S te n og rap h i sch e s P r otokoll

Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss


Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek


21. Sitzung | medienöffentlich

17. Juni 2026

XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger


Abteilung 1.4/2.4

Stenographische Protokolle


Befragung der Auskunftsperson Mag. Daniela Köck


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Frau Mag. Köck, Frau Mag. Pulker, Sie haben Datenblätter ausgefüllt. Ich nehme an, das hat seine Richtigkeit. (Auskunftsperson und Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.) – Danke schön.


Frau Mag. Köck, ich darf mich jetzt an Sie wenden und Sie über Folgendes informieren: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.


Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.


Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.


Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.


Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.


Frau Mag.a Pulker, ich darf Sie als Vertrauensperson über Folgendes informieren: Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage.

Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.


Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.


Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht an der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.


Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich oder den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Danke schön.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.


Frau Mag.a Köck, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Köck: Ja!) – Dann sind Sie am Wort.


Einleitende Stellungnahme


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Name ist Daniela Köck. Ich bin aktuell die fallführende Staatsanwältin im Verfahren um das Ableben des Mag. Christian Pilnacek. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren der StA Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt mit 4. September des letzten Jahres übertragen, und seitdem bin ich zuständig. Meine Aufgabe war es, eine allfällige Fortführung des bereits eingestellten Verfahrens zu prüfen.


Ich sage gleich jetzt vorweg: Persönliche Wahrnehmungen zum Untersuchungszeitraum habe ich gar keine. Mein Bericht vom 15. April des heurigen Jahres, den ich heute für Sie alle hier mitgebracht habe, in dem ich das Vorhaben berichtet habe, das Verfahren nicht fortzuführen, wurde bereits durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz geprüft. Diesen Bericht würde ich heute mit Ihrer Erlaubnis vorlegen.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich bitte darum. (Die Auskunftsperson überreicht einer Mitarbeiterin der Parlamentsdirektion ein Schriftstück. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichterin-Stellvertreter beraten sich.)


Vorgeschlagen ist Klassifizierungsstufe 1. (Auskunftsperson Köck: Ja, der Bericht wurde zur Kenntnis genommen!) – Pardon! – Besteht gegen Stufe 1 von irgendeiner Seite ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.


Dann bitte ich Sie, fortzufahren.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Dieser Bericht wurde bereits genehmigt.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Sind Sie mit Ihrer einleitenden Stellungnahme am Ende?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.


Dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung. (Abg. Hanger [ÖVP] – die Hand hebend –: Zur Geschäftsbehandlung!) – Bitte.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.


Nur auch zur Einordnung – und das wurde jetzt auch im Einleitungsstatement sehr klar zum Ausdruck gebracht –: Wir haben im Untersuchungsausschuss einen Untersuchungsgegenstand, wir haben auch einen Untersuchungszeitraum. Ich finde das jetzt schon auch interessant – und würde es gerne einmal erörtert haben, und zwar, um uns in weiterer Folge auch längere Geschäftsordnungsdebatten zu ersparen –: Die Auskunftsperson hat sehr klar ausgeführt, sie hat keine Wahrnehmungen zum Untersuchungszeitraum, Untersuchungsgegenstand; und die Prüfung der Wiederaufnahme war ja nach dem Untersuchungszeitraum.


Ich ersuche nur um Einordnung, wie wir damit umgehen – ich will nur eine ein bisschen grundsätzliche Frage festhalten –, denn dann, wenn wir immer argumentieren, wir beziehen uns eh auf Sachverhalte, die in der Vergangenheit liegen, brauchen wir zukünftig eh gar keine Untersuchungszeiträume mehr. Ich will es aber nicht verkomplizieren und diese Befragung soll stattfinden, aber ich hätte nur wirklich gerne eine verfahrensrechtliche Einordnung, wie wir das auch jetzt im Sinne der Geschäftsordnung sehen.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke, Herr Abgeordneter. Sie haben natürlich recht: Der Untersuchungszeitraum endet am

4.9. Soweit ich das bisher beobachten konnte, gibt es jedoch bestimmte


Konstellationen, wo man von Nachwirkungen spricht. In diesem konkreten Fall haben wir Untersuchungshandlungen, Ermittlungshandlungen der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, die sich auf Sachverhalte beziehen, die innerhalb des Untersuchungszeitraums sind. Die Oberstaatsanwaltschaft hat das Verfahren in einer Besprechung von 2. Oktober 2025 sogar als einheitliches Verfahren gewertet.


Ich würde schon meinen, dass diese Nachwirkungen noch vorhanden sind, um Sachverhalte, die sich innerhalb des Untersuchungszeitraumes zugetragen haben, nicht zuletzt allenfalls auch den Kernpunkt des Untersuchungsausschusses, nämlich allfällige politische Einflussnahmen oder sonstiges polizeiliches oder behördliches Fehlverhalten innerhalb des Untersuchungszeitraumes, besser beurteilen zu können. Daher wäre meine Einschätzung, dass wir da noch im Bereich der Zulässigkeit sind. (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich will nur fürs Protokoll festgehalten wissen, dass die Auskunftsperson in ihrem einleitenden Statement schon festgehalten hat, sie hat außerhalb des Untersuchungszeitraumes keine Wahrnehmungen. Es ist schon ein Grenzgang, denn dann brauchen wir zukünftig eh keine Untersuchungszeiträume zu definieren, denn einen Zusammenhang mit der Vergangenheit werden wir immer darstellen können. (Abg. Krainer [SPÖ] hebt die Hand. – Abg. Tomaselli [Grüne]: Das beurteilt nicht die Auskunftsperson, ob etwas zulässig ist!)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Bitte, Herr Kollege Krainer.


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich verstehe das Problem nicht. Die Auskunftsperson hat quasi die Wiederaufnahme vom Fall Pilnacek untersucht und hat sich mit den Todesumständen und mit den dortigen Ermittlungen beschäftigt. Das ist alles Untersuchungsgegenstand, und ich


verstehe diese künstlichen Probleme, irgendein Problem zu sehen, wo keines ist, überhaupt nicht. Ich bin dafür, dass wir einfach fortfahren. (Abg. Hafenecker [FPÖ] hebt die Hand.)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich werde mich der Rechtsansicht des Verfahrensrichters anschließen und bitte um Fortführung. Zuvor noch Kollege Hafenecker.


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender. Ich meine, es hat ja gestern auch eine Besprechung mit der Verfahrensrichterin gegeben – Kollege Hanger war ja dabei –, bei der ganz klar gesagt wurde, dass das alles zulässig ist. Ich verstehe nicht, warum man da jetzt Zweifel hat. Abgesehen davon ist es schon ein bissel eigenartig, davon auszugehen, dass eine Staatsanwältin, die in diesem Fall auch tätig geworden ist, plötzlich jetzt im Untersuchungsausschuss nicht etwas beitragen könnte. Das ist ja absurd. (Abg. Hanger [ÖVP]: Das nennt man Zeitraum!)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.


Herr Verfahrensrichter, darf ich Sie um die Durchführung der Erstbefragung bitten.


Erstbefragung


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke, Herr Vorsitzender.


Frau Mag. Köck, ich darf Ihnen gleich ein Dokument zeigen, und zwar das Dokument Nummer 437, und zu Seite 965 eine Frage stellen. (Auskunftsperson


und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Haben Sie es gesehen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Sie waren die zuständige Staatsanwältin in Eisenstadt und haben dann an die Staatsanwaltschaft Krems im September 2025 das Ersuchen gestellt, das Tagebuch zu übermitteln. (Auskunftsperson Köck: Mhm!) Wozu haben Sie das Tagebuch gebraucht?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Dass ich es zu dem Zeitpunkt gebraucht habe, das wusste ich nicht. Es ging nur darum, dass es ein Ermittlungsverfahren ist. Der Geschäftsbehelf ist das der Staatsanwaltschaft, und ich wollte einfach einen umfassenden Kenntnisstand haben.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke.


Ist das ein üblicher Vorgang, dass man das Tagebuch bei übertragenen Verfahren mitschickt oder anfordert?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, zu diesem Zeitpunkt war das mein erster Antrag auf Akteneinsicht, aber bei dem Akt - - Mir ist auch kein Fall erinnerlich, wo ich jemals eine vorhabensberichtspflichte Strafsache übertragen bekommen habe, wo ein Tagebuch auseinander- -


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke schön.


Dann darf ich Sie bitten, Seite 981 aufzuschlagen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Da geht es um eine Besprechung, an der unter anderen auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien teilgenommen hat, bei der besprochen wird, dass Dr. Matzenauer sozusagen mit den drei anderen Gutachtern – Tsokos, Schaden und Longato – konfrontiert wird und darüber noch einmal ein Gutachten einholt. Gleichzeitig wurde aber auch besprochen, dass man ein weiteres Gutachten – von Frau

Prof. Doberentz – einholt. Warum diese Parallelität? Ist das so vorgesehen? Gibt es da eine gesetzliche Grundlage, oder warum hat man das für notwendig erachtet?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Es ist üblich, dass man einen Gutachter bei Einwendungen, weiteren Fragen, Problemen, die sich auftun - -, ein Ergänzungsgutachten einzuholen. Also das ist ganz üblich. Das ist auch in Hauptverhandlungen Tagesordnung. In diesem konkreten Fall hat man sich jedenfalls aufgrund der durchaus diversen Medienberichterstattung aber dann dazu geeinigt, dass es sinnvoll wäre, noch einen Gutachter zu beauftragen, der mit der Sache bis zu diesem Zeitpunkt gar nichts zu tun hat.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Also sozusagen zur Absicherung des Gutachtens Matzenauer?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Zur Absicherung? Jein. Wie soll ich sagen? Das Gutachten des Matzenauer war kritisiert, und hätte er ein Ergänzungsgutachten gelegt – was er auch getan hat –, was genau in dieselbe Richtung geht, hätte man wahrscheinlich medial als Antwort eher ein: No na, wird er das Gleiche sagen. Das war eigentlich der Grund – nicht weil wir Zweifel hatten, sondern - -


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Ich verstehe.


Dann hätte ich noch eine abschließende Frage: Wurden von diesen drei privaten Sachverständigen, Longato, Schaden und Tsokos, Anträge auf Akteneinsicht beziehungsweise Einsicht in die Obduktionsfotos gestellt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen, da würde ich Sie auf den Ermittlungsakt verweisen.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Nicht in Ihrem Verfahren.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Da verweise ich bitte auf den Akt. Ist mir jetzt nicht erinnerlich.


Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Danke schön.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.


Erste Fragerunde


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Sehr geehrte Damen und Herren, die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Abgeordneten Hanger das Wort.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.


Frau Mag. Köck, ich darf mich bedanken, dass Sie dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stehen. Ich darf einleitend vielleicht sogar mit dieser erwartbaren Frage beginnen. Wir untersuchen ja zentral, ob es bei den Ermittlungshandlungen eine politische Einflussnahme gegeben hat. Darf ich Sie fragen: Haben Sie in irgendeiner Form eine politische Einflussnahme auf Ihre Ermittlungshandlungen wahrgenommen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe keine Wahrnehmung.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke sehr – wenig überraschend.


Sie haben in Ihrem Einleitungsstatement schon gesagt, dass eben per Weisung diese Ermittlungen beziehungsweise die Prüfung einer Wiederaufnahme an die StA Eisenstadt übertragen worden ist. Können Sie uns vielleicht kurz die Struktur der StA Eisenstadt schildern und – wenn ich das so salopp formulieren darf – wieso das Los genau auf Sie gefallen ist?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wir haben einen – kann man sagen – Zufallsgenerator. Akten langen ein und werden per Zufallsgenerator zugeteilt. Und genau so hat mich dieser Akt getroffen. Also es gibt die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft Wien, dass der Akt nach 28 an eine Behörde geht, und bei uns läuft er via Zufallsgenerator ein.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Vielleicht ganz kurz für einen Überblick über die StA Eisenstadt: Wie viele fallführende Staatsanwälte? Wie groß ist die Organisation? – Nur damit man das besser einschätzen kann. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Zwölf Planstellen.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Wann und auf welchem Weg wurden Sie konkret darüber informiert, dass die StA Eisenstadt die Prüfung der Fortsetzung des Verfahrens übernehmen wird? Wann war das genau? Wissen Sie das noch?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich weiß es jetzt nicht mehr genau. Ich glaube, am 3.9. oder am 4.9. haben wir die Information bekommen,


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Anfang September, ja.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich würde Sie bitten, dass Sie uns im Ausschuss vielleicht kurz erklären, wie Sie an diese Aufgabenstellung herangegangen sind, welche Schritte Sie gesetzt haben – vielleicht auch in einer Art Chronologie –, welche Art der Herangehensweise Sie gewählt haben, um diese Wiederaufnahme erneut zu prüfen.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja grundsätzlich habe ich mich zuerst einmal inhaltlich mit dem Akt selbst beschäftigt. Ich habe den Akt gelesen, habe mir selbst ein Bild verschafft. Zu diesem Zeitpunkt war bereits eine Weisung im Akt. Das heißt, großteils war schon bereits alles umgesetzt. Die Fortführung, die Einleitung der Fortführung war bereits verfügt, die Prüfung der Fortführung, mein nächster Schritt - -


Zeitlich, chronologisch ist es etwas schwierig (Abg. Hanger [ÖVP]: Nur ein Überblick!), da würde mir jetzt ein Ermittlungsakt helfen. Ich glaube, inhaltlich hatte ich zu Beginn mit kleineren Entscheidungen zu tun: offenen Akteneinsichtsanträgen und, und, und.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Welche konkreten Schritte haben Sie gesetzt, um hier quasi die Wiederaufnahme noch einmal zu prüfen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Also insgesamt jetzt, welche? Ich verweise auf den Akt. Also ich habe Feuerwehrmänner informativ befragt, ich habe den Baggerfahrer befragt, ich habe ein Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben, ich habe die Sachverständige Doberentz beauftragt. Alles andere war bereits umgesetzt. Das sind meine aktiven Schritte gewesen.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Hat es irgendwelche Problemlagen gegeben, dass Sie zu den notwendigen Informationen nicht gekommen wären, oder war das sehr klar mit der Freischaltung des Aktes, dass Sie vollen Zugriff zu allen Aktenbestandteilen hatten?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Die Frage verstehe ich nicht.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ob Ihrer Wahrnehmung nach - - (Auskunftsperson Köck: Meinem - -, also ich - -!) – Ja, ganz, ganz konkret jetzt: Prüfung Wiederaufnahme Causa Pilnacek. – Ich würde nur quasi ausschließen wollen, dass Ihnen irgendwelche Informationen nicht zur Verfügung gestanden sind.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, und die Informationen, die ich nicht hatte, habe ich beantragt und auch bekommen.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich will jetzt gar nicht sehr lange da in den Details - - – weil Sie uns, dem Ausschuss, dankenswerterweise eh diesen Vorhabensbericht jetzt zur Verfügung gestellt haben –: Vielleicht können Sie eine Zusammenfassung machen, was im Wesentlichen dazu geführt hat, dass Sie dann auch in Ihrem Vorhabensbericht der Fach- und Dienstaufsicht und in weiterer Folge dem Justizministerium empfohlen haben, keine Wiederaufnahme des Verfahrens durchzuführen. Was waren hier die wesentlichen Erkenntnisse, die Sie gewonnen haben?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Die Erkenntnisse, die ich gewonnen habe: Das ist, dass sich alles hinsichtlich der Ermittlungsschritte vor der Einstellung bestätigt hat. Die Beweislage hat sich verdichtet, aber hundertprozentig in die Richtung, die bereits quasi entschieden wurde. Wir haben die Auswertung der Smartwatch bekommen, also den Bericht unseres ITlers. Auch die zusätzlich beauftragte Sachverständige hat das Gutachten des Dr. Matzenauer eindeutig bestätigt und auch die rechtsmedizinischen Stellungnahmen – die, wie ich noch einmal betonen möchte, ohne jegliches Lichtbild gearbeitet haben – völlig widerlegt.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, keine weiteren Fragen in der ersten Runde.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Frau Kollegin Auer, bitte.

Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Guten Morgen! Danke, Frau Köck, dass Sie heute für Auskünfte hierhergekommen sind, und danke, dass Sie den Bericht vorgelegt haben. Darf ich Sie aber gleich fragen, warum Sie den heute vorlegen und er nicht schon vorab gekommen ist.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Sie wissen das vielleicht nicht, aber aufgrund unserer Presseaussendung ist klar, dass der erst kurz vorher genehmigt - - und auch vom BMJ zurückgekommen ist, und, ja, es gibt eine, glaube ich – soweit ich weiß; bei uns macht das die Erste Staatsanwältin –,

zweimonatliche Lieferung, die direkt persönlich überbracht werden muss, und da war einfach keine Zeit.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay, danke. Nur für das Verständnis: Ich bin selbst keine Juristin, deswegen stelle ich jetzt vielleicht Fragen (Auskunftsperson Köck: Ja, ja! Ja, okay!), die Ihnen ungewöhnlich vorkommen – nicht falsch verstehen! (Auskunftsperson Köck – erheitert –: Ja, okay!) –, aber die Kollegin von der WKStA, Frau Staatsanwältin Thaller, war auch bei uns, es war für uns sehr hilfreich, sie hat uns auch sehr viel Einblick gegeben, was es heißt, wenn die Staatsanwaltschaft Herrin des Falls ist. Mein Eindruck bisher bei der Befragung von Frau Waidecker von der Staatsanwaltschaft Krems war, dass dort die Tatsache nicht immer gegeben war.


Jetzt wollte ich Sie auch noch nach Ihren ersten Eindrücken fragen, als Sie den Akt bekommen haben: Wo haben Sie weiße Flecken gesehen, wo haben Sie vielleicht Lücken wahrgenommen? Wie war da Ihre Wahrnehmung?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Mit der Frage tue ich mir jetzt ein bisschen schwer. Ich verstehe nicht ganz: Was heißt weiße Flecken?


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Zum Beispiel die Frage des Handys – dass das Handy nicht quasi behalten wurde, dass es der Witwe übergeben wurde –, die Frage nach der Suche des Laptops.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, wenn ich vielleicht dazu sagen darf: Das ist keine persönliche Wahrnehmung, die ich habe, und ich würde auch darum ersuchen, dass ich keine rechtlichen Einschätzungen oder Dinge wiedergebe, ob ich etwas anders gemacht hätte oder – in dem Fall – wie.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Dann versuche ich es trotzdem, indem ich anders frage. Ich verstehe Sie, dass Sie keine persönliche Einschätzung machen wollen, aber jetzt rein theoretisch: Im Fall einer Leiche, die in einem Fluss gefunden wird – und heutzutage besitzt jeder Mensch ein Handy –, wäre da eine proaktive Erkundigung der Staatsanwaltschaft hilfreich gewesen – wo ist das Handy und was macht man mit dem Handy? Das ist ja in diesem Fall seitens der Staatsanwaltschaft Krems nicht passiert. Wie wäre das üblich? – Wenn Sie mir das vielleicht beantworten würden.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Also ich finde, auch das ist keine persönliche Wahrnehmung. Vielleicht nur ganz kurz: In dem Akt, als ich ihn gelesen habe, ist mir nichts Unübliches aufgefallen. Also das Vorgehen der Polizei und der Staatsanwaltschaft, die zeitliche Chronologie und Abfolge – ist wie jeder andere Todesfall auch.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Mir persönlich ist aufgefallen: Die Obduktion ist erst sechs Tage später gemacht worden, weil Herr Matzenauer früher keine Zeit hatte. Ist es zulässig, dass man da wartet, oder müssen Obduktionen sofort gemacht werden?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das ist auch keine persönliche Wahrnehmung. Meiner Meinung nach: zulässig. Wir sind keine Mediziner, wir müssen uns darauf verlassen, was die Sachverständigen uns sagen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Gibt es ausreichend Gerichtsmediziner, die so etwas, eine Obduktion, überhaupt machen können, zumindest in Eisenstadt oder im Burgenland? Haben Sie da eine Wahrnehmung dazu?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das ist auch keine persönliche Wahrnehmung zum Akt. Ich bin zufrieden. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sie wurden von Kollegen Hanger schon zur Struktur der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gefragt. Was uns in Krems überrascht hat: Da gibt es eine Homeoffice-Regelung. Sie haben gerade erzählt, es gibt zwölf Planstellen bei Ihnen in Eisenstadt. Jetzt wollte ich fragen: Gibt es auch eine Homeoffice-Regelung in der Staatsanwaltschaft Eisenstadt? (Abg.

Tomaselli [Grüne]: ... Justizministerin fragen! – Auskunftsperson, Vertrauensperson, Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt beraten sich.)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Frau Abgeordnete, es gibt Einwände von der Auskunftsperson. Wenn Sie Ihre Frage vielleicht in einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stellen könnten.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Wie gesagt, mich als Nichtjuristin interessiert die Frage, wie Staatsanwaltschaften prinzipiell funktionieren, auch wie die Kommunikation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft funktioniert. Da haben sich bei den letzten Auskunftspersonen viele Fragen ergeben, und da würde mich der Vergleich interessieren. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensanwalt und Auskunftsperson.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich kann Ihnen nur von Eisenstadt berichten: Bei uns funktioniert die Struktur auch mit Homeoffice. Staatsanwälte, die im Homeoffice sind, sind jederzeit – wir haben ein Diensttelefon – erreichbar.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Danke schön.


Sie haben ja dann auch eigene Schritte gesetzt, zum Beispiel haben Sie Herrn Fechter kontaktiert, nachdem er bei uns im Untersuchungsausschuss war. Herr Fechter hat ja selbst gesagt, er ist noch nie befragt worden, was uns selbst verwundert hat, deswegen danke, dass Sie ihn dann kontaktiert haben.


Könnten Sie uns dieses Telefonat und die Erkenntnisse, die Sie daraus gewonnen haben, bitte nach Ihrer Wahrnehmung schildern?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Aufgrund der Aussage im Untersuchungsausschuss – der Drehbewegungen – wollte ich das einfach konkret wissen, zur Endposition, weil man Drehbewegungen ja durchaus auch anders verstehen kann. Ich wollte einfach von ihm wissen, ob es eine Links- rechts-Drehung war oder eine von oben nach unten, und da hat er mir eben bestätigt, dass es sich um eine drehende Links-rechts-Bewegung gehandelt hat. Ich habe auch einen AV darüber gemacht, der Ihnen sicher vorliegt.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Und hat diese Aussage von Herrn Fechter irgendwie ganz wesentliche neue Erkenntnisse für Sie gebracht, die Sie vorher aus den Akten nicht hatten?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Die Smartwatch hat ja zuerst einen

1 200-Seiten-Bericht gehabt, und dann ist von Herrn Hummel das alles noch einmal ausgewertet worden, und Sie haben da auch öfter nachgefragt und sich proaktiv erkundigt. Wie war da Ihre Wahrnehmung dazu, dass das notwendig ist, da proaktiv tätig zu sein?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Aufgrund, und auch hier muss ich ehrlicherweise sagen, dadurch, dass es diskutiert wurde, habe ich noch einmal nachgefragt, weil meiner bescheidenen Meinung nach wusste ich, dass ein


Sachverständiger, ein ITler, mit Rohdaten arbeitet und dass dieser Bericht wohl nur eine Teilmenge der Rohdaten sein kann. Aber um auch das zu dokumentieren, dass man nachfragt und sich von Experten das Okay holt: Ja das ist eben nur eine Teilmenge der Rohdaten und sind nicht die Daten, mit denen der ITler dann gearbeitet hat – das auch festzuhalten im Akt und zu bestätigen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Also ich bin jetzt beeindruckt, weil Sie scheinbar ein technisches Grundwissen haben, über das ich in der Hinsicht nicht verfügen würde. Das heißt, Ihnen war die Bedeutung von Rohdaten und was da die Forensik auswertet bewusster als scheinbar allen anderen involvierten Personen, habe ich den Eindruck.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das ist auch keine Frage zu meiner persönlichen Wahrnehmung, aber ja.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das war ein Kompliment, Entschuldigung! (Auskunftsperson Köck – erheitert – : Ja!) Ja, wie gesagt, ich bin technisch in der Hinsicht gar nicht versiert.


Herr Fellner hat diesen 1 200-Seiten-Bericht bekommen, wo als Ergebnis null quasi in allen Daten drinnen war, und das hat ihn nicht irritiert. Wenn Sie diesen Bericht – also wenn ich die Frage jetzt überhaupt stellen darf – bekommen hätten oder gesehen haben, wäre da ihre Wahrnehmung gewesen: Da bleibe ich quasi drauf, da frage ich nach, da lasse ich noch andere Gutachtenauswertungen einholen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich würde gerne die Frage nicht beantworten.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das Handy habe ich schon erwähnt. Die Smartwatch, die Rohdaten: Herr Hummel hat öfter ausgesagt, gewisse Rohdaten und Datenbanken können nur gemeinsam mit dem Handy quasi erschlossen


werden. Das Handy wurde ja nicht sichergestellt: Wie ist denn Ihre Wahrnehmung dazu, ob das hätte sichergestellt werden müssen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich verweise wieder darauf, dass ich bitte keine rechtlichen Einschätzungen treffen möchte. Ich kann nur auf den Akt verweisen, wann es ausgefolgt wurde.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sie haben auch die Gutachten der Herren Tsokos, Longato und die Stellungnahme von Herrn Schaden – also die beiden Gutachten – herbeigeschafft. Darf ich fragen, wie Sie das, diese Herbeischaffung, gemacht haben?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Tatsächlich habe ich nur um die rechtsmedizinische Stellungnahme von Dr. Tsokos über ein Ansuchen an Herrn Dr. Pilz, der ja die Bereitschaft kundgetan hat, via E-Mail, glaube ich, ersucht.

Alles andere war bereits umgesetzt.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Und dann ist mir noch die Stellungnahme der Witwe des Herrn Pilnacek aufgefallen, die Sie bestellt haben, glaube ich, sagt man da, am 5. Dezember 2025, und – wie gesagt ich bin keine Juristin – Frau List hat nicht nach § 77 StPO Akteneinsicht quasi erfragt, sondern nach § 68.

Können Sie mir da bitte den Unterschied erklären, worum es da im Detail geht?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Da verweise ich auf den Akt. Das Oberlandesgericht hat das auch so in dem Akt beschlossen: dass nach einem eingestellten Ermittlungsverfahren sich die Akteneinsicht nach § 77 StPO regelt.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ist das Ihrer Wahrnehmung nach häufig der Fall, dass die Angehörigen Akteneinsicht wünschen? Haben Sie da eine Wahrnehmung dazu?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das ist jetzt auch keine persönliche Wahrnehmung zum Akt. (Der Verfahrensanwalt berät sich mit der Vertrauensperson.)


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Dann noch eine letzte Frage: Es wurde Ihnen ja von der Oberstaatsanwaltschaft Wien quasi mitgeteilt, dass es vom Hörensagen Informationen gibt, dass auch Frau Polz und ihr Bruder und ihr Vater schon früher nach Herrn Pilnacek gesucht hätten, als man gewusst hat. Sind Sie dem nachgegangen, und welche Wahrnehmungen haben Sie dazu?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Es gibt ja einen Amtsvermerk im Akt, den ich selbst angelegt habe, der Ihnen ja sicher vorliegt. Ich habe dann diesen Amtsvermerk auch an die WKStA weitergeleitet.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Was hat das dann für Konsequenzen gehabt, oder wie ist das dann weitergegangen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das weiß ich nicht.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ich nehme die Zeit bitte mit. – Danke schön, Frau Köck. (Auskunftsperson Köck: Danke schön!)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Frau Abgeordnete Wotschke, bitte.

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Frau Staatsanwältin, vielleicht zuerst noch einmal nachfragend, weil es vorhin, glaube ich, nicht ganz beantwortet wurde: die Homeoffice-Regel. Uns wurde von der StA Krems erklärt, dass sie quasi mit Journaldiensten arbeiten, um sicherzustellen, dass immer eine Person vor Ort ist. Wie passiert das bei Ihnen, also in der

StA Eisenstadt? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt und mit der Auskunftsperson.)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Frau Abgeordnete, die Auskunftsperson will die Frage so nicht beantworten. Vielleicht können Sie den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herstellen. (Die Abgeordneten Wotschke [NEOS] und Hafenecker (FPÖ) heben die Hand.)


Gut, zur Geschäftsbehandlung hier (in Richtung Abg. Wotschke) und dann Hafenecker. – Bitte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Also wir hatten bis jetzt in jeder Sitzung die Regel, dass wir uns auch anschauen, wie Behörden in Österreich arbeiten – ich glaube, das ist auch der Sinn und Zweck eines U-Ausschusses, sonst könnten wir uns das Ganze auch ein wenig sparen –, und natürlich ist es interessant, zu sehen, wie Behörden arbeiten und das auch zu vergleichen. Ohne Vergleichswert ist es doch sehr schwierig einzuordnen, wie die Regel bei der StA Krems zu werten ist.


Meines Wissens ist die Regel des Homeoffice sehr wohl eine Frage der einzelnen Behörde – ich glaube, es gibt hier keine bundesweite Einteilung; wenn nicht, dann mich sehr gerne korrigieren! –, aber dementsprechend wäre einfach interessant, zu wissen, wie das gehandhabt wird.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Hafenecker.


Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender. Ich möchte das unterstreichen, was Kollegin Wotschke gesagt hat, und auch noch eine andere Wahrnehmung von meiner Seite: Das können Sie vielleicht aus Ihrer Position nicht so sehen, Herr Vorsitzender, aber die Vertrauensperson wendet sich immer proaktiv an die Auskunftsperson und gestikuliert da schon herum. Ich würde Sie bitten, vielleicht darauf zu achten.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Wir werden darauf achten. Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichterin-Stellvertreter Mag. Dr. Wolfgang Köller: Frau Abgeordnete Wotschke, damit, indem Sie Vergleiche anstellen wollen, haben Sie den Zusammenhang hergestellt, und somit wäre die Frage meines Erachtens zulässig.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.


Dann beantworten Sie bitte die Frage.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ganz grundsätzlich kann ich das, glaube ich, für ganz Österreich beantworten: Es gibt bei jeder Staatsanwaltschaft und bei jedem Gericht eine 24-stündige Journalbereitschaft. Es muss immer ein Staatsanwalt erreichbar sein, rund um die Uhr.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt haben Sie zwölf Planstellen, das heißt, wie konkret wird das in Eisenstadt gehandhabt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wir machen alle paar Monate eine Journaldiensteinteilung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und die sieht aktuell

(Auskunftsperson Köck: Es gibt auch ...!) wie aus?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wie: Wie sieht die aktuell aus?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na ja, sind dann zwei Personen immer, jeden Tag in der Woche, vor Ort, sind mehr Personen vor Ort? Also wie sieht diese Regel aus? Wir wissen es nicht von außen.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Bei uns gibt es einen Journaldienststaatsanwalt, der ist rund um die Uhr erreichbar. Also um eins in der Nacht ist bei uns niemand im Büro.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist völlig verständlich. Mir geht es auch um die Arbeitszeiten oder reguläre Arbeitszeiten, und da ist dann eben die Frage: Das heißt - -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Es ist 24 Stunden jemand erreichbar. Wo der ist, kann ich Ihnen so nicht sagen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Okay, gut. Das heißt aber, dass es Ihnen im Wesentlichen freigestellt ist, von wo aus sie Ihre Arbeit erledigen, solange eine Person im Journaldienst da ist? Ist diese Auffassung korrekt? (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich kann da nicht für ganz Österreich sprechen. Das kommt auch auf die Uhrzeit an. Also natürlich, in der Nacht ist es uns freigestellt, wo wir uns befinden.


Ich verstehe die Frage im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand wirklich nicht, und ich verstehe auch nicht, worauf sie abzielt. Es ist immer jemand erreichbar, und es ist alles, was wir verfügen, telefonisch erledigbar. Es ist völlig ohne Relevanz, ob ich mich zu Hause in meiner Küche oder in meinem Büro aufhalte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das beantwortet die Frage nicht. Die Frage ist: Wie ist hier die Regelung bei den Arbeitszeiten – wie auch immer die definiert sind, ich vermute 7.30 Uhr bis 15 Uhr –, was das Homeoffice angeht?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Konkret in Eisenstadt?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wofür ist das relevant? Ich möchte diese Frage - - Ich habe kein Problem mit der Frage, aber ich finde sie für den Untersuchungsgegenstand wirklich nicht relevant.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das wurde bereits dargelegt, dass es anders ist. Dementsprechend bitte ich um Beantwortung. (Die Auskunftsperson wendet sich an den Verfahrensrichterin-Stellvertreter.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wie das konkret in Eisenstadt ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Ich möchte mich bitte mit meiner Vertrauens- -


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Dann unterbreche ich kurz die Sitzung.


Sitzungs unterb rec hu n g von 11 . 0 1 U hr b i s 1 1 . 03 U hr.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Ich nehme die Sitzung wieder auf. Das Wort steht bei der Auskunftsperson.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nur kurz für mich, als Rückfrage: Sie meinen jetzt konkret den Journaldienst, oder meinen Sie auch allgemein die Geschäftsverteilung?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nicht die Geschäftsverteilung: Journaldienst und was die Regelungen sind von - -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Es geht Ihnen nur um den Journaldienst? Okay.


Grundsätzlich ist es bei uns so: Der Journaldienst wird alle paar Wochen eingeteilt. Er wird bei uns in Tagesjournal und Nachtjournal unterteilt. Es kann sein, dass dieselbe Person Tagesjournal hat, die auch Nachtjournal hat.

Grundsätzlich ist das Tagesjournal bei uns von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr eingerichtet, danach geht das ins Nachtjournal. Das ist vor allem für die Haft- und Rechtsschutzrichter von Relevanz, weil untertags natürlich unsere HRs auch zuständig sind und in der Nacht ein Journalrichter den Akt - - dann zuständig ist.


Der Journalstaatsanwalt ist rund um die Uhr erreichbar. Grundsätzlich haben wir am Vormittag auch Parteienverkehr, daher ist es auch gewünscht, dass man in der Behörde ist – würde eine Person kommen, die eine Anzeige aufgeben möchte.


Es gibt Teilauslastungen und es gibt Vollauslastungen. Das muss ich differenziert beantworten: Eine Teilauslastung wird auch im Tagesjournal, wenn sie eine Woche lang Tagesjournal hat, wahrscheinlich nicht rund um die Uhr im Büro sein, aber sie ist jedenfalls immer zu erreichen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.


Dann zu dem konkreten Fall kommend: Wie hat denn in dem konkreten Fall die Zusammenarbeit von ihnen funktioniert, einerseits mit Frau Mag. Resatz, andererseits auch mit Herrn Mag. Ropper?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Sehr gut. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Mag. Resatz ist unsere Erste Staatsanwältin. Wir sind eine sehr kleine Behörde. Das heißt, es funktioniert alles im direkten Gespräch. Aufgrund der Tatsache, dass es ein vorhabensberichtspflichtiger Akt ist, haben wir immer ein Vieraugenprinzip. Das heißt, sie wusste immer über alles, was in dem Akt passiert, über jeden Vermerk, Bescheid.


Nachdem ich den Akt gelesen habe, habe ich auch wahrgenommen, dass Mag. Ropper bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien zuständig ist. Ich habe - - Alles gut.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie war Mag. Ropper in den Akt oder in die Bearbeitung eingebunden?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Mag. Ropper war der Sachbearbeiter bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien, der für den Akt zuständig war.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Was hat der dann aber - - Also wie war er eingebunden? (Auskunftsperson Köck: Na ja, es gab ja die - -!) Seine Funktion ist mir bewusst.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wenn ich auf den Akt verweisen darf: Es gab ja bereits zwei Weisungen, die schriftlich im Akt waren; so war er ein- - (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm!) Es ging über seinen Tisch und kam dann – damals noch zur StA Krems – als Weisung. Wenn Mag. Ropper einen Bericht benötigt hat, dann gab es einen Berichtsauftrag, wo auch, glaube ich, sein Name draufstand.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie oft haben Sie sich mit Mag. Ropper abseits von Berichten – formellen – besprochen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Besprochen? (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm!) – Inhaltliche Besprechungen gar nicht; es kann sein, dass wir einmal telefoniert haben, dass besprochen wurde: Wann kommt der Akt?, oder dass vor der Dienstbesprechung eine Dienst- - besprochen wurde.


Aber grundsätzlich: Zu inhaltlichen Entscheidungen gab es keine Besprechungen mit Mag. Ropper. Es gab die große Dienstbesprechung, die eh im Tagebuch war, die auch Ihnen, glaube ich, vorliegt. Da war Mag. Ropper auch dabei. Inhaltliche Besprechungen zum Akt gab es keine.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich einen Vorhalt machen: Dokument Nummer 434, Seite 19 – ein Aktenvermerk von Ihnen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: 434? Das ist eine Verfügung bei uns.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist unsere Dokumentennummer. (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.) – Seite 19.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ach so! (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Ihre konkrete Frage dazu?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist ein Aktenvermerk von Ihnen über Telefonate vom 24. und 25. September. Dann steht hier:

„Sowohl am 24.9.[...] als auch am 25.9.[...] wird Sachlage mit OStA Mag. Richard

Ropper LL.M. besprochen“.


Das heißt, ich würde noch mal die Frage stellen, wie die Abstimmung zwischen Ihnen und Herrn Mag. Ropper war.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Soweit ich mich erinnere, ging es da wirklich nur darum, wie es mit den rechtsmedizinischen Stellungnahmen von

Dr. Tsokos ausschaut. Das war, glaube ich, kurz vor der Dienstbesprechung. Das war eben das, was ich gesagt habe.


Ich glaube, da ist es einfach nur darum gegangen, dass wir noch kurz vorher berichten, weil die Oberstaatsanwaltschaft Wien ja quasi auch formell in Kenntnis sein muss, dass wir ein Ergänzungsgutachten - - Aber das war ja alles schon Gegenstand der Weisung.


Das war keine inhaltliche Besprechung, die über die Weisungen hinausging, sondern nur eine Bestätigung. In der Weisung stand ja schon drinnen, dass Dr. Matzenauer nach Einlangen der rechtsmedizinischen Stellungnahmen mit einem Ergänzungsgutachten zu beauftragen war – ist, sein wird.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Besprechung mit dem IT-Experten war auch Thema?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein. Ich habe ihn nur davon in Kenntnis gesetzt, dass ich eine Besprechung mit dem IT-Experten - - (Abg. Wotschke [NEOS]: Okay!) Wobei: Da verweise ich auf den Akt. Ich weiß nicht, wann die zeitlich war. Ich glaube, die war - - Zu dem Zeitpunkt hatte die schon stattgefunden. Soweit ich mich erinnere, war mein Bericht dann einfach (Abg. Wotschke [NEOS]: Eben!) der Informationsbericht. (Abg. Wotschke [NEOS]: Ja!)


Ich habe mit dem ITXler eine Besprechung abgehalten. Ich habe alle rechtsmedizinischen Stellungnahmen erhalten. Und ich werde ein Ergänzungs- - Nein, mit der Berichterstattung habe ich, glaube ich, berichtet, und den ergänzenden Auftrag sogar unter einem vorgelegt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm, danke für die Klarstellung.


Dann führen Sie unten noch ein „Telefonat mit EStA“ an, das ist eben Mag. Resatz, wo Sie schreiben, dass Sie ihr mitteilen, dass Sie mit Noten,

Berichten, die über kleine Verfügungen hinausgehen, ihre Rückkehr abwarten.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, das kann ich sagen: Das ist unser inhaltliches - - Das ist intern einfach die Geschichte, dass bei uns ein Leiter die Unterschrift setzen muss. Es war aber klar, dass nur sie in dem Akt unterschreiben kann, und sie war zu dem Zeitpunkt auf Erholungsurlaub. Da war


eben klar, dass der Bericht von unserer Seite offiziell erst rausgehen kann, wenn sie wieder da ist.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Was wären dann hingegen kleine Verfügungen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Eine kleine Verfügung wäre jetzt zum Beispiel eine Note, in der ich dem Opfervertreter mitteile, dass sich die Akteneinsicht nach § 77 StPO richtet und sie mir das rechtliche Interesse darlegen mögen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das Vieraugenprinzip, das Sie ja vorhin ausgeführt haben (Auskunftsperson Köck: Ja?): Ist das in der Bearbeitung eines jeden Aktes so (Auskunftsperson Köck: Nein!) oder gab es hier einen Un- -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Also bei vorhabensberichtspflichtigen Akten wirklich bei jeder Verfügung. Ich glaube, sie hat nahtlos jede Verfügung auch gesehen und zur Kenntnis genommen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist das jetzt eben so üblich, im Vergleich zu anderen Akten?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ehrlicherweise ist es mein glaublich einziger vorhabensberichtspflichtiger Akt. Ich gehe schon davon aus (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm!), dass man da sehr eng zusammenarbeitet – aber es war mein erster vorhabensberichtspflichtiger Akt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und die Abstimmung mit Mag. Ropper, also mit der Oberstaatsanwaltschaft, die ja, so wie wir den Akt haben, laufend wirkt – eben mit Telefonaten zwischendurch –, also darüber hinweggehen, dass man quasi eine Instanz über sich hat, die sich die Berichte


anschaut: War die Ihrer Wahrnehmung nach üblich? Oder: War die engmaschiger als sonst?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich kann Ihnen nicht sagen, dass ich in den letzten Jahren irgendeinen Akt - - Ich hatte keinen Akt, wo ich derart berichtspflichtig bin. Also deswegen kann ich Ihnen zur Üblichkeit - - Es war der erste Akt in der Form für mich.


Es ist aber schon üblich, dass wir auch mit der Oberstaatsanwaltschaft natürlich auch kurzfristig einmal telefonieren. Also das ist jetzt - - Das kommt auch ganz auf die Person des Sachbearbeiters an. Es gibt Leute, die telefonieren lieber, es gibt Leute, die hassen Telefonieren und verschriftlichen alles.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Das heißt dann aber: Wie engmaschig war das, also wie oft haben Sie telefonisch berichtet?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Da verweise ich wirklich auf den Akt. Ich gehe schon davon aus, dass ich bis auf ein, zwei kleinere Telefonate alles verschriftlicht habe.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Dann würde ich zum Dokument Nummer 1304 gehen, zu Seite 25. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist jetzt ein Aktenvermerk etwas später, vom 16. Jänner – ich kann auch noch andere vorlegen –, wo wieder über ein Telefonat mit dem Herrn Oberstaatsanwalt (Auskunftsperson Köck: Ja!) berichtet wird. Können Sie mir da sagen, was Inhalt der Telefonate war?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Am 16. Jänner? (Abg. Wotschke [NEOS]: Yes!) – Ich glaube, da ist es genau um diesen 1 275-Seiten-Bericht gegangen, der medial so viel diskutiert war. Aber ich lese es mir ganz kurz durch, ja? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gern.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, genau. Da ist es darum gegangen, dass kurz fraglich war, wo sich dieser Bericht physisch befindet – auf welchem Datenträger –, und ich musste abklären, ob dieser Bericht Forensic Mobil- - – ich weiß den Namen nicht mehr –, auch der Bericht war, der auf dem USB-Stick gespeichert war, zu dem die PI Mautern oder das LKA berichtet hat, dass es diesen Stick mit Daten darauf gibt.


Wissen Sie, was ich meine? Meine Abklärung diente dazu: Gibt es diesen Beri- - Hat er Eingang in ein Ermittlungsverfahren gefunden und wenn ja, in welches?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön.


Haben Sie in diesen Berichten, die erfolgt sind – auch vom Akt her wirkt es irgendwie wie eine laufende Berichterstattung –, auch Empfehlungen oder eben Weisungen erhalten, die nicht schriftlich dokumentiert sind?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut. Welche Ermittlungshandlungen haben Sie denn gesetzt, nachdem Sie den Akt erhalten haben?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ermittlungshandlung: Das Wort mag ich nicht so gern. Ich habe einfach die Fortführung geprüft. Ich selbst habe den


Feuerwehrmann Hick – da verweise ich auf den zweiten Amtsvermerk B.1 (Abg. Wotschke [NEOS]: Ja!) – telefonisch befragt. Ich habe Andreas Fechter dann, nachdem er im U-Ausschuss ausgesagt hat, noch einmal befragt. Ich habe

Dr. Matzenauer einen Auftrag zur Erstellung eines Ergänzungsgutachtens erteilt und ich habe die Sachverständige Dr. Doberentz beauftragt. Ich habe eine Besprechung mit David Hummel, mit dem ITler, abgehalten. – Ich glaube, das war es, darf aber auf den Akt verweisen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was ich mich ein wenig gefragt habe: Wieso die Befragungen der Feuerwehrleute sowie des Baggerfahrers am telefonischen Weg? Wieso nicht als Einvernehmung?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wie soll ich das erklären? Also: Der Akt hat für mich ein schönes Bild gezeichnet. Für mich waren einfach nur Feinheiten, also wirklich sprachliche Kleinigkeiten, noch einmal abzuklären, und da ist mir einfach die telefonische Befragung als der gute Weg vorgekommen. Also das habe ich einfach so entschieden.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ist das dann in vergleichbaren Fällen üblich, dass man das telefonisch abklärt, anstatt eine Einvernahme zu machen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Vergleichbare Fälle: Auch dazu muss ich darauf verweisen, dass es ein sehr atypischer Fall ist.


Zwischenverfahren: Das ist nicht etwas, was bei uns auf der Tagesordnung steht. Es war alles in dem Fall für mich – also alles, das ganze Zwischenverfahren, die rechtliche Abgrenzung, die Absicherung – sehr neu oder einfach nicht typisch für unsere tägliche Arbeit.


1 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit B. anonymisiert.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt gilt bei der telefonischen Einvernahme oder bei telefonischen Anrufen meines Verständnisses nach die Wahrheitspflicht nicht. (Auskunftsperson Köck: Ja!) Wie haben Sie das in Ihre Erwägungen aufgenommen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wir sind aber auch nicht in einem Ermittlungsverfahren, muss ich ehrlicherweise sagen. Alle Erkundigungen, die ich gemacht habe, sind Erkundigungen zur Prüfung, ob das Verfahren fortgeführt werden muss, und da hat es einfach zu keinem Zeitpunkt konkrete Anhaltspunkte gegeben.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber: Hätten Sie eine Zeugeneinvernahme machen dürfen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wahrscheinlich schon, ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich habe eine Frage zu Ihrem Bericht, nämlich zu Seite 59.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich wäre bereit, falls Sie die Frage schon - -


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es geht um den dritten Absatz, nämlich zur „allfälligen Abfrage beim Verband Samsung Electronics“. Hier meine Frage: Im U-Ausschuss und auch medial war schon öfter eine werkseitige Auswertung dieser Smartwatch Thema. Haben Sie eine solche werkseitige Auswertung geprüft? Und: Was war dann Ihr Ergebnis?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, aber das steht auch hier: Aufgrund der Tatsache, dass die Smartwatch vom Mobiltelefon um 1.07 Uhr getrennt wurde, fand keine Synchronisation mit den Daten mehr statt, und deshalb ist so eine Abfrage auch nicht erfolgversprechend, dass es irgendwelche relevanten Daten liefert.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und haben Sie das mit dem IT-Experten, Herrn Hummel, besprochen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Genau. Zuletzt habe ich mich noch einmal, glaube ich, bevor ich den Bericht - -, da gibt es auch einen AV davon, noch einmal rückversichert, ob ich seinen Bericht auch dahin gehend richtig verstehe.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt fand ich den Absatz interessant, weil wir die Erklärung so noch nicht erhalten hatten – das heißt, anders gefragt, mit Blick auf die Frage, was zum Beispiel diese HR-Raten heißen: Hat man hier eine werkseitige Auswertung überlegt? Also nicht die Frage nach: Findet man noch neue Daten?, sondern die Frage: Kann Samsung Electronics einordnen, was die Daten heißen, die man hat?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Soweit ich das verstehe – aber da verweise ich wirklich auf die Berichte und auch auf meinen AV, weil alles, was ich jetzt wiedergebe, durchaus die Gefahr birgt, dass ich nicht präzise genug bin wie ein David Hummel –: Das Problem ist bei allen Daten, dass es durch die Trennung zwischen Mobiltelefon und Smartwatch keine Synchronisation und kein Hochladen von irgendwelchen Daten gegeben hat. Und das Mobiltelefon ist bei dieser Art der Smartwatch der Schlüssel. Und ohne diesen Schlüssel gibt es das nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, ohne Handy bringt auch eine werkseitige Auswertung nichts.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Richtig.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt aber dennoch zu diesen HR-Raten, weil uns auch erklärt wurde, dass man tatsächlich nicht ganz versteht, was diese HR-Raten heißen: Hat man da versucht, ob Samsung mehr


Auskunft geben kann? Also nicht zur Frage: Gibt es noch andere Datensätze?, sondern zur Interpretation der vorhandenen Datensätze.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich glaube nicht, dass ich befugt bin, da jetzt - -, ich bin kein Techniker, ich kann Ihnen dazu nichts sagen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich, weil das interessant ist, eben die Besprechung, die Sie mit Herrn Hummel hatten, einen Vorhalt machen, nämlich das Befragungsprotokoll von Herrn Hummel. Da interessant ist die Seite 49, die Mitte. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist eben das bereits veröffentlichte Befragungsprotokoll. (Auskunftsperson Köck: Seite 49?) Relevant: nach der Mitte, der siebte Absatz, denke ich. Da haben wir Herrn Hummel befragt zu dem Protokoll, das Sie zu der Besprechung gemacht haben, wo in diesem Protokoll eben steht, dass es einen Ausschlag um circa 4 Uhr gibt, der nicht erklärlich ist, und dass der

„Todeszeitpunkt geschätzt 3 Uhr“ ist. Und da war die Frage an Herrn Hummel eben, wie man auf die Aussage „Todeszeitpunkt geschätzt 3 Uhr irgendwas“ kommen kann. Können Sie sich diese beiden Absätze durchlesen, also auch seine Antwort?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: „Dann gehen wir eine Seite weiter: 24“, oder? Das meinen Sie? „Da steht: ,Der Ausschlag um ca 4 Uhr ist nicht erklärlich, Todeszeitpunkt geschätzt 3 Uhr‘.“ (Abg. Wotschke [NEOS]: Genau!) Und wer soll das geschrieben haben: „Todeszeitpunkt geschätzt 3 Uhr“?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist eben in Ihrem Bericht drinnen. Ich kann ihn Ihnen auch noch vorlegen.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, bitte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber können Sie dennoch die Antwort von Herrn Hummel hier noch lesen? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, okay. Ich habe auch nicht in

Erinnerung, dass ich festgehalten hätte: „Todeszeitpunkt“, aber ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das Besprechungsprotokoll ist das Dokument Nummer 434, relevant ist die Seite 2, ah, hier die Seite 24. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Und wo steht da, dass ich davon ausgehe, dass das der Todeszeitpunkt ist?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hier haben Sie eben fett gedruckt: „Zwei deutliche Ausschläge auf der Uhr“ und dann den Absatz darunter: „Der Ausschlag um ca 4 Uhr ist nicht erklärlich, Todeszeitpunkt geschätzt 3 Uhr irgendwas...“.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wo steht das? (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) – Ja, das kann ich so erklären: Da wurde mir erklärt - - Ich muss sagen, ich bin ein technischer Laie, das heißt, ich muss immer

nachfragen, was etwas bedeutet. Und in dieser Datenbank geht es um Wrist-up- Wrist-down-Bewegungen. Und da hat er mir erklärt, was das bedeutet, welche Bewegungen zu einem Ausschlag führen und welche nicht. Gibt es positive Einträge, gibt es negative Einträge? Was bedeuten die?


Und da gibt es eben, wenn man sich jetzt nur die Smartwatch anschaut und nicht den Tatortbericht dazu und nicht die medizinischen Gutachten, drei markante Ausschläge auf der Uhr und dazwischen lange nichts. Und da haben wir einfach nur darüber gesprochen, dass es nicht erklärlich ist, warum dann derart, bei einer Position, wie sich eine Uhr im Wasser befindet, ganz lange keine Bewegung


stattfindet. Und da haben wir nur außerhalb des Protokolls besprochen, quasi unter Berücksichtigung des gesamten Ermittlungsaktes, weil natürlich viel diskutiert war: Wann war der Todeszeitpunkt? Was könnte das bedeuten? Das heißt aber nicht, er hat nicht gesagt: Der Todeszeitpunkt würde dafür sprechen. Es ist nur grund- - Wir haben nur erörtert: Wie sind diese Ausschläge zu erklären? Was wären für Möglichkeiten? Das war eigentlich eher so ein Durchdiskutieren der Möglichkeiten. (Abg. Wotschke [NEOS]: Mhm! Gut!) Aber das war auch der Grund, warum man es dann dem Sachverständigen auch übermittelt hat, zur Einbeziehung.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank. Das ist hilfreich.


Dann würde ich zwei Seiten weitergehen – das ist dann hier wohl die Seite 26 – und hätte noch eine letzte Frage. (Auskunftsperson Köck: Ja?) Der zweite Satz von Ihnen: „Verwunderlich wären Bluetooth-Geräte in der Nähe;“.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja. Ich glaube, mich zu erinnern, dass ich ihn gefragt habe, aufgrund der Protokollierungen der Smartwatch, ob er davon ausgeht, dass viele in der Nähe wären. Und da hat er einfach gesagt, aufgrund der Auswertung der Smartwatch wäre das sehr verwunderlich, weil man schon davon ausgehen kann: Wäre ein Gerät länger in der Nähe gewesen, hätte es eine Kommunikation – eingehend oder ausgehend – gegeben.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank. Ich gebe weiter.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön. – Frau Köck, vielleicht können wir eingangs noch eine Frage erörtern, die mich interessiert: Was war


jetzt in der Beweiswürdigung schlussendlich ausschlaggebend, dass man das Verfahren nicht neu aufgenommen hat?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Dass es keine maßgebliche Änderung der Beweislage gegeben hat, dass beide gerichtlich bestellten Sachverständigen zum eindeutigen Ergebnis eines Ertrinkungstodes gekommen sind. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Okay!) Fremdverschulden war nicht erhebbar.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nicht erhebbar trotz Ihrer Erhebungsschritte – ist das korrekt ausgedrückt? (Auskunftsperson Köck nickt.) Ja. Alles klar.


Einige Sachen sind bereits angesprochen worden, und zwar die Einsicht, die Sie in das Tagebuch von der StA Krems nehmen wollten. Die waren ja zuerst nicht so amused über diesen Wunsch. Wie war das Ihrer Wahrnehmung nach, als Sie Einsicht nehmen wollten?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich glaube, aber ich verweise da auf den Akt, ich glaube, dass mir schriftlich mitgeteilt wurde, dass ich keine Akteneinsicht bekomme. Ich glaube.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, hat man Ihnen mitgeteilt. Aber die Begründung war?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wahrscheinlich, dass das das StAG nicht vorsieht. Aber ehrlicherweise müsste ich da jetzt im Akt nachlesen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dass es das StAG nicht vorsieht?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Mhm. Aber - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber ist das üblich, dass man sozusagen - - Es gibt ja einen Grund, wieso man es an Sie übertragen hat, weil man nämlich schon den Anschein einer Befangenheit ausschließen wollte bei der


StA Krems, dass Sie dann nicht Einsicht nehmen können, wenn Sie sozusagen mitunter die Ermittlungshandlungen fortführen, weil sie eben noch Erhebungsschritte setzen wollen.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Da verstehe ich jetzt leider die Frage nicht.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, ob das üblich ist, dass Ihnen in einem ähnlich gelagerten Fall, wenn Sie das Verfahren übertragen bekommen, schon die Einsicht ins Tagebuch verwehrt worden ist.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand Akteneinsicht in ein Tagebuch wollte.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, war das - - Es ist Ihnen ein Fall bekannt, weil Sie ja Einsicht nehmen wollten.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ah ja, außer dem, ja, ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): War das auch Teil der Dienstbesprechung gemeinsam mit dem Justizministerium, die Akteneinsicht?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, meiner Erinnerung nach war das etwas, das ich wollte, das ich mir auch überlegt habe, weil der Akt vorhabensberichtspflichtig ist. Das bedeutet, dass inhaltlich sehr viel in Vorhabensberichten drinnensteht und deswegen war es für mich relevant.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm, ja, ja, das ist total nachvollziehbar. Aber es gab ja dann eine Dienstbesprechung am 1.10.2025 (Auskunftsperson Köck: Ja!) gemeinsam mit dem Justizministerium, mit der Oberstaatsanwaltschaft. (Die Auskunftsperson nickt.) War das auch Thema in der Dienstbesprechung, die Einsichtnahme und dass Ihre Kolleg:innen von der

StA Krems das nicht wollen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, ja, mhm.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer hat sich wie dazu geäußert?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Mir wurde mitgeteilt, dass ich diese Akteneinsicht bekomme.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Seitens des Justizministeriums?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: M-m. Das ist eine gute Frage. Ich weiß es nicht mehr. Ich glaube, die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat mir das mitgeteilt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm, okay, aber es bedurfte dann doch noch einer Diskussion?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Dazu habe ich wirklich keine Wahrnehmungen. Also ich habe wirklich nur die Information bekommen: Ich kriege das Tagebuch. Ich glaube, mehr habe ich dazu nicht erfahren.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Was haben Sie noch alles bei dieser Dienstbesprechung besprochen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Es wurde besprochen, dass ich das - - na, das wurde nicht besprochen, das war damals schon - - der Auftrag, die Erstellung eines Ergänzungsgutachtens war schon im Akt. Es wurde besprochen, dass danach eine weitere Sachverständige beigezogen wird, um da auch etwaige Diskussionen hintanzuhalten, wenn derselbe Gutachter quasi zu rechtsmedizinisch kritischen Stellungnahmen Stellung nehmen soll.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dass die Gutachten wahrscheinlich herbeigeschafft werden, die privaten?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, die waren schon da.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ah, die waren schon da.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Die waren schon da. Und dass ich Akteneinsicht in bezughabende Verfahren nehme. Das war es.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben sich dort die – ich weiß jetzt nicht: Plural, Singular? – Vertreterinnen oder Vertreter der StA Krems auch noch einmal dazu geäußert? Es ist ja aktenkundig, dass die das sehr als Angriff aufgenommen haben, dass man überhaupt das Verfahren nach Eisenstadt an Sie übertragen hat.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Bei der Dienstbesprechung?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Die waren nicht dabei.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die waren gar nicht dabei?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das war nur die StA Eisenstadt, die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Alles klar, die waren gar nicht dabei.


Gut, dann würde mich noch interessieren: Wir haben es eh auch aus dem Akt, aber wir haben eigentlich vonseiten der StA Krems nur eine angeordnete Ermittlungshandlung gefunden und das ist die Anordnung zur Obduktion. Haben Sie noch Wahrnehmungen dazu, ob es weitere Ermittlungsschritte gegeben hat?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, wirklich nur das, was im Akt ist und was Sie auch kennen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber ist das gewöhnlich, dass eine fallführende Staatsanwaltschaft so eine passive Funktion in der Ermittlung einnimmt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Also persönliche Wahrnehm- - Ich meine, grundsätzlich ist es gewöhnlich, dass im Fall eines Ablebens einer Person die Polizei die agierende Stelle ist und uns anruft.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, von Gesetzes wegen wäre ja aber eigentlich die StA die Herrin des Verfahrens.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das war sie ja auch, aber zu dem - -. Also, es gibt ja ganz - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, also sie hat die Anordnung zur Obduktion gemacht und dann Monate später, am 23. Dezember, gefragt: Können wir da eigentlich einstellen? – Wie Frau Waidecker uns geschildert hat, wurde ja zu dem Zeitpunkt noch die Smartwatch ausgewertet, von dem Sie zum Beispiel nicht einmal was gewusst haben.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ist jetzt keine persönliche Wahrnehmung, die ich zum Akt habe. Ich würde auch nicht gerne meine persönliche Meinung oder meine Rechtsmeinung zu - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, Meinung müssen Sie eh nicht äußern, aber ist das vergleichbar mit anderen Fällen, dass man wirklich tatsächlich nur eine Ermittlungshandlung setzt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das ist durchaus vergl - - ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das gewöhnlich?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aha, okay.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Tatortarbeit ist Sache der Polizei. Die Einschätzung eines Anfangsverdachts, das Vorliegen eines Fremdverschuldens, das ist Aufgabe der Polizei, die das an uns heranträgt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, ja, bei der Tatortarbeit, aber dann geht es ja noch weiter.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Genau.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und da ist ja bei der StA Krems auch nichts passiert, deshalb frage ich.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe auch nur die Wahrnehmungen, die ich aus dem Akt habe.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, okay. Was man aber jedenfalls feststellen kann, ist, dass Sie deutlich mehr Erhebungsschritte bei der Prüfung der Fortführung gesetzt haben, als die StA Krems Ermittlungshandlungen. Das kann man jedenfalls sagen.


Dann würde mich noch auch zur Einschätzung der Üblichkeit oder Unüblichkeit interessieren: Weit nach der Einstellung des Verfahrens gab es ja dann einen Nachtragsbericht im März 2024, Ende März 2024, seitens der Polizei, aus dem die StA Krems das erste Mal überhaupt erfahren hat, dass die Polizei einmal im Besitz des Handys des Verstorbenen war. Ist das üblich? Dass die Polizei - -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Können Sie mir den Bericht zeigen?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, sicher.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Meinen Sie den Bericht, der nur deshalb erstellt wurde, weil es ein Prüfungsverfahren bei der Volksanwaltschaft gab? Nein? Welchen Ber- - Können Sie mir den Bericht zeigen?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Selbstverständlich, das wäre Dokument 664, Seite 2. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Haben Sie Seite 2 gesagt?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, es ist eigentlich der ganze Bericht, aber auf Seite 2 ist die Stelle.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe die falsche Seite, deswegen habe ich - - (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Aber das sagt mir - - Wenn ich jetzt Seite 2 anschaue, dann verstehe ich das so, dass aufgrund der medialen Berichterstattung ja da gewisse Dinge auch erhoben wurden und

dass die Polizei dann quasi noch einmal dazu Stellung genommen hat. Üblich? Ich kann dazu nichts sagen, ob das üblich - - Ich verstehe auch nicht: Meinen Sie, dass ein Nachtragsbericht geschickt wird, ob das üblich ist?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, das war nicht meine Frage.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Aber was ist Ihre konkrete Frage? Ob was üblich ist?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Außerhalb meiner Redezeit, nur noch einmal eine Wiederholung (Auskunftsperson Köck: Ja!): Die Frage zielt nicht darauf ab: Wieso hat die Polizei den Bericht geschrieben oder nicht?, die Frage ist: Die StA Krems hat erst zwei Monate nach Einstellung des Verfahrens überhaupt davon erfahren, dass die Polizei jemals das Handy in der Hand hatte. (Auskunftsperson Köck: Ah, ach so, ja!) Das ist sehr ungewöhnlich.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das ist auch im konkreten Fall ungewöhnlich, weil grundsätzlich ist es ja so: Alles, was am Tatort aufgefunden wird, hat die Polizei. In dem Fall war die atypische Konstellation ja, dass ja die Lebensgefährtin das Mobiltelefon hatte und ihrerseits quasi an die Polizei


herangetreten ist. Das heißt, diese Konstellation war unüblich: dass das Mobiltelefon überhaupt in die Hände der Polizei kommt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber die Polizei hätte doch der StA trotzdem Bericht erstatten müssen, oder nicht? Die StA Krems war, auch das ist aktenkundig, ziemlich verdattert über den Fakt, dass die jemals das Handy hatten, für die war das ein völlig neuer Fakt.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das ist jetzt auch keine persönliche Wahrnehmung, ich würde mich da gern meiner Antwort enthalten, also ob das jetzt - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es geht jetzt ja um die Einschätzung, die Vergleichbarkeit, ob das gewöhnlich ist, dass die StA als Herrin des Verfahrens von der Polizei erst nach Einstellung des Verfahrens überhaupt hört, dass sie mal im Besitz dieser persönlichen Gegenstände und eben auch eines Handys, das ja mittlerweile auch von der Oberstaatsanwaltschaft eingestuft worden und deren Beweismittel- - „evident“ ist – das ist ein Zitat – - -, hatte und nie der StA überhaupt Bescheid gegeben hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich sage Ihnen allgemein, was üblich ist, ja. Nach einer Sicherstellung hat die Polizei zu berichten. Im konkreten Fall, wo ein Fremdverschulden überhaupt noch nicht erhoben wurde oder festgestellt wurde, und dazu dient ja auch die Obduktion ein bissi als Zwischenbereich, und es keine Sicherstellung gab, gibt es sicher im BMI Erlässe, wo man vielleicht die Mitarbeiter des BMI fragen kann, wann man wie berichten muss.


Der unübliche Fall ist ja hier, dass persönliche Gegenstände, die nicht am Tatort aufgefunden wurden, ja normalerweise nicht in die Verfügungsmacht der Polizei gelangen. Das ist ein atypischer Fall, deswegen kann ich Ihnen darauf nicht konkret antworten. Bei einer Sicherstellung muss die Polizei berichten.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, Sie hatten ja das Handy und haben nicht berichtet. (Auskunftsperson Köck: Wir haben das ...!) Sie konnten das ja zu diesem Zeitpunkt gar nicht wissen. Das ganze Movement, zwischen Frau Wurm sagt was, Handy wird abgeholt und dem Anwalt der Witwe übergeben, war ja in 1,5 Stunden. Wie soll ich in der Zeit jemals irgendwas abklären, insbesondere zum Beweiswert? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichterin-Stellvertreter und Verfahrensanwalt beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich verweise noch einmal darauf, dass die Ausgangslage sehr ungewöhnlich und atypisch in dem Fall war und dass ich zur Üblichkeit da nichts sagen kann.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na, ist eh auch interessant, dass Sie sagen, der ganze Vorgang, die Ausgangslage ist ungewöhnlich und untypisch. Ich möchte schon darauf verweisen, dass wir reihenweise Polizisten hier sitzen haben, die sagen: Das ist völlig üblich, dass wir kleinere persönliche Gegenstände herumführen und den Angehörigen geben! Aber dann haben wir zumindest einmal das (Auskunftsperson Köck: Nein, die Situation ...!) dokumentiert, dass das doch ungewöhnlich ist, dass man die Gegenstände herumfährt. (Auskunftsperson Köck: Wobei da möchte ich ...!)


Ich nehme gern meine Zeit mit, danke.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich möchte schon dazu sagen, dass ich gemeint habe, es ist ungewöhnlich, dass wir eine Witwe haben, eine Lebensgefährtin haben, und die Lebensgefährtin von sich aus herantritt und sagt, sie hat das Handy des Opfers.


Wie die Situation ist, dass das Mobiltelefon überhaupt an die Polizei gelangt, ist eine ungewöhnliche Situation. Zu diesem Zeitpunkt, und nicht ex post


betrachtet, einfach zu diesem Zeitpunkt war die Frage: Liegt ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vor? Fremdverschulden, ob es vorliegt, war erst zu erheben und durch die Obduktion zu klären (Abg. Tomaselli [Grüne]: Eben!), und so haben die Polizisten das auch berichtet, und davon sind sie auch ausgegangen. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Eben!)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Kollegin Fürst, bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.


Sehr geehrte Frau Staatsanwältin! Ich komme jetzt noch einmal auf den sachbearbeitenden Oberstaatsanwalt Ropper zu sprechen. Sie haben gesagt, da haben keine inhaltlichen Besprechungen stattgefunden oder zumindest kaum, bis auf das, was eben hier schon besprochen wurde.


Wir sind deswegen da ein bissel neugierig, weil bei der Befragung Ihrer Kollegin von der WKStA Silvia Thaller Herr Oberstaatsanwalt Ropper sehr aktiv wurde und auch Einfluss genommen hat – das kann man, glaube ich, sagen, denn die Staatsanwältin hat ja die Einstellung im Verfahren wegen Amtsmissbrauch gegen Chefinspektor Fellner verfügt, und da hat sozusagen Herr Ropper als sachbearbeitender Oberstaatsanwalt, in dem Bericht, sehr Einfluss genommen, gelöscht, korrigiert, da war vieles rot.


Daher noch einmal die Frage (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]): Hat so etwas irgendwie vergleichsweise auch bei Ihrer Bearbeitung jetzt stattgefunden?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also keinerlei persönliche quasi Kontaktaufnahme, dass Sie irgendwas in eine Richtung zu tun haben, oder irgendeine Korrektur?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Es gab keine einzige Korrektur und auch der Bericht, wie er Ihnen vorliegt, ist mein Bericht.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und haben Sie mit irgendwem vorher diesen Bericht besprochen, irgendwo das Ergebnis kundgetan?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben den Bericht abgegeben, geschickt, Sie haben uns jetzt gesagt, er ist von der OStA und vom BMJ auch schon geprüft und genehmigt. Aber das heißt, vor der Abgabe des Berichts haben Sie zu niemandem gesagt, wie das Ihrer Ansicht nach ausgeht oder was Sie in den Bericht aufnehmen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe ihn natürlich mit unserer Ersten Staatsanwältin Mag. Resatz besprochen, aber die Berichterstellung war ausschließlich meine Aufgabe. Ich habe ihn ihr abgegeben und danach hat sie ihn quasi in die Revision bekommen, ganz üblich.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und Sie haben das - - Ich habe es jetzt nicht verstanden, wem Sie es mitgeteilt haben. (Abg. Hanger [ÖVP]: Näher ans Mikrofon!)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wie bitte?


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wem Sie den Bericht mitgeteilt haben, hat man jetzt nicht verstanden.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wem ich es mitgeteilt habe? – Ich habe es unserer Ersten Staatsanwältin Mag. Resatz in die Revision geschickt.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber auch nur geschickt, aber nicht besprochen, das Ergebnis sozusagen besprochen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Also, wie gesagt, es war nach dem Gutachten der Sachverständigen Dr. Doberentz, die den Ertrinkungstod völlig unzweifelsfrei festgestellt hat. In Zusammenhang mit den Akten war es meiner Meinung nach klar, wie das Ergebnis zu sein hat, und das war auch Mag. Resatz sicher in der Form bekannt, weil sie auch den Akt und alle Gutachten kannte.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und haben Sie das mit ihr auch so besprochen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe nicht besprochen, wie der Bericht ausschauen wird, ich habe auch den Aufbau nicht besprochen. Ich habe auch keine Wahrnehmung dazu, wie ihre Wahrnehmung war, ob ihr klar war, wie mein Bericht ausschauen wird. Ich gehe aber davon aus, dass sie wusste, in welche Richtung er gehen wird.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, aber gesehen hat sie dann den Endbericht.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, genau, den habe ich ihr geschickt, genau.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und mit Ihrem Vorgesetzten Erich Mayer – ich glaube, man kann ihn als Dienstvorgesetzten bezeichnen (Auskunftsperson Köck: Ja, ja, das ist unser Leiter!) –, wurde da irgendeine Absprache getroffen, oder haben Sie ihm gesagt, wie es ausgehen wird (Auskunftsperson Köck: Nein!) oder ihn laufend informiert?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Unser Leiter hat sich als befangen erklärt, und das war auch ganz klar so, dass mit ihm über den Akt nichts besprochen wird.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also mit ihm haben Sie darüber nie gesprochen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Warum ist er befangen? Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Da habe ich keine Wahrnehmungen dazu. Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Er hat sich als befangen erklärt

(Auskunftsperson Köck: Genau!) und er war nie dabei, bei irgendeiner Besprechung oder irgend so etwas?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ist Ihnen Oberstaatsanwalt Fuchs ein Begriff?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und haben Sie in diesem Fall mit ihm irgendeine Art von Kontakt gehabt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein. Auch er hatte mit dem Akt nichts zu tun.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Er war ja auch einmal Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Mhm.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber er hat nie bei Ihnen irgendwie angerufen, irgendein Gespräch, irgendwie zu diesem Fall - -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, nein.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, bei Ihnen hat sich vor der Abgabe des Berichts am 15.4. nie eine Staatsanwaltschaft, sozusagen irgendwo


aus der Hierarchie, gemeldet oder irgendwer angefragt, oder vom BMJ, wie ihr Ergebnis - -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, wirklich nicht. Nein.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Jetzt haben Sie gesagt, Staatsanwältin Rosatz - - Oder, ich glaube, den Namen Ras- -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Resatz, unsere Erste Staatsanwältin.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Resatz, genau, Entschuldigung!

(Auskunftsperson Köck: Ja, alles gut!)


Wenn ich Sie jetzt richtig wiederhole, haben Sie gesagt, dass das ja klar sein muss, dass man das zweifelsfrei sozusagen bestätigt, dass die Einstellung in Ordnung ist, weil kein Fremdverschulden vorliegt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also dass das für Sie klar war, aber auch für die Staatsanwältin, dazu hätte ich nur eine Frage.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Gehe ich davon aus, ja. (Abg. Fürst:

Bitte?) – Ich gehe davon aus, aber wir haben nicht darüber gesprochen, ja.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie gehen davon aus?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu, was sie zu dem Zeitpunkt - -


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie gehen davon aus, aber Sie selbst hatten keine Zweifel.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Darum haben Sie ja so entschieden.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, genau.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Darf ich fragen, warum das so ist, weil ja einerseits - - Sie haben ja eben gesagt – auch schon in Ihrem vorigen

Statement –, es hat sich alles bestätigt und daher ist die Einstellung mangels Fremdverschulden, oder weil man Fremdverschulden ausschließen kann, ja in Ordnung. Jetzt haben Sie aber das Ergänzungsgutachten Matzenauer in Auftrag gegeben, wo ja dann gerade drinnen steht, dass er nicht ausschließen kann, dass die Verletzungen jetzt auch durch den beschuhten Fußtritt möglich sein können. Wissen Sie, wovon ich spreche?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein. Dass was?


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Dass die Verletzungen von Mag. Pilnacek auch durch Schläge oder Fußtritte hätten entstehen können, das kann er nicht ausschließen. Also gerade in dem Ergänzungsgutachten, das Sie angefordert haben, steht das drinnen. Darum frage ich mich, warum das dann so zweifelsfrei war, dass es kein Fremdverschulden gibt.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Könnten Sie mir das vorhalten?


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, Dokument 435, Ergänzungsgutachten, Seite 961. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Welche Seite, Entschuldigung?


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): 961; bei Nummer 19 steht dann: kann auch „Entstehung durch einen beschuhten Fußtritt“, die „Verletzung ist auch mit einer Entstehung durch einen“ - -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Dazu muss man sagen, dass es immer einen Unterschied macht – so habe ich das wahrgenommen und so kenne ich es auch aus den Akten –, dass ein Verletzungsbild immer auch gesamtheitlich zu betrachten ist. Bei den konkreten Verletzungen war es seine Aufgabe – weil ja rechtsmedizinische Stellungnahmen indiziert hätten, dass diese Verletzungen auch durch Fremdeinwirkung hätten verursacht worden sein können –, dass er wirklich gezielt auf jede Verletzung gesondert eingeht, und betrachtet man isoliert ein Verletzungsbild, dann gibt es wahrscheinlich viel mehr Möglichkeiten, als betrachte ich ein Gesamtbild: Betrachte ich dazu den Tatort, die Spurensicherung, alle mir zur Verfügung stehenden Beweismittel, komme ich wahrscheinlich zu einem anderen Ergebnis. So war das auch hier in dem konkreten Fall. Er kann bei einzelnen Verletzungen, Verletzungsbildern nicht hundertprozentig ausschließen, dass es nicht auch eine andere Entstehungsursache gegeben hätte, aber so wie ich das Ergänzungsgutachten des Dr. Matzenauer wahrgenommen habe, hat er sich eindeutig auf den Ertrinkungstod festgelegt und hat sich auch, obwohl das nicht seine Aufgabe war, sehr dem Suizid zugeneigt.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Mhm, gut, jetzt haben wir die eine Stelle, die wir schon gehabt haben, dann steht jetzt auch noch an zweiter Stelle beim selben Dokument, Seite 963, 964 bei Nummer 60: Eine Verletzung kann auch durch einen Schlag entstanden sein, also: „durch einen Schlag ist nicht auszuschließen.“ Ich meine, es finden sich schon offenbar an mehreren Stellen Hinweise – also nicht offenbar, sondern klarerweise Hinweise –, dass da ein Fremdverschulden vorliegen könnte. Ich frage mich nur, wie man das dann sagen kann, da ja auch gerade Sie dieses Ergänzungsgutachten wegen Zweifel angefordert haben. Dann schreibt der Gutachter rein: Es gibt Zweifel, es kann auch durch Fremdverschulden entstanden sein!, und dann heißt es: Es ist alles klar, kein Fremdverschulden!


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, wenn man das Gutachten in seiner Gesamtheit liest, kommt er nie zum Ergebnis, dass beim Ableben des

Mag. Pilnacek ein Fremdverschulden in Betracht kommt, sondern – wie bereits vorhin erwähnt –: Im Hinblick auf einzelne Verletzungen kann es sein, dass ich als Entstehungsursache gewisse Fremdeinwirkung nicht ausschließen kann. – Das ist das Einzige, das diese Passagen aussagen.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und ist das in Ihrem Bericht gewürdigt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Natürlich.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das können wir ja jetzt nicht einsehen, weil er erst jetzt vorgelegt wurde.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe sein Gutachten gewürdigt, das der Sachverständigen Doberentz gewürdigt. Die Sachverständige Doberentz sagt das noch viel klarer und schließt sogar ein akzidentelles Unfallgeschehen aus.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, genau auf das wollte ich jetzt zurückkommen. Aber dann ist es ja auch überraschend – weil Sie auf das Gutachten Doberentz Bezug nehmen –: Ich meine, jetzt sagt ja gerade die Gutachterin, dass es da generell große Zweifel gibt, vor allem beim Obduktionsergebnis, weil das eben erst, wie schon besprochen, sechs Tage nach Auffindung stattgefunden hat, und dass das gerade bei Wasserleichen eben sehr kritisch ist, wenn Zeit vergeht. Das heißt, da kann es zu „erheblichen Veränderungen der Befunde kommen“, hat sie da geschrieben. Wenn Sie das Dokument - -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Na, ich kenne das eh.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Da stellt sich dann dieselbe Frage: Da werden Ergänzungsgutachten gemacht, da kommen neue Erkenntnisse, die


eigentlich widerlegen, dass kein Fremdverschulden vorliegt oder keine Zweifel daran sind, und dann heißt es aber, es wird alles bestätigt. Also das ist irgendwie seltsam.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, das ist so nicht richtig. Ich verweise bitte auf das Gutachten der Sachverständigen Doberentz, die Sie gerne auch dazu befragen können. Sie schließt auch ein Fremdverschulden aus. Dass sie gesagt hätte, es hätte einen Einfluss haben können, wäre er früher obduziert worden: Ja, aber das ist völlig disloziert und nicht in Zusammenhang damit stehend, ob Fremdverschulden an seinem Ableben vorliegt. Sie sagt, es ist eindeutig ein Ertrinkungstod. Das stimmt so nicht, wie Sie das jetzt hier formulieren.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, okay, Ertrinkungstod heißt ja noch nicht - -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, das sagt sie aber auch, sie schließt ein Unfallgeschehen - -


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das kann ja verschiedene Ursachen haben. Wenn es dann Tritte gegeben hat, kann ja das - -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, nein, also da muss ich ganz entschieden - - Diese Frage ist inhaltlich nicht richtig, weil sie das auch so sagt. Sie schließt ein Unfallgeschehen aus und sie schließt eine Fremdeinwirkung aus.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nur zum Abschluss in der Runde noch: Sie haben gesagt, es gab keine Einflussnahme, keine Telefonate, wie auch immer, von der Hierarchie oben (die Auskunftsperson schüttelt den Kopf), aber haben Sie mit Kollegen über diesen Fall gesprochen – das ist ja ein medial sehr kolportierter Fall und ein äußerst berühmter, dass man da darüber spricht – oder mit den Staatsanwälten, die das eben vor Ihnen schon bearbeitet haben?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein; also nicht einmal mit Freunden oder Familie habe ich inhaltlich über den Akt gesprochen.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke.


Zweite Fragerunde


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Abgeordneter Hanger, bitte.


Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.


Es ist übrigens ein sehr interessanter Hinweis, dass man Frau Doberentz auch laden könnte. Sie ist ja auf der Ladungsliste, es gibt aber noch keinen Termin dazu.


Ich möchte abschließend eigentlich nur noch eine kurze Zusammenfassung machen, dahin gehend: Ich möchte mich für Ihre aus meiner Sicht sehr sorgfältige Arbeit bedanken. Sie haben auch aus meiner Sicht die wesentlichen Ermittlungsschritte gesetzt, die notwendig sind, um diese Entscheidungen, die ja vorab schon da waren, entsprechend abzusichern. Ich möchte mich für diese sorgfältige Arbeit bedanken. Ich darf noch einmal sehr klar festhalten, dass ja auch die Ergänzungsgutachten Fremdverschulden ausgeschlossen haben und dass es natürlich dann naheliegenderweise keine Wiederaufnahme des Verfahrens gab.


Ich nehme meine Befragungszeit aber noch in eine etwaige nächste Runde mit, falls noch Aspekte kommen, die mich interessieren.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Frau Abgeordnete Auer, bitte.

Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.


Frau Köck, ich hätte eine Verständnisfrage zu etwas, was Sie vorhin gesagt haben, nämlich: Die Prüfung der Fortführung des Verfahrens ist kein Ermittlungsverfahren. Habe ich das richtig verstanden? Also, was war Ihre Aufgabe? Sie haben die Fortführung des Verfahrens prüfen sollen, aber es war nicht Ihre Aufgabe, wieder erneut zu ermitteln? Können Sie das mir als Nichtjuristin bitte erklären? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Grundsätzlich ist es eine Rechtsfrage, aber ich werde die Frage beantworten. Da verweise ich auf § 193 der Strafprozeßordnung: Im konkreten Fall ist bei der Prüfung, ob ein eingestelltes Verfahren fortzuführen ist, zu prüfen, ob es „neue Tatsachen oder Beweismittel“ gibt, die geeignet sind, im Zusammenwirken mit dem durchgeführten Verfahren eine Änderung der Beweislage herbeizuführen.


Aufgrund der medialen Berichterstattung und aufgrund der vorhandenen rechtsmedizinischen Stellungnahmen – die, wie ich bereits erwähnt habe, diese Stellungnahmen ohne ein einziges Lichtbild verfasst haben, die aber doch Zweifel am Ergebnis des Dr. Matzenauer erhoben haben, beziehungsweise so die Berichterstattung – wurde dann eine allfällige Fortführung geprüft, wobei es rechtlich bei Privatgutachten auch so ist, dass sie nicht den Beweiswert eines gerichtlich bestellten Sachverständigen haben, sondern eigentlich darf ich mir bei einer rechtsmedizinischen Stellungnahme, bei einem Privatgutachten überhaupt nur den Befund anschauen und prüfen. Das wurde im konkreten Fall nicht gemacht, auch die daraus geschlossenen Schlussfolgerungen wurden einbezogen, aber rein theoretisch wäre das dann zu prüfen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay, danke – das habe ich jetzt sehr gut nachvollziehen können.


Ich muss mich auch Herrn Kollegen Hanger anschließen: Sie haben wirklich großes Engagement gezeigt. Man merkt wirklich – ähnlich wie bei Kollegin Thaller von der WKStA –, dass da sehr, sehr viel Eigeninitiative und Fleiß dahinter war.


Ich möchte noch einmal auf Kollegin Thaller, die ja schon hier bei uns im Untersuchungsausschuss war, zurückkommen und möchte das

Dokument 22432 vorhalten, Seite 174. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sie erklärt hier in Ihrer Aussage: „Wir haben sehr viele Ermittlungsschritte auch selbst gemacht“, und an einer anderen Stelle erwähnt sie, dass die Staatsanwaltschaft die „Herrin des Verfahrens“ ist. – Jetzt würde ich schon gern noch einmal darauf zurückkommen: einfach diese leeren Flecken, diese weißen Flecken, die es vielleicht gegeben hat, das Handy, das ja nie in der Verfügungsgewalt der Staatsanwaltschaft war – hätten Sie das von Anfang an als Beweismittel gewürdigt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich würde gern auf diese Frage nicht antworten. Es ist keine persönliche Wahrnehmung, die ich habe, und ich mag nicht meine Meinung oder meine Rechtsansicht zu anderen - -


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Waren Sie schon einmal mit anderen clamorosen Fällen beschäftigt, haben Sie da Erfahrungswerte?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Darf ich Sie fragen: Haben Sie Wahrnehmungen, haben Sie Herrn Pilnacek zu seinen Lebzeiten beruflich oder persönlich gekannt, getroffen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein – also ich glaube, auch nie getroffen auf irgendeiner offi - -, ist mir nichts erinnerlich.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Dann möchte ich bitte das Dokument 434, Seite 45, vorhalten.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: OStA-Erlass zum Ermittlungsakt nehmen – das stimmt sicher nicht, oder? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Dokument 434, Seite 45.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Genau. Da haben Sie mit Herrn Hick telefoniert, und Herr Hick erwähnt da in dem Telefonat, dass auch Herr P.2 im Feuerwehrwagen gesessen ist. Wie gesagt, es wurde Ihnen vom Hörensagen auch zugetragen, dass die Familienmitglieder Polz auch schon früher nach Herrn Pilnacek gesucht haben. Haben Sie in Erwägung gezogen, die Familienmitglieder – einzelne oder alle –, die da involviert waren, zu einer Einvernahme zu laden, und wenn nicht, warum?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das habe ich zu dem Zeitpunkt nicht erwogen. Mich hat – zugegeben – der Inhalt des Telefonats, diese Information, durchaus überrascht, aber insofern, als das noch nie vorher seitens der befragten Personen irgendwie kommuniziert wurde. Ich habe natürlich nachgedacht, was das für mich oder für das Verfahren bedeuten würde, wären die schon vorher am Tatort gewesen, aber ich bilde mir ein, mich zu erinnern, dass er von einer Zeit spricht, die dann weder auf der Uhr noch zu sonst einem Zeitpunkt irgendeine Relevanz haben kann.


2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Darf ich da nachfragen: Woran machen Sie fest, dass das keine Relevanz hatte – also diese Uhrzeit und die Smartwatchverbindung?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe davor eine Besprechung mit David Hummel gehabt – wie ich schon erwähnt habe –, und auch im Bericht steht drinnen, es gibt drei relevante Einschläge auf der Uhr mit Wrist-up-Wrist- down-Bewegungen. Da geht es einfach ganz klar darum: Wie macht man die Ausschläge auf der Uhr erklärbarer? Man versucht immer, das alles zu rekonstruieren: Wie hat es stattgefunden? Im Hinterkopf diese Auswertung der Smartwatch habend habe ich mir selbst einfach überlegt, ob eine Kommunikation mit der Uhr irgendeinen Einfluss haben kann. – Genau.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Danke schön. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob es Erkenntnisse gibt, welche Haptik die Uhr hatte – wie man da quasi Befehle gegeben hat, wie die ausgeschaut haben?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Also David Hummel – das haben wir besprochen – hat sich ja auch einen gleichen Typus angeschafft und hat den auch selbst getestet: sehr empfindlich. Er hat – wenn ich ihn jetzt wiedergeben darf – überhaupt keine Falschprotokollierungen feststellen können. Es ist aber tatsächlich so, dass schon – wie er es mir erzählt hat – eine Umkehrbewegung erforderlich ist, also ein Zucken oder so würde die Uhr nicht wahrnehmen, deswegen heißt es auch Wrist-up-Wrist-down-Bewegungen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Aber ich muss jetzt wirklich noch einmal fragen – ich habe selber keine Smartwatch –: Es gibt, glaube ich, welche, da muss man klopfen oder wischen, damit man quasi die Smartwatch aktiviert oder was auch immer. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie das bei der Smartwatch war?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Die Smartwatch – also er hat mir erzählt, dass man dazu überhaupt nichts tun muss, diese Wrist-up-Wrist-down- Bewegungen werden automatisch protokolliert, und der Modus wechselt zum Beispiel vom Gehmodus in den Schwimmmodus. Den kann man über eine Smartwatch aktivieren, es gibt aber es auch, dass es automatisiert wechselt, das ist dann allerdings zeitverzögert. Das finden Sie auch in meinen Bericht.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Die Kreutner-Kommission war ja vor Ihrer Involvierung auch schon tätig, und da hat es ja anonyme Eingaben gegeben. Jetzt wollte ich fragen: Haben Sie diese Kreutner-Kommission-Eingaben, anonyme Hinweisgeber, auch irgendwie in Erwägung gezogen? Haben Sie Wahrnehmungen zu diesen Eingaben?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, da habe ich jetzt – außer Sie wollen mir was vorhalten – keine Erinnerung.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Eine Frage hätte ich noch zum Zitat „die [...] renitente Haltung“ der Staatsanwaltschaft Krems, wo es eben darum geht - - Das war jetzt keine Aussage von Ihnen, ich müsste jetzt nachschauen, wer das gesagt hat – Entschuldigung. Ich glaube, von der OStA Wien oder so war das jemand – genau: Herr Salzmann hat eine „anhaltend renitente Haltung der StA Krems“ genannt. – Diese Aussage ist im Dokument 437, Seite 1 041.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Seite 1 041?


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ja, 1 041. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Das war meines Wissens am 9.10.2025, also nach Ihrer Dienstbesprechung. Was haben Sie für eine Wahrnehmung zu dieser Aussage, diesem Begriff „renitent“? Welchen Begriff würden Sie im Bezug auf das Verhalten der Staatsanwaltschaft Krems verwenden?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Also den Vermerk habe ich noch nie gesehen. Ich habe zu dem Vermerk überhaupt keine Wahrnehmungen. Ist der im Tagebuch, das mir zur Verfügung stand, gewesen?


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Von der Oberstaatsanwaltschaft vermutlich.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich kenne den Vermerk nicht.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Aber würden Sie diese Einschätzung teilen? Hätten Sie damals dieselbe Wahrnehmung gehabt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Dazu möchte ich bitte keine Aussage machen. Ich habe dazu auch keine Wahrnehmungen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sie haben in Ihr Tagebuch notiert, dass Sie bei der Betrachtung der Smartwatch – bei den Daten – auch „eine bessere Technik“ gesucht hätten. – Der Vorhalt ist wieder Dokument 434, Seite 21. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Mich persönlich hat ja sehr beeindruckt, dass ursprünglich diese ganze Software nicht vorhanden war und dass dann auch wieder sehr viel Eigeninitiative von Herrn Kollegen Hummel gezeigt wurde, da eine Auswertung zu schaffen. Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, ob man ausreichende Technik besitzt oder ob es da seitens der Behörden noch einen Aufholbedarf gibt – sei es seitens der Polizei, der Forensiker, der Staatsanwaltschaften –, dass man Smartwatches wirklich gut auswerten kann, egal ob ein Handy vorhanden ist oder nicht?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe keine persönlichen Wahrnehmungen dazu, aber wie es mir kommuniziert wurde, kommt es immer auf die Software an: Der eine hat die eine Software, der andere hat die andere Software. Diese Software, diese technische Aufbereitung jetzt qualitativ zu bewerten – wie gesagt habe ich dazu keine Wahrnehmung. Ich glaube auch, dass


es einen Unterschied macht, ob ein Handy heute, in zwei Jahren oder vor zwei Jahren ausgewertet wird.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Haben Sie in anderen Fällen auch schon mit Smartwatches und mit Auswertungen zu tun gehabt, oder war das das erste Mal?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, das ist mein erster Fall.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ja, jetzt ist es mir wieder eingefallen: Sie haben ja Frau List zu einer Stellungnahme geladen. War damals irgendwie das Handy, die Existenz des Handys oder die Vernichtung des Handys Thema zwischen Ihnen und Frau List?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Entschuldigung, ich habe Frau List nie geladen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Für diese Stellungnahme zur Akteneinsicht – das hätte ich gemeint.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Geladen?


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Beauftragt, Entschuldigung – Sie haben, glaube ich, die schriftliche Stellungnahme beauftragt. Hat es da einen persönlichen Kontakt gegeben?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, nein. Telefonisch hatte ich einmal Kontakt mit Frau Dr. List, und da ist es um die Ausfolgung der Smartwatch gegangen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das heißt, das Handy hat in persönlichen Gesprächen mit Frau List nie eine Rolle gespielt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, nein.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay.


Danke, dann gebe ich weiter. – Danke, Frau Köck. (Auskunftsperson Köck: Danke!)


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Frau Abgeordnete Wotschke, bitte.

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender.


Frau Staatsanwältin, in der Dienstbesprechung war die StA Krems ja nicht anwesend.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wurde da das Verhalten der StA Krems besprochen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie mit der StA Krems Rücksprache gehalten, als Sie den Akt übernommen haben?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nie telefoniert (Auskunftsperson Köck: Nein!) – also Sie hatten insgesamt mit der StA Krems keinen Kontakt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, genau.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke schön.


Der Vorhalt, der eben gemacht wurde, mit der anhaltend renitenten Haltung: Das hat uns eher überrascht und eher wie ein hartes Urteil gewirkt. Kennen Sie


Fälle, wo man bei der Oberstaatsanwaltschaft über eine andere Staatsanwaltschaft von einer anhaltend renitenten Haltung spricht?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, ich habe dazu überhaupt keine Wahrnehmungen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde einen Vorhalt machen, nämlich einen ORF-Artikel – er sollte als ORF-Artikel „OStA Wien entzieht StA Krems Pilnacek-Ermittlungen“ abgespeichert sein –, den für uns relevanten dritten Absatz. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Mhm.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Da geht es ganz generell um die Übertragung nach Eisenstadt. Wurde Ihnen gesagt, wieso genau nach Eisenstadt übertragen wird?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wir haben nur den Erlass bekommen, dass gemäß § 28 Abs. 1 StPO übertragen wurde.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und eine Information, wieso genau an die StA Eisenstadt, nicht?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Es war damals schon in allen Medien. Die Presseaussendung war vom gleichen Tag.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Einordnung eben hier in dieser Presseaussendung von der Oberstaatsanwaltschaft – beziehungsweise im ORF-Artikel –, dass es genau die Staatsanwaltschaft Eisenstadt geworden ist, weil die „vom niederösterreichischen Polizeiapparat losgelöst sei“: Ist das für Sie nachvollziehbar?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wir kriegen nie eine Verständigung, warum wir Verfahren nach § 28 StPO bekommen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber ist es für Sie nachvollziehbar?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nachvollziehbar – es ist für uns nicht nachvollziehbar, was die Oberstaatsanwaltschaft Wien für eine Struktur hat, wie sie Verfahren verteilt.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber ist die Begründung nachvollziehbar?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Die Begründung nachvollziehbar, ob sie uns das Verfahren nach § 28 - - und keiner anderen Behörde – ist das die Frage?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ob die Begründung nachvollziehbar ist, dass sie vom Polizeiapparat - - Ich habe keine Erhebung getätigt, wo ich die Polizei involviert hätte – also das hätte jede andere Staatsanwaltschaft auch machen können. Ich hinterfrage Begründungen nicht. Wir sind einfach zuständig.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut.


Jetzt war interessant: Bei der StA Krems hat der Pressesprecher – ich glaube, das war gegenüber der „NÖN“ – gesprochen von – Zitat –: „Suizid, wie er klarer nicht sein kann“. – Das wurde dann auch von der Oberstaatsanwaltschaft und dem BMJ aufgegriffen. Können Sie, nachdem Sie jetzt den gesamten Akt bearbeitet haben, nachvollziehen, wie man zum Schluss kommt, ein „Suizid, wie er klarer nicht sein kann“?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ob ich jetzt, ex post betrachtet, zu diesem Schluss komme? – Ja, ex post betrachtet.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und zum damaligen Zeitpunkt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Da habe ich keine persönlichen Wahrnehmungen. Ich kann Ihnen nicht sagen, was sein Kenntnisstand war. Ich habe überhaupt keine Informationen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie läuft denn – das ist wieder interessant, um den Vergleich zu haben – bei Ihnen die Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt, der für Medien zuständig ist? Also wenn Sie einen Akt haben, der eben medial relevant ist, wie läuft da die Abstimmung?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Grundsätzlich immer im direkten Austausch, es gibt natürlich Verfahren, die überraschend medienträchtig sind. Wir haben eine eigene Gruppe, da fragt dann die Mediensprecherin: Wer hat das Verfahren?, und dann besprechen wir das mit ihr.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann stimmen Sie auch quasi ab, wie man medial zu dem Fall kommuniziert?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Abstimmen – sie fragt uns nach Informationen, und sie übernimmt die Medienarbeit. Die ist da sehr geschult.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Für uns – oder für mich – war interessant, dass die ermittelnde Staatsanwältin, die in Krems zuständig war, gesagt hat, dass sie eben nicht darüber sprechen will, ob es ein Suizid oder ein Unfall ist oder was die konkrete Todesursache ist, gleichzeitig aber die Medienstelle von einem „Suizid, wie er klarer nicht sein kann“, spricht.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Für uns ist nicht ganz verständlich, wo das dann herkommt. Wenn Sie jetzt an Ihre Akten denken:


Würde ein Pressesprecher oder die Person, die für Medien zuständig ist, selbst Schlussfolgerungen aus einem Akt ziehen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Unsere Mediensprecherin, im konkreten Fall?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das ist keine persönliche Wahrnehmung, ich kann dazu nichts sagen. Was soll ich dazu sagen?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Anders formuliert: Würde der Staatsanwalt, die Staatsanwältin, die für Medien oder als Pressesprecher zuständig ist, aus einem Akt, für den Sie zuständig sind, Schlussfolgerungen ziehen, denen Sie nicht zustimmen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Denen ich als Sachbearbeiterin nicht zustimme?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ja.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Davon gehe ich nicht aus. Ich weiß auch nicht, wie es im konkreten Fall war – ich habe dazu keine Wahrnehmungen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann noch eine andere Frage: Es gab ja verschiedene Verfahrensstränge und auch das Verfahren wegen Hehlerei und Computerstrafdelikten, das ja herumgewandert ist. (Die Auskunftsperson nickt.) Das war dann ja zwischenzeitig auch in Eisenstadt. Wieso ist dieses Verfahren nach Eisenstadt gewandert? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Welches Verfahren?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Verfahren wegen Hehlerei, damals 11 St 21/25v, heute 13 St 44/25t. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Das ist jetzt in St. Pölten.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Muss ich gestehen, da habe ich keine Wahrnehmung – also, dass es bei uns war.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke schön.


Dann hat uns noch eine Sache im Akt interessiert, dabei geht es um die Akteneinsicht. Es gibt jetzt ein Verfahren in Linz, wo die Oberstaatsanwaltschaft Linz angefragt hat, wer wann Akteneinsicht hatte. Da geht es ja um die Weitergabe von Fotos. (Die Auskunftsperson nickt.) – Sie nicken. Was sind denn Ihre Wahrnehmungen dazu?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Sie zielen sicher darauf ab, dass die Oberstaatsanwaltschaft Linz Akteneinsicht in den Akt haben wollte.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Darauf bin ich ihnen begegnet wie jedem anderen: Man möge darlegen, was das Interesse ist. Dann habe ich in einem Amtshilfeersuchen die konkreten Fragen beantwortet.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Da würde uns eine Beantwortung von Ihnen – eben an die Oberstaatsanwaltschaft Linz – interessieren: Das ist das Dokument Nummer 22474, auf der Seite 13. (Auskunftsperson und Vertrauensperson blättern in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Da ist der zweite Absatz interessant, der sich mit der Frage beschäftigt, wer eben zu diesem Zeitpunkt


Akteneinsicht hatte. Wer hatte denn Akteneinsicht zu dem konkret relevanten Zeitpunkt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Was ist jetzt für Sie der relevante Zeitpunkt?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Der, aufgrund dessen ermittelt wird in Linz wegen der Weitergabe der Obduktionsfotos.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wie? Die Frage verstehe ich leider nicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Der relevante Zeitraum ist der Zeitraum, aufgrund dessen die Linzer wegen der Weitergabe ermitteln.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck (geräuschvoll ausatmend): Sie müssen mir das - -


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): November 2023 bis Februar 2024.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: November 2023 bis Februar 2024?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck (im Schriftstück blätternd): Aber das habe ich da eh beantwortet. Ich weiß das nicht auswendig. Ist das die zweite Seite von meiner Eingabe?


Also, soweit ich mich jetzt erinnere: nur die Witwe. Kann ich da irgendwie auf die andere Seite springen? Wäre das die Seite 12?


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie können scrollen und oben - - (Die Auskunftsperson blättert in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich kann nur die Seite scrollen.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Rechts, links können Sie auch auf den Seiten springen; Seite 13. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, das kann ich nicht. (Eine Mitarbeiterin der Parlamentsdirektion unterstützt die Auskunftsperson beim Auffinden der besagten Stelle im vorgelegten Schriftstück.) Ja eh, aber das frage ich ja, aber 13 hilft mir nicht. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Aber, dass - - von November 20 - - Genau, das ist eh das, was ich gesagt habe: Es hat nur der Opfervertreter der Witwe Akteneinsicht.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, vielen Dank.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Aber das ist genau das, was ich da geschrieben habe. Ich habe jetzt gedacht, das ist ein anderer Zeitraum. Genau, von November 2023 bis Februar 2024 hatte nur der Opfervertreter der Witwe Akteneinsicht. Genau.


Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank.

(Auskunftsperson Köck: Gerne!)


Ich habe keine Fragen mehr.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Kollegin Tomaselli, bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich hätte auch noch ein paar Themen. Weil das ganz am Anfang Thema war: Haben Sie Wahrnehmungen zu Journalistinnen, Journalisten, die vor Ort waren, als die Leiche in der Früh gefunden worden ist?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dazu haben Sie auch keine Wahrnehmung, gut.


Dann würden mich noch Ihre Wahrnehmungen dazu interessieren: Es gibt einen Bericht von der StA Krems an die Oberstaatsanwaltschaft, der besagt, „die Wunde am Kopf ist darauf zurückzuführen, dass das Wasser für eine Bergung zu tief war und die freiwillige Feuerwehr einen Schiffshaken für Bergung verwenden musste“. – Das steht ja im Widerspruch zum Gutachten von Herrn Matzenauer, der eigentlich schreibt: „mit einer Entstehung im Rahmen von Sturzgeschehen, etwa im Zuge des Abstieges zum Ufer des Gewässers, vereinbar.“ – Also er sagt, dass diese Wunde von einem Sturzgeschehen kommt. (Die Auskunftsperson nickt.)


Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie das in den Bericht von der StA Krems gekommen ist? Das steht ja im Widerspruch zueinander.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein. Nein.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Waidecker hat hier ausgesagt, dass sie das selber interpretiert hat. Sie hat die Fotos angeschaut und hat gesehen: Ah, am Leichnam ist eine Wunde!, und hat das selber auf den Bergungshaken zurückgeführt. (Die Auskunftsperson nickt.) Wir haben jetzt bei Ihrem Bericht gesehen, dass Sie sich ja strengstens daran gehalten haben, was der medizinische Gutachter sagt, und Eigeninterpretationen hintangestellt, also gar nicht verwendet haben. (Die Auskunftsperson nickt.) Inwiefern ist das üblich, dass man als Staatsanwältin einfach über das Gutachten hinweggeht und selber interpretiert, wie eine Wunde entstanden ist?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich kann dazu nur sagen, dass ich versuche, die Akten, die ich bearbeite, wirklich danach zu beurteilen: Was sagt mir der Gutachter?, und danach treffe ich meine Feststellungen. Ob es üblich ist, dass jemand Schlussfolgerungen zieht, dazu habe ich keine Wahrnehmungen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist es Ihnen sonst im Berufsleben einmal untergekommen, dass vielleicht ein Kollege, eine Kollegin – ich nehme an, Sie selber nicht – ein medizinisches Gutachten einfach uminterpretiert hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich kann dazu nichts sagen. Also das ist - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie können auch einfach sagen: Nein, ist mir sonst noch nie untergekommen.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine Wahrnehmungen - - Ja, ich habe mir auch gedacht, dass das eher nicht so üblich ist.


Dann würde mich noch interessieren: Was war eigentlich der Grund, wieso Sie Herrn Hick und Herrn B. – das sind die Feuerwehrmänner – kontaktiert haben?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck (nickend): Ich muss gerade überlegen, was damals die Überlegungen waren.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich kann Ihnen gerne auch Ihren Aktenvermerk einspielen, wenn das hilft.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, ganz kurz, aber ich glaube, es war tatsächlich die Entstehungsursache der Verletzungen, die ja umstritten waren. Zur Verbreiterung der Entscheidungsgrundlage – auch für den Sachverständigen – wollte ich da einfach noch einmal Klarheit haben. Aber Sie können mir sehr gerne den Aktenvermerk einspielen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, der Aktenvermerk wäre Dokument 366, Seite 1 und 2. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)


In Ihrem Aktenvermerk steht jetzt nichts über die Verletzung oder darüber, dass es einen Streitpunkt gegeben hat.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was uns jedenfalls aufgefallen ist, ist, dass – nachdem Sie mit den Herren telefoniert haben – das Einsatzprotokoll der Feuerwehr überhaupt endlich einmal zum Akt genommen worden ist. Das war ja auch nicht der Fall.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Davor war das nicht beim Akt, genau.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Ging es beim Telefonat um das Einsatzprotokoll?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das habe ich auch abgefordert, ja.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, so steht es auch im Aktenvermerk. Ja.


Was ja auch nicht im Polizeiakt ist, ist eine vollständige Liste, wer denn aller vor Ort war – also potenzielle Zeuginnen, Zeugen. Wie üblich ist das?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Ich weiß ja nicht, was wo nicht drinnen steht, wenn es nicht der Fall war. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) – Sie wissen, was ich meine? Ich kriege Polizeiberichte, lese sie und - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, es gibt nicht einmal eine vollständige Liste von allen Feuerwehrleuten, die haben Sie jedenfalls nicht aus dem Akt gekannt. Es gibt keine vollständige Liste der Polizisten. Wer sonst noch so alles sozusagen – wie der Vater von Frau Polz – aufgetaucht ist, ist auch nicht verzeichnet.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Dazu vielleicht ganz kurz: Es ist schon grundsätzlich auch Aufgabe der Polizei, zu berichten, was wesentlich ist und was relevant ist. Ob bei einer Amtshandlung jetzt zehn Polizisten dort sind, die nicht wirklich aktiv an der Amtshandlung teilnehmen, sondern nur dabeistehen, ist für mich nicht von Relevanz, ob die Feuerwehr mit sechs oder sieben Personen ausrückt und wie die namentlich heißen, ist auch für den konkreten Fall ohne Relevanz.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte nur sagen, es sind auch die Tatortpolizisten nicht auf- - (Die Auskunftsperson nickt.) Es sind nicht nur jene, die quasi einfach nur dastehen und den Weg absperren, nicht verzeichnet, sondern auch diejenigen, die auch tatsächlich Tatortarbeit geleistet haben, die selber sagen, sie haben das Tschickpackerl gefunden. Ist das üblich?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe keine Wahrnehmung dazu.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer auch nicht verzeichnet ist, ist der Lkw-Fahrer. Herr Fechter – also der Baggerfahrer von der Via Donau – hat uns gesagt, dass da auch ein Lkw-Fahrer – mindestens einer – in der Früh, als er die Leiche entdeckt hat, anwesend war. Die Person ist auch nirgendwo mit Namen verzeichnet.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Okay.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist nicht aufgenommen worden. Haben Sie dazu gegenteilige Wahrnehmungen? Oder auch nicht?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Wie gesagt, ich habe den Akt am

4. September bekommen und habe ihn gelesen. Das ist meine Wahrnehmung dazu.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm, okay. Aber ist auch das nicht üblich, dass eine Person nicht aufgenommen und verzeichnet wird? Das verstehe ich auch nicht ganz.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich glaube schon, dass es üblich ist, dass Personen nicht aufgezeichnet werden, die aus Sicht der Kriminalpolizei, die für die Tatortarbeit zuständig ist, relevant sind oder nicht. Ich gehe davon aus. Aber von etwas, was nicht im Bericht drinnen steht, kann ich Ihnen nicht sagen, ob das üblich oder nicht üblich ist, weil ich es ja für gewöhnlich nicht zu Gesicht bekomme.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer ja, bis Sie quasi zur Tat geschritten sind, auch nie einvernommen worden ist, ist eben der Baggerfahrer, Andreas Fechter. (Auskunftsperson Köck: Ja!) Ist das ein gewöhnlicher Schritt? Er hat ja sozusagen den Notruf abgesetzt, die Leiche gefunden.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Es ist schon Usus und Standard, dass die Polizei die Leute, die am Tatort sind, informativ befragt. Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist es nicht vorgesehen, dass Zeugen als solche vernommen werden. Wir befinden uns hier in einem Stadium der Anfangsverdachtsprüfung, und die nimmt natürlich die Polizei aus Eigenem vor. So, wie die Berichterstattung war, sind die Polizisten nicht von einem Fremdverschulden ausgegangen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, aber das wussten sie ja an diesem Tag noch nicht. Zu dem Zeitpunkt muss man ja hoffentlich noch ergebnisoffen ermitteln.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Eben: Man ermittelt eben nicht. Sie beurteilen einen Tatort und prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber das ist ja keine Begründung. Ist das eine Begründung dafür, dass sie sozusagen potenzielle Zeuginnen und Zeugen nicht auflisten?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Aber Zeugen wofür?


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie wissen ja noch nicht, wofür.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Es ist nicht vorgesehen, dass im Stadium der Anfangsverdachtsprüfung Ermittlungen – und dazu zählt auch eine Zeugenvernehmung – durchgeführt werden. Die Obduktion ist als einzige in der StPO genannte Ermittlungshandlung tatsächlich ein bisschen – von der Stellung her – eine, sagen wir mal, Ermittlungshandlung, die auch zur Klärung eines Anfangsverdachts und zur Feststellung eines Fremdverschuldens vorgesehen ist. Zu diesem Zeitpunkt war das nicht vorgesehen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wieso haben sie dann Frau Wurm und Frau Polz als Zeugen einvernommen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das kann ich Ihnen nicht sagen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Jetzt haben Sie ja gerade erklärt, dass es nicht möglich ist, Zeugen zu dem Zeitpunkt einzuvernehmen.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein, nicht möglich nicht. Das passiert wahrscheinlich immer wieder. Aber grundsätzlich befinden wir uns hier im Stadium der Anfangsverdachtsprüfung. Da ist streng formal zu prüfen, ob ein Fremdverschulden vorliegt oder nicht.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Aber das ist keine Begründung dafür, dass man dann Herr Fechter einvernimmt oder auch nicht, wenn man gleichzeitig Frau Wurm und Frau Polz einvernimmt.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich kann dazu nichts sagen, weil ich die Zeugenvernehmungen nicht angeordnet habe. Aber zu Zeugin Wurm und Polz ist mir erinnerlich, dass sie am Nachmittag desselben Tages vernommen wurden. Es ist nicht üblich, dass im Zuge der Tatortarbeit in der Früh, wenn eine Leiche aufgefunden wird, Zeugenvernehmungen durchgeführt werden. Wäre sicher informativ - -


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Deshalb nimmt man ja die Personalien auf, sortiert sich dann und wird zu irgendeinem späteren Zeitpunkt, je nach Priorisierung oder Relevanz, Personen noch kontaktieren und sie einbestellen. So habe ich jedenfalls die Polizeiarbeit erlebt.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe aber keine Wahrnehmung dazu, ob die Polizei das gemacht hat oder nicht. Das kann ich Ihnen nicht sagen.


Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat sie nicht, weil es ja nicht im Akt steht.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Kollegin Fürst, bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Vielen Dank.


Jetzt habe ich auch noch eine ergänzende Frage zur Tatortarbeit: Haben Sie den Umstand bewertet, dass die Polizei bei der Auffindung der Leiche eben eigentlich nicht die Auffindungsseite durchsucht und auf Spuren gesichert hat, sondern sich auf die vermutete Einstiegsstelle an diesem Seitenarm der Donau beschränkt hat? Ist das zur Sprache gekommen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Mit wem?


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Oder: Haben Sie sich bei Ihren Zeugenbefragungen oder bei Ihren neuen – sozusagen – Beweisen, die Sie


gesammelt haben, oder wie auch immer, gefragt, dass das nachzuholen wäre? Oder haben Sie diesen Umstand bewertet, dass eben nicht auf der Auffindungsseite – er ist ja gegenüber gefunden worden, nahe am anderen Ufer – nach Spuren gesucht wurde?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ob ich nachträglich der Meinung war, dass ich das hätte nachholen sollen?


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben den Akt gelesen (Auskunftsperson Köck: Ja!) und das hat gefehlt. Ich würde sagen, das gehört ja zu einer normalen, vollständigen Tatortarbeit, dass man die Auffindungsstelle nach Spuren untersucht.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Die Auffindungsstelle war ja im Gewässer.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja. Ja, schon, aber das war auf der anderen Uferseite. Es war sehr nahe. Dass man da auch schaut, ob es vielleicht da Spuren gibt.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Auf was? Einstiegsstelle war ja doch - -


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ob es Spuren gibt. Nein, Sie können eh sagen - - Also: Wie haben Sie diesen Umstand zur Kenntnis genommen? Oder: Sie finden es unbedenklich? Oder - -


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, das finde ich unbedenklich. Es war aufgrund der Tatortarbeit klar, wo die Einstiegsstelle war, und auch die Auffindungssituation war im Wasser treibend, im tiefen Wasser treibend, sodass er nur mittels eines Einreißhakens geborgen werden hat können.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, nicht wegen der Bergung. Aber ich sage nur: Also das war für Sie korrekt, dass man eben bei der Auffindungsstelle, die sehr nahe war – am gegenüberliegenden Ufer –, dass man da nicht gesucht


hat und keine Spuren festgestellt hat? Das haben wir ja im U-Ausschuss auch schon mehrmals gehört. Das ist für Sie so korrekt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie sind dem also nicht nachgegangen?

(Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.)


Dann hätte ich nur noch eine Frage, noch einmal zum Thema Smartwatch: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie jetzt gerade bei Ihrer Auskunft gemeint haben, dass es von der Smartwatch im relevanten Zeitraum, in der Todesnacht sozusagen, keine – oder wenige oder eben keine – Verbindungsversuche gegeben hat?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, das ist eine Wertung. Sie können es eh meinem Bericht (in den Unterlagen blätternd) entnehmen. Ich habe im Bericht konkret aufgenommen, wie viele „Bluetooth- und WIFI-Verbindungen“ es gab. Es gab in diesem Zeitraum, und der war eben von 22.45 Uhr bis 1.15 Uhr - - Ich habe auch im Bericht auf Seite 55 festgehalten, dass „kein konkreter Kommunikationsaufbau ableitbar“ ist, sondern lediglich der „Sender“ und

„Empfänger [...] aktiv gewesen“ sind. Es wurden zum Beispiel auch keine MAC- Adressen gefunden. Jedes Gerät hat eine MAC-Adresse, habe ich mir sagen lassen. Auch das war nicht der Fall. Auch der WLAN-Empfänger der Smartwatch hat keine ein- und ausgehenden Verbindungen festgestellt.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja. Aber es gibt ja – im Bericht kann ich es erst später nachlesen, wenn Sie schon weg sind, darum muss ich Sie dazu befragen – auch den Bericht des IT-Experten Hummel. Wir können ihn auch noch einmal vorlegen: Dokument 1305, Seite 11, die „Bluetooth-Ereignisse“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.) Sie haben jetzt vom Zeitraum vor 1.15 Uhr gesprochen. Er hat festgestellt, dass im Zeitraum


zwischen 1.15 Uhr und 3.55 Uhr insgesamt 75 empfangene und 23 gesendete Bluetooth-Ereignisse protokolliert sind.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Also ich bin kein Techniker. (Abg. Fürst [FPÖ]: Ich auch nicht!) Ich habe es mir selbst nur erklären lassen. (Abg. Fürst [FPÖ]: Ja?) Deswegen: So, wie ich es verstanden habe, ist jedes Gerät dazu in der Lage, zu senden und zu empfangen. Das bedeutet nicht, dass es eine Kommunikation gibt. Das bedeutet nicht, dass zwei Endgeräte miteinander kommunizieren. Das konnte einfach nicht festgestellt werden. Es gibt im gegenständlichen Bereich – auch in der Donau – ganz andere technische Geräte, die senden und empfangen. Das muss kein Mobiltelefon sein, so wie wir uns das vorstellen, oder irgendein Gerät, mit dem kommuniziert wurde.


Das heißt nur, dass es Sende- und Empfangsleistung gegeben hat. Es gibt keinen Nachweis dafür, dass zwei Endgeräte miteinander kommuniziert haben.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, aber kann man das ausschließen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Theoretisch wäre es möglich, dass zwei Personen – kein Mobiltelefon oder kein Gerät, das über eine MAC-Adresse verfügt – aufeinander treffen. Ja, möglich wäre es natürlich, aber die Auswertung der Smartwatch indiziert dieses Ergebnis nicht.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Mhm. Die Aussage von der Auskunftsperson – also Herr Hummel war ja auch hier, und er hat eben gemeint, dass sich ja dann der Empfangsradius sehr reduziert, zum Beispiel eben, wenn jemand unter Wasser ist, dass da schon in sehr kurzem Abstand gesendet wird. Ist der Bericht des IT-Experten in Ihrem Bericht sozusagen bewertet worden?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Natürlich, aber – und da verweise ich auf die Antwort, die ich Ihnen vorher auch schon zu den Verletzungen gegeben habe – ich kann nicht einen einzelnen Wert hernehmen und den in die eine oder


andere Richtung würdigen. Es wird wahrscheinlich das Endergebnis auch viel offener sein als die Würdigung aller Beweisergebnisse in der Zusammenschau – und die haben einfach keinen anderen konkreten Schluss zugelassen.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Also auch, dass da eigentlich nur ein sehr kurzer Abstand für Empfangen und Senden notwendig ist, ist für Sie untergegangen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja da haben wir noch immer das gerichtsmedizinische Gutachten, die Tatortspuren (Abg. Fürst [FPÖ]: Ja!), dann gibt es noch ganz viele andere Beweisergebnisse.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und das auch noch, Verletzungen. Okay.


Dürfte ich noch fragen: Dokument 434, Seite 25 – das sind Ihre Notizen über das Gespräch mit dem IT-Techniker Hummel. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja?


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Da schreiben Sie nur: „Die Kürzel Baro“ – das heißt wahrscheinlich Barometer – „diff“ – Differenz – „verhicle“. (Auskunftsperson Köck: Ja!) Was haben Sie da gemeint?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja. Ich muss dazusagen, zu dem Zeitpunkt, als ich das Protokoll aufgenommen habe, habe ich es für mich selbst aufgenommen, um auch die technischen - - (Abg. Fürst [FPÖ]: Ja!), um zu verstehen: Muss ich mir überhaupt noch was anschauen? Das heißt, das war nur ein Gedächtnisprotokoll für mich, das ich veraktet habe.


Ganz kurz: „Baro diff“ – Differenz –, ja, es ist so, dass die Uhr, soweit ich es in Erinnerung habe, sehr, sehr viel mehr protokolliert, als wir wirklich jetzt aktiv eingeben würden. Das heißt, die Uhr würde auch eine Veränderung der


Bewegung erkennen – ob eine Uhr sich im Auto befindet oder ob man zu Fuß geht oder ob man schwimmt. Und diese Kürzel habe ich in Erinnerung, aber bitte mich nicht festzunageln, dass das Gespräch in die Richtung war: Was sagen uns diese Kürzel? Diese Uhr protokolliert unzählige Ergebnisse, die aber nicht alle oder nur sehr wenige relevant sind. Wenn also die Uhr jetzt fahren würde – das wäre nämlich Vehikel –, würde die Uhr einen Eintrag protokollieren.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Im selben Dokument, auf Seite 23, haben Sie noch festgehalten: „Gesundheitsdaten fraglich ob jemals bekommen, verschlüsselte Datenbank ohne Echtgerät nicht möglich“ (Auskunftsperson Köck: Mhm, genau!) Also hat da Herr Hummel gemeint, man würde hier das Handy brauchen, damit man zu den Gesundheitsdaten kommt, dass das Handy da quasi der Schlüssel sei?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Genau.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Kann man das so verstehen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, so wie ich mich erinnere, war seine Einschätzung damals schon, dass das Mobiltelefon als Schlüssel fungiert und ohne Mobiltelefon - -, wobei es sich insofern relativiert, als dann der Letztstandpunkt schon der war, dass es aufgrund der mangelnden Synchronisation zwischen 1.07 Uhr und danach ohnehin keine protokollierten Daten gibt. Also das relativiert das Ganze noch einmal mehr.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, also da geht es ja dann auch um die Einschätzung, ob das Handy ein relevantes Beweismittel ist. Denn wenn ich sage, ich brauche es, ohne Echtgerät komme ich nicht auf die Gesundheitsdaten der Smartwatch, dann brauche ich das Handy.


Also wie stufen Sie dann das Handy ein – als relevantes Beweismittel oder nicht?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Das ist auch wirklich keine persönliche Wahrnehmung, die ich zu dem Akt habe, und wäre jetzt eine Beurteilung ex post. Ich weiß nicht, wofür die relevant ist.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber sind Sie auch in Ihrem Bericht sozusagen darauf eingegangen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich gehe auch nicht davon aus – also unabhängig jetzt von Ihrer Frage, ob es relevant ist oder nicht –, dass man irgendwelche Daten bekommen würde. Das Handy wurde zurückgelassen. Mangels Synchronisation gibt es keine Daten in der Cloud. Da würde uns das Handy zu dem Zeitpunkt nichts bringen.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, gut. Danke. Das wären meine Fragen. Danke schön.


Dritte Fragerunde


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Kollege Hanger: keine Fragen mehr. – Auer?


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Frau Köck, ich hätte noch eine kurze Frage zu Smartwatch und Handy: Ist über die Smartwatch das Handy identifiziert, also kann man da feststellen (die Auskunftsperson nickt), welches Handy das sein müsste, denn vielleicht hat Pilnacek ja zwei Handys gehabt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, das sieht man auch an den MAC- Adressen. Wenn Sie sich den Auswertebericht anschauen, gibt es auch MAC- Adressen. Da müssten, wenn viele MAC-Adressen vorhanden gewesen wären, sehr viele MAC-Adressen aufscheinen. Tatsächlich scheinen nur alte MAC- Adressen von Mag. Christian Pilnacek auf.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Okay. Danke schön. Es ist wirklich beeindruckend, wie tief Sie sich mit der technischen Materie beschäftigt haben.


Darf ich noch fragen: Sie sprechen immer öfter – wahrscheinlich aus Routine – vom Tatort. Ist das üblich – auch in dem Fall –, dass man da jetzt von einem Tatort spricht?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, man kann auch Unfallort sagen. Das ist jetzt sicher nicht - -


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Sie erwähnen ja in Ihrem Bericht auf Seite 10 das quasi Abschieds-SMS an Herrn Wüllenweber, das Herr Pilnacek am

19. Oktober, um 23.44 Uhr (Auskunftsperson Köck: Ja?) selbst noch geschickt hat, mit: „Bin fertig und kann nicht mehr, alles Liebe“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson blättern in den Unterlagen.)


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja, mhm.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Wie haben Sie dieses SMS bewertet? Andere sagen ja, das ist – ich kann es Ihnen auch vorhalten, wenn Sie wollen – ein Abschieds-SMS gewesen. Viele von uns würden das nicht so bewerten, sondern einfach nur als eine Aussage. (Auskunftsperson Köck: Mhm!) Wie haben Sie das eingeschätzt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Also vorweg vielleicht: Ich muss es nicht einschätzen, weil ich auch ohne dieses SMS genügend Beweismaterial habe, um es einzuordnen; aber ich gestehe zu, dass meine Wahrnehmung war, dass ich mir auch im ersten Moment gedacht habe, als ich diese Nachricht gelesen habe, es ist eine Abschieds-SMS. Ich weiß aber, dass man es wahrscheinlich auch anders interpretieren kann, natürlich; aber es war eine Überlegung, die ich auch angestellt habe.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ich hätte noch eine andere Frage: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wenn Wasserleichen gefunden werden, ob da die Wassertemperatur gemessen wird, ob es da bei der Polizei Thermometer gibt?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Nein.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Haben Sie keine Wahrnehmung oder gibt es keine?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu, wie genau die Arbeit der Polizei, also im Konkreten, um den Sachverhalt zu erheben, was sie alles zur - - Ich meine, natürlich redet man in gewissen Fällen schon darüber, aber grundsätzlich ist das Aufgabe der Polizei.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Das heißt, waren Sie schon mal selbst mit einem Fall mit einer Wasserleiche befasst, in einem anderen Fall?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ist mir keiner erinnerlich, muss ich ehrlicherweise sagen.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Noch eine kurze letzte Frage zum Homeoffice in der Staatsanwaltschaft Eisenstadt: Können Sie uns da noch einmal kurz – Journaldienst haben Sie eh schon erklärt – diese Homeoffice- Regelung in Eisenstadt erklären, damit wir quasi dann einen Vergleich anstellen können?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja. Es ist grundsätzlich so, dass wir Staatsanwälte im Gegensatz zu unserem Team keine fixen Homeoffice-Tage haben. Wir müssen natürlich anwesend sein, wenn wir Dienstbesprechungen haben oder wenn wir Verhandlungen haben. Da gibt es einen persönlichen Austausch mit unserem Team, dass wir sagen, wann wir im Homeoffice sind und wann nicht, beziehungsweise wissen alle in unserem Team, wie sie uns erreichen können. Konkrete Homeoffice-Tage gibt es aber bei den Staatsanwälten nicht.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Ganz kurz noch eine wirklich letzte Frage: Wie oft müssen Sie im Büro sein? Wenn das relativ flexibel ist: Wie oft müssen Sie wirklich vor Ort sein?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Dazu gibt es keine Anweisungen seitens unserer Leitung.


Abgeordnete Mag. Katrin Auer (SPÖ): Dann danke ich Ihnen vielmals für Ihre Erkenntnisse, für Ihr Engagement und für Ihre Zeit. – Danke.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Danke sehr.


Wobei, darf ich ganz kurz noch ergänzen? Eines ist mir noch eingefallen: Wir haben jeden Dienstag eigentlich einen Jour fixe. Also am Dienstag ist es schon gewünscht, außer man hat natürlich einen Grund – dass man im Urlaub ist oder einen Termin hat –, aber grundsätzlich sind wir jeden Dienstag vollständig.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Kollegin Wotschke: keine Fragen mehr, oder doch?

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Keine Fragen. Vielen lieben Dank Ihnen.


Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Danke. Kollegin Tomaselli: ebenfalls keine Fragen mehr.

Fürst, bitte.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich hätte jetzt nur eine Nachfrage zum Handy, weil wir das mit der Smartwatch gerade besprochen haben: Sie haben abschließend gesagt, das Handy war nicht relevant, weil es ja zu keiner Synchronisation mehr gekommen ist, daher auch die Gesundheitsdaten dann


nicht mehr einsehbar wären, weil ja das Handy im Haus war und zu weit weg war. (Auskunftsperson Köck: Ja?)


Haben Sie dann bewertet oder können Sie ausschließen, dass es eben dann später zu einer Synchronisation kommt, wenn man Handy und Smartwatch zusammenführt, weil man das ja zu einem späteren Zeitpunkt auch machen kann?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Also meiner Erinnerung nach haben wir das besprochen und es ist nicht davon auszugehen, dass das synchronisiert hätte, weil historische Daten nicht abgefragt werden können. Das ist jetzt aber bitte vorsichtig zu interpretieren. Das ist meine Erinnerung, die ich zu dieser Conclusio habe, aus dem Gespräch mit dem ITXler.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Hat man das sozusagen mit dem IT- Experten besprochen?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Meiner Erinnerung nach schon, ja, aber wir können uns den letzten AV anschauen, den ich dazu - - Ich kann auch, wir können auch in unserem Akt nachschauen, es ist einer der letzten. Er muss vom

14. oder 15. April sein. Das ist ein AV, wo ich noch einmal Rücksprache mit David Hummel halte, zur Frage, ob ich das alles richtig interpretiert habe. Sollen wir den Laptop hochfahren?


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wenn Sie glauben, dass da dazu was Relevantes drinnen ist, bitte.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ich weiß nur nicht, wie Sie es dann finden, aber - -


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Weiß ich auch nicht.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Aber wie gesagt, das ist 15. April, wenn Sie nachschauen, im - -


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich glaube nicht. Also wir können es auch dabei belassen. Sie glauben, dass das besprochen wurde.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Ja.


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und dass man zum Ergebnis gekommen sei (Auskunftsperson Köck: Dass historische Daten, genau, nicht auf der Uhr - -!), dass man die nicht mehr erfassen kann (Auskunftsperson Köck: Genau!); also historisch, aber einfach auch die vom Tag vorher sozusagen (Auskunftsperson Köck: Genau!) – dass es nicht mehr zu einer Synchronisation kommt.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Genau, weil historische Daten nicht auf der Smartwatch gespeichert - -, und genau. (Abg. Fürst: Okay!) Das war meine - -


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und daher (Auskunftsperson Köck: Ja, genau!) haben Sie das so in den Bericht genommen und so bewertet?


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Mhm, genau. Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Danke. Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Norbert Nemeth: Gut. Dann sind wir mit den Fragerunden durch.

Der Herr Verfahrensrichter hat keine weiteren Fragen. Ich erkläre die Befragung der Auskunftsperson somit für beendet. – Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.


Auskunftsperson Mag. Daniela Köck: Danke schön.