S te n og rap h i sch e s P r otokoll
Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss
Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek
19. Sitzung | medienöffentlich
12. Mai 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Befragung der Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Ich darf mich jetzt an Sie wenden, Frau Oberstaatsanwältin, Herr Oberstaatsanwalt, Sie haben Datenblätter ausgefüllt. Ich nehme an, das hat seine Richtigkeit. (Die Vertrauensperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.) – Danke schön.
Frau Oberstaatsanwältin, ich darf Sie über Folgendes belehren: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Herr Oberstaatsanwalt, ich darf mich an Sie wenden: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.
Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt zu wenden. – Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Verfahrensrichter.
Frau Oberstaatsanwältin Dr.in Thaller, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, gerne, eine kurze Stellungnahme.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann sind Sie am Wort. – Bitte schön.
Einleitende Stellungnahme
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Danke schön.
Schönen guten Nachmittag von meiner Seite! Ich möchte nur kurz etwas zu meiner Person ausführen, und zwar: Mein Name ist Silvia Thaller. Ich bin Oberstaatsanwältin und Gruppenleiterin bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Im Jahr 2001 habe ich meine Gerichtspraxis im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Wien begonnen. Im Folgejahr wurde ich dann in den richterlichen Vorbereitungsdienst übernommen, das war also 2002.
Während der Ausbildung durchläuft man als Richteramtsanwärterin unterschiedliche Stationen. Ich war in dieser Zeit unter anderem fünf Monate zu Ausbildungszwecken bei der Staatsanwaltschaft Krems zugeteilt. Meine Richteramtsprüfung habe ich im Jahr 2005 abgelegt. Unmittelbar danach habe ich meine erste Stelle im Justizministerium angetreten, und zwar in der Straflegistik, wobei ich als Referentin für den Bereich Gewalt gegen Frauen und Korruptionsdelikte zuständig war.
In weiterer Folge war ich als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg tätig und mit einem allgemeinen Referat befasst. Nach einer weiteren kurzen Zuteilung im BMJ wurde ich 2012 zur Staatsanwältin bei der WKStA ernannt, wo ich eben immer noch, seit nunmehr zwölf Jahren, für die Führung großer Wirtschafts- und Korruptionsverfahren zuständig bin.
Das Verfahren, das Sie besonders interessiert, das Verfahren gegen Herrn Chefinspektor Fellner und Abteilungsinspektor Pöcksteiner sowie gegen unbekannte Täter, nämlich unbekannte Entscheidungsträger des Bundesministeriums für Inneres und des Landeskriminalamtes Niederösterreich, wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt beziehungsweise allfälliger Bestimmung zu einem solchen, wurde von mir als zuständiger Staatsanwältin bei der WKStA geführt. Aufgrund mehrerer Anzeigen war in
diesem Zusammenhang das kriminalpolizeiliche Vorgehen am Tag des Ablebens von Mag. Pilnacek zu untersuchen. – Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön.
Ich darf jetzt den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der sogenannten Erstbefragung ersuchen.
Erstbefragung
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke, Herr Präsident.
Frau Oberstaatsanwältin, soweit aus unseren Akten bekannt ist, haben Sie drei Verfahren im Umfeld des Hauptverfahrens geführt, zu denen ich gerne jeweils eine Frage stellen würde.
Das von Ihnen soeben angesprochene Verfahren gegen Fellner/Pöcksteiner, 17 St 6/24h: Da würde ich um eine Urkundenvorlage bitten, und zwar Dokument 693, und dort Seite 3. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Das ist ein E-Mail-Verkehr zwischen Ihnen und Frau Präsidentin List, wo Sie ungefähr in der Mitte der Seite 3 an Präsidentin List schreiben: „Wie bereits in der an Sie ergangenen Ladung avisiert sollte unter einem im Zuge Ihrer Vernehmung die Sicherstellung sämtlicher sich in Ihrem Gewahrsam befindlichen Datenträger (Handy/s, Laptop/s, USB-Stick/s etc.) [...] erfolgen.“
Im Betreff haben Sie zwei Aktenzahlen angeführt. Das eine ist das schon genannte und das zweite wäre nach unseren Unterlagen jenes gegen unbekannte Täter infolge des Pilnacek-Tapes. Können Sie sich an das Verfahren erinnern? Ich wollte Sie fragen: Zu welchem dieser Verfahren - - Oder: Wollten
Sie diese Datenträger zu beiden sicherstellen? Und meine Anschlussfrage: Warum?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ganz kurz: Das ist eine E-Mail vom
15. April, oder? Weil ich das jetzt nicht sehe, ich bin da technisch
(Verfahrensrichterin-Stellvertreter Köller: Ja!) leider noch nicht so versiert.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Ja, da müssten wir zurückgehen. Hier sehe ich kein Datum, Seite 1, 15.. (Rufe bei der SPÖ: 12.
April!) – Ja, das müsste vom 12. sein. Dann kommt die Antwort, genau, vom
12. April. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich haben Sie recht. Ich habe mehrere Verfahren im Zusammenhang geführt, und zwar auch dieses Verfahren, das hier genannt wird, 17 St 27/23w. Aus meiner Sicht ist aber nur das Verfahren gegen Herrn Chefinspektor Fellner und andere vom Gegenstand des Untersuchungsausschusses erfasst. Wenn ich jetzt aber zu Ihrer Frage komme, warum ich diese Sicherstellung des Handys hier erwogen habe, so war die Relevanz aus meiner Sicht für beide Verfahren vorliegend.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Und darf ich fragen, welche Relevanz? Was hätten die Auswertungen bringen sollen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Hier möchte ich mich vor allem auf das Verfahren, das hier eben den Untersuchungsgegenstand bildet, beziehen. Im Grunde hätte uns dieses Mobiltelefon Aufschluss über die letzte Kommunikation und über den Ablauf am Tag vor dem Ableben und eben über die letzten Stunden vor dem Auffinden des Leichnams von Mag. Pilnacek geben können.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Im Untersuchungsausschuss war schon sehr, sehr viel vom Handy die Rede.
Inwiefern hätte die von Ihnen genannte Begründung Einfluss oder Relevanz für dieses Verfahren gegen Fellner und Pöcksteiner? Da ist es ja um die Übernahme und Übergabe des Handys gegangen.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich habe schon gesagt: Es ist auch darum gegangen, zu rekonstruieren, wie sich die Stunden vor seinem Ableben zugetragen haben; und da kommt jetzt eben die Überschneidung zu dem anderen Verfahren, bei dem es eben auch um Einflussnahmen gegangen ist.
Deswegen ist von uns in Erwägung gezogen worden, dieses Handy für beide Verfahren sicherzustellen.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Okay, das habe ich verstanden.
Dann darf ich Ihnen zum zweiten Verfahren – das ist die Falschaussage der beiden Frauen – noch eine Urkunde zeigen: Das ist ein „Standard“-Artikel vom 7.5.2026, aus dem sich ergibt, dass ein Strafantrag gegen die beiden Frauen erhoben wurde. Können Sie das bestätigen? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Im Grunde handelt es sich bei diesem Verfahren um ein Verfahren, das dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wird. Ich glaube, es haben schon drei Vorlagen, drei Aktenvorlagen, stattgefunden. Die letzte datiert meines Wissens von Mitte März. Ich glaube, ich darf Ihnen, nach meinem Dafürhalten, ohne hier gegen Amtsgeheimnisse zu verstoßen, darüber Auskunft geben. Ich bitte Sie aber, mich hier entsprechend zu belehren, falls das nicht der Fall sein sollte, denn - - Sie haben ja Einblick ins Tagebuch gehabt, aber noch nicht den letzten Vorhabensbericht gesehen, weil der eben zu diesem Zeitpunkt noch nicht von den Oberbehörden zurück war, und in der Zwischenzeit hat es hier einen Erlass gegeben, begleitet von einer Weisung. Und aufgrund dieser Weisung waren die beiden Frauen wegen § 288 Abs. 1 und
Abs. 4 StGB, sprich wegen falscher Beweisaussage, anzuklagen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat aus diesem Grund – ich kann Ihnen das Datum, glaube ich, auch nachschauen (in die Unterlagen blickend) – Anklage eingebracht. Die Weisung datiert auf jeden Fall vom 3.4.2026.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke schön.
Dann hätte ich zum letzten zusammenhängenden Verfahren – das gegen unbekannte Täter, das war diese Geschichte in der Folge des Pilnacek-Tapes – noch eine Frage: Was ist aus dem Verfahren geworden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Aus meiner Sicht ist dieses Verfahren nicht unmittelbar vom Untersuchungsgegenstand umfasst. Es ist nach wie vor offen, und, ja, die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Okay. – Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Verfahrensrichter.
Erste Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne dieser Redeordnung darf ich jetzt Frau Abgeordneter Wotschke das Wort erteilen. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Bitte, Frau Abgeordnete, vorerst zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):
Vorweg zur Geschäftsordnung, weil das 23w-Verfahren aus unserer Sicht sehr
wohl vom Untersuchungsgegenstand gedeckt ist. Wieso? – Weil es sich um das Tape handelt, das, wie wir bereits öfter geklärt haben, natürlich in der Motivlage relevant ist und dementsprechend hier auch Gegenstand sein sollte.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke für diese Wortmeldung.
Es wurde beantwortet, daher haben wir es gar nicht relevieren müssen, aber Sie haben komplett recht. Es deckt sich natürlich auch mit unserer bisherigen Praxis im Ausschuss, dass alles, was die Motivlage betrifft, natürlich auch zum Untersuchungsgegenstand gehört. (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm!) Es war jetzt aber kein Grund für uns, unmittelbar aufzufordern, weil die Frage ja beantwortet wurde.
Bitte, jetzt sind Sie zur Befragung am Wort.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde nämlich mit meinen Fragen genau dort fortsetzen, beim 23w-Verfahren, das uns als Untersuchungsausschuss eben nicht beziehungsweise nur sehr rudimentär geliefert wurde. Von dem, was wir gesehen haben, decken sich aber viele der Dokumente, die hier enthalten sind, sehr wohl mit Dokumenten, die uns auch geliefert wurden, weil es eben im Untersuchungsgegenstand drinnen ist.
Sie haben vorhin schon einmal referenziert, welche Akten an den U-Ausschuss geliefert wurden und welche nicht. Sind Sie in die Aktenlieferungen an den U- Ausschuss oder die Entscheidung, was geliefert wird, involviert?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich macht das bei uns jemand aus dem Leitungsteam, aber natürlich wurde ich hier auch befasst.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie läuft das dann ab?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Wir haben uns eben den Untersuchungsgegenstand angeschaut und haben dann für uns festgestellt, welche Aktenbestandteile davon umfasst sind. Und Sie haben vollkommen recht: Zum Beispiel die Aussage von Frau Mag. List war ja auch im 27er-Akt, wie er bei uns heißt. Die haben wir Ihnen doppelt vorgelegt, weil die natürlich auch im 6er- Akt – also das ist der Hauptakt, wenn man so möchte – eben einjournalisiert wurde. Genauso gibt es auch andere Unterlagen, die Ihnen quasi zweimal geliefert wurden, aus beiden Verfahren, wo wir eben die Überschneidungen gesehen haben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wieso haben Sie von dem Verfahren dann nicht vollständig geliefert?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich berufe mich noch einmal auf den Untersuchungsgegenstand. Der Untersuchungsgegenstand ist das Ableben und das Einschreiten der Kriminalpolizei am Tag des Ablebens von Herrn
Mag. Pilnacek. Das andere Verfahren hat ja einen ganz anderen Tatverdacht zum Gegenstand.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also das war am Anfang sicherlich eine Debatte, die wir im U-Ausschuss hatten. Nachdem ja die politische Einflussnahme auch im Fokus steht, sind wir mittlerweile auf dem Stand der Dinge, dass es auch vom U-Ausschuss umfasst ist.
Ich würde aber gerne zum 17er-Verfahren zurückgehen, also zum Amtsmissbrauchsverfahren und zur Sicherstellung des Handys. Da gibt es ja einen Vorhabensbericht – den haben wir jetzt schon öfter in diesem U- Ausschuss diskutiert –, der von Ihnen verfasst wurde. Könnten Sie einmal darlegen, was Ihre Rechtsmeinung war?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Sie meinen jetzt den Vorhabensbericht aus dem Dezember 2024 (Abg. Wotschke [NEOS]: Genau den!),
mit dem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ihre Erwägungen für eine Enderledigung des Verfahrens dargelegt hat?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau den.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, im Grunde kann man das, glaube ich, sehr ausführlich nachlesen. Wir kommen eigentlich zum gleichen Ergebnis wie die Oberstaatsanwaltschaft Wien, nur dass wir davon ausgegangen sind, dass objektiv der Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt verwirklicht ist. Auf der subjektiven Tatseite haben wir auch die Wissentlichkeit bejaht, sind aber zum Ergebnis gekommen, dass hier nicht mit dem darüber hinaus erforderlichen Vorsatz, dass man den Staat an seinen Rechten auf Strafverfolgung in irgendeiner Form schädigen wollte, gehandelt wurde. Deswegen sind wir eben zum Ergebnis gelangt, dass hier in Summe kein strafbares Verhalten im Sinne eines Missbrauchs der Amtsgewalt gegen die zwei konkret bekannten Personen, aber auch gegen unbekannte Täter vorgelegen ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Diese Einstellung wurde ja dann eigentlich doppelt den oberen Instanzen vorgelegt. Ich würde einen Vorhalt machen, nämlich das Dokument Nummer 437, die Seite 264. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Vorsitzender und Verfahrensanwalt beraten sich.) Da finden Sie das Berichtsvorhaben der Oberstaatsanwaltschaft an das BMJ; es geht weiter auf Seite 265. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Was ist das noch einmal für ein Dokument? Ich schaffe es leider nicht, das ganz oben aufzumachen, dass ich sehe, was da quasi am Briefkopf steht, von wem das verfasst wurde.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das Berichtsvorhaben vom
10. Dezember 2024 der Oberstaatsanwaltschaft an das BMJ betreffend eben Ihr Einstellungsvorhaben. (Auskunftsperson Thaller: Okay!)
Kannten Sie das Dokument und den Bericht?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde noch einen Vorhalt machen, nämlich das Dokument Nummer 1090, hier die Seite 93. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Hier ist der letzte Absatz – auf die nächste Seite gehend – relevant: die Fachaufsicht im Justizministerium, die sich ebenso mit Ihrem Vorhabensbericht befasst hat. Die kommen beide zum Ergebnis, dass der Vorhabensbericht so in Ordnung ist, wie er von Ihnen verfasst wurde. War Ihnen das bewusst?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube, ich muss da nachfragen, weil - - Ist das jetzt mein Bericht, den ich am 4. Dezember 2024 an die Oberbehörden verfasst habe, der dann in weiterer Folge dem Bundesministerium für Justiz vorgelegt wurde und an den Weisungsrat weitergeleitet wurde?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau, ja.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Und der ist, meinen Sie jetzt, zu dem gleichen Ergebnis gekommen (Abg. Wotschke [NEOS]: Genau!) wie ich in
meiner - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielleicht, um es zeitlich einzuordnen: bevor pausiert wurde. (Auskunftsperson Thaller: Genau!) Es wurde ja einmal gesagt: Wir pausieren.
Tatsächlich ging der Bericht davor schon eben einmal an die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium, und da wurde eben ohne Abänderungen angenommen. War Ihnen das bewusst?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich sage Ihnen jetzt ganz ehrlich: Mir ist das nach der Vernehmung des Kollegen bewusst geworden – also des Kollegen, der letzte Woche im Untersuchungsausschuss war.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Davor war es Ihnen nicht bewusst?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, weil das Vorgänge sind, die eigentlich nicht offengelegt werden. Was ich mitbekommen habe und was letztendlich das Ergebnis war, das ist die Weisung – die Weisung eben mit den Abänderungswünschen von den Oberbehörden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Jetzt gab es eben diese Pausierung und dann neue Beweisaufnahmen. Haben diese neuen Beweisaufnahmen etwas an Ihrer Sicht geändert, sodass Änderungen vom Vorhabensbericht erforderlich gewesen wären?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, das ist dann eben in einem ergänzenden Vorhabensbericht auch berichtet worden, und zwar war das, glaube ich, der Bericht vom 4. April 2025, Nummer 7, wo ich mitgeteilt habe, dass das Vorhaben vom 4.12.25 vollinhaltlich aufrecht bleibt (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm!), weil eben die Beweisergebnisse aus unserer Sicht nicht zu einer anderen Einschätzung des Geschehens geführt haben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was waren die neuen Ermittlungsschritte, die gesetzt wurden?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Zwischenzeitig ist aufgekommen, dass zum Verbleib des Laptops von Frau Karin Wurm und Anna Polz offensichtlich falsch ausgesagt wurde. Und es war die Frage, ob die beiden als Zeuginnen in unserem Hauptermittlungsverfahren – also im sogenannten 6er-Verfahren – nach wie vor als glaubwürdig anzusehen sind, wenn man hier doch in einem sehr
wesentlichen Punkt offensichtlich davon hat ausgehen können, dass sie falsch ausgesagt haben und gewusst haben, wo sich der Laptop befunden hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Konnten Sie nachvollziehen, wieso vonseiten der Oberstaatsanwaltschaft das Bedürfnis da war, nach den neuen Ermittlungsschritten etwas zu ändern?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube, wie ich das sehe, als - -, das ist, glaube ich, gar kein Thema. Ich kann Ihnen sagen, es ist mit der Weisung zurückgekommen. Ich habe das gelesen, habe gefunden, es ist eine Weisung, die nicht rechtswidrig ist – als Staatsanwältin ist man in einem hierarchischen System –, habe keinen Grund gesehen, dagegen Bedenken anzumelden, sprich zu remonstrieren, und habe diese Weisung, die aus meiner Sicht eben vertretbar war, rechtlich, umgesetzt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber Sie haben es davor anders gesehen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Genau so, wie ich es in zwei Berichten dargelegt habe.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde Ihnen ein neues Dokument vorhalten, das Dokument 987. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Ist das Dokument das, das Ihren Vorhabensbericht mit den Änderungen der Oberstaatsanwaltschaft darstellt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Das ist ein Dokument, das ist ein Arbeitsbehelf von mir, den ich im Tagebuch abgespeichert habe, um nicht durcheinander zu kommen, weil die Änderungen doch sehr umfangreich waren und, ja, ich auf Nummer sicher gehen wollte, dass alles so umgesetzt ist wie vorgegeben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie schienen uns auch sehr umfangreich; tatsächlich sind die Änderungen laut Weisung 17 Seiten lang, in einem Bericht, der insgesamt 27 Seiten hatte. Ist das üblich, dass so detailliert überarbeitet wird?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich habe das in der Form nicht erlebt. Aber ja, was ist üblich? Ich glaube, es kommt schon vor.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nochmal, um es nachzuvollziehen, weil es auch, glaube ich, in der rechtlichen Diskussion teilweise schwierig ist, weil es ein sehr langes Dokument ist: Was waren denn die Hauptänderungen, die von der Oberstaatsanwaltschaft durchgeführt wurden?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Soll ich Ihnen das tatsächlich noch einmal erläutern? Denn im Grunde ist es ja nachvollziehbar und Sie sehen es aus dem Dokument. Ich meine, es kann jetzt nur zu einer Verkürzung führen, wenn ich Ihnen das noch einmal erläutere.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sonst gehen wir es durch. Oder lassen Sie es mich anders formulieren: Der wesentliche Punkt – wurde zumindest dargestellt – ist vor allem die Änderung der Wissentlichkeit, also ob die Beamten sich bewusst waren, wie sie hier handeln. Würden Sie dem zustimmen? Oder wo sehen Sie die wesentlichsten Änderungen? Und ja, das ist verkürzend, aber eben - -
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, ich meine, im Grunde glaube ich, die Sachverhaltsbasis, also die Feststellungen zum Ablauf, sind aus meiner Sicht gleich geblieben, die Schlussfolgerungen sind andere. Es wurden aus dem Geschehnisablauf andere rechtliche Schlussfolgerungen gezogen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde auf Seite 9 gehen, oben. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Da ist für mich der erste Absatz interessant, wo Ihre Formulierung „wesentliches Beweismittel“, die eben gelb unterlegt ist, gestrichen wurde und man das stattdessen auf „(potentielles) Beweismittel“ geändert hat. Können Sie uns erklären, wieso das Handy aus Ihrer Sicht ein „wesentliches Beweismittel“ war?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Zu dem Zeitpunkt - - Also das habe ich in meinem Anfangsstatement darzulegen versucht: Es geht primär um den
20. beziehungsweise den Tag davor, den 19. Oktober 2023. Und als Mag. Pilnacek aufgefunden wurde, war ja die Todesursache nicht klar, ein
Fremdverschulden konnte nicht ausgeschlossen werden. Aus meiner Sicht beziehungsweise aus Sicht der WKStA war es so, dass hier ganz einfach Aufklärungsarbeit möglicherweise eben erforderlich war, und für diese weitere Aufklärung war das Handy ein ganz wesentliches Beweismittel, so wie eben sonst Abschiedsbriefe oder, ja, sonstige Hinweise, die auf ein Fremdverschulden oder auf ein freiwilliges Aus-dem-Leben-Scheiden hinweisen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Konnten Sie nachvollziehen, wieso dieser Beweiswert geändert wurde?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Die Frage hat sich eigentlich für mich nicht gestellt, im Grunde. Ich habe das umgesetzt, ich habe darin jetzt nicht - - So wie ich Ihnen gesagt habe: Aus meiner Sicht war das umzusetzen. Das war jetzt nicht ein Punkt, gegen den ich Bedenken zu äußern gehabt hätte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. – Dann würde ich gerne weitergehen auf die Seite 19. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Ab dem zweiten Absatz – relevanter Teil bis Seite 21 – geht es darum, was die Beamten gesagt haben, was es für eine rechtliche Basis für das
Aushändigen des Handys gab; sie berufen sich einerseits auf das SPG, andererseits auf die Richtlinie.
Wie haben Sie diese Behauptungen qualifiziert? Beziehungsweise: Sie haben sie als Schutzbehauptungen qualifiziert, wie sind Sie zu diesem Ergebnis gekommen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ganz ausführlich in der Würdigung der Beweisergebnisse dargelegt; hier hat es widersprüchliche Aussagen gegeben, einerseits im Nachtragsbericht von der Polizei nach Aufkommen eben der Medienberichterstattung, ich glaube, das war Ende März 2024, wo Herr Brigadier Pfandler in seinem Nachtragsbericht an die Staatsanwaltschaft Krems ausgeführt hat, dass die rechtliche Grundlage für die Ausfolgung das Sicherheitspolizeigesetz gewesen sein soll. Das war einmal irgendwie das Erste. Dem ist, glaube ich - - Also bitte, ich kann mich jetzt nicht mehr so im Detail erinnern, obwohl ich versucht habe, das in Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss natürlich noch einmal nachzuvollziehen. Dieser Meinung ist Herr Chefinspektor Fellner zunächst in einer Vernehmung auch gefolgt, und dann ist aber vom Verdächtigen Pöcksteiner aufgekommen: Nein, die Grundlage war diese Richtlinie Leichenbeschau.
Aus unserer Sicht war das alles eigentlich keine Grundlage. Also wir - - Sie sehen es ja eh in meiner Beweiswürdigung, ich gehe eigentlich schon sehr deutlich darauf ein, warum das alles hier keine Anwendung findet.
Betonen möchte ich aber trotzdem, dass der wesentliche Punkt aus unserer Sicht die Ausfolgung war.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gab es für diese Ausfolgung abseits der vorgebrachten Rechtsgrundlagen eine andere gesetzliche Grundlage?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, ich kann da gerne ausholen, die Frage ist - - Wir haben uns nach Ansicht der WKStA in einem Ermittlungsverfahren befunden und die Todesursache war unklar. Ein Fremdverschulden hat, wie es die Amts- -, ah, die Gemeindeärztin gesagt hat, nach Auffinden eben des Leichnams nicht ausgeschlossen werden können. Man hat eine Obduktion angeordnet, man – eben die zwei Ermittler, die bei uns als Beschuldigte beziehungsweise Verdächtige geführt wurden – hat Zeugen vernommen und man hat auch weitere Ermittlungsschritte angedacht, wie eben die Smartwatch-Auswertung oder auch die Vernehmung anderer Personen.
Wir haben uns in einem Ermittlungsverfahren befunden, und ab diesem Zeitpunkt sieht die Strafprozessordnung vor, dass die Herrin des Verfahrens – Domina Litis – die Staatsanwaltschaft ist, und wir haben ganz einfach hier diese Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zur Klärung des weiteren Vorgehens in dieser Form nicht gesehen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Zur Rücksprache würde ich gleich kommen. Ich habe davor noch eine andere Frage, nämlich: Haben Sie zu den behaupteten Rechtsgrundlagen auch Rücksprache mit dem Innenministerium gehalten?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, hier hat es ein Amtshilfeersuchen gegeben, das in unserem Auftrag vom Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung – beziehungsweise Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, kurz BAK – an die Generaldirektion für Sicherheit im BMI gegangen ist, und da haben wir uns eben erkundigt, wie die Auslegung dieser Richtlinie Leichenbeschau aus deren Sicht zu erfolgen hat, sprich, ob es sich bei einem Mobiltelefon um geringfügige Effekten handelt, und haben dazu eben eine Beantwortung des Amtshilfeersuchens gehabt, die wir letztendlich dann auch unserer Würdigung zugrunde gelegt haben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was war die Antwort des BMIs?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich war die Antwort klar: Es handelt sich bei geringfügigen Effekten nur um Gegenstände, die aus Sicht des Nachlasses keine wesentliche Bedeutung haben – und bei einem Mobiltelefon handelt es sich regelmäßig nicht um geringfügige Effekten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das war die Position des BMIs?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Genau. Die wurde uns in der Form kommuniziert und hat eben auch in meine Würdigung der Ermittlungsergebnisse Eingang gefunden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke.
Weil wir gerade vom Nachlass gesprochen haben: Konnten Sie nachvollziehen, wieso das Handy an Frau Mag. List ausgehändigt wurde und nicht an den Gerichtskommissär?
1 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
Kontakt zu treten. Dem ist es dann letztendlich gelungen, über – entschuldigen Sie, dass ich jetzt den Titel nicht weiß; Herr Popp von - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Landespolizeidirektor.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Landespolizeidirektor Popp hat, glaube ich, zuerst telefoniert und in weiterer Folge dann, glaube ich, Brigadier Pfandler, aber auf jeden Fall auch Herr Chefinspektor Fellner. Also da hat es Kommunikation gegeben, sodass man gewusst hat, dass eigentlich Kinder da waren, und - -, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde gerne auf
Seite 25 gehen – relevant: Absatz 1 bis 3 –, nämlich zu dem Themenkomplex mit der Nichtverständigung der Staatsanwaltschaft. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Wir hatten vorhin Chefinspektor Fellner hier, der ausgesagt hat. Er hat gesagt, dass er, so wie er sich erinnern kann, sehr wohl damals mit der fallführenden Staatsanwältin Mautner über die Gegenstände von Mag. Pilnacek gesprochen hat. Wie haben Sie das bewertet?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Im Grunde waren ja an dem Tag drei Staatsanwältinnen im Dienst: In der Früh war das Frau Mag. Sterlini, die nach dem Leichenfund an der Donau kontaktiert wurde. Dann ist der Akt der Sachbearbeiterin bei der Staatsanwaltschaft Krems zugeteilt worden, und das ist eben Mag. Mautner. Und in weiterer Folge – ich glaube, es war ein Freitag; um
15.30 Uhr beginnt bei einer Staatsanwaltschaft eben der Journaldienst – hat die Journalstaatsanwältin, Frau Mag. S.2, übernommen.
Können Sie noch einmal Ihre Frage wiederholen?
2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herr Fellner hat uns gesagt, dass er sehr wohl der Staatsanwältin Mautner – die hat er genannt – gesagt hat, dass es eben persönliche Gegenstände gibt und dass die ausgehändigt werden.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich muss man sich den zeitlichen Ablauf, glaube ich, noch einmal vor Augen führen: Die Vernehmungen der beiden Damen haben um 14 Uhr begonnen und waren ungefähr gegen
15.30 Uhr abgeschlossen. Gegen 16 Uhr ist es dann zur freiwilligen Übergabe der Gegenstände im Haus in Rossatz gekommen. Das habe ich in meinem Bericht an die Oberbehörden auch so festgestellt. Und um 17 Uhr – dazu gibt es auch eine Dokumentation – wurden diese Gegenstände dann an Mag. Schender ausgefolgt.
Sprich, das Zeitfenster, wo hier mit der Staatsanwaltschaft Krems kommuniziert wurde, muss eben der spätere Nachmittag gewesen sein. Wir haben beide Staatsanwältinnen vernommen, die Aussagen kann man nachlesen. Ich glaube, morgen ist Frau Mag. Mautner ja auch als Auskunftsperson geladen, dem möchte ich nicht vorgreifen. Ich kann nur sagen, was sie und eben auch die Kollegin, die Journaldienst gehabt hat, bei uns zu Protokoll gegeben haben.
Aus unserer Sicht war eine schriftliche Dokumentation dieser Übergabe des Mobiltelefons und der sonstigen persönlichen Gegenstände – es waren ja auch der Autoschlüssel und der Wohnungsschlüssel – erst aus dem Nachtragsbericht ersichtlich, der eben, glaube ich, am 28. März 2024 an die Staatsanwaltschaft Krems durch das LKA Niederösterreich erfolgt ist, wo eben mitgeteilt wurde, dass diese Gegenstände übernommen und letztendlich ausgefolgt wurden.
Davor gibt es weder in der Tagesdokumentation des LKA Niederösterreich noch anscheinend in den staatsanwaltlichen Akten eine Dokumentation dazu.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Konnte man für diese Zeitspanne von 15.30 Uhr bis 17 Uhr nachweisen, dass es da Anrufe von Herrn Chefinspektor Fellner an die Staatsanwaltschaft gegeben hat?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Dokumentiert aus meiner Sicht nicht; ich kann jetzt aber eigentlich nur aus meiner Erinnerung sprechen, aber ich glaube, mich erinnern zu können, eine Dokumentation dazu nicht gefunden zu haben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön.
Ein Kritikpunkt, den es gibt, ist, dass in Ihrem Verfahren der Entlastungszeuge – oder vermeintliche Entlastungszeuge –, Herr Bezirksinspektor H.3, nicht vernommen wurde. Wieso wurde er nicht vernommen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Auch das ist, glaube ich, im Akt dokumentiert, warum man den nicht mehr zu vernehmen hatte – aus meiner Sicht –, weil letztendlich: Es hat diesen Beweisantrag gegeben – ja, das stimmt –, aber wir sind ja auch zu einer freiwilligen Übergabe gekommen. So gesehen sehe ich jetzt nicht, was er darüber hinaus hätte darlegen können, was wir nicht ohnedies entsprechend gewürdigt haben.
Ich glaube, der Antrag ist auch schon relativ am Ende unserer Ermittlungen gekommen, sprich, wir haben unsere Ermittlungen abgeschlossen gehabt. Aber ich bitte Sie, zu entschuldigen, wenn ich mich da zeitlich nicht mehr ganz orientiere.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie das Herrn Pöcksteiner, Herrn Pfandler und/oder Herrn Fellner auch kommuniziert?
3 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit H. anonymisiert.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, also ich glaube - - Ich müsste das jetzt nachschauen, aber normal wird das schon entsprechend am AB-Bogen vermerkt, beziehungsweise auch, wenn es einen offenen Beweisantrag gibt, im Sinne einer Ablehnung des Beweisantrages mitgeteilt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön.
Ich würde gerne zu Seite 1 zurückspringen. Da gibt es eine kleine Änderung, nämlich von der Freundin zur Lebensgefährtin, die nicht als Weisung erteilt, sondern zur Erwägung gestellt wurde.
Vielleicht generell gefragt: Wie oft bekommen Sie Dinge zur Erwägung gestellt? Ist das üblich, unüblich?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich kommt es vor.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie gehen Sie dann in der Regel mit denen um?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Hier war es für mich kein Problem, sage ich Ihnen ehrlich, denn der Begriff Lebensgefährtin ist ein rechtlicher Begriff und ich wollte mich auf diese Diskussion nicht einlassen – und weil der Kollege ja eh geschrieben hat beziehungsweise das eben in dem Erlass auch klargestellt wurde: Wenn Frau Wurm selbst von sich als Lebensgefährtin spricht, ist es natürlich zu lassen. – Also auf diese Diskussion wollte ich mich dann nicht einlassen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt spinge ich noch ganz kurz eins zurück zu: Es kommt vor. – Wie oft kommt es vor? (Auskunftsperson Thaller: Die Akten, in denen - -!) Ist es eher die Ausnahme oder eher die - -
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, eher die Ausnahme, würde ich sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Danke.
Dann wieder eins zurück, nämlich zur Lebensgefährtin: Frau Wurm hatte ja meines Wissens Opferstellung im Sinne von einer Angehörigenstellung im Ablebeakt. Wieso würde man dann hier quasi die rechtliche Beurteilung, die ja schon einmal so getroffen wurde, abändern?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube, Sie wollen darauf hinaus, dass hier Akteneinsicht gegeben wurde. Ja, im Grunde hat sie aufgrund ihrer Opferstellung Akteneinsicht bekommen, nicht weil sie Lebensgefährtin war.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber wann bekomme ich eine Opferstellung?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Wenn man darlegt, dass man eben von den Ermittlungen in einer Form betroffen ist, die einen geschädigt haben könnte. Und hier war sie ja diejenige, die angezeigt hat, dass Polizisten ihr ohne Rechtsgrundlage Gegenstände abgenommen haben. Ja, das war ja eigentlich der Ausgangspunkt ihrer Anzeige, oder?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber das ist jetzt ein anderer Akt. Also im Ablebeakt hatte sie eben Opferstellung aufgrund der Angehörigenstellung und der Stellung als Lebensgefährtin. – Aber das ist für mich beantwortet, danke.
Ich glaube, ich muss weitergeben.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: So ist es. – Frau Abgeordnete Tomaselli.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Entschuldigung, aber ich glaube, das ist jetzt ein Missverständnis, denn Sie haben mich jetzt auf den Akt in Krems angesprochen, warum sie dort Akteneinsicht gehabt hat, oder? Meinen Sie mit Ablebeakt den Akt in Krems, oder? Das ist jetzt für mich sehr verwirrend
gewesen, denn bei mir hat sie Opferstellung bekommen, weil sie Anzeige erstattet hat und sich in ihren Rechten geschädigt gefühlt hat, aber nicht, weil sie Lebensgefährtin war.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich meine eben genau den Kremser Akt.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Aber das kann ich Ihnen ja nicht beantworten, da müssen Sie die Kolleginnen in Krems fragen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nein, aber ich wollte wissen, ob es bei Ihnen eine Erwägung war – nur weil es interessant ist, weil es ja hier um eine Ermittlungshandlung in dem Kremser Akt gegangen ist, wo man eine Lebensgefährtinnenstellung gesehen hat.
Aber der Präsident ist - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke. Bitte, Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident.
Frau Thaller, jetzt noch mal an die Einstellungsbegründung anknüpfend: Das Interessante an dem Fall war ja, dass die Einstellungsbegründung, die Sie ja angefertigt haben, bereits durch den Weisungsrat war und danach quasi noch mal abgeändert worden ist und dem Weisungsrat nicht mehr vorgelegt worden ist. Ist das eine übliche Vorgehensweise?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Also das habe ich vorhin schon versucht, irgendwie zu beantworten, dass das für mich alles neu ist. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Aha!) Sie müssen sich vorstellen, das sind alles Vorgänge, die sich oberhalb in der Hierarchie abspielen, sprich die Oberbehörden betreffen, und diese Kommunikation zwischen OStA Wien, Justizministerium und
Weisungsrat ist eigentlich etwas, von dem ich nichts mitbekomme. Also für mich war es schon überraschend, zu hören – aber das habe ich eben aus der Aussage des Kollegen letzte Woche vernommen –, dass das anscheinend genehmigt wurde, also mein Bericht vom 4. Dezember 2024. Wenn Sie mir jetzt sagen – wenn ich das richtig verstanden habe –, dass das ein zweites Mal dann – nachdem wir auf die Stopptaste gedrückt haben und noch mal nachberichtet haben und unser Vorhaben aufrechterhalten haben – nicht mehr dem Weisungsrat vorgelegt wurde – habe ich das richtig verstanden?(Abg. Tomaselli [Grüne]: Korrekt! Ist genau so gewesen!) –, dann höre ich das zum ersten Mal.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich entnehme Ihrer Aussage auch, dass das insofern überraschend ist, weil so ein Vorgang Ihnen ansonsten nicht bekannt ist, weder von Ihnen noch von einem anderen Kollegen, einer anderen Kollegin aus der WKStA, also aus einer persönlichen Wahrnehmung heraus?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich kann das überhaupt nicht beurteilen, weil mir die Vorgänge bei den Oberbehörden eben nicht bekannt sind. Ich kann das nur zur Kenntnis nehmen, was Sie sagen, aber ich kann das nicht beurteilen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann legen wir einmal
Dokument 437 vor, Seite 482, der letzte Absatz. Gehen wir auf Seite 265, bitte.
(Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Sie haben ja vorhin bereits geschildert, Sie haben am 4.12. Ihren Vorhabensbericht geschrieben. Die Oberstaatsanwaltschaft – so kommt es dann zum Weisungsrat – hat es weitergeleitet. Und das Interessante ist, dass sie hier dazugeschrieben hat: „Von der Veröffentlichung nach § 35a StAG ist im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen abzusehen.“
Also die Einstellungsbegründung, die Sie verfasst haben – sagen wir also, die mit Chili –, hätte nicht veröffentlicht werden sollen. War Ihnen das so bekannt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann gehen wir auf Seite 483. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Und jetzt passiert folgendes Interessantes: Die Oberstaatsanwaltschaft hat Ihnen ja dann eine Weisung gegeben, das Ganze wieder anzupassen, und jetzt plötzlich, in der entschärften Version der Einstellungsbegründung, möchte die Oberstaatsanwaltschaft doch einer Veröffentlichung der Einstellungsbegründung nach § 35a Abs. 1 StAG zustimmen und verortet doch ein plötzliches öffentliches Interesse. – Ist Ihnen das bekannt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich finde das insofern auch interessant, weil das meiner Meinung nach auch im Widerspruch zum Vorgehen bei sogenannten clamorosen Fällen steht, die ja nur deshalb berichtspflichtig bis zum Weisungsrat sind, weil ein öffentliches Interesse da ist. – Das ist korrekt, oder?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, natürlich gibt es hier auch Persönlichkeitsrechte, die man beachten muss, gerade weil eben die beiden Beschuldigten beziehungsweise Verdächtigen nicht - - Ich meine, Herr Pöcksteiner ist sicher keine Person des öffentlichen Interesses. Da kann man durchaus auch differenzierte Erwägungen anstellen, also - - Deswegen schreiben wir oft, dass die Entscheidung über die Veröffentlichung den Oberbehörden anheimgestellt wird.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber zum Schutz der Persönlichkeitsrechte werden ja die Namen quasi ausgeblurt, die werden ja gar nicht mitveröffentlicht in der Ediktsdatei, sondern selbstverständlich anonymisiert. – Korrekt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Das stimmt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Trotzdem verstehe ich nicht, wieso man quasi die Einstellungsbegründung mit Chili nicht veröffentlichen kann und dann die entschärfte Version ja doch. Ist Ihnen ein ähnlicher Fall bekannt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, aber grundsätzlich ist auch kein Fall wie der andere.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das stimmt.
Was mir noch in der Einstellungsbegründung von Ihnen aufgefallen ist, ist, dass Sie auch geschrieben haben, dass das Prozedere vermuten lässt, dass beweisrelevante Gegenstände „bewusst nicht nach außen offengelegt werden“ hätten sollen. Wie sind Sie zu diesem Schluss gekommen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Weil eben erstmals im Nachtragsbericht vom 28.3.2024 dieses Vorgehen der Entgegennahme und der Ausfolgung der Staatsanwaltschaft Krems mitgeteilt wurde – im Wege dieses Berichtes. Davor habe ich eben keine Kommunikation zwischen den beiden Behörden dokumentiert gesehen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Das ist der Nachtragsbericht, ich glaube, vom 29.3.2024. Ich glaube, so ab 22. März gab es dann zumindest einen Auftrag vom BMJ an die Oberstaatsanwaltschaft, und die hat es wieder weitergegeben, diesem Vorwurf nachzugehen, sozusagen dass man Frau Wurm das Handy unrechtmäßig entzogen hätte. Haben Sie da Wahrnehmungen, dass es zwischen 22. und 29. irgendeine Art der Kommunikation zwischen Justiz und den fallführenden Ermittlungsbehörden, also der Polizei, gegeben hat? (Die Auskunftsperson blättert in Unterlagen.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein. Ich denke jetzt nicht deswegen nach, weil ich Ihre Frage irgendwie nicht beantworten möchte oder weil da
irgendwas Geheimnisvolles dahinter steckt, sondern ich versuche, mich irgendwie zu erinnern, wie die Chronologie war.
Dazu möchte ich eigentlich schon was klarstellen, weil immer so betont wird, es hat diese Anzeige von Karin Wurm gegeben: Das stimmt auch, die ist Ordnungsnummer 2 im 6er-Akt, also in dem Hauptverfahren, das, auf meine Person gemünzt, jetzt relevant ist. Das stimmt, das war die Sachverhaltsdarstellung vom 27.3.2024.
Aber darüber hinaus – und das ist jetzt das Zeitfenster, das Sie hier ansprechen – hat es ja auch eine andere Anzeige gegeben: die von der Kreutner-Kommission, also §-8-BMG-Untersuchungskommission. Die hat aber schon am 19.3., also eigentlich Tage davor, eine Anzeige bei uns im Wege des BKMS, das heißt, im Wege des Hinweisgebersystems eingebracht. Hier wurden zwar nicht explizit das Handy und das Vorgehen rund um das Handy angesprochen, sondern nur indirekt das Vorgehen der Polizei am Tag des Ablebens hinterfragt, aber diese BKMS-Anzeige ist ebenso in diesem Akt.
Und dann gibt es noch eine dritte Anzeige, die uns eigentlich genauso, ja, beschäftigt hat, das ist die Ordnungsnummer 4, und das ist der Anfallsbericht vom 28.3.2024. Das ist nämlich auch ganz interessant: Hier hat es eine Eingabe vom LKA Niederösterreich beziehungsweise von der Landespolizeidirektion Niederösterreich im Sinne einer Meldung an das BAK, also das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, gegeben, wo mitgeteilt wird, dass Vorwürfe eben gegen Beamte aus dem Polizeiapparat aufgekommen sind und das eben gemeldet wird.
Diese drei Anzeigen waren eigentlich der Beginn unserer Ermittlungen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das können wir sehr gut in den Akten auch so nachvollziehen.
Ich habe Sie deshalb gefragt, weil uns das etwas stutzig gemacht hat durch das, wie Sie geschildert haben: Am 19. kam eben die Anzeige der Kreutner- Kommission, dann gab es auch Medienberichterstattung in den Tagen darauf, und dann sozusagen hat das Justizministerium nachgefragt, im Weg über die Oberstaatsanwaltschaft, bei der StA Krems: Moment mal, von diesem Smartphone hören wir auch das erste Mal! Wo ist das denn abgeblieben?
Stimmen die in den Medien geschilderten Vorgänge? – Die StA Krems wird befragt, die sagt: Ja, also wir hören auch das erste Mal davon! – Wie Sie genau sagen, es gibt kein Schriftstück dazu. Und dann, wenige Tage später, macht das LKA Niederösterreich genau zu diesem Sachverhalt einen Nachtragsbericht.
Haben Sie dafür eine Erklärung gefunden?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, also ich habe das nur zur Kenntnis genommen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber der zeitliche Zusammenhang ist schon sehr eng und vielleicht nicht sehr zufällig.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Das müssen Sie beurteilen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, das beurteile ich so. (Heiterkeit der Rednerin.)
Dann würde mich noch interessieren: Sie wollten ja dann in Ihrem Verfahren auch die Datenkopie der Smartwatch haben, haben dann sozusagen ein Amtshilfeersuchen gestellt und haben vom LKA Niederösterreich als Antwort bekommen: Nein. – Wie war das?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich war das so, dass wir hier mit den Ermittlungen eben das BAK beauftragt haben. Dazu kann ich festhalten – und will ich auch festhalten –, dass die Zusammenarbeit wirklich ausgesprochen gut funktioniert hat, wie eigentlich in den meisten unserer Fälle.
Das BAK hat uns dann als eine Ermittlungsmaßnahme die Tagesdokumentation vom LKA Niederösterreich beigeschafft.
Das ist problemlos gegangen: Die haben sich mit Herrn Brigadier Pfandler ausgemacht, dass sie vorbeikommen werden und eben diesen Handakt abholen werden. Der ist dann, glaube ich, am gleichen Tag kopiert worden und mir dann vorgelegt worden. Aber schon während der Anfertigung der Kopien – also ich glaube, ich irre mich da nicht – ist ihnen aufgefallen, dass es auch einen Datenträger in diesem Handakt gibt, und zwar die Spiegelung dieser Smartwatch. Das ist damals nicht mitgenommen worden.
Das wurde mir mitgeteilt, und wir haben uns dann eben ausgetauscht, ob wir diesen Datenträger auch brauchen. Aus meiner Sicht war es so: Wir wollten ja die vollständige Tagesdokumentation, und das hat dazugehört, und wir wollten eben den ganzen Handakt haben, der auch aus der Spiegelung der Smartwatch- Daten bestanden hat. Die Ermittler:innen haben dann erneut mit Herrn Chefinspektor Pfandler Kontakt aufgenommen und avisiert, dass sie vorbeikommen werden, um auch hier eben die Datenkopie für unser Ermittlungsverfahren selbst zu spiegeln und mitzunehmen und haben dazu selbst ein Amtshilfeersuchen verfasst, ein ganz kurzes, wo sie sich auf unser Ermittlungsverfahren beziehen, den 6er-Akt. Und wie sie dann dort waren, ist ihnen mitgeteilt worden, dass die Begründung nicht hinreichend ist, dass man das genauer ausführen möge.
Mit dieser Information habe ich dann ein Amtshilfeersuchen verfasst, das allerdings nicht in dem 6er-Akt verfasst wurde, sondern wir haben das bei uns länger diskutiert und sind zum Ergebnis gelangt, es ist gerechtfertigt, dass man das in dem anderen Ermittlungsverfahren, das zu Beginn eben angesprochen wurde – im sogenannten Interventionsakt, wenn man so will, wo es eben um das Tape und mögliche Interventionsversuche vonseiten der ÖVP gegangen ist –, beischafft.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt haben wir hier ja auch schon ein paar Untersuchungsausschüsse mit Strafverfahren am Kerbholz: Also so einen Vorgang haben wir jetzt noch nie gesehen, dass die fallführende Staatsanwaltschaft sagt: Wir hätten gerne einen vollständigen Akt!, und das LKA sagt: Nein, die Daten gebe ich Ihnen nicht! – Kommt das öfters vor?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Sie haben sie uns dann ja eh gegeben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, im zweiten Anlauf.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, aber im Grunde: Ich finde auch daran eigentlich nichts. Ich meine, wir haben es begründet. Ich habe das verstanden, das sind doch sensible Daten; andererseits, ja - -
Man kann natürlich sagen: Ja, den Handakt als Ganzes haben wir problemlos bekommen, warum haben wir die Smartwatch-Spiegelung nicht bekommen? – Ja, diese Frage kann man sich auch stellen, aber für mich zählt das Ergebnis.
Letztendlich haben wir es begründet, und es war dann kein Problem, diese Daten zu bekommen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt hat ja das LKA Niederösterreich in seinem Bericht festgestellt – das war dann ja auch Grundlage für die Einstellung sozusagen des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung –,
dass – Zitat – keine Gesundheitsdaten auf der Smartwatch vorhanden sind.
Der Datensatz wurde ja dann an die IT-Forensik des BMJ sozusagen übergeben; die haben wohl Bewegungs- und Gesundheitsdaten gefunden. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube, dazu war eh der IT- Forensiker, Kollege Hummel, bei Ihnen und hat Ihnen dazu Auskunft gegeben. Darüber hinaus kann ich nichts sagen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Darüber hinaus können Sie nichts sagen, okay. Sie würden das aber sozusagen insgesamt so bestätigen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, grundsätzlich schon.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie alltäglich ist so ein Vorgang? Gut, das ist jetzt nicht das erste elektronische Gerät, wo das BKA nichts gefunden hat und dann die Spezialisten der StA schon. Wie alltäglich ist das?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube, Sie haben sich Ihre Frage schon selbst beantwortet.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, das ist leider so.
Gut, meine Zeit ist abgelaufen. Meine nächsten Fragen – ich habe noch einige –
gern in der zweiten Runde.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke. Dann gelangt Frau Abgeordnete Fürst zu Wort.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Sehr geehrte Frau Dr. Thaller! Sie wissen natürlich, dass heute Vormittag Chefinspektor Fellner – oder damals Chefinspektor Fellner – vom LKA Niederösterreich hier zu Besuch war und eine Aussage getätigt hat, und da war es eigentlich ein sehr großes Thema für ihn, dass er sich sehr ungerecht behandelt gefühlt hat, also auch eben durch dieses Amtsmissbrauchsverfahren, welches von der WKStA geführt wurde.
Er meinte, er hat jahrzehntelang sozusagen Erfahrung als Kriminalbeamter, war immer unbescholten, hat seine Verfahren objektiv, unbeeinflusst abgewickelt, auch immer unter Berücksichtigung der Angehörigen, und meinte, dass er hier nun ungerechtfertigt zu einer Zielscheibe geworden ist, einerseits durch den
Politaktivisten – da hat er Peter Pilz gemeint –, dann durch Aussagen von Frau Karin Wurm, und dann war der konkrete Vorwurf, dass die WKStA – und in dem Fall Sie persönlich – sozusagen die Vorwürfe von Frau Wurm und die Sachverhaltsdarstellung quasi eins zu eins übernommen hätte und das zum Gegenstand des Amtsmissbrauchsverfahrens gemacht habe, ohne jetzt ausgewogen auch Entlastendes aufzunehmen. – Was sagen Sie einmal zu dieser Aussage, bitte?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Dass wir Entlastendes auch herangezogen haben, zeigt der Umstand, dass der Herr Chefinspektor und auch der andere Verdächtige von uns eingestellt wurden – also das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, aber er meinte, er ist sozusagen ein Jahr lang durch den Dreck gezogen worden; und er meinte, jetzt im Vorfeld sozusagen, dass es einfach schon alleine dadurch zum Verfahren gekommen ist, weil seine Sichtweise zu wenig berücksichtigt wurde, weil man vieles sozusagen schon im Vorfeld hätte ausräumen können, sodass es gar nicht zum Verfahren kommt.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Im Grunde gilt ja der Offizialgrundsatz: Es ist ein Ermittlungsverfahren zu führen, wenn ein Tatverdacht vorliegt. Aus unserer Sicht ist ein Tatverdacht vorgelegen; den haben wir aufgeklärt, und ich finde, wir haben das sehr sorgfältig und schnell und eben umsichtig aufgeklärt.
Wir haben sehr viele Ermittlungsschritte auch selbst gemacht – sprich, wir haben selbst Vernehmungen bei der WKStA durchgeführt, um das Ganze zu beschleunigen –, und ich glaube, wenn man sich das anschaut, war eine Ermittlungshandlung nach der anderen beziehungsweise hat alles ineinander gegriffen. Das war ein Verfahren, wo man, glaube ich, niemandem den Vorwurf
machen kann, dass es gezogen wurde. Und, ja, nur: dass man sich einen Tatverdacht anschaut, das ist, glaube ich, allen klar, und ganz besonders uns Ermittlern.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben in Ihrem Statement gesagt: Aufgrund mehrerer Anzeigen war das kriminalpolizeiliche Vorgehen am Todestag zu untersuchen. – Das heißt also, es gab von mehreren Personen Anzeigen? Oder von wem gab es Anzeigen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Es gab eben auch die Anzeige der Kreutner-Kommission, eine anonyme Eingabe zu dem Hergang am Tag des Ablebens beziehungsweise am Tag des Leichenfundes, die erstattet wurde, die uns eben weitergeleitet wurde. Dann gab es eben auch diese Meldung vom LKA Niederösterreich im Zusammenhang mit den Medienberichten, und natürlich eben die Anzeige der Frau Wurm, die wir uns angeschaut haben.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Fellner berichtet eben auch von einer Diskussion mit Ihnen, zu der er meinte, es gelang ihm nicht, durchzudringen. Er wollte erklären, dass eben das Handy nicht verfahrensgegenständlich ist, dass es aufgrund dessen, dass Suizid vorliegt und Herr Pilnacek es nicht mitgehabt hat, einfach sozusagen auszuscheiden war – er wäre da nicht durchgedrungen –, und dass es ja nur deswegen zu einem Ermittlungsverfahren gekommen ist, weil eine Obduktion gemacht wurde und das sozusagen nur eine formale Einleitung war. – Können Sie sich an diese Diskussion erinnern oder wie haben Sie das wahrgenommen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich habe nur einmal im Zuge des Ermittlungsverfahrens persönlich mit dem Herrn Chefinspektor Kontakt gehabt, und das war vor dem BAK im Zuge der Vernehmung seiner Person als Beschuldigter, da war er von seinem Rechtsanwalt Rohregger vertreten. An so eine Diskussion kann ich mich nicht erinnern, und alles, was diskutiert wurde, ist
auch zu Protokoll genommen worden – es wurde sehr umfassend protokolliert. Es wurden teilweise Dinge eben diskutiert, aber sicherlich nichts, was nicht aus dem Protokoll nachvollziehbar wäre.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, dann, bitte, hätte ich hier einen Widerspruch: Chefinspektor Fellner sagte – ich glaube, es war in seinem Statement, aber auf jeden Fall ist die Aussage gefallen –, dass eben das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt ist – das ist klar –, aber dass der Tatbestand weder objektiv noch subjektiv vorgelegen hat, also beides als negativ bewertet wurde. Wenn ich aber Sie jetzt richtig verstanden habe, liegt der objektive Tatbestand vor, es wurde nur subjektiv sozusagen ihm nicht zur Last gelegt, und daher war es einzustellen.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Subjektiv sind wir eben zum Ergebnis gelangt, dass kein Schädigungsvorsatz vorgelegen ist, weil für uns die Ausfolgung des Mobiltelefons – und auch der anderen Gegenstände, aber vor allem des Mobiltelefons – besonders kritisch war, und hier haben wir seiner Verantwortung Glauben geschenkt, dass er aufgrund seiner Erfahrung davon ausgegangen ist, dass es sich um einen Selbstmord gehandelt hat, und deswegen war es quasi nicht in seiner Gedankenwelt, dass er den Rechtsstaat an der Führung eines Ermittlungsverfahrens behindern wollte.
Aber ich möchte noch einmal auf das zurückkommen, was Sie zu Beginn gesagt haben, und zwar: Aus unserer Sicht war sehr wohl zu Beginn ein Tatverdacht da, dem wir nachgegangen sind. Das möchte ich nur noch einmal klarstellen. Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, das ist ja eine der großen ungelösten Fragen, warum man sich gleich von Anfang an sozusagen auf eine Version, ja, geeinigt hat: dass es Suizid ist – aus. Wenn Sie das jetzt gemeint haben?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich möchte da noch einmal auf den
20. Oktober 2023 zurückkommen. Ich meine, ich habe es zu Beginn schon gesagt: Wir haben die Amtsärztin gehört, die eben nicht ausschließen konnte, dass ein Fremdverschulden vorliegt; die Todesursache war unklar. Man hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Obduktion wurde angeordnet, genau zur Klärung eben dieses Umstandes, und das Obduktionsergebnis selbst ist ja erst am 26. Oktober vorgelegen. Davor hat man ja gar nicht gewusst, was tatsächlich die Todesursache war, und man hat ja auch aus Sicht der Polizei ermittelt, weil: erst nachdem die Anordnung der Obduktion erfolgt ist, wurden die beiden Damen vernommen, also das war der zweite Schritt.
Der erste war eben der Bericht an die Staatsanwaltschaft Krems, dass man eine Obduktion anregt. Der zweite Schritt war die Vernehmung. Und dann hat man ja selbst auch noch in einem Zwischenbericht, glaube ich, berichtet, nachdem das vorläufige Obduktionsergebnis vorgelegen ist, am 27. Oktober an die StA Krems, dass noch weitere Befragungen/Vernehmungen beabsichtigt sind. Und man hat ja dann auch die Smartwatch noch ausgewertet. Also man hat sehr wohl weiter Ermittlungsschritte gesetzt. Wenn alles so klar gewesen wäre, dann hätten wir ja das alles nicht gebraucht.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, meint man, aber dennoch hat man die Aussage hier, gerade auch von den ermittelnden Beamten und auch heute wieder vom damaligen Chefinspektor Fellner, dass bereits am 20.10., am Todestag, am Tatort eigentlich klar war: Fremdverschulden ist auszuschließen, kein Anfangsverdacht.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Dazu möchte ich auch noch angeben, dass eigentlich am 26., wie die Obduktion eben in Gegenwart von Kriminalbeamten durchgeführt wurde, ja auch nur ein vorläufiges Ergebnis vorgelegen ist. Ich glaube, erst – ich weiß nicht – um den 20., 21. November herum hat es dann das abschließende Gutachten von Herrn Dr. Matzenauer,
vom Sachverständigen, gegeben, denn der hat ja dann auch noch eine chemisch- toxikologische Untersuchung quasi in sub, sage ich jetzt einmal, beauftragt. Und erst dann war ein klares Bild da.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wie erklären Sie sich dann die Aussagen, auch jene von Chefinspektor Fellner?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube - - Aus meiner Sicht habe ich das letztendlich schon nachvollziehen können, dass er fix davon ausgegangen ist. Das haben wir ihm ja auch geglaubt. Deswegen haben wir ja dann letztendlich den Schädigungsvorsatz verneint. Aber so klar war das zu dem Zeitpunkt nicht, das möchte ich nämlich schon betonen. Ich habe mir auch in Vorbereitung der heutigen Befragung angeschaut, was Frau Mag. List im Zuge ihrer Zeugenvernehmung ausgesagt hat. Sie hat ja auch zu Protokoll gegeben, dass sie eigentlich – zu dem Zeitpunkt, ja, also wirklich nur zu dem Zeitpunkt, als sie es am 20. erfahren hat; und das ist der Zeitpunkt, der uns interessiert – nicht davon ausgegangen ist, dass Mag. Pilnacek Selbstmord begehen wird.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, völlig richtig. Es gibt eben nur diese Aussagen von den Beamten, und auch heute hat Herr Fellner wieder gesagt, dass alle, die am Tatort waren und ermittelt haben, sofort zum Schluss gekommen sind, dass kein Anfangsverdacht, kein Fremdverschulden vorliegt – somit Suizid.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, also, ich kann da - - (Abg. Hanger
[ÖVP]: Zur Geschäftsbehandlung!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung: Bitte, Herr Abgeordneter Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Meiner Einschätzung nach ist das ein falscher Vorhalt – bitte um Klärung –, weil Frau Mag. List in ihrer Aussage als Auskunftsperson auch sehr klar davon gesprochen hat, dass sie sehr rasch von einem Suizid ausgegangen ist. Also das möchte ich nur klarstellen.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich habe aber gesagt: In meiner Vernehmung wurde sie auch als Zeugin befragt, und da hat sie gesagt, dass sie zu dem Zeitpunkt nicht an einen Selbstmord gedacht hat. (Abg. Hanger [ÖVP]: Sie haben referenziert auf die Aussage da!) – Ja, genau, das habe ich aber klargestellt. (Abg. Hanger [ÖVP]: Ich sage nur, ich gebe nur das wieder, was ...!) Ja, aber es geht ja um meine Wahrnehmungen im Ermittlungsverfahren, oder? (Abg. Hanger [ÖVP]: Eh, aber Sie haben gesagt ...! – Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Moment, Entschuldigung: Das ist kein Unterausschuss des Untersuchungsausschusses, was jetzt hier stattfindet.
Abgeordnete Wotschke ist am Wort.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist ein falscher Vorhalt des Kollegen Hanger. Wieso? – Wenn man genau zugehört hat, dann hat Frau Mag. List tatsächlich davon gesprochen, dass es ein Suizid oder ein Unfall ist. In der veröffentlichten Stellungnahme, die von ihrem Anwalt dann an die Medien rausgespielt wurde, war dieser Zusatz – oder ein Unfall – nicht enthalten, den hat sie nur mündlich ergänzt. Mündlich ergänzt hat sie aber, dass sie auch Zweifel hatte, ob es quasi ein Suizid oder ein Unfall gewesen ist. – Nur um auch das klarzustellen, weil es auch medial nicht überall korrekt berichtet wurde.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir schreiten in der Befragung fort.
Die Auskunftsperson hat auch noch darüber gesprochen, dass es eine unmittelbare Wahrnehmung ihrerseits, ihr Eindruck im Zuge einer Zeugeneinvernahme der Frau List war. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].) – Na, was vorige Woche war - -
Ich glaube, wir haben in diesem Untersuchungsausschuss schon viele Aktenmaterialien gehabt, viele Aussagen, die von Frauen getroffen worden sind und jetzt sogar bis hin zu strafrechtlichen Anklagen geführt haben. Also wir haben hier schon vieles gehört, was schon alles gesagt wurde und was dann im Hintergrund anders behauptet wurde. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Also jetzt nehme ich nur zur Kenntnis – und ich glaube, das hat auch der Untersuchungsausschuss gemacht –, dass die Frau Oberstaatsanwältin gesagt hat, sie habe selbst auch Frau List einvernommen und diese Wahrnehmung gehabt.
Bitte, Herr Abgeordneter Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich will nur klargestellt wissen, dass einleitend auf die Befragung von Frau Mag. List hier im Untersuchungsausschuss referenziert worden ist, nicht darauf, was sie in einer der Zeugeneinvernahmen gesagt hat. – Dann habe ich das missverstanden, dann tut mir das leid, aber ich habe das eindeutig so verstanden, dass Sie auf die Auskunft hier herinnen referenziert haben.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Auch Missverständnisse sind uns schon öfter hier passiert, aber ich glaube, die Aussage, die die Auskunftsperson jetzt über ihre Wahrnehmung gemacht hat, ist jetzt durchaus klargestellt.
Was früher hier gesagt wurde, kann ja auch die Frau Oberstaatsanwältin gar nicht wissen. (Abg. Hanger [ÖVP]: Im Protokoll kann man es nachlesen!) Man kann
es nachlesen, aber die Frau Oberstaatsanwältin hat, glaube ich, nicht - - Ich weiß nicht, ob sie das Protokoll gelesen hat. Sie haben sich vorbereitet, aber nur aufgrund Ihrer eigenen Akten, nicht wahr?(Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].) Dann wissen wir jetzt eh endlich alles.
Frau Abgeordnete Fürst ist wieder am Wort.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Darf ich das nur ganz kurz aus meiner Sicht noch einmal ausformulieren? Ich kann nämlich zitieren, ich habe mir das nämlich rausgeschrieben: Selbstmord war für ihn keine Lösung. – Das war im Zusammenhang mit dem Auftritt von Herrn Sebastian Kurz am Rande der Hauptverhandlung. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.) Das hat sie eben bei mir zu Protokoll gegeben: Für sie war ein Selbstmord zu keinem Zeitpunkt vorstellbar. Das war im Rahmen der Vernehmung im Sommer im Jahr 2024.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist ja in Ordnung, das zu zitieren, und Ihre Wahrnehmung passt. Ich will nur festgehalten wissen, dass sie, wie Sie, Herr Vorsitzender, das eben auch ausgeführt haben, vorige Woche hier herinnen auch etwas anderes gesagt hat. Also das will ich nur klargestellt wissen, nicht mehr und nicht weniger. Sie können hier Ihre Wahrnehmungen natürlich sagen, aber dass das hier herinnen auch anders definiert worden ist, ist auch klar. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ist das jetzt Aufgabe von Geschäftsordnungswortmeldungen, persönliche Kommentare hier abzugeben?!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das glaube ich Ihnen sogar, aber Sie halten sich daran, dass Sie Kommentare nicht im Zuge von Geschäftsordnungswortmeldungen von sich geben. Aber ich glaube, jetzt ist es mittlerweile klargestellt, und ich darf ersuchen, in der Befragung durch Frau Abgeordnete Fürst fortzufahren, außer die Auskunftsperson möchte noch etwas ergänzend sagen.
Die nächste Frage, bitte schön.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke.
Ich komme noch einmal zum Einstellungsbericht von Ihnen, jetzt noch einmal zu dieser Sache: Vorsatz von Chefinspektor Fellner ausgeschlossen. – Er sagt, dass auch der objektive Tatbestand nicht erfüllt sei. Ist das jetzt richtig oder nicht?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist hier zu einem anderen Ergebnis gelangt, das4 wir mit Bericht von Anfang Dezember 2024 berichtet haben. Die Oberbehörden sind aber eben zu einem Ergebnis, das für uns bindend ist, gekommen und haben das dann anders gesehen.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also die Oberstaatsanwaltschaft in Person von Oberstaatsanwalt Ropper hat das eben korrigiert, und nun ist es so, dass sowohl objektiver als auch subjektiver Tatbestand seitens Chefinspektor Fellner nicht vorliegen. Ihrer Ansicht nach, der Ansicht der WKStA nach hingegen wäre der objektive Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt, aber der Vorsatz nicht. Ist das richtig so?
4 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] gelangt, WAS wir mit Bericht […]“ statt „[…]
gelangt, DAS wir mit Bericht […]“
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Genau. Der Vorsatz - - Beziehungsweise: Man muss hier ja auch unterscheiden, es gibt ja den wissentlichen Befugnismissbrauch, der auf der subjektiven Tatseite erforderlich ist, und andererseits braucht man auch den Vorsatz, den Staat an konkreten Rechten schädigen. Wir sind eben bei dieser letzten Stufe ausgestiegen, wenn man so will, und haben hier die Strafbarkeit, also das Vorliegen eines strafbaren Verhaltens, verneint, weil wir gemeint haben, dass die beiden glaubhaft angegeben haben, dass sie nicht den Vorsatz hatten, zu schädigen, weil sie eben davon ausgegangen sind, dass Selbstmord vorliegt. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich will nur klargestellt wissen, dass der Sachverhalt noch ein bisschen komplexer ist, weil natürlich nicht nur die Oberstaatsanwaltschaft involviert war, sondern natürlich auch die zuständige Sektion im BMJ, der Weisungsrat. Es ist alles ein bisschen komplexer, als dass nur zwei Behörden miteinander kommuniziert haben. Das will ich nur gesagt haben, denn das halte ich nicht für ganz unwesentlich.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist schön.
Bitte weiter in der Befragung. (Abg. Krainer [SPÖ]: Es ist nur falsch, was er sagt, denn der Weisungsrat war nicht mehr eingebunden ...!)
Können wir uns vielleicht darauf einigen, denn das war keine Wortmeldung zur Geschäftsordnung: Wenn es irgendwelchen Diskussionsbedarf gibt, kann ich
entweder die Sitzung unterbrechen, damit Sie sich austauschen können, oder Sie können es auch im Vieraugenrahmen machen, wie auch immer.
Aus meiner Sicht ist jetzt Frau Abgeordnete Fürst am Wort.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Jetzt noch einmal zu dieser Korrektur durch Oberstaatsanwalt Ropper, der ja auch schon im Ausschuss war und gemeint hat, Sie hätten da eine falsche rechtliche Einordnung gemacht: Ist Ihnen das schon öfter vorgekommen, oder wurde das dann zwischen Ihnen und Oberstaatsanwalt Ropper ausdiskutiert? Oder haben Sie das einfach zur Kenntnis genommen und es gab keine Diskussion mehr darüber?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Da möchte ich noch einmal betonen: Das ist halt Teil unserer Rolle. Wir sind in einer Hierarchie und es gibt Oberbehörden und es gibt unterschiedliche Rechtsmeinungen.
Ich habe Ihnen gesagt, ich habe eine andere Rechtsmeinung, zu der stehe ich nach wie vor. Wir haben beide den gleichen Sachverhalt geprüft und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen, aber in diesem hierarchischen System war aus meiner Sicht kein Grund da, Bedenken anzumelden und diese Weisung nicht umzusetzen.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Jetzt war ja das auch bei der Aussage von Herrn Fellner heute beziehungsweise schon mehrmals in diesem U- Ausschuss und auch schon in anderen U-Ausschüssen Thema: diese – sagen wir einmal – Konkurrenz, dieser Wettbewerb, diese Differenzen oder wie immer man es nennt, zwischen WKStA und OStA Wien, Oberstaatsanwaltschaft Wien. Chefinspektor Fellner sprach wörtlich davon: Es darf nicht sein, dass irgendwelche Kriege zwischen der WKStA und der OStA am Rücken der Polizei ausgetragen werden.
Können Sie mit dieser Aussage etwas anfangen? Oder was meinen Sie dazu, was ist Ihre Wahrnehmung dazu?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich kann nur sagen, dass ich mit Kollegen Ropper eigentlich ein sehr professionelles Verhältnis habe und wir in sehr vielen Verfahren auch, wenn man so will, zusammengespannt sind, sprich: dass er der Sachbearbeiter auf Ebene der Oberstaatsanwaltschaft Wien ist, der meine Verfahren beurteilen muss und, wenn Sie eben clamoros sind, auch an das BMJ weiterleitet oder – in gegebenem Falle, wie auch immer – den Weisungsrat damit befasst. Ich kann da jetzt überhaupt keine Probleme in diesem konkreten Verfahren oder was meine Person betrifft ausmachen. Also das weise ich eigentlich von mir, dass hier irgendwelche Behördenstreitigkeiten den Ausschlag machen, ob Verfahren sachlich bearbeitet werden oder nicht.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): In diesem Fall war es eh zu seinen Gunsten. Aber so allgemein zu diesem Thema haben Sie keine große Wahrnehmung? Oder wird das irgendwie intern doch diskutiert, dass da vielleicht auch die Polizei einmal Leidtragende ist, oder vielleicht auch die Bürger, wenn sich die Behörden hier sozusagen feindlich gegenüberstehen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Also ich kann nur sagen, ich habe dazu keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Auch eine Aussage von Herrn Fellner war: Die WKStA hätte zu Herrn Pöcksteiner – damals sein Stellvertreter beim LKA Niederösterreich – gemeint, er solle doch froh sein, dass er nur als Verdächtiger und nicht als Beschuldigter geführt würde. Er hat jetzt nicht gesagt, dass Sie es waren, sondern die WKStA.
Ist Ihnen diese Aussage bekannt? Oder was meinen Sie dazu? Warum wurde er nur als Verdächtiger geführt und nicht als Beschuldigter wie Herr Fellner? Sie
haben ja im Statement vom Ermittlungsverfahren gegen die beiden Herren gesprochen. Oder: Wie kam es zu dieser Differenzierung?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich ist das eine Differenzierung, die das Gesetz erlaubt. Der Tatverdacht war aus Sicht der Behördenleitung, die hier in dem Fall – ich glaube, das haben Sie eh alles vermerkt, im Tagebuch gibt es dazu einen Vermerk – differenzieren wollte, dass man quasi meint, der Verdacht ist doch irgendwie gravierender, was den Herrn Chefinspektor betrifft, im Vergleich zum Herrn Abteilungsinspektor, weil der nicht federführend in diese Kommunikation und in die Ausfolgung eingebunden war. So ist es zu dieser Abstufung gekommen.
Ich möchte aber trotzdem betonen: Egal, ob man Verdächtiger oder Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, man hat grundsätzlich die gleichen Rechte, die gleichen Belehrungen, die gleichen Möglichkeiten, Akteneinsicht zu nehmen. Auch zu dieser Vernehmung, bei der ich ja auch selbst dabei war, die im BAK durchgeführt worden ist, habe ich überhaupt keine Erinnerungen, dass hier irgendetwas unsachlich abgelaufen wäre oder diskutiert worden wäre. Das wäre alles protokolliert worden.
Es waren, glaube ich, auch zwei Kollegen vom BAK, zumindest eine Kollegin und ein Kollege, aber ich kann mich jetzt nur noch dunkel erinnern. Wir sind da immer mehrere Personen, die solche Einvernahmen durchführen, damit eben auch entsprechend - - Ja, falls etwas festzuhalten ist, wird das festgehalten; es ist also alles offengelegt und die Protokolle sind sehr umfangreich.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Grüner. – Bitte.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Guten Tag, Frau Oberstaatsanwältin! Ich möchte gleich mit Ordnungsnummer 2 einsteigen, mit Dokument Nummer 701.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Jetzt ohne Anrechnung auf die Redezeit: Die Auskunftsperson hätte gerne eine kurze Pause zur Erholung. Ich unterbreche daher die Sitzung für 10 Minuten.
Sitzungs unterb rec hu n g von 17 . 1 6 U hr b i s 1 7 . 25 U hr.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Herr Abgeordneter Grüner startet mit seiner Befragungsrunde.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich frage Sie zu Themenkomplexen, zu denen zum Teil schon befragt wurde, mit ergänzenden oder leicht abweichenden Fragen. Die Ordnungsnummer 2 habe ich Ihnen schon vorgelegt, Dokument Nummer 701. Wenn Sie da auf Seite 1 gehen! (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Vielleicht können Sie uns zunächst erklären, warum hier im Betreff
„Amtshilfeersuchen der WKStA [...] vom 28.03. [...] zur Zahl 17 St 27/23w“ steht,
also das Amtshilfeersuchen an das LKA im Aussageverfahren gestellt wurde? Können Sie uns das erklären?
Zum Verständnis: Meine Frage geht in die Richtung: Was haben die polizeilichen Handlungen nach dem Tod mit den Cavalluccio-Aussagen zu tun?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich habe nur einen Augenblick gebraucht, um mich zu orientieren, weil das hier jetzt die Antwort auf das Amtshilfeersuchen ist, was Sie mir jetzt vorhalten, oder? Das ist nicht das Amtshilfeersuchen, sondern die Beantwortung des Amtshilfeersuchens? (Abg. Grüner [ÖVP]: Richtig, richtig!) – Okay, gut.
Ich glaube, ich habe da vorher schon versucht, eben zu erklären, aber gehe gerne noch ein bisschen mehr darauf ein, dass dieses Amtshilfeersuchen in dem Verfahren - - Sie haben das Aussageakt genannt. Warum Aussageakt?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Die Aussagen Pilnaceks im Cavalluccio; das andere Verfahren, von dem Sie vorhin meinten, das sei nicht Untersuchungsgegenstand.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Gut. Bei uns heißt dieses Verfahren Interventionsakt, weil es eben darum geht, dass eine Aufzeichnung im Cavalluccio durch Herrn Mattura erfolgt ist, wo eben Vorwürfe von Interventionsversuchen im Raum gestanden sind, die hier ermittelt werden.
Wenn Sie sich anschauen: Im Verfahren 6 St/24h5 hat es relativ zu Beginn eine anonyme Eingabe gegeben, die auch hier in dem Verfahren relevant ist. Es ist darum gegangen, dass uns anonym im BKMS, also in diesem Hinweisgebersystem, angezeigt wurde, dass Herr Mag. Pilnacek am Abend, nachdem ihm der Führerschein abgenommen wurde, nach der Geisterfahrt auf seinem Handy Whatsapp-Nachrichten geschrieben haben soll, Whatsapp- Nachrichten an Mag. Sobotka, an den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien – Sie können mir sicher gerne weiterhelfen –, an einen Mitarbeiter aus dem Parlament und noch an eine vierte Person, die mir jetzt auf die Schnelle gar nicht einfällt.
Auf jeden Fall war das ein Hinweis, der bei uns im Verfahren aufgeschlagen ist und der sowohl für das Verfahren zur Klärung der Todesumstände als auch für die Frage, ob eben Interventionen stattgefunden haben, wie in dem
Verfahren 17 St 27/23w gegenständlich, Thema war.
5 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „17 St 6/24h‘ (Anm.: Im Protokoll ist das Aktenzeichen verkürzt falsch angeführt)“ statt „6 St/24h“
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, darum ist es mir gegangen, dass Sie uns das erklären können.
Ich möchte Ihnen jetzt die Ordnungsnummer 1, Dokument Nummer 531 vorlegen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das ist ein „Anordnungs- und Bewilligungsbogen“ vom 5. April. Gegenstand ist die beabsichtigte Zeugenladung von Mag. List.
Da geht es darum: „Sie werden ersucht, sämtliche sich in Ihrem Gewahrsam befindlichen Datenträger des verstorbenen Mag. PILNACEK [...] zum Termin mitzubringen.“
Das Thema haben wir auch schon gestreift. Ich habe jetzt zitiert. Datum des Eintrags ist der 5.4. Meine Frage an Sie wäre, ob zu einem früheren Zeitpunkt die beabsichtigte Sicherstellung von Datenträgern dokumentiert ist – vor diesem Dokument.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Sie beziehen sich jetzt auf das Mobiltelefon von Herrn Mag. Pilnacek, und die Antwort ist nein.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Falls Sie sich erinnern können oder Ihre Wahrnehmungen schildern können: Was war der Auslöser der beabsichtigten Sicherstellung? Wie gesagt, wir haben da den 5.4.2024.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Zur zeitlichen Chronologie kann ich nur sagen, dass das kurz nach Einleitung der Ermittlungen im Verfahren gegen den Chefinspektor war. Das Verfahren ist am 28. März 2024 eingeleitet worden. Kurz darauf wurde überlegt, welche Ermittlungsschritte zu setzen sind. Da war eben einer die Vernehmung der Witwe als Zeugin.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich möchte Ihnen nichts Falsches in den Mund legen, also bitte berichtigen Sie mich: Wenn ich es richtig verstanden habe, hätten die Datenträger auch für das Tape-Verfahren sichergestellt werden sollen. Die Aufnahmen oder das Tape wurden am 23.11.2023 veröffentlicht. Berichtigen Sie mich, wenn ich es jetzt falsch dargelegt habe!
Meine Frage ist, warum die Datenträger nicht früher sichergestellt wurden beziehungsweise es nicht früher seitens der WKStA ein Einschreiten betreffend die Datenträger gab. Das ist kein Vorwurf, sondern ich möchte es nur verstehen.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich wollten wir hier die Daten des Mobiltelefons vor allem deswegen sicherstellen, weil wir uns eben mit den Vorwürfen im 6er-Verfahren auseinandergesetzt haben. Dadurch dass aber im 6er-Verfahren diese BKMS-Eingabe mit Vorwürfen zu einer Kommunikation nach der Führerscheinabnahme gekommen ist, wo sich Mag. Pilnacek offensichtlich an Personen gewendet hat, die ihm helfen sollten, weil er ihnen davor schon geholfen hat, sind wir auf die Idee gekommen, das eben auch im 27er-Verfahren sicherzustellen. Die Idee ist ganz einfach deswegen entstanden, weil diese Eingabe gekommen ist, die BKMS-Eingabe, wo ganz klar eben jemand zu Papier gebracht hat – zwar anonym, aber doch –, dass Mag. Pilnacek bei Personen Hilfe gesucht hat, denen er davor angeblich geholfen haben soll.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das habe ich verstanden. Meine Frage zielt darauf ab, warum das nicht früher passiert ist. Jetzt haben Sie von einer Eingabe gesprochen. Kann ich oder kann man daraus schließen, dass es vor dieser Eingabe keine Überlegungen gab, sicherzustellen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Wir haben andere Datenträger ausgewertet. Ich meine, das ist hier nicht Untersuchungsgegenstand, aber Sie können mir glauben, dass wir auch andere Ermittlungsschritte gesetzt haben, die
wir für sinnvoll erachtet haben. Wir überlegen uns sehr wohl, welche Maßnahmen wir wann setzen, und wir wissen auch, dass das alles verhältnismäßig sein muss und mit Bedacht zu wählen ist.
Zu dem Zeitpunkt ist es uns aber indiziert gewesen, hier mit der Witwe im Rahmen der Vernehmung Kontakt aufzunehmen und ihr eben anzukündigen, dass wir vorhaben, eine Sicherstellung zu machen, die aber nicht mehr möglich war, weil sie offensichtlich das Mobiltelefon, das Handy kurz nachdem sie eben erfahren hat, dass eine Obduktion zu dem Ergebnis gekommen ist, dass hier ein Tod durch Ertrinken vorliegt – das hat sie ja, glaube ich, sowohl bei mir im Ermittlungsverfahren als auch hier vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, wenn ich das dem Ticker richtig entnehme –, vernichtet hat.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich wollte auch darauf hinaus, dass das Handy eben – laut Aussage von Frau List – zu einem späteren Zeitpunkt vernichtet wurde. Meine Frage: Weshalb nicht früher? Oder: Gibt es einen Grund, warum nicht früher die Sicherstellung angeordnet wurde? Aber rein formell: Wurde die Sicherstellung für das Handy angeordnet?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, das sehen Sie auch. Ich möchte da aber schon irgendwie zu bedenken geben, dass das Verfahren 27/23w am 15.12.2023 eingeleitet wurde, und selbst zu diesem Zeitpunkt wäre eine Sicherstellung anscheinend nicht mehr möglich gewesen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Wurde die Sicherstellung des Laptops angeordnet?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Das Verfahren 27 ist grundsätzlich nicht Gegenstand von diesem Untersuchungsausschuss. (Abg. Hanger [ÖVP]: Na ja, Herr Vorsitzender!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: So apodiktisch und klar, wie Sie das jetzt sagen, ist es nicht. Es geht uns im Untersuchungsausschuss, was die Zeit im Vorfeld vom eigentlichen Zeitraum betrifft, darum, ob es eine Motivlage gegeben hat, warum es überhaupt Interventionen, Interventionsversuche auf ermittelnde Behörden gegeben hat oder haben kann, weil sich eben davor irgendwelche Interventionen oder Versuche in irgendeinem politischen Spannungs- oder Naheverhältnis abgespielt haben oder eben nicht und das nur irgendwo dahingesagt wurde. Es gibt also auf der einen Seite diese Motivlage beziehungsweise könnten sich auch nach Ende des Untersuchungszeitraumes unter Umständen Folgehandlungen, Taten ergeben haben.
So eng – also vorher, nachher – ist es bei uns im Untersuchungsausschuss vom Gegenstand her nicht, wenn hier ein Konnex mit der sogenannten Motivlage – so haben wir das immer bezeichnet – besteht, warum überhaupt irgendjemand draufkommen kann, auf Ermittlungshandlungen der Polizei oder einer Staatsanwaltschaft Einfluss zu nehmen. Das kann logischerweise auch wirklich eine gewisse Zeit vor dem tatsächlichen Beginn unserer Untersuchung liegen.
Herr Abgeordneter Grüner, Sie haben das Fragerecht. (Abg. Grüner [ÖVP]: Zur Geschäftsordnung!) Zur Geschäftsordnung? – Bitte, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nur ganz kurz, ich will es nicht in die Länge ziehen: Ich möchte noch einmal betonen, dass wir im Rahmen des Untersuchungsausschusses regelmäßig sowohl zu dem Verfahren 27, wie Sie es bezeichnen, als auch zu den Verfahren 23w und 17
St 1/25z befragen. Auch der Verfahrensrichter und Vorfrager:innen von mir haben heute Bezug auf alle drei Verfahren genommen.
Das Verlangen zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses beginnt mit dem
Zitat: „Ich kann es nicht. Ich mach es nicht. Ich will es nicht.“ Das betrifft
jedenfalls auch dieses Verfahren. Die Rechtsmeinung in dem Haus ist insofern klar, solange ein Zusammenhang zur Motivlage hergestellt werden kann.
Unter Punkt 12 des Untersuchungsgegenstandes ist festgehalten:
„Nichtbeachtung möglicher Zusammenhänge von Pilnaceks Ableben vor dem Hintergrund seiner Beratungstätigkeiten zugunsten von aktiven oder ehemaligen ÖVP-Amtsträgern sowie allfälliger Versuche, zugunsten von Personen im Umfeld der ÖVP Einfluss zu nehmen.“
Insofern glaube ich, dass auch hier, wie bisher bei allen anderen Auskunftspersonen, wo es relevant war, ein Zusammenhang festzustellen ist.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Jetzt setze ich meine Befragung fort: Ich hätte nur gerne gewusst, ob seitens der WKStA eine Sicherstellung des Laptops angeordnet wurde. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Wann?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Im Grunde sind hier, glaube ich - - Ich habe mir das jetzt auch in Vorbereitung auf den heutigen Tag gar nicht angeschaut. Ich könnte es Ihnen nachschauen.
Aber wenn ich dazu wirklich Auskunft geben muss: Soweit ich mich erinnern kann, waren hier technische Gerätschaften, die er im BMJ als Geräte zur Verfügung hatte, und andererseits eben auch das Gerät, das uns die Kreutner- Kommission beziehungsweise Herr Mag. Kreutner übergeben hat, und andererseits auch noch der Datenträger, dieser rote Datenträger, den Herr
Dr. Pilz der WKStA vorgelegt hat, Gegenstand der Auswertung. Also diese Datenträger werden aktuell ausgewertet. Einen Auswertungsbericht gibt es dazu noch nicht.
Wir haben das in der Behörde diskutiert und ich bin davon ausgegangen, dass ich zu diesem Verfahren nicht Auskunft geben muss.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das war auch nicht meine Frage. Mir ging es sowohl beim Handy vorhin als auch jetzt beim Laptop um den Zeitpunkt. Wir diskutieren die ganze Zeit: Hätte man es – sowohl das Handy als auch den Laptop – sicherstellen können, sollen, müssen?
Meine Frage, ob die WKStA die Sicherstellung angeordnet hat, haben Sie mit Ja beantwortet. Meine Frage war: Wann? Sie können es nicht mehr sagen oder es ist nicht erinnerlich. Können Sie es einordnen, ein Jahr, eine Jahreszahl oder eine Jahreszeit?
6 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] im Jahr 2023‘ (Anm.: Falls ich tatsächlich 2024 statt 2023 gesagt habe, ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass das Jahr 2023 gemeint ist; […])“ statt „[…] im Jahr 2024“
die Notwendigkeit ergeben, hier nachzuforschen, sowohl für das eine als auch für das andere Verfahren.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das habe ich verstanden. Ich hätte nur gerne verstanden, weshalb man sich so spät – offensichtlich – um Datenträger gekümmert hat. Das ist kein Vorwurf, ich hätte es nur gerne erklärt bekommen und das hätte ich nicht - -
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Das möchte ich aber von mir weisen. Das habe ich nicht gesagt, dass es spät war, sondern im Grunde - - Sie haben mir - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das ist meine Wertung, ja. Das haben Sie nicht gesagt, das ist meine Annahme, meine Wertung, dass es spät war. Ich habe Sie nach dem Zeitpunkt gefragt. Ich hätte es nur gerne verstanden.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich sehe jetzt aber auch nicht, woraus Sie ableiten, dass es spät war.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich möchte es gerne dabei belassen und gehe noch einmal zur Ordnungsnummer 2, bitte.
Auf Seite 1: Da sind unten wieder Herr Pöcksteiner und Herr H. genannt. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Wir hatten das Thema, glaube ich, vorhin auch schon. Meine Nachfrage wäre bitte, warum Herr Markus Pöcksteiner als Verdächtiger geführt wurde und warum das bei Herrn H. anders war. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Herr H. ist da nur am Rande vorgekommen – bei der Entgegennahme der Gegenstände bei den beiden Damen. Im Grunde – so wie sich das für uns dargestellt hat – war primär Herr Abteilungsinspektor Pöcksteiner, gemeinsam mit Chefinspektor Fellner, befasst.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das geht eben aus den Unterlagen – zumindest aus denen, die mir vorliegen – nicht hervor. Meine Frage: Was hat Herr H. weniger oder anders gemacht als Herr Pöcksteiner? Wenn Sie das so sagen, wird es so sein, aber vielleicht können Sie uns erklären, weshalb da eine Differenzierung vorgenommen wurde?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Weil sich das aus meiner Sicht so dargestellt hat, dass Herr Pöcksteiner hier in viel engerer Abstimmung mit dem Herrn Chefinspektor gehandelt hat und Herr H. nur am Rande vorgekommen ist. Es war auch Bezirksinspektorin Sorger dabei und noch andere Polizeibeamte. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].) – Ja, trotzdem, ich bleibe dabei.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich darf Ihnen die Ordnungsnummer 3, Dokument Nummer 826 vorlegen, bitte, Seite 19. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Es ist die Beschuldigtenstellungnahme von Herrn Fellner. Da wurde die Vernehmung von Herrn H. beantragt. Warum wurde darauf verzichtet? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Können Sie mir das Datum sagen?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): 20.9.2024. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Da waren die Ermittlungen schon so gut wie abgeschlossen. Da war eigentlich dann aus meiner Sicht nicht mehr der Bedarf. Ich glaube, ich habe das vorhin schon gesagt: Im Grunde sind auch Überlegungen dazu, warum wir diesen Zeugen nicht mehr brauchen, im Akt zu finden. Ich weiß jetzt nicht, an welcher Stelle, aber das ist mir in der Vorbereitung auf heute aufgefallen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Jetzt würde ich Ihnen gerne noch Ordnungsnummer 4 vorlegen, Dokument Nummer 439. Das ist eine Aktenübersicht zum Amtsmissbrauchsverfahren. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Ich zähle da acht Artikel vom Onlinemedium „Zackzack“. Das ist jetzt eine sehr oberflächliche Frage, bitte um Verständnis: Ist das üblich, Medienberichte zum Akt zu nehmen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, sehr üblich sogar.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Im konkreten Verfahren: Gab es da Ihrerseits einen persönlichen Kontakt zu Dr. Pilz?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M. (in den Unterlagen blätternd): Ich bin mit ihm nie in Kontakt getreten. Er hat versucht, mich zu kontaktieren. Ich habe darauf nicht reagiert.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen zu persönlichen Kontakten zwischen Dr. Pilz und Angehörigen der WKStA?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Dieser rote Datenträger wurde an meinen Gruppenleiter übergeben. Das ist aber auch im Verfahren 27 dokumentiert. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie das nicht sogar geliefert bekommen haben, weil Ihnen ja Aktenbestandteile aus dem 27er-Verfahren vorgelegt wurden. Ich habe jetzt leider keinen Zugang zu dem Akt – aufgrund eines technischen Problems hier im Saal –, sonst hätte ich das alles nachschauen können. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Darf ich jetzt bitte nur ganz kurz zur Klarstellung – weil ich ja Gott sei Dank auch Papierausdrucke zur Aktenübersicht aus dem 27er-Verfahren habe –, weil Sie mir ja vorgeworfen haben, dass quasi nicht schnell genug Sicherstellungen von notwendigen Datenträgern erfolgt sind: Ich möchte dazu ausführen, dass hier anscheinend schon Mitte Jänner ein Amtshilfeersuchen von mir an das BMJ
veranlasst wurde, das sich offensichtlich eben auf diese Datenträger bezieht, dass im Amtshilfeweg auch an die Staatsanwaltschaft Innsbruck herangetreten wurde, die ja diese Auswertungen auch schon zu anderen Verfahren durchgeführt hat. Das war sogar schon am 5.1.2024, also sehr bald nach Einleitung. Da hat man sich sehr wohl überlegt, welche Schritte zur Sicherung von Datenträgern zu erfolgen haben. Im Blick waren eben vor allem Datenträger wie Laptops.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Nur für das Protokoll und auch Ihnen persönlich gegenüber, ist mir wichtig festzuhalten: Ich habe Ihnen nicht vorgeworfen, dass das zu spät war. Ich habe gefragt, weshalb das so spät war – ich hätte wahrgenommen, dass das spät war, und wollte verstehen, weshalb.
Zu Ihrer jetzigen Aussage: Betraf das den Dienst-Laptop oder den privaten Laptop?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Den privaten Laptop haben wir zu dem Zeitpunkt noch nicht gehabt. Das war alles in Bezug auf den Dienst-Laptop. Der private Laptop ist ja dann in weiterer Folge eben durch die Kreutner- Kommission beziehungsweise durch diesen roten Datenträger durch Herrn
Dr. Pilz vorgelegt worden.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste: Frau Abgeordnete Kumpan- Takacs. – Bitte schön.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Vielen Dank, Frau Dr.in Thaller, dass Sie uns auch bisher so klare Antworten auf unsere Fragen gegeben haben.
Ich würde gerne zum Beginn, als Sie mit Ihrem Fall, mit Ihrem Ermittlungsverfahren begonnen haben, und zum Zeitpunkt der Aktenübergabe zurückkommen: Könnten Sie uns noch einmal schildern, wie das so abläuft, wenn Sie – eben auch von Krems – Akteneinsicht brauchen? Wie verläuft das sozusagen? Und einfach: Wie kommen Sie als Staatsanwältin dann dazu?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich war das ein Verfahren, das uns von der Staatsanwaltschaft Krems zur Führung angeboten wurde – sprich wir sind nicht von uns aus tätig geworden, sondern die Staatsanwaltschaft Krems hat dieses Verfahren an uns herangetragen und wir haben es dann an uns gezogen. Das hat seine gesetzliche Grundlage in der Strafprozessordnung, das ist
§ 20b StPO, und kommt immer dann zur Anwendung – also dieses sogenannte Opt-in –, wenn wir keine Eigenzuständigkeit haben. Das ist beim Delikt des Amtsmissbrauches eben so, dass das nicht originär in unsere Zuständigkeit fällt.
Hier kann in Fällen, wenn wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und auch wegen der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, das Verfahren von der WKStA an sich gezogen werden. Hier kommt es dann zu einer Prüfung auf Leitungsebene. Die hat in dem Fall eben der stellvertretende Behördenleiter Handler durchgeführt und eben bejaht, dass dieses Verfahren an uns gezogen wird, was wir dann in der Folge auch der Staatsanwaltschaft Krems mitgeteilt haben.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Wie kommen Sie dann zu den notwendigen Akten, die Sie brauchen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich meinen Sie damit, dass ich ja die Arbeit in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Krems überprüft habe und dafür einen Zugang zum Verfahren gebraucht habe? – Den habe ich mir eben so geholt, dass ich um Freischaltung in den elektronischen Akt gebeten habe.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Und es wurde sofort alles freigeschalten, was Sie brauchen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, grundsätzlich hat man keinen Einblick ins Tagebuch, sondern nur in den Ermittlungsakt. Ich bin für den Ermittlungsakt – so, wie es üblich ist – freigeschalten worden. Das hat sofort funktioniert.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ich erinnere mich, dass Herr Ropper gemeint hat, dass es unüblich ist, dass das Tagebuch nicht mit freigeschaltet wird. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube, das betrifft die Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Das hat keine - - Also grundsätzlich ist es aus meiner Sicht so, dass man immer nur für das Ermittlungsverfahren freigeschaltet wird, aber anscheinend hat es da auch das Bedürfnis gegeben, Einblick ins Tagebuch zu nehmen, aber dazu habe ich keine eigenen Wahrnehmungen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Mich interessiert, welche Handlungen Sie dann mit Beginn Ihres Ermittlungsverfahrens gesetzt haben.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Entschuldigung?
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Welche Handlungen Sie gleich zu Beginn gesetzt haben: Könnten Sie uns diese noch einmal aufzählen oder anführen, ausführen? (Auskunftsperson Thaller: Grundsätzlich - -!) Womit haben Sie Ihre Arbeit begonnen? – Um das jetzt ganz vereinfacht zu sagen; ich bin keine Juristin.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, es ist eigentlich eh immer das gleiche Vorgehen. Man schaut sich eben an, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Wenn man aufgrund bestimmter Hinweise dazu kommt, dass hier ein
aufzuklärender Sachverhalt vorliegt, beginnt man die Ermittlungen, indem man sich Ermittlungsschritte überlegt.
In dem Fall war es so, dass das BAK befasst wurde, sprich es eine Ermittlungsanordnung an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung gegeben hat. In weiterer Folge haben wir uns abgestimmt, wie wir die Vernehmungen machen möchten. Zwischenzeitig sind nicht nur Zeitungsartikel erschienen, sondern eben auch anonyme Anzeigen eingelangt, wie eben die schon erwähnten. Dann ist von uns gemeinsam mit dem BAK abgeklärt worden, welche Personen zunächst zu vernehmen sind und wann die Beschuldigten oder der Verdächtige befragt werden. Ich glaube, Herr Pöcksteiner ist ja erst später erfasst worden, zunächst ist ja das Ermittlungsverfahren nur gegen Chefinspektor Fellner geführt worden. Der wurde am 4. April 2024 von der Führung des Ermittlungsverfahrens verständigt und Kollege Pöcksteiner dann am 19. Juni 2024.
Dann haben wir noch etliche Amtshilfeersuchen gemacht, um abzuklären, welches Vorgehen eben in derartigen Leichenverfahren – wenn man so will – üblich ist. Das waren so die wesentlichen Ermittlungsschritte.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Können Sie ausführen, wieso hier ein Anfangsverdacht vorlag?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja; wir haben uns angeschaut, was an dem Tag passiert ist, und besonders hat uns natürlich alles im Zusammenhang mit dem Mobiltelefon interessiert. Das Mobiltelefon wurde freiwillig übergeben und wir haben uns angeschaut, auf welcher Rechtsgrundlage – beziehungsweise zunächst einmal, wie der faktische Ablauf war, wie sich das abgespielt hat, dass es zur Ausfolgung desselben – dass man das wieder ausgefolgt hat – eine Stunde, nachdem man es quasi in Händen gehalten hat, kam. Hier war eben die
Anzeige von Frau Wurm wesentlich, aber auch die anderen zwei Anzeigen, die ich schon genannt habe.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Mich würde nur ganz kurz auch interessieren: Sie haben ganz zu Beginn auch die Ärztin Frau Wagner geladen. Könnten Sie kurz ausführen, wieso sie eine der Ersten war?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Weil für uns ganz wesentlich war, zu verstehen, wie sich die Situation aus Ermittlersicht dargestellt hat. An dem Tag, wo der Leichnam aufgefunden wurde, hat es eben keine zuverlässige, abschließende Klärung der Todesursache gegeben.
Deswegen hat man die Obduktion angeordnet, und hier war Frau Dr. Wagner wesentlich, weil sie ja sogar handschriftlich vermerkt hat, dass aus ihrer Sicht die Todesursache unklar ist und ein Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden kann, und es da anscheinend – so ist es ja auch in der Anzeige geschildert worden – vor Ort mit der Polizei eine Diskussion gegeben hat; und wir haben uns ganz einfach angeschaut, inwieweit hier ein Tatverdacht vorgelegen ist beziehungsweise unklar war, weshalb Mag. Pilnacek zu Tode gekommen ist und man Ermittlungen hat anstellen müssen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Was waren für Sie die Erkenntnisse nach der Befragung von Frau Wagner?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Wir haben ja nicht nur Frau Wagner befragt, wir haben mehrere Personen befragt, und für uns war klar, dass hier zum Zeitpunkt der Ausfolgung des Mobiltelefons nicht festgestanden ist, was die Todesursache war, sprich, ein Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden konnte, und hier noch weitere Ermittlungen offen waren, und, ja, ein Ermittlungsverfahren zur Klärung eines Tatverdachtes eingeleitet war.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ich habe noch eine Frage zu diesem Ermittlungsverfahren, auch weil Herr Fellner uns heute mitgeteilt hat, dass er beim Ermittlungsverfahren da sozusagen einen „Graubereich“ sieht. Das eine ist ein - - Er bezeichnet das als formales Ermittlungsverfahren. – Ab wann ist es für Sie ein Ermittlungsverfahren und erkennen Sie hier Unterschiede? Ich würde das gerne verstehen, ob es hier einen Graubereich gibt und wie Sie das wahrnehmen.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Spätestens zum Zeitpunkt, wo die beiden Damen als Zeuginnen nach der Strafprozessordnung befragt wurden, war ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie sind auch nach der Strafprozessordnung belehrt worden. Spätestens da wurde ermittelt.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das heißt, am 20. Oktober, an diesem Nachmittag um 14 Uhr, 14.30 Uhr, bei diesen Einvernahmen, ist aus Ihrer Sicht das Ermittlungsverfahren bereits eingeleitet gewesen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Spätestens da, ja, spätestens da. Das mit der Obduktion, das nehme ich zur Kenntnis, dass man hier unterschiedliche Meinungen vertreten kann, aber ganz eindeutig ist es aus unserer Sicht mit der Vernehmung, wobei ich sogar auch die Anordnung der Obduktion als eine Maßnahme nach dem 8. Hauptstück der StPO, als Ermittlungsmaßnahme, sehen würde.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das heißt – Sie haben es zu Beginn auch gesagt –, Ihnen war es dann wichtig, die letzten Stunden des Herrn Pilnacek noch zu rekonstruieren, und dazu war eben Aufklärungsarbeit erforderlich, wie zum Beispiel – Sie haben es, glaube ich, auch genannt – nach Abschiedsbriefen oder so irgendwie zu suchen, und ein Handy wäre hier ein wesentliches Beweismittel.
Herr Fellner hat heute auch hier ausgesagt, die Gegenstände waren in dem Fall egal, so auch das Handy. Können Sie sich das irgendwie erklären?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Aus unserer Sicht waren sie wesentlich, also vor allem das Handy.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ich hätte noch eine Frage, und zwar zu einer Nachricht, die Herr Pilnacek noch geschrieben hat: Dokument 1142, Seite 2. Er hat hier noch mit einem Bekannten, mit Herrn Wüllenweber, einen Whatsapp-Verkehr – glaube ich –, SMS-Verkehr gehabt. Sehen Sie das schon? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, ich kenne auch die Nachrichten.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ist das Ihrer Einschätzung nach als Abschiedsbrief, Abschiedsnachricht zu verstehen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich war das keine Whatsapp-Kommunikation, sondern eine SMS-Kommunikation. Wir haben Herrn Wüllenweber in der Folge dann auch als Zeugen geladen und er hat dazu selbst Angaben gemacht, dass das für ihn im ersten Moment zwar schon so zu verstehen war, aber dann in weiterer Folge hat er das anders gedeutet: als Absage, dass er nicht mehr zu dem vereinbarten Treffen an dem Abend kommen möchte.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das heißt, wenn wir davon ausgehen, dass es keine Abschiedsnachricht ist, wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll gewesen, nach weiteren oder möglichen Abschiedsnachrichten zu ermitteln oder zu suchen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Wir haben Frau Mag. List im Ermittlungsverfahren gefragt, ob ihr Herr Wüllenweber bekannt ist, was sie verneint hat – sie hat gemeint, keinem Familienmitglied, auch nicht Herrn
Mag. Schender, ist er namentlich ein Begriff –, und wir haben auch gefragt, ob sie oder Familienmitglieder Abschiedsnachrichten bekommen haben. Darauf hat sie gesagt: nein, und sie hat auch, glaube ich, zu Protokoll gegeben, dass sie auch von der Polizei nie gefragt wurde, ob es solche Nachrichten gegeben hat. Also man ist dem anscheinend nicht weiter nachgegangen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Wissen Sie, ob die Polizei anderswo nach Abschiedsnachrichten gesucht oder ermittelt hat?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Sie meinen jetzt, in dem Verfahren?
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Also, ob Ihnen in den Akten hier irgendetwas - -, ob Sie dazu Wahrnehmungen haben?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich kann nur sagen, dass Frau Mag. List im Verfahren nach dem Ableben nicht vernommen wurde.
Andererseits ist Herr Wüllenweber in weiterer Folge sehr wohl befragt worden, aber zeitversetzt, weil er davor krankheitsbedingt nicht greifbar war; und anscheinend haben Kinder Kontakt mit der Polizei gehabt und wurden telefonisch befragt. Dazu gibt es, glaube ich, Aktenvermerke.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ich habe noch eine Frage, und zwar, weil Sie vorhin davon gesprochen haben, weil hier auch von objektivem und subjektivem Tatbestand gesprochen wurde: Könnten Sie das, auch für eine Nichtjuristin sozusagen, erklären? Was ist ein objektiver und was ein subjektiver Tatbestand?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Im Grunde haben wir uns angeschaut, ob eben die Amtsbefugnisse missbraucht wurden, indem dieses Handy, wie in der ursprünglichen Anzeige behauptet, ohne Rechtsgrund abverlangt wurde. Das war mal ein Punkt, den wir uns angeschaut haben. Das war der Vorwurf, dass hier eben ohne eine gesetzliche Rechtfertigung Zwangsgewalt ausgeübt wurde.
Hier sind wir zum Ergebnis gelangt, dass hier eine freiwillige Übergabe erfolgt ist.
Andererseits hat es den Vorwurf gegeben, dass mit dem Schlüssel zur Wohnung von Mag. Pilnacek ermöglicht wurde, dass die Polizei quasi eine Hausdurchsuchung ohne gesetzliche Grundlage durchführt – also ich fasse das jetzt nur zusammen. Das war sehr schnell klar, dass das nicht haltbar ist, weil die Ausfolgung der Schlüssel an Mag. Schender schon um 5 Uhr erfolgt ist, und das wäre sich absolut nicht ausgegangen. Das war offensichtlich haltlos. Das waren so die zentralen Vorwürfe.
Aber der Vorwurf, der uns interessiert hat und der sich aus meiner Sicht eben als zentral herauskristallisiert hat, war die Übergabe an Mag. Schender, die so zeitnah erfolgt ist. Zu einem Zeitpunkt, wo ein Ermittlungsverfahren offen war und man nicht gewusst hat, wie sich die Situation darstellt, hat man auf ein Mobiltelefon quasi verzichtet, indem man es ausgefolgt hat.
Das haben wir uns angeschaut, das war objektiv quasi das, was wir aufklären wollten und wo man eben den Verdacht eines Missbrauchs der Amtsgewalt hat sehen können.
Subjektiv haben wir uns angeschaut: Was haben sich die Ermittler bei all diesem Vorgehen gedacht? War ihnen bewusst, was für Regulatorien es gibt, um vor allem dieses Handy eben auszufolgen? Und da sind uns unterschiedliche Erklärungsvarianten geliefert worden. Das war einerseits eben das Sicherheitspolizeigesetz, das aus unserer Sicht nicht mehr anwendbar war, weil wir uns ja in einem Ermittlungsverfahren befunden haben, andererseits diese Leitlinie, diese Richtlinie Leichenbeschau, wo man uns erklärt hat, es handelt sich um geringfügige Effekten, man kann das deswegen so werten, dass die auszufolgen sind.
Andererseits - - Auf jeden Fall war es dann so, dass wir uns gedacht haben, diese Erklärungsversuche reichen uns nicht. Aus unserer Sicht war klar, dass hier ein Ermittlungsverfahren läuft, dass das Regime der Strafprozessordnung zur Anwendung gelangt, dass die Staatsanwaltschaft vor einer Ausfolgung des Mobiltelefons zu befassen ist und dass hier abzuklären ist, ob dieses Mobiltelefon nicht in weiterer Folge für ein Ermittlungsverfahren benötigt wird.
Und so sind wir dazu gekommen, dass wir festgestellt haben: Ja, die erfahrenen Polizeibeamten hätten wissen müssen, dass hier eine Ausfolgung ohne Abklärung mit der Staatsanwaltschaft nicht geboten ist.
Aber – und in diesem Punkt waren beide glaubwürdig – sowohl Herr Chefinspektor Fellner als auch Abteilungsinspektor Pöcksteiner haben uns versichert, aus ihrer Erfahrung, aus ihrem kriminalistischen Blick, aus dem Vorliegen der Umstände am Tatort – aus all diesen Mosaiksteinen – haben sie sofort geschlossen, es ist ein Suizid, und sie waren davon überzeugt, dass dieses Mobiltelefon nicht benötigt wird. Deswegen haben sie es ausgefolgt. Und das war aus unserer Sicht nicht zu widerlegen.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das heißt, die kritische Handlung war die Ausfolgung des Handys? (Die Auskunftsperson nickt.) – Mhm. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Sie haben auch angesprochen: erfahrene Polizeibeamte, auch im Zusammenhang mit Erfahrung und Wissentlichkeit. Ich stelle mir irgendwie die Frage: Was hätte man den Polizeibeamten an Wissentlichkeit zumuten können, oder wie beurteilt man, ab wann es sozusagen ein ausreichendes Wissen darüber ist, wie man nach Rechtsgrundlagen handelt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Hier haben wir ja auch das Amtshilfeersuchen an das Innenministerium, an die Generaldirektion Sicherheit gestellt, das heute schon Thema war, und haben dazu eine klare Aussage
bekommen, wie diese Richtlinie, die herangezogen wurde, vor allem laut Aussage von Herrn Abteilungsinspektor Pöcksteiner, in Bezug auf geringfügige Effekten zu werten ist. Also da ist uns ganz klar gesagt worden, wie das eben zu werten ist, und wir sind zum Ergebnis gelangt, dass aus Sicht der Kriminalpolizei ganz klar war, dass hier schon ein Ermittlungsverfahren gestartet wurde, weil die Vernehmungen der Zeuginnen ja durch die beiden erfolgt sind.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Herr Fellner hat heute am Vormittag gesagt, er hätte es hier halt als „Fleißaufgabe“ – so hat er es, glaube ich, bezeichnet – gesehen, dass er da noch Frau Polz und Frau Wurm einvernommen hat. Wie verstehen Sie diese Erklärung einer Fleißaufgabe in dem Zusammenhang? Gibt es so etwas wie eine Fleißaufgabe in Ermittlungsarbeiten?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Aus meiner Sicht war das eine Zeugenvernehmung nach der Strafprozessordnung.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ich würde die Zeit jetzt in die nächste Runde mitnehmen. – Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke.
Zweite Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur zweiten Fragerunde. Wir beginnen mit Frau Abgeordneter Wotschke. – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Frau Oberstaatsanwältin, ich hätte vorab noch zwei Nachfragen zum Handy, auf die Sie implizit geantwortet haben, aber nicht explizit.
Frage eins: Wäre eine Sicherstellung des Handys rechtlich zulässig gewesen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön. Und Frage zwei, noch einmal zu dem bewussten Nichtoffenlegen des
Vorgangs – dass man die StA nicht kontaktiert hat –: Wie kamen Sie zu dieser Vermutung?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Aufgrund des Nachtragsberichtes, der dann im Zuge der medialen Berichterstattung – ich weiß nicht, war es jetzt der
28. oder 29. März? – 2024 erfolgt ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Danke schön.
Dann würde ich zum Interventionsakt, wie Sie ihn bezeichnen, gehen und einen Vorhalt machen: Absehen von Verfahren aus der Ediktsdatei gegen Sobotka. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Da jetzt zuerst die Frage – das wurde aufgrund des Tapes eingeleitet –: Was ist rechtlich der zugrunde liegende Verdacht, wegen dem ermittelt wird?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich geht es darum, zu klären, ob es Interventionen auf Ermittlungsverfahren vonseiten unbekannter Täter aus dem Kreis der ÖVP gegeben hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Jetzt war hier, ganz am Anfang des Verfahrens, eine Person namentlich genannt: Herr Sobotka.
Gegen ihn wurde ein Anfangsverdacht geprüft, aber eingestellt. Wieso wurde eingestellt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Da würde ich Sie bitten, was die genaue Begründung betrifft, in der Ediktsdatei nachzulesen. Aus meiner Sicht hat es hier eben keinen Anfangsverdacht gegeben und das Verfahren wurde nach 35c StAG erledigt. Also es wurde nicht eingestellt, sondern es wurde, wenn
man so will, die Anzeige zurückgelegt beziehungsweise vom Blatt weg erledigt, weil kein hinreichender Anfangsverdacht vorgelegen ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und das ging direkt von der WKStA selbst aus?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Also das Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich von der Staatsanwaltschaft Wien gekommen. Die haben eine Anzeige gehabt, die sie uns abgetreten haben, und auch hier ist eben diese heute von mir schon angesprochene 20b-StPO-Prüfung erfolgt, weil auch hier eben die Vorwürfe des Missbrauchs der Amtsgewalt gegen unbekannte Täter erhoben worden sind. Und wir haben ganz einfach bejaht, dass dieses Verfahren auch aufgrund des öffentlichen Interesses – zu dem Zeitpunkt hat es ja die mediale Berichterstattung schon gegeben und Mag. Sobotka wurde hier namentlich in dem Zusammenhang eben erwähnt – - -, die WKStA hat sich entschieden, dieses Verfahren an sich zu ziehen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und das Absehen vom Verfahren: Das entschied die WKStA selbst?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, das war auch eine berichtspflichtige Strafsache.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt: Gab es hier eine Weisung?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gab es Abänderungen des Vorhabensberichts?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich muss ehrlich gestehen, ich habe mir das jetzt nicht angeschaut, aber aus meiner Sicht: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Dann würde ich den Vorhalt wechseln: Dokument Nummer 122. Das ist ein Amtsvermerk des Oberstaatsanwaltes Purkart betreffend Daten und Datenträger vom
12. Dezember 2024. Hier interessant: Seite 3 bis 4. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Hier ist angegeben, dass die StA Krems ausgeführt hat, dass sie „keine technischen Geräte [...] oder sonstige Speichermedien“ des Herrn Pilnacek
„sichergestellt“ hat. Stimmte diese Information der StA Krems?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, das ist aus meiner Sicht richtig. Eine Sicherstellungsanordnung der Staatsanwaltschaft Krems ist mir nicht bekannt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde mich Ihre Einschätzung zum Absatz 4 auf der Seite, denke ich, interessieren, wo im Amtsvermerk skizziert wird, dass durch „Einsicht in den Ermittlungsakt der StA St. Pölten“ erst festgestellt werden konnte, „dass entgegen der Information der StA Krems vom 22. Februar 2024 eine Smartwatch [...] sichergestellt“ wurde. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Die Smartwatch hat – also ich glaube, ich weiß, wie das zu verstehen ist, beziehungsweise glaube ich, kann ich das jetzt einordnen – ja Mag. Pilnacek am Handgelenk gehabt, und sobald eine Obduktion angeordnet wird, ist alles, was der Verstorbene trägt – also auch die Uhr –, mit von der Sicherstellung umfasst. So gesehen war die Smartwatch durch Anordnung der Obduktion auf jeden Fall auch sichergestellt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt habe ich da zwei Fragen. Ich mache eine Einschubfrage zur Sicherstellung des Leichnams mit den Gegenständen: Wie lange gilt diese Sicherstellungsanordnung für die Smartwatch?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Im Grunde: Der Leichnam ist nur, solange die Obduktion durchgeführt wird, sichergestellt, und danach ist die Frage, wie man mit den Gegenständen verfährt. Wir haben gesehen, dass zum Beispiel die Kleidung und der Ring relativ zeitnah ausgefolgt wurden – dazu gibt es ja auch einen Aktenvermerk –, und ich glaube, dass die Smartwatch selbst erst im Februar ausgehändigt wurde, an – weiß ich nicht – Mag. Schender wahrscheinlich, und aus meiner Sicht war dazwischen dieser Vorgang zu bewerten, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir haben uns gefragt – es gibt ja keine zweite Sicherstellungsanordnung oder keine eigene nur für die Smartwatch –: Hätte man einer solchen rechtlich bedurft, um nachher sicherzustellen und um nachher vor allem auszuwerten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Es ist ja die Sicherstellung normal die Begründung einer Verfügungsgewalt, und hier in dem Fall hat man die ja schon gehabt, weil - - Ich meine, die Frage ist natürlich, zu welchem Zeitpunkt die Smartwatch in den Gewahrsam der Polizei gekommen ist. Faktum ist aber, dass letztendlich die Smartwatch der Polizei zur Verfügung gestanden ist, weil sie ja auch ausgewertet, gespiegelt und die Spiegelung dann zum Handakt genommen wurde.
Aus meiner Sicht ist es so, dass hier eigentlich eine Sicherstellung aus Eigenem wahrscheinlich von der Polizei anzunehmen ist, aber abschließend kann ich das nicht klären. Ich kann nur feststellen: Eine schriftliche Sicherstellungsanordnung
der Staatsanwaltschaft Krems hat es offensichtlich nicht gegeben. Es hat aber eine Auswertung oder einen Auswertungsversuch durch die Polizei gegeben, und dazu war die Polizei zu dem Zeitpunkt auch berechtigt, nach dem Regime, das damals gegolten hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön.
Jetzt würde ich zu dem zurückgehen, was ich vorgelegt habe, eben zu dem Amtsvermerk. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Zu dem Amtsvermerk zurückkommend, wo die StA Krems, die eben die Smartwatch mit der Leiche hatte, gesagt hat, sie hätte keine Speichermedien sichergestellt, woraufhin hier eben das Resümee gezogen wurde, dass entgegen der Angaben sichergestellt wurde; das wirkt jetzt ein wenig so, als hätte die StA Krems Ihnen nicht vollständig gesagt oder faktengetreu gesagt, welche Datenträger sie hat: Kennen Sie diesen Themenkomplex? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Grundsätzlich ist das ja ein Bericht, der im Akt ist, aber diesen Auswertungsbericht hat ein Kollege von uns gemacht (Abg. Wotschke [NEOS]: Genau!), und in diesem Detailgrad kann ich dazu nichts angeben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich einen Vorhalt weiter gehen, zum Dokument Nummer 263, Seite 21 fortfolgend, das ist vom Laptop von Mag. Pilnacek.
Das hat ebenso Oberstaatsanwalt Purkart gemacht, hier die Seite 21: ein Strafantrag, die Bewertung eines Strafantrags gegen Sebastian Kurz, der auf diesem Laptop ist. – Kennen Sie dieses Dokument? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie aufgrund der Auswertung der Datenträger im 23w-Verfahren Wahrnehmungen, dass Christian Pilnacek Beratungstätigkeiten oder andere rechtliche Einschätzungen für Sebastian Kurz erbracht hat?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Dazu kann ich keine abschließenden Angaben machen, weil das ganze Verfahren noch läuft und es noch keinen Auswertungsbericht von Mag. Purkart zu diesem Komplex gibt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde zu Seite 17 gehen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Kennen Sie dieses Dokument?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Darf ich Sie noch einmal bitten, von vorne zu erklären, woher das ist und welche Ordnungsnummer das bei uns im Akt hat?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Ordnungsnummer in Ihrem Akt können wir nicht sagen, weil wir diesen Akt ja nicht haben. Das, was wir haben, ist eben ein Amtsvermerk von Oberstaatsanwalt Purkart, und in diesem wird dieses Dokument auch referenziert.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Und das ist ein Amtsvermerk aus dem 27er-Verfahren?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aus dem 1/25z-Verfahren, Falschaussage.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ah, okay, gut. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Geben Sie mir noch einen kurzen Moment, damit ich es für mich einordnen kann, beziehungsweise: Wissen Sie das Datum, wann der erstellt wurde? – Ich sehe schon, 7. April 2025.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wir fragen eben mit Blick auf das Interventionsverfahren, weil bei „Sub Case“ die Aktennummer 17 St 27/23w angegeben ist. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ihre Frage bitte noch einmal!
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ob Sie das Dokument kennen.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, grundsätzlich weiß ich jetzt schon, um welches Dokument es geht, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, um wen es sich bei „Creator(s): cp“ und „Contributor(s): Karin“ handeln kann?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, wahrscheinlich die gleiche Vermutung wie Sie: Christian Pilnacek und Karin Wurm.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt steht weiter unten bei
„My tags“, „Other’s tags“: „Karin?“ und „Konkrete Verfahren“. Heißt „Konkrete Verfahren“, dass sie noch weitere Unterlagen zu Beratungstätigkeiten haben? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Also wer hat diesen Vermerk da bei dem Dokument gemacht?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir vermuten Purkart, aber 100 Prozent sicher können wir es auch nicht sagen.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Dann bin ich nicht die richtige Person, diese Frage - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich einen Vorhalt weitergehen, nämlich zu einem „Standard“-Artikel vom 26. März 2026, hier relevant ab Seite 2, denke ich. Ja, ab der Überschrift „Aussagenotstand?“, wenn Sie das kurz lesen! (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Da wird eben berichtet, dass Herr Pilnacek Herrn Kurz nicht nur im Falschaussageprozess beraten hat, sondern auch im Zusammenhang mit der Erhebung eines Rechtsmittels gegen eine Hausdurchsuchung in der Causa Inseratenaffäre. Haben Sie bei der Auswertung auch etwas Derartiges gefunden?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen, die ist im 27er-Verfahren noch anhängig.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Können Sie uns sagen oder haben Sie Wahrnehmungen, um welche Hausdurchsuchung es sich handelt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ein Themenkomplex, der uns im U-Ausschuss jetzt schon öfter begleitet hat, war noch die Frage eines Hauskaufs. Da ist insbesondere die Frage der Finanzierung relevant oder interessant, weil es eben ein Kaufpreis in Höhe von 1,43 Millionen Euro hätte sein sollen. Ist Ihnen das bekannt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Es hat dazu im 1er-Akt Zeugenaussagen gegeben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mir ist bewusst: laufendes Verfahren; ich stelle die Frage dennoch, sonst verweisen Sie darauf: Haben die Auswertungen Hinweise auf Geldquellen oder auch den Grund der Finanzierung und des Finanzierungskonstruktes gegeben?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich habe den Auswertungsbericht noch nicht in Händen gehalten, nicht einmal in Entwurfsform, und kann Ihnen dazu nichts sagen. Die einzigen Wahrnehmungen, die ich zu diesem Hauskauf habe, stammen aus dem Ermittlungsverfahren 17 St 1/25x.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke schön.
Dann würde ich einmal noch kurz das Thema wechseln, nämlich zu Frau Mag. List. Ich kann da kurz den Vorhalt noch einmal machen: das Dokument
Nummer 692, Seiten 1 bis 2, das ist der E-Mail-Verkehr zwischen Ihnen und der Frau Magister. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Hier zwei Fragen: Wurde ein Kontrollbeweis ob der Vernichtung des Telefons eingeholt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und die zweite Frage: Der Journalist Gernot Rohrhofer hat in einem „ZIB“-Interview angegeben, dass weitere Personen bei dieser Vernichtung des Handys dabei waren. Gab es hierzu Ausforschungen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein. Die Aussage der Frau Mag. List war nicht in Zweifel zu ziehen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, vielen Dank. Ich gebe weiter.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich würde gerne mit dem Dokument 684, Seite 3, anfangen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das ist eine Anzeige der Kreutner-Kommission, und die schreibt: „Ohne die staatsanwaltschaftlichen Veranlassungen präjudizieren zu wollen, so darf weiters doch auf allfällige Befangenheiten in der Instanz [...] sowie auf in Kürze auslaufende (uU technische) Fristen (etwa Rufdatenrückerfassung und Standortdaten nach § 135 StPO) sowie behauptete Lücken in der Veraktung und behauptete Diskrepanzen im polizeilichen Einschreiten verwiesen werden.“
Haben Sie irgendeine Veranlassung gesehen, nachdem Sie diese Anzeige gelesen haben, da tätig zu werden, was die Rufdatenrückerfassung anbelangt? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Dazu möchte ich auf eine Eintragung im Tagebuch verweisen, die Ihnen sicher vorliegt. Das ist die OZ – Ordnungszahl – 15, wo ich mich sehr intensiv mit den Gründen auseinandersetze, warum hier keine Rufdatenrückerfassung durchgeführt wird. Das war am 17. April 2024.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Uns würden aber natürlich zuerst die Zwischenschritte interessieren. Ich glaube, da gab es einmal als Erstes einen Bericht von der StA Krems an die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Das wäre Dokument 92, Seite 2. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Da sagt ja die StA Krems: „Da für die Abklärung der Todesursache nicht notwendig und es keinen Hinweis auf Fremdverschulden gab, wurden durch die Staatsanwaltschaft weder Rufdatenrückerfassungen noch Standortfeststellungen vom Mobiltelefon des Opfers angeordnet“.
Sie führt dann noch weiter aus: „Die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau beabsichtigt nicht, das Ermittlungsverfahren [...] fortzuführen, auch ist nicht beabsichtigt, eine Rufdatenrückerfassung oder Standortbestimmung vom Mobiltelefon des Opfers anzuordnen“.
Das ist Ihnen auch bekannt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein. Dabei handelt es sich ja um eine interne Kommunikation der Staatsanwaltschaft Krems mit den Oberbehörden, die mir natürlich nicht zugänglich ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Dokument 954, Seite 2: Ich nehme an, der Tagebucheintrag ist von Ihnen, weil die Rufdatenrückerfassung ja, glaube ich, innerhalb von sechs Monaten in Österreich erfolgen muss, sonst werden die Daten gelöscht. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Hier steht dann aber – das ist vom 3.4. –: „Pro domo: EILT, da Rufrückdatenrückerfassung dringend vorzubereiten ist (Ende der Frist 20.04.[...]; SB kommende Woche 4 Tage dienstlich verhindert“.
Wie ist es zu diesem Tagebucheintrag dann gekommen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Da hat man noch erwogen, das durchzuführen, aber ich habe Sie ja eh auf dieses Dokument aufmerksam gemacht, also auf die Tagebuchverfügung, wo dann letztendlich die Gründe dafür dargelegt wurden, warum es nicht dazu gekommen ist. Es hätte aus unserer Sicht nichts gebracht, weil wir ja eigentlich abgeklärt haben, dass die Kommunikation zwischen Mag. Pilnacek und Dritten eigentlich vor allem über Whatsapp oder über auslaufende Nachrichten, Signal, erfolgt ist. Das war eigentlich das Hauptargument, warum wir gesagt haben, das macht keinen Sinn.
Aber es war ganz einfach zu dem Zeitpunkt, wo dieser erste Pro-domo-Vermerk erfolgt ist, noch ein offener Abklärungsprozess.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja. Also wir haben ja Ihren Tagebucheintrag vom 17.4. auch, wo Sie dann eben genau das sagen: „Die Maßnahme kann auch nicht durch die Anordnung einer Rufdatenrückerfassung substituiert werden“, in Bezug auf das Handy.
Hier schreiben Sie: „Da laut Aussage der Lebensgefährtin Karin WURM
Mag. Christian PILNACEK über WhatsApp telefonierte [...] und auch der BKMS- Eingabe ON 7 zufolge die Kommunikation mit den vier namentlich angeführten Personen via WhatsApp erfolgt sein soll“.
Was jetzt für mich nicht nachvollziehbar ist: Wieso soll eine anonyme Eingabe ein Beleg dafür sein, wie jemand kommuniziert hat? Das verstehe ich nicht ganz.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube, das hat man auch aus anderen Ermittlungsverfahren gewusst. Also das ist jetzt meine Vermutung. Ich glaube, wir haben uns das überlegt. Es hat dazu Wahrnehmungen gegeben.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sind die einschlägig in den Akten? Kann man das irgendwo nachvollziehen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Im Grund reicht hier auch die Aussage von Frau Wurm. Die hat das, glaube ich, ziemlich eindeutig zu Protokoll gegeben: dass sie sich nur über Whatsapp unterhalten haben und dass er eben dazu übergegangen ist, nur auf diesem Wege zu kommunizieren.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber wir haben ja mittlerweile die Daten von der Smartwatch, wo einige Nachrichten gespeichert sind. Die Speicherung ist nur möglich, weil es eben keine Whatsapp-Nachrichten sind, und ich glaube, es sind – keine Ahnung – 300 Nachrichten nur auf der Uhr gespeichert.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Aber grundsätzlich glaube ich, mich erinnern zu können, dass das alles minder relevante Kommunikationen waren, im Sinne von – ich weiß nicht –: eine Fahrradreparatur, ein Friseurtermin, eine Putzfrau.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ein Hauskauf?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Der war aber nicht auf der - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Selbstverständlich war der auf der Smartwatch.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir das nicht bis zu diesem Detailgrad angeschaut, weil es für mein Ermittlungsverfahren nicht wesentlich war. Sie wissen ja, dass wir diese Auswertung der Smartwatch, glaube ich, für die Staatsanwaltschaft Krems gemacht haben. Also da hat es, glaube ich, ein Amtshilfeersuchen gegeben, wo die Staatsanwaltschaft Krems wissen wollte, was wir hier noch aus der Smartwatch an Kommunikation generieren können. Dieser Akt sollte Ihnen von der Staatsanwaltschaft Krems vorgelegt worden sein. Das ist ein HSt-Akt, aus dem eben eine Auflistung all dieser Kommunikationsdaten hervorgeht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, aber das ist ja der springende Punkt: Sie konnten ja am 17.4. gar nicht wissen, was oben ist.
Wir wissen ja mittlerweile, was auf der Smartwatch oben ist. Da ist sicher sehr viel private Kommunikation oben, aber da sind natürlich auch für einen U- Ausschuss relevante Chats, die auch hier vorgelegt worden sind, die jeweils von der Verfahrensrichterin auch zugelassen worden sind, beispielsweise eben der angesprochene Hauskauf. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Ich verstehe es nicht ganz – also im Lichte dessen, dass die Frist für die Rufdatenrückerfassung abläuft –: Am 3.4. eilt es noch, das quasi dringend vorzubereiten, damit man beim Provider anfragt, und am 17.4. sagen Sie dann unter Bezugnahme auf die Lebensgefährtin und eine anonyme Eingabe, dass es nicht notwendig ist, weil beide gesagt haben, er würde über Whatsapp kommunizieren.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube, grundsätzlich muss man hier auch irgendwie hervorheben, wofür denn eine Rufdatenrückerfassung durchgeführt wird: Grundsätzlich geht es darum, irgendwie eine Standortbestimmung vornehmen zu können. Gut, die war in dem Fall nicht wesentlich, das Mobiltelefon war zuletzt im Haus in Rossatz. Diese Standortfeststellung war eben nicht der wesentliche Grund.
Die nachträgliche Auswertung, mit wem er telefoniert hat: Ja, wir haben ja selbst gehört, dass sogar Herr Bundeskanzler Kurz mit ihm am Vortag telefoniert haben möchte. Dadurch hätten wir auch noch nicht gewusst, worüber sie gesprochen haben.
Was uns interessiert hätte, wäre eben die Whatsapp-Kommunikation gewesen, die nach unseren Ermittlungsergebnissen die Art war, wie er mit Dritten kommuniziert hat. Das war das, wovon wir ausgegangen sind.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, ich habe mich halt beim Durchlesen von diesem Akt gefragt, ob das nicht quasi wieder eine weitere verpasste Chance war, die Umstände besser aufzuklären, nachdem zu dem Zeitpunkt klar war - - Weil: Am 12.4. hat Frau List eben Ihnen erklärt, sie hat das Telefon selber zerstört. Sie haben ja ausgeführt, dass das glaubhaft war, dass aber eben die Rufdatenrückerfassung dann auch nicht vorgenommen worden
ist – was meiner Meinung nach im Übrigen das gelindere Mittel ist, wie eine ganze Smartwatch auszuwerten.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Was wäre aber der Mehrwert von der Rufdatenrückerfassung gewesen? Die Standortdaten? – Die waren es auf jeden Fall nicht, die wir gebraucht haben, und die Kommunikation, also mit wem telefoniert wurde, aus unserer Sicht auch nicht. Was uns interessiert hat, waren die Whatsapp-Nachrichten, und die hätten wir eindeutig damit nicht bekommen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte nur noch einmal darauf eben in meiner Redezeit hinweisen, dass Sie am 3.4. ebenfalls davon ausgegangen sind, dass der Inhalt der Rufdatenrückerfassung damals noch dringlich war, dann einige Tage später eben nicht mehr. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Meine Zeit ist aber eh vorüber, und ich gebe gerne an die Kollegin weiter.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Fürst, bitte.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Dann bleibe ich noch ganz kurz bei diesem Thema. Nur ein Aspekt: Sie haben jetzt ja ausführlich erklärt, warum Sie die Rufdatenrückerfassung nicht mehr interessiert hat. Warum ist es aber kein Thema gewesen, dass man eben eventuell in Betracht gezogen hat, dass Herr Pilnacek ja auch SMS schreiben konnte? Diese Mitteilungen hätte man ja mit der Rufdatenrückerfassung auch erfasst.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Weil da doch Ermittlungsergebnisse vorgelegen sind, die uns gezeigt haben, dass er mit relevanten Personen eben nicht via SMS kommuniziert hat.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Jetzt ist aber gerade auch so eine Art von Abschiedsnachricht – oder wie man dieses: „Ich kann nicht mehr“, auch deutet –, wie wir wissen, als SMS geschrieben worden.
Ich sage jetzt nur: Grundsätzlich ist es auch bei Herrschaften einer ein bisschen älteren Generation – aber ich zähle mich auch schon dazu – so, dass man eben schon noch mit SMS kommuniziert.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, die Entscheidung wurde von uns so getroffen.
Das „dringend“ hat sich nicht darauf bezogen, dass wir das jetzt dringend machen müssen. Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Das „dringend“ hat sich darauf bezogen, dass wir diese Prüfung jetzt vornehmen müssen, weil eben die Sechsmonatsfrist ausläuft, und dass man hier eben zu einem Ergebnis kommen muss, ob man dem nachgeht oder nicht, und bei uns wurde die Entscheidung getroffen: nein.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Aber wie gesagt: Man hätte vielleicht eben auch SMS damit finden können, die Aufschluss geben können hätten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Brauchen Sie noch Zeit?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, ich möchte nur hinzufügen, dass für mich auch nicht ganz klar ist, ob man den Inhalt der SMS hier ans Tageslicht befördern können hätte oder ob man nicht nur feststellen können hätte, an welchen Adressaten er geschrieben hat. Dann wären wir aber auch nicht bei den Informationen zum Hauskauf, zu letzten Nachrichten oder zu Sonstigem. Das möchte ich hier noch zu bedenken geben.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Noch einmal zum Ermittlungsverfahren gegen – damals – Chefinspektor Fellner: Haben Sie noch in Erinnerung oder können Sie sagen, wann das Verfahren eingeleitet wurde?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja. Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, weil ich mir das rausgeschrieben habe, dass am 28. März 2024 bei uns eben diese Opt-in-Prüfung nach 20b StPO erfolgt ist und wir uns entschieden haben, dieses Ermittlungsverfahren als WKStA zu führen. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Konkret wurde Herr Chefinspektor Fellner dann am
April 2024 gemäß § 50 StPO von der Einleitung von Ermittlungen gegen ihn eben wegen des Tatverdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt verständigt.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Mhm. Das deckt sich auch mit seiner Aussage. Er hat gesagt, er hat am 4.4.2024 von der Einleitung des Verfahrens erfahren.
Ich möchte Ihnen jetzt noch ein Dokument vorlegen: Dokument 22069, Seite 1, ein Aktenvermerk von Herrn Buchberger vom Bundeskriminalamt, der mit der Sicherung der Smartwatch befasst war. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Es geht hier eigentlich vor allen Dingen darum, dass der Aktenvermerk vom
April 2024 ist – also ein Tag, nachdem Herr Fellner erfahren hat, dass gegen ihn ein Verfahren läuft.
Uns kommt das nur ein bisschen rätselhaft vor. Es gibt ja sonst keine Dokumentation über diese Sicherung der Smartwatch. Die hat aber wesentlich früher stattgefunden, es wird ja auch in diesem AV beschrieben, dass die ganze Sicherung ja auch schon im Jänner 2024 abgeschlossen war.
Haben Sie da irgendeine Wahrnehmung? Oder: Können Sie einen Schluss daraus ziehen oder erklären, warum das am 5.4. verfasst wurde?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich sehe das zum ersten Mal. Ich kann dazu nur sagen, dass der Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Krems vom LKA Niederösterreich, glaube ich, am 8. Jänner 2024 erfolgt ist und das
Ermittlungsverfahren von der Kollegin, glaube ich, im März 2024 eingestellt wurde. Der Zeitpunkt 5. April 2024 befindet sich danach.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Könnte man aus Ihrer Erfahrung da irgendwie eine Verbindung oder einen Konnex herstellen, dass man sagt: Gut, Herr Fellner erfuhr, dass da ein Verfahren eingeleitet wird, und am Tag nachher wird noch so ein Aktenvermerk nachgeschoben – vier Monate, nachdem die Sicherung von der Smartwatch eigentlich schon erfolgt ist?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich sehe den Aktenvermerk auch das erste Mal und habe dazu keine Erklärung.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, danke.
Jetzt noch einmal zurück zur Einstellungsbegründung im Amtsmissbrauchsverfahren gegen Fellner: Ihre Begründung, Ihr Bericht war eben im Dezember 2024. Dann – das haben wir eh schon besprochen – kam diese Korrektur durch Oberstaatsanwalt Ropper, der ja Anfang 2025 oder im
Februar 2025 übernommen hat.
Und dann: Habe ich Sie in der ersten Fragerunde richtig verstanden? Sie haben davon gesprochen, dass es ja auch neue Erkenntnisse durch die aufgekommene Falschaussage von den Damen Wurm und Polz hinsichtlich des Verbleibs des Laptops gab, dass hier eventuell der Oberstaatsanwalt jetzt davon ausgegangen ist, dass die beiden Frauen nicht glaubwürdig sind. Sie haben aber gesagt, Sie halten sie dennoch für glaubwürdig. Jetzt wollte ich da nur nachfragen, wie oder warum Sie zu dieser Aussage kommen.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich habe es ein bisschen anders gesagt, und ich hoffe, es ist auch so rübergekommen. Grundsätzlich war es so, dass eben im Frühjahr – ich muss nur schauen, dass ich nicht durcheinanderkomme – 2025 der Verdacht aufgekommen ist, dass die beiden
Damen bei uns im Ermittlungsverfahren – einerseits vor dem BAK, andererseits vor der WKStA – nicht die Wahrheit zum Verbleib des Laptops gesagt haben.
Das hat uns dazu veranlasst, auf die Stopptaste zu drücken, sprich wir haben eben schon diesen Vorhabensbericht an die Oberbehörden im Dezember verfasst gehabt und haben dann ergänzend an die Oberbehörden berichtet, dass wir uns anschauen möchten, ob die Damen insgesamt glaubwürdig sind und ob sich an unserer Einschätzung hier etwas ändert.
Insbesondere war ja diese Involvierung von Herrn Takacs auch ein Thema, das uns eben in diesem Zusammenhang beschäftigt hat. Das war natürlich auch wesentlich, weil wir ja auch gegen unbekannte Täter aus dem Kreis des BMI beziehungsweise, ja, unbekannte Entscheidungsträger, die hier Einfluss auf Ermittlungen genommen haben könnten, ermittelt haben.
Wir wollten uns das ganz einfach noch einmal in Ruhe anschauen und die beiden Damen dazu befragen, sind aber zum Ergebnis gekommen, dass die Aussagen, auch die faktischen - -, also die, die Feststellungen bei uns gestützt haben - -, dass sich das alles nicht anders dargestellt hat. Weil: Es wurde ja schon zu Beginn von beiden Frauen eigentlich eingeräumt, dass diese Ausfolgung, also diese Übergabe der Gegenstände in dem Plastiksackerl, am Ende der Vernehmung abgesprochen war und dass sie das freiwillig übergeben haben, in der Folge. So gesehen hat sich an diesem Umstand für uns nichts geändert.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Sie haben da noch einmal Befragungen mit den beiden gemacht?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Genau, genau: auch, wie das an dem Tag abgelaufen ist. Und wir haben hier eben nachgewassert, haben aber festgestellt, dass die Übergabe der persönlichen Gegenstände freiwillig erfolgt ist, und dann eben im April einen ergänzenden Bericht gemacht, wo wir
dargelegt haben: Wir bleiben bei unserem Vorhaben und an unserer Einschätzung hat sich nichts geändert.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut. Dann hätte ich noch ein letztes Thema. Ich darf Ihnen da noch einmal ein Dokument vorlegen: den Kreutner- Bericht, Seite 161. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Es geht hier noch einmal um das Thema dieses Spannungsverhältnisses zwischen WKStA und Oberstaatsanwaltschaft, das ich in der ersten Runde schon angesprochen habe, denn hier werden Chats zitiert. Vorletzter Absatz: Hier geht es darum, dass „Chats zwischen dem ehemaligen Sektionschef“, also Pilnacek,
„und einem Leitenden Oberstaatsanwalt“, so wie das hier bezeichnet wird, zitiert werden. Zitat: „‚... auf meine Loyalität als Freund kannst du immer bauen, auch wenn es eng werden sollte.‘ Andererseits: ‚ Ja, wir müssen jetzt scharf eingreifen, die Truppe ist das Letzte‘, über Ermittler der WKStA.“
Ist Ihnen diese Aussage bekannt? Haben Sie irgendeine Wahrnehmung dazu, warum es hier zu dieser Aussage von Pilnacek kam, und wer ist Ihrer Meinung nach der Leitende Oberstaatsanwalt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Der Bericht der Kreutner-Kommission ist mir bekannt, und der Leitende Oberstaatsanwalt ist nach meinem Dafürhalten Mag. Fuchs.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie da irgendeine Wahrnehmung, dass Herr Mag. Fuchs eben hier auch eingegriffen hat, sich eventuell auch mit Oberstaatsanwalt Ropper abgesprochen hat, auch was zum Beispiel diese Überarbeitung Ihres Berichts betrifft?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nach meiner Information war Herr Mag. Fuchs in diesem Verfahren nicht befasst, sondern dieses Verfahren wurde
auf Ebene der Oberstaatsanwaltschaft Wien von seinem Vertreter, von Mag. Klackl, beaufsichtigt.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Oberstaatsanwalt Ropper hätte sich mit diesem Herren hier in dieser Sache abgesprochen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Genau.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wenn Sie das wissen, dass das hier stattgefunden hat: Wie war da die Einflussnahme? Oder hat Herr Ropper einfach an Herrn Klackl berichtet oder inwiefern gab es da einen Austausch?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Dazu müssen Sie Herrn Mag. Ropper fragen. Im Grunde ist das sein Vorgesetzter und der Vertreter von Herrn
Mag. Fuchs.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Ihre Wahrnehmung ist nur, dass das die Zuständigkeit war, also dass Fuchs das an den Stellvertreter abgetreten hat? Das war dann die Hierarchie, also das Vorgesetztenverhältnis? (Die Auskunftsperson nickt.) – Ja, vielen Dank. Ich würde es dabei belassen. Danke schön.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Grüner, bitte.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich würde gerne mit Ordnungsnummer 5, Dokument 1091 weitermachen, bitte. Wenn Sie da auf Seite 8 springen, bitte! (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Wenn Sie bitte den dritten Absatz durchlesen möchten!
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Können Sie mir bitte noch sagen, um was für ein Dokument es sich handelt? Weil: Ich glaube, ich sehe das das erste Mal.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Dann frage ich Sie, ob Sie das Dokument kennen. Das ist ein Dokument der Fachaufsicht im BMJ, Sachbearbeiter Mag. Schallhart. Dritter Absatz: Um den geht es mir, wenn Sie den lesen möchten!
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich sehe das Dokument eben zum ersten Mal, weiß auch nicht, wer Herr Mag. Schallhart ist. Ich lese aber gerne den Absatz, den Sie mir angegeben haben. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): WKStA und OStA Wien: Zusammengefasst sprechen sich sowohl die WKStA als auch die OStA Wien für eine Einstellung des Verfahrens aus. Das ist eine verkürzte Darstellung. Wenn Sie jetzt auf die Seite 6 springen, dann können wir es konkreter machen, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Kennen Sie dieses Dokument, diese Äußerung?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, das sind alles Aktenvorgänge, von denen ein Sachbearbeiter bei der WKStA keine Kenntnis erlangt.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Wenn Sie da bitte jetzt auf Seite 7 gehen, erster Absatz, dort vorletzter Satz. Ich zitiere: „[...] keine
konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bzw welche für die Todesursache relevanten Informationen durch die Auswertung des [...] Geräts erwartet werden hätten können.“
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Darf ich nur fragen: Ist das jetzt die überarbeitete Version von der Oberstaatsanwaltschaft? Oder was wird da genau vorgehalten?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Das ist die Äußerung des Weisungsrates. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ist das jetzt alles im Zusammenhang mit dem Vorhabensbericht, den ich im Dezember vorgelegt habe? Das bezieht sich jetzt - - Weil: Nur, dass ich das verstehe, weil ich dieses Dokument hier das erste Mal sehe; ich habe auch keine Ahnung, in welcher Form hier wie umfassend von den einzelnen Akteuren bei der OStA, im Ministerium oder auch eben vom Weisungsrat Stellung genommen wird. Ich bin derweil ein bissel verwirrt, Sie müssen mich da bitte schon durch die Dokumente führen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sie sind nicht die Erste, die das Dokument nicht kennt. Ich habe Sie gefragt, ob Sie das kennen. Wenn Sie es nicht kennen: Es ist eine Äußerung des Weisungsrates. Deshalb habe ich Sie gebeten, dass Sie sich mit dem letzten Satz im ersten Absatz auf Seite 7 beschäftigen, wo der Weisungsrat offensichtlich zum Schluss kommt, dass es keine konkreten Anhaltspunkte gab: „keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bzw welche für die Todesursache relevanten Informationen durch die Auswertung des [...] Geräts erwartet werden hätten können.“
Ich habe das Dokument nicht geschrieben. Kennen Sie diese Meinung des Weisungsrates? Das Dokument ist Ihnen nicht bekannt, aber haben Sie hiervon irgendwann Kenntnis erlangt? Haben Sie in der WKStA darüber diskutiert?
Beziehungsweise: Was ist Ihre Ansicht zu dieser Feststellung in dieser Äußerung? Ich kann die Frage leider nicht konkreter stellen.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Kein Problem. Ich würde mir gerne nur irgendwie – weil das jetzt für mich nur was, was unterlegt ist, ein Halbsatz, ist – das mal im Kontext durchlesen, weil (Abg. Grüner [ÖVP]: Gerne, bitte!) ich sonst dazu überhaupt nichts sagen kann. Ich würde bitten, dass ich mir das in Ruhe durchlesen darf und dann melde ich mich wieder.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wenn Sie möchten, können Sie in der Zwischenzeit das Mikrofon ausschalten.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Danke. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. – Abg. Tomaselli [Grüne]: Herr Präsident, darf ich vielleicht vorschlagen, dass wir während des Lesens kurz die Sitzung unterbrechen?)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich unterbreche die Sitzung, bis sich die Auskunftsperson wieder meldet. – Danke.
Sitzungs unterb rec hu n g von 19 . 0 7 U hr b i s 1 9 . 09 U hr.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Die Frau Oberstaatsanwältin ist am Wort.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich nehme das natürlich zur Kenntnis, was ich hier lese. Aus meiner Sicht kann ich nur wiederholen, was ich in der Begründung, also in unserem Bericht vom 4. Dezember 2024, ausgeführt habe: Zu dem Zeitpunkt, zu dem das Handy ausgefolgt wurde, um 17 Uhr am
20. Oktober 2023, hat aus meiner Sicht das Handy sehr wohl einen Beweiswert gehabt, weil wir uns in einem Ermittlungsverfahren befunden haben und nicht gewusst haben, wie sich die Situation rund um das Ableben von Mag. Pilnacek darstellt.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke.
Da Sie das Dokument gelesen haben, der letzte Satz in dieser Äußerung: „Daraus ist aber auch zwingend abzuleiten, dass schon die Wissentlichkeit in Bezug auf einen möglichen Befugnismissbrauch nicht nachgewiesen werden kann.“ – Das sagt der Weisungsrat. Wie bewerten Sie diesen Satz? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube, ich habe sehr detailreich geschildert, warum die WKStA von einer Wissentlichkeit in Bezug auf den
Befugnismissbrauch ausgegangen ist, und kann nur sagen, dass aus unserer Sicht – ich wiederhole mich jetzt hier – ein Ermittlungsverfahren eingeleitet war und man zu dem Zeitpunkt der Ausfolgung noch nicht gewusst hat, ob man das Gerät brauchen wird, und die Rechtsgrundlagen, die für die Ausfolgung vorgebracht wurden – sprich das Sicherheitspolizeigesetz, aber auch diese Richtlinie zur Leichenbeschau – aus unserer Sicht eben nicht einen Grund dargestellt haben, sondern das Regime der Strafprozessordnung anzuwenden war und hier eine Ausfolgung im Laufe eines Ermittlungsverfahrens nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens zu erfolgen gehabt hätte.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ja, das sind unterschiedliche Rechtsmeinungen. Sie haben es eh schon vorhin ausgeführt, auch wir stellen zum Teil Fragen, die sehr ähnlich sind.
Ich springe noch einmal auf die Seite 8, bitte.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bevor Sie bitte die Frage stellen, darf ich die Damen und Herren wie gewohnt darauf hinweisen, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung bereits über
3 Stunden beträgt. Die Befragung soll grundsätzlich die Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten. Ich weise darauf hin, dass nach 4 Stunden die Befragung jedenfalls beendet wird. – Bitte, jetzt zur Frage.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Seite 8, vorletzter Absatz – das ist das Dokument von vorhin; ich glaube, das kennen Sie nicht, wenn ich Sie richtig verstanden habe –: Wenn Sie den vorletzten Satz lesen!
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Können Sie ihn mir vorlesen, damit ich weiß, ob wir vom gleichen sprechen?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Bitte lesen Sie ihn zunächst selbst durch. Vorletzter Absatz.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nur den Anfang!
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): „Mit dem einliegenden“ und so weiter, „der Weisungsrat [...] erhebt im Ergebnis keinen Einwand [...]“ (Auskunftsperson Thaller: Ja!), „wobei vom Weisungsrat erneut andere Erwägungen zur inneren Tatseite [...] getroffen wurden“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Mich interessiert nur das Wort „erneut“. Das Dokument haben nicht Sie geschrieben, aber können Sie nachvollziehen, weshalb da das Wort „erneut“ steht? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Die Antwort ist nein, aber das ist Ihnen eh klar, glaube ich.
Ich versuche nur irgendwie herauszufinden, was das genau für ein Dokument ist, weil ich das alles das erste Mal sehe. Und nur, damit Sie sich in meine Situation hineinversetzen: Ich habe da nur ein kleines Fragment von dem Dokument, das Sie mir vorhalten. Ich habe Schwierigkeiten, zu sehen, wie die zeitliche Einordnung ist, und ich kann mehr auch nicht dazu sagen, weil es offensichtlich nicht von mir verfasst wurde, nicht an mich adressiert war.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke, das reicht mir schon.
Darf ich noch bitte die Ordnungsnummer 7 vorlegen, Dokument Nummer 124. Das ist ein Auswertungsbericht der Smartwatch. Gehen Sie bitte auf Seite 2: wenn Sie den ersten Absatz lesen! (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Können Sie mir bitte noch sagen, aus welchem Verfahren der Bericht ist?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): 17 St 27/23w – steht im ersten Absatz.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich sehe es jetzt auch, das ist jetzt bei mir auch aufgegangen, ja.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Wenn Sie den Satz lesen: Da hält der IT-Experte seinen Auftrag fest. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Im Wesentlichen umfasste der Auftrag den Synchronisierungszeitpunkt.
Meine Frage: Warum wurde der Auftrag nach Synchronisierungszeitpunkten gestellt und nicht nach Auswertung von Nachrichten und Anrufprotokollen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich lese nur den einen Einleitungssatz vor: „Im Zuge des Verfahrens“ Aktenzeichen „17 St27/23w beauftragte Oberstaatsanwalt Mag. Matthias Purkart [...]“: Da bitte ich Sie, die Frage - - Also die Frage kann ich nicht beantworten. Die Frage wäre wem anderen zu stellen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Haben Sie eigene Wahrnehmungen, warum Oberstaatsanwalt Purkart diesen Auftrag so gestellt hat? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Mir fehlt jetzt ein wenig der Kontext, weil ich mir jetzt nicht sicher bin – aber das wissen Sie wahrscheinlich selbst auch –, ob dieser Bericht noch an anderer Stelle an andere Behörden weitergegeben wurde, weil – wie ich schon gesagt habe – die Staatsanwaltschaft Krems ja im Wege der Amtshilfe uns auch um eine Auswertung gebeten hat, und ich sehe jetzt das Dokument nicht, ich kann irgendwie nicht feststellen, ob das das Gleiche ist, das die Staatsanwaltschaft Krems dann letztendlich in
Beantwortung des Amtshilfeersuchens bekommen hat. Vielleicht ist das nämlich die Antwort auf Ihre Frage, weil genau das von der Staatsanwaltschaft Krems versucht wurde, abzuklären.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Können Sie sich herleiten, warum es keinen Auftrag gab, Nachrichten auszuwerten?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich kann nur nochmal betonen: Es hat im Zusammenhang mit der Smartwatch ein Amtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Krems gegeben, und wie gesagt, ich bin mir jetzt nicht sicher, ich kann das aus eigenem - -, aus meiner Erinnerung heraus nicht beantworten, was der Hintergrund des Ganzen war. Ich sehe auch nicht, wann dieses Dokument erstellt wurde, weil ich dazu technisch nicht die Möglichkeit habe, ich kann nicht einfach runterscrollen und schauen, und ich müsste mich mit dem Ganzen auch auseinandersetzen, wo das im Verfahren eben passiert ist, zu welchem Zeitpunkt und was der Hintergrund war.
Aber: Ich kann eben nur sagen, was mir bekannt ist, und das ist, dass die Staatsanwaltschaft Krems im Wege der Amtshilfe um eine Auswertung gebeten hat, die wir dann durchgeführt haben. Das ist ein möglicher Erklärungsversuch – ohne Gewähr für die Richtigkeit, das ist jetzt nur eine Einschätzung von mir auf die Schnelle, ohne den ganzen Akt zu kennen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Nachdem Sie jetzt das Dokument oberflächlich gesehen haben: Gab es unabhängig von dem Dokument Ihrer Wahrnehmung oder Erinnerung nach einen Auftrag, Nachrichten auszuwerten?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich würde Sie wirklich bitten - - Ich meine, ich habe das Dokument nicht mal oberflächlich gesehen, ich habe - - (Abg. Grüner [ÖVP]: Unabhängig von dem Dokument!)
Ja, ich weiß nicht einmal, von welchem Erstellungsdatum wir sprechen, und - -
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Gab es unabhängig von dem Dokument in diesem Verfahren einen Auftrag, Nachrichten auszuwerten?
Unabhängig von dem Dokument!
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Offensichtlich schon, weil Sie ja selbst davon sprechen, dass das im 27er-Verfahren beauftragt wurde. Die Frage - -
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Eben nicht! Das ergibt sich nicht aus diesem Dokument, und ich frage Sie jetzt, was Sie abseits dieses Dokumentes wissen oder welche Wahrnehmungen Sie haben. Wir alle wissen das nicht. Wenn, dann wissen Sie es oder Sie wissen es auch nicht.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M. (in den Unterlagen blätternd): Ich würde Ihnen gerne weiterhelfen, dazu würde ich aber ein - -, dazu bräuchte ich zumindest irgendwie mehr Informationen, wann dieser Bericht erstellt wurde.
Wie gesagt, ich kann das nicht einmal - -
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Unabhängig des Berichtes, im gesamten Verfahren: Gab es da einen Auftrag, Nachrichten auszuwerten?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Offensichtlich ist das ein Bericht, der im 27er-Verfahren erfolgt ist; und ich kann nur so viel sehen, wie ich hier sehe. Es hat hier offensichtlich einen Auftrag von Kollegen Purkart gegeben.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Waren Sie hier fallführende Oberstaatsanwältin?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Wie Sie gesehen haben, sind für die IT-Fragen bei uns die Kollegen zuständig und Kollege Purkart ist auch Teil dieses Teams hier. In dem Verfahren gibt es ein Ermittlungsteam, und er hat auch mit
mir Vernehmungen durchgeführt und war für die technischen Belange zuständig.
Wie gesagt, wenn Sie jetzt irgendwie hier anspielen wollen, dass ich keine genaue Aktenkenntnis habe, möchte ich noch einmal klarstellen, dass aus meiner Sicht (die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt) – auch in Vorbereitung auf den heutigen Untersuchungsausschuss – das Verfahren nicht primär gegenständlich ist, und dazu darauf verweisen (der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensrichterin-Stellvertreter), dass es hier Amtshilfeersuchen von der Staatsanwaltschaft Krems im Zusammenhang mit der Smartwatch gegeben hat. Diese sollten Ihnen vorliegen und ein Bild ergeben, aus dem Sie Ihre Schlüsse ziehen können.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Ich möchte noch festhalten, dass ich Ihnen nicht vorwerfe, dass Sie den Inhalt des Aktes nicht kennen. Ich hätte nur gerne gewusst, ob Sie uns sagen können, ob es einen Auftrag gab, Nachrichten auszuwerten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Ich gehe weiter zur nächsten Frage: Ordnungsnummer 9, Dokument 256. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Ich ziehe die Frage zurück. Ich springe weiter – entschuldigen Sie! – zu Ordnungsnummer 9.1, Dokument Nummer 393. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Das ist eine E-Mail vom IT-Experten R.7, wenn Sie die bitte durchlesen möchten.
Da schreibt er Ihnen, dass er die Sicherstellung der Geräte des Herrn Pilnacek
vornehmen wird. „Erste Ergebnisse der Auswertung sollten dann für Ende
7 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.
Mai/Mitte Juni realistisch sein.“ Er nimmt aber auch Bezug auf das Verfahren 17
St 1/25z – zur Klarstellung.
Können Sie uns sagen, welche Geräte hier gemeint sind?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Was meinen Sie mit auch? Also ich - - Okay, ich sehe, das ist nämlich überschrieben. Das ist aus dem Verfahren 1/25z. Gut. (Abg. Grüner [ÖVP]: Habe ich erwähnt! – Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Also grundsätzlich war es so, dass im 1er-Ermittlungsverfahren der Laptop des Verstorbenen einer Auswertung beziehungsweise einer Untersuchung zugeführt wurde. Das sieht man auch: Da gibt es eine Anordnung von uns auf Beschlagnahme des Gerätes.
Konkret ist es darum gegangen, zu sehen, wer - -, also ob das Gerät passwortgeschützt war – das war mal primär irgendwie der Hintergrund der Datenauswertung im 1er-Verfahren – und ob in weiterer Folge Manipulationen an dem Gerät vorgenommen wurden, weil, wie sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens gezeigt hat, dieses Gerät durch die Hände vieler gegangen und letztendlich dann eben im Wege der Kreutner-Kommission und im Wege dieses roten Datenträgers des Dr. Pilz bei uns gelandet ist.
Wenn das eine Auswertung ist, die sich auf dieses Gerät bezieht – was ich vermute, weil es sich um ein Dokument aus dem sogenannten 1er-Verfahren handelt –, dann wird hier vom Laptop beziehungsweise von den Datenträgern, die sonst noch durch Herrn Pilz dazu vorgelegt wurden, gesprochen.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Eine allerletzte Frage, weil Sie vorhin meine Frage in der vorherigen Runde nicht beantworten konnten – ich zitiere –: Sie haben vorhin gesagt, die Polizeibeamten hätten wissen sollen, dass eine Ausfolgung des Mobiltelefons nicht ohne Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft hätte erfolgen sollen. Jetzt haben Sie auch gesagt: Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Verfahrens, ab Ermittlungsverfahren. Und jetzt wissen wir seit letzter Woche, dass Frau List – sie hat das gesagt – das Handy Wochen nach der Obduktion noch bei sich hatte.
Abschließende Frage: Weshalb gab es keine Sicherstellung des Handys beziehungsweise keine Sicherstellung des Handys zwischen Obduktion und Vernichtung des Handys?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: In welchem Verfahren meinen Sie jetzt?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): 17 St 6/24h.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Weil das Ermittlungsverfahren erst am
28. März 2024 eingeleitet wurde.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Fragezeit ist an sich vorbei.
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sie müssen entscheiden –
23w, ich habe falsch zitiert –, ob Sie es noch zulassen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, bitte.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Das haben Sie mich in der letzten Runde auch schon gefragt und ich habe Ihnen gesagt, dass wir zunächst die Auswertung des Laptops beziehungsweise sonstiger Gerätschaften, die wir im Wege der Amtshilfe im BMJ bekommen haben, vorgenommen haben.
In weiterer Folge ist vor allem durch diese anonyme Eingabe auch die Brisanz des privaten Handys in den Mittelpunkt gerückt. Im Zusammenhang mit dem neu eingeleiteten Verfahren – eben 17 St 6/24h – hat man sich dann dazu entschlossen, eine Sicherstellung zu erwägen, die eben für beide Verfahren – für
den Interventionsakt und für den Akt zu den Ermittlungen gegen die zwei Polizisten – erforderlich gewesen wäre.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Oberstaatsanwältin, ich habe gehört, dass Sie eventuell wieder eine kleine Pause bräuchten. In der zweiten Runde ist nur mehr eine Befragung ausständig. Könnten wir die noch machen? Geht das, oder - -
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ja, wie viele Runden gibt es? Drei, oder?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Insgesamt drei. Es ist jetzt noch eine Fragestellerin. (Unruhe im Saal.) – Bitte, also gut, dann gibt es jetzt eine Pause, so lange Sie Zeit benötigen – Sie kommen dann wieder –, mindestens 5 Minuten.
Sitzungs unterb rec hu n g von 19 . 2 9 U hr b i s 1 9 . 37 U hr.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: So, ich würde gerne mit der Befragung fortfahren. Dazu nehme ich die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Als Nächste beziehungsweise als Letzte in der zweiten Fragerunde: Bitte, Frau Abgeordnete Kumpan-Takacs.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Vielen Dank.
Ich würde gerne zu den Ermittlungsanordnungen und Berichtspflichten zwischen LKA und Krems zurückkommen. Es gab ja, wenn ich es jetzt vergleiche, einfach zum Verfahren zum Amtsmissbrauch von Ihnen sehr viele und rasche und zügige Anordnungen – und bei der Staatsanwaltschaft Krems nehme ich im Ermittlungsverfahren nur eine Anordnung wahr, das ist die Obduktion.
Teilen Sie diese Wahrnehmung mit mir?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Wir haben uns für den Akt der Staatsanwaltschaft Krems freischalten lassen und als Anordnung – Sie haben vollkommen recht – ist vor allem die Obduktion, die sehr schnell angeordnet wurde, eben noch am Tag vom Auffinden des Leichnams, von zentraler Bedeutung.
Ansonsten sieht man aber schon auch andere Vermerke, glaube ich, wie Telefonate mit dem LKA oder auch eben das Telefonat mit dem Sachverständigen. Also im Grunde sind hier schon auch einzelne Schritte dokumentiert worden.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ermittlungsschritte zum Umgang mit dem Handy: Haben Sie hier Wahrnehmungen dazu, dass da seitens der Polizei was dokumentiert oder auch berichtet wäre oder auch einmal seitens der Staatsanwaltschaft nachgefragt worden wäre?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, dazu gibt es keine Dokumentation. So wie ich zu Beginn auch ausgeführt habe: In dem Nachtragsbericht von Ende März 2024 ist das erste Mal der Staatsanwaltschaft Krems vom LKA Niederösterreich berichtet worden, dass das Handy zunächst eben durch die beiden Damen übergeben wurde und in weiterer Folge an
Mag. Schender ausgefolgt wurde – am gleichen Tag noch, um 17 Uhr.
Zur Kommunikation, was mir aufgefallen ist: Die Journalstaatsanwältin hat einen Vermerk gemacht; am Samstag, glaube ich, am 21., zu Mittag wurde sie angerufen, ich glaube, eh von Chefinspektor Fellner – aber bitte mich da nicht irgendwie, falls es falsch ist, zu zitieren –, aber von jemandem vom LKA Niederösterreich, weil sich die Witwe offensichtlich vom Leichnam verabschieden wollte, und hier hat die Journalstaatsanwältin sehr wohl diese Kommunikation in Form eines Aktenvermerks festgehalten.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ist das für Sie eine unauffällige Kommunikation, Dokumentation? Können Sie uns dazu eine Wahrnehmung oder eine Einschätzung geben? Also: Ist es Usus, dass es genau so, wie Sie es auch vorgefunden haben, ablaufen kann?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Aus meiner Sicht wäre Kommunikation, die eben auch Gegenstände, die von Beweiswert sind - - – und am 20. Oktober 2023 war das Handy so ein Gegenstand –, sehr wohl auch zu vermerken, und so eine Dokumentation im Ermittlungsakt ist nicht erfolgt.
Beziehungsweise, um das klarzustellen: Die Ausfolgung ist also eigentlich der wesentliche Punkt, über den die Staatsanwaltschaft in Kenntnis zu setzen wäre, um eben für sich die Entscheidung zu treffen, ob im Zuge des offenen Ermittlungsverfahrens dieses Handy benötigt wird oder nicht.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Das heißt, die Abholung wäre eben noch im Ermessensspielraum der Polizei gewesen, aber zumindest die Ausfolgung hätte aus Ihrer Sicht dokumentiert werden müssen beziehungsweise auch in Absprache mit der Staatsanwaltschaft passieren müssen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Zweiteres, genau. Da sind wir wieder dabei, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren führt, das eben hier aus unserer Sicht eindeutig offen war. Die Todesursache war im Zeitpunkt der Ausfolgung nicht geklärt, sie war vorläufig erst am 27. Oktober und endgültig erst mit Vorlage des Berichts, des abschließenden Berichts des Sachverständigen, Mitte November 2023 geklärt.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Noch eine andere Frage – weil es vorhin Thema war –, nämlich bezüglich des Tape-Verfahrens gegen unbekannte Täter aus dem Kreis der ÖVP: Habe ich das richtig verstanden, dass das Verfahren gerade noch läuft und aktuell auch noch Datenträger ausgewertet werden, und Sie aus diesem Grund dazu nichts sagen können?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Das ist richtig, und auch weil eben, wie Sie gesehen haben, unsere Einschätzung eine andere ist als die des Untersuchungsausschusses. Wir haben ja auch bewusst nicht den ganzen Akt vorgelegt, sondern nur Aktenbestandteile, die eben eigentlich in duplizierter Form schon in anderen Verfahren, die Sie gänzlich vorliegend haben, waren.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Ich hätte noch eine letzte Frage für diese Runde, und zwar: Sie haben vorhin Bundespolizeidirektor Takacs angesprochen. War er auch einer von denen, die Sie auch zu einer Befragung eingeladen haben?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Okay, danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Keine weiteren Fragen? – Gut.
Dritte Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann als Nächste – und wir beginnen mit der dritten Runde – wieder Frau Abgeordnete Wotschke. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Frau Oberstaatsanwältin, ich mache einen Vorhalt: das Dokument
Nummer 22133, die Seite 1. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Ich springe mit den Fragen jetzt ein wenig. Das wäre eben die erste Frage. Hier übermittelt die Rechtsanwältin Frau Mag. Poppenwimmer direkt an Herrn Johann Fuchs, also an den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, eine
Sachverhaltsdarstellung, die sie ebenso der Staatsanwaltschaft Wien geschickt hat.
Ist das üblich, dass ich meine Anzeigen auch bei der Oberstaatsanwaltschaft einbringe?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön.
Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber, dem Justizministerium, für Ihre heutige Aussage oder vor Ihrer heutigen Aussage eine Schulung angeboten? (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson und blättert in den Unterlagen.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich möchte ganz kurz noch zu Ihrer vorangegangenen Frage kommen, wo Sie mir vorgehalten haben, ob das üblich ist. Dazu möchte ich eigentlich zwei Sachen sagen. Einen kurzen Moment (in den Unterlagen blätternd), ich muss da nur leider mit meinen Dokumenten selbst ein bisschen klarkommen.
So, genau: Diese Sachverhaltsdarstellung von Frau Mag. Poppenwimmer vom
6. Februar, die wurde mir ja dann auch vorgelegt, und im Grunde gibt es hier auch den Vorwurf gegen mich auf der letzten Seite, wenn man sich die anschaut, Seite 6 (aus den Unterlagen vorlesend): „Insbesondere unterblieb eine Prüfung der von Anna POLZ im Ermittlungsverfahren [...] erhobenen Vorwürfe“, sprich man hat mir hier irgendwie vorgeworfen, dass ich nicht alles, was zur Aufklärung des Tatverdachtes8 in Bezug auf Bargeld und ein Sparbuch beziehungsweise einen Reisepass des Mag. Pilnacek erforderlich gewesen wäre - -, und hat eben auch in
8 Ursprünglicher Text: […] Aufklärung des Startverdachtes […]
Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „Aufklärung des Tatverdachtes“
die Anzeige selbst reingeschrieben, dass man diese Sachverhaltsdarstellung der Oberstaatsanwaltschaft Wien zur Kenntnis bringt.
In der Folge wurde mir dann dazu ein Berichtsauftrag erteilt, wo ich das darlegen müssen habe, sprich mich rechtfertigen müssen habe, was aus meiner Sicht in Ordnung ist, aber trotzdem ein bisschen erstaunt, weil gleichzeitig am 27. Jänner die gleiche Rechtsanwältin gegen mich eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht hat, wo ich mich genauso rechtfertigen müssen habe, was ich im Zusammenhang mit einzelnen Ermittlungsschritten, sprich mit einer gewährten Akteneinsicht - - ob ich hier alles richtig gemacht habe. Und auch das ist meines Wissens - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Zwischenfrage: Rechtsanwältin Poppenwimmer?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Genau, genau.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und bei wem hat sie die eingebracht?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Meines Wissens nach per E-Mail an den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): An Johann Fuchs?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Mhm.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich außerhalb der Fragezeit die darauffolgende Frage wiederholen: Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber vor diesem Untersuchungsausschuss eine Schulung – oder sonstige Informationsveranstaltungen – angeboten?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Letzten Freitag um 7.30 Uhr ist ein Coach zu mir in die Behörde gekommen. Mit dem habe ich mich 1 Stunde und 30 Minuten unterhalten und die wesentlichen Möglichkeiten von
Fragestellungen im Untersuchungsausschuss besprochen, und das Ganze war dann auch schon wieder sehr schnell zu Ende. Das war die einzige Schulung, die mir angeboten wurde.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.
Ich würde noch einen Vorhalt machen, das Dokument Nummer 437. Relevant ist Seite 925, der zweite Absatz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Hier geht es um die Prüfung der Fortführung des Verfahrens zum Ableben durch die StA Krems oder ob man es eben übertragen soll. Es wird übertragen und angegeben wird – Zitat –, dass „angesichts der nunmehr intensivierten kritischen Berichterstattung davon auszugehen“ ist, dass die StA Krems „nicht mehr als unbefangen wahrgenommen wird“.
Jetzt ist die WKStA ja eine Behörde, die doch durchaus auch sehr viel im medialen Rampenlicht stand und auch unter – ich würde mal sagen – intensiver Kritik stand. Wurde der WKStA je ein Verfahren wegen intensiver kritischer Berichterstattung abgenommen? Oder: Wurde Ihnen je ein Verfahren wegen intensiver Berichterstattung abgenommen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Auch mit Blick auf andere Justizbehörden: Ist das ein Ausnahmefall, dass einer Behörde und einer Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufgrund von medialem Druck abgenommen wird?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: So allgemein kann ich das nicht beantworten, aber ich kann nur im Zusammenhang mit der WKStA sagen, dass mir so ein umsichtiges Vorgehen der Oberbehörden in unserem Zusammenhang
nicht aufgefallen wäre. (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Jetzt gibt es da ja bekanntermaßen auch gewisse Reibungspunkte, insbesondere auch, als Herr Pilnacek noch in der Fachaufsicht war. Hat sich seit dem Ausscheiden von Herrn Mag. Pilnacek aus der Fachaufsicht etwas im Zusammenspiel Oberstaatsanwaltschaft/WKStA geändert – Ihrer Wahrnehmung nach?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich kann nur das wiederholen, was ich schon zu Beginn gesagt habe: Ich glaube, wir haben eigentlich einen sehr professionellen und guten Umgang miteinander, und es gibt eine Gesprächsbasis und auch einen gegenseitigen Respekt und eine Wertschätzung, und eine Weisung ist aus meiner Sicht auch nichts, wofür man sich genieren muss. Im Grunde ist eine Weisung etwas, was in unserem System vorgesehen ist und vorkommt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.
Dann springe ich noch einmal, nämlich wieder zu Frau Mag. List, die Ihnen ja dann bekannt gegeben hat, dass das Handy vernichtet wurde, wo ja dann auch ein Verfahren eingeleitet wurde – einerseits Beweismittelunterdrückung, andererseits aber auch Sachbeschädigung. Wann hat man das Verfahren eingeleitet? Das war nicht von Ihnen.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Das erste Mal von diesem Verfahren erfahren habe ich durch ein Amtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, glaube ich, weil es in diesem Komplex ja mehrere Amtshilfeersuchen gegeben hat: Einerseits hat Sankt Pölten ermittelt, andererseits eben Krems, dann in weiterer Folge Eisenstadt, und ich glaube, es war eben Wiener Neustadt, wobei ich glaube, es war sogar eine Bezirksanwältin, die sich an mich gewendet
hat, und sich zunächst einmal in einem ersten Schritt das Protokoll zur Vernehmung der Frau Mag. List herbeigeschafft hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie bei der WKStA damals erwägt, ob man anzeigen oder ob man wegen Sachbeschädigung und Beweismittelunterdrückung ermitteln sollte?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube, wir haben uns dazu eh auch Gedanken gemacht und das in unserem Vorhabensbericht unter Sonstiges festgehalten. Aus unserer Sicht hat hier kein Anfangsverdacht bestanden, weil so, wie die Zeugin das glaubhaft dargestellt hat, die Vernichtung erfolgt ist, nachdem ihr mitgeteilt wurde, dass hier kein Fremdverschulden vorliegt, und aus ihrer Sicht wurde das Handy nicht als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren benötigt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das betrifft jetzt Beweismittelunterdrückung. Haben Sie auch erwägt, ein Verfahren mit Blick auf die Sachbeschädigung einzuleiten, und das geprüft? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Sie sehen aufgrund meiner Rückfrage beim Kollegen: Im Grunde war für uns die Beweismittelunterdrückung das Zentrale. Das haben wir uns überlegt, weil das für uns naheliegend war, aber die Zerstörung des Handys: Nein, das war bei uns kein Thema; und ich weiß auch nicht, ob die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt dazu ermittelt hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat sie. Ich habe keine Fragezeit mehr. Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte? –
Keine Fragen mehr.
Dann Frau Abgeordnete Fürst? – Keine Fragen mehr. Herr Abgeordneter Grüner?
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Danke fürs Kommen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
Sie haben vorhin den Berichtsauftrag erwähnt, den Sie von der Oberstaatsanwaltschaft bekommen haben, nachdem Frau Poppenwimmer eine Anzeige gegen Sie auch bei der OStA - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Habe ich das richtig verstanden, dass diese Anzeige per E-Mail an Herrn Oberstaatsanwalt Fuchs übermittelt wurde – Ihrer Wahrnehmung nach?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist hier gegen meine Person eingegangen, zu der ich Stellung nehmen müssen habe, und soweit ich mich erinnern kann, ist das eben eine Eingabe gewesen, die an die Oberstaatsanwaltschaft Wien per E-Mail an die Leitung gegangen ist, an die Leitungsadresse.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und von wem haben Sie diesen Berichtsauftrag oder diese Stellungnahme zu dieser Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Von der Oberstaatsanwaltschaft Wien.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber namentlich?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Das war von Herrn Mag. Klackl.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Na, ich frage deswegen nach, weil mir das bekannt vorkommt. Ich glaube, dass es einmal etwas Ähnliches, eine
ähnliche Dienstaufsichtsbeschwerde, gegeben hat, wenn ich das richtig im Kopf habe, gegen Frau Staatsanwältin Jilek.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, das war damals eine Ausstellung, das ist was ganz anderes.
Dienstaufsichtsbeschwerden kommen grundsätzlich schon sehr häufig vor, aber in dem Zusammenhang war es doch interessant, weil Frau Mag. Poppenwimmer einerseits als Anzeigerin und Vertretung von - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Also die Anzeige, die mir vorher auch vorgehalten wurde, ist ja im Namen von (aus den Unterlagen vorlesend) Herrn Bundespolizeidirektor Takacs, Brigadier Pfandler, Landespolizeidirektor Popp und der Leiterin der Polizeiinspektion Sorger eingebracht worden. Andererseits tritt sie eben nicht nur als Anzeigerin in Erscheinung, sondern bringt auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Person ein, und - -, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie Frau Poppenwimmer noch aus der Zeit, als sie bei derselben Behörde gearbeitet hat, wo Sie jetzt arbeiten?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich glaube, das betrifft jetzt nicht den Untersuchungsgegenstand.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ob man jemanden kennt, ist eine übliche Frage hier.
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Ich habe mit ihr kein einziges Gespräch geführt, also es hat eigentlich null Kommunikation zwischen uns gegeben, obwohl wir zur gleichen Zeit in der Behörde waren, weil ich wie gesagt ja schon seit 2012 dort bin – also kein einziges persönliches Gespräch.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Sie haben dann diesen Berichtsauftrag abgegeben. Haben Sie noch etwas von der Oberstaatsanwaltschaft gehört, irgendein Feedback, eine Antwort?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Nein, weil das nicht vorgesehen ist; also das ist ein Vorgang, der nicht dazu führt, dass man als Staatsanwalt im Endeffekt über das Ergebnis informiert wird. Ich gehe aber davon aus, dass die Oberbehörden zum gleichen Ergebnis gekommen sind wie ich – dass alles rechtens war –, sonst hätte ich wahrscheinlich was gehört.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Diese Anzeige wurde im Namen von unter anderem Herrn Takacs eingebracht. Haben Sie irgendeinen Kontakt mit Herrn Takacs gehabt?
Auskunftsperson Dr. Silvia Thaller, LL.M.: Da muss man jetzt aber zwei Sachen unterscheiden: Das eine ist die Dienstaufsichtsbeschwerde und das andere die Anzeige. Mit Herrn Takacs habe ich überhaupt keinen Kontakt gehabt, weil – da bin ich vorher schon gefragt worden –: Er wurde von uns auch nicht befragt. Das Einzige, was bei uns zu seiner Person in unserem Ermittlungsverfahren vorkommt, sind die Aussagen von Frau Anna Polz beziehungsweise die sonstigen Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit diesem Komplex.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Gibt es sonst noch eine Frage seitens der sozialdemokratischen Fraktion? (Abg. Kumpan-Takacs [SPÖ]: Danke!)
Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will. – Er deutet mir, dass er das nicht möchte.
Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet.
Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.