Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek
Sitzung | medienöffentlich
13. Mai 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Dann darf ich mich an Frau Mag.a Anna Mautner als Auskunftsperson und Herrn Mag. Leopold Bien als Vertrauensperson wenden.
Einleitend darf ich mich vergewissern, dass die ausgefüllten Personaldatenblätter, die Sie vorgelegt haben, wie ich annehme, der Richtigkeit entsprechen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.)
Frau Mag.a Anna Mautner, ich darf Sie wie folgt belehren: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten erhalten; ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der schriftlichen Ladung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin; dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen
noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden, und weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Dann wende ich mich auch an Sie, Herr Mag. Leopold Bien: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.
Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder an den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Mag.a Mautner, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben; diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Mautner: Ja bitte!) – Dann gelangen Sie zu Wort.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Verfahrensrichterin! Werte Abgeordnete! Mein Name ist Anna Mautner, vormals Weißenböck, und wie Sie vermutlich alle wissen, habe ich als Staatsanwältin das Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesumstände von Christian Pilnacek geführt. Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, durch meine heutige Befragung einen Beitrag zur Klärung der rund um dieses Verfahren bestehenden Fragen leisten zu dürfen.
Zu Beginn kurz zu meiner Tätigkeit als Staatsanwältin: Ich bin seit knapp neun Jahren Staatsanwältin. Ich habe mich schon sehr früh und vor allem sehr bewusst für diesen Beruf entschieden und übe ihn – nach wie vor – mit Begeisterung aus.
Staatsanwälte leiten Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung und arbeiten dabei eng mit der Kriminalpolizei zusammen. Wir sind verpflichtet, im Fall eines Anfangsverdachts einer strafbaren Handlung den Sachverhalt aufzuklären, zu ermitteln und rechtlich zu beurteilen. Wir sind von Gesetzes wegen zur Objektivität und zur Wahrheitserforschung verpflichtet, wir müssen sohin unsere Entscheidungen sachlich, unvoreingenommen und frei von politischer, medialer oder sonstiger Beeinflussung treffen. Unter Einhaltung dieser Pflichten übe ich den Beruf als Staatsanwältin gesetzeskonform und unbeeinflusst sowie gewissenhaft und engagiert aus.
Sohin kann ich die Antwort auf Ihre wesentlichste Frage schon vorwegnehmen: Im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Staatsanwältin im Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesumstände von Christian Pilnacek wurde kein politischer Einfluss auf mich genommen und dies auch nicht versucht. Ich habe auch keine Wahrnehmungen zu einer politischen Einflussnahme auf die in diesem Verfahren tätigen Polizeibeamten.
An dieser Stelle möchte ich gleich klarstellen, dass Verfahrensgegenstand meines Ermittlungsverfahrens in der (mit den Fingern Anführungszeichen deutend) sogenannten Causa Pilnacek die Frage war, ob es Fremdverschulden an seinem Ableben gab. Weder sein Wirken als Sektionschef oder etwaige Einflussnahmen auf ihn als solcher noch seine beruflichen oder privaten Kontakte oder irgendwelche Hauskäufe waren von mir zu untersuchen, weil diese Umstände für meine zu klärende Frage nicht relevant waren. In meinem Verfahren ging es lediglich darum, aufzuklären, ob eine andere Person ein Verschulden am Ableben trifft.
In meinen knapp neun Dienstjahren habe ich unzählige Verfahren geführt, darunter auch sehr aufwendige und/oder medienträchtige Verfahren. Unter anderem war ich fallführende Staatsanwältin in den Mordverfahren des Dreifachmords auf Schloss Bockfließ und dem Hundebox-Fall.
Dazu sei angemerkt, dass die Zuteilung unserer Verfahren über ein Computersystem per Zufall erfolgt – ich kann mir also meine Verfahren nicht aussuchen. Allein im Jahr 2023 war ich für 658 Verfahren zuständig, 55 davon betrafen Todesfälle aller Art; auch im Journaldienst bin ich regelmäßig mit Todesfällen konfrontiert. Sie sehen also schon: Todesfälle zählen zur nahezu täglichen Praxis eines Staatsanwaltes.
Aufgrund meiner gesetzlich verankerten Verpflichtung zu Unvoreingenommenheit, Unparteilichkeit und Objektivität führe ich alle meine Verfahren nach denselben Maßstäben. Eine unterschiedliche Behandlung von – wenn auch verstorbenen – Personen sieht die StPO nicht vor, dies würde auch meinem Berufsethos widersprechen. Ich habe daher im gegenständlichen Verfahren nicht anders gearbeitet, als ich gearbeitet hätte, wenn die verstorbene Person keine bekannte Persönlichkeit gewesen wäre.
Das gegenständliche Verfahren hat sich nur in einem Punkt von anderen Verfahren unterschieden, nämlich die Ihnen wohl schon bekannte Berichtspflicht gegenüber meinen Oberbehörden. Berichtspflicht bedeutet, dass ich das Vorhaben, wie ich mein Verfahren zu beenden beabsichtige, durch die Fachaufsicht genehmigen lassen musste. Die Einstellung des Verfahrens – mangels Hinweisen auf Fremdverschulden – wurde demnach sowohl von der Oberstaatsanwaltschaft Wien als auch dem Justizministerium geprüft und genehmigt. Dabei wurden von beiden Behörden keine Kritikpunkte an meiner Verfahrensführung oder der polizeilichen Ermittlungstätigkeit geäußert.
Nun zum genauen Ablauf meines Verfahrens: Am 20. Oktober 2023 erfuhr ich, dass Christian Pilnacek tot in Rossatz aufgefunden und das entsprechende Verfahren gegen unbekannte Täter wegen §§ 80, 81 StGB über das bereits erwähnte Computersystem meiner Abteilung zugeteilt worden war.
An dieser Stelle gleich zu einem der Punkte, die ich heute erklären möchte: Die Staatsanwaltschaften sind regelmäßig auch mit strafrechtlich nicht relevanten Todesfällen konfrontiert. Dabei reicht das Spektrum – beispielhaft – von selbstverschuldeten Verkehrsunfällen mit Todesfolge über das Auffinden allein lebender, hochbetagter Personen in ihren Betten bei verschlossenen Türen, Suiziden mit oder ohne Abschiedsbriefen bis hin zu selbstverschuldeten Arbeits- oder Freizeitunfällen mit tödlichem Ausgang. Alle Anzeigen in derartigen Fällen müssen bei den Staatsanwaltschaften aktenmäßig erfasst und einem Delikt zugeordnet werden, gleichgültig ob Ermittlungsmaßnahmen getroffen werden oder nicht.
Bei der Staatsanwaltschaft Krems werden solche Vorgänge standardmäßig unter
§§ 80, 81 StGB gegen unbekannte Täter – auch als UT bezeichnet – erfasst; bei anderen Staatsanwaltschaften Österreichs teilweise unter anderen Paragrafen. Der Grund für diese unterschiedliche Vorgehensweise ist, dass das österreichische Strafgesetzbuch mehrere Delikte enthält, die den Tod von
Menschen betreffen, jedoch naturgemäß keinen Paragrafen, der Suizid oder Unfall ohne Fremdverschulden regelt. Auch ist bei den Staatsanwaltschaften kein eigenes Register für solche Aktenvorgänge vorgesehen.
Die Eintragung eines Delikts und eines Täters ist daher gängige und notwendige Praxis zur Erfassung eines Aktenvorgangs und bedeutet weder, dass tatsächlich irgendein Tatverdacht besteht, noch, dass tatsächlich ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Auch wenn die Staatsanwaltschaft mangels Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absieht, muss im Akt ein Delikt und ein – bekannter oder unbekannter – Täter eingetragen werden.
Zurück zum gegenständlichen Verfahren: Nachdem mir der Akt vorgelegt worden war, konnte ich dem darin befindlichen Anfallsbericht entnehmen, dass am Morgen des 20. Oktober 2023 in einem Seitenarm der Donau bei Rossatz im Wasser treibend der Leichnam von Christian Pilnacek aufgefunden wurde und die Kriminalpolizisten vor Ort keine Hinweise für Fremdverschulden wahrgenommen haben. Weiters entnahm ich dem Bericht, dass Christian Pilnacek in der Nacht zuvor auf der Stockerauer Schnellstraße als Geisterfahrer in erheblich alkoholisiertem Zustand unterwegs gewesen und ihm der Führerschein entzogen worden war.
Da die von der Polizei zur Leichenbeschau beigezogene Gemeindeärztin keine Todesursache feststellen und sohin Fremdverschulden nicht ausschließen konnte, ordnete ich – wie in solchen Fällen üblich und von der Polizei auch angeregt – umgehend die Obduktion des Leichnams an, bestellte den Gerichtsmediziner Dr. Matzenauer zum Sachverständigen und beauftragte ihn, ein Gutachten zu erstatten, insbesondere zur Frage der Todesursache und zur Frage eines allfälligen Fremdverschuldens.
Hier möchte ich eine Besonderheit in der StPO erläutern: Eine Obduktion ist –
im Gegensatz zu allen anderen in der StPO genannten Zwangsmaßnahmen –
bereits dann zulässig, wenn bloß nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod einer Person durch eine Straftat verursacht wurde. Ansonsten bedürfen eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen, zu denen etwa auch die Sicherstellung zählt, nicht nur einer konkreten Verdachtslage, sie müssen darüber hinaus auch zur Aufklärung erforderlich und verhältnismäßig sein. Die bloße Tatsache, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Person eine strafbare Handlung begangen hat, reicht somit für die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen wie einer Sicherstellung, einer Hausdurchsuchung oder einer Rufdatenrückerfassung nicht aus – für die Anordnung einer Obduktion sehr wohl. Wesentlich ist auch, dass allein die Staatsanwaltschaft darüber entscheidet, ob eine Obduktion angeordnet wird, und auch nur die Staatsanwaltschaft eine Obduktionsanordnung erlassen kann. Es kann daher weder ein Arzt eine Obduktion anordnen noch die Kriminalpolizei eine solche verhindern.
Im Fall von Christian Pilnacek deuteten keine Erhebungsergebnisse auf Fremdverschulden hin. Um restlos auszuschließen, dass ein solches vorliegt, war die Anordnung der Obduktion zulässig. Weitere Zwangsmaßnahmen, insbesondere die nun viel thematisierte Sicherstellung des Mobiltelefons, hätten nur dann angeordnet werden dürfen, wenn Anhaltspunkte für Fremdverschulden bestanden hätten. Das war jedoch nicht der Fall, da sich die Situation schon am Tag der Auffindung wie folgt darstellte:
Christian Pilnacek hatte sich nach der Anhaltung durch die Polizei und dem Entzug seines Führerscheins von Tulln abholen und nach Rossatz bringen lassen. Dort war er wortkarg, trank eine nicht unbeachtliche Menge Prosecco und verließ sodann mitten in der Nacht allein, ohne Handy, ohne Brieftasche und ohne Schlüssel das Haus. Sein am nächsten Morgen aufgefundener Leichnam wies keine äußeren Anzeichen für Gewalteinwirkung auf, die Kleidung war unbeschädigt, und es waren keine auffallenden Verletzungen wie etwa Wunden,
die zum Tod hätten führen können, oder Würgemale, die auf ein Ertränken hingewiesen hätten, erkennbar.
Am Auffindungsort fand sich eine einzige Schuhspur, die – im sandigen Uferbereich – direkt ins Wasser führte und die mit den von Christian Pilnacek getragenen Sportschuhen übereinstimmte, weiters eine Zigarettenpackung der von ihm gerauchten Marke Camel. Hinweise auf eine weitere Person fanden sich keine.
Mangels konkreten Verdachts auf eine strafbare Handlung habe ich abgesehen von der Obduktion keine weiteren Anordnungen erlassen. Hätten sich später doch noch Verdachtsmomente in Richtung Fremdverschulden ergeben, etwa durch das Ergebnis der Obduktion, hätte ich selbstverständlich weitere Maßnahmen gesetzt.
Damit komme ich zur viel diskutierten unterlassenen Sicherstellung des Mobiltelefons: Eine Sicherstellung aus Beweisgründen wäre nach der damals geltenden Rechtslage zulässig gewesen, wenn das Mobiltelefon zu Beweiszwecken erforderlich gewesen wäre. Das Mobiltelefon hätte entweder selbst beweisrelevant sein müssen, oder es hätten sich darauf beweisrelevante Spuren oder Daten befinden müssen. Eine Sicherstellung bloß zur (mit den Fingern Anführungszeichen deutend) Sicherheit oder zur Vorsicht war und ist unzulässig. Ebenso unzulässig war und ist es, aufgrund einer sehr vagen Sachverhaltskonstellation eine Sicherstellung anzuordnen und dadurch erst einen konkreten Verdacht zu begründen.
Im konkreten Fall war kein ausreichender Verdacht gegeben, weil es keine Hinweise für Fremdverschulden und somit keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung gab; ich darf an die beschriebene Spurenlage erinnern. Alle Erhebungsergebnisse deuteten auf einen Tod ohne Fremdverschulden hin.
Ich darf erinnern: In meinem Verfahren war es meine einzige Aufgabe, die Frage zu klären, ob Fremdverschulden am Tod des Christian Pilnacek vorlag, und nicht die Frage, ob er durch einen Unfall – ohne Beteiligung eines Dritten – oder einen Suizid gestorben ist. Für meinen Ermittlungszweck war aus einer Sicherstellung und Auswertung des im Haus zurückgelassenen Mobiltelefons sohin nichts zu gewinnen. Zu der von einem Arzt vorzunehmenden Klärung der Todesursache konnte es nichts beitragen. Da das Mobiltelefon in meinem Ermittlungsverfahren sohin kein Beweismittel war, war es auch nicht meine Aufgabe, mich mit dessen Verbleib zu beschäftigen. Dasselbe gilt auch für den Laptop.
Am 26. Oktober 2023 führte Dr. Christian Matzenauer die Obduktion durch. Er stellte als vorläufiges Obduktionsergebnis Tod durch Ertrinken fest und fand keine Hinweise auf Fremdverschulden. Hätte der erfahrene Gerichtsmediziner im Zuge der Obduktion Hinweise auf Fremdverschulden gefunden, hätte er unverzüglich mich oder die Kriminalpolizei davon in Kenntnis gesetzt; dann wäre ein konkreter Verdacht vorgelegen, und es wären weitere Ermittlungsmaßnahmen gesetzt worden.
Am 21. November 2023 langte schließlich das schriftliche Obduktionsgutachten ein, dem ich ergänzend entnahm, dass die Obduktion typische Befunde für ein Ertrinken, nämlich im Gewässer des Auffindens, ergeben hatte und die festgestellten Verletzungen in Form einer Rissquetschwunde sowie von Hämatomen und Abschürfungen durch ein Sturzgeschehen beziehungsweise den Ertrinkungs- oder Bergungsvorgang erklärbar seien. Das Gutachten stand sohin mit den bisherigen Erhebungsergebnissen im Einklang.
Ende Dezember 2023 teilte mir Chefinspektor Fellner aufgrund meines Ersuchens um Übermittlung des Abschlussberichts mit, dass er noch die Smartwatch, die gemeinsam mit dem Leichnam sichergestellt worden war, ausschließlich betreffend die darauf gespeicherten Gesundheits- und Bewegungsdaten auswerten wolle (Abg. Krainer [SPÖ]: Falsch! GPS-Daten, nicht
Bewegungsdaten!) – dies, um zu versuchen, ein Weg-Zeit-Diagramm betreffend die letzten Stunden zu erstellen und den Todeszeitpunkt festzustellen. Ich erklärte mich damit einverstanden, da dies zur Vervollständigung der bisherigen Ermittlungsergebnisse diente. Außerdem beschränkte sich die Auswertung auf Gesundheits- und Bewegungsdaten, sodass in keine Rechte Dritter eingegriffen wurde.
Am 8. Jänner 2024 erhielt ich sodann den umfassenden schriftlichen Abschlussbericht. Darin war unter anderem vermerkt, dass die Auswertung der Smartwatch keine Ergebnisse geliefert habe. Die Ermittlungen waren damit abgeschlossen.
Zu meiner Entscheidung als Staatsanwältin, ob und gegebenenfalls wie ich ein Verfahren beende beziehungsweise zu beenden beabsichtige, sei angemerkt, dass meine Grundlage dafür nicht allein die Darstellung in Polizeiberichten ist, sondern ich nehme eine eigenständige Würdigung sämtlicher vorliegender Beweisergebnisse vor und ziehe meine eigenen Schlüsse daraus.
Da sich weder aus dem eingeholten schlüssigen Obduktionsgutachten noch aus den übrigen Erhebungsergebnissen ein Verdacht einer strafbaren Handlung im Zusammenhang mit dem Tod von Christian Pilnacek ergeben hatte, erstattete ich am 16. Jänner 2024 den bereits erwähnten Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien mit dem Vorhaben, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Nach Genehmigung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien in Übereinstimmung mit dem Justizministerium verfügte ich am 1. März 2024 die Einstellung des Verfahrens gemäß § 190 Z 2 StPO samt den im Gesetz vorgesehenen Verständigungen.
Betonen möchte ich nochmals: Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, zu klären, ob Christian Pilnacek Suizid begangen hat oder durch einen Unfall ohne Beteiligung eines Dritten zu Tode gekommen ist, weil in beiden Fällen keine
strafbare Handlung vorliegt; deswegen war es auch nicht meine Aufgabe, die näheren Umstände oder gar Gründe für den nicht durch fremde Hand verursachten Tod zu klären.
Zum weiteren Verlauf nach der Einstellung des Verfahrens möchte ich mich aus Zeitgründen – ich glaube, meine Zeit neigt sich dem Ende zu – nur kurz äußern: Die Übertragung des eingestellten Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass nach Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft Wien die Berichterstattung über die Staatsanwaltschaft Krems die Grenze der Strafbarkeit überschritten hatte.
Dieser Umstand habe zum Anschein einer Befangenheit geführt. Anhaltspunkte für eine tatsächliche Voreingenommenheit, mangelnde Objektivität oder Befangenheiten oder gar irgendwelche Pflichtwidrigkeiten von Bediensteten der Staatsanwaltschaft Krems verneinten auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium in Pressemitteilungen beziehungsweise parlamentarischen Beantwortungen.
Abschließend möchte ich nochmals festhalten, dass ich keinerlei Wahrnehmungen zu politischen Einflussnahmen auf die Ermittlungen zur Todesursache des Christian Pilnacek habe. – Danke.
Ich ersuche die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung.
Frau Mautner, nur ganz kurz zur Einführung, zum Aufwärmen sozusagen: Vielleicht können Sie kurz diesen ersten Tag, den 20. Oktober schildern. Sie sind
ins Büro gekommen. Wie haben Sie wahrgenommen, dass Sie zuständig sind? Was waren Ihre ersten Handlungen? Haben Sie mit Frau Mag. Sterlini Rücksprache gehalten? Was waren Ihre ersten Telefonate, mit wem? – Damit wir ein bisschen einen Eindruck haben, was da an diesem Vormittag passiert ist.
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Mhm. Wir haben zwar bei Gericht nicht so die Freude, wenn die Zeugen mit irgendwas beginnen, was jetzt nicht gleich relevant ist, aber ich glaube (Heiterkeit der Auskunftsperson), in dem Fall schadet es nicht.
Der Freitag, der 20. Oktober, hat relativ turbulent begonnen, da zwei Kollegen festgesteckt sind, weil ein Zugausfall war. Beide Kollegen wären für Sitzungsvertretungen in Verhandlungen eingeteilt gewesen.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Frau Mag. Mautner, das geht jetzt sogar mir zu weit. (Auskunftsperson Mautner: Na, aber - -!) Ich habe gesagt: Wie haben Sie wahrgenommen, dass Sie zuständig sind? Haben Sie mit Frau
Mag. Sterlini - - Also insofern ist das für unseren Ablauf schon relevant, aber das mit dem Zug ist mir jetzt nicht so wichtig. (Auskunftsperson Mautner: Okay!) Sie kommen ins Büro. Wie erfahren Sie es? Frau Mag. Sterlini war befasst. (Auskunftsperson Mautner: Ja, genau!) Haben Sie mit ihr darüber gesprochen?
Ich selbst habe – und das kann ich zeitlich aufgrund der verstrichenen Zeit nicht mehr einordnen, ob vor der Verhandlung oder nach der Verhandlung – durch ein Mail der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems vom Todesfall erfahren.
Dass das Verfahren meiner Abteilung zugeteilt wurde, habe ich definitiv erst nach der Verhandlung erfahren, also es muss dann später Vormittag gewesen sein. Wie gesagt – wie im Eingangsstatement schon ausgeführt – entnahm ich dem Akt einen Anfallsbericht der Polizeiinspektion Mautern in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Niederösterreich, darin war die Auffindung geschildert. – Soll ich den Inhalt des Berichts erörtern?
So, jetzt wissen Sie, dass Sie zuständig sind, Sie kriegen diesen Anfallsbericht. Was ist das Erste, das Sie tun, und haben Sie an diesem Tag noch was getan?
Es wurde auch im Lauf des Tages – aber auch da kann ich keine Details mehr nennen – auf telefonische Weise laufend über die Umfelderhebungen Bericht erstattet. Nachdem diese aber von dem im Bericht angeführten Ergebnis nicht abgewichen sind, habe ich dazu auch keine Vermerke oder Noten versendet.
In diesem Sinne erteile ich Herrn Abgeordneten Schilchegger das Wort.
Grüß Gott! Bleiben wir vielleicht gleich beim Thema: Haben Sie dann – abgesehen von der Anordnung der Obduktion und dem Warten auf den Abschlussbericht und den Obduktionsbericht des Sachverständigen – weitere Ermittlungsmaßnahmen veranlasst?
Zum zweiten Teil: Ich hatte, soweit ich mich erinnere, in diesem Zusammenhang nur mit Chefinspektor Fellner Kontakt.
Kommt so etwas häufiger vor, dass quasi die Leiterin der Staatsanwaltschaft Ihnen Ermittlungsschritte vorgibt?
Ab wann haben Sie – vielleicht auch in Gesprächen mit der Polizei – sozusagen persönlich der Suizidthese zugeneigt?
Was haben Sie persönlich sich chronologisch zu welchem Zeitpunkt gedacht, was wohl die vermeintliche Todesursache – das Unfallgeschehen oder was auch
immer, Suizidgeschehen oder etwas anderes – war? Können Sie das einfach noch einmal einordnen, damit wir uns zeitlich ein Bild machen können, was sozusagen in Ihrer Wahrnehmung entstanden ist? (Die Auskunftsperson nickt.) Bitte fangen wir wirklich so an; genau so, wie Sie es noch in Erinnerung haben! – Bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Jetzt haben wir offenbar schon aufgrund dieser E-Mail vom 20.10. die Information: Es wurde die Leiche des Christian Pilnacek aufgefunden, er hatte
„viele Feinde“. Dann gibt es sozusagen keinen Hinweis – auch nicht aus dem späteren Gutachten des Sachverständigen, den Sie bestellt haben – auf irgendwelche direkten Einwirkungen; aber haben Sie nicht auch sozusagen in die Richtung zu prüfen, ob es vielleicht eine Veranlassung zu diesem Suizid gab? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Ich habe im Vorfeld des Untersuchungsausschusses ausheben lassen – wie Sie eh gehört haben –: Ich habe allein 2023 55 Todesfälle bearbeitet, davon waren 49 im UT-Register, sprich gegen unbekannte Täter. Ich bin ganz sicher, dass es unzählige Suizide waren, die alle bis zum Schluss nach §§ 80, 81 behandelt wurden. Es ist aber wie auch erwähnt bei anderen Staatsanwaltschaften durchaus üblich, Akten, in denen ein Suizid für wahrscheinlich gehalten wird, nach § 78 StGB zu führen. Das ist eine reine Handhabungssache, die von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedlich ist.
naheliegenden Beweismittel sicherstellen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Ich frage noch was zum Akt der Oberstaatsanwaltschaft, und zwar Dokument Nummer 437, Seite 53. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
November.
Der Vollständigkeit halber: Ich habe mich in dieser Zeit im Urlaub befunden, sogar in einem längeren Urlaub. Zu dieser Zeit – also auch, als das Tape bekannt wurde – war meine Vertreterin für mein Verfahren zuständig. Ich habe erst dann – ich glaube, meine Rückkehr war Mitte Dezember – davon erfahren, und bei meiner Rückkehr war das schlüssige Obduktionsgutachten im Akt.
Ich würde Ihnen dann wie schon erwähnt gerne noch einmal dieses
Dokument 437 aus dem Akt der Oberstaatsanwaltschaft, Seite 52 und dann 53, vorhalten.
Da gibt es offenbar dann eben neue Hinweise aufgrund dieses Hinweisgebersystems, und da spricht sich aber die Staatsanwaltschaft Krems trotz dieser neuen Erkenntnisse ganz klar gegen eine Fortführung aus. Können Sie das bitte näher erläutern, was hier der Grund war, dass man sozusagen wirklich versucht, es mit dem Gutachten dabei bewenden zu lassen?
Diesen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft habe nicht ich verfasst, daher kann ich auch nichts dazu sagen.
Offenbar gibt es da die Aussage der Gemeindeärztin, die vor Ort war, direkt nach dem Auffinden, die mehrmals genau das Gegenteil ausgesagt hat. Können Sie sich da den Widerspruch erklären oder wissen Sie jetzt im Nachhinein irgendwie mehr dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vertraulichkeit sozusagen auf nicht ausführliche Leichenfotobeschreibungen verständigt; also dass Sie da bitte vorsichtig sind.
Also ich wollte nur sagen, dass ich auf den mir vorgelegten Leichenfotos nie einen – wie ist es geschrieben? – dunkelblauen oder tiefblauen Kopf gesehen habe und mir auch sonst nie zur Kenntnis gelangt ist, dass ein solcher wahrgenommen worden sein soll.
Kollege Hanger, bitte.
Frau Mag. Mautner, herzliches Grüßgott auch von meiner Seite! Ich möchte mich einleitend – und die Sachverhalte haben wir ja schon ausführlich diskutiert – auch für Ihr Einleitungsstatement bedanken, wo Sie aus meiner Sicht sehr klar
1 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit K. R. anonymisiert.
den Sachverhalt und Ihre Rechtsposition dargelegt haben. Sie haben auch im Einleitungsstatement gesagt, von 565 Verfahren, glaube ich, die Sie pro Jahr betreuen - - Habe ich die Zahl richtig wahrgenommen?
Ich habe die letzten – ja, das zieht sich jetzt doch schon – fast zwei Jahre sehr oft über einen Kommentar einer Kollegin nachgedacht, die – das war im
Jänner 2024 – zu mir gesagt hat, dass sie Mitleid mit mir hat, dass ich für dieses Verfahren zuständig bin. Ich habe sie total fragend angesehen, warum ich dafür Mitleid verdiene, aber mittlerweile weiß ich, warum.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (erheitert): Ich habe jetzt auch nicht die Ex-post-Betrachtung gemeint, sondern der Sachverhalt, wie er sich halt am
23. Oktober dargestellt hat. Das war ein ganz normaler Standard, der halt –
natürlich – im Rahmen Ihrer Tätigkeit abzuarbeiten ist, und – wie Sie schon im
Einleitungsstatement ausgeführt haben – der Sachverhalt war aus Ihrer Sicht ein sehr klarer.
Ich möchte Ihnen jetzt aber die Gelegenheit geben, zu ein paar Punkten Stellung zu beziehen, die jetzt natürlich medial sehr intensiv diskutiert worden sind. Ein zentraler Punkt war immer die Frage der Obduktion, da hat es immer den Vorhalt gegeben, eine Obduktion hätte verhindert werden sollen. Darf ich Sie da nach Ihrer Wahrnehmung fragen, wie Sie diese Obduktion, also die
Anordnung - - Vielleicht können Sie uns das auch chronologisch noch einmal schildern, wie hier der Ablauf war und ob Sie da irgendwelche Einflüsse - -, oder irgendjemand hat auf Sie gesagt, etwas zu verhindern. Vielleicht können Sie uns das noch einmal kurz – auch chronologisch – schildern. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Diese Anregung war im Anfallsbericht auch begründet, nämlich damit, dass die Ärztin die Todesursache nicht feststellen und damit ein Fremdverschulden nicht ausschließen konnte. Somit sind alle Voraussetzungen für die Anordnung einer Obduktion vorgelegen, und daher habe ich auch eine solche angeordnet.
Ich habe keine Wahrnehmungen zu einer etwaigen Diskussion vor Ort zwischen Polizei und Ärztin, mir hat die auch niemand berichtet oder erzählt. Wie gesagt, es ist auch nicht möglich, dass eine Ärztin die Obduktion anordnet, und es ist auch nicht möglich, dass die Polizei eine verhindert, da wir Staatsanwälte uns vor der Entscheidung, ob wir eine Obduktion anordnen – die andere Alternative ist, den Leichnam zur Beerdigung freizugeben –, bevor wir diese Entscheidung
treffen, von den Polizisten entweder immer auf mündlichem oder auf schriftlichem Weg die Auffindungssituation schildern lassen. Wir haben da einfach mit der Zeit – und wie gesagt, ich mache das jetzt auch nicht erst seit gestern – eine gewisse Frageliste, die in unserem Kopf abläuft, die wir abfragen, und damit beurteilen wir, ob wir Fremdverschulden ausschließen können oder nicht, und wenn nicht, sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Obduktion gegeben; und so war es in diesem Fall auch.
aufwies – wenn Sie das zur Spurenlage dazuzählen wollen –, also keine Verletzungen, die den Tod hätten verursachen können oder auf eine grobe Gewalteinwirkung hingedeutet hätten.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie haben es in Ihrem Einleitungsstatement eh schon sehr ausführlich ausgeführt, aber ich möchte das gerne auch noch einmal durch meine Fragestellung entsprechend zu Protokoll geben: diese Frage, die wir hier herinnen schon sehr umfänglich thematisiert haben, der Sicherstellung oder Nichtsicherstellung des Handys. Ich möchte Ihnen gerne die Frage stellen, wie Ihr Zugang zu dieser Themenlage war und auf welcher Basis Sie Ihre Entscheidungen getroffen haben. (Abg. Krainer [SPÖ]: Welche Entscheidungen?) – Nicht sicherzustellen. (Abg. Krainer [SPÖ]: Also sie hat die Entscheidung getroffen?) – Nein. (Abg. Krainer [SPÖ]: Bitte den Vorhalt! Das ist ein falscher Vorhalt!) – Nein. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Verhältnis zwischen Eingriff in Rechte – von wem auch immer, des Verstorbenen oder, wenn wir beim Handy bleiben, der Personen, die auf diesem Handy vorkommen – und eben dem Ermittlungszweck, der in meinem Fall war, ein Fremdverschulden auszuschließen. Also ich wäre in diesem Fall sowieso schon beim Verdacht ausgestiegen.
Also die Voraussetzungen für eine Sicherstellung des Mobiltelefons lagen mangels konkreten Verdachts, mangels Relevanz – weil das Mobiltelefon im Haus zurückgelassen war, also beim Ableben nicht einmal bei Christian Pilnacek war - - Und die Verhältnismäßigkeit – also der massive Eingriff durch die Auswertung dieses Mobiltelefons; in keiner Relation zum zu erwartenden Ergebnis, nämlich: Kann man dadurch Fremdverschulden weiter ausschließen? –, dieses Verhältnis wäre definitiv nicht gegeben gewesen.
müssen. Wie ist hier Ihre Einschätzung? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Ich möchte noch zu einem anderen Thema kommen, und zwar die Beischaffung der Privatgutachten, die ja dann in einem weiteren Verfahrensschritt indiziert war. Da wurde auch heftige mediale Kritik geäußert, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rechtshilfeersuchen nach Deutschland. Ich habe diese Frage auch schon Ihrer Chefin gestellt, würde sie aber wirklich auch gerne Ihnen – natürlich, als fallführende Staatsanwältin – stellen. Können Sie uns aus Ihrer Sicht schildern, warum dieser Weg gewählt wurde und welche praktischen Schwierigkeiten es dabei gab? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Ropper Rücksprache gehalten, habe ihm - - Zunächst haben wir uns darauf geeinigt, dass wir die in Österreich angesiedelten Gutachter, Ärzte mit einer Note anschreiben und als nächsten Schritt eine Anordnung der Sicherstellung - -, wobei wir uns eben beim im Ausland ansässigen Dr. Tsokos gleich für den formalen Weg entschieden haben.
Um im Ausland eine Anordnung durchführen zu können, benötigt es den Rechtshilfeweg, der zwischen europäischen Staaten in Form von europäischen Ermittlungsanordnungen funktioniert. Ich habe daher eine europäische Ermittlungsanordnung zur Sicherstellung des von Dr. Tsokos - - – gerichtsmedizinische Stellungnahme war, glaube ich, der Titel, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe – verfasst. Eine europäische Ermittlungsanordnung kann ich jetzt nicht einfach an Deutschland adressieren, sondern ich brauche einmal eine Behörde im ersuchten Staat, an die ich sie übermittle.
Dabei habe ich mich eines sehr einfachen Wegs bedient, nämlich der Google- Suche, und habe ebenso mit Verwunderung festgestellt, dass man Dr. Tsokos nicht so leicht findet, im Sinn von einer offiziellen oder formalen Anschrift, wenn man so will, erreicht. Ich habe seine offizielle Homepage gefunden, die ganz offensichtlich von ihm betrieben wird, wo ein Fanshop war, dann Auftrittstermine, und da bin ich ins Impressum gegangen – habe das Impressum ausgewählt –, und da war diese Hofladen-Adresse. Mir war schon bewusst, dass Herr Tsokos nicht im Hofladen wohnt, aber – wie schon gesagt – ich brauchte ja nur einen Bezugspunkt für die Suche und für das Finden einer Behörde, über die ich Dr. Tsokos vermutlich erreiche. Wenn das nicht funktioniert, dann erheben
eh die ausländischen Behörden. Und – das möchte ich auch erwähnen – es war auch für die deutschen Behörden nicht so einfach, Dr. Tsokos zu finden.
Ich ziehe meine Frage auch gerne zurück. Mich hätte es persönlich jetzt auch interessiert. Ich möchte nur abschließend in der ersten Fragerunde einfach festhalten: kritischer Journalismus ja – die Frage, ob das überhaupt Journalismus ist –, Beleidigungen nein!, und ich halte es für enorm wichtig, dass hier agiert worden ist.
Ich nehme meine Fragezeit in die nächste Runde mit.
Schönen guten Tag, Frau Mautner! Ich würde einmal den Anfallsbericht vorlegen, das ist die Dokumentennummer 781, Seite 3. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Wenn Sie da auf Seite 4 gehen, steht: „Verständigung der StA Krems“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Da steht, dass um 9.43 Uhr die Staatsanwaltschaft Krems informiert wurde. Sie haben ja selber von diesem E-Mail gesprochen, das um 10.49 Uhr - -; das ist ja gerade vorher von der Leiterin vorgelegt worden. Sie selber haben gesagt, Sie haben das erst durch dieses E-Mail erfahren.
Was ich nicht ganz verstehe, ist, wenn die Staatsanwaltschaft Krems – also eine Staatsanwältin dort – um 9.43 Uhr informiert wird, dass dann alle Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Krems jedenfalls 1 Stunde keine Ahnung davon haben. Es wird ja wohl in irgendeiner Form besprochen worden sein.
Mir ist das jetzt ein bisschen unklar, wieso die Vertrauensperson die Auskunftsperson hier anspricht, weil die ihr hoffentlich bei der Beantwortung dieser Frage nicht helfen kann. (Auskunftsperson Mautner: Soweit ich weiß, ist das mein Recht, oder? – Verfahrensrichterin und Vorsitzender-Stellvertreter beraten sich.)
Nein, ich habe Frau Mag. Sterlini nie zum Inhalt ihres Telefonats befragt, weil ja auch aus dem Bericht klar hervorgeht, was das Ergebnis des Telefonats war, nämlich dass sie um Übermittlung eines Berichts ersucht hat, den ich ja dann mit den Inhalten, die ich für meine Entscheidung benötigt habe, bekommen habe.
20.18 Uhr beginnen und diese Kommunikation vielleicht gemeinsam durchgehen, dann am Ende erklären, inwiefern das ein Abschieds-SMS sein kann?
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also das ist eine Wertung, die nicht ich vornehmen möchte. Das müssten wir den Verfasser dieser Nachricht fragen, wie die gemeint war. (Abg. Krainer [SPÖ]: Zur Geschäftsbehandlung, bitte!)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Auskunftsperson hat vorhin gesagt, dass sie Unterlagen und alle Sachen selber bewertet und dass es ihre Aufgabe ist, die zu bewerten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dieses SMS wurde in einer Reihe von staatsanwaltschaftlichen Berichten der StA Krems, wo sie ja die fallführende Staatsanwältin ist, als Abschieds-SMS qualifiziert und bezeichnet. Nachdem die Staatsanwaltschaft Krems sich nie auf das verlässt, was irgendein Mediziner oder sonst jemand sagt, sondern diese Sachen immer selber bewertet – wie wir erfahren haben –, würde ich gerne diese Bewertung einfach nachvollziehen können. Ich lege einfach den Screenshot vor. Ich würde gerne diese Bewertung dieser Kommunikation erfahren. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich glaube, man muss es insofern richtig einordnen, als es um eine Gesamtbewertung geht, dass hier eben der Sachverhalt als naheliegender Suizid dargestellt worden ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Das ist ein kleiner Aspekt in einer Vielzahl von vorliegenden Hinweisen, Indizien. Alleine, dass es genannt worden ist, hat ja sehr klar die Bewertung schon determiniert. (Verfahrensrichterin und Vorsitzender-Stellvertreter beraten sich.) Also was jetzt darüber hinaus an einem Sachverhalt noch abgefragt werden soll,
erschließt sich mir überhaupt nicht. (Abg. Krainer [SPÖ]: Das macht aber nichts –
das ist keine GO-Wortmeldung!)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Darf ich bitte (in Richtung der Abgeordneten Krainer [SPÖ] und Hanger [ÖVP]:) Ihnen zu 24, Ihnen zu 76 Prozent recht geben? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Auweh! – Heiterkeit der Rednerin.)
Es ist Folgendes: Frau Mag. Mautner, Sie haben natürlich – das ist vollkommen richtig – gesagt, Sie bewerten alle Dinge selber. – Insofern kann ich Ihnen nicht ganz recht geben, weil wir uns auf etwas beziehen, was die Frau Leitende Staatsanwältin gesagt hat. Die hat das in ihren Berichten so bewertet. (Abg.
Krainer [SPÖ]: Das hat sie auch gesagt!) – Ich glaube nicht, dass Frau
Mag. Mautner sich auf dieses SMS und auf ihre Bewertung schon bezogen hat. (Abg. Krainer [SPÖ]: Sie hat gesagt, ihre Aufgabe ist, alles selbstständig zu bewerten!) – Genau.
Aber Sie haben in Ihrer Fragestellung gesagt: Wie kommen wir dann dazu, dass Sie das als Abschieds-SMS werten? Das hat Frau Mag. Mautner noch nicht gesagt, dass sie das getan hat. Insofern hat die Fragestellung einen Vorhalt enthalten, den die Frau Magister - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, ja, noch nicht zugestanden hat!) – Ganz genau.
Daher möchte ich Sie doch bitten, die Frage so zu stellen, dass es - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Aber wenn ich jetzt noch kurz replizieren darf: Das stimmt, sie hat nicht von einem Abschieds- SMS gesprochen, sondern sie hat von der Gesamtschau – von den Spuren am Tatort, von der Geisterfahrerfahrt und von dem SMS-Verkehr mit Herrn Wüllenweber – gesprochen. Also sie hat nicht Abschieds-SMS verwendet, aber erwähnt hat sie es schon selbst.
„Verkehrskontrolle 🙈“. Dann um – glaube ich – 42, das ist circa 3 Minuten, nachdem er mit Frau Polz wegfährt: „Bin fertig und kann nicht mehr, alles Liebe“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Seien Sie so nett und sagen Sie mir, ob Sie das als Abschieds-SMS oder wie Sie das bewerten (Abg. Hanger [ÖVP]: Bewerten?) – oder bewertet haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Und ich ersuche um – (in Richtung Verfahrensrichterin:) ich weiß nicht, ob ich darum ersuchen kann – Vorlage der Zeugenvernehmung des Herrn Wüllenweber. Der hat nämlich – soweit in Erinnerung – selbst während seiner Zeugenvernehmung gesagt, dass er sich im ersten Moment das einfach als: Ich komme heute nicht mehr!, gedacht hat, aber im Zusammenhang dann mit dem Tod sehr wohl von einer Abschiedsnachricht ausgegangen ist.
Ich kann halt jetzt leider die Ordnungsnummer und so weiter nicht nennen, aber ich bin sicher, irgendwer schafft es, die Zeugenvernehmung zu finden. (Verfahrensrichterin Edwards: Sie haben jetzt einfach aus Ihrer Erinnerung eine Wahrnehmung berichtet!) – Darf ich nicht um Vorlage ersuchen? (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzender-Stellvertreter.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, schön für Sie. (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Vorsitzender-Stellvertreter.) Na ja, aber ich meine, das ist ja jetzt von keiner Relevanz, ob Sie was nachvollziehen können oder nicht. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie das als Abschiedsnachricht sehen.
Ehrlich gesagt, das, was mich etwas irritiert, ist: Kennen Sie überhaupt den gesamten SMS-Verkehr so, wie er Ihnen jetzt vorliegt? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.) Kennen Sie den gesamten SMS-Verkehr, wie er Ihnen jetzt vorgehalten wird?
Haben Sie eine Ahnung, wie viele Führerscheinabnahmen es im Jahr gibt? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensanwalt und Verfahrensrichterin. – Abg. Zopf [ÖVP] hebt die Hand.)
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Mir erschließt sich nicht, was das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, gerne. Es wird hier von Anfang an als Motiv immer wieder eine alkoholisierte
Führerscheinabnahme, also eine Führerscheinabnahme herangezogen. Ich gehe davon aus, wenn die Staatsanwaltschaft selber hier immer alles bewertet und alles selber einordnet, dass sie sich angeschaut hat: Wie viele Führerscheinabnahmen gibt es im Jahr?, Wie viele Suizide gibt es im Jahr? (Abg. Hanger [ÖVP]: Geh bitte!), Besteht da irgendein Zusammenhang?, Wie viele Männer ertränken sich im Jahr?, et cetera – um zu schauen, ob das wirklich ein Motiv sein kann oder nicht. (Abg. Hanger [ÖVP]: Männer ertränken sich ja nicht! – Verfahrensrichterin Edwards: Verzeihen Sie, darf ich?)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Sie müssten bitte, Herr Abgeordneter, deswegen trotzdem den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand auf Basis dessen, was die Frau Staatsanwältin bis jetzt gesagt hat, herstellen, weil sie mehrfach gesagt hat: Ein potenzielles oder reales oder nicht reales Motiv für einen Selbstmord liegt nicht in ihrer Ermittlungsaufgabe – und das stimmt auch nach der StPO. Daher kann ich den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand nicht feststellen. (Abg. Zopf [ÖVP] hebt die Hand.)
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, es wurde auch schon mehrfach festgestellt, dass kein Fall mit dem anderen zu vergleichen ist, und ich glaube, da Statistiken heranzuziehen, hat mit dem Untersuchungsgegenstand überhaupt nichts zu tun. (Der Vorsitzender- Stellvertreter wendet sich an die Verfahrensrichterin.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur einmal bekannt geben, dass es so um die 90 000 Führerscheinabnahmen im Jahr gibt. Insgesamt gibt es im Schnitt 1 000, 1 200 Selbstmorde im Jahr, großteils
Männer; und übrigens: 1 Prozent der Männer ertränken sich, 99 Prozent töten sich auf andere Art und Weise. Also es ist statistisch ein Extrem-Extrem-Extrem- Extremausreißer, aber natürlich: Potenziell ist immer alles möglich. Man kann auch, weil das Auto einen Kratzer hat, sich umbringen, mit dem Bunsenbrenner se- - (Abg. Zopf [ÖVP]: Und bitte was hat das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun?) – Ja, ich habe keine Frage gestellt, insofern muss ich jetzt auch nicht darauf eingehen.
Ich habe eine weitere Frage: Sie haben dieses Zigarettenpackerl erwähnt, das noch „frisch“ war, das heißt, noch nicht durchfeuchtet. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)
Wie lange dauert es, dass ein Zigarettenpackerl durchfeuchtet ist – bei der Wetterlage, die dort im Oktober geherrscht hat, und bei der Feuchtigkeit 1 Meter von einem Seitenarm der Donau entfernt?
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich kann die Frage nicht beantworten, wie viele Stunden, Tage es dauert, bis eine Zigarettenpackung bei einer bestimmten Witterung durchfeuchtet ist. Ich bin kein Sachverständiger für Durchfeuchtung von Zigarettenpackungen. (Heiterkeit der Abg. Zopf [ÖVP].)
„frisch“ war und noch nicht durchfeuchtet? (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)
wahrscheinlich eine Durchfeuchtung hätte wahrnehmen können; aber das war nur meine laienhafte Bewertung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das müssen ja Sie sagen. Sie haben gesagt, es gibt einen Zeitraum, wo das passiert sein kann, nämlich: das letzte Mal gesehen und Auffinden der Leiche, plus ein bissl Zeit zum Totsein dazwischen wahrscheinlich. Ich weiß es ja nicht. Sie haben gesagt, es gibt einen Zeitraum, wo wahrscheinlich der Tod eingetreten ist. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) So, und dann gibt es einen Zeitraum des Auffindens des Zigarettenpackerls, und die Frage ist: Wie viel Zeit ist da vergangen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Steht eh im Akt drin, aber ist ja wurscht: Nachdem die Staatsanwaltschaft informiert wurde, also nach 9.43 Uhr, das heißt, circa um 10 Uhr. (Auskunftsperson Mautner: Okay, danke!)
Also wie lange muss das Zigarettenpackerl dort gelegen sein?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, vom angenommenen Todeszeitraum. (Die Auskunftsperson wendet sich an den Verfahrensanwalt.) Sie haben das ermittelt, nicht ich.
Was haben Sie für einen Todeszeitraum angenommen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich habe noch kein neues Dokument. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensanwalt und Verfahrensrichterin. – Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Ah, jetzt! (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson. – Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich. – Die Verfahrensrichterin wendet sich an Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensanwalt.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist der Auswertungsbericht der Smartwatch vom Experten der Justiz, und wenn Sie da auf Seite 14 gehen (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück), da sehen Sie in der „Zusammenfassung“ die LE-Kommunikation.
Wenn Sie auf Seite 6 gehen, haben Sie dann die umfassenden Hinweise, dass sich irgendein bluetoothfähiges Gerät in Sendenähe von der Uhr des Herrn Pilnacek befunden haben muss. (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)
Ist das nicht ein Hinweis, dass irgendeine andere Person unmittelbar vor seinem Tod in seiner Nähe war? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
worden, sprich er war nicht Grundlage für meine Entscheidung, das Verfahren mangels Fremdverschulden einzustellen.
Frau Staatsanwältin, ich würde tatsächlich die Datenträger durchgehen, die im Untersuchungsausschuss relevant sind – also einerseits Handy, andererseits Laptop und die Smartwatch –, und mit dem Handy starten, zu dem ich zwei Fragen habe.
Die erste: Ich kann Ihnen gerne Ihre Zeugenaussage dazu vorhalten; das wäre Dokument Nummer 815, Seite 5 unten, die letzte Frage, die ganz abgebildet ist, fett gedruckt, beginnend mit: „Entscheidet die Kriminalpolizei alleine [...]“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Wotschke [NEOS]: Genau!) – Dann lese ich die mal, ja. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Habe ich gelesen, ja.
wenig Interpretationsspielraum drinnen; das heißt, ich würde nachfragen: Hat Herr Fellner Sie informiert, dass das Handy an Rechtsanwalt Schender ausgefolgt werden soll?
Ihnen beginnt ja mit: „In dem konkreten Fall war es nie Thema“.
Aber die Frage war nach einer üblichen Vorgehensweise.
Ich erinnere mich nicht an ein konkretes Gespräch mit Chefinspektor Fellner über das Mobiltelefon. Ich - - (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm!) Ja.
Meine Frage ist aber: Ist Ihnen bewusst, dass die Oberstaatsanwaltschaft das Handy als Beweismittel tituliert hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Und die Frage war, ob mir diese Meinung bewusst ist? Meinen Sie damit, ob ich sie kenne? (Abg. Wotschke [NEOS]:
Genau!) – Mhm, ja, ich kenne diese Meinung.
Laptop nicht auffinden können; den Laptop von Christian Pilnacek, den er zuletzt verwendet hat. Ich habe Chefinspektor Fellner mitgeteilt – und ich tu mir mit der zeitlichen Einordnung schwer, aber ich glaube, dass es sogar nach Vorliegen des Obduktionsgutachtens war –, dass für mein Verfahren der Laptop kein Beweismittel ist – weil: kein konkreter Verdacht für Fremdverschulden, keine Relevanz für meinen Ermittlungszweck, und auch eine Verhältnismäßigkeit wäre nicht vorgelegen – und ich daher keine Sicherstellungsanordnung erlasse.
Ich habe ihm aber den rechtlichen Rat erteilt, dass in dem Fall, in dem an ihn ein Sachverhalt herangetragen wird, der eine strafbare Handlung darstellen könnte, abzuklären ist, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, und – ich weiß jetzt nicht, ob er das vorgeschlagen hat oder ich, aber – dass man halt in Form von Erkundigungen einmal die Personen befragt, die Christian Pilnacek und/oder den Laptop zuletzt gesehen haben, und er, falls er zu dem Ergebnis kommt – aber das muss man einem so erfahrenen Kriminalpolizisten wie Chefinspektor Fellner nicht sagen –, es liegt so ein konkreter Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, einen Bericht an die zuständige Staatsanwaltschaft erstatten möge.
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Von mir? (Abg. Wotschke [NEOS]: Von Ihnen, ja!) – Mir wurde kein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung mitgeteilt.
Hatten Sie den Eindruck, dass der Laptop oder die Suche des Laptops Herrn Fellner ein besonderes Anliegen war – aus den Wahrnehmungen, die Sie aus direkten Gesprächen haben? (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich will einen Vorhalt machen, nämlich die Befragung von Mag. List, die ja eben mit Herrn Fellner Kontakt bezüglich des Laptops hatte, Seite 16. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Auskunftsperson Mautner:Ja!)
Hier fanden wir den Teil interessant, der tatsächlich in der Fragestellung enthalten ist und dann eben bejaht wird: „(Die Auskunftsperson nickt.)“; auf der Mitte der Seite, wo gesagt wird, oder feststeht, dass Herr Fellner mitteilt, „dass die Staatsanwaltschaft“, also in dem Fall jetzt Sie „kein Interesse“ an dem Laptop haben, und kein Interesse daran haben, dem „nachzugehen“.
Meine Frage: Haben Sie mit Herrn Fellner besprochen, dass er Frau List dann wieder informiert?
Die Frage, die wir uns ein wenig gestellt haben, ist, wieso man nicht quasi direkt zu Ihnen geht, wenn man diesen Laptop sucht, die Vermutung hat, da gibt es was; dementsprechend eben die Frage, ob Herr Fellner Ihnen irgendetwas dazu mitgeteilt hat.
Soweit - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Soweit ich ebenfalls der Berichterstattung entnommen habe, glaube ich, ist die Aussage des Chefinspektors Fellner, dass er es mir mitgeteilt hat, oder - -
Frau Verfahrensrichterin, Sie korrigieren mich sehr gerne, wenn Sie das anders gehört haben. Wir haben nur das Protokoll nicht.
Aber gerade das ist jetzt für mich eine sehr nachvollziehbare Erklärung: Wenn er mir am Telefon berichtet, dass persönliche Gegenstände übergeben wurden, dann ist es für mich jetzt auch erklärlich, warum es dann bei mir nicht einmal, wenn ich damit konfrontiert werde, läutet, dass wir darüber gesprochen haben.
Beim Laptop haben wir uns, habe ich ja viel mehr - - Das Gespräch war ja viel intensiver, weil ja da durchaus infrage gestanden ist, dass diesbezüglich eine strafbare Handlung begangen wurde. Daher habe ich eben diesen Rat erteilt, eine Anfangsverdachtsprüfung durchzuführen – und daher ist mir das in Erinnerung, weil das durchaus ein intensiveres Gespräch war.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das Mobiltelefon? Nein. Es gab einen Nachtragsbericht von 2025, also durchaus eine lange Zeit später, da stand es drinnen. (Auskunftsperson Mautner: Okay!) Im Abschlussbericht ist vom Handy kein Wort erwähnt.
Hat Ihnen Herr Fellner mitgeteilt, dass er vor der Ausfolgung des Handys auch mit Mag. Schender Kontakt hatte? War das, als Sie über den Laptop geredet haben, vielleicht auch ein Thema?
relevant fanden, war ja nicht das Sicherstellen des Handys, sondern das Ausfolgen des Handys, ohne Bescheid zu geben – aber das ist ein Nebengedanke.
Das, wo ich jetzt eigentlich hinwollte, ist die Smartwatch: In welchem Verfahren wurde die Smartwatch ausgewertet?
diese - - Das könnte man im Akt nachschauen, aber ich glaube, das war kurz vor Weihnachten. Aufgrund dieser, nennen wir es halt Nachfrage – Urgenz klingt so streng – hat sich Chefinspektor Fellner bei mir gemeldet und hat mir mitgeteilt, dass er diese Auswertung hinsichtlich Bewegungs- und Gesundheitsdaten noch machen wolle – genau –; und ich habe mich einverstanden erklärt.
Wie ist das in der Praxis, oder wie handhaben Sie das in der Praxis? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Ich kann Ihnen zum konkreten Fall quasi etwas berichten oder dazu meine Wahrnehmungen schildern, wenn Sie das möchten.
unter „Auswertung vornehmen“?
Haben Sie die Berichterstattung gelesen, als die IT-Experten da waren, im U- Ausschuss?
Sie zu Chefinspektor Fellner? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Seither hat es wie gesagt immer wieder Akten gegeben, in denen wir zusammengearbeitet haben. Da entwickelt sich mit der Zeit ein kollegiales Verhältnis, und die Arbeit war immer sehr konstruktiv und angenehm – und ja, je nach Sympathie wird halt dann ein kollegiales Verhältnis intensiver oder weniger intensiv, würde ich jetzt einmal sagen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich mache lieber den Vorhalt, das Dokument 112, Seite 27, Ihre Befangenheitserklärung.(Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Mautner: Ja!)
Da erklären Sie sich eben für subjektiv befangen und verweisen auf Chefinspektor Fellner, der „schwer belastet“ war, was Ihnen „bei privaten Treffen [...] immer wieder zur Kenntnis“ gelangte; deshalb meine Frage, ob Sie auch privat befreundet waren (die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin), also wie das Verhältnis im Zusammenspiel ist, wie oft man sich trifft, et cetera.
Wie kann ich mir das vorstellen: bei „immer wieder“ „privaten Treffen“? Waren diese Treffen in der Dienstbehörde oder war das wirklich außerhalb des beruflichen Kontexts? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, kann ich nicht, denn das brauche ich, damit ich Sie gut verstehe. (Auskunftsperson Mautner: Ah okay!) Ich höre nur Sie, das ist der Ton direkt aus dem Mikrofon.
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Okay, da bin ich vielleicht berufsgeschädigt, weil wir letztens eine Zeugin hatten, die die Vernehmung nach Hause übertragen hat. (Heiterkeit der Auskunftsperson. – Abg. Tomaselli [Grüne]: Kann ich ausschließen! – Abg. Hanger [ÖVP]: Nach Vorarlberg! Die sind dort ganz interessiert dran!)
Der Vorhalt hat, glaube ich, beinhaltet, dass Chefinspektor Fellner immer wieder Kontakt bezüglich seines Verfahrens gesucht hat. Das kann ich bei mir nicht bestätigen. Es waren vordergründig berufliche Treffen, nämlich zu Aktbesprechungen. Vereinzelt gab es private Treffen oder eigentlich meistens zufällige Begegnungen, aber vereinzelt gab es auch private Treffen.
„bei privaten Treffen“.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt würde ich Ihnen gerne das Dokument Nummer 49 vorlegen, und zwar Seite 158. (Auskunftsperson Mautner: 158 oder 58?) – 158. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das ist im Medienverfahren die Befragung von Herrn Fellner, und hier gibt er an:
„Ich habe das“ – bezogen auf die Frage mit der Smartwatch – „mit der StA Krems abgesprochen, sie haben gesagt: ‚wir können das auswerten.‘“ – Wann fand denn diese Absprache statt?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Letztes Drittel; ziemlich genau letztes Drittel. Das ist der letzte Satz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Auskunftsperson Mautner: Ja!)
Erste Frage: Fand diese Absprache statt?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist insofern spannend – ich kann es Ihnen auch gerne vorlegen; der Amtsvermerk wäre Dokument 781, Seite 117 (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich) –, weil Herr Fellner schon am 11.12. sagt: „Angemerkt wird, dass
die Smartwatch nicht übergeben wurde, da eine Auswertung der Daten versucht
wird.“ Dann haben sie sich beim BKA ja auch gleich in den Tagen darauf ans
Werk gemacht, das auszuwerten; also er hat Sie eigentlich eher im Nachhinein als im Vorhinein gefragt.
Hat er Ihnen am 22.12. berichtet, dass die Auswertung schon im Gange ist?
Ich möchte aber zur Smartwatch auch noch mal betonen, dass sich diese Auswertung auf Daten beschränkt hat, durch deren Auswertung in keine Rechte Dritter - -, lediglich des Verstorbenen, und da nur: Wann hat das Herz aufgehört zu schlagen oder wie stark hat es davor geschlagen, und wo hat er sich quasi die letzten Stunden bewegt? Also da ist der Eingriff in Rechte anderer sowieso nicht vorhanden. Und: Die Angehörigen waren ja auch davon in Kenntnis gesetzt, somit, würde ich fast sagen, war auch deren Zustimmung gegeben.
Für mich ist Absprache, ob ich das mit jemandem im Vorhinein erörtere und dann gemeinsam übereinkomme, dass man das jetzt macht; oder bestenfalls sagen Sie: Machen Sie das bitte!, in meiner Vorstellung. Oder aber ich mache irgendwas, Sie urgieren das, rufen an, sagen: Was ist denn da eigentlich mit dem Verfahren?, und weil Sie gerade zufällig am Telefon sind, sagt er: Ah, wir sind eh gerade bei der Smartwatch-Auswertung! Das ist für mich ein riesiger qualitativer Unterschied. Dem gehen wir ja genau nach: Wer war bei diesen Ermittlungsschritten quasi das Zugpferd?
Dann kommen wir vielleicht auch noch zur Auswertung, das haben Sie auch schon vorhin erläutert. Die Auswertung ist am 2.1. gemacht worden. Wenige Tage später hat Herr Fellner dann einen Abschlussbericht gemacht, wo er festgehalten hat, dass es keine Einträge hinsichtlich GPS-, Standort- und Health- Data, also Gesundheitsdaten, gegeben hat. Wir wissen ja mittlerweile, dass das faktisch falsch war.
Hat er Ihnen zumindest mündlich irgendwie eingeordnet, wie das zu verstehen ist? Denn die korrekte Angabe wäre gewesen: Wir haben eine Software gekauft, die das nicht auslesen kann; wir haben eine Software, die die Daten nicht auslesen kann – nicht, es sind keine Daten vorhanden. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Was mir jetzt aufgefallen ist: Sie haben gesagt, am 2.1. wurde die Auswertung durchgeführt. Das war dann eh erst nach unserem Gespräch, also das würde dann - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Die Sicherung!) – Ja. Also das würde für mich ja dann zeitlich passen, dass er es zuerst mit mir abgesprochen hat und dann ausgewertet.
Zu Ihrer Frage - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Mautner, Entschuldigung, zur Geschäftsordnung: Das ist falsch dargestellt. Die zeitliche Verzögerung hat sich rein daraus ergeben, dass sie eine Dockingstation hatten, die kaputt war, und sie das ganze Gerät anlöten mussten. Die waren schon längst im Verfahren der Sicherung. (Auskunftsperson Mautner: Okay!) Sie haben es im Vorhinein nicht abgesprochen. (Auskunftsperson Mautner: Gut!)
Aber zu meiner Frage, bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich würde gerne Dokument 22055 vorlegen. Jetzt gehen wir einmal auf Seite 3. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Da sehen Sie: Das ist das, was die Software ausspuckt – im Übrigen nur aus dem Grund, weil kein Datengrund dahintergelegt ist. Die Software kann nur standardisierte Abweichungen messen, zu dem braucht man aber natürlich Vergleichs- -
Jetzt gehen Sie einmal auf Seite 7, bitte (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück); das können Sie auch gerne drehen. Das sind die Rohdaten, die hatte Herr Fellner auch. Da sehen Sie ganz rechts, dass ich den Ordner „s.shealth_gear“, die Gesundheitsdaten, aufgemacht habe. Und jetzt sehen Sie, dass jede Menge Daten da sind. Sehen Sie das?
Gibt es auch eine Ansicht, quasi, was bei dem „s.shealth_gear“ - - Das würde mich jetzt nur interessieren; ich weiß nicht, ob es relevant ist. Es ist ja darum gegangen - -
Tomaselli [Grüne]: Nein!) – So habe ich es verstanden. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein, nein! Es sind zwei verschiedene ...!) Und darum, glaube ich, hat er gar nicht weitergeklickt; keine Ahnung, aber so hat er es mir beschrieben.
ich als Zweites gezeigt habe, kommt aus dem Internet Explorer. Das ist die Ordnerstruktur, ich habe nichts daran verändert (Auskunftsperson Mautner: Nein, nein, aber - -!), und Sie sehen, dass der Bericht faktisch falsch war, denn es sind ja Daten da. Sie sehen es ja mit eigenen Augen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Daher nehme ich auch an, dass sich seine Bemühungen dann irgendwo auch auf das beschränkt haben und er dann nicht - - Aber ich finde es nachvollziehbar, wenn man neben einem Ordner 0 liest, dass man nicht draufklickt. (Abg.
Tomaselli [Grüne]: Noch einmal: Es steht nicht 0 da! – Verfahrensrichterin Edwards:
Auch nicht auf Seite 3 ...?)
Auf Seite 7 – ich habe einen Screenshot gemacht, weil ich nicht mit den ganzen Rohdaten von der Registratur kommen kann; wenn ich es könnte, könnte man es gerne selber durchgehen –: Das ist der Ordner mit den Daten, und da sieht man, dass sie deutlich mehr als 0 sind. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigung, darf ich etwas sagen? Das haben wir ja eh alle verstanden. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein, Frau Mautner nicht!) – Doch, Frau Mautner hat es auch verstanden. Sie hat jetzt schon dreimal verständlich darauf gesagt, dass sie glaubt, dass Herr Inspektor Fellner auf Seite 3 zu lesen aufgehört hat, weil dort „0“ steht, und daher gar nicht mehr bis zu Seite 7 gekommen ist. So hat sie es verstanden. Ich glaube, das war eine verständliche Antwort darauf.
Herr Fellner hat den Analysebericht, Herr Fellner hat die Rohdaten. Er hat einen Analysebericht von einer Analyse mit einer Software durchgesehen, die gar nichts auslesen kann, weil sie nur Standardabweichungen feststellt. Wenn ich aber eine N=1-Statistik habe, kann ich es mit nichts vergleichen. In dem Sinn erzeugt die Software einen Fehler, und weil die Software einen Fehler erzeugt, steht: „App-Analyse ist leer“.
Als kritischer Ermittler könnte man sagen: Hm, ich mache jetzt einen Doppelcheck, ob diese Software wirklich die richtige Antwort gemacht hat! Dann schaue ich einfach in den Rohdaten nach, so wie ich auch durch den Internet Explorer. Ich bin Informatiklaiin. Ich weiß es nicht: Hat er es sich angeschaut oder nicht? Jedenfalls führt die unzureichende Darstellung dazu, dass die Staatsanwaltschaft falsch informiert wird, weil hier steht: Es gibt keine Einträge hinsichtlich GPS-Standorten und Health Data. Das ist faktisch falsch. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)
Fellner nicht hat. Das Einzige, was ich weiß: dass er mir keine Falschinformation erteilt hat, weil er mir quasi von dieser Seite 3 berichtet hat, und da steht – wie ich es vor mir habe –: „0“. Genau das hat er mir erzählt.
Gehen wir aber ein paar Monate weiter zum März 2024. Das war auch schon Teil der Befragung, aber was mich jetzt noch einmal genau interessieren würde: Gab es zwischen 19. März und 29. März eine Kommunikation zwischen Ihnen und der Polizei oder der StA und der Polizei?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, von Seite 6 auf 5 lesen, weil es von unten nach oben ist. (Auskunftsperson Mautner: Okay!)
Im Grunde genommen sehen Sie hier, dass – vom BMJ startend – Sie quasi die Aufforderung kriegen, Bericht zu erstatten, weil die in den Medienberichten gesehen haben, wie Frau Wurm damals behauptet hat, man hätte ihr ohne Grund sozusagen das Handy und die persönlichen Gegenstände abgenommen. Das geht dann bis zu Frau Waidecker, wie Sie sehen.
Dann Dokument 90, Seite 3 (die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück): Da berichtet Frau Waidecker, sie haben nichts in den Akten, keine Verschriftlichung zu einem persönlichen Gegenstand, zum Handy.
Und dann kommt eben – ich kann es Ihnen auch gerne noch einmal vorlegen, Dokument 781, Seite 132 – der Nachtragsbericht von Herrn Pfandler. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Jetzt frage ich mich, ob es in diesem Zeitraum eine Kommunikation gegeben hat, also dass Sie zum Beispiel bei der Polizei angerufen haben: Ich finde da nichts in den Akten zum Smartphone, ich muss einen Bericht schreiben, weißt du was dazu?
Ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten.
Sitzungs unterb rec hu n g von 18 . 2 3 U hr b i s 1 8 . 35 U hr.
Herr Kollege Schilchegger, darf ich Sie bitten, Ihre Frage zu wiederholen – ohne Anrechnung auf die Fragezeit.
Ich möchte zu Dokument 1305 kommen, und zwar Seite 11: Das ist der Bericht, der war natürlich noch nicht Teil des Ermittlungsaktes, da geht es um diese Auswertung der Smartwatch, und die dort genannte Tabelle kann ich ganz kurz interpretieren. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Da wurden offenbar im Zeitraum zwischen 1.15 Uhr nachts und 3.55 Uhr – im relevanten Zeitraum –75 Bluetoothereignisse empfangen und 23 gesendet, was angeblich – eben für den Techniker – darauf schließen lässt, dass hier womöglich Personen in der Nähe waren, und zwar zu einem Zeitpunkt, als sich der Herr
Sektionschef bereits im Wasser oder unter Wasser befunden hat, was auch darauf schließen lässt, dass die Reichweite nicht so hoch gewesen sein kann, also etwa 10 Meter.
Wenn Sie das gewusst hätten, also wenn so eine Analyse bereits im Akt gewesen wäre, als Sie noch ermittelt und den Akt geführt haben, hätte Sie das womöglich zu irgendeiner anderen Beurteilung oder zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen veranlasst? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Um das seriös beurteilen zu können, müsste man eine umfassende Analyse des vorliegenden Berichtes vornehmen. Erst auf Basis dieser - - (Verfahrensrichterin Edwards: ..., aber das ist eine mögliche Antwort!) – Eh, aber wir spekulieren ja sonst.
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein. Ich würde jeden einzelnen Schritt genau so wieder machen. Das Verfahren ist vollkommen richtig und ordentlich geführt worden. (Abg. Krainer [SPÖ]: Oje, Oje!)
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Würden Sie auch sagen (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]), dass die ermittelnde Polizei womöglich hätte ergänzend ermitteln sollen, rückblickend, beispielsweise Einvernahme des Baggerfahrers oder der Gemeindeärztin; und wenn nein, warum nicht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Es war kein Bedarf an weiteren Erhebungen, da alle Erhebungsergebnisse, die ich hatte, genau dasselbe Bild - -, vor allem das Obduktionsgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, das überdies schlüssig begründet wurde und für mich absolut verständlich war und mit allen Erhebungsergebnissen im Akt übereingestimmt hat.
Ich bin davon ausgegangen, heute hierherzukommen, um lauter Menschen gegenüberzusitzen, die alle nicht glauben, dass Christian Pilnacek ermordet wurde – oder?
Also ich habe das schon verstanden, auch Ihr einleitendes Statement, mit den 55 Todesfällen und so weiter und dass Sie den Akt sozusagen so geführt haben
oder wollten, wie es auch sonst üblich ist. Das habe ich alles verstanden, aber ich muss natürlich trotzdem fragen, um ein vollständiges Bild zu erlangen.
Damit komme ich zur nächsten Frage: Haben Sie über den Abschlussbericht der Polizei und das eingeholte medizinische Sachverständigengutachten hinaus, die
ja für Sie – wenn ich es richtig verstanden habe; bitte korrigieren Sie mich! – die wesentlichen Grundlagen waren – zusammenfassend: übereinstimmende Ergebnisse, kein Hinweis auf Fremdverschulden –, dennoch auch proaktiv überlegt und womöglich mit der Polizei erörtert, noch weitere Ermittlungsmaßnahmen zu setzen? Oder haben Sie gesagt: Ich habe jetzt zwei Ergebnisse im Akt, das ist genug, ich stelle ein!?
Für mich war darüber hinaus - - Da sind ja auch Zeugenvernehmungen dabei, Erhebungen zu - -, oder: der Tatortbericht, sprich die Spurenlage, wurde dargelegt. Das war eine sehr umfassende Grundlage für meine Entscheidung. Und da für mich ausreichend Grundlage da war, habe ich auch keinen Bedarf gesehen, mit den Polizisten Rücksprache zu halten, was noch möglich wäre. Also ich kann auch jetzt retrospektiv betrachtet nicht erahnen, was aus einer Einvernahme des Baggerfahrers als Zeugen jetzt am vorliegenden Ergebnis geändert hätte.
Aus Ihrer Frage vorhin, ob ich jetzt im Nachhinein betrachtet das Verfahren wieder einstellen würde – glaube ich, war die Frage –, habe ich halt geschlossen, dass Sie der Meinung sind, es war nicht richtig, es einzustellen. Ein Verfahren wegen des Verdachts in Bezug auf einen Todesfall nicht einzustellen, würde ja bedeuten, dass man davon ausgeht, dass jemand am Ableben schuld ist. Darum bin ich davon ausgegangen, Sie glauben nach wie vor, dass ein Tötungsdelikt vorliegt.
Ich möchte noch einmal zur Frage weiterkommen: Mit wem – zusammenfassend; vielleicht zählen Sie es einfach nur noch einmal kurz auf –, mit welchen Personen haben Sie eigentlich in Bezug auf den Ermittlungsakt gesprochen? Einfach nur, damit wir die Kommunikationskanäle da von Ihnen als
aktführender Staatsanwältin richtig verstehen. Wenn das zu viele sind, vielleicht einfach nur zusammenfassend nochmals wiedergeben, damit wir sozusagen wissen, wer hier mit wem - -, wo hier die Kommunikationen liegen! – Danke schön.
Also das sind ganz sicher: Chefinspektor Fellner; die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, Mag. Susanne Waidecker; mit unseren Mediensprechern, weil die immer wieder eben Infos von den fallführenden Staatsanwälten brauchen; natürlich mit der Mitarbeiterin der Teamassistenz, die den Akt betreut hat – aber gut, das ist nichts zum inhaltlichen Ermittlungsverfahren –; Dr. Matzenauer betreffend eben den Zeitpunkt der Obduktion; meine Vertreterin, wobei: Das ist eine Mediensprecherin, ist also dieselbe Person; die OStA. Aber ich glaube, von Polizeiseite her könnte ich mich
jetzt wirklich nur an Kontakt mit Chefinspektor Fellner erinnern; aber wie gesagt, bitte: keine Garantie auf Vollständigkeit.
Wenn Sie aber die OStA ansprechen: Aus dem Akt ist natürlich ersichtlich, dass vor allem auch die Leiterin der Staatsanwaltschaft mit der OStA im Amtswege, im Dienstwege korrespondiert hat. Wie waren hier Ihre Kommunikationskanäle zur OStA ganz konkret, mit wem genau, und worum ist es da gegangen?
Das ist ja doch eine zweite Kommunikationsschiene, quasi neben der Leitenden Staatsanwältin, deswegen: Wenn Sie das einfach nur zur Vollständigkeit noch einmal rekonstruieren könnten; das würde uns schon interessieren. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Die Berichte, die seitens der Staatsanwaltschaft Krems an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet wurden, wurden zum Teil von mir verfasst, von der Leiterin der Staatsanwaltschaft unterzeichnet, teilweise auch abgeändert; teilweise wurden sie gänzlich von der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems verfasst.
Die Weisungen seitens der Oberstaatsanwaltschaft kommen in den Akt und betreffen damit mich als Aktbearbeiterin, als fallführende Staatsanwältin; ich habe die umzusetzen. Da hat es natürlich dann Rücksprachen mit der Leiterin
der Staatsanwaltschaft Krems gegeben, und da hat es dann auch Rücksprachen mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien in persona Mag. Richard Ropper gegeben.
Ein Kontakt war mit Dr. Michael Klackl; das war aber betreffend eben die Übertragung; das heißt, das hat jetzt nicht wirklich eine Weisung oder einen konkreten Erlass betroffen.
[FPÖ]: Klackl, Entschuldigung!) Dr. Klackl, Mag. Ropper.
Also das war eine Fülle. Ich glaube, Sie haben ja eh die Akten. Ich glaube, es würde jetzt den Rahmen sprengen, zu versuchen, das alles zu rekonstruieren. Ich weiß nicht: Können wir uns auf irgendeine Vorgehensweise einigen? Ich kann Ihnen Beispiele nennen, die mir jetzt ad hoc einfallen, oder Sie fragen mich einfach zu einem konkreten Vorgang, aber es ist mir jetzt nicht möglich, alle Berichts- und Kontaktvorgänge zu schildern.
Ich habe ihn da - - Also die Kontaktaufnahmen waren großteils von ihm ausgehend. Er hat sich dann auch über den Fortlauf informiert, also ob die Gutachten quasi eingelangt sind oder die - -, eben der Bericht des IT-Experten der WKStA. Also da hat es schon ein paar Telefonate gegeben.
Aber grundsätzlich sind laut § 95 StPO Aktenvermerke über wesentliche Verfahrensschritte oder Kontaktaufnahmen festzuhalten. Alles, was quasi dann die Konkretisierung - -, quasi die Art, wie man eine Weisung umsetzt, ist jetzt nichts, was von dieser Weisung abweicht; das heißt, da kann es schon sein, dass es nicht veraktete Kontakte gegeben hat.
gewesen, dass man es ins Tagebuch eintragen müsste. Habe ich das so richtig verstanden?
Ansonsten kann man - - Bei Aktenvermerken kommt es dann quasi auf die Art des Inhalts an, ob der zum Akt oder nur ins Tagebuch kommt.
Aber Sie haben recht: Die Kommunikation auf Berichts- und Erlassebene befindet sich im Tagebuch, ja. Nur eine Weisung kommt zum Akt.
Wobei: Verfahren: Da muss man halt auch aufpassen. Es war ja kein offenes Ermittlungsverfahren, sondern ein eingestelltes Ermittlungsverfahren, dessen Fortführung geprüft wurde. Das ist so ein Zwischenverfahren, das in der StPO vorgesehen ist. Grundsätzlich darf man ab Einstellung des Ermittlungsverfahrens keine Ermittlungshandlungen mehr setzen, außer man prüft eben eine Fortführung.
In diesem Stadium befand sich das Verfahren aufgrund der Weisung zur Prüfung der Fortführung. Wir haben den Erlass erhalten, dass dieses Verfahren der Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen wird, was wir dann auch gemacht haben.
Ich nehme einmal an, Sie zielen auf die Freischaltung des Tagebuchs oder Übertragung des Tagebuchs ab. Das war für uns ungewöhnlich.
Also ich habe jetzt auch gelernt, dass ich die Belehrung meiner Rechtspraktikanten ändern muss, weil ich den Rechtspraktikanten immer am ersten Tag sage, das Tagebuch ist sozusagen – wie der Begriff schon innehat – unser Tagebuch, da kann man quasi reinschreiben, was man sich bei seinen Entscheidungen denkt. – Also ich glaube, das hat uns jetzt gezeigt - - – oder: dass halt keiner Einsicht hat, ist ja der Grund dahinter –, und diese Vorgänge der letzten Wochen zeigen, dass das nicht unbedingt so ist. Darum ist es auch für uns sehr ungewöhnlich gewesen, dass eine fremde Staatsanwaltschaft - -
Wie gesagt: Wenn man bei der Staatsanwaltschaft beginnt, wird einem gelehrt, das Tagebuch ist was, das nur dieser Staatsanwaltschaft gehört, ja. Also da können zwar Kollegen einsehen, aber nur StA-intern; also auch kein Gericht, niemand hat Einsicht in das Tagebuch.
Darum war es für uns so ein ungewöhnlicher Vorgang, dass jemand von außen – und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist jetzt, wenn man es behördentechnisch sieht, jemand von außen – Einsicht in unser Tagebuch möchte. Und wir konnten auch im ersten Moment nicht nachvollziehen: für die Aufgabe, die die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ja von uns übernommen hat, zu prüfen, ob das Verfahren fortzuführen ist. Bei einer Prüfung, ob ein Verfahren fortzuführen ist, prüft man, ob es neue Beweismittel oder neue Tatsachen gibt, aufgrund derer das Verfahren fortzuführen ist, also sprich: wieder zu ermitteln ist.
Das ist ja auch, glaube ich, teilweise ein Missglaube, der kursiert, dass es hier darum gegangen ist, die getroffene Entscheidung aufgrund der damaligen Grundlage zu überprüfen; sondern Aufgabe einer Prüfung der Fortführung ist eben, zu schauen: Gibt es was Neues, das jetzt rechtfertigt, dass man ermittelt?
Es war für uns nicht ganz nachvollziehbar, wozu da dann unser Tagebuch notwendig ist, wenn man neue Tatsachen, neue Beweismittel prüft. Wir haben aber jetzt nicht gesagt, wir geben auf keinen Fall das Tagebuch her, sondern wir haben uns an unsere Oberbehörde, an die Fachaufsicht, gewandt und haben diesen Punkt zum Thema gemacht und quasi um Erteilung eines Rats - - Das funktioniert halt zwischen Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft in Form von Vorhabensberichten, dass man einmal reinschreibt, was man beabsichtigt, und dann kriegt man die Antwort, ob das so genehmigt wird oder nicht. Mit diesem Anliegen haben wir uns eben an die Oberstaatsanwaltschaft Wien gewandt.
Wir haben dann den - - Ich kann jetzt gar nicht mehr sagen, ob das eine Weisung war oder nur ein Erlass; eine Weisung. Auf jeden Fall wurde uns von der Oberstaatsanwaltschaft Wien mitgeteilt, dass wir das Tagebuch freizuschalten oder zu übertragen – wie man es halt nennen will – haben, und das haben wir dann auch getan.
Seite 1 038. (Auskunftsperson Mautner: Entschuldigung! Welche Seite?) – 1 038. (Auskunftsperson Mautner: Danke! – Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das heißt: Sie haben keine Wahrnehmungen dazu, weil es nicht Ihr Akt war?
Geschätzte Frau Staatsanwältin Mag. Mautner, ich darf mich recht herzlich bei Ihnen für die Befragung bedanken! Wir haben keine weiteren Fragen. Danke, dass Sie heute die Fragen so umfangreich und ausführlich beantwortet haben und auch für Ihre Arbeit, die Sie rund um diesen Fall getätigt haben. – Danke.
Da geht es um die Frage: „Haben Sie am 23. Oktober [...] mit der Kriminalpolizei abgeklärt, ob es letzte Nachrichten von Mag. PILNACEK an ihm nahestehende Personen gegeben hat?“
Und Sie sagen unter anderem: „Die Nachrichten, welche im Akt sind
(Anmerkung: Nachrichten an WÜLLENWEBER) haben den Verdacht, dass es sich um einen Suizid handelt, erhärtet.“ (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nicht meine Frage. Bitte die Frage beantworten! (Auskunftsperson Mautner: Wären Sie so nett und - -!) Meine Frage war: Sehen Sie das auch heute so, wie Sie das damals gesagt haben?
Sie haben vorhin auf die Frage, ob Sie alles wieder so machen würden, geantwortet: Ja, „jeden [...] Schritt“. Also Sie haben ja gerne geantwortet auf: ob Sie alles noch immer so sehen oder so machen würden. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Aber es stimmt so, wie es da steht, dass für mich – ich würde es vielleicht jetzt nicht mehr als Verdacht formulieren – die Vermutung, dass es sich um Suizid handelt - -, dass diese Nachrichten das erhärtet haben.
Haben Sie Wahrnehmungen, dass Angehörige gefragt wurden, ob sie Nachrichten von Herrn Pilnacek bekommen haben, Abschiedsnachrichten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Das Handy wurde freiwillig übergeben und war im Besitz der Polizei – wurde sichergestellt von der Polizei, eigentlich. (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf. – Ruf: Falscher Vorhalt! – Abg. Hanger [ÖVP]: Falscher Vorhalt!)
Ich möchte Ihnen jetzt nicht die rechtlichen Erörterungen von Herrn Pfandler vorlegen, wo er selber SPG-Sicherstellung – er stellt es unter Anführungszeichen – schreibt. Er suchte nach irgendeinem Grund, wieso er es hatte, und argumentiert selber mit einer Sicherstellung nach – was ist das? – 41/1/4 oder 42/1/4.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Aus meiner Sicht ist in der Frage ganz klar ein falscher Vorhalt definiert, weil es eben keine Sicherstellung war. Frau Verfahrensrichterin, ich bitte Sie, das klarzustellen.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich habe bereits klargestellt, dass durch die Instanzen gesagt worden ist, das ist keine, und dass wir daher das Wort Sicherstellung unter Anführungszeichen nehmen, weil es – laut Herrn Abgeordneten – nur Herr Pfandler als solche bezeichnet hat und eine andere Rechtsgrundlage - -, aber, wie ich gesagt habe, jetzt in den letzten Sitzungstagen durch mehrere Instanzen schon festgestellt wurde, dass es keine Sicherstellung war. (Abg. Hanger [ÖVP]: Und wenn man es unter Anführungsstriche stellt, dann geht’s?)
Nein, aber der Vorhalt ist ja nicht falsch. Wenn der Herr Abgeordnete sagt, Herr Pfandler hat es unter Anführungszeichen so gesagt und sich auf § 42 bezogen, dann ist mit dem Hinweis auf Herrn Pfandler und die Dings der Vorhalt nicht falsch – noch dazu mit der Präzisierung von meiner Seite, dass alle anderen Stellen gesagt haben, es war keine Sicherstellung, im Sinne der StPO zumindest.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich will nur festgehalten wissen, dass er zuerst „eigentlich“ gesagt hat und dann Herr Pfandler ins Spiel gekommen ist. In der einleitenden Formulierung war das ganz
eindeutig ein falscher Vorhalt. Jetzt wird es relativiert, weil es halt auf einmal unter Anführungszeichen ist. – Schon spannend alles!
Frau Verfahrensrichter.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Nur fürs Protokoll, weil jetzt öfter 42 genannt wurde: Das ist § 22 Abs. 1 Z 4 SPG, und das wurde eben als Schutzbehauptung qualifiziert.
Pöcksteiner das Handy abgeholt. Manche haben behauptet, dass es eine (mit den Fingern Anführungszeichen andeutend) „Sicherstellung“ war, zuerst nach 22/1/4 und später nach 28a, aber das ist tut ja jetzt nichts zur Sache. Aber haben Sie Wahrnehmungen, dass die Polizei im Handy einfach nachschauen wollte, ob sie Abschieds-SMS findet?
Während die PD das sucht: Der nächste Absatz ist ja auch ganz interessant, da geht es nämlich um den Laptop, die Aktentasche. Haben Sie das noch am Schirm? (Auskunftsperson Mautner: Ja, habe ich!)
Da sagen Sie, dass Herr Fellner Ihnen „einige Tage nach dem Tod von
Mag. PILNACEK“ gesagt hat, die Witwe sucht den Laptop; und Sie haben ihm gesagt, er soll quasi mit Polz und Wurm reden „im Rahmen von Erkundigungen“.
Nur damit wir das zeitlich auch festhalten: Das muss dann noch Ende Oktober gewesen sein, dass er von Ihnen mehr oder weniger den Auftrag – weil er gesagt hat, es war so ein bisschen ein Auftrag von Ihnen – bekommen hat, diese Erkundigungen vorzunehmen?
Aber wir haben da jetzt noch einen - - (Auskunftsperson Mautner: Ist da eine Frage dazu?) – Nein, nein, nein, das war nur, weil es gerade da steht, damit wir das kurz für das Protokoll auch festhalten. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
So, jetzt sind wir dort, wo wir hinwollten, auf Seite 9. Das können Sie, glaube ich, gar nicht wissen, aber nur zu Ihrer Information: Hier sagt Herr Wüllenweber – eh ganz oben (Abg. Hanger [ÖVP] – erheitert –: Jetzt sind wir endlich wieder dort!) –:
„In diesem Moment wurde mir bewusst, dass meine Aussage vor der Polizei am
29. November 2023 in der Form eigentlich nicht gepasst hat“ – und dass er heute niemals davon reden würde, dass das ein Abschieds-SMS wäre.
Das nur zu Ihrer Information, weil Sie gesagt haben, man sollte doch den Wüllenweber fragen: Er sieht es so, dass das kein Abschieds-SMS ist. Sie können es sich ja in Ruhe durchlesen. (Abg. Hanger [ÖVP]: Sensationelle Erkenntnis! – Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
„man muss den Wüllenweber fragen“, denn ich würde erstens sagen den Herrn Wüllenweber. Ich habe, glaube ich, nur gesagt, dass man Herrn Wüllenweber fragen muss, wie er es verstanden hat, da ich ihm das nicht abnehmen kann.
Abschieds-SMS! Dann hat er das einmal reflektiert und ist draufgekommen: Nein, nie und nimmer! (Abg. Hanger [ÖVP]: Super!)
Es ist natürlich der Auskunftsperson unbenommen, bei dieser Interpretation, dass es sich hierbei um ein Abschieds-SMS handelt, zu bleiben; das muss sie eh selber entscheiden.
Ich würde jetzt das Dokument 51 vorlegen, Seite 321. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Im zweiten Satz, fett gedruckt, vom Abschlussbericht steht: „Vorweg wird angeführt, dass die Ermittlungen kein Fremdverschulden und auch keinerlei Tatverdacht gegen mögliche weitere beteiligte Personen ergeben haben.“
Was für Wahrnehmungen haben Sie, dass ermittelt wurde, ob es mögliche weitere beteiligte Personen gab?
Oder auch der Sachverständige: Herr Dr. Matzenauer hat ja im Gutachten angeführt, dass Christian Pilnacek beim Ins-Wasser-Gelangen nicht unfähig war – da müssten wir genau nachschauen, wie der Wortlaut war –, handlungsunfähig; also irgendeine Unfähigkeit. Es lag keine Unfähigkeit vor,
woraus eben klar geschlossen wurde, dass hier kein Verdacht für die Beteiligung einer weiteren Person vorliegt.
Ich habe noch eine Frage zu dieser Homeoffice-Regelung: Stimmt das, dass Sie quasi nur einen Tag in der Woche physisch im Büro sein müssen – unter Anführungszeichen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt. – Auskunftsperson Mautner: Relevanz?) – Ich kann gern die Relevanz herstellen: Wir untersuchen hier das Funktionieren von Ämtern und Behörden. Die Frage ist, ob zum Beispiel eine derartige Homeoffice-Regelung die interne Kommunikation innerhalb einer Behörde so erschwert, dass sie nicht mehr die Leistungsfähigkeit hat, die man sich erwartet. Ich kann auch noch weitere Begründungen nachliefern, wenn die nicht reicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt. – Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber ich meine, die vorhergehende Auskunftsperson – ich glaube, das war die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems – hat selber gesagt, dass sie während Covid eine Homeoffice-Regelung eingeführt haben, dass immer nur einer da ist und jeder quasi einen Tag Dienst hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Sie selber hat jetzt den Freitag, hat sie gesagt.
Ich wollte ja nur wissen, ob das stimmt, dass man nur einen Tag in der Woche quasi Bürodienst und vier Tage Homeoffice hat – sofern man natürlich nicht verhandelt oder dergleichen, das ist mir schon klar. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichterin beraten sich.)
Also, Herr Abgeordneter, es ist nicht so, dass es, nur weil man einen Tag pro Woche – im Fall der Staatsanwaltschaft Krems – den, wir nennen es, Tagjournal versieht, bedeutet, dass man an den anderen Tagen im Homeoffice ist. Auch wenn man nicht verhandelt, kann es sein, dass man seinen Dienst im Amt, wenn Sie es so nennen wollen, versieht. Also die Aussage ist so absolut nicht richtig.
Die Regelung besteht, das stimmt. Jeder von uns bei der Staatsanwaltschaft Krems – also nicht jeder, jede Vollzeitkraft sozusagen – hat einen Wochentag, an dem dringende Angelegenheiten von diesem Staatsanwalt abzuhandeln sind: dringende Angelegenheiten, in denen es noch keinen Akt gibt. Wenn jetzt ein Polizist mit einem neuen Sachverhalt anruft, wo er dringend was braucht, ist an diesem Tag vordergründig dieser Staatsanwalt zu kontaktieren. Es kann auch sein, dass dieser Staatsanwalt verhandeln ist, dann wird es schwierig, ja. Also das ist einfach eine interne Grundregel, aber keine Zuständigkeitsregel der StPO zum Beispiel; es ist jetzt dann nicht falsch, weil ein anderer Staatsanwalt telefoniert. – So viel einmal dazu.
Der Informationsaustausch in unserer Behörde funktioniert sehr gut. Ich habe kein Gespräch mit Kollegin Sterlini geführt, das ist richtig. Ich sehe aber auch überhaupt keine Auswirkungen dieses nicht stattgefundenen Gesprächs auf irgendetwas. Wenn Sie das anders sehen, können Sie es mir vielleicht im Anschluss dann noch mitteilen. Ich wüsste nicht, was es geändert hätte, wenn ich Frau Mag. Sterlini gefragt hätte, was sie mit dem Polizisten gesprochen hätte,
wenn sie mir dann sagt: Ich habe einen Anlassbericht angefordert!, der dann auch gekommen ist, wo ich alle relevanten Infos drinnen hatte. Ich hoffe, das war jetzt alles.
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich möchte noch ergänzen zu meiner vorherigen Antwort - - (Abg. Hanger [ÖVP] – die Hand hebend –: Falscher Vorhalt!) – Vielleicht mache ich noch schnell fertig, darf ich das von vorher noch schnell dazusagen? Am 20. Oktober 2023 waren sowohl ich als auch
Mag. Sterlini im Büro, sprich, die Kommunikation ist auch nicht am Homeoffice gescheitert.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Aus meiner Sicht ist das wiederum ein falscher Vorhalt. Der Sachverhalt ist so, dass möglicherweise darüber diskutiert worden ist, ob eine Obduktion notwendig ist, aber dass sie sich dezidiert dagegen ausgesprochen hätte, stimmt nicht – also falscher Vorhalt. Frau Verfahrensrichterin, darf ich Sie um Ihre Einschätzung bitten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Krainer [SPÖ] – die Hand hebend –: Ich melde mich zu Wort, damit sie nichts sagen muss!)
aufgrund der Spurenlage braucht man es nicht. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein, sie hat gesagt, nur weil es der Christian Pilnacek ist ...! – Abg. Krainer [SPÖ]: Nein!)
Nur weil es der Christian - - es gibt schon die Aussage: Nur weil es der Pilnacek ist, muss es nicht sein!; so, das stimmt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Kurz für Kollegen Hanger, der nicht die ausreichende Aktenkenntnis besitzt, zur Information: Die Diskussion hat nicht zwischen Frau Sorger und der Gemeindeärztin stattgefunden (Abg. Tomaselli [Grüne]: Doch! Doch!), sondern zwischen den anwesenden Männern, also den Polizisten vor Ort, und der Gemeindeärztin. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Das ist ein falscher Vorhalt! – Abg. Hanger [ÖVP]: Ui, wenn das die Nina jetzt sagt, Jan, würde ich mich wirklich ...! – Der Vorsitzender- Stellvertreter berät sich mit einem Mitarbeiter der Parlamentsdirektion.)
Frau Sorger hat mit Sterlini telefoniert und hat gegenüber Sterlini - - Die Frage war ja: Was kann sie erfahren, wenn sie mit Sterlini spricht? – Da (Abg. Tomaselli [Grüne]: Der Hanger zitiert ...! – Abg. Hanger [ÖVP]: Wir haben ja direkt ein Glück, dass keine Journalisten mehr da sind! – Heiterkeit der Abgeordneten Tomaselli [Grüne] und Wotschke [NEOS]) kann sie ja nur erfahren, was Frau Sorger Frau Sterlini gesagt hat und was Frau Wagner Frau Sterlini gesagt hat. Und da hätte sie erfahren, dass Frau Sorger gegen eine Obduktion war und Frau Wagner dafür. (Abg. Hanger [ÖVP]: Hätte ich, wäre ich ...) Das kann man alles bei Frau Sterlini nachlesen.
Ich als Staatsanwältin treffe die Entscheidung, ob eine Obduktion angeordnet wird oder nicht – niemand sonst. Mag. Sterlini hat den Weg gewählt, diese Entscheidung nicht aufgrund der mündlichen Informationen zu treffen, sondern hat einen schriftlichen Bericht abgefordert, was ihr durchaus zusteht. Egal welche Diskussionen dort stattgefunden haben: Entscheiden tut die Staatsanwaltschaft – und nur die Staatsanwaltschaft. (Abg. Hanger [ÖVP]: ... aber der Jan ...!)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das will ich schwer hoffen, weil das im Gesetz steht. (Auskunftsperson Mautner: Ja!)
Ja, Sie sind hier vor Gesetzgebern, die in der Regel wissen, was in Gesetzen drinsteht. (Abg. Hanger [ÖVP]: Jetzt werden wir schon langsam zur Kabarettbühne! – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.) Was in der Praxis mit diesen Gesetzen passiert, steht auf einem anderen - -, also ist nicht immer das, was wir hier beschließen oder zu beschließen glauben. Aber was im Gesetz selber drinsteht, wissen wir in aller Regel.
Gut, dann - - (Abg. Hanger [ÖVP]: Gratuliere!) – Ja, mit Ausnahme von Herrn Hanger, aber das ist ein Sonderfall, das darf man jetzt nicht für alle Mitglieder dieses Hauses oder auch seiner Fraktion generalisieren. (Auskunftsperson Mautner: Spannend, danke! – Abg. Hanger [ÖVP]: Er ist Vorsitzender, Verfahrensrichter, Abgeordneter! Er ist alles in einer Person ...!)
Ja. (Abg. Hanger [ÖVP]: Jetzt kommt sicher noch eine ganz wichtige Frage! – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.) Ich darf noch einmal Dokument 435, Seite 961, vorlegen. „Nr. 19“ – schreibt hier
Dr. Matzenauer –: „Die Verletzung ist“ jedoch „auch mit einer Entstehung durch einen beschuhten Fußtritt vereinbar“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Können Sie mir helfen: Wo beginnt dieses Dokument, auf welcher Seite?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist ehrlich gesagt immer sehr, sehr schwierig (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP), aber wir – 937 – stellen die nicht zusammen; das sind die, die es liefern, die machen das so komisch. – Das war jetzt aber schon gemein. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Frau Staatsanwältin, ich würde gleich bei der Obduktion anschließen: Es gibt eine handschriftliche Notiz, die Dr. Wagner geschrieben hat. Kennen Sie die?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Natürlich. (Auskunftsperson Mautner: Danke!) Dokument 1143, Seite 1. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
das somit für mich völlig unproblematisch ist, dass ich die Notiz an und für sich nicht beim Akt hatte.
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wie meinen Sie „kennen“? Also ich verwende das - - (Abg. Wotschke [NEOS]: ... gesehen, ist es Ihnen - -?) – Vermutlich, aber ich könnte es jetzt auswendig nicht sagen.
sind; also eigentlich drei; das Institut in Linz macht zum Teil auch Obduktionen für uns, aber nur für bestimmte Rayons, sage ich jetzt einmal. Genau, also grundsätzlich entscheiden wir zwischen Dr. Denk und Dr. Matzenauer, und das ist anlassbezogen. Wir schauen auch, dass wir die Aufträge gleichmäßig verteilen. Ich habe von Dr. Matzenauer eine sehr hohe Meinung und seine Gutachten sind immer fundiert, daher habe ich mich in dem Fall für ihn entschieden.
Diese Erkenntnis oder dieses Gespräch habe ich der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems mitgeteilt, und sie hat sich dann auch damit einverstanden erklärt, dass wir bei der Bestellung des Dr. Matzenauer bleiben. Insbesondere sei dazu auch erwähnt, dass es ja aufgrund der Spurenlage keinen konkreten Verdacht für ein Tötungsdelikt gegeben hat, also war für uns jetzt auch nicht die Dringlichkeit gegeben, dass es unbedingt heute, morgen passieren muss, weil sonst irgendwelche Beweise – schon sehenden Auges quasi – verloren gehen könnten.
Ich weise darauf hin, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe.
In Anbetracht dessen, dass es in Niederösterreich zwei Gerichtsmediziner gibt und einige Reviere – ich würde jetzt entnehmen, Ihres nicht – auch auf die Linzer zugreifen können, wäre es mö- -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde ein Dokument vorhalten: das Dokument Nummer 435. Das ist das vorhin referenzierte Formular zur kriminalpolizeilichen Leichenbeschau. Relevant ist die Seite 234. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Auskunftsperson Mautner: Ja?)
Das ist das Formular, das im Tatortbericht enthalten ist. Haben Sie das gesehen und bekommen?
Ich kann währenddessen eine andere Frage stellen – ja, nein? (Auskunftsperson Mautner: Von mir aus!) –, nämlich betreffend die Ausführungen, die Sie vorhin in der Frage, dass man von Suizid ausginge, gemacht haben: Können Sie zeitlich einordnen, ab wann Sie oder ab wann man davon ausging, dass eben kein Fremdverschulden vorlag?
es ihr nicht zu, da ihre persönlichen Meinungen zu äußern, würde ich ihr das in diesem Fall zugestehen.
Ich würde gerne einen Vorhalt machen: das Dokument 1083, hier relevant die Seite 4. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Verfahrensrichterin berät sich mit einem Mitarbeiter der Parlamentsdirektion.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Auf Seite 4 relevant ist der erste Absatz, der letzte Satz; wenn Sie mal lesen. Da handelt sich um einen Bericht des Justizministeriums. (Auskunftsperson Mautner: Mhm!) Hier referenziert eben das Justizministerium unten auf einen Artikel, wo der Mediensprecher der StA Krems mit dem Satz zitiert wird: „Suizid, wie er klarer nicht sein kann“.
Wie kommt der Mediensprecher der StA Krems zu diesem Ergebnis?
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Kann ich mich nicht erinnern, dass ich das so gesagt habe, würde aber auch nichts daran ändern, dass ich – was gerade von der Verfahrensrichterin auch bestätigt wurde – mich hier in diesem Rahmen nach dem medialen Aufkommen einfach aus Respekt gegenüber den Angehörigen zu diesem Thema nicht näher äußern möchte. (Abg. Wotschke [NEOS]: Jetzt nicht zu - -?) – Zum Thema, ob Christian Pilnacek Suizid begangen hat, das - -
Kennen Sie dieses Formular? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Dann würde ich noch einmal das Thema wechseln, nämlich dahin, wo wir bei der ersten Befragung gestoppt haben: Sie haben sich im Laptop-Verfahren für subjektiv befangen erklärt. Wieso haben Sie sich für subjektiv befangen erklärt?
Frau Kollegin Tomaselli, bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Das ist aus dem Tagebuch, und zwar ist hier eben das Interessante: Am Freitag, den 22. März, schickt die E-Mail-Adresse Oeffentlichkeitsarbeit-N@polizei.gv.at, also offenbar die Kommunikationsabteilung der niederösterreichischen Polizei, eine E-Mail weiter, eine Presseanfrage von „Zackzack“ an das LKA Niederösterreich, an den vorhin schon erwähnten Franz Hütter, den Pressesprecher, und der gibt das weiter an Sie: „Zur Kenntnis und bitte zum
Tgb“ – Tagebuch – „einspielen lassen.“
Und dann: Fehlt da eventuell was? Ging die E-Mail da oben noch weiter? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Ging da die E-Mail noch weiter, Frau Mautner? Die ging ja an Sie.
„Von: Weißenböck Anna“ an die - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, und darauf ist keine weitere Handlung passiert, also dass Sie eben zum Beispiel Herrn Pfandler oder Herrn Fellner angerufen haben und gesagt haben: Was ist da los? (Auskunftsperson Mautner: Also ich - -!) In der Anfrage ging es aller Wahrscheinlichkeit nach auch um das Handy, sozusagen um die Frage: Ist es sichergestellt worden und wie? – Das wäre auf der nächsten Seite.
Zum Thema Sicherstellung darf ich wiederholen: Die Voraussetzungen für eine Sicherstellung sind nicht vorgelegen: Es gab keinen konkreten Verdacht dafür, dass es Fremdverschulden am Ableben von Christian Pilnacek gegeben hat (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichterin beraten sich), das Mobiltelefon war auch nicht relevant für meinen Ermittlungszweck, und eine Sicherstellung wäre nicht verhältnismäßig gewesen.
Ich möchte es Ihnen auch nochmal vorlesen: Dokument 781, Seite 132, erster Absatz ganz unten, über „Abnahme/Übergabe der Gegenstände“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Ich frage Sie ja deshalb: Ich frage nicht nach der Sicherstellung, sondern ich frage dezidiert nach der Kommunikation, weil es ein reges Treiben, angestoßen vom Justizministerium, vonseiten der Justiz um die Frage gab: Was ist mit den persönlichen Gegenständen, was ist mit dem Smartphone? Und dann kommt am
29. März just von Herrn Pfandler ein Nachtragsbericht, in dem er schreibt – ungefragt, im Übrigen –: „In der damaligen laufenden telefonischen Berichterstattung an die StA Krems wurde auch die Übergabe der persönlichen Gegenstände mitgeteilt; eine diesbezügliche kriminalpolizeiliche Relevanz bestand aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse nicht.“
Herr Pfandler sagt also in dem Nachtragsbericht bei einem bereits eingestellten Verfahren: Nein, man hätte eine laufende – also auch hier erkenne ich einen
Plural – telefonische Berichterstattung mit der StA Krems, also mit Ihnen, der fallführenden Staatsanwältin, gehalten.
Wie ist es zu diesem Nachtragsbericht gekommen?
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also den Grund oder warum sich - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja genau: ob Sie sich mit dem LKA Niederösterreich - -!) – Na, ist keine Frage mehr gewesen, sondern schon meine Antwort. Der Grund oder das ursächliche Ereignis, warum Herr Pfandler sich zu diesem Bericht entschieden hat: Da müssen Sie ihn fragen, das kann ich Ihnen nicht sagen.
Ich kann nur sagen, dass ich in meiner Befragung ebenso von laufenden telefonischen Berichten gesprochen habe, das habe ich genau so gesagt, und ich habe auch gesagt, dass ich nicht ausschließen kann, dass mir die Übergabe der persönlichen Gegenstände mitgeteilt wurde. Also ich sehe hier keine falsche Information, ich kann sie nur nicht bestätigen.
Dann noch: Am 19. März kam ja dann die Anzeige der Kreutner-Kommission. Die ist Ihnen inhaltlich, nehme ich an, auch bekannt, ich spiele es Ihnen aber gerne noch ein: Dokument 684, Seite 3. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Und zwar moniert er hier ja: „Ohne die staatsanwaltschaftlichen Veranlassungen präjudizieren zu wollen, so darf weiters doch auf allfällige Befangenheiten in der Instanz [...] sowie auf in Kürze auslaufende ([..] technische) Fristen (etwa Rufdatenrückerfassung und Standortdaten nach § 135 StPO) sowie behauptete Lücken in der Veraktung und behauptete Diskrepanzen im polizeilichen Einschreiten verwiesen werden.“
Ist Ihnen die Anzeige bekannt?
Herr Kreutner spricht hier von Rufdatenrückerfassung, Standortdaten. Sie machen einen Tagebucheintrag dazu: „Meiner Meinung nach keine Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen. Eventuell könnte man [...]
Dr. Matzenauer um Stellungnahme ersuchen, aber ich finde, er hat das im Gutachten ausreichend dargelegt. [...] 21. März“. – Also haben Sie es dort schon gelesen, oder?
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Und an dem Tag ist uns die Anzeige übermittelt worden? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja!) – Ja dann glaube ich Ihnen das, dass sich diese Tagebuchverfügung darauf bezieht. Ich hätte es jetzt aus meiner Erinnerung nicht mehr sagen können. 21. März 2024: über zwei Jahre. Ich könnte jetzt erheben lassen, wie viele Verfahren ich in dieser Zeit geführt habe, also - -
Ausführungen in der Anzeige bezogen hat. Der Satz davor bezieht sich auf – unter anderem – die Rufdatenrückerfassung, ja. Ich kann Ihnen jetzt gerne noch einmal aufzählen (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein!), warum ich der Meinung bin, dass eine Rufdatenrückerfassung nicht zulässig war.
Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, wegen der Frage der Sicherstellung des Handys. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Hanger [ÖVP]: Das haben wir eh noch nicht oft diskutiert!)
Bitte.
Meine Frage dazu: Wie darf man sich solche Vernetzungstreffen mit der Polizei in Krems vorstellen? (Auskunftsperson Mautner: Ich hab’ noch immer das Dokument nicht! – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.) Soll ich meine Frage noch einmal wiederholen? (Auskunftsperson Mautner: Wir sehen das Dokument nicht!)
Nur zur Geschäftsordnung: Also eigentlich habe ich das Dokument, den Inhalt, ja ohnehin erläutert. Das ist eigentlich nur ein Einzeiler-Mail.
Meine Frage war nur: Wie darf man sich solche Vernetzungstreffen – an dem Sie ja offenbar teilnehmen sollten – mit der Polizei Krems, vorstellen? Was haben Sie da für Wahrnehmungen dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)
Also wie gesagt: Thema ist Gewalt im sozialen Nahraum. Vernetzungstreffen, das findet nicht nur zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft statt, sondern auch Opferschutzeinrichtungen nehmen teil. Es wird besprochen, wo es Probleme in
der Zusammenarbeit gibt, aber auch lobende Worte für eine gut funktionierende Zusammenarbeit gefunden. Genau.
Hanger [ÖVP]: So ein Pech, dass er nicht herinnen ist!)
Kollegin Wotschke.
Ich würde in das Dokument 730 gehen, hier relevant Seite 3 unten bis 4 oben: Das ist die Beantwortung eines Amtshilfeersuchens durch StA-Leiterin Waidecker. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Auskunftsperson Mautner: Ja!) Hier relevant: „Im gegenständlichen Fall [...]“. Also wenn Sie das kurz lesen. (Auskunftsperson Mautner: Der letzte Absatz?) – Der letzte Absatz, genau. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. –
Auskunftsperson Mautner: Ja!)
Für mich ist der relevante Satz: „Im gegenständlichen Fall gab es keinerlei Anlass für eine Sicherstellung [...], da bereits nach den Erstermittlungen [...] die Todesursache Suizid feststand“. Das schreibt die Leitende Staatsanwältin der StA Krems. Sehen Sie das anders als die Leitende Staatsanwältin der StA Krems? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Sie sind fallführende Staatsanwältin. Ich nehme an, dass hier mit Ihrem Zutun und nach Rücksprache kommuniziert wird. Die Leitende Staatsanwältin findet es sehr wohl relevant, hier auch reinzuschreiben, dass es nicht nur kein Fremdverschulden gab, sondern auch, dass es hier Suizid gab, nämlich klar.
Dementsprechend würde mich Ihre Einschätzung interessieren.
möchte ich sie nicht zwingen, diese Frage zu beantworten. (Abg. Wotschke
[NEOS] hebt die Hand.)
Bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist halt relevant für den Untersuchungsgegenstand. Wieso? – Weil einfach unklar ist, wo hier herkommt, dass die Leitende Staatsanwältin auf WKStA- Ersuchen schreibt: „Todesursache Suizid feststand“. Wo stand das fest? Wer hat das gesagt? Wenn die fallführende Staatsanwältin dazu nichts sagen will, dann frage ich mich, woher das in diesem Bericht kommt.
und ihre Schlüsse und Wertungen daraus. Warum sie das so geschrieben hat, müssen Sie sie selber fragen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was war das Ergebnis dieses Gesprächs? (Heiterkeit der Auskunftsperson und des Abgeordneten Hanger [ÖVP].)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Genau: Hat das Ausdruck im Akt gefunden, in einer Wertung der Frau Leitenden Staatsanwältin? (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand. – Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)
Bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist einfach keine private Unterhaltung, wenn sich eine Leitende Staatsanwältin mit der fallführenden Staatsanwältin über einen Fall unterhält, wo man auch mutmaßt, sich austauscht, ob es sich um einen Suizid handelt.
Wieso ist es dann in den Akten?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Es stimmt natürlich, es ist im Akt vorhanden. Frau Mag. Waidecker qualifiziert oder wertet das so, wie offenbar auch der Erste Staatsanwalt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Ja, das haben wir, das ist eine Tatsache. Sie bewerten das so, die beiden; Herr Hütter und Frau Waidecker haben das so bewertet. Frau
Mag. Mautner will es so nicht bewerten. Ich glaube, mehr kann man dazu nicht sagen. (Abg. Hanger [ÖVP]: Sophie, was soll das? – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Dementsprechend drängt sich mir doch die Frage auf, nachdem Sie einerseits mit Herrn Fellner Kontakt hatten, mit Mag. Waidecker andererseits, ob Sie das anders gesehen haben. Aber ich nehme wahr, dass Sie es nicht beantworten wollen, und gehe dementsprechend in der Befragung weiter. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ich habe keine Fragen mehr!) – Nein, so schnell sind wir nicht!
Sie haben vorhin die Einsicht in das Tagebuch angesprochen, die ja ursprünglich der StA Eisenstadt nicht gewährt wurde. Dann gab es eine Weisung am
7. Oktober 2025; kann ich gerne vorhalten, wenn Sie wollen, aber ich glaube, die haben Sie vorhin angesprochen. Dann fand ich interessant, dass am 9. Oktober 2025 sich noch einmal die Frage gestellt hat, ob man der StA Eisenstadt Akteneinsicht gibt, und man die noch einmal scheinbar nicht geben wollte. Ich kann das Dokument vorhalten: Das ist ein Bericht der StA Krems vom
9. Oktober, das Dokument Nummer 437, Seite 1 038. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich noch einen Vorhalt machen, nämlich auf Seite 1 041. (Auskunftsperson Mautner: Selbes Dokument?) – Selbes Dokument, genau. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Dann kommt es nämlich zu noch einer Weisung durch die Oberstaatsanwaltschaft, die abermals sagt, bitte volle Akteneinsicht geben, inklusive Tagebuch. Dann kommt die Oberstaatsanwaltschaft insgesamt zum Ergebnis, dass sie so weit geht, dass sie sagt – das sieht man unten im Stempel, in der Unterschrift, in der Signatur –: „Akt vor Abfertigung HBL“ – Herr Behördenleiter – „zur Info über die anhaltend renitente Haltung der StA Krems/Donau“. (Auskunftsperson Mautner: Sehe ich, ja!)
Haben Sie Wahrnehmungen, dass es da dann Gespräche vonseiten der Oberstaatsanwaltschaft mit der StA Krems gab? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dann habe ich noch einen vorletzten Themenkomplex, nämlich die Frage der Opferstellung von Frau Wurm. Hat Frau Wurm in den 5-UT-Akt Akteneinsicht erhalten?
Hat Frau List elektronisch Akteneinsicht erhalten? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Die Frage wäre dementsprechend: Wieso nicht? Aber ich kann natürlich den Vorhalt gerne machen.
Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wenn Sie darauf abzielen, dass hier auch Thema ist, dass erst aufgrund des Einspruchs wegen Rechtsverletzung dann die Akteneinsicht freigeschaltet wurde - - Meinen Sie das? (Abg. Wotschke [NEOS]: Ja!)
Da liegt ein formales oder justizinternes Thema dahinter: Wir haben nämlich einen Vorhabensbericht betreffend Akteneinsicht von Frau Wurm verfasst – und der war, glaube ich, monatelang unbeantwortet von der Oberstaatsanwaltschaft; und ohne die Antwort konnten wir nicht - - Wenn ich einen Vorhabensbericht schreibe, muss ich warten, was von der Oberbehörde kommt. Nachdem dann der Einspruch gekommen ist, habe ich mit meinem Vorhaben, was ich mit dem Einspruch vorhabe, wieder der Oberbehörde geschrieben, und da habe ich dreimal, mit drei Rufzeichen, Eilt draufgeschrieben – und darauf habe ich dann eine Antwort bekommen.
Und dann eine letzte Frage: Das ist ein Artikel, ich halte ihn vor, ein „Presse“- Artikel: „Rückstände, Fehler, Qualitätsverlust“, wo es konkret um die StA Krems geht.
Besteht die Möglichkeit zur Vorlage von Dokumenten? Ich hätte nämlich eine
„ANORDNUNG DER SICHERSTELLUNG“ mitgebracht – ein Formular, wie wir es verwenden und von unserem Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird. Vielleicht
wird es dann für Sie irgendwie greifbarer, was wir da alles begründen und ausführen müssen.
„Presse“-Artikel „Rückstände, Fehler, Qualitätsverlust“ gewesen. Ich kann es
sonst aber auch ohne den Vorhalt versuchen.
Meine Frage ist: Was ist Ihre Einschätzung, Ihre Wahrnehmung zur Auslastung der StA Krems und zu den Kapazitäten bei der StA Krems?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Also die Relevanz ist, dass uns natürlich auch interessiert, wie die Verwaltung generell funktioniert. In der Justiz gibt es ein großes Thema, ob man mehr Planstellen braucht. Meine persönliche Meinung wäre, ja. Mit Blick auf die Budgetverhandlungen ist es gerade Thema.
Frau Kollegin Tomaselli, bleibt es dabei: keine weiteren Fragen? – Dann komme ich zum Ende der Befragung.
Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend die Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.