Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek
20. Sitzung | medienöffentlich
13. Mai 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Dann darf ich mich an die Auskunftsperson, Frau Mag.a Susanne Waidecker, und die Vertrauensperson, Herrn Dr. Karl Schober, wenden.
Als erste formale Frage: Ihre Personaldatenblätter, die Sie abgegeben haben, entsprechen natürlich – damit das im Protokoll festgehalten ist – der Richtigkeit? (Auskunftsperson und Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.)
Dann darf ich Sie wie folgt belehren: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten erhalten; ich weise Sie auf diese Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin; dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem
Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden, und weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Dann darf ich mich auch noch an Sie persönlich als Vertrauensperson wenden: Herr Dr. Karl Schober, ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.
Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder an den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Mag.a Waidecker, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht
überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
(Auskunftsperson Waidecker: Bitte, das möchte ich!) – Dann sind Sie am Wort.
Zunächst möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über meine Person und meine berufliche Tätigkeit geben.
Ich war von 1992 bis 1993 Richterin am Strafbezirksgericht Wien und wurde 1993 Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Wien, zunächst für allgemeine Strafsachen zuständig, später habe ich etwa zehn Jahre in der organisierten Kriminalität gearbeitet. Mit 1. Dezember 2006 wurde ich zur Leiterin einer staatsanwaltschaftlichen Gruppe ernannt, mit 1. Jänner 2011 zur Ersten Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Wien, das heißt zu einer der Stellvertreterinnen der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, und mit 1.1.2012 wurde ich zur Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems ernannt.
Als Leiterin vertrete ich die Staatsanwaltschaft nach außen. Ich bin aber auch Gruppenleiterin von sechs Referenten, das heißt, in dieser Funktion prüfe ich im gesetzlich vorgegebenen Rahmen Entscheidungen anderer Staatsanwälte und genehmige diese gegebenenfalls.
Zusätzlich führe ich ein Referat für Jugendstrafsachen, bearbeite alle Akten betreffend bedingte Entlassungen der Justizanstalten Stein und Krems und bin Aufsichtsstaatsanwältin für eine Bezirksanwältin, das ist eine nicht akademische Referentin für bezirksgerichtliche Strafsachen. Dazu versehe ich Journaldienste und bin als Sitzungsvertreterin in Hauptverhandlungen oder Haftverhandlungen
vor Gericht tätig. Sie sehen, ich verfüge über eine jahrzehntelange einschlägige Berufserfahrung.
Ich möchte Ihnen dann noch einen kurzen Überblick zur Staatsanwaltschaft Krems geben.
Im Jahr 2023 gab es bei der Staatsanwaltschaft Krems fünf systemisierte Planstellen für Staatsanwälte und drei für Bezirksanwälte. Allein die Staatsanwälte mussten im Jahr 2023 insgesamt 1 782 Anzeigen gegen bekannte Täter, davon erfasst 2 921 Personen, und 1 386 Anzeigen gegen unbekannte Täter bearbeiten, worunter auch der gegenständliche Akt zum Todesfall des Mag. Pilnacek fällt.
Der Verfahrensablauf bei Auffindung einer Leiche stellt sich auf Grundlage der österreichischen Rechtsordnung anders als in den bekannten Fernsehkrimis tatsächlich wie folgt dar: Ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Anzeigen gegen unbekannte Täter entfällt auf sogenannte Leichenakten. Das sind von der Polizei, von Spitälern oder auch von Privatpersonen an uns herangetragene Auffindungen von Toten. Das kann telefonisch oder schriftlich in Berichtsform erfolgen.
In dringlichen Fällen, also in einem Großteil der Fälle werden wir von der Polizei vorab telefonisch kontaktiert und treffen auch telefonisch erste Verfügungen, zum Beispiel die Sicherstellung der Leiche oder auch sofort die Anordnung der Obduktion. Es gibt aber auch Akten, wo die Leiche sofort freigegeben werden kann. Das Ganze wird in einem Amtsvermerk dokumentiert, und damit wird ein Tagebuch und ein Akt angelegt.
Wenn ein Fremdverschulden nicht von vornherein offenkundig ist, wird das Verfahren zur Klärung der Todesumstände unter den §§ 80, 81 StGB in unserem System erfasst, das heißt fahrlässige Tötung, grob fahrlässige Tötung wird einmal angenommen. § 81 StGB wird von uns deshalb angenommen, um
sicherzustellen, dass jedenfalls ein Staatsanwalt mit der Entscheidung über die Freigabe oder Sicherstellung der Leiche befasst ist und damit befasst ist, ob eine Obduktion vorzunehmen ist. Das ist ein rein formaler Vorgang, der das Ergebnis der Anfangsverdachtsprüfung und somit die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Ermittlungen geführt werden, nicht vorwegnimmt. Das ist ein technischer Vorgang, der erforderlich ist, um es in unser System, in unser Register zu bringen.
Allfällige erste Anordnungen werden in der Regel vom diensthabenden Journalstaatsanwalt getroffen, danach wird über den Zufallsgenerator ein fallführender Staatsanwalt zuständig gemacht. Das heißt, es entscheidet immer ein Staatsanwalt über die Freigabe der Leiche zur Beerdigung bei unbedenklichen Todesfällen oder über die Sicherstellung der Leiche und Obduktion durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen bei bedenklichen Todesfällen.
In dem Zusammenhang möchte ich einige Irrtümer, die vielleicht aufgetreten sind, aufklären. In den Fernsehkrimis sieht man, dass es immer einen eigenen Gerichtsmediziner gibt. Der ist meistens schon am Tatort, bevor der Kommissar kommt, und kann schon Infos zur Todesursache – mit dem stumpfen Gegenstand – oder zum konkreten Todeszeitpunkt geben. Die Realität ist leider – und das sage ich auch für uns –, leider ganz anders.
Es gibt derzeit zwei Gerichtsmediziner, die für niederösterreichische Staatsanwaltschaften tätig werden. Wobei man sagen muss, das ist jetzt schon eine sehr gute Situation: Jahrelang gab es einen Gerichtsmediziner für Niederösterreich. Das Department für gerichtliche Medizin in Wien hat ganz, ganz selten Kapazitäten für uns, denn dort gibt es auch sehr wenige Gerichtsmediziner. Daraus folgt, dass eine Anwesenheit eines Gerichtsmediziners am Auffindungs- oder Tatort nicht möglich ist. Vielmehr ist es so – das, glaube ich, haben Sie gestern auch schon gehört –, dass kurzfristig
ortsansässige Ärzte von der Polizei zur kriminalpolizeilichen Leichenschau beigezogen werden. (Abg. Tomaselli [Grüne] spricht mit einer Mitarbeiterin.) – Fertig?
Entgegen einem oft wiederholten Gerücht entscheidet ausschließlich - - (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].) – Auch wenn ich rede? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja! Wir sind hier nicht in der Schulklasse!) – Okay, na dann richte ich mich danach. (Abg. Hanger [ÖVP]: Vielleicht ist das eine Frage der Höflichkeit!) Na wenn ich es weiß, ist es okay, dann warte ich nicht.
Entgegen einem oft wiederholten Gerücht entscheidet ausschließlich der zuständige Staatsanwalt, ob eine Obduktion angeordnet wird, und nicht die Polizei oder der beigezogene Arzt. Dazu verweise ich auch auf mein Ihnen bereits vorliegendes Mail vom 20. Oktober 2023, 10.49 Uhr, in dem ich auch meine Staatsanwälte ausdrücklich angewiesen habe, eine Obduktion des Christian Pilnacek anzuordnen, was auch geschehen ist. Von der Anordnung der Obduktion habe ich – auch das liegt Ihnen vor – entsprechend der Bestimmung des § 8 StAG auch meinen Vorgesetzten, den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, im kurzen Weg per E-Mail unter Anschluss der Obduktionsanordnung verständigt.
Damit bin ich beim mehrfach geäußerten Vorwurf der Zweiklassenjustiz: Der Paragraf 8 des Staatsanwaltschaftsgesetzes regelt die Fälle, in denen ein sogenannter Vorhabensbericht von der Staatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft zu erstatten ist. Dies betrifft im Wesentlichen Strafsachen, an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat ein besonderes öffentliches Interesse besteht, was in Hinblick auf die Funktion des Mag. Pilnacek und seine mediale Präsenz in den Jahren vor seinem Tod zweifellos zutrifft. Eine solche Berichtspflicht hat selbstverständlich keinerlei Einfluss auf die notwendigen Ermittlungen oder deren Ergebnis. Sie ändert nichts an den Befugnissen der Staatsanwaltschaft nach der Strafprozessordnung.
Sollte diese scheinbare Ungleichbehandlung nicht gewünscht sein, wäre es für den Gesetzgeber ein Leichtes, das auch zu ändern.
Im vorliegenden Fall hat allerdings die nach der Verfahrenseinstellung medial vehement vertretene Theorie politisch motivierten Amtsmissbrauchs zur Vertuschung eines Tötungsdelikts und zur Beseitigung von Datenträgern zu einer rechtlich und faktisch nicht indizierten Ungleichbehandlung geführt, mit entsprechenden Folgekosten und einem immensen Vertrauensverlust in staatliche Institutionen.
Klarzustellen ist in diesem Zusammenhang auch, dass es nicht die Aufgabe des Ermittlungsverfahrens ist, den exakten Todeszeitpunkt sowie sämtliche Umstände und Abläufe im Detail festzustellen, sondern lediglich abzuklären, ob Fremdverschulden vorliegt oder nicht. Dass beim Ableben des Mag. Pilnacek kein Fremdverschulden vorlag, wurde mittlerweile mehrfach bestätigt. Für das Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung ist nicht relevant, ob es sich um einen Selbstmord oder einen selbst verschuldeten Unfall handelt. Für die Staatsanwaltschaft ist lediglich die Frage von Belang, ob ein Fremdverschulden am Ableben anzunehmen ist oder nicht. Wenn keine Hinweise auf Fremdverschulden vorliegen, sind weder die Luft-, die Wasser- und die Körperkerntemperatur noch die lückenlose Rekonstruktion der letzten Stunden von Relevanz. Das wäre vielleicht für einen Fernsehkrimi interessant.
Zum Gegenstand dieses parlamentarischen Untersuchungsausschusses, wie er sich aus dem Beweisbeschluss ergibt und soweit er die Staatsanwaltschaft Krems betrifft, möchte ich einige Punkte anmerken, die für Sie vermutlich von Interesse sind.
Zum Verdacht der politischen Einflussnahme auf die Ermittlungen: Ich habe keinerlei politische Einflussnahme wahrgenommen.
Zur Sicherung von Tatort und Spuren verweise ich auf den Ihnen vorliegenden Ermittlungsakt und die sich darin befindlichen Berichte, insbesondere auf den Abschlussbericht, Ordnungsnummer 15, und auf die Lichtbild- und Tatortmappe, Ordnungsnummer 16. Sie können darin ersehen, dass entgegen den anderslautenden Behauptungen sehr wohl Lichtbilder des Tatortes angefertigt wurden, Spuren gesichert wurden und der Zustand der Leiche dokumentiert wurde. Die polizeiliche Tatortarbeit und die Berichterstattung waren aus meiner Sicht nicht zu beanstanden und von ausgezeichneter Qualität. Diese Ansicht haben offenbar auch meine vorgesetzten Dienststellen geteilt, die über unseren Vorhabensbericht zur Verfahrenseinstellung zu entscheiden hatten und diesen auch ohne jegliche Anmerkung oder Kritik genehmigten. Dabei lagen ihnen auch die Aktenteile vor.
Die Staatsanwaltschaft Krems hat in der Causa Pilnacek insgesamt
24 Informations- und zumeist Vorhabensberichte an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet. Das heißt, unser Handeln war von Beginn des Verfahrens bis zur Abnahme und Übertragung an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt engmaschig von den Oberbehörden begleitet.
Zum Verdacht der unbefugten Entfernung von Beweismitteln aus dem Ermittlungsverfahren durch Beamte des LKA Niederösterreich: Die Ausfolgung des Mobiltelefons an die Witwe als nächste bekannte Angehörige beziehungsweise deren Vertreter ist aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass derartige Gegenstände beim Verlassenschaftsgericht zu hinterlegen gewesen wären. Das Eigentum daran wird in weiterer Folge im Verlassenschaftsverfahren unter den Erben zu klären sein. Es mag nicht allgemein bekannt sein, aber es ist üblich, dass die Polizeibeamten nach Todesfällen nicht nur die Staatsanwaltschaft kontaktieren, sondern auch zum Beispiel bei Autounfällen die Autos aus dem Gefahrenbereich verbringen, den Abtransport der Verstorbenen organisieren, die Angehörigen in
Kenntnis setzen, die persönlichen Gegenstände sichern und den Angehörigen ausfolgen.
Zum Verdacht der unbefugten Ermittlungen ohne Auftrag der fallführenden Staatsanwaltschaft verweise ich auf § 99 Strafprozessordnung, wonach die Kriminalpolizei von Amts wegen ermittelt, sofern das Gesetz nicht vorsieht, dass in bestimmten Fällen eine Anordnung der Staatsanwaltschaft einzuholen ist.
Dass die Polizei aus Eigenem Ermittlungen durchgeführt hätte, die einer staatsanwaltschaftlichen Anordnung bedurft hätten, ist mir nicht bekannt.
Zum Verdacht der Nichtübermittlung wesentlicher Beweismittel durch das LKA Niederösterreich an die Staatsanwaltschaft Krems: Das damit offensichtlich angesprochene Mobiltelefon des Mag. Pilnacek war im Verfahren 5 UT 138/23y der Staatsanwaltschaft Krems niemals ein Beweismittel. Es wurde von den Strafverfolgungsbehörden zu Recht nicht sichergestellt, da es dafür keine rechtliche Grundlage gab.
Gemäß § 5 StPO dürfen „Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht [...] bei der Ausübung von Befugnissen und bei der Aufnahme von Beweisen nur soweit in Rechte von Personen eingreifen, als dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.“
Gemäß § 1 StPO beginnt das Strafverfahren, sobald Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei zur Aufklärung eines Anfangsverdachts ermitteln. Das setzt allerdings einen Anfangsverdacht voraus. Ein solcher liegt gemäß § 1 Abs. 3 StPO vor, „wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen worden ist“.
Lediglich eine Obduktion kann von der Staatsanwaltschaft auch bei fehlendem Anfangsverdacht angeordnet werden, und so ist es auch in diesem Verfahren erfolgt. Die Obduktion ist die einzige durch die Staatsanwaltschaft anzuordnende Ermittlungsmaßnahme, die das Gesetz ausdrücklich auch bei
fehlendem Anfangsverdacht bereits dann erlaubt, wenn lediglich „nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod einer Person durch eine Straftat verursacht worden ist“.
Das Mobiltelefon des Mag. Pilnacek wurde von der Staatsanwaltschaft Krems nicht sichergestellt, weil es keinen Beweiswert hatte und eine Auswertung in diesem Verfahren mangels konkreter Hinweise auf ein Tötungsdelikt nicht zulässig gewesen wäre. Das wurde auch von unserer Fachaufsicht nie beanstandet. Allenfalls wäre eine Sicherstellung und Auswertung des Mobiltelefons nach der Veröffentlichung der sogenannten Mattura-Tapes im November 2023 geboten gewesen, was jedoch meines Wissens nicht veranlasst wurde. Das wäre aber nicht von der Staatsanwaltschaft Krems, sondern von der WKStA, die das Verfahren führt, zu veranlassen gewesen.
Zum Verdacht der Verfälschung von Ermittlungsergebnissen und Beweismitteln durch Beamte des LKA Niederösterreich, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Smartwatch von Christian Pilnacek habe ich keine Wahrnehmungen. Dass die Auswertung der Smartwatch sogar Experten vor Probleme stellt, hat die Befragung von Experten der WKStA und des Bundeskriminalamts in diesem Untersuchungsausschuss ergeben. Da die Smartwatch sich im Gegensatz zum Mobiltelefon an der Leiche befunden hat, war sie von der Anordnung der Sicherstellung der Leiche mitumfasst.
Zur Prüfung der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens wegen eines Tötungsdeliktes, aufgrund des Vorliegens neuer Beweise und Gutachten, die Suizid als Todesursache ausschließen: Zunächst ist festzuhalten, dass es sich nach der Strafprozessordnung um die Prüfung der Fortführung eines Verfahrens und nicht um eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens handelt.
Die von einem maßgeblichen Vertreter diverser Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit dem Ableben von Christian Pilnacek in Auftrag gegebenen
Stellungnahmen sind tatsächlich keine neuen Beweismittel und schon gar keine Gutachten im Sinne der Strafprozessordnung. Selbst zur Untermauerung der Theorien des Auftraggebers zur Todesursache waren sie nur bei selektiver und unvollständiger Wiedergabe einzelner Teile geeignet.
Zur Übertragung der Zuständigkeit von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt durch die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft Wien: Zum Grund der Übertragung verweise ich auf den im Akt befindlichen und Ihnen damit vorliegenden Erlass. Nähere Auskünfte zu dieser Entscheidung können Ihnen die Verantwortlichen der Oberstaatsanwaltschaft Wien wohl erteilen.
Zum Verdacht der gezielten strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die als Journalisten an der Aufarbeitung dieser Vorgänge beteiligt waren: Da das Verschwinden des Laptops nicht von der WKStA in dem von ihr geführten Verfahren betreffend die Mattura-Tonaufnahme mitbehandelt wurde, habe ich am 1. Oktober 2024 verfügt, einen neuen Ermittlungsakt gegen vorerst unbekannte Täter anzulegen, um einer möglichen Verjährung entgegenzutreten.
Die Verfahrenseinstellung beziehungsweise die Suche nach dem Laptop erfolgte, weil zunächst unbekannte Täter und später namentlich bekannte Beschuldigte verdächtigt waren, den Laptop des Christian Pilnacek unterschlagen oder verhehlt sowie widerrechtliche Zugriffe auf das Computersystem durchgeführt zu haben – und nicht, weil sie Journalisten sind.
Die Witwe des Mag. Pilnacek erstattete am 16. Oktober 2024 Anzeige gegen namentlich Karin Wurm, Peter Pilz und Erich Vogl wegen Unterschlagung und anderer Delikte. Folgerichtig waren nach Einlangen dieser Anzeige die darin geführten Personen auch als Beschuldigte einzutragen und wurde am
10. November 2024 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das ist der übliche Vorgang nach Einlangen einer Anzeige mit konkretisierten Vorwürfen: dass die
Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, einerseits abzuklären, ob die erhobenen Vorwürfe richtig sind, und andererseits, ob den Beschuldigten ein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden kann. Eine Ausnahmebestimmung für Journalisten, die strafbarer Handlungen verdächtigt werden, kennt das Strafgesetzbuch nicht. Zum Verfahrensablauf verweise ich Sie auf den Akt
7 St 74/24b, der Ihnen vorliegt.
Zum Verdacht der versuchten Einflussnahme auf die mediale Berichterstattung habe ich keine Wahrnehmungen. Die versuchte und teilweise auch gelungene Richtigstellung von medial verbreiteten Unvollständigkeiten und Unwahrheiten sehe ich nicht als Einflussnahme auf die mediale Berichterstattung.
Zum Verdacht des Versuchs der Verschleierung von Vorfällen im Rahmen der Ermittlungen durch Beamte des LKA Niederösterreich, des BMI, der StA Krems und der OStA Wien ersuche ich um Klarstellung, welche Handlungen der Staatsanwaltschaft Krems als Versuch der Verschleierung interpretiert werden. Alle für das Verfahren relevante Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft Krems sind im Tagebuch oder im Ermittlungsakt dokumentiert. Verschleierungshandlungen kann ich nicht erkennen.
Zum Vorwurf der Nichtbeachtung möglicher Zusammenhänge von Pilnaceks Ableben vor dem Hintergrund seiner Beratungstätigkeiten zugunsten von aktiven oder ehemaligen ÖVP-Amtsträgern sowie allfälliger Versuche, zugunsten von Personen im Umfeld der ÖVP Einfluss zu nehmen: Bis zum Einlangen des vorläufigen Obduktionsergebnisses waren weder irgendwelche Beratertätigkeiten von Christian Pilnacek noch allfällige Versuche politischer Einflussnahmen bekannt, zumal die heimliche Mattura-Tonaufnahme erst rund ein Monat nach dem Ableben von Mag. Pilnacek veröffentlicht wurde. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits fest, dass nach Ansicht des gerichtsmedizinischen Sachverständigen keine eindeutigen Hinweise für ein Fremdverschulden vorlagen. Am Ergebnis der Obduktion hätte auch eine
Sicherstellung des Mobiltelefons von Christian Pilnacek – die im Übrigen auch erst nach Bekanntwerden der Mattura-Tonaufnahme im Verfahren der WKStA und nicht im Verfahren der StA Krems rechtlich zulässig gewesen wäre – nichts geändert.
Anschließend möchte ich festhalten, dass wir Staatsanwälte einen Diensteid auf die Republik und deren Rechtsordnung abgelegt haben. Wir sind weder einer politischen Partei oder einer Regierung noch der öffentlichen Meinung, sondern ausschließlich dem Recht verpflichtet. Eine parteipolitische Einflussnahme auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft Krems kann ich jedenfalls ausschließen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe gerne für Ihre Befragung zur Verfügung.
Ich ersuche die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung.
Frau Mag. Waidecker, vielen Dank für Ihre Ausführungen, in denen Sie ja viele Punkte angesprochen haben. Ich möchte nur auch darauf hinweisen, dass diese Punkte natürlich im Detail trotzdem weiterhin Anlass oder Grund oder Befragungsthema sein werden.
Ich möchte mich bei meiner Erstbefragung darauf beschränken, Sie zu bitten, einen Überblick zum konkreten Verfahren 5 UT zu geben: wie Sie selber das an diesem Tag, dem 20. Oktober, erlebt haben, wie Sie davon erfahren haben, wie Sie damit befasst waren, was Sie angeordnet oder in die Wege geleitet haben
und wie weit und in welcher Art und Weise Sie im weiteren Verfahren involviert waren, beratend oder genehmigend oder wie auch immer. Ich würde Sie bitten, so einen groben Überblick über das zu geben. Vielen Dank.
Am 20.10.2023 habe ich – ich kann nicht genau die Uhrzeit sagen – am Morgen davon erfahren, dass Mag. Pilnacek möglicherweise in meinem Sprengel verstorben ist.
Ich bin dann mit dem Zug nach Krems gefahren, der wiedermal ein bisschen ausgefallen war – auch ein Grund, warum Frau Mag. Sterlini mit dem Erstanruf befasst war; dazu komme ich noch –, und habe im Zug bereits die Medien verfolgt und habe bereits im „Profil“ vom Todesfall Pilnacek gelesen und später auch in der „Kleinen Zeitung“ – also das ging recht schnell, dass das in den Medien war. Ich habe dann – das liegt Ihnen auch vor – um 10.47 Uhr zur Sicherheit ein Mail an meine Referent:innen geschickt, dass, wenn es sich um Mag. Pilnacek handelt, jedenfalls eine Obduktion anzuordnen ist, in Hinblick auf die Vorgeschichte und auch in Hinblick auf seine Person.
Nachdem ich in Krems angekommen bin – ich weiß auch nicht mehr, um welche Uhrzeit das war –, habe ich einmal mit Oberstleutnant Pichler vom BPK Krems telefoniert, weil mir noch kein Anfallsbericht bekannt war – dass Kollegin Sterlini telefonisch kontaktiert worden war, wusste ich nicht –, und der Herr Oberstleutnant hat mir dann einen Anruf der Frau Sorger von der PI Mautern zugesagt, die mich in Kenntnis gesetzt hat, dass es wahrscheinlich Mag. Pilnacek ist und dass die PI Mautern das jetzt abklärt und die Erhebungen im Laufen sind und wir dann natürlich einen Bericht bekommen werden. Dass zwischenzeitlich schon Kollegin Sterlini den Bericht quasi angefordert hat, das wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht.
Als Kollegin Mautner die Obduktionsanordnung – damals noch unter dem Namen Weißenböck – verschickt hat, wurde ich davon in Kenntnis gesetzt und habe das im Sinne des § 8 des StAG auch umgehend an meinen Vorgesetzten im kurzen Weg per E-Mail unter Anschluss dieser Anordnung geschickt. Im Laufe des Tages hat mir Kollegin Mautner meiner Erinnerung nach schon noch erzählt, dass Dr. Matzenauer erst in einigen Tagen Zeit für die Obduktion hat. Wir haben dann entschieden, sie ruft ihn an und klärt ab, ob das einen Einfluss auf das Ergebnis haben könnte. Nachdem sie das gemacht hat und Herr Dr. Matzenauer gemeint hat: Nein, bei sachgerechter Lagerung des Verstorbenen gibt es da keine Probleme!, haben wir die Bestellung von Dr. Matzenauer aufrecht gelassen.
Also das war für mich der 23.10. (Verfahrensrichterin Edwards: 20.!) – 20., ja, Entschuldigung. Das war der 20.10. Mehr Erinnerung habe ich eigentlich nicht an diesen Tag.
wie auch immer – Auseinandersetzung zwischen Frau Inspektorin Sorger und Gemeindeärztin Wagner gegeben hat, über Obduktion ja oder nein und wer sie anordnet oder nicht. Kann ich jetzt daraus schließen, dass Sie zeitlich unabhängig davon eine Obduktion angeregt oder angeordnet oder ins Auge gefasst haben, ohne zu wissen, dass es diesen Wortwechsel gegeben hat, und dass aus Ihrer Sicht eine Obduktion auf jeden Fall angezeigt war?
Es ist ja so, dass wir bei der Staatsanwaltschaft jetzt nicht nur potenzielle Mordfälle berichtet bekommen, sondern, ich würde sagen, ein Großteil unserer Arbeit besteht darin, dass wir angerufen werden, weil sehr alte Personen mit Vorerkrankungen verstorben sind, die schon sehr alt sind, Krebs oder Herzkrankheiten haben, wo völlig eindeutige Sperrverhältnisse vorliegen, oder wir werden angerufen, weil in einer Wohnung ein seit einiger Zeit schon Verstorbener aufgefunden wurde. Also man darf sich nicht vorstellen, dass das immer solche Fälle sind. Ein Großteil der Fälle sind einfach aufgefundene Tote. Bei Verkehrsunfällen zum Beispiel: Zwei Autos stoßen zusammen, beide Fahrer sind tot, das heißt, es gibt dann auch keinen Beschuldigten, der zu verfolgen ist.
Also es gibt sehr viele Anrufe. Ich glaube, Kollegin Mautner hat es sich ausgerechnet: Sie hatte im Jahr 2023 55 UT-Akten, wie das bei uns heißt, also Akten gegen unbekannte Täter, die das Ableben einer Person zum Inhalt hatten – großteils alt, krank, Unfall. Wir sprechen mit der Polizei, wenn die uns
anruft, die schildert uns einmal: Wie schaut es dort aus?, Was ist passiert?, Wie hat man den Verstorbenen aufgefunden?, Sind alle Wertgegenstände da, sprich liegt das Handy und die Geldbörse noch am Tisch oder fehlt etwas?, oder: Gibt es vielleicht eine eingeschlagene Scheibe oder sind die Sperrverhältnisse so, dass diese Person alleine in der Wohnung war und die Wohnung auch von innen verschlossen war? Der Arzt schaut sich das auch einmal an, ob es jetzt vielleicht irgendwelche Spuren von Gewalteinwirkung gibt, und wenn das nicht vorliegt und kein Hinweis auf Fremdverschulden da ist, wird dann die Leiche von uns freigegeben.
Wir sind natürlich auf die Expertise des beigezogenen Arztes angewiesen, aber beim geringsten Zweifel ordnen wir eine Obduktion an, egal was es kostet. Also wir sparen quasi nicht dabei, sondern: Wenn es für uns – und wir haben doch durchaus alle mittlerweile jahrelange Berufserfahrung und Lebenserfahrung – den geringsten Zweifel dahin gehend gibt, dass vielleicht Fremdverschulden vorliegen könnte, wird der Verstorbene obduziert.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja, aber da stellt sich für mich schon die Frage: Hat es jetzt bei Mag. Pilnacek geringste Zweifel gegeben, wie Sie sagen, oder war es dann der Person des Herrn Pilnacek geschuldet? (Die Auskunftsperson nickt.) Oder, weil Sie es jetzt ausgeführt haben: Geringste Zweifel – also gab es die oder gab es sie nicht?
Vortag sozusagen passiert ist – nämlich: alkoholisierte Geisterfahrt, Führerscheinabnahme, Erwartung eines Gerichtsverfahrens bei aufrechter Suspendierung, die er versucht hat, wieder aufheben zu lassen –: Dann gab es für mich nicht den geringsten Zweifel, dass hier ein Selbstmord vorlag. Es gab ja auch bereits die Besichtigung der Leiche, die mit Ausnahme dieser vermutlichen Sturzverletzungen, die – wenn Sie sich am 14. Jänner den Einstieg dort angeschaut haben – durchaus nachvollziehbar sind, wenn man mit 1,4 Promille diesen Steinehaufen hinunterklettert - -
Also für mich gab es keinerlei Zweifel. Es war der Person des Mag. Pilnacek und auch der Medienberichterstattung, dass er so viele Feinde hatte, und auch natürlich der Vorgeschichte geschuldet. Also ich denke, ohne eine Obduktion hätten wir das nicht gut ausgehalten.
Und eine allerallerallerletzte Frage: Sie haben gesagt, dass Sie im Zug schon die Medienberichterstattung von „Profil“ und „Kleiner Zeitung“ gelesen haben. Ist Ihnen irgendwie zu dem Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geworden, wie und wodurch die Medien so schnell Kenntnis von diesem Vorfall erlangt haben?
im Donauarm Rossatz informiert wurde, das, glaube ich, kann man sich schon vorstellen. Aber ich weiß es nicht.
Im Sinne der Redeordnung erteile ich der Abgeordneten Tomaselli das Wort. –
Bitte.
Frau Waidecker, um noch einmal auf Ihre anfänglichen Ausführungen zurückzukommen: Wann war das zeitlich, als Sie die Kollegin von der StA St. Pölten angerufen hat?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigung, ich glaube, das war demselben Fehler geschuldet: Es scheint online als 8.08 Uhr auf – darf ich da noch einmal zu Hilfe kommen? – und ich glaube, wir haben dann aber eruiert, dass das ein falscher Zeitstempel war, und tatsächlich war es 10.08 Uhr. War das nicht so? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja!) – Ja.
1 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Handyverlauf“ statt „e-mail Verlauf“
Krems. Der ist zu dem Zeitpunkt, glaube ich, immer kurz nach der vollen Stunde weggefahren.
An dem Tag waren einige Verhandlungen angesetzt und so kam es dazu, dass Kollegin Mautner, also damals Weißenböck, die an sich Tagjournal hatte und für diesen Anruf zuständig gewesen wäre, eingesprungen ist und eine Hauptverhandlung verrichtet hat. Es war Kollegin Sterlini offenbar die Einzige, die vor Ort war. Also ich wäre mit Mobiltelefon erreichbar gewesen, aber bei mir wurde nicht angerufen.
die Vermutung, dass es - - Ich weiß nicht, wie sie auf diese Vermutung kamen, sie wurde offenbar von der Polizei angerufen. Näheres weiß ich nicht.
Also die Info war: Schau dir das an, möglicherweise liegt Mag. Pilnacek bei euch in der Donau! – kurz gefasst.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde ich Ihnen gerne das Dokument 730 vorlegen, bitte, Seite 1. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Das Schreiben stammt von Ihnen, ist Ihnen bekannt, oder? Kennen Sie?
weiß jetzt nicht, hat es mir Herr Pichler gesagt oder Frau Sorger, dass sie quasi gleichzeitig mit den Journalisten angekommen sind? Das muss aber auch stimmen, wenn man sich im Bericht die Alarmierung um 7.51 Uhr ansieht und dann die Medienberichterstattung recht zeitnah.
Aber wie gesagt, ich weiß nicht, wer die Poliz- - die Medien informiert hat, das kann ich nicht sagen.
20 Minuten später, sondern über 2 Stunden.
Es geht um den ersten Punkt. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Ja, ja. Aber ich möchte ganz gerne sehen, was da vorher ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.) Ja, ich kenne das Dokument davor nicht.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja. Frau Abgeordnete, ich glaube, sie meint nur, es wird ja jetzt eine Seite und ein Punkt vorgehalten und sie weiß nicht, welches Dokument das ist und wer das verfasst hat und woraus das stammt. Ich glaube, das - - (Zwischenbemerkung von Verfahrensanwalt- Stellvertreter Kasper.)
Tomaselli [Grüne]: Zur Geschäftsbehandlung!)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, es wäre auch für die Auskunftsperson interessant, dass wir ja Aktenkonvolute haben, die jeweils wieder aus verschiedenen Dokumenten bestehen, die teilweise über 1 000 Seiten haben. Uns interessieren aber genau sieben Seiten. Das ist einfach nicht vom System getrennt. Man muss ja nicht alle Seiten lesen, wenn es nur um ein Dokument geht.
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das sehe ich schon und den Bericht kenne ich auch. Aber ich wollte sehen, was davor ist. Reine Neugierde, weil ich nicht weiß, in welchem Zusammenhang das stand. Ja. Bitte. (Abg. Krainer [SPÖ]: ... Neugierbefriedigung!)
und die freiwillige Feuerwehr einen Schiffshaken für“ – die fehlt! – „Bergung verwenden musste“. Woher kommt diese Information?
Das heißt, ich habe daraus – und das ist auch eine meiner Aufgaben, dass ich die Erhebungsergebnisse und die mir vorliegenden Unterlagen bewerte und interpretiere – geschlossen, dass diese sehr kleine und auch nicht sehr tiefe Wunde davon stammte, dass der Leichnam so geborgen wurde.
Sagt das Handynavi, dass er dort war? Also es ist für uns ganz normal – und das haben wir ja auch in der Ausbildung gelernt –, dass wir aus dem, was uns im Akt geliefert wird, unsere Schlüsse ziehen. Das ist mein täglicher Job. Es schreibt mir niemand hinein: So ist es. – Ich darf das auch und in dem Fall bin ich davon ausgegangen, dass diese Verletzung, die sehr frisch ausgesehen hat, eben von der Bergung gestammt hat.
zu sehen gewesen wären, und habe daraus meine Schlüsse gezogen und auch diesen Bericht entsprechend verfasst, nach bestem Wissen und Gewissen.
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Das ist jetzt keine Wahrnehmungsfrage, glaube ich. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.) Also ich habe das so interpretiert. Herr Dr. Matzenauer ist zu diesen Verletzungen ja nicht dezidiert befragt worden, sondern der Gutachtensauftrag war, ob Fremdverschulden am Tod vorliegt. Für mich war es in Hinblick auf die frischen Blutspuren klar, dass das gerade eben vor der Bergung, anlässlich der Bergung passiert sein muss.
Okay. Gehen wir vielleicht weiter. Dokument Nummer 63. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Zum Tatort muss ich Sie auch noch befragen, weil mir in Ihrem Eingangsstatement aufgefallen ist, dass Sie gesagt haben, Körpertemperatur, Umgebungstemperatur und so weiter, zu messen, sei unerheblich. Das sei sozusagen – verkürzt gesagt – eine Krimigeschichte.
Da möchte ich Ihnen auch das Dokument 22077 vorlegen, bitte, Seite 104, ganz oben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auch hier finde ich es interessant, dass Sie als Juristin zu einer medizinischen Einschätzung kommen. Hier lege ich Ihnen das Gutachten vor, das Ergänzungsgutachten, das erst kürzlich fertiggestellt wurde. Hier können Sie auch lesen, dass auch hier die Gerichtsmedizin sagt: „In der Zusammenschau der für eine Todeszeitbestimmung vorliegenden Angaben bzw.“ –
beziehungsweise – „Befunde ist festzustellen, dass außerordentlich wenig Anknüpfungspunkte vorliegen, da insbesondere keine Messung der Körperkerntemperatur und keine Prüfung supravitaler Reaktionen erfolgten.“ Also auch hier ist zu entnehmen, dass das fachlich geboten gewesen wäre.
Ja, die Messung der Körperkerntemperatur wäre vom Arzt zu veranlassen gewesen, nicht von der Polizei, die darf das gar nicht machen.
Ich lege es Ihnen einfach nur vor, falls Sie irgendwas nachsehen möchten. Uns ist aufgefallen, dass die einzige Ermittlungshandlung, die sozusagen seitens der StA Krems angeordnet worden ist, die Obduktion war. Weitere Schritte sehen wir nicht. Ist das korrekt?
Das sind die Polizisten, die im Kriminaldienst arbeiten.
Es gibt, um auch wieder auf die StPO zu verweisen, in § 100 Regelungen, wann die Kriminalpolizei an uns zu berichten hat, wenn sie selbstständig ermittelt. Es gibt die diversesten Berichte. Es gibt Anlassberichte, sprich, wenn die Polizei eine Anordnung von uns benötigt, zum Beispiel auch eine molekulargenetische Untersuchung bei einem Einbruch oder was auch immer.
Es gibt aber auch – und das ist zum Glück der Großteil – Verfahren, die von der Kriminalpolizei völlig ausermittelt werden, ohne dass wir davon etwas wissen; wo die Kriminalpolizei die Anzeige aufnimmt, die Zeugen vernimmt, die Strafregisterauskunft beischafft, die Fotos macht, die erforderlich sind, oder sonstige Spuren sichert. Das erfahren wir dann mit dem Abschlussbericht.
Wenn Sie sich unsere personelle Ausstattung ansehen, würde das auch anders nicht funktionieren. Also wir bekommen den Großteil unserer Verfahren bereits pfannenfertig – so heißt das bei uns – serviert. Wenn wir glauben, es ist noch ein Zeuge zu vernehmen, oder es fehlt sonst etwas, oder ich schaue mir doch die DNA an, dann können wir natürlich jederzeit weiterermitteln. Wir geben dann Aufträge an die Polizei, schreiben hinein: Bitte noch den Zeugen zu diesem Thema vernehmen, oder bitte das und das machen!
Aber den größten Teil der Anzeigen, die wir bekommen, bekommen wir von der Kriminalpolizei, die das ermittelt, die das gelernt hat und die das im Regelfall sehr gut macht.
Bei den Akten, wo wir schon von Anfang an involviert sind, über die sogenannten Anlassberichte – sprich, es gibt einen Anlass, an uns zu berichten, weil die Polizei etwas benötigt –, zum Beispiel auch in Haftakten, also wenn wir über eine Person die U-Haft beantragen, da ordnen wir schon im Ermittlungsverfahren an.
Sonst ist die erste Verfügung entweder eine Einstellungsverfügung oder eine Verfügung, die im Regelfall an das Landesgericht Krems geht, wo wir einen Strafantrag oder eine Anklage einbringen, oder noch bei uns eine Verfügung, wo wir ein Diversionsanbot machen. Aber dass die Polizei mit uns schon im Ermittlungsverfahren jeden Schritt besprechen muss, ist Gott sei Dank nicht so. Die machen das sehr gut, und wir bekommen es zum Enderledigen, zur Beurteilung: Ist das jetzt strafbar? Welches Delikt? Ist es das Delikt, für das ermittelt wurde? Ist der Beschuldigte zu allen Themen, die ihm vorgeworfen wurden, vernommen worden? Wenn nicht, müssen wir es wieder zum Vernehmen schicken. Also das ist unsere Arbeit, und das ist auch das, was wir gerade noch mit unseren sechs Vollzeitkapazitäten schaffen. Alles andere wäre auch nicht möglich.
Wir sind dennoch die Herrin des Verfahrens, denn wenn wir nicht anklagen, dann klagen wir nicht an, und wenn wir sagen, es ist nicht weiter zu ermitteln, wenn wir es erfahren, dann ist auch nicht weiter zu ermitteln. Also ja, wir sind die Herrin des Verfahrens.
Wir haben ganz andere Fälle als die WKStA, die im Regelfall ja sehr massive Wirtschafts- oder Amtsdelikte zu verfolgen hat. Da ist es natürlich selbstverständlich, wenn ich so etwas zu machen habe, dass ich von Beginn
an - - auch solche Verfahren haben wir im Übrigen. Ich darf Sie – das war auch medial sehr bekannt – zum Beispiel an den Akt mit dem Kind im Hundekäfig erinnern. Da gab es unendlich viele Anordnungen. Also wenn es notwendig ist, machen wir das.
In einem Akt, wo die Polizei sehr gut weiß, was sie zu tun hat, und das auch ausgezeichnet macht, machen wir es nicht, weil wir es meistens auch erst sehr spät erfahren. In diesem Akt war sonst nichts für uns anzuordnen, denn wir wussten, dass das LKA Niederösterreich, sogar die Mordgruppe, hier ermittelt. Natürlich hätten wir hineinschreiben können: Bitte, macht uns eine Tatortmappe! – Ich meine, wir haben eine Tatortmappe. Ich wüsste eigentlich nicht, was wir hätten ermitteln sollen, denn das wurde ermittelt.
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Es ist auch selbstverständlich, dass wir – ich nehme an - - Ich sehe das hier jetzt leider nicht. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.) Ja, die Kollegin hat ersucht, den Abschlussbericht zu schicken. Das kommt bei uns häufig vor, weil wir, wenn wir einmal einen Zwischenbericht bekommen – weil die Polizei muss nach einer gewissen Zeitspanne an uns berichten, dass und welche Ermittlungen geführt
werden, und wir kalendieren uns das, so heißt das bei uns, in dem Fall war es sicher auch kalendiert beziehungsweise wurde wegen der Akteneinsicht vorgelegt –, dann schicken wir einmal die Bitte um Übermittlung des Abschlussberichtes. Das ist die übliche Vorgangsweise, wenn wir den Akt schon vorgelegt bekommen. Er ist ja dann auch – soweit ich mich erinnere – bald gekommen, mit Jänner.
Ich nehme gerne meine Zeit mit in die zweite Runde. – Danke. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt- Stellvertreter.)
Kollege Schilchegger, bitte.
Guten Morgen! Sie haben vorher, glaube ich, erwähnt, Sie haben die Obduktion nicht angeordnet, aber veranlasst, dass eine angeordnet wird, und zwar unter anderem, weil bekannt war, dass Christian Pilnacek viele Feinde gehabt hätte. Können Sie das näher spezifizieren?
das steht auch in meinem Mail an meine Referentinnen, dass irgendwas im
„Profil“ steht, dass er viele Feinde hatte. Ich habe es daraus geschlossen, aus der
Medienberichterstattung.
auch, Sie wollen „Verschwörungstheorien vorbeugen“, so wie Sie es gerade
gesagt haben.
Haben Sie den Eindruck, Sie waren damals ergebnisoffen, was ein mögliches Fremdverschulden betrifft? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Meine Stellung als Gruppenleiterin ist, dass ich natürlich derzeit in der glücklichen Lage bin, dass meine Referenten alle revisionsfrei – so heißt das bei uns – sind nach § 5 StAG, dass ich im Wesentlichen nur Einstellungen zu revidieren habe, die Delikte betreffen, die vor das Geschworenen- oder Schöffengericht kämen. Aber das heißt gleichzeitig, dass ich sehr gut ausgebildete und langjährige Staatsanwält:innen in der Staatsanwaltschaft Krems habe, die die Arbeit verrichten und natürlich jederzeit in der Lage sind, einen derartigen Akt sachgerecht und gut zu bearbeiten.
Ganz unten auf Seite 2 und dann der Beginn von Seite 3, da schreiben Sie sinngemäß, dass es durchaus „üblich ist“, dass die Polizei Gegenstände, die aufgefunden werden – eben zum Beispiel die Smartwatch oder das Mobiltelefon oder ein Laptop –, einfach an die Hinterbliebenen ausfolgt.
Wenn Sie das so geschrieben haben – Sie können das ja dann nachlesen –, wenn das Ihre Aussage ist und das sozusagen auch das Wissen ist und das allgemein üblich ist, wäre es dann nicht doch empfehlenswert gewesen, im Hinblick darauf, dass Sie ja die Sensibilität sehr früh mit Ihrem E-Mail erkannt haben, dass die Obduktion angeordnet werden möge, auch eben ausnahmsweise auf die Sicherstellung dieser Gegenstände zu drängen?
In diesem Fall darf ich auch darauf hinweisen, dass ja der Anfangsverdacht für Fremdverschulden von Anfang an nicht wirklich vorlag. Man muss sich das vor
Augen halten: Wir haben die Schuhspuren des Herrn Mag. Pilnacek bei der Einstiegsstelle gefunden, es gab nur seine Schuhspuren dort, sonst nichts; wir haben seine Zigarettenpackung gefunden. Wir hatten eine im Wesentlichen völlig unverletzte Leiche, wir hatten unbeschädigte Kleidung. Es gab die Vorgeschichte, die hier geschildert wurde; es gab dann auch schon die Angaben der Frau Wurm, dass er doch eher aufgelöst nach Hause kam, alle seine Gegenstände abgelegt hat und dann alleine wieder fortgegangen ist.
Wir sind tatsächlich von Beginn an von einem Selbstmord ausgegangen. Das können wir in unserer Wertung der vorliegenden Erhebungsergebnisse meines Erachtens auch selber beurteilen.
Wenn bei der Obduktion auch nur der geringste Hinweis auf ein Fremdverschulden zutage getreten wäre, dann hätten wir natürlich – in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei – die erforderlichen Schritte gesetzt und wohl auch Handy, Laptop oder sonst etwas des Opfers gesichert. Es ist ja nicht so, dass bei jedem Mord sofort klar ist, dass es ein Mord ist. In dem Fall war es auch keiner, sondern es gibt nach dem mittlerweile ich-weiß-nicht-wievielten Gutachten keinen Hinweis auf eine fremde Gewalteinwirkung – ich glaube, dass sich das letzte Gutachten von Innsbruck jetzt überhaupt auf den Suizid festgelegt hat. Es gab für uns also keinen Hinweis auf ein Fremdverschulden. Die Obduktion wurde angeordnet, um das jedenfalls mit Sicherheit ausschließen zu können, um allfällige Verschwörungstheorien ausschließen zu können. Wir hätten natürlich einige Tage später, wenn die Obduktion das ergeben hätte, ein Mordverfahren führen können.
verstehe ich schon – Sie waren nicht aktführende Staatsanwältin –, aber es war Ihnen offenbar auch in der Staatsanwaltschaft bekannt, dass sich die Polizei hier nicht um diese Gegenstände kümmert, sondern diese einfach mangels anderer Anordnung an die Hinterbliebenen ausfolgt. Also da sind wir wieder bei dem Problem, das Frau Kollegin Tomaselli angesprochen hat: linke Tasche und rechte Tasche oder linke Hand und rechte Hand.
Wenn Sie jetzt nach den Auswertungsergebnissen der Smartwatch wissen, dass die Bewegungs- und Gesundheitsdaten, die hier ausgewertet wurden, tatsächlich nicht gut mit dieser Suizidthese in Einklang zu bringen sind, weil hier Bewegungen und Verbindungen von Bluetooth aufgezeichnet wurden, die sozusagen eigentlich – sage ich einmal – auf die Anwesenheit anderer Geräte und vielleicht auch anderer Personen zu einem möglichen Tatzeitpunkt schließen lassen, und auch Ergebnisse aus medizinischen Privatgutachten miteinbeziehen: Würden Sie in der Rückschau immer noch sagen, dass das alles gut so gelaufen ist und die Polizei alles richtig gemacht hat?
Zu den von Ihnen als Privatgutachten bezeichneten Schriftstücken: Die Strafprozessordnung kennt keine Privatgutachten in dem Sinne. Was wir hier haben, sind Stellungnahmen, wobei ich leider nur die ersten beiden kenne. Die Beurteilung von Herrn Dr. Tsokos kenne ich nicht, die ist erst eingelangt, als der Akt schon nach Eisenstadt übertragen war. Ich kann aus dem Gutachten Longato eigentlich nur entnehmen – wenn ich mich richtig erinnere –, dass er auch nicht von Fremdverschulden ausgeht, sondern von einem Unfallgeschehen. Zum ersten Gutachten des Arztes von Herrn Dr. Pilz: Wenn ich mich richtig entsinne, hat er eigentlich nicht viel dazu gesagt.
Also ich sehe nach wie vor, dass die Polizeiarbeit in Ordnung war, und genauso war unsere Arbeit in Ordnung. Sie wurde auch nie von der Fachaufsicht beanstandet, es wurde alles genehmigt, wobei man sagen muss: Im Hinblick auf die Person des Mag. Pilnacek wurde das sowohl vom Weisungsrat als auch von zwei Generalanwälten der Generalprokuratur geprüft. Ich denke: Ja, wir haben sehr gut gearbeitet, und auch die Polizei hat das in ihren Möglichkeiten Stehende hervorragend abgehandelt.
Die Smartwatch wurde übrigens sichergestellt, und wir fragen auch bei sonstigen derartigen Fällen im Regelfall nicht nach den Depositen, sofern sie nicht für uns ein Beweismittel darstellen.
Jetzt noch eine Frage: Wie waren generell in Bezug auf diesen Akt, in Bezug auf Christian Pilnacek Ihre persönlichen Kontakte zur Polizei? Haben Sie zum Beispiel einmal mit Chefinspektor Fellner telefoniert oder hier sonstige informelle Kontakte direkt zur Polizei geübt?
Wesentliche Vorgänge werden von uns in einem Amtsvermerk dokumentiert und in den Akt hochgeladen – Sie sehen ja doch einige Amtsvermerke von Kollegin Mautner und von mir im Akt. Wenn es für das Verfahren wesentlich ist, wird alles in den Akt genommen. Ich kann mich nicht erinnern, dass – auch mit Kollegin Mautner – dazu jetzt besonders viele Gespräche gewesen wären, weil
es für uns eben ein Leichenakt war. Das Gutachten war in Auftrag gegeben, das war noch nicht da, und irgendwann kamen ein Gutachten und ein Abschlussbericht.
Da schreiben Sie offenbar einem Polizeibeamten, dass die aktführende Staatsanwältin Frau „Mag. Mautner“ an einem „Vernetzungstreffen am 7.10.2025 teilnehmen“ werde. Können Sie uns vielleicht ein bisschen Aufklärung geben, was mit solchen Vernetzungstreffen gemeint ist und was das hier im Tagebuch des Aktes Pilnacek zu suchen hat?
Da ist etwas passiert, was ja leider hin und wieder passiert: Ich habe – das ist ein Justizverwaltungsvorgang, betreffend dieses Vernetzungstreffen – offenbar nicht geschaut, dass das die richtige Aktenzahl ist. Das hätte in einen Akt der Justizverwaltung gehört und nicht in den 5-UT-Akt.
Generell kann ich zu den Vernetzungstreffen ausführen, dass die regelmäßig von den Bezirkspolizeikommanden anzusetzen sind. Da werden sehr viele Stakeholder eingeladen, die mit dem Schutz von Opfern, mit Gewalt in der
Familie zu tun haben. Das ist – Neustart ist dabei, die Männerberatung – eine sehr große Veranstaltung, dazu werden wir auch eingeladen, und wenn es sich zeitlich ausgeht, dann nehmen wir auch daran teil. In diesem Fall hat Kollegin Mautner statt mir daran teilgenommen, weil ich da, glaube ich, auf Urlaub war. Das hat aber eigentlich nichts in diesem Akt verloren, das ist mir irrtümlich hineingerutscht und hat meines Wissens keinen Zusammenhang mit diesem Verfahren.
Das heißt, wir haben hier eigentlich aus einem medizinischen Gutachten konkrete Hinweise, die sozusagen ein Fremdverschulden möglich erscheinen lassen. Deshalb noch einmal meine Frage: Wie bewerten Sie das jetzt aus heutiger Sicht?
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich unterbreche die Sitzung für einen kurzen Moment. (Abg. Schilchegger [FPÖ]: Dokument 435!) – Dann nutzen wir die Gunst und unterbrechen bis 12 Uhr.
Sitzungs unterb rec hu n g von 11 . 5 0 U hr b i s 1 2 . 02 U hr.
Am Wort ist die Auskunftsperson. – Bitte.
Die Hauptfrage war immer noch: Wenn Sie jetzt das Wissen haben, im Nachhinein, mit all dem Wissen, das Sie sozusagen bei Einstellung des Verfahrens noch nicht hatten, ob Sie immer noch der Meinung sind, man hätte womöglich hier gezielter ermitteln können, andere Maßnahmen setzen können, was auch immer? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Entschuldigung, ich sehe hauptsächlich den Blutalkoholgehalt, aber ich finde die Verletzung - - (Der Verfahrensanwalt-Stellvertreter wendet sich an die Auskunftsperson.) – Jetzt habe ich es, danke. Ich glaube, das Gutachten haben zwar noch wir in Auftrag gegeben, wenn ich mich recht erinnere – über Weisung der Oberstaatsanwaltschaft –, aber das haben wir nicht mehr erhalten, sondern das ging schon nach Eisenstadt. Ich kenne das überhaupt nicht. Also, wenn Sie dazu - -, müsste ich das wirklich länger lesen. Dazu kann ich jetzt nichts sagen, auf die Schnelle.
Dann möchte ich Ihnen noch das Dokument 0082 vorhalten, und zwar auf Seite 1. Das ist, glaube ich, ein Schreiben von Ihnen aus der Staatsanwaltschaft
Krems an die Oberstaatsanwaltschaft Wien, und da geht es um Dr. Longato, den Gutachter. Ganz am Ende von Seite 1 regen Sie hier an, dass sein Verhalten womöglich Einfluss auf die Eintragung in die Liste hat. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Ist das üblich, dass man sozusagen dem Gerichts- - oder hier einem Sachverständigen, der ja immerhin gerichtlich beeidet ist, solche Maßnahmen androht? Können Sie das einordnen, bitte?
Sachverständiger für die Staatsanwaltschaft Krems. Das ist jemand, der im privaten Auftrag eine Stellungnahme mit Mutmaßungen verfasst hat.
Wir hatten ja den Auftrag, diese – wie Sie es bezeichnen – Privatgutachten einzuholen. Dem sind wir natürlich auch nachgekommen. Herr Dr. Longato hat das sehr in die Länge gezogen, wenn man so sagen kann, und ich habe dies an meine Vorgesetzten – weil das Ganze ein Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien ist – auch entsprechend berichtet. Es gab – oder es gibt – einen Erlass, nach dem aus der Norm fallendes Verhalten von Sachverständigen an den zuständigen Oberlandesgerichtspräsidenten, der für die Eintragung der Sachverständigen in die Sachverständigenliste verantwortlich ist, auch zur Kenntnis zu bringen ist. Aus diesem Grunde habe ich das geschrieben und dazu stehe ich auch. Es ist ja auch dann Sache der Oberstaatsanwaltschaft, der das zu berichten ist, ob sie darauf Reaktionen setzt. Die Oberstaatsanwaltschaft hat offenbar nichts gemacht – ist mir auch so recht, ja. Ich habe ja Herrn Dr. Longato nichts getan.
Sie sprechen dann vielleicht die Tagebuchsache an. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir eigentlich das Tagebuch nicht hätten übergeben müssen, weil das unsere Aufzeichnungen sind, die wir sogar nach der neuen Strafprozessordnung gar nicht mehr führen müssten; es ist nicht einmal mehr Pflicht, ein Tagebuch zu führen. Berichte und Erlässe hätte ja auch die Oberstaatsanwaltschaft zwanglos der Staatsanwaltschaft Eisenstadt übermitteln können. Die hatten ja alle 24 – oder wie viele Berichte es bis dahin waren –, alle Berichte und natürlich auch die entsprechenden, darauf ergangenen Erlässe.
Frau Mag. Waidecker, ich möchte mich einleitend bei Ihnen für das aus meiner Sicht sehr klare, nachvollziehbare Einleitungsstatement bedanken, worin aus meiner Sicht alle wesentlichen Fragen, die wir da - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Das war nicht unter Wahrheitspflicht!) – Lieber Herr Kollege Krainer, danke für deinen Zwischenruf. Du kannst es dir aber auch ersparen, wenn du magst. Ich möchte mich da ausdrücklich - - (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer [SPÖ].) – Geht es jetzt wieder? Ja, okay?
Ich möchte mich dafür wirklich bedanken, weil ich der Meinung bin, da wurden aus meiner Sicht alle wesentlichen Fragen releviert und sehr klar und auch sehr eindeutig beantwortet. Ich möchte mich schon davor entschuldigen, dass wir diese Redundanzen haben, aber mir persönlich ist es halt auch wichtig, hier noch einmal auch fürs Protokoll die Dinge, die uns wesentlich sind, entsprechend festzulegen.
Einleitend darf ich die Frage stellen: Haben Sie Wahrnehmungen, dass es in irgendeiner Form zu einer unsachlichen politischen Einflussnahme auf Sie im Rahmen Ihrer Ermittlungstätigkeit gekommen ist?
Wir haben unsere geplanten Schritte an die Oberstaatsanwaltschaft berichtet und wir haben die im Akt befindlichen und Ihnen vorgelegten Erlässe dazu
erhalten. Das war die Kommunikation mit den Oberbehörden, und sonst gab es da nichts.
Wie ich bereits ausgeführt habe: Wir sind mittlerweile dank der Cybercrime- Planstellen immerhin sechs Staatsanwälte geworden. Es wäre völlig unmöglich, der Kriminalpolizei in jedem einzelnen Akt vorzugeben, was sie zu tun hat. Die wissen das, die haben das gelernt.
Insbesondere nachdem wir erfahren haben, das Landeskriminalamt Niederösterreich – und dort die Mord-Gruppe – hat das übernommen, haben wir überhaupt keine Veranlassung gesehen, uns da noch einzumischen. Wir bekommen dann einen Abschlussbericht über die getätigten Ermittlungshandlungen und damit ist es für uns erledigt. Entweder es reicht uns
das zur Beurteilung, ob ein strafbarer Sachverhalt vorliegt, oder wir geben ergänzende Ermittlungen in Auftrag. Aber bei knapp 2 000 Anzeigen alleine gegen bekannte Täter wäre es anders gar nicht möglich. Es ist ja auch so von der Strafprozessordnung vorgeschrieben, dass spätestens nach drei Monaten die Kriminalpolizei an uns berichten muss. Bis dahin ermittelt die Kriminalpolizei – ans Gesetz gebunden. Es gab diesbezüglich bis jetzt auch keinerlei Probleme, muss ich auch sagen, in all meinen Dienstjahren.
Ist Ihrer Wahrnehmung nach nicht genau das Gegenteil der Fall?
(Verfahrensrichterin Edwards: Das ist ein bissl suggestiv!) Ihrer Wahrnehmung - -
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie, ich wollte nur das Wort suggestiv einwerfen. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, es lag allen auf der Zunge!)
die Ermittlungen weder schlampig noch unzureichend. Es liegen Ihnen allen ja die Ermittlungen und das Ergebnis davon vor.
Wenn man es jetzt einmal sozusagen aufdröselt: Wir haben die Meldung eines Leichenfundes in der Donau; es wird die örtlich zuständige PI Mautern davon in Kenntnis gesetzt; die fahren los, die fahren dorthin – das ist der übliche Gang bei Ermittlungen –; die klären das ab und die klären irgendwann einmal ab: Das ist Herr Mag. Pilnacek, weil ja auch die Damen Wurm und Polz das bestätigt haben. Dann wird sogar mehr gemacht als in jedem üblichen Leichenakt, dann wird das LKA noch beigezogen, um zu verhindern, dass auch nur irgendeine Kritik an den Ermittlungen geäußert werden könnte.
Tatsache ist, wir waren in der glücklichen Lage, das Landeskriminalamt und sogar die Mord-Gruppe hier beigezogen zu haben, die – und das sieht man ja eigentlich auch, wenn man sich den Akt anschaut – wirklich sehr gründlich und hervorragend gearbeitet haben. Das Gleiche gilt für die Spurenermittler, die am Tatort waren. Sie haben die erforderlichen Untersuchungen vorgenommen, sie haben diese Untersuchungen dokumentiert. Ich habe selten so eine schöne Dokumentation in einem Selbstmordleichenakt gesehen – muss ich auch dazusagen.
Also für uns war das ein wirklich schöner Bericht, er war ausführlich – es war sogar bei der Via Donau angefragt, wie die Wassertiefe ist, und die Wassertiefe war ausreichend. Man würde nämlich, wenn man nicht so wie wir täglich damit konfrontiert ist, glauben können, in welchen Wassertiefen sich leider manche Leute zu Tode gebracht haben; das geht auch mit ganz wenig Wasser. Ich habe auch andere sehr tragische Fälle gesehen, an welchen Sachen man sich umbringen kann. Für mich und auch für meine Kollegin war das eine ausreichende, schöne, korrekte Ermittlung.
Es wird immer gesagt, es war schlampig. Ich weiß nicht, was schlampig gewesen sein soll, es konnte mir auch noch niemand wirklich darlegen. Ich sage, es war nicht schlampig, es war schön erhoben, es hat alles zusammengepasst, auch mit dem dann bei uns eingelangten Gutachten des Herrn Dr. Matzenauer, der auch keine eindeutigen Hinweise für fremde, schwere Gewalt gegen Mag. Pilnacek wahrnehmen konnte.
Ich habe mir auch die Fotos angeschaut – wenn ich das hier sagen darf –: Mir wäre auch kein dunkelblauer Kopf aufgefallen, wie immer in den Medien kolportiert wird. Also ich kann nicht sagen, dass schlampig oder sonst irgendwie nicht korrekt gearbeitet worden wäre. Für uns, nach unserem Maßstab war es sehr schön.
Ein zentraler Vorhalt war natürlich auch die Feststellung, die immer wieder geäußert worden ist, es hätte eine Obduktion verhindert werden sollen. Wie sind da Ihre Wahrnehmungen zu diesem Sachverhalt?
Frau Dr. Wagner – ich weiß nicht, wie sie zu diesem Eindruck gelangt ist. Ich kann es mir eigentlich nicht erklären, aber es gibt ja da auch, soweit ich die Protokolle gelesen habe, dann wieder Diskrepanzen der Aussage Wagner und
Sterlini. Also kurz gefasst: Die Obduktion wäre von niemandem zu verhindern gewesen, weil wir sie – auch noch dazu mit meinem Mail – natürlich durchgeführt hätten.
haben –, und andererseits, das Handy lag ja im Haus der Frau Wurm, war ja nicht von Mag. Pilnacek mitgenommen. Also allein dadurch war das für mich in Ordnung, dass hier nicht sichergestellt wurde.
Wenn wir es nach allfälligen Obduktionsergebnissen, die weitere Ermittlungen nach sich gezogen hätten, gebraucht hätten, dann hätten wir dem LKA den Auftrag mit einer Sicherstellungsanordnung gegeben, dieses Handy vorzulegen oder zu besorgen.
Ich möchte noch einmal ganz kurz zur Obduktion kommen. Das haben Sie auch im Einleitungsstatement erklärt, ich weiß, aber diese Frage wird immer wieder indiziert und aufgeworfen: Es bestand kein Anfangsverdacht, wieso wurde dann eine Obduktion angeordnet?
Zur Standortbestimmung: Na ja, wir wussten ja, wo das Handy ist, also brauche ich eigentlich den Standort nicht zu bestimmen. Wir wussten auch, wo
Mag. Pilnacek in den Stunden war, bevor er das Handy im Haus der Frau Wurm liegen gelassen hat. Das ist sogar polizeilich dokumentiert, wo er sich aufgehalten hat. Und für eine Rufdatenrückerfassung gab es für uns keinerlei Anlass, weil kein Anfangsverdacht einer Straftat vorgelegen ist. Auch für eine Rufdatenrückerfassung benötigen wir einen Anfangsverdacht und eine Begründung, warum wir das jetzt machen wollen. Also nur hineinzuschreiben: Wir wollen das jetzt wirklich gerne wissen!, hätte uns ein Richter nicht genehmigt. Also eine Rufdatenrückerfassung ist auch richterlich zu genehmigen, generell. Aber an sich: Es gab keinen Anfangsverdacht, der uns dazu gebracht hätte, so etwas anzudenken.
Die Todesursache ist aber weder Unfall noch Suizid, sondern eine Todesursache ist zum Beispiel ein Schädelbruch mit Einblutungen und Herz-Kreislauf-Versagen
anschließend oder mit einer Luftembolie oder mit einem Bruch des Rückgrats – also weder Suizid noch Unfall sind die Todesursache. Die Todesursache ist der Grund, warum der Mensch nicht mehr lebt. Ob es jetzt ein Suizid war oder ein Unfall, ist für uns in der Aufklärung an sich irrelevant, weil es einfach zeigt, dass es kein Fremdverschulden am Tod dieser Person gibt.
Dass wir gesagt haben, es war ein Suizid, wie uns ja auch vorgeworfen wurde – meinem Mediensprecher und, ich glaube, auch mir –, liegt, wie ich vorhin schon ausgeführt habe, darin, dass wir die uns vorliegenden Erhebungsergebnisse einordnen und bewerten. Das ist unser Job. Genauso wie ich bewerte: Es gibt kein Fremdverschulden!, kann ich aber auch bewerten: Na, so wie es aussieht – Geisterfahrt, Führerschein weg, möglicherweise oder ziemlich sicher wieder ein Strafverfahren, kommt nach Hause, trinkt noch etwas, ist für seine Freundin nicht ansprechbar, lässt seine Sachen zu Hause und geht alleine in die Nacht –, da kann man – und das finde ich zulässig – bewerten, dass das wohl ein Suizid war.
Die Todesursache ist das Ertrinken, das ist aber wieder was anderes. Und die Todesursache, die Dr. Matzenauer festgestellt hat, ist nach meinem Dafürhalten völlig eindeutig. Was er auch gemacht hat – was Sie auch gesehen haben –: Er hat auch – und diese Wasserproben wurden ja auch vorsorglich von der Polizei schon bei der Auffindung gesichert – das Wasser der Donau, wo der Leichnam gefunden wurde, mit dem Wasser verglichen, das in der Lunge des Leichnams war.
Also uns - - oder der Polizei vorzuwerfen, dass sie schlampig gearbeitet hat, hat für mich wirklich keine Grundlage und wir haben ein eindeutiges Gutachten mit Tod durch Ertrinken, Wasser in der Lunge, das Wasser ist das gleiche wie im Donauarm und nicht aus irgendeiner Badewanne. Damit, sage ich, ist wirklich gut gearbeitet, und eigentlich sind für mich alle Zweifel ausgeräumt.
ist – auch bekannt aus dem Akt –: Wir haben eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft bekommen, zu prüfen, ob eine Fortführung dieses bereits mit Einstellungsverfügung beendeten Aktes angebracht erscheint.
Dazu möchte ich sagen, dass diese Prüfung der Fortführung – wie so fast alles, was wir machen – in der Strafprozessordnung ausführlich geregelt ist, und das sind auch Sachen, die relativ häufig vorkommen: dass man prüft, ob ein Ermittlungsverfahren fortzuführen ist – auch wenn es gegen bekannte Täter geführt wird, zum Beispiel. Wir haben das regelmäßig, dass Fortführungsanträge - - Parteien kommen zum Beispiel – eine Variante –, es taucht noch ein Zeuge auf oder er findet irgendwelche Unterlagen. Dann prüfen
wir das und schauen: Ist das fortzuführen? – Wenn wir der Meinung sind: Ja, der Zeuge ist relevant, den werden wir noch vernehmen!, dann führen wir das Verfahren fort, und das ist ein Akt, über den sich niemand aufregt und der auch niemanden echauffiert.
Das ist einfach unsere Arbeit, das zu prüfen, weil wir zur amtswegigen Wahrheitsforschung verpflichtet sind – das möchte ich hier auch einmal - - das
habe ich vielleicht noch zu wenig gesagt. Wir sind auch objektiv: Wenn wir der Meinung sind, etwas ist nicht strafbar, dann müssen wir das einstellen, und wir forschen amtswegig nach der Wahrheit.
Das heißt, Prüfungen einer Fortführung sind für uns jetzt nichts Außergewöhnliches, das ist auch unser täglich Brot. Wenn wir der Meinung sind, es ist nicht fortzuführen, dann legen wir das dem Haft- und Rechtsschutzrichter vor, und der entscheidet mit Beschluss darüber. Hin und wieder ordnet der auch an, dass wir fortführen – dann machen wir das natürlich auch.
Im gegenständlichen Fall wurden wir beauftragt, die Fortführung zu prüfen, was wir natürlich auch zeitnah in die Wege geleitet haben - - und, soweit ich mich erinnere, einmal an Herrn Dr. Longato und an, ich glaube, Dr. Schaden – das weiß ich jetzt nicht, wie der andere Arzt heißt – ein Schreiben gerichtet haben, sie mögen so freundlich sein und ihre Stellungnahmen vorlegen. Der erste Arzt hat das zeitnah gemacht, Dr. Longato hat das nicht gemacht.
Wobei ich jetzt festhalten möchte, dass ich mich auch gewundert habe, dass uns diese Stellungnahmen von Gerichtsmedizinern, die ja medial sehr beworben wurden, nicht aus Eigenem vorgelegt wurden. Wenn ich als ehemaliger Nationalrat ein Gutachten in der Hand halte, das vielleicht auf einen Mord hinweist, dann - - Es hat mich gewundert. Man hätte es ja auch der Oberstaatsanwaltschaft oder dem Ministerium vorlegen können, wenn man es uns nicht geben möchte – so weit dazu, jedenfalls.
Wir wussten ja nur, Dr. Tsokos ist ein Gerichtsmediziner, der in Deutschland tätig ist, hatten aber weder in der Weisung noch sonst irgendwo seine Adresse oder nähere Daten, und wir können in Deutschland nicht amtshandeln. Das, was wir in Österreich machen dürfen – die Polizei hinschicken und sagen: bitte, wo wohnt der? –, das geht in Deutschland nicht. Also es dürfen auch Deutsche bei
uns nicht amtshandeln, sondern dafür gibt es das EU-JZG: ein wunderbares und sehr praktisches Gesetz für Rechtshilfe im EU-Raum.
Man sucht sich aus dem Justizatlas die zuständige Staatsanwaltschaft für so ein Rechtshilfeersuchen heraus und schreibt dann eine Europäische Ermittlungsanordnung und schreibt hinein, was man denn bitte gerne hätte.
Wenn das Ganze einer richterlichen Genehmigung bedarf, dann holen wir schon in Österreich - - machen wir die Anordnung, holen uns eine richterliche Unterschrift ein – das ist meistens bei Bankauskünften in Cybercrime-Sachen – und schicken das dort hin.
In dem Fall hatten wir als Anknüpfungspunkt eine Adresse in einem Hofladen in Wanfried, wo immer das auch liegt, und sonst leider gar nichts. Die Kollegin hat eine wirklich ausführliche Internetrecherche dazu gemacht, und das auch natürlich, wie es sich gehört, in den Akt hochgeladen. Im Impressum war die Adresse Wanfried, die wir zum Anlass genommen haben, unsere Europäische Ermittlungsanordnung an die für Wanfried zuständige Staatsanwaltschaft zu richten, weil es sonst leider nichts gab.
Die Möglichkeit, uns über die Bundesstaatsanwaltschaft in Bonn eine Zentralmeldeauskunft aus Deutschland einzuholen, gibt es leider nicht, weil es in Deutschland nicht – wie in Österreich – ein Zentrales Melderegister gibt. Für uns, für Österreich – wenn man wen sucht, wäre es recht praktisch – braucht man nur eine ZMR einzuholen. Für Deutschland gibt es das nicht, da ist jede Gemeinde damit – mit der Führung des Melderegisters – betraut.
Das heißt, die Kollegin hat diese Europäische Ermittlungsanordnung vorbereitet, ich habe sie unterschrieben, wir haben sie hingeschickt, und was wir zurückbekommen haben, haben Sie ja im Akt. Irgendwie gelang dann auch die Ausforschung des Dr. Tsokos, der zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr für die Charité tätig war und auch dort nicht zu erreichen war. Ich habe am 26.4.2026
nachgeschaut, da war noch immer die Adresse in Wanfried im Impressum des Herrn Dr. Tsokos zu finden.
Dass wir dafür dann medial herabgesetzt wurden – ja, ich habe es nicht ganz verstanden. Es ist halt häufig passiert, dass immer nur Bruchstücke unseres Tuns publiziert wurden – genau so lange, wie es halt lustig oder nicht so schön war –, und der Rest ist natürlich nicht in den Medien gestanden. Also es steht – zumindest vor einem Monat – noch immer die Adresse Wanfried im Netz.
Vielleicht hat sie sich jetzt schon geändert, ich weiß es nicht. Tatsache ist, wir haben dann auch eine Adresse bekommen, und, ich glaube, die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat dann auch das Gutachten bekommen, das wir leider nicht mehr gelesen haben.
Sehr geehrte Frau Mag.a Waidecker! Danke, dass Sie uns heute zur Verfügung stehen. Gestern war Herr Fellner hier, deswegen ist es ganz interessant, dass man da die beiden Aussagen gegenüberstellen kann. Mich würde interessieren: Wann haben Sie sich persönlich mit Herrn Fellner das letzte Mal über den Fall
Pilnacek unterhalten? (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Sei es fachlich oder vielleicht privat oder in Vorbereitung für den Untersuchungsausschuss? (Verfahrensrichterin Edwards: Na privat vielleicht nicht!) – Dann in Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss oder fachlich, beruflich? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg.
Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich verstehe nicht, was hier privat sein sollte. Es sind hier zwei Personen, die aufgrund ihrer Position tätig waren – ein Chefermittler, eine Staatsanwältin –, die über einen Fall sprechen, mit dem sie beide befasst waren. Also jedes Gespräch, das es hierzu gab, wäre dementsprechend auch in diesem U- Ausschuss kundzutun und ist hier relevant. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt-Stellvertreter. – Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke sehr.
Nur die Frage war danach – und ich glaube, das wurde auch mittlerweile klargestellt, oder? – Dass es natürlich nicht um private Themen geht. Sie könnten sich ja auch kennen und haben über das schöne Wetter und über den Urlaub gesprochen – ich glaube, das interessiert hier herinnen niemanden. Es geht ausschließlich um die dienstliche Kommunikation.
Ich habe Herrn Fellner zuletzt auf einer Einladung, bei einer Pensionierungsfeier in Baden getroffen. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an die Auskunftsperson.)
Es war – aber ich weiß den genauen Zeitpunkt leider nicht mehr – März oder April, auf einer Pensionierungsfeier eines Polizeibeamten, den wir beide kennen. Da haben wir uns eigentlich nicht über den aktuellen Fall Pilnacek hier unterhalten, sondern über das Verfahren der WKStA, das gegen Herrn Fellner geführt wurde. Das war aber auch ein eher kurzes Gespräch, weil er dann bei seinen Polizeikollegen saß.
Sonst habe ich ihn seit Oktober 2023 sicher einige Male gesehen, auch weil
wir - - Ich hatte einen Cold-Case-Akt mit dem LKA, mit Herrn Fellner. Es ist eben Landstaatsanwaltschaft – wie von Herrn Ropper schon gesagt –: Wenn ein
Polizist, den man kennt, in der Nähe ist, schaut er halt auch bei mir vorbei, wenn er eine Besprechung mit anderen Kolleginnen hat. Die Diskussion ging eigentlich nie um dieses 5UT-Verfahren, sondern mehr um das gegen ihn geführte Verfahren, das er nicht nachvollziehen konnte.
Mich hat bei Ihren Ausführungen – wie Sie es heute schon erwähnt haben, aber auch, wie es in den Unterlagen vorliegt – sehr beeindruckt, dass Sie gleich zu Beginn gesagt haben, Sie wollten mögliche - - jegliche „Verschwörungstheorien“ vorbeugen. Deswegen – das haben Sie auch gesagt – haben Sie selbst auch schon an Ihre Kolleg:innen geschrieben, es soll auf jeden Fall eine Obduktion angeordnet werden.
Hatten Sie damals, am 20. Oktober in der Früh, Zweifel daran, dass die Kollegin, die zuständig war, eine Obduktion anordnen würde?
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Ich hatte keine Zweifel daran, dass die zuständige Kollegin, von der ich wusste, dass es Kollegin Mautner sein sollte an sich – ich wusste noch nichts vom Zugausfall –, eine Obduktion anordnet, aber ich meine, schadet ja nicht, wenn man es ihnen auch noch schreibt. Ich bin halt einmal die Chefin und verantwortlich, dass das gut abläuft, und ich denke mir, besser eine Info zu viel als eine zu wenig. (Abg. Hanger [ÖVP]: Das mit den Verschwörungstheorien hat nicht funktioniert!)
Covid – eine Regelung eingeführt – wir mussten ja damals von einem Tag auf den anderen mehr oder weniger zu Hause bleiben –, dass jeden Tag eine Kollegin, ein Kollege im Büro sein konnte. Die konnten sich dann auch nicht untereinander anstecken. Das haben wir beibehalten, also wir haben tageweise verteilt. Jeder Kollege hat einen Tag – mittlerweile habe ich den Freitag –, an dem er anwesend ist und für alle Telefonate, dringende Sachen zur Verfügung steht. Wenn dieser Kollege verhandelt, was ja natürlich auch vorkommt, dann macht es ein anderer - - oder wird einfach ins Homeoffice weiterverbunden.
Also das hat sich auch bis jetzt sehr bewährt.
Wann es Kollegin Mautner genau erfahren hat: Ich weiß es nicht. Mein Mail an den Leitenden Oberstaatsanwalt ist von – ich weiß es nicht auswendig – 12-
Uhr-irgendwas, glaube ich, oder 14-Uhr-irgendwas. Also das bitte - - Da müssten Sie hier so nett sein, in den Akt zu schauen. Ich weiß es nicht. Jedenfalls hat es die Kollegin vorher bekommen und mir dann die Obduktionsanordnung geschickt, die ich wieder vorlegen konnte. Also die genaue Uhrzeit weiß ich nicht.
Warum war es in dem Moment nicht wichtig, zu sagen: Okay, hold! Wir behalten alles, Sicherstellung für alles an Gegenständen, persönlichen Gegenständen, auch die, die Herr Pilnacek nicht am Körper getragen hatte, bis wir das Ergebnis der Obduktion haben!? – Also was war da der Gedankengang oder vielleicht die
Diskussion unter Ihnen und mit Herrn Fellner, oder Frau Mautner mit Herrn Fellner – dass wir das nachvollziehen können?
Man muss vielleicht auch da im Zusammenhang verstehen, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Referenten, die dort sind, vielleicht nicht unbedingt in derartigen Fällen jetzt sehr viel Erfahrung haben – ich weiß auch nicht - -, ich glaube, Kollegin Thaller war nicht sehr lange Staatsanwältin in allgemeinen Strafsachen –, dass die das vielleicht auch anders sehen. Ich meine, das Handy hätte natürlich jederzeit sichergestellt werden können nach dem, ich glaube, 21. November 2023, als die Mattura-Tapes aufgetaucht sind und Kollegin Thaller dann meines Wissens dieses Verfahren zu betreuen hatte. Ich weiß nicht, ob sie sich dieses Handy dann geholt hat. Das kann ich nicht sagen, weil ich den Akt nicht kenne. Aber wir konnten es nicht sicherstellen. Die WKStA in ihrem Verfahren - - Und ich glaube, es ist wichtig, auch darauf Augenmerk zu legen, dass es ja tatsächlich zahlreiche Verfahren gegeben hat, in denen man verschiedene Sachen machen konnte, die aber nicht wir in unserem UT-Verfahren mit dem verstorbenen Mag. Pilnacek machen konnten.
Also im Verfahren: Wenn ich politische Einflüsse auf Mag. Pilnacek abklären möchte, dann werde ich mir das Handy und den Laptop und ich weiß nicht was holen. Wenn ich aber einen zu 99,9-prozentigen Selbstmörder habe, dann darf ich das Handy schlichtweg nicht sicherstellen. Das darf ich machen, wenn das Gutachten etwas anderes ergibt. Und wie wir die Witwe - - Wenn ich das richtig gelesen habe, hätte es da ja auch dieses Handy noch gegeben. Das wäre ja
überhaupt keine Affäre gewesen, das dann wieder zu besorgen. Den Laptop hätten wir sowieso nicht gefunden. Der war ja weg.
Wenn Sie, Frau Waidecker, bitte die Seiten 3 und 4 – leise, für sich – lesen, damit wir dann die Fragen stellen können. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
„Todesfeststellung – Feststellung der Gemeindeärztin“, da steht: Frau
„Dr. Wagner regte“ die „Durchführung einer gerichtlichen Obduktion“ an, da
„Fremdverschulden nicht auszuschließen“ sei beziehungsweise die
„Todesursache für die Ärztin nicht feststellbar war.“
Wieso war es dann für Sie zu dem Zeitpunkt schon klar, dass es ein Suizid war?
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Weil wir nicht nur die Meinung der Frau Dr. Wagner zur Beurteilung hatten, sondern auch alles andere, was Sie hier lesen (in das Schriftstück blickend), und die Aussagen, die dann im Bericht des LKA Niederösterreich gestanden sind. Also natürlich war zu obduzieren – keine
Frage –, „eine Todesursache [...] nicht feststellbar“ (aus dem Schriftstück vorlesend) – ja, klar. Ich weiß nicht, wie weit man als Gemeindearzt die Todesursache des Ertrinkens jetzt hundertprozentig festmachen kann. Aber es steht auch: „Äußere Anzeichen einer Gewalteinwirkung waren nicht feststellbar.“ – Und im Zusammenhalt mit den Spuren, mit den Vernehmungen, mit der Vorgeschichte war für uns, die wir ja eigentlich täglich damit zu tun
haben und täglich Berichte zu bewerten und umzusetzen haben, ein Suizid einfach anzunehmen.
Das sind Sachen, die unser täglich Brot sind, die wir gelernt haben, die die Polizei gelernt hat. Ich wage, zu behaupten, wir können das alle, wir sehen das. Genauso wie wir sehen, wenn irgendwas nicht passt – sehen wir auch. Anders kann man das nicht sagen. Wir sind davon ausgegangen und es hat sich ja auch bewahrheitet, das muss man ja auch einmal sagen, dass es das mittlerweile ich weiß nicht wievielte Gutachten gibt, das das festlegt.
vorbeigeredet. Es gab überhaupt keinen Anlass, eine Obduktion nicht durchzuführen. Natürlich war Herr Mag. Pilnacek zu obduzieren, was ja auch passiert ist, aber das eine hat ja mit dem anderen insofern nichts zu tun, als ich ja obduziere oder obduzieren lasse, um ein Fremdverschulden tatsächlich ausschließen zu können, was ja auch ihr - - zusätzlich zu dem, was schon von der Polizei festgestellt wurde, das auch bestätigt hat. Wenn nicht sein kann, was nicht sein darf, dann, ja, werden wir uns noch, glaube ich, länger darüber nicht einig werden. Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Man kann davon ausgehen: Es wird ein Selbstmord sein!, und lässt gleichzeitig obduzieren, um das auch zu bestätigen, weil wir für die Obduktion wie bereits ausgeführt auch keinen Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung brauchen.
Und ich wage mir nicht vorzustellen, wie es gelaufen wäre, wenn es hier keine Obduktion gegeben hätte. Wobei ich mir in dem Zusammenhang auch manchmal überlege, wenn wir das Handy aufgehoben hätten, was dann möglicherweise unterstellt worden wäre: dass wir die Daten hätten absaugen wollen, dass wir illegale Zugriffe auf die Daten gemacht hätten. Also ich glaube, in dem Fall hätten wir kaum etwas richtig machen können, wenn man das jetzt so sieht und sich die gegen uns gerichteten Angriffe einmal in Ruhe anschaut. Ich glaube nicht, dass es anders gelaufen wäre, wenn wir uns noch die sechs Tage bis zum
26. Oktober, bis zur Obduktion, das Handy behalten hätten, weil wir dann ganz zweifellos mit dem Vorwurf konfrontiert worden wären – oder die Polizei zumindest –, sich hier illegal Daten verschafft zu haben. Genauso wie der Vorwurf ja – auf was auch immer begründet – war, die Polizei hätte illegal die Wohnung des Herrn Mag. Pilnacek in Wien durchsucht – was nie stattgefunden hat.
Also wir wurden ja von Anfang an mit sehr vielen Vorwürfen konfrontiert, und ich bin ja wirklich froh, dass ich heute hier erstmals die Gelegenheit habe, das sicherzu- - richtigzustellen, weil wir an die Amtsverschwiegenheit gebunden sind. Ich konnte bis jetzt eigentlich nie sagen, wie es wirklich war, und deswegen
bin ich wirklich sehr dankbar, dass ich hier sitzen darf, und beantworte das wirklich gerne.
Ich kann schon auch nachvollziehen, warum das so logisch war, dass das ein Suizid gewesen sein soll, aber wie konnten Sie am 20. Oktober quasi ausschließen, dass es Fremdverschulden gab? Also es stand ja nicht im Bericht geschrieben, und wenn es nicht geschrieben steht, kann man es ja nicht nachvollziehen – für uns jetzt –, das macht es jetzt so schwierig. Also diese Dinge, die quasi für Sie in dem Moment logisch sind, vielleicht auch für Herrn Fellner, aber für uns in den Akten nicht nachvollziehbar sind. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.)
Alles, was danach geschehen ist, hat eine andere Staatsanwaltschaft bearbeitet, und wir – und das möchte ich hier auch sagen – wussten auch nicht, welche Weiterungen das nimmt, was Mag. Pilnacek dann in diesen Mattura-Tapes vorgeworfen wurde, oder dass er sich ein Haus um 1,4 Millionen Euro kaufen wollte. Das war zu unserem Zeitpunkt ja überhaupt nicht Thema. Wir hatten einen durch Suizid verstorbenen suspendierten Sektionschef und abzuklären, Fremdverschulden: ja/nein? Wir wussten nicht, ob er Beratertätigkeiten hatte, ob er Gelder aus Dubai erwartete. Das ist ja teilweise auch erst hier dankenswerterweise im U-Ausschuss zutage getreten. Wir wussten nicht, dass er sich ein Haus kaufen möchte. Wir wussten nicht, dass Frau Wurm das am Todestag noch besichtigt hat.
Das sind alles Sachen, die wussten wir einfach nicht. Das war für uns: Mag. Pilnacek ist verstorben! – Mag. Pilnacek war für uns der ehemalige
Sektionschef der Strafsektion. Was er sonst gemacht hat, oder was er seit seiner Suspendierung gemacht hat, das war ja für uns - -: Weder wussten wir es, noch wäre es ein Thema gewesen, hat ja auch mit dem Tod nichts zu tun für uns. Wir klären möglichst gut und genau und bemüht ab: Was ist passiert? Hat ihm wer was getan? Konnten wir ausschließen.
Deswegen möchte ich Ihnen dieses Dokument der Vernehmung von Frau Polz gerne vorlegen: Dokument Nummer 51, Seite 332, dritter Absatz, beginnt mit:
„Kurz nach Mitternacht“ – wenn Sie sich das kurz durchlesen würden.
(Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Wurde das überhaupt nicht in Betracht gezogen – weder von Herrn Fellner noch von Frau Mautner noch von Ihnen?
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, was Herr Fellner oder Kollegin Mautner in Betracht gezogen haben, kann ich Ihnen jetzt leider nicht sagen. Ich habe das dann im Abschlussbericht erstmals anlässlich unserer Berichterstattung an die Oberstaatsanwaltschaft gelesen. Ich sehe da jetzt eigentlich keinen Widerspruch. Frau Polz führt Herrn Mag. Pilnacek nach Hause (in das Schriftstück blickend), der schreibt mit jemandem am Telefon – ja –, und dass er keine Suizidgedanken geäußert hat: Das machen eigentlich die wenigsten Selbstmörder, die sich wirklich umbringen wollen.
Das ist meistens dann für die Angehörigen ein sehr unerwartetes Phänomen – also auch nach dem, was ich in 30 Jahren gesehen habe. Man muss es nicht - -, man sieht das den wenigsten an, sagen wir so, dass sie sich jetzt vielleicht umbringen wollen.
Vielleicht hat er es auch im Auto noch nicht gehabt – ich weiß es nicht –, vielleicht hat er darüber nachgedacht, wie das jetzt alles wird, weil ich glaube, dass Herr Mag. Pilnacek sehr wohl für sich gesehen hat, wie das jetzt mit ihm weitergehen könnte. Ich glaube nicht, dass er sich noch Chancen ausgerechnet
hat, dass die Suspendierung aufgehoben wird; er wusste, dass ihn ein Verfahren – zumindest wegen fahrlässiger Gemeingefährdung – vor Gericht erwartet; er wusste, was medial abgehen wird.
Ich glaube nicht, dass man da schon im Auto zur Freundin der Freundin sagt: So, und jetzt fahren wir heim und dann bring ich mich um! Nicht? Also das könnte ich mir schwer vorstellen, dass das so war. Dass er nicht depressiv gewirkt hat – ja, sie hat ja irgendwo dann gesagt, er hat geschlafen, also da kann man schwer depressiv wirken –, ist für mich jetzt kein Widerspruch und - -
Ich habe in den letzten 30 Jahren oder länger mit Herrn Pilnacek allenfalls Guten Tag oder auf Wiedersehen gesagt, aber wir waren in etwa zur gleichen Zeit als Richteramtsanwärter beim Oberlandesgericht Wien und haben uns in den dort stattfindenden Kursen schon gesehen. Ich war aber in dem Fall, also in dem - -, nicht befreundet oder eng befreundet. Ich kenne ihn als Richteramtsanwärterkollegen; und dann wusste ich, dass er mein Sektionschef ist. Im Übrigen hat er auch die StPO geschrieben – das wusste ich auch.
Ich habe den Akt dann anlässlich der Berichterstattung der Frau Mag. Mautner an die Oberstaatsanwaltschaft vorgelegt bekommen. Alle Berichte an die Oberstaatsanwaltschaft gehen über meinen Schreibtisch als Leiterin der Staatsanwaltschaft – ausgenommen die meines Vertreters, dem ich die Berichtsapprobation erteilt habe. Sonst lese ich diese Berichte, ergänze sie allenfalls oder halte Rücksprache mit dem Referenten oder der Referentin, lasse mir was erklären, wenn ich Nachfragen habe; und dann wird das mit meinem
Namen signiert weitergeschickt. Da habe ich dann auch den Bericht gelesen, weil ich eine von den Gruppenleiterinnen bin, die ganz gerne auch zumindest die Abschlussberichte und manche Vernehmungen liest.
Ist Ihnen das, solange Sie oder Ihre Staatsanwaltschaft für den Fall zuständig waren, jemals zu Ohren gekommen, dass es da in der Bevölkerung, unter Bürgern, Bürgerinnen da so eine Unruhe gegeben hätte? (Abg. Hanger [ÖVP]: Hätte?!) – Na ja, der anonyme Hinweisgeber schreibt das so, oder: hat - - (Abg. Hanger [ÖVP]: Jetzt sollte man wissen, wer das war!) Das ist das Dokument 63, Seiten 94 und 95. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
„März 2024“, dann war es zweifellos nach Abschluss unserer Ermittlungen, weil ja das Gutachten entweder im Dezember 2023 oder im Jänner 2024 – ich glaube, der Abschlussbericht war vom 8.1.2024 – eingelangt ist, also - -
Ich glaube nicht, dass ich schon jemals in Rossatz war; ich weiß ungefähr, wo es liegt, aber ich war dort noch nie. Ich glaube, in Rossatzbach war ich mal, aber - -
Nur ganz generell: Wenn wir einer Weisung nicht Folge leisten würden, oder nicht Folge leisten wollen würden, dann gäbe es die Möglichkeit, dagegen zu remonstrieren. Das geht aber nur, wenn die Weisung gesetzwidrig wäre. Das ist die ja nicht.
Natürlich hat Kollegin Mautner dann die Sicherstellungsanordnungen nicht nur geschrieben, sondern auch an die Polizei weitergeleitet; und Herr Dr. Longato,
soweit ich mich erinnere, ist dem nicht nachgekommen – ist aber alles verschriftet und im Akt natürlich.
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Ja, wir haben ja genau das gemacht, was hier steht, nämlich - - (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.) – Jetzt ist es so klein geworden.
Wir haben die Anordnung der Sicherstellung bei Herrn Dr. Longato gemacht – und der hat dann dagegen, soweit ich mich erinnern kann, einen Einspruch wegen Rechtsverletzung gemacht. Also haben wir das einmal natürlich abgewartet, was das Gericht dazu sagt, und haben das auch, soweit ich mich erinnere, ja zwischenzeitig der Oberstaatsanwaltschaft berichtet, was passiert ist. Also - -
Dann Frau Kollegin Wotschke. – Bitte.
Frau Leitende Staatsanwältin, ich würde kurz auf einen Punkt von ganz am Anfang zurückgehen. Sie haben gemeint, Sie wurden von Frau Mag. Schnell eben über den Fund des Leichnams informiert. Was hat Frau Mag. Schnell Ihnen noch mitgeteilt?
Was haben Sie da genau gesprochen?
Es ging vornehmlich um das WKStA-Verfahren und eigentlich nicht einmal so sehr um den Inhalt, weil der Vorwurf ja schon auch medial bekannt war, sondern einfach darum, dass es ihm und seiner Familie damit nicht gut geht und dass er es eigentlich nicht nachvollziehen kann, warum das so ist.
Nur zur Erklärung: Wir haben tatsächlich eine zu geringe personelle Ausstattung, und bei uns, wenn wir im Büro sind oder wenn wir arbeiten oder mittlerweile auch am Wochenende, kommt man eigentlich nicht mehr zum Nachdenken.
Entweder läutet ständig das Telefon oder man hat dringende Anordnungen am Tisch. Da bitte ich, auch uns zu verstehen, dass wir uns, was wir nicht aufschreiben, auch nicht unbedingt merken.
Das war eben bereits am 24. März 2024 datiert. Ich würde auf Seite 38 gehen. Da geben Sie nämlich eine rechtliche Einschätzung mit Blick auf die Möglichkeit der Sicherstellung des Handys. Relevant ist der dritte Absatz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Sie meinen, dass die Sicherstellung durch die Polizei von 110 gedeckt gewesen wäre? (Abg. Wotschke [NEOS]: Richtig!) – Ja. Wenn man sich § 110 StPO anschaut – es sind in vielen Fällen Handys sichergestellt worden.
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Zwei Juristen – drei Meinungen. (Abg. Wotschke [NEOS]: Na ja, wir sind auch Juristinnen und haben scheinbar zwei Meinungen!) Ich bin heute, nachdem ich mich mehr damit befasst habe, und auch damals der Meinung: Nein, es wäre nicht unbedingt gedeckt gewesen, weil wir einfach keine Vorratssicherstellung haben. Wir können sicherstellen, wenn wir einen Anfangsverdacht haben – den gab es aber nicht.
Die Polizei hätte es wahrscheinlich sicherstellen können, wenn es an der Leiche gewesen wäre, bis zu dem Moment, wo sie gesagt haben: Na, da sind die Fußspuren von Mag. Pilnacek – und nur seine –, er hat eine unversehrte Kleidung, er hat ein Motiv: Das war ein Selbstmord. Also damit endet es für mich.
Wir hätten es auch jedenfalls – selbst wenn es sichergestellt worden wäre – am
26. Oktober zurückgeben müssen und bis 26. Oktober hätten wir es auch nicht ausgewertet. Damit ist das eigentlich müßig, nicht?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich habe diverse Nachfragen. Ich glaube, 26. Oktober stimmt nicht ganz, denn da war das Gutachten noch nicht da. (Abg. Krainer [SPÖ]: 23. November!) – 23. November war das Gutachten da. Die Smartwatch haben Sie, auch nachdem das Gutachten da war, ja behalten. Wieso das?
Ordnungsnummer 15, das kann ich jetzt aber nicht mit Sicherheit sagen – auch darüber informiert hat, weil ja Kollegin Mautner dann die Sicherstellung der Leiche aufgehoben hat – soweit ich mich erinnere. Also wir haben das Ergebnis, das vorläufige Obduktionsergebnis weit vor dem Gutachten erhalten.
Wir müssen nicht auf die Verschriftung des Herrn Dr. Matzenauer warten, weil – wie Ihnen ja als Juristin bekannt ist –: Das geht ja alles nicht so schnell, so ein Gutachten. Es sind ja auch noch chemische oder sonstige Untersuchungen durchzuführen. Das heißt, in diesem Fall waren auch noch die Kieselalgen abzuklären, ob die Diatomeen aus der Donau stammen oder aus der Badewanne mit Seifenwasser. Aber wir bekommen ein vorläufiges - -
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Bitte, da müssen Sie Herrn Fellner fragen. Die war ja mal an der Leiche sichergestellt, und ich glaube, er wollte die sicherheitshalber weiter auswerten. (Abg. Wotschke [NEOS]: Sicherheitshalber wofür?) Die war aber nicht von unserer Sicherstellungsanordnung umfasst, also da - -
Man kann es nicht ausschließen. Wahrscheinlich wäre auch nichts passiert; obwohl: Vielleicht hätte man dann der Polizei wieder Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil sie das Handy behalten hätten. Aber üblich ist es nicht.
Man kann es, wenn man es anders liest, zumindest nach der damaligen Rechtslage – die muss man ja jetzt auch berücksichtigen, dass sich ja § 110 StPO in der Zwischenzeit ganz massiv geändert hat - - Aber der Anfangsverdacht lag schlichtweg nicht vor, und deswegen hätten wir es auch nicht sicherstellen dürfen – das ist meine heutige Überzeugung. Dass man mit den Jahren gescheiter wird, ist halt auch so.
Also das Handy hatte die Polizei zum Zeitpunkt des Ergebnisses der durchgeführten Obduktion nicht mehr. Wenn die Obduktion etwas ergeben hätte, dass wir das Handy doch auswerten müssten, dann hätte die Polizei uns sogar vielleicht im Journaldienst kontaktiert und sich eine Sicherstellungsanordnung geholt oder sich vielleicht sogar telefonisch freiwillig das Handy von der Witwe zurückgeholt. Es geht ja in der StPO auch alles auf Basis der Freiwilligkeit.
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Ich bin jetzt, glaube ich, nicht im Jusstudiumtest da. (Abg. Hanger [ÖVP]: Ja, ich finde auch, Frau Verfahrensrichterin, Sie müssen ab und zu ...!) Ich glaube, dass diese - - Ich bin wirklich sehr auskunftsfreudig, aber - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Aber die unangenehmen Fragen will ich nicht beantworten! – Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Es geht hier nicht ums Rechtliche. (Abg. Hanger [ÖVP) hebt die Hand.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht darum, dass hier faktisch Handlungen gesetzt werden, für die es auf der einen Seite einen Anfangsverdacht braucht, und auf der anderen Seite argumentiert wird, dass andere Handlungen mangels Anfangsverdacht nicht gesetzt werden konnten. Das widerspricht sich. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.) Ja, ich stelle hier über die rechtliche Frage auf das Faktische ab, weil ich mich eben faktisch frage, wie das damals bewertet wurde, und die damalige Bewertung aus meiner Sicht – und das versuche ich gerade gegenzuchecken, ob ich hier etwas übersehe – widersprüchlich ist. Das ist meines Erachtens zulässig.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Hanger, bitte. Herr Kollege, wollten Sie noch? (Abg. Hanger [ÖVP] schüttelt den Kopf. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Pilnacek der Polizist dann auf der PI Mautern die rechtliche Frage stellt: Wo bin ich jetzt? Bin ich in der Erkundigung, bin ich im Ermittlungsverfahren? (Abg. Krainer [SPÖ]: Beim Handy schon!) Der hat das gemacht, was Sie ihm vorwerfen, dass er eben vieles nicht gemacht hat: Er hat die Angehörigen dazu befragt und vernommen.
Dass das dann bei uns unter einem Delikt einzutragen ist, ist auch wieder klar. Wir machen aus dem, was wir bekommen, einen Akt, aber ich bewerte jetzt nicht, was für Herrn Fellner jetzt noch eine Erkundigung und was für ihn eine Ermittlung ist.
Meines Erachtens kann ich die Zeugen immer vernehmen. Aufpassen muss man halt bei den Grundrechts- oder sonstigen Eingriffen. Noch dazu, wenn sich jemand freiwillig als Zeuge vernehmen lässt, sehe ich da überhaupt kein Problem, weil die StPO auch zu einem Grund auf Freiwilligkeit basiert und alles. Auch wenn ich freiwillig die Polizei für eine freiwillige Nachschau hereinlasse,
spare ich mir die Durchsuchungsanordnung. Also ja, für mich geht das. (Zwischenruf des Abg. Krainer [SPÖ]. – Abg. Hanger [ÖVP]: Ja, du kannst eh fragen, wenn du magst!)
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Anfallsbericht gelesen habe. (Abg. Wotschke [NEOS]: Okay!) Ich habe jedenfalls die Obduktionsanordnung bekommen. Ob ich den Anfallsbericht gelesen habe, weiß ich heute nicht mehr. Ich habe den Bericht, also das E-Mail an meinen Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt verfasst und diese Anordnung angehängt, um es ihm zur Kenntnis zu bringen. Aber ich glaube, dass zu dem Zeitpunkt ja auch die Zeugenvernehmungen noch gar nicht stattgefunden haben, wenn ich - -
„Nachtrags-Bericht“ von Herrn Pfandler. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
(Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Ich weiß es nicht, ich kann mich nicht erinnern, dass ich da mit Mag. Pfandler telefoniert hätte, aber ich schließe es auch nicht aus, genauso wenig wie ich ausschließe, dass das LKA es uns berichtet hat. Ich weiß es nur schlichtweg nicht.
könnten. Also das kann schon sein, dass ich in der Zeit mit ihm telefoniert habe, sonst habe ich keinen so engen Kontakt mit ihm.
Bitte, was ist die Frage?
haben alles gesehen, die haben den Abschlussbericht gesehen, die haben die Obduktionsanordnung, die haben das Gutachten, die haben - - Ich weiß nicht, wie viele Ordnungsnummern der Akt damals hatte, das wurde alles freigeschaltet. Wir haben eine Genehmigung unseres Vorhabensberichtes ohne jegliche Ausstellungen oder Ähnliches zurückgehalten und wir konnten damit auch davon ausgehen, dass es, so wie wir es angenommen haben, dass unsere Ansicht, dass es kein Beweismittel ist, geteilt wird. Wenn - - (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Mag. Pilnacek. Wir hatten abzuklären: Ist der durch fremde Hand zu Tode gekommen? Wir haben festgestellt: Das ist er nicht. Und wir können noch so
viele Gutachten dazu ergänzend einholen, es wird sich wohl auch nichts mehr ändern.
Das hier, was Sie mir vorhalten, ist ein Einstellungsvorhaben der WKStA betreffend drei oder zwei Kriminalbeamte über die Ausfolgung des Handys. Das ist ganz was anderes als unser Verfahren, das sind Äpfel und Birnen. Weil ob hier ein Amtsmissbrauch vorliegt, ist nicht von uns in unserem Verfahren zu bewerten gewesen. Und was das Handy damit zu tun hat? Für uns war zu bewerten: Brauchen wir das Handy, haben wir einen Anfangsverdacht, ob eine Tötung durch fremde Hand an Mag. Pilnacek vorliegt? Und benötigen wir dazu ein Mobiltelefon, das er nicht einmal mitgehabt hat, sondern das zu Hause in seinem Haus in Rossatz liegt? Noch dazu, wo wir zu Beginn davon ausgehen konnten, dass es hier kein fremdes Verschulden gibt und die Obduktion zur Vorsicht und – wie heute ja fast schon amüsant – zur Vermeidung von Verschwörungstheorien durchgeführt wurde. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.) Man sieht ja, wie es gewirkt hat, also leider gar nicht, aber das ist ein anderes Verfahren und damit ist das auch anders zu interpretieren und zu verstehen, und ein potenzielles Beweismittel kenne ich nicht.
Allerdings betrifft das insofern diesen Akt, als dass das Amtsmissbrauchsverfahren ja nur mit Blick auf das 5-UT-Verfahren – und wenn man sich hier in die Situation hineinversetzt – zu beurteilen ist. Also die Beweisqualität des Handys im Amtsmissbrauchsverfahren hängt zusammen mit
dem 5-UT-Verfahren, und das meine ich mit, wir haben hier vom Sachverhalt her eine Überschneidung, um es ganz konkret zu formulieren.
Deshalb würde ich hier noch einmal fragen, denn Sie haben völlig recht, die Oberstaatsanwaltschaft hat Ihren Bericht genehmigt. In Ihrem Bericht damals zum 5-UT-Verfahren stand auch nichts zu diesem Handy drinnen, das war nicht in dem Akt enthalten, das ist erst danach aufgekommen, auch mit dem Nachtragsbericht, dass die StA Krems hätte informiert sein sollen. Deshalb frage ich jetzt eben: Hätten Sie damals vom Handy gewusst, was hätten Sie für einen Beweiswert gesehen? (Abg. Hanger [ÖVP]: Hättiwari!) Oder hätten Sie einen gesehen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Wir haben ja in sehr vielen Leichenakten Vorgänge, wo die Polizei die Effekten an die Angehörigen ausfolgt. Es gibt überhaupt bei uns am Land sogar Fälle, wo
die Polizei den Stallschlüssel des allein lebenden Bauern an den Nachbarn gibt, damit der die Kühe füttert, wenn kein Angehöriger vorhanden ist. Ich glaube, jeder von Ihnen wäre froh, wenn Sie einen bedauerlichen Todesfall in der Familie haben, dass sich die Polizei darum kümmert, dass jetzt vielleicht nicht das Haus abbrennt, weil sie auch allenfalls den Strom abschalten, oder den Hund ins Tierheim bringen. Also ich glaube, wenige von Ihnen wissen oder können sich auch vorstellen, was die Polizei alles sieht. Es ist, glaube ich, nicht sehr schön, wenn man gerade zu frischen Selbstmorden kommt und die Leute herunterschneiden muss oder wenn man in Wohnungen kommt, wo seit Wochen ein Alleinstehender tot liegt.
Also das ist die eine Sache, sich hier über Erkundigungen und Ermittlungen zu unterhalten, und eine andere Sache, wenn man sieht, welche Arbeit die Polizei leistet. Also es ist ja auch nicht jedermanns Sache, glaube ich, zu einem Verkehrsunfall zu kommen, wo wir bei den Journalanrufen noch hinten die schreienden Angehörigen hören. Ich glaube, das müsste man sich wirklich einmal vor Augen führen, was in unserem Beruf und was im Polizeiberuf so vorkommt. Das ist kein wirklich schöner Beruf.
Und sich Jahre später noch immer die Frage zu stellen, ob jetzt das Handy von Beweisrelevanz war: Ich meine, das war es nicht für uns. Es war ein Selbstmord, in unserem Verfahren war das Handy unbeachtlich. Dass es in anderen Verfahren sichergestellt hätte werden können, habe ich Ihnen auch schon dargelegt. Das wäre natürlich angebracht gewesen, dass man nach den Mattura- Tapes das Handy holt.
4. April 2025 von der OStA aufgetragen, dass das Verfahren fortzuführen ist, oder eine Fortführung zu prüfen ist, Entschuldigung. Wieso wurde Ihnen das aufgetragen?
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Na, die weiteren Schritte, wenn ich davon ausgehe, dass Sie die Seite 2 dann meinen, also 575, die sind uns ja vorgegeben worden, nämlich - - Das war aber, glaube ich, die zweite Weisung. (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm!) Kann das sein?
, wo wir dann, glaube ich, berichtet haben – also Sie haben es im Akt, ich kann es Ihnen nicht ganz auswendig sagen –: Das hat nicht funktioniert. Und ich hatte damals vor, Dr. Longato und Dr. Tsokos als Zeugen zu ihren Gutachten zu vernehmen, das wurde von der Oberstaatsanwaltschaft nicht goutiert und deshalb kam hier die Weisung mit der Sicherstellungsanordnung, die wir natürlich auch zeitnah durchgeführt haben.
Ja warum wollte ich sie als Zeugen vernehmen? – Ich wollte nicht, dass das Ganze eskaliert, um ehrlich zu sein, dass wir da mit Anordnungen - - Ich habe mir gedacht, man vernimmt den Herrn Doktor einmal als Zeugen, fragt ihn, wie es zu dem Auftrag kam, das hätte mich ja ehrlich gesagt auch interessiert. Also die OStA-Weisung, dass die keine Wahrnehmungen als Zeugen hätten, das habe ich halt nicht so geteilt, aber wie gesagt, man kann ja mal unterschiedlicher Meinung sein.
Also ich wäre davon ausgegangen, wir vernehmen den Herrn Doktor als Zeugen, und er legt uns dar, wo er glaubt, dass das Gutachten Matzenauer nicht seiner Meinung ist. Das wurde aber wie gesagt ohnehin nicht genehmigt, und dann hat die Kollegin die Sicherstellungsanordnungen weisungsgemäß erlassen und an die Polizei geschickt.
Von Widersetzen kann hier nun wirklich keine Rede sein, das möchte ich mir eigentlich nicht unterstellen lassen. Tatsache ist, wir haben zeitnah versucht, diese Urt- -, diese Gutachten oder was auch immer beizuschaffen. Es sind die von mir unterfertigten Schreiben an Dr. Longato, Dr. Schaden im Akt. Wie gesagt: Bei Dr. Schaden hat es funktioniert, bei Herrn Dr. Longato hat es nicht funktioniert.
Um eine Sicherstellung - - Oder: Ich war eigentlich der Ansicht, dass es mit einer Sicherstellung möglicherweise nicht getan sein könnte, weil ich ja nicht davon ausgehen kann, dass Herr Dr. Longato noch eine schriftliche Ausfertigung dieses Gutachtens bei sich hat. Ich bin eher davon ausgegangen, dass er das allenfalls im Computer gespeichert hat. Dann hätte man mit einer Beschlagnahmeanordnung da reingehen müssen.
Wir sind eigentlich als Staatsanwälte auch zu einer Verhältnismäßigkeit verpflichtet, und man kann ja auch - -, es wäre auch nichts verloren gewesen, wenn ich ihn mir als Zeugen lade, ihn zu seinen Wahrnehmungen, insbesondere zur Auftragserteilung und einem Auftrag für dieses Gutachten, befrage und er vielleicht das dann ohnehin hergibt.
Also weder haben wir uns widersetzt, sondern wir haben einfach einen Bericht gemacht: Wir haben es nicht bekommen, und wir würden beabsichtigen, die Herren als Zeugen zu vernehmen!
Das wurde nicht genehmigt, und wir haben die Sicherstellung angeordnet. Also von einem Widersetzen, glaube ich, sind wir weit entfernt.
Also ich hätte das durchaus relevant gefunden, aber ich habe auch kein Problem damit, wenn die Oberstaatsanwaltschaft sagt: Nein, machen wir nicht, wir stellen sicher! Das ist mir persönlich wirklich egal.
„Verschwörungstheorien“ Boden bereiten würden. (Auskunftsperson Waidecker:
Tun sie ja auch, oder?)
Jetzt ist meine Frage dazu, nachdem das ja im Bericht steht: Ist das aus Ihrer Sicht ein ergebnisoffenes Ermitteln?
mir leid, ja; weil: Das ergebnisoffene Ermitteln ist am 20. Oktober und das danach, aber nicht nachher, wenn sozusagen - -
In dem Moment, wo wir der Ansicht sind – das ist auch in der Strafprozessordnung abgebildet –, dass wir eine Sache nicht mit der nötigen Objektivität behandeln können, sind wir dazu verpflichtet, uns für befangen zu erklären. Eine ergebnisoffene Prüfung liegt auch vor, wenn man seine eigene Meinung in einem Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft hineinschreibt. Genau das ist meine Aufgabe: dass ich bewerte, was hier vorgeht, warum etwas gemacht wird, und dass ich auch die Auszüge aus den Privatgutachten hier zitiere.
Dass wir Schwierigkeiten hatten, die Privatgutachten überhaupt zu erlangen, ist ja ein offenes Buch, nicht? Man hat sie uns ja nicht freiwillig gegeben. Wenn Sie es sich im Akt ansehen: Herr Dr. Longato hat, was ihm auch völlig zusteht, dann einen Einspruch gemacht. Darüber hat die Haft- und Rechtsschutzrichterin entschieden, dass dieser Einspruch nicht gerechtfertigt ist.
Es gab in diesem Akt während der Prüfung der Fortführung zahlreiche, möchte ich sagen, Rechtsmittel, die keinen Erfolg hatten. Es ging ja auch immer wieder
um die Gewährung der Einsicht in die Leichenfotos. Es hat auch das Oberlandesgericht gesagt, dass wir hier sachlich richtig gehandelt haben.
Dass ich in einem Bericht an meine Oberstaatsanwaltschaft den Sachverhalt und auch meine Bewertung hineinschreibe, heißt weder, dass ich befangen noch voreingenommen bin.
Also ich nehme an, dass die Kollegin das aus dem Buch hatte. Wenn wir vorher das Gutachten noch nicht hatten, muss es zwangsläufig - -, müssen das Zitate aus den - -
Da steht ja auch oben: „Dazu Auszüge mit Bezug auf ein Privatgutachten von
Dr. Longato“. (Abg. Wotschke [NEOS]: Richtig!)
Genau. Also nehme ich an – aber ich habe diesen Part nicht selbst verfasst –, dass das aus dem Buch ist.
Meine Frage, nachdem jetzt eben bei der Prüfung der Fortführung die Gutachten beigeschafft wurden – danach eben dann – und Sie vorher bereits von der Befangenheit gesprochen haben: Haben Sie sich in diesem Verfahren für befangen erklärt?
Nur weil ein Medium – das habe ich auch irgendwo dann dargelegt – vermeint, es müsse ein Akt von der Staatsanwaltschaft Krems weg, bin ich in diesem Akt wohl nicht befangen, habe mich auch nie befangen gefühlt.
Etwas anderes ist dann später im Akt 7 St 74/24 passiert. Der Akt war aber nicht dieser Akt. Das war der Akt mit den Journalisten.
Ich würde mich auch in Zukunft für jeden Akt, der Dr. Pilz betrifft, für befangen erklären.
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Ich wurde von überhaupt niemandem in diesem Verfahren für befangen erklärt. (Abg. Wotschke [NEOS]: ... die Staatsanwaltschaft!)
Frau Kollegin, Ihre Fragezeit ist zu Ende. Ich bitte, Ihre Fragen dann in der zweiten Runde zu stellen.
Bevor wir zu dieser kommen, unterbreche ich die Sitzung bis 14.30 Uhr.
Sitzungs unterb rec hu n g von 14 . 1 1 U hr b i s 1 4 . 31 U hr.
Frau Kollegin Tomaselli, bitte.
Das ist ein Bericht von Ihnen, Frau Waidecker, und ich lege es Ihnen deshalb vor – die Kollegen haben es zwar vorhin schon einmal angesprochen –: Wir sind ja hier am 24. März 2024. Zwei Tage davor wollte das Justizministerium im Wege der Oberstaatsanwaltschaft quasi Nachschau halten, wollte sich zumindest informieren, weil in den Medien davon die Rede war, dass man das
Handy Frau Wurm sozusagen abgenommen hat, und Sie antworten sozusagen darauf, dass Ihnen das auch nicht nachvollziehbar ist, weil: „Auch diese Darstellungen können nach den der Staatsanwaltschaft vorliegenden Polizeiberichten nicht nachvollzogen werden, in den Polizeiberichten finden sich keine Ausführungen über eine Sicherstellung des Mobiltelefons des Opfers.“
Sehen Sie das?
Das Nicht-nachvollziehen-Können bezieht sich bitte auf diesen kursiv gesetzten Text. Das ist diese mittlerweile ja auch völlig widerlegte Darstellung, dass die Polizei – Frau Wurm oder Frau Polz oder beide – die Schlüssel zur Wohnung, Autos und Daten sichergestellt hätte:
„Karin Wurm lässt sie nicht ins Haus. Doch das Auftreten der Polizisten ist so bestimmt, dass sie“ das alles „übergibt“ und „weder eine Begründung für die Forderung noch eine Bestätigung für die Übergabe“ erhält.
Also dieser Satz bezieht sich auf das, was ja mittlerweile auch in mehreren Gerichtsverfahren widerlegt ist.
eben an, dass Sie das nicht nachvollziehen können, weil Sie selber keine Unterlagen haben, oder?
„finden sich keine Ausführungen über eine Sicherstellung des Mobiltelefons des Opfers.“
Ich frage Sie deshalb, weil Sie vorhin bei der Befragung gesagt haben – ich weiß nicht mehr, bei welcher Kollegin –, dass Sie spätestens beim Abschlussbericht, also im Jänner 2024, gewusst haben, dass die Polizei das Smartphone zumindest für eine Stunde hatte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber Sie sind gefragt worden. Sie sind diejenige, die Bericht legt. (Auskunftsperson Waidecker: Ja!) Für uns ist es sehr, sehr wesentlich, ob die Polizei quasi Ihnen das mitgeteilt hat oder nicht.
Wenn Sie es aber bis März nicht gewusst haben, dann haben Sie es aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht mitgeteilt.
Sie haben mir dieses: „Auch diese Darstellungen können [...] nicht nachvollzogen werden“ - - Dieser Satz bezieht sich auf den kursiv gesetzten Absatz davor, die Schilderung von Frau Wurm und Frau Polz, die hier einen Polizeieinsatz beschreiben, der in unserem Abschlussbericht offensichtlich so nicht drinnen steht. Tatsache ist, dass sowohl Frau Wurm als auch Frau Polz – auch gerichtlich festgestellt; mittlerweile ist das auch zu einem Strafantrag geworden – hier die Unwahrheit gesagt haben. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].) Ich konnte diese Darstellungen der Damen nicht nachvollziehen. Das bedeutet dieser Satz, mehr nicht.
Ich möchte noch einmal festhalten: Sie haben dann zwei Monate später erst gesagt, Sie können es jetzt doch nicht ausschließen, ob es vielleicht einen Kontakt gegeben hat.
Darf ich Sie fragen: Haben Sie Wahrnehmungen, dass es im März, in diesen Tagen zwischen 19. März und 29. März, Kommunikation zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft gegeben hat?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Darf ich der Vollständigkeit halber nur darauf hinweisen – falls das was zur Klärung beiträgt oder auch nicht –: In diesem Absatz, den die Frau Leitende Staatsanwältin geschrieben hat, steht auch: „in den Polizeiberichten finden sich keine Ausführungen über eine Sicherstellung des Mobiltelefons“. Daraus schließe ich, dass sie meint, im Abschlussbericht ist davon nichts gestanden. (Abg. Krainer [SPÖ]: Das könnten ja auch mündliche Berichte sein!)
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Die würden veraktet werden. Wir machen keine mündlichen - - oder wir nehmen keine mündlichen Berichte an, die für das Verfahren relevant sind, ohne sie zu verakten. Das sehen Sie ja - - (Abg. Hanger [ÖVP]: ... das kann halt jeder fragen, oder?)
Sie würden mündliche wesentliche Dinge verakten, sagen Sie jetzt gerade. In dem Fall können wir feststellen, es ist nichts veraktet. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat Sie die Polizei zu keinem Zeitpunkt informiert, dass sie, die Polizei, das Smartphone hatte. Gut. Ist ja kein Fehler der Staatsanwaltschaft, Frau Waidecker, ist ja kein Fehler von Ihnen.
Dann ist mir noch etwas aufgefallen. Da würde ich gerne die Vorlage Krone machen; dritter Absatz ganz unten. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Hier berichtet eben die „Krone“ mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft: „Ob es sich beim Tod des Spitzenbeamten um einen Suizid oder einen Unfall gehandelt hat, gehe jedoch ‚nicht aus dem Bericht hervor‘.“ – Das ist dann auf der zweiten Seite.
Wie ich das vorhin erklärt habe: Wir beauftragen den Sachverständigen, die Todesursache festzustellen. Das ergibt sich ja auch eindeutig aus der im Akt befindlichen Sachverständigenbestellung. Wir beauftragen nicht, darzulegen, ob es ein Suizid war oder ob es ein Unfall war. Wir möchten die Todesursache kennen. In diesem Fall war das eindeutig Tod durch Ertrinken. Und wir ziehen aus diesem Gutachten, aber natürlich auch aus den eingelangten Polizeiberichten und unseren sonstigen Kenntnissen dann die Schlüsse. In diesem Fall war, wie sich jetzt auch meines Wissens durch das Gutachten aus Innsbruck bestätigt hat, der Schluss: Es war ein Suizid.
Also mehr kann ich dazu nicht sagen.
Das ist ein ziemlich breiter Weg von: Es ist offen, von Unfall bis Suizid!, bis zu:
„Ein Suizid, wie er klarer nicht sein könnte.“
Dass auch Kollege Hütter als mein Vertreter und als Mediensprecher mit dem Akt vertraut ist, ist auch, glaube ich, nachvollziehbar. Und dass auch er, genauso wie ich, zum Schluss kommt, dass das ein Suizid war, das ist doch seiner langjährigen Berufserfahrung zu verdanken. Ich sehe jetzt da auch keinen Widerspruch zu was auch immer. (Abg. Hanger [ÖVP]: Ist ein Medienbericht!)
Als Mediensprecher einer Staatsanwaltschaft, auch wenn sie eine sehr kleine Staatsanwaltschaft ist, ist er natürlich in alle wesentlichen Belange eines
medienträchtigen Aktes eingeweiht und informiert. Es läuft bei uns auch so – zum Beispiel jetzt in dem Akt oder in dem von mir bereits erwähnten Akt betreffend das Kind im Hundekäfig –, dass natürlich der Sachbearbeiter verhalten ist, Neuerungen umgehend dem Ersten Staatsanwalt oder seiner Stellvertreterin in Mediensachen zur Kenntnis zu bringen.
Das heißt: Ja, er ist darüber informiert, denn sonst könnte er keine Medienarbeit machen.
Ich finde es nur deshalb interessant: das Nächste sozusagen, wo Sie als Staatsanwälte in der StA Krems hergehen und medizinische Fachmeinungen in Zweifel ziehen und die einfach dann quasi für sich interpretieren. Wenn aus dem Obduktionsbericht, wie Sie selber sagen, nicht klar hervorgeht, ob Suizid oder Unfall: Sie machen daraus einen „Suizid, wie er klarer nicht sein könnte.“ Das ist dasselbe mit dem Haken.
Und dann sagt sie, sie selber als Staatsanwältin nimmt dieses Gutachten, das sich nur mit der Frage - -, und nimmt dann auch alle anderen Umstände des Aktes her und zieht dann Schlüsse. Sie zieht sie eben nicht nur aus diesem Gutachten, sondern aus allen im Akt befindlichen Informationen, und das hat sie schon mehrfach gesagt.
Also der Vorhalt, dass sie etwas gegen das Gutachten sagt, ist so nicht vollständig und nicht richtig.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Nein, wissen Sie, wieso es nicht falsch ist? – Weil wir im Akt sehen, dass über die Obduktion hinaus nicht viel passiert ist. Es sind ein paar Zeugen einvernommen worden. Die einen haben gesagt, der würde sich nie umbringen; einer hat behauptet, der könnte eventuell ein Abschieds-SMS haben. Man hat aber niemand gefragt: Gibt es irgendwo anders ein Abschieds-SMS? Die elektronischen Datenträger wurden ja nicht ausgewertet oder halt eben falsch.
Also auch daraus kann man keinen Schluss ziehen.
Also ist der Kern in der Beweisführung, in der Feststellung das, was im Obduktionsbericht steht. Und dort steht nicht ein „Suizid, wie er klarer nicht sein könnte“, sondern es steht eben, man kann es nicht feststellen, ob es Suizid oder Unfall ist. Das ist das Wesentliche. Und ich erwarte mir schon von einem Sprecher einer Staatsanwaltschaft, dass der die Öffentlichkeit darüber auch korrekt informiert. (Abg. Zopf [ÖVP] hebt die Hand.)
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Verfahrensrichterin! Ich hätte schon eine Bitte: Wenn wir Abgeordnete in der parlamentarischen Debatte unter uns manchmal eine etwas härtere Wortwahl finden, ist das ja legitim, weil das die parlamentarische Debatte ist; aber gegenüber den Auskunftspersonen würde ich schon bitten, dass wir den Auskunftspersonen mehr Wertschätzung entgegenbringen. Ich würde schon darum bitten, dass man dort und da ein bisschen schaut, dass die Wortwahl auch dementsprechend ist. (Abg. Krainer [SPÖ]: Wieso kritisieren Sie
den Kollegen Hanger? – Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist eine Vorgangsweise ...!)
Bitte, es geht hier nicht um unter den Abgeordneten, Herr Kollege Krainer. (Abg. Krainer [SPÖ]: Es ist heute wieder besonders lustig, find ich!) Das sind wir ja schon gewöhnt, das ist auch keine Einbahnstraße. Aber gegenüber den Auskunftspersonen würde ich schon um mehr Wertschätzung in der Wortwahl bitten, weil auch die Auskunftsperson uns gegenüber sehr wertschätzend ist. (Abg. Krainer [SPÖ]: Gegenüber der Kollegin, gegenüber der Auskunftsperson, vor Kollegen Hanger!)
Die Auskunftsperson hat dargelegt, aus welchen Umständen und aus welcher Spurenlage – da sage ich jetzt Schuhspuren und Zigaretten und Verhalten am Abend und alles Mögliche, das ich ihr jetzt nicht in den Mund legen will –, aus welchen äußeren Umständen gemeinsam mit dem Gutachten sie zu ihren Schlussfolgerungen gekommen ist, die sie halt in Richtung Suizid gebracht haben.
Dass Sie jetzt zusätzliche Schlussfolgerungen ziehen, mag sein, aber ich glaube, dass die Frau Staatsanwältin – worauf es ankommt – klar dargelegt hat, dass die Schlussfolgerung Suizid nicht nur aus dem Gutachten, sondern auch aus
mehrfach aufgezählten anderen Umständen erschlossen wurde. (Abg. Hanger
[ÖVP] hebt die Hand.)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender. Ich möchte mich im Wesentlichen den Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin anschließen. Ich glaube, dass wir wieder eine stärkere Trennung zwischen Wahrnehmungen zu Sachverhalten und Einschätzungen, die halt möglicherweise daraus getroffen werden, brauchen.
Ich würde wirklich vorschlagen, zur Kenntnis zu nehmen: Die Auskunftsperson hat sehr klar ausgeführt – in meiner Wahrnehmung –, wie sie zu ihren Wahrnehmungen, wie sie zu ihren Einschätzungen gekommen ist.
Frau Kollegin Tomaselli, es ist legitim, dass Sie zu einer ganz anderen Wahrnehmung kommen. Ja, wir sind halt in einer politischen Debatte. Das müssen dann eh die Medienvertreter dann entsprechend bewerten. Aber lassen wir es bitte einmal so stehen! Ich finde, profunder, klarer – sehr ausführlich – kann man die Fragen eh nicht beantworten.
Dass du darüber unglücklich bist, verstehe ich, ja – alles nachvollziehbar –, aber bitte auch die Meinung, die Ausführungen, die Wahrnehmungen der Auskunftsperson zur Kenntnis nehmen!
Ich möchte noch für mich festhalten, Kollege Hanger: Meine Glücklichkeit steigt oder sinkt nicht mit dem, was hier im U-Ausschuss passiert oder halt nicht passiert.
Frau Waidecker, ich möchte Ihnen auch noch etwas vorlegen. Sie haben vorhin in der Befragung gesagt, die Arbeit wurde von der Fachaufsicht nie beanstandet. Ist das korrekt?
Ganz oben, Frau Waidecker; hier schreibt die Fachaufsicht vom Justizministerium – hier geht es um das Laptopverfahren gegen Pilz, Vogl und Wurm –:
„Zunächst ist festzuhalten, dass die unter Punkt I./ A./ dargestellte Berichterstattung der StA Krems an der Donau nicht nur zahlreiche
‚Schlampigkeiten‘ aufweist, sondern eine profunde Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Sachverhalt vermissen lässt.“
Das ist nach meiner Interpretation im Übrigen eine ziemlich deftige Kritik. Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu?
Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, auf welchen Bericht sich dieses Schreiben bezieht. Da würde ich auch um Klarlegung ersuchen. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (erheitert): Ich bin keine Staatsanwältin, danke.
Ja, kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Da müsste ich mir auch den Erlass ansehen, den wir von der OStA bekommen haben. Aber es ist ja offensichtlich auch der Oberstaatsanwaltschaft die (mit den Fingern Anführungszeichen andeutend) „Schlampigkeit“ nicht aufgefallen – nach dem, was ich hier lese.
Das Verfahren wurde ja dann nach Sankt Pölten verlagert. Haben Sie da Wahrnehmungen, dass das vielleicht mit diesen angesprochenen Schlampigkeiten und der wenig intensiven Auseinandersetzung zu tun hat?
gemailt habe. Da war das für mich schon klar, auch aus dem Anlassbericht von Frau Inspektor Sorger. Ich weiß nicht, habe ich mit Kollegin Mautner noch gesprochen? – Das kann ich Ihnen heute nicht mehr sagen. Es war aber für mich klar, dass es so war.
Darf ich fragen: Wenn das für Sie in diese Richtung gegangen ist und Sie aber umgekehrt auch davon wussten beziehungsweise aus den Medien erfahren haben, dass Herr Pilnacek angeblich sehr viele Feinde gehabt hätte: Haben Sie einmal überlegt, vielleicht Sie oder die zuständige aktführende Staatsanwältin, Ermittlungen wegen § 78 StGB anzudenken, Mitwirkung an der Selbsttötung?
Das heißt jetzt aber nicht, wenn wir ein Delikt ins Register eintragen, dass wir uns damit irgendwie präjudizieren oder dass wir jetzt nur wegen grob fahrlässiger Tötung ermitteln dürfen. Wir tragen das ein, weil es erforderlich ist. Wir hätten auch § 78 oder § 87 mit Todesfolge hinschreiben können. Also für unseren Ermittlungsansatz ist belanglos, was im Register steht.
Wir klären – egal, was dort steht – natürlich, wie ich auch vorher schon gesagt habe, ergebnisoffen ab, was passiert ist. Selbst wenn wir davon ausgegangen sind, dass es sich hier um einen Selbstmord handelt: Wenn Herr Dr. Matzenauer
am 26.10. gesagt hätte: Ich habe etwas gefunden, das damit nicht vereinbar sein kann oder vielleicht nicht damit vereinbar sein kann!, dann wären natürlich schon durch das LKA Niederösterreich die erforderlichen Schritte im Hinblick auf ein anderes Delikt unternommen worden.
Deshalb noch einmal meine Frage: Wurde hier im Speziellen wegen § 78 StGB ermittelt?
An sich war ja der Laptop auch für uns kein Beweismittel. Es gab dann, glaube ich – aber das weiß ich auch nicht aus erster Wahrnehmung –, Anfragen der Witwe, wo denn der Laptop sei. Ich glaube, dass Kollegin Mautner, soweit ich das in Erinnerung habe, dann mit Herrn Fellner noch besprochen hat, dass er ja nachfragen soll oder Erkundigungen nach dem Laptop durchführen kann. Aber sonst hatte auch der Laptop für uns keinen Beweiswert oder wäre für uns erforderlich gewesen, im Gegensatz also zum Mattura-Verfahren - - hätte man ihn sich schon beschaffen können, sollen; ich weiß nicht, ob das nicht ohnehin gemacht wurde.
Man muss halt diese verschiedenen Verfahrensstränge auseinanderhalten. Wir: zuständig für Selbstmord; dann gibt es das Amtsmissbrauchsverfahren gegen die Polizei; dann gibt es das Verfahren betreffend die Mattura-Tapes. Also das sind verschiedene Verfahren, in denen auch verschiedene Maßnahmen zu treffen gewesen sind oder zu treffen gewesen wären.
Bezug auf fahrlässige Tötung und so weiter? Oder war wirklich die Obduktion das Entscheidende für Sie?
Natürlich genauso wichtig, um sich ein Bild machen zu können – und dafür sind wir ja da, das ist ja unser Job –: Wir sammeln Fakten und wir bewerten die und entscheiden dann, was es ist oder was vorliegt. Genauso wichtig wie das Obduktionsgutachten, um sich eine Meinung bilden zu können, ist natürlich die Frage nach der Wassertiefe, die Frage: Was war vorher?, die Frage: Ist er - -
Ich meine, es gibt ja keinerlei Hinweis, dass Herr Pilnacek von irgendwem auch immer begleitet wurde, als er das Haus von Frau Wurm verließ. Er hat vielmehr alles an Wertsachen zurückgelassen und hat das Haus verlassen – um wann auch immer, mitten in der Nacht –, ohne dass ihn wer begleitet hätte. Also jetzt ein privater Einwurf: Ich wäre in einer derartigen Situation mitgegangen, wenn das mein Angehöriger wäre – aber das habe ich hier nicht zu bewerten.
Es sind alle diese zusammenspielenden Umstände für uns von Relevanz. Man kann auch nicht sagen: Das hätte ich nicht gebraucht! – Ich wüsste auch nicht, was ich mehr gebraucht hätte, ich sage es ganz offen. Die Vernehmung der Witwe war jetzt für mich auch nicht erforderlich, weil die ja überhaupt nicht am Tapet war. Die war nicht hier, also kein Hinweis, dass die dagewesen wäre.
Genauso wenig war für uns erforderlich, den Baggerfahrer zu vernehmen, denn der hat ja - - So, wie es im Bericht gestanden ist – also es ist ja auch zulässig, dass uns die Polizei hineinschreibt, was er gesagt hat –: Der Baggerfahrer hat die Leiche gesehen. Er hat aber sonst keine Wahrnehmungen. – Also aus diesem Grunde haben wir auch nicht darauf gedrungen, dass der Baggerfahrer noch
vernommen wird, weil – noch dazu im Zusammenhalt mit dem Gutachten – der Sachverhalt ja für uns schon klar war.
Tatsächlich muss man sagen, dass bei diesen Leichenbeschauen durch die Gemeindeärzte eigentlich so gut wie nie eine Vernehmung dieser Ärzte dabei ist, weil die der Polizei sagen, was Sache ist, nämlich: sehr alt, Krebsleiden, verstorben, völlig nachvollziehbar, keinen Hinweis auf Fremdverschulden, es gibt völlig klare Sperrverhältnisse und auch sonst nichts.
Am ehesten gibt es dann noch Vernehmungen von den behandelnden Ärzten in derartigen Akten drinnen, die sagen: Das war mein Patient. Er war tatsächlich schwer krank. – Der Totenbeschauarzt wird aber eigentlich so gut wie nie vernommen. Das ist üblich.
Ermittlungen von der Polizei aus Ihrer Sicht einwandfrei geführt wurden? Ich frage deshalb, weil die Ergebnisse im Untersuchungsausschuss ja doch unter anderem eben gezeigt haben, dass der Baggerfahrer ja schon sehr frühzeitig am Tatort – am Ort des Geschehens, besser gesagt – war und dort dann auch entsprechend Grabungen durchgeführt hat, dass die Spurensuche offenbar nicht am Nordufer durchgeführt wurde, sondern am Südufer, und dass eben auch sehr viele Ermittlungshandlungen unterlassen wurden.
Da stelle ich jetzt trotzdem noch einmal die Frage, nämlich vor allem, weil man ja vielleicht verstehen möchte, warum ein Mensch sich womöglich selbst das Leben genommen hat oder warum er hier abgestürzt ist. Da sind diese weiteren Umstände in der Kausalitätskette aus meiner Sicht sehr wohl schon auch relevant – auch, warum er das Haus in der Nacht verlassen hat.
Wenn Sie nur so freundlich sind: Was meinen Sie, was wurde denn nach Ihrer Sicht unterlassen?
Es finden sich, wenn man sich die Tatortmappe anschaut, ja einerseits die Fotos von dieser Stelle – die mit diesen großen Steinen, wo man runter muss. Es findet sich in dieser braunen Erde, Lehm oder was auch immer das ist, das Profil der Tennisschuhe, die das Opfer anhatte. Es finden sich Fotos vom Profil der Schuhe zum Vergleich mit dem, was dort an Spuren gefunden wurde. Deswegen würde ich sagen: Nein, es wurde nichts unterlassen, und ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, was man am Nordufer oder am Südufer hätte finden sollen. (Abg. Della Rossa [SPÖ]: Na Spuren!)
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ich habe nur wegen des Auffindungsorts gefragt, der dann doch – das haben die Ergebnisse dieses Untersuchungsausschusses gezeigt – woanders war. (Abg. Hanger [ÖVP]: Im Wasser!) – Ja, im Wasser.
Ich möchte aber meine Fragezeit noch auf etwas anderes verwenden, und zwar möchte ich Ihnen noch das Dokument 437, und zwar die Seite 13 davon, vorhalten. Das ist ein E-Mail von Dr. Fuchs von der Oberstaatsanwaltschaft Wien betreffend eine Vorausinformation – angeblich – der Leiterin der Staatsanwaltschaft in der StA Krems, also das wären dann wohl Sie. Ist das üblich, dass man sozusagen vorab informell Dinge bekannt gibt, die an die Oberstaatsanwaltschaft zu berichten sind? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Oberstaatsanwalt von mir zu bekommen hat, weil das einfach ein Fall des § 8 StAG ist und auch bereits ein sehr medienträchtiger Fall war.
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Kommen wir noch zu einem anderen Thema, und zwar gab es ja diese „Zackzack“-Artikel, auch von Journalist Pilz. Das hat ja dann, glaube ich, zu einer Einleitung eines Verfahrens wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft Krems geführt. Haben Sie da irgendwelche Wahrnehmungen und Einschätzungen dazu, weshalb hier, sage ich einmal, die Behörde von Amts wegen gegen einen Journalisten ermittelt, der sich – sage ich einmal – pointiert zur Ermittlungsarbeit äußert? (Abg. Hanger [ÖVP]: Pointiert!)
Ich bin der Meinung, dass wir in einem Staat leben, wo man sich mit Respekt begegnen sollte. Da gilt auch für Journalisten und das gilt insbesondere gegenüber meinen Mitarbeitern. Ich habe eine Fürsorge- und Schutzpflicht. Aus diesem Grund habe ich, weil das wahrscheinlich Ihre nächste Frage sein wird, auch die Ermächtigung zur Verfolgung des Dr. Pilz erteilt. Dass man hier von Amts wegen vorgeht: Das ist nun mal, wenn Beamte beleidigt werden, ein Offizialdelikt, und da gibt es überhaupt keinen Spielraum für eine Einleitung oder nicht. In dem Moment, wo das meiner Oberstaatsanwaltschaft bekannt war und
sie ja sehen konnte, dass das wohl zweifellos den Tatbestand des § 115 StGB erfüllt, gibt es keinen Spielraum, ob man jetzt ein Verfahren einleitet oder nicht.
Dokument 435, und zwar ist das das Ergänzungsgutachten des Sachverständigen Matzenauers. Da ist wie gesagt - - Wir haben auch einige Zeit seit der Pause verstreichen lassen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Es ist hier mehrfach – eben auf Seite 961 oder 962 – die Rede davon, dass auch ein beschuhter Fußtritt sozusagen für die Verletzungsspuren verantwortlich sein könnte. Überhaupt können auch bei den Verletzungen Fremdeinwirkungen nicht ausgeschlossen werden. Damit noch einmal meine Frage: Was müsste eigentlich in einem Obduktionsgutachten zu einem vermeintlichen Suizid drinnen stehen, dass von der Staatsanwaltschaft wirklich ein Fremdverschulden angenommen wird und das Verfahren nicht einfach gleich wieder eingestellt wird?
Meine Frage war, was denn wirklich in so einem Obduktionsgutachten stehen müsste – ganz allgemein gesprochen; gehen wir einmal weg von irgendwas wie zehn Messerstiche oder so –, welche Anhaltspunkte es geben müsste, um Sie sozusagen von einer Suizidthese weg und in Richtung von: Hier ist Fremdverschulden möglich oder wahrscheinlich!, zu bringen.
Aber das ist ja bei Dr. Matzenauer nicht gestanden, sondern – ich weiß nicht, ob es wörtlich ist – es gibt - - Einerseits war in der Zusammenfassung, dass es keine Hinweise auf schwere oder stärkere Gewalteinwirkung durch fremde Hand gibt, und zwischenzeitig, bevor diese Zusammenfassung kam, hat er ja auch noch, glaube ich, wenn das das Gutachten war, zu den am Leichnam festgestellten Hämatomen Stellung genommen, die es zweifellos gab, die aber nicht Einfluss auf seine Handlungsfähigkeit oder auf sein Ableben hatten – nach dem Gutachten, soweit ich mich daran erinnere.
Also es gab für uns keinerlei Hinweis, keine Aussagen in Richtung § 78. Soweit ich weiß, gibt es die ja bis heute nicht.
Ich möchte meine verbleibende Redezeit dazu nutzen, in dieser zentralen Frage der Handysicherstellung noch eine Einordnung vorzunehmen, und darf daran anschließend auch noch eine Frage stellen. Ich möchte zusammenfassend dahin gehend festhalten, dass wir natürlich verschiedenste Akteure im Rahmen verschiedener Ermittlungsverfahren am Feld haben.
Ich darf zusammenfassend festhalten, Landeskriminalamt Niederösterreich: Wir haben den Leiter hier als Auskunftsperson dagehabt, wir haben auch den Herrn Kontrollinspektor Leib/Leben dagehabt, und da kam man sehr klar auch zur Aussage, zur Rechtsmeinung, zum Sachverhalt, dass eben kein Anfangsverdacht vorlag und deshalb die Handysicherstellung nicht indiziert war.
Wir kennen mittlerweile Ihr sehr klares Statement in dieser Situation, wir wissen, dass Sie natürlich einen entsprechenden Vorhabensbericht auch an Ihre Fach- und Dienstaufsicht zu übermitteln hatten. Das wurde dann nicht beanstandet und das Verfahren wurde ja dann eingestellt. Wir haben jetzt natürlich wieder - - Die Wiederaufnahme wird geprüft.
Wir haben parallel dazu natürlich das Verfahren Amtsmissbrauch gegen Fellner/Pöcksteiner. Ja, wir wissen – um das auch wirklich differenziert darzustellen –, die WKStA hat dort einen anderen Zugang, eine andere Rechtsmeinung und sagt, das Handy hätte sichergestellt werden sollen – auf das komme ich noch zurück. Dann haben wir natürlich auch dort Berichtspflichten zu den Oberbehörden, wir haben auch dort die Fach- und Dienstaufsicht.
Dann hat es, weil es ein clamoroser Fall war, auch eine Berichtspflicht ins Justizministerium hinein gegeben. Es wurde auch der Weisungsrat mit dieser Causa befasst und die haben – ich formuliere jetzt einmal ganz vorsichtig – eine differenziertere Sicht der Dinge und haben sehr klar dargestellt, dass weder eine objektive oder subjektive Tatseite im Amtsmissbrauchsverfahren vorgelegen ist.
Resümierend halte ich fest: Es gibt viele Akteure in diesen verschiedenen Ermittlungsverfahren, aber – ich will es jetzt gar nicht prozentuell festlegen – der ganz große Teil all dieser Behörden und Oberbehörden schließt sich im Wesentlichen auch der Rechtsmeinung der StA Krems an. Das will ich einmal ausdrücklich festgehalten wissen.
Was mir so zu denken gibt, weil wir ja gestern auch die Frau Oberstaatsanwältin der WKStA hier gehabt haben, und ich möchte das jetzt noch einmal vertiefend dahin gehend von Ihnen beurteilt wissen – oder nicht beurteilt wissen, sondern dass Sie Ihre Wahrnehmungen dazu ausführen –: Sie haben auch ausgeführt, es ist ja dieses Tape-Verfahren mit Herrn Mattura offen, und Sie haben auch gesagt, eigentlich hätte man im Rahmen dieses Verfahrens jederzeit eine Handysicherstellung machen können. Das ist das, was ich jetzt auch in meiner Einordnung nicht ganz verstehe: Genau diejenige Behörde, die eben kritisiert, dass das Handy nicht sichergestellt worden ist – im Gegensatz zu allen anderen Behörden, die involviert sind –, hätte jederzeit die Möglichkeit gehabt, es selber zu tun. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Das ist das, was für mich logisch nicht erklärbar ist, und da wollte ich Ihre Wahrnehmungen dazu noch einmal hinterfragen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist natürlich ein falscher Vorhalt. Die überwiegende Meinung sieht das nicht so. Sowohl die WKStA als auch die Oberstaatsanwaltschaft als auch das Justizministerium, die Fachaufsicht sehen es so, dass eine Handysicherstellung jedenfalls zulässig gewesen wäre. Sie gehen sogar so weit, zu sagen, dass eine Handysicherstellung aus eigenem - - zulässig gewesen wäre.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Aber die Frage war ja nicht, ob es zulässig gewesen wäre, sondern ob es rechtlich indiziert gewesen wäre. Das ist ja ein ganz feiner juristischer Unterschied, und auf das habe ich mich bezogen. Das sehen tatsächlich all die Behörden, die ich genannt habe, sehr eindeutig so. Das will ich nur klargestellt wissen. Das ist ein feiner Unterschied: hätte können oder hätte müssen – das ist ein großer Unterschied.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Und dann gibt es noch einen Unterschied zwischen hätte müssen und ist strafrechtlich relevant, und den hat die Oberstaatsanwaltschaft erkannt, genauso wie die Fachaufsicht, und dementsprechend den Vorhabensbericht der WKStA abgeändert, weil sie gesagt haben, dass es keine Wissentlichkeit gab, dass man hier hätte sicherstellen sollen. Dementsprechend auch dieses indiziert gewesen, auch hier ist die überwiegende Meinung der anderen Ansicht. Es ist immer noch ein falscher Vorhalt.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur zur Geschäftsbehandlung noch festhalten, dass ich sehr wohl differenziert ausgeführt habe. Ich habe auch gesagt, dass die entsprechenden Oberbehörden da eine differenzierte Sicht der Dinge haben. Aber im rechtlichen Ergebnis liegt das alles sehr klar am Tisch, und am Ende des Tages wird es ja sowieso eine Bewertungsfrage bleiben.
Was ich nicht verstehe, Frau Kollegin Wotschke: Wieso haben Sie nicht einmal hinterfragt, wieso die WKStA das Handy nicht sichergestellt hat? – Das wundert mich wirklich. Das wäre doch ganz naheliegend und logisch. (Zwischenruf der Abg. Wotschke [NEOS].) – Das war - -
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Moment einmal, zu dem Zeitpunkt war es noch da. Natürlich war es noch da.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Herr Kollege Hanger, ich bitte Sie, die Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung dienen nicht der Wechselrede zwischen Abgeordneten. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Wenn ich das jetzt zusammenfasse: Gibt es jetzt von Ihnen eine Frage? Haben Sie eine Frage gestellt? Vorher ist noch einmal Kollegin Wotschke zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. Dürfte ich Sie bitten, Ihre Frage dann noch einmal kurz und bündig zusammenzufassen? Jetzt gelangt Kollegin Wotschke zur Geschäftsbehandlung zu Wort. Wollen Sie sich dann auch noch einmal zur Geschäftsbehandlung zu Wort melden? (Abg. Hanger [ÖVP]: Falscher Vorhalt ...!) – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde eine Stehung anregen. Das haben wir gestern noch einmal festgehalten, dass wir ab der zweiten Wortmeldung zur Geschäftsordnung eine Stehung anregen, da diese eben nicht auf die Befragungszeit angerechnet wird. Dementsprechend: Sollte es hier weiteren Redebedarf geben, schlage ich vor, das in einer Stehung zu tun.
Herr Kollege, kurz und bündig die Frage noch einmal. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ganz kurz: Trotzdem will ich festgehalten wissen, dass natürlich zum Zeitpunkt, als das Mattura-Verfahren eröffnet worden ist, das Handy noch verfügbar gewesen wäre – Punkt; aber sei’s drum. (Zwischenruf der Abg. Wotschke [NEOS].)
Haben Sie Wahrnehmungen dazu? Sie haben es eh schon ausgeführt, das hätte ich gern noch einmal präzisiert: Wie ist da quasi Ihre Einschätzung zu dieser Nichtsicherstellung des Handys durch die WKStA?
Auskunftsperson Mag. Susanne Waidecker: Ich muss vorausschicken, ich kenne den Akt nur aus den Medien. Ich habe sonst keine Wahrnehmungen dazu, außer das, was in unserem Verfahren dazu - - (Zwischenbemerkung von Verfahrensanwalt-Stellvertreter Kasper.)
Ich kann nur sagen, wir hätten es wahrscheinlich gesucht und auch den Laptop. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.) Aber warum es die WKStA nicht gemacht hat, bitte, dazu kann ich mich überhaupt nicht äußern. Das weiß ich nicht.
Dann sind Sie mit Ihrem Fragerecht am Wort, Herr Kollege Hanger. – Bitte
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich fasse im Rahmen meines Fragerechts noch einmal zusammen, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung des Mattura-Verfahrens das Handy natürlich noch hätte sichergestellt werden können. Das ist ganz sonnenklar. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Ich möchte aber jetzt bei meiner letzten Frage an meinen Vorfrager anknüpfen, dieses Verfahren wegen Behördenbeleidigung. Das haben Sie eh ausgeführt, die
Hintergründe dessen. Ich sage Ihnen auch, ich glaube, es gibt auch Punkte - -, abgesehen davon, dass es offensichtlich ein Offizialdelikt ist, und man sucht sich ja nicht aus - - Aber ich persönlich bin ja der Meinung, dass das dringend geboten ist, weil – jetzt umgangssprachlich formuliert – man sich auch nicht alles gefallen lassen kann.
Mich hätte abschließend noch interessiert: Wo ist denn da der Verfahrensstand in diesem Themenkomplex?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ebenso, weil es ein falscher Vorhalt ist, weil es einfach nicht klar ist. Das, was wir gehört haben, ist, dass es sich um einen Zeitraum von Wochen handelt, in dem dieses Handy vernichtet wurde. Das Tape-Verfahren wurde Mitte Dezember eröffnet. Es ist unklar, ob es dieses Handy da noch gab oder ob es schon vernichtet war. Wir wissen es einfach nicht. Das wäre jetzt meine Wahrnehmung zu dem Ganzen – um das auch im Protokoll zu haben.
hervor - - Wir wissen nicht, also ich weiß es nicht, wann das Verfahren zum Pilnacek - -, und ob das Handy noch vorhanden war oder nicht. Ich glaube, das kann man nicht so sicher sagen. (Abg. Hanger [ÖVP]: Es hätte eine Sicherstellungsanordnung geben können. Das hat man - -! Aber lassen wir es gut sein, wir waren eh schon bei einer - -!)
Darf ich Sie jetzt noch einmal bitten, um die Auskunftsperson nicht vollends zu verwirren, noch einmal konkret Ihre Frage zu stellen.
Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Frau Waidecker, Sie haben in Ihrem Bericht, quasi Amtshilfeersuchen von der WKStA, geantwortet – das ist Dokument 730, Seite 4, erster Absatz (die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück) –: „Das Motiv für den Selbstmord ist bekannt“, alkoholisierte Geisterfahrt, Führerscheinabnahme. – Das haben Sie schon erwähnt. Dann erwähnen Sie das SMS an Herrn Wüllenweber. Das hat Herr Pilnacek geschrieben, als er neben Frau Polz im Auto gesessen ist.
Ich finde das nicht nachvollziehbar: Wenn ich neben einer Person sitze, mit der ich mir auch einen Haushalt teile, an jemand anderen ein Abschieds-SMS zu schicken. – Wie sind Sie zu dieser Einschätzung gekommen, dass das ein Abschieds-SMS sein kann?
Wir haben leider auch sehr viele Selbstmorde, die sich – offenbar im Waldviertel immanent – erhängen, da gibt es auch so gut wie nie einen Abschiedsbrief. Das
ist eher sehr, sehr selten. Manchmal sieht man, dass die Opfer die Schuhe ausziehen und hinstellen und - -
„Bin fertig und kann nicht mehr“ ist für mich klar.
„Verkehrskontrolle mit einem Emoji (Affe mit zugehaltenen Augen)“.
Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.