie beabsichtigen, von der Verfolgung von Dr. Pilz abzusehen, und haben aber nur 111 geprüft. Den habe ich aber absichtlich nicht angeführt, den § 111, weil meiner Meinung nach eben diese üble Nachrede viel leichter durch Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, auch scharfe Kritik gerechtfertigt ist als der 115er, der weniger streng bestraft ist, weil es eben was anderes ist, ob ich einen Vorgang kritisiere, was ja auch die Aufgabe von kritischen Journalisten ist – auch scharf kritisiere –, oder ob ich eine Person verspotte; und ob ich jetzt eine Person oder eine Behörde verspotte, muss ich sagen, ist rechtlich das Gleiche, nach derzeit geltendem Recht.
Dann haben die berichtet, dass sie wegen 111 absehen wollen. Das war auch wieder vorhabensberichtspflichtig bis ins Ministerium, auch, glaube ich, Weisungsrat, und dann haben wir ein Weisungsvorhaben geschrieben, wo wir gesagt haben: Ja, passt, das ist kein 111er, das sehen wir genauso, das ist Pressefreiheit, das ist freie Meinungsäußerung. Staatliche Akteure müssen kritisiert werden dürfen, aber das heißt nicht, dass man die verspotten darf. Also ist zu prüfen, das muss ermittelt werden, ob das jetzt ein 115, 116er ist: Verspottung/Beleidigung. Das wurde dann, glaube ich, auch nach Genehmigung durch den Weisungsrat, jedenfalls durchs Ministerium genehmigt; und dann ist die Weisung nach Wien erteilt worden.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: 1 Sekunde.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): War der § 116, der laut Rechtslehre totes Recht sein soll, Ihre Idee?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das war - - na, meine Idee war das nicht. Das war die Idee des Gesetzgebers, diesen Paragrafen zu schaffen - -
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich habe nicht umsonst totes Recht gesagt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, man könnte auch natürlich - - Schauen Sie, ich bin halt als Staatsanwalt da, da muss ich mich an das halten, was im Gesetz steht. Als Staatsbürger kann ich sagen: Schaffen Sie ihn halt ab, das ist irgendwie schon antiquiert, Behördenbeleidigung. Ich glaube, heutzutage müssen Behörden mehr aushalten können. Wir bemühen uns auch, mehr auszuhalten, wir halten da eh viel aus, glaube ich – aber solange das halt ein Offizialdelikt ist, das im geltenden Recht ist, kann ich das nicht für tot erklären.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön. Es wurde wieder eine Pause gewünscht, eine kurze. 5 Minuten, genügt? Ja, bitte, dann unterbreche ich die Sitzung für 5 Minuten.
Sitzungs unterb rec hu n g von 14 . 0 9 U hr b i s 1 4 . 17 U hr.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen.
Als Nächster in der Befragung: Herr Abgeordneter Grüner.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich möchte Ihnen das Dokument 63, Ordnungsnummer 5, vorlegen, das haben wir schon gehabt – dort bitte auf die Seite 409. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vielleicht können Sie das durchlesen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson blättern in dem vorgelegten Schriftstück.) Das ist eine E-Mail von der leitenden Staatsanwältin an mehrere Staatsanwälte.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, habe ich gelesen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Jetzt weiß ich nicht, ob Sie eigene Wahrnehmungen haben. Wenn ja – ich zitiere –: „Bitte obduzieren [...] Ich möchte jegl.“ – jeglichen – „Verschwörungstheorien vorbeugen.“
Sind solche E-Mails üblich, dass eine leitende Staatsanwältin an alle Staatsanwälte schreibt? Können Sie sich das erklären? Gibt es Gründe dafür? Wie auch immer – wenn Sie eigene Wahrnehmungen dazu haben.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen, aber ich möchte da auf das, was ich vorher gesagt habe, verweisen: dass das Gesetz ja nur eine Kannbestimmung für die Obduktion ohne Anfangsverdacht ist und dass das eben im Ermessen wäre, nicht zu obduzieren, dass ich aber, habe ich, glaube ich, vorhin gesagt, wenn ich als Fachaufsicht dazu gefragt werde, meine Meinung sage.
Wenn in so einem Fall jemand keine Obduktion anordnet: Ich frage, ob es noch geht! Und das ist genau das – Frau Mag. Waidecker führt die Aufsicht über ihre Staatsanwälte und wollte offenbar ganz klarstellen, dass man, auch wenn es im Ermessen wäre, die Leiche freizugeben, jedenfalls nicht auf die Idee kommt. Also finde ich sehr sinnvoll, ja.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): In die Richtung wollte ich Sie jetzt eh befragen, insbesondere zum Anfangsverdacht, aber Sie haben es eh schon vorweggenommen.
Jetzt hätte ich nur eine zusätzliche Frage: Vielleicht noch einmal, wir hatten das Thema schon mehrfach, ich kann Ihnen sonst das Dokument gerne vorhalten, aber ich glaube, wir brauchen es nicht. Bei der Anordnung zur Obduktion ist § 80 StGB angeführt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich kann es Ihnen vorlegen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na, das ist, glaube ich, 80, 81 oder 80f oder nur 80.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich glaube, 80 - - 80, 81. Sie werden recht haben, ja.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Können Sie bitte noch einmal aus Ihrer Sicht erläutern, warum da jetzt 80, 81 steht? Könnte auch etwas anderes stehen? Brauchen wir das für eine Obduktion, et cetera? Wenn Sie das vielleicht noch einmal erklären.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wie gesagt, das ist ein aktentechnischer Vorgang.
Normalerweise, wenn ich jetzt gegen eine Person irgendeine Anzeige kriege, einen Verdacht habe, dann indiziert natürlich so was – Einleitung Ermittlungsverfahren gegen irgendeine konkrete Person wegen irgendwas –, dass ich da auch einen Anfangsverdacht habe.
Bei einem 128er – Obduktion, ein sogenannter Leichenakt – ist eben die Besonderheit, dass hier eine Obduktion auch ohne Anfangsverdacht angeordnet werden kann. Trotzdem wird das bei uns in den Geschäftsbehelfen, also im elektronischen Register erfasst. Da musst du immer eingeben: gegen, wegen.
Hier hat das keine Indizwirkung meiner Meinung nach, ob da ein Anfangsverdacht gesehen wurde oder nicht. Das heißt, wenn man wissen will: Wurde da einer gesehen oder nicht?, dann muss man sich halt den Polizeibericht und die Begründung der Obduktionsanordnung anschauen, ob da etwas drinnen steht von konkreten Anhaltspunkten für ein Fremdverschulden.
80, 81 ist, soweit ich das - - Ich kriege das bei der OStA nicht mit, solche Akten, aber soweit ich mich noch erinnern kann, irgendwann war ich ja auch einmal normal in der ersten Instanz Staatsanwalt, schreibt man da 80, 81 rein.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Heißt das, dass das üblich ist?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich glaube. Ich habe wenig Wahrnehmungen dazu, aber 80, 81 im gleichen Akt würde ich jetzt einmal für normal halten, ja. Das ist grob fahrlässige Tötung, glaube ich.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Habe ich Sie richtig verstanden, dass ich da eben ein Delikt eintragen muss, ansonsten kann ich das Formular nicht - -?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das macht die Kanzlei. Ich kenne das nur aus der Perspektive, dass die, wenn sie nicht wissen, welches Delikt sie eintragen sollen, dann irgendwie nervös werden und anfangen, einen zu fragen: Was soll ich da hineinschreiben, was schreiben wir da jetzt? Also offenbar verlangt das System – mit dem ich aber nicht arbeite, sondern die Kanzlei – da irgendwie eine Eingabe.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Jetzt haben Sie gesagt, dass es üblich ist, und dass man da auch etwas einträgt (Auskunftsperson Ropper: Ja!), und es kommt öfter vor, dass man 80, 81 einträgt. (Auskunftsperson Ropper: Ja!) Könnte man daraus – das ist eine Frage meinerseits – den Schluss ziehen, dass die StA Krems 80, 81 einfach eingetragen hat, um die Anordnung der Obduktion zu veranlassen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Eigentlich brauche ich sozusagen rechtlich, nach der StPO, da keinen Paragrafen anzugeben. Das ist sozusagen was Technisches, was die Registerführung betrifft. Aber um sozusagen diesen Akt im Computer anzulegen und damit man den Aktendeckel – früher wäre das am Papier gewesen – vollständig beschriften kann, muss man einen Paragrafen hinschreiben.
In einem normalen Verfahren, also außer Leichenakt, hätte das natürlich schon eine Indizwirkung – also: gegen, wegen –, dass ich da irgendeinen Verdacht habe. Sonst hätte ich ja, außer bei einem Leichenakt, keinen Grund, einen Akt anzulegen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender. Ich gebe weiter.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann ist Herr Abgeordneter Krainer als Nächster dran. – Bitte schön.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege noch einmal vor: 437, Seite 13.
(Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Das ist noch einmal dieses E-Mail vom 23. November um 11.50 Uhr von Fuchs Johann an die Weisungssektion, wo steht: „Obduktionsergebnis, SC“ – Sektionschef – „Mag. Pilnacek“. Und da steht: „kein Hinweis auf Fremdverschulden“. Kennen Sie das Obduktionsergebnis?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wenn Sie jetzt meinen den (Abg. Krainer [SPÖ]: Obduktionsbericht) Obduktionsbericht vom Dr. Matzenauer nehme ich an.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja. Habe ich gelesen. Jetzt habe ich es nimmer wörtlich vor mir. Also Sie meinen jetzt das mit: keine Hinweise auf grobe Gewalteinwirkung – oder irgend sowas?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, weil „kein Hinweis auf Fremdverschulden“ finde ich nicht im Obduktionsbericht. Ich kann Ihnen den vorlegen, wenn Sie wollen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, das glaube ich schon, denn ich kenne ja diesen Satz. Der ist ja dann viel diskutiert worden. Man muss ihn allerdings im Zusammenhang mit den anderen Absätzen lesen. Das war ja nur aus der Zusammenfassung rauskopiert.
Und vor allem geht es ja nicht nur um das, was der Obduzent sagt, sondern auch um die Kriminalpolizei. Es sind ja zwei verschiedene. Der eine schaut die Leiche an, und die anderen, die Kriminalpolizei schaut sich sozusagen die Umstände, den Tatort und so weiter an. Und Hinweis auf Fremdverschulden wäre eben etwas, was auf Fremdverschulden hinweist. Da sind wir jetzt genau wieder bei dem Punkt: Es kann nicht ausgeschlossen werden oder es gibt konkrete Anhaltspunkte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Aber da steht „Obduktionsergebnis“,
nicht Ermittlungsergebnis.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Bitte?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er bezieht sich hier ausdrücklich auf den Obduktionsbericht in dem E-Mail, steht ja im Betreff.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Was soll ich dazu sagen? Das ist eine E-Mail, die, weit bevor ich den Akt übernommen habe, Mag. Fuchs irgendwem geschickt hat. Keine Wahrnehmungen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. Aber da steht „kein Hinweis auf Fremdverschulden“, das können wir beide lesen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, und das entspricht auch dem Rest des Aktes, den ich zu diesem Zeitpunkt kenne.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber im Obduktionsergebnis steht das nicht. Da steht ein anderer Satz.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das ist richtig, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Richtig.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Soweit ich das in Erinnerung habe.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau. Dann lege ich vor: 301, Seite 6.
(Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Das ist aus dem Aktenbestand, nicht vom Stick.
Im zweiten Absatz steht das auch drinnen: „Das war Ertrinken ohne Fremdverschulden [...]!“ Da berichtet Frau Polz. Sie sagt später, dass das frei erfunden ist. Sie sagt aber, dass sie das gesagt hat. Also sie bestätigt, dass diese Mitschrift richtig ist. Sie sagt nur jetzt, dass das frei erfunden war, was sie da sagt, nämlich dass Herr Sobotka ihr bereits im Oktober gesagt hätte: „Das war Ertrinken ohne Fremdverschulden, das ist festgestellt worden!“
Und wenn ich dann noch einen „Krone“-Artikel vom 23.11. um 13.32 Uhr vorhalten darf, das ist am Stick oben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Da steht: „Ein Fremdverschulden kann laut Angaben der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen werden.“ Als Quelle wird ausdrücklich die Staatsanwaltschaft Krems bekannt gegeben. Ich finde es nur interessant, dass sich dasselbe Wording, das Herr Sobotka mutmaßlich bereits Ende Oktober verwendet, nämlich Tod durch Ertrinken, kein Fremdverschulden, dann fälschlicherweise in einem E-Mail von Herrn Fuchs findet, weil das ja im Obduktionsbericht so nicht steht, und dann auch seinen Weg in die Medien findet – genau im selben Wording wie ein Monat davor Herr Sobotka bereits mutmaßlich gesagt hätte.
Haben Sie dazu irgendeine Wahrnehmung?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Keine Wahrnehmung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Habe ich mir eh gedacht.
(Heiterkeit. – Abg. Hanger [ÖVP]: Aber Hauptsache, man fragt’s!)
Darf ich nochmals zurückkommen auf diesen Anlassbericht, glaube ich, vom
10. Dezember der WKStA, wo Sie gesagt haben, die haben die Pausetaste gedrückt?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das Datum kann nicht stimmen, glaube ich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 10. Dezember.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Auf Pause haben sie gedrückt, da war ich schon - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich weiß schon, aber - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: 11. Februar 2025.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Und zwar ziemlich knapp danach.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau, da haben sie die Pausetaste gedrückt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: So quasi.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Und dann haben sie aber die Pausetaste entdrückt – oder ich weiß nicht wie man da sagt –?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Genau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben die irgendeinen Beistrich geändert an dem, was Sie am 10. Dezember quasi eh in die Weisungskette geschickt haben?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, soweit ich mich erinnern kann, nicht, was ich eh ein bisschen - -, weil inzwischen das Gesetz geändert wurde, und das haben sie offenbar nicht mitgekriegt. Und zumindest das hätten sie ändern müssen. Da ist nämlich abgeschafft worden, dass man nach, glaube ich, 190 Ziffer 1 oder Ziffer 2 einstellt. Aber das ist wirklich Formalität, nichts, was irgendein Gewicht hat. Aber das hätten sie eigentlich jedenfalls ändern müssen, weil es diese Ziffern nicht mehr gegeben hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Inkrafttreten des Gesetzes war der 1.1.2025.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: 25, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, dem Weisungsrat und der Weisungssektion hätte das ja auch schon auffallen müssen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Davon gehe ich aus, dass denen das - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und der OStA eigentlich auch.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil da war ja das neue Gesetz schon in Kraft.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na, also raufgeschickt von der OStA ursprünglich ist es ja worden vor 1.1.2025.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber die Weisungssektion hat diesen – wie haben Sie das genannt? – Erlassvorschlag (Auskunftsperson Ropper: Ja!), der dann im Weisungsrat war - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Der war nach dem 1.1. Also dann, wie gesagt, müsste das irgendwie - - denen sollte das aufgefallen sein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber die haben keinen Beistrich geändert an dem, was raufgeschickt wurde, von der OStA unbeanstandet blieb, von der Weisungssektion unbeanstandet blieb (Auskunftsperson Ropper: Ja!), und wie wir beide ja jetzt wissen, wurde vom Weisungsrat in einem Punkt die Begründung angeregt oder gesagt, die sollte man ändern.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie haben aber dann trotzdem, obwohl das quasi schon die ganze Weisungskette durch war - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das habe ich ja nicht gewusst, dass das - -, ist auch wurscht, also - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich weiß schon, ja, ja. Weil Ihnen sagt ja keiner das, was oben ist.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, wo das gerade ist, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was wenig Sinn ergibt am Ende des Tages, weil Sie ja dann - - Aber: Und Sie haben dann quasi gesagt: Da möchte ich was ändern!, haben das dem Justizministerium gesagt. Und die haben gesagt: Das ist ja schon alles genehmigt worden!
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: So ungefähr, und haben sich vor allem, was uns dann sauer aufgestoßen ist, nicht - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): - - in der Sache geäußert, sondern gesagt, es wurde schon alles genehmigt.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, aber sie haben das offengelassen. Und wenn man den ersten Erlass durchliest, dann hört sich das so an: Ja, an sich haben wir es genehmigt, aber wie ihr das formuliert, was ihr dann noch an der Begründung rumtut, ist euer Bier! – So hätte man das auffassen können, und das wollten wir nicht, wir wollten vom Ministerium haben: Ja oder nein.
Wenn die sagen: Nein, macht es bitte so, wie die WKStA - -!, dann hätte ich mir gedacht: Oje, peinlich, war eine falsche Fährte, habe ich rechtlich alles anders gesehen!
Aber das ist mir hunderttausendmal lieber, als die sagen, sie äußern sich dazu nicht, und dann mache ich das und keiner sagt: Ich habe es überprüft! – Ich war der letzte dann, der das - - Na, also - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, die Pausetaste wurde gedrückt, weil es zwei neue - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Weil der Verdacht gegen die Frau Polz – eh, glaube ich, aufgrund dieses „Zackzack“-Artikels – Falschaussage in Bezug auf das Schicksal des Laptops - -
Und dann haben eben die – offenbar Silvia Thaller – gemeint: Na ja, wenn die da jetzt falsch ausgesagt hat beim Laptop, wer weiß, ob die dann nicht vielleicht auch in diesem Fellner-Verfahren falsch ausgesagt hat? Dann wollen wir jetzt sozusagen einmal abwarten, was da noch rauskommt!
Dann sind aber noch andere Sachen dazugekommen, also andere Aussagen, in diesem Medienverfahren, glaube ich, die Aussage, wo ich gesagt habe: Bitte schafft euch das bei!, und dann vor allem noch diese Aussage von Frau Wurm, also eigentlich von der Anzeigerin. Die hat sich ja dann, glaube ich, sogar freiwillig einmal gemeldet, sie möchte jetzt noch was klarstellen, und das war meiner Meinung nach auch durchaus interessant.
Und auch das: Dadurch, dass die WKStA nichts – Punkt und Beistrich – geändert hat, hat sie auch mit keinem Wort im Endeffekt diese neuen Beweismittel erwähnt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und diese neuen Beweismittel waren Ihrer Meinung nach so wichtig, dass sie eine Änderung - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nicht nur deswegen, sondern dieser Rechtsfehler, der ist unabhängig von den Beweismitteln.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Das heißt, der Rechtsfehler ist aber schon der OStA passiert und allen anderen davor?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ist offenbar vorher keinem aufgefallen bei der - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das intern besprochen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Natürlich, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und? Was war das Ergebnis?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Dr. Klackl hat gesagt, wenn mir das aufgefallen ist, ja, das hört sich vernünftig an. Dann wird er sich’s noch einmal durchgelesen haben, als ich es schriftlich ausgearbeitet habe – natürlich, denn das ist ja nicht alltäglich. Ich meine, es ist schon nicht alltäglich, dass aufgrund so eines Pausedrückens – neues Beweismittel, dann wieder Pauseentdrücken – die OStA das gleiche Vorhaben zweimal prüft. Das ist schon nichts, was üblich ist. Das war halt eine besondere Konstellation. Und ich muss dann aber, wenn die Pausetaste entdrückt wird, das, was dazugekommen ist, prüfen und prüfen, ob das Ganze passt. Also das ist - -
Aber dann auffällig ist halt, wenn ich jetzt sage, ich möchte da was ändern, das hat ja rechtlich schon vorher nicht gepasst. Und das muss ich natürlich Herrn Dr. Klackl sagen, weil er hätte es ja dann das erste Mal sozusagen übersehen. Und er hat aber dann gesagt: Nein, also das hört sich vernünftig an und das machen wir jetzt so. Also das hab ich mir vielleicht einfach genauer angeschaut.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das bedeutet aber, dass die WKStA genauso wenig wie Sie wusste, dass das eigentlich schon genehmigt war?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Genau, also die können eigentlich - - Also ich weiß nicht, was die WKStA gewusst hat, aber ...
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vom Aktenverlauf her können Sie es nicht wissen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich wüsste nicht, wieso die mehr wissen sollten als ich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, okay. Wir werden das eh nächste Woche mit Frau Dr. Thaller besprechen (Auskunftsperson Ropper: Ja!) weil das schon ehrlich gesagt für uns alle hier auffällig ist, dass hier etwas schon durch alle Instanzen genehmigt ist, und am Weg runter – gefühlt – dann wieder verändert wird, wobei Sie sagen, durch die Pausetaste war es wieder am Weg rauf, die oben aber sagen eigentlich, wir haben es eh schon genehmigt. Das ist schon - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, kommt nicht alltäglich vor. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!) Also meiner Meinung nach ist das halt rechtlich an dem zu messen, ob das richtig ist oder falsch, was ich dann da gemacht habe, und nicht, ob es komisch ausschaut oder nicht. Und das haben halt der Weisungsrat und das Justizministerium geprüft.
Und es kann sich ja auch jeder Strafrechtler durchlesen, was ich gemacht habe. Fragen Sie irgendwelche Universitätsprofessoren. Mit denen diskutiere ich dann gerne, ob mir da vielleicht ein Fehler unterlaufen ist. Aber nur dass es komisch ausschaut, finde ich, ist nicht irgendwie ein Argument.
Oder ob es irgendwem hilft oder irgendwem gefällt oder nicht gefällt, darauf dürfen wir in der Justiz nicht achten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist mir schon klar. Ich diskutiere das mit Ihnen schon gar nicht. Aber festhalten möchte ich nur, dass der Weisungsrat das nie wieder gesehen hat.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das hat uns auch gewundert, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Obwohl - - Also der hat was genehmigt, hat gesagt: Ändert das! Sie haben dann noch andere Sachen auch geändert in der Begründung, die der Weisungsrat freigegeben hatte?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wie gesagt, das ist Weisungsrat, Ministerium - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, das ist für Sie nicht einsichtig (Auskunftsperson Ropper: Ja!), das ist mir schon klar. Aber jetzt haben wir es Ihnen ja vorgelegt, der stellvertretende Verfahrensrichter gleich als Erster. Also wir erfinden das ja nicht, sondern wir lesen das ja nur (Auskunftsperson Ropper: Ja!) und wundern uns über den ganzen Vorgang.
Gut, dann nehme ich die Zeit nicht mit, sondern lasse sie stehen und gebe weiter.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident.
Ich würde wieder zurückgehen zu Ihrer Fachaufsicht und Ihnen ein Dokument vorhalten, nämlich das Dokument Nummer 432. Das ist eine Verfügung aus dem Tagebuch der StA St. Pölten, wo es um das Thema Akteneinsicht geht. Seite 47, beginnend unten nach den Bullet Points mit: „Das BAK hat die Ermittlungen übernommen“ und dann „Der Verteidiger [...].“ Gerne kurz lesen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hier geht es eben um Akteneinsicht für Herrn Takacs, gegen den, wie hier sogar geschrieben wird,
„kein Ermittlungsverfahren“ anhängig ist. Ihm würde daher „keine Akteneinsicht zustehen.“ Das steht dort eins zu eins. Er bekommt sie dann aber trotzdem.
Kennen Sie diesen Eintrag?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Kenne ich nicht, nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist es üblich, dass man jemandem Akteneinsicht gewährt, dem rechtlich keine zusteht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Kann ich jetzt keine - - Also ich würde sagen, normalerweise nicht – ich hoffe einmal nicht, ich bin ja die Fachaufsicht –, aber Üblichkeit kann ich nicht beurteilen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Darf man mit Blick auf Datenschutz jemandem Akteneinsicht geben, dem keine Akteneinsicht gesetzlich zusteht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, also ich gehe davon aus, dass – das ist ja hier genau das – das medial bekannt geworden ist, also dass das schon bekannt war – aber das ist jetzt meine Interpretation. Ich nehme an, das war eine Anzeige gegen Herrn Takacs, das heißt, es betrifft ja genau ihn. Aber ich möchte da jetzt ehrlich gesagt nichts reininterpretieren – ich weiß es nicht, ob das üblich ist.
Es ist auch ein bisschen ein rechtsstaatliches Problem: dass eine Anzeige wo - -, dann ist es schon im Stadium der Anfangsverdachtsprüfung, das mich als Angezeigten ja auch schon betrifft, sozusagen beschuldigten- oder angezeigtenfreundlicher, wenn die sozusagen das sie Betreffende möglichst bald wissen. – Sie sind ja Rechtsanwältin, oder? Aber was da üblich ist, weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat man in dem Stadium Akteneinsicht?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Weiß ich jetzt nicht. Ich glaube, eher nicht – auswendig.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Dann würde ich eins weitergehen: das Dokument Nummer 1083, auf der Seite 8. (Die Auskunftsperson
liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Da waren wir jetzt schon vorher. Das ist der Erlass des Justizministeriums. Ich zeige es Ihnen noch einmal.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ist das der, wo der „Standard“- Artikel drangehangen ist? Ist das der?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau. Genau der.
Und da eben meine Frage jetzt: Haben Sie davor schon Befangenheit geprüft, vor diesem Erlass?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein. Wir haben natürlich diese Berichterstattung verfolgt, die eben sozusagen gemeint hat: Da sind so viele Fehler passiert, jetzt müssen die ihre eigenen Fehler prüfen und das können sie ja nicht unbefangen machen! – Und nachdem wir sozusagen gesagt haben: Die haben ja keine Fehler gemacht!, und diese Behauptung allein macht ja dann nicht befangen, weil sie eben nicht prüfen, was sie vorher gemacht haben, sondern – das war ja auch unsere Weisung, was sie zu prüfen haben – neue Informationen sollen sie prüfen, die müssen sie sich beischaffen und dann einbeziehen. Das ist eigentlich Standard: Wenn man eine Enderledigung macht und dann kommt irgendwas Neues raus – in dem Fall die Einschätzungen von diesen Gerichtsmedizinern von Dr. Pilz und eben das, was vielleicht noch aus der Smartwatch rauskommt –, dann müssen unsere Staatsanwaltschaften und auch die Gerichte das selber schaffen, dass sich die Staatsanwaltschaften dann anschauen: Okay, da kommt etwas Neues, ändert das jetzt meine Erledigung, ändert das die Sachlage?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wieso haben Sie dann doch weitergegeben?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wie gesagt, wir haben das lange
diskutiert. Dazugekommen sind diese wirklich heftigen Angriffe, dieser „Verirrt
in Wanfried“-Artikel, und, ich glaube, ich habe das vorher dargelegt, dass eben die Überlegung dann war: Die sind so angeschossen, zu Recht oder zu Unrecht – aus unserer Sicht zu Unrecht –, dass einfach dem Vertrauen in den Rechtsstaat besser gedient ist, wenn man das sozusagen woanders hin verlagert – und dass, glaube ich, auch den Kollegen in Krems, die da so im Feuer gestanden sind, mehr gedient ist, auch wenn sie es anscheinend nicht so gesehen haben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das Laptopverfahren ist ja auch etwas herumgewandert. Als Sie den Akt übernommen haben: Wo war das da?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das war gerade sozusagen im Stadium des Herumwanderns. Das war, glaube ich, das Erste, was unmittelbar angestanden ist, wie ich den Akt übertragen bekommen habe. Ich weiß gar nicht mehr, wo es war. Es war ja ursprünglich in Krems, dann haben die Kremser einen Grund gefunden, das nach Wien zu übertragen, glaube ich. Die Wiener haben sich für befangen erklärt, dann ist es den Eisenstädtern - - Das war vielleicht das Erste, was ich dann gemacht habe: dass ich es den Eisenstädtern übertragen habe oder dass ich die Übertragung nach Eisenstadt vorbereitet habe – weiß ich jetzt nicht mehr.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was meinen Sie mit: die Kremser haben einen Grund gefunden?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein, sie haben keinen Grund gefunden, das war jetzt ein bisschen schlampig formuliert. Es hat irgendeine Anzeige wegen 301 gegeben, die dazugekommen ist, die auch gegen Dr. Pilz war – das muss ja dann zusammengeführt werden, wenn eine Person wegen verschiedener Sachen angezeigt ist –, und dann haben sie gemeint, dass das nach dem Mediengesetz – glaube ich, wenn ich das vom Aktenstudium gestern jetzt richtig in Erinnerung habe – eine Sonderzuständigkeit in Wien ist.
Meiner Meinung nach war das nicht ganz zutreffend, das habe ich dann eh in irgendeinem Erlass festgehalten. Jedenfalls haben die Kremser das nach Wien abgeschickt, und dann haben die Wiener das, glaube ich, wegen Befangenheit vorgelegt, aber da bin ich mir nicht mehr ganz sicher, und dann bin ich sozusagen zuständig geworden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Können Sie sich erinnern, wieso die StA Wien sich für befangen gehalten hat?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nicht wirklich. Ich glaube, das war schon - -, das ist - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aus dem Akt geht es nicht hervor oder so?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein. Nein, und das ist auch nicht was, was wir - - Also das ist dann auch eine Entscheidung von Dr. Klackl: Akzeptiere ich das oder nicht und wohin kann man das noch geben, wo hoffentlich keiner befangen ist?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wohin ging es dann –
weil es dann auch nicht in Eisenstadt blieb?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Zuerst nach Eisenstadt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau, und dann?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Dann habe ich gedacht: Na ja, wenn der Grund, warum die Kremser das nach Wien geschickt haben, eh nicht zutrifft, dann wäre es eigentlich gescheit, dass die Kremser das weitermachen, weil die ja auch schon einen ziemlich großen Verbesserungsauftrag vom Ministerium hatten. Und das wäre sozusagen aus meiner Sicht ihr - - Erstens einmal ist es bei ihnen angefallen, dann haben sie auch ein
Enderledigungsvorhaben berichtet, und dann ist aus dem Ministerium da ein ziemlich großer Verbesserungsauftrag gekommen. Und dann habe ich gedacht – und der Leiter aus Eisenstadt dürfte das, glaube ich, auch so begründet haben, wenn ich das richtig im Kopf habe –, dass es eigentlich am effizientesten wäre, wenn das die weitermachen, die das angefangen haben und die eigentlich schon auf Fehler, die auszubessern sind, hingewiesen wurden – dass sie das jetzt selber weitermachen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und was war der Verbesserungsbedarf?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Das weiß ich nicht. Das war ein ziemlich langer Erlass vom Ministerium für Justiz.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also es gab viel Verbesserungsbedarf?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich weiß nicht, was da drinsteht, jedenfalls - - (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) Ich glaube, um ergänzende Berichterstattung ist es gegangen. Es wurden schon einige Fragen aufgeworfen, aber das war noch, bevor ich zuständig geworden bin.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich habe tatsächlich eine Nachfrage – Sie haben es sehr umfassend ausgeführt, aber dennoch. Ich kann es Ihnen auch gerne vorhalten, wenn es Ihnen etwas hilft.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Sagen Sie vielleicht zuerst einmal, worum es geht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nämlich: Es hat recht lange gedauert, bis es eigentlich Einvernahmen der Beschuldigten in dem Verfahren gab.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Na ja, vielleicht weil das eben so im Kreis gegangen ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich halte es Ihnen vor: das Dokument Nummer 437, die Seite 333. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das war eigentlich das, was ich, glaube ich, gerade erklärt habe: dass dann die Eisenstädter das vorgelegt haben und ich dann wahrscheinlich gemeint habe – Moment, ich schaue auf die nächste Seite; genau –, dass man es jetzt eigentlich wieder den Kremsern zurückgeben kann – ist es das? – oder dass es auch am gescheitesten wäre, das denen wieder zurückzugeben. (Der Verfahrensanwalt wendet sich an die Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und da halten Sie eben ganz oben fest: „Insbesondere scheinen nicht einmal die Beschuldigten formal [...] vernommen worden zu sein.“ (Auskunftsperson Ropper: Ja!) Deswegen eben die Frage - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, das war, glaube ich - -, aber wie gesagt, das war vor meinem - - Also wenn, dann kann ja da nur in Krems was passiert sein, weil dann ist es ja - -, hat ja jeder gesagt, er ist irgendwie nicht zuständig. Und die Kremser haben ja gleich – glaube ich, aber das war wie gesagt vor meiner Zeit – einen Vorhabensbericht gemacht, dass sie das alles einstellen wollen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ohne Vernehmung?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ohne Vernehmung der Beschuldigten – glaube ich. Also das müssten Sie nachschauen, das war vor
meiner Zeit, aber ich glaube, dass das eben damit zusammenhängt, dass dann das Ministerium einen Verbesserungsbedarf gesehen hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und: Wir haben es im Akt nicht gefunden, aber: Gibt es eine Begründung der StA Krems, dass sie quasi nicht vernehmen wollten?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Nein – also das weiß ich nicht, das war eben vorher, aber da müsste es eben einen Vorhabensbericht geben, wo drin steht, dass sie es einstellen wollen, und da sollte eigentlich drinnen stehen, warum sie es einstellen wollen, und dann könnte man daraus Rückschlüsse darauf ziehen, wieso es möglicherweise nicht erforderlich ist, wen einzuvernehmen: weil sie meinen, das ist alles so klar und so ein Blödsinn und keine Ahnung, und die Journalisten, also die Medien, vom Mediengesetz geschützten Leute sagen meistens eh nichts. Das wäre sozusagen eine übliche Begründung, warum man die dann gar nicht fragt. Aber das wird dann von uns meistens auch nicht so goutiert, das muss man dann schon aktenkundig machen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also Vorhabensbericht haben wir, aber aus dem geht halt nicht hervor - -
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja. Wie gesagt: War vor meiner Zeit, und anscheinend hat es dem Ministerium eh nicht gepasst.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben die Zuständigen bei der StA Krems auch Ihnen gegenüber kundgetan, wie sie das finden?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Wie sie was finden?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dass der Akt wieder zu ihnen zurückgeht, dass sie den Akt weiter bearbeiten müssen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Kann ich mich jetzt nicht erinnern, aber es ist ja dann eh gleich - -, die haben den ja dann gleich wieder vorgelegt und gesagt: Jetzt sind wir befangen! Zuerst haben sie gesagt: Wir sind nicht zuständig weil: 301, Wien zuständig!, und wie wir es ihnen dann wieder zurückgegeben haben, haben sie gesagt: Jetzt sind wir befangen!
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. (Auskunftsperson Ropper: So – also Entschuldigung – hab’ ich das - -!) Gab es da irgendeinen formellen Protest?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Da kann ich mich jetzt nicht erinnern.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich lege es gerne vor. Ich frage konkret wegen eines Tagebuchvermerks – Dokument Nummer 112,
Seite 89 – der Staatsanwältin Waidecker vom 13. Februar 2025 (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück – Auskunftsperson Ropper: Na! Ja!), Zitat: „Man muss nicht alles verstehen!“, wo meine Frage ist, ob sie etwas in dieser Art auch Ihnen gegenüber geäußert hat.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Weiß ich nicht mehr, ja, also - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist es eigentlich üblich, so was in ein Tagebuch reinzuschreiben?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also ich habe so etwas, glaube ich, wie ich bei der StA war, nicht in mein Tagebuch geschrieben. Nachdem ich keine Einsichten in Tagebücher habe und das nicht Gegenstand meiner Prüfung ist, weiß ich nicht, was da üblich ist.
Ich bin grundsätzlich zwar ein Fan davon, in internen Vermerken klare Worte und nicht so schwammige Formulierungen zu verwenden, aber so - - (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Da ist ja auch irgendwie keine Aussage drinnen. Da könnte
man jetzt schreiben, warum man das für komisch hält, das hätte vielleicht einen Sinn, damit das irgendwer nachvollziehen kann, was denen jetzt nicht gepasst hat. Also - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Würde erklären, warum man das Tagebuch auch nicht unbedingt teilen will (Auskunftsperson Ropper – erheitert –: Ja, vielleicht!), aber das ist jetzt eine Schlussfolgerung meinerseits.
Ich habe eine letzte Frage, die, glaube ich, noch nicht gestellt wurde – wenn doch, dann bitte verzeihen Sie mir –, nämlich: In welchem Verhältnis standen Sie eigentlich zu Mag. Pilnacek? Also ich nehme an, Sie kannten ihn beruflich.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, natürlich, aber sonst in keinem Verhältnis. Ich war ja vor deutlich über zehn Jahren in zwei Weisungsabteilungen im Ministerium dienstzugeteilt, meine Chefs waren
Mag. Eggert und Dr. Jirovski, und deren Chef war Mag. Pilnacek. Das heißt, wir haben gewusst, wie wir heißen, und bei Dienstbesprechungen oder auch wenn da irgendwelche Feierlichkeiten im Büro waren, wo er dabei war, haben wir uns gesehen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und nach der Suspendierung haben Sie ihn nicht mehr gesehen?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ich glaube, ich habe ihn einmal auf der Straße getroffen und habe halt Grüß Gott oder Hallo gesagt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank für die Zeit und die Ausführungen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli. (Abg.
Tomaselli [Grüne] schüttelt den Kopf.) Herr Abgeordneter Darmann.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Danke fürs erteilte Wort.
Herr Oberstaatsanwalt, ich hätte noch eine Frage. Keine Sorge, das ist jetzt keine inhaltliche Frage zu einem Verfahren, das Sie eingangs erwähnt haben, sondern soll vielmehr der Verständlichkeit der Systematik dieser Weisungskette über die Oberstaatsanwaltschaft ins Justizministerium und wieder zurück dienen. Ich sage das gleich deswegen vorweg, dass es da nicht gleich Interventionen gibt: Ein Wahnsinn, was wir da alles fragen!
Sie selbst haben vorhin das Verfahren angesprochen – anscheinend in Wiener Neustadt, wo die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen der Handyzerstörung eingestellt hat.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Genau.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das haben Sie ja selbst heute angesprochen.
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Ja, ja. Das ist das, was offenbar nicht vorgelegt worden ist, wo ich Sie aber auf die im Internet veröffentlichte Einstellungsbegründung verwiesen habe.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Genau. Jetzt habe ich eine Frage, um diese Systematik dieser Weisungskette besser zu verstehen. (Auskunftsperson Ropper: Ja!) Im Fall Fellner war es ja so: Wir haben dann nach oben (Auskunftsperson Ropper: Ja!) die Kette Richtung Ministerium und dann wieder zurück über die OStA. Ist es hier auch zu einer solchen Systematik oder Anwendung derselben Systematik gekommen, dass das über die OStA ins BMJ gegangen ist und dann wieder retour?
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Also das traue ich mir jetzt zu sagen, auch wenn ich nicht sicher bin, ob das dem Ministerium jetzt recht ist, aber: Natürlich, ja, das war natürlich auch im Ministerium.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das war es dann schon. Danke für Ihre Zeit!
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Grüner.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Krainer. (Abg. Krainer [SPÖ]: Danke fürs Kommen! – Auskunftsperson Ropper: Ich komme auch noch einmal! Zweimal kann man kommen, oder?)
Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist – um genau 55 Sekunden –, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson stellen möchte. (Verfahrensrichterin-Stellvertreter Köller: Nein!) – Ebenfalls nicht.
Damit erkläre ich jetzt die Befragung für beendet.
Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen, auch Ihre ausführliche Bereitschaft, auf Fragen zu antworten und das wirklich nach bestem Wissen und Gewissen und auch für Nichtjuristen fachlich gut zu erklären. Herzlichen Dank!
Auskunftsperson Mag. Richard Ropper, LL.M.: Danke.