Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek
19. Sitzung | medienöffentlich
12. Mai 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Dann darf ich mich an Herrn Hannes Fellner als Auskunftsperson und an Frau Mag.a Linda Poppenwimmer als seine Vertrauensperson wenden.
Erste Frage: Ich gehe davon aus, dass Ihre Personaldaten, die Sie hier ausgefüllt haben, korrekt sind. (Die Auskunftsperson und ihre Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.)
Herr Fellner, ich erteile Ihnen folgende Belehrung: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin; dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Im Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht
veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden und weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Dann darf ich mich auch an die Vertrauensperson, Mag.a Linda Poppenwimmer wenden: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.
Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Fellner, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht
überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
(Auskunftsperson Fellner: Ja!) – Bitte schön, dann sind Sie am Wort, Herr Fellner.
Ich war ab 1991 mehr als drei Jahrzehnte im operativen Kriminaldienst tätig. Mein Berufsleben war geprägt von Ermittlungen im Bereich Leib/Leben. Dazu gehören schwerste Sexual- und Gewaltverbrechen wie Morde und andere Tötungsdelikte, Erpressungen, Entführungen, Vergewaltigungen, aber auch bedenkliche Todesfälle und Hunderte Suizide und Unfälle. Ich habe Hunderte Festnahmen vollzogen, eine Vielzahl von komplexen kriminalpolizeilichen Einsätzen geleitet, unzählige Tatorte gesehen, mit Angehörigen und Opfern gesprochen, gefährliche Täter verfolgt und eine Vielzahl von Verbrechen geklärt.
Begonnen habe ich 1988 als uniformierter Gendarmeriebeamter, wechselte jedoch bald als Sachbearbeiter in die Kriminalabteilung Niederösterreich. Ich war zehn Jahre stellvertretender Leiter und danach sechs Jahre Leiter des Ermittlungsbereiches Leib/Leben im Landeskriminalamt Niederösterreich. Ich war mit zahlreichen erfolgreichen, spektakulären Ermittlungen befasst, darunter die Causen Unterweger, Blauensteiner, Inzestfall Amstetten, Annaberg, Giftmord Wachau, Hundeboxfall und noch viele mehr. Dazu kam das Tagesgeschäft. Ich
habe als Ermittler insgesamt Tausende Leichenakten bearbeitet, evaluiert und gelesen. Beim Verfassen dieser Stellungnahme habe ich mir erstmals Gedanken darüber gemacht, wie viele Morde ich aufgeklärt habe: Es waren mit Sicherheit mehr als 500.
Eine wichtige Erkenntnis nach diesen vielen Jahren als Ermittler ist, dass jeder zum Mörder oder Selbstmörder werden kann, wenn entsprechende individuelle Umstände eintreten. Aussagen wie: Er war so ein netter Nachbar, ich hätte nie gedacht, dass er ein Mörder werden kann!, oder: Es kann nicht sein, dass er Suizid verübt hat, es gab doch keinen Grund, er war noch so gut drauf!, glaube ich einfach nicht mehr. Ich habe das Hunderte Male gehört, die Realität war aber zumeist anders.
Trotz der Belastungen durch die ständige Konfrontation mit menschlichen Abgründen und Schicksalen bin ich gerne Polizist und auch stolz darauf. Ich habe meinen Beruf bewusst gewählt und übe ihn mit Überzeugung aus. Die Einhaltung der Rechtsordnung, der Schutz der Bevölkerung, die professionelle kriminalpolizeiliche Arbeit sowie der sensible Umgang mit Gewaltopfern und deren Angehörigen standen und stehen für mich dabei immer im Mittelpunkt.
Nach dem Tod von Christian Pilnacek haben wir daher auch Karin Wurm, Anna Polz und die Witwe Caroline List mit dem größtmöglichen Respekt behandelt und versucht, die Ermittlungen und Begleitumstände rücksichtsvoll zu gestalten.
Umso unverständlicher und enttäuschender ist es für mich, dass Karin Wurm mich, wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, im Herbst 2023 mehrfach betreffend den Verbleib des Laptops von Christian Pilnacek angelogen und in weiterer Folge sogar eine völlig haltlose Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen mich eingebracht hat.
Diese Anzeige war Grundlage für ein mehr als ein Jahr lang dauerndes Ermittlungsverfahren der WKStA. Aufgrund meines hohen Berufsethos treffen
mich diese Entwicklungen der letzten zwei Jahre besonders schwer. Die gegen mich und meine Kolleginnen und Kollegen erhobenen Vorwürfe wurden medial praktisch als Tatsachen dargestellt, obwohl wesentliche Elemente weggelassen, kriminalistische Entscheidungen und Abläufe aus dem Zusammenhang gerissen und Verschwörungserzählungen konstruiert wurden.
Gerade deshalb ist es wichtig festzuhalten, dass das Ermittlungsverfahren gegen mich, nach Prüfung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien, das Bundesministerium für Justiz und den Weisungsrat rechtskräftig eingestellt wurde, weil der Tatbestand des Amtsmissbrauches weder objektiv noch subjektiv erfüllt war.
Ebenso wesentlich ist, dass ich aufgrund der Massivität und Unrichtigkeit der Vorwürfe ein Medienverfahren gegen „Zackzack“ angestrengt und auch rechtskräftig gewonnen habe. Ich habe mich dazu entschlossen, gerichtlich gegen die fortgesetzten Diffamierungen und Unterstellungen vorzugehen, weil ich ohne mein Zutun plötzlich in die Öffentlichkeit gezerrt und zum Objekt medialer und politischer Auseinandersetzungen gemacht wurde.
Zwischenzeitlich hat die Zack Media GmbH sich zudem verpflichtet, derartige Behauptungen über mich in Zukunft zu unterlassen.
Polizeiliche Arbeit erfolgt regelmäßig unter Zeitdruck und häufig auf Basis eines sich erst entwickelnden Lagebildes. Entscheidungen müssen in Echtzeit getroffen werden. Im Todesfall Pilnacek wurden einzelfallbezogen Entscheidungen im Rahmen des gesetzlich eingeräumten Ermessens getroffen, und zwar nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person und ohne jegliche parteipolitische Einflussnahme. Die öffentliche Darstellung vermittelt jedoch den Eindruck, Beamte hätten bewusst rechtswidrig gehandelt, Ermittlungen manipuliert und die Aufklärung verhindert. Diese Darstellung ist falsch. Die schon mehr als zwei Jahre andauernde ständige Belastung durch
öffentliche Diskreditierung betrifft nicht nur mich persönlich, sondern auch meine Familie (um Fassung ringend), Freunde sowie Kollegen und Mitarbeiter.
Wer das nicht selbst erlebt hat, weiß nicht, was es bedeutet, wenn jahrzehntelange berufliche Tätigkeit und auch die persönliche Integrität öffentlich derart infrage gestellt werden. Die ständigen medialen Angriffe haben letztlich den Ausschlag gegeben, dass ich mich beruflich verändert habe und nunmehr im Bundesministerium für Inneres tätig bin. Die Unterstellung, dass es sich dabei um eine Belohnung für einen parteipolitisch motivierten Amtsmissbrauch handeln würde, weise ich entschieden zurück.
Sachliche Kritik an der Polizeiarbeit ist legitim und notwendig. Die aus meiner Sicht beispiellose mediale und politische Kampagne gegen nahezu alle in dieser Causa Pilnacek beteiligten Polizisten hat zu einem immensen Vertrauensverlust in der Bevölkerung und zu einer großen Verunsicherung innerhalb der Polizei geführt, weil nicht nur die polizeiliche Führungsspitze, sondern erstmals auch die Basispolizei betroffen war.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt rechtswidrig gehandelt oder mich von sachfremden, politischen Motiven leiten lassen. An mich wurden auch von keiner Seite Interventionen oder Erwartungshaltungen herangetragen.
Unverständlich war für mich auch die Art und Weise der gegen mich geführten Ermittlungen. Die von Karin Wurm, vertreten durch den damaligen Anwalt - - Zack Media GmbH, am 27. März 2024 eingebrachte Sachverhaltsdarstellung wurde von der WKStA nur wenige Tage später fast wortgleich in die Verständigung über den Tatverdacht gegen mich übernommen. Im Akt befanden sich zu diesem Zeitpunkt neben der Sachverhaltsdarstellung noch zwei Whistleblowereingaben, deren Inhalt sich bereits ab 22. März 2024 auch in diversen „Zackzack“-Artikeln wiedergefunden hatte.
Tatsächlich hätten die abstrusen Vorwürfe, dass ich das Mobiltelefon von Christian Pilnacek illegal sichergestellt und die Wohnung von Christian Pilnacek illegal durchsucht hätte, durch eine kritische Befragung von Karin Wurm, unter Abgleich mit den Akten der Staatsanwaltschaft Krems, rasch entkräftet werden können. Wie auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien in ihrer Weisung vom
2. Mai 2025 festhielt, finden die Behauptungen in der Sachverhaltsdarstellung schon in den zeugenschaftlichen Vernehmungen der Anzeigerin Karin Wurm selbst schlechterdings keinen Halt.
Ich war nachweislich nicht beim Haus von Karin Wurm, um die von Christian Pilnacek zurückgelassenen persönlichen Gegenstände abzuholen. Karin Wurm hat diese, wie sie selbst weiß, auch nicht persönlich an die Polizei übergeben, sondern die Gegenstände freiwillig in ein Plastiksackerl gepackt, das Anna Polz sodann an Markus Pöcksteiner und einen weiteren Kollegen aushändigte. Diese Übergabe erfolgte ohne jeglichen Druck oder Zwang, ausschließlich aufgrund der Initiative von Wurm und Polz.
Aufgrund der offensichtlichen psychischen Belastung der beiden Frauen hatten Markus Pöcksteiner und ich ihnen angeboten, die Übergabe der Gegenstände an die Angehörigen beziehungsweise die Verlassenschaft zu organisieren. Dennoch leitete die WKStA, nachdem sich herausgestellt hatte, dass ich gar nicht vor Ort war, auch noch ein Ermittlungsverfahren gegen Markus Pöcksteiner ein.
Weshalb der weitere bei der Übergabe anwesende Kollege von der WKStA bis heute nicht befragt wurde, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ich war auch nicht in der Wohnung von Christian Pilnacek, um nach einem Laptop zu suchen. Vielmehr hat Karin Wurm mir, trotz mehrmaliger telefonischer Nachfrage, verschwiegen, dass der Laptop sich nach dem Tod von Christian Pilnacek noch einige Zeit lang in ihrem Haus in Rossatz befunden hatte. Zum Zeitpunkt ihrer Anzeigeerstattung gegen mich war der Laptop sogar bereits, mit ihrem Wissen, durch viele andere Hände gegangen.
Stattdessen warf mir nun die WKStA jedoch im auffallenden zeitlichen Zusammenhang mit der Berichterstattung auf „Zackzack“ das genaue Gegenteil vor, nämlich die illegale Nichtsicherstellung des Mobiltelefons. Die WKStA ihrerseits unternahm im Übrigen im sogenannten Pilnacek-Tape-Verfahren bis Frühjahr 2024 offenbar keine Initiative zur Sicherstellung von Datenträgern des Christian Pilnacek.
Da es ausgehend von der Spurenlage und den Erhebungsergebnissen weder am Tag der Auffindung des Leichnams am 20. Oktober 2023 noch danach irgendeinen Hinweis auf ein Fremdverschulden gab, hatte das Mobiltelefon aus kriminalpolizeilicher Sicht keine Relevanz. Das von Christian Pilnacek beim Verlassen des Hauses zurückgelassene Handy war daher zu keinem Zeitpunkt ein Beweismittel im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Krems zur Klärung der Todesumstände, weswegen wir es weder sichergestellt noch zurückgelegt haben.
Dass die Übergabe an den Rechtsanwalt der Witwe noch am Freitag, dem
20. Oktober, erfolgte, war schlicht ein Zufall. Nachdem Karin Wurm und Anna Polz, die anlässlich ihrer Zeugenvernehmungen erstmals die persönlichen Gegenstände von Christian Pilnacek erwähnt und die Polizei um Unterstützung ersucht hatten, die PI Mautern bereits verlassen hatten, erlangte ich erstmals Kenntnis von einer Kontaktaufnahme zwischen Rechtsanwalt Schender und Stefan Pfandler. Daraufhin rief ich Schender an, informierte ihn kurz über die Sachlage und teilte ihm mit, dass er die persönlichen Gegenstände am Beginn der kommenden Woche, also ab Montag, dem 23. Oktober, beim Landeskriminalamt Niederösterreich in Sankt Pölten abholen könne. Wir vereinbarten, dass er als Kontaktperson für die gesamte Familie Pilnacek-List fungieren sollte.
Da er gerade im Auto auf dem Weg von Wien nach Oberösterreich war, erkundigte er sich, ob er die Sachen noch am selben Tag übernehmen könnte,
um sich einen Weg zu ersparen. Wir vereinbarten daher kurzfristig ein Treffen auf der PI Mautern, wo er die persönlichen Gegenstände gegen Übergabebestätigung in Empfang nahm. Aufgrund der nachweislich dokumentierten Übergabe an den mandatierten Rechtsanwalt der Familie Pilnacek-List bestand für mich absolut kein Zweifel daran, dass diese Gegenstände in einem späteren Verlassenschaftsverfahren entsprechend aufscheinen würden.
Die Ausfolgung von persönlichen Gegenständen eines Verstorbenen an Angehörige ist gängige Polizeipraxis und erfolgt einzelfallbezogen unter Orientierung an den Grundsätzen der Richtlinie Leichenbeschau. Diese bildet jedoch bei Weitem nicht alle in der Praxis vorkommenden Fallkonstellationen ab. Die Exekutivorgane sind daher gefordert, im Rahmen des Ermessensspielraums eine vertretbare Entscheidung zu treffen. Das habe ich im gegenständlichen Fall nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der gängigen Polizeipraxis getan. In meinen vielen Dienstjahren gab es noch nie ein Problem mit einem Notar, dem Verlassenschaftsgericht, der Staatsanwaltschaft oder sonst irgendjemandem wegen der Ausfolgung von Effekten an Angehörige.
Die gegenteiligen Ausführungen der WKStA in ihrer Einstellungsbegründung entsprechen nicht meinen Wahrnehmungen und sind für mich auch nicht nachvollziehbar. Bemerkenswert ist für mich auch, dass der frei erfundene Vorwurf der illegalen Hausdurchsuchung in der Einstellungsbegründung nicht mit einem einzigen Wort erwähnt wurde. Gegen Wurm sind zwischenzeitlich mehrere Strafverfahren wegen diverser Falschaussagen in der Causa Pilnacek anhängig. Dass aufgrund ihrer offensichtlich falschen Verdächtigungen gegen mich in ihrer Anzeige nicht auch wegen Verleumdung ermittelt wird, ist für mich völlig unverständlich.
Da ich medial außerdem noch mit unrichtigen Vorwürfen rund um die Smartwatch von Christian Pilnacek konfrontiert war und bin, möchte ich dazu
festhalten, dass die Smartwatch wie auch die Bekleidung und alle anderen am Körper befindlichen Gegenstände von der Staatsanwaltschaft Krems mit der Leiche sichergestellt und in weiterer Folge in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Krems in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt ausgewertet wurde. Dabei ging es ausschließlich um Geo- oder Health-Daten, die dazu dienen sollten, den letzten Weg von Christian Pilnacek zu rekonstruieren und den Zeitraum seines Todes näher einzugrenzen. Die vom Bundeskriminalamt extra angekaufte Software extrahierte die lesbaren und validen Daten und erstellte einen mehr als 1 200-seitigen PDF-Report, in welchem unter der Rubrik Health-Daten und Geodaten das Ergebnis null ausgeworfen war. Laut Auskunft des zuständigen Kollegen aus dem Bundeskriminalamt konnte die Software keine Geo- und Health-Daten auslesen, was ich handschriftlich auf dem ausgedruckten Report vermerkte und der Staatsanwaltschaft Krems berichtete.
Die vielfach diskutierten sogenannten Rohdaten der Smartwatch sind ohne spezielle technische und sachverständige Interpretation nicht valide bewertbar. Derart komplexe Auswertungen erfolgen – wenn überhaupt – nur zur Aufklärung von tatsächlichen Gewaltverbrechen und jedenfalls durch bestellte Sachverständige. Im Fall Pilnacek gab es mangels Hinweises auf Fremdverschulden dazu keinen Anlass. Während mir ursprünglich zugutegehalten wurde, dass die Kriminalpolizei die Smartwatch-Daten gesichert hat, wird nunmehr auch die Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen infrage gestellt. Das regelmäßige Ansehen des „Tatort“-Krimis am Sonntag führt nicht dazu, dass man Experte für Ermittlungsarbeit und Spurensicherung ist.
Ich hoffe, dass dieser Untersuchungsausschuss doch noch zu einer sachlichen, rechtsstaatlichen und faktenbasierten Betrachtung kommt. Sofern ein systemischer oder rechtlicher Anpassungsbedarf besteht, kann und darf nicht ein einzelner Polizist dafür verantwortlich gemacht werden. – Danke.
Ich darf jetzt die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen.
Herr Fellner, ich würde Ihnen gerne ein Dokument vorlegen und möchte mit diesem Dokument gleich auf ihre zuletzt gemachten Ausführungen betreffend die Smartwatch Bezug nehmen; das ist das Dokument 706. Das Dokument 706 ist Ihr Abschlussbericht vom 8. Jänner 2024; wenn Sie da bitte auf Seite 5 gehen. Auf Seite 5 ganz unten steht „Auswertung – Smartwatch“; das geht dann auf Seite 6 weiter. Da wird Bezug genommen auf den Kollegen, den Sie gerade angesprochen haben, und da steht der Satz: „wurde [...] ausgewertet. Die Auswertung [...] ergab keine [...] relevanten Daten“, wie Sie es jetzt eben eh schon - - (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.) – Nächste Seite, oben. Ja, also das war der Abschlussbericht, offenbar von Ihnen am
8. Jänner 2024 verfasst, das heißt, ungefähr drei Monate nach dem Tod.
Jetzt war dieser hier angesprochene Beamte, Ihr Kollege Buchberger, vor einigen Wochen hier und hat mit einer einleitenden Stellungnahme angefangen, in der er Begrifflichkeiten erklärt hat. Ich möchte mich jetzt gleich dafür entschuldigen, dass ich meiner Fragestellung einige Ausführungen voranstelle, die aber meiner Ansicht nach für das Verständnis und als Grundlage meiner Frage unvermeidlich sind.
Herr Buchberger hat erklärt, es gibt eine begriffliche Verwirrung, nämlich Sicherung, Aufbereitung und Auswertung von Daten, und er ist nur für die Sicherung zuständig. (Die Auskunftsperson nickt.) Ja, jetzt schreiben Sie hier
„Auswertung“. Meine Recherchen zu diesem Thema haben folgendes Faktum ergeben: Die Begriffe Sicherung, Aufbereitung und Auswertung existieren in unserem Rechtsbestand und in der Anwendung der Datensicherung erst seit
1. Jänner 2025, seit der StPO-Reform, vorher gab es diese Begrifflichkeiten nicht. Jetzt, in der StPO-Reform, kommen diese Begriffe vor, sie werden legaldefiniert und sind daher erstmals in den Rechtsbestand und in den Anwendungsbereich gelangt; vorher, in der StPO bis Ende 2024, kommt im Bereich der Sicherstellungsbestimmungen das Wort Daten und Umgang mit Daten überhaupt gar nicht vor. Das hat einfach nicht existiert.
Wie wir alle wissen, geht diese Reform 2025 auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2023 zurück, genau zu dem Zeitpunkt, wo Sie diesen Auftrag hier erteilt haben, sich diese Smartwatch anzusehen. Da befinden Sie sich sozusagen in der Wortwahl in guter Gesellschaft des Verfassungsgerichtshofes: In der erstmaligen Veröffentlichung seiner Entscheidung auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofes vom
Dezember 2023 verwendet der Verfassungsgerichtshof selber die Worte
„Sicherstellung von Datenträgern und deren Auswertung“, weil es andere
Wörter damals einfach noch gar nicht gegeben hat.
Darum ersuche ich Sie jetzt, wenn es möglich ist, uns zu Ihrem Bericht und in diese Welt vor der StPO-Reform 2025 zurückzuführen und zu erklären, was Sie damals in diesem ganz üblichen Sprachgebrauch - -: Wie ist man damals mit Datensicherung umgegangen, und was haben Sie damals mit dem Wort auswerten gemeint? Was wollten Sie von Herrn Buchberger, was haben Sie ihm aufgetragen? Was haben Sie gemeint, dass er tut, und was haben Sie von ihm erwartet? Was haben Sie damals oder was hat man damals unter Auswertung verstanden?
die ersten Handys bei uns ausgewertet wurden oder wo die Handys überhaupt quasi aufgekommen sind. Bei uns im LKA – oder früher in der Kriminalabteilung – haben das zwei Kollegen gemacht, die waren bei der Observation, die haben das im Nebenjob gemacht. Wenn man ein Handy sichergestellt hat oder ein Handy hat auswerten lassen – auswerten, ich verwende immer den Begriff auswerten –, dann ist man zu den Kollegen gegangen und hat gesagt: Bitte werte das Handy aus! Im heutigen Sprachgebrauch hätte ich sagen müssen: Bitte stelle eine forensische Sicherung her! Das Ergebnis war: Ich habe damals eine CD bekommen und auf dieser CD waren die Rohdaten gesichert, aber auch die Daten, die die damals verwendete Software hat auslesen können.
Diese Daten, die lesbar und nachvollziehbar und valide dargestellt wurden, habe ich dann als Ermittler auf der CD durchgeschaut. Das Gleiche war bei der Smartwatch. Ich habe damals mit unserer IT-Gruppe im LKA gesprochen: Die haben keine Expertise zur Smartwatch oder zu einer Smartwatch gehabt. Wir haben keine Software dazu. Smartwatch ist überhaupt ein ganz, ein relativ neues Thema. Ich habe in den 33 Jahren einen Fall gehabt, wo die Smartwatch eines Verdächtigen eine Rolle gespielt hat – das war auch im Jahr 2023, ein anderes Fabrikat –, und dann habe ich den Kollegen, mit dem wir seit Jahren im Bundeskriminalamt zusammenarbeiten, angerufen, habe gefragt, ob sie eine Smartwatch, Samsung, auswerten können. Er hat gesagt: Nein, er müsste dazu schauen, ob es überhaupt eine Software gibt. In weiterer Folge hat er sich um das gekümmert.
Ich habe dann in Rücksprache mit der Staatsanwältin in Krems diese Uhr an das Bundeskriminalamt überbracht. Die Software wurde besorgt und das Bundeskriminalamt oder dieser Kollege hat mit dieser Software die lesbaren Daten von der Smartwatch gesichert und in Form eines Berichtes ausgewertet. Im Unterschied zu einer Handyauswertung, die wir zwischenzeitlich selbst auf unseren Bildschirmen oder auf unseren Computern durchführen können – da
muss man aber Screenshots anfertigen, wenn man irgendwas Wichtiges hat –, habe ich das mit ihm besprochen, in welcher Art und Weise wir die Daten, die ausgelesen worden sind und möglicherweise relevant sind, auch darstellen und an die StA übermitteln können.
Das Ergebnis dieser Diskussion oder dieses Themas war, dass die Daten, die die Software auslesen kann, valide darstellen kann – welche Begriffe Sie wollen –, in einem PDF-Report dargestellt werden. Dieser PDF-Report hatte über
1 200 Seiten: Das waren 1 000 Seiten irgendwelche System-Images und ein paar wenige – oder wenige, relativ wenige – Seiten, wo überhaupt Ergebnisse oben waren, und er hat mir dann die Rohdaten und diesen PDF-Report in Form eines USB-Sticks übergeben. Ich habe diesen USB-Stick angesteckt, habe diesen PDF- Report durchgeschaut, habe festgestellt, dass bereits, glaube ich, beim Inhaltsverzeichnis Health-Daten, Geodaten, auf jeden Fall dann hinten steht: Ergebnis null! Oder: App null!, weiß ich nicht mehr.
Ich habe dann den Kollegen, das weiß ich ganz sicher, noch einmal angerufen, habe gesagt: Heißt das, dass nichts da ist? Er hat gesagt: Wenn die Software keine Health- und Geodaten auslesen kann, dann ist das Ergebnis null (Verfahrensrichterin Edwards: Mhm!), weil die Software nur die Daten auslesen kann, die sie aufgrund der technischen Voraussetzungen (Verfahrensrichterin Edwards: Ja!) lesen und erkennen und valide darstellen kann! (Verfahrensrichterin Edwards: Okay!) Das war meine Interpretation, das Auswertergebnis; man kann jetzt diskutieren, aber die Software, die das BKA gekauft hat, hat das Auswertergebnis gebracht: null.
darf: Der Verfassungsgerichtshof hat ja dann gerade das als verfassungswidrig erachtet, dass es zu Daten keine Begriffe, keine Vorgaben und keine Regulatorien gibt, wie damit umzugehen ist, zu der damaligen Zeit, wo diese Regeln gefehlt haben, das Wort auswerten, das Sie da verwendet haben – einfach nach dem damaligen, nach dem gängigen Gebrauch, wie gesagt nochmal: auch der Verfassungsgerichtshof hat es so gebraucht –, so für all das verwendet wurde, was jetzt sichern, aufbereiten, auswerten in der StPO genannt wird.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, aber ich wollte nur sagen (Auskunftsperson Fellner: Ja, ja!): Also Sie sind sozusagen noch vor der Reform (Auskunftsperson Fellner: Ja!) gewechselt.
So, eine letzte Frage, ich breche es jetzt auf ganz vereinfacht herunter: Wir haben jetzt in verschiedenen Variationen immer gehört, dass von den ermittelnden Stellen davon ausgegangen wurde, dass es keinen Anfangsverdacht
auf Fremdverschulden gab – oder zumindest ein Teil des Aktenbestandes, die den vertreten, sagen das. Jetzt sage ich als ja doch mit dem Strafverfahren nicht unvertraute Person: Wenn es keinen Anfangsverdacht gibt, dann gibt es in der Regel, einmal ganz banal gesagt, auch keine Ermittlungen. Damit wird ja auch erklärt: Da brauche ich kein Handy; das ist kein Beweismittel. Aber wenn es keinen Anfangsverdacht gibt und daher jetzt im materiellen Sinn vielleicht kein Ermittlungsverfahren: Warum werten Sie denn dann die Smartwatch aus?
Wozu? Warum setzen Sie dann doch einen Ermittlungsschritt in einem Verfahren, wo Sie selber sagen, es gibt keinen Anfangsverdacht auf irgendwas? Was wollen Sie denn dann damit klären? Nicht nur: Was wollen Sie klären?
Sondern: Wozu wollen Sie es klären?
Nein, meine Frage ist jetzt: Sie sagen, dass man vielleicht den letzten Fußweg oder den Todeszeitpunkt - - Hätte der für Sie irgendeinen ermittlungsrelevanten Grund gehabt? Brauchen Sie den Todeszeitpunkt für irgendwas oder den letzten Fußweg – nur aus Ihrer ermittlungstechnischen Sicht, nicht dass es die ganze Welt interessiert –, aber Sie als Ermittler? Dass es sozusagen die ganze Nation
interessiert, wissen wir ja mittlerweile, aber haben Sie als Ermittler einen Todeszeitpunkt gebraucht? Haben Sie einen letzten Fußweg gebraucht? Wozu haben Sie es gebraucht und wozu haben Sie es gemacht?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Nein, ich möchte Ihnen bei Leibe nichts Unredliches (Auskunftsperson Fellner: Nein, nein!) damit unterstellen, ich wollte es nur gefragt haben.
Nachdem ich es gefragt habe, bin ich mit meiner Befragung schon zu Ende. –
Vielen Dank.
Im Sinne dieser Redeordnung erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Krainer das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Fellner, wie haben Sie am 20. Oktober 2023 vom Todesfall von Herrn Pilnacek erfahren?
Diesen Anfallsbericht haben wir dann zusammen fertig geschrieben – war aber
nicht mehr viel zu schreiben –, und diesen Bericht hat dann die Kollegin, glaube ich, per Mail an die StA Krems übermittelt.
PI Mautern, für uns relativ klar – oder: sehr klar –, dass eben keine Hinweise auf Fremdverschulden vorliegen.
angesehen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm, also der Bruder hat sich gemeldet, die Tochter hat sich gemeldet und (Auskunftsperson Fellner: Ich weiß es nicht genau!) die Ehefrau hat sich gemeldet.
(Auskunftsperson Fellner: Nein, die - -!), über ihren Anwalt.
Auskunftsperson Hannes Fellner, BA MA: Nein, von mir nicht. Ich habe mit Rechtsanwalt Schender, nachdem ich mit ihm telefonisch in Kontakt getreten bin, ausgemacht, dass er die Kommunikation mit der Familie übernimmt, damit ich erstens nicht alle einzelnen Verwandten durchrufen muss. Zweitens weiß ich ja nicht, ob der, der wirklich anruft, der ist, der er ist. Es kommt ja immer wieder vor, dass wer anruft und sich als jemand ausgibt (Abg. Krainer [SPÖ]: Mhm!), darum war mir die Kommunikation über Rechtsanwalt Schender sehr recht.
beiden Damen offensichtlich das erste Mal angegeben, dass die persönlichen Gegenstände von Mag. Pilnacek zu Hause liegen, die er beim Nachhausekommen nach der Geisterfahrt abgelegt hat, und dass er ohne diese Gegenstände dann das Haus verlassen hat.
Das wurde von uns in den Vernehmungen so dokumentiert, ohne weitere Kommentare oder ohne weitere Initiativen. Nachdem die Vernehmungen fertig waren, sind dann die beiden Frauen beim Verlassen der PI am Gang noch einmal auf uns zugekommen und haben gefragt, was sie mit den Gegenständen machen sollen, dass sie nicht ihnen gehören. Wir oder ich oder wir haben – den Wortlaut weiß ich nicht – gesagt: Das gehört in die Verlassenschaft! Oder: Das gehört den Angehörigen oder der Frau! – weiß ich nicht mehr. Die beiden Frauen haben uns natürlich aufgrund der Situation – nachvollziehbar, dass sie belastet waren – ersucht, ihnen dabei zu helfen, dass die Gegenstände in die Verlassenschaft, zu den Angehörigen kommen, und wir haben uns dazu bereit erklärt. Wir hätten sagen können: Nein, wir helfen euch nicht!, okay? Das widerspricht aber meiner 33-jährigen Erfahrung im Umgang mit Angehörigen oder mit Personen, die halt Leichen finden oder halt schwierige Situationen erleben. Darum haben wir diesem Ersuchen zugestimmt.
Die Frauen haben sogar gesagt, sie bringen es auf die PI; und wir haben gesagt: Nein, sie brauchen nicht noch einmal auf die PI zu kommen, sie sollen nach Hause fahren. Wir bereiten eine Übernahmebestätigung vor, damit das dokumentiert wird. Danach haben die beiden Frauen die PI verlassen und meine Kollegen haben diese Übernahmebestätigung vorbereitet, sind dann nach Rossatz gefahren und haben die Gegenstände übernommen. Den Frauen wäre es freigestanden: Wenn sie sie nicht hergeben wollten, dann hätten sie sie nicht hergegeben. Uns waren die Gegenstände egal, weil sie für uns nicht relevant waren.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dass ein Ermittlungsverfahren wegen, glaube ich, fahrlässiger Tötung oder grob fahrlässiger Tötung eingeleitet wurde, hat - - war das Handy trotzdem irrelevant aus Ihrer Sicht? (Abg. Hanger [ÖVP] – die Hand hebend –: Zur Geschäftsbehandlung!)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich ersuche um Klärung dieser Frage. Meiner Meinung nach ist das ein falscher Vorhalt, weil eben kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, das ist genau die Zwitterstellung des - - (Auskunftsperson Fellner: Ich kann es ja kurz erklären! Aber sicher nicht so gut wie Sie!) Ja, wie gesagt, das ist eine Rechtsfrage. (Auskunftsperson Fellner: Ich versuche es! ) Ja, ist es recht, wenn es - - Es ist ja wirklich einfach eine reine rechtliche Auslegungsfrage. (Abg. Krainer [SPÖ]: Na entschuldige, aber die Auskunftsperson soll ja nicht rechtliche - -! – Abg. Hanger [ÖVP]: Die ist aber sehr klar, entschuldigen Sie!) Gut, also ich erkläre es jetzt rechtlich. Darum, dass es - - (Auskunftsperson Fellner: Ich erkläre dann meine Wahrnehmungen nach 33 Jahren ...!) – Sie erklären Ihre Wahrnehmungen nach
33 Jahren dazu. (Abg. Krainer [SPÖ]: ... Fragen beantworten!)
es damals zu den Schritten gekommen ist. Dafür danke ich ihr und das sollte sie jetzt auf Anfrage von Herrn Abgeordneten Krainer auch durchführen. – Bitte schön.
Ich habe wirklich versucht, in der Justiz und bei der Polizei diesen Graubereich aufzuzeigen. Leider hat jeder gesagt: Das ist Praxis und das bleibt so!, oder: Das ist kein Problem! Jetzt kommt mir dieser Graubereich leider - -, negativ wird er mir ausgelegt, aber es ist eben ein Graubereich, weil § 128 StPO der einzige Paragraf in der StPO ist, der einen Erkundungsbeweis zulässt. Und diesen Erkundungsbeweis gibt es bei keiner anderen Ermittlungsmaßnahme, denn für jede Ermittlungsmaßnahme brauche ich einen Anfangsverdacht, und für § 128 brauche ich eben keinen Anfangsverdacht. (Verfahrensrichterin Edwards:
Genau, ...!) – Danke, danke.
Und das ist diese Zwitterstellung, also der Staatsanwalt muss, wenn er eine Obduktion anordnet, ein formelles Ermittlungsverfahren einleiten. Dazu werden in den meisten Fällen UT 80, 81 verwendet oder UT 78, das ist Mitwirkung am Selbstmord.
Es gibt in ganz Österreich, bei allen LKAs, bei allen Staatsanwaltschaften, verschiedene Auffassungen, wie man mit dieser Materie umgeht. Ich habe Anweisungen von Staatsanwälten, die schreiben, bei unbedenklichen Todesfällen ist ein UT 80 zu erfassen, denn anders kann ich wieder seit der neuen Rechtslage nach dem Strafprozessänderungsgesetz mit den Erkundigungen und den Ermittlungen keinen Abschlussbericht mehr schicken. Das hat sich jetzt wieder geändert. Und deshalb muss bei jedem Todesfall, wo nur irgendeine Maßnahme - - Zwischenzeitlich darf man nicht einmal die Witwe oder die Nachbarn befragen, denn das zählt schon als Ermittlungsmaßnahme, und deshalb muss ich im System einen unbekannten Täter, also auch im Polizeisystem, im PAD, einen unbekannten Täter speichern und einen Paragrafen aus dem StGB; obwohl ich niemals einen Anfangsverdacht oder irgendeinen Verdacht auf eine Straftat gehabt habe, weil, wie ich gesagt habe, 90 oder 95 Prozent der Obduktionen nur durchgeführt werden, weil man im Prinzip sichergehen will, dass nicht nachher irgendwelche Verschwörungstheorien aufkommen oder irgendwelche Streitigkeiten vielleicht auch Probleme ergeben, denn ich habe genug Leichen zehn Jahre später exhumieren müssen, weil plötzlich irgendwelche Geschichten erzählt wurden, die sich nicht bestätigt haben, weil damals keine gemacht wurde.
Unser Zugang ist der, dass man jede Leiche obduzieren sollte oder dass es zumindest so wie teilweise in Deutschland gemacht wird, dass jede Leiche über den Tisch eines Gerichtsmediziners geht. In Österreich ist es leider so – ich schweife jetzt noch ein bissl aus –, dass man in Niederösterreich von 2010 an, glaube ich, nachdem die GMI Wien nicht mehr Niederösterreich serviciert hat, einen Gerichtsmediziner hatte, über mindestens acht Jahre, für Niederösterreich, das ganze Burgenland und die Nordsteiermark. Zwischenzeitlich haben wir Gott sei Dank zwei.
Das ist der Zustand, den wir haben, mit dem wir leben müssen, und der ist unbefriedigend – für mich seit 20 Jahren, aber ich muss mit dieser Situation leben.
Herr Abgeordneter Krainer ist am Wort.
Meine Frage war: Es gab ein Ermittlungsverfahren, Sie sagen: Das ist ja nur formell!, und meine Frage war: Für Sie – aus Ihrer Erfahrung und so weiter –
hatte das Handy, obwohl ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger oder grob fahrlässiger Tötung eingeleitet wurde, keinen kriminalistischen Wert? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.) Das ist eine einfache Frage. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Aus meiner Sicht – und da würde ich die Frau Verfahrensrichterin um ihre Einschätzung bitten – wurde die Frage in klarer Präzision beantwortet. Er hat ausführlich erklärt, wie die Grundlagen derzeit sind, auf Basis deren eine Obduktion durchgeführt wird. Die Frage: Wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ja oder nein?, faktisch nämlich – die Frage formal und faktisch müssen wir dann auch noch einmal diskutieren - - Also ich glaube, klarer kann man es nicht beantworten.
Aber um positiv abzuschließen: Tatsächlich ist es offensichtlich so, dass es einen Bedarf an Gerichtsmedizinern gibt – wir haben da eh eine klare Zuständigkeit in der Bundesregierung, das möchte ich festhalten. Und da die StPO auch zu präzisieren, wann eine Obduktion durchgeführt - -, würde ich auch positiv sehen. Aber die Frage kann man meiner Meinung nach nicht klarer beantworten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
nahetreten kann, als die Auskunftsperson einfach jetzt die rechtlichen Grundlagen und die praktische Handhabung dieser rechtlichen Grundlagen dargelegt hat, aber nicht die Frage beantwortet hat, ob sie jetzt das Ermittlungsverfahren als formal oder durch einen Anfangsverdacht gedeckt oder nicht sieht. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)
Die Frage ist letztendlich: okay, war halt vielleicht seiner Meinung nach nur ein formales Ermittlungsverfahren, aber es war ein Ermittlungsverfahren. Warum hat er es dann nicht als solches behandelt? – So habe ich die Frage verstanden und diese Antwort fehlt einfach noch.
Aber zu Ihrer Frage: Am 20. hatten weder das Handy noch die anderen persönlichen Gegenstände überhaupt kriminalpolizeiliche Relevanz. Ich kann Ihnen erklären, warum: Es hat aufgrund der Ermittlungen der Bezirksspurensicherer und der PI Mautern, mit nochmaliger Überprüfung durch die langjährigen, erfahrenen Experten des AB 07, weder am Auffindungsort, weder an der Leiche, weder an der Bekleidung der Leiche, weder an den sonstigen Umständen einen Hinweis gegeben, der auf Fremdverschulden oder nur ansatzweise auf Fremdverschulden hingedeutet hätte.
Krainer [SPÖ]: Genau, Wert! Aus Ihrer Sicht! Ja!) – Aus der Sicht von allen, die an diesem Tag dort waren.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber Sie können ja nur für sich sprechen, nicht für die anderen. (Auskunftsperson Fellner: Nein, ich kann auch für alle sprechen!) – Die anderen haben wir auch alle angehört. (Auskunftsperson Fellner: Ja!) Die haben auch nicht für Sie hier geantwortet. Antworten Sie bitte für sich!
geschildert - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Nein, Sie wollen nicht, dass ...!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Krainer, bitte noch einmal eine präzise Frage. Auf diesen Unterschied - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Ich verstehe nicht ...!) –Sie sind nicht sehr weit auseinander, aber ich glaube – und bitte –, Sie schaffen das.
Aber wir kommen vielleicht einen Schritt weiter: Wann haben Sie Frau List das erste Mal kontaktiert oder Kontakt mit ihr gehabt?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, das heißt, da hatten Sie das erste Mal mit ihr Kontakt. (Die Auskunftsperson nickt.) Wie hat sich der Kontakt dann weiter gestaltet?
können Sie das auf Seite 12 lesen, zweiter Absatz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Da sagt Frau List, dass Sie sie angerufen haben wegen des Autos (die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson), das unbeaufsichtigt am Parkplatz in Tulln wäre und dort wegkommen sollte. Haben Sie eine Erinnerung an diesen Vorfall, wenn Sie das lesen?
Krainer [SPÖ]: Ja!)
Auskunftsperson korrekt war, denn wenn er auf diese Frage und auf diesen Absatz einfach sagt: Nein, ich habe keine Erinnerung daran!, dann impliziert das, dass dieser Vorfall stattgefunden hat und er sich nicht erinnert. Aber er erklärt, dass seiner Meinung nach dieser Vorfall gar nicht stattgefunden hat, und ich glaube, dass das legitim ist.
Wenn Sie auf Seite 13 gehen: Da spricht sie dann davon, dass am 23. der Pkw zu ihr gekommen ist und sie mit Ihnen wegen der Aktentasche ihres Mannes und des Laptops telefoniert hat. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Zweiter Absatz. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichterin. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
(Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)
Also Frau List schildert eine Chronologie der Gedanken: Laptop dort nicht, dort nicht, dort nicht. An einem 23. Oktober ist die Gewissheit eingetreten, dass er auch nicht im Auto war.
Und jetzt ist die Frage dazu, ob bereits vorher allenfalls – ich kann mir nur vorstellen, dass die Fragestellung von Ihnen so gemeint war –, ob irgendwann in der Zwischenzeit oder überhaupt oder nachher wegen des Laptops ein Gespräch mit der Auskunftsperson stattgefunden hat.
Krainer [SPÖ]: Bitte?) Ist das schon auf der nächsten Seite?
„Chefinspektor Fellner angerufen und ihm das Fehlen des Laptops mitgeteilt.“ Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Gut. Der Vorhalt auf Seite 14 - - Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber ich muss ja bei 13 beginnen.
Und sie hat mich dann ersucht, im Zuge der Vernehmung, ob dieser Laptop
möglicherweise bei diesen zwei Frauen sein kann. Ich habe gesagt: Weiß ich nicht. – Ich habe einfach die zwei Frauen dann irgendwann angerufen und habe gefragt, ob sie den Laptop auch haben. Sie haben - - Ich glaube, die waren zwei oder ein paar Tage später auf Urlaub, darum haben sie nicht nachschauen können.
In weiterer Folge hat dann Mag. Schender oder/und Frau Mag. List gesagt, dass quasi die Gegenstände fehlen. Ich habe dann noch auf der API Stockerau nachgefragt, ob Mag. Pilnacek diesen Laptop bei der Anhaltung bei sich hatte. Der Kollege hat sich im Detail erinnern können, dass das Fahrzeug abgestellt und versperrt war und Mag. Pilnacek ihn noch einmal gefragt hat, ob er noch einmal das Auto aufsperrt, weil er seinen Laptop oder seine Laptoptasche oder eine Handtasche oder irgendwas vergessen hat. Der Kollege hat sich erinnern können, dass es eine dunkle Laptoptasche war – ob er drinnen war oder nicht, kann er natürlich nicht sagen –, und daher war für mich relativ eindeutig nachvollziehbar, dass der Laptop dann am 19. nach der Anhaltung mit Frau Polz und mit Herrn Pilnacek nach Rossatz gefahren ist.
Deshalb habe ich mit der StA Krems dann Rücksprache gehalten, weil ich gesagt habe: Der Laptop gehört Mag. Pilnacek beziehungsweise der Verlassenschaft.
Sollen wir die zwei Frauen dazu vernehmen? Möglicherweise ist er unterschlagen oder gibt es einen erklärbaren Grund, das nachzuvollziehen. Die Staatsanwaltschaft Krems hat gesagt, die Laptopgeschichte hat mit diesem UT Todesermittlung nichts zu tun – stimmt! –, und hat angewiesen, dass ich in Form einer telefonischen Erkundigung noch einmal die zwei Frauen kontaktiere, noch einmal frage und das in einem Amtsvermerk dokumentiere – und genau das habe ich gemacht.
27. Dezember; von – weiß ich nicht – Ende Oktober bis Mitte Dezember irgendwann. Also das letzte Telefonat war laut Amtsvermerk, glaube ich, am
27. Dezember, und vorher waren diese einige wenigen Telefonate mit der API Stockerau, mit Frau Wurm, List, ah Wurm, Polz und mit der StA.
(Abg. Krainer [SPÖ]: Bitte?) Von wem den Auftrag, meinen Sie?
Edwards: Wie!)
Auskunftsperson Hannes Fellner, BA MA: Wie? (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!) –
Telefonisch.
Auskunftsperson Hannes Fellner, BA MA: Ich habe eine telefonische Erkundigung bei Frau Polz und bei Frau Wurm gemacht (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, und haben dann - -!), eine telefonische Erkundigung auch auf der API Stockerau, und diese Ergebnisse habe ich dann mit Frau Mag. Weißenböck besprochen. Die Lösung oder das Resultat war dann die telefonische letztmalige Befragung von Frau Wurm und von Frau Polz, ob sie eine Wahrnehmung zum Laptop haben – ja/nein? –, und das habe ich dann in einem Amtsvermerk am 27.12. zusammengefasst. (Der Verfahrensanwalt-Stellvertreter wendet sich an die Auskunftsperson.)
Und es ist in der kriminalpolizeilichen Arbeit immer so, dass ich nicht jedes einzelne Telefonat verschrifte. Ich verschrifte - - – also nicht ich verschrifte, sondern laut StPO ist das zu verschriften, was für die Sache relevant ist. Aber ich kann das auch nach zwei Monaten in einem AV zusammenfassen, wenn es da dokumentiert ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich weiß ja nicht, ob die Auskunftsperson das will. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Ich habe auch keine Frage dazu gestellt; das war nur eine Erklärung meinerseits, damit die
Auskunftsperson meine Fragen versteht. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an die Auskunftsperson. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt- Stellvertreter beraten sich.)
Es geht ja um die Frage, ob es Telefonate gegeben hat – wenn ja: mehrere? – oder sonst irgendwas. Wir haben zuerst die Erinnerung schon strapaziert gehabt, ob es die gegeben hat, und Ähnliches. Das haben wir schon gehört. Jetzt geht es um einen konkreten Vorhalt, der sich aus der Aussage von Frau List ergibt, betreffend mangelndes Interesse der Staatsanwaltschaft. (Verfahrensrichterin Edwards: Seite 14, ganz unten!)
Die Frau Verfahrensrichterin hätte es auch gefunden: auf Seite 14 ganz unten.
(Verfahrensrichterin Edwards: Falls es das ist, was Sie meinen!)
Aber bitte, ich kann jetzt gerne auch eine Frage formulieren: Was sagen Sie zu diesem Vorhalt, dass Frau List sagt, dass sie von Ihnen bereits Ende Oktober,
Anfang November erfahren hat, dass die Staatsanwaltschaft kein Interesse daran hat, Sie aber noch bis Ende Dezember hier offenbar Telefonate führen und Erkundigungen einholen? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Verfahrensrichterin und Vorsitzender beraten sich.)
Und meine Erkundigungen vorher haben dazu gedient: ob aufgrund der Nachfrage von Mag. Schender oder von Frau Mag. List überhaupt ein Anfangsverdacht für so was vorliegt – weil wenn wir den Laptop hätten abklären können, dass der eh im Auto oder zu Hause oder weiß ich nicht wo liegt, dann wäre die Sache ja relativ schnell erledigt gewesen.
wenn die StA das so gesehen hätte, dann hätten wir ein Verfahren gegen bekannte Täter – Polz, Wurm – eingeleitet und hätten gesagt: Der Laptop ist nachweislich mitgefahren, wurde aber offensichtlich irgendwo versteckt, verschwunden, keine Ahnung. – Das ist die Aufgabe, die ich habe. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, ja - -!) Wenn ich zu einem Anzeiger sage: Interessiert mich nicht!, dann habe ich später eine Anzeige, weil ich nichts gemacht habe.
Die andere Frage zur Smartwatch: Da hat mich irritiert, dass ich keinerlei schriftliche Dokumentation habe: über den Auftrag, der ergangen wäre, an wen, über die Übergabe der Smartwatch ans BKA, wer die abgeholt hat et cetera.
Können Sie einmal schildern, wie das Ihrer Meinung nach abgelaufen ist: die Beauftragung und die Abholung der Smartwatch, Auswertung oder Kopieren?
rückgemeldet, dass es so etwas nicht gibt. In weiterer Folge, wie ich im Statement erwähnt habe, wurde extra diese Software angekauft. Nachdem die Software da war oder, oder, oder - - – weiß ich nicht mehr vom Zeitpunkt –, habe ich, glaube ich, die Smartwatch dem Kollegen überbracht, habe das direkt übergeben, und dann habe ich in Form dieses PDF-Reports einen Auswertebericht, wo das alles dokumentiert ist, übermittelt bekommen. Der Auswertebericht beziehungsweise der USB-Stick ist beim Akt abgelegt. Ich habe im Abschlussbericht an die StA mitgeteilt, dass die Daten übermittelt werden können, es ist nur die Frage, auf welche Art, elektronisch oder, oder, oder - - – auf welche Art. Und diese Übermittlung oder diese Vorlage wurde von der StA nicht angefordert. (Der Verfahrensanwalt-Stellvertreter wendet sich an die Auskunftsperson.)
Aber der Weg der Smartwatch zum BK – wenn Sie das meinen – war ein üblicher Vorgang. Das wird immer so gemacht. Wenn wir eine Auswertung im BK oder irgendwo veranlassen oder die sagen, sie können das, dann bringen wir die Gegenstände zu demjenigen hin, der übernimmt das, und dann bekomme ich entweder diesen PDF-Report oder einen Auswertebericht oder sonst irgendwas.
Zwischenzeitlich, mit der neuen PAD oder mit der neuen - -, ich glaube, na, mit der - -, das hängt auch zusammen mit den neuen Bestimmungen zur Beschlagnahme von den Datenträgern, ist es anders: Da müssen die Dinge im PAD erfasst werden, und dann ist der Weg, wo er hingeht und zurück, im PAD dargestellt – aber das war damals sicher noch nicht so.
Oder abgeholt!) Aber das ist ja keine Dokumentation der Übergabe.
Eine Dokumentation der Übergabe ist, wenn die Person A der Person B was gibt, und das dokumentiert wird. – Das, was Sie mit Herrn Schender und mit Frau Polz gemacht haben, das ist eine Übergabebestätigung. Das ist eine
Dokumentation einer Übergabe. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie wissen es auch nicht, okay. – Wer könnte es denn gewesen sein? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.) Meine Frage war: Wer könnte es gewesen sein?
2
Stellvertreter war oder ob das der Chefinspektor war, S.1 oder S. 2
oder P.3, und
dann hat es möglicherweise noch Zugeteilte gegeben. Aber möglicherweise ist es in der täglichen Diensterfassung dokumentiert.
Faktum ist, ich habe diesen Bericht, der auf diesem USB gespeichert war, bekommen – mit der Uhr, weil die Uhr habe ich dann in Sankt Pölten wieder gehabt, mit dem Stick, wo dieser Auswertebericht drauf war.
Auskunftsperson Hannes Fellner, BA MA: Ich habe die IT-Abteilung vorher gefragt, ob sie die Expertise oder die Software haben, die Smartwatch auszuwerten. Das wurde verneint, und danach, glaube ich, habe ich mit der IT keinen Kontakt mehr gehabt. (Abg. Krainer [SPÖ]: Weil?) – Weil die anderen Daten auf diesem Datenträger für mich nicht interessant oder relevant waren. Ich habe das Ergebnis bekommen: Health-Daten, Geodaten: null, und das war
1 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
3 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
die einzige Motivation oder die einzige Vorgabe oder der einzige Versuch, die Health-Daten oder die Geodaten festzustellen.
Deshalb gibt es leider den Umstand, dass auch die Wassertemperatur keine Relevanz hat, weshalb irgendwann die geeichten Thermometer, die früher in den Tatortkoffern offensichtlich vorhanden waren, nicht mehr ausgegeben wurden: weil der Sinn offensichtlich die Kosten nicht gerechtfertigt hat, weil man die jedes Jahr hat eichen müssen.Man hat aber dann keine Körperkerntemperatur messen können, und damit hat sich irgendwann diese Vorgehensweise überholt.
Und offensichtlich ist dann irgendwann die Entscheidung gefallen – aber das ist der Bereich 6 im Bundeskriminalamt beziehungsweise der der Tatortspezialisten, ich habe das nur mitbekommen –, deshalb gibt es keine Messungen beziehungsweise keine Thermometer mehr für die - - keine geeichten Thermometer, weil alles andere hat ja keinen Sinn. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Deshalb ist es meiner Wahrnehmung nach sicher so, dass bei den Wasserleichen die Wassertemperatur großteils nicht oder nie gemessen wird.
Mein Wissensstand ist der, dass die Tatortgruppe bei uns einen geeichten Thermometer hat, also wenn die bei der Leichenbeschau vor Ort ist und ein Arzt da ist und es eine Relevanz hätte, dann könnte ich mir das vorstellen, dass es so gemessen wird. Ich weiß nicht, ob die Polizeiärzte – leider haben wir da nur in Sankt Pölten, Wiener Neustadt und Schwechat Ärzte, die rund um die Uhr verfügbar sind – so etwas besitzen oder ob das dort gemacht wird, das kann ich Ihnen nicht beschreiben.
Nur zum Thema Wasserleiche möchte ich schon noch anmerken, dass die Bestimmung der Todeszeit bei einer Wasserleiche die schwierigste Aufgabe in der Todeszeitbestimmung bei Leichen ist, weil es durch die Liegezeit im Wasser, durch die verschiedenen Temperaturen eben nicht möglich ist - -; so wie im Sonntagskrimi, wenn ich das wiederhole: 12.22 Uhr Todeszeitpunkt – das geht nicht. Es gibt nur einen Zeitraum, und der bewegt sich über Stunden. Also die Relevanz, bei einer Wasserleiche einen Todeszeitraum festzustellen, das werden
Ihnen die Gerichtsmediziner sicher bestätigen, ist die schwierigste Aufgabe. Es gibt ganz wenig oder fast keine, oder keine validen Vergleichswerte, weil halt die Umgebungen oder die verschiedenen Parameter, die dort vorherrschen, so unterschiedlich sind. Es ist einfach - -, nicht bei - -
Zum Beispiel – wenn ich es mit Beispielen erklären darf –: Wenn eine Leiche in einem Raum liegt und dort die Temperatur festgestellt wird, dann gibt es die Gauß’sche Glocke, dann kann man aufgrund von vorhandener Literatur einen Todeszeitraum näher bestimmen, dann gibt es diese Möglichkeit.
Bei Liegezeiten im Freien ist es mitunter schon wieder sehr schwierig, weil halt die Temperaturverhältnisse sich ständig ändern, aber bei Wasserleichen ist es das Schwierigste von allen Leichen, und das ist die Problematik. Ich kann bei der Wasserleiche sowieso nur einen Bereich von, sage ich jetzt einmal – ohne dass ich jetzt der große Experte bin – aber 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 Stunden, 12 Stunden, also solche Bereiche spielen sich da ab - -
Der Tatortleitfaden ist ein Leitfaden, und es ist nicht so, dass man beim Tatortleitfaden jeden Punkt in der Praxis umsetzen kann. Das geht einfach nicht. Es ist einfach nur ein Leitfaden, der zur Unterstützung der Kollegen vor Ort dient, die halt nicht jeden Tag Leichen bearbeiten – weil unsere Tatortgruppe hat jeden Tag mindestens eine Leiche zu bearbeiten. Aber draußen ist der Tatortleitfaden – von den Experten der Tatortgruppen aus Österreich
erstellt – - -, damit die draußen Material haben, wo sie nachlesen können, wie sie vorgehen sollen. Darum ist es ja ein Leitfaden. Ich kann auch nicht alles umsetzen, was da drinnen steht.
Dann: Wenn ich den Leitfaden sehe: Auf Seite 42 steht einmal als Erstes: „Die Eingrenzung der Todeszeit dient u.a. für die“ Alibi-Aufklärung. Also die Einschätzung eines Todeszeitraumes ist wichtig, wenn man einen Mord oder wirklich ein Gewaltverbrechen hat, und es geht um die Feststellung, ob ein Verdächtiger oder ein Beschuldigter ein Alibi vorweisen kann für den Zeitraum, wo die Tötung stattgefunden hat, oder ob er eben keines vorweisen kann.
Nur, meine Erfahrung nach 33 Jahren ist halt leider die, dass man diese Alibi mit Todeszeitpunkteinschätzung von den Gerichtsmedizinern - -, sehr vorsichtig, sagen wir einmal, damit umgehen muss.
Darum ist der Todeszeitraum, wenn Sie ein Gewaltverbrechen haben, immer sehr breit gefächert, damit der Gerichtsmediziner sich nicht zu sehr in irgendeine Richtung bewegt, die dann möglicherweise widerlegt werden könnte. Also die Dimensionen oder die Breite, die sind wirklich sehr breit gefächert. Darum: Alibi mit Todeszeitpunkt ist ein ganz heikles Thema in der Ermittlung.
Und dann sehe ich noch in dem Tartortleitfaden, es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Todeszeit zu bestimmen. Das sind zum Beispiel die Totenflecken, weil sich die nach einer gewissen Zeit ausbreiten. Die sind nach einer gewissen Zeit veränderbar, und nach einem bestimmten Zeitraum sind sie nicht mehr veränderbar. Das sind aber auch alles Stundenbereiche, die halt aus der Literatur abgeleitet sind, aber es ist halt auch nicht immer 100 Prozent, was dort von den Bereichen drinsteht. Das ist nur eine Schätzung. Dann gibt es die Totenstarre, die sich ausprägt. Da kann man dann schauen, wo sich die Totenstarre ausbreitet. Die beginnt im Kiefergelenk und breitet sich dann am Körper entsprechend aus, und aufgrund dieser Stufen kann man auch einen
Todeszeitraum schätzen. Das ist auch die Aufgabe des Gerichtsmediziners, der dann im Gutachten aufgrund der Entwicklung der Totenflecken und der Totenstarre, aufgrund der Fotos, die bei der Tatortaufnahme gemacht werden, schaut, dass er einen Zeitraum irgendwie eingrenzen kann. Aber Sie dürfen sich das wirklich nicht so vorstellen, dass der sagt, zwischen 21.12 Uhr und
22.14 Uhr ist der Todeszeitraum. Also das ist völlig realitätsfremd und es ist einfach auch nicht - -, es geht einfach nicht – nicht, weil der Gerichtsmediziner nicht will, sondern, weil es nicht geht.
Jetzt tue ich mich ein wenig schwer, weil Sie sagen, man darf quasi davon abweichen, je nach dem Einzelfall. Gleichzeitig gibt es ja nach Ihrer Aussage die Messung der Rektaltemperatur nur dann, wenn ein Gerichtsmediziner beigezogen wird, also in der Regel nicht. Das heißt, ich tue mich jetzt ein wenig schwer, nachzuvollziehen, wieso in diesem Leitfaden Standards gesetzt werden, die bei Wasserleichen in der Regel nicht befolgt werden. Hat das aus Ihrer Sicht etwas damit zu tun, dass es sehr viele Erlässe gibt?
haben, dass wir einen Mörder suchen. Es ist ein Todesfall so wie in 95 Prozent von Hunderten in Niederösterreich jedes Jahr, wo eben kein Hinweis auf Fremdverschulden vorliegt, von Anfang an nicht. Und nur zur Absicherung, wenn ich diesen Ausdruck so verwenden darf wie die StPO, wurde eben diese Obduktion gemacht.
Also wir gehen oder manche gehen immer von verschiedenen Ausgangssituationen aus, und darum ist die Diskussion so schwer zu führen, denn wenn jetzt – ich vergleiche das jetzt mit einer Wohnung – zum Beispiel in einer Wohnung eine Leiche gefunden wird und die Schlüssel innen stecken, dann kann ich sagen, das ist eindeutig, da kann keiner irgendwas gemacht haben. Wir haben aber auch Situationen, wo dann ein Arzt, wenn einer kommt – oft muss man leider ein paar Tage warten, bis einer kommt –, sagt: Das Blutspurenmuster oder die -spritzer an der Wand passen nicht zum Schuss oder zum Stich! Dann machen wir trotzdem eine Obduktion, obwohl es eigentlich unmöglich ist, dass dort ein Fremdverschulden vorliegt, weil der Schlüssel innen steckt, die Fenster zu sind. Da kann sich nur irgendeiner vom Mars hineingebeamt haben, das geht eben nicht. Trotzdem wird die Obduktion gemacht. Dann wird die Spurensicherung mit Dokumentation gemacht, ich sage jetzt einmal, standardmäßig.
Wenn wir eine Leiche in einer Wohnung haben, wo offensichtlich dem der Kopf eingeschlagen wurde und die Ersteinschreiter oder mit dem Arzt feststellen, das ist Fremdverschulden oder das schaut so aus, weil die Hinweise auf Fremdverschulden da sind, dann wird der Tatort oder die Auffindungssituation ganz anders bearbeitet. Dann kommen die Menschen mit den weißen Anzügen, die im „Tatort“ herumschwirren, dann wird DNA überall, wo es möglich ist, genommen. Dann wird auch möglicherweise versucht, einen Gerichtsmediziner an den Tatort zu bekommen. Aber das sind komplett verschiedene Ausgangslagen. Das ist so schwer in der Diskussion zu vermitteln.
Wir haben in Niederösterreich nur in Sankt Pölten, in Wiener Neustadt und in Schwechat, weil dort die ehemaligen Bundespolizeidirektionen sind, einen Polizeiarzt. Der ist rund um die Uhr im Dienst oder erreichbar, der ist zuständig für Suchtgift, Tauglichkeit bei Fahrzeuglenkern, für Leichenbeschauen, für was weiß ich nicht alles, und der hat viel Erfahrung, weil er eben meistens lange Zeit Polizeiarzt ist und viele Leichen sieht. Das wäre, sagen wir einmal, die wünschenswerteste Situation, die wir uns als Mordermittler in ganz Österreich wünschen würden.
Und dann gibt es den Großteil von Niederösterreich oder auch andere Bundesländer, wo eben keine Ärzte zur Verfügung stehen. Es ist nicht so, wie möglicherweise das manche in der Bevölkerung glauben, dass wir anrufen, und 5 Minuten später kommt der Doktor. Die Kollegen vor Ort müssen oft stundenlang telefonieren, dass ein Arzt, der gerade zum Beispiel Ordination hat - - Also in den Ordinationszeiten ist es überhaupt am schwierigsten, weil keiner sagt: Für die paar Euro, die ich dort für eine Leichenbeschau bekomme, schließe ich jetzt meine Ordination!
Dann gibt es die Situation, dass die Kollegen die Leichenbeschau durchführen; es kommt kein Arzt, der Arzt sagt: Ich komme am Montag, nach dem Wochenende!
Dann machen die Kollegen, obwohl es im Tartortleitfaden anders drinnen steht, die Leichenbeschau aus Eigenem, bringen die Leiche, denn die kann man nicht irgendwo auf der Straße oder in irgendeinem Park oder in irgendeinem Hauseingang liegen lassen, zum Bestatter, die liegt über das Wochenende, und am Montag – entgegen der Richtlinie – kommt der Arzt und macht noch einmal eine Leichenbeschau mit den Beamten. Also es steht anders drinnen, aber es ist die Praxis.
Und wir haben das Problem, dass es eben - - Ich will jetzt keinem Arzt zu nahe treten, der wirklich motiviert ist und sich bereit erklärt, die Leichenbeschauen durchzuführen, es gibt super Ärzte, die sich wirklich dafür interessieren. Leider wurde auch in der Ausbildung, beim Arztstudium der Part Gerichtsmedizin aus dem Curriculum gestrichen. Wenn Sie die Gerichtsmediziner fragen, sagen die, das ist ein Wahnsinn, denn im Prinzip habe ich jetzt nur die Möglichkeit, wenn ich im Sprengel einen Arzt habe, der sich dafür interessiert. Der bildet sich möglicherweise weiter, aber das macht er nur aus Eigenem.
Wenn ich woanders diesen Arzt nicht habe, das heißt einen Arzt habe, der widerwillig oder weil es halt sein muss – die Gemeindeärzte sollten ja eigentlich zur Verfügung stehen –, das macht, dann habe ich leider oftmals die Erfahrung gemacht, dass dort halt mangelnde Qualität vorhanden ist. Darum sind wir froh und darum bin ich über die Richtlinie Leichenbeschau froh. Wenn ich über eine Richtlinie in der Polizei überhaupt froh bin, dann über diese, weil mit dieser Richtlinie erstmals zumindest in der Theorie sichergestellt ist, dass Kriminalbeamte die Leichenbeschauen durchführen. Und bei einem Kriminalbeamten habe ich zumindest die Hoffnung, dass der, oder meistens ist es auch so - - Ich meine, wenn einer irgendwo im nördlichsten - - Ich will jetzt kein Viertel irgendwie diskreditieren, aber auch, wenn einer weniger Leichen hat, hat er zumindest noch mehr Leichen als ein Uniformierter. Und durch die Richtlinie Leichenbeschau ist einmal zumindest empfohlen worden, denn es ist eine Richtlinie, dass die Leichenbeschau durch einen Kriminalbeamten
beziehungsweise, steht jetzt, glaube ich, sogar drinnen, Tatortbeamten durchgeführt wird. Das war ein Quantensprung, bis wir das geschafft haben.
Früher hat jeder Uniformierte, der Dienst gehabt hat, eine Leichenbeschau gemacht. Das ist leider nicht befriedigend, und für einen Mordermittler wie mich oder meine Kollegen in den Ländern, die das mit Herz und Seele machen, bedeutet das oft schlaflose Nächte, weil wir werden zum Beispiel - - Ich hole jetzt weit aus, weil das einfach mein Herzblutthema ist, deshalb muss ich das jetzt alles anbringen.
Ich mache seit 33 Jahren Tag und Nacht Bereitschaft, unbezahlt – also nicht nur ich, meine Kollegen auch –, wir heben immer das Telefon ab, wurscht ob um
3 Uhr in der Früh, ob Weihnachten oder Ostern. Dann ruft ein Kollege an und sagt: Du, ich habe da jetzt eine Leiche, puh, ich weiß nicht genau! Dann muss ich den am Telefon so weit unterstützen, dass ich für mich mit gutem Gewissen sagen kann: Ich glaube, das passt, das können wir ohne Obduktion oder ohne großen Aufwand oder ohne Tatort so erledigen. Es ist dann so, dass ich mir auch Bilder schicken lasse, die ich dann dem Tatort schicke. Dann rufe ich um 3 Uhr in der Früh den vom Tatort an, der hat auch eine Freude, dann diskutieren wir das durch, und dann ist es einfach eine Gesamteinschätzung, wie man jetzt bei dem Fall weiter vorgeht, weil ich habe leider auch nur - - Also ich – der Tatort hat, weiß ich nicht, 25 Leute und ungefähr zwölf, 14, die noch aktiv wirklich bei Leichen ausfahren. Die anderen sind mit Administration und mit DNA- und mit Finger- - Es ist unvorstellbar.
Also ich habe die Ressourcen gar nicht, dass ich jede Leiche – was heißt jede Leiche? –, nicht einmal jede zehnte - - Also es ist immer eine Kompromissentscheidung, nur, wie gesagt, die Richtlinie Leichenbeschau war ein Quantensprung. Hin und wieder gibt es trotzdem Fälle, wo halt kein Kriminalist da ist, aber es ist, sagen wir, zu 90 Prozent zwischenzeitlich so, dass da wirklich ein gewisser Standard vorherrscht. Den Standard kann ich leider bei den Ärzten
so nicht bestätigen, denn, wie ich gesagt habe, es gibt halt Ärzte, die widerwillig - - Oder manche Ärzte sagen - - Ich habe das oft genug miterlebt:
eine Leiche, die im Sommer vier Wochen bei 35 Grad in der Wohnung liegt – Sie können es sich möglicherweise nicht vorstellen, was das für einen Geruch und von der Optik her ausmacht. Und wir haben Ärzte, die sagen: Puh, nein, da gehe ich nicht hinein, es wird schon passen!
Solche Fälle gibt es in der Praxis, und darum bin ich froh, dass dann der Kriminalbeamte, der jetzt wegen dem Wasserthermometer so kritisiert wird, bei diesem Gestank, bei diesen Bedingungen, wenn ihm 200 000 Maden und Fliegen entgegenfliegen, trotzdem die Leichenbeschau durchmacht – mit dem Doktor, der draußen am Gang steht. Das ist eben die Praxis.
Sie haben jetzt die Richtlinie zur Leichenbeschau hervorgehoben, und da gibt es auch das Formular Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau. Kennen Sie dieses Formular?
schreit, dann kommen die Tatortleute vom LKA oder wir. Also die Erstmaßnahmen werden immer von den Örtlichen gemacht. Nur man muss halt sagen, es steht zum Beispiel in der Richtlinie Leichenbeschau, glaube ich, drinnen: Wenn Fremdverschulden oder der Verdacht auf Fremdverschulden festgestellt wird, dann ist die Leichenbeschau abzubrechen. Das, glaube ich, steht drinnen. Und zum Beispiel im Wiener Kommentar zum 128er steht drinnen, die Leichenbeschau ist unbedingt durchzuführen.
Also es gibt schon auch Widersprüche, nur die Praxis ist: Wenn bei der Leichenbeschau festgestellt wird, dass der vier Einstiche am Rücken hat, dann ist es mir lieber oder sollte es so sein, dass die die Leichenbeschau beenden, weil sonst die Gefahr einer Kontamination mit Spuren natürlich wieder greift. Je weniger dort gemacht wird, desto leichter ist es für die Spurensicherer von unserer Tatortgruppe, aber es ist auch ein Widerspruch.
Jetzt haben wir in diesem Formular – das ist jetzt das, was dem Akt beiliegt – auch drinnen: Totenkälte, Totenwärme, und da wieder unterteilt in Extremitäten, Rumpf, Unterbauch, wo dann die Temperatur, die dann ja in jedem Fall zu messen ist, in dem eine kriminalpolizeiliche Leichenbeschau gemacht wird, auszufüllen ist.
Jetzt tue ich mich ein wenig schwer, daher: Wenn ich jetzt eine Ärztin beiziehe, zum Beispiel eine Gemeindeärztin, darf die dann die Körpertemperatur messen?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich wiederhole sie gerne. (Auskunftsperson Fellner: Ja, bitte!) In dem Dokument vor Ihnen, in genau diesem Formular, das zu verwenden ist oder das ausgefüllt wurde, sind auch enthalten: Totenkälte, Totenwärme, da eben mit warm oder kalt zum Ankreuzen. Und dann gibt es noch das Formular Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau – ärztlicher Befund; das wurde nicht verwendet, das kann ich Ihnen auch zeigen, das ist Dokument Nummer 1255.
Aber bei diesem Fall muss man auch sagen, eigentlich sollte auch die Ärztin dieses Formular haben oder haben können und auch ausfüllen können.
bisschen. Letztendlich hat die Ärztin aber gesagt, dass sie dieses Formular nie erhalten hat.
Ich war dort nicht dabei, darum will ich, kann ich auch nichts sagen. Ich kann Ihnen über die Abläufe bei der Leichenbeschau keine Wahrnehmung nennen, ich kann Ihnen nur sagen: Am 20., wie ich auf die PI Mautern hingekommen bin, hat es von keinem einzigen Kollegen oder von keiner einzigen Kollegin irgendeinen Hinweis oder eine Beschwerde oder eine Information gegeben, dass irgendwas mit der Ärztin oder bei der Leichenbeschau nicht funktioniert hätte.
Darum habe ich dazu keine Wahrnehmung und war ganz überrascht, wie in meiner Medienklage, na, in meinem Ermittlungsverfahren bei der WKStA offensichtlich da irgendein Streit, Beeinflussung, keine Ahnung - - Also von unseren Kollegen war am 20. keiner jetzt irgendwie beeinträchtigt oder eingeschüchtert, dass er das irgendwie wiedergegeben hätte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann eine letzte Frage dazu: Der 128 (1) ist eine Vorschrift der Strafprozessordnung. Das heißt, der Einhalt der Strafprozessordnung obliegt ja den Ermittlern und Ermittlerinnen. Ist es nicht die Aufgabe der Ermittler vor Ort, dieses Formular zur Verfügung zu stellen? (Auskunftsperson und Vertrauensperson wenden sich an den Verfahrensanwalt-Stellvertreter.) Ich meine, die haben ein Interesse, dass der Akt nachher vollständig ist. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen. – Auskunftsperson und Vertrauensperson beraten sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Und ich wiederhole es noch einmal: Die Ärzte - - Grundsätzlich, sage ich einmal, ist mir in den letzten 30 Jahren kein Problem bekannt, dass zwischen Gemeindearzt und Kriminalbeamten große Probleme entstanden sind. Die Situation, die sich jetzt in Mautern da im Zuge der Prozesse herauskristallisiert, ist für mich völlig absurd. Ich habe so was noch nie gehört, dass es solche Streitereien gegeben hätte. Ich glaube auch an die Streitereien nicht, also ich glaube eher meinen Kollegen – aber bitte. Und darum fange ich mit der Problemstellung halt nicht viel an, weil wie gesagt: Normalerweise stimmt es, und ich glaube es auch, dass die Mauterner und die Kriminalbeamten in den Bezirken dieses Formular mithaben. Aber es steht auch drinnen, dass der Arzt
dieses Formular mithaben sollte, und es ist für jeden Arzt abrufbar, das steht auf der Homepage der Ärztekammer, wo quasi die Rubrik Leichenbeschauen aufgeschlüsselt ist. So sage ich jetzt einmal mit meinem bescheidenen Wissen.
Auskunftsperson Hannes Fellner, BA MA: Na, das habe ich nicht gesagt, dass sie es in der Regel nicht dem Arzt geben. In der Regel ist es meines Wissens, dass die Kriminalbeamten schon die Formulare mithaben, aber es gibt auch Ärzte, die sie mithaben. Darum ist mir das völlig schleierhaft, warum es in Mautern offensichtlich oder möglicherweise da irgendwie eine Diskrepanz gehabt hat. (Abg. Wotschke [NEOS]: Okay!) Ich habe auch noch nie erlebt, dass ich zum Beispiel - -, wie ich dann im Laufe des Tages am 20. einen handschriftlichen Dreizeiler gesehen habe, den die Ärztin dort offensichtlich geschrieben hat. Also so was habe ich noch nie gesehen, das hat mich eigentlich erschüttert, aber mir war es wurscht. Ich meine, im Laufe vom Prozess habe ich mir dann schon andere Gedanken darüber gemacht, aber so was kenne ich nicht, weil das ist nicht - -, ja, kenne ich nicht.
Ich würde zurück zum Handy kommen, weil ich eine Sache in dem Sinne noch nicht verstanden habe, nämlich: Wer hat dann am Ende die Entscheidung getroffen, dass man das Handy eben abholt und übergibt? War das Ihre Entscheidung?
Wir haben das so in der Vernehmung geschrieben: Die Frauen geben an. Sie wurden nicht gefragt, sie haben das von sich aus auch angegeben, weil uns war es völlig egal, ob Gegenstände zu Hause liegen oder nicht. Also das ist von den Frauen gekommen – dass man das auch einmal erwähnt.
Und nach der Vernehmung oder nach den beiden Vernehmungen haben die Frauen am Gang zu uns gesagt, was sie jetzt mit den Sachen machen sollen; die liegen zu Hause und gehören ja nicht ihnen – oder so irgendwie, ich weiß jetzt den Wortlaut nicht mehr. Wir – ich weiß, mein Kollege war dabei, der Kollege, der von der WKStA noch nie vernommen wurde, war dabei, und ich auf jeden Fall; möglicherweise auch noch wer von den Tatortbeamten oder von den örtlichen, weil das war quasi in der oder vor der Schleuse.
Und wir haben den Frauen gesagt, dass die Gegenstände in die Verlassenschaft oder den Angehörigen oder der Witwe – weiß ich nicht – gehören. Dann haben die Frauen gesagt, sie haben keinen Kontakt zur Witwe oder zu den Angehörigen und sie wollen auch keinen. Das ist für mich nachvollziehbar
gewesen, und deshalb haben wir ihnen angeboten, wenn sie wollen, dann schauen wir, dass diese Gegenstände in das Verlassenschaftsverfahren beziehungsweise an die Angehörigen übergeben werden.
sind es die Kollegen, die dabei waren?
Wenn Sie auf Seite 14 unten anfangen und dann auf Seite 15 weiterlesen: Da gibt Herr Pöcksteiner an, dass der Ermittlungsbereichsleiter - -, auf Klarstellung hat er dann gesagt, dass es eben Sie sind, dass Sie mitgeteilt haben, dass
Mag. Schender vorbeischaut und die Gegenstände abholt. Entspricht das so Ihren Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
15.44 Uhr oder 15.48 Uhr überhaupt mitgeteilt hat, dass sich Schender gemeldet hat. Also das war da kein Thema.
Wotschke [NEOS]: Mhm!), aber ich weiß nicht, ob ich ihn sofort angerufen habe und gesagt habe, wir holen das Handy, oder ob ich ihm nachher gesagt habe, wir haben das Handy aufgrund der Bitte der Frauen übernommen und - - Weiß ich nicht.
Auskunftsperson Hannes Fellner, BA MA: Ja, ich würde einmal sagen, Herr Pfandler braucht das nicht genehmigen. (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm, gut!) Ich würde sagen, das ist so.
Da geht es in den ersten drei Absätzen eben darum, ob informiert wurde, und da kommt man zum Schluss, dass nicht informiert wurde.
wissen Sie es nicht oder ist es nicht erinnerlich? (Der Verfahrensanwalt wendet sich an Vorsitzenden und Verfahrensrichterin. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
mich ist das in der Richtlinie – die übrigens nur eine Richtlinie ist – völlig abgedeckt und in Ordnung. Das ist die Rechtsgrundlage gewesen.
dass ich das Handy nicht illegal sichergestellt habe, weil ich es gar nicht sichergestellt habe, wurde das in die illegale Nichtsicherstellung geändert. Danach hat es noch mehrere Änderungen gegeben. Dann wurde irgendwann auch mein Kollege Pöcksteiner als Verdächtiger eingetragen und die WKStA hat ihm auf seine Frage gesagt, er soll froh sein, dass er nur Verdächtiger ist und nicht Beschuldigter – auch eine spannende Auskunft. Dann war noch - - Na, sonst wurde keiner eingetragen. Aber die Anzeige ist definitiv gegen die Polizei gegangen.
Aber ich möchte Ihnen schon vorlesen, was die Leiterin der StA Krems zum Beispiel in meinem Ermittlungsverfahren in einem Amtshilfeersuchen an die WKStA geschrieben hat: „Bezugnehmend auf das Amtshilfeersuchen vom 24.4.2024 teilt die Staatsanwaltschaft Krems wie folgt mit: Eingangs darf darauf hingewiesen werden, dass in dieser Strafsache am“ 23.11., 16.1., 24.3., 27.4., 2.4., 3.4. „Berichte an die Oberstaatsanwaltschaft Wien, darunter auch der Bericht über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens, erstattet wurden und diese durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz zur Kenntnis genommen wurden.“ – Das möchte ich erwähnen.
„Ebenso ist festzuhalten, dass aus Sicht der gefertigten Staatsanwaltschaft die Polizei, insbesondere das LKA [...] unter Leitung von“ Chefinspektor „Fellner im gegenständlichen durch überbordendes mediales Interesse gekennzeichneten Fall (die Journalisten trafen aus der Staatsanwaltschaft nicht bekannten Gründen bereits zeitgleich mit den Beamten der PI Mautern am Fundort ein, wiewohl sie von diesen nicht informiert worden waren)“ – Klammer zu – „ausgezeichnet“ – also LKA Niederösterreich – „ausgezeichnet und umsichtig gearbeitet hat. In Hinblick auf die der Auffindung vorausgehenden bekannten Umstände, das fehlende Bedrohungsszenario des Opfers, die am Fundort gesicherten Spuren und den Zustand der Leiche konnte in Hinblick auf die Ausbildung der Polizisten der Gruppe Leib/Leben des LKA [...], deren langjährige berufliche Erfahrung – wie auch durch die Obduktion bestätigt wurde – bereits kurze Zeit nach
Auffindung der Leiche von einem Suizid ausgegangen werden. Es gab keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung am Tod von Mag. Pilnacek.“ Dann - - (Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.) – Ja, aber das geht in der Diskussion sehr unter,
weil - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Frau Verfahrensrichterin, Sie können unter Umständen gleich oder im Anschluss dann die Fundstelle bekannt geben. (Auskunftsperson Fellner: Ich kann Ihnen die ON-Nummer sagen!)
Nein, danke, Sie machen ganz Ihre - - Sie zitieren aus etwas und dann wird die Frau Verfahrensrichterin versuchen, das für die Abgeordneten anhand des Aktenbestandes einzuordnen. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
„Vorausgeschickt sei“ – und das ist für mich das Wichtige –, „dass die Staatsanwaltschaft nahezu täglich von der Polizei zur Entscheidung, ob aufgefundene Leichen (Verkehrsunfälle, Suizide, Tod im Krankenhaus, Tod in der Wohnung) sichergestellt und obduziert werden sollen, telefonisch kontaktiert wird. Es ist die rechtlich gedeckte Standardvorgehensweise der Polizei, dass die am Fundort der Leiche einschreitenden Polizisten sich auch darum kümmern, dass in der Wohnung allein lebender Verstorbener anwesende Tiere zu einer Pflegestelle gebracht“ werden, „Türen und Fenster verschlossen, Wertgegenstände durch Übergabe [...] gesichert werden oder auch bei Auffindung von Leichen auf freiem“ Feld „deren Vermögenswerte eingesammelt, Pkws aus der Gefahrenzone entfernt und die Gegenstände den nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder, sonstige Verwandte) übergeben werden. Bei derartiger Vorgehensweise kann die Polizei nicht die Relevanz von Gegenständen antizipieren, die diese allenfalls Monate später durch parteipolitisch und/oder medial induzierte Verfahren erlangen könnten. Da die
Übernahme derartiger Gegenstände durch die Kriminalpolizei und Ausfolgung an die Hinterbliebenen in derartigen Fällen üblich ist und üblicherweise ohne jegliches Inkenntnissetzen der Staatsanwaltschaft erfolgt, gibt es darüber“ in der Regel „auch keinen Vermerk. Ebenso verhält es sich fallbezogen betreffend der Ausfolgung der angeführten Gegenstände an die hinterbliebene Ehefrau des Verstorbenen. Sämtliche Dokumentationen [...] für das Ermittlungsverfahren relevante Berichterstattungen können dem zur Akteneinsicht“ Akt „entnommen werden“.
Und dann zum Informationsfluss: Es ist „nicht auszuschließen, dass eine entsprechende telefonische Information betreffend eine Sicherstellung des Mobiltelefons seitens der Kriminalpolizei an die“ StA „erfolgt ist, jedoch mangels Relevanz weder dokumentiert wurde noch in Erinnerung geblieben ist. Seitens der“ StA „Krems wurde keine Anordnung der Sicherstellung [...] zu Beweiszwecken erlassen, da daraus keine Klärung der Frage eines Fremdverschuldens zu erwarten war. Eine“ spekulative „Relevanz für spätere Verfahren – insbesondere wurde der Mitschnitt von Äußerungen von
Mag. Pilnacek über angeblich erfolgte politische Einflussnahme auf ihn erst einen Monat später veröffentlicht [...] – konnte nicht vorausgeahnt werden.
Selbstverständlich war dieser Sachverhalt weder“ für die „Polizei noch“ für die
„Staatsanwaltschaft im fallbezogenen Entscheidungszeitraum 20.10.2023
bekannt.
Darüber hinaus kann nie ausgeschlossen werden, dass in einem Ermittlungsverfahren fallaktuell richtig Entscheidungen getroffen werden, für die durch später hinzugekommene Umstände ex post betrachtet eine andere Vorgehensweise wünschenswert gewesen wäre. Würde man derartige Entscheidungen am Ende des Verfahrens kriminalisieren, müsste es folgerichtig nach Freisprüchen auch zu Ermittlungsverfahren gegen Polizei und StaatsanwältInnen sowie der Fachaufsicht kommen. Ein absurder Gedanke.
Im gegenständlichen Fall gab es keinerlei Anlass für eine Sicherstellung des Mobiltelefons oder gar eine Auswertung desselben, da bereits nach den Erstermittlungen – siehe dazu [...] Akt – die Todesursache Suizid feststand. Aufenthalt des Opfers und Kontakte in der Zeit zwischen seiner Anhaltung als Geisterfahrer, die zweifellos das Motiv für den Suizid war, und Verlassen des Wohnhauses waren bekannt.“ Im „Hinblick auf“ ein „fehlendes Fremdverschulden wurden diesbezüglich keine weiteren Erhebungen veranlasst“, da diese „nicht relevant“ waren.
Ja, das andere - -.
ich weiß nicht, ob ich sie dabei habe – in Erinnerung habe, sagt Frau
Mag. Mautner, sie kann sich nicht erinnern. (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter beraten sich.)
Seite 5, im letzten Absatz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
also der letzte ganze, offensichtlich nicht die letzten zwei Zeilen.
[NEOS]: Seite 5!) Seite 5, der letzte ganze Absatz, nicht die Frage. Es beginnt mit
„Frage: Entscheidet die Kriminalpolizei“ – ich hoffe, das ist richtig – „alleine über eine allfällige Erforderlichkeit einer Sicherstellung“ und so weiter.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut zu hören. (Heiterkeit der Rednerin.) – Auf die Frage: „Entscheidet die Kriminalpolizei alleine [...] oder ist es üblich, [...] mit der StA Rücksprache zu halten“ wird – paraphrasiert – geantwortet – der zweite Satz ist der relevante; im ersten Satz sagt sie: Ich kann es in dieser Form nicht beantworten, „es kommt auf den Einzelfall drauf an.“ –:
„In dem konkreten Fall war es nie Thema das Mobiltelefon sicherzustellen und damit war auch eine Ausfolgung oder Auswertung nie Thema.“ Das heißt, sie sagt, es war nie Thema. Meine Frage vorhin war, ob Sie mit ihr im Nachgang mal darüber gesprochen haben, was ihre Erinnerungen zu dieser Ausfolgung sind und was Ihre sind – und wo diese Diskrepanz herkommt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nein, ich frage Sie, ob Sie mit ihr darüber gesprochen haben. (Auskunftsperson Fellner: Ja!) Also ich frage genau, ob Sie sie gefragt haben.
Aber ich weiß nicht, ob man da das - -, ob das richtig rüberkommt. Sie sagt: „In dem konkreten Fall war es nie Thema das Mobiltelefon sicherzustellen und damit auch eine Ausfolgung oder Auswertung“, also sie sagt: In der Causa Todesfall Pilnacek war eine Sicherstellung oder eine Auswertung des Handys nie Thema, weil es keine Relevanz hatte. – So fasse ich das auf!
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es ist aufgrund Ihres Vorhalts und Ihrer wiederholten Frage eine Antwort geschehen. (Abg. Wotschke [NEOS]: Ja!) Ob sie befriedigend ist, kann ich für Sie nicht beurteilen, aber das war die Antwort.
Frau Abgeordnete Prammer, bitte. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) – Ah, entschuldigen Sie, ich darf zur Erholung der Auskunftsperson für 10 Minuten unterbrechen, Fortsetzung um 13.12 Uhr.
Sitzungs unterb rec hu n g von 13 . 0 2 U hr b i s 1 3 . 16 U hr
Frau Abgeordnete Prammer ist am Wort. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Das war jetzt ein ziemlicher Cliffhanger, weil in dieser letzten Frage ist es bei dieser Einvernahme darum gegangen - - Ich möchte gerne noch einmal zu diesem Dokument 815, Seite 5, zurückgehen, wo wir vorhin gewesen sind. (Die Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Haben Sie es?
Da steht eben in dieser letzten Zeile: „In dem konkreten Fall war es nie Thema das Mobiltelefon sicherzustellen und damit war auch eine Ausfolgung oder Auswertung nie ein Thema“, also es steht da drinnen, dass auch eine Ausfolgung ja nie ein Thema war. Also diese Fragestellung: Was macht man?, war nach dieser Antwort kein Thema, oder?
Wenn ich Ihnen noch ein Beispiel sagen darf: Wenn Sie Polizist oder Staatsanwalt wären und zu Ihnen eine Zeugin kommt und sagt: In meinem Haus wurden im ganzen Haus Wanzen versteckt; ich habe die Wanzen gefunden, weil ich mir von einem Nachbarn ein Wanzensuchgerät ausgeborgt habe!, und dann ist ein Punkt und dann kommt keine Frage mehr - - Also wenn ich Staatsanwalt bei der WKStA wäre oder auch bei der Polizei und wenn Frau Wurm uns am 20. gesagt hätte, dass in ihrem Haus völlig überall Wanzen versteckt sind, Abhörwanzen, dann hätte ich mir dabei was gedacht oder hätte zumindest nachgefragt. Also für mich ist - - Das wollte ich nur in den Raum stellen.
Aber sie kommt ja morgen, Sie können sie ja morgen - - Ich kann nichts dazu sagen.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Ja eh, aber es geht ja darum, was mit Ihnen besprochen worden ist. (Auskunftsperson Fellner: Ja, das - -!)
Ich mache es einmal anders: Diese ganze Geschichte hat sich in einem relativ kurzen Zeitraum abgespielt. Es gab diese Einvernahme der beiden Frauen, dann gab es diese Nachfrage: Was sollen wir mit diesen Gegenständen machen?, und dann gab es diese Überlegung schon als Nächstes: Wie machen wir das mit dieser Übergabe? Also: Wer gibt wem was? Geben sie es direkt der Witwe? –
Nein, wollen wir nicht! – Also so haben Sie es zuerst dar- - (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) – Sie schütteln jetzt den Kopf, sage ich etwas Falsches?
Dann ist die Übergabe mit der Übernahmebestätigung vereinbart worden. Da war von mir keine Intention oder ich habe noch nicht nachgedacht, was ich mit den Gegenständen mache, weil ich noch mit niemandem von den Angehörigen Kontakt gehabt habe, und, wie gesagt, das ist jetzt nicht im Vordergrund gestanden. Wir wollten diesen zwei Frauen einfach in dieser schwierigen Situation - -, wo ich nachher – ich habe es eh im Eingangsstatement erwähnt – bis heute bitter enttäuscht bin, dass man dann so etwas quasi als Folge hat, aber ich würde es genau so wieder machen. Dazu stehe ich auch.
Dann wurde die Übergabe quasi durchgeführt und aus einem Zufall - - Während dieser Zeit ist diese Information über den Brigadier Pfandler an mich gekommen, dass sich der Anwalt der Familie gemeldet hat. Wenn sich der nicht gemeldet hätte, dann hätten wir wahrscheinlich irgendwann am Abend mit irgendeiner Kontaktperson oder mit jemand aus der Verwandtschaft über die Polizei in der Steiermark Kontakt gehabt – ich weiß es nicht – und hätten ihnen gesagt, sie können sich die Gegenstände auch abholen. – Aber das sind Hättiwari.
Das war ungefähr zeitgleich!) – Ungefähr. Ja, genau, so haben Sie es eh geschildert.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Genau, und sie sind beide nach ihren jeweiligen Einvernahmen am Gang draußen gestanden. Sie haben das besprochen, das war so um 15.30 Uhr, und um drei viertel vier haben Sie schon die Nummer von Mag. Schender bekommen, das heißt eine Viertelstunde später. Und dann noch einmal eine Viertelstunde später, um 16 Uhr, sind diese Gegenstände schon übergeben worden - - (Auskunftsperson Fellner: Nein, nein, übergeben worden sind sie ...!) – übernommen worden, also übergeben von den Frauen an die beiden Beamten?
Auskunftsperson Hannes Fellner, BA MA: Ja. Von Mautern nach Rossatz sind es – weiß ich nicht – 10 oder 12 Minuten. (Zwischenbemerkung des Vorsitzenden.) – Die Mauterner sind streng.
Nachdem die beiden Frauen dann gegangen sind - - Die haben nur gesagt, sie bringen die Gegenstände auf die PI; noch einmal: und wir, weil wir – sage ich jetzt im Nachhinein – dumm waren oder naiv, weiß ich nicht, oder höflich und freundlich und bürgerfreundlich, haben ihnen gesagt, sie brauchen nicht mehr wiederzukommen, sie können nach Hause fahren, wir schreiben diese Übernahmebestätigung – weil wir ja gewusst haben, welche Gegenstände sie in der Vernehmung aufgezählt haben.
Genau so wurde diese Übernahmebestätigung geschrieben, und dann sind Pöcksteiner und der zugeteilte Kollege nach Rossatz gefahren. Irgendwann in dieser Zeit habe ich das Mail bekommen. Wann ich das gelesen habe, weiß ich nicht. Ich weiß nur: Ich habe fix mit Brigadier Pfandler telefoniert, weil er mir gesagt hat, er kennt Mag. Schender aus Amtshandlungen, wie er noch im BAK
war, er kennt Frau Mag. List, weil sie bei einer Hausdurchsuchung oder bei zwei Hausdurchsuchungen – weiß ich nicht – in der Wohnung in Wien anwesend war, mit ihrem Gatten, und ich kann ihn anrufen, weil die Zusammenarbeit – das klingt jetzt komisch –, die Vertrauenswürdigkeit ist gegeben. Darum habe ich Schender dann angerufen.
Bei dem Telefonat habe ich ihn über die Situation im Großen und Ganzen informiert und habe ihm dann gesagt, dass die beiden Frauen die Gegenstände, die Herr Mag. Pilnacek im Haus zurückgelassen hat, uns übergeben, weil sie keinen Kontakt zur Familie wollen oder keinen Kontakt haben oder was weiß ich, und habe ihm gesagt, er oder die Familie oder die Witwe – weiß ich nicht – kann sich die Gegenstände ab Montag im LKA in Sankt Pölten abholen.
Mag. Schender hat gesagt, er ist am Weg von Wien nach Oberösterreich, weil er da ein Wochenendhaus oder irgend so was hat, und ob es möglich ist, dass er es gleich holen kann. Ich habe gesagt: Ob er es jetzt am Montag holt oder am Freitag, ist mir im Prinzip egal. Deshalb ist er gegen 17 Uhr offensichtlich schon am Weg gewesen und war dann in Mautern. Das war ein Zufall und das war genau so.
sind, spreche – beziehungsweise sind die meistens noch irgendwo draußen beim Tatort oder beim Auffindungsort –, und dann sage ich immer – oder wir –, dass einer von denen, die von Beginn an dabei sind, auf die PI kommen müssen und einmal die ersten 2, 3, 4, 5 Stunden – was alles passiert ist, welche Tätigkeiten gemacht wurden – verschriftlichen. Das ist bei uns ein Amtsvermerk über die Ersterhebungen.
Ich glaube, dass, wie ich gekommen bin, eine Kollegin oder alle zwei – weil das zwei weibliche Kollegen waren, nicht Frau Sorger, sondern zwei andere – gerade beim Verfassen vom Amtsvermerk waren, oder dann begonnen haben, wie ich gesagt habe, sie sollen das alles zusammenschreiben: wer der Finder war, wie die Auffindungssituation war, was sie alles dort festgestellt haben. Das sind die ersten Dokumentationen und das sind die Wichtigsten, weil das meine Grundlage ist; denn mit diesem Amtsvermerk rufe ich dann normalerweise den Staatsanwalt an und sage: Das und das und das!
Also das ist einmal passiert. Dann habe ich mit Kommandantin Sorger den angeforderten Anfallsbericht fertiggestellt. Wenn ich mich richtig erinnere, war sie schon fast fertig. Wir haben im Prinzip nur mehr eine halbe Seite oder so ergänzt. Darum steht auf diesem Anfallsbericht, der eigentlich noch im PAD- System von der PI Mautern angelegt wurde, PI Mautern oben, und als Genehmiger da rechts stehe ich, obwohl ich kein Genehmiger für die PI Mautern bin, aber wir haben es halt miteinander geschrieben und darum ist mein Name auch dabei. Der ist dann von Kollegin Mautner an die StA gemailt worden – so wie sie es mit der StA vereinbart hat.
Dann war später die Dokumentation im Zuge der Zeugenvernehmung. Die Aufgabe vom Sachbearbeiter – so heißt das bei uns in so einem Fall – ist halt, alle Dokumente, Amtsvermerke, alles, was wichtig ist, zusammenzuführen und einmal alles zu ordnen, damit das irgendwo einmal zusammenkommt. Der Sachbearbeiter macht eigentlich operativ selbst nichts, weil er bei einem
normalen großen Fall – also bei einem normalen Mord – die Zeit gar nicht hat, dass er selber vernimmt, sondern der kann nur die Akten zusammenführen, der kommuniziert mit der StA, schreibt die Anlassberichte und hat diese Aufgabe über.
Ich habe, seit ich Ende 2018 EB-Leiter geworden bin, fast keine Fälle mehr operativ selbst bearbeitet. Ich bin zwar mit operativ, aber einen Fall führen - - weil, ich meine, der Fall war am 20. fertig, aber ein normaler Mord dauert zwei Wochen, vier Wochen oder teilweise fünf Jahre. Die Zeit habe ich neben meiner Leiterfunktion nicht gehabt. Nur diesen Fall, weil meine Kollegen - -, zu dieser Zeit haben zwei einen großen Mord gehabt, dann haben wir den Hundeboxfall gehabt und noch zwei Sachen, glaube ich. Die waren alle ausgebucht und darum habe ich gesagt: Ich schreibe den! – nach langer Zeit wieder einmal, weil es im Prinzip nichts war außer Schreibarbeit. Darum habe ich den Akt überhaupt übernommen, sonst hätte ihn irgendein Kollege von mir geschrieben.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Nein, danach dann, also wo Sie dann gesagt haben, das haben Sie dann - - Der Anfangsbericht war ja vorher, wie Sie hingekommen sind, haben Sie gesagt. Das war so mittags herum (Auskunftsperson Fellner: Ja, ja, ja!), dann diese Zeugeneinvernahmen, und dann, in dem Nächsten, das dann auf diese Vorgänge gefolgt ist, ist das nicht schriftlich festgehalten worden?
dokumentiert, mit Überschrift, und das ist der übliche Vorgang, wie wir externe Übergaben – vor allem Sachen von Verstorbenen - - Auch wenn ich es zu einem Notar bringe, gibt es eine Übergabebestätigung, die unterschrieben wird, aber die wird im Akt abgelegt und fertig. Die schicke ich nie an die StA, weil das mit der StA nichts zu tun hat.
Das geht sogar so: Wenn die PI zum Beispiel draußen irgendwelche Gegenstände bei einem Todesfall hat und nicht weiß, was sie damit macht, dann rufen sie den Staatsanwalt an, und der sagt meistens: Pfff, interessiert mich nicht, weil das mit der Todesfallgeschichte nichts zu tun hat! – Also für uns ist die Dokumentation in Form einer Übernahme-/Übergabebestätigung ausreichend.
Es gab ja dann einen Bericht, wo diese Vorgänge dann aufgearbeitet worden sind, das ist dieser Nachtragsbericht. Der ist vom 29.3., also dann einige Zeit später. Das ist das Dokument 781.
Gehen wir da bitte auf Seite 132. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Da ist einmal eine Überschrift „Abnahme/Übergabe der Gegenstände“ und darüber, also in den letzten drei Zeilen darüber, steht: „In der damaligen laufenden telefonischen Berichterstattung an die StA Krems wurde auch die Übergabe der persönlichen Gegenstände mitgeteilt; eine diesbezügliche kriminalpolizeiliche Relevanz bestand aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse nicht.“
Also mitgeteilt wurde es dann laut diesem Bericht aber schon.
Aber der Nachtragsbericht, der wurde - - Aufgrund dieser medialen Diffamierungen gegen mich oder gegen das ganze LKA, die am 22. März begonnen haben, hat das dann Brigadier Pfandler nachträglich noch einmal an die StA Krems berichtet – aber der Auslöser war diese mediale Kampagne, sonst gibt es dazu keinen Grund.
Ich habe gesagt, das ist eine Frechheit und was wir machen, und es wurde dann von der LPD und von der LKA-Leitung entschieden, dass die Pressestelle das beantwortet und ich nicht in Kommunikation treten soll. Das war das Wichtigste für mich. Offensichtlich hat das aber nichts bewirkt, darum habe ich mir dann irgendwann einen Medienanwalt genommen. Das waren meine Themen zu der Zeit.
quasi so als Nebenstrang stattgefunden. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Ich möchte zu einem ganz anderen Thema kommen. Sie haben ja eingangs in Ihrer Stellungnahme gesagt, Sie sind ins BMI gewechselt, weil Sie sich dem nicht mehr aussetzen - -, weil Sie es nicht mehr Not haben, so ungefähr habe ich es verstanden. Korrigieren Sie mich, sagen Sie es gerne nochmals mit Ihren Worten! Wie ist es denn zu diesem Wechsel gekommen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Abg. Hanger [ÖVP]: ... Zusammenhang bitte! – Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)
beim Wilderer die Nacht überlebt, obwohl ich 20-mal beschossen wurde. Der Kollege neben mir ist in meinen Händen verblutet. Danach habe ich trotzdem meinen Dienst fortgesetzt und bin zurück in den Kriminaldienst, weil das mein Leben war. Aufgrund dieses Vorfalles habe ich irgendwann später ein Bachelor- und Masterstudium absolviert, damit ich meinen Kopf irgendwie freibekomme. Aufgrund dieses Studiums habe ich natürlich andere Möglichkeiten gehabt, innerhalb des BMI oder auch außerhalb eine Aufgabe zu finden.
Ich habe zahlreiche Angebote aus dem BMI, aus der DSN, aus dem Bundeskriminalamt nicht umgesetzt, weil ich den EB Leib/Leben ab 2018 neu aufgebaut habe und dort noch nicht fertig war. Aber aufgrund dieser medialen Hetze und dieser Abläufe habe ich im Herbst 24 beschlossen, dass ich mir – vor allem meiner Familie – das nicht mehr antue. Und deshalb - - Und das ist der einzige Grund – nicht irgendwelche Unterstellungen, das ist der einzige Grund –, warum ich ins BMI gewechselt bin.
Ich muss da aber trotzdem nochmals nachfragen – und das ist auch nicht böse gemeint oder sonst was, sondern es geht halt einfach schon darum, dass wir auch versuchen, Hintergründe zu beleuchten. War da gerade etwas ausgeschrieben?
93. Ich habe mit ihm unzählige – Hunderte – Einsätze, Festnahmen und Observationen gemacht, und er hat gesagt, er hätte mich gerne mit meiner Expertise dort, und ich habe mich beworben.
Dann wurde entschieden, dass ich offensichtlich der Geeignetste war, und deshalb bin ich dann mit Oktober 24, glaube ich, in die BPD gewechselt, und sonst gibt es dazu nicht einmal irgendeinen - - weder belohnt noch bestraft oder sonst irgendwas, das war meine freie Entscheidung, obwohl ich im Kriminaldienst bleiben wollte, aber ich - - habe ich eh schon gesagt.
Entschuldigung, Seite 3, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Sie haben uns da gesagt, da ist „Health-Daten [...]: null“ oder so gestanden, wenn ich es richtig zitiert habe. Da steht: „App-Analyse ist leer“. Ist das das, was Sie gemeint haben?
„App-Analyse ist leer“, heißt für mich im Schluss, dass halt nichts da ist.
Ich weiß nicht, ob das jetzt zwischenzeitlich schon so bewusst ist – das wird ja auch ständig falsch dargestellt –: Die Software kann nur das darstellen, wofür die Software verkauft wird. Die Software wird deshalb verkauft, weil dort Programme drauf sind, die Daten valide und lesbar auswerten können. In jedem Handy, in jedem Device sind Daten drinnen, sogenannte Rohdaten, die nicht durch eine Software ausgelesen werden können, aber diese Daten werden von uns nie angeschaut. Weil: Bei jeder Handyauswertung habe ich diese Rohdaten, aber ich kann nur das anschauen, was die Software - - Bei der Handyauswertung ist das Cellebrite oder Ufed Reader – so heißen die zwei Programme –, und hier haben sie dieses Mobil-Edit bestellt, glaube ich.
Aber die Software wird deshalb verkauft oder produziert – und die kostet eine Menge Geld, weil, glaube ich, die 4 000 oder 6 000 Euro kostet –, weil der Hersteller eben mit der Software quasi garantiert, dass die Daten, die ausgelesen sind, auch die Daten sind, hundertprozentig. Aber alles andere, was quasi
seitlich - -, was die Software nicht erkennen kann, kann in diesem Report nicht dargestellt werden.
Aber das ist für mich auch nicht von Relevanz, weil: Wenn ich mit einer Interpretation von irgendeinem Datensatz – so, wie im WKStA-Verfahren viel interpretiert wurde – bei einem Mordverfahren zu meinem Staatsanwalt gehe und sage: Es könnte sein, ich habe die Smartwatch in ein Glas und in die Badewanne gelegt, und deshalb glaube ich, dass der Parameter so ist, und
deshalb ist die Todeszeit möglicherweise so!, haut mich der durch Sonne und - - – Entschuldigung! –, der sagt - -
Ich meine, da gibt es sicher nichts. Da kann ich keinen Anfangsverdacht begründen, ich kann mit solchen Dingen kein Ermittlungsverfahren führen. Ich meine, der Unterschied ist, wir haben bei der Hundebox – ich weiß nicht, ob Sie den Fall von dem Kind im Waldviertel kennen – Datenträger gehabt. Die wurden einem Sachverständigen mit StA-Anordnung übergeben, und der hat sich – ich weiß nicht –, ich glaube, sechs Monate lang um die Daten gekümmert. Der geht in die Tiefe, aber das war eine völlig andere Konstellation.
Wir haben nur wissen wollen: Health-Daten: ja oder nein? Die Software hat das nicht erkannt, und deshalb kann ich es auch nicht rauslesen. Dass in den Rohdaten irgendwelche Bewegungen drinnen waren, die aber bis heute keiner interpretieren kann oder nur interpretieren, aber nicht bewerten, habe ich nicht gewusst, ist einfach nicht die Praxis. Weil: Wenn ich jeden Datenträger so auswerte, wie wenn ich ein Mordverfahren hätte, dann würden die komplette Justiz und das Sachverständigenwesen zum Stillstand kommen, weil wir die Kapazitäten gar nicht haben. Ich kann es nicht, und es war auch nicht die Aufgabenstellung, Rohdaten anzuschauen. Die werden nie angeschaut.
Eine allerletzte Frage habe ich noch: Kennen Sie die Beamt:innen von der
PI Mautern schon länger? Also haben Sie gewusst, wie Sie da hingegangen sind,
dass Sie sich auf die verlassen können, oder waren die für Sie neu, und Sie haben es einfach frisch eingeschätzt? Wie machen Sie das?
Ich kenne Frau Kollegin Mautner nicht gut - - (Verfahrensanwalt-Stellvertreter
Kasper: Von Mautern!)
Ich kenne die Kriminalbeamten aus Krems, weil in Krems, seit ich bei der - -, mindestens seit 1988 eine Kriminaldienstgruppe ist, dort von der Führung auch die Kriminalarbeit wirklich einen Schwerpunkt hat. Das ist eine der wenigen Dienststellen, die wirklich Planstellen vorsieht, die mit Kriminalbeamten besetzt sind.
Mit Krems haben wir viel Kontakt, weil die Justizanstalt in Krems und auch die JA Stein sich dort befinden. Im Gegensatz zur Richtlinie Leichenbeschau müsste jeder Häftling, der in einer Justizanstalt stirbt, vom LKA bearbeitet werden. Nur:
Wir machen das jetzt hin und wieder entgegen der Richtlinie – soll man mir vorwerfen –, dass in Bereichen, wo Kriminaldienstgruppen und erfahrene Kriminalbeamte sind, die die Leichenbeschau durchführen und den Akt bearbeiten. Das ist die Praxis. Und die Kremser haben viele Leichen zu bearbeiten. Darum habe ich überhaupt keinen Zweifel, dass die Kriminaldienstgruppe Krems mit ihren Bezirksspurensicherern, wo auch Reiter dazugehört, und vor allem mit Kollegin Mautner – ah, Entschuldigung! –, mit Frau Kollegin Sorger - -, dass da eine Qualität vorhanden ist. Also ich wünsche mir diese Qualität in der Konstellation für ganz Österreich.
Wissen die das nicht? Also kennen die diese Geschichte nicht? Ist das was, das Sie wissen, weil Sie schon so lang dabei sind? (Abg. Hanger [ÖVP]: Ich meine, über Dritte sollten wir ...! – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Hanger [ÖVP] hebt die Hand.) – Bitte, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender. Ich melde mich gerne zur Geschäftsordnung.
Jetzt wird die Auskunftsperson über eine Einschätzung über Dritte gefragt. Also - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es ist so, dass die Auskunftsperson eine ist, die sehr auskunftsfreudig ist. Wenn Sie Wahrnehmungen dazu hat oder auch eine Meinung dazu hat, hält sie nicht hinter dem Berg. Es ist eine Frage gestellt worden, und je nachdem kann sich dann die Auskunftsperson äußern. Ich habe auch gesehen, dass sie durchaus diesbezüglich sowohl mit seiner Vertrauensperson als auch mit dem Verfahrensanwalt Rücksprache gehalten hat. Jetzt steht es ihr zu, dass sie sich dazu auch äußert. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.) – Bitte, Herr Abgeordneter Hanger zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich widerspreche Ihnen ungern, aber ich muss es tun. Wir haben schon noch eine Geschäftsordnung, an die wir uns halten müssen. Wir sind kein Frageklub, wo alle Fragen gestellt werden und alle Fragen beantwortet werden, sondern wir haben eine Grundlage, das ist die Geschäftsordnung.
Ich habe zur Diskussion gestellt und dabei die Frau Verfahrensrichterin angesehen: Die Fragestellung hat sich jetzt auf eine Wahrnehmung Dritter bezogen. Ich meine, irgendwie sollten wir schon noch ein ordentliches Korsett haben (Abg. Darmann [FPÖ] hebt die Hand), in dem wir die Befragungen durchführen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.
Es geschehen noch Wunder. Ich muss ja in dieser Sache Kollegen Hanger zumindest zum Teil recht geben, dass nach einer Einschätzung gefragt wurde, aber gleichzeitig ihn schon wieder enttäuschen, denn Fakt ist es hier im
Ausschuss, dass eine Frage nach einer Einschätzung gestellt werden kann, aber nicht beantwortet werden muss, aber beantwortet werden kann, wenn man sich in der Lage sieht, diese zu beantworten oder es überhaupt will, ja. – So ist das Prozedere, Herr Kollege Hanger – nur zur Information.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht bei dieser Fragestellung vor allem um seine berufliche Erfahrung und auch um seine fachliche Einschätzung, und zwar geht es auch darum, Widersprüche zu anderen Aussagen aufzuklären, und ich glaube, das ist schon sehr relevant.
[ÖVP] hebt die Hand.) – Zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur wirklich auch anregen, dass wir den grundsätzlichen Modus, wie wir hier Befragungen durchführen, vielleicht einmal selbstkritisch reflektieren und hinterfragen. Weil: Wenn es darum geht, wie Kollege Darmann – und da gebe ich ihm schon recht; da muss ich ihm auch ausnahmsweise recht geben – sagt, dass wir jetzt einen Modus gefunden haben, dass eh alles gefragt werden darf,
und wenn dann die Auskunftsperson antworten will, will sie antworten: Das kann ja kein Modus sein, bitte, weil allein schon durch die Fragestellung ja etwas in den Raum gestellt wird. Da sollten wir vielleicht wieder eine bestimmte Ordnung ins System bringen.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigen Sie! Dann dürfte ich aber auch nicht die Frage stellen: Haben Sie mit der Frau Staatsanwältin gesprochen, und was hat die gesagt? Da kann ich ja auch sagen, das ist ja auch eine Wahr- - (Abg. Hanger [ÖVP]: Das habe ich nicht gesagt jetzt!) – Eh nicht, aber Sie haben ja gesagt, ich darf nicht über dritte Personen fragen. (Die Abgeordneten Hanger [ÖVP] und Prammer [Grüne] heben die Hand.)
Er kann eine Wahrnehmung dazu haben, ob seine Kollegen einen Wissensstand über den Thermometer haben oder nicht oder ob nachher darüber gesprochen worden ist. Ich weiß nicht, warum das keine Wahrnehmung sein soll, die abgefragt werden kann. Ich verstehe es nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): In Anbetracht der angeregten Diskussion würde ich eine Stehung außerhalb der Befragungszeit vorschlagen.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, meine letzte Wortmeldung hat sich nicht auf das bezogen, was Sie dann in weiterer Folge ausgeführt haben. Das akzeptiere ich so.
Ich wollte nur sagen, dieser grundsätzliche Modus, der da argumentiert wird, dass ein jeder jede Frage stellen kann, egal ob sie mit dem Untersuchungsgegenstand etwas zu tun hat - - Das ist ja gerade auch in der Wortmeldung vom Kollegen Darmann zum Ausdruck gekommen: und die Auskunftsperson kann ja dann sagen, es ist eh nicht durch den Unters- - Ich meine, wir brauchen da schon einen Modus, dass wir Fragen im Untersuchungsgegenstand stellen sollten und nicht den Ausweg wählen, zu sagen, die Auskunftsperson darf aber eh antworten, wenn sie will.
Herr Präsident! Ich wollte das Gleiche anregen wie Frau Kollegin Wotschke.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Man könnte die ganze Geschichte auch abkürzen und das Wort Einschätzung gegen Wahrnehmung austauschen. Dann ist die Frage direkter gestellt und kann auch ganz leicht unter den Untersuchungsgegenstand subsumiert werden. Danke.
Ich unterbreche daher die Sitzung.
Sitzungs unterb rec hu n g von 13 . 5 4 U hr b i s 1 3 . 59 U hr.
So, Herr Fellner, sind Sie noch im geistigen Besitz der Frage, die an Sie gestellt wurde, beziehungsweise schon der Antwort?
Also ich kann Ihnen jetzt meine Wahrnehmung zu den Thermometern sagen – ob das jetzt hundertprozentig mit der Abteilung 6 im BK übereinstimmt - - Mir bitte das nachzusehen, aber ein bisschen eine Erfahrung habe ich, aber ich kann Ihnen nur meine Erfahrung sagen.
In den Neunzigerjahren war es so, dass die Tatortgruppe die Körperkerntemperatur selbstständig messen durfte – nicht die Örtlichen, weil die einfach diese Thermometer auch nicht gehabt haben; das sind eigene. 2008, 10 wurde dann irgendwann von der GMI Wien gesagt, das dürfen wir nicht mehr. Darum hat es unsere Tatortgruppe beendet, und ab dem Zeitpunkt gab es die Körperkerntemperaturmessung in Niederösterreich und im Burgenland und in der nördlichen Steiermark – weil nur mehr ein Gerichtsmediziner dafür zuständig war – nur mehr dann, wenn der Gerichtsmediziner auf den Tatort gekommen ist. Das war in Niederösterreich im Jahr null, in fünf Jahren zweimal – also soviel Körperkerntemperaturmessungen haben wir gehabt.
Und soweit ich das weiß - - Ich habe 1988 begonnen bei der Gendarmerie und wir hatten einen Tatortkoffer, wo ein Thermometer drinnen war, aber ob der geeicht war, weiß ich nicht mehr, und soweit ich das weiß, gab es in weiterer Folge – Neunzigerjahre, Zweitausenderjahre, weiß ich nicht – geeichte Thermometer in den Tatortkoffern. Die Tatortkoffer werden quasi von der obersten Abteilung vom Bundeskriminalamt, von der Abteilung 6, die für Tatort und Erkennungsdienst im Relaisweg zuständig ist – beziehungsweise sind die LKAs eigentlich die Zuständigen, die müssen den Einkauf machen – - -, und über die LKA, AB 07 Tatort werden die Tatortkoffer in den Bezirken ausgestattet.
Also wenn irgendwo draußen im Tatortkoffer Spurenmaterial oder irgendwas ausgeht, dann muss aus dem Bezirk jemand nach Sankt Pölten zum LKA fahren und muss das nachfüllen. Und so war es auch mit den Thermometern.
Es hat geeichte Thermometer gegeben in den Tatortkoffern, nur die mussten alle Jahre geeicht werden, und das war für ganz Niederösterreich relativ offensichtlich ein Aufwand, und irgendwann hat man – das ist jetzt meine Einschätzung, das habe ich jetzt natürlich nicht mit dem BK abgeklärt – sich entschieden, den Kosten-Nutzen-Aufwand eines geeichten Thermometers in den Bezirken zugunsten der Kosten einzusparen, und deshalb wurden diese geeichten Thermometer nicht mehr ausgegeben, und das – ist mein Wissensstand – bis heute. Das heißt, draußen an der Basis gibt es keine geeichten Thermometer.
Aber dazu muss man sagen, es ist auch sinnlos, bei der Wasserleiche einen geeichten Thermometer anzuwenden, weil man keine Körperkerntemperatur hat, wo man überhaupt eine Referenz oder eine Berechnung machen könnte. Also ich brauche zwei Werte, wenn ich nur einen habe, kann ich genau nichts berechnen. Darum ist das möglicherweise in dieser Entschlussfassung dann auch so umgesetzt worden: weil halt der Kosten-Nutzen-Faktor offensichtlich null war, und darum gibt es diese Thermometer draußen meines Wissens nicht
mehr.
Vielleicht vorweg zwei Fragen zum Aufwärmen, zum Ersten – es mag sein, dass ich es überhört habe, aber Sie haben heute mehrfach von Politaktivisten gesprochen. Können Sie bitte – nur für das Protokoll – ausführen, wen Sie hier genau meinen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Können Sie sich erklären oder vielmehr uns darlegen, ob es vor der Causa Pilnacek und diesem Verfahren der WKStA irgendetwas gegeben hat zwischen Ihnen und der Oberstaatsanwältin dort vor Ort, was möglicherweise dazu geführt hat - - (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt- Stellvertreter beraten sich.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Frau Verfahrensrichterin und der Verfahrensanwalt meinen, dass das jetzt unter Umständen ein bisschen am Untersuchungsgegenstand hapern könnte, ob das den Untersuchungsgegenstand selbst erfüllt. Aber er möchte trotzdem an- - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden.) – Nein. Wenn es nicht Untersuchungsgegenstand ist, aber - -
Relevanz und nimmt auch eindeutig Bezug zum Untersuchungsgegenstand.
(Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)
Und jetzt ist die Frage da, wo die Auskunftsperson gemeint hat, wir haben – und das ist Untersuchungsgegenstand – so und so ermittelt, und alles korrekt ermittelt, und jetzt gibt es trotzdem eine Strafverfolgungsbehörde, die es – zumindest am Anfang – so gesehen hat, dass ein Verfahren eingeleitet wurde. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Der Ausgang des Verfahrens ist ein bekannter, nämlich dass die Verfahren – so weit es mir bekannt ist – allesamt eingestellt wurden, und der frühere Chefinspektor Herr Fellner, die Auskunftsperson, hat nur gemeint, dass er nicht verstanden hat, wie man aufgrund seiner rechtmäßigen Handlungsweise in dieses Ermittlungsverfahren überhaupt eingestiegen ist, ohne dass Fragen beziehungsweise zu wenig Fragen gestellt wurden oder der Sachverhalt festgestellt wurde. Das ist eine Erfahrung, die er diesem Zusammenhang gemacht hat, nachdem er mit einer allfälligen, möglichen Verdachtslage einer unsachgemäßen Ermittlung in Verbindung gebracht wurde, und um sich dagegen – unter Anführungszeichen – zu „wehren“, möchte ich ihm hier schon den Platz bieten, wenn er das möchte.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Herrn Präsidenten würde ich dann sagen: Mit der nötigen Großzügigkeit kann man es wahrscheinlich unter Punkt 11 des Untersuchungsgegenstandes einordnen, denn das ist genau das Verfahren, das da angeführt ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Abg. Darmann [FPÖ]: Das Verfahren ist Untersuchungsgegenstand!)
das unter Anführungszeichen sage – Ihnen so erklären hätte können. Das wäre eigentlich von der Ausgangssituation eine massive Erkenntnis gewesen, nämlich zu unseren Gunsten.
So etwas stört mich bis heute, dass man einfach Tatsachen, die halt im System so funktionieren, nicht akzeptiert und offensichtlich einen Paragrafen nimmt und sagt: Das ist schwarz, das ist einfach schwarz!, und das zu meinen Ungunsten.
Das hat mich massiv gestört, weil man auf der sachlichen Basis nicht einmal diskutieren konnte.
Dass bei den Ermittlungen, sagen wir einmal, Ermittlungsverfahren, die ich geführt habe oder wie ich es von meinen Mitarbeitern erwarte oder erwartet habe, sicherlich anders geführt worden wären, ist meine persönliche Einschätzung. Aber dass zum Beispiel der zugeteilte Kollege, der bei der gesamten Amtshandlung von Beginn an dabei war, bei der Entgegennahme der Gegenstände, der Frau Wurm befragt hat, der die Übergabebestätigung geschrieben hat, der die Abholung mitgemacht hat, der bei der Ausfolgung dabei war, vom 4.4.2024 bis zur Einstellung ein Jahr später oder 14 Monate später, nicht gefragt wurde, obwohl ich das beim BAK x-mal deponiert habe - - Ich habe das bei meiner Vernehmung bei der Frau Staatsanwältin deponiert, und ich habe einen Beweisantrag geschrieben, der nicht umgesetzt wurde. Also wenn meine Mitarbeiter in einem Mordverfahren einen Hauptzeugen oder Entlastung- - oder Belastung- - Denn es ist die Aufgabe der Polizei und auch der Justiz und auch der WKStA, objektiv zu ermitteln, Entlastendes und Belastendes. Also wenn das ein Mitarbeiter bei mir macht, hätte er wahrscheinlich Konsequenzen gehabt.
Solche Sachen verstehe ich einfach nicht, weil ich das mit meinem Berufsethos und mit meiner Ermittlungserfahrung, die ich von meinen Vorgängern gelernt habe, nicht in Einklang bringe. Man kann verschiedener Ansicht sein, und wenn die WKStA glaubt, das ist so und so, dann ist das ihre Meinung. Sie hat das auch in der Einstellungsbegründung kundgetan. Auch diese Formulierungen sind für
mich teilweise nicht im Ermittlungsverfahren abgebildet, aber das ist ihre Einschätzung.
Und der letzte Punkt, der mich massiv stört, ist, dass mir oder uns vorgeworfen wurde, dass wir das Handy illegal sichergestellt haben, dann nicht sichergestellt, dann nicht ausgewertet, dann das andere doch ausgewertet, also ständig was anderes; und im formalen Ermittlungsverfahren, Todesfall, ein Handy, das keine Beweisrelevanz hatte, weil Mag. Pilnacek es eben nicht mitgehabt hat, und jeder von der StA Krems, von der LPD Niederösterreich, überall - - Sogar in der Weisung der Oberstaatsanwaltschaft steht klipp und klar drinnen, dass ein Handy, das eine Person nicht mit hat, auch keine Relevanz für ein Ermittlungsverfahren hat, weil er es nicht dabei hat. Was soll es dann bei der Todesursachenfeststellung irgendwie für eine Relevanz haben?
Aber eines ist mir schon aufgefallen: Die WKStA hat Ende November ein Verfahren gegen UT begonnen aufgrund dieses illegalen Pilnacek-Tapes und hat von Ende November, glaube ich, aus den Medien - -
Und die WKStA hat ein Verfahren, wo man sicher - -, wo jeder zustimmen wird, dass ein Handy oder ein Datenträger eine Relevanz hat. Aber die WKStA hat von Ende November, bis auf „Zackzack“ irgendwelche Artikel erschienen sind,
meines Wissens keinen einzigen Versuch unternommen, festzustellen, ob im Zuge der Todesfallermittlung oder überhaupt zum Todesfall Pilnacek ein Handy oder ein Laptop oder irgendwo etwas aufgetaucht ist, sei es bei den Verwandten oder bei der Polizei. Also offensichtlich hat man dort zumindest über einen Zeitraum von fast einem halben Jahr keine Relevanz gesehen, oder keine
Überlegung gehabt, dass man sich vielleicht kümmern könnte, weil heutzutage jeder Mensch ein Handy besitzt.
Also das ist für mich nicht nachvollziehbar: Dass man mir in einem Verfahren, wo ein Handy keine Relevanz hat, weil er es nicht mitgehabt hat, und in einem anderen Verfahren, wo ein Handy meiner Meinung nach sehr wohl eine Relevanz hat, kein Versuch unternommen wurde, ein solches zu finden. Das ist für mich ein eklatanter Widerspruch, aber bitte.
Es beginnt mit, ich zitiere: „Ich weiß, dass der FELLNER mich immer wieder angerufen hat, ob ich den Laptop jetzt schon habe.“ Und in weiterer Folge bestätigt sie auch in Zeile 2 des letzten Absatzes: „Ich glaube es war ungefähr drei Mal.“ – Das haben Sie heute auch schon entsprechend so ausgeführt. Im letzten Absatz, letzter Satz, sagt sie: „Er hat immer wieder gefragt, ob ich was gefunden habe. Ich habe ihm damals gesagt, lassen sie mich in Ruhe.“ – Vielleicht dazu die Frage: Können Sie diese Wortwahl bestätigen?
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wurm, WKStA. (Auskunftsperson Fellner: Die vom 4.4.24, oder? Nicht die zweite, wo sie dann eigentlich vieles richtigstellt, oder?)
Auskunftsperson Hannes Fellner, BA MA: Die erste Vernehmung bei der WKStA vom 4.4.2024. (Abg. Darmann [FPÖ]: Erste, ja, erste!) Dazu muss man sagen: Sie hat ein Jahr später eine neuerliche Einvernahme bei der WKStA gemacht, wo sie viele Dinge berichtigt hat, deshalb offensichtlich auch mehrere Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage zwischenzeitlich hat.
Zur Frage von Ihnen: Frau Wurm sagt hier: „Ich weiß, dass der FELLNER mich immer wieder angerufen hat“, und sagt aber im nächsten Absatz: „es war ungefähr drei Mal.“– Also in sich für mich ein Widerspruch. Ich habe Frau Wurm, ich glaube, dreimal angerufen. Das erste Mal war, als sie auf Urlaub war, deshalb nicht nachschauen konnte; das zweite Mal vermutlich, wie sie dann vom Urlaub zurück war, wo sie gesagt hat, sie hat keine Wahrnehmung, und das dritte Mal, nachdem ich mit der StA Krems besprochen habe, wie wir diese Sache mit dem Laptop als Unterschlagung oder als möglichen Anfangsverdacht, wie wir die behandeln. Ich glaube, drei, wenn überhaupt, vielleicht viermal, aber mehr war es nicht.
Herr Fellner, im letzten Absatz, wenn Sie da in die Mitte schauen, steht dort:
„Einmal rief er mich am Sonntagabend an und fragte, ob ich Dr. WINIWARTER kenne.“ – Wer ist Herr Dr. Winiwarter? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
sie sich halt immer wieder in neue und verschiedene und anderslautende Aussagen verwickelt oder erweitert, sagen wir es einmal so.
(Auskunftsperson Fellner: Was meinen Sie?) – Bitte?
Nein, ich frage gerade nach der Grenze in der profunden Einschätzung eines Fachbeamten in diesem Bereich, wo er dann den Übergang oder diese Grenze zwischen der Möglichkeit, das als persönlichen Gegenstand dort verbleiben zu lassen und dann von Unterschlagung zu sprechen, gesehen hat.
Gegenstände, die gehören der Familie oder Herrn Pilnacek. Und jetzt werden die einen zurückgegeben. Betreffend des Laptops, von dessen Existenz Herr Fellner ja nichts wusste, wird vom Eigentümer oder von dem, dem er gehört, eine Meldung an die Polizei gemacht, dass der abgängig ist. Daher wird aufgrund dieser Meldung, dass dieser persönliche Gegenstand, der in jemandes Privateigentum oder in der Verlassenschaft ist, abgängig ist, die Meldung gemacht, dass der nicht vorhanden ist.
Also das sind zwei zeitlich zu trennende Dinge, wenn der Herr Chefinspektor eine Wahrnehmung hat, das geht uns wegen einer Strafsache nichts an, erst mit einer Problematik, dass eine Unterschlagung auftritt, kommt erst wiederum ein strafrechtlicher Verdacht ins Spiel. – Das nur zur Erläuterung, aber bitte, wenn es der Präzisierung der Frage oder einer anderen Frage dient, dann gerne, selbstverständlich.
Deshalb habe ich dann für mich gesagt, wenn Frau Mag. List beziehungsweise der Rechtsanwalt an mich herantragen, der Gegenstand fehlt, dass hier der mögliche Verdacht einer Unterschlagung im Raum steht. Und deshalb habe ich dann in Absprache mit der StA die Optionen vorgetragen oder angeregt: eine Zeugenvernehmung, wenn man es nicht so dramatisch sieht, eine Beschuldigtenvernehmung oder Verdächtigenvernehmung, wenn man sagt, es ist ein Anfangsverdacht, oder einfach nur eine Erkundigung, und damit war es erledigt. Das Ergebnis war über Auftrag der StA eine Erkundigung, telefonisch, und damit ist das so abgeschlossen worden.
Herr Fellner, Sie haben in Bezug auf Polz, Wurm von einer geplanten formellen Zeugeneinvernahme gesprochen, um in einem weiteren Satz zu sagen: Es war ihnen freigestellt, zu kommen. Jetzt bin ich tatsächlich unbedarft: Gibt es eine
freistehende, nach persönlicher Befindlichkeit wahrzunehmende formelle Zeugeneinvernahme? Wie kann das freigestellt sein, zu einer formellen Zeugeneinvernahme zu kommen? Die gibt es ja oder die gibt es nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)
niederschreibe. Und das wäre früher gegangen, 103 a4, Übermittlung an die StA, und der Akt ist fertig.
Nachdem, glaube ich, in den ersten Amtsvermerken der örtlichen PI über die Erstangaben der Frauen relativ wenig gestanden ist – oder gar nichts, weiß ich nicht mehr –, haben wir uns entschlossen, dass wir – der Causa Pilnacek geschuldet – die letzten Kontaktpersonen in Form einer Zeugenvernehmung dokumentieren, weil man hier erstens einmal die Rechte des Zeugen dokumentiert hat, im Amtsvermerk sagt dann irgendwer, das habe ich falsch verstanden, so irgendwie. Deshalb haben wir die Frauen angerufen, haben gefragt, ob sie sich psychisch in der Lage sehen, heute diese Einvernahme zu machen. Die beiden Frauen haben gesagt – offensichtlich –: ja, wir kommen!, und deshalb sind sie dann am 20. geschrieben worden. Wenn sie gesagt hätten: wir sind so fertig!, dann hätten wir das natürlich nachvollzogen und die Vernehmung wäre drei Tage oder fünf Tage später gewesen. Aber es ist wirklich nur darum gegangen, die letzten Kontaktpersonen - -
4 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „100 3a,‘ (Anm.: gemeint ist § 100 Abs 3a StPO)“ statt „103 a,“
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Nunmehr zur Auswertung der Smartwatch, Dokument 22069, Seite 1. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Kennen Sie dieses Dokument? Das ist der Amtsvermerk von Herrn Buchberger, angefertigt vier Monate nach der Sicherung der Smartwatch.
Unter Amtsvermerk steht dann: „Wien, am 5. April 2024“, wie gesagt, circa vier Monate nachdem die Sicherung der Smartwatch in den Räumlichkeiten des Herrn Buchberger stattgefunden hat. Sie haben vorhin gesagt, ab 4. April – also einen Tag zuvor –, ab diesem Tag sind Sie oder wären Sie als Beschuldigter in dem entsprechenden Amtsmissbrauchsverfahren geführt worden. Haben Sie am
4.4. mit Herrn Buchberger irgendeinen Kontakt gehabt, weswegen er genau am
5.4. diesen Amtsvermerk schreibt, vier Monate nach der Sicherung, oder ist das Zufall?
Zum Dokument 17545, Seite 1, das ist die Aufbereitung durch die Software Mobil-Edit, durchgeführt von Herrn Buchberger. Ich lasse Sie das einmal durchschauen, Seite 1. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wenn Sie die Seite anschauen, wieso sind die Fallinformationen und Ermittlerinformationen leer stehend? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Das heißt, die fehlen hier.
Haben Sie diese Herrn Buchberger auch mitgeteilt, um eine mögliche Verbindung zu einem Fall auch für weitere Bedienstete nachvollziehen zu können?
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich würde ja gerne weiterfragen, aber darf nicht mehr (Heiterkeit des Redners) – zeitlich. (Abg. Hanger [ÖVP]: Selbsterkenntnis! Selbsterkenntnis! – Abg. Darmann [FPÖ]: Ja ...!)
Sehr geehrter Herr Chefinspektor Fellner, also einmal vielen Dank, dass Sie uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung stehen und dass Sie so informativ und umfangreich unsere Fragen beantworten. Es ist schon einiges gefragt worden, und ich muss mich schon vorweg entschuldigen: Als letzte Befragende kann es natürlich sein, dass ich die eine oder andere Frage noch einmal wiederhole.
Wir haben bereits mehrere Auskunftspersonen aus dem Bereich der Polizei gehört. Alle haben geschildert, dass sich die Ermittlungen auf die Frage konzentriert haben, ob es Anhaltspunkte für Fremdverschulden gibt. Das steht so auch in der Richtlinie zur Leichenbeschau sowie als vorgegebene Zeile im Protokoll zur Spurensicherung und Obduktion. Meine Frage: War das auch aus Ihrer Sicht der zentrale Maßstab, nicht Suizid zu beweisen, sondern Hinweise auf Fremdverschulden zu prüfen?
festgestellt wird, es liegt kein Hinweis auf Fremdverschulden vor, dann ist im Prinzip die Arbeit erledigt.
Früher, vor dem Strafrechtsänderungsgesetz oder weiß ich nicht, war es so, dass man solche Fälle mit einem 100-(3a)-Bericht an die StA berichten konnte. Der Vorteil beim 100-(3a)-Bericht war der, dass man kein PAD- oder ERV-fähiges Schlagwort gebraucht hat; und dieses Schlagwort ist das Problem, das wir bei der Obduktionsanordnung haben. Ein Schlagwort muss immer sein: UT oder ein bekannter Täter, wegen eines Paragrafen. Früher war es möglich, ohne dieses Schlagwort trotzdem im PAD an die StA einen Bericht zu übersenden, nämlich den 100 (3a). Hier hat man kein Schlagwort gebraucht, keinen Paragrafen, sondern da war der Betreff Todesfall XX oder Suizid XX oder sonst irgendwas.
Also man hat dieses Systembedingte – Eintrag eines Paragrafen und eines unbekannten Täters – nicht gehabt. Das war der Vorteil. Den gibt es jetzt nicht mehr, jetzt muss alles nach 100 (2a)5 übermittelt werden, was automatisch quasi ein Ermittlungsverfahren bedeutet. Das ist der Unterschied; aber die ureigenste Aufgabe ist, festzustellen: Fremdverschulden ja/nein – und dann ist es im Prinzip erledigt.
Wenn es nicht Mag. Pilnacek gewesen wäre und wir wären 2018 gewesen, wäre ich erstens einmal gar nicht hingefahren und die PI Mautern hätte am nächsten Tag einen 100-(3a)-Bericht geschrieben und der Akt wäre fertig gewesen. Das ist der Unterschied, der sich halt die letzten Jahre in der Dokumentation entwickelt hat, aber die Aufgabenstellung ist immer die gleiche: Fremdverschulden ja oder nein.
5 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „nach 100 (2)‘ (Anm.: gemeint ist § 100 Abs 2 Ziff 4 StPO)“ statt „nach 100 (2a)“
Diese Ermittlungen oder Tatortarbeit oder Dokumentation der Leiche wurden zusätzlich von Kollegen und Kolleginnen aus dem AB 07 Tatort noch einmal durchgeführt. Das heißt: doppelt gemoppelt, was normal nicht passiert. Aber die Leute, die dort arbeiten, sind 20, 30 Jahre im Tatortbereich tätig. Die haben noch viel mehr Leichen gesehen als ich, weil die jeden Tag bei den Leichen, auf der Leiche und in der Leichenflüssigkeit stehen. Die haben die Expertise, einzuschätzen, ob die Spurenlage irgendeinen Verdacht ergibt. Das ist deren Aufgabe.
Die arbeiten mir zu, die sind mir nicht unterstellt. Das ist ein eigenständiger Assistenzbereich. Ich habe weder eine Dienstaufsicht noch eine Fachaufsicht. Die arbeiten mit ihrer Expertise ihren Bereich ab und wir arbeiten in meinem Bereich. Meine Aufgabe ist es, aus allen verschiedenen Bereichen das zusammenzuführen, aber die Bewertung wird grundsätzlich von den Tatortbeamten und Spurensicherern gemacht – und wenn mir was auffällt, diskutieren wir das natürlich durch, aber die grundsätzliche Einschätzung kommt normal von dort.
Wenn von dort kein einziger Hinweis auf ein Fremdverschulden kommt und die Gesamtumstände, die die PI Mautern am Vormittag festgestellt hat, beziehungsweise wir dann am Nachmittag mit Frau Wurm und Frau Polz, wo kein Widerspruch in diesen Aussagen war, dann gibt das ein Gesamtbild. Dieses Gesamtbild ist die Aufgabe der Polizei: festzustellen, Fremdverschulden, ja oder nein. Es geht nicht darum, dorthin zu fahren und zu sagen: Heute stellen wir fest, ob es ein Suizid war; oder heute schauen wir, vielleicht ist es eher ein Unfall oder vielleicht ist es doch ein Mord?! Also das ist völliger Blödsinn. Wir fahren dorthin und haben festzustellen: Gibt es einen Hinweis auf ein Fremdverschulden?
Und bei dieser Situation war es eben so: Es gab nur die Schuhspuren von Mag. Pilnacek alleine an diesem Seitenarm. Damit er überhaupt dort hinunterkommt, hat er 2,20 Meter Höhenunterschied mit solchen Steinen
überwinden müssen, mit 1,7 Promille Alkohol. Es gibt die Zigarettenpackung, die unten gelegen ist. Also vom Ablauf schaut es so aus, dass er unten gestanden ist, noch geraucht hat und dann irgendwann den Entschluss gefasst hat, ins Wasser zu gehen.
Es gibt die Geisterfahrt am Vortag, alkoholisiert, 10 Kilometer auf der S 5, mit der Führerscheinabnahme. Es gibt die Aussagen der zwei letzten Kontaktpersonen vom Abend des 19., die gesagt haben: Er hat nichts gesprochen, er hat sich völlig abgewendet, er hat eine Flasche Prosecco getrunken und hat dann still und ohne etwas zu sagen seine Sachen zurückgelassen und das Haus verlassen – ohne Schlüssel, ohne Taschenlampe oder ohne Handy mit Taschenlampe. Alle diese Handlungen sind aufgrund unserer Erfahrung – aber nicht nur unserer, das wird vermutlich jeder bestätigen – ein typisches Zeichen für Krisensituation, für Resignation, für einen möglichen Suizid, der dann auch passiert worden ist – der dann passiert ist.
Noch zusätzlich: Es gab weder an der Leiche noch an der Bekleidung nicht einmal einen einzigen Hinweis, dass dort irgendeine Kampfhandlung oder sonst etwas stattgefunden hat, weil die Leute vom Tatort auch die Mordfälle bearbeiten, oder einen Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge.
Die wissen, wie Abwehrverletzungen ausschauen, wie Würgemale ausschauen – und es gibt keine Konfrontation oder keine körperliche Auseinandersetzung, die völlig spurenlos, nicht spurenarm, sondern völlig spurlos verläuft. Nicht einmal ein Knopf hat gefehlt, nicht einmal irgendwo war etwas aufgerissen, also alle Anzeichen an der Leiche selbst - -, und diese behaupteten schweren Verletzungen sind völliger Schwachsinn. Es waren Hämatome und eine kleine Rissquetschwunde, aber das ist so, wie wenn ich mir am Kuchlkastl daheim kurz
einmal meinen Kopf anhaue – mehr war das nicht. (Der Vorsitzende berät sich mit einer Mitarbeiterin der Parlamentsdirektion.)
Zwischenzeitlich gibt es ein 110-seitiges Gutachten von der Leiterin der GMI Innsbruck, die auf 110 Seiten offensichtlich genau das feststellt – uns hat es halt keiner geglaubt oder einige Leute glauben es uns noch immer nicht –, was wir einfachen Landgendarmen am 20. festgestellt haben, nämlich: kein Hinweis auf ein Fremdverschulden, keine Hinweise auf einen Unfall, sondern es ist von einem suizidalen Ertrinken auszugehen. Also alles, was wir festgestellt haben, hat jetzt - -, und die Frau GMI-Leiterin hat auch diese berühmt-berüchtigten bezahlten Gutachten, Privatgutachten miteinbezogen und hat festgestellt: suizidales Ertrinken – alles, was wir am ersten Tag festgestellt haben. Also man hätte sich zwei Jahre sparen können.
Kann man aus kriminalpolizeilicher Sicht sagen, eine fehlende Beweisführung für Suizid ist nicht dasselbe wie ein konkreter Hinweis auf Fremdverschulden? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
der Polizei, festzustellen, ob ein Fremdverschulden vorliegt, ja oder nein. Das haben wir am 20. gemacht. Also die Feststellung, ob ein Suizid überhaupt vorliegt, das ist die falsche Aufgabenstellung oder die falsche Interpretation oder man zieht die falschen Schlüsse als Nichtpolizist – aber es ist die Aufgabe, festzustellen: Fremdverschulden ja oder nein? Mehr kann ich dazu nicht sagen. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)
Ich habe mich aufgrund dieser Unterstellungen und Diffamierungen aus eigenem - -, ohne Unterstützung, ohne Initiative von außen, ohne Unterstützung des BMI, entschlossen und das auch umgesetzt, dass ich Medienklage eingebracht habe, weil ich mir diese völlig absurden Verschwörungstheorien und Angriffe nicht habe gefallen lassen. Ich habe das rechtskräftig zwischenzeitlich gewonnen, inklusive einer Unterlassungsklage.
Der Richter hat in meinem Verfahren, und auch in dem zweiten Verfahren, bei dem in erster Instanz rechtskräftig verurteilt wurde, festgestellt, dass meine Aussagen insbesondere glaubwürdig, voll nachvollziehbar und auch Teil der Urteilsbegründung waren.
Das Zweite, was eigentlich neben der persönlichen Situation und dem ganzen Stress und Druck für die Familie - -, ist, dass die Polizei dadurch in ein völlig falsches Licht gestellt worden ist. Es wurde und es wird nach wie vor – ist mein
Eindruck – gegen die Polizei fast schon gehetzt. Wir werden als völlig inkompetent, als schlampig, als willfährige Parteisoldaten hingestellt; und das ist für mich und auch für die gesamte Polizei – oder ich kann nicht für die gesamte Polizei, aber ich glaube in Niederösterreich zumindest kann ich sagen, oder in ganz Österreich - - Es ist völlig unbegreiflich. Ich habe das mit Leuten aus allen Bundesländern von den Ermittlungsbereichen, damals noch bei verschiedenen Veranstaltungen - - Es ist immer wieder auf dieses Thema gekommen, ohne dass ich das initiiert habe – und jeder hat mich gefragt, was da los ist, wie das sein kann, wie sie in Zukunft arbeiten sollen, wenn man nachher medial persönlich herausgepickt wird und irgendwelche Kriege zwischen BMJ und WKStA und OStA und Pilnacek und weiß ich nicht was auf meinem Rücken oder auf unserem Rücken ausgetragen werden. Das ist für mich das völlig Unverständliche.
Also es ist nicht nur für mich und für alle Kollegen, die am 20. beteiligt waren, ein Wahnsinn, sondern es ist für die gesamte Polizei ein immenser Imageschaden.
Kann man dann wirklich auch sagen, das hat in einer gewissen Art und Weise, diese Berichterstattung hat dann Ihre tägliche Arbeit beeinflusst? Haben Sie da eine Wahrnehmung dazu? (Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist jetzt genau im Untersuchungsgegenstand! Na, ich meine, mir ist es ja egal, aber ich hab jetzt den Untersuchungsgegenstand nicht mehr total im Fokus!)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Nein, es ist nicht im Untersuchungsgegenstand. (Abg. Krainer [SPÖ]: Okay, dann machen wir weiter! Nächste Frage, bitte! – Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Edwards.)
Wir gehen zur nächsten Frage über: Seitens der Volksanwaltschaft wurde ebenso Kritik geübt. Volksanwalt Luisser kritisierte Ihre Ermittlungsarbeit im Zwischenbericht an das BMI vom Dezember 2025 und hat die Kritik auch vorletzte Woche bei der Präsentation des Jahresberichtes der Volksanwaltschaft wiederholt. Welche Wahrnehmungen haben Sie zum amtswegigen Prüfverfahren von Volksanwalt Luisser? (Abg. Krainer [SPÖ]: Hat er schon beantwortet! – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt- Stellvertreter beraten sich. – Abg. Hanger [ÖVP] – die Hand hebend –: Zur Geschäftsbehandlung! – Abg. Spalt [FPÖ] hebt die Hand. – Abg. Krainer [SPÖ]: Entschuldige, die Volksanwaltschaft kann nicht Gegenstand vom Untersuchungsausschuss sein!)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Weil die Frage aufgetaucht ist oder weil die Anmerkung gekommen ist, diese Frage wurde schon beantwortet, zwei Antworten darauf:
Zum einen kann ich mich gerade erinnern, dass das immer wieder thematisiert wird, dass natürlich Fragen auch entsprechend redundant gestellt werden und eine Frage so oft gestellt werden kann, wie man will; das haben wir auch schon diskutiert. Das halte ich zwar nicht für gescheit, aber das ist nun einmal so, wie wir es immer in der Vergangenheit gehandhabt haben.
Nur im konkreten Fall ist die Frage ganz unterschiedlich: weil es in der ersten Fragestellung um die Feststellung des Volksanwalt Luisser ging, wo er tatsächlich behauptet, es gibt keine Hinweise auf Suizid, und welche Wahrnehmung die Auskunftsperson dazu hat.
Die jetzige Fragestellung bezieht sich auf das amtswegige Prüfverfahren insgesamt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Da gibt es viel mehr Aspekte, die darin behandelt werden – und ganz, ganz wichtig: Es ist keine Kontrollfrage, weil wir als Parlament die Volksanwaltschaft natürlich nicht kontrollieren können, sondern wir fragen die Auskunftsperson nach den Wahrnehmungen dazu, und da sind wir natürlich mitten im Untersuchungsgegenstand.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, danke, Herr Vorsitzender.
Wir hatten letzte Woche genau die gleiche Diskussion. Ich weiß nicht, ob Kollege Hanger nicht im Raum war oder sich nicht mehr erinnern kann, die Frau Verfahrensrichterin war durch ihren Kollegen vertreten; und genau über dieses
Thema haben wir sehr, sehr lange diskutiert: in welchem Zusammenhang die Volksanwaltschaft auch zum Untersuchungsgegenstand steht.
Wir hatten eine sehr, sehr ähnliche Fragestellung; und der Vorsitzende ist in Absprache mit dem Verfahrensrichter auch zu dem Entschluss damals gekommen, dass die Volksanwaltschaft als Unterstützung natürlich für uns tätig ist, aber auf keinen Fall hier Teil des Untersuchungsgegenstandes ist, und auch die Untersuchungen der Volksanwaltschaft zu diesem Thema keinesfalls Teil des Untersuchungsgegenstandes sind. (Abg. Krainer [SPÖ]: So, jetzt muss eine Stehung her! – Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: So, jetzt sind wir wieder an einem Punkt, den wir zu Beginn angesprochen haben. Es ist in der Vergangenheit gute Praxis gewesen, und ich orte jetzt, dass es sonst ausufert. Es gibt keine zwei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung. Grundsätzlich würde auch die erste Wortmeldung bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Jetzt gibt es eine zweite Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Wenn das alles aufrecht bleiben sollte, werde ich das jetzt so handhaben, dass wir dann die Öffentlichkeit ausschließen, wenn es zu einer Geschäftsordnungsdebatte kommt. (Abg. Hanger [ÖVP]: Ich ziehe zurück!)
Wotschke [NEOS]: Welche Seite?) – 160. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
„Nach Auffinden des Leichnams führte die Polizei trotz der behaupteten frühzeitig bestehenden internen Selbstmordannahme Ermittlungen durch.“ – Aus diesem Satz erschließt sich, dass Kritik daran geübt wird, dass Sie Ermittlungshandlungen getätigt haben.
Ganz generell: Wenn bei einem Todesfall nach erster Einschätzung ein Selbstmord naheliegend scheint, darf die Polizei nun ermitteln, oder nicht? (Abg. Spalt [FPÖ]: Wer hat dir die Fragen aufgeschrieben? – Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vorwurf macht, finde ich auch spannend, aber dass wir eben Ermittlungen durchgeführt haben, ist dem Umstand geschuldet, dass für die Obduktion ein Ermittlungsverfahren formal in Gang gesetzt werden muss und deshalb auch die Möglichkeit bestanden hat, diese Zeugenvernehmungen zum Beispiel durchzuführen. Das ist eben eine Grauzone, eine Zwitterstellung, aber den Vorwurf, den ich hier lese, dass wir nur Randermittlungen durchgeführt haben oder nur „‚Alibiermittlungen‘“, finde ich schon sehr gewagt.
Wie erklären Sie sich diese Einschätzung?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete, ich habe jetzt nur ein Problem: Beim Lesen des Absatzes haben Sie – ob bewusst oder unbewusst – den Klammerausdruck „(s. oben)“ ausgelassen, das heißt, es wird irgendwo in diesem Absatz noch auf eine andere Passage verwiesen. Ich kenne den Bericht nicht, ich weiß nicht, was das damit zu tun hat, aber der Vollständigkeit halber müsste man, um eine zutreffende Antwort zu erwarten, wirklich alles kennen. (Abg. Darmann [FPÖ] hebt die Hand.)
Bitte, zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Darmann.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde auch die geschätzten Kollegen der ÖVP höflich ersuchen, bei Vorhalten, welche auch immer es sein mögen, zum Ersten den ganzen Wortlaut zum Besten zu bringen, zum Zweiten auch nicht Worte, die an sich eine große Bedeutung haben wie beispielsweise „überhaupt“, zu erfinden, denn „überhaupt“ steht in diesem ersten ins Treffen geführte Satz nicht drinnen, und der ganze Absatz liest sich gemeinsam anders als die Interpretation der ÖVP in Richtung Auskunftsperson anscheinend scheinen soll, und somit ist es eine Suggestivfrage gewesen. (Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter beraten sich. – Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Gehen wir zu dem Absatz „‚Alibiermittlungen‘“.
Wurden lediglich Alibiermittlungen durchgeführt? (Abg. Krainer [SPÖ]: Geh bitte! Das war nur eine Unmutsäußerung! – Der Vorsitzende wendet sich an die Verfahrensrichterin. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hanger [ÖVP] und Spalt [FPÖ]. – Abg. Krainer [SPÖ]: Das steht aber unter Anführungszeichen, oder? – Abg. Darmann [FPÖ]: Das muss man ja nicht dazusagen! – Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin.)
Also ich habe zum Bericht der Volksanwaltschaft keine Wahrnehmungen, weil ich nicht involviert war. Die Formulierungen, die hier gewählt sind, kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben umfangreich ermittelt, so wie es immer unsere
Aufgabe ist und unser Anspruch, und diese Ermittlungen waren sicher zulässig oder waren gerechtfertigt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Herr Chefinspektor Fellner, ich möchte noch kurz auf den Medienprozess gegen Zack Media eingehen, weil dieser Prozess zeigt, welche Vorwürfe in der öffentlichen Debatte gegen Sie erhoben wurden – bitte das Dokument 8, Dokumentennummer 44, bitte auf Seite 369. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Abg. Krainer [SPÖ]: Da steht „IM NAMEN DER REPUBLIK“, Ende! – Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Ich lege Ihnen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vor. In diesem Verfahren ging es unter anderem um Artikel von „Zackzack“ zur Causa Pilnacek. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.) Ist es richtig, dass Sie medienrechtlich gegen Zack Media vorgegangen sind, weil Ihnen in mehreren Artikeln schwerwiegendes Fehlverhalten vorgeworfen wurde? (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter beraten sich.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich sehe nur die Zeit laufen. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ist das Untersuchungsgegenstand? Ich glaube nicht! – Ruf: Nein, nein, ist es nicht! – Abg. Krainer [SPÖ]: Vielleicht kann man die ÖVP, die Fraktion, darauf anleiten, innerhalb des Untersuchungsgegenstandes Fragen zu stellen! Ich weiß, es ist schwierig, aber - -!)
So, meine Damen und Herren, die Befragungsdauer (Abg. Krainer [SPÖ]: Bravo!) gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung beträgt bereits 4 Stunden und daher erkläre ich die Befragung für beendet.
Bevor ich jetzt die Auskunftsperson – unter Anführungszeichen – „entlasse“, möchte die Auskunftsperson – das wurde mir zur Kenntnis gebracht – ein oder zwei Dokumente vorlegen. – Ich bitte, das formell zu machen und vielleicht darzutun, worum es sich dabei handelt, und die Parlamentsdirektion, es entsprechend zu verteilen und dann dem Aktenbestand zuzuführen. (Abg.
Krainer [SPÖ]: Aber darf man nach der Befragung noch was vorlegen?) – Ja, das geht. Vorlage hat mit Fragen nichts zu tun. Wir orientieren uns jetzt einmal am engen Wortsinn. (Abg. Krainer [SPÖ]: Aber wenn die Befragung beendet ist - -!) – Ich habe auch keine Fragen mehr – respektive ich habe sowieso keine Fragen –, die Abgeordneten können keine Fragen mehr stellen, aber die Auskunftsperson kann jetzt noch, weil es von allgemeinem Interesse für die Abgeordneten ist, und das steht ja wohl im Mittelpunkt des ganzen Untersuchungsausschusses, etwas vorlegen, das wir dann dem Aktenbestand einverleiben können. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer [SPÖ]. – Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Edwards.)
(Abg. Krainer [SPÖ] – in Richtung Auskunftsperson –: Ja, ja, bei der PD abgeben! Sie dürfens eh abgeben! Na, ohne Mikro! Einfach abgeben! – Abg. Hanger [ÖVP]: Wer hat jetzt den Vorsitz? Hat der Krainer jetzt den Vorsitz?)
So, bitte, Sie sind jetzt am Wort.
Auskunftsperson Hannes Fellner, BA MA: Ein Dokument ist der Unterlassungsvergleich zu meinem rechtskräftigen Urteil, weil (in die Unterlagen blickend) hier verpflichtet sich „Zackzack“, gegen mich nichts mehr zu
schreiben – in der Theorie –, und zweitens haben wir den neuen Tatortleitfaden, wo die neue Bestimmung hinsichtlich Körperkerntemperaturmessung im Tatortleidfaden quasi neu definiert wurde oder neu beschrieben wurde. – Klassifizierung 1.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Gibt es dagegen Einwände, dass die Klassifizierung hier 1 ist? (Abg. Krainer [SPÖ] hebt die Hand.)
Bitte schön, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, beim zweiten muss es wohl null sein, weil das ja im Internet abrufbar ist.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Mir wurde gesagt, dass es zwar im Internet abrufbar ist, aber nicht für jedermann, sondern dass es ein behördeninternes Schriftstück ist oder im Intranet abrufbar ist. (Zwischenruf des Abg. Krainer [SPÖ].)
Gibt es Einwände gegen die Klassifizierungsstufe 1? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Dann wird es auch so klassifiziert und so auch zur Verteilung gelangen beziehungsweise auch dem Aktenbestand zugefügt.
Damit kann ich Sie jetzt, nachdem Sie keine weiteren Anträge oder sonst was mehr haben, entlassen. – Danke schön für Ihre Auskunftsfreudigkeit!