S te n og rap h i sch e s P r otokoll

Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss


Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek


  1. Sitzung | medienöffentlich 7. Mai 2026

    XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger


    Abteilung 1.4/2.4

    Stenographische Protokolle


    Befragung der Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA


    Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Ich darf mich an die Auskunftsperson, Herrn Brigadier Pfandler, und die Vertrauensperson, Frau Mag. Poppenwimmer, wenden. Sie haben Datenblätter ausgefüllt – ich nehme an, das hat seine Richtigkeit. (Die Auskunftsperson und ihre Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.) – Danke schön.


    Herr Brigadier Pfandler, ich darf Sie über Folgendes belehren:


    Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.


    Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.


    Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.


    Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin; dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Im Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen


    noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden, weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.


    Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.


    Frau Mag. Poppenwimmer, ich darf mich auch an Sie wenden: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.


    Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.


    Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen.


    Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt zu wenden. – Danke schön.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.


    Sehr geehrter Herr Brigadier, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Dann gelangen Sie zu Wort, bitte schön.


    Einleitende Stellungnahme


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Werte Abgeordnete und Medienvertreter! Ich danke für die Möglichkeit, heute in diesem Rahmen meine Wahrnehmungen zu den Ermittlungen und Umständen rund um den Todesfall Christian Pilnacek näher darzulegen.


    Zunächst möchte ich mich Ihnen etwas näher vorstellen: Vor Ihnen sitzt ein Polizist mit mehr als 45 Jahren Diensterfahrung, davon 37 Jahre im Kriminaldienst. Ich bin seit mehr als 24 Jahren in verschiedenen Führungs- und Leitungsfunktionen des BMI und der Landespolizeidirektion Niederösterreich tätig – von 2010 bis 2022 beim Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, und seit Mitte 2022 bin ich Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich, einer Dienststelle mit circa 300 Mitarbeitern.


    Darüber hinaus habe ich auch immer wieder auf BMI-Ebene diverse Sonderermittlungsgruppen wie zum Beispiel die AG Fama geleitet und war auch in mehreren Arbeitsgruppen vertreten. In meinen bisherigen Funktionen, speziell beim BAK und als behördlicher Leiter der AG Fama, habe ich meine Aufgaben stets ohne Ansehen von Rang und Namen, Funktion oder gar Parteizugehörigkeit der Betroffenen erledigt. Ich habe mehrere Amtshandlungen und operative Maßnahmen gegen ehemalige Bundesminister, Sektionschefs, hohe Mitarbeiter diverser Ministerien, aber auch aktive oder ehemalige Politiker verschiedenster politischer Parteien geführt.


    Mein Vater war neun Jahre Bürgermeister für die SPÖ in meiner Heimatgemeinde, ich selbst bin jedoch weder politisch tätig noch in einer politischen Partei, sondern lediglich unterstützendes Mitglied der KdEÖ. Die von Peter Pilz erhobenen Vorwürfe, dass mit meiner Bestellung zum Leiter des LKA Niederösterreich schon früh eine türkise Polizeikette geschlossen worden sei und ich über Zuruf von Vorgesetzten oder politischen Parteien Ermittlungen beeinflusst – also parteipolitisch motivierten Amtsmissbrauch begangen – hätte,


    entbehren jeglicher Grundlage und treffen mich auch persönlich hart, weshalb ich mich in einem medienrechtlichen Verfahren dagegen erstinstanzlich erfolgreich zur Wehr gesetzt habe. Bemerkenswert ist, dass die Gegenseite diesen schwerwiegenden Vorwurf, der auch zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses beigetragen hat, in ihrer Berufung nunmehr als Satire bezeichnet – vermutlich weil sie weiß, dass sie den Wahrheitsbeweis nicht erbringen kann.


    Noch nie zuvor in meiner doch schon fast 45-jährigen Dienstzeit war ich mit ebenso schweren wie haltlosen Anschuldigungen konfrontiert, die nicht nur mich und meine Mitarbeiter im Landeskriminalamt Niederösterreich, sondern nahezu den gesamten Polizeiapparat zum Spielball der Medien und nunmehr auch parteipolitischer Auseinandersetzungen gemacht haben. Gegen zwei meiner Mitarbeiter wurde von der WKStA sogar über ein Jahr lang intensiv ermittelt, ich selbst wurde ausführlich als Zeuge vernommen. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch letztlich eingestellt, weil der Tatbestand des Amtsmissbrauchs weder objektiv noch subjektiv erfüllt war.


    Seit mehr als einem Jahr vergeht keine Woche und momentan sogar kein Tag mehr, an dem ich nicht nur dienstlich mit diversen Themen und Anfragen zur Causa Pilnacek konfrontiert bin, sondern auch privat ständig, bei jeder Gelegenheit darauf angesprochen werde. Darunter leidet mittlerweile auch mein Privat- und Familienleben im höchsten Maße. Die diversen Artikel und Kommentare über mich in Print- und sozialen Medien lese ich schon gar nicht mehr, um mich nicht weiter zu belasten.


    Als mir in den frühen Morgenstunden und Vormittagsstunden des 20. Oktober 2023 aufgrund einer vorangegangenen telefonischen Anfrage des Direktors des Bundeskriminalamtes Andreas Holzer von meinem damaligen Stellvertreter bestätigt wurde, dass es sich bei der in Rossatz tot aufgefundenen Person um Christian Pilnacek handelt, war ich zunächst betroffen und schockiert, da ich


    diesen aufgrund einiger dienstlicher Zusammentreffen seit mehreren Jahren auch persönlich kannte. Kurz darauf erteilte ich den Auftrag, dass das Landeskriminalamt Niederösterreich die bis zu diesem Zeitpunkt von der PI Mautern geführte Amtshandlung übernimmt. Mit dieser Entscheidung wollte ich schon damals der erwartbaren Kritik zuvorkommen, dass die Bearbeitung des Todesfalles einer Person des öffentlichen Lebens wie Christian Pilnacek nur durch Polizisten einer normalen Polizeiinspektion und nicht durch Spezialisten des Landeskriminalamtes erfolgt. Diese Entscheidung ist ausschließlich aus sachlichen Gründen erfolgt und nicht, weil irgendwo irgendjemand angerufen hätte oder politischen Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen wollte.


    Auch bestätigte ich dem Direktor des Bundeskriminalamtes in meinem Rückruf am Vormittag die Amtshandlung und die von mir angeordnete Übernahme der weiteren Bearbeitung durch das Landeskriminalamt Niederösterreich, zumal das Bundeskriminalamt und das Lagezentrum des BMI aufgrund einschlägiger Berichterstattungsvorschriften über derartige Sachverhalte zeitnah zu informieren sind.


    Auf meinem Rückweg von einer Dienstreise nach Sankt Pölten telefonierte ich am späteren Vormittag meiner Erinnerung nach mit Landespolizeidirektor Franz Popp, um sicherzustellen, dass auch dieser informiert ist – dieser war jedoch bereits über den Todesfall in Kenntnis. Franz Popp informierte mich auch über einen Anruf des Rechtsanwaltes der Witwe. Gegen Mittag beziehungsweise im Laufe des Nachmittages erhielt ich vom Ermittlungsbereich Leib/Leben, Chefinspektor Hannes Fellner, ergänzende Informationen.


    Nachdem ich zunächst erfolglos versucht hatte, Rüdiger Schender telefonisch zu erreichen, hinterließ ich ihm eine Nachricht. Er rief mich in weiterer Folge zurück, wobei sich herausstellte, dass er im Wesentlichen schon durch Franz Popp über die Vorkommnisse informiert worden war. Wir vereinbarten, dass für den Fall einer eventuell notwendigen Befragung oder Vernehmung der Witwe


    Caroline List eine Kontaktaufnahme über ihn erfolgen sollte, wobei ich ihm Chefinspektor Fellner als Ansprechpartner beim Landeskriminalamt Niederösterreich nannte. Dies habe ich auch in einer E-Mail an Chefinspektor Fellner festgehalten.


    Soweit ich mich erinnere, haben wir nach den Vernehmungen von Anna Polz und Karin Wurm auch noch einmal telefoniert, wobei Chefinspektor Fellner mich über die zwischenzeitlich erfolgte Anordnung der Obduktion und die freiwillige Übergabe der im Haus in Rossatz verbliebenen Gegenstände informierte. Auch von der späteren Übergabe des Handys und der weiteren Gegenstände des Christian Pilnacek an dessen Rechtsvertreter war ich in Kenntnis.


    Durch das Ergebnis der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau, die Fußspuren an der Einstiegsstelle, die Vernehmungen der letzten Kontaktpersonen, die vorangegangene Geisterfahrt mit anschließender Führerscheinabnahme vervollständigte sich bereits im Laufe des 20. Oktober das Gesamtbild der Todesumstände von Christian Pilnacek. Für die ermittelnden Kriminalisten ergab sich in einer Zusammenschau aller maßgeblichen Umstände kein Hinweis auf ein Fremdverschulden – also auf die Beteiligung einer weiteren Person am Tod von Christian Pilnacek –, sodass die Sicherstellung des Mobiltelefons mangels entsprechender gesetzlicher Grundlagen nicht möglich war. Das Mobiltelefon wurde gemeinsam mit weiteren persönlichen Gegenständen des Verstorbenen über Ersuchen von Karin Wurm und Anna Polz von Beamten des Landeskriminalamtes Niederösterreich übernommen und gegen Übergabebestätigung im Wege der Rechtsvertretung von Christian Pilnacek einer nahen Angehörigen ausgefolgt.


    Die forensische Sicherung und Auswertung der Smartwatch von Christian Pilnacek, die für die Durchführung der Obduktion gemeinsam mit dem Leichnam sichergestellt worden war, wurde im November 2023 von mir angeregt, da wir ein paar Monate zuvor bei der Aufklärung eines Tötungsdeliktes wesentliche


    Erkenntnisse gewinnen konnten. Dadurch wollten wir im konkreten Fall einfach nur den Todeszeitraum von Christian Pilnacek näher eingrenzen und eventuell seine letzten Wege nachvollziehen.


    Wir haben das nicht getan, weil wir Zweifel an unseren eigenen Ermittlungsergebnissen oder Zweifel an den Todesumständen gehabt hätten.


    Da die benötigte Software beim Landeskriminalamt Niederösterreich nicht vorhanden ist, wurde das Bundeskriminalamt ersucht, die forensische Software zu beschaffen und die Daten zu sichern – was auch geschah. Die mithilfe der Software forensisch gesicherten und aufgrund entsprechender Referenzwerte als lesbar erkannten beziehungsweise kategorisierten Daten und Datensätze wurden Chefinspektor Fellner in einem lesbaren Format – konkret als PDF- Dokument sowie im HTML-Format – zur Sichtung und Auswertung ohne Zuhilfenahme weiterer Software zur Verfügung gestellt.


    Bei der Sichtung und Auswertung des „Report.pdf“-Dokumentes lag der Fokus aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Ermittlungsergebnisse, die keinen Verdacht auf Fremdverschulden ergeben hatten, auf den Gesundheits- und Standortdaten, die eine genauere Eingrenzung des Todeszeitpunktes und des Aufenthaltes von Christian Pilnacek zwischen dem Verlassen des Hauses in Rossatz und der Auffindung seines Leichnams im Wasser hätten ermöglichen können.


    Aufgrund fehlender Referenzwerte für die angeführten Anwendungen konnte die Software dem Sachbearbeiter aus dem vorhandenen Datenbestand mit der Bezeichnung „Report.pdf“ keine relevanten Gesundheitsdaten extrahieren, decodieren und darstellen – und somit keine näheren Erkenntnisse zum möglichen Todeszeitpunkt von Christian Pilnacek liefern.


    Mangels jeglicher Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden – also die Beteiligung oder Mitwirkung einer weiteren Person am Tod von Christian Pilnacek – wurde


    der vorhandene Datenbestand auch nicht nach Kommunikations- oder Verbindungsdaten sowie Synchronisierungsversuchen mit anderen Mobilgeräten durchsucht.


    Mit dem Abschlussbericht des Landeskriminalamtes Niederösterreich vom Jänner 2024 wurde der Staatsanwaltschaft Krems das Ergebnis der Sichtung und Auswertung des Datenbestandes in Bezug auf lesbare und vom Sachbearbeiter ohne weitere Software interpretierbare Gesundheitsdaten oder Standortdaten mitgeteilt.


    Nach Prüfung des Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz, die keinen Anlass für ergänzende Ermittlungen sahen und auch keine Kritik an den durchgeführten Ermittlungen äußerten, stellte die Staatsanwaltschaft Krems das Ermittlungsverfahren zum Todesfall von Christian Pilnacek im März 2024 ein.


    Ich möchte an dieser Stelle auch mit aller Deutlichkeit betonen und hervorheben, dass die Auswertung der Smartwatch von Christian Pilnacek für die Kriminalpolizei zu keinem Zeitpunkt die Smoking Gun und somit das ultimative Beweismittel zur Klärung der näheren Umstände des Todes war, sondern lediglich der Vervollständigung des Gesamtbildes diente.


    In weiterer Folge habe ich aufgrund der medialen Kritik an den Ermittlungen sowie des Vorwurfs der Manipulation und Löschung von Smartwatchdaten durch das Landeskriminalamt Niederösterreich nach Veröffentlichung eines Auswertungsberichtes durch die IT-Experten der Justiz im Sommer 2025 eine erste oberflächliche, manuelle Sichtung des Datenbestandes mit forensischen Mitteln durch IT-Experten des Landeskriminalamtes Niederösterreich in Auftrag gegeben. Dabei konnte eine Datei mit möglicherweise aufgezeichneten Gesundheits- oder Aktivitätsdaten vorgefunden werden, deren Inhalt jedoch mit der verwendeten forensischen Software nicht entschlüsselt werden konnte. Für


    das manuelle Öffnen und Sichten dieser Daten ist eine spezielle forensische Software erforderlich. Eine Interpretation der darin befindlichen Datenbestände ist außerdem in weiten Teilen ohne Beiziehung des Herstellers nicht sinnvoll beziehungsweise extrem spekulativ.


    Über diesen Umstand habe ich im Sommer 2025 die zuständige Staatsanwaltschaft Krems im Rahmen einer Dienstbesprechung in Kenntnis gesetzt und wurde von dieser um Erstattung eines entsprechenden Nachtragsberichtes ersucht. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des gewünschten Berichtes war das Verfahren jedoch bereits von der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen worden. Diese hielt eine ergänzende Berichterstattung jedoch nicht für notwendig. Zudem war bereits mehrere Wochen zuvor ein IT-Experte der WKStA mit einer vertieften Sichtung und Auswertung der Daten beauftragt worden.


    In der Causa Pilnacek bin ich auch anderen Behörden von Beginn an stets Rede und Antwort gestanden und habe an der Aufklärung mitgewirkt. Als Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich beantwortete ich im März und April 2024 Amtshilfeersuchen der WKStA im Ermittlungsverfahren gegen meine Mitarbeiter und gewährte den ermittelnden Beamt:innen des BAK Einsicht in den physischen Kopienakt.


    Einem weiteren, mir am 17. Juni 2024 vorgelegten Amtshilfeersuchen des BAK, welchem lediglich zu entnehmen war, dass im Auftrag der WKStA ein Ermittlungsverfahren geführt und zur Klärung des Sachverhaltes um Ausfolgung einer Kopie der Smartwatchdaten des Christian Pilnacek ersucht werde, kam ich nach Prüfung des vorgelegten Schreibens mangels hinreichender Begründung zunächst nicht nach, sondern ersuchte um Präzisierung des Tatverdachtes und der Bezug habenden Sachverhaltsannahmen sowie der Notwendigkeit einer Zurverfügungstellung dieser Daten.


    Nachdem die WKStA infolge meiner Weigerung anfänglich eine nach der Strafprozessordnung ebenfalls zu begründende Anordnung der Sicherstellung avisiert hatte, legten mir Bedienstete des BAK am 18. Juli 2024 stattdessen ein ausführlich begründetes Amtshilfeersuchen der WKStA vor, dem ich durch Übermittlung sämtlicher Daten und Berichte – darunter insbesondere auch der 1 275 Seiten umfassende Bericht im PDF-Format – auf einem angefertigten USB-Stick entsprochen habe. Das BAK übergab sämtliche Daten unverzüglich der WKStA, wo sie jedoch offensichtlich nicht im Ermittlungsverfahren gegen meine Mitarbeiter, sondern im Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter aus dem Kreis der ÖVP wegen versuchter Interventionen bei Christian Pilnacek verwahrt wurden.


    Auch der Vorwurf, das BMI hätte der WKStA oder dem Untersuchungsausschuss den 1 275 Seiten langen Bericht zu den Smartwatchdaten vorenthalten, ist daher unrichtig.


    Da der Bericht der WKStA für ein Ermittlungsverfahren übergeben worden war, musste er zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten vom BMJ und nicht vom BMI vorgelegt werden, was meines Wissens auch zwischenzeitlich erfolgt ist.


    Ganz allgemein möchte ich festhalten, dass die Ermittlungsbefugnisse und Aufgaben der Kriminalpolizei in der Strafprozessordnung determiniert und von der Kriminalpolizei strikt einzuhalten sind. Die Strafprozessordnung sieht unterschiedliche Ermittlungsmaßnahmen auch in Bezug auf verstorbene Personen bloß aufgrund ihrer aktuellen oder früheren Stellung im öffentlichen Leben nicht vor. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass im Zusammenhang mit der Causa Pilnacek immer wieder behauptet wird, die Polizei hätte aufgrund seiner Bekanntheit und Position doch viel mehr tun müssen. Das ist nichts anderes als die Forderung nach der ansonsten viel kritisierten Zweiklassenjustiz.


    Tatsächlich hat die Polizei alles in ihrer Macht Stehende getan und – wie auch in anderen clamorosen Fällen vorgesehen – Spezialisten des Landeskriminalamtes mit der Amtshandlung betraut. Diese verfügen zwar über mehr Erfahrung als andere Polizisten, jedoch nicht über mehr Befugnisse nach der Strafprozessordnung.


    Wie die Oberstaatsanwaltschaft in einer Presseaussendung zutreffend festhielt, ist ohne einen aus der Obduktion resultierenden Hinweis auf Fremdverschulden eine darüber hinausgehende Ergründung der näheren Ursachen oder Hintergründe eines Todesfalles nach der Strafprozessordnung nicht Aufgabe der Kriminalpolizei. Das mag für Sie im Ergebnis möglicherweise unbefriedigend sein, ist rechtlich aber nicht anders vorgesehen.


    Dennoch hat sich bei mir und meinen zahlreichen Kollegen innerhalb und außerhalb des Landeskriminalamtes Niederösterreich der Eindruck verfestigt, dass auch einzelne Abgeordnete die haltlosen Verschwörungstheorien von Peter Pilz übernehmen und eine türkise Polizeikette vermuten, die bei den Ermittlungen rund um den Todesfall Christian Pilnacek entweder geschlampt, vertuscht oder verschleiert hat. Dieser Pauschalverdacht gegen Polizisten und Angehörige des BMI ergibt sich aus diversen ergänzenden Beweisanforderungen, mit welchen unter anderem eine vollständige Liste der Rufdatenrückerfassung von Diensthandys und zugeteilten Festnetzteilnehmern hinsichtlich der in einem Diagramm genannten Personen untereinander, beginnend beim Herrn Bundesminister bis zu den Mitarbeitern der Landespolizeidirektion, des Landeskriminalamtes und des Bezirkspolizeikommandos Krems, im gesamten Untersuchungszeitraum –

  2. Oktober 2023 bis 4. September 2025 – gefordert wurde. Dabei handelt es sich um einen massiven Grundrechtseingriff ohne jeglichen Anfangsverdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung.


    Das Begehren scheitert jedoch im Wesentlichen schon daran, dass Rufdaten bei Netzbetreibern nur wenige Monate verfügbar sind.


    An dieser Stelle erlaube ich mir, auch eine Frage an Sie, werte Abgeordnete, zu richten: Glauben Sie wirklich, dass alle involvierten Polizisten des Bezirkspolizeikommandos Krems und des Landeskriminalamtes Niederösterreich sowie deren weisungsbefugte Vorgesetzte im BMI und alle involvierten Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Krems und der Oberstaatsanwaltschaft Wien sowie deren weisungsbefugte Vorgesetzte im BMJ aus parteipolitischen Motiven oder aufgrund eines Drucks von oben vertuscht, geschlampt oder absichtlich weggesehen hätten?


    Ich kann Ihnen sagen, dass das definitiv nicht so war. Weder ich selbst habe einen sachlichen Einfluss auf die Ermittlungen genommen, noch hat irgendjemand versucht, auf mich Einfluss zu nehmen. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Die Zeit läuft ab!) Auch sonst habe ich keine Wahrnehmungen zu irgendwelchen politisch motivierten Einflussnahmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Brigadier.


    Nur zur Erläuterung, weil es in einem Zwischenruf gekommen ist: Es ist eine Sollbestimmung. Der Untersuchungsausschuss ist auch dazu da, die Auskunftspersonen vollständig anzuhören, wenn das Interesse tatsächlich besteht.


    Ich darf jetzt den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen und darf da auch noch einmal darauf hinweisen: Auch hier soll die Dauer der Befragung 15 Minuten nicht übersteigen.


    Erstbefragung


    Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke, Herr Präsident.


    Herr Brigadier, Sie haben schon einige Fragen, die ich Ihnen stellen wollte, in Ihrer einleitenden Stellungnahme beantwortet. Sie haben auch von der Übergabe des Handys am 20. Oktober 2023 erzählt. Es gab eine Übernahmebestätigung und eine Übergabebestätigung. Wie wir gestern gehört haben, gab es dazu keinen Bericht.


    Ich darf Ihnen zu dieser Frage das Dokument mit der Nummer 664 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Nachtragsbericht, wo Sie als Bearbeiter genannt sind, zu dieser Übergabe und zu dieser Übernahme. Der Bericht ist vom 29.3.2024. Ich darf Sie fragen: Was hat Sie dazu veranlasst, einige Monate später einen solchen Bericht zu erstatten? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Abg. Wotschke [NEOS]: Zur Geschäftsbehandlung!)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke, zur Geschäftsordnung.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Eine Frage zur Klärung der Rolle der Vertrauensperson: So wie ich das sehe, ist laut Verfahrensordnung die Rolle der Vertrauensperson die Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Eine darüber hinausgehende beratende Tätigkeit ist ausgeschlossen. Das gemeinsame Lesen von Dokumenten und das gemeinsame Durchgehen dieser Dokumente sind aber eine beratende Tätigkeit, nämlich über die Aussage danach. Das passiert aber bei Frau Poppenwimmer eigentlich jedes einzelne Mal. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) Ich hätte gerne einmal eine Klärung, was denn die Rolle ist.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Der Herr Verfahrensanwalt sitzt auch neben der Auskunftsperson und bekommt es als Erster und am unmittelbarsten mit, was hier tatsächlich passiert. Ich darf daher den Herrn Verfahrensanwalt bitten, darzulegen, um was es geht.


    Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper: Vielleicht zur Klarstellung: Die Auskunftsperson ist das erste Mal in einem Untersuchungsausschuss und wird gerade mit dem ganzen Ablauf hier vertraut gemacht. Das heißt, sie hat hier ein technisches Hilfsmittel, einen Computer beziehungsweise Bildschirm, vor sich, und es ist nicht ganz einfach, diese Maske das erste Mal zu bedienen. Und wenn die Vertrauensperson hier unterstützend tätig ist, ist da, glaube ich, kein Einwand zu erwarten, von niemandem.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass, wie es auch eingangs in der Belehrung zu hören war, sich die Vertrauensperson beziehungsweise die Auskunftsperson in allen Belangen beraten darf. Das Einzige, was die Vertrauensperson nicht machen soll, ist, dass sie die Auskunftsperson zu einer beeinflussten und vielleicht sogar noch wahrheitswidrigen Aussage hier verleitet. Das wäre – und so war auch die Belehrung des Herrn Verfahrensrichters – etwas anderes. Also Beratung, selbst wenn die Auskunftsperson mit einem Finger auf dem Bildschirm irgendwo hinzeigt und etwas fragen möchte, ist jederzeit möglich, sofern nicht die wahrheitsgemäße Aussage vor dem Ausschuss in irgendeiner Form gefährdet wäre. (Abg. Hanger [ÖVP]: § 46 Abs. 3!) – Danke, aber: Iura novit curia.


    Wenn die technischen Probleme ausgeräumt sind, dann ist die Auskunftsperson momentan am Wort.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Der Bericht wurde von mir an die Staatsanwaltschaft Krems erstattet, weil ganz einfach erste Medienberichte


    aufgrund von Zeitungsartikeln diverser Medien das Thema in die Öffentlichkeit gespielt haben, erste Kritikpunkte, erste Fragen aufgetaucht sind und ich und wir als Dienststelle die Staatsanwaltschaft Krems auch hier offiziell davon in Kenntnis setzen wollten, dass es diese Ausfolgung der Gegenstände gegeben hat.


    Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Gut, danke schön. Ich habe sonst keine Fragen.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Verfahrensrichter.


    Erste Fragerunde


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung darf ich jetzt Herrn Abgeordneten Darmann das Wort erteilen. – Bitte, Herr Abgeordneter.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Besten Dank, Herr Präsident, fürs erteilte Wort.


    Herr Brigadier, auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen. Um gleich unmittelbar in die Befragung zu starten: Sie haben ein sehr umfassendes einleitendes Statement hier dargelegt und darin auch Ihre verschiedenen Führungs- und Leitungsfunktionen angesprochen.


    Ich möchte es nur zur Erklärung sagen: Sollten sich jetzt Fragen noch einmal auf Ihr einleitendes Statement beziehen, dann deswegen, weil es rechtlich zumindest durchaus als strittig zu bezeichnen ist, ob für das einleitende Statement auch die Wahrheitspflicht gilt; zumindest hier herinnen ist es strittig. Deswegen müssen


    wir dann auch nachfragen und gegebenenfalls Ihre Antworten wiederholt werden.


    Herr Brigadier, ich werde jetzt gar nicht weiter Ihren dienstlichen Werdegang hinterfragen, weil ich davon ausgehe – das kann auch jeder nachrecherchieren –, dass es so ist, wie Sie es gesagt haben. Mich interessiert aber durchaus, um einen Zusammenhang und eine Kette der Bekanntheiten, die sich durch den Werdegang ergeben hat, mit Ihrem Vorgesetzten nachvollziehen zu können: Wie sind Sie Leiter beim Landeskriminalamt Niederösterreich geworden?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Mit dem Wechsel von Omar Haijawi- Pirchner in die Direktion Nachrichtendienst wurde die Position 2021, Anfang 2022 vakant. Ich habe mich als gebürtiger Niederösterreicher auf diese Position beworben, gemeinsam mit meines Wissens vier Mitbewerbern, und wurde als der am besten geeignete Kandidat von der Kommission vorgeschlagen und als solcher dann auch mit dieser Position betraut.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gab es nach dieser erfolgten Entscheidung, Sie mit dieser Position zu betrauen, irgendwelche Vorbehalte im LKA Ihnen gegenüber, nachdem ja damals auch bekannt war, dass der langjährige Stellvertreter in dieser Funktion das ebenso werden wollte?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, überhaupt nicht. Ich denke, ich habe mir da den Respekt nicht erarbeiten müssen. Der war gegeben. Ich war mehr als zehn, elf Jahre vorher auch in einer operativen Einheit im BMI tätig, im BAK wie gesagt. Ich wurde sehr gut und auch mit sehr großer Unterstützung meines damaligen Stellvertreters, der auch ein Mitbewerber war, bis zu seiner Pensionierung unterstützt. Und wir sind noch immer beste Freunde.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wer waren vor dem Wechsel nach Niederösterreich Ihre Vorgesetzten im BAK? Und wer waren sodann die Vorgesetzten im LKA? Zum damaligen Zeitpunkt natürlich.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: 2022, kurz bevor ich nach Niederösterreich gewechselt bin, war im BAK auch ein Umbruch. Es gab einen interimistischen Abteilungsleiter: das war Martin Stecher. Und es gab einen interimistischen Direktor, soweit ich das von damals noch weiß: das war – pah, müsste ich jetzt nachdenken – Otto Kerbl.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Und sodann im LKA, Ihnen übergeordnet?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also ich bin Abteilungsleiter. Das Landeskriminalamt ist eine Abteilung in der Landespolizeidirektion Niederösterreich – übrigens auch die größte Abteilung der Landespolizeidirektion Niederösterreich –, und mir übergeordnet sind der Büroleiter A 1, das ist Strategie und Dienstvollzug, und natürlich die drei geschäftsführenden Landespolizeidirektoren.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Können Sie diese hier für den Ausschuss, für das Protokoll noch mit Namen bezeichnen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja: Das ist Franz Popp, zu diesen Zeitpunkt, und Manfred Aichberger, und geschäftsführender Leiter des Bereiches B war zum damaligen Zeitpunkt: Ich weiß nicht, ob es schon Johannes Peham oder noch sein Vorgänger gewesen ist, der kurz darauf in Pension gegangen ist.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sie sind ja in Ihrer Funktion als Leiter des LKA auch gegenüber dem BMI berichtspflichtig. Welche Persönlichkeiten sind da im BMI Ihre Ansprechpartner?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also da gibt es natürlich verschiedene Ebenen. Auf Landesebene ist meine nächste Ansprechstelle der Landespolizeidirektor und dessen Stellvertreter, auf BMI-Ebene gibt es den


    Bundespolizeidirektor und darüber natürlich den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit in der Hierarchie.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das heißt, Takacs und Ruf?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Brigadier, zu den bereits eingangs dargelegten Erstinformationen am Todestag Pilnaceks an Ihre Person und zu den Entscheidungen des 20. Oktobers kommend: Wie und durch wen wurden Sie an diesem Tag erstmals über das Ableben von Sektionschef Pilnacek informiert und welche konkreten Informationen haben Sie dabei erhalten?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Wie ich schon in meinem Eingangsstatement auch kurz ausgeführt habe, war ich zu diesem Zeitpunkt auf einer Dienstreise, auf einer Tagung in Mondsee, und wurde meiner Erinnerung nach so zwischen 9 und 10 Uhr – genauer kann ich das nicht mehr sagen – vom Direktor des Bundeskriminalamtes Andreas Holzer angerufen. Andreas Holzer erkundigte sich dahin gehend, ob ich etwas gehört habe, dass angeblich Christian Pilnacek in Rossatz tot aufgefunden worden sei.


    Ich hatte zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt keine Informationen dahin gehend. Mir war das total unbekannt, auch aufgrund meiner Dienstreise, und ich sagte dem Direktor des Bundeskriminalamtes, dass ich mich selbst auch erst diesbezüglich erkundigen müsste und ihm dann eventuell Bescheid geben kann, ob das tatsächlich den Wahrnehmungen oder der Wahrheit entspricht oder nicht.


    Ich habe dann von Oberösterreich aus mit meinem Stellvertreter telefoniert und habe nachgefragt, ob ihm etwas bekannt ist, dass Christian Pilnacek bei uns in Niederösterreich tot aufgefunden worden sei. Diesem war auch nichts bekannt, er musste sich auch selbst erst bei unserem Dauerdienst erkundigen, der in


    erster Linie die Ansprechstelle für ganz Niederösterreich ist und der am ehesten Informationen darüber haben könnte. Denen war jedoch auch nichts bekannt, und er gab dann den Auftrag, dass sich diese erkundigen sollten, ob es tatsächlich so eine Amtshandlung, so einen Vorfall in Niederösterreich gegeben hat.


    Das ist dann offensichtlich passiert: Ich erhielt dann eine halbe, Dreiviertelstunde später von meinem Stellvertreter Preining den Rückruf, in dem er mir bestätigte, dass mittlerweile nachvollzogen werden konnte, dass Christian Pilnacek tatsächlich in Rossatz am Ufer eines Nebenarms der Donau tot aufgefunden wurde. Das waren meine ersten Informationen dazu.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Brigadier, zu diesem frühen Zeitpunkt, also praktisch Vormittag, Mitte Vormittag des 20.10.: Ist es Ihnen damals zugetragen worden, dass es sich dabei um einen Suizid handelt oder handeln könnte und wurde das auch begründet? Ich gehe davon aus - - Sie haben vorweg ja gesagt, dass Sie mit Sektionschef Pilnacek durch Ihre langjährige Tätigkeit auch persönlich sehr gut bekannt waren, also das heißt, auch persönlich da eine Verbindung bestanden hat, nicht nur beruflich: Haben Sie sich dafür interessiert oder sind Ihnen die Hintergründe des Ablebens zugetragen worden?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also ich möchte zunächst festhalten, dass außerberuflich keine weitere Verbindung zu Christian Pilnacek bestanden hat, das war rein beruflich.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich hätte das vorhin anders verstanden: durch die langjährige Freundschaft. (Auskunftsperson Pfandler: Nein, nein!) – Okay.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich bekam die Information, dass die Amtshandlung gerade im Laufen ist – das war noch zu dem Zeitpunkt, wo die


    Kollegen der PI Mautern die Amtshandlung geführt haben – und dass es zu diesem Zeitpunkt, momentan, keinen Hinweis auf Fremdverschulden gibt. Mehr Informationen hatte ich als erste Information auch noch nicht.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Hatten Sie zu diesem Zeitpunkt schon Informationen darüber erhalten, dass es am Vorabend eine Geisterfahrt des Herrn Pilnacek gegeben hatte?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Soweit ich mich erinnere, beim ersten Anruf oder Rückruf meines Kollegen noch nicht. Das war dann erst später der Fall.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wie haben Sie dann davon erfahren, dass es eine Geisterfahrt gegeben hatte? Über die Medien oder über irgendeine Person aus der Polizei?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, soweit ich mich erinnere, war das dann Thema bei darauffolgenden Gesprächen mit dem Bereich Leib/Leben oder auch meinem Stellvertreter.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Können Sie dem Ausschuss chronologisch darlegen, in welcher Reihenfolge welche Anrufe während Ihrer Rückfahrt stattgefunden haben, mit welchen Personen was wann telefoniert wurde? – Sie haben ja eine sehr umfängliche einleitende Stellungnahme abgegeben, also ich gehe davon aus, dass Sie sich äußerst umfänglich auf diesen Ausschuss vorbereitet haben – der natürlich für niemanden, der hier herkommt, ein Spaziergang ist, aber Fakt ist: Sie scheinen gut vorbereitet, deswegen auch die Frage nach der Chronologie.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich werde mich bemühen, möglichst nichts auszulassen, und meine Erinnerung lässt mich hoffentlich auch nicht im Stich. Wie gesagt, während der Fahrt von Oberösterreich nach Wien telefonierte


    ich mit Landespolizeidirektor Franz Popp, ich weiß aber nicht mehr hundertprozentig, ob ich ihn angerufen habe oder er mich – das kann sich durchaus überschnitten haben. Er war jedenfalls schon vom Sachverhalt, also vom Auffinden von Christian Pilnacek, in Kenntnis.


    Ich bin mir auch jetzt nicht mehr sicher, ob schon bei diesem Anruf das Thema Rüdiger Schender und dessen Erkundigung besprochen wurde oder ob wir nachher noch einmal telefoniert haben und mir Landespolizeidirektor Popp das erst in einem zweiten Gespräch gesagt hat. Das kann ich jetzt nicht mehr hundertprozentig verifizieren.


    Ich bin dann schätzomative so zwischen 13 und 14 Uhr wieder in Sankt Pölten eingetroffen; habe dann vorher noch versucht, Rüdiger Schender meiner Erinnerung nach zu kontaktieren. Das ist mir jedoch nicht gelungen; ich habe um Rückruf ersucht. Der kam dann, wie ich schon auf der Dienststelle gewesen bin. Ich habe dann in weiterer Folge auch die E-Mail an meinen Kollegen Hannes Fellner geschrieben und diesen ersucht, im Bedarfsfall mit Rüdiger Schender Kontakt aufzunehmen.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Die Information durch den Direktor des Bundeskriminalamtes Holzer war vor Ihrer Abfahrt, am Weg, das heißt, dieses Telefonat haben Sie auch geführt, oder?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Da war ich noch am Mondsee bei der Tagung, wie ich mit Andreas Holzer das erste Mal telefoniert habe. Ich weiß jetzt nicht mehr – es könnte sein, dass ich beim zweiten Telefonat, wo ich ihm die Rückmeldung gegeben habe, schon am Weg nach Wien gewesen bin. Das möchte ich jetzt nicht hundertprozentig ausschließen.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Mit Chefinspektor Fellner haben Sie in welcher Art und Weise kommuniziert während der Fahrt? Haben Sie einfach, mehrfach kommuniziert?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich schon während der Fahrt mit Hannes Fellner kommuniziert habe, oder erst, nachdem ich wieder in Sankt Pölten gewesen bin. Danach folgten sicherlich zwei, drei Telefonate in der Art und Weise.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gab es in den Telefonaten, die Vorgesetzte von Ihnen in der Polizeihierarchie betroffen haben, irgendwelche Anordnungen, geäußerte Empfehlungen hinsichtlich der Vorgehensweise aufgrund der Sensibilität des Falles rund um die verstorbene Person?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, überhaupt nicht. Andreas Holzer wollte nur die Bestätigung haben, dass Christian Pilnacek hier bei uns tot aufgefunden wurde und wir die Ermittlungen in weiterer Folge übernommen haben. Das habe ich ihm auch gesagt. Franz Popp als Landespolizeidirektor ist eine Person: Wenn man ihn kennt, dann weiß er, dass er sich in unsere Ermittlungen überhaupt nicht einmischt. Dafür gibt es Spezialisten – das sind wir. Und sonst hat mich niemand kontaktiert.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Im Telefonat mit Ihrem Kollegen und Vorgesetzten Popp ist ja die Kontaktaufnahme von Rechtsanwalt Schender angesprochen worden. Was wurde Ihnen da nach Ihrer Erinnerung konkret kommuniziert?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Wie gesagt, soweit ich mich erinnere, hat mir Franz Popp eben mitgeteilt, dass Rechtsanwalt Schender schon mehrfach versucht hat, Kontakt aufzunehmen, ist dann bis zu ihm durchgedrungen und hat sich auch mehr oder weniger schon etwas echauffiert, dass in den Medien schon über den Tod berichtet wird und vonseiten der Polizei noch keinerlei Angehörigenverständigung erfolgt ist. Das ist aus meiner Sicht nicht unberechtigt, diese Medienberichterstattung hat mich auch selbst gewundert, aber als Polizei müssen wir zuerst andere Umstände abklären, bevor wir


    Angehörige verständigen, und das dauert seine Zeit. Das habe ich Rechtsanwalt Schender dann auch mitgeteilt.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Die Angehörigen, die Sie gerade angesprochen haben – da hat es ja auch einen Bruder beziehungsweise auch ein Kind des Herrn Sektionschef Pilnacek gegeben –, die haben sich ja an diesem Tag auch gemeldet, also von sich aus proaktiv bei der Polizei gemeldet. Das ist aktenkundig. Das heißt, da hat im Vorfeld auch nicht die Polizei von sich aus versucht, diese Angehörigen zu kontaktieren, sondern die haben sich auch von sich aus gemeldet.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Die haben sich laut meinem Informationsstand im Laufe des Tages von sich aus gemeldet. Uns waren auch die Familienverhältnisse – also ob es einen Bruder oder Kinder oder dergleichen von Christian Pilnacek gibt – in der Tiefe nicht bekannt.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Haben Sie von sich aus über die derzeit aufgezählten Telefonate und Kontaktaufnahmen hinaus andere Personen in dieser Causa kontaktiert, die namentlich noch nicht heute hier gefallen sind, hinsichtlich ihrer Nachfragen zum Todesfall, möglicher Dienstanweisungen, die darüber hinaus für sie als notwendig erschienen sind?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Können Sie mir vielleicht einschränken, in welchem Zeitraum, am 23. und 20.?


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Während Ihrer Anreise vom Mondsee zurück.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Nein. (Auskunftsperson Pfandler: Nein!) Nach Rückkehr?


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte die Zeit zu beachten!


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ach so, die Zeit, Verzeihung.

    (Auskunftsperson Pfandler: Auch nein!)


    Ich werde dann später weiterfragen. – Danke.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.


    Herr Birigadier Pfandler, vielen Dank auch von unserer Seite für Ihr Erscheinen und vielen Dank auch einleitend, möchte ich sagen, für Ihr sehr präzises Einleitungsstatement, in dem fast alle Fragen ja tatsächlich beantwortet sind.

    Deshalb werde ich auch zu einigen Wiederholungen kommen, um es halt quasi auch noch einmal fürs Protokoll entsprechend zu dokumentieren.


    Einleitend die Schlüsselfrage: Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen zu unsachlichen Einflussnahmen im Rahmen der Ermittlungshandlungen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, nicht im Geringsten.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Also das will ich auch ausdrücklich noch einmal unterstreichen und werde das auch persönlich immer wieder betonen. Ich möchte aber dann zu einem Themenkomplex kommen, der für uns in den Beratungen immer zentral ist, das ist die Frage der Handysicherstellung.


    Für mich persönlich sehr bemerkenswert: Hier gibt es sehr unterschiedliche Meinungsbilder. Wir haben einen Buchautor, der war der Meinung, es ist Amtsmissbrauch; wir haben die WKStA, die auch der Rechtsmeinung war und ist, dass hier quasi das Handy hätte sichergestellt werden müssen; wir haben einzelne Abgeordnete, die der Meinung sind, das hätte passieren müssen.


    Demgegenüber haben wir verschiedene Staatsanwaltschaften – die StA Krems; ich glaube, auch die StA Wiener Neustadt im Rahmen eines anderen Verfahrens –, die Fach- und Dienstaufsicht, den Weisungsrat, das BMJ, also

    hochrangigste juristische Kreise, die da zu einer ganz gegenteiligen Einschätzung kommen.


    Meine konkrete Frage jetzt - - (Abg. Krainer [SPÖ] – die Hand hebend –: Zur Geschäftsbehandlung!)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Moment, Moment! Jetzt einmal die Frage, dann kann er sich konzentrieren. (Abg. Krainer [SPÖ]: Vor der Antwort!) – Ja, ich habe Sie schon gesehen, die Hand kann wieder nach unten.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Interessant, dass schon eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung kommt, bevor überhaupt die Frage gestellt ist (Abg. Tomaselli [Grüne]: Wenn ein falscher Vorhalt ...!); ich habe ja nur eingeleitet.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Na, es muss keine Frage sein, auf die sich die Geschäftsordnungsmeldung bezieht, aber, Herr Abgeordneter Hanger, Sie sind am Wort, um Ihre Frage ordnungsgemäß, so wie Sie das wollen, zu Ende zu bringen. Dann machen wir die Geschäftsordnungsdebatte, und in der Zwischenzeit hat auch die Auskunftsperson die Möglichkeit, sich ihre Antwort auf Ihre Fragen gut zu überlegen.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Brigadier Pfandler, ich möchte Sie jetzt noch einmal um Ihre persönliche Einordnung dieser nicht ganz unwesentlichen Frage ersuchen, das heißt, Ihre Wahrnehmungen dazu, wie Sie diesen Sachverhalt sehen.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Gut, dann jetzt bitte zur Geschäftsordnung: Abgeordneter Krainer.


    Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das war ein falscher Vorhalt, weil hier von Abgeordnetem Hanger behauptet wurde, dass die WKStA und der Weisungsrat und das BMJ die Frage, ob Amtsmissbrauch vorliegt oder nicht, unterschiedlich bewertet hätten.


    Aus der gestrigen Befragung und aus den Akten geht hervor, dass das nicht der Fall ist, sondern das BMJ genau derselben Ansicht war wie die WKStA, und der Weisungsrat auch der Meinung war, dass die objektive Tatseite des Amtsmissbrauchs erfüllt ist.


    Insofern war das ein falscher Vorhalt, und die Auskunftsperson sollte hier bitte nicht mit falschen Vorhalten konfrontiert werden. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich darf dem entgegnen: Das sehe ich ganz, ganz anders. Wir haben natürlich sehr klar eine Weisungssituation durch die Fach- und Dienstaufsicht, die quasi den ursprünglichen Vorhabensbericht der WKStA inhaltlich sehr stark im Zusammenhang objektive, subjektive Tatseite, innere Tatseite überarbeitet hat.


    Das heißt, da hat es natürlich sehr unterschiedliche rechtliche Auffassungen gegeben, aber klar ist: Die WKStA ist letztlich an die Weisung der Oberbehörde gebunden, und das ist die Situation. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke möchte auch noch zur Geschäftsordnung sprechen. – Bitte schön.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Also Fakt ist, das Einstellungsvorhaben war doppelt in der Oberstaatsanwaltschaft. Die erstzuständige Staatsanwältin hat dabei nichts überarbeitet; der zweite hat überarbeitet. Er hat dabei insbesondere mit Blick auf das, was Beamte über die StPO wissen müssen, bearbeitet, er hat aber nicht gesagt, dass man das Handy nicht sicherstellen kann – im Gegenteil: Auch er hat gestern bejaht, dass so eine Handysicherstellung sehr wohl möglich gewesen wäre.


    Das, was einige Abgeordnete sich hier fragen, ist, ob es im Ermessen der Polizisten nicht sinnvoll gewesen wäre, hier eine Sicherstellung anzuordnen, und auch das wurde vorher falsch vorgehalten, nachdem Herr Kollege Hanger ja auch einige Abgeordnete mit hineingezogen hat. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Im Kern habe ich ausgeführt, dass es hier unterschiedliche Rechtsmeinungen in dieser Frage gibt, und die sind evident.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Gibt es noch weiteren Bedarf dazu? Ich werde mich enthalten, meinen Senf dazuzugeben, weil ich gestern bei dieser Befragung ja dabei war.


    Meine Frage ist jetzt nur: Hat die Auskunftsperson die ursprüngliche Frage an sich jetzt noch parat, oder muss sie Abgeordneter Hanger wiederholen? (Die Auskunftsperson nickt.) Dann bitte ich um die Antwort.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich habe sie noch parat und ich möchte auch darauf antworten.


    Aus meiner Sicht, ja, hat es zu keinem Zeitpunkt den Verdacht auf Fremdverschulden am Todesfall von Christian Pilnacek gegeben.


    Somit, und auf diesen Punkt müssen wir immer wieder zurückkehren, war eine darauf aufbauende Sicherstellung von Beweismitteln, insbesondere des Mobiltelefons, aus kriminalpolizeilicher Sicht rechtlich nicht möglich.


    Und ich möchte schon auch aus der sehr ausführlichen Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien diesbezüglich kurz daraus zitieren, wenn ich darf.


    Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hält dazu fest (aus den Unterlagen vorlesend):

    „Zusammengefasst ist auf Grund der Ergebnisse der erschöpfend geführten Ermittlungen von einem Missbrauch hoheitlicher Befugnisse durch [...]“ – Chefinspektor – „Fellner [...] oder [...]“ – Abteilungsinspektor – „Pöcksteiner weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht auszugehen. Ebenso wenig kann ein nach § 302 StGB relevanter Schädigungsvorsatz der Genannten angenommen werden, sodass das Ermittlungsverfahren nach § 190 StPO einzustellen ist.“


    Weiters noch: „Dazu ist in faktischer Hinsicht auszuführen, dass ein (vom Toten zuletzt gar nicht mitgeführtes) Mobiltelefon zur von einem Arzt (durch Leichenbeschau und in weiterer Folge erforderlichenfalls durch eine Obduktion) vorzunehmenden Klärung der Todesursache idR“ – in der Regel – „keinen Beitrag zu leisten vermag.


    Auch bei einem konkreten Verdacht in Richtung einer“ – möglicherweise –

    „(grob) fahrlässigen Tötung (§§ 80 f StGB) ist die Auswertung eines Mobiltelefons des Verstorbenen oft nicht einmal indiziert, stehen hier doch in erster Linie (Verkehrs)Unfallgeschehen,“ – relevante Kriterien des § 110

    Abs. 2 - - (die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson); Entschuldigung, es geht auf der zweiten Seite weiter – „bisweilen auch ärztliche Kunstfehler in Rede. Selbst zur Klärung einer vorsätzlichen Tötung wird die


    Auswertung eines Mobiltelefons des Opfers etwa dann nicht erforderlich sein, wenn sich die (rechtlich stets relevante) konkrete Verdachtslage auf eine spontane Auseinandersetzung einander unbekannter Personen bezieht.


    Nach aufsichtsbehördlichen Erfahrungen und Wahrnehmungen sind derartige Ermittlungsmaßnahmen – solange Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden nicht vorliegen sowie unter Außerachtlassung der (der StPO fremden) Stellung des Verstorbenen im öffentlichen Leben – unüblich.“


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Aus meiner Sicht ist der Sachverhalt sehr präzise, auch durch die Fach- und Dienstaufsicht, beantwortet worden.


    Eine Frage, die ich mir in dem Zusammenhang stelle, ist allerdings – man kann natürlich, wir leben in einem freien Land, unterschiedliche Rechtsansichten haben, und die WKStA war ja der Meinung, das Handy hätte sichergestellt werden müssen –, und was ich nicht ganz verstehe, ist: Wieso hat die WKStA selber quasi keine Sicherstellungsanordnung gemacht? Es sind einige Verfahren offen gewesen, wo sie das hätten tun sollen. Haben Sie zu dieser Frage Wahrnehmungen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Habe ich, ja. Das ist etwas, was mir auch aufgefallen ist und für mich auch unverständlich ist. Wenige Wochen nach dem Tod Christian Pilnaceks im November hat die WKStA ja das Verfahren eröffnet, wo es um eine mögliche Anstiftung zum Amtsmissbrauch durch ÖVP-Mitarbeiter gegangen ist.


    Es ist, glaube ich, nicht lebensfremd, davon auszugehen, dass auch die WKStA schon zu diesem Zeitpunkt hätte annehmen können, dass Christian Pilnacek nach seiner Suspendierung auch wieder ein Mobiltelefon hat und dieses möglicherweise vorhanden ist. Das ist jedoch nicht passiert.

    Überraschenderweise kam die WKStA erst im April oder Ende März, nach den ersten Medienberichten, auf die Idee, überhaupt nach einem Mobiltelefon zu


    fragen. Wäre das relativ zeitnahe im November passiert, wäre das Mobiltelefon für dieses Verfahren – das im Übrigen ja ein anderes ist als das Ermittlungsverfahren gegen meine Mitarbeiter – mit hoher Wahrscheinlichkeit für diesen Bedarf noch zur Verfügung gestanden. Bei lebensnaher Betrachtung, glaube ich, ist das auch so zu sehen.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Es ist mir dann gestern im Rahmen der Befragung im Zusammenhang mit der WKStA noch ein Detailaspekt aufgefallen: Die gestrige Auskunftsperson, der Herr Kontrollinspektor, hat ja ausgeführt, dass gegen ihn ein Amtsmissbrauchsverfahren läuft. Verschiedenste Personen sind sehr umfangreich einvernommen worden, zum Beispiel auch Frau Wurm und andere, und er hat uns auch erzählt, dass die natürlich immer als Streife unterwegs waren, immer zu zweit – und diese Handyübergabe ist ja zu zweit passiert, mit einem Kollegen. Er hat uns gestern berichtet, dass der weder als Zeuge noch als Beschuldigter noch als Verdächtiger in diesem Verfahren von der WKStA geführt worden ist. – Haben Sie dazu Wahrnehmungen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Dazu habe ich eine Wahrnehmung, weil mich das als Vorgesetzter und Dienststellenleiter auch sehr verwundert und auch gestört hat. Ich denke auch, dass sogar ein Antrag von Kollegen Pöcksteiner oder Fellner für die Vernehmung des zweiten Kollegen, der bei der Übergabe und Übernahme der Gegenstände dabei gewesen ist, eingebracht wurde. Das ist bis zum Abschluss des Verfahrens nicht passiert – für mich eigentlich unverständlich.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das waren einmal meine ersten Fragen in der ersten Runde. Ich gebe gerne weiter und nehme die Zeit mit.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke.


    Ich darf zur gestrigen Auskunftsperson nur eines vielleicht schon präzisieren, weil in der Frage von Ihnen, Kollege Hanger, enthalten war, dass gegen sie ein


    Strafverfahren läuft: Das Verfahren ist mittlerweile eingestellt worden. Also nur: Es war gestern klar; dass das auch im Protokoll steht; nicht, dass jetzt auf einmal ein Eindruck entsteht, es gebe wieder ein aktuelles Strafverfahren gegen eine gestrige Auskunftsperson. – Zumindest mir ist das nicht bekannt, und auch aus dem Ausschuss heraus ist die Kenntnis da, dass das Verfahren gegen die gestrige Auskunftsperson eingestellt ist.


    Als Nächster in der Fragerunde: Herr Abgeordneter Della Rossa.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Guten Morgen, Herr Brigadier! Gleich in medias res: Ich habe noch ein paar Fragen zum 20. Oktober, dem Todestag. – Sie haben das schon ausgeführt: Sie haben es ungefähr zwischen 9 und 10 quasi von Herrn Holzer erfahren. Ich wollte Sie fragen: Ab wann wurde im Prinzip der Fall von Ihnen übernommen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich schätze, dass ich circa 1 Stunde,

    1,5 Stunden später, nachdem ich die Rückmeldung und die Informationen hatte, dass es tatsächlich Christian Pilnacek ist, der hier aufgefunden wurde, den Auftrag erteilt habe, dass die Amtshandlung von uns, sprich vom Landeskriminalamt Niederösterreich, zu übernehmen ist. Das müsste schätzomative halb elf, elf gewesen sein.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Können Sie mir den Grund nennen, warum Ihre Entscheidung, also diese Entscheidung, wer diesen Fall weiter betreut, gefallen ist?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Landeskriminalamt Niederösterreich jede Amtshandlung einer Polizeiinspektion oder eines Bezirkspolizeikommandos in jedem Stadium an sich ziehen kann – das ist die sogenannte Kompetenzkompetenz.


    In diesem Fall habe ich das, wie ich in meinem Eingangsstatement schon erklärt habe, auch aus dem Grund getroffen, weil ich wusste, das ist ein clamoroser Fall, und weil ich wusste: Wenn wir das nicht tun, kommen mit Sicherheit in absehbarer Zeit die Vorwürfe, warum wir eine derartige Amtshandlung gegen eine derartige Person Kollegen oder Kolleginnen einer Polizeiinspektion überlassen.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Sie haben in Ihrem Eingangsstatement auch von clamorosen Fällen gesprochen. Da gibt es also einen Unterschied zwischen einer Person, die in der Öffentlichkeit steht und die das nicht tut. Wäre die Person also nicht in der Öffentlichkeit gestanden, hätten Sie das nicht übernommen, oder hat das auch andere Gründe – dass es vielleicht doch einen Tatbestand gegeben hätte?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es gibt natürlich auch Gründe, wo wir Amtshandlungen übernehmen oder begleiten, wenn es sich um Personen handelt, die nicht in der Öffentlichkeit stehen. Aber: Hätte der gleiche Sachverhalt jetzt den Weinbauern Max Huber aus Rossatz betroffen und nicht Christian Pilnacek, dann hätten wir diese Amtshandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht übernommen.


    Es passiert jedoch sehr häufig, dass uns Kollegen oder Kolleginnen der Basisdienststellen bei Leichen kontaktieren, uns um Rat fragen. Es passiert mitunter, dass wir hinausfahren, uns das anschauen, es mit den Kollegen und Kolleginnen besprechen, dann entweder die Amtshandlung übernehmen oder sie auch kooperativ weiterführen, also als reine Servicedienststelle zur Verfügung stehen.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gut, aber in dem Fall waren Sie nicht reine Servicedienststelle, sondern haben um 11 Uhr entschieden, dass Sie


    das übernehmen. Wie muss ich mir das vorstellen? Sie kontaktieren dann den Oberst und der gibt diese Befehlskette an die Ermittelnden weiter?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, genau. Ich habe meinem Stellvertreter den Auftrag erteilt, dass die Amtshandlung durch den Ermittlungsbereich Leib/Leben – und natürlich in solchen Fällen auch unseren Tatortspezialisten – zu übernehmen ist, und der gibt das dann weiter. Die setzen sich mit den vor Ort tätigen Kollegen und Kolleginnen in Verbindung, teilen ihnen mit, dass wir das übernehmen, besprechen sich mit diesen, tauschen die Informationen bis zur Übergabe aus, damit hier keine Information verloren geht, und führen dann eventuell auch noch mit Unterstützung der ersteinschreitenden Kollegen und Kolleginnen die Amtshandlung weiter.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Können Sie mir ganz kurz die Berichtspflichten der am Ort tätigen Beamten an Sie erklären, also gibt es dann die Kette über den Oberst oder geht das dann auch direkt an Sie? Und können Sie vielleicht auch noch diese Kommunikation – Sie haben das vorhin schon genannt – zwischen Chefinspektor Fellner und Ihnen an diesem Tag noch einmal rekonstruieren?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nachdem ich den Auftrag erteilt hatte, dass die Amtshandlung vom Landeskriminalamt Niederösterreich zu übernehmen ist, wurde ich in weiterer Folge vom Fortgang der Ermittlungen am Laufenden gehalten. Das passierte durch das eine oder andere Telefonat mit Chefinspektor Fellner, weil es natürlich schon für mich von Interesse ist: Was entwickelt sich? Wie läuft die Amtshandlung? Was sind die nächsten weiteren Schritte?


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Jetzt habe ich noch eine Frage zum Telefonat mit Herrn Schender, also dem Anwalt der Witwe: Können Sie noch einmal kurz sagen, wann das Telefonat stattgefunden hat? Sie haben


    versucht, ihn zu erreichen, dann gab es einen Rückruf – habe ich das richtig verstanden?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Die genaue Uhrzeit ist mir jetzt nicht mehr in Erinnerung, ich weiß nur, dass ich am Weg, noch im Auto, erstmals versucht habe, ihn zu erreichen. Das war negativ. Der Rückruf von ihm kam dann, als ich schon im Büro gewesen bin, meiner Erinnerung nach, also das müsste so zwischen 13, 14 Uhr gewesen sein.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Können Sie den Inhalt dieses Telefonats oder dieses Gesprächs kurz wiedergeben?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich hoffe, dass ich mich noch halbwegs daran erinnern kann, aber im Großen und Ganzen zusammengefasst habe ich ihm eben mitgeteilt, dass der Anruf von mir über Ersuchen von Landespolizeidirektor Popp erfolgt ist, weil wir die Dienststelle sind, die die Angelegenheit weiterbearbeiten.


    Er war schon über die groben Umstände in Kenntnis, was sich bis dorthin entwickelt hat, auch aus den Medien, das musste ich ihm nicht noch einmal sagen. Und ich habe ihm gesagt, dass, falls wir etwas brauchen würden, speziell in Richtung Vernehmung – Witwe, Angehörigen – - -, ob er uns diesbezüglich als Ansprechperson zur Verfügung stehen würde oder ob wir das mit der Witwe selbst abwickeln könnten; und soweit ich in Erinnerung habe, hat er ersucht, dass wir das über ihn machen sollten.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gesprächsinhalt war also rein eine etwaige Vernehmung seiner Mandantin, Frau List, und keine weiteren Informationen über Gegenstände oder dergleichen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, das wäre zu diesem Zeitpunkt auch überhaupt noch nicht möglich gewesen, denn da waren die Vernehmungen von


    Polz und Wurm ja noch nicht einmal durchgeführt und wir hatten ja noch keinerlei Kenntnis, was sich 2 oder 3 Stunden später in Bezug auf diese Gegenstände überhaupt entwickeln würde.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gut. Ich möchte einen Vorhalt machen: 052, Seite 25. Das ist das E-Mail von Ihnen an Chefinspektor Fellner, Sie haben das eh selber schon zitiert. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)


    Sie sprechen hier ausnahmslos von einer „Vernehmung“. Wie Sie richtig gesagt haben, konnten Sie ja von den Gegenständen um 15.44 Uhr noch nichts wissen. Ist das korrekt?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Wenn die Systemzeit stimmt, ja.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Was mich verwundert, weil mir aufgefallen ist - - Es gibt das Dokument 1023, Seite 29, das ich Ihnen gerne vorlegen würde. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Da, wo „Vorhalt“ steht, können Sie das ganz kurz lesen? Zu Ihrer Information: Das ist die Vernehmung des Herrn Schender.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Könnten Sie mir die Frage dazu kommunizieren?


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Meine Verwunderung ist, dass in der Einvernahme des Herrn Schender eine Vernehmung der Frau List überhaupt nicht Thema war, sondern dass es da ausschließlich um Gegenstände gegangen wäre. Das ist mir unverständlich. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück, schüttelt den Kopf und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Soweit mir bekannt ist, sagt Rechtsanwalt Schender: soweit er sich erinnern kann. – Soweit meine Erinnerung ist, ist es


    eben um eine mögliche Kontaktaufnahme für eine Befragung oder Vernehmung der Witwe gegangen. Einen anderen Grund kann ich mir nicht vorstellen. Dass es dann vielleicht im Gespräch mit meinem Kollegen Hannes Fellner um die Gegenstände gegangen ist, das ist durchaus machbar, denn die haben ja später miteinander telefoniert.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Ja, also da muss quasi in dieser Zwischenzeit – zeitlich ginge sich das aus, bis 15.30 Uhr wurden die zwei Damen von Chefinspektor Fellner und Pöcksteiner befragt – die Information dagewesen sein, dass es Gegenstände gibt, und damit hat sich das Telefongespräch zwischen Schender und Fellner wahrscheinlich dahin gehend entwickelt, dass es um die Übergabe dieses - - Sehr gut.


    Waren Sie darüber informiert, dass es Gegenstände gab, und wann waren Sie darüber informiert, dass es Gegenstände gab?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also soweit ich mich erinnere, wurde ich von Chefinspektor Fellner vermutlich nach Beendigung der Vernehmungen von Polz und Wurm über die beabsichtigte Übergabe der Gegenstände an die Kriminalpolizei informiert.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Wurden Sie telefonisch informiert?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, selbstverständlich. Persönlich hatten wir keinen Kontakt, weil die Kollegen bis zum Abend in Mautern gewesen sind.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Können Sie mir das noch einmal zeitlich - - Also Sie gehen davon aus, dass es direkt nach der Befragung war, also so zwischen 15.30, 15.45 Uhr?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also ich würde es als zeitlich höchstwahrscheinlich nach der Befragung einstufen. Von der Uhrzeit selbst kann ich das jetzt nicht näher eingrenzen.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Wurde mit Ihnen die Übergabe der Gegenstände an Herrn Schender besprochen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja. Ich gehe davon aus, eben bei diesem Telefonat, wo mir Hannes Fellner mitgeteilt hat, dass die Gegenstände abgeholt wurden oder abgeholt werden; und dass auch dann in weiterer Folge vereinbart wurde, dass diese an die Rechtsvertretung Mag. Schender übergeben werden sollten.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gestern hat Herr Pöcksteiner ausgesagt und hat, weil die Frage war – Frau List hat nicht den gleichen Nachnamen, nicht dieselbe Wohnadresse –, wie zum Beispiel ein Schlüssel hätte übergeben werden können, Sie genannt: dass Sie Frau List aus vorigen Fällen gekannt hätten. Ist das korrekt, und haben Sie dazu geraten, das zu übergeben?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Zur Frage Frau List: Ja, ich kenne sie natürlich als Ehefrau von Christian Pilnacek, zwar nicht unbedingt näher persönlich – wir hatten einmal bei einer Amtshandlung eine Begegnung –, aber ich weiß natürlich in meiner Position, dass sie die Ehefrau von Christian Pilnacek ist.


    Ich habe niemandem etwas geraten. Das hat sich ganz einfach aus der Situation und dem Umstand, dass Rüdiger Schender zu diesem Zeitpunkt auch gerade auf dem Weg von Wien nach Oberösterreich gewesen ist, ergeben, dass diese Übergabe noch an diesem Tag relativ kurzfristig machbar war. Wäre dieser Zufall nicht vorhanden gewesen, wären die Gegenstände wahrscheinlich über das ganze Wochenende oder noch länger bei uns gelegen, bis ein anderer Zeitpunkt oder dergleichen getroffen worden wäre.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Also quasi ein Zufall. Sie haben nicht gesagt: Diese Gegenstände können übergeben werden, ich kenne diese Person! – Das war nie Thema?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also, „ich kenne diese Person“ war natürlich schon Thema. Die Ausfolgung wurde eben vereinbart, weil wir sie als Angehörige gesehen haben, der wir solche Gegenstände aufgrund der Richtlinie auch ausfolgen können.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Ja, aber wie konnten die das gesehen haben, wenn Sie die Person nicht kennen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich habe schon gesagt, dass ich sie kenne.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Chefinspektor Fellner haben Sie das gesagt (Auskunftsperson Pfandler: Ja!), in dem Telefonat?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gut. Dann noch zu Ihrer Begründung, warum das Handy weggegeben werden kann – das war jetzt heute schon öfters Thema. Da gibt es grundsätzlich verschiedene Rechtsansichten. Ich möchte Ihnen das Dokument 0052, Seite 12 vorlegen. Es ist der vorletzte Absatz.


    Das ist die Einvernahme des Chefinspektors Fellner. Da steht: „Ich bin auf jeden Fall davon ausgegangen, dass eine Obduktion angeordnet wird. [...] Durch eine Obduktion kann man [...] eine etwaige Vergiftung feststellen, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Meine kurze Frage dazu: Teilen Sie diese Ansicht? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gibt es ein technisches Problem?


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Aha, dann ist es ein technisches Problem!

    (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)


    Es wird noch mal neu eingespielt, vielleicht klärt es sich dann auf. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Della Rossa, Sie wollten die Einschätzung wissen, weil hier Herr Inspektor Fellner eine Meinung abgegeben hat, und zu dieser Meinung wollten Sie befragen. Sie haben nämlich das Wort Meinung erwähnt: Teilen Sie diese Meinung? (Abg. Della Rossa [SPÖ] – die Hand hebend –: Ja! Außerhalb der Redezeit!) – Bitte, ja. Wir haben jetzt eh schon genug Zeit gehabt.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Ja, also es geht darum, dass Herr Chefinspektor Fellner sagt: „Durch eine Obduktion kann man auch eine etwaige Vergiftung feststellen, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist.“


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das kann eine Obduktion natürlich, ja. Ich bin jetzt - - nicht ganz klar, was die Frage dahinter sein soll.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Na ja, man kann in dem Fall zu diesem Zeitpunkt nicht mit Sicherheit feststellen, an was Pilnacek verstorben ist. Mich interessiert die Rechtsgrundlage, warum Sie das Handy rausgegeben haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also wir kommen hier wieder auf den Punkt zurück: kein Fremdverschulden feststellbar, auch keine Anzeichen einer Vergiftung, somit auch keine Möglichkeit der Sicherstellung eines Handys oder eines anderen Beweismittels. – Ich wiederhole mich hier, aber eine andere Begründung dazu gibt es nicht.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Ich halte fest, dass der Chefinspektor was anderes aussagt und dass die Ärztin die einzige Fachkundige ist, die quasi nicht feststellen kann, an was Herr Pilnacek verstorben ist.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Della Rossa, wenn ich diesen gesamten Absatz hier anschaue: Es ist nun aufgrund der Ergebnisse, die wir bis jetzt schon haben, nicht verpflichtend, eine Obduktion durchzuführen.

    Anordnen tut es die Staatsanwaltschaft. Das heißt, auch im konkreten Fall: Wenn es die Staatsanwaltschaft nicht tut, dann liegt es bei der Staatsanwaltschaft.


    Da ist jetzt eine Meinung drinnen. Herr Inspektor Fellner ist nämlich der Meinung, dass er glaubt, es gehört in jedem Fall obduziert – die Meinung teile ich auch. Es gibt aber auch andere Gründe. Die Rechtslage ist aber derzeit eine andere.


    Und es ist, glaube ich - -, so habe ich nämlich Ihre Frage verstanden, ob Sie derselben Meinung sind. Sie können den Herrn befragen, ob er auch der Meinung ist, dass jede, jeder Tote obduziert gehört, ja oder nein. Nur ändert es momentan nichts an der Rechtslage. Das könnten Sie als Abgeordneter unter Umständen ändern – auf Grundlage der Aufnahme der Expertenmeinung, die Sie einholen.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also wenn Sie mich als Kriminalpolizist fragen: Es wäre natürlich auch für mich sehr von Vorteil, wenn jede Person obduziert werden würde. Das ist halt, wie der Herr Präsident schon gesagt hat, auch eine Ressourcenfrage. Für uns als Kriminalpolizei würden wir das nur begrüßen.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Ich werde in der zweiten Runde noch einmal darauf zurückkommen.


    Was mich jetzt interessiert, ist die Smartwatch. Warum wurde die Smartwatch anders behandelt als das Handy?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Die Smartwatch wurde, nachdem die Leiche sichergestellt und eine Obduktion angeordnet wurde, auf Anordnung der zuständigen StA, genauso wie alle am Körper befindlichen Gegenstände damit sichergestellt.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Sie haben in Ihrem Eingangsstatement gesagt, am 23. November wurde von Ihnen eine Datensicherung der Smartwatch veranlasst.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich habe angeregt, eine solche durchzuführen, weil wir eben wie gesagt ein paar Monate vorher eine Amtshandlung hatten, wo eine Smartwatch uns wirklich sehr, sehr hilfreich gewesen ist.


    Dazu muss man aber sagen, da hat es sich nicht um ein Opfer gehandelt, sondern um einen Tatverdächtigen, dem wir die Tat nachweisen wollten, und das ist uns auch damit gelungen. Also das war jetzt nicht ein Suizidant oder ein Todesopfer aus anderen Umständen, dessen Smartwatch wir hier ausgewertet haben, sondern die eines Tatverdächtigen, wo natürlich ein ganz anderer Maßstab auch angelegt wird.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Ich möchte Ihnen einen Vorhalt machen, Dokument 1021, Seite 182. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Sie kennen natürlich das E-Mail, Sie haben das geschrieben. Es ist für mich einfach unverständlich, darum frage ich nach: Also da kommen Beamte vom BAK zu Ihnen und wollen quasi eine Sicherung und Sie lehnen das ab. Können Sie Ihre Wahrnehmung dazu bitte noch einmal darstellen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Sehr gerne. Ich glaube, wir müssen jetzt nicht auf die Rechtslage, dass nach der BVT-Hausdurchsuchung vom VfGH festgestellt wurde, dass Behörden untereinander mit Amtshilfeersuchen kommunizieren und nicht grundsätzlich mit Sicherstellungsanordnungen - -


    Das heißt aber nicht, dass die Voraussetzungen für ein Amtshilfeersuchen und die darin geäußerten Begehren nicht auch jenen entsprechen müssen, wie sie für eine Sicherstellungsanordnung vorgesehen sind. Ich kann nicht hergehen und mit einem Dreizeiler sagen, wir führen Ermittlungen, nicht einmal, in welchem und zu welchem Akt, und wir hätten jetzt gerne die Daten der Smartwatch. Das wäre zu einfach.


    Meine Aufgabe als Dienststellenleiter ist es auch, Amtshilfeersuchen dahin gehend zu prüfen, ob sie den Voraussetzungen entsprechen. Dieses Amtshilfeersuchen – ich habe selbst in meiner Zeit beim BAK mehrere geschrieben – hätte ich unter keinen Umständen genehmigt und damit irgendwo Kollegen und Kolleginnen hingeschickt, um etwas zu holen. Dass ich damit nicht falsch gelegen bin, zeigt ja das ausführliche und nicht zu kritisierende dann circa ein Monat später kommende Amtshilfeersuchen der WKStA.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Dann möchte ich das Dokument 1167 vorlegen, das ist eben dieses Ersuchen um Amtshilfe gemäß

    § 76 StPO. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Wenn das technisch nicht geht, ist es egal, das ist nicht so wichtig. Wir können die Befragung auch ohne den Vorhalt fortsetzen. Herr Pfandler kennt das eh. Es ist egal, es wäre nur für die anderen Abgeordneten. Wir brauchen es nicht, wir können die Befragung auch ohne den Vorhalt fortsetzen.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das obliegt Ihnen.


    Darf ich vielleicht ersuchen, dass sich jemand von der Technik, nachdem es jetzt das zweite Mal ist, gleich in unmittelbarer Nähe der Auskunftsperson zur Hilfeleistung aufhält. (Abg. Della Rossa [SPÖ]: Zur Geschäftsordnung! – Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Also wenn das technisch so weitergeht, ist die Frage, ob wir kurz unterbrechen sollen, dass der technische Dienst das - - Oder funktioniert es jetzt?


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: An sich war alles von der Parlamentsdirektion – von der Technik – gut eingespielt, es hat nur jetzt in der Umsetzung, die Seite zu finden, ein Problem gegeben. Entweder ist etwas von Ihnen nicht richtig verstanden worden oder was auch immer. Das war nicht das Technische, sondern das war die Kommunikation zwischen Ihnen als Fragesteller und der Auskunftsperson, dass man das nicht gleich gefunden hat.


    Das Dokument ist richtig eingespielt und die Passage müsste jetzt vorliegen. Sie können dazu fragen.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gut. Ich will einfach darauf hinaus: Ich verstehe es nicht. Sie waren selber dort 12 Jahre tätig, und jetzt kommen Ihre Kollegen – das ist ein Dreizeiler, das stimmt schon, aber es ist ein Ersuchen um Amtshilfe – und Sie schicken die wieder weg, es soll besser begründet werden. Sie verstehen, dass ich mich als Laie natürlich frage: Wie kann das sein?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich verstehe, dass Sie sich als Laie fragen. Als Dienststellenleiter ist es für mich total unerheblich, ob ich bei dieser Dienststelle selbst gewesen bin. Wenn das Amtshilfeersuchen nicht den


    Erfordernissen entspricht, und so habe ich es gesehen, dann schicke ich jeden weg; ob der von meiner ehemaligen Dienststelle ist oder von einer anderen, spielt dabei keine Rolle. Da ersuche ich um Verständnis dafür. Ich habe meine Aufgabe wahrzunehmen, und das tue ich.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gut. Dann lege ich Ihnen das Dokument 434, Seite 27, vor – wenn es geht. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde anregen, die Sitzung zu unterbrechen und das zu lösen, weil das Problem scheinbar beständig auftritt.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es lädt noch. Also wir sehen momentan kein technisches Problem, sondern es lädt. Es lädt aber schon sehr lange, daher unterbreche ich jetzt einmal die Sitzung, bis das Dokument eingespielt ist.


    Sitzungs unterb rec hu n g von 10 . 5 8 U hr b i s 1 1 . 03 U hr.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.


    Es ist derzeit ein Dokument von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt eingespielt, über Verlangen von Herrn Abgeordnetem Della Rossa.


    Bitte dazu vielleicht noch eine Seitenzahl, wenn es um etwas geht, und noch die Frage.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Seite 27.


    Runterscrollen bis da in der Überschrift steht: „‚Gelöschte Daten‘ war der Name der Datei:“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Können Sie vielleicht auch erklären, um was für ein Dokument es sich handelt, weil ich glaube, es sind einige Medienvertreter - -


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Ja, das ist eine Auswertung – ich glaube, das ist an Hummel – auf die Einsicht der Daten in die Smartwatch. Und da ist eben verwunderlich, dass eine Woche nachdem die Beamten vom BAK quasi wieder weggeschickt werden, am 24.6. eine Person namens F.1 diese Datei zumindest angesehen hat. Also auch wenn die Datei „Gelöscht[...]“ heißt und er sagt, das ist nicht relevant, aber Einblick wurde genommen, was mich halt verwundert. Ich wollte da um Aufklärung bitten. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich möchte zunächst dazu festhalten, dass ich dieses Dokument nicht kenne. Das ist ja auch erst 2025 entstanden und uns nicht zugänglich. Zu diesem Passus „‚Gelöschte Daten‘“ gibt es eine ganz einfache Erklärung: Die Kollegin, die da angeführt ist, dürfte offensichtlich ein paar Tage später diesen vorbereiteten oder von uns offensichtlich schon vorbereiteten USB-Stick geöffnet haben und dann diese Datei oder den Dateiinhalt nicht ordnungsgemäß geschlossen, sondern den Stick vorher abgezogen haben, und dann bleibt diese Datei darauf stehen. Das ist allerdings keine Datei, die irgendwo extra angelegt wurde, sondern das ist eine Systemdatei, die die forensische Software beim forensischen Sichern der Daten selbstständig angelegt hat.


    1 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit F. anonymisiert.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Das steht eh drunter, dass das nicht gelöschte Daten sind. Aber können Sie sagen: Wer ist Frau F. – haben Sie gesagt – und warum schaut die zu dem Zeitpunkt hinein? Das ist die Frage.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Kollegin F. ist eine Mitarbeiterin im Ermittlungsbereich Leib/Leben und ich nehme an, dass sie noch eine Qualitätskontrolle gemacht hat. Genaueres müsste man sie selbst fragen. Das war auch bis jetzt für mich nicht ein großes Thema.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Qualitätskontrolle: Wie muss ich das verstehen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ob Daten aufgehen, ob eine Sichtung, eine Weiterbearbeitung durch eine andere Dienststelle möglich ist.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gut, dann frage ich Sie ganz direkt: Wussten Sie am 20. Oktober die Todesursache des Herrn Pilnacek?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Da müsste ich Hellseher sein, der ich nicht bin; da würde ich mein Geld woanders verdienen. Also: Nein.


    Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Danke. Ich nehme meine Fragezeit in die nächste Runde mit.

    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident.


    Guten Morgen. Es sind jetzt schon ein paar Themenfelder angerissen worden, ich würde gerne Nachfragen stellen. Ich frage nicht alles doppelt, ich bemühe mich sehr, Fragen nicht doppelt zu stellen, aber nur, um die Dinge klar zu haben.


    Sie wurden informiert von Herrn Holzer?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: BK-Direktor Holzer hat mich angerufen und gefragt, ob es stimmen kann, dass Christian Pilnacek bei uns im Bereich Niederösterreich Rossatz tot aufgefunden worden sei.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Und wieso hat sich genau Herr Holzer bei Ihnen gemeldet?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also diese Frage müssen Sie Herrn Holzer stellen und nicht mir.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat er Ihnen etwas mitgeteilt, was Anlass seines Anrufs ist?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das steht mir auch nicht zu, das zu hinterfragen, warum er mich anruft und wissen will, ob das stimmt. Er ist die fachlich vorgesetzte Dienststelle, zu der es auch Informations- und Berichterstattungspflichten gibt, also steht ihm das jederzeit zu, genauso wie meinem Landespolizeidirektor oder einem Generaldirektor.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, in der Weisungskette ist das Bundeskriminalamt auch oben drüber angesiedelt?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, das stimmt. Das Bundeskriminalamt hat die Fachaufsicht über die einzelnen Ermittlungs- und Assistenzbereiche der Landeskriminalämter.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie sind dann die Informationspflichten in clamorosen Fällen, wie das einer war?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es gibt dazu mehrere Vorschriften, die bekannteste und umfangreichste ist die Berichterstattungsvorschrift, die 2005 novelliert, neu aufgestellt wurde. Da sind die wesentlichsten und wichtigsten Berichterstattungspflichten drinnen, in welchen Fällen sofort zu berichten ist, in


    welchen Fällen möglichst rasch zu berichten ist. Die wurde auch 2018 novelliert, es wurden ein paar Dinge neu aufgenommen, unter anderem auch, dass bei Personen des öffentlichen Lebens, die irgendwo Gegenstand einer Amtshandlung sind, oder bei Amtshandlungen, die von großem medialen Interesse sind oder sein könnten, zu berichten ist.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gibt es in der Justiz ja auch. Wie weit geht das dann nach oben? Also wie laufen diese Informationspflichten in solchen Fällen, wo man eben Berichtspflichten hat?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also das Landeskriminalamt hat die Verpflichtung, der Landespolizeidirektion Niederösterreich zu berichten. Dort werden diese Meldungen dann gesammelt und weitergeleitet an die entsprechenden Stellen – SPOC, Bundeskriminalamt-Lagezentrum und dergleichen –, also das ist nicht nur unsere Aufgabe. Wir sind in der Hierarchie verpflichtet, grundsätzlich der Landespolizeidirektion zu berichten. Wo die das dann weiterleiten, das entzieht sich meiner Kenntnis im Detail.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, Herr Holzer ist dann quasi über der Landespolizeidirektion? Korrigieren Sie mich!


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: In der Fachaufsicht ja.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat sich Herr Holzer zuerst beim Landespolizeidirektor gemeldet, bevor er sich bei Ihnen gemeldet hat?

    Sofern Sie das wissen.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das weiß ich leider nicht. Das müssten Sie die Personen fragen.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und welchen Informationsstand haben Sie damals von Herrn Holzer erhalten?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Wie ich schon gesagt habe, war seine Anfrage, ob es stimmen kann oder den Umständen entspricht, dass Christian Pilnacek bei uns in Niederösterreich im Bereich Rossatz tot aufgefunden worden sein soll. Das war der erste Informationsstand, mehr kann ich mich nicht erinnern.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War die Geisterfahrt ein Thema oder wurde die bei diesem Telefonat bereits angesprochen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein. Soweit ich mich erinnern kann, nein.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben vorhin, wie Sie dazu befragt wurden, dass sich Herr Mag. Schender bei Ihnen gemeldet hat, gemeint, dass Sie durchaus verstanden haben, dass dieser sich beschwert, nachdem seine Mandantin Frau List vor allem aus Medienberichten über das Ableben ihres Ehemannes erfahren hat.


    Können Sie sich erklären, wie es da so früh Medienberichte gab?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Kann ich mir nicht, aber es ist nicht außergewöhnlich, dass natürlich, wenn bei einem Einsatz verschiedene Organisationseinheiten vertreten sind, da irgendwo eine Information abseits der Polizei weitergeht, noch bevor irgendwelche offiziellen Informationen durch Berichterstattungspflichten an die höheren Stellen im BMI oder woanders hingehen.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es ging in diesem Fall nämlich auch sehr, sehr schnell.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Stimmt; hat mich auch gewundert, und ich habe auch keine Freude mit solchen schnellen Medienberichten.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Denken Sie, dass diese schnellen Medienberichte einen Einfluss auf die Ermittlungsarbeit gehabt haben?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, von Medienberichten, egal wie schnell sie sind, lassen wir uns in unserer Ermittlungsarbeit nicht beeinflussen. Da stehen wir drüber.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir haben vorhin schon besprochen, wie Sie am 20. Oktober eingebunden waren. (Die Auskunftsperson nickt.) Was ich noch nicht ganz verstehe, ist: Wie waren Sie dann danach eingebunden?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Was verstehen Sie unter „danach“?

    Können Sie mir das näher definieren?


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ab dem 21. Oktober. Ich glaube, bei der Smartwatch waren Sie dann gewissermaßen eingebunden, aber was waren sonst die Berührungspunkte zu den Ermittlungen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich ließ mir von Zeit zu Zeit berichten, wie der aktuelle Stand der Ermittlungen ist, insbesondere nach den Vernehmungen – es hat dann auch noch die Zeugenvernehmung Wüllenweber gegeben, die erst ein paar Tage danach erfolgt ist –, bis zur Besprechung in Bezug auf die Smartwatch, und dann, Anfang Jänner, mit Erstattung des Abschlussberichtes war die Sache eigentlich auch für mich erledigt.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was heißt, die Sache war für Sie erledigt? Also danach waren Sie nicht mehr laufend informiert oder informiert?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es gab mit Erstattung des Abschlussberichtes auch keinen Grund mehr für weitere Informationen in dieser Angelegenheit. Wir haben dann abgewartet, was vonseiten der


    Staatsanwaltschaft - -, ob noch etwas zurückkommt, ob noch weitere Ermittlungen beauftragt werden oder nicht, aber im Grundsätzlichen war mit dem Abschlussbericht die Angelegenheit für uns erledigt.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Waren in ihrem Telefonat mit Herrn Mag. Schender auch Familienmitglieder Thema, die nicht Frau List sind?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Entschuldigung, ich habe jetzt den Satz nicht komplett verstanden.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In Ihrem Telefonat mit Herrn Mag. Schender, hat er Ihnen da auch berichtet, dass es andere Familienmitglieder neben Frau List gibt?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, ist mir nicht in Erinnerung.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich einen Vorhalt machen, das Dokument Nummer 787. Das ist wieder die Zeugeneinvernahme von Herrn Mag. Schender. Auf Seite 4, der letzte Satz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Hier gibt Herr Mag. Schender an, dass er Sie verständigt hat, dass es eben noch drei leibliche Kinder des Herrn Mag. Pilnacek gibt.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ist mir so im Telefonat nicht mehr in Erinnerung geblieben, kann aber durchaus sein.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War das Mobiltelefon bereits Thema in Ihrem Telefonat mit Herrn Mag. Schender?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, weil wir zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht wussten oder ich noch nicht wusste, dass es ein solches überhaupt gibt.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Wann wussten Sie denn, dass es ein Mobiltelefon gibt?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Soweit ich mich erinnere und schon ausgeführt habe, nach einem Telefonat mit Hannes Fellner nach der Vernehmung von Anna Polz und Karin Wurm, da es ja da erst das erste Mal ein Thema gewesen ist.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Initiative zur Sicherstellung oder quasi zur Abholung des Handys – von wem ging die aus?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: So wie es mir von meinen Kollegen geschildert wurde, eindeutig von Karin Wurm und Anna Polz, und nicht von unseren Mitarbeitern. Sie haben das zur Sprache gebracht.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben was zur Sprache gebracht?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Dass es noch ein Mobiltelefon und persönliche Gegenstände gibt, für die sie, da sie keinen Kontakt zur Familie haben, auch keine weitere Verwendung haben.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wessen Idee war es dann, dass man das der Witwe übergibt?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich denke, das war die Idee der beiden Kollegen. Ich war aber von dieser Idee auch informiert.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und Sie haben das dann quasi nach Besprechung genehmigt?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich brauche es nicht extra zu genehmigen. Ich mische mich in derartige Angelegenheiten grundsätzlich nicht ein. Das sind Routineangelegenheiten, wie man mit Gegenständen von Opfern


    oder Suizidanten oder Todesfällen umgeht. Dazu brauchen sie nicht extra meine Genehmigung, da sind sie frei in ihrer Entscheidung.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie geht man mit diesen Gegenständen um?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es gibt dazu – wie, ich denke, auch Ihnen schon bekannt ist – die Richtlinie über die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau und den Punkt 9, und dort ist definiert, wie man in solchen Fällen mit derartigen Gegenständen umgehen soll. Das ist allerdings eine Richtlinie, die den Großteil der polizeilichen Amtshandlungen abdeckt, aber nicht alle.


    Die polizeiliche Praxis ist eben so, dass es immer wieder Amtshandlungen und Fälle gibt, die nicht in einer Richtlinie abgebildet werden können; aber im Großen und Ganzen steht dort drinnen, wie man mit Gegenständen umzugehen hat.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie geht man in der Praxis mit diesen Gegenständen um?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich sehe das jetzt ein bisschen als Prüfung, ob ich die Bestimmungen der Richtlinie kenne (Abg. Wotschke [NEOS]: Nein!), aber ich nehme auch das an, wenn Sie das wissen wollen. Es gibt da verschiedene Möglichkeiten, aber im Großen und Ganzen kann die Kriminalpolizei oder die Polizei persönliche Gegenstände an Angehörige ausfolgen, sofern nicht Bedenken - -, weil es sich um größere Bargeldbeträge, Testamente oder dergleichen handelt.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Referenzieren Sie die geringfügigen Effekten!


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das ist nirgends dezidiert angeführt, auch der höhere oder niedrigere Geldbetrag. Das ist sicherlich vom Einzelfall abhängig und bewusst so gewählt, dass man hier keinen Betrag hinschreibt, denn dann


    könnten Schuhe, die teuer sind, auch schon bei 2 000 Euro kosten, und dann dürfte ich solche auch nicht mehr ausfolgen, wenn man das in Gedanken weiterspinnt.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber nachdem es da eben gewisse Unklarheiten gibt oder einen gewissen Spielraum gibt, wie Sie richtig ausführen, ist eben die Frage, wie man das in der Praxis handhabt.


    Was gilt also in der Praxis generell als – ich sage einmal mangels besseren Wortes – geringfügig, gerne in Ihren Worten?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Mobiltelefone – insbesondere, wenn sie jetzt nicht mehr neu sind – sind in der gängigen polizeilichen Praxis sicherlich als geringfügig anzusehen, genauso wie andere Gegenstände.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Ich würde einen Vorhalt machen: Dokument Nummer 987, Seite 20. Der relevante Absatz ist auf Seite 20 unten und beginnt mit: „Wie bei Mobiltelefonen handelt es sich daher auch bei Wohnungs- und Autoschlüsseln [...] nicht um geringfügige Effekten“.

    Wenn Sie das mal lesen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Kommt jetzt noch ein konkreter Vorhalt oder soll ich auf die Frage antworten?


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist der Vorhalt. Da steht eben: Das ist die genehmigte Einstellungsbegründung, genehmigt durch die Oberstaatsanwaltschaft, das Justizministerium, auch gesehen von der WKStA, die eben hier, entgegen von dem, was Sie vorhin ausgeführt haben, der Ansicht sind, dass es sich eben nicht um geringfügige Effekten handelt.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das ist die Ausführung der WKStA in der Einstellungsbegründung. Es gibt auch innerhalb des BMI dazu unterschiedliche Zugänge, die ich nicht teile, weil sie praxisfremd sind und von Theoretikern erstellt wurden, und Kollegen oder Kolleginnen, die in der Praxis mit solchen Gegenständen herumgehen oder sie an Angehörige ausfolgen müssen, dabei nicht einbezogen wurden.


    Aber ich möchte bei der Gelegenheit schon auch die Weisung der Oberstaatsanwaltschaft diesbezüglich vorlesen, und zwar schreiben sie hier: Es

    „wird bemerkt, dass [...] unabhängig von einem monetären Wert der in Rede stehenden Gegenstände (einschließlich des gebrauchten Mobiltelefons) auf Grund eines Größenschlusses (zumindest) sehr nahe liegt, diese situationsbezogen unter ‚geringwertig oder vorübergehend leicht ersetzbar‘ zu subsumieren.“


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Auf welcher Seite steht das?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: ON 136, 16. (Abg. Krainer [SPÖ]: Sie müssen es dem Ausschuss vorlegen!)


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und das Dokument? (Abg. Krainer [SPÖ]: Sie müssen das Dokument hier abgeben! Sie können Dokumente vorlegen, aber ...!)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Klärung: Ist das ein Dokument, das uns im Aktenbestand vorliegt? (Abg. Krainer [SPÖ]: Das weiß ich nicht!) Wie es einjournaliert ist (Abg. Krainer [SPÖ]: Das weiß er ja nicht!), das sind natürlich zwei Dinge. Ansonsten würde sich empfehlen, das Dokument selbst vorzulegen, wenn wir es nicht aufgrund der Einjournalisierung im elektronischen System hätten. (Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist wurscht! Er muss es aber vorlegen, auch wenn’s wir

    schon haben! Er kann’s ja nicht wissen, ob wir’s haben oder nicht! Er kann’s gern


    abgeben! Entschuldige! Er soll’s einfach abgeben!) – Wenn Sie das jetzt vielleicht noch kurz erläutern, Herr Verfahrensrichter.


    Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Laut Auskunft der Auskunftsperson handelt es sich um die Weisung über die Einstellung der Oberstaatsanwaltschaft an die WKStA, die ist im Aktenbestand. Wir wissen natürlich nicht, welches Dokument das jetzt ist. (Abg. Krainer [SPÖ] – die Hand hebend –: Zur Geschäftsordnung, Geschäftsbehandlung!)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Und unsere Einjournalisierung - - Wenn es in Papierform vorliegt, wenn es in Papierform da ist, ist es möglich, das den Fraktionen zur Verfügung zu stellen, die technischen Möglichkeiten dafür haben wir – darum würde ich ersuchen, und unterbreche dafür die Sitzung.


    Sitzungs unterb rec hu n g von 11 . 2 7 U hr b i s 1 1 . 28 U hr.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich nehme die Sitzung für eine Geschäftsordnungsdebatte wieder auf. Es dürfen alle daran teilhaben, welche Meinungen hier vollzogen werden. – Herr Abgeordneter Krainer.


    Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist in der Verfahrensordnung klar geregelt, dass natürlich eine Auskunftsperson jederzeit selber Akten vorlegen kann. Wenn er hier aus einem Akt zitiert, dann soll er das bitte vorlegen. Das ist ja vorgesehen. Die Auskunftsperson kann ja nicht wissen, was wir für Akten haben oder nicht; deswegen kann man ihn ja nicht fragen, ob das Teil des Aktenbestandes ist. Wenn er hier aus einem Dokument zitiert, dann soll er das Dokument bitte abgeben, weil das die Verfahrensordnung so vorsieht. Das ist sein Recht, dann soll er es auch tun.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön.


    Wir haben die Ausführungen gehört. Wir haben in der Zwischenzeit die Zeit schon genutzt und haben das Dokument auch gefunden und können es aus unserer Registratur einspielen. Ich darf darum ersuchen und dann können wir das, wo wir jetzt einmal vermeinen, dass es das ist, was gesagt wurde, vergleichen, und dann können wir bei dem Vorhalt von ein und demselben reden.


    Dann die Klassifizierung – dass das alles unter Umständen auch noch gelöst wird, weil die Frage der Medienöffentlichkeit dann interessant ist.


    Ich unterbreche dazu die Sitzung.


    Sitzungs unterb rec hu n g von 11 . 2 9 U hr b i s 1 1 . 41 U hr.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.


    Derzeitiger Stand ist derjenige: Die Auskunftsperson bezieht sich in einer Fragebeantwortung auf ein Aktenstück, das mit einem Wasserzeichen gekennzeichnet ist. Sie hat – abgesehen davon – nicht die Verpflichtung, es vorzulegen. Sie kann daraus vorlesen. Die Bewertung von dem, was die Auskunftsperson hier dann von sich gibt, unterliegt dann der kompletten Würdigung durch die Abgeordneten bis hin – ich theoretisiere – zum Verdacht einer falschen Auskunft hier. Es könnte sich aufschaukeln.


    Es ist nur so, dass dieses Dokument, aus dem die Auskunftsperson, Herr Brigadier Pfandler, vorgetragen hat, auch im Aktenbestand des Untersuchungsausschusses ist. Es ist den Abgeordneten selbst vorbehalten – und das ist ein Muss: wenn der Auskunftsperson etwas vorgehalten wird, muss es ihr eingespielt werden; die Auskunftsperson selbst hat nichts vorzulegen –, es


    besteht die Möglichkeit, dass Abgeordnete, im Wissen, um welches Dokument es sich handelt, das von sich aus machen.


    Ich werde es nicht einspielen. Die Auskunftsperson kann auch mir im Vorsitz keine Ansuchen, Ansinnen, Aufträge, was auch immer erteilen. Dass ich das dann durchführe, dass ich sage: Ihr habt das eh selber, macht das!, wenn ich das landläufig so sage: dazu gibt es auch hier keine Verpflichtung.


    Wir sind jetzt beim Stand der Befragung von Frau Abgeordneter Wotschke. Die Auskunftsperson wollte aus etwas zitieren, aus einem Dokument, das sie nicht vorlegt. – So, in dieser Situation sind wir jetzt.


    Frau Abgeordnete Wotschke wäre am Wort. – Entschuldige! Der Verfahrensanwalt.


    Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper: Die Auskunftsperson hat jetzt bereits aus einem Dokument zitiert, und ich würde ersuchen, dass sie wirklich genau – mit der Geschäftszahl, mit der Stelle, die das erstellt hat – definiert, woraus sie zitiert hat, einfach nur, um hier später keine Diskussionen zu führen, ob das jetzt richtig oder falsch zitiert ist oder was auch immer. Ich würde anregen, dass das jetzt passiert.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also Sie können Aktenzahlen - - (Abg. Wotschke [NEOS]: Aus ...!) – Frau Abgeordnete, bevor Sie an die Reihe kommen, darf er noch fürs Protokoll wiederholen, welche Stelle er ganz konkret meint.

    Dann könnten Sie unter Umständen auch daraus schöpfen.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde nur anbieten, weil ich glaube, ich weiß, welche Stelle es ist, dass ich das Dokument von vorhin noch einmal einspiele und auf Seite 32 gehe.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also ich wäre wirklich gerne der Anregung des Herrn Verfahrensanwaltes gefolgt, dass er tatsächlich das Dokument mit


    Geschäftszahl, Datum, Bezug habender Stelle nennt, sodass wir eine ganz klare, präzise Auskunft diesbezüglich im Protokoll haben. Es wird dann, Frau Abgeordnete Wotschke, mit Ihrer Stelle schon übereinstimmen, aber ich möchte diesem Formalismus, den der Herr Verfahrensanwalt hier aufgezeigt hat, der Ordnung halber nachkommen. – Bitte schön.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Vielen Dank. Sehr gerne. Es ist das ein Dokument im Verfahren der Oberstaatsanwaltschaft Wien zur Zahl

    8 OStA 44/25f. Dieses Dokument trägt links oben die Nummer

    020 017 St 6/24h. Das ist die ON 136 und davon die Seite 16, oben der erste Absatz.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön. Frau Abgeordnete Wotschke, bitte.

    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Außerhalb der Zeit: Ich würde gern zum Dokument zurückgehen, wo ich vorher war, zum Dokument 987, hier zu Seite 32.


    Können Sie, nur um Missverständnissen vorzubeugen, das kurz lesen und mir sagen, ob das dem entspricht, was Sie vorhin zitiert haben? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Ich glaube, es ist der letzte Absatz.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es ist nicht das Dokument, das ich vorliegen habe, aber es ist der Absatz mit dem Inhalt. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):

    Danke für die Klarstellung.


    Jetzt bin ich bei der Geschäftsordnung und bei dem Punkt, den ich ganz in der Früh angesprochen habe, nämlich: Wir hatten gestern, ich glaube, bei Herrn Pöcksteiner, ebenso die Frage nach der Frage der Effekten und der Wertigkeit der Effekten. Da habe ich darauf verwiesen, dass es eben hier von der OStA und dem BMJ sehr wohl nicht als geringwertig gesehen wird. Daraufhin war die Antwort des Herrn Pöcksteiner nach einer Beratung mit der Vertrauensperson genau dieselbe wie hier, nämlich der Verweis auf Seite 32 und hier eben der Blick auf den Größenschluss und die subjektive Tatseite.


    Das heißt, wir haben jetzt eins zu eins dieselbe Antwort erhalten, wie wir sie gestern auf eine ähnliche Frage erhalten haben, mit derselben Vertrauensperson, die wiederum hier mitgelesen hat und scheinbar auch im Dokument gezeigt hat, wo es hingehen soll beziehungsweise diesmal das Dokument selber mithatte.


    Dass die Vertrauensperson hier offenkundig die Antworten vorgibt, sehe ich sehr, sehr kritisch, und da würde ich jetzt darum bitten, dass ich eine Präzisierung dazu erhalte, was die Rolle der Vertrauensperson ist.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das wurde bereits auch eingangs vom Herrn Verfahrensrichter entsprechend vorgetragen. Die Beeinflussung der Aussage – und noch dazu vielleicht eine wahrheitswidrige – ist untersagt.


    Beratung oder Ähnliches: Auch im Vorfeld sind Beratungen zulässig.


    Es geht um die Beeinflussung. Wenn Sie der Meinung sind, dass hier die Beeinflussung stattgefunden hat, sieht die Verfahrensordnung eine einzige Möglichkeit vor, nämlich dass ein Antrag gestellt wird, die Vertrauensperson von den Beratungen hier im Ausschuss auszuschließen. Das ist alles, was an Möglichkeiten hier zur Verfügung steht.


    Wenn Sie sagen, es könnte sein oder sonst was: Ich verstehe Ihre Gedankengänge, alles, aber wir haben in der Verfahrensordnung nur eine Möglichkeit, und das würde den Ausschluss bedeuten, der auf Antrag zu erfolgen hat. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


    Abgeordneter Hanger.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich habe in dieser Situation natürlich eine ganz gegensätzliche Meinung. Ich glaube, es ist sogar wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir hier verschiedene Rechtsgrundlagen diskutieren. Wir haben das ja mehrfach, dass es hier unterschiedliche Rechtsansichten zu verschiedenen Sachverhalten gibt.


    Naheliegenderweise, wenn gerade dieses Thema der geringfügigen Effekten diskutiert wird, bringt man alle Rechtsansichten in die Diskussion ein. Also aus meiner Sicht ist das der normalste Vorgang, der da stattfindet. Da beeinflusst man doch nicht eine Auskunftsperson, sondern man bringt die Rechtsmeinung ein, die in dem Fall halt die Oberstaatsanwaltschaft gemacht hat, man zitiert.


    Also es ist schon etwas eigenartig. Zumindest in meiner Wahrnehmung sehe ich da weit und breit keine Beeinflussung.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? (Abg. Darmann [FPÖ] hebt die Hand.) – Abgeordneter Darmann.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte es vielleicht so formulieren: Auch wenn ich Jurist bin, bin ich trotzdem hier in diesem Untersuchungsausschuss einer von einer Vielzahl von Abgeordneten, die hier einen Kontrollauftrag haben und sich ihre eigenständige Meinung bilden, aber wesentlich für uns ist wohl die Überzeugung des Vorsitzes und des Verfahrensrichters in diesem Fall. Deswegen ersuche ich noch einmal


    den Verfahrensrichter um eine Klarstellung hinsichtlich des aufgeworfenen Vorwurfes, der wir auch zu folgen haben, ob es uns, ob es dem einen oder anderen dann gefällt oder nicht. – Danke schön.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Verfahrensrichter.


    Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Also ich habe im Unterschied zu Ihnen nicht die Möglichkeit, direkte Beobachtungen der Vertrauensperson und der Auskunftsperson zu machen. Es gibt, wie der Herr Präsident gesagt hat, nur eine einzige Möglichkeit. Man kann die Vertrauensperson auch nicht abmahnen oder in irgendeiner Form auffordern, sich anders zu verhalten, sondern es gibt nur die Möglichkeit des Ausschlusses über Antrag eines Abgeordneten.


    Ich sehe jetzt die Situation. Wir hatten die Vertrauensperson ja schon mehrmals hier in den Sitzungen an der Seite von Auskunftspersonen. Es ist jetzt nichts, was sozusagen in meiner Ingerenz liegt, solche Anträge zu stellen beziehungsweise darüber zu befinden, aber meiner Einschätzung nach ist das beim derzeitigen Stand der Dinge noch kein solches Verhalten, das einen Ausschluss rechtfertigen würde. An die daraus folgenden Konsequenzen will ich jetzt noch gar nicht denken.


    Also wie gesagt: Ohne jetzt diese Beobachtungen zu haben, die Sie aus Ihrer Position haben, würde ich meinen, dass es bisher mit Frau Mag. Poppenwimmer relativ reibungslos gegangen ist. Es ist jetzt zu, ja, einzelnen Beobachtungen gekommen, aber meiner Meinung nach reicht das nicht aus, um eine Vertrauensperson, die doch eine gewichtige Stellung für eine Auskunftsperson hat, auszuschließen oder auch nur darüber abzustimmen, dass sie ausgeschlossen wird. Das ist jetzt meine Position.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Darmann, zur Geschäftsbehandlung.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht für alle herinnen, Herr Verfahrensrichter, noch eine von mir erbetene Klarstellung. Es geht ja im Wesentlichen bei einer Vertrauensperson darum, dass eine Auskunftsperson sich, in der Situation verfangen, gegebenenfalls an die Vertrauensperson wenden kann, wenn sie den Bedarf dafür sieht.


    Fürs Protokoll: Sie nicken. Vielleicht können Sie das danach auch verbal ausführen.


    Nicht unbedingt oder erst recht nicht ist aber vorgesehen, dass die Vertrauensperson von sich aus in die Beantwortung der Befragung eingreift. Das ist schon klargestellt. Also die Vertrauensperson hat nicht in die Befragung einzugreifen beziehungsweise – überspitzt formuliert – der Auskunftsperson einen Rempler zu geben: Da hältst du den Mund!, sondern darf sich dann einbringen, wenn die Auskunftsperson sich an die Vertrauensperson wendet, und ansonsten direkt mit Ihnen oder mit dem Verfahrensanwalt kommunizieren.


    Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Wie gesagt: Ich habe diese Beobachtungen nicht gemacht. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Beobachtungen richtig wiedergegeben - -


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht: Das ist nicht vorgefallen, ja. Ich habe es nur in anderen Untersuchungsausschüssen schon gesehen. Also es gibt schon solche Vertrauenspersonen, die die eigenen Auskunftspersonen aus der Beantwortung rausreißen, bevor sie was Falsches sagen.


    Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Nein, Sie haben vollkommen recht. Es steht zwar nicht im Gesetz, ist aber parlamentarische Praxis, dass man einer Vertrauensperson, wenn sie sich sozusagen mehrfach von sich aus an die Auskunftsperson wendet, mitteilt, dass das unzulässig ist, weil


    dann der Verdacht der Einflussnahme auf eine Aussage der Auskunftsperson besteht.


    Ich kann Ihnen nur einen Fall aus einem anderen Untersuchungsausschuss erzählen, wo es genauso war und nach Beratung mit der Vertrauensperson dann die Auskunftsperson dreimal hintereinander gesagt hat: Ich kann mich nicht erinnern! – Das führte dann zu einem Ausschluss der Vertrauensperson.


    Wenn diese Beobachtungen mehrfach gemacht werden, dann, würde ich meinen – weil es ja eine Kannbestimmung ist; es muss ja nicht gewiss sein, dass eine Beeinflussung erfolgt ist; es reicht ja die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas vorgelegen ist –, liegt allenfalls wirklich ein solcher Sachverhalt vor.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Der Herr Verfahrensanwalt, bitte.


    Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper: Aus meiner Sicht: Wenn man sich die Gesetzesstelle durchliest, geht es darum, dass die Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst wird. Das liegt im konkreten Fall meiner Meinung nach nicht vor.


    Es wurde eine Frage gestellt, es wurde eine Antwort darauf gegeben, und diese Antwort bestand aus einem Zitat aus einem ihm vorliegenden Dokument.

    Woraus sich hier die Beeinflussung ergeben soll, ist mir im konkreten Fall nicht nachvollziehbar. Wenn die Damen und Herren hier allerdings irgendwelche Anhaltspunkte oder konkrete Vorhalte machen können, können wir darüber noch einmal nachdenken. So ist es meiner Ansicht nach zu wenig.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich darf das doch insoweit ergänzen, als sich der Verdacht unter Abgeordneten ergeben hat, dass es aufgrund einer ähnlich gelagerten Befragung mit der Vertrauensperson, mit denselben Aktenbestandteilen oder so, die zeitlich relativ nahe ist, unter Umständen bei der Vorbereitung auf den heutigen Ausschuss Absprachen oder sonst etwas


    gegeben hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)


    Eine Vorbereitung auf diesen Ausschuss ist etwas, das absolut zulässig ist. Jetzt ist die Frage, ob so etwas passiert und ob Sie auch Anhaltspunkte dafür haben, dass im Zuge dieser Beratung mit Akten oder sonst irgendwas eben derartig vorbereitet wurde, dass eine unbeeinflusste Antwort hier nicht stattfindet.


    Wenn, ist das aber nicht im Ausschuss passiert. Es geht darum, ob die Auskunftsperson bei einer Aussage im Ausschuss beeinflusst wird. Das ist es, das ist der Stand, der derzeit da ist, das ist die absolute Verfahrensordnung.


    Wenn jemand glaubt, dass das jetzt hier übertrieben oder in sonst irgendeiner Form passiert ist, dann gibt es die einzige Möglichkeit, dass Sie den Antrag auf Ausschluss der Vertrauensperson stellen, mit den allfälligen Konsequenzen, die eintreten würden, wenn die Vertrauensperson ausgeschlossen ist, weil es natürlich ein Recht der Auskunftsperson ist, eine Vertrauensperson an ihrer Seite zu haben.


    Ich sehe keine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Der Herr Verfahrensanwalt, bitte.

    Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper: Eine Vorbereitung auf eine Aussage ist ja grundsätzlich nichts, das verwerflich wäre. Die Frage, die sich mir stellt oder mir stellen würde, ist, woher dieses Dokument kommt, aus dem die Auskunftsperson zitiert hat. Ist das ein Dokument, das ihr zur Verfügung gestellt wurde und zu dem ihr gesagt wurde: Okay, du musst das oder was auch immer jetzt machen!?


    Vielleicht könnte man aber die Auskunftsperson einfach nur fragen, wo sie das Dokument herhat, und damit hätten wir dann möglicherweise diesen fahlen Beigeschmack, der hier jetzt aufgekommen ist, beseitigt.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Jetzt formal: Die Anregung des Herrn Verfahrensanwalts ist, dass die Ankunftsperson sagt, woher es ist, ohne dass sie es hergibt? Ja? – Bitte schön.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, sehr gerne. Danke, Herr Präsident.


    Das Dokument ist mir schon lange bekannt und stammt aus unserem Medienverfahren, das ich und andere Kollegen gegen „Zackzack“ und Peter Pilz geführt haben. Also das ist jetzt nicht etwas, das ich erst gestern oder jetzt gesehen habe. Das ist mir schon sehr gut bekannt, und deswegen ist es auch nicht jetzt entstanden, sondern ich kenne das schon seit Monaten.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich möchte nur zusammenfassen: Die Auskunftsperson hat ein Gerichtsverfahren geführt, war Partei eines Gerichtsverfahrens, und das stammt aus ihrem ihr als Partei zur Verfügung stehenden Gerichtsakt.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das ist richtig.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In Zusammenschau mit der gestrigen Befragung haben sich meine Bedenken ergeben, nicht jetzt direkt wegen Ihrer Antwort.


    Könnten Sie mir das Ganze aber erklären? Also Sie haben jetzt, ich glaube, soweit ich mich erinnere – das Ganze ist jetzt etwas länger her – - - Meine Frage war – Vorhalt eben –, was als geringfügiger Effekt gesehen wird, was nicht – das Mobiltelefon: oben stand, eben nicht. Was ist jetzt die Relevanz von dem, was Sie vorgelesen haben?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Die Relevanz von dem, was ich vorgelesen habe: dass es sich hier aufgrund der Weisung auf den monetären Wert bezieht, und der war in dem Fall sehr gering. Ein monetärer Wert von einem USB-Datenstick kann auch einige wenige Euros betragen, die darauf befindlichen Daten, die mir nicht bekannt sind, vielleicht einen viel höheren Verkehrswert. Also wenn das so wäre, dann dürften wir USB-Sticks oder andere Dinge auch nicht ausfolgen.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hier steht: „unabhängig von einem monetären Wert“.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, unabhängig davon. Aber hier steht, dass in dem Fall von keinem höheren monetären Wert auszugehen war.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und der § 113 StPO, was regelt der? Also worum geht es in dem Absatz?


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, wir haben jetzt ein Dokument hier in unsere Verhandlungen nicht eingeführt. Wenn Sie jetzt, Frau Abgeordnete, selbst aus vielleicht dem identen Dokument zitieren, ich weiß es nicht, aber wenn Sie eines vorlegen, müssen Sie es nicht nur der Auskunftsperson, sondern uns allen vorlegen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es ist direkt vor Ihnen auf Ihrem Bildschirm, auf Seite 32, wo Sie hoffentlich noch sind.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es ist der Passus, von dem die Auskunftsperson bestätigt hat, dass er auch in ihrem Dokument drinnen war.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Und welche Stelle?


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es ist der letzte Absatz. Die Auskunftsperson kennt das Dokument nach eigener Aussage schon länger aus dem Medienverfahren, deswegen frage ich nach. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde bitten, die Frage zu wiederholen, dahin gehend, weil ich das so verstanden habe, dass quasi gefragt wird, was § 113 StPO besagt. Jetzt ganz ehrlich, wir sind nicht an der juristischen Fakultät und wir prüfen niemanden ab, sondern wir fragen nach Wahrnehmungen zu Sachverhalten, und da würde ich schon bitten, dass wir dazu wieder zurückkehren.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete, ich gebe da ein bisschen recht. Sie haben gefragt: Was steht in Paragraf sowieso drinnen? Also wenn Sie sagen, das bezieht sich jetzt alles auf den Vorhalt dieses einen Absatzes, wo § 113 StPO zitiert ist, dann kann er damit wahrscheinlich auch was anfangen. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)


    Bitte, Frau Abgeordnete, zur Geschäftsordnung.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Von der Auskunftsperson wurde gerade ein Absatz verlesen, der beginnt: „Mit Blick auf die [...] nach § 113 Abs 1 [...] erster Satz StPO relevanten Kriterien“. Ich gehe davon aus, wenn die Auskunftsperson das vorlegt und vorliest, dass sie weiß, um was es hier geht. Ich würde gerne wissen, um was es hier geht, dementsprechend frage ich. Dieser Absatz ist ohne eine Einordnung des § 113 StPO nicht zu lesen. (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt-


    Stellvertreter. – Der Verfahrensanwalt-Stellvertreter wendet sich an Vorsitzenden und Verfahrensrichterin-Stellvertreter.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete, ich höre hier gerade den Vorwurf – unter Anführungszeichen –, dass es ein falscher Vorhalt wäre, weil er den § 113 nicht vorgelesen hat. Er hat diesen Satz auch nicht vorgelesen. Auf diesen Satz hat er sich auch nicht - - Sie sind jetzt im Dokument, aus dem zuerst zitiert wurde, bei einer anderen Passage, die Sie nämlich auch vorgelegt haben, über - -


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, es ist dieselbe Passage, aber der vollständige Satz. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Der Verfahrensanwalt- Stellvertreter wendet sich an Vorsitzenden und Verfahrensrichterin-Stellvertreter.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, bitte.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Da ist kein Punkt dazwischen. Dementsprechend ist es mir auch wichtig, das vorzulegen.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Er hat ihn nicht vorgelesen.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Er hat nicht den ganzen Satz - - Korrigieren Sie mich: Ich glaube, er hat nicht – die Vertrauensperson nickt –, er hat nicht den gesamten Satz vorgelesen. Um zu verstehen, was gesagt wird, ist es durchaus relevant, den ganzen Satz zu lesen, denn am Anfang des Satzes wird eingeordnet: „Mit Blick auf [...] § 113“.

    Dementsprechend frage ich hier nach.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, dann fragen Sie ohne Anrechnung auf die Redezeit noch einmal nach.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Auf was bezieht sich die Ausführung, die Sie vorhin vorgelesen haben? Und wenn Sie es nicht wissen, sagen Sie es. Das ist in Ordnung, aber ich würde gerne testen, was Ihre Antwort heißt. (Abg. Hanger [ÖVP]: Testen!) Ich würde es gerne verstehen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also „testen“ ist jetzt vielleicht das falsche Wort dafür. Wir sind nicht auf einem Teststand oder so. Wie gesagt, wir können etwas überprüfen.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ob sie meinem Verständnis entspricht, einen Gegencheck machen.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Sehr schön! (Abg. Krainer [SPÖ]: Testen ist Jugendsprache!)


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (erheitert): Das ist nicht Jugendsprache, es war einfach unsauber formuliert, aber - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Testen ist Jugendsprache! – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Vorsitzender und Verfahrensrichterin- Stellvertreter beraten sich.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Brigadier.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also im § 113 geht es um die Sicherstellung von geringwertigen oder leicht ersetzbaren Gegenständen, die aber hier auch nicht näher definiert sind, und in der Richtlinie geht es um geringfügige Gegenstände. Und es ist überhaupt noch nicht ausjudiziert, von welchem Betrag oder von welchem Wert wir hier ausgehen sollten; und so verstehe ich ihn.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Das ist jetzt keine Frage, nur insgesamt die Einordnung, weil mich einfach stört, wenn man hier quasi Sätze aus einem Dokument, das sehr lang ist, halb vorliest. Einen Absatz weiter unten ist ausgeführt: „Selbst wenn man das Mobiltelefon [...] als [...] sichergestellt ansehen wollte“, Punkt, Punkt, Punkt; und dann geht es um die subjektive Tatseite. Das hier ist nicht die Einschätzung der OStA, des BMJ oder auch der WKStA zum tatsächlichen - -, zur Geringfügigkeit, sondern das ist die subjektive Tatsache: Was kann man irgendwie noch annehmen? Und bei § 113 geht es eben um die Sicherstellung von sich aus, also was der Polizist von sich aus sicherstellen dürfte. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson und an den Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)


    Das gesagt habend, würde ich gerne Thema wechseln und zu Seite 9 in diesem Dokument gehen. Der erste Absatz ist der relevante. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Sie haben gemeint, Sie wurden nach der Zeugeneinvernahme von Anna Polz und Karin Wurm verständigt, dass es eben dieses Handy gibt und dass man das übergeben will. Meine Frage dazu: War dieses Handy für Sie zu dem Zeitpunkt ein potenzielles Beweismittel?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Meine Frage: Was ist ein potenzielles Beweismittel? Ich kenne nur: Es ist entweder ein Beweismittel, oder es ist keines. Der Begriff potenziell existiert in der Strafprozessordnung nicht. Aber für mich war es kein Beweismittel.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Potenzielles Beweismittel, weil das hier eben steht, im ersten Absatz, die Überarbeitung der Oberstaatsanwaltschaft, wo die Oberstaatsanwaltschaft eben feststellt:

    „(potentielles) Beweismittel“.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, aber es gibt nirgendwo eine Erklärung, was ein potenzielles Beweismittel ist.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt aber dann in der Frage: Beweismittel oder kein Beweismittel?, wäre es einfach kein Beweismittel gewesen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es wurde ja eine Obduktion angeordnet. Wann haben Sie von der Obduktion oder von der Anordnung erfahren?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich denke, das müsste bei einem der Telefonate beziehungsweise aus einer E-Mail, die mir Kollege Fellner auf meine E-Mail in Bezug auf die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsvertreter der Witwe geantwortet hat - - Da, glaube ich, hat er hineingeschrieben, dass die Obduktion angeordnet wurde, vor Kurzem.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War das dann vor der Übergabe des Handys oder danach?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das müsste vor der Übergabe des Handys gewesen sein.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wenn eine Obduktion angeordnet wird, wieso schließen Sie dann gleichzeitig den Beweiswert oder die Beweisrelevanz des Handys komplett aus?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Die Obduktion wurde durchgeführt, um die Todesursache festzustellen oder ein Fremdverschulden auszuschließen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, dass ich da jetzt Beweismittel sicherstellen kann, wenn ich keinen Verdacht auf Fremdverschulden habe. Wir


    kommen hier wieder zurück an den Anfang: kein Verdacht auf Fremdverschulden, keine Sicherstellung von Beweismitteln. Daran ändert die Obduktion auch zu diesem Zeitpunkt nichts.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also der Anfangsverdacht.


    Wieso wurden dann Zeugeneinvernahmen durchgeführt – nämlich nicht Erkundigungen, sondern formelle Zeugeneinvernahmen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also für eine umfassende Erhebung ist es für die Kriminalpolizei und auch für den umfassenden Aktenlauf sicher von Bedeutung und von der Verhältnismäßigkeit her auch sinnvoller, wenn man Zeugen nicht nur befragt und deren Auskünfte oder deren Anregungen in einem Aktenvermerk verschriftlicht, weil dann immer wieder im Raum stehen bleibt: Das habe ich anders gesagt, das wurde anders aufgenommen, das ist nicht das, was ich gesagt habe! – Also halte ich hier eine Zeugenvernehmung für sinnvoller als eine Erkundigung und einen Amtsvermerk darüber.


    Im Übrigen war eine Zeugenvernehmung hier sicherlich sinnvoller und auch schon angebracht, weil ein Ermittlungsverfahren bestanden hat und ich hier sowieso nach § 100 berichten musste und nicht mehr § 100 Abs. 3a.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber eine umfassende Erhebung wofür, wenn es keinen Anfangsverdacht gab?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es werden ja trotzdem einige Erhebungen durchzuführen sein, wie es in solchen Fällen ganz einfach üblich ist, und dazu gehören auch logischerweise Befragungen und Vernehmungen, auch wenn sich dadurch im Optimalfall erhärtet, dass es keinen weiteren Verdacht, Anfangsverdacht oder Beteiligung anderer Personen gibt.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die

    Oberstaatsanwaltschaft hat eben „(potentielles) Beweismittel“ geschrieben. Jetzt


    bin ich bei Ihnen, Beweismittel oder kein Beweismittel, „potentiell“ ist da etwas sehr schwammig, ich vermute aber, dass es darum ging, dass man zu dem Zeitpunkt ja das Obduktionsergebnis nicht kannte. Das heißt, was ich mich jetzt ein wenig frage: In dem Fall, wo man ein Obduktionsergebnis hat, das ein Fremdverschulden eben nicht ausschließt, was hätte man dann gemacht? Hätte man das Handy noch sichergestellt?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das hätte die Staatsanwaltschaft zu entscheiden gehabt.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wenn die Staatsanwaltschaft entschieden hätte, man will es noch sicherstellen, was dann?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das ist jetzt eine Etwas-wäre-wenn- Frage. Das ist im Endeffekt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist tatsächlich eine Was-wäre-wenn-Frage, weil Frau List ja angibt, dass sie das Handy in ihrem Krankenstand zerstört hat, der eben am Tag des Ablebens begonnen und im Jänner des nächsten Jahres geendet hat. Das heißt, dieses Mobiltelefon hätte es dann potenziell gar nicht mehr gegeben, und man hätte es auch nicht mehr sicherstellen können. (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt- Stellvertreter. – Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Abgeordneter Hanger zur Geschäftsordnung.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.


    Aus meiner Sicht ein falscher Vorhalt, das muss man klären.


    Soweit ich Aktenkenntnis habe, wäre sich das zeitlich jedenfalls ausgegangen, dass nach Vorlage der Obduktionsergebnisse das Handy noch sichergestellt hätte werden können.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es gibt dazu im Akt durchaus auch Hinweise, dass das nicht sofort zerstört worden wäre. Wir haben aber, um diese Frage zweifelsfrei zu klären, die Möglichkeit, das am Nachmittag zu befragen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja, oder ich mache einen Vorhalt, nämlich die Zeugeneinvernahme von Frau List, Dokument Nummer 48, Seite 447. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)


    Hier relevant eben in der Mitte ab „Richter: In Ihrer Vernehmung haben Sie auch

    gesagt, dass Sie dieses Handy dann vernichtet haben, das stimmt so?


    Zeugin: Noch während meines Krankenstandes, ich bin am 2.1.“ – 2. Jänner –

    „[...] wieder ins Büro gegangen.


    Richter: Also zwischen dem 20. Oktober 2023 und dem 1. Jänner 2024?


    Zeugin: Ja.“ (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)


    Haben Sie es gelesen? Dann würde ich die Frage formulieren. (Die Auskunftsperson macht eine abwehrende Geste. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Tomaselli [Grüne]: Es kommt ja aus dem Medienverfahren! Dort hatte er ja Zugang zu ..., das muss er ja kennen!)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: So. Bitte die Frage.


    Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vor diesem Hintergrund habe ich mich einfach gefragt: Wieso hat man für die Herausgabe des Handys nicht das Obduktionsergebnis abgewartet?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Frau Abgeordnete, wenn Sie mir eine Rechtsgrundlage nennen können, die dies rechtfertigt, dann bin ich Ihnen sehr dankbar darüber. Ein Handy auf die Seite legen, bis ein Obduktionsergebnis vorhanden ist, das kenne ich nicht. Sie sind die gesetzgebende Körperschaft, wenn Sie sowas für notwendig halten oder erachten, dann bitte, machen Sie ein entsprechendes Gesetz, damit das möglich ist. Wir werden uns nicht dagegen wehren, in solchen Fällen.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön. (Abg. Wotschke [NEOS]: Nächste Runde!) – In die nächste Runde.


    Frau Abgeordnete Tomaselli.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön.


    Herr Pfandler, waren Sie eigentlich vor oder nach der Ausfolgung des Mobiltelefons an Mag. Schender informiert?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich war über die Ausfolgung oder die beabsichtigte Ausfolgung vorher informiert.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie sagen, Sie waren vorher informiert. Von wem?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Von Hannes Fellner, mit dem ich telefoniert habe: dass die Ausfolgung beabsichtigt ist.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde ich gerne Dokument 52, Seite 255 vorlegen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Das ist Ihre Aussage vor Gericht, und hier sagen Sie auf Befragung durch den Richter: „Natürlich, aber ich bin der Dienstvorgesetzte und ich lasse mir natürlich darüber berichten.“


    Der Richter fragt Sie: „Aber im Nachhinein?“ Sie sagen: „Ja.“


    „Richter: Vorher hat er Sie nicht danach gefragt, ob er das Handy ausfolgen darf und Sie waren da nicht darin involviert, wenn ich das richtig verstanden habe?“ Und Sie sagen: „Nein.“ – Das ist jetzt aber ein Widerspruch.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Damit ist aus meiner Sicht gemeint, ob er mich gefragt hat, ob er das Handy ausfolgen darf – und nicht grundsätzlich darüber, dass das passiert. Also für mich ist das kein Widerspruch.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist für mich sehr wohl ein Widerspruch. (Abg. Hanger [ÖVP]: Nein!)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, gut.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe Sie ja vorhin gefragt, ob Sie informiert waren, und der Richter fragt Sie hier auch, ob Sie über die Ausfolgung informiert waren: Hier sagen Sie: im Nachhinein, und vorhin sagen Sie: im Vorhinein.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es war mit Sicherheit ein Thema, dass das Handy und die anderen Gegenstände ausgefolgt werden. Ob wir jetzt konkret davor oder auch danach noch einmal darüber gesprochen haben, das ist mir jetzt so nicht mehr in Erinnerung, aber das ist jetzt sicherlich nicht mit Absicht eine Verdrehung der Tatsachen von mir, sondern das ist einige Zeit her und die Abläufe sind nicht mehr so präsent.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und inwiefern haben Sie darüber Rücksprache mit der StA Krems als fallführender Staatsanwaltschaft gehalten?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es ist nicht meine Aufgabe als Dienststellenleiter, in Ermittlungen Rücksprachen mit Staatsanwaltschaften zu halten, das machen die fallführenden Kollegen. Ich habe in diesem Fall zu dieser Zeit keine Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Krems gehabt.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob das jemand Ihrer Kollegen, also Ihrer Dienstuntergebenen, gemacht hat?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich gehe davon aus, weil das ganz einfach erforderlich und üblich ist, dass man im Zuge der Ermittlungen mehrmals mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt tritt.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gehen Sie davon aus oder wissen Sie es?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich gehe davon aus.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Staatsanwaltschaft Krems sagt ja das Gegenteil. Ist Ihnen das bekannt, auch aus dem Akt? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist durchaus ein gewichtiger Vorhalt. Vielleicht kann man den konkretisieren, dass ihn alle lesen können: was das Gegenteil sein soll. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Eine Sekunde: Dokument 90,

    Seite 3. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)


    So etwa in der Mitte: Hier führt die Staatsanwaltschaft Krems aus, dass sie in den Polizeiberichten nichts über das Handy findet. Das deckt sich auch mit unserem Aktenbestand aus dem U-Ausschuss, dass es ja zum Beispiel auch


    keinen Bericht über die Übergabe der persönlichen Gegenstände und des Smartphones gegeben hat. (Vorsitzender und Verfahrensrichterin-Stellvertreter beraten sich. – Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Herr Pfandler, wie können wir den Widerspruch auflösen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Welchen Widerspruch im Konkreten?


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie sagen, Sie gehen davon aus, dass die StA Krems informiert war, und die StA Krems sagt, das war sie eben nicht – und da reden wir schon von einem halben Jahr nach dem Todesfall; wir sind da im März.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Dann würde ich vorschlagen, Sie befragen die Betreffenden, ob sie diesen Widerspruch auflösen können oder nicht. Das können nur diese beiden.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde ich gerne die Einstellungsbegründung vorlegen. Hier gehen wir auf Seite 9. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Hier fasst man noch einmal zusammen: „Das LKA Niederösterreich berichtete der StA Krems an der Donau erstmals nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens mit Nachtragsbericht vom 29. März 2024 von der am 20. Oktober 2023 erfolgten Übernahme und Ausfolgung der persönlichen Gegenstände des Verstorbenen“.


    Haben Sie Wahrnehmungen dazu? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. – Der Verfahrensanwalt-Stellvertreter wendet sich an Auskunftsperson und Vertrauensperson. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt- Stellvertreter beraten sich.)


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Schriftlich wurde das, wie hier angeführt, am 29.3.2024 der Staatsanwaltschaft berichtet. Ob es vorher mündlich Telefonate zwischen dem Sachbearbeiter und der zuständigen Staatsanwältin dazu gegeben hat, das können die beiden in ihren anstehenden Befragungen sicherlich besser beantworten als ich.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber haben nicht Sie das eruiert, ob die StA jetzt informiert worden ist oder nicht?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Was soll ich eruieren, bitte?


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die StA hat ja Sie persönlich gefragt, was mit den Gegenständen ist.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Welche StA hat mich persönlich gefragt? Mich hat niemand gefragt. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Die StA Krems!) – Bitte?


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie hat Sie nicht gefragt? Gut.


    Dann legen wir Ihnen das Dokument 781 vor, Seite 132. (Abg. Hanger [ÖVP]: Zur Geschäftsbehandlung!)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Um hier eine seriöse Befragung durchführen zu können, würde ich schon tatsächlich meinen, dass wir uns dahin gehend ein bisschen an die Spielregeln halten sollen: Wenn ein Vorhalt gemacht wird, dann ist es, glaube ich, schon so, dass man den Vorhalt vorlegt und dann bezogen auf das Dokument fragt. Aber dieses Spiel kennen wir ja: so quasi ein Detail aus einer etwas doch länger zurückliegenden Zeit zu befragen und danach das Dokument vorzulegen. (Abg. Tomaselli [Grüne]:


    Na!) Ich würde wirklich meinen: Das Dokument vorzulegen und zum Dokument zu fragen, das ist eine seriöse Vorgangsweise.


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich gebe Ihnen da durchaus recht, aber es hat in der Befragung die Auskunftsperson, die Vertrauensperson, den Verfahrensanwalt jetzt nicht gestört und es konnte einfach auch so beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Vorgangsweise eine richtige, aber es hat offensichtlich hier - - Wie auch immer: Es wurde aus dem Weg geräumt, also es ist nichts übrig geblieben, was jetzt klärungsbedürftig ist.


    Es war eine Frage, die Auskunftsperson hat geantwortet, zugegebenermaßen ohne konkreten Vorhalt, aber es ist anscheinend gegangen, und ich bin davon überzeugt: Falls eine Antwort ohne den entsprechenden konkreten Vorhalt nicht möglich sein sollte, wird das die Auskunftsperson wissen. Es wird dann wahrscheinlich eine Beratung mit der Vertrauensperson geben, und auch der Verfahrensanwalt kann darauf hinweisen, wie es funktioniert. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Die Spielregeln sind grundsätzlich so. Ich muss mich selber hier auch bei manchen Vorhalten zurückhalten, aber es ist halt so, dass Abgeordnete die Fragen stellen, und wenn es Ergänzungen bedarf, haben wir hier eine sehr erfahrene Mannschaft, die da beraten können wird. Generell aber die Aufforderung: Nachvollziehbarkeiten von Vorhalten sind immer gut und positiv, aber in dem Fall ist es jetzt auch so gegangen. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


    Bitte, Kollege Hanger, noch einmal. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Na, ich habe - -!) –

    Nein, Kollege Hanger zur Geschäftsbehandlung.


    Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe sehr aufmerksam zugehört und habe das jetzt anders wahrgenommen, das möchte ich schon noch einmal festhalten. (Abg. Tomaselli [Grüne] schüttelt den Kopf.) – Na ja, das muss man dann schon auf den Punkt bringen, weil es da schon


    Verantwortliche gibt, die dafür verantwortlich sind, dass die Verfahrensordnung eingehalten wird. Es ist um die Kommunikation mit der StA Krems gegangen – Vorhinein, Nachhinein, in Aussicht gestellt – und danach wurde das Dokument vorgelegt. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein!) – Na ja, wir diskutieren ja jetzt gerade das Dokument!


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nein, die letzte Frage - - (Abg. Tomaselli [Grüne] – in Richtung Abg. Hanger –: Du kannst es gar nicht kennen! Wenn ich es aufrufe ...!) Ich habe es anders wahrgenommen. Die Frage war die Kommunikation zwischen der Auskunftsperson und der StA Krems, und die Auskunftsperson hat gesagt: Ich habe keine Kommunikation gehabt.


    Herr Verfahrensrichter.


    Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Vielleicht nur kurz zur Ergänzung: Die Frau Abgeordnete hat gesagt, Sie haben ja sozusagen vorher mit der StA Krems kommuniziert. Ich war nahe dran zu sagen: Das ist ein falscher Vorhalt, das wissen wir noch nicht. Daraufhin hat aber die Auskunftsperson gesagt: Nein, ich habe nicht kommuniziert. Ich gebe Ihnen also insofern recht – und ich weiß jetzt auch nicht, worauf in dem Dokument Bezug genommen wird –, dass in solchen Fällen zuerst die Unterlagen und die Akten vorzulegen sind und dann der Vorhalt gemacht wird.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut, aber Herr Hanger hat jetzt wieder dafür gesorgt, dass man Zeit gewinnen kann, sich überlegt.


    Herr Pfandler, Sie kennen diesen Nachtragsbericht, den ich Ihnen jetzt gerade vorgelegt habe? Das ist der vom 29. März.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, der wurde von mir verfasst.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, der wurde von Ihnen verfasst, und hier schreiben Sie: „In der damaligen laufenden telefonischen Berichterstattung an die StA Krems wurde auch die Übergabe der persönlichen Gegenstände mitgeteilt“.


    Wenn Sie einen Bericht verfassen und Sie haben selber nicht mit der StA Krems telefoniert, dann müssen Sie es zumindest bei der Kollegenschaft eruieren, oder?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, ich gehe davon aus, dass ich das mit den Kollegen besprochen habe, sonst hätte ich das nicht hineingeschrieben.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ah, dann haben Sie es in dem Fall doch eruiert, können wir festhalten.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: So wie es aussieht, ja. Das war mir jetzt so nicht mehr in Erinnerung.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm, okay. (Die Vertrauensperson wendet sich an den Vorsitzenden.)


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Moment, Moment! Frau Vertrauensperson, wenn Sie das vielleicht mit dem Verfahrensanwalt klären könnten! (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)


    Ich glaube, es existiert ein Missverständnis zur Frage, ob die Auskunftsperson zu irgendeinem Zeitpunkt direkt mit der Staatsanwaltschaft über diese Angelegenheiten kommuniziert hat. Das hat die Auskunftsperson mit einem klaren Nein beantwortet – sie hat das nicht direkt –, und jetzt wurde ihr ein Schreiben vorgehalten – von der Auskunftsperson verfasst –, wo sie inhaltlich etwas wiedergibt, wozu die Auskunftsperson gesagt hat: Das hat sie logischerweise nicht aus dem direkten Kontakt, sondern nur von ihren nachgeordneten Beamten übernommen. (Die Auskunftsperson nickt.)


    Ist das fürs Protokoll auch so verständlich? Ich sehe auch ein Nicken der Auskunftsperson, dass es so zu verstehen sein wird. Aber, Frau Abgeordnete, Ihre Meinung dazu sei Ihnen auch unbenommen – und vor allem auch nicht Ihr Fragerecht.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau.


    Herr Pfandler, ist Ihnen noch in Erinnerung, was überhaupt der Anlass war, dass die StA Krems dann quasi nachgefragt hat?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich möchte hier klarstellen, dass nicht die StA Krems nachgefragt hat. Dieser Bericht wurde eigeninitiativ von mir gelegt, das steht in den ersten einführenden Worten: „Aufgrund der [...] medialen Berichterstattung“. (Vorsitzender und Verfahrensrichterin-Stellvertreter beraten sich.)


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann möchte ich das

    Dokument 1065 vorlegen, Seite 5. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Und zwar ist das ein Mail vom 22., also eine Woche davor. Da hat Herr Klackl von der Oberstaatsanwaltschaft Frau Waidecker von der StA Krems aufgrund der medialen Berichterstattung – verkürzt ging es darum, dass Frau Wurm gesagt hat, man hat sie gezwungen, das Handy auszufolgen – gefragt: Was ist denn da los, gibt es irgendeinen Akt? – Sehen Sie das? (Der Verfahrensanwalt- Stellvertreter wendet sich an die Auskunftsperson.)


    Und: Es gibt „einen dringenden Berichtsauftrag“ – zuerst kommt das Ministerium, dann die Oberstaatsanwaltschaft – „an die StA Krems“. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Und zwar geht es hier „um einen dringenden Berichtsauftrag an die StA Krems zum angeschlossenen Zeitungsartikel und der darin aufgeworfenen Frage der Übergabe des Handys


    von Mag. Pilnacek ohne Sicherstellungsanordnung und allf. in weiterer Folge erstellten Bewegungsprofils, Rufdatenrückerfassung, zur Klärung der Todesumstände“.


    Ich kann Ihnen gern auch noch mal das Dokument 90 mit der Seite 3 vorlegen. Das haben Sie vorhin schon gesehen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Abg. Hanger [ÖVP]: Und weiter?) Da sehen Sie, dass die StA Krems dann sagt: Na gut, wir können gar nichts wissen, weil es bei uns nicht im Akt steht. – Dann hat niemand von der StA Krems Sie – oder über Umwege, andere – kontaktiert, wieso im Akt nichts über eine Sicherstellungsanordnung vom Handy ist?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Um Ihre sehr ausführlichen Vorhalte jetzt abzukürzen: Nein. Ich kenne diese Kommunikation im Bereich der Justiz nicht.

    Das hat sich offensichtlich zufälligerweise überschnitten, dass ich am 29. diesen Bericht geschickt habe.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und was war am 28. März?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Der Tag vor dem 29.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Oder auch der Tag, an dem die WKStA dann die Ermittlungen aufgrund der Anzeige des Herrn Kreutner aufgenommen hat, oder? (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Woher sollte ich das wissen?


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe mir gedacht, es ist Ihnen vielleicht aufgefallen. Jetzt sage ich es Ihnen.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Danke für den Hinweis, aber mir ist es nicht aufgefallen.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann haben Sie komplett eigeninitiativ am 29. März diesen Nachtragsbericht geschrieben?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: So ist es.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Dann machen wir noch einmal den Nachtragsbericht auf, 781, Seite 132, und jetzt gehen wir ganz nach unten. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)


    Das Interessante an diesem Nachtragsbericht, den Sie völlig eigeninitiativ, wie Sie sagen, geschrieben haben - - (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)


    Ich habe vorhin - - Noch mal zur Rekapitulation: In der Medienberichterstattung war sozusagen der Vorwurf, Karin Wurm hat man das Handy ohne Sicherstellungsanordnung und ohne rechtliche Grundlage abgenommen. Dann schreiben Sie in Ihrer eigenen rechtlichen Feststellung – nur weil Sie jetzt zig Mal auf die Fragen der Kolleg:innen gesagt haben, es gibt keine rechtliche Grundlage, dass die Polizei das Handy an sich nehmen kann –: „Festgehalten wird also, dass aus [...] Sicht eine ‚Sicherstellung‘ der übergebenen Sachen rechtlich nach dem Sicherheitspolizeigesetz möglich gewesen wäre.“ – Sie schreiben selber, es wäre möglich gewesen.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das ist eine mögliche Interpretation nach dem SPG, das müsste dann beim Landesverwaltungsgericht eventuell bei einer Beschwerde diskutiert werden. Dazu gibt es keine Entscheidung. Das war meine damalige rechtliche Einschätzung. Ich habe dagegen jetzt nichts anderes gehört.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ihre eigene rechtliche Einschätzung?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und die hat sich dann geändert?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Die hat sich nicht geändert.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber Sie haben doch heute des Öfteren gesagt, es gibt keine rechtliche Grundlage für das Annehmen des Smartphones durch die Polizei.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Wir sprechen hier von einer Sicherstellung im Sinne der Strafprozessordnung.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber Sie sprechen hier selber von einer – Anführungszeichen – „Sicherstellung“ nach dem

    Sicherheitspolizeigesetz.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, das ist eine Möglichkeit, die wir diskutiert haben, die aber hier nicht wirklich zutreffend ist.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also hat sich Ihre rechtliche Einschätzung doch wieder geändert?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, sie hat sich nicht geändert und es hat mir auch niemand gesagt – es gibt auch keine Entscheidung dazu –, dass das vielleicht nicht doch auch so möglich wäre.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Den Nachtragsbericht haben Sie komplett selber – alles inklusive rechtlicher Einschätzung –, ohne Zuhilfenahmen, Kontaktieren von anderen geschrieben?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das bin ich durchaus als Dienststellenleiter auch selbst imstande, ja.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ohne Rechtsdienst oder dergleichen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja.


    Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay.


    Zweite Fragerunde


    Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Darmann.

    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Brigadier, ich weiß zwar nicht, ob es mir mit meinen künftigen

    Fragestellungen gelingt, aber ich versuche es jetzt ein bissel zu entkrampfen. Das kann natürlich auch ins Gegenteil schlagen, werden wir sehen. (Heiterkeit des Vorsitzenden Rosenkranz.)


    Mir geht es noch einmal um eine Stringenz in den Informationsabläufen am Todestag – die Informationen, die auch Sie betroffen haben. Ich möchte da das Gespräch mit dem Herrn Landespolizeidirektor Franz Popp herausstreichen oder herausnehmen. Was war der genaue Inhalt – Ihrer Erinnerung nach – dieses Gesprächs?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also ich habe das nicht verschriftlicht, somit kann ich es nur aus der Erinnerung abrufen, so wie es noch vorhanden ist. Soweit ich mich daran erinnere, haben wir am Vormittag telefoniert. Ich weiß auch nicht mehr, ob er mich oder ich ihn angerufen habe. Er war vom Sachverhalt schon in Kenntnis. Das war so das Gröbere, um das es mir eigentlich gegangen ist, ob er schon Bescheid weiß. Ich weiß jetzt nicht, ob bei diesem Telefonat auch schon der Anruf von der Rechtsvertretung Mag. Schender ein Thema gewesen ist.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wissen Sie, ob der Landespolizeidirektor zu diesem Zeitpunkt schon mit dem Herrn Bundespolizeidirektor Takacs in Kontakt gewesen war?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, das ist mir nicht bekannt.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Also das war kein Thema dieses Telefonats?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, war kein Thema.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Auch nicht beim gegebenenfalls zweiten Telefonat?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, ist mir nicht in Erinnerung.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich möchte da nämlich etwas vorlegen: Dokument 52, Seite 193. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.) Das ist das Gerichtsprotokoll zum Medienprozess gegen

    „Zackzack“, und da geht es um die Aussage des Herrn Bundespolizeidirektors

    Takacs. Und zwar Seite 193.


    „Das habe ich schon von Anna POLZ erfahren, dass es offensichtlich Christian PILNACEK ist und dann habe ich meine Hierarchie verständigt und dann war es, wenn ich das so sagen darf, vorläufig für mich erledigt.“ (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Weiter unten dann: „Ich habe auch den hierarchisch Untergeordneten, den Landespolizeidirektor Franz POPP angerufen und ihn verständigt, dass ich das gerade erfahren habe, denn auch für ihn dauert die Informationskette länger und das ist in seiner Verantwortung und dann war das für mich erledigt.“


    Das heißt, Takacs, Popp haben schon miteinander gesprochen, und wie sich aus dem Protokoll auch ergibt, hat Takacs diese Informationen von Frau Polz gehabt. Wissen Sie das?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das weiß ich nicht. Ich kenne die Aussagen der Betroffenen so nicht. Das müssten Sie die beiden Herrschaften fragen, bitte.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das heißt, es war aber dann auch im Gespräch mit Herrn Popp in keinster Form – oder vielleicht doch? – ein Thema, dass es möglicherweise auch sensible Daten noch in Verfügungsgewalt der Frau Polz geben würde?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, überhaupt nicht. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir ja davon noch gar nichts.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Deswegen frage ich ja. Es hätte ja sein können, dass Sie da zu diesem Zeitpunkt informiert worden wären.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein. Dass Handy und andere Gegenstände überhaupt da sind, hat sich ja erst am späteren Nachmittag bei der Vernehmung ergeben.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich versuche es ja nur nachzuvollziehen: Wenn Herr Takacs scheinbar an diesem Morgen, schon in den Nachtstunden der Suche, dann nach Auffinden von Pilnacek, am Nachmittag noch einmal mit Frau Polz telefoniert, dann aber auch Herr Takacs den Herrn Popp anruft, der Herr Popp Sie kontaktiert, hätte es ja sein können, dass auch die Frau Polz schon den Herrn Takacs über sensible Daten informiert, die vorhanden sind – und dergleichen. (Die Auskunftsperson nickt.) Deswegen auch die Fragestellung – weil wenn Sie informiert gewesen wären, wäre es ja interessant für uns gewesen.


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich verstehe Ihre Frage, aber wie gesagt: Nein.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ja. Ich habe heute schon einmal Ihre Berichtspflicht angesprochen. An diesem Tag: Wie sind Sie dieser nachgekommen oder hat es eine Notwendigkeit gegeben, dieser Berichtspflicht an diesem Todestag auch gegenüber der höheren Hierarchie auf Bundesebene im BMI nachzukommen?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also die Berichtspflicht ist jetzt nicht meine unmittelbare Aufgabe. Das erledigen in der Regel die Bediensteten in der Landespolizeidirektion. Der operative Dauerdienst holt sich Informationen von uns ein – von den Kollegen oder Kolleginnen, die die Amtshandlung führen – und macht damit eine erste Berichterstattung in das Lagezentrum, weil die immer relativ schnell eine Erstberichterstattung bei solchen aufsehenerregenden oder clamorosen Fällen haben wollen. Also das bin jetzt nicht ich. Das ist auch in diesem Fall mit Sicherheit passiert.


    Und dann hat es an diesem Tag am späteren Nachmittag eine sogenannte Tagesmeldung gegeben, die dann schon vom Ermittlungsbereich Leib/Leben mit einem kurzen Sachverhalt abgesetzt wurde. Das geht aber wieder an die Landespolizeidirektion und von dort wird es an entsprechende Stellen des BMI weiterverteilt.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Kann es sein – aufgrund der am Vormittag bereits stattfindenden Telefonate Popp und Takacs-Popp –, dass unabhängig von der Berichtspflicht über die Landespolizeidirektion direkt der Weg zu Ihnen gesucht wurde, telefonisch von Herrn Takacs oder Ruf, um unmittelbar schneller zu Informationen zu kommen – nicht über die Ecke der Landespolizeidirektion?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also über mich nicht, mit Sicherheit, außer mit meinem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Landespolizeidirektor. Aber es wurde relativ zeitnahe, in der Nacht noch, über die Geisterfahrt berichtet. Da gibt es eine entsprechende E-Mail-Kommunikation der Landespolizeidirektion.


    Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sie meinen am Vorabend des Todestages?


    Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja. Kurz nach Mitternacht – also des

  3. – ist eine erste Berichterstattung über die Geisterfahrt und die Führerscheinabnahme an das Lagezentrum des BMI ergangen, und in den Vormittagsstunden, also kurz vor 12 Uhr, dann eine weitere Berichterstattung zum Todesfall – eine erste – an das Lagezentrum des BMI. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sie haben ja am 20.10. um

15.44 Uhr dem Chefinspektor Fellner - - (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)


Außerhalb der Fragezeit: Ich glaube, dass da gerade irgendetwas rechtlicher Art zu klären ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter und einer Mitarbeiterin der Parlamentsdirektion. – Der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensrichterin-Stellvertreter, dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter und einer Mitarbeiterin der Parlamentsdirektion. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und einer Mitarbeiterin der Parlamentsdirektion.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir sind nur kurz in der Vorbereitung einer Aktenvorlage, die die Auskunftsperson vornehmen möchte. Es dürfte sich inhaltlich auch auf die Frage beziehen – wo sie einen Nachweis bringt. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)


Ich werde die Sitzung jetzt formal unterbrechen – nicht zuletzt auch wegen der Frage der Zeit –, damit die Kopien vorbereitet werden, dass Sie sie dann bei der Hand haben.


In weiterer Folge wird dann die Auskunftsperson erklären, worum es sich handelt. Wir werden über die Klassifizierung diskutieren – das würde ich vorschlagen – und dann die Abgeordneten auch hinsichtlich der Klassifizierung befragen.


Die Sitzung ist unterbrochen.


Sitzungs unterb rec hu n g von 12 . 5 3 U hr b i s 1 2 . 57 U hr.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.


Zum Fragenkomplex des Abgeordneten Darmann hat die Auskunftsperson jetzt eine zweiseitige Unterlage vorgelegt. Wenn Sie kurz erörtern, worum es sich handelt, dass wir dann über die Klassifizierung sprechen können.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Sehr gerne, danke Herr Präsident.


Es sind insgesamt zwei E-Mails an das Lagezentrum. Im ersten E-Mail, das schon kurz nach Mitternacht – um 00.02 Uhr des 20. – gesendet wurde, wird eben schon an diverse Führungskräfte, die damit verbunden sind, die Mitteilung über die Geisterfahrt und die Führerscheinabnahme von Christian Pilnacek durch die Autobahnpolizeiinspektion Stockerau gemacht.


In der zweiten E-Mail, die am 20.10. um 11.59 Uhr gesendet wurde und auch wieder zahlreiche hochrangige Führungskräfte als Empfänger aufweist, wird die Mitteilung gemacht über: das Auffinden der Leiche von Christian Pilnacek, dass


die Obduktion in Aussicht gestellt wurde, Todesursache derzeit unbekannt ist, es jedoch keine Hinweise auf Fremdverschulden gibt.


Aus meiner Sicht wäre das mit Stufe 1 zu klassifizieren.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Verfahrensrichter.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke.


Nachdem die Auskunftsperson die Herkunft der Urkunde dargestellt hat und ich davon ausgehe, dass sie nicht rechtswidrig oder sonst in strafrechtswidriger Weise erlangt worden ist (die Auskunftsperson schüttelt den Kopf), kann ich die Stufe 1 als Klassifizierungsstufe vorschlagen.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Meine Frage an die Abgeordneten: Gibt es dagegen einen Einwand? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.


Dann ist es zum Aktenbestand genommen.


Können Sie vielleicht noch erläutern – ganz kurz auf die Frage von Herrn Abgeordneten Darmann –, was Sie damit beweisen, untermauern, wie auch immer, darstellen möchten?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, um eben ganz einfach zu zeigen, wie früh eine große Anzahl an Führungskräften im BMI schon von der vorangehenden Geisterfahrt von Mag. Christian Pilnacek und auch vom Todesfall informiert waren, um auch hier zu beweisen, dass ein Rückgängigmachen einer Anzeige – sei es jetzt die Geisterfahrt oder die Führerscheinabnahme – somit ein Ding der Unmöglichkeit in der Praxis gewesen ist.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Abgeordneter Darmann.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Danke.


Den letzten Satz hätte ich auch niemals unterstellt – dass irgendwer das hätte rückgängig machen wollen bei der Geisterfahrt. (Abg. Hanger [ÖVP]: Da musst du das Buch vom Pilz lesen!)


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Dann kann ich nur das Buch von Peter Pilz empfehlen, dann wissen Sie alles.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ja, das wundert mich, dass eine Empfehlung für das Buch von Pilz kommt.


Aber ich möchte auf ein ganz anderes Thema eingehen – war auch schon dabei, danke einmal für die Eingabe –, und es geht wie gesagt um das E-Mail an Chefinspektor Fellner hinsichtlich der Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt

Mag. Schender. Ich darf es kurz noch einmal vorhalten – ich glaube, das war jetzt schon einmal, zumindest Thema –: Dokument 1182. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Hatte man vonseiten des LKA Niederösterreich vor, Frau Caroline List als Auskunftsperson zu befragen – weil das so in diesem E-Mail steht?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also das ist von mir so verfasst worden, dass, falls wir von Caroline List als Auskunftsperson oder als Zeugin etwas brauchen, wir nicht über sie oder an sie direkt herantreten sollen, sondern über die Rechtsvertretung – das war damit gemeint – für den Fall, dass wir irgendetwas von ihr brauchen.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Dann darf ich das Dokument 787 vorlegen, Seite 6, Mitte, Zeugenvernehmung Schender. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


In Ihrer E-Mail im vorherigen Dokument steht drinnen: „In Absprache mit der Rechtsvertretung ([...] SCHENDER) [...] möge ein Kontaktaufnahme zwecks Befragung oder Vernehmung [...] über diesen erfolgen.“


Nunmehr steht in der Zeugenvernehmung drinnen: „Ich kann mich nicht erinnern, dass das Thema gewesen wäre oder dass ich das angeboten hätte.“


Wie können Sie sich das erklären?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also er kann sich vielleicht nicht mehr daran erinnern, das heißt jetzt nicht, dass es nicht doch so gewesen wäre. Und das war meine Absicht, die dahintergestanden ist: Wenn wir von Caroline List etwas brauchen, dann mögen wir das über den Rechtsanwalt machen.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Und bei dieser Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Schender war die Übergabe dieser Gegenstände inklusive Mobiltelefon niemals ein Thema?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: In meinem Gespräch nein, weil das ja noch vorher war.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ja, ich meine Ihr Gespräch.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja. – Nein, war kein Thema.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Nicht mehr viel Zeit. (Abg. Hanger [ÖVP]: ... gescheite Fragen!) – Ich habe viele gescheite Fragen. Ich muss sie nur effizient gestalten. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)


Am Tag des Todes ist sehr schnell von einem Suizid gesprochen worden. Hat man das Handy vor seiner Ausfolgung vonseiten der Polizei auf seinen Inhalt, etwaige letzte Nachrichten, Kontaktaufnahmen betreffend diesen möglichen Suizid geprüft?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, haben wir nicht, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gegeben hätte.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich wüsste, was ich weiterfrage, aber ich darf nicht mehr.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Merken bis zur dritten Runde! Herr Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.


Die Redundanz der Fragen ist immer durchaus beachtlich in unseren parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, und ich bin ja persönlich auch der Meinung, dass die Causa Pilnacek in einer derartigen Tiefe ausgeleuchtet worden ist, wie es, glaube ich, derzeit kaum andere Causen in unserer jüngeren Rechtsgeschichte gibt.


Ich habe auch keine Fragen mehr, möchte aber meine Redezeit für ein kurzes Statement dahin gehend nutzen, Herr Brigadier Pfandler, dass ich Ihnen eigentlich danken will, dass Sie die Zivilcourage aufgebracht haben, hier diesen Verschwörungstheorien entgegenzutreten. Sie haben sich entschlossen, die mediale Bühne zu betreten. Ich glaube, das ist für einen Leiter des Landeskriminalamtes keine einfache Situation, weil natürlich andere Aufgabenstellungen da sind. Sie setzen sich ja dann auch der medialen Diskussion aus.


Ich möchte Ihnen auch für die Zivilcourage danken, dass Sie auch rechtlich gegen dieses Buchprojekt vorgegangen sind. Es ist einfach Faktum, dass diese eine Sachverhaltsdarstellung, die Frau Karin Wurm eingebracht hat, die sich heute ja in vielen Bereichen als haltlos erwiesen hat, eine der Grundlagen für diesen parlamentarischen Untersuchungsausschuss war. Es ist auch Faktum, dass das Buchprojekt, das schon öfters zitiert worden ist, auch eine wesentliche Grundlage für diesen parlamentarischen Untersuchungsausschuss war, und auch hier haben sich viele Theorien – ich möchte wirklich auch von


Verschwörungstheorien sprechen – mittlerweile in Luft aufgelöst. Wie gesagt, da darf ich mich wirklich bei Ihnen bedanken, weil ich schon glaube: Die Angriffe, die ungerechtfertigten Angriffe, die da gegenüber unserer Polizei, gegenüber unserem Justizsystem gemacht werden, gefährden den Rechtsstaat. Das ist ein ganz ernstes Thema, das muss man schon auch wirklich sagen, und da möchte ich mich für Ihre Zivilcourage bedanken.


Für mich zeigt sich abschließend einmal mehr, dass wir in vielen Bereichen sogar eine hervorragende Polizeiarbeit gehabt haben. Es war von Vornherein klar, dass das ein clamoroser Fall wird, und umso mehr und umso intensiver wurde die Ermittlungsarbeit auch vom Landeskriminalamt Niederösterreich begleitet. Ich möchte auch eine Lanze für unser Justizsystem in vielen Bereichen brechen, das natürlich mehrstufig organisiert ist. Auch da wurde das in vielen, vielen Bereichen sehr, sehr intensiv diskutiert.


Abschließend: Wirklich von Ihnen – mit einigen Kolleginnen und Kollegen – ausgehend wurden diese Verschwörungstheorien in das richtige Licht gerückt, und das halte ich auch für unseren Rechtsstaat insgesamt für enorm wichtig.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Della Rossa.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Zu dem Statement möchte ich nur sagen: Als Parlamentarier und Abgeordneter ist es unsere Pflicht, Kontrolle auszuüben, und das tun wir hier und das tun wir so sauber und so gut, wie wir können. Das ist unsere Aufgabe.


Ich möchte Ihnen das Dokument 0063 vorlegen, Seite 331. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Sehen Sie es? Es ist ein Aktenvermerk der Staatsanwältin Mautner, wo Sie bekannt geben, „dass eine neuerliche Durchsicht des im Winter 2023 gesicherten Datensatzes der Smartwatch ergeben hat, dass


Schwimmbewegungen rund um den vermeintlichen Todeszeitpunkt des Mag. Christian Pilnacek aufgezeichnet wurden. Es wird um entsprechende Berichterstattung ersucht.“


Als Untersuchungsausschuss kennen wir diesen Bericht nicht, was mich ein bisschen wundert, und zudem haben Sie in Ihrem Eingangsstatement gesagt, dass es eigentlich keine relevanten Daten auf der Smartwatch gab, und jetzt sehen Sie selber Schwimmbewegungen. Können Sie einfach einmal diesen Aktenvermerk erläutern?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Sehr gerne.


Ich habe in meinem Eingangsstatement ja schon kurz - - oder bin darauf kurz eingegangen. Nachdem die mediale Berichterstattung im Frühjahr, Frühsommer 2025 auch auf die Smartwatch übergegangen ist, habe ich meine Forensiker – und das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen: nicht den Sachbearbeiter oder Sachbearbeiter des Aktes, sondern Datenforensiker; die

sind vergleichbar mit dem Forensiker der WKStA, der hier schon ausgesagt hat – auch gebeten, einen Blick auf die Daten zu werfen, weil eben die ersten Berichte in Medien aufgetaucht sind, die mir und uns im Übrigen bis heute nicht zur Verfügung stehen. Ich kenne das auch nur aus den veröffentlichten Medienberichten.


Meine Datenforensiker – und das ist wie gesagt ein Unterschied, ob ein Datenforensiker oder ein Sachbearbeiter das ansieht und auswertet – haben dazu dann festgestellt, dass eventuell Gesundheitsdaten in den Rohdaten der Smartwatch-Daten vorhanden sein könnten, aber auch mit ihren forensischen Mitteln und Methoden und Softwares können Sie hier nicht weiterarbeiten. Alles andere wäre Spekulation und darauf lasse ich mich nicht ein.


Ich habe dann diesen Umstand bei einer Dienstbesprechung mit der StA Krems erwähnt. Es wurde ersucht, diesbezüglich einen Bericht vorzulegen. Ich habe den


auch begonnen, zu schreiben und zu verfassen, und war dann auch schon ziemlich fertig. In der Zwischenzeit ist die Zuständigkeit für diesen Akt von der Staatsanwaltschaft Krems zur Staatsanwaltschaft Eisenstadt übergegangen. Ich habe dann mit der nunmehr dort zuständigen Staatsanwältin Kontakt aufgenommen und habe diese gefragt, ob ich diesen Bericht nun vorlegen sollte, weil mir bewusst war, dass aufgrund der Dienstbesprechung mit der Staatsanwaltschaft Krems dieser Umstand mit Sicherheit irgendwo vermerkt war.


Vonseiten der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wurde mir jedoch signalisiert, dass es nicht mehr notwendig ist, einen neuerlichen Bericht vorzulegen, da erstens der IT-Experte der WKStA schon vor mehreren Wochen mit der Aufgabe beauftragt wurde, diese Daten genauer auszuwerten, und zweitens aus Sicht der Staatsanwaltschaft Krems dies eher für unser Medienverfahren von Bedeutung sein könnte, weil es um Vorwürfe gegen uns geht, gegen unsere möglicherweise schlampige Arbeit oder Auswertungstätigkeit, und daher dieser Bericht, den ich vorgehabt hätte, zunächst der Staatsanwaltschaft Krems und dann in weiterer Folge der Staatsanwaltschaft Eisenstadt zu übermitteln, nicht mehr erforderlich war.


Die festgestellten Schwimmbewegungen: Das war eben, soweit die Forensiker bei uns sagen konnten, eine Eintragung in einer Datei, die nur mit spezieller forensischer Software zu öffnen ist, und nicht vom Sachbearbeiter mit dem ihm zur Verfügung stehenden PDF-Dokument erkannt werden konnte.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): So, jetzt nur zum Verständnis: Also das ist nicht derselbe IT-Beauftragte, der die Sicherheitskopie gemacht hat, das ist eine andere Person?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, genau. Die Sicherheitskopie oder Kopie der Daten und Auslagerung auf einem Datenträger wurde von einem Forensiker gemacht, aber diese Sichtung wurde von einem anderen gemacht.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Und dieser Forensiker, ist der von Ihnen, vom LKA?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, das ist ein Forensiker, wie wir sie im LKA genauso haben wie die Justiz.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Und Herr Buchberger, der schon hier zur Befragung war, der also diese Kopie gemacht hat, ist vom BK, also ist nicht von Ihrer Abteilung?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das ist richtig, Kollege Buchberger ist vom Bundeskriminalamt, C4, die hauptsächlich nur die forensischen Sicherungen von Mobilfunkgeräten, Notebooks und dergleichen machen, und der ist aber nicht vom Landeskriminalamt.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Jetzt bin ich natürlich verwirrt, denn ich frage mich, warum das denn nicht schon davor – also Sie haben eine Datenkopie – an die Forensik Ihrer eigenen Abteilung ging. Sie haben das im Nachhinein selbst entdeckt, und warum wurde da nicht schon gleich dieser Forensiker beauftragt, das auszulesen?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es ist nicht grundsätzliche Aufgabe des Forensikers, das auszulesen. Es gab auch keinen Grund dafür, so tief in den Datenbestand einzutauchen, wie es die WKStA dann bei dieser Auswertung gemacht hat. Das muss der Sachbearbeiter machen, mit den Daten, die er vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt bekommt.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gut, aber dann wäre es quasi Aufgabe des Ermittelnden gewesen, da noch einmal nachzufragen, denn der


Chefinspektor gibt an, es gibt quasi nichts zu - -; also er kann das nicht auswerten. Wäre es denn seine Aufgabe gewesen, im eigenen Haus noch einmal einen Forensiker zu beauftragen?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, da muss man, glaube ich, mit einem Irrtum aufräumen.


Es ist so: Das C4 erstellt eine forensische Kopie der Daten und muss diese dem Sachbearbeiter in einer lesbaren Form zur Verfügung stellen, das heißt, der Sachbearbeiter ist darauf angewiesen, welche Daten er wie bekommt – ohne weitere forensische Software. In dem Fall hat der Kollege diese Sichtung, unter anderem dieses 1 275-seitigen PDF-Dokumentes, vorgenommen, und die forensische Software hat ihm lesbare Daten oder nicht lesbare Daten zur Verfügung gestellt, und aus dem vorhandenen Datenbestand konnte der Kollege, der die Sichtung gemacht hat, ganz einfach nicht mehr herauslesen.


Das ist nicht die Schuld des Kollegen oder sonst irgendjemandes, sondern der Kollege und die Software haben sich danach zu richten, welche Referenzwerte es gibt. Das ist der Unterschied zwischen einer forensischen Software - - Die kennt nur Schwarz und Weiß, und alles, was daneben ist, kennen sie nicht, denn das hat Haftungsfragen zur Folge. Deswegen kosten Softwares eine Menge Geld.


Der Forensiker, sowohl bei uns als auch bei der WKStA, interpretiert gewisse Daten, die die Software nicht macht, und das ist der Unterschied. Es war von unserer Seite her nie eine so tiefgehende Auswertung der Daten aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes und auch aufgrund – aus meiner Sicht – der Verhältnismäßigkeit überhaupt angedacht.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Ich verstehe es einfach deshalb nicht, weil Sie selber davon sprechen, dass das ein prominenter Fall ist, es dann auch Medienberichte gab. Sie selber schauen ja dann quasi über fast zwei Jahre


später noch einmal rein und finden doch was. Gab es dann plötzlich den Anlass, näher hinzuschauen? Das ist die Frage.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Wie gesagt, aufgrund der Medienberichterstattung – ich habe die Originalberichte der WKStA oder des IT- Experten bis heute nicht – hat es natürlich auch für mich ein Interesse gegeben, das zu überprüfen.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Na ja, aber es hätte ja auch deutlich zur Aufklärung Ihrer eigenen Theorien geholfen, hätte man genauer hineingeschaut. Sehe ich das richtig?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Noch einmal: Es gab keinen Grund, genauer hineinzuschauen, um hier auch irgendwelche anderen Daten auszuwerten.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Warum gab es da keinen Grund?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich habe es auch schon im Eingangsstatement erklärt, es war für uns von Anfang an nicht die Smoking Gun, dass wir die Smartwatch ausgewertet haben oder versucht haben, auszuwerten. Es war für uns eine weitere Möglichkeit, den Todeszeitraum vielleicht ein bisschen näher einzugrenzen, und nicht, um hier eventuell andere Kommunikationsdaten, Bluetooth-Daten, Bluetooth-Konnekte oder dergleichen herauszufiltern.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich darf nur ganz kurz unterbrechen. Sie haben noch Redezeit. Ich darf nur die Allgemeinheit darüber in Kenntnis setzen, dass die Befragungsdauer nach § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung die

3 Stunden bereits überschritten hat. Nach 4 Stunden ist jedenfalls Ende. – Bitte schön.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Sie haben uns ja hier noch mal E-Mails vorgelegt, die nahelegen, dass – also das ist Ihre Annahme – es ein Suizid war. Ist das richtig?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, das hat mit der Annahme des Suizids jetzt nicht wirklich etwas zu tun, das soll nur nahelegen, wie frühzeitig schon zig Führungskräfte des BMI von der vorangehenden Geisterfahrt, Führerscheinabnahme und dem Todesfall in Kenntnis gewesen sind.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gut. War am 20.10. für Sie und Ihre Abteilung ein Freitod oder ein Suizid anzunehmen?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es hat für uns, wenn man die Sache zusammenfassend betrachtet, aufgrund der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau, aufgrund der vorgefundenen Fußspuren, aufgrund der Vernehmung von Anna Polz und Karin Wurm, aufgrund der Gesamtumstände keinen Verdacht in Richtung Fremdverschulden gegeben.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Also ja.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Dann würde ich Ihnen gerne das Dokument 1177 vorhalten. Liegt es Ihnen vor? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Auf Seite 2 ist ein Anfallsbericht des Herrn Chefinspektor Fellner und Sorger, so quasi ein Abschlussbericht dieses Tages, vom 20.10.2023.


Kennen Sie diesen Bericht?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Da steht nirgends eine Annahme zu einem Suizid.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das ist auch der Erstbericht, in dem die Obduktion angeregt wurde; also da steht in keinem der mir bekannten Berichte eine Todesursache oder nähere Umstände drin. Da geht es einmal rasch darum, eine Obduktion anzuregen und zu bekommen.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Also nein.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein wozu? Dass da nicht Suizid drinnen steht?


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Ja. Na ja, weil es Ihre Annahme war, weil Sie vorhin gesagt haben - - Jetzt ist die Frage: Dann schreibt man es nicht in den Bericht?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, das ist, glaube ich, zu diesem Zeitpunkt auch nicht das Wesentliche.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Im Bericht steht: „Tod um 09:30 Uhr [...] Fr. Dr. Wagner regte durch Durchführung einer gerichtlichen Obduktion, da ein Fremdverschulden nicht auszuschließen ist bzw.“ – beziehungsweise –

„eine Todesursache für die Ärztin nicht feststellbar war.“


Gut, dann keine weiteren Fragen, ich nehme die Zeit in die nächste Runde mit.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön. Als Nächste: Frau Abgeordnete Wotschke.

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident.


Vielleicht da anschließend, weil ich glaube, dass das ein wenig unklar ist, die Frage, die auch ein wenig darauf abzielt, woher so früh die Vermutung Suizid kam. Haben Sie da Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Wenn ich wieder zusammenfassen darf: Das ergibt sich aus der Gesamtschau der Dinge: die kriminalpolizeiliche Obduktion; die Fußspuren, die nicht in jedem Fall so deutlich vorhanden sind – wir haben sehr viele Fälle, wo wir das nicht haben –; keine äußeren Verletzungen, die jetzt wirklich bedenklich gewesen sind, außer die leichte Verletzung an der Stirn, die Verletzungen an den Schienbeinen, Blutunterlaufungen; die Vernehmungen der beiden Personen; die vorangehende Führerscheinabnahme; das Zurücklassen sämtlicher Gegenstände im Haus, bevor er außer Haus gegangen ist; das Verhalten überhaupt gegenüber Karin Wurm, vom Ankommen bis zum Hinausgehen.


Also wenn man das nebeneinanderlegt und zusammenfügt, dann, glaube ich, ist auch aufgrund unserer Erfahrung die Suizidhypothese und -these, die es natürlich abzuarbeiten gilt, keine aus der Luft gegriffene.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wann hat sich diese These dann etabliert? Wenn man es zeitlich einordnet: War das nach der Zeugeneinvernahme von Karin Wurm und Anna Polz, war das davor bereits? – Wenn Sie den chronologischen Tagesverlauf durchgehen.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich denke, dass sich im Laufe des Tages da immer mehr Puzzlestücke zusammengefügt haben und sich keines dazu ergeben hat, das jetzt in Richtung Fremdverschulden gedeutet hätte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt haben wir im U- Ausschuss Akten – ich habe es jetzt nicht vorbereitet, also ich kann es gerade nicht vorlegen, wenn notwendig, suchen wir es natürlich auch gerne –, dass offenbar bereits vor 9.30 Uhr – also um 9.30 Uhr wurde er eben quasi für tot erklärt – die Vermutung Suizid im Raum stand, wo wir uns nicht ganz erklären können, wie man da so früh draufkommt.


Haben Sie dazu Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Meinen Sie damit Medienartikel?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Unter anderem, ja.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Da habe ich keine Wahrnehmung dazu, wie das in die Medien gekommen ist.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke.


Sie haben vorhin, glaube ich, gesagt – Sie korrigieren mich –, dass Sie am

20. Oktober mit Michael Takacs keinen Kontakt hatten. Haben Sie ihm danach berichtet?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Definieren Sie bitte „danach“.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Am 21. Oktober, danach. Gab es da irgendeine Art von Berichterstattung?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Auch am 21. Oktober nicht, und für mich ist der Begriff danach noch immer zu unbestimmt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann bis zur Einstellung.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Bis zur Einstellung des Verfahrens?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Richtig.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es könnte sein, dass wir im Februar oder März bei einer Gelegenheit, ich glaube, dass es bei einer Besprechung zur Kriminaldienstreform war, über den Fall gesprochen haben. Da bin ich mir aber jetzt nicht sicher, ob da das Verfahren schon eingestellt war oder nicht, aber ich denke, es müsste Februar, März oder so bei dieser Gelegenheit einmal gewesen sein – 2024 bitte, ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie in Erinnerung, dass Sie ihm zum Anlass der Einstellung über das Gesamtverfahren, den Verlauf berichtet haben?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, habe ich sicher nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie noch anderen Vorgesetzten berichtet?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Definieren Sie mir bitte „anderen Vorgesetzten“.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herrn Popp, zum Beispiel.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Habe ich schon erwähnt, dass ich das habe.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Auch zur Einstellung selbst?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich nehme an, dass das im März oder nachher ein Thema gewesen ist, dass er sich erkundigt hat.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde gerne kurz zu den Logdaten gehen. Ich halte Ihnen gleich das Dokument 22006 vor. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Auf der Seite 1, rund bei Zeile 12, würde ich einmal sagen, da sind Zugriffe zu sehen, vor allem mit Lesen vom Akt, zeitlich gesehen nach der Einstellung des Verfahrens.


Erinnern Sie sich, wieso Sie den Akt damals gelesen haben?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Dazu grundsätzlich ein paar Ausführungen: Ich bin froh, dass nicht jeder Akt so mit den Zugriffen ist wie der Akt Pilnacek, sonst hätten wir, glaube ich, nicht viel Zeit für andere Tätigkeiten,


aber um das aufzuklären: Selbstverständlich gab es nach der Einstellung des Verfahrens Zugriffe durch mich und andere Kollegen meiner Dienststelle.


Wenn Sie sich vielleicht zurückerinnern: Ab der Medienberichterstattung 2024, ab der Einleitung des Verfahrens gegen meine beiden Kollegen kamen Amtshilfeersuchen der WKStA, die ich zu beantworten hatte. Es kamen parlamentarische Anfragen, die ich zu beantworten hatte. Es kamen Medienanfragen, die ich zu beantworten hatte – und speziell ab dem Frühjahr 2025, wo es dann überhaupt noch mehrere Anfragen, die Volksanwaltschaftsprüfung gegeben hat. Also es gab regelmäßig immer Gründe, den Akt anzusehen, sich Informationen daraus zu holen.


Das habe nicht nur ich, sondern auch meine Kollegen gemacht. Wenn ich keine Zeit hatte, dann habe ich Kollegen beauftragt, mir diese Informationen beizuschaffen, damit ich entsprechend parlamentarische Anfragen beantworten kann, damit ich entsprechend für die Volksanwaltschaft Anfragen beantworten kann und so weiter. Somit sind diese Zugriffe nach Einstellung des Aktes alles andere als außergewöhnlich und sind aufgrund dieser Tätigkeit dem ganz einfach geschuldet.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm, vielen Dank.


Eine Sache, die es noch gab, war Ihr Medienverfahren. Haben Sie auch in Vorbereitung auf das Medienverfahren den Akt gelesen?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nachdem ich kein fotografisches Gedächtnis habe und mir beim einmal Ansehen alles merken kann, was ich vielleicht im Medienverfahren brauche oder vorlegen muss, ist es, glaube ich, naheliegend, dass man sich auch im eigenen Verfahren den Akt ansieht. Das ist auch aus meiner Sicht überhaupt kein Problem, auch für die anderen Kollegen nicht, die betroffen waren.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie waren ja Antragsteller im Medienverfahren. Wir hatten gestern die Fragen von Herrn Pöcksteiner, der hat gesagt, er war nicht dabei, er wurde gefragt, aber ist dem quasi nicht nähergetreten. Wie kam man zu dem Entschluss, das Medienverfahren zu starten, und insbesondere die Frage: War das etwas, weil man hier eben Personen hat, die zusammenarbeiten? Würden Sie das im Rahmen Ihrer dienstlichen Aufgaben sehen, oder ist das ein privates Verfahren, das Sie geführt haben? (Die Vertrauensperson wendet sich an Vorsitzenden und Verfahrensanwalt- Stellvertreter. – Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich werde gerade darauf hingewiesen, dass das Medienverfahren selbst an sich nicht Untersuchungsgegenstand ist, aber es würde natürlich der Auskunftsperson freistehen, diesbezüglich auch eine Antwort zu geben. Nur zur Einordnung: An sich geht uns ein Medienverfahren nicht wirklich etwas an.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich beantworte Ihnen die Frage sehr gern, Frau Abgeordnete Wotschke, wenn Sie mir auch zuhören. Wenn Sie sich das Buch von Peter Pilz durchlesen und die darin enthaltenen Vorwürfe gegen mich, beginnend bei meiner Bestellung, weitergehend zum Verfahren, dass ich beeinflusst, amtsmissbräuchlich gehandelt habe, Datenputztruppkollegen unterstützt habe, dann, glaube ich, ist es nur mehr als selbstverständlich, dass man sich das als Privatperson oder auch als Dienststellenleiter nicht gefallen lässt – ich sicher nicht: nicht in der Vergangenheit und auch nicht in Zukunft.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das verstehe ich, aber ist das etwas, was Sie quasi beruflich zuordnen oder in die Privatsphäre ordnen, rein aus Ihrem Verständnis heraus?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich glaube, der Übergang ist fließend. Man kann nicht sagen, das ist rein privat. Geklagt haben wir logischerweise als


Privatpersonen, weil das ein Zivilverfahren ist, aber das spielt in beide Welten hinein, sowohl in die berufliche als auch in die private, und das sogar massiv.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wurden Sie von Ihrem Dienstgeber unterstützt? (Der Verfahrensanwalt-Stellvertreter wendet sich an die Auskunftsperson.)


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Definieren Sie mir bitte „unterstützt“.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wurden Ihnen Informationen angeboten, Rechtskenntnis zur Verfügung gestellt, wurde Ihnen finanzielle Unterstützung zugesichert, also Unterstützung im breiten Sinne?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich kann mir in etwa vorstellen, was Sie meinen. Um die Frage zu beantworten: Ich bin kein Mitglied der Gewerkschaft. Ich finanziere mein Verfahren über meine Rechtsschutzversicherung. Also da unterstützt mich auch die GÖD nicht. Es war mein freier Entschluss. Mit Ausnahme der weiteren Vorbereitung oder Informationen über den U- Ausschuss, die mir mein Dienstgeber zukommen ließ, gab es ansonsten keine weitere Unterstützung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nachdem ich gerade darauf hingewiesen werde, dass scheinbar eine noch Person fehlt, nämlich Franz Ruf, der Generaldirektor – haben Sie dem im Nachhinein noch berichtet?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke. Haben Sie nach der Einstellung noch irgendjemandem berichtet?

Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Definieren Sie mir „berichtet“. Was verstehen Sie unter „berichtet“?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Über die Einstellung berichtet.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Vielen Dank.


Dann habe ich noch zwei Punkte. Beide betreffen wieder das Handy, der eine eigentlich auch die Smartwatch. Da haben Sie im Medienverfahren gesagt – ich halte es Ihnen direkt vor: Dokument 48, Seite 241 (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) –, eben im Einklang mit der heutigen Aussage, dass das Handy keinen Beweiswert hat, und dann ist aber Ihr letzter Satz vom ersten Absatz interessant: „Der einzige Gegenstand, der uns hätte etwas sagen können, ist die Smart Watch“.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Die Frage dazu?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Kommt gleich. Davor kommt noch ein anderer Vorhalt, nämlich das Dokument Nummer 22059. Das ist die Befragung vom IT-Experten Hummel, der nämlich zur Smartwatch ausgesagt hat, deshalb hier die Zusammenschau der beiden Dokumente.


Es muss noch geöffnet werden. Die Dokumentennummer ist 22059, die relevante Seite ist die Seite 44. Ich wiederhole es noch einmal: 22059, die Befragung des IT-Experten Hummel.


Perfekt, danke. Da die Seite 44. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Haben Sie es gelesen? (Die Auskunftsperson nickt.) Die relevanten Stellen, ich kann sie auch kurz noch mal skizzieren, sind eben die, wo der IT-Experte darüber aussagt, wie er die Smartwatch ausgewertet hat.

Jetzt hat der IT-Experte im BMJ ja deutlich mehr gefunden, als die Experten davor gefunden hatten, und vor allem auch die Gesundheitsdaten entschlüsseln können. Er konnte diese aber nicht vollständig entschlüsseln, weil ihm, wie er


sagt, Schlüsselmaterial fehlt. Das heißt, er kann da eben gewisse Dinge, die Behelfsdatenbank, nicht anschauen.


Wie könnte er die sich anschauen nach seinem Verständnis? – Er sagt eben, in Kombination mit dem Handy wäre es möglich.


Zitat: „in Kombination mit dem Handy. Das ist quasi der magische Schlüssel, wo man dann wieder an diese Daten kommt.“ Das heißt, ich brauche das Handy, um die Smartwatch vollständig auszuwerten.


Vor dem Hintergrund ist meine Frage, ob das – also das Schlüsselmaterial im Handy, das ich brauche, um die Smartwatch auszuwerten – etwas an Ihrer Qualifikation des Handys mit Blick auf die Frage, ob das Handy einen Beweiswert hat, ändert, ex post betrachtet natürlich.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wieso nicht?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich kann nicht das Handy sicherstellen, um vielleicht erahnen zu können oder zu müssen, dass ich es vielleicht für die Uhr brauchen könnte, die zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Thema gewesen ist.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Da bin ich bei Ihnen, deshalb auch die Frage ex post, ob es quasi mit diesem Wissen etwas ändert.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein. Das ist eine Meinung und keine Wahrnehmung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das stimmt.


Gut. Dann würde ich noch ein letztes Mal ins Dokument 987 gehen, das ist wieder die Einstellungsbegründung der WKStA, genehmigt durch OStA und BMJ, auf Seite 22.


Dort relevant ist insbesondere der fünfte Absatz beziehungsweise vierter und fünfter in Zusammenschau, wo es eben um die Frage Aushändigen des Handys an die Witwe versus Aushändigung an den Gerichtskommissär geht. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Die Frage dazu, bitte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hier kommen jetzt mit Blick auf den Fakt, dass es eben mehrere Angehörige gab, die auch bekannt waren, neben der Witwe, die Staatsanwaltschaften zum Ergebnis – ich zitiere –: „Dass vor diesem Hintergrund Gegenstände, die ganz offensichtlich nicht von geringem Wert waren, nicht an den Gerichtskommissär, sondern an den Rechtsanwalt der Ehegattin ausgefolgt wurden, kann nicht nachvollzogen werden.“


Da meine Frage: Wieso hat man das Handy genau an die Witwe übergeben, und wieso hat man nicht, auch mit Blick auf die anderen Angehörigen, eine andere Vorgangsweise erwägt, beziehungsweise wieso hat man es nicht dem Gerichtskommissär gegeben?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Die Richtlinie bei der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau spricht unter Punkt 9 von „Angehörigen“. Es ist nicht Aufgabe der Kriminalpolizei, unter den Angehörigen zu unterscheiden, wer jetzt früher in der Erbschaftsabfolge zur Reihung kommt oder nicht. Es wird nur von Angehörigen gesprochen.


Sie war zu diesem Zeitpunkt die einzige Person, mit der wir Kontakt gehabt haben, somit war sie die Naheliegendste, sodass wir das ihr über die Rechtsvertretung ausgefolgt haben.


Im Grunde genommen ist es völlig egal, welchen der Angehörigen derartige Gegenstände ausgefolgt werden. Im Verlassenschaftsverfahren und in der Todesfallaufnahme durch den zuständigen Kommissär werden alle – um hier den Begriff wieder zu verwenden – potenziellen Erben aufgefordert, allfällige Gegenstände, die in die Erbmasse einfließen, vorzulegen. Somit ist jeder aufgefordert, der etwas hat, es dort einzubringen. Und es war auch dokumentiert und nicht außerhalb der Verlassenschaft.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Eine letzte Abschlussfrage: Jetzt hat sich nämlich auch die Tochter gemeldet. Wieso hat man dann die Witwe gegenüber der Tochter bevorzugt?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Wie ich schon gesagt habe: Wir stellen hier nicht fest, wer in der Erbfolge davor oder danach kommt. Es kann ja genauso sein, dass die Tochter enterbt ist, enterbt würde, nur einen Pflichtanteil bekommt, und das ist nicht Aufgabe der Kriminalpolizei, hier Erbforschung zu betreiben. Das ist Aufgabe des Gerichtskommissärs in der Verlassenschaft.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich bitte die PD, Dokument 22006 einzuspielen, das die NEOS auch vorgelegt haben. Danke. Seite 4. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Wir haben uns in der ersten Fragerunde darüber unterhalten, dass sozusagen Berichtspflichten ausgelöst worden sind – innerhalb vom BMJ zur


Oberstaatsanwaltschaft, zur Staatsanwaltschaft und dann auch zur WKStA, Ende März 2024.


Jetzt sehen wir in den Logdaten: Am 26.3. haben Sie gelesen und am 29.3. haben Sie abgeändert. Was haben Sie da im Hauptakt getan?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Soweit mir das in Erinnerung ist mit diesem Datum, ist das der Zusammenhang mit dem Bericht, den ich am 29. um 21 Uhr noch irgendwann an die StA Krems geschickt habe. Den habe ich vermutlich am 26. angefangen zu konzipieren und am 29. dann weggeschickt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, am 26. haben Sie nur gelesen.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Dann habe ich zur Vorbereitung für den Bericht gelesen, den ich dann am 29. geschickt habe.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Den Sie noch mal ganz eigeninitiativ gemacht haben, ohne vorige Kontaktaufnahme mit der StA Krems, haben wir bei der ersten Fragerunde - -


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das haben Sie völlig richtig wiedergegeben.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und wieso waren dann gleich sechs Menschen beteiligt und haben diesen Nachtragsbericht gegen 21 Uhr abends - -


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das weiß ich noch ganz genau, kann ich Ihnen auch erklären. Es waren, wie Sie sagen, sechs Menschen beteiligt, weil wir Probleme gehabt haben, den fertiggestellten Bericht zu verschicken.


Jetzt sind wir als Anwender keine PAD-Spezialisten, sondern wir holen uns Unterstützung von Kollegen und Kolleginnen, die sich da besser auskennen als wir. Zu diesem Zweck gibt es eine eigene Hotline im Bereich der LPD Niederösterreich. Ich habe Gott sei Dank auch einen eigenen Kollegen im


Landeskriminalamt, der sich da sehr gut auskennt. Das ist der Kollege, der auch da drinnen angeführt ist, Kollege G.2, den ich zunächst um Hilfe und Unterstützung ersucht habe, genauso wie meinen Kollegen aus der Leitung, Kollegen H.3.


Beide konnten jedoch das Problem nicht lösen, und Kollege G. hat sich daher weitere Unterstützung durch einen Kollegen aus Wien geholt, der auch im PAD- Support der LPD Wien tätig ist. Gemeinsam konnten sie dann das Problem lösen und ich am 29. gegen 21 Uhr – in meinem Urlaub in Vorarlberg – schlussendlich den Bericht wegschicken.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ah, den eigeninitiativ gemachten Bericht haben Sie sogar im Urlaub angefertigt?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich habe ihn noch vorher im Büro geschrieben, wollte ihn wegschicken, ist nicht gegangen, aber ich habe ihn noch, weil ich dann einige Zeit – das war, glaube ich, die Osterwoche oder Ostern – nicht im Büro war, noch vor meinem längeren Urlaub wegschicken - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich glaube, es war eher nicht Ostern, aber das tut hier jetzt keinen Abbruch. Und die arbeiten alle um 21 Uhr – das ist gewöhnlich? Das ist eine gewöhnliche Arbeitszeit für die aufgezählten Mitbearbeiter?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Welche Mitbearbeiter meinen Sie?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie waren zu sechst eben, sechs Männer.


2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit G. anonymisiert.

3 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Die müssen nicht unbedingt arbeiten. Man ruft hier jemanden an, der einem Unterstützung gewähren kann. Und auch wenn der zu Hause ist – das ist ganz einfach die Kollegialität, so wie beim Kollegen G. –, dann steigt der zu Hause mit seinem mobilen Gerät ein und versucht, mich insbesondere zu unterstützen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay.


Dann würde ich gerne noch etwas Wichtiges vorlegen, und zwar bei der veröffentlichten Einstellungsbegründung, so heißt die, auf Seite 20. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)


Hier in der Mitte des Dokuments, ich halte diesen Satz für sehr, sehr zentral:

„Die Todesursache war am Tag des Ablebens nicht geklärt, ein Ermittlungsverfahren samt Obduktion offen und der Beweiswert des Mobiltelefons für die beiden Ermittler evident.“


Was haben Sie da für eine Wahrnehmung dazu?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das sind die Ausführungen der WKStA in der Einstellungsbegründung, die ich so im Generellen nicht teile, wie ich im Übrigen die gesamte Einstellungsbegründung als äußerst diffizil, schwer lesbar und noch sehr schwieriger interpretierbar empfinde, teilweise auch in sich widersprüchlich.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich finde sie nicht so schwer zu verstehen. Sie ist vor allem nicht nur von der WKStA, sondern von der Oberstaatsanwaltschaft, vom Weisungsrat und vom BMJ natürlich auch genehmigt worden. Das muss man vielleicht schon auch noch klar sagen: Das ist durch viele juristische Hände gegangen.


Jetzt würde ich gerne die Videovorlage machen. Videovorlage 1, bitte. (Es folgt die Einspielung eines Videos.)


Herr Pfandler, haben Sie irgendwelche Hinweise auf bereits vorhandene Nachrichten, die wieder gelöscht worden sind, oder Löschvorgänge am Smartphone?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, nachdem wir uns das Smartphone ja nicht angesehen haben, habe ich keine. Das war nur eine Erklärung, dass man aus Tippen oder tippenähnlichem Verhalten eines Menschen darauf schließen kann, dass er unbedingt geschrieben hat und eventuell nicht gelöscht hat, weil er vielleicht wollte, dass gewisse Nachrichten nicht mehr vorhanden sind.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber die Frage war: Wieso gibt es nur ein Abschieds-SMS von Herrn Mühlweber? Das frage ich Sie jetzt hiermit.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Wie soll ich diese Frage beantworten, ob es jetzt nur ein Abschieds-SMS gegeben hat, nachdem wir das Handy nicht ausgewertet haben?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Eben. Dann wäre doch wohl das eher die korrektere Antwort gewesen.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja, aber es war nicht sichergestellt und somit keine Auswertung möglich.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, weil Herr Mühlweber Ihnen die SMS vorgelegt hat.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Genau.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, also keine Löschvorgänge?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Einfach nur mal so erwähnt. Okay.


Videovorlage 2, bitte. Das ist dieselbe Dokumentation. (Es folgt die Einspielung eines Videos.)


Das würden Sie, denke ich, heute auch wieder so wiederholen, oder?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zurück zur Einstellungsbegründung, Seite 18: Hier erklärt die Staatsanwaltschaft genau auf dieses Argument:


„Die Antwort ist nicht nachvollziehbar und kann nur als misslungener Versuch des Vorgesetzten gewertet werden, das polizeiliche Handeln seiner Mitarbeiter zu erklären.“


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ist die Argumentation der WKStA, die ich aber nicht im Geringsten teile.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde ich gerne das Dokument 1211 anschauen, bitte.


Ab Seite 15 haben Sie noch einmal genau die angesprochene Richtlinie im Rahmen der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau. Können Sie uns bitte die Textstelle nennen, die die rechtliche Grundlage für die Ausfolgung war?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das ist der Punkt 9.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, das ist Seite 25. Und welche Textstelle meinen Sie da genau?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich habe auch schon in meinem Eingangsstatement und zwischendurch, glaube ich, erklärt, dass eine Richtlinie niemals alle praktischen Fälle in der Polizei abdecken kann. Die Richtlinie deckt vielleicht 80, 90 Prozent der Standardfälle ab. Das war einer oder jener, der nicht


in die Richtlinie hundertprozentig hineinfällt, aber im Größenschluss durchaus auch anzuwenden ist.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na die Richtlinie - - Sie können mir selber in dem Fall keine Stelle zeigen, wo das steht? Kann ich das dann so protokollieren?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Doch, wir subsumieren das unter dem Punkt 9.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sagen Sie mir bitte genau, wo die Stelle ist. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Es steht zum Beispiel oben: „Wenn der Verstorbene Alleininhaber einer Wohnung war, so ist die Wohnung zu versperren und die Schlüssel zur Wohnung nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau sowie erfolgter Tatortarbeit“ – und so weiter – dem „Gerichtskommissär“ zu übergeben. – Haben Sie gecheckt, ob Christian Pilnacek alleine in der Wohnung wohnte, zu der der Schlüssel gehört hat?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich wusste, dass Caroline List, die Ehefrau von Christian Pilnacek, bei einer Amtshandlung von uns auch schon in der Wohnung angetroffen wurde und als Ehefrau mit ziemlicher Sicherheit auch einen Schlüssel gehabt hat.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wann war dieses Antreffen? Weil ich glaube, die Frau List ist ja dort auch nicht hauptgemeldet – oder? –, sondern in Graz.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich glaube, das Melden ist nicht das Entscheidende, ob jemand dort aufhältig ist oder nicht. Im Übrigen möchte ich auf diesen Absatz verweisen: „Erfolgt die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau an einem Ort außerhalb der Wohnung des Verstorbenen, so können geringfügige


Effekten oder Wohnungsschlüssel an allenfalls festgestellte Angehörige

ausgefolgt werden“.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber wann war diese Amtshandlung, wo Sie Frau List in der Wohnung angetroffen haben?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das kann ich jetzt nicht mehr genau beziffern – das war einige Zeit vorher.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und wie können Sie – noch mal, Entschuldigung – genau feststellen, dass es sich bei ihr um eine Angehörige mit Wohnungsschlüssel handelt? Wie haben Sie das genau festgestellt? Denn genau so steht es ja in der Richtlinie drinnen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Es reicht ja auch an einen Mitbewohner – es muss ja nicht die Ehefrau sein. Wir können auch Schlüssel an Mitbewohner ausfolgen, wenn diese dort aufhältig sind. Also das ist nicht auf die Ehefrau zugespitzt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Da geht es vielleicht um Wohnungsschlüssel, aber es gibt hier ja noch eine Geldtasche, die quasi die Polizei an sich genommen und dann übergeben hat, oder halt eben das Smartphone, oder?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ich glaube, das Thema Smartphone und geringfügig oder geringwertig habe ich schon mehrfach erklärt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann möchte ich nur auch noch wieder die öffentliche Einstellungsbegründung zu Protokoll geben: dass hier die Staatsanwaltschaft das – Zitat – „als reine Schutzbehauptung“ bezeichnet – „ist daher als reine Schutzbehauptung zu werten“, dass das „geringfügige Effekten“


sind. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) – Seite 17, ganz unten, Entschuldigung.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Worauf wollen Sie da jetzt genau hinaus?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nur festhalten, dass die Staatsanwaltschaft gesagt hat, Ihre Behauptung, das Smartphone sei ein geringfügiger Effekt, sei „als reine Schutzbehauptung zu werten“.


Die Staatsanwaltschaft – wir sind auf Seite 18 unten – sagt im Übrigen auch: Es ist „nicht nachvollziehbar, warum die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen dessen Ehefrau ausgefolgt wurden: Die Zerrüttung der Ehe war für die einschreitenden Ermittler aufgrund des Umstandes, dass Mag.“ Pilnacek

„regelmäßig, so auch in der Nacht seines Ablebens, bei seiner Freundin aufhältig war, offensichtlich.“ – Haben Sie dazu noch Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Frau List war zu diesem Zeitpunkt noch immer Ehefrau und somit Angehörige und aus unserer Sicht somit berechtigt, diese Gegenstände entgegenzunehmen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wenn Sie das jetzt noch einmal in

der Zusammenfassung hören: „Beweiswert“ des Smartphones war „evident“;

man redet hier von „Schutzbehauptung“; „misslungener Versuch“, die Mitarbeiter in Schutz zu nehmen; es ist „nicht nachvollziehbar“. – Sie haben mehrmals öffentlich gesagt, die Oberstaatsanwaltschaft hat festgestellt, dass alles rechtlich einwandfrei war, und dass Sie im Großen und Ganzen alles wieder so machen würden. Würden Sie das heute auch wieder so sagen?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay.


Dritte Fragerunde


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Darmann – dritte Runde.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich mache dort weiter, wo ich vorhin unterbrochen worden bin. Da ist es darum gegangen, hinsichtlich der Suizidmöglichkeit oder auch eines Ermittlungsverfahrens dann dennoch in das Gewahrsam des Mobiltelefons gekommen zu sein, bei der Übergabe dieses Smartphones an die Polizei. Sie haben gesagt, es hätte nicht einmal dann eine Möglichkeit der Auswertung gegeben (die Auskunftsperson nickt) – Sie nicken, für das Protokoll –, weil eine Rechtsgrundlage gefehlt hat (die Auskunftsperson

nickt) – Sie nicken noch einmal.


Hätte die Staatsanwaltschaft eine solche Rechtsgrundlage schaffen können, hätte sie davon gewusst, dass dieses Telefon gerade bei der Polizei ist, indem sie gesagt hätte: Halt, zu den Beweismitteln geben und auswerten!? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also die Staatsanwaltschaft hätte auch nur, wenn sie einen Anfangsverdacht gesehen hätte, natürlich mit einer Anordnung die Kriminalpolizei anweisen können, das Mobiltelefon sicherzustellen – aber auch nur, wenn sie einen Anfangsverdacht gesehen hätte.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Diese Aussage ist für mich nachvollziehbar, aber dazu hätte man mit der Staatsanwaltschaft kommunizieren müssen, und diese Kommunikation hat ja – laut mehrfachen Aussagen heute – in der Form nicht stattgefunden. Stimmt das?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Also ich würde bitten, das die zuständige Staatsanwältin und den Sachbearbeiter zu fragen – ob diese Kommunikation zum Mobiltelefon stattgefunden hat und wie sie stattgefunden hat. Das kann ich so nicht beantworten.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ja, das bringt mich nämlich zu meiner nächsten Frage, und da bin ich etwas irritiert. Es tut mir leid, Ihnen nicht das Protokoll der gestrigen Befragung der Auskunftsperson Amtsinspektor Pöcksteiner vorlegen zu können, weil es noch nicht fertiggeschrieben ist, aber er hat zu dieser Thematik – Ausfolgung des Mobiltelefons und Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft – gesagt: Herrn Pfandler fragen, denn er hat mit der Staatsanwaltschaft mehrfach telefoniert. – Ist da irgendetwas dran?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, also da, denke ich, hat sich der Kollege geirrt, denn ich habe in diesem Stadium kein einziges Mal mit der Staatsanwaltschaft telefoniert.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Okay. Auf die Frage, wer entschieden hat, dieses Mobiltelefon und die anderen Gegenstände an Rechtsanwalt Schender auszufolgen, hat er gesagt, er, Amtsinspektor Pöcksteiner, nicht. – Wer hat das entschieden?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Im Endeffekt wahrscheinlich sein Vorgesetzter, Chefinspektor Fellner.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das ist eine Annahme von Ihnen?

(Die Auskunftsperson nickt.) – Für das Protokoll: Nicken.


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Ja.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gut. Die allermeisten Fragen sind, glaube ich, schon hinlänglich gestellt und in Ihren Worten beantwortet – die sind dann auch zur Kenntnis zu nehmen.


Sie haben eingangs festgehalten, es wäre zu einer richtigen oder korrekten Auswertung des Datensticks der Smartwatch notwendig gewesen, auch den Hersteller miteinzubinden. Stimmt das?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Das ist die Meinung meiner Datenforensiker. Die sagen, alles andere ist gefährliches Halbwissen und Interpretation, und auf das Niveau begeben wir uns nicht.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wieso hat man das dann nicht getan?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Da sind wir wieder bei diesem Thema, das ich vorhin schon gesagt habe: Es war für uns nie das Thema, dass das die Smoking Gun ist und wir jetzt umfassend die Smartwatch auswerten wollen. Es wäre nett gewesen, wenn wir durch die forensische Software Einschränkungen im Hinblick auf den Todeszeitraum hätten machen können, das hat uns die Software nicht zur Verfügung gestellt. Mehr war nie unsere Intention.


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Danke schön.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger, gibt es noch Fragen? (Abg. Hanger [ÖVP] schüttelt den Kopf.) – Nein.


Herr Abgeordneter Della Rossa.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Ja, die Gesamtdauer ist noch 7 Minuten.


Eine kurze Frage noch, und zwar möchte ich noch einmal das Dokument 0063, Seite 331, vorlegen, weil es mich jetzt so beschäftigt, weil es für uns neu ist. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Haben Sie es? Also der Satz, „dass Schwimmbewegungen rund um den vermeintlichen Todeszeitpunkt des Mag. Christian Pilnacek aufgezeichnet wurden.“: Ist von Ihrer Datenforensik das jetzt enger eingegrenzt worden, oder hätte dieser Bericht, der von Ihnen dann nicht fertig gemacht worden ist, neue Erkenntnisse gebracht?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Nein, außer dem Umstand, dass unsere Datenforensiker aus diesen vorhandenen Daten Schwimmbewegungen hätten annehmen können, gab es keine nähere Eingrenzung.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Also auch nicht zum Todeszeitpunkt, denn das wäre ja quasi in Ihren Berechnungen relativ lang gewesen? Es geht einfach nur darum, dass es Schwimmbewegungen gegeben hat – sonst hat Ihre Forensik nichts Weiteres herausgefunden?


Auskunftsperson Stefan Pfandler, BA: Genau.


Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Gut, dann danke ich, dass Sie sich den Fragen gestellt haben, und bin fertig.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich schließe mich an: vielen Dank für Ihre Zeit und die Aussage.


Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli. (Abg.

Tomaselli [Grüne] schüttelt den Kopf.)


Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist – 5 Minuten –, frage ich abschließend den Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen hat. (Der Verfahrensrichterin-Stellvertreter schüttelt den Kopf.) – Er deutet mir Nein.


Es liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Ich erkläre die Befragung der Auskunftsperson für beendet.


Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.