S te n og rap h i sch e s P r otokoll

Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss


Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek


  1. Sitzung | medienöffentlich

    13. Mai 2026

    XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger


    Abteilung 1.4/2.4

    Stenographische Protokolle


    Befragung der Auskunftsperson Mag. Anna Mautner


    Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Dann darf ich mich an Frau Mag.a Anna Mautner als Auskunftsperson und Herrn Mag. Leopold Bien als Vertrauensperson wenden.


    Einleitend darf ich mich vergewissern, dass die ausgefüllten Personaldatenblätter, die Sie vorgelegt haben, wie ich annehme, der Richtigkeit entsprechen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.)


    Frau Mag.a Anna Mautner, ich darf Sie wie folgt belehren: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten erhalten; ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.


    Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der schriftlichen Ladung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.


    Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin; dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen


    noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden, und weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.


    Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.


    Dann wende ich mich auch an Sie, Herr Mag. Leopold Bien: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.


    Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.


    Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.


    Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder an den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Vielen Dank.


    Frau Mag.a Mautner, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben; diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Mautner: Ja bitte!) – Dann gelangen Sie zu Wort.


    Einleitende Stellungnahme


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Danke schön.


    Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Verfahrensrichterin! Werte Abgeordnete! Mein Name ist Anna Mautner, vormals Weißenböck, und wie Sie vermutlich alle wissen, habe ich als Staatsanwältin das Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesumstände von Christian Pilnacek geführt. Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, durch meine heutige Befragung einen Beitrag zur Klärung der rund um dieses Verfahren bestehenden Fragen leisten zu dürfen.


    Zu Beginn kurz zu meiner Tätigkeit als Staatsanwältin: Ich bin seit knapp neun Jahren Staatsanwältin. Ich habe mich schon sehr früh und vor allem sehr bewusst für diesen Beruf entschieden und übe ihn – nach wie vor – mit Begeisterung aus.


    Staatsanwälte leiten Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung und arbeiten dabei eng mit der Kriminalpolizei zusammen. Wir sind verpflichtet, im Fall eines Anfangsverdachts einer strafbaren Handlung den Sachverhalt aufzuklären, zu ermitteln und rechtlich zu beurteilen. Wir sind von Gesetzes wegen zur Objektivität und zur Wahrheitserforschung verpflichtet, wir müssen sohin unsere Entscheidungen sachlich, unvoreingenommen und frei von politischer, medialer oder sonstiger Beeinflussung treffen. Unter Einhaltung dieser Pflichten übe ich den Beruf als Staatsanwältin gesetzeskonform und unbeeinflusst sowie gewissenhaft und engagiert aus.


    Sohin kann ich die Antwort auf Ihre wesentlichste Frage schon vorwegnehmen: Im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Staatsanwältin im Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesumstände von Christian Pilnacek wurde kein politischer Einfluss auf mich genommen und dies auch nicht versucht. Ich habe auch keine Wahrnehmungen zu einer politischen Einflussnahme auf die in diesem Verfahren tätigen Polizeibeamten.


    An dieser Stelle möchte ich gleich klarstellen, dass Verfahrensgegenstand meines Ermittlungsverfahrens in der (mit den Fingern Anführungszeichen deutend) sogenannten Causa Pilnacek die Frage war, ob es Fremdverschulden an seinem Ableben gab. Weder sein Wirken als Sektionschef oder etwaige Einflussnahmen auf ihn als solcher noch seine beruflichen oder privaten Kontakte oder irgendwelche Hauskäufe waren von mir zu untersuchen, weil diese Umstände für meine zu klärende Frage nicht relevant waren. In meinem Verfahren ging es lediglich darum, aufzuklären, ob eine andere Person ein Verschulden am Ableben trifft.


    In meinen knapp neun Dienstjahren habe ich unzählige Verfahren geführt, darunter auch sehr aufwendige und/oder medienträchtige Verfahren. Unter anderem war ich fallführende Staatsanwältin in den Mordverfahren des Dreifachmords auf Schloss Bockfließ und dem Hundebox-Fall.


    Dazu sei angemerkt, dass die Zuteilung unserer Verfahren über ein Computersystem per Zufall erfolgt – ich kann mir also meine Verfahren nicht aussuchen. Allein im Jahr 2023 war ich für 658 Verfahren zuständig, 55 davon betrafen Todesfälle aller Art; auch im Journaldienst bin ich regelmäßig mit Todesfällen konfrontiert. Sie sehen also schon: Todesfälle zählen zur nahezu täglichen Praxis eines Staatsanwaltes.


    Aufgrund meiner gesetzlich verankerten Verpflichtung zu Unvoreingenommenheit, Unparteilichkeit und Objektivität führe ich alle meine Verfahren nach denselben Maßstäben. Eine unterschiedliche Behandlung von – wenn auch verstorbenen – Personen sieht die StPO nicht vor, dies würde auch meinem Berufsethos widersprechen. Ich habe daher im gegenständlichen Verfahren nicht anders gearbeitet, als ich gearbeitet hätte, wenn die verstorbene Person keine bekannte Persönlichkeit gewesen wäre.


    Das gegenständliche Verfahren hat sich nur in einem Punkt von anderen Verfahren unterschieden, nämlich die Ihnen wohl schon bekannte Berichtspflicht gegenüber meinen Oberbehörden. Berichtspflicht bedeutet, dass ich das Vorhaben, wie ich mein Verfahren zu beenden beabsichtige, durch die Fachaufsicht genehmigen lassen musste. Die Einstellung des Verfahrens – mangels Hinweisen auf Fremdverschulden – wurde demnach sowohl von der Oberstaatsanwaltschaft Wien als auch dem Justizministerium geprüft und genehmigt. Dabei wurden von beiden Behörden keine Kritikpunkte an meiner Verfahrensführung oder der polizeilichen Ermittlungstätigkeit geäußert.


    Nun zum genauen Ablauf meines Verfahrens: Am 20. Oktober 2023 erfuhr ich, dass Christian Pilnacek tot in Rossatz aufgefunden und das entsprechende Verfahren gegen unbekannte Täter wegen §§ 80, 81 StGB über das bereits erwähnte Computersystem meiner Abteilung zugeteilt worden war.


    An dieser Stelle gleich zu einem der Punkte, die ich heute erklären möchte: Die Staatsanwaltschaften sind regelmäßig auch mit strafrechtlich nicht relevanten Todesfällen konfrontiert. Dabei reicht das Spektrum – beispielhaft – von selbstverschuldeten Verkehrsunfällen mit Todesfolge über das Auffinden allein lebender, hochbetagter Personen in ihren Betten bei verschlossenen Türen, Suiziden mit oder ohne Abschiedsbriefen bis hin zu selbstverschuldeten Arbeits- oder Freizeitunfällen mit tödlichem Ausgang. Alle Anzeigen in derartigen Fällen müssen bei den Staatsanwaltschaften aktenmäßig erfasst und einem Delikt zugeordnet werden, gleichgültig ob Ermittlungsmaßnahmen getroffen werden oder nicht.


    Bei der Staatsanwaltschaft Krems werden solche Vorgänge standardmäßig unter

    §§ 80, 81 StGB gegen unbekannte Täter – auch als UT bezeichnet – erfasst; bei anderen Staatsanwaltschaften Österreichs teilweise unter anderen Paragrafen. Der Grund für diese unterschiedliche Vorgehensweise ist, dass das österreichische Strafgesetzbuch mehrere Delikte enthält, die den Tod von


    Menschen betreffen, jedoch naturgemäß keinen Paragrafen, der Suizid oder Unfall ohne Fremdverschulden regelt. Auch ist bei den Staatsanwaltschaften kein eigenes Register für solche Aktenvorgänge vorgesehen.


    Die Eintragung eines Delikts und eines Täters ist daher gängige und notwendige Praxis zur Erfassung eines Aktenvorgangs und bedeutet weder, dass tatsächlich irgendein Tatverdacht besteht, noch, dass tatsächlich ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Auch wenn die Staatsanwaltschaft mangels Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absieht, muss im Akt ein Delikt und ein – bekannter oder unbekannter – Täter eingetragen werden.


    Zurück zum gegenständlichen Verfahren: Nachdem mir der Akt vorgelegt worden war, konnte ich dem darin befindlichen Anfallsbericht entnehmen, dass am Morgen des 20. Oktober 2023 in einem Seitenarm der Donau bei Rossatz im Wasser treibend der Leichnam von Christian Pilnacek aufgefunden wurde und die Kriminalpolizisten vor Ort keine Hinweise für Fremdverschulden wahrgenommen haben. Weiters entnahm ich dem Bericht, dass Christian Pilnacek in der Nacht zuvor auf der Stockerauer Schnellstraße als Geisterfahrer in erheblich alkoholisiertem Zustand unterwegs gewesen und ihm der Führerschein entzogen worden war.


    Da die von der Polizei zur Leichenbeschau beigezogene Gemeindeärztin keine Todesursache feststellen und sohin Fremdverschulden nicht ausschließen konnte, ordnete ich – wie in solchen Fällen üblich und von der Polizei auch angeregt – umgehend die Obduktion des Leichnams an, bestellte den Gerichtsmediziner Dr. Matzenauer zum Sachverständigen und beauftragte ihn, ein Gutachten zu erstatten, insbesondere zur Frage der Todesursache und zur Frage eines allfälligen Fremdverschuldens.


    Hier möchte ich eine Besonderheit in der StPO erläutern: Eine Obduktion ist –

    im Gegensatz zu allen anderen in der StPO genannten Zwangsmaßnahmen –


    bereits dann zulässig, wenn bloß nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod einer Person durch eine Straftat verursacht wurde. Ansonsten bedürfen eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen, zu denen etwa auch die Sicherstellung zählt, nicht nur einer konkreten Verdachtslage, sie müssen darüber hinaus auch zur Aufklärung erforderlich und verhältnismäßig sein. Die bloße Tatsache, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Person eine strafbare Handlung begangen hat, reicht somit für die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen wie einer Sicherstellung, einer Hausdurchsuchung oder einer Rufdatenrückerfassung nicht aus – für die Anordnung einer Obduktion sehr wohl. Wesentlich ist auch, dass allein die Staatsanwaltschaft darüber entscheidet, ob eine Obduktion angeordnet wird, und auch nur die Staatsanwaltschaft eine Obduktionsanordnung erlassen kann. Es kann daher weder ein Arzt eine Obduktion anordnen noch die Kriminalpolizei eine solche verhindern.


    Im Fall von Christian Pilnacek deuteten keine Erhebungsergebnisse auf Fremdverschulden hin. Um restlos auszuschließen, dass ein solches vorliegt, war die Anordnung der Obduktion zulässig. Weitere Zwangsmaßnahmen, insbesondere die nun viel thematisierte Sicherstellung des Mobiltelefons, hätten nur dann angeordnet werden dürfen, wenn Anhaltspunkte für Fremdverschulden bestanden hätten. Das war jedoch nicht der Fall, da sich die Situation schon am Tag der Auffindung wie folgt darstellte:


    Christian Pilnacek hatte sich nach der Anhaltung durch die Polizei und dem Entzug seines Führerscheins von Tulln abholen und nach Rossatz bringen lassen. Dort war er wortkarg, trank eine nicht unbeachtliche Menge Prosecco und verließ sodann mitten in der Nacht allein, ohne Handy, ohne Brieftasche und ohne Schlüssel das Haus. Sein am nächsten Morgen aufgefundener Leichnam wies keine äußeren Anzeichen für Gewalteinwirkung auf, die Kleidung war unbeschädigt, und es waren keine auffallenden Verletzungen wie etwa Wunden,


    die zum Tod hätten führen können, oder Würgemale, die auf ein Ertränken hingewiesen hätten, erkennbar.


    Am Auffindungsort fand sich eine einzige Schuhspur, die – im sandigen Uferbereich – direkt ins Wasser führte und die mit den von Christian Pilnacek getragenen Sportschuhen übereinstimmte, weiters eine Zigarettenpackung der von ihm gerauchten Marke Camel. Hinweise auf eine weitere Person fanden sich keine.


    Mangels konkreten Verdachts auf eine strafbare Handlung habe ich abgesehen von der Obduktion keine weiteren Anordnungen erlassen. Hätten sich später doch noch Verdachtsmomente in Richtung Fremdverschulden ergeben, etwa durch das Ergebnis der Obduktion, hätte ich selbstverständlich weitere Maßnahmen gesetzt.


    Damit komme ich zur viel diskutierten unterlassenen Sicherstellung des Mobiltelefons: Eine Sicherstellung aus Beweisgründen wäre nach der damals geltenden Rechtslage zulässig gewesen, wenn das Mobiltelefon zu Beweiszwecken erforderlich gewesen wäre. Das Mobiltelefon hätte entweder selbst beweisrelevant sein müssen, oder es hätten sich darauf beweisrelevante Spuren oder Daten befinden müssen. Eine Sicherstellung bloß zur (mit den Fingern Anführungszeichen deutend) Sicherheit oder zur Vorsicht war und ist unzulässig. Ebenso unzulässig war und ist es, aufgrund einer sehr vagen Sachverhaltskonstellation eine Sicherstellung anzuordnen und dadurch erst einen konkreten Verdacht zu begründen.


    Im konkreten Fall war kein ausreichender Verdacht gegeben, weil es keine Hinweise für Fremdverschulden und somit keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung gab; ich darf an die beschriebene Spurenlage erinnern. Alle Erhebungsergebnisse deuteten auf einen Tod ohne Fremdverschulden hin.


    Ich darf erinnern: In meinem Verfahren war es meine einzige Aufgabe, die Frage zu klären, ob Fremdverschulden am Tod des Christian Pilnacek vorlag, und nicht die Frage, ob er durch einen Unfall – ohne Beteiligung eines Dritten – oder einen Suizid gestorben ist. Für meinen Ermittlungszweck war aus einer Sicherstellung und Auswertung des im Haus zurückgelassenen Mobiltelefons sohin nichts zu gewinnen. Zu der von einem Arzt vorzunehmenden Klärung der Todesursache konnte es nichts beitragen. Da das Mobiltelefon in meinem Ermittlungsverfahren sohin kein Beweismittel war, war es auch nicht meine Aufgabe, mich mit dessen Verbleib zu beschäftigen. Dasselbe gilt auch für den Laptop.


    Am 26. Oktober 2023 führte Dr. Christian Matzenauer die Obduktion durch. Er stellte als vorläufiges Obduktionsergebnis Tod durch Ertrinken fest und fand keine Hinweise auf Fremdverschulden. Hätte der erfahrene Gerichtsmediziner im Zuge der Obduktion Hinweise auf Fremdverschulden gefunden, hätte er unverzüglich mich oder die Kriminalpolizei davon in Kenntnis gesetzt; dann wäre ein konkreter Verdacht vorgelegen, und es wären weitere Ermittlungsmaßnahmen gesetzt worden.


    Am 21. November 2023 langte schließlich das schriftliche Obduktionsgutachten ein, dem ich ergänzend entnahm, dass die Obduktion typische Befunde für ein Ertrinken, nämlich im Gewässer des Auffindens, ergeben hatte und die festgestellten Verletzungen in Form einer Rissquetschwunde sowie von Hämatomen und Abschürfungen durch ein Sturzgeschehen beziehungsweise den Ertrinkungs- oder Bergungsvorgang erklärbar seien. Das Gutachten stand sohin mit den bisherigen Erhebungsergebnissen im Einklang.


    Ende Dezember 2023 teilte mir Chefinspektor Fellner aufgrund meines Ersuchens um Übermittlung des Abschlussberichts mit, dass er noch die Smartwatch, die gemeinsam mit dem Leichnam sichergestellt worden war, ausschließlich betreffend die darauf gespeicherten Gesundheits- und Bewegungsdaten auswerten wolle (Abg. Krainer [SPÖ]: Falsch! GPS-Daten, nicht


    Bewegungsdaten!) – dies, um zu versuchen, ein Weg-Zeit-Diagramm betreffend die letzten Stunden zu erstellen und den Todeszeitpunkt festzustellen. Ich erklärte mich damit einverstanden, da dies zur Vervollständigung der bisherigen Ermittlungsergebnisse diente. Außerdem beschränkte sich die Auswertung auf Gesundheits- und Bewegungsdaten, sodass in keine Rechte Dritter eingegriffen wurde.


    Am 8. Jänner 2024 erhielt ich sodann den umfassenden schriftlichen Abschlussbericht. Darin war unter anderem vermerkt, dass die Auswertung der Smartwatch keine Ergebnisse geliefert habe. Die Ermittlungen waren damit abgeschlossen.


    Zu meiner Entscheidung als Staatsanwältin, ob und gegebenenfalls wie ich ein Verfahren beende beziehungsweise zu beenden beabsichtige, sei angemerkt, dass meine Grundlage dafür nicht allein die Darstellung in Polizeiberichten ist, sondern ich nehme eine eigenständige Würdigung sämtlicher vorliegender Beweisergebnisse vor und ziehe meine eigenen Schlüsse daraus.


    Da sich weder aus dem eingeholten schlüssigen Obduktionsgutachten noch aus den übrigen Erhebungsergebnissen ein Verdacht einer strafbaren Handlung im Zusammenhang mit dem Tod von Christian Pilnacek ergeben hatte, erstattete ich am 16. Jänner 2024 den bereits erwähnten Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien mit dem Vorhaben, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Nach Genehmigung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien in Übereinstimmung mit dem Justizministerium verfügte ich am 1. März 2024 die Einstellung des Verfahrens gemäß § 190 Z 2 StPO samt den im Gesetz vorgesehenen Verständigungen.


    Betonen möchte ich nochmals: Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, zu klären, ob Christian Pilnacek Suizid begangen hat oder durch einen Unfall ohne Beteiligung eines Dritten zu Tode gekommen ist, weil in beiden Fällen keine


    strafbare Handlung vorliegt; deswegen war es auch nicht meine Aufgabe, die näheren Umstände oder gar Gründe für den nicht durch fremde Hand verursachten Tod zu klären.


    Zum weiteren Verlauf nach der Einstellung des Verfahrens möchte ich mich aus Zeitgründen – ich glaube, meine Zeit neigt sich dem Ende zu – nur kurz äußern: Die Übertragung des eingestellten Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass nach Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft Wien die Berichterstattung über die Staatsanwaltschaft Krems die Grenze der Strafbarkeit überschritten hatte.

    Dieser Umstand habe zum Anschein einer Befangenheit geführt. Anhaltspunkte für eine tatsächliche Voreingenommenheit, mangelnde Objektivität oder Befangenheiten oder gar irgendwelche Pflichtwidrigkeiten von Bediensteten der Staatsanwaltschaft Krems verneinten auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium in Pressemitteilungen beziehungsweise parlamentarischen Beantwortungen.


    Abschließend möchte ich nochmals festhalten, dass ich keinerlei Wahrnehmungen zu politischen Einflussnahmen auf die Ermittlungen zur Todesursache des Christian Pilnacek habe. – Danke.


    Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Vielen Dank.


    Ich ersuche die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung.


    Erstbefragung


    Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.


    Frau Mautner, nur ganz kurz zur Einführung, zum Aufwärmen sozusagen: Vielleicht können Sie kurz diesen ersten Tag, den 20. Oktober schildern. Sie sind


    ins Büro gekommen. Wie haben Sie wahrgenommen, dass Sie zuständig sind? Was waren Ihre ersten Handlungen? Haben Sie mit Frau Mag. Sterlini Rücksprache gehalten? Was waren Ihre ersten Telefonate, mit wem? – Damit wir ein bisschen einen Eindruck haben, was da an diesem Vormittag passiert ist.


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Mhm. Wir haben zwar bei Gericht nicht so die Freude, wenn die Zeugen mit irgendwas beginnen, was jetzt nicht gleich relevant ist, aber ich glaube (Heiterkeit der Auskunftsperson), in dem Fall schadet es nicht.


    Der Freitag, der 20. Oktober, hat relativ turbulent begonnen, da zwei Kollegen festgesteckt sind, weil ein Zugausfall war. Beide Kollegen wären für Sitzungsvertretungen in Verhandlungen eingeteilt gewesen.


    Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Frau Mag. Mautner, das geht jetzt sogar mir zu weit. (Auskunftsperson Mautner: Na, aber - -!) Ich habe gesagt: Wie haben Sie wahrgenommen, dass Sie zuständig sind? Haben Sie mit Frau

    Mag. Sterlini - - Also insofern ist das für unseren Ablauf schon relevant, aber das mit dem Zug ist mir jetzt nicht so wichtig. (Auskunftsperson Mautner: Okay!) Sie kommen ins Büro. Wie erfahren Sie es? Frau Mag. Sterlini war befasst. (Auskunftsperson Mautner: Ja, genau!) Haben Sie mit ihr darüber gesprochen?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Darauf wäre ich dann gekommen, warum Frau Mag. Sterlini - -, weil ich entnommen habe, dass das auch irgendwie für Verwirrung gesorgt hat, weil Frau Mag. Sterlini nicht Journaldienst hatte, sondern ich an dem Tag für dringende Anrufe zuständig war. Ich musste aber aufgrund der Abwesenheit meiner Kollegen in eine Verhandlung, daher war ich nicht erreichbar, und meine Kollegin hat den ersten Anruf entgegengenommen.


    Ich selbst habe – und das kann ich zeitlich aufgrund der verstrichenen Zeit nicht mehr einordnen, ob vor der Verhandlung oder nach der Verhandlung – durch ein Mail der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems vom Todesfall erfahren.


    Dass das Verfahren meiner Abteilung zugeteilt wurde, habe ich definitiv erst nach der Verhandlung erfahren, also es muss dann später Vormittag gewesen sein. Wie gesagt – wie im Eingangsstatement schon ausgeführt – entnahm ich dem Akt einen Anfallsbericht der Polizeiinspektion Mautern in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Niederösterreich, darin war die Auffindung geschildert. – Soll ich den Inhalt des Berichts erörtern?


    Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Nein, ich möchte jetzt nur wissen: Haben Sie mit Frau Mag. Sterlini Rücksprache gehalten?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein, habe ich nicht.


    Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Wenn nein, warum nicht?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich glaube, dass aus dem Bericht nicht einmal hervorgegangen ist, dass sie - - Dazu müsste ich mir den Bericht jetzt heraussuchen. Aber ich habe überhaupt keine Notwendigkeit dafür gesehen, mit Frau Mag. Sterlini Rücksprache zu halten. Sie hat auch den Kontakt zu mir nicht gesucht.


    Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Okay.


    So, jetzt wissen Sie, dass Sie zuständig sind, Sie kriegen diesen Anfallsbericht. Was ist das Erste, das Sie tun, und haben Sie an diesem Tag noch was getan?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also das Erste war, ihn zu lesen. Nachdem im Bericht angeführt war, dass die Gemeindeärztin die Todesursache nicht feststellen konnte und damit auch Fremdverschulden nicht ausschließen konnte, habe ich eine Anordnung der Obduktion verfasst – gleich eine schriftliche Anordnung –, und die habe ich der Polizeiinspektion Mautern, der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems und Sachverständigen Dr. Matzenauer übermittelt.


    Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Und haben Sie dann in weiterer Folge – oder in relativ kurzer Folge – Veranlassung für weitere Schritte gesehen, die Sie gesetzt haben, oder war jetzt der Zeitpunkt, wo Sie gesagt haben: Jetzt warte ich einmal ab, bis das Gutachten wieder kommt!?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Genau, also meinerseits waren unmittelbar nach dem Bericht – abgesehen von der Obduktion – keine Maßnahmen zu setzen, weil im Bericht auch schon gestanden ist, dass vor Ort von den Kriminalpolizisten keine Hinweise auf Fremdverschulden festgestellt wurden, und daher sah ich keine weiteren Veranlassungen.


    Es wurde auch im Lauf des Tages – aber auch da kann ich keine Details mehr nennen – auf telefonische Weise laufend über die Umfelderhebungen Bericht erstattet. Nachdem diese aber von dem im Bericht angeführten Ergebnis nicht abgewichen sind, habe ich dazu auch keine Vermerke oder Noten versendet.


    Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Und jetzt stelle ich Ihnen die eine Frage – nach Ihren Ausführungen im Eingangsstatement –: Haben Sie jetzt ein Ermittlungsverfahren geführt, oder haben Sie kein Ermittlungsverfahren geführt?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Meiner Meinung nach habe ich ein Ermittlungsverfahren geführt, allerdings ohne konkreten Anfangsverdacht – das kommt vor. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)


    Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards (erheitert): Gut. Jetzt überlasse ich die Fragestellung den Abgeordneten. – Danke.


    Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.


    Erste Fragerunde


    Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Zur Redeordnung: Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt.


    In diesem Sinne erteile ich Herrn Abgeordneten Schilchegger das Wort.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke.


    Grüß Gott! Bleiben wir vielleicht gleich beim Thema: Haben Sie dann – abgesehen von der Anordnung der Obduktion und dem Warten auf den Abschlussbericht und den Obduktionsbericht des Sachverständigen – weitere Ermittlungsmaßnahmen veranlasst?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein, ich habe keine weiteren Ermittlungen veranlasst, nachdem die Kriminalpolizei aus Eigenem noch Ermittlungen durchgeführt hat, die sie mir laufend telefonisch berichtet hat.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Was waren das für Berichte? Können Sie das vielleicht chronologisch noch irgendwie einordnen oder zusammenfassen? Und mit wem genau haben Sie da immer gesprochen, mit der Polizei: War das immer derselbe oder waren das verschiedene Aktbearbeiter?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also soweit ich mich noch erinnere – es ist ja doch ein bisschen Zeit verstrichen –, waren es die Infos, die an dem Tag halt bekannt wurden, wie die Angaben von Karin Wurm und Anna Polz über diese Abholung nach der Geisterfahrt, das Verlassen des Hauses; ich glaube – ja –, die Nachricht von Herrn Wüllenweber war schon Thema; ja, die Auffindungssituation wurde mir natürlich geschildert.


    Zum zweiten Teil: Ich hatte, soweit ich mich erinnere, in diesem Zusammenhang nur mit Chefinspektor Fellner Kontakt.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Können Sie vielleicht Ihr Verhältnis zu Chefinspektor Fellner näher beschreiben?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Er war Leiter des Ermittlungsbereichs Leib/Leben. Wie Sie meinem Eingangsstatement entnehmen können, war es nicht mein erstes Verfahren im Zusammenhang mit einem Todesfall, eben auch nicht das erste, das ich gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Niederösterreich geführt habe. Er war mir also aus vorherigen Verfahren bekannt, insbesondere war er auch am Hundeboxakt beteiligt, da hat es einige Besprechungen gegeben. Also ich würde sagen, wir haben uns auf dienstlicher Ebene gut gekannt – oder kennen uns gut.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ich darf Ihnen das Dokument Nummer 112 vorhalten. Auf Seite 27 findet sich offenbar eine Befangenheitsanzeige, eben in Bezug auf Herrn Chefinspektor Fellner. Deshalb frage ich noch einmal präzisierend: Wenn es sich um eine rein berufliche Bekanntschaft handelt, weshalb sahen Sie sich damals bereits zu einer Befangenheitsanzeige veranlasst? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Weil ich es auch nicht angenehm finde, wenn es einem beruflichen Bekannten nicht gut geht.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Dann darf ich Ihnen noch einmal ein anderes Dokument vorhalten – da geht es jetzt nicht mehr um den Herrn Chefinspektor –, und zwar das Dokument 63, Seite 409. Das ist ein E-Mail der Leitenden Staatsanwältin vom 20.10.2023, wo sozusagen die Anordnung der Obduktion angeregt oder beauftragt wird.


    Kommt so etwas häufiger vor, dass quasi die Leiterin der Staatsanwaltschaft Ihnen Ermittlungsschritte vorgibt?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Könnten Sie noch einmal die Seitenzahl sagen, bitte?


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Seite 409. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Genau, also dabei handelt es sich um das Mail, das ich zu Beginn erwähnt habe – 10.49 Uhr, okay. Ich persönlich kann mich nicht daran erinnern, dass schon einmal eine derartige Weisung per Mail gekommen ist, habe es aber auch nicht sonderlich auffällig oder gar bedenklich gefunden.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Nur zur Sicherheit die Nachfrage: Sie hätten auch ohne dieses E-Mail die Obduktion veranlasst?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Aufgrund des Inhalts des Anfallsberichts ja. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Jetzt haben Sie aus dieser E-Mail die Information, Christian Pilnacek habe „viele Feinde“ gehabt, man will „Verschwörungstheorien vorbeugen“; auf der einen Seite. Darf ich fragen:

    Ab wann haben Sie – vielleicht auch in Gesprächen mit der Polizei – sozusagen persönlich der Suizidthese zugeneigt?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wann habe ich gesagt, dass ich der Suizidthese zugeneigt habe?


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Pardon, ja, das ist ein Fehler von mir gewesen, das ist noch aus der anderen Befragung.


    Was haben Sie persönlich sich chronologisch zu welchem Zeitpunkt gedacht, was wohl die vermeintliche Todesursache – das Unfallgeschehen oder was auch


    immer, Suizidgeschehen oder etwas anderes – war? Können Sie das einfach noch einmal einordnen, damit wir uns zeitlich ein Bild machen können, was sozusagen in Ihrer Wahrnehmung entstanden ist? (Die Auskunftsperson nickt.) Bitte fangen wir wirklich so an; genau so, wie Sie es noch in Erinnerung haben! – Bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also wie schon im Eingangsstatement an, glaube ich, drei Stellen ausgeführt ist es für mich nicht relevant, ob eine Person Suizid begangen hat oder zum Beispiel durch einen Unfall – ohne dass jemand anderer an dem Unfall schuld ist – gestorben ist. Daher habe ich einfach – wenn man es so nennen will – den Filter vor mir, wenn ich Informationen zu einem Akt bekomme: Ist etwas Strafbares passiert oder nicht? Ich habe im Verlauf der Berichterstattung – sei es nun schriftlich oder mündlich – nie Erhebungsergebnisse berichtet bekommen, die auf Fremdverschulden hingedeutet hätten.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Dann frage ich anders: Es gibt ja nicht nur die Delikte fahrlässige Tötung beziehungsweise dann die Vorsatzdelikte, sondern es gibt ja auch die sogenannte Mitwirkung an der Selbsttötung – § 78 StGB –, also gerade nicht Mord oder fahrlässige Tötung oder sonst etwas, sondern der Tatbestand geht ja schon von einer Selbsttötung aus.


    Jetzt haben wir offenbar schon aufgrund dieser E-Mail vom 20.10. die Information: Es wurde die Leiche des Christian Pilnacek aufgefunden, er hatte

    „viele Feinde“. Dann gibt es sozusagen keinen Hinweis – auch nicht aus dem späteren Gutachten des Sachverständigen, den Sie bestellt haben – auf irgendwelche direkten Einwirkungen; aber haben Sie nicht auch sozusagen in die Richtung zu prüfen, ob es vielleicht eine Veranlassung zu diesem Suizid gab? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also auch Bezug nehmend auf mein Eingangsstatement: Bei uns, bei der Staatsanwaltschaft Krems, ist es üblich, Ermittlungsverfahren wegen Todesfällen so lange als §§ 80, 81 – also fahrlässige Tötung – zu führen, bis wir konkrete Erhebungsergebnisse für das Vorliegen eines anderen Delikts haben. Wenn Sie jetzt auf § 78 StGB anspielen: Es gab keine Erhebungsergebnisse, die auf eine Einwirkung auf die Willensbildung von Christian Pilnacek hingedeutet hätten. Nur wenn wir konkrete Hinweise für die Erfüllung eines anderen Tatbestands haben, würden wir natürlich das Delikt ändern – umqualifizieren – und dann auch quasi den formalen Akt nach einem anderen Delikt führen.


    Ich habe im Vorfeld des Untersuchungsausschusses ausheben lassen – wie Sie eh gehört haben –: Ich habe allein 2023 55 Todesfälle bearbeitet, davon waren 49 im UT-Register, sprich gegen unbekannte Täter. Ich bin ganz sicher, dass es unzählige Suizide waren, die alle bis zum Schluss nach §§ 80, 81 behandelt wurden. Es ist aber wie auch erwähnt bei anderen Staatsanwaltschaften durchaus üblich, Akten, in denen ein Suizid für wahrscheinlich gehalten wird, nach § 78 StGB zu führen. Das ist eine reine Handhabungssache, die von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedlich ist.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ich frage deshalb, ob nicht unter dem Gesichtspunkt, dass es offenbar auch bei anderen Staatsanwaltschaften durchaus nicht unüblich ist, den § 78 hier mit hineinzunehmen, das Mobiltelefon oder der Laptop oder die Smartwatch – nämlich in Bezug auf: Welche Kontakte hatte Pilnacek kurz vor seinem Tod? – dann doch ganz erheblich beweisrelevant waren, auch wenn man sagt, es gab keine physische, kraftvolle Gewalteinwirkung, die ihn sozusagen zu seinem Sturz veranlasst hätte oder dergleichen. Unter diesem Gesichtspunkt müsste man doch eigentlich jedes Mal, wenn man eine Leiche findet, wo man von Suizid ausgehen kann, in jedem Fall alle Anhaltspunkte prüfen und eben genau solche


    naheliegenden Beweismittel sicherstellen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also wie Sie selber ausgeführt haben, hätten Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen, dass es eine Mitwirkung am Selbstmord gegeben hat, was nicht der Fall war. Nur wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, kann man entsprechende Ermittlungsmaßnahmen wie etwa die Sicherstellung eines Mobiltelefons vornehmen. Wie ich schon ausgeführt habe, kann ich ein Mobiltelefon nicht mit der Hoffnung sicherstellen, dass ich darauf vielleicht Hinweise auf so etwas finde. Ich brauche davor konkrete Anhaltspunkte, die ich dann auch in meiner schriftlichen Anordnung anführen muss.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Also Hinweise wie beispielsweise: Pilnacek hatte Feinde!, oder die Hinweise, die man jetzt auf dem Pilnacek-Tape gefunden hat, würden für Sie noch nicht ausreichen, einen Anfangsverdacht dahin gehend zu begründen. Habe ich das richtig verstanden? (Die Auskunftsperson nickt. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja also, ich glaube, da sind wir uns vermutlich alle einig: Es gibt viele Menschen mit vielen Feinden, und auch bei Menschen mit vielen Feinden darf ich nicht ohne Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung Handys sicherstellen. Das Tape – als wichtiger Punkt – war erst, glaube ich, Ende November bekannt und nicht am 20. Oktober, also da konnte dieses Tape – diese Tonbandaufnahme und der Inhalt – nicht verwertet werden. Das war einfach nicht möglich, weil es nicht vorliegend war.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Aber wurde bei Bekanntwerden des Pilnacek-Tapes der Ermittlungsakt noch von Ihnen geführt, oder hatten Sie das Verfahren da schon eingestellt?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Können Sie mir das Datum der Veröffentlichung nennen?


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Es war ungefähr Ende November. Ich glaube aber, die Einstellung erfolgte dann erst am 1. März. Kann das sein?


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Richtig, ja; also habe ich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung das Verfahren zur Klärung der Todesursache des Christian Pilnacek noch geführt, ja.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Daraus hat sich für Sie keine weitere Ableitung ergeben, dass womöglich doch ein ausreichender Anfangsverdacht – natürlich wieder in Richtung Ermittlung gegen unbekannte Täter – zu führen ist, aber eben vielleicht in Richtung § 78 StGB? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also zum einen war das Tape oder ein Transkript davon bei mir nicht Akteninhalt, und selbst wenn - - Aus dem Inhalt dieses Tapes abzuleiten, dass es – ich weiß nicht, auf welches Delikt Sie jetzt abzielen – eine strafbare Handlung gibt, ist rein spekulativ. Die Spurenlage – der Leichnam, die Auffindungssituation – hat einfach keine Hinweise für ein Fremdverschulden ergeben.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ja, den fehlenden Hinweis auf ein Fremdverschulden habe ich schon verstanden, aber wie gesagt: Es kann ja auch eine Mitwirkung am Selbstmord beziehungsweise eine Veranlassung dazu geben, und dann wären wir sehr wohl wieder bei der amtswegigen Ermittlungspflicht.


    Ich frage noch was zum Akt der Oberstaatsanwaltschaft, und zwar Dokument Nummer 437, Seite 53. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich darf Sie ersuchen, Herr Abgeordneter, dass Sie mir kein strafbares Verhalten unterstellen, indem Sie sagen, dass ich meine amtswegige Prüfungsverpflichtung unterlassen habe.


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Das habe ich nicht gemacht. Wenn das Ihr Eindruck war, dann ziehe ich das so zurück. Ich habe damit nur gemeint, dass es aus meiner Sicht auch dazugehört, wenn man jetzt zum Beispiel nicht beruflich, sondern irgendwo privat durch Medienkonsum mitbekommt, dass es ein Pilnacek-Tape gibt, dass man das dann natürlich sehr wohl zum Anlass nehmen kann, auch der Polizei weitere Ermittlungsschritte aufzutragen – aber das ist natürlich Ermessenssache; also da geht es jetzt nicht um irgendeinen Amtsmissbrauch oder so, den ich Ihnen vorwerfen möchte.


    Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Können wir noch über diese Frage weiterreden: Können Sie das konkrete Datum der Veröffentlichung dieses Tapes nennen?


    Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): 21. November 2023 –

  2. November.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Okay, das war nämlich genau der Tag des Einlangens des Obduktionsgutachtens und - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Der Vollständigkeit halber: Ich habe mich in dieser Zeit im Urlaub befunden, sogar in einem längeren Urlaub. Zu dieser Zeit – also auch, als das Tape bekannt wurde – war meine Vertreterin für mein Verfahren zuständig. Ich habe erst dann – ich glaube, meine Rückkehr war Mitte Dezember – davon erfahren, und bei meiner Rückkehr war das schlüssige Obduktionsgutachten im Akt.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke.


Ich würde Ihnen dann wie schon erwähnt gerne noch einmal dieses

Dokument 437 aus dem Akt der Oberstaatsanwaltschaft, Seite 52 und dann 53, vorhalten.


Da gibt es offenbar dann eben neue Hinweise aufgrund dieses Hinweisgebersystems, und da spricht sich aber die Staatsanwaltschaft Krems trotz dieser neuen Erkenntnisse ganz klar gegen eine Fortführung aus. Können Sie das bitte näher erläutern, was hier der Grund war, dass man sozusagen wirklich versucht, es mit dem Gutachten dabei bewenden zu lassen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich versuche einmal, wenn ich technisch dazu in der Lage bin, das ganze Dokument zu lesen, wenn das okay ist. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Diesen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft habe nicht ich verfasst, daher kann ich auch nichts dazu sagen.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Da wird unter anderem erwähnt, dass eben das Gesicht des Leichnams nicht blau angelaufen war.

Offenbar gibt es da die Aussage der Gemeindeärztin, die vor Ort war, direkt nach dem Auffinden, die mehrmals genau das Gegenteil ausgesagt hat. Können Sie sich da den Widerspruch erklären oder wissen Sie jetzt im Nachhinein irgendwie mehr dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also wie bereits gesagt, der Bericht – und daher auch die Formulierung – stammt nicht von mir. Ich selber habe auf den mir vorgelegten Fotos des Leichnams - -


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigung, darf ich? Die Fotos und Leichenfotos sind bei uns in Vertraulichkeitsstufe 3, das heißt, die Fotos dürften nur so angeschaut werden. Wir haben uns jetzt zum Schutz der


Vertraulichkeit sozusagen auf nicht ausführliche Leichenfotobeschreibungen verständigt; also dass Sie da bitte vorsichtig sind.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Also ich wollte nur sagen, dass ich auf den mir vorgelegten Leichenfotos nie einen – wie ist es geschrieben? – dunkelblauen oder tiefblauen Kopf gesehen habe und mir auch sonst nie zur Kenntnis gelangt ist, dass ein solcher wahrgenommen worden sein soll.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Eine allerletzte Frage in dieser Runde: Sie haben erwähnt, Sie haben das während Ihres Urlaubs einer stellvertretenden Staatsanwältin übergeben. Darf ich nur fürs Protokoll noch den Namen dieser Staatsanwältin erfragen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Mhm, das ist Frau Mag. K. R.1, K. R. mit K.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke. Dann nehme ich meine Fragezeit in die nächste Runde mit, danke. Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.

Kollege Hanger, bitte.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.


Frau Mag. Mautner, herzliches Grüßgott auch von meiner Seite! Ich möchte mich einleitend – und die Sachverhalte haben wir ja schon ausführlich diskutiert – auch für Ihr Einleitungsstatement bedanken, wo Sie aus meiner Sicht sehr klar


1 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit K. R. anonymisiert.


den Sachverhalt und Ihre Rechtsposition dargelegt haben. Sie haben auch im Einleitungsstatement gesagt, von 565 Verfahren, glaube ich, die Sie pro Jahr betreuen - - Habe ich die Zahl richtig wahrgenommen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: 658 im Jahr 2023.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich wollte, weil wir natürlich manchmal hier herinnen den Eindruck haben, dieses Verfahren Todesumstände Christian Pilnacek ist eines der zentralsten in der Zweiten Republik, fragen: Wie ist denn Ihre Wahrnehmung dazu? War das ein großes Verfahren, kleines Verfahren, Standardverfahren, nullachtfünfzehn? – Nur, dass wir es einmal insgesamt einordnen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also für mich war das Verfahren nicht, wie Sie sagen, das Jahrhundertereignis. Es war für mich tatsächlich ein ganz normales Ermittlungsverfahren, eines der 658. Einzige Besonderheit – das hätte ich auch noch erheben können –: wie oft man eine Berichtspflicht hat; ist aber jetzt auch nicht so etwas Herausragendes, aber dadurch hat es sich von einigen der 658 sicher unterschieden. Ansonsten habe ich es nicht als besonderes Verfahren empfunden, nämlich aus Sicht der Staatsanwältin, was den Sachverhalt und die Ermittlungstätigkeit und die Ermittlungsschritte angeht.


Ich habe die letzten – ja, das zieht sich jetzt doch schon – fast zwei Jahre sehr oft über einen Kommentar einer Kollegin nachgedacht, die – das war im

Jänner 2024 – zu mir gesagt hat, dass sie Mitleid mit mir hat, dass ich für dieses Verfahren zuständig bin. Ich habe sie total fragend angesehen, warum ich dafür Mitleid verdiene, aber mittlerweile weiß ich, warum.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (erheitert): Ich habe jetzt auch nicht die Ex-post-Betrachtung gemeint, sondern der Sachverhalt, wie er sich halt am

23. Oktober dargestellt hat. Das war ein ganz normaler Standard, der halt –

natürlich – im Rahmen Ihrer Tätigkeit abzuarbeiten ist, und – wie Sie schon im


Einleitungsstatement ausgeführt haben – der Sachverhalt war aus Ihrer Sicht ein sehr klarer.


Ich möchte Ihnen jetzt aber die Gelegenheit geben, zu ein paar Punkten Stellung zu beziehen, die jetzt natürlich medial sehr intensiv diskutiert worden sind. Ein zentraler Punkt war immer die Frage der Obduktion, da hat es immer den Vorhalt gegeben, eine Obduktion hätte verhindert werden sollen. Darf ich Sie da nach Ihrer Wahrnehmung fragen, wie Sie diese Obduktion, also die

Anordnung - - Vielleicht können Sie uns das auch chronologisch noch einmal schildern, wie hier der Ablauf war und ob Sie da irgendwelche Einflüsse - -, oder irgendjemand hat auf Sie gesagt, etwas zu verhindern. Vielleicht können Sie uns das noch einmal kurz – auch chronologisch – schildern. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja also wie bereits ausgeführt, habe ich erstens das Mail der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems natürlich vernommen, in dem schon angekündigt wurde, dass der zuständige Referent eine Obduktion anzuordnen habe und im Anfallsbericht eine Obduktion von der Polizei angeregt war. Ich habe schon ausgeführt, die Polizei kann sie nur anregen, weder die Polizei noch eine Ärztin kann eine Obduktion anordnen.

Diese Anregung war im Anfallsbericht auch begründet, nämlich damit, dass die Ärztin die Todesursache nicht feststellen und damit ein Fremdverschulden nicht ausschließen konnte. Somit sind alle Voraussetzungen für die Anordnung einer Obduktion vorgelegen, und daher habe ich auch eine solche angeordnet.


Ich habe keine Wahrnehmungen zu einer etwaigen Diskussion vor Ort zwischen Polizei und Ärztin, mir hat die auch niemand berichtet oder erzählt. Wie gesagt, es ist auch nicht möglich, dass eine Ärztin die Obduktion anordnet, und es ist auch nicht möglich, dass die Polizei eine verhindert, da wir Staatsanwälte uns vor der Entscheidung, ob wir eine Obduktion anordnen – die andere Alternative ist, den Leichnam zur Beerdigung freizugeben –, bevor wir diese Entscheidung


treffen, von den Polizisten entweder immer auf mündlichem oder auf schriftlichem Weg die Auffindungssituation schildern lassen. Wir haben da einfach mit der Zeit – und wie gesagt, ich mache das jetzt auch nicht erst seit gestern – eine gewisse Frageliste, die in unserem Kopf abläuft, die wir abfragen, und damit beurteilen wir, ob wir Fremdverschulden ausschließen können oder nicht, und wenn nicht, sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Obduktion gegeben; und so war es in diesem Fall auch.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ein anderer Vorhalt war der Umstand, dass behauptet worden ist, der Fundort sei nicht ordentlich abgesperrt worden. Welche Wahrnehmungen haben Sie als fallführende Staatsanwältin dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Ich weiß nur, dass keine Lkws über die Schuhspuren des Christian Pilnacek gefahren sind.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wir sind beim Stichwort Fußspuren: Die Spurensicherung wurde ja immer wieder bemängelt. Welche Wahrnehmungen haben Sie als fallführende Staatsanwältin dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also Wahrnehmungen zu Bemängelungen habe ich schon, dass das jetzt passiert, aber dass diese Bemängelungen fundiert sind, dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Mir wurde ein Tatortbericht, in dem die Spurensicherung geschildert wurde, vorgelegt, und daran gab es meiner Meinung nach nichts auszusetzen.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das heißt, auch Ihrer Einschätzung nach war die Spurenlage ganz eindeutig?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja. Wie geschildert: eine einzige Schuhspur, die man deutlich gesehen hat, die mit den von Christian Pilnacek getragenen Schuhen übereinstimmte; die Zigarettenpackung, die die Marke hatte, die er geraucht hat, die war noch frisch – steht überall –, also sprich noch nicht aufgeweicht; und der Leichnam natürlich, der keine Verletzungen

aufwies – wenn Sie das zur Spurenlage dazuzählen wollen –, also keine Verletzungen, die den Tod hätten verursachen können oder auf eine grobe Gewalteinwirkung hingedeutet hätten.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie haben es in Ihrem Einleitungsstatement eh schon sehr ausführlich ausgeführt, aber ich möchte das gerne auch noch einmal durch meine Fragestellung entsprechend zu Protokoll geben: diese Frage, die wir hier herinnen schon sehr umfänglich thematisiert haben, der Sicherstellung oder Nichtsicherstellung des Handys. Ich möchte Ihnen gerne die Frage stellen, wie Ihr Zugang zu dieser Themenlage war und auf welcher Basis Sie Ihre Entscheidungen getroffen haben. (Abg. Krainer [SPÖ]: Welche Entscheidungen?) – Nicht sicherzustellen. (Abg. Krainer [SPÖ]: Also sie hat die Entscheidung getroffen?) – Nein. (Abg. Krainer [SPÖ]: Bitte den Vorhalt! Das ist ein falscher Vorhalt!) – Nein. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Darf ich nur sagen – entschuldigen Sie –: Ganz korrekt ist der Vorhalt nicht, weil natürlich die Frau Staatsanwältin nicht die Anordnung getroffen hat, es nicht sicherzustellen.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also es wurde an mich nie ein Bericht – auch nicht in mündlicher Form – herangetragen, aufgrund dessen ich in einem konkreten Moment eine entsprechende Entscheidung hätte treffen müssen. Ich erinnere mich nicht an einen solchen Bericht über eine - -, im Zusammenhang mit dem Mobiltelefon.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Aber die grundsätzliche Frage lautet ja immer: Welche Rechtsgrundlage braucht es, um eine Handysicherstellung durchführen zu können? Sie haben das eh im Einleitungsstatement schon ausgeführt, aber ich würde Sie ersuchen, dem Ausschuss hier Ihre Einschätzung, Wahrnehmung noch einmal darzulegen.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also für eine Sicherstellung hätte es einen konkreten Verdacht gebraucht, dann hätte der sicherzustellende Gegenstand für den Beweiszweck, den ich damit verfolge, relevant sein müssen – diesen Beweiszweck muss man auch benennen können, formulieren können –, und die Verhältnismäßigkeit muss auch geprüft werden, sprich das

Verhältnis zwischen Eingriff in Rechte – von wem auch immer, des Verstorbenen oder, wenn wir beim Handy bleiben, der Personen, die auf diesem Handy vorkommen – und eben dem Ermittlungszweck, der in meinem Fall war, ein Fremdverschulden auszuschließen. Also ich wäre in diesem Fall sowieso schon beim Verdacht ausgestiegen.


Also die Voraussetzungen für eine Sicherstellung des Mobiltelefons lagen mangels konkreten Verdachts, mangels Relevanz – weil das Mobiltelefon im Haus zurückgelassen war, also beim Ableben nicht einmal bei Christian Pilnacek war - - Und die Verhältnismäßigkeit – also der massive Eingriff durch die Auswertung dieses Mobiltelefons; in keiner Relation zum zu erwartenden Ergebnis, nämlich: Kann man dadurch Fremdverschulden weiter ausschließen? –, dieses Verhältnis wäre definitiv nicht gegeben gewesen.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Dann gibt es immer den Vorhalt, dass natürlich eine Obduktion auf einer anderen Rechtsgrundlage angeordnet worden ist. Da gibt es immer den Vorhalt, man hätte so quasi das Handy in Gewahrsam nehmen können bis zum Vorliegen der Obduktionsergebnisse, die dann eh ein sehr eindeutiges Ergebnis gebracht haben. Aber den Vorhalt gibt es: Man hätte zumindest quasi den Zeitpunkt des Obduktionsergebnisses abwarten


müssen. Wie ist hier Ihre Einschätzung? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also mir ist kein Ingewahrsamnehmen in der StPO bekannt, dass es eine solche Regelung gäbe, die das erlaubt. Die einzige Form, wie Gegenstände nach der StPO in Gewahrsam genommen werden können, sind Sicherstellungen, und die Voraussetzungen für eine Sicherstellung sind nicht vorgelegen, wie bereits mehrfach ausgeführt.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Diese Voraussetzungen sind auch nach Vorliegen des Obduktionsergebnisses nicht vorgelegen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: So ist es, ja. Die werden natürlich mit jedem neuen Erhebungsergebnis irgendwo im Hintergrund mit geprüft, und ab dem Moment, wo mir ein Erhebungsergebnis mitgeteilt worden wäre, aus dem ich einen konkreten Verdacht herausgelesen hätte, hätte ich geprüft, ob die Relevanz, also die Erforderlichkeit, und die Verhältnismäßigkeit für eine Sicherstellung vorgelegen hätten, und wenn ich beides bejaht hätte, hätte ich die Sicherstellung des Mobiltelefons angeordnet.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Also der Sachverhalt stellt sich auch aus meiner Sicht sehr klar dar.


Ich möchte noch zu einem anderen Thema kommen, und zwar die Beischaffung der Privatgutachten, die ja dann in einem weiteren Verfahrensschritt indiziert war. Da wurde auch heftige mediale Kritik geäußert, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rechtshilfeersuchen nach Deutschland. Ich habe diese Frage auch schon Ihrer Chefin gestellt, würde sie aber wirklich auch gerne Ihnen – natürlich, als fallführende Staatsanwältin – stellen. Können Sie uns aus Ihrer Sicht schildern, warum dieser Weg gewählt wurde und welche praktischen Schwierigkeiten es dabei gab? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich habe eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien erhalten, unter anderem diese Privatgutachten oder Stellungnahmen beizuschaffen. Die Art und Weise, wie dieses Beischaffen erfolgen soll, war in dieser Weisung nicht angeführt, daher habe ich mit

Mag. Ropper Rücksprache gehalten, habe ihm - - Zunächst haben wir uns darauf geeinigt, dass wir die in Österreich angesiedelten Gutachter, Ärzte mit einer Note anschreiben und als nächsten Schritt eine Anordnung der Sicherstellung - -, wobei wir uns eben beim im Ausland ansässigen Dr. Tsokos gleich für den formalen Weg entschieden haben.


Um im Ausland eine Anordnung durchführen zu können, benötigt es den Rechtshilfeweg, der zwischen europäischen Staaten in Form von europäischen Ermittlungsanordnungen funktioniert. Ich habe daher eine europäische Ermittlungsanordnung zur Sicherstellung des von Dr. Tsokos - - – gerichtsmedizinische Stellungnahme war, glaube ich, der Titel, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe – verfasst. Eine europäische Ermittlungsanordnung kann ich jetzt nicht einfach an Deutschland adressieren, sondern ich brauche einmal eine Behörde im ersuchten Staat, an die ich sie übermittle.


Dabei habe ich mich eines sehr einfachen Wegs bedient, nämlich der Google- Suche, und habe ebenso mit Verwunderung festgestellt, dass man Dr. Tsokos nicht so leicht findet, im Sinn von einer offiziellen oder formalen Anschrift, wenn man so will, erreicht. Ich habe seine offizielle Homepage gefunden, die ganz offensichtlich von ihm betrieben wird, wo ein Fanshop war, dann Auftrittstermine, und da bin ich ins Impressum gegangen – habe das Impressum ausgewählt –, und da war diese Hofladen-Adresse. Mir war schon bewusst, dass Herr Tsokos nicht im Hofladen wohnt, aber – wie schon gesagt – ich brauchte ja nur einen Bezugspunkt für die Suche und für das Finden einer Behörde, über die ich Dr. Tsokos vermutlich erreiche. Wenn das nicht funktioniert, dann erheben


eh die ausländischen Behörden. Und – das möchte ich auch erwähnen – es war auch für die deutschen Behörden nicht so einfach, Dr. Tsokos zu finden.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Diese Vorgangsweise hat ja dann zu heftiger medialer Kritik geführt – das will ich jetzt gar nicht kommentieren, das ist es meiner Meinung nach gar nicht wert –, hat aber dann in weiterer Folge zu einem Behördenverfahren geführt, wegen Behördenbeleidigung. Waren Sie da in irgendeiner Form involviert? Haben Sie das angestoßen, oder wie war da Ihre Rolle? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Mir wurde von der Oberstaatsanwaltschaft Wien in persona von Dr. Klackl und Mag. Ropper im Zuge der Übertragung des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt mitgeteilt, dass aufgrund dieses Artikels ein Verfahren gegen den Verfasser eingeleitet wird. Und ich habe dann einige Wochen später ein Schreiben bekommen, in dem ich ersucht, gefragt wurde, ob ich meine Ermächtigung zur Verfolgung erteile. Das war es, inwieweit ich bislang in dieses Verfahren involviert war.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wissen Sie den aktuellen Verfahrensstand in dieser Causa? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Ich ziehe meine Frage auch gerne zurück. Mich hätte es persönlich jetzt auch interessiert. Ich möchte nur abschließend in der ersten Fragerunde einfach festhalten: kritischer Journalismus ja – die Frage, ob das überhaupt Journalismus ist –, Beleidigungen nein!, und ich halte es für enorm wichtig, dass hier agiert worden ist.


Ich nehme meine Fragezeit in die nächste Runde mit.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Kollege Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.


Schönen guten Tag, Frau Mautner! Ich würde einmal den Anfallsbericht vorlegen, das ist die Dokumentennummer 781, Seite 3. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Wenn Sie da auf Seite 4 gehen, steht: „Verständigung der StA Krems“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Da steht, dass um 9.43 Uhr die Staatsanwaltschaft Krems informiert wurde. Sie haben ja selber von diesem E-Mail gesprochen, das um 10.49 Uhr - -; das ist ja gerade vorher von der Leiterin vorgelegt worden. Sie selber haben gesagt, Sie haben das erst durch dieses E-Mail erfahren.


Was ich nicht ganz verstehe, ist, wenn die Staatsanwaltschaft Krems – also eine Staatsanwältin dort – um 9.43 Uhr informiert wird, dass dann alle Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Krems jedenfalls 1 Stunde keine Ahnung davon haben. Es wird ja wohl in irgendeiner Form besprochen worden sein.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Was ist die Frage?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit Frau Sterlini gesprochen, nachdem Sie gelesen haben, dass sie um 9.43 Uhr informiert wurde?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein, habe ich nicht.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sie nicht gefragt, wieso sie Sie nicht über diese Sache informiert hat?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein, habe ich sie nicht gefragt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Ihre Leiterin darüber informiert, dass Ihre Kollegin 1 Stunde vor ihrem E-Mail – bereits mehr als 1 Stunde davor – informiert war, dass Herr Pilnacek gestorben ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein, ich habe über diesen Umstand nicht mit der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems gesprochen. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben mit Frau Sterlini nie darüber gesprochen, über die Information, die sie bekommen hat?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ergänzend möchte ich noch einmal anführen: Ich habe mich ja selber zu diesen Uhrzeiten in einer Verhandlung befunden. Wir haben nicht den Luxus, nebenbei arbeiten zu können, sondern wir sind in der Verhandlung an das Geschehen quasi gebunden und darauf konzentriert. Das heißt, ich habe in dieser Zeit keine Wahrnehmungen zu den Vorgängen in der Staatsanwaltschaft Krems gehabt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nicht meine Frage.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Was war Ihre Frage? Entschuldigung.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Frage war: Sie haben nie mit Frau Sterlini über die Information gesprochen, die sie am 20. um 9.43 Uhr bekommen hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Mir ist das jetzt ein bisschen unklar, wieso die Vertrauensperson die Auskunftsperson hier anspricht, weil die ihr hoffentlich bei der Beantwortung dieser Frage nicht helfen kann. (Auskunftsperson Mautner: Soweit ich weiß, ist das mein Recht, oder? – Verfahrensrichterin und Vorsitzender-Stellvertreter beraten sich.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ganz formal müssen Sie sich an die Vertrauensperson wenden und nicht umgekehrt. Ich habe es jetzt nicht gesehen, ich weiß es nicht; ich würde Sie nur sozusagen darauf aufmerksam machen: Der Weg der Hilfe- oder Unterstützungsersuchen geht von Ihnen zur Vertrauensperson und nicht umgekehrt.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich kann Sie beruhigen, Herr Abgeordneter, ich benötige keine Hilfe; es ist nur, glaube ich, mein Recht und auch – soweit ich weiß – üblich, dass man sich mit der Vertrauensperson bespricht.


Nein, ich habe Frau Mag. Sterlini nie zum Inhalt ihres Telefonats befragt, weil ja auch aus dem Bericht klar hervorgeht, was das Ergebnis des Telefonats war, nämlich dass sie um Übermittlung eines Berichts ersucht hat, den ich ja dann mit den Inhalten, die ich für meine Entscheidung benötigt habe, bekommen habe.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, dann würde ich das Dokument 1142 vorlegen. Das ist ein zweiseitiger Amtsvermerk vom 20.10. Sie haben es selber angesprochen: das berühmte Abschieds-SMS. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben hier auf Seite 2 einen Screenshot von der SMS-Kommunikation zwischen Herrn Wüllenweber und Herrn Pilnacek. Ist Ihnen die bekannt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Die ist mir bekannt, ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Könnten Sie mir, wenn wir am Dienstag,

20.18 Uhr beginnen und diese Kommunikation vielleicht gemeinsam durchgehen, dann am Ende erklären, inwiefern das ein Abschieds-SMS sein kann?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also das ist eine Wertung, die nicht ich vornehmen möchte. Das müssten wir den Verfasser dieser Nachricht fragen, wie die gemeint war. (Abg. Krainer [SPÖ]: Zur Geschäftsbehandlung, bitte!)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Bitte, Herr Kollege.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Auskunftsperson hat vorhin gesagt, dass sie Unterlagen und alle Sachen selber bewertet und dass es ihre Aufgabe ist, die zu bewerten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Dieses SMS wurde in einer Reihe von staatsanwaltschaftlichen Berichten der StA Krems, wo sie ja die fallführende Staatsanwältin ist, als Abschieds-SMS qualifiziert und bezeichnet. Nachdem die Staatsanwaltschaft Krems sich nie auf das verlässt, was irgendein Mediziner oder sonst jemand sagt, sondern diese Sachen immer selber bewertet – wie wir erfahren haben –, würde ich gerne diese Bewertung einfach nachvollziehen können. Ich lege einfach den Screenshot vor. Ich würde gerne diese Bewertung dieser Kommunikation erfahren. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Hanger, bitte.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich glaube, man muss es insofern richtig einordnen, als es um eine Gesamtbewertung geht, dass hier eben der Sachverhalt als naheliegender Suizid dargestellt worden ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Das ist ein kleiner Aspekt in einer Vielzahl von vorliegenden Hinweisen, Indizien. Alleine, dass es genannt worden ist, hat ja sehr klar die Bewertung schon determiniert. (Verfahrensrichterin und Vorsitzender-Stellvertreter beraten sich.) Also was jetzt darüber hinaus an einem Sachverhalt noch abgefragt werden soll,


erschließt sich mir überhaupt nicht. (Abg. Krainer [SPÖ]: Das macht aber nichts –

das ist keine GO-Wortmeldung!)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Darf ich bitte (in Richtung der Abgeordneten Krainer [SPÖ] und Hanger [ÖVP]:) Ihnen zu 24, Ihnen zu 76 Prozent recht geben? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Auweh! – Heiterkeit der Rednerin.)


Es ist Folgendes: Frau Mag. Mautner, Sie haben natürlich – das ist vollkommen richtig – gesagt, Sie bewerten alle Dinge selber. – Insofern kann ich Ihnen nicht ganz recht geben, weil wir uns auf etwas beziehen, was die Frau Leitende Staatsanwältin gesagt hat. Die hat das in ihren Berichten so bewertet. (Abg.

Krainer [SPÖ]: Das hat sie auch gesagt!) – Ich glaube nicht, dass Frau

Mag. Mautner sich auf dieses SMS und auf ihre Bewertung schon bezogen hat. (Abg. Krainer [SPÖ]: Sie hat gesagt, ihre Aufgabe ist, alles selbstständig zu bewerten!) – Genau.


Aber Sie haben in Ihrer Fragestellung gesagt: Wie kommen wir dann dazu, dass Sie das als Abschieds-SMS werten? Das hat Frau Mag. Mautner noch nicht gesagt, dass sie das getan hat. Insofern hat die Fragestellung einen Vorhalt enthalten, den die Frau Magister - - (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja, ja, noch nicht zugestanden hat!) – Ganz genau.


Daher möchte ich Sie doch bitten, die Frage so zu stellen, dass es - -


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Aber wenn ich jetzt noch kurz replizieren darf: Das stimmt, sie hat nicht von einem Abschieds- SMS gesprochen, sondern sie hat von der Gesamtschau – von den Spuren am Tatort, von der Geisterfahrerfahrt und von dem SMS-Verkehr mit Herrn Wüllenweber – gesprochen. Also sie hat nicht Abschieds-SMS verwendet, aber erwähnt hat sie es schon selbst.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Das stimmt, aber man könnte jetzt fragen: Inwiefern ist das in Ihre Gesamtbewertung eingeflossen? Ich wollte nur sagen: Mit dem Abschieds-SMS, das hat sie so nicht gesagt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, dann können wir einfach den SMS- Verkehr durchgehen. Ich würde gerne Ihre Bewertung dieses SMS-Verkehrs hören. Der liegt Ihnen vor, er beginnt am Dienstag um 20.18 Uhr: „Hallo Christian, Donnerstag um 18.30 Uhr, Graben 13, Eröffnung V-Zug Studio“. – Antwort Pilnacek: „Super“. – Wüllenweber um 20.58 Uhr am 19.: „wolltest Du nicht vorbeischauen“. – Dann kommt um 23.24 Uhr die Nachricht:

„Verkehrskontrolle 🙈“. Dann um – glaube ich – 42, das ist circa 3 Minuten, nachdem er mit Frau Polz wegfährt: „Bin fertig und kann nicht mehr, alles Liebe“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Seien Sie so nett und sagen Sie mir, ob Sie das als Abschieds-SMS oder wie Sie das bewerten (Abg. Hanger [ÖVP]: Bewerten?) – oder bewertet haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also beim Lesen habe ich mir schon gedacht, dass es sich um eine Abschiedsnachricht im Sinne eines Suizids handelt. Allerdings ist es für mein Verfahren, meinen Verfahrensgegenstand – wie bereits mehrfach erwähnt – nicht relevant, ob es Suizid war oder etwa ein Unfall.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie haben es gerade in Ihrem Eingangsstatement selber erwähnt, dass das ein Baustein des Gesamtbildes ist. Ehrlich gesagt, ich habe noch niemanden gefunden, der das als Abschieds-SMS interpretiert. Ich habe noch niemanden gefunden. Alle sagen: Der sagt einfach: Hey, wolltest du nicht noch vorbeischauen? – Ich bin „fertig und kann nicht mehr, alles Liebe“!, nämlich: Ich kann nicht mehr kommen.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also soweit ich jetzt bei der Diskussion mitbekommen habe, hat es die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems als Abschiedsnachricht tituliert. Mir haben Sie es jetzt quasi auch her- - Von mir wollten Sie es jetzt - - oder ich habe es jetzt auch gesagt. Somit kennen Sie schon zwei Personen, die das so sagen.


Und ich ersuche um – (in Richtung Verfahrensrichterin:) ich weiß nicht, ob ich darum ersuchen kann – Vorlage der Zeugenvernehmung des Herrn Wüllenweber. Der hat nämlich – soweit in Erinnerung – selbst während seiner Zeugenvernehmung gesagt, dass er sich im ersten Moment das einfach als: Ich komme heute nicht mehr!, gedacht hat, aber im Zusammenhang dann mit dem Tod sehr wohl von einer Abschiedsnachricht ausgegangen ist.


Ich kann halt jetzt leider die Ordnungsnummer und so weiter nicht nennen, aber ich bin sicher, irgendwer schafft es, die Zeugenvernehmung zu finden. (Verfahrensrichterin Edwards: Sie haben jetzt einfach aus Ihrer Erinnerung eine Wahrnehmung berichtet!) – Darf ich nicht um Vorlage ersuchen? (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzender-Stellvertreter.)


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, Sie dürfen selber alles vorlegen, was Sie wollen, aber Sie dürfen um keine Vorlagen hier ersuchen.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Wir haben das im Akt. Ich glaube, wenn Sie darauf hinweisen, kann das jeder nachlesen. – Bitte fahren Sie mit den Fragen fort.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Aber dann verstehe ich nicht, wie Sie darauf kommen oder warum Sie dann sagen, dass es noch niemand als Abschiedsnachricht empfunden hat, wenn es sogar der Empfänger dann in seiner Zeugenvernehmung als solche bezeichnet hat. Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, schön für Sie. (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Vorsitzender-Stellvertreter.) Na ja, aber ich meine, das ist ja jetzt von keiner Relevanz, ob Sie was nachvollziehen können oder nicht. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie das als Abschiedsnachricht sehen.


Ehrlich gesagt, das, was mich etwas irritiert, ist: Kennen Sie überhaupt den gesamten SMS-Verkehr so, wie er Ihnen jetzt vorliegt? (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.) Kennen Sie den gesamten SMS-Verkehr, wie er Ihnen jetzt vorgehalten wird?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Den kenne ich, ja.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Den gesamten, so wie er hier vorliegt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Den, den ich gerade auf meinem Bildschirm sehe, kenne ich.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, dann kommen wir zur nächsten Frage, nämlich zur Geisterfahrt.


Haben Sie eine Ahnung, wie viele Führerscheinabnahmen es im Jahr gibt? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensanwalt und Verfahrensrichterin. – Abg. Zopf [ÖVP] hebt die Hand.)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Bitte.


Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Mir erschließt sich nicht, was das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Wollen Sie?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, gerne. Es wird hier von Anfang an als Motiv immer wieder eine alkoholisierte


Führerscheinabnahme, also eine Führerscheinabnahme herangezogen. Ich gehe davon aus, wenn die Staatsanwaltschaft selber hier immer alles bewertet und alles selber einordnet, dass sie sich angeschaut hat: Wie viele Führerscheinabnahmen gibt es im Jahr?, Wie viele Suizide gibt es im Jahr? (Abg. Hanger [ÖVP]: Geh bitte!), Besteht da irgendein Zusammenhang?, Wie viele Männer ertränken sich im Jahr?, et cetera – um zu schauen, ob das wirklich ein Motiv sein kann oder nicht. (Abg. Hanger [ÖVP]: Männer ertränken sich ja nicht! – Verfahrensrichterin Edwards: Verzeihen Sie, darf ich?)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ja.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Sie müssten bitte, Herr Abgeordneter, deswegen trotzdem den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand auf Basis dessen, was die Frau Staatsanwältin bis jetzt gesagt hat, herstellen, weil sie mehrfach gesagt hat: Ein potenzielles oder reales oder nicht reales Motiv für einen Selbstmord liegt nicht in ihrer Ermittlungsaufgabe – und das stimmt auch nach der StPO. Daher kann ich den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand nicht feststellen. (Abg. Zopf [ÖVP] hebt die Hand.)


Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, es wurde auch schon mehrfach festgestellt, dass kein Fall mit dem anderen zu vergleichen ist, und ich glaube, da Statistiken heranzuziehen, hat mit dem Untersuchungsgegenstand überhaupt nichts zu tun. (Der Vorsitzender- Stellvertreter wendet sich an die Verfahrensrichterin.)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Herr Kollege, wollen Sie den Zusammenhang besser erklären oder zu einer anderen Frage kommen?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur einmal bekannt geben, dass es so um die 90 000 Führerscheinabnahmen im Jahr gibt. Insgesamt gibt es im Schnitt 1 000, 1 200 Selbstmorde im Jahr, großteils


Männer; und übrigens: 1 Prozent der Männer ertränken sich, 99 Prozent töten sich auf andere Art und Weise. Also es ist statistisch ein Extrem-Extrem-Extrem- Extremausreißer, aber natürlich: Potenziell ist immer alles möglich. Man kann auch, weil das Auto einen Kratzer hat, sich umbringen, mit dem Bunsenbrenner se- - (Abg. Zopf [ÖVP]: Und bitte was hat das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun?) – Ja, ich habe keine Frage gestellt, insofern muss ich jetzt auch nicht darauf eingehen.


Ich habe eine weitere Frage: Sie haben dieses Zigarettenpackerl erwähnt, das noch „frisch“ war, das heißt, noch nicht durchfeuchtet. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)


Wie lange dauert es, dass ein Zigarettenpackerl durchfeuchtet ist – bei der Wetterlage, die dort im Oktober geherrscht hat, und bei der Feuchtigkeit 1 Meter von einem Seitenarm der Donau entfernt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich kann die Frage nicht beantworten, wie viele Stunden, Tage es dauert, bis eine Zigarettenpackung bei einer bestimmten Witterung durchfeuchtet ist. Ich bin kein Sachverständiger für Durchfeuchtung von Zigarettenpackungen. (Heiterkeit der Abg. Zopf [ÖVP].)


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso erwähnen Sie dann, dass es noch

„frisch“ war und noch nicht durchfeuchtet? (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also die Bezeichnung „frisch“ stammt nicht von mir, die habe ich einem Polizeibericht entnommen, aber wie Sie bereits mehrmals richtig wiederholt haben, werte ich selber, und ich habe daraus geschlossen, dass es zumindest nicht schon mehrere Tage liegt, weil man sonst


wahrscheinlich eine Durchfeuchtung hätte wahrnehmen können; aber das war nur meine laienhafte Bewertung.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie bei irgendeinem Polizisten nachgefragt, was „frisch“ da bedeutet und wie lange es dauert, bis so eine Zigarettenpackung durchfeuchtet ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein, ich habe nicht rückgefragt, weil ich mir zugetraut habe, da selbst herauszulesen, dass „frisch“ bedeutet, dass es nicht feucht ist und damit nicht mehrere Tage dort gelegen ist.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was war denn der angenommene Todeszeitpunkt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Es gab keinen angenommenen Todeszeitpunkt. Es gab einen Zeitraum, in dem der Tod eingetreten sein muss, nämlich: das letzte Wahrnehmen durch Frau Wurm und Auffindung des Leichnams.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und was für ein Zeitraum war bis zum Auffinden des nicht durchfeuchteten Zigarettenpackerls?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: 1 Stunde länger als - - oder eine halbe Stunde länger - - Das kann ich nicht sagen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber wie lange war der Zeitraum zwischen Beginn und Ende? Wie lange muss das Zigarettenpackerl dort circa gelegen sein?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Welcher Beginn, und welches Ende meinen Sie?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das müssen ja Sie sagen. Sie haben gesagt, es gibt einen Zeitraum, wo das passiert sein kann, nämlich: das letzte Mal gesehen und Auffinden der Leiche, plus ein bissl Zeit zum Totsein dazwischen wahrscheinlich. Ich weiß es ja nicht. Sie haben gesagt, es gibt einen Zeitraum, wo wahrscheinlich der Tod eingetreten ist. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.) So, und dann gibt es einen Zeitraum des Auffindens des Zigarettenpackerls, und die Frage ist: Wie viel Zeit ist da vergangen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich weiß nicht, um wie viel Uhr diese Zigarettenpackung von einem Polizisten wahrgenommen wurde. Weiß ich nicht.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Steht eh im Akt drin, aber ist ja wurscht: Nachdem die Staatsanwaltschaft informiert wurde, also nach 9.43 Uhr, das heißt, circa um 10 Uhr. (Auskunftsperson Mautner: Okay, danke!)


Also wie lange muss das Zigarettenpackerl dort gelegen sein?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich weiß auch nicht, wann es dort hingelegt - - oder runtergefallen ist. Weiß ich nicht.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, vom angenommenen Todeszeitraum. (Die Auskunftsperson wendet sich an den Verfahrensanwalt.) Sie haben das ermittelt, nicht ich.


Was haben Sie für einen Todeszeitraum angenommen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also Uhrzeiten weiß ich nicht mehr auswendig, müssten wir im Akt nachschauen, wirklich Stunde und Minute. Weiß ich nicht mehr.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dokument 124. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich habe noch kein neues Dokument. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensanwalt und Verfahrensrichterin. – Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Ah, jetzt! (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson. – Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich. – Die Verfahrensrichterin wendet sich an Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensanwalt.)


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist der Auswertungsbericht der Smartwatch vom Experten der Justiz, und wenn Sie da auf Seite 14 gehen (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück), da sehen Sie in der „Zusammenfassung“ die LE-Kommunikation.


Wenn Sie auf Seite 6 gehen, haben Sie dann die umfassenden Hinweise, dass sich irgendein bluetoothfähiges Gerät in Sendenähe von der Uhr des Herrn Pilnacek befunden haben muss. (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Und die Frage ist?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hier sehen Sie, dass um 4 Uhr in der Früh – der mutmaßliche Todeszeitpunkt ist kurz danach – die Uhr 75-mal versucht, sich mit einem anderen Bluetoothgerät zu verbinden, das in unmittelbarer Nähe sein muss.


Ist das nicht ein Hinweis, dass irgendeine andere Person unmittelbar vor seinem Tod in seiner Nähe war? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also dieser Bericht war nicht Aktenbestandteil des Ermittlungsaktes. Dieser Bericht ist erst im Verfahrensstadium der Prüfung der Fortführung beigeschafft und vorgelegt


worden, sprich er war nicht Grundlage für meine Entscheidung, das Verfahren mangels Fremdverschulden einzustellen.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Gut, danke. Frau Kollegin Wotschke, bitte.

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.


Frau Staatsanwältin, ich würde tatsächlich die Datenträger durchgehen, die im Untersuchungsausschuss relevant sind – also einerseits Handy, andererseits Laptop und die Smartwatch –, und mit dem Handy starten, zu dem ich zwei Fragen habe.


Die erste: Ich kann Ihnen gerne Ihre Zeugenaussage dazu vorhalten; das wäre Dokument Nummer 815, Seite 5 unten, die letzte Frage, die ganz abgebildet ist, fett gedruckt, beginnend mit: „Entscheidet die Kriminalpolizei alleine [...]“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie es gelesen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Noch nicht. Die Frage und die Antwort soll ich lesen? Sie beziehen sich auf die Frage und meine Antwort? (Abg.

Wotschke [NEOS]: Genau!) – Dann lese ich die mal, ja. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Habe ich gelesen, ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich lese Ihre Antwort so, dass Sie nicht von der Ausfolgung des Handys informiert waren, es ist aber ein


wenig Interpretationsspielraum drinnen; das heißt, ich würde nachfragen: Hat Herr Fellner Sie informiert, dass das Handy an Rechtsanwalt Schender ausgefolgt werden soll?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also zu Ihren Ausführungen: Ich lese aus der Frage keinen Bezug zum konkreten Fall, sondern das ist eine Frage nach der üblichen Vorgehensweise, somit, glaube ich, kann man auch keine Antwort auf den konkreten Fall herauslesen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber der zweite Satz von

Ihnen beginnt ja mit: „In dem konkreten Fall war es nie Thema“.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Stimmt. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Aber die Frage war nach einer üblichen Vorgehensweise.


Ich erinnere mich nicht an ein konkretes Gespräch mit Chefinspektor Fellner über das Mobiltelefon. Ich - - (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm!) Ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mit jemand anderem?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann die zweite Frage, weil Sie – ich glaube, in der einleitenden Stellungnahme – die mangelnde Relevanz des Mobiltelefons angesprochen haben: Dieses gesamte Thema Mobiltelefon wurde ja auch von der WKStA aufgearbeitet und dann auch von der Oberstaatsanwaltschaft geprüft. Die Oberstaatsanwaltschaft ist sehr wohl zum Schluss gekommen, dass das Handy ein Beweismittel ist; das kann ich auch gerne vorlegen, wenn gewünscht.


Meine Frage ist aber: Ist Ihnen bewusst, dass die Oberstaatsanwaltschaft das Handy als Beweismittel tituliert hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Würden Sie bitte präzisieren, wie es die Oberstaatsanwaltschaft bezeichnet hat?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich kann es sehr gerne präzisieren. Es gibt zwei Versionen: Es gibt die Version der WKStA, die von einem wesentlichen Beweismittel spricht, und die der Oberstaatsanwaltschaft, die von einem potenziellen – in Klammern – Beweismittel spricht.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Und die Frage war, ob mir diese Meinung bewusst ist? Meinen Sie damit, ob ich sie kenne? (Abg. Wotschke [NEOS]:

Genau!) – Mhm, ja, ich kenne diese Meinung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie ist Ihnen das zur Kenntnis gelangt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich glaube, über die Medien, also über die Berichterstattung, durch den Untersuchungsausschuss.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mit dem Amtsmissbrauchsverfahren waren Sie nicht befasst?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein, außer als Zeugin.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Inwieweit waren Sie rund um den Laptop befasst?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Zum Laptop erinnere ich mich an ein Telefonat mit Chefinspektor Fellner, kann aber kein Datum nennen. In dem Telefonat hat er mich um sozusagen Rat gefragt, weil – ich weiß jetzt nicht, ob – Frau List oder ihr Anwalt an ihn herangetreten ist mit der Tatsache, dass sie den


Laptop nicht auffinden können; den Laptop von Christian Pilnacek, den er zuletzt verwendet hat. Ich habe Chefinspektor Fellner mitgeteilt – und ich tu mir mit der zeitlichen Einordnung schwer, aber ich glaube, dass es sogar nach Vorliegen des Obduktionsgutachtens war –, dass für mein Verfahren der Laptop kein Beweismittel ist – weil: kein konkreter Verdacht für Fremdverschulden, keine Relevanz für meinen Ermittlungszweck, und auch eine Verhältnismäßigkeit wäre nicht vorgelegen – und ich daher keine Sicherstellungsanordnung erlasse.


Ich habe ihm aber den rechtlichen Rat erteilt, dass in dem Fall, in dem an ihn ein Sachverhalt herangetragen wird, der eine strafbare Handlung darstellen könnte, abzuklären ist, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, und – ich weiß jetzt nicht, ob er das vorgeschlagen hat oder ich, aber – dass man halt in Form von Erkundigungen einmal die Personen befragt, die Christian Pilnacek und/oder den Laptop zuletzt gesehen haben, und er, falls er zu dem Ergebnis kommt – aber das muss man einem so erfahrenen Kriminalpolizisten wie Chefinspektor Fellner nicht sagen –, es liegt so ein konkreter Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, einen Bericht an die zuständige Staatsanwaltschaft erstatten möge.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Hatten Sie danach noch einmal Kontakt mit Herrn Fellner bezüglich des Laptops?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich hatte die Info, dass Frau Wurm und Frau Polz angegeben haben, dass sie nicht wissen, wo der Laptop ist, aber ich kann Ihnen jetzt nicht mehr sagen, woher ich diese Info und wann ich die bekommen habe.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wurde von Ihnen dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Von mir? (Abg. Wotschke [NEOS]: Von Ihnen, ja!) – Mir wurde kein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung mitgeteilt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wissen Sie, was Herr Fellner noch für Handlungen gesetzt hat?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: In Bezug auf den Laptop?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In Bezug auf den Laptop, genau, denn Sie sagen ja - -


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Mir ist bekannt, dass er mit Frau Wurm und Frau Polz Rücksprache gehalten hat, sie in Form von Erkundigungen befragt hat; aber wie gesagt, das war nicht meine Zuständigkeit, und daher habe ich das nicht näher hinterfragt. Ich kann nicht ausschließen, dass er weitere Schritte gesetzt hat. (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herr Fellner hat ja einerseits Erkundigungen vorgenommen, er hat auch Rückfrage gehalten bei der API Stockerau und eine telefonische Befragung von Frau Wurm und Frau Polz gemacht.


Hatten Sie den Eindruck, dass der Laptop oder die Suche des Laptops Herrn Fellner ein besonderes Anliegen war – aus den Wahrnehmungen, die Sie aus direkten Gesprächen haben? (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also - -


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich wollte nur sagen: Grundsätzlich ist es eine Einschätzungsfrage, die Frau Mag. Mautner jetzt nicht obliegt. Die Frau Abgeordnete hat gefragt – und insofern würde ich es zulassen –: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Sie das irgendwie beurteilen können, oder nicht? (Die Auskunftsperson wendet sich an ihre Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich habe dazu keine besonderen Wahrnehmungen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich will einen Vorhalt machen, nämlich die Befragung von Mag. List, die ja eben mit Herrn Fellner Kontakt bezüglich des Laptops hatte, Seite 16. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Auskunftsperson Mautner:Ja!)


Hier fanden wir den Teil interessant, der tatsächlich in der Fragestellung enthalten ist und dann eben bejaht wird: „(Die Auskunftsperson nickt.)“; auf der Mitte der Seite, wo gesagt wird, oder feststeht, dass Herr Fellner mitteilt, „dass die Staatsanwaltschaft“, also in dem Fall jetzt Sie „kein Interesse“ an dem Laptop haben, und kein Interesse daran haben, dem „nachzugehen“.


Meine Frage: Haben Sie mit Herrn Fellner besprochen, dass er Frau List dann wieder informiert?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Darüber haben wir nicht gesprochen, nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie darüber gesprochen, ob Frau List einen Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung gesehen hat?


Die Frage, die wir uns ein wenig gestellt haben, ist, wieso man nicht quasi direkt zu Ihnen geht, wenn man diesen Laptop sucht, die Vermutung hat, da gibt es was; dementsprechend eben die Frage, ob Herr Fellner Ihnen irgendetwas dazu mitgeteilt hat.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Er hat mir mitgeteilt, dass ihm von Frau Mag. List oder ihrem Anwalt mitgeteilt wurde, dass der Laptop nicht auffindbar ist. Das war eine eher neutrale Schilderung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hatten Sie mit Herrn Fellner eigentlich auch einmal Kontakt, Gespräche bezüglich des Handys, also der Ausfolgung des Handys?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich kann mich nicht konkret an ein Gespräch erinnern, ich kann es aber auch genauso wenig ausschließen.

Soweit - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Soweit ich ebenfalls der Berichterstattung entnommen habe, glaube ich, ist die Aussage des Chefinspektors Fellner, dass er es mir mitgeteilt hat, oder - -


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir können es nicht vorlegen, weil wir das Protokoll von gestern nicht haben. Ich kann nur wiedergeben, wie ich es gehört habe, nämlich dass er mit Ihnen über persönliche Gegenstände gesprochen hat, er aber nicht weiß, ob er über das Handy gesprochen hat.


Frau Verfahrensrichterin, Sie korrigieren mich sehr gerne, wenn Sie das anders gehört haben. Wir haben nur das Protokoll nicht.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das wäre eine gute Erklärung dafür, warum ich es nicht in Erinnerung habe, weil für mich der Begriff „persönliche Gegenstände“ noch viel, viel, viel, viel, viel weniger Relevanz hat als ein Mobiltelefon – wobei, selbst wenn er Mobiltelefon gesagt hätte, hätte es für mich aus den bereits mehrfach wiederholten Argumenten keine Relevanz gehabt. Hätte für mich dieses Gespräch Relevanz für mein Verfahren gehabt, dann hätte ich auch einen Vermerk darüber verfasst.


Aber gerade das ist jetzt für mich eine sehr nachvollziehbare Erklärung: Wenn er mir am Telefon berichtet, dass persönliche Gegenstände übergeben wurden, dann ist es für mich jetzt auch erklärlich, warum es dann bei mir nicht einmal, wenn ich damit konfrontiert werde, läutet, dass wir darüber gesprochen haben.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja. Also meine Schlussfolgerung wäre ein wenig, dass Sie nicht darüber gesprochen haben, weil Sie sich erinnern könnten – aber in der Form ausschließen können Sie es auch nicht; hätte ich jetzt angenommen.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich würde jetzt nicht sagen, dass ich dann sicher wüsste – jetzt, wo Sie es sagen. Es sind halt jetzt doch zweieinhalb Jahre vergangen, viele Verfahren. Und für mich ist die Erklärung, warum ich es unter Umständen nicht mehr weiß, obwohl ein Gespräch stattgefunden hat, dass eben das Mobiltelefon für mich nie Thema war – dass ich dazu Anordnungen treffe – und das daher eine nicht weiter relevante Information gewesen wäre, die dann halt, ja, nicht in Erinnerung bleibt.


Beim Laptop haben wir uns, habe ich ja viel mehr - - Das Gespräch war ja viel intensiver, weil ja da durchaus infrage gestanden ist, dass diesbezüglich eine strafbare Handlung begangen wurde. Daher habe ich eben diesen Rat erteilt, eine Anfangsverdachtsprüfung durchzuführen – und daher ist mir das in Erinnerung, weil das durchaus ein intensiveres Gespräch war.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Und jetzt im Nachhinein, haben Sie da noch einmal mit Herrn Fellner über das Mobiltelefon gesprochen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Soweit ich mich erinnere, ist es im Abschlussbericht dann gestanden, dass es ausgefolgt wurde.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das Mobiltelefon? Nein. Es gab einen Nachtragsbericht von 2025, also durchaus eine lange Zeit später, da stand es drinnen. (Auskunftsperson Mautner: Okay!) Im Abschlussbericht ist vom Handy kein Wort erwähnt.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Okay. Also mir ist es mittlerweile bekannt, dass das Mobiltelefon an den Anwalt der Familie Pilnacek ausgehändigt wurde.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir legen Ihnen den Abschlussbericht vor, davor aber noch die Fragestellung zu Hannes Fellner - -


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Darf ich nur ergänzen: Mit Abschlussbericht meine ich Abschlussbericht und Beilagen, also - - (Ruf: Trotzdem! Trotzdem ...! Vier Wochen später!)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ändert nichts.


Hat Ihnen Herr Fellner mitgeteilt, dass er vor der Ausfolgung des Handys auch mit Mag. Schender Kontakt hatte? War das, als Sie über den Laptop geredet haben, vielleicht auch ein Thema?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Beim Gespräch betreffend Laptop kann ich mich nicht erinnern, dass wir über das Mobiltelefon geredet haben.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm, gut. Und dann die Smartwatch - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Darf ich zum Mobiltelefon noch ergänzen: Ich bin durchaus in der Lage, zu wissen, dass Personen Mobiltelefone besitzen. Wenn ich als Staatsanwältin der Meinung bin, dass ein Mobiltelefon in einem Ermittlungsverfahren relevant ist und eine Sicherstellung zulässig ist, dann veranlasse ich aus Eigenem die Anordnung der Sicherstellung. Das heißt, ich brauche nicht den Hinweis der Kriminalpolizei, dass diese Person ein Handy besessen hat, um ein Handy sicherzustellen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nur, um es auch wieder einzuordnen, auf der anderen Seite: Das, was die WKStA und die OStA eben


relevant fanden, war ja nicht das Sicherstellen des Handys, sondern das Ausfolgen des Handys, ohne Bescheid zu geben – aber das ist ein Nebengedanke.


Das, wo ich jetzt eigentlich hinwollte, ist die Smartwatch: In welchem Verfahren wurde die Smartwatch ausgewertet?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Die Smartwatch wurde betreffend Gesundheits- und Bewegungsdaten im Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesumstände ausgewertet, also im Ermittlungsverfahren, in dem ich fallführende Staatsanwältin war.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Waren Sie über die Auswertung der Smartwatch informiert?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wie bereits im Eingangsstatement erwähnt, war ich informiert, ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wann wurden Sie informiert?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das muss nach meiner - - Man nennt das Urgenz, wenn man von der Polizei sozusagen einen Bericht abfordert, und

diese - - Das könnte man im Akt nachschauen, aber ich glaube, das war kurz vor Weihnachten. Aufgrund dieser, nennen wir es halt Nachfrage – Urgenz klingt so streng – hat sich Chefinspektor Fellner bei mir gemeldet und hat mir mitgeteilt, dass er diese Auswertung hinsichtlich Bewegungs- und Gesundheitsdaten noch machen wolle – genau –; und ich habe mich einverstanden erklärt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie die Auswertung in dem Sinne angeordnet?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Er hat mir berichtet, dass er das machen wolle, und ich war einverstanden. Also schriftliche Anordnung - -; aber es gibt auch keine Anordnung der Auswertung, vor allem zur damaligen Rechtslage.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gab es damals noch eine Sicherstellung der Smartwatch?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Die Smartwatch wurde mit dem Leichnam sichergestellt; die befand sich ja am Leichnam.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt gibt es scheinbar eine faktische Frage, Rechtsfrage, wie lange diese Sicherstellung des Leichnams geht und ob mit Freigabe des Leichnams dementsprechend auch die Sicherstellung für die Smartwatch endet.


Wie ist das in der Praxis, oder wie handhaben Sie das in der Praxis? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Die Frage „wie handhaben Sie das in der Praxis?“ ist sehr unbestimmt. Können Sie die konkreter stellen oder wollen Sie die Frage auf den konkreten Fall beziehen?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na im konkreten Fall wissen wir aus den Akten, dass es quasi nicht noch eine Sicherstellung der Smartwatch gab. Das heißt, meine Frage ist jetzt - -, und ich weiß nicht, wie oft es den Fall gibt, dass ein Leichnam mit Smartwatch sichergestellt wird, die danach ausgewertet wird.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das wollte ich jetzt gerade sagen: Mir ist kein - -, also ich hatte noch keinen Todesfall, in dem eine Smartwatch mit der Leiche sichergestellt wurde, die dann ausgewertet wurde. Also ich kann quasi eine übliche Praxis aufgrund eines Falls nicht darstellen.


Ich kann Ihnen zum konkreten Fall quasi etwas berichten oder dazu meine Wahrnehmungen schildern, wenn Sie das möchten.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wurde Ihnen berichtet, wer die Auswertungen durchgeführt hat?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Es war vom BK – also Bundeskriminalamt – die Rede, dass die die Auswertung vornehmen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und was verstehen Sie jetzt

unter „Auswertung vornehmen“?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: „Auswertung vornehmen“ heißt, dass man die Daten sichert und auf ein lesbares Format ummünzt und dann diese Daten würdigt – wobei diese Würdigung, soweit ich weiß, Chefinspektor Fellner gemacht hat.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wissen Sie, zu welchem Ergebnis Chefinspektor Fellner gekommen ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also wie im Abschlussbericht angeführt, hat seine Auswertung keine Ergebnisse gebracht. Er hat mir dazu einmal mündlich noch erklärt, dass bei diesen Ordnern, also konkret zu, ich glaube, Health Data – heißt ein Ordner –, dass da 0 kB oder Gigabyte gestanden ist und daher für ihn nix drinnen war. Das weiß ich noch, dass er mir das so erklärt hat.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Jetzt haben Sie dieses Auswerten mit drei Komponenten – Sicherstellen, Aufbereiten, Auswerten – eigentlich sehr schön differenziert.


Haben Sie die Berichterstattung gelesen, als die IT-Experten da waren, im U- Ausschuss?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja, rudimentär, wobei ich glaube, da muss man aufpassen, ob man von der alten Rechtslage oder der neuen Rechtslage spricht, weil diese Schritte jetzt ja ganz konkret im Gesetz geregelt sind. Früher war das sehr pauschal, sage ich einmal; da haben wir uns den Kopf nicht so sehr darüber zerbrochen, über diese Schritte der Auswertung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was hätte man damals unter einer Auswertung verstanden?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Was genau hinter einer Auswertung steckt, ist mir als Staatsanwältin - -, ist für mich nicht wirklich relevant. Für mich zählen dann die Ergebnisse. Ich hinterfrage den technischen Ablauf, wenn mir nicht bei den Ergebnissen irgendwas komisch vorkommt, ehrlich gesagt nicht, habe auch nicht das technische Know-how, um das dann beurteilen zu können, was mir berichtet wird.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen dazu – weil es ja zwei IT-Experten gab, die ausgewertet haben, zuerst im BKA und dann im Justizministerium –, dass es hier in der Praxis zu Qualitätsunterschieden kommt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich habe es insofern im konkreten Fall mitbekommen, weil ich ja dann im Verfahren der Prüfung der Fortsetzung diesen ausführlicheren Bericht noch gesehen habe, bevor das Verfahren übertragen wurde, und daraus hat sich mir erschlossen, dass offensichtlich doch Daten auf der Smartwatch waren und somit die Auswertung eine unterschiedliche Auswertungsqualität quasi hatte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Eine letzte Frage für die Runde, nämlich zu Herrn Chefinspektor Fellner: In welchem Verhältnis stehen


Sie zu Chefinspektor Fellner? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also wie gesagt, ich kenne Chefinspektor Fellner aus dienstlichem Bezug, nämlich schon sehr lange. Ich erinnere mich an eine Amtshandlung, die ich als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Korneuburg betreut habe. Da habe ich an einer Hausdurchsuchung und Festnahme teilgenommen, und da habe ich ihn kennengelernt; das war 2017.

Seither hat es wie gesagt immer wieder Akten gegeben, in denen wir zusammengearbeitet haben. Da entwickelt sich mit der Zeit ein kollegiales Verhältnis, und die Arbeit war immer sehr konstruktiv und angenehm – und ja, je nach Sympathie wird halt dann ein kollegiales Verhältnis intensiver oder weniger intensiv, würde ich jetzt einmal sagen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich mache lieber den Vorhalt, das Dokument 112, Seite 27, Ihre Befangenheitserklärung.(Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Mautner: Ja!)


Da erklären Sie sich eben für subjektiv befangen und verweisen auf Chefinspektor Fellner, der „schwer belastet“ war, was Ihnen „bei privaten Treffen [...] immer wieder zur Kenntnis“ gelangte; deshalb meine Frage, ob Sie auch privat befreundet waren (die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichterin), also wie das Verhältnis im Zusammenspiel ist, wie oft man sich trifft, et cetera.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich kann die Frage dahin gehend beantworten, dass ich ihn nicht als Freund bezeichnen würde und damit nicht von einem Befreundetsein sprechen würde.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Okay. Danke.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Kollegin Tomaselli, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Mautner! Frau Waidecker war heute ja auch schon da und hat uns auch berichtet, dass Herr Fellner aufgrund des Verfahrens, das er als unfair empfunden hat, immer wieder den Kontakt gesucht hat; im vorgelegten Dokument bringen Sie das auch zur Sprache.


Wie kann ich mir das vorstellen: bei „immer wieder“ „privaten Treffen“? Waren diese Treffen in der Dienstbehörde oder war das wirklich außerhalb des beruflichen Kontexts? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Entschuldigung, wären Sie so lieb, könnten Sie das aus dem Ohr geben? Das irritiert mich irgendwie.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, kann ich nicht, denn das brauche ich, damit ich Sie gut verstehe. (Auskunftsperson Mautner: Ah okay!) Ich höre nur Sie, das ist der Ton direkt aus dem Mikrofon.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Okay, da bin ich vielleicht berufsgeschädigt, weil wir letztens eine Zeugin hatten, die die Vernehmung nach Hause übertragen hat. (Heiterkeit der Auskunftsperson. – Abg. Tomaselli [Grüne]: Kann ich ausschließen! – Abg. Hanger [ÖVP]: Nach Vorarlberg! Die sind dort ganz interessiert dran!)


Der Vorhalt hat, glaube ich, beinhaltet, dass Chefinspektor Fellner immer wieder Kontakt bezüglich seines Verfahrens gesucht hat. Das kann ich bei mir nicht bestätigen. Es waren vordergründig berufliche Treffen, nämlich zu Aktbesprechungen. Vereinzelt gab es private Treffen oder eigentlich meistens zufällige Begegnungen, aber vereinzelt gab es auch private Treffen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, nur zum besseren Verständnis: Ich habe Sie deshalb gefragt, weil Sie vorhin gesagt haben, Freundschaft sehen Sie da jetzt nicht, und hier steht, es gibt mehrere private Treffen; und die Beziehungsart erläutern wir hier schon.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Mehrere private Treffen steht hier nicht,

„bei privaten Treffen“.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): „bei privaten Treffen“.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Sind schon zwei, aber nicht mehrere.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, mehrere sind auch zwei. (Ruf: Im Strafrecht nicht!)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Im Strafrecht sind mehrere ab drei.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Genau, im Strafrecht sind nämlich mehrere mehr als zwei – darum.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe bei der Befragung der Kollegin Wotschke sehr genau zugehört. Jetzt wollte ich Sie noch einmal fragen: Sie haben ja vorhin geschildert, Sie haben kurz vor Weihnachten – ich sage es Ihnen, im Vermerk ist es der 22. Dezember – gerügt oder zumindest mal nachgefragt: Was ist denn jetzt eigentlich mit dem Ermittlungsverfahren? Und dann erst hat sich Chefinspektor Fellner bei Ihnen wegen der Smartwatch gemeldet.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt würde ich Ihnen gerne das Dokument Nummer 49 vorlegen, und zwar Seite 158. (Auskunftsperson Mautner: 158 oder 58?) – 158. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Das ist im Medienverfahren die Befragung von Herrn Fellner, und hier gibt er an:

„Ich habe das“ – bezogen auf die Frage mit der Smartwatch – „mit der StA Krems abgesprochen, sie haben gesagt: ‚wir können das auswerten.‘“ – Wann fand denn diese Absprache statt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Welcher Absatz ist das oder wo ungefähr auf der Seite?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Letztes Drittel; ziemlich genau letztes Drittel. Das ist der letzte Satz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Auskunftsperson Mautner: Ja!)


Erste Frage: Fand diese Absprache statt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja wie bereits ausgeführt gab es das Gespräch, in dem er mir berichtet hat – so wie es da steht –, dass sie - - Das stimmt, das hat er mir auch dazu erzählt, diesen Fall – ich glaube, aus Baden war der –, wo sie eben große Ermittlungserfolge durch die Smartwatch hatten. Da hat er mir gesagt, dass er die Smartwatch auswerten wolle, ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber dann war es 22.12. oder später?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Genau.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist insofern spannend – ich kann es Ihnen auch gerne vorlegen; der Amtsvermerk wäre Dokument 781, Seite 117 (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich) –, weil Herr Fellner schon am 11.12. sagt: „Angemerkt wird, dass

die Smartwatch nicht übergeben wurde, da eine Auswertung der Daten versucht

wird.“ Dann haben sie sich beim BKA ja auch gleich in den Tagen darauf ans


Werk gemacht, das auszuwerten; also er hat Sie eigentlich eher im Nachhinein als im Vorhinein gefragt.


Hat er Ihnen am 22.12. berichtet, dass die Auswertung schon im Gange ist?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also an den Wortlaut, aus dem man ja dann schließen könnte, ob etwas schon im Laufen ist oder nicht, erinnere ich mich nicht, ob er gesagt hat: Wir tun schon!, oder: Wir wollen!, oder: Wir werden!, oder: Dürfen wir? Es bestand eindeutig Einverständnis quasi, also wir waren uns einig, aber ich kann mich an den Wortlaut nicht erinnern, ob das schon im Gange ist oder nicht.


Ich möchte aber zur Smartwatch auch noch mal betonen, dass sich diese Auswertung auf Daten beschränkt hat, durch deren Auswertung in keine Rechte Dritter - -, lediglich des Verstorbenen, und da nur: Wann hat das Herz aufgehört zu schlagen oder wie stark hat es davor geschlagen, und wo hat er sich quasi die letzten Stunden bewegt? Also da ist der Eingriff in Rechte anderer sowieso nicht vorhanden. Und: Die Angehörigen waren ja auch davon in Kenntnis gesetzt, somit, würde ich fast sagen, war auch deren Zustimmung gegeben.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Mautner, das ist nicht der springende Punkt. Uns interessiert, ob er das mit Ihnen abgesprochen hat.


Für mich ist Absprache, ob ich das mit jemandem im Vorhinein erörtere und dann gemeinsam übereinkomme, dass man das jetzt macht; oder bestenfalls sagen Sie: Machen Sie das bitte!, in meiner Vorstellung. Oder aber ich mache irgendwas, Sie urgieren das, rufen an, sagen: Was ist denn da eigentlich mit dem Verfahren?, und weil Sie gerade zufällig am Telefon sind, sagt er: Ah, wir sind eh gerade bei der Smartwatch-Auswertung! Das ist für mich ein riesiger qualitativer Unterschied. Dem gehen wir ja genau nach: Wer war bei diesen Ermittlungsschritten quasi das Zugpferd?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Okay, verstehe ich jetzt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay.


Dann kommen wir vielleicht auch noch zur Auswertung, das haben Sie auch schon vorhin erläutert. Die Auswertung ist am 2.1. gemacht worden. Wenige Tage später hat Herr Fellner dann einen Abschlussbericht gemacht, wo er festgehalten hat, dass es keine Einträge hinsichtlich GPS-, Standort- und Health- Data, also Gesundheitsdaten, gegeben hat. Wir wissen ja mittlerweile, dass das faktisch falsch war.


Hat er Ihnen zumindest mündlich irgendwie eingeordnet, wie das zu verstehen ist? Denn die korrekte Angabe wäre gewesen: Wir haben eine Software gekauft, die das nicht auslesen kann; wir haben eine Software, die die Daten nicht auslesen kann – nicht, es sind keine Daten vorhanden. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Was mir jetzt aufgefallen ist: Sie haben gesagt, am 2.1. wurde die Auswertung durchgeführt. Das war dann eh erst nach unserem Gespräch, also das würde dann - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Die Sicherung!) – Ja. Also das würde für mich ja dann zeitlich passen, dass er es zuerst mit mir abgesprochen hat und dann ausgewertet.


Zu Ihrer Frage - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Mautner, Entschuldigung, zur Geschäftsordnung: Das ist falsch dargestellt. Die zeitliche Verzögerung hat sich rein daraus ergeben, dass sie eine Dockingstation hatten, die kaputt war, und sie das ganze Gerät anlöten mussten. Die waren schon längst im Verfahren der Sicherung. (Auskunftsperson Mautner: Okay!) Sie haben es im Vorhinein nicht abgesprochen. (Auskunftsperson Mautner: Gut!)


Aber zu meiner Frage, bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Gut, Ihre Frage war, glaube ich, ob er mir genauer berichtet hat, warum die Auswertung nicht funktioniert hat, oder?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wie schon Frau Abgeordneter Wotschke erklärt, hat er mir – das weiß ich noch – von dieser Ordnerstruktur berichtet, dass dann eben bei den Ordnern, die für uns relevant waren – diese Health-Data und - -; ich weiß jetzt nicht, wie der Ordner für die Bewegungsdaten geheißen hat –, 0 kB gestanden ist. Somit hat er mir gesagt: Da ist nichts drinnen! Wie das technisch abgelaufen ist oder ablaufen soll, weiß ich nicht und – ich gehe davon aus – hat er auch nicht gewusst.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie es selber gesehen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich würde gerne Dokument 22055 vorlegen. Jetzt gehen wir einmal auf Seite 3. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Da sehen Sie: Das ist das, was die Software ausspuckt – im Übrigen nur aus dem Grund, weil kein Datengrund dahintergelegt ist. Die Software kann nur standardisierte Abweichungen messen, zu dem braucht man aber natürlich Vergleichs- -


Jetzt gehen Sie einmal auf Seite 7, bitte (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück); das können Sie auch gerne drehen. Das sind die Rohdaten, die hatte Herr Fellner auch. Da sehen Sie ganz rechts, dass ich den Ordner „s.shealth_gear“, die Gesundheitsdaten, aufgemacht habe. Und jetzt sehen Sie, dass jede Menge Daten da sind. Sehen Sie das?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Sehe ich, ja.


Gibt es auch eine Ansicht, quasi, was bei dem „s.shealth_gear“ - - Das würde mich jetzt nur interessieren; ich weiß nicht, ob es relevant ist. Es ist ja darum gegangen - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es ist „s.shealth_gear“, das ist der Ordner „s.shealth_gear“.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja, und wenn man quasi einen Schritt zurückgeht?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das sehen Sie ja oben.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein, aber was daneben steht, wenn der Ord- - (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was ich Ihnen zuerst auf Seite 3 gezeigt habe, ist der Analysebericht von der Software, die das gar nicht auslesen kann.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich glaube, Sie wissen nicht, was ich meine. Wenn man Ordner in einem Computer durchklickt, dann gibt es Schritte. Mich hätte jetzt nur interessiert, was neben dem Ordner „s.shealth_gear“ steht. Wenn das da die Seite 3 ist, da steht „0 B“. Genau das hat er, glaube ich, gemeint, dass bei dem Grundordner, der irgendwas mit Health heißt - - (Abg.

Tomaselli [Grüne]: Nein!) – So habe ich es verstanden. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein, nein! Es sind zwei verschiedene ...!) Und darum, glaube ich, hat er gar nicht weitergeklickt; keine Ahnung, aber so hat er es mir beschrieben.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, noch einmal: Ich habe das selber zusammengestellt, damit man das auch im Vergleich sieht: Das eine, was ich Ihnen zuerst gezeigt habe, ist der Auswertungsbericht aus der Software. Was


ich als Zweites gezeigt habe, kommt aus dem Internet Explorer. Das ist die Ordnerstruktur, ich habe nichts daran verändert (Auskunftsperson Mautner: Nein, nein, aber - -!), und Sie sehen, dass der Bericht faktisch falsch war, denn es sind ja Daten da. Sie sehen es ja mit eigenen Augen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Aber ich habe es so verstanden oder ich habe daraus geschlossen, dass er, eben weil da 0 gestanden ist, gar nicht weitergeklickt hat. Aber es hätten diese Smartwatch-Daten ja auch nur zur Abrundung des Bildes gedient. Sie waren jetzt nicht für uns - -, dass wir sagen: Wir können ohne die den – wenn wir jetzt bei den Fernsehkrimiausdrücken bleiben wollen – Fall nicht lösen. Wir hatten ja ausreichend Erhebungsergebnisse, die gezeigt haben, dass es kein Fremdverschulden gab.

Daher nehme ich auch an, dass sich seine Bemühungen dann irgendwo auch auf das beschränkt haben und er dann nicht - - Aber ich finde es nachvollziehbar, wenn man neben einem Ordner 0 liest, dass man nicht draufklickt. (Abg.

Tomaselli [Grüne]: Noch einmal: Es steht nicht 0 da! – Verfahrensrichterin Edwards:

Auch nicht auf Seite 3 ...?)


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Entschuldigung, zur Geschäftsbehandlung – jetzt erkläre ich es zum vierten Mal –: Es steht im Ordner nicht 0. Im Analysebericht der Software auf Seite 3 steht „0“. Das hat nichts mit dem Ordner oder dem Internet - -, das ist der Analysebericht der Smartwatch.


Auf Seite 7 – ich habe einen Screenshot gemacht, weil ich nicht mit den ganzen Rohdaten von der Registratur kommen kann; wenn ich es könnte, könnte man es gerne selber durchgehen –: Das ist der Ordner mit den Daten, und da sieht man, dass sie deutlich mehr als 0 sind. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigung, darf ich etwas sagen? Das haben wir ja eh alle verstanden. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein, Frau Mautner nicht!) – Doch, Frau Mautner hat es auch verstanden. Sie hat jetzt schon dreimal verständlich darauf gesagt, dass sie glaubt, dass Herr Inspektor Fellner auf Seite 3 zu lesen aufgehört hat, weil dort „0“ steht, und daher gar nicht mehr bis zu Seite 7 gekommen ist. So hat sie es verstanden. Ich glaube, das war eine verständliche Antwort darauf.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zur Geschäftsbehandlung: Das wissen Sie, Frau Richterin: Ich habe dieses Dokument für die Auskunftspersonen zusammengestellt, ich habe das nur zur besseren Ansicht zusammengestellt.

Herr Fellner hat den Analysebericht, Herr Fellner hat die Rohdaten. Er hat einen Analysebericht von einer Analyse mit einer Software durchgesehen, die gar nichts auslesen kann, weil sie nur Standardabweichungen feststellt. Wenn ich aber eine N=1-Statistik habe, kann ich es mit nichts vergleichen. In dem Sinn erzeugt die Software einen Fehler, und weil die Software einen Fehler erzeugt, steht: „App-Analyse ist leer“.


Als kritischer Ermittler könnte man sagen: Hm, ich mache jetzt einen Doppelcheck, ob diese Software wirklich die richtige Antwort gemacht hat! Dann schaue ich einfach in den Rohdaten nach, so wie ich auch durch den Internet Explorer. Ich bin Informatiklaiin. Ich weiß es nicht: Hat er es sich angeschaut oder nicht? Jedenfalls führt die unzureichende Darstellung dazu, dass die Staatsanwaltschaft falsch informiert wird, weil hier steht: Es gibt keine Einträge hinsichtlich GPS-Standorten und Health Data. Das ist faktisch falsch. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Vielleicht nur zur Klarstellung: Dieses technische Know-how, das Sie sich angeeignet haben, ist durchaus beeindruckend; ich habe das nicht, und ich glaube auch, dass es Chefinspektor


Fellner nicht hat. Das Einzige, was ich weiß: dass er mir keine Falschinformation erteilt hat, weil er mir quasi von dieser Seite 3 berichtet hat, und da steht – wie ich es vor mir habe –: „0“. Genau das hat er mir erzählt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Deshalb haben wir für mein Dafürhalten ja menschliche Ermittler, damit sie Dinge auch hinterfragen.


Gehen wir aber ein paar Monate weiter zum März 2024. Das war auch schon Teil der Befragung, aber was mich jetzt noch einmal genau interessieren würde: Gab es zwischen 19. März und 29. März eine Kommunikation zwischen Ihnen und der Polizei oder der StA und der Polizei?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also jetzt rein mit dem Datum kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Können Sie vielleicht irgendeinen Anlass nennen, der einer Kommunikation zugrunde gelegen sein könnte?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Warten Sie, ich suche Ihnen gerade was Sinnvolles raus! Dokument 1065, Seite 5; auf Seite 6 fängt es an, dann geht es rauf. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also Seite 6 und dann weitere, oder?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, von Seite 6 auf 5 lesen, weil es von unten nach oben ist. (Auskunftsperson Mautner: Okay!)


Im Grunde genommen sehen Sie hier, dass – vom BMJ startend – Sie quasi die Aufforderung kriegen, Bericht zu erstatten, weil die in den Medienberichten gesehen haben, wie Frau Wurm damals behauptet hat, man hätte ihr ohne Grund sozusagen das Handy und die persönlichen Gegenstände abgenommen. Das geht dann bis zu Frau Waidecker, wie Sie sehen.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich wollte gerade sagen: Nicht ich habe einen Berichtsauftrag gekriegt, sondern die Leiterin der Staatsanwaltschaft.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, nein, weil Sie einen Kontext wollten! Drei Tage davor war auch die Anzeige von der Kreutner-Kommission, also wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch.


Dann Dokument 90, Seite 3 (die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück): Da berichtet Frau Waidecker, sie haben nichts in den Akten, keine Verschriftlichung zu einem persönlichen Gegenstand, zum Handy.


Und dann kommt eben – ich kann es Ihnen auch gerne noch einmal vorlegen, Dokument 781, Seite 132 – der Nachtragsbericht von Herrn Pfandler. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Jetzt frage ich mich, ob es in diesem Zeitraum eine Kommunikation gegeben hat, also dass Sie zum Beispiel bei der Polizei angerufen haben: Ich finde da nichts in den Akten zum Smartphone, ich muss einen Bericht schreiben, weißt du was dazu?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also wie gesagt, den Berichtsauftrag habe nicht ich erhalten, sondern die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, und ich habe jetzt keine Erinnerungen an eine konkrete Kontaktaufnahme zu dieser Zeit zur Polizei.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Oder dass die Polizei Sie in irgendeiner Form kontaktiert hat?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Keine Erinnerungen. Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Nehme ich mit. Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.


Zweite Fragerunde


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Kollege Schilchegger, bitte.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Noch eine Frage, noch einmal zur Smartwatch zurück - -


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Entschuldigen Sie, Herr Kollege, die Auskunftsperson hat um eine kurze Pause gebeten.


Ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten.


Sitzungs unterb rec hu n g von 18 . 2 3 U hr b i s 1 8 . 35 U hr.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.


Herr Kollege Schilchegger, darf ich Sie bitten, Ihre Frage zu wiederholen – ohne Anrechnung auf die Fragezeit.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.


Ich möchte zu Dokument 1305 kommen, und zwar Seite 11: Das ist der Bericht, der war natürlich noch nicht Teil des Ermittlungsaktes, da geht es um diese Auswertung der Smartwatch, und die dort genannte Tabelle kann ich ganz kurz interpretieren. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Da wurden offenbar im Zeitraum zwischen 1.15 Uhr nachts und 3.55 Uhr – im relevanten Zeitraum –75 Bluetoothereignisse empfangen und 23 gesendet, was angeblich – eben für den Techniker – darauf schließen lässt, dass hier womöglich Personen in der Nähe waren, und zwar zu einem Zeitpunkt, als sich der Herr


Sektionschef bereits im Wasser oder unter Wasser befunden hat, was auch darauf schließen lässt, dass die Reichweite nicht so hoch gewesen sein kann, also etwa 10 Meter.


Wenn Sie das gewusst hätten, also wenn so eine Analyse bereits im Akt gewesen wäre, als Sie noch ermittelt und den Akt geführt haben, hätte Sie das womöglich zu irgendeiner anderen Beurteilung oder zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen veranlasst? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Einerseits möchte ich nur darauf hinweisen: Ob das Personen sind: Ich glaube nicht, mich erinnern zu können, dass Herr Hummel das gesagt hat oder überhaupt zuordnen konnte, wer das war. Aber im Prinzip würde ich bitten, diese Frage – mit dieser Einschränkung, dass wir nicht wissen, ob es Personen waren – zur Abrundung und zum allgemeinen Verständnis zu beantworten, wenn es möglich ist. Ich glaube schon, dass Sie es sozusagen aus Ihrem Wissensstand als Staatsanwältin sagen können, wenn Sie Bewe- - – Oder Sie können es nicht sagen; das kann ja auch sein, dass Sie sagen: Ich muss das alles studieren! Wie gesagt: Die Einschränkung ist mir für die Personen wichtig, aber zur Erklärung würde ich Sie – wenn es Ihnen möglich wäre – bitten, es zu beantworten.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Zuvor, Kollege Hanger.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Um das seriös beurteilen zu können, müsste man eine umfassende Analyse des vorliegenden Berichtes vornehmen. Erst auf Basis dieser - - (Verfahrensrichterin Edwards: ..., aber das ist eine mögliche Antwort!) – Eh, aber wir spekulieren ja sonst.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich hätte, wenn ich das so lese, was ich da jetzt auf Seite 11 lese, vermutlich dann den Ersteller des Berichts um eine Konkretisierung eventuell in Form einer persönlichen Besprechung ersucht, dass er mir genau erklärt, was dahinter – hinter diesen Daten – stecken kann.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Würden Sie ganz allgemein in der Rückschau sagen – ich meine, jetzt ist das Verfahren ja schon weg von der Staatsanwaltschaft Krems –, Sie haben die Ermittlungen womöglich zu früh eingestellt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein. Ich würde jeden einzelnen Schritt genau so wieder machen. Das Verfahren ist vollkommen richtig und ordentlich geführt worden. (Abg. Krainer [SPÖ]: Oje, Oje!)


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Würden Sie auch sagen (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]), dass die ermittelnde Polizei womöglich hätte ergänzend ermitteln sollen, rückblickend, beispielsweise Einvernahme des Baggerfahrers oder der Gemeindeärztin; und wenn nein, warum nicht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Für die Entscheidung, die ich zu treffen habe, nämlich ob, wie ein Ermittlungsverfahren beendet wird, entscheide auch ich, ob ich eine ausreichende Grundlage habe, um diese Entscheidung zu treffen, und diese Grundlage hatte ich.


Es war kein Bedarf an weiteren Erhebungen, da alle Erhebungsergebnisse, die ich hatte, genau dasselbe Bild - -, vor allem das Obduktionsgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, das überdies schlüssig begründet wurde und für mich absolut verständlich war und mit allen Erhebungsergebnissen im Akt übereingestimmt hat.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Haben Sie abgesehen vom - -


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Entschuldigung! Vielleicht ergänzend: Ich kann schon verstehen oder mir vorstellen, dass es als Nichtbeteiligter an solchen Strafverfahren, Ermittlungsverfahren oder gerade als Journalist nicht ganz verständlich ist, warum man in solchen Verfahren nicht einfach alles erhebt, was möglich ist, aber das ist nicht unser Anspruch. Ich kann verstehen, dass es ein gewisses – vor allem journalistisches – Interesse an ganz vielen Dingen gibt, die in diesem Fall ungeklärt geblieben sind, aber wir dürfen auch nur nach unseren Regeln und Maßstäben vorgehen, und die sind: Wir müssen so lange ermitteln, bis wir darüber entscheiden können, wie ein Ermittlungsverfahren beendet wird. Und diese Grundlage war ausreichend.


Ich bin davon ausgegangen, heute hierherzukommen, um lauter Menschen gegenüberzusitzen, die alle nicht glauben, dass Christian Pilnacek ermordet wurde – oder?


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Also ohne Anrechnung auf meine Fragezeit: Ich persönlich glaube es auch nicht. Wir müssen aber natürlich hier, um dem Auftrag gerecht zu werden, ein Gesamtbild von den Geschehnissen und auch von den Ermittlungen gewinnen. Das heißt, ich bitte, auch meine Fragen hier nicht als Vorwurf zu verstehen, sondern es geht einfach nur um den - -


Also ich habe das schon verstanden, auch Ihr einleitendes Statement, mit den 55 Todesfällen und so weiter und dass Sie den Akt sozusagen so geführt haben

oder wollten, wie es auch sonst üblich ist. Das habe ich alles verstanden, aber ich muss natürlich trotzdem fragen, um ein vollständiges Bild zu erlangen.


Damit komme ich zur nächsten Frage: Haben Sie über den Abschlussbericht der Polizei und das eingeholte medizinische Sachverständigengutachten hinaus, die


ja für Sie – wenn ich es richtig verstanden habe; bitte korrigieren Sie mich! – die wesentlichen Grundlagen waren – zusammenfassend: übereinstimmende Ergebnisse, kein Hinweis auf Fremdverschulden –, dennoch auch proaktiv überlegt und womöglich mit der Polizei erörtert, noch weitere Ermittlungsmaßnahmen zu setzen? Oder haben Sie gesagt: Ich habe jetzt zwei Ergebnisse im Akt, das ist genug, ich stelle ein!?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also „zwei Ergebnisse im Akt“ ist etwas kurz gegriffen. Der Abschlussbericht ist ein Dokument, aber dem Abschlussbericht liegen ja ganz viele Erhebungsergebnisse zugrunde, die in diesem Abschlussbericht wirklich sehr ausführlich dargestellt wurden und aber auch mit Beilagen quasi belegt wurden. Die habe ich auch alle gelesen; es kann natürlich sein, dass ich mich heute an die eine oder andere Beilage oder ein Datum nicht erinnert habe.


Für mich war darüber hinaus - - Da sind ja auch Zeugenvernehmungen dabei, Erhebungen zu - -, oder: der Tatortbericht, sprich die Spurenlage, wurde dargelegt. Das war eine sehr umfassende Grundlage für meine Entscheidung. Und da für mich ausreichend Grundlage da war, habe ich auch keinen Bedarf gesehen, mit den Polizisten Rücksprache zu halten, was noch möglich wäre. Also ich kann auch jetzt retrospektiv betrachtet nicht erahnen, was aus einer Einvernahme des Baggerfahrers als Zeugen jetzt am vorliegenden Ergebnis geändert hätte.


Aus Ihrer Frage vorhin, ob ich jetzt im Nachhinein betrachtet das Verfahren wieder einstellen würde – glaube ich, war die Frage –, habe ich halt geschlossen, dass Sie der Meinung sind, es war nicht richtig, es einzustellen. Ein Verfahren wegen des Verdachts in Bezug auf einen Todesfall nicht einzustellen, würde ja bedeuten, dass man davon ausgeht, dass jemand am Ableben schuld ist. Darum bin ich davon ausgegangen, Sie glauben nach wie vor, dass ein Tötungsdelikt vorliegt.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Nur ein Satz zur Geschäftsordnung: Das habe ich mit meiner Frage nicht insinuiert, sondern mir geht es nur darum: Wenn man dann sozusagen neue Anhaltspunkte aus einer Smartwatch-Auswertung hat – diese Ermittlungsspur kann sich ja dann auch wieder verlaufen –, wäre für mich der Vollständigkeit halber nur die Frage gewesen, ob Sie persönlich das Ermittlungsverfahren dann fortgeführt hätten und ergänzende Erhebungen in diese Richtung veranlasst hätten oder ob Sie dennoch gesagt hätten: Für mich genügen bereits dieser Abschlussbericht und das Sachverständigengutachten!


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also das kommt darauf an, welches Gewicht eben diese neuen Erkenntnisse haben. Wenn die das Gewicht haben, dass meine bis dahin bestehende Meinung oder Einschätzung sozusagen erschüttert wird, gehe ich dem dann natürlich nach. Daher hätte ich mich da auch erkundigt, wie genau das gemeint ist, was da genau dahinterstecken kann. Je nachdem: Wenn da jetzt wirklich dann herausgekommen wäre, da war wer dort: Natürlich würde man dem dann nachgehen. Aber soweit ich weiß, ist es nach wie vor nicht der Fall war, dass jemand gesagt hat, da war ganz sicher eine zweite Person an diesem Ufer; ist mir nicht bekannt.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Es ist immer schwer, zu beurteilen: Welche Anhaltspunkte müssen sich wie weit verdichten, um lebensnahe Annahmen zu treffen? Das ist natürlich schwierig. Nach meinem Dafürhalten wäre es ungewöhnlich, wenn mitten in der Nacht irgendwelche bluetoothfähige Geräte ohne zugehörigen Besitzer herumliegen, aber das ist jetzt eine andere Wertung.


Ich möchte noch einmal zur Frage weiterkommen: Mit wem – zusammenfassend; vielleicht zählen Sie es einfach nur noch einmal kurz auf –, mit welchen Personen haben Sie eigentlich in Bezug auf den Ermittlungsakt gesprochen? Einfach nur, damit wir die Kommunikationskanäle da von Ihnen als


aktführender Staatsanwältin richtig verstehen. Wenn das zu viele sind, vielleicht einfach nur zusammenfassend nochmals wiedergeben, damit wir sozusagen wissen, wer hier mit wem - -, wo hier die Kommunikationen liegen! – Danke schön.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Könnten Sie nur konkretisieren: In Bezug auf quasi Verfahrensschritte, mit wem ich Kontakt hatte während der Führung des Ermittlungsverfahrens?


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ja, einerseits die Verfahrensschritte, andererseits weitere Gedankengänge, Erwägungen, die Sie dann womöglich zu Handlungen in Bezug auf den Ermittlungsakt veranlasst haben oder auch nicht; also alles, was wirklich für Ihr Verfahren, für Ihren Ermittlungsakt relevant ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich bin nicht in der Lage, jetzt, so viel Zeit später, noch Tag für Tag zu sagen, wann ich mit wem gesprochen habe. Ich versuche jetzt einfach – aber ohne Garantie für Vollständigkeit –, aufzuzählen, an wen ich mich erinnere, mit wem ich Rücksprache – wie Sie es selber gesagt haben – mit einer gewissen Relevanz gehalten habe.


Also das sind ganz sicher: Chefinspektor Fellner; die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, Mag. Susanne Waidecker; mit unseren Mediensprechern, weil die immer wieder eben Infos von den fallführenden Staatsanwälten brauchen; natürlich mit der Mitarbeiterin der Teamassistenz, die den Akt betreut hat – aber gut, das ist nichts zum inhaltlichen Ermittlungsverfahren –; Dr. Matzenauer betreffend eben den Zeitpunkt der Obduktion; meine Vertreterin, wobei: Das ist eine Mediensprecherin, ist also dieselbe Person; die OStA. Aber ich glaube, von Polizeiseite her könnte ich mich


jetzt wirklich nur an Kontakt mit Chefinspektor Fellner erinnern; aber wie gesagt, bitte: keine Garantie auf Vollständigkeit.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Das habe ich verstanden, das ist nach so langer Zeit natürlich auch schwierig.


Wenn Sie aber die OStA ansprechen: Aus dem Akt ist natürlich ersichtlich, dass vor allem auch die Leiterin der Staatsanwaltschaft mit der OStA im Amtswege, im Dienstwege korrespondiert hat. Wie waren hier Ihre Kommunikationskanäle zur OStA ganz konkret, mit wem genau, und worum ist es da gegangen?


Das ist ja doch eine zweite Kommunikationsschiene, quasi neben der Leitenden Staatsanwältin, deswegen: Wenn Sie das einfach nur zur Vollständigkeit noch einmal rekonstruieren könnten; das würde uns schon interessieren. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also der Kontakt mit der Oberstaatsanwaltschaft ist vordergründig schriftlich, der findet schriftlich statt. Von unserer Seite kommen Berichte, von der Seite der Staatsanwaltschaft, und von der Seite der Oberstaatsanwaltschaft kommen Erlässe, unter Umständen gemeinsam mit Weisungen.


Die Berichte, die seitens der Staatsanwaltschaft Krems an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet wurden, wurden zum Teil von mir verfasst, von der Leiterin der Staatsanwaltschaft unterzeichnet, teilweise auch abgeändert; teilweise wurden sie gänzlich von der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems verfasst.


Die Weisungen seitens der Oberstaatsanwaltschaft kommen in den Akt und betreffen damit mich als Aktbearbeiterin, als fallführende Staatsanwältin; ich habe die umzusetzen. Da hat es natürlich dann Rücksprachen mit der Leiterin


der Staatsanwaltschaft Krems gegeben, und da hat es dann auch Rücksprachen mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien in persona Mag. Richard Ropper gegeben.


Ein Kontakt war mit Dr. Michael Klackl; das war aber betreffend eben die Übertragung; das heißt, das hat jetzt nicht wirklich eine Weisung oder einen konkreten Erlass betroffen.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Haben Sie auch mit Dr. Fuchs von der Oberstaatsanwaltschaft Wien in der Angelegenheit telefonisch oder schriftlich korrespondiert?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein, habe ich nicht – Mag. Fuchs.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Können Sie kurz zusammenfassen, was der Inhalt dieser Korrespondenz – egal ob förmlich, informell oder nicht – mit Klöckl und Röpper war?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Klackl und Ropper. (Abg. Schilchegger

[FPÖ]: Klackl, Entschuldigung!) Dr. Klackl, Mag. Ropper.


Also das war eine Fülle. Ich glaube, Sie haben ja eh die Akten. Ich glaube, es würde jetzt den Rahmen sprengen, zu versuchen, das alles zu rekonstruieren. Ich weiß nicht: Können wir uns auf irgendeine Vorgehensweise einigen? Ich kann Ihnen Beispiele nennen, die mir jetzt ad hoc einfallen, oder Sie fragen mich einfach zu einem konkreten Vorgang, aber es ist mir jetzt nicht möglich, alle Berichts- und Kontaktvorgänge zu schildern.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Gibt es irgendwas, was sich nicht im Akt wiederfindet, als konkretes Schriftstück? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Worauf zielt die Frage ab? Auf Kontakte, die nicht verschriftlicht wurden, oder?


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Auf ein möglichst vollständiges Lagebild zu den Einflussnahmen der Oberstaatsanwaltschaft Wien auf die Staatsanwaltschaft Krems und vor allem natürlich auf Sie als aktführende Staatsanwältin; also auf nichts Bestimmtes, sondern einfach nur darauf, dass verschiedene informelle Schienen, Anregungen, womöglich Empfehlungen, die womöglich nur telefonisch gegenüber Ihnen geäußert wurden, ebenso einfach kurz hier dargestellt werden. Um mehr geht es nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ganz konkret erinnere ich mich zum Beispiel an die Rücksprache mit Mag. Ropper betreffend die Weisung zur Beischaffung der Privatgutachten beziehungsweise der privaten Stellungnahmen, weil ich mich wie gesagt rückversichern wollte, welchen Weg ich zur Beischaffung wählen soll. Beischaffung ist ja sehr allgemein gehalten.


Ich habe ihn da - - Also die Kontaktaufnahmen waren großteils von ihm ausgehend. Er hat sich dann auch über den Fortlauf informiert, also ob die Gutachten quasi eingelangt sind oder die - -, eben der Bericht des IT-Experten der WKStA. Also da hat es schon ein paar Telefonate gegeben.


Aber grundsätzlich sind laut § 95 StPO Aktenvermerke über wesentliche Verfahrensschritte oder Kontaktaufnahmen festzuhalten. Alles, was quasi dann die Konkretisierung - -, quasi die Art, wie man eine Weisung umsetzt, ist jetzt nichts, was von dieser Weisung abweicht; das heißt, da kann es schon sein, dass es nicht veraktete Kontakte gegeben hat.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Das heißt – nur zum Verständnis –, Ihrer jetzigen Meinung nach – weil: Sie kennen natürlich den Akt besser – findet sich alles Wesentliche im Tagebuch, und alles, was es sonst womöglich an Kommunikation gegeben hat, ist aus Ihrer Sicht nicht so relevant


gewesen, dass man es ins Tagebuch eintragen müsste. Habe ich das so richtig verstanden?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also wesentlich ist halt eine Frage der Definition, weil: Das wirklich Wesentliche – wenn Sie auf Einflussnahme abzielen – sind Weisungen, würde ich jetzt einmal sagen, und die sind nicht nur im Tagebuch, die sind im Akt, die müssen im Akt sein. Also das muss einfach was sein, das nachvollziehbar ist.


Ansonsten kann man - - Bei Aktenvermerken kommt es dann quasi auf die Art des Inhalts an, ob der zum Akt oder nur ins Tagebuch kommt.


Aber Sie haben recht: Die Kommunikation auf Berichts- und Erlassebene befindet sich im Tagebuch, ja. Nur eine Weisung kommt zum Akt.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Es gibt ja auch oft informelle Empfehlungen, wo man sozusagen zwischen den Zeilen zum Ausdruck bringt, dass irgendeine bestimmte Form der Erledigung gewünscht wäre. Haben Sie da noch irgendeinen Eindruck aus den Gesprächen oder der Korrespondenz mit der Oberstaatsanwaltschaft wahrgenommen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein, das war nicht zwischen den Zeilen, sondern: sehr konkrete Gespräche.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Können Sie kurz zusammenfassen, was dann der Inhalt dieser Gespräche war?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja das, was ich bereits mehrmals jetzt berichtet habe: Hauptthema war die Art und Weise, wie man diese Privatgutachten und Privatstellungnahmen zum Akt kriegt – um es jetzt untechnisch auszudrücken.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ich möchte noch zu einem letzten Themenkreis kommen, nämlich: Es wurde ja dann angeordnet, irgendwann den Akt der Staatsanwaltschaft Eisenstadt zu übergeben. Wie war hier die Wahrnehmung aus Ihrer Sicht, und wie gestaltete sich die Übergabe des Aktes? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also grundsätzlich war der Ablauf so, dass wir einen Erlass bekommen haben, dass das Verfahren von der - -


Wobei: Verfahren: Da muss man halt auch aufpassen. Es war ja kein offenes Ermittlungsverfahren, sondern ein eingestelltes Ermittlungsverfahren, dessen Fortführung geprüft wurde. Das ist so ein Zwischenverfahren, das in der StPO vorgesehen ist. Grundsätzlich darf man ab Einstellung des Ermittlungsverfahrens keine Ermittlungshandlungen mehr setzen, außer man prüft eben eine Fortführung.


In diesem Stadium befand sich das Verfahren aufgrund der Weisung zur Prüfung der Fortführung. Wir haben den Erlass erhalten, dass dieses Verfahren der Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen wird, was wir dann auch gemacht haben.


Ich nehme einmal an, Sie zielen auf die Freischaltung des Tagebuchs oder Übertragung des Tagebuchs ab. Das war für uns ungewöhnlich.


Also ich habe jetzt auch gelernt, dass ich die Belehrung meiner Rechtspraktikanten ändern muss, weil ich den Rechtspraktikanten immer am ersten Tag sage, das Tagebuch ist sozusagen – wie der Begriff schon innehat – unser Tagebuch, da kann man quasi reinschreiben, was man sich bei seinen Entscheidungen denkt. – Also ich glaube, das hat uns jetzt gezeigt - - – oder: dass halt keiner Einsicht hat, ist ja der Grund dahinter –, und diese Vorgänge der letzten Wochen zeigen, dass das nicht unbedingt so ist. Darum ist es auch für uns sehr ungewöhnlich gewesen, dass eine fremde Staatsanwaltschaft - -


Wie gesagt: Wenn man bei der Staatsanwaltschaft beginnt, wird einem gelehrt, das Tagebuch ist was, das nur dieser Staatsanwaltschaft gehört, ja. Also da können zwar Kollegen einsehen, aber nur StA-intern; also auch kein Gericht, niemand hat Einsicht in das Tagebuch.


Darum war es für uns so ein ungewöhnlicher Vorgang, dass jemand von außen – und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist jetzt, wenn man es behördentechnisch sieht, jemand von außen – Einsicht in unser Tagebuch möchte. Und wir konnten auch im ersten Moment nicht nachvollziehen: für die Aufgabe, die die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ja von uns übernommen hat, zu prüfen, ob das Verfahren fortzuführen ist. Bei einer Prüfung, ob ein Verfahren fortzuführen ist, prüft man, ob es neue Beweismittel oder neue Tatsachen gibt, aufgrund derer das Verfahren fortzuführen ist, also sprich: wieder zu ermitteln ist.


Das ist ja auch, glaube ich, teilweise ein Missglaube, der kursiert, dass es hier darum gegangen ist, die getroffene Entscheidung aufgrund der damaligen Grundlage zu überprüfen; sondern Aufgabe einer Prüfung der Fortführung ist eben, zu schauen: Gibt es was Neues, das jetzt rechtfertigt, dass man ermittelt?


Es war für uns nicht ganz nachvollziehbar, wozu da dann unser Tagebuch notwendig ist, wenn man neue Tatsachen, neue Beweismittel prüft. Wir haben aber jetzt nicht gesagt, wir geben auf keinen Fall das Tagebuch her, sondern wir haben uns an unsere Oberbehörde, an die Fachaufsicht, gewandt und haben diesen Punkt zum Thema gemacht und quasi um Erteilung eines Rats - - Das funktioniert halt zwischen Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft in Form von Vorhabensberichten, dass man einmal reinschreibt, was man beabsichtigt, und dann kriegt man die Antwort, ob das so genehmigt wird oder nicht. Mit diesem Anliegen haben wir uns eben an die Oberstaatsanwaltschaft Wien gewandt.


Wir haben dann den - - Ich kann jetzt gar nicht mehr sagen, ob das eine Weisung war oder nur ein Erlass; eine Weisung. Auf jeden Fall wurde uns von der Oberstaatsanwaltschaft Wien mitgeteilt, dass wir das Tagebuch freizuschalten oder zu übertragen – wie man es halt nennen will – haben, und das haben wir dann auch getan.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Dann hat es noch einen zweiten Punkt im Akt gegeben, eine zweite Weisung der Oberstaatsanwaltschaft in Bezug auf die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, und zwar, dass Sie auch zu einem Parallelakt Einsicht zu gewähren haben. Haben Sie da irgendwelche Wahrnehmungen? Vielleicht kann man das Dokument vorhalten: 437,

Seite 1 038. (Auskunftsperson Mautner: Entschuldigung! Welche Seite?) – 1 038. (Auskunftsperson Mautner: Danke! Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also da sehe ich gleich auf den ersten Blick rechts oben die Aktenzahl, und das ist nicht mein Ermittlungsverfahren und nicht einmal meine Abteilung. Meine Abteilung ist 5, sprich: meine Akten beginnen mit 5.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ich habe es nur deshalb gefragt, weil es ein Parallelakt ist, der mit dem eben angeblich im Zusammenhang steht, weshalb dann die OStA die Weisung erteilt hat.


Das heißt: Sie haben keine Wahrnehmungen dazu, weil es nicht Ihr Akt war?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Richtig, ja.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke. Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Kollegin Zopf, bitte. Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.


Geschätzte Frau Staatsanwältin Mag. Mautner, ich darf mich recht herzlich bei Ihnen für die Befragung bedanken! Wir haben keine weiteren Fragen. Danke, dass Sie heute die Fragen so umfangreich und ausführlich beantwortet haben und auch für Ihre Arbeit, die Sie rund um diesen Fall getätigt haben. – Danke.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Kollege Della Rossa, bitte. – Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich würde einmal das Dokument 815 vorlegen, Seite 6.


Da geht es um die Frage: „Haben Sie am 23. Oktober [...] mit der Kriminalpolizei abgeklärt, ob es letzte Nachrichten von Mag. PILNACEK an ihm nahestehende Personen gegeben hat?“


Und Sie sagen unter anderem: „Die Nachrichten, welche im Akt sind

(Anmerkung: Nachrichten an WÜLLENWEBER) haben den Verdacht, dass es sich um einen Suizid handelt, erhärtet.“ (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja, habe ich gelesen. Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das gesagt? Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Sehen Sie das heute auch noch so?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ob ich das so sehe oder nicht, hat keine Auswirkung darauf, dass für mein Verfahren nicht relevant war, ob Suizid oder Unfall ohne Beteiligung eines Dritten vorliegt. Ich prüfe nur, ob Fremdverschulden vorliegt oder nicht.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nicht meine Frage. Bitte die Frage beantworten! (Auskunftsperson Mautner: Wären Sie so nett und - -!) Meine Frage war: Sehen Sie das auch heute so, wie Sie das damals gesagt haben?


Sie haben vorhin auf die Frage, ob Sie alles wieder so machen würden, geantwortet: Ja, „jeden [...] Schritt“. Also Sie haben ja gerne geantwortet auf: ob Sie alles noch immer so sehen oder so machen würden. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also grundsätzlich bleibe ich dabei, dass ich jeden Schritt wieder so machen würde. Ich erkenne da jetzt aber keinen Verfahrensschritt als Staatsanwältin, wenn ich in einem Strafverfahren als Zeugin befragt werde und dort eine Meinung abgebe. Das ist kein Schritt, den ich als Staatsanwältin in einem Verfahren setze.


Aber es stimmt so, wie es da steht, dass für mich – ich würde es vielleicht jetzt nicht mehr als Verdacht formulieren – die Vermutung, dass es sich um Suizid handelt - -, dass diese Nachrichten das erhärtet haben.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja und würden Sie das heute auch noch so sehen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich sehe es heute noch so.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann haben wir es im Protokoll, sehr schön.


Haben Sie Wahrnehmungen, dass Angehörige gefragt wurden, ob sie Nachrichten von Herrn Pilnacek bekommen haben, Abschiedsnachrichten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dieser Akt, den ich Ihnen vorgehalten habe, wurde um 15.50 Uhr an Herrn Pöcksteiner übermittelt, um 16 Uhr wurde das Handy geholt. Haben Sie Wahrnehmungen, dass Herr Pöcksteiner gemeint hat: Ach, wenn ich da schon einen Hinweis auf Abschiedsnachrichten habe, schaue ich doch einfach im Handy nach, ob da andere sind!? Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen, dass es die Überlegungen gab, im Handy explizit nach Abschiedsnachrichten zu schauen?


Das Handy wurde freiwillig übergeben und war im Besitz der Polizei – wurde sichergestellt von der Polizei, eigentlich. (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf. – Ruf: Falscher Vorhalt! – Abg. Hanger [ÖVP]: Falscher Vorhalt!)


Ich möchte Ihnen jetzt nicht die rechtlichen Erörterungen von Herrn Pfandler vorlegen, wo er selber SPG-Sicherstellung – er stellt es unter Anführungszeichen – schreibt. Er suchte nach irgendeinem Grund, wieso er es hatte, und argumentiert selber mit einer Sicherstellung nach – was ist das? – 41/1/4 oder 42/1/4.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Aber instanzenweise rechtliche Beurteilungen haben zwischenzeitig gesagt, vielleicht wäre eine Sicherstellung zulässig gewesen, es war aber keine – sage ich jetzt nur. Das war das, was ich aus den letzten Sitzungstagen mitgenommen habe.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber Herr Pfandler argumentiert selber, dass es eine Sicherstellung war, nach 42/1/4. Er argumentiert das, nicht ich, ich kann es Ihnen vorlegen, wenn Sie wollen.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Nein, nein, nein. Gut, das glaube ich schon. Dann würde ich aber bitte die Frage an die Auskunftsperson so stellen, dass das Wort Sicherstellung unter Anführungszeichen steht, weil es nur Herr Pfandler so genannt hat.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Zur Geschäftsbehandlung, Hanger. – Bitte.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Aus meiner Sicht ist in der Frage ganz klar ein falscher Vorhalt definiert, weil es eben keine Sicherstellung war. Frau Verfahrensrichterin, ich bitte Sie, das klarzustellen.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich habe bereits klargestellt, dass durch die Instanzen gesagt worden ist, das ist keine, und dass wir daher das Wort Sicherstellung unter Anführungszeichen nehmen, weil es – laut Herrn Abgeordneten – nur Herr Pfandler als solche bezeichnet hat und eine andere Rechtsgrundlage - -, aber, wie ich gesagt habe, jetzt in den letzten Sitzungstagen durch mehrere Instanzen schon festgestellt wurde, dass es keine Sicherstellung war. (Abg. Hanger [ÖVP]: Und wenn man es unter Anführungsstriche stellt, dann geht’s?)


Nein, aber der Vorhalt ist ja nicht falsch. Wenn der Herr Abgeordnete sagt, Herr Pfandler hat es unter Anführungszeichen so gesagt und sich auf § 42 bezogen, dann ist mit dem Hinweis auf Herrn Pfandler und die Dings der Vorhalt nicht falsch – noch dazu mit der Präzisierung von meiner Seite, dass alle anderen Stellen gesagt haben, es war keine Sicherstellung, im Sinne der StPO zumindest.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: So, Hanger noch einmal, dann Wotschke zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich will nur festgehalten wissen, dass er zuerst „eigentlich“ gesagt hat und dann Herr Pfandler ins Spiel gekommen ist. In der einleitenden Formulierung war das ganz


eindeutig ein falscher Vorhalt. Jetzt wird es relativiert, weil es halt auf einmal unter Anführungszeichen ist. – Schon spannend alles!


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Frau Kollegin Wotschke, zur Geschäftsbehandlung. – Hat sich erübrigt.


Frau Verfahrensrichter.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Bitte ich möchte noch einmal festhalten, Herr Abgeordneter, dass ich jetzt schon dreimal gesagt habe: Es haben alle durch alle Instanzen festgestellt, dass es keine Sicherstellung war – ich wiederhole es noch einmal –, auch wenn es Herr Pfandler möglicherweise irrig so bezeichnet hat; aber es war keine Sicherstellung.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Dann bitte doch.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Nur fürs Protokoll, weil jetzt öfter 42 genannt wurde: Das ist § 22 Abs. 1 Z 4 SPG, und das wurde eben als Schutzbehauptung qualifiziert.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Frau Magister, darf ich Sie bitten, die Frage zu beantworten?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja, dazu müsste ich ersuchen: Sie haben zu Beginn irgendwelche Uhrzeiten genannt, da konnte ich aber nicht verstehen, was zu diesen Uhrzeiten passiert ist. Ich habe mir 15.50 und 16 Uhr aufgeschrieben. Was waren da die - -


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Außerhalb der Fragezeit kann ich das gerne wiederholen: Ich habe Ihnen in der vorigen Runde ein Dokument mit den SMS von Herrn Wüllenweber vorgelegt; ich kann es Ihnen noch einmal vorlegen. Das ist um 15.50 Uhr an Herrn Pöcksteiner gemailt worden, und um 16 Uhr hat Herr


Pöcksteiner das Handy abgeholt. Manche haben behauptet, dass es eine (mit den Fingern Anführungszeichen andeutend) „Sicherstellung“ war, zuerst nach 22/1/4 und später nach 28a, aber das ist tut ja jetzt nichts zur Sache. Aber haben Sie Wahrnehmungen, dass die Polizei im Handy einfach nachschauen wollte, ob sie Abschieds-SMS findet?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen, nein.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich halte Ihnen noch das Dokument 635 vor.


Während die PD das sucht: Der nächste Absatz ist ja auch ganz interessant, da geht es nämlich um den Laptop, die Aktentasche. Haben Sie das noch am Schirm? (Auskunftsperson Mautner: Ja, habe ich!)


Da sagen Sie, dass Herr Fellner Ihnen „einige Tage nach dem Tod von

Mag. PILNACEK“ gesagt hat, die Witwe sucht den Laptop; und Sie haben ihm gesagt, er soll quasi mit Polz und Wurm reden „im Rahmen von Erkundigungen“.


Nur damit wir das zeitlich auch festhalten: Das muss dann noch Ende Oktober gewesen sein, dass er von Ihnen mehr oder weniger den Auftrag – weil er gesagt hat, es war so ein bisschen ein Auftrag von Ihnen – bekommen hat, diese Erkundigungen vorzunehmen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also wenn ich das damals unter Wahrheitspflicht so gesagt habe, dann war das auch sicher richtig. Ich könnte es nur heute zeitlich überhaupt nicht mehr einordnen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na es hat Frau List auch bestätigt. Frau List hat nämlich gesagt, dass er ihr gesagt hat, eigentlich interessiert Sie der Laptop gar nicht, und deswegen kann er jetzt nicht ermitteln.


Aber wir haben da jetzt noch einen - - (Auskunftsperson Mautner: Ist da eine Frage dazu?) – Nein, nein, nein, das war nur, weil es gerade da steht, damit wir das kurz für das Protokoll auch festhalten. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)


So, jetzt sind wir dort, wo wir hinwollten, auf Seite 9. Das können Sie, glaube ich, gar nicht wissen, aber nur zu Ihrer Information: Hier sagt Herr Wüllenweber – eh ganz oben (Abg. Hanger [ÖVP] – erheitert –: Jetzt sind wir endlich wieder dort!) –:

„In diesem Moment wurde mir bewusst, dass meine Aussage vor der Polizei am

29. November 2023 in der Form eigentlich nicht gepasst hat“ – und dass er heute niemals davon reden würde, dass das ein Abschieds-SMS wäre.


Das nur zu Ihrer Information, weil Sie gesagt haben, man sollte doch den Wüllenweber fragen: Er sieht es so, dass das kein Abschieds-SMS ist. Sie können es sich ja in Ruhe durchlesen. (Abg. Hanger [ÖVP]: Sensationelle Erkenntnis! – Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Danke für die Info. Ich habe diese Vernehmung nicht gekannt. Danke.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil Sie gesagt haben, man muss den Wüllenweber fragen.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich glaube nicht, dass ich gesagt habe,

„man muss den Wüllenweber fragen“, denn ich würde erstens sagen den Herrn Wüllenweber. Ich habe, glaube ich, nur gesagt, dass man Herrn Wüllenweber fragen muss, wie er es verstanden hat, da ich ihm das nicht abnehmen kann.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, na er hat es zuerst als Absage zum Kommen verstanden. Am nächsten Tag hat er dann gedacht: Oh, das ist ein


Abschieds-SMS! Dann hat er das einmal reflektiert und ist draufgekommen: Nein, nie und nimmer! (Abg. Hanger [ÖVP]: Super!)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja da sehen Sie, dass er verschiedene Interpretationen vorgenommen hat, und vielleicht, wenn man ihn heute fragt, sieht er es wieder anders. Das ist nichts, was ich Ihnen irgendwie erläutern könnte.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Gut. Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Verfahrensrichter. – Bitte.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte jetzt nur ganz allgemein sagen: Wie es Herr Wüllenweber interpretiert, wie es die Frau Staatsanwältin interpretiert, wie es wir interpretieren – das sind alles keine Tatsachenwahrnehmungen, sondern das sind subjektive Interpretationen von verschiedenen Menschen. Daraus kann ich keinen Wahrheitsgehalt in Bezug auf irgendeine Tatsache ableiten, sondern ich kann nur ableiten, wie ein einzelner Mensch das subjektiv eingeordnet und interpretiert hat; aber das lässt keinen Schluss auf die zugrunde liegende Tatsache zu.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe dazu auch überhaupt keine Frage gestellt. Es war nur vorhin so, dass die Auskunftsperson gesagt hat, man soll Herrn Wüllenweber fragen, wie er das verstanden hat. Und nachdem ich davon ausgehe, dass sie das nicht kennen kann, wollte ich nur so nett sein und ihr diese Information geben, dass Herr Wüllenweber nicht der Meinung ist, dass es sich dabei um ein Abschieds-SMS handelt.


Es ist natürlich der Auskunftsperson unbenommen, bei dieser Interpretation, dass es sich hierbei um ein Abschieds-SMS handelt, zu bleiben; das muss sie eh selber entscheiden.


Ich würde jetzt das Dokument 51 vorlegen, Seite 321. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)


Im zweiten Satz, fett gedruckt, vom Abschlussbericht steht: „Vorweg wird angeführt, dass die Ermittlungen kein Fremdverschulden und auch keinerlei Tatverdacht gegen mögliche weitere beteiligte Personen ergeben haben.“


Was für Wahrnehmungen haben Sie, dass ermittelt wurde, ob es mögliche weitere beteiligte Personen gab?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Insbesondere war die Spurenlage am Auffindungsort entsprechend. Ich darf wiederholen: Es gab eine einzige Schuhspur, die im sandigen Uferbereich direkt ins Wasser geführt hat, die mit den von Christian Pilnacek getragenen Sportschuhen übereinstimmte. Weiters wurde eine Zigarettenschachtel gefunden, der Marke Camel, die Christian Pilnacek geraucht hat. Hinweise auf eine weitere Person wie weitere Fußspuren oder sonstige hinterlassene Gegenstände fanden sich am Auffindungsort keine. Und der Leichnam wies keine Verletzungen auf, die auf eine Gewalteinwirkung einer gewissen Erheblichkeit durch eine dritte Person, sodass sie den Tod begründen hätten können - -


Oder auch der Sachverständige: Herr Dr. Matzenauer hat ja im Gutachten angeführt, dass Christian Pilnacek beim Ins-Wasser-Gelangen nicht unfähig war – da müssten wir genau nachschauen, wie der Wortlaut war –, handlungsunfähig; also irgendeine Unfähigkeit. Es lag keine Unfähigkeit vor,

woraus eben klar geschlossen wurde, dass hier kein Verdacht für die Beteiligung einer weiteren Person vorliegt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Frage war anders: Was für konkrete Ermittlungshandlungen hat es gegeben, um herauszufinden, ob es weitere beteiligte Personen gab?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Die Handlungen, die hinter diesen Erkenntnissen stecken, die ich Ihnen gerade aufgezählt habe, sind Ermittlungshandlungen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie groß ist denn der Uferbereich, der untersucht wurde?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das kann ich Ihnen in Metern nicht nennen, zumindest nicht auswendig. Ich weiß nicht, ob es in den Unterlagen steht.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Herr Fellner die Rohdaten an die Forensikabteilung des LKAs Niederösterreich gegeben hätte, um zu schauen, ob vielleicht doch Bewegungs- oder Gesundheitsdaten oben sind?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Habe ich keine Wahrnehmungen.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass das später passiert ist und dass die Forensikabteilung dort Bewegungsdaten gefunden hat, nämlich Schwimmbewegungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich habe keine Wahrnehmungen dazu, von wem an wen diese Rohdaten wann weitergegeben wurden.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie haben Wahrnehmungen, dass Ihnen, glaube ich, Herr Pfandler gesagt hat, die Rohdaten wurden noch einmal angesehen und man hätte Schwimmbewegungen gefunden?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja, an diese Informationen erinnere ich mich. Das war aber nach Einstellung des Verfahrens.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das war ja erst im Sommer 2025; ich glaube, im Juli.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner (nickend): Möglich.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.


Ich habe noch eine Frage zu dieser Homeoffice-Regelung: Stimmt das, dass Sie quasi nur einen Tag in der Woche physisch im Büro sein müssen – unter Anführungszeichen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt. – Auskunftsperson Mautner: Relevanz?) – Ich kann gern die Relevanz herstellen: Wir untersuchen hier das Funktionieren von Ämtern und Behörden. Die Frage ist, ob zum Beispiel eine derartige Homeoffice-Regelung die interne Kommunikation innerhalb einer Behörde so erschwert, dass sie nicht mehr die Leistungsfähigkeit hat, die man sich erwartet. Ich kann auch noch weitere Begründungen nachliefern, wenn die nicht reicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt. – Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Also ich halte die Frage schon auch für relevant, aber der Einwand war schon, dass die allgemeine Frage nach einer Homeoffice-Regelung vielleicht ein bisschen zu unbestimmt und unspezifisch ist. Aber ich glaube, dass man es leicht auf den konkreten Fall münzen kann.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber ich meine, die vorhergehende Auskunftsperson – ich glaube, das war die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems – hat selber gesagt, dass sie während Covid eine Homeoffice-Regelung eingeführt haben, dass immer nur einer da ist und jeder quasi einen Tag Dienst hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Sie selber hat jetzt den Freitag, hat sie gesagt.


Ich wollte ja nur wissen, ob das stimmt, dass man nur einen Tag in der Woche quasi Bürodienst und vier Tage Homeoffice hat – sofern man natürlich nicht verhandelt oder dergleichen, das ist mir schon klar. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichterin beraten sich.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Herr Vorsitzender und Frau Verfahrensrichterin, ich kann die Frage beantworten.


Also, Herr Abgeordneter, es ist nicht so, dass es, nur weil man einen Tag pro Woche – im Fall der Staatsanwaltschaft Krems – den, wir nennen es, Tagjournal versieht, bedeutet, dass man an den anderen Tagen im Homeoffice ist. Auch wenn man nicht verhandelt, kann es sein, dass man seinen Dienst im Amt, wenn Sie es so nennen wollen, versieht. Also die Aussage ist so absolut nicht richtig.


Die Regelung besteht, das stimmt. Jeder von uns bei der Staatsanwaltschaft Krems – also nicht jeder, jede Vollzeitkraft sozusagen – hat einen Wochentag, an dem dringende Angelegenheiten von diesem Staatsanwalt abzuhandeln sind: dringende Angelegenheiten, in denen es noch keinen Akt gibt. Wenn jetzt ein Polizist mit einem neuen Sachverhalt anruft, wo er dringend was braucht, ist an diesem Tag vordergründig dieser Staatsanwalt zu kontaktieren. Es kann auch sein, dass dieser Staatsanwalt verhandeln ist, dann wird es schwierig, ja. Also das ist einfach eine interne Grundregel, aber keine Zuständigkeitsregel der StPO zum Beispiel; es ist jetzt dann nicht falsch, weil ein anderer Staatsanwalt telefoniert. – So viel einmal dazu.


Der Informationsaustausch in unserer Behörde funktioniert sehr gut. Ich habe kein Gespräch mit Kollegin Sterlini geführt, das ist richtig. Ich sehe aber auch überhaupt keine Auswirkungen dieses nicht stattgefundenen Gesprächs auf irgendetwas. Wenn Sie das anders sehen, können Sie es mir vielleicht im Anschluss dann noch mitteilen. Ich wüsste nicht, was es geändert hätte, wenn ich Frau Mag. Sterlini gefragt hätte, was sie mit dem Polizisten gesprochen hätte,


wenn sie mir dann sagt: Ich habe einen Anlassbericht angefordert!, der dann auch gekommen ist, wo ich alle relevanten Infos drinnen hatte. Ich hoffe, das war jetzt alles.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja mir fallen da viele Sachen ein; zum Beispiel hätten Sie erfahren, dass die Polizei – also die Leiterin, Frau Sorger – gegen eine Obduktion war.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich möchte noch ergänzen zu meiner vorherigen Antwort - - (Abg. Hanger [ÖVP] – die Hand hebend –: Falscher Vorhalt!) – Vielleicht mache ich noch schnell fertig, darf ich das von vorher noch schnell dazusagen? Am 20. Oktober 2023 waren sowohl ich als auch

Mag. Sterlini im Büro, sprich, die Kommunikation ist auch nicht am Homeoffice gescheitert.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Kollege Hanger.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Aus meiner Sicht ist das wiederum ein falscher Vorhalt. Der Sachverhalt ist so, dass möglicherweise darüber diskutiert worden ist, ob eine Obduktion notwendig ist, aber dass sie sich dezidiert dagegen ausgesprochen hätte, stimmt nicht – also falscher Vorhalt. Frau Verfahrensrichterin, darf ich Sie um Ihre Einschätzung bitten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Krainer [SPÖ] – die Hand hebend –: Ich melde mich zu Wort, damit sie nichts sagen muss!)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Nein, aber es stimmt natürlich, dass ich auch nicht in Erinnerung habe, dass Frau Sorger dezidiert gegen eine Obduktion war. Sie hat darüber diskutiert, ob - - wer es anordnen kann, und sie hat möglicherweise gesagt, aufgrund der Spurenlage - - Ja, aber sie hat gesagt,


aufgrund der Spurenlage braucht man es nicht. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein, sie hat gesagt, nur weil es der Christian Pilnacek ist ...! – Abg. Krainer [SPÖ]: Nein!)


Nur weil es der Christian - - es gibt schon die Aussage: Nur weil es der Pilnacek ist, muss es nicht sein!; so, das stimmt.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Kurz für Kollegen Hanger, der nicht die ausreichende Aktenkenntnis besitzt, zur Information: Die Diskussion hat nicht zwischen Frau Sorger und der Gemeindeärztin stattgefunden (Abg. Tomaselli [Grüne]: Doch! Doch!), sondern zwischen den anwesenden Männern, also den Polizisten vor Ort, und der Gemeindeärztin. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Das ist ein falscher Vorhalt! – Abg. Hanger [ÖVP]: Ui, wenn das die Nina jetzt sagt, Jan, würde ich mich wirklich ...! – Der Vorsitzender- Stellvertreter berät sich mit einem Mitarbeiter der Parlamentsdirektion.)


Frau Sorger hat mit Sterlini telefoniert und hat gegenüber Sterlini - - Die Frage war ja: Was kann sie erfahren, wenn sie mit Sterlini spricht? – Da (Abg. Tomaselli [Grüne]: Der Hanger zitiert ...! – Abg. Hanger [ÖVP]: Wir haben ja direkt ein Glück, dass keine Journalisten mehr da sind! – Heiterkeit der Abgeordneten Tomaselli [Grüne] und Wotschke [NEOS]) kann sie ja nur erfahren, was Frau Sorger Frau Sterlini gesagt hat und was Frau Wagner Frau Sterlini gesagt hat. Und da hätte sie erfahren, dass Frau Sorger gegen eine Obduktion war und Frau Wagner dafür. (Abg. Hanger [ÖVP]: Hätte ich, wäre ich ...) Das kann man alles bei Frau Sterlini nachlesen.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wie ich schon in meinem Eingangsstatement ausgeführt habe, ist es völlig irrelevant, ob irgendjemand der am Fundort anwesenden Personen eine Obduktion wollte, nicht wollte.


Ich als Staatsanwältin treffe die Entscheidung, ob eine Obduktion angeordnet wird oder nicht – niemand sonst. Mag. Sterlini hat den Weg gewählt, diese Entscheidung nicht aufgrund der mündlichen Informationen zu treffen, sondern hat einen schriftlichen Bericht abgefordert, was ihr durchaus zusteht. Egal welche Diskussionen dort stattgefunden haben: Entscheiden tut die Staatsanwaltschaft – und nur die Staatsanwaltschaft. (Abg. Hanger [ÖVP]: ... aber der Jan ...!)


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das will ich schwer hoffen, weil das im Gesetz steht. (Auskunftsperson Mautner: Ja!)


Ja, Sie sind hier vor Gesetzgebern, die in der Regel wissen, was in Gesetzen drinsteht. (Abg. Hanger [ÖVP]: Jetzt werden wir schon langsam zur Kabarettbühne! – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.) Was in der Praxis mit diesen Gesetzen passiert, steht auf einem anderen - -, also ist nicht immer das, was wir hier beschließen oder zu beschließen glauben. Aber was im Gesetz selber drinsteht, wissen wir in aller Regel.


Gut, dann - - (Abg. Hanger [ÖVP]: Gratuliere!) – Ja, mit Ausnahme von Herrn Hanger, aber das ist ein Sonderfall, das darf man jetzt nicht für alle Mitglieder dieses Hauses oder auch seiner Fraktion generalisieren. (Auskunftsperson Mautner: Spannend, danke! – Abg. Hanger [ÖVP]: Er ist Vorsitzender, Verfahrensrichter, Abgeordneter! Er ist alles in einer Person ...!)


Ja. (Abg. Hanger [ÖVP]: Jetzt kommt sicher noch eine ganz wichtige Frage! – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.) Ich darf noch einmal Dokument 435, Seite 961, vorlegen. „Nr. 19“ – schreibt hier

Dr. Matzenauer –: „Die Verletzung ist“ jedoch „auch mit einer Entstehung durch einen beschuhten Fußtritt vereinbar“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich kenne dieses Dokument nicht, daher würde ich um ein bisschen Zeit ersuchen, dass ich einmal schauen kann, wie das beginnt.


Können Sie mir helfen: Wo beginnt dieses Dokument, auf welcher Seite?


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist ehrlich gesagt immer sehr, sehr schwierig (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP), aber wir – 937 – stellen die nicht zusammen; das sind die, die es liefern, die machen das so komisch. – Das war jetzt aber schon gemein. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also wie ich der ersten Seite dieses Dokuments entnehme, handelt es sich dabei offensichtlich um ein von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt in Auftrag gegebenes Ergänzungsgutachten, zu dem ich keinerlei Wahrnehmungen habe.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Wir haben ihm 2 Sekunden gestohlen; die gebe ich ihm jetzt noch.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man sich selber nicht einen beschuhten Fußtritt geben kann. (Die Auskunftsperson nickt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nehme ich mit, danke. Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Gut, danke. Zu Wort gelangt Frau Kollegin Wotschke.

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.


Frau Staatsanwältin, ich würde gleich bei der Obduktion anschließen: Es gibt eine handschriftliche Notiz, die Dr. Wagner geschrieben hat. Kennen Sie die?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja, kenne ich.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Woher kennen Sie die?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wurde mir im Zuge meiner Zeugenvernehmung beim BAK vorgelegt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Kannten Sie sie davor auch schon?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein, wie Sie meiner Zeugenvernehmung vermutlich entnommen haben, nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist es Ihnen schon einmal passiert, dass eine Ärztin, die vor Ort ist, noch handschriftlich eine Notiz schreibt, um sie dem Akt mitzugeben, oder dass sie der Staatsanwaltschaft direkt zukommt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wäre es okay für Sie, wenn Sie das Dokument vorlegen, während wir darüber sprechen?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Natürlich. (Auskunftsperson Mautner: Danke!) Dokument 1143, Seite 1. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja also eine derartige Notiz ist mir jetzt so ad hoc aus einem anderen Akt nicht erinnerlich; ich würde es aber auch nicht ausschließen. Es gibt schon immer wieder handschriftliche Notizen auf Todesfeststellungsformularen oder ähnlichen Unterlagen. Ich kann nur zu dieser Notiz konkret sagen, dass das nämlich nahezu wortident im Anfallsbericht steht,


das somit für mich völlig unproblematisch ist, dass ich die Notiz an und für sich nicht beim Akt hatte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist die Notiz in den Akt gekommen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Während ich das Ermittlungsverfahren geführt habe nicht, nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wissen Sie, wo diese Notiz dann in der Zwischenzeit war?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Soweit mir mitgeteilt wurde, im Polizeiakt oder in den Unterlagen der Polizei.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Weil Sie jetzt vorhin gerade handschriftliche Notizen auf anderen Dokumenten, ich glaube, auf Formularen, angesprochen haben: Kennen Sie das Formular Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wie meinen Sie „kennen“? Also ich verwende das - - (Abg. Wotschke [NEOS]: ... gesehen, ist es Ihnen - -?) – Vermutlich, aber ich könnte es jetzt auswendig nicht sagen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Obduktion, die durch Sie angeordnet wurde: Wie haben Sie den Gerichtsmediziner bestimmt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wie meinen Sie „bestimmt“?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie haben Sie entschieden, wer die Obduktion durchführen soll?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich habe mich für Dr. Matzenauer entschieden. Wir haben zwei Gutachter bei uns im Sprengel, die für uns tätig


sind; also eigentlich drei; das Institut in Linz macht zum Teil auch Obduktionen für uns, aber nur für bestimmte Rayons, sage ich jetzt einmal. Genau, also grundsätzlich entscheiden wir zwischen Dr. Denk und Dr. Matzenauer, und das ist anlassbezogen. Wir schauen auch, dass wir die Aufträge gleichmäßig verteilen. Ich habe von Dr. Matzenauer eine sehr hohe Meinung und seine Gutachten sind immer fundiert, daher habe ich mich in dem Fall für ihn entschieden.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War ein Thema die zeitnahe Durchführung der Obduktion?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja. Dr. Matzenauer hat mich, nachdem ich ihm die Bestellung – ich glaube, per Mail – übermittelt habe, angerufen und hat mir mitgeteilt, dass er – aufgrund eines, ich glaube, Urlaubs oder auf jeden Fall einer Verhinderung – die Obduktion erst am 26. Oktober durchführen kann. Ich habe dann Rücksprache mit der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems gehalten, beziehungsweise habe ich zuerst Dr. Matzenauer gefragt, ob das irgendwie Auswirkungen auf das Ergebnis der Obduktion haben könnte, ob irgendwie etwas verfälscht werden könnte. Da hat er mir die Auskunft erteilt: Wenn für die Kühlung der Leiche gesorgt ist, dann kann – jetzt untechnisch gesprochen – nichts passieren.


Diese Erkenntnis oder dieses Gespräch habe ich der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems mitgeteilt, und sie hat sich dann auch damit einverstanden erklärt, dass wir bei der Bestellung des Dr. Matzenauer bleiben. Insbesondere sei dazu auch erwähnt, dass es ja aufgrund der Spurenlage keinen konkreten Verdacht für ein Tötungsdelikt gegeben hat, also war für uns jetzt auch nicht die Dringlichkeit gegeben, dass es unbedingt heute, morgen passieren muss, weil sonst irgendwelche Beweise – schon sehenden Auges quasi – verloren gehen könnten.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Entschuldigen Sie, Frau Kollegin, ich muss Sie kurz unterbrechen, da ich darauf hinweisen muss, dass die Befragungsdauer bereits über 3 Stunden beträgt und die Befragung grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten soll. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Ich weise darauf hin, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herzlichen Dank.


In Anbetracht dessen, dass es in Niederösterreich zwei Gerichtsmediziner gibt und einige Reviere – ich würde jetzt entnehmen, Ihres nicht – auch auf die Linzer zugreifen können, wäre es mö- -


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: O ja, Entschuldigung, schon in unserem Sprengel, aber da gibt es eine Abmachung – fragen Sie mich jetzt nicht, wer die getroffen hat, die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems oder eine höhere Instanz –, dass das gerichtsmedizinische Institut Linz in Todesfällen beauftragt wird, die in gewissen, ich sage jetzt einmal, Rayons von PIs passieren. Die Gmünder Gegend ist das, aber ich kann Ihnen jetzt nicht alle PIs aufzählen, die das betrifft.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hätten wir jetzt den Fall gehabt, dass man direkt am selben Tag eine Obduktion benötigt, wäre das mit den Ressourcen, die es in Niederösterreich gibt, möglich gewesen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das kann ich so nicht beantworten, weil ich nicht mit Dr. Denk Rücksprache gehalten habe, ob er Zeit hat.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Kennen Sie das Gerichtsgutachten oder das Obergutachten von Doberentz?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde ein Dokument vorhalten: das Dokument Nummer 435. Das ist das vorhin referenzierte Formular zur kriminalpolizeilichen Leichenbeschau. Relevant ist die Seite 234. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Auskunftsperson Mautner: Ja?)


Das ist das Formular, das im Tatortbericht enthalten ist. Haben Sie das gesehen und bekommen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja, das war eine Beilage beim Abschlussbericht, glaube ich.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich noch ein anderes Dokument vorhalten: das Dokument 1255. Ich glaube, es ist aus dem Aktenbestand, deshalb dauert es ein wenig.


Ich kann währenddessen eine andere Frage stellen – ja, nein? (Auskunftsperson Mautner: Von mir aus!) –, nämlich betreffend die Ausführungen, die Sie vorhin in der Frage, dass man von Suizid ausginge, gemacht haben: Können Sie zeitlich einordnen, ab wann Sie oder ab wann man davon ausging, dass eben kein Fremdverschulden vorlag?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Man hatte von Beginn bis Ende des Ermittlungsverfahrens keine Hinweise dafür, dass Fremdverschulden vorlag.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, wann war bei Ihnen zuallererst die Vermutung Suizid am Tisch oder wann war die Thema bei Ihnen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das ist nicht relevant, ob ich von Suizid ausgegangen bin oder nicht. Es gab nie Hinweise für ein Fremdverschulden.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sind Sie damals von Suizid ausgegangen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Es ist völlig irrelevant, ob ich von Suizid ausgegangen bin oder nicht. Ich hatte keine Hinweise und keine Erhebungsergebnisse für ein Fremdverschulden.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich frage konkret, weil es bereits um 9.28 Uhr die Information in Wien gab, dass Pilnacek tot sei und es sich um Suizid handle; deshalb die Frage, wann bei Ihnen - - Oder: Hatten Sie an dem Tag die Vermutung Suizid?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich mit dieser Information nichts zu tun habe und damit auch irrelevant ist, ob ich zu diesem Zeitpunkt von Suizid ausgegangen bin oder nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das beantwortet meine Frage nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensanwalt und Verfahrensrichterin. – Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich. – Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich mit einem Mitarbeiter der Parlamentsdirektion. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich würde jetzt tatsächlich meinen, Frau Mag. Mautner hat unter Wahrheitspflicht gesagt, sie hat mit dieser Information nichts zu tun und sie möchte aus Pietätsgründen ihre ganz persönliche Meinung dazu nicht äußern. Das hat mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun, mit ihrer Arbeit, die hier überprüft wird, ob sie das Fremdverschulden richtig oder falsch beurteilt hat. Da hat ihre persönliche, subjektive Meinung dazu tatsächlich keine Relevanz, und wenn sie jetzt sagt, aus Pietätsgründen auch gegenüber Angehörigen und so weiter steht


es ihr nicht zu, da ihre persönlichen Meinungen zu äußern, würde ich ihr das in diesem Fall zugestehen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben vorhin gesagt, Sie hatten in der Staatsanwaltschaft auch öfter mit dem Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Kontakt.


Ich würde gerne einen Vorhalt machen: das Dokument 1083, hier relevant die Seite 4. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Verfahrensrichterin berät sich mit einem Mitarbeiter der Parlamentsdirektion.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja, welche Stelle?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Auf Seite 4 relevant ist der erste Absatz, der letzte Satz; wenn Sie mal lesen. Da handelt sich um einen Bericht des Justizministeriums. (Auskunftsperson Mautner: Mhm!) Hier referenziert eben das Justizministerium unten auf einen Artikel, wo der Mediensprecher der StA Krems mit dem Satz zitiert wird: „Suizid, wie er klarer nicht sein kann“.


Wie kommt der Mediensprecher der StA Krems zu diesem Ergebnis?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das müssen Sie ihn fragen. Ich liefere unseren Mediensprechern bei Rückfragen zu Akten Fakten, aber keine Wertungen. Die Wertung hat er selber getroffen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, von Ihnen kam nicht quasi das Resultat Suizid?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Dieser Ausspruch stammt nicht von mir.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber haben Sie ihm eine Information gegeben, auf Basis derer er diesen Ausspruch tätigt? Haben Sie ihm gesagt, ein Suizid ist indiziert?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich habe ihm Fakten aus meinem Akt geliefert, aber keine Wertungen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also von Ihnen kam dabei nicht die Schlussfolgerung, es handle sich um einen Suizid?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Kann ich mich nicht erinnern, dass ich das so gesagt habe, würde aber auch nichts daran ändern, dass ich – was gerade von der Verfahrensrichterin auch bestätigt wurde – mich hier in diesem Rahmen nach dem medialen Aufkommen einfach aus Respekt gegenüber den Angehörigen zu diesem Thema nicht näher äußern möchte. (Abg. Wotschke [NEOS]: Jetzt nicht zu - -?) – Zum Thema, ob Christian Pilnacek Suizid begangen hat, das - -


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na, ich wollte eine neue Frage stellen, nämlich nicht zu dem, wie Sie es gesehen haben, sondern: Ab wann gab es Gespräche oder Diskussionen, dass es sich wohl um Suizid gehandelt haben könnte?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Gespräche und Diskussionen darüber gab es von Beginn an.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und können Sie mir das jetzt zeitlich beziffern, ab wann das circa war oder ab wann Sie es wahrgenommen haben?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ab 20. Oktober gab es Gespräche darüber.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und ab wann haben Sie diese wahrgenommen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Die Gespräche habe ich ab 20. Oktober wahrgenommen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Uns geht es vor allem um eine zeitliche Abfolge, weil für uns einfach nicht klar ist, wieso so früh Suizid im Raum steht – heißt: War das Mittag, Nachmittag, später Nachmittag?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das kann ich jetzt mit einer Uhrzeit nicht belegen. Ich habe Ihnen im Eingangsstatement und auch, glaube ich, jetzt während der Befragung schon mehrmals die Erkenntnisse schon am Tag der Auffindung, also am 20. Oktober, geschildert, und aus den Ergebnissen wurden halt entsprechende Wertungen von verschiedenen Personen der StA Krems vorgenommen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde zum Dokument 1255 zurückgehen, das ist wieder aus dem Aktenbestand. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt. – Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Kennen Sie dieses Formular? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, ob ich das schon mal in einem Akt so gesehen habe.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also Sie können sich nicht daran erinnern, es schon mal gesehen zu haben?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich kann es aber auch nicht ausschließen; vermutlich wird das bei vielen Berichten über Todesfälle dabeihängen, aber dass ich jetzt so ad hoc eine konkrete Erinnerung an ein ausgefülltes Formular - -


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja? Nein?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Eine konkrete Erinnerung an ein solches ausgefülltes Formular habe ich nicht – eine konkrete.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön. Jemals ein von einer Ärztin unterschriebenes Formular?

Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wie meinen Sie?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ein Formular, das eben die beigezogene Ärztin, der beigezogene Arzt unterschrieben hat, und nicht nur der - -


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Es sind immer wieder bei Berichten zu Todesfällen von Ärzten verfasste oder ausgefüllte Formulare dabei.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm, gut.


Dann würde ich noch einmal das Thema wechseln, nämlich dahin, wo wir bei der ersten Befragung gestoppt haben: Sie haben sich im Laptop-Verfahren für subjektiv befangen erklärt. Wieso haben Sie sich für subjektiv befangen erklärt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wie Sie der von mir verfassten Befangenheitsanzeige entnehmen können, habe ich mich durch meine Wahrnehmungen, was die Berichterstattung eines Journalisten und einer Person - -, welche Auswirkungen die auf Chefinspektor Fellner hatten, nicht in der Lage gesehen, unbefangen gegen diese Personen zu ermitteln.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Und wie ist Ihnen die schwere Belastung zur Kenntnis gelangt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Durch Erzählungen von ihm.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm, gut. Ich nehme meine Zeit mit. – Danke.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.


Frau Kollegin Tomaselli, bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich würde gerne nochmals – mir ist vorhin die Zeit ausgegangen – auf den März 2024 zurückkommen. Zur Erinnerung: Ich habe Sie gefragt, ob es Kommunikation zwischen Ihnen und der Polizei gegeben hat, Sie haben dann gesagt, dass Sie sich nicht erinnern. Jetzt möchte ich die passende Vorlage dazu machen, das wäre das Dokument Nummer 63, Seite 77. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Das ist aus dem Tagebuch, und zwar ist hier eben das Interessante: Am Freitag, den 22. März, schickt die E-Mail-Adresse Oeffentlichkeitsarbeit-N@polizei.gv.at, also offenbar die Kommunikationsabteilung der niederösterreichischen Polizei, eine E-Mail weiter, eine Presseanfrage von „Zackzack“ an das LKA Niederösterreich, an den vorhin schon erwähnten Franz Hütter, den Pressesprecher, und der gibt das weiter an Sie: „Zur Kenntnis und bitte zum

Tgb“ – Tagebuch – „einspielen lassen.“


Und dann: Fehlt da eventuell was? Ging die E-Mail da oben noch weiter? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Ging da die E-Mail noch weiter, Frau Mautner? Die ging ja an Sie.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Unten oder oben?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Oben. Weil: Dann senden Sie ja:

„Von: Weißenböck Anna“ an die - -


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: „An: Teamassistenz“, ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, genau, „Teamassistenz“. Genau. Und Sie haben das quasi einfach nur kommentarlos in das Tagebuch eingetragen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Genau. Das ist üblich. Nachdem Mailverkehr bei uns auch kein formaler Behördenverkehr ist, werden Mails bei uns in den Akt eingespielt und dann behandelt. Teamassisztenz ist bei uns eben sozusagen das Sekretariat, wenn man es jetzt irgendwie auf einen Bürobetrieb ummünzen will, und daher habe ich das an die Teamassistenz geschickt, ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, und darauf ist keine weitere Handlung passiert, also dass Sie eben zum Beispiel Herrn Pfandler oder Herrn Fellner angerufen haben und gesagt haben: Was ist da los? (Auskunftsperson Mautner: Also ich - -!) In der Anfrage ging es aller Wahrscheinlichkeit nach auch um das Handy, sozusagen um die Frage: Ist es sichergestellt worden und wie? – Das wäre auf der nächsten Seite.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich darf als fallführende Staatsanwältin auch gar keine Medienarbeit machen – das ist unseren Mediensprechern vorbehalten –, und soweit ich da jetzt entnehme, war das eine rein medienbezogene Anfrage oder Thematik.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, nein, die Frage wäre quasi, ob das für Sie, wenn Sie sehen, dass das Inhalt von medialer Berichterstattung ist – die Frage der Sicherstellung des Smartphones –, vielleicht ein Anlass war, mal nachzufragen: Was für ein Smartphone? Wir haben gar nichts im Akt.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wie gesagt, dieses Mail hat eine medienrechtliche Frage betroffen, die mich - -, dazu darf ich mich nicht äußern, daher war auch diesbezüglich keine Rücksprache mit der Polizei erforderlich.


Zum Thema Sicherstellung darf ich wiederholen: Die Voraussetzungen für eine Sicherstellung sind nicht vorgelegen: Es gab keinen konkreten Verdacht dafür, dass es Fremdverschulden am Ableben von Christian Pilnacek gegeben hat (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichterin beraten sich), das Mobiltelefon war auch nicht relevant für meinen Ermittlungszweck, und eine Sicherstellung wäre nicht verhältnismäßig gewesen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Vielen Dank für die Beantwortung einer Frage, die ich gar nicht gestellt habe.


Ich möchte es Ihnen auch nochmal vorlesen: Dokument 781, Seite 132, erster Absatz ganz unten, über „Abnahme/Übergabe der Gegenstände“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)


Ich frage Sie ja deshalb: Ich frage nicht nach der Sicherstellung, sondern ich frage dezidiert nach der Kommunikation, weil es ein reges Treiben, angestoßen vom Justizministerium, vonseiten der Justiz um die Frage gab: Was ist mit den persönlichen Gegenständen, was ist mit dem Smartphone? Und dann kommt am

29. März just von Herrn Pfandler ein Nachtragsbericht, in dem er schreibt – ungefragt, im Übrigen –: „In der damaligen laufenden telefonischen Berichterstattung an die StA Krems wurde auch die Übergabe der persönlichen Gegenstände mitgeteilt; eine diesbezügliche kriminalpolizeiliche Relevanz bestand aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse nicht.“


Herr Pfandler sagt also in dem Nachtragsbericht bei einem bereits eingestellten Verfahren: Nein, man hätte eine laufende – also auch hier erkenne ich einen


Plural – telefonische Berichterstattung mit der StA Krems, also mit Ihnen, der fallführenden Staatsanwältin, gehalten.


Wie ist es zu diesem Nachtragsbericht gekommen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also den Grund oder warum sich - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja genau: ob Sie sich mit dem LKA Niederösterreich - -!) – Na, ist keine Frage mehr gewesen, sondern schon meine Antwort. Der Grund oder das ursächliche Ereignis, warum Herr Pfandler sich zu diesem Bericht entschieden hat: Da müssen Sie ihn fragen, das kann ich Ihnen nicht sagen.


Ich kann nur sagen, dass ich in meiner Befragung ebenso von laufenden telefonischen Berichten gesprochen habe, das habe ich genau so gesagt, und ich habe auch gesagt, dass ich nicht ausschließen kann, dass mir die Übergabe der persönlichen Gegenstände mitgeteilt wurde. Also ich sehe hier keine falsche Information, ich kann sie nur nicht bestätigen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und es gibt auch kein Schriftstück.


Dann noch: Am 19. März kam ja dann die Anzeige der Kreutner-Kommission. Die ist Ihnen inhaltlich, nehme ich an, auch bekannt, ich spiele es Ihnen aber gerne noch ein: Dokument 684, Seite 3. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Und zwar moniert er hier ja: „Ohne die staatsanwaltschaftlichen Veranlassungen präjudizieren zu wollen, so darf weiters doch auf allfällige Befangenheiten in der Instanz [...] sowie auf in Kürze auslaufende ([..] technische) Fristen (etwa Rufdatenrückerfassung und Standortdaten nach § 135 StPO) sowie behauptete Lücken in der Veraktung und behauptete Diskrepanzen im polizeilichen Einschreiten verwiesen werden.“


Ist Ihnen die Anzeige bekannt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also im Detail hatte ich sie nicht mehr erinnerlich und weiß auch nicht, ob ich sie jemals gesehen habe. Ich weiß, dass es eine Anzeige gab.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Dann lege ich Ihnen das Tagebuch vor, Dokument 63, Seite 79. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Herr Kreutner spricht hier von Rufdatenrückerfassung, Standortdaten. Sie machen einen Tagebucheintrag dazu: „Meiner Meinung nach keine Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen. Eventuell könnte man [...]

Dr. Matzenauer um Stellungnahme ersuchen, aber ich finde, er hat das im Gutachten ausreichend dargelegt. [...] 21. März“. – Also haben Sie es dort schon gelesen, oder?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Und an dem Tag ist uns die Anzeige übermittelt worden? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja!) – Ja dann glaube ich Ihnen das, dass sich diese Tagebuchverfügung darauf bezieht. Ich hätte es jetzt aus meiner Erinnerung nicht mehr sagen können. 21. März 2024: über zwei Jahre. Ich könnte jetzt erheben lassen, wie viele Verfahren ich in dieser Zeit geführt habe, also - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, aber die Kreutner-Kommission macht quasi Anzeige, moniert, auch weil die Frist für Rufdatenrückerfassung kurz vor dem Ablauf war, und Sie geben sozusagen im Tagebuch an: Ja, man könnte den Gerichtsmediziner noch mal fragen. – Aber ich glaube, darum ging es ja gar nicht, oder?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich glaube auch, dass Sie mir schon zutrauen, dass ich weiß, dass ein Gerichtsmediziner keine Rufdatenrückerfassung macht. Ich bin mir sicher, dass sich der Vorschlag der Stellungnahme durch Sachverständigen Dr. Matzenauer auf andere


Ausführungen in der Anzeige bezogen hat. Der Satz davor bezieht sich auf – unter anderem – die Rufdatenrückerfassung, ja. Ich kann Ihnen jetzt gerne noch einmal aufzählen (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein!), warum ich der Meinung bin, dass eine Rufdatenrückerfassung nicht zulässig war.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Noch interessanter finde ich ja den Tagebucheintrag Ihres Kollegen Hütter – das wäre Seite 83 –; der schreibt da gleich: „Die Eingabe ist nicht fundierte Spekulation, keine weitere Veranlassung. [...] Akt der Frau Ltd StA“ – Leitenden Staatsanwältin – „vorlegen“.


Haben Sie dazu Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass wenige Tage später dann schon ein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden ist, nicht von der StA Krems, sondern von der WKStA, also dass ein Anfangsverdacht jedenfalls da war, denn sonst könnte man keine Ermittlung einleiten? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das sind ja zwei unterschiedliche Verfahren. Ich bin jetzt davon ausgegangen, wir sprechen jetzt gerade darüber, dass mein Verfahren von den Ausführungen der Anzeige betroffen war. Das Verfahren, das dann eingeleitet wurde, war ein ganz anderes Verfahren. Da ging es nicht um die Todesumstände von Christian Pilnacek.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es ging um die Ermittlungshandlungen zu den Todesumständen von Christian Pilnacek. Natürlich bezog sich das auf Ihr Verfahren, auf was denn sonst? Wo hätte sonst Rufdatenrückerfassung und so weiter erhoben werden sollen?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich habe das so verstanden, dass der Anzeiger der Meinung ist, in meinem Verfahren hätten diese Maßnahmen gesetzt werden müssen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, wegen der Frage der Sicherstellung des Handys. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Hanger [ÖVP]: Das haben wir eh noch nicht oft diskutiert!)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich bin nach wie vor der Meinung, und der Meinung war ich auch damals, dass die erhebenden Polizeibeamten keinen - - ihre Befugnisse nicht missbraucht haben, und ich habe zu keinem Zeitpunkt einen Anfangsverdacht für einen Amtsmissbrauch gesehen.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.


Dritte Fragerunde


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Kollege Schilchegger. –

Bitte.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ich möchte bei Dokument 63 bleiben und auf die Seite 377 hinweisen. Das ist ein E-Mail der Leitenden Staatsanwältin, wo sie einen Polizeibeamten darüber informiert, dass Sie – also die Auskunftsperson – „am Vernetzungstreffen am 7.10.2025 teilnehmen“ werden. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)


Meine Frage dazu: Wie darf man sich solche Vernetzungstreffen mit der Polizei in Krems vorstellen? (Auskunftsperson Mautner: Ich hab’ noch immer das Dokument nicht! – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.) Soll ich meine Frage noch einmal wiederholen? (Auskunftsperson Mautner: Wir sehen das Dokument nicht!)


Nur zur Geschäftsordnung: Also eigentlich habe ich das Dokument, den Inhalt, ja ohnehin erläutert. Das ist eigentlich nur ein Einzeiler-Mail.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Okay, na dann lesen Sie mir bitte auch noch den Betreff vor.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Das ist wie gesagt noch einmal Dokument 63, Seite 377, und es ist nur ein Einzeiler. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja, aber es gibt verschiedenste Vernetzungstreffen. Gerhard Pichler - -


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Es wurde an Gerhard Pichler gesendet, von der Leitenden Staatsanwältin. Es wurde nur gesagt, Sie werden am Vernetzungstreffen am 7. Oktober 2025 teilnehmen, mehr Inhalt gibt es nicht.


Meine Frage war nur: Wie darf man sich solche Vernetzungstreffen – an dem Sie ja offenbar teilnehmen sollten – mit der Polizei Krems, vorstellen? Was haben Sie da für Wahrnehmungen dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich entnehme es jetzt zwar dem Betreff und dem Inhalt des Mails nicht, aber da ich nur an Vernetzungstreffen betreffend Delikte, die Gewalt im sozialen Nahraum behandeln, teilnehme und für das auch eigens in der Geschäftsverteilung ausgewiesen bin, hat es sich sicher um so ein Vernetzungs- - Ah, 7.10., das weiß ich sogar noch, das hat in Stein stattgefunden. Sie fragen, wie das abläuft?


Also wie gesagt: Thema ist Gewalt im sozialen Nahraum. Vernetzungstreffen, das findet nicht nur zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft statt, sondern auch Opferschutzeinrichtungen nehmen teil. Es wird besprochen, wo es Probleme in


der Zusammenarbeit gibt, aber auch lobende Worte für eine gut funktionierende Zusammenarbeit gefunden. Genau.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Wurde da Ihrer Wahrnehmung nach bei diesem oder einem ähnlichen Vernetzungstreffen auch über den Akt Christian Pilnacek mit Polizeibeamten gesprochen? Ich meine, immerhin – verstehen Sie meine Frage richtig –: Es ist Teil des Tagebuchs zu Ihrem Untersuchungsakt. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich glaube fast, dass das ein Irrläufer ist, oder? Also es würde mich total wundern. Es hat überhaupt keine Relevanz für - - Da haben Sie einen Irrläufer entdeckt, okay; aber das kann ich mir nur als Irrläufer erklären.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke für die Einschätzung, aber vielleicht trotzdem noch der Vollständigkeit halber: Würden Sie einfach meine Frage beantworten: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass bei solchen Vernetzungstreffen mit der Polizei oder ähnlichen Treffen, also entweder am 7. Oktober – aber offenbar ist das ja nicht das einzige gewesen –, irgendwann einmal Polizeibeamte dann im informellen Rahmen – Vernetzungstreffen deutet ja auf informellen Rahmen hin – auch vielleicht aus persönlichem, medialem Interesse oder was auch immer an Sie gewendet haben mit dem Ersuchen, einfach quasi über den Ermittlungsakt Pilnacek mit Ihnen zu sprechen? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich habe jetzt konkret zwei Vernetzungstreffen im Sprengel Krems im Kopf und ein Vernetzungstreffen im Sprengel Horn, und bei allen drei Treffen kann ich mich an kein Gespräch über den Akt Pilnacek erinnern.


Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Dann bedanke ich mich. Ich habe keine Fragen mehr.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: SPÖ? – Keine Fragen. (Abg.

Hanger [ÖVP]: So ein Pech, dass er nicht herinnen ist!)


Kollegin Wotschke.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich habe noch Fragen.


Ich würde in das Dokument 730 gehen, hier relevant Seite 3 unten bis 4 oben: Das ist die Beantwortung eines Amtshilfeersuchens durch StA-Leiterin Waidecker. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Auskunftsperson Mautner: Ja!) Hier relevant: „Im gegenständlichen Fall [...]“. Also wenn Sie das kurz lesen. (Auskunftsperson Mautner: Der letzte Absatz?) – Der letzte Absatz, genau. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. –

Auskunftsperson Mautner: Ja!)


Für mich ist der relevante Satz: „Im gegenständlichen Fall gab es keinerlei Anlass für eine Sicherstellung [...], da bereits nach den Erstermittlungen [...] die Todesursache Suizid feststand“. Das schreibt die Leitende Staatsanwältin der StA Krems. Sehen Sie das anders als die Leitende Staatsanwältin der StA Krems? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)


Sie sind fallführende Staatsanwältin. Ich nehme an, dass hier mit Ihrem Zutun und nach Rücksprache kommuniziert wird. Die Leitende Staatsanwältin findet es sehr wohl relevant, hier auch reinzuschreiben, dass es nicht nur kein Fremdverschulden gab, sondern auch, dass es hier Suizid gab, nämlich klar.

Dementsprechend würde mich Ihre Einschätzung interessieren.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Frau Abgeordnete, das ist jetzt sozusagen dieselbe Frage von der anderen Seite. Frau Mag. Mautner hat gesagt, sie möchte dazu nichts sagen und dass es ab dem 20.10. Gespräche gab. Daher


möchte ich sie nicht zwingen, diese Frage zu beantworten. (Abg. Wotschke

[NEOS] hebt die Hand.)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Zur Geschäftsbehandlung. –

Bitte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist halt relevant für den Untersuchungsgegenstand. Wieso? – Weil einfach unklar ist, wo hier herkommt, dass die Leitende Staatsanwältin auf WKStA- Ersuchen schreibt: „Todesursache Suizid feststand“. Wo stand das fest? Wer hat das gesagt? Wenn die fallführende Staatsanwältin dazu nichts sagen will, dann frage ich mich, woher das in diesem Bericht kommt.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Dann darf ich das aber bitte vorher noch sagen: Ob die Auskunftsperson Wahrnehmungen dazu hat, wie die Frau Leitende Staatsanwältin dazu kam, dazu kann sie was sagen. Zu sagen, was sie selber meint, würde ich sie nicht zwingen wollen. Aber ob sie Wahrnehmungen dazu hat, wie die anderen dazu kommen, würde ich meinen, kann sie beantworten.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich habe Frau Mag. Waidecker als Leitender Staatsanwältin nicht quasi diese Beantwortung diktiert. Grundlage für ihre Beantwortung war der Akt, und als Leitende Staatsanwältin hat sie natürlich jederzeit umfassenden Einblick in den Akt und benötigt nicht meine Informationen. Der Weg, den die Mediensprecher wählen, ist einfach ein kürzerer. Natürlich können die auch in den Akt schauen, aber grundsätzlich informieren sich die einmal in abgekürzter Form beim Bearbeiter. Aber die Grundlage für diese doch sehr umfangreiche Anfragebeantwortung war der Akt


und ihre Schlüsse und Wertungen daraus. Warum sie das so geschrieben hat, müssen Sie sie selber fragen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie denn Wahrnehmungen, wieso das die Leitende Staatsanwältin in diesen Bericht reinschreibt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das sind Wertungen, die Sie Frau Mag. Waidecker fragen müssen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie mit Frau Mag. Waidecker darüber gesprochen, ob es ein Suizid sein könnte?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Haben wir sicher mal geführt dieses Gespräch, ja, mehrmals.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was war das Ergebnis dieses Gesprächs? (Heiterkeit der Auskunftsperson und des Abgeordneten Hanger [ÖVP].)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Dass wir uns darüber unterhalten haben, war das Ergebnis.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die konkrete Wahrnehmung! Dass Sie sich darüber unterhalten haben, ist nicht das Ergebnis des Gesprächs. (Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ja. Ich muss jetzt noch einmal sagen: Das wäre jetzt, wenn die zwei sich darüber unterhalten, quasi eine private Unterhaltung darüber oder wie auch immer. Auf einer fachlichen Ebene haben sie festgestellt, ob das - -


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Hat das einen Ausdruck im Akt gefunden?


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Genau: Hat das Ausdruck im Akt gefunden, in einer Wertung der Frau Leitenden Staatsanwältin? (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand. – Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Zur Geschäftsbehandlung. –

Bitte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist einfach keine private Unterhaltung, wenn sich eine Leitende Staatsanwältin mit der fallführenden Staatsanwältin über einen Fall unterhält, wo man auch mutmaßt, sich austauscht, ob es sich um einen Suizid handelt.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Nein. Ich verstehe schon, was Sie meinen, aber ich kann auch die Frau Staatsanwältin vollkommen verstehen, dass sie sagt, ermittlungsrelevant und aktenrelevant ist das nicht. Das stimmt: Es ist nicht aktenrelevant.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):

Wieso ist es dann in den Akten?


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Also wenn ich die Frage richtig verstanden habe: Es hat ein Gespräch gegeben. Hat das Ergebnis dieses Gesprächs Ausdruck im Akt gefunden, und wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau, richtig.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das müssen Sie Frau Mag. Waidecker fragen, ob ein Gespräch mit mir der Anlass für sie war, das so zu schreiben.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Es stimmt natürlich, es ist im Akt vorhanden. Frau Mag. Waidecker qualifiziert oder wertet das so, wie offenbar auch der Erste Staatsanwalt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Ja, das haben wir, das ist eine Tatsache. Sie bewerten das so, die beiden; Herr Hütter und Frau Waidecker haben das so bewertet. Frau

Mag. Mautner will es so nicht bewerten. Ich glaube, mehr kann man dazu nicht sagen. (Abg. Hanger [ÖVP]: Sophie, was soll das? – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also es irritiert halt insoweit, als wir jetzt eine wirklich große Bandbreite an Polizisten und Ermittlern hatten, wie ja auch die Leiterin der StA Krems, die gesagt haben, es war glasklarer Suizid für alle. Ich glaube, Herr Fellner hat es sogar verwendet, er kennt niemanden, der sagt, es war kein Suizid, wenn ich mich recht entsinne.

Dementsprechend drängt sich mir doch die Frage auf, nachdem Sie einerseits mit Herrn Fellner Kontakt hatten, mit Mag. Waidecker andererseits, ob Sie das anders gesehen haben. Aber ich nehme wahr, dass Sie es nicht beantworten wollen, und gehe dementsprechend in der Befragung weiter. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ich habe keine Fragen mehr!) – Nein, so schnell sind wir nicht!


Sie haben vorhin die Einsicht in das Tagebuch angesprochen, die ja ursprünglich der StA Eisenstadt nicht gewährt wurde. Dann gab es eine Weisung am

7. Oktober 2025; kann ich gerne vorhalten, wenn Sie wollen, aber ich glaube, die haben Sie vorhin angesprochen. Dann fand ich interessant, dass am 9. Oktober 2025 sich noch einmal die Frage gestellt hat, ob man der StA Eisenstadt Akteneinsicht gibt, und man die noch einmal scheinbar nicht geben wollte. Ich kann das Dokument vorhalten: Das ist ein Bericht der StA Krems vom

9. Oktober, das Dokument Nummer 437, Seite 1 038. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Das ist wie bereits vorhin angegeben ein Dokument, das nicht meinen Akt betrifft. 3 UT 33/25w ist nicht ein Akt, der von mir geführt wurde. Ich führe Akten mit 5 zu Beginn. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie können aber trotzdem Wahrnehmungen dazu haben.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich noch einen Vorhalt machen, nämlich auf Seite 1 041. (Auskunftsperson Mautner: Selbes Dokument?) – Selbes Dokument, genau. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Dann kommt es nämlich zu noch einer Weisung durch die Oberstaatsanwaltschaft, die abermals sagt, bitte volle Akteneinsicht geben, inklusive Tagebuch. Dann kommt die Oberstaatsanwaltschaft insgesamt zum Ergebnis, dass sie so weit geht, dass sie sagt – das sieht man unten im Stempel, in der Unterschrift, in der Signatur –: „Akt vor Abfertigung HBL“ – Herr Behördenleiter – „zur Info über die anhaltend renitente Haltung der StA Krems/Donau“. (Auskunftsperson Mautner: Sehe ich, ja!)


Haben Sie Wahrnehmungen, dass es da dann Gespräche vonseiten der Oberstaatsanwaltschaft mit der StA Krems gab? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich habe keine Wahrnehmungen dazu, dass es ein Gespräch zwischen Oberstaatsanwaltschaft Wien und der Staatsanwaltschaft Krems über eine renitente Haltung der Staatsanwaltschaft Krems gab.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Ich frage Sie, weil wir bei Frau Mag. Waidecker vorhin an die 4 Stunden gekommen sind und keine Zeit mehr hatten.


Dann habe ich noch einen vorletzten Themenkomplex, nämlich die Frage der Opferstellung von Frau Wurm. Hat Frau Wurm in den 5-UT-Akt Akteneinsicht erhalten?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja, hat sie über ihren Vertreter, Mag. Sackmann.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Hat sie vollständige Akteneinsicht erhalten?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Von Beginn an?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Müssten wir uns jetzt meine Verfügungen anschauen, aber soweit ich weiß, ja. Die Leichenfotos wurden aber nicht zur elektronischen Einsicht freigeschaltet, sondern waren zur Einsicht bei der Staatsanwaltschaft Krems quasi zur Verfügung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und warum nicht elektronisch? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Zum Schutz der Interessen sowohl des Verstorbenen als auch der Angehörigen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Jetzt war Frau Wurm ja auch Angehörige, nach dem Gesetz und nach der Opferstellung.


Hat Frau List elektronisch Akteneinsicht erhalten? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wieso diese Differenzierung? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Es hat sich in der Zwi- -, also es war eine einmalige Freischaltung für Frau List, Ehefrau des Verstorbenen. Die Ausnahme der Leichenfotos von der elektronischen Akteneinsichtnahme erfolgte dann hauptsächlich aufgrund der Medienberichte und der Gefahr, dass diese Fotos an die Medien gelangen. Ab diesem Zeitpunkt war aber auch für Frau Mag. List keine elektronische Einsicht in die Leichenfotos mehr möglich.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und was ist da die Rechtsgrundlage?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Der Schutz von Persönlichkeitsrechten.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Es gab ja quasi den ersten Block Akteneinsicht, und dann – am 7. August war das – hat Frau Wurm nochmals Akteneinsicht beantragt. Die wurde aber - - Wurde die gewährt?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Es gab im Zusammenhang mit der Akteneinsicht von Frau Wurm einige Vorgänge mit Vorhabensberichten, Einsprüchen. Also da würde ich Sie ersuchen, dass wir die Verfügungen konkret anschauen – oder Sie sagen mir, worauf Ihre Frage abzielt; vielleicht kann ich sie dann ohne Vorlage beantworten.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also mein Wissensstand ist, dass im August 2024 die Akteneinsicht nicht gewährt wurde, nachdem sie davor schon einmal gewährt wurde.


Die Frage wäre dementsprechend: Wieso nicht? Aber ich kann natürlich den Vorhalt gerne machen.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja, das kann ich jetzt so nicht bestätigen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Der Vorhalt: Dokument Nummer 1082, Seite 66. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Wenn Sie darauf abzielen, dass hier auch Thema ist, dass erst aufgrund des Einspruchs wegen Rechtsverletzung dann die Akteneinsicht freigeschaltet wurde - - Meinen Sie das? (Abg. Wotschke [NEOS]: Ja!)


Da liegt ein formales oder justizinternes Thema dahinter: Wir haben nämlich einen Vorhabensbericht betreffend Akteneinsicht von Frau Wurm verfasst – und der war, glaube ich, monatelang unbeantwortet von der Oberstaatsanwaltschaft; und ohne die Antwort konnten wir nicht - - Wenn ich einen Vorhabensbericht schreibe, muss ich warten, was von der Oberbehörde kommt. Nachdem dann der Einspruch gekommen ist, habe ich mit meinem Vorhaben, was ich mit dem Einspruch vorhabe, wieder der Oberbehörde geschrieben, und da habe ich dreimal, mit drei Rufzeichen, Eilt draufgeschrieben – und darauf habe ich dann eine Antwort bekommen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.


Und dann eine letzte Frage: Das ist ein Artikel, ich halte ihn vor, ein „Presse“- Artikel: „Rückstände, Fehler, Qualitätsverlust“, wo es konkret um die StA Krems geht.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Darf ich die Zeit kurz für eine Frage an den Vorsitzenden und die Verfahrensrichterin nutzen?


Besteht die Möglichkeit zur Vorlage von Dokumenten? Ich hätte nämlich eine

„ANORDNUNG DER SICHERSTELLUNG“ mitgebracht – ein Formular, wie wir es verwenden und von unserem Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird. Vielleicht


wird es dann für Sie irgendwie greifbarer, was wir da alles begründen und ausführen müssen.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Absolut, ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Betrifft das vor oder nach der StPO-Reform oder der Reform der Handysicherstellung?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Hat grundsätzlich keine Relevanz, weil es nicht um Datenträger geht. Also es ist das, was wir jetzt verwenden, also nach neuer Rechtslage, aber es ist keine Anordnung der Beschlagnahme von Daten oder Datenträgern, sondern eine Anordnung der Sicherstellung. Nach der neuen Rechtslage – ich nehme an, Sie wissen das als Kollegin – gibt es keine Sicherstellung von Daten mehr.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Außerhalb der Fragezeit: Das Vorhaltsdokument fehlt.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Wir werden das an die Klubs verteilen, und der Ordnung halber teile ich mit: Wir sind diesbezüglich in Stufe 0.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Der Vorhalt wäre eben der

„Presse“-Artikel „Rückstände, Fehler, Qualitätsverlust“ gewesen. Ich kann es

sonst aber auch ohne den Vorhalt versuchen.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ja vielleicht können Sie mir Ihre Frage stellen, und dann entscheide ich, ob ich dazu den Artikel brauche.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): In dem Artikel kommt eben die Frau Leitende Staatsanwältin Waidecker vor, die beschreibt, wie die Personalstände bei der WKS- -, Entschuldigung, bei der StA Krems sind, wo sie vor allem beschreibt, dass es eine Personalnot gibt, die schlimmer werden wird.


Meine Frage ist: Was ist Ihre Einschätzung, Ihre Wahrnehmung zur Auslastung der StA Krems und zu den Kapazitäten bei der StA Krems?


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Ich kann jetzt schon klagen, wenn Sie möchten, aber ich weiß nicht, ob das für den Untersuchungsgegenstand relevant ist, wie es uns geht.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: So, zur Geschäftsbehandlung, bitte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Also die Relevanz ist, dass uns natürlich auch interessiert, wie die Verwaltung generell funktioniert. In der Justiz gibt es ein großes Thema, ob man mehr Planstellen braucht. Meine persönliche Meinung wäre, ja. Mit Blick auf die Budgetverhandlungen ist es gerade Thema.


Auskunftsperson Mag. Anna Mautner: Also ich bin nicht die Frau Justizministerin, die hier jetzt politische Reden zu der Situation der Justiz hält. Ich kann konkret für die Staatsanwaltschaft Krems mitteilen, dass wir eine unbesetzte Stelle haben, die wir zum Teil mit Zuteilungen von anderen Staatsanwaltschaften abdecken, ich Ihnen aber garantieren kann, dass diese Unterbesetzung nicht dazu führt, dass unsere Akten nicht sorgfältig und ordnungsgemäß geführt werden.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Gut, danke.


Frau Kollegin Tomaselli, bleibt es dabei: keine weiteren Fragen? – Dann komme ich zum Ende der Befragung.


Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend die Verfahrensrichterin, ob sie noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.


Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Nein, herzlichen Dank.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. – Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.