S te n og rap h i sch e s P r otokoll
Pi l n a c e k - Un te r su c h u n g sa ussc h u ss
Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek
22. Sitzung | medienöffentlich
18. Juni 2026
XXVIII. Gesetzgebungsperiode Lokal 1 | Erwin Schrödinger
Abteilung 1.4/2.4
Stenographische Protokolle
Befragung der Auskunftsperson Landespolizeidirektor Franz Popp, BA MA
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Dann darf ich auch die heutige Auskunftsperson, Herrn Landespolizeidirektor Generalmajor Franz Popp, persönlich begrüßen: Guten Morgen! Ich habe hier Ihre Personaldatenblätter – auch die Ihrer Vertrauensperson – und gehe von deren Richtigkeit aus. (Auskunftsperson und Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.)
Ich darf Sie wie folgt belehren: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek als Auskunftsperson angehört. Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten, und ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.
Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin; dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen
noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Dann begrüße ich auch die Vertrauensperson, Mag. Linda Poppenwimmer. Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.
Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder an den Herrn Verfahrensanwalt zu wenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Frau Verfahrensrichterin.
Sehr geehrter Herr Generalmajor, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Popp: Ja!) – Bitte schön, dann sind Sie am Wort. Bitte sehr.
Einleitende Stellungnahme
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Verfahrensrichterin und geschätzter Verfahrensanwalt! Werte Vertreterinnen der Medien! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Gelegenheit, Ihnen in diesem Untersuchungsausschuss meine Sicht, meine Eindrücke und meine Tatsachenwahrnehmungen etwas näherbringen zu dürfen.
Einleitend darf ich mich kurz vorstellen: Meine Name ist Franz Popp. Ich bin seit
1. Dezember 1982 bei der österreichischen Bundesgendarmerie, Bundespolizei. Seit 1989 war ich als Offizier in verschiedenen Verwendungen tätig, und zwar als Referatsleiter beim Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Abteilungskommandant in Korneuburg, Abteilungsleiter für Organisations- und Einsatzangelegenheiten. Ab Juli 2002 war ich strategischer Leiter und Stellvertreter des Landesgendarmeriekommandanten, nach der Wachkörperzusammenlegung im Juli 2005 Stellvertreter des Landespolizeikommandanten und im Jahr 2012 für sieben Monate mit der Leitung des Landespolizeikommandos betraut. Mit der Behördenreform vom
September 2012 führte mich mein Weg zum Geschäftsbereichsleiter A, für Strategie und Einsatz verantwortlich und gleichzeitig Stellvertreter des Landespolizeidirektors.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2020 wurde ich zum Landespolizeidirektor bestellt und damit in die allgemeine Verwaltung überstellt. Daher führe ich nicht mehr den Dienstgrad Generalmajor – nur als kleine Anmerkung. Vergangenes Jahr wurde ich für weitere fünf Jahre als Landespolizeidirektor wiederbestellt. Meine Aufgabe besteht in erster Linie darin, strategische Entscheidungen mit meinen Kollegen in der Geschäftsführung zu treffen, notwendige Steuerungsmaßnahmen vorzunehmen, die Polizei nach außen zu vertreten, und
natürlich auch darin, die Rahmenbedingungen für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gut als möglich zu gestalten.
Derzeit verfügt die Polizei im Bundesland Niederösterreich über gesamt knapp unter 5 700 Bedienstete, etwa 5 000 Stellen stehen für den Dienst zur Verfügung. Über alle Bediensteten habe ich die Dienst- und Fachaufsicht. Die Kolleginnen und Kollegen leisten meiner Einschätzung nach sehr, sehr gute, vielfach sogar ausgezeichnete Arbeit, genießen vollkommen zu Recht ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung und haben sich Anerkennung und Wertschätzung verdient. Ich habe volles Vertrauen in meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stehe auch in schwierigen Zeiten, bei schwierigen Einsätzen zu und hinter ihnen, weiß um die Qualität ihrer Aus- und Fortbildung Bescheid, kenne ihre professionelle, nicht immer fehlerfreie, aber politisch unbeeinflusste Arbeitsleistung und darf an Sie, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, appellieren, den Polizistinnen und Polizisten zu vertrauen – sie haben sich das absolut verdient.
Soweit ich Medienberichten entnehmen konnte, haben Sie im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle, die ich persönlich für sehr wichtig halte, durch die Befragung von zahlreichen Auskunftspersonen auch einen sehr guten Einblick in die Praxis erhalten. Vor allem die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems hat nicht nur die tatsächliche Aufgabenstellung, sondern auch die vorbildliche und sehr gute Erhebungsarbeit der Polizei hervorgehoben.
Bei einem Todesfall ist es die einzige Aufgabe der Kriminalpolizei, zu erheben, ob ein Fremdverschulden vorliegt oder nicht. Meine Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Oktober 2023 in Teamarbeit erhoben, dass Fremdverschulden mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen war, und dies auch der Staatsanwaltschaft Krems berichtet. Nach den mir vorliegenden Informationen lag daher zu diesem Zeitpunkt kein Grund für eine allfällige Sicherstellung des privaten Handys des verstorbenen Sektionschefs Christian Pilnacek vor. Der
Sachverhalt, den meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 20. Oktober 2023 innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes erhoben haben, fand in weiterer Folge auch in zahlreichen Sachverständigengutachten Bestätigung.
Nun zu den einzelnen Punkten:
Mir sind nur wenige Aktenteile zu diesem Todesfall bekannt, und zwar einerseits die intern vorgesehene Tagesdokumentation, die ich am 20. Oktober 2023 erhalten, aber an diesem Tag nicht mehr gesehen habe, und einzelne Dokumente, die im medienrechtlichen Verfahren gegen die Zack Media GmbH vorgelegt wurden, in welchem ich einer der Antragsteller bin. Ich habe mir von meinen Kolleginnen und Kollegen keine Anlass-, Zwischen- oder Abschlussberichte oder sonstige Aktenteile in Kopie geben lassen und auch keinen Zugriff auf den elektronischen Akt im PAD getätigt, weil ich mich grundsätzlich nicht in operative Tätigkeiten meiner Kolleginnen und Kollegen einmische.
Ich habe lediglich am 20. Oktober 2023 nach Bekanntwerden der Geisterfahrt von Christian Pilnacek auf der Stockerauer Schnellstraße im Bezirk Tulln und nach der Auffindung seiner Leiche in Rossatz einige wenige Telefonate geführt. In diesem Zusammenhang darf ich auf meine Aussage am 9. September 2025 im Medienverfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien verweisen.
Ich wurde am 20. Oktober 2023 gegen 8.30 Uhr – meiner Erinnerung nach – von Bundespolizeidirektor Takács telefonisch informiert, dass Sektionschef Pilnacek in Rossatz tot in einem Seitenarm der Donau aufgefunden worden sei. In weiterer Folge habe ich dem Bezirkspolizeikommandanten von Krems, Oberstleutnant Pichler, telefonisch die wesentlichen Informationen weitergegeben und ihn beauftragt, sicherzustellen, dass die Erhebungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Später wurde ich von Oberst Preining, damals stellvertretender Abteilungsleiter des Landeskriminalamtes
Niederösterreich, und von Brigadier Pfandler angerufen, die mir mitteilten, dass das Landeskriminalamt Niederösterreich – der Ermittlungsbereich 01 Leib/Leben und der Assistenzbereich 07 Tatorte – die Amtshandlung1 übernommen hat. Ich habe diese Entscheidung nicht getroffen, hatte aber auch keine Einwände.
Zusätzlich habe ich unter anderem einem der Pressesprecher meine Informationen weitergegeben. Während einer Besprechung zum Thema Blackout habe ich mitbekommen, dass es bereits einige Anfragen von Medienvertretern an unseren Pressesprecher gegeben hat. Schließlich hat er nach Rücksprache mit den Ermittlern und mit meiner Zustimmung den Tod und die Identität des Sektionschefs Pilnacek bestätigt.
Meiner Erinnerung nach am frühen Nachmittag des 20. Oktober 2023 wurde mir ein Telefonat mit Mag. Rüdiger Schender, dem Anwalt der Familie Pilnacek-List, vermittelt, der über die wesentlichen Fakten bereits Bescheid wusste. Ich habe das kurze Telefonat als Beschwerde darüber in Erinnerung, dass die Familie, allen voran die Ehefrau, die Landesgerichtspräsidentin von Graz, über die Medien vom Tod des Sektionschefs erfahren hätte. Ich versuchte, die notwendigen Ermittlungsschritte – Todesfeststellung, Feststellung der Identität, kriminalpolizeiliche Leichenbeschau et cetera – zu erklären, ersuchte um Verständnis für die offenbar noch nicht erfolgte Angehörigenverständigung und sicherte ihm einen Rückruf durch einen Ermittler zu. Anschließend habe ich Brigadier Pfandler beauftragt, mit Mag. Schender Kontakt aufzunehmen.
Aus Gesprächen mit dem Pressesprecher habe ich erfahren, dass die Ermittler Fremdverschulden ausschließen, vieles auf einen Suizid hindeutet – was übrigens auch mein erster Gedanke und mein Bauchgefühl war – und die Staatsanwaltschaft Krems eine Obduktion angeordnet hat. Meiner Erinnerung nach habe ich an diesem Tag keine weiteren Telefonate und Gespräche mit
1 Ursprünglicher Text: […] Tatorte – Amtshandlungen […]
Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „Tatort - die Amtshandlung“
Vorgesetzten im BMI oder mit Ermittlern in dieser Angelegenheit geführt. Obwohl ich beruflich mit zahlreichen amtierenden, aber auch ehemaligen Politikerinnen und Politikern aller Parteien mehr oder weniger seit Jahrzehnten in Kontakt stehe, habe ich keinen Anruf, schon gar keinen Auftrag oder Ähnliches in diesem Zusammenhang erhalten.
Zusammenfassend darf ich nochmals nachdrücklich unmissverständlich festhalten, dass es keinen inhaltlichen Auftrag und keine Erwartungshaltung eines Vorgesetzten, eines Politikers oder sonst irgendeiner Person gegeben hat, die Ermittlungen und die diesbezügliche Kommunikation in eine bestimmte Richtung zu lenken sowie Datenträger verschwinden zu lassen oder zu sichern. Von Handy und Laptop habe ich erst Monate später durch Medienberichte erfahren. Die Auswertung der Smartwatch war meiner Erinnerung nach bei einem internen Gespräch einmal Thema.
Ich habe mit Ausnahme des Ersuchens um ordnungsgemäße Ermittlungen an Oberstleutnant Pichler und um Rückruf von Mag. Schender an Brigadier Pfandler keinen Auftrag an die an der Amtshandlung beteiligten Bediensteten oder deren Zwischenvorgesetzte erteilt. Wie Ihnen vermutlich auch schon meine Kolleginnen und Kollegen bei ihren Befragungen mitgeteilt haben, erteile ich zu Amtshandlungen beziehungsweise Erhebungen nie inhaltliche Weisungen.
Meine Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind die Expertinnen und Experten und wissen ohne mein Zutun viel besser, was ihre Aufgabe ist und was konkret zu tun ist. Wie ich schon ausgeführt habe: Ich vertraue ihnen voll und ganz.
Betreffend die Vorbereitung auf die zu erwartenden Befragungen im Untersuchungsausschuss habe ich mich persönlich Mitte Dezember 2025 bei Vorgesetzten im BMI dafür eingesetzt, dass eine Informationsveranstaltung abgehalten wird. Letztlich fand am 8. Jänner 2026 eine aus meiner Sicht exzellente Information durch Mag. Martin Huemer, den ich bis zu diesem Termin überhaupt nicht kannte, im Schulungsraum des Bezirkspolizeikommandos
Krems-Land statt, an welcher zahlreiche Kolleginnen und Kollegen freiwillig teilnahmen. Dort habe ich das Angebot von Mag. Huemer, Bedienstete bei Bedarf auf Kosten des BMI als Vertrauensperson zu den Befragungen ins Parlament zu begleiten, mehrmals unterstützt.
Ich halte eine derartige Vorbereitung für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unbedingt notwendig und sehe dies auch als Verpflichtung des Dienstgebers im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und daher dringend geboten. Ich selbst habe als Zuhörer an der etwa vierstündigen Informationsveranstaltung teilgenommen und durch meine Anwesenheit insbesondere versucht, den Kolleginnen und Kollegen den Rücken zu stärken.
Am 9. Jänner 2026 fand eine schon zuvor vereinbarte Zusammenkunft der beteiligten Bediensteten beim Bezirkspolizeikommando Krems-Land statt, bei der kurzfristig auch Mag. Linda Poppenwimmer zu offenen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss und ihren bisherigen Erfahrungen referierte. Außerdem teilte sie mit, ebenfalls auf Kosten des BMI als Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen. Auch dieses Angebot habe ich unterstützt.
Bei keinem der beiden Termine wurden Bedienstete unter Druck gesetzt oder Aussagen abgesprochen. Selbstverständlich war es auch jedem Teilnehmer, jeder Teilnehmerin freigestellt, ob und gegebenenfalls durch wen er beziehungsweise sie sich beraten und begleiten lassen möchte.
Ich möchte Ihnen noch einen aus meiner Sicht sehr wichtigen Aspekt näherbringen: In den letzten knapp zweidreiviertel Jahren haben die diversen Ermittlungen und Verfahren betreffend die Polizeiarbeit im Fall Pilnacek, die mediale Berichterstattung sowie die Veröffentlichung von Büchern, die weit von sachlicher Kritik entfernt sind, nicht nur sehr viele Polizistinnen und Polizisten erschüttert und ihnen routinemäßige Amtshandlungen erschwert, sondern vor
allem auch die allgemeine Bereitschaft geschmälert, sich in Zukunft für den Kriminaldienst zu entscheiden. Einige Kolleginnen und Kollegen hatten mit teils massiven negativen Auswirkungen auf ihr Familienleben zu kämpfen. Soweit ich Medienberichten entnehmen konnte, wurde dies auch schon von mehreren Auskunftspersonen eindrücklich geschildert.
Ich selbst kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass es alles andere als angenehm ist, wenn Familienmitglieder – oder ich selbst – immer wieder von Dritten mit unrichtigen Vorwürfen konfrontiert werden. Das war nach reiflicher Überlegung und rechtlicher Beratung letztlich der entscheidende Grund für mich, einen Antrag nach dem Mediengesetz einzubringen, der in erster Instanz erfolgreich war. Die anderen Antragsteller und ich werden auch weiterhin alle rechtlich möglichen Schritte ergreifen, um uns gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren und diese so weit als möglich richtigzustellen. Es ist für Außenstehende vermutlich schwer nachvollziehbar, wie viel Zeit, Kraft und Gespräche es gebraucht hat und auch weiterhin brauchen wird, um die Verunsicherung vieler Kolleginnen und Kollegen zu mildern und ihre Motivation wieder zu steigern.
Abschließend möchte ich festhalten, dass ich keine Wahrnehmungen zu politischer Einflussnahme im Fall Pilnacek habe und davon überzeugt bin, dass alle Polizistinnen und Polizisten ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigt haben.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen nunmehr für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Herr Landespolizeidirektor.
Auch ich lerne dazu, wie das mit den Titeln und Berufsbezeichnungen richtig ist.
(Auskunftsperson Popp: Aber ich hätte ihn gerne noch!)
Ich darf jetzt die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen.
Erstbefragung
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Herr Landespolizeidirektor – aber so stimmt es hoffentlich –, ich möchte es jetzt zu Beginn ganz allgemein und grob oberflächlich halten. Ich darf vielleicht auch Ihnen der Vollständigkeit halber sagen, dass der Stand der Rechtsmeinung so ist, dass die einleitende Stellungnahme nicht unter Wahrheitspflicht steht. Daher werden sich Fragen im Rahmen der Befragung wiederholen.
Meine Eingangsfrage ist: Haben Sie zu Herrn Pilnacek im Laufe Ihrer Zeit irgendeinen dienstlichen oder persönlichen Kontakt gehabt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe Mag. Pilnacek zwei- bis dreimal bei internen Veranstaltungen vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz getroffen, gesehen, habe aber überhaupt keinen näheren Kontakt zu ihm gehabt, weder beruflich und schon gar nicht privat.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Wie würden Sie jetzt zusammenfassend Ihre Befassung mit dem Fall Pilnacek, der damals angefallen ist – also mit dem Ableben des Herrn Pilnacek –, beschreiben: Wie waren Sie hier dienstlich, zuständigkeitsmäßig involviert?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Im Wesentlichen habe ich es im Eingangsstatement gesagt. Ich bin gegen 8.30 Uhr an dem 20. Oktober 2023 eben von Bundespolizeidirektor Michael Takács angerufen worden, und er hat mir mitgeteilt, dass Mag. Pilnacek in Rossatz in einem Seitenarm der Donau tot
aufgefunden worden sein soll. Ich habe dann Bezirkspolizeikommandant Oberstleutnant Pichler angerufen, habe ihm diese Information weitergegeben und habe ihn ersucht, beauftragt, er möge die notwendigen Vorkehrungen treffen, dass das eben ordnungsgemäß erhoben wird. – Das war es für mich in der ersten Linie.
Dann habe ich später noch – und das habe ich auch im Eingangsstatement gesagt – Anrufe von der Leitung des Landeskriminalamtes erhalten, meiner Erinnerung nach zuerst von Stellvertreter Oberst Preining und dann später von Brigadier Pfandler, die mir mitteilen wollten, ob ich überhaupt schon Bescheid weiß – ich wusste ja schon Bescheid – und dass sie die Amtshandlung eben übernommen haben. – Das war es im Wesentlichen.
Dann habe ich natürlich den Pressesprecher gesprochen und so weiter. Dann war eine völlig andere Sitzung, auch in einem anderen Gebäude, und da habe ich bemerkt, dass Anfragen von Medienvertretern an den Pressesprecher gehen. Da haben wir uns ausgetauscht, und dann hat er das letztendlich bestätigt, zuerst die Identität und auch dann - -, also den Tod und dann später auch die Identität, nach Rücksprache mit Ermittlern.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Dann in weiterer Folge bis zur Beendigung dieses Ermittlungsverfahrens: Waren Sie da noch mal in irgendeiner bemerkenswerten Weise involviert?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also nicht wirklich, weil das nicht meine Angelegenheit ist. Ich habe eine völlig andere Aufgabenstellung. Das ist eben das, was die Kolleginnen und Kollegen an der Basis und auch das Landeskriminalamt machen. Ich bin in einer Führungsposition. Ich habe dann nur irgendwann die Information erhalten – und da war ich, glaube ich, selbst bei einer Morgenbesprechung beim Landeskriminalamt –, dass das vorläufige Obduktionsergebnis bekannt war – das war Tod durch Ertrinken – und dass
Fremdverschulden aus der Sicht auszuschließen war. Das war irgendwann Ende Oktober, kurz nach der Obduktion, die, glaube ich, am 26. Oktober, etwas zeitverzögert durch die Abwesenheit des beauftragten Sachverständigen, stattgefunden hat.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Vielen Dank.
Alle anderen Fragen möchte ich den Abgeordneten überlassen. – Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Auch diesbezüglich vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.
Erste Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne dieser Redeordnung erteile ich jetzt Frau Abgeordneter Wotschke das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident.
Einen schönen guten Morgen! Ich würde mit einer Nachfrage beginnen, Sie haben eben nämlich gesagt: Um 8.30 Uhr hat Herr Takács Sie angerufen. Sie haben in Ihrem Eingangsstatement, glaube ich, gesagt, dass Ihr erstes Bauchgefühl Suizid war. Können Sie da zeitlich einordnen, wann dieses Bauchgefühl bei Ihnen Suizid war – oder es auch klarstellen, wenn ich das falsch verstanden habe?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nachdem mir die Geisterfahrt bekannt war und ich dann vom angeblichen Tod erfahren habe, war das eben der erste Eindruck, weil ich die Gesamtsituation, glaube ich, ganz gut aus der Ferne einschätzen kann, ohne dass ich mich auf irgendetwas eingelassen habe. Das ist
nur mein persönlicher Eindruck, und der hat sich in der Früh dann sehr rasch für mich ergeben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie Herrn Takács nach einer Todesursache gefragt, als er Sie informiert hat?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und er hat Ihnen auch nichts dazu gesagt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was hat Ihnen Herr Takács gesagt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das, was ich auch zuerst schon im Eingangsstatement gegenüber der Verfahrensrichterin gesagt habe: dass er die Information erhalten hat, dass Mag. Pilnacek tot in Rossatz – Seitenarm der Donau – aufgefunden worden sein soll; und das war es, nicht mehr und nicht weniger.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also es war ein Telefonat von 1 Minute?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ein sehr kurzes Telefonat, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, vielen Dank.
Ich würde eigentlich gerne komplett das Thema wechseln und auf einen Punkt eingehen, den wir gestern mit dem Herrn Bundespolizeidirektor besprochen haben, nämlich die gesamte Frage der Fach- und Dienstaufsicht, wie Sie es vorher beschrieben haben. Vielleicht zur Klärung, weil Sie es auch schon im Eingangsstatement adressiert haben: Die Dienstaufsicht und die Fachaufsicht –
in welcher Art ist die denn bei Ihnen geteilt? Also: Gibt es gewisse Bereiche, wo Sie nur die Dienstaufsicht haben und nicht die Fachaufsicht und vice versa?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe die Dienst- und Fachaufsicht über alle. Nur, das beginnt schon - - Wenn Sie die Basisdienststellen anschauen, dann hat dort die Dienststellenleitung auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Kolleginnen und Kollegen. Das geht von der Bezirks- und Stadtebene bis zur Landespolizeidirektion auf die Landesebene, und da haben alle ihre Verantwortung. Sie werden dafür auch entsprechend bezahlt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie ist da jetzt die Kompetenzaufteilung zwischen dem Bundespolizeidirektor und Ihnen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Der Bundespolizeidirektor ist natürlich für ganz Österreich zuständig, und ich habe als monokratischer Behördenleiter die Zuständigkeit für alle Bediensteten im Bundesland Niederösterreich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, wenn jetzt zum Beispiel ein Erlass kommt – sagen wir mal mit einem Tatortleitfaden, um es konkret zu machen –: Was sind dann die Schritte, die Sie setzen würden?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich setze da zuerst einmal keine Schritte, sondern da wird der Akt, der Erlass, wie Sie es genannt haben, der zuständigen Fachabteilung zugewiesen. Die müssen die weiteren Schritte setzen, eine Dienstanweisung veranlassen, was auch immer, Schulungsmaßnahmen und so weiter, und ich kriege das nur informativ.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und mit Blick auf, sagen wir jetzt, Schulungsmaßnahmen: Läge die Verantwortlichkeit da bei Ihnen oder läge die woanders?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Für Schulungsmaßnahmen, wenn sie im Erlass beauftragt sind, wenn sie notwendig sind, würde sie dann beim
Landeskriminalamt liegen – und natürlich, dass das auch umgesetzt wird, das liegt letztlich in meiner Verantwortung. Wie immer, es liegt alles letztendlich in meiner Verantwortung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nachdem die Endumsetzung dann quasi bei Ihnen liegt: Wie ist denn das Schulungsangebot oder wie ist denn der Schulungsplan in Niederösterreich insgesamt aufgestellt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Können Sie das etwas präzisieren? Denn da gibt es so viele Maßnahmen, und ich bin auch nicht der, der den Schulungsplan erstellt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wer erstellt zum Beispiel den Schulungsplan?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Den erstellen die jeweiligen Fachabteilungen. Natürlich gibt es auch Angebote über die Sicherheitsakademie, über das Bundesministerium für Inneres, Onlineschulungen. Es gibt viele Möglichkeiten, über die die Kolleginnen und Kollegen an der Basis Bescheid wissen und wo sie in gewissen Fällen beauftragt werden, das unbedingt machen zu müssen; und vieles ist ihnen freigestellt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie ist differenziert, was die Kollegen machen müssen und was ihnen freigestellt ist? Beziehungsweise anders gefragt: Wie viel ist denn verpflichtend?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das hängt eben vom Erlassverantwortlichen, vom Sachbearbeiter ab, ob das ein Grundsatzthema ist, dass alle Bescheid wissen müssen. Dann wird normalerweise in einer Dienstanweisung festgelegt, dass das alle nachweislich zur Kenntnis nehmen müssen – mit Unterschrift in Lesemappen oder wie auch immer –, und es gibt auch gewisse verpflichtende Onlineschulungen, wo das dann im Bildungspass
eingetragen wird und wo man das im Wesentlichen den Zwischenvorgesetzten vorlegen muss. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass das immer auf allen Ebenen ist, da ist der Dienststellenleiter an der Basis auf der Polizeiinspektion genauso verantwortlich wie ein Abteilungsleiter bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie meinen Sie „genauso verantwortlich“?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dass das durchgeführt wird, was angeordnet wird. Wenn eine Schulung, eine zwingende Schulung an- -, dann kann das im Zuge eines, sage ich jetzt, Unterrichtes auf der Polizeiinspektion stattfinden, es gibt Ausbildungstage auf Bezirks- oder Stadtebene, und es gibt natürlich dann auch ein elektronisches Angebot.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Okay, jetzt hätte ich verstanden: Das hängt vom Erlass ab. Ich würde daher einen Vorhalt machen, nämlich das Dokument 1211, Seite 8 – das ist der Erlass zum Tatortleitfaden –, dass Sie es vielleicht auch konkret auf den runterbrechen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Was wollen Sie da konkret wissen?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt haben Sie vorhin gemeint, im Erlass – wenn ich Sie richtig verstanden habe – wäre vorzusehen, wie diese Schulungsmaßnahmen dann auszusehen hätten. Meine Frage wäre jetzt konkret - -
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ist nicht zwingend vorgesehen, aber die Information geht normalerweise über das Landeskriminalamt an alle Dienststellen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt also quasi, wenn man diesen Erlass erhält: Was wären dann die nächsten Schritte?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Die nächsten Schritte sind: Entweder es gibt eine Schulung auf verschiedenen Ebenen, wie ich es zuvor schon besprochen habe, oder die Kollegen lesen sich das durch und bestätigen nachweislich – wenn es nachweislich zur Kenntnis genommen werden muss –, oder sie schauen sich das einfach an. Das ist je nachdem, wie die Vorgabe lautet.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Schauen Sie sich das einmal an! Es sind zwei Seiten.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Aber was wollen Sie da konkret wissen?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich wüsste gerne, was in diesem konkreten Fall nach Ihrer Wahrnehmung der Plan zwischen diesen drei Szenarien gewesen wäre: Schulung, nachweislich zur Kenntnis nehmen oder nur zur Kenntnis nehmen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) – Seite 10, jetzt habe ich es auch, ja.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja, da steht es eh (aus dem Schriftstück vorlesend): „Dieser Erlass ist allen mit Tatortarbeit/Spurensicherung/Spurenbearbeitung betrauten Bediensteten nachweislich zur Kenntnis zu bringen.“ – Das ist genau das, was ich - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie sieht das jetzt in der Praxis aus, wenn man etwas nachweislich zur Kenntnis bringt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das ist eben sehr unterschiedlich. In vielen Bereichen wird das, wenn es nicht allzu viel ist, in einer Lesemappe ausgedruckt; wo die Bediensteten angeführt sind, müssen sie das nachweislich mit Unterschrift oder Paraphe zur Kenntnis nehmen. Damit ist für den
Dienststellenleiter, die Dienststellenleitung gewährleistet, dass sie das gesehen, gelesen haben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also auf der Polizeiinspektion dann?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Auf der Polizeiinspektion, ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut.
Das heißt, wenn hier jetzt eben keine Schulungen angeordnet sind: Wann würde man dann sagen, man macht hier flankierend auch Schulungsmaßnahmen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also das ist schwer einzuschätzen. Das hängt von der Materie, von der Komplexität ab. In manchen Fällen muss man einfach eine persönliche Schulung in einem mehrstündigen Unterricht machen – auch für Fragen und Antworten – und in manchen Fällen ist es relativ einfach, das durchzulesen und damit den Inhalt zu erfassen, und so sind keine weiteren Schritte notwendig. Aber das ist von Erlass zu Erlass oder von Dienstanweisung zu Dienstanweisung unterschiedlich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt nehme ich an, Sie haben den Tatortleitfaden gelesen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Nein?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Weil ich ihn bei meiner täglichen Arbeit nicht brauche. Ich weiß, dass es einen gibt, aber nicht mehr und nicht weniger.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt: Wer trifft dann aber konkret die Entscheidung? Jetzt sind es nicht Sie – wer schaut sich diesen Leitfaden an und sagt: Schulung ja, nein!? Und: Auf welcher Ebene passiert das?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das passiert – wie ich schon erwähnt habe – auf Landesebene, und fachlich ist das Landeskriminalamt, die Fachabteilung, verantwortlich. Wenn es um irgendwas in der Straßenverkehrsordnung oder sonst was geht, wäre es die Landesverkehrsabteilung. Ist es was Fremden- oder Grenzpolizeiliches, dann ist es die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung. Die sind die Fachleute und die entscheiden, was dann weiter ist. Das ist ihnen delegiert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wissen Sie, was Ihre Fachabteilung hier entschieden hat?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, das weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde jetzt einen Vorhalt machen, nämlich eine Aussage von Herrn Stummer von der PI Krems. Das ist das veröffentlichte Protokoll der Befragung von Herrn Stummer, Seite 16. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Da wird jetzt exemplarisch eine Person oder ein Beamter zu Schulungen befragt.
(Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Was ist da Ihre Frage?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Der Beamte führt hier aus, dass es Schulungen „je nach Bedarf“ gäbe, er nicht mehr weiß, wann die letzte Schulung war, die er selber bekommen hat, und er sich proaktiv melden muss, wenn er selber Schulungsbedarf sieht. Heißt das dann in der Schlussfolgerung, dass die Fachaufsicht hier entschieden hat: Es gibt kein generelles Schulungsangebot zum Tatortleitfaden?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Na das würde ich so nicht sehen, aber ich versuche, es noch einmal ausführlich zu erklären: Auf der Polizeiinspektion ist
die Dienststellenleitung verantwortlich, dass sie entsprechend qualifiziertes Personal haben, und auch feststellen, ob ein allfälliger Schulungsbedarf ist. Im Kriminaldienst geht das stärker auf die Bezirksebene oder Stadtebene – wir haben ja einige Stadtpolizeikommanden, darum sage ich auch immer Stadtebene. Dort gibt es einen Referenten oder eine Referentin für den Kriminaldienst. Es werden ja auch laufend Auswertungen getroffen, ob die Spurensicherungen erfolgreich sind, weniger erfolgreich, ob gute Qualität geliefert wird oder nicht. Wenn da ein Personalwechsel ist, wenn ein Schulungsbedarf erkannt wird, dann wird das im Dienstweg gemeldet und dann wird versucht, mit der Fachabteilung zum Beispiel eine Schulungszuteilung zu erwirken.
Meine Aufgabe ist, Ressourcen und anderes zu schonen, und da habe ich in der Vergangenheit immer wieder eingegriffen: Es gibt derzeit zwölf Schulungszuteilungen gleichzeitig zum Landeskriminalamt in unterschiedlichen Sparten – das waren einmal sieben und das haben wir auf zwölf erhöht –, zwölf gleichzeitig. Die Schulungszuteilungen dauern meistens zwei Monate, in Spezialfällen auch drei Monate: Das sind Schulungszuteilungen zum Bereich Tatort, um Spurensicherung zu lernen, Kontakt mit den Verantwortlichen zu halten, um dann auch im kurzen Wege mit Anrufen Nachfragen tätigen zu können, Unterstützung zu holen, und auch in verschiedenen Ermittlungsbereichen, zum Beispiel Brandermittler und so weiter. Die werden dann zugeteilt und fahren bei aktiven Amtshandlungen mit und erleben im Zuge einer zweimonatigen Schulung eine vertiefende Einschulung – und der Kontakt wird auch gehalten.
Nachdem wir so eine Riesenanzahl an Bediensteten haben –
22 Bezirkskommanden, drei Stadtkommanden –, muss man das auch staffeln. Das Landeskriminalamt darf ja auch mit den Schulungszuteilungen nicht überfordert sein, sonst hat ja niemand was davon, sondern das muss man eben aufteilen. Da gibt es eine Absprache der Bezirks- und Stadtpolizeikommanden mit der Fachabteilung, das ist das Landeskriminalamt, oder wenn es in der
Verkehrsabteilung ist, dann werden die zugeteilt. Dann fallen ja auch Kosten an, es fallen Reisegebühren an, Zuteilungsgebühren, daher muss man im Budgethaushalt natürlich schauen, ob wir uns das leisten können; wollen tun wir uns das zumeist, aber ob wir es uns auch leisten können.
Deswegen auch meine Vorgabe – die habe ich selbst getroffen, da war ich schon Stellvertreter, das habe ich jetzt natürlich aufrechterhalten –, dass es eben zwölf gleichzeitig gibt. Das machen sich im Wesentlichen das Landeskriminalamt mit den Bezirks- und Stadtpolizeikommanden aus: Es kann ein Personalwechsel die Ursache sein und es kann was anderes sein.
Und es gibt darüber hinaus noch das Angebot, dass zum Beispiel die Tatortgruppe oder Vertreter der Tatortgruppe in einem Bezirk bei einem Ausbildungstag Schulungen machen, Informationen geben – neuesten Stand. Da kriegen das sogar alle Bediensteten. Das ist eine Frage des Vereinbarens, und das passiert auch immer wieder. Ich weiß, dass es in Krems war, in Tulln und woanders: dass sie immer wieder einmal von Zeit zu Zeit angesprochen werden. Sie kommen dann zu einem Ausbildungstag und übernehmen einen Teil der Ausbildung, bringen ihnen einiges näher und stehen auch für Fragen und Rückfragen zur Verfügung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Zuerst haben wir quasi das Einschulungsangebot und dann – laufend, nachdem ich eingeschult bin – hätte ich diese Ausbildungstage? Korrigieren Sie mich gerne, wenn mein Verständnis falsch ist! Wie oft finden diese Ausbildungstage dann statt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nageln Sie mich jetzt nicht fest, aber im Wesentlichen haben die Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, glaube ich, acht oder zehn Ausbildungstage im Jahr zu machen, die Sommermonate sind ausgenommen. Wenn es einmal dienstlich aus verschiedenen Gründen nicht geht, ist das auch kein Thema, aber im Großen und Ganzen sind die
Ausbildungstage zu machen, unabhängig von dem generell fixierten Einsatztraining, wo die Bediensteten dreimal im Jahr Einsatztraining machen müssen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Aussage des Beamten, die Sie noch vor sich haben, wo ich eben frage, wie oft das circa ist – „einmal im Quartal“? – Er antwortet: „je nach Bedarf“. Dann sagt er, er kann sich an seine letzte nicht mehr erinnern. Das impliziert für mich ein bisschen, dass sie etwas länger her war.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das ist durchaus möglich, denn ich habe Ihnen zuvor schon das Mengengerüst gesagt, daher wird vieles nicht einmal jährlich möglich sein, sonst würden manche überhaupt nie drankommen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wenn Sie jetzt ein bestehendes Regelwerk ändern, sagen wir den Tatortleitfaden, und den eben zur Kenntnis bringen: Gibt es dann auch Begleitmaterial dazu, Informationsmaterial im Sinne von: Was hat sich im Vergleich zur Vorgangsversion geändert?, weil das ja die relevante Info ist, wenn ich den Leitfaden bereits aus der Einschulung kenne. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich darf zu Ihrer Einleitung der Frage nur eines klarstellen: Den Tatortleitfaden erstellt das Bundeskriminalamt und da habe ich keine Änderungsmöglichkeit. Ich kann anregen, oder wir können über das Landeskriminalamt anregen – oder theoretisch ich selbst über das Landeskriminalamt –, wenn wir glauben, dass einiges verändert oder ergänzt werden müsste, dann können wir das anregen. Letztlich, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, ist der Tatortleitfaden – vor, weiß ich nicht, geschätzt 15 Jahren oder noch länger – von einer Arbeitsgruppe erarbeitet worden und dann letztlich als Erlass – wie Sie es gesehen haben – zur Verfügung gestellt und dann entsprechend adaptiert worden.
Ich kann Ihnen aber noch eines für das Bundesland Niederösterreich sagen: Wir haben seit mehreren Jahren eine selbst programmierte App, die für verschiedene Bereiche allen Kolleginnen und Kollegen am Diensthandy zur Verfügung steht, wo sie auch einmal zu gewissen Themen wie Gewalt in der Privatsphäre nachsehen können: Auf was muss man da schauen? – wie eine Checkliste.
Und seit wenigen Wochen steht ein vom Bundeskriminalamt entwickelter kriminalistischer Leitfaden allen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen das auf meinem Handy zeigen (die Auskunftsperson hält ihr Smartphone in die Höhe): Das habe sogar ich auf mein Handy bekommen, das ist das Diensthandy, dort haben wir das oben.
Beim anderen, bei der Niederösterreich-App, haben wir zu verschiedenen Sachverhalten, neben wichtigen Telefonnummern und und und, auch einige Rechtsgrundlagen: Der ganze Strafenkatalog mit den Organstrafverfügungen ist dort enthalten und so weiter. Das können sie sich vor Ort am Handy kurz anschauen und dann entsprechende Maßnahmen treffen, sich absichern oder sonst Hinweise nehmen, auf was sie in einer konkreten Situation schauen wollen.
Das heißt, es ist da einiges in Entwicklung, und da ist das Bundesland Niederösterreich federführend. Ich habe vor Kurzem gehört, dass diese App, die es bei uns gibt, in Kürze jetzt österreichweit ausgerollt werden soll. Der kriminalistische Leitfaden ist seit kurzer Zeit ausgerollt.
Die Kollegin, Frau Abgeordnete Eisenhut, nickt, denn sie ist eine niederösterreichische Kollegin und sie bestätigt das, was ich gerade gesagt habe. Da wissen einige besser Bescheid als ich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt ist dieser Erlass aber aus 2019. Das heißt, danke für die Ausführung, aber die Ursprungsfrage war ja:
Gibt es, wenn dieser Erlass rauskommt, dann eine Art Infobegleitmaterial, was sich geändert hat, wenn ich ein Dokument überarbeite?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Wenn der Sachbearbeiter sehr freundlich ist, dann ist die Änderung markiert, sodass man nicht alles lesen muss. In den meisten Fällen passiert das auch, wenn geringfügige Korrekturen sind. Zumeist sind es Korrekturen nicht inhaltlicher Natur, sondern im Wesentlichen: Wenn sich Organisationen geändert haben oder eine Berichterstattungsadresse, eine
E-Mail-Adresse sich geändert hat, dann wird das im Wesentlichen adaptiert. Das Grundkonzept ist meines Wissens in den letzten Jahren bei den wenigsten Erlässen so geändert worden, sondern meistens hat es durch Organisationsänderungen einen geringen Änderungsbedarf gegeben, und der ist üblicherweise gelb markiert, damit man es gleich erkennen kann und nicht noch einmal den ganzen Erlass lesen muss, den man eh kennt – oder weniger gut kennt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Also soweit ich es kenne, wurde im vorliegenden Leitfaden nicht markiert, was geändert wurde.
Sie haben vorhin die Qualitätskontrolle angesprochen, die auch laufend ist. Wie läuft denn diese ab?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ganz genau kann ich es Ihnen technisch nicht sagen, aber im Wesentlichen wird das vom Landeskriminalamt ausgewertet. Im Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan haben wir Vorgaben vom Innenministerium zu gewissen Themenfeldern. Wir überarbeiten das und setzen auch im Bundesland - -, jedes Bundesland setzt gewisse Schwerpunkte, und da gibt es Vorgaben, und die sollten wir erreichen oder, wenn es positiv ist, sogar überschreiten.
Da gibt es zum Beispiel meines Wissens die Auswertung der daktyloskopischen Spuren, also Fingerabdruckspuren, und da wird intern beim Landeskriminalamt
ausgewertet und auch Statistik geführt: Hat die Spur zu einem Treffer geführt? Ist die Spur verwertbar?
Da gibt es unterschiedliche Qualitätskriterien, und ich kriege gelegentlich, so wie Zwischenvorgesetzte, einen Quartalsbericht oder einen Jahresbericht, und dann sieht man, aufgeschlüsselt auf die verschiedenen Bereiche, Bezirke, Städte: Wo ist mehr, wo ist weniger, wo ist mehr oder weniger Qualität?, und: Haben wir gegebenenfalls oder hat das Landeskriminalamt einen Schulungsbedarf?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie in Krems einen Schulungsbedarf gesehen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also mir ist keiner in Erinnerung, und ich wurde auf keinen Schulungsbedarf aufmerksam gemacht; außerdem hätte ich selbst keinen erkannt. Also die Beurteilung obliegt auch in erster Linie dem Landeskriminalamt, denn es kann sein, dass auch zahlenmäßig so geringe Spuren waren, dass es möglicherweise in einer Statistik verzerrt wäre, wenn bei geringer Anzahl dann hohe Prozentzahlen herauskommen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die qualitätssichernden Maßnahmen, die Sie angesprochen haben, eben die Fingerabdrücke, wirken durchaus sehr speziell. Wie schaut man denn generell, dass einfach Erlässe eingehalten werden und ob die Richtlinien, die eben von oben vorgegeben werden, eingehalten werden?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe es, glaube ich, in meinem Eingangsstatement schon gesagt: Ich vertraue den Kolleginnen und Kollegen voll, dass das, was angeordnet wird, umgesetzt wird. Es wird meines Wissens stichprobenweise überprüft, nur ich selbst führe diese Überprüfungen nicht durch.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich nehme an, Ihnen wird von dieser stichprobenartigen Kontrolle berichtet?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, da gibt es noch Zwischenvorgesetzte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und dann kommt kein Endbericht an Sie?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Wenn es keine Problemstellung gibt, nicht, denn sonst würde ich in Informationen untergehen.
Vielleicht noch eine Anmerkung: Wir haben etwa 700 Dienstanweisungen und Erlässe, die teilweise kleine Bachelorarbeiten sind – also das ist für die Kolleginnen und Kollegen nicht handelbar. Wir haben eine sehr, sehr gute Erlass- oder Vorschriftensammlung, die unser Büro Qualitäts- und Wissensmanagement ausgezeichnet bearbeitet. Da sind wir auch, glaube ich, österreichweit federführend, möchte ich sagen, und haben immer wieder sehr, sehr gute Ideen. Also wir haben ein sehr gutes Nachschlagewerk und wir haben jetzt auch auf den Handys einiges zur Verfügung, das auch von Niederösterreich entwickelt wurde. Also wir versuchen wirklich, die Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu unterstützen, aber es gibt eine unheimliche Anzahl von Vorschriften, Erlässen und Anweisungen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber ist es sinnvoll, so viele Vorschriften zu haben, wenn sie dann in der Praxis einfach nicht handelbar sind?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Sie sind schon handelbar, aber man kann nicht alles parat haben. Und letztlich sind es auch Sie hier im Hohen Haus, die Gesetze beschließen, wo es dann Folgen für die Polizei gibt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt würde ich gerne zum Erlass zurückgehen, nämlich zum Dokument 1211, noch einmal auf Seite 8.
Relevant ist der letzte Absatz auf Seite 8, wo dann auf Seite 9 eben steht, dass dieser Leitfaden „vollständig überarbeitet und auch technisch völlig neu aufbereitet“ wurde. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Was ist da Ihre Frage?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ob da ein nachweisliches Zurkenntnisbringen ausreicht, wenn ich ein Regelwerk vollständig überarbeite.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das kann ich nicht beurteilen (Abg.
Wotschke [NEOS]: Mhm!), beim besten Willen nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und dann will ich noch einen anderen Vorhalt machen, das Dokument Nummer 22430 – das ist die Befragung von Herrn Pfandler im Untersuchungsausschuss; relevant ist Seite 26 (die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück), direkt der erste Absatz. Da gibt eben Herr Pfandler an, dass Sie sich, Herr Popp, „wenn man“ Sie „kennt, dann weiß“ man das, nicht in Ermittlungen einmischen. „Dafür gibt es Spezialisten – das sind wir.“
Das schlägt jetzt in eine Kerbe, die Sie vorhin auch aufgebracht haben. Jetzt haben Sie vorhin gemeint, Sie haben ja die Fachaufsicht. Wie üben Sie diese Fachaufsicht dann aus? Also die Fachabteilung, die wird ja schon auch schauen, ob eben vor Ort ordentlich gearbeitet wird, stichprobenartig und generell,
aber - -
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das kann ich nur über die Fachabteilung sicherstellen, denn sonst müsste ich alles selbst machen, von den ersten Erhebungen bis - - – Ja, ich kann mich nicht selbst beaufsichtigen, aber dann müsste der Bundespolizeidirektor tätig werden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na ja, aber Sie wissen ja, was Ihre Fachabteilung macht. Das heißt: Wie arbeitet denn Ihre Fachabteilung? Denn, wie Sie gerade gesagt haben, Sie können sich nicht selbst kontrollieren.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Sie arbeitet ausgezeichnet, weil das Landeskriminalamt Niederösterreich einen ausgezeichneten Ruf hat und die Tatortgruppe sogar europaweit einen ausgezeichneten Ruf hat, weil wir immer wieder bei europäischen Arbeitsgruppen einberufen wurden und wir auch immer wieder besucht werden, weil eben sehr, sehr gute Arbeit geleistet, innovative Arbeit geleistet wird. Da brauche ich nicht da noch großartig drüberzuschauen, wenn eh alles funktioniert.
Ich habe versucht, Ihnen darzustellen, wie breit mein Aufgabenfeld ist, und ich kann mich nur in der Metaebene auf gewisse Sachen verlassen. Und wenn es irgendwo eine Problemstellung gibt, dann werde ich mich einmengen, aber da gibt es auch noch viele andere dazwischen, die das machen müssten.
Ich habe Ihnen meine Aufgabenstellung ganz grob in meinem Eingangsstatement ja zu erklären versucht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Deshalb haben Sie eine Fachabteilung. Die Frage ist dann aber: Wie schaut die Fachabteilung, dass vor Ort ordentlich gearbeitet wird?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja aber das müssten Sie die Fachabteilung fragen (Abg. Wotschke [NEOS]: Wir müssen ...!) oder das hätten Sie Brigadier Pfandler fragen müssen, und nicht mich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mit Herrn Pfandler haben wir schon gesprochen. Der sagt im Wesentlichen, dass quasi er der Spezialist ist und die Kontrolle da aufhört. Das widerspricht ein wenig meinem Verständnis von einer hierarchisch aufgebauten Behörde.
Dementsprechend – in der Fachabteilung –, wenn man hinterfragen will, wie Qualitätssicherung abläuft, wer wäre dann die relevante Person?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Na ich versuche das noch einmal zu erklären: Unser Organisationskonzept ist etwas kompliziert, aber es gibt über dem Leiter des Landeskriminalamtes noch einen Geschäftsbereichsleiter A – das ist einer meiner Stellvertreter, der ist für Strategie und Einsatz verantwortlich; diese Funktion habe ich vor meiner Bestellung zum Landespolizeidirektor über viele Jahre ausgeübt –, und erst in der nächsten Ebene ist dann meine Person dran. Wir sind also drei – Direktor, zwei Stellvertreter –; einer übernimmt den operativen Part, und der Zweite hat die „Verfahren und Support“, so heißt das konkret. Das ist der Geschäftsbereichsleiter B, der den eher behördlichen Part hat. Und der unmittelbare Vorgesetzte von Brigadier Pfandler ist der Stellvertreter und Geschäftsbereichsleiter A.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wie heißt der?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das ist Generalmajor Mag. Manfred Aichberger.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Mhm. Und wer ist in der Fachabteilung jetzt letztverantwortlich zuständig?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Beim Landeskriminalamt? – Da gibt es eine Leitungsfunktion, und dann gibt es Ermittlungs- und Assistenzbereiche. Und wenn es um Tatortarbeit geht, wird es der Assistenzbereich 07 Tatort sein, und dort gibt es verschiedene - -, dort gibt es auch einen Assistenzbereichsleiter- Stellvertreter, und die schauen sich das vor Ort an, und dann gibt es eine Führungskraft, die im Wesentlichen für den Assistenzbereich hauptverantwortlich zeichnet. Auch die haben sich ihre Aufgaben schwerpunktmäßig aufgeteilt.
Wenn alle vier besetzt sind, gibt es beim Landeskriminalamt vier Führungskräfte, die sich die Ermittlungs- und Assistenzbereiche je nach Interessensgebieten oder Schwerpunkten aufgeteilt haben, und da gibt es eine klare Zuordnung, wer sich in erster Linie um Tatort kümmert, wer sich um Branddelikte, um Diebstahl – alles, was es gibt –, um die Leib/Leben-, um die Mordgruppe und so weiter kümmert.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und – als Abschlussfrage –
wer kümmert sich jetzt in erster Linie um Tatort?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das ist derzeit Chefinspektor G. K.2. Und wer bei den Führungskräften - -, das weiß ich selbst nicht, wie das intern aufgeteilt ist, aber der Assistenzbereichsleiter ist Chefinspektor G. K..
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön.
Sie haben vorhin gemeint, die Herausgabe des Handys haben Sie aus den Medien erfahren. Stimmt das?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wissen Sie, ob vor der Herausgabe des Handys die Staatsanwaltschaft Krems informiert wurde?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich versuche, das, was ich in dem Eingangsstatement gesagt habe, was ich auch schon zuvor gesagt habe, nochmals zu sagen: Ich kümmere mich nicht um Details. Ich habe da nur eine Information weitergegeben und Kollegen Pichler einen Auftrag, und man hätte mich nur dann informiert, wenn es irgendeine gravierende Änderung gegeben hat. Und ich war dann selbst bei einer Morgenbesprechung beim
2 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit G. K. anonymisiert.
Landeskriminalamt anwesend, wo ich von der Tatortgruppe – die waren ja bei der Obduktion dabei – gehört habe: Tod durch Ertrinken und kein Fremdverschulden. – Und das war’s. Und der Rest kümmert mich nicht, auch wenn Sie es nicht glauben wollen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat Sie dann gekümmert oder wurden Sie informiert, dass gegen zwei Beamte ein Amtsmissbrauchsverfahren gestartet wurde?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Da werden wir informiert, müssen wir informiert werden, denn das ist die Aufgabe und ist gesetzlich vorgesehen, dass wir da eine Information erhalten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und was tun Sie dann, nachdem Sie diese Info erhalten?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das geht zur Personalabteilung, und die prüfen das beziehungsweise die asservieren das einmal vorläufig, und dann schaut man, wie das Ergebnis letztlich am Ende des Tages aussieht. Und das ist bei allen Fällen so, ob es eine Verwaltungsübertretung wegen alkoholisierten Lenkens eines Fahrzeuges ist bis hin eben zu Vorwürfen, angeblich einen Amtsmissbrauch begangen zu haben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und haben Sie jetzt aber gewusst, dass über die Herausgabe die StA Krems eben nicht informiert wurde?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe überhaupt keine Informationen gehabt, was da im Hintergrund erhoben, nicht erhoben wurde, was es da für Gegenstände gegeben hat. Das habe ich alles viel später und durch Zufall und teilweise aus Medienberichten erfahren. Ich habe gesagt, ich kenne wesentliche Aktenteile nicht, weil das für mich irrelevant ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, Sie wussten es dann, als es in den Medien war?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Wenn man Medienberichten Glauben schenken darf.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Es gab dann einen Nachtragsbericht an die Staatsanwaltschaft, nachdem man eben über die Herausgabe nicht informiert hat. Kennen Sie diesen Nachtragsbericht von Herrn Pfandler?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, ich kenne den Nachtragsbericht nicht. Er hat mich aber darüber informiert, dass er einen Nachtragsbericht machen wird oder gemacht hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wissen Sie noch, wann er Sie da informiert hat?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das wird um den Zeitpunkt herum gewesen sein, wo er den dann tatsächlich versendet hat oder erarbeitet hat. Ganz genau weiß ich es nicht, und das könnte ich auch nicht wiedergeben. Er hat nur gesagt, er wird einen Nachtragsbericht machen, weil er es für notwendig hält.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Hat er Ihnen erklärt, wieso dieser Nachtragsbericht erst, ich würde sagen, so spät gemacht wurde?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie nachgefragt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, weil es für mich irrelevant ist, warum er das macht. Ich habe mich in den Akt nicht eingemischt. Das ist seine
Verantwortung, und er weiß als Experte viel besser, ob es notwendig ist oder nicht. Er hat mir das nur zur Kenntnis gebracht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gut, danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste in der Befragungsrunde: Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön.
Guten Morgen, Herr Popp! Machen wir vielleicht genau bei diesem Punkt weiter. Ich würde Ihnen gerne etwas vorlegen: Veröffentlichte Einstellungsbegründung WKStA, Seite 21 ganz, ganz unten und Seite 22 ganz, ganz oben. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Da schreibt die WKStA in der Einstellungsbegründung – die wurde ja von der Oberstaatsanwaltschaft und vom Justizministerium auch so genehmigt –:
„Dieses Prozedere“ – dass man eben erst im Nachtragsbericht Monate später überhaupt sagt, dass das Handy zumindest kurzzeitig im Besitz der Polizei in Niederösterreich war – „lässt vermuten, dass die am 20. Oktober 2023 erfolgte Ausfolgung der persönlichen Gegenstände, insbesondere des möglicherweise beweisrelevanten Mobiltelefons an Mag. S***“ – Schender – „vom LKA Niederösterreich bewusst nicht nach außen offengelegt werden sollte, weil dieses Vorgehen ohne Rechtsgrundlage in aller Eile ohne dokumentierte staatsanwaltschaftliche Einbindung erfolgt ist“.
Was sagen Sie denn auf diesen Vorhalt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dazu habe ich keine Wahrnehmung, und da müssen Sie andere fragen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber wie können Sie dazu keine Wahrnehmung haben, wenn man Ihnen vorhält, es gab überhaupt keine Rechtsgrundlage für die Ausfolgung der Gegenstände?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das müssen Sie die Ermittler fragen, warum oder weshalb sie was gemacht oder nicht gemacht haben, und nicht mich.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, aber Sie sind über das Amtsmissbrauchsverfahren ja auch informiert worden.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dass ein Verfahren eingeleitet wurde, nicht mehr und nicht weniger, und dann letztlich über den Abschluss, dass alles eingestellt wurde.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber was mindestens feststellbar ist: dass es zumindest einen Interpretationsspielraum darüber gibt – das sagen ja viele Polizisten, auch hier –, ob ein Smartphone ein geringfügiger Effekt ist oder nicht.
Jetzt wäre meine Frage: Gab es mittlerweile irgendwie eine neue Regelung, dass man das zumindest klarer definiert hat, dass dann auch wirklich jeder sich in Zukunft an dieselbe Regel hält, dass man das einfach einstuft: Ist es ein geringfügiger Effekt, ja oder nein?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also mir ist keine neuere Regel bekannt geworden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde mich noch einmal interessieren, anschließend an die Befragung von Kollegin Wotschke: Was haben Sie jetzt genau gemacht, als Sie erfahren haben, dass dieses Amtsmissbrauchsverfahren eingeleitet wurde? Wir sind Ende März 2024.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das habe ich schon versucht, zu beantworten: Die Verständigung geht an die Personalabteilung, ich wurde darüber in Kenntnis gesetzt. Dann wird das einmal asserviert und dann wird abgewartet, was die Erhebungen ergeben oder nicht ergeben. Und für mich, das, was ich dann gehört habe im Laufe der Zeit, war überhaupt kein - -, hätte ich nie irgendeinen Amtsmissbrauch irgendwo gesehen. Ich kenne die Leute schon sehr, sehr lange und da war für mich - -, habe ich überhaupt nicht erkennen können, wo da irgendein Amtsmissbrauch hätte sein sollen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber Sie haben vorhin gesagt, Sie haben Ihre Informationen aus den Medien. Haben Sie mit den betroffenen Personen nicht gesprochen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe im Laufe der Zeit natürlich einmal das eine oder andere Gespräch auch mit Kollegen Fellner gehabt, aber insbesondere zuerst - - Zumeist war ich mit dem Leiter des Landeskriminalamtes in Kontakt, und da habe ich von Zeit zu Zeit etwas erfahren. Ich habe natürlich auch dann Gespräche geführt, wie das Kollegen Fellner massiv belastet hat, auch die lange Dauer des Verfahrens. Im Laufe der Zeit habe ich das alles natürlich mitbekommen.
Das habe ich versucht, auch in meinem Eingangsstatement zu sagen, dass das alles und vor allem auch die Dauer alles andere als angenehm ist und das massivst in die Persönlichkeit und auch in das Familienleben der jeweils Betroffenen hineingeht. Und die Vorwürfe haben sich ja dann, nach sehr, sehr langer Zeit, letztlich als haltlos herausgestellt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nur weil ein Strafverfahren nicht mit gerichtlichem Abschluss geendet hat, sind Vorwürfe noch lange nicht an sich haltlos. (Abg. Hanger [ÖVP]: Aha!) Ich glaube, gerade das Verfahren würde schon Verbesserungsbedarf aufzeigen.
Haben Sie mit Herrn Pöcksteiner auch gesprochen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Mit dem habe ich sicher einmal sehr kurz gesprochen, aber deutlich weniger als mit Kollegen Fellner, und vor allem zumeist habe ich mit Brigadier Pfandler gesprochen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, das hört sich nämlich jetzt alles schon ein bisschen anders an. Vorher ging das ja eher in die Richtung: Muss mich nicht kümmern.
Ich würde Ihnen gerne das Dokument Nummer 1211 vorlegen, bitte. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Das ist ein E-Mail von unten. Da schickt Ihnen Herr T. Ö.3 am Dienstag, dem
April – das ist vier Tage nach Einleitung des Amtsmissbrauchsverfahrens –:
„Hallo Franz, anbei eine Sammlung einschlägiger Vorschriften und Hilfsmittel zu Todesfallsermittlungen. Lg“ – liebe Grüße – „T. Ö.“.
Wie ist es zu diesem Mail gekommen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Wie es dazu gekommen ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Vermutlich habe ich ihn ersucht, dass er Informationen oder Rechtsquellen sucht und dass er mir die zur Verfügung stellt. Wie es genau dazu gekommen ist, weiß ich nicht, könnte auch im Zusammenhang mit parlamentarischen Anfragen gewesen sein, schaut nämlich möglicherweise danach aus, aber das weiß ich nicht mehr.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein, parlamentarische Anfragen kamen dann, glaube ich, später von Kollegin Krisper. In diesem E-Mail ist aber eben alles Mögliche – die StPO, Absperren vom Tatort, der Tatortleitfaden, Erlass Leichenbeschau, Einführungserlass – hier aufgezählt, auch was wir heute
3 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit T. Ö. anonymisiert.
schon diskutiert haben. Was haben Sie dann damit getan? Haben Sie es durchgelesen oder - -
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich habe es sicher überflogen, aber ich habe sonst keine weiteren Schritte gesetzt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also Sie haben sich über die Vorschriften informieren lassen, um es kurz zu überfliegen und dann nichts damit zu machen: Kann man das so fürs Protokoll festhalten?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das kann man in etwa so festhalten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und warum mussten Sie sich darüber informieren lassen? Ich habe irgendwie das Gefühl, dass zumindest die Inhalte – Tatortleitfaden, Checkliste, Tötungsdelikte und so weiter – schon irgendwie bekannt sind.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe ja versucht, schon vorher zu erklären, dass es so eine Fülle an Vorschriften gibt, die ich nicht unmittelbar anwenden muss, die ich daher auch nicht im Detail kenne. Und ich habe wahrscheinlich da um eine kurze Zusammenfassung gebeten, und die hat er mir geschickt, und da habe ich kurz drübergeschaut, nicht mehr und nicht weniger.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und haben Sie bei diesem Durchschauen auch bemerkt, dass einige Ermittlungsschritte nicht dem Tatortleitfaden entsprachen – vonseiten LKA und Polizei Niederösterreich?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe da keine Feststellungen getroffen oder gesehen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, dann kommen wir vielleicht noch einmal zur Geisterfahrt zurück. Wir haben einen interessanten Amtsvermerk gefunden, und zwar, glaube ich, von der Autobahnpolizei – das
wäre Dokument Nummer 22154, Seite 3, letzter Absatz (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück) –, wonach H. F.4 feststellte, dass „er im Kontakt mit dem Lagezentrum des BMI“ stehe, „wobei von dort aus die Info ergeht, dass Mag. PILNACEK vermutlich – Info nicht bestätigt- in suizidaler Absicht, als Geisterfahrer unterwegs war“.
Haben Sie eine Erklärung, wie es zu dieser Einschätzung gekommen ist?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das kann ich Ihnen überhaupt nicht beantworten. Da habe ich keine Wahrnehmung, keine Erklärung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): War das irgendwann Thema am
20. Oktober?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Aus meiner Sicht nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Da haben Sie keine persönlichen Wahrnehmungen zu - -
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe da überhaupt keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde ich noch gerne auf die Gespräche - - Waren es Gespräche – Plural – mit Mag. Schender, mit dem Rechtsanwalt der Witwe, oder war es ein Telefongespräch?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Es war ein Telefonat, wo er zu mir vermittelt worden ist, gegen Mittag, frühen Nachmittag des 20. Oktober.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, und was war da genau Inhalt dieses Telefonats?
4 Angenommener Einspruch der Verfahrensrichterin gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit H. F. anonymisiert.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Na im Wesentlichen – und das habe ich in meinem Eingangsstatement gesagt – habe ich das als Art Beschwerde empfunden, dass die Angehörigen über die Medien über den Tod informiert wurden, insbesondere die Ehefrau, die Landesgerichtspräsidentin von Graz.
Da habe ich versucht, ihm die notwendigen Schritte zu erklären, dass das alles nicht so einfach ist, noch dazu für die Ermittler. Die müssen die Arbeit vor Ort machen, da gibt es verschiedene Sachen, eben zuerst Tod feststellen, Identität, dann allfällige Angehörigenverständigung durchführen. Da müsste man die genaueren Umstände kennen: Wer ist wo verwandt, wo ist wer aufhältig?, und wenn man das eruieren kann, dann versucht man eben über die zuständige Dienststelle – nach Möglichkeit mit einem Kriseninterventionsteam – eine Todesnachricht zu überbringen.
Und wenn das schon bald in den Medien gestanden ist, habe ich auch verstanden, dass natürlich die Familie oder insbesondere die Landesgerichtspräsidentin alles andere als positiv gestimmt war, jetzt unabhängig vom tragischen Tod von Mag. Pilnacek.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und was haben Sie nach dem Telefonat gemacht?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe ihm einen Rückruf durch einen Ermittler zugesichert und habe dann in der Linie Brigadier Pfandler angerufen und ihn ersucht, dass er Mag. Schender kontaktiert, nicht mehr und nicht weniger.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Dann haben Sie die Kontaktdaten aufgenommen? Ich lege es Ihnen einfach vor: 717. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Das ist eh ganz oben, das ist eine E-Mail von Herrn Pfandler an Herrn Fellner:
„Hallo Hannes“, „In Absprache mit der Rechtsvertretung (Dr. Rüdiger SCHENDER) von Mag. LIST Caroline möge ein Kontaktaufnahme zwecks Befragung oder Vernehmung von Mag. LIST als Zeugin/Auskunftsperson“ und so weiter. Und dann steht da auch die Telefonnummer von Herrn Schender. Kommt diese Information von Ihnen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also die Information muss von Brigadier Pfandler kommen. Ich bin nicht mehr ganz sicher, ob ich ihm die Nummer, die Erreichbarkeit weitergegeben habe, weil: Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dann hat er Mag. Schender offensichtlich von einer früheren Amtshandlung gekannt, und ich bin gar nicht sicher, ob ich ihm die Kontaktdaten weiterschicken musste oder ob er sie nicht ohnehin gehabt hat.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und von wem kommt das mit der Befragung von Frau List als Zeugin?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Jedenfalls nicht von mir.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dokument 787, Seite 6 (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück): Das ist die Einvernahme von Herrn Schender, und hier sagt er: „Ich werde gefragt, ob Herr FELLNER oder Herr PFANDLER im Zuge der Kontaktaufnahme mit mir am Nachmittag des 20.10. [...] mich nach der Möglichkeit einer Zeugenvernehmung von Mag. LIST gefragt habe.“
Dann sagt er: „Ich kann mich nicht erinnern, dass das Thema gewesen wäre oder dass ich das angeboten hätte. Mag. LIST hätte dem wohl zugestimmt, aber ich kann mich nicht erinnern, dass das ein Thema gewesen wäre.“
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Was ist da jetzt Ihre Frage an mich?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, es verwundert mich dann in dem Fall, dass Herr Pfandler an Herrn Fellner schreibt, man möge bitte ihn wegen der Einvernahme als Zeugin kontaktieren.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dazu habe ich keine Wahrnehmung, außer dass ich es jetzt von Ihnen gehört habe oder da gelesen habe. Da müssten Sie Brigadier Pfandler fragen. Er hat das Mail versendet.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na es irritiert uns ja auch deshalb, weil es 15.44 Uhr war, sagen wir mal, 10 Minuten nach der Befragung von Frau Wurm und Frau Polz, und da ging es eigentlich um die Übergabe der Gegenstände.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also noch einmal: Ich habe überhaupt keine Informationen gehabt, was da genau vor Ort ist, nicht ist, ob es irgendwelche Gegenstände gibt oder nicht gibt oder ob irgendwas geplant war oder nicht, sondern ich habe rein nur diese Art Beschwerde entgegengenommen, wo wir uns in einem kurzen Gespräch ausgetauscht haben, wie ich versucht habe, das zu erklären, und dann habe ich im Wesentlichen Brigadier Pfandler - -
Also ich habe einen Rückruf oder einen Anruf zugesichert, und den Auftrag habe ich an Brigadier Pfandler weitergegeben. Ob das jetzt er macht oder Ermittler oder wer auch immer, das ist ja völlig egal, jedenfalls habe ich den Eindruck gehabt, dass Herr Schender einen Informationsbedarf hat, und daher habe ich das so beauftragt. Und was dann weiter war oder sonst was, das weiß ich nicht. Das habe ich dann viel, viel später aus Medien erfahren, was da alles gewesen sein soll.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das Interessante ist, dass Frau List dann von der Polizei auch nie als Zeugin einvernommen worden ist.
Verständlich, weil: Was soll sie auch dazu sagen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das kann ich auch nicht - - Ich bin ja wie gesagt mit dem Fall an sich nicht betraut. Ich bin nicht der Ermittler, und ob die jetzt da eine Einvernahme, irgendwas gebraucht hätten, das kann man von Haus aus einmal nicht ausschließen. In dem Fall war es offensichtlich nicht notwendig oder nicht zweckmäßig, daher wird es auch nicht passiert sein oder ist nicht passiert.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber könnte es sich hierbei nicht um diesen Vorwand handeln, den die WKStA auch in der Einstellungsbegründung beschrieben hat, dass man hier von einer Zeugeneinvernahme geredet hat, tatsächlich ging dann die Amtshandlung aber um die Übergabe der persönlichen Gegenstände inklusive dem Handy? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, wenn Sie (in Richtung Verfahrensrichterin Edwards) es erläutern können, nachdem eine Frage vonseiten der Auskunftsperson - -
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Grundsätzlich wird der Zeuge da jetzt nach einer persönlichen Mutmaßung - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Auskunftsperson.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Was habe ich jetzt wieder gesagt?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zeuge.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Zeuge. Ich bin in der falschen Veranstaltung – sorry. (Allgemeine Heiterkeit.) Er wird um eine Einschätzung oder Mutmaßung dazu befragt, warum es da zu etwas gekommen oder nicht gekommen ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung, weil an sich die Fragezeit - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Gerne zur Geschäftsordnung: Ich glaube, von Vorteil wäre, wenn man die Frage immer zu Ende anhört, bevor die Vertrauensperson auf die Richterin - - und Sie dann gar nicht mehr zuhören.
Nein, ich habe gefragt – ich kann auch das Wort „könnte“ - - –: Ist das genau so ein Vorwand, wie die WKStA beschrieben hat, dass man halt reinschreibt, es geht um eine Zeugeneinvernahme, tatsächlich geht es aber um die Übergabe der persönlichen Gegenstände? (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)
Ich habe ja genau das anfangs vorgelesen – Zitat –: „Dieses Prozedere lässt vermuten, dass die am 20. Oktober [...] erfolgte Ausfolgung der persönlichen Gegenstände, insbesondere des möglicherweise beweisrelevanten Mobiltelefons an Mag. S***“ – Schender – „vom LKA Niederösterreich bewusst nicht nach außen offengelegt werden sollte,“ – also zum Beispiel, wenn ich es in einem E- Mail schreibe – „weil dieses Vorgehen ohne Rechtsgrundlage in aller Eile ohne dokumentierte staatsanwaltschaftliche Einbindung erfolgt ist“.
Wieso soll ich das nicht den Chef des LKA fragen, wenn er vorher selber gesagt hat, er ist für alles verantwortlich?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, Sie können es fragen, Sie haben es auch getan. Sie haben es im Rahmen einer Geschäftsordnungswortmeldung auch noch erörtert, dass man könnte und so weiter. Also jetzt fragen Sie ihn dazu, was für eine Einschätzung, für eine Wahrnehmung insbesondere - - (Verfahrensrichterin Edwards: Ja, bitte, Wahrnehmung und nicht Einschätzung!)
Nein, Sie können auch nach einer Einschätzung fragen, können Sie auch fragen, es ist nur die Frage, wie die Antwort dann ausschauen wird. Das möchte ich auch nicht antizipieren. Es hat jetzt eine Wortmeldung gegeben, eine Erläuterung dazu, und jetzt sind Sie als Auskunftsperson dran, dass Sie dazu Ihre Stellungnahme - - (Verfahrensrichterin Edwards: Herr Präsident, Fragen nach einer Einschätzung sind - -!) – Na es ist Aktenbestandteil, Frau Verfahrensrichterin, wo etwas drinnen steht von einer anderen österreichischen Behörde in irgendeiner Form, und das trifft jetzt auf jemanden, der eine verantwortungsvolle Position im ganzen Apparat hat.
Herr Abgeordneter Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Da es jetzt ein bisschen um eine grundsätzliche Fragestellung geht: Also Herr Vorsitzender, wir haben hier schon quasi immer die Richtlinie, dass wir nach Wahrnehmungen fragen und nicht nach Meinungen oder Einschätzungen. Das ist schon ein großer Unterschied.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Richtig. Es geht darum: Es ist ein Vorhalt aus einem Aktenbestandteil gegeben. – Bitte, Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte jetzt hier für meine eigene Klarstellung sagen: Das, was Herrn Popp vorgehalten wird, ist ausdrücklich schon als Vermutung formuliert, und dazu wird er zu einer Einschätzung gefragt, und Sie haben das Wort Einschätzung verwendet, soweit ich mich erinnere. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein!) Sie können fragen, ob er eine Wahrnehmung dazu hat, dann bin ich damit einverstanden. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also jetzt sind wir divergierend – ich habe kein Protokoll da –, ob Sie Einschätzung gesagt haben oder nicht. Aus meiner Sicht hat es den Vorhalt – und auch erläutert – aus einem Aktenbestandteil
gegeben, und der Herr Landespolizeidirektor wird gefragt, welche Wahrnehmung er zu diesem Dokument, zu diesem Vorhalt hat.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmung.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: So, nächster Fragesteller: Herr Abgeordneter Darmann.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.
Grüß Gott, Herr Landespolizeidirektor! Ich werde anfangs versuchen, noch die eine oder andere Zusatzfrage zu den vorher gestellten herzuleiten und möchte damit beginnen: Es ist ja richtig, dass Sie 2020 Landespolizeidirektor geworden sind?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ja. Können Sie erläutern, wie Sie über dieses Bewerbungsverfahren in diese Position gekommen sind, wer auch hier entscheidungsrelevant war? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin. – Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Es ist für mich überhaupt kein Problem, das zu beantworten, obwohl es, glaube ich, nicht für den Untersuchungsgegenstand relevant zu sein scheint, aber es ist ja kein Geheimnis.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das würde ich auch so sehen. Die Laufbahn selbst haben Sie - -
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Zur Geschäftsordnung!
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Dann kann ich das vielleicht erläutern, bevor es da Missverständnisse gibt, die mir irgendwie unterstellt werden: Es hat eindeutig was mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun, da die Auskunftsperson ja auch im einleitenden Statement darauf Bezug genommen hat, in dieser Funktion natürlich auch da und dort in Kontakt mit politischen Verantwortungsträgern zu treten oder getreten zu sein. (Der Vorsitzende berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Da meines Wissens ja die Bestellung eines Landespolizeidirektors nicht aus heiterem Himmel geschieht oder gottgegeben ist, sondern durchaus von einem Innenminister – gegebenenfalls in Niederösterreich auch durch die Landeshauptfrau – zum damaligen Zeitpunkt mitzuverantworten war, können in weiterer Folge natürlich diese Kontakte – und wir reden in diesem Untersuchungsgegenstand auch von politischer Einflussnahme – für die Abarbeitung hier durch den Untersuchungsausschuss möglicherweise interessant sein. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Lebenslauffragen sind das, was bisher an sich nicht unbedingt zugelassen wurde. In der einleitenden Stellungnahme wurde an sich die Karriere geschildert. Der Aspekt, den Sie insinuieren: Wenn es zu einer parteipolitischen Einflussnahme bei der Bestellung gekommen wäre, dass es unter Umständen dann in weiterer Folge – vielleicht aus einer unterstellten Dankbarkeit – zu politischer Einflussnahme im Laufe des ganzen Verfahrens in den Ermittlungshandlungen gekommen wäre. (Abg. Darmann [FPÖ] schüttelt den Kopf.) Sonst kann ich das jetzt nicht anders werten. – Sie schütteln aber den Kopf. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das wollte ich nicht unterstellen, habe ich auch nicht unterstellt, aber diese Verbindungen zur Politik sind ja offenkundig schon im Bestellverfahren formal gegeben. Das ist durchaus auch ein Bezug zum Untersuchungsgegenstand, den man meines Erachtens sehr gut herleiten kann. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bevor wir über diese Frage noch streiten, höre ich, dass die Auskunftsperson dazu ohnehin eine Stellungnahme abgeben möchte. (Die Auskunftsperson nickt. – Abg. Darmann [FPÖ]: Und im medienrechtlichen Verfahren war es ja auch kein Geheimnis!)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also noch einmal zur Bestellung, aber ich gehe noch ein bisschen zurück, sodass man noch was anderes auch sehen kann: Nachdem mein Vorgänger frühzeitig in eine andere Einheit gewechselt ist, haben mein Stellvertreter-Kollege und ich über ein Jahr zu zweit – im Wesentlichen kollegial – die Landespolizeidirektion leiten müssen.
Dann ist es zu einer Ausschreibung nach dem Ausschreibungsgesetz gekommen; das habe ich sogar in Kopie mit, das habe ich mir extra ausgedruckt. Ende März wurde das in der damals noch „Wiener Zeitung“ verlautbart, und darauf habe ich mich – offensichtlich mit einigen anderen – beworben.
Dann gibt es einen Prozess dazu, der neben der Bewerbung dann auch ein Gutachten, eine Begutachtung durch einen Ausschuss beinhaltet, und dann gibt es einen Vorschlag dieser Begutachtungskommission – wo auch Personalvertretung, Gewerkschaft, Gleichbehandlung und so weiter vertreten sind – an den jeweiligen Ressortchef oder die Ressortchefin, und dann ist bei dieser Funktion des Landespolizeidirektors laut Sicherheitspolizeigesetz, wie Sie wahrscheinlich wissen, das Einvernehmen mit dem Landeshauptmann oder der
Landeshauptfrau herzustellen. (Der Vorsitzende berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Das dürfte offensichtlich erfolgreich über die Bühne gegangen sein, sodass ich dann gleichzeitig mit dem nach mir geladenen Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im selben – unter Anführungszeichen – „Festakt“ im Innenministerium am 1. Juli 2020 das Ernennungsdekret erhalten habe. Und dann bin ich voriges Jahr – nach dem entsprechenden Prozedere, das das Ausschreibungsgesetz da vorsieht – praktisch wieder auf weitere fünf Jahre bestellt worden. Also das Bestellungsdekret lautet: bis Mitte 2030.
Vorher hat es einen anderen Minister gegeben, der gemeint hat, dass wir keine Betrauung machen müssen, sondern dass wir das zu zweit führen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Es war ja nicht so schwer, das zu beantworten. Und jetzt kann ich vielleicht auch dorthin kommen, wieso ich das frage: weil ja offensichtlich hier ein Vertrauen durch den damaligen Innenminister Nehammer und auch durch die Landeshauptfrau gegeben war.
Sonst wären Sie ja nicht in diesem Einvernehmen dazu bestellt worden. (Die Auskunftsperson nickt.)
Wann haben Sie den Auftrag gegeben, diese – meines Erachtens als sehr gut befundene – Handy-App, die Sie vorhin erwähnt haben, zur Vor-Ort- Unterstützung der Exekutivbeamten auszurollen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Na ja, es gibt zwei Apps: Die niederösterreichische gibt es schon seit einigen Jahren. Das war ein Vorschlag des Büroleiters Qualitäts- und Wissensmanagement. Ich kann es ja konkret sagen, weil der wirklich ein ausgezeichneter Bediensteter ist: Der Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Hainburg im Bezirk Bruck an der Leitha ist der, der das hauptsächlich in seiner Freizeit programmiert hat. Dann wird das rechtlich natürlich abgestimmt, wird drübergeschaut, ob das rechtlich alles so
weit okay ist, über das Rechtsbüro. Und das Büro Qualitäts- und Wissensmanagement hat dann im Innenministerium versucht, dass die App dann auch technisch allen niederösterreichischen Bediensteten zur Verfügung gestellt wird. Das ist das eine, die eine App.
Die, die es seit einigen Wochen gibt, ist der kriminalistische Leitfaden. Das ist zentral erarbeitet worden, zentral erstellt worden und es ist letztlich entschieden worden, dass man es allen Bediensteten österreichweit zur Verfügung stellt. Die andere App ist ja die, die derzeit quasi nur den niederösterreichischen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung steht.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Bezüglich genau dieser sogenannten oder von Ihnen so bezeichneten Niederösterreich-App liegen uns Informationen vor, dass das Innenministerium über diesen – ich nenne es einmal Alleingang, wenn auch nützlich für die Exekutivbeamten, aber trotzdem – Alleingang der LPD Niederösterreich nicht sehr erfreut gewesen sein soll und das dort zu Kritik geführt haben soll. Stimmt das?
Ich frage es deswegen, weil, wenn Ihnen Vertrauen ausgesprochen wird und Sie dann hier etwas Vernünftiges für die Unterstützung der Exekutivbeamten machen, das in weiterer Folge zu einem Problem wird, da sich das Innenministerium übergangen fühlt. Ist das richtig? (Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender.
Ich habe schon Verständnis dafür, dass wir in der eigentlichen Causa kaum mehr Fragestellungen haben, aber ob jetzt App-Entwicklungen und die Frage, wie die eingeführt worden sind, untersuchungsgegenständlich sind, dazu, Frau Verfahrensrichterin, darf ich Sie um eine Einschätzung bitten. (Abg. Darmann [FPÖ]: Zur Geschäftsordnung!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Abgeordneter, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Auskunftsperson selbst hat in einer Vorfragestellung die Thematik App und Unterstützung der Personen vor Ort in der Dienstausübung zum Thema gemacht, und diesbezüglich gibt es eine Nachfrage. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Abgeordneter Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Damit wird es aber nicht automatisch untersuchungsgegenständlich.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Verfahrensrichterin.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich meine schon – abgesehen davon, dass es von Interesse ist, dass man da eine gewisse Großzügigkeit insofern walten lassen kann, als es ja um die Qualität der Ermittlungsarbeiten geht, weil es um Vorwürfe potenziell nicht ordnungsgemäßer Ermittlungen gegangen ist.
Wenn dann daher die Grundlage dafür ein bisschen erörtert wird, würde ich das jetzt nicht von vorneherein als unzulässig erachten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich würde es jetzt auch nicht als unzulässig erachten. Es ist grundsätzlich eingeführt worden und jetzt eine
wahrheitsgemäße Antwort. Nachdem der Herr Landespolizeidirektor gesagt hat, dass es eine verdienstvolle Tätigkeit ist und er im Spannungsverhältnis – so wie es behauptet wird, ich kenne ja auch diesen Sachverhalt nicht – mit der politischen Weisungskette stehen würde, wäre gerade eine Vorgangsweise, so wie sie der Herr Landespolizeidirektor gewählt hat, eigentlich eine, wo er sogar gegen seine politischen Vorgesetzten wäre. Eine Beantwortung würde ihn in diesem Fall sogar eher entlasten. Ich würde diese Fragestellung im Rahmen des Beweisgegenstandes sogar als Detail sehen, dass es nicht so wäre. Ich weiß nicht, vielleicht sieht das Herr Abgeordneter Hanger nicht so. (Abg. Darmann [FPÖ]: Also er wehrt sich dagegen! – Abg. Hanger [ÖVP]: Nein, fragts!)
Danke, dass wir jetzt die Möglichkeit haben, zu fragen. Sowohl die Abgeordneten als auch ich im Vorsitz sehen das mit großer Dankbarkeit, dass ich das zulasse. (Abg. Hanger [ÖVP]: Diskutieren wir mehr Apps, bitte!) – Auch Apps sind sehr wichtig. Ich habe im gesamten Beweisverfahren, soweit ich das aus den - - Ich habe keinen einzigen Aktenbestandteil gesehen, außer bei den Vorhalten, aber es gibt dort auch durchaus wichtige Dinge immer zu Apps, es wird auch laufend zitiert. Im 21. Jahrhundert sind Apps durchaus nichts Unbedeutendes, eben auch im Behördenverkehr. (Abg. Hanger [ÖVP]: ...
Untersuchungsgegenstand ...!)
Bitte, Herr Landespolizeidirektor.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich habe natürlich schon mitbekommen, dass es im Ressort Diskussionen gegeben hat, aber ohne das Ressort oder ohne Verantwortungsträger im BMI hätte man diese App ja gar nicht aufspielen können. Das muss zentral gemacht werden. Das heißt, es muss letztlich ein Okay gegeben haben – ob sie jetzt mehr oder weniger erfreut waren, ist ein anderes Thema, aber es muss eine Zustimmung gegeben haben –,
sonst hätten die niederösterreichischen Kollegen und Kolleginnen die App nicht aufgespielt bekommen.
Also es muss jemand dann letztendlich Ja gesagt haben, auch wenn es Diskussionen gegeben hat. Das weiß ich, und das hat mir der Büroleiter Oberst
H. F. auch erzählt – aber er ist da sehr hartnäckig, und er ist offensichtlich mit guten Argumenten durchgedrungen, und dann hat es die App gegeben; ganz einfach.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Und der heute mehrfach zitierte Tatortleitfaden ist auf der Niederösterreich-App oder auf der neu ausgerollten App zur entsprechenden Unterstützung programmiert worden?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also der, der jetzt vor einigen Wochen gekommen ist, ist meines Wissens österreichweit ausgerollt; ich habe ihn selbst auch erst vor Kurzem gesehen. Es hat aber auch vorher schon, auch bei der niederösterreichischen App, gewisse Hinweise, was die Tatortarbeit anlangt, gegeben. – Aber Sie brauchen nur die Abgeordnete Eisenhut hinter Ihnen zu fragen, ob sie es bestätigen kann.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das mag schon sein. Danke für den Hinweis. (Heiterkeit des Abg. Elian [ÖVP].)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das führt jetzt im Rahmen des Untersuchungsausschusses zu weit, aber ich nehme an, dass Abgeordneter Darmann außerhalb des Untersuchungsausschusses durchaus auch Kontakt mit Frau Abgeordneter Eisenhut hat.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Kurz zur Geschäftsordnung.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Bei allem Respekt, Herr Landespolizeidirektor, ich kann mich jetzt zu dieser Aussage auch nicht verschweigen: Natürlich ist es meine Freiheit, dieses Gespräch auch zu suchen, aber wir sind ja jetzt hier im Austausch zwischen Abgeordneten und Auskunftsperson, und ich möchte ja von Ihnen etwas unter Wahrheitspflicht erfragen. Ich versuche das eh – ich glaube, das gelingt auch – sachlich, höflich zu machen.
Lassen Sie sich bitte nicht vom Kollegen Hanger irritieren, er versucht immer, dazwischenzugrätschen, wenn ihm was nicht passt, oder irgendeine Auskunftsperson abzulenken – das sind wir schon gewohnt. Ich glaube aber, wir werden das sehr professionell abarbeiten. – Danke. (Abg. Hanger [ÖVP]: Der Erkenntnisgewinn um die App ist so sensationell!)
Nun weiter zur Fragestellung: Herr Landespolizeidirektor, Sie haben davon gesprochen, in Ihrer Funktion natürlich auch regelmäßig Kontakt mit Vertretern der Politik zu haben, haben zu müssen – ich weiß jetzt nicht mehr genau, wie Sie es gesagt haben. Wie war das damals rund um den 20. Oktober, den Tag der Auffindung von Herrn Sektionschef Pilnacek?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe versucht, im Eingangsstatement darauf schon einzugehen. Da hat es überhaupt keine Kontakte mit irgendwelchen politisch Verantwortlichen oder Vorgesetzten, auch Zwischenvorgesetzten – außer den zwei beschriebenen, eben Pfandler und Pichler – gegeben, auch in den Tagen und Wochen danach nicht, also das war überhaupt kein Thema.
Wenn es einmal irgendwann bei einer Veranstaltung angesprochen wurde – ich hatte wenig bis gar keine Informationen, Detailinformationen, und ich sage auch dazu nichts –, habe ich im Wesentlichen abgeblockt, und das mache ich bis
heute. Ich beschäftige mich mit dem nicht im Detail – darum habe ich ja auch gesagt, ich kenne kaum Aktenteile, nur jene, die ich im Medienverfahren habe und die mir sonst jetzt vorgelegt wurden.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wussten Sie von etwaigen Bekanntschaften – um nicht zu sagen, auch Naheverhältnissen – des Herrn Pilnacek mit Funktionären der ÖVP? Zum damaligen Zeitpunkt, damit wir es konkreter machen.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe da überhaupt keine Wahrnehmung, kein Wissen darüber.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das heißt, auch in Ihrem Umfeld, im Kontakt mit anderen Personen, Politikern ist die Cavalluccio-Runde in Wien nie ein Thema gewesen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, das habe ich alles erst viel später aus Medien oder sonstigen Berichten vernommen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Mir ist vorhin auch eine Formulierung von Ihnen besonders aufgefallen. Sie haben in den Morgenstunden des 20. Oktober den Herrn Bezirkspolizeikommandanten kontaktiert, um – ich zitiere – Vorkehrungen zu treffen, dass „ordnungsgemäß“ erhoben wird. – Zitatende. Stimmt das, dass Sie das vorhin so formuliert haben?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das wird so stimmen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ist es üblich, dass Sie den in der Region zuständigen Bezirkspolizeikommandanten als Landespolizeidirektor kontaktieren, um jemanden zu ersuchen, ordnungsgemäß vorzugehen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Wenn ich eine derartige Information erhalten habe – oder in Zukunft erhalten würde –, dass ein Sektionschef
möglicherweise zu Tode gekommen ist, dann aus Fürsorgeverpflichtung, sodass der Kollege frühzeitig Bescheid weiß, weil auch mit einem entsprechenden Medienaufkommen, -andrang zu rechnen ist, und er sich frühzeitig darauf einstellen kann. Er weiß, wer im Dienst ist, ob er jemand zusätzlich dazuholen muss, ob er jemand noch anweisen muss – und er hat ja letztlich auch, wenn ich richtig informiert bin, die Kommandantin der Polizeiinspektion Mautern damit beauftragt, als sogenannte Kommandantin vor Ort das Ganze zu übernehmen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wie gesagt, dieses
„ordnungsgemäß“ war jetzt nicht meine Wortwahl, das haben ja Sie gewählt.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja, es würde den Auftrag nicht brauchen, denn letztendlich, wenn Kolleginnen und Kollegen eine Information erhalten, eine Anzeige erhalten, wo auch immer, oder über den Notruf einen Einsatz erhalten, dann fahren sie dorthin oder gehen dorthin, machen eine Gefahrenerforschung, erheben dort, schauen, was dort ist. Da braucht es nichts, das ist Offizialprinzip, und dann werden die notwendigen Schritte gesetzt.
Das war nur eine Vorinformation, dass er sich darauf einstellen kann, weil dort zu erwarten war, dass möglicherweise das Medieninteresse größer wird – noch dazu, wo ich ja gewusst habe, dass es noch dazu vorher in der Nacht eine Geisterfahrt gegeben hat. Das war also eine Kumulation, mit der nicht zu rechnen war.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gut, also ich fasse zusammen: Sie haben den Bezirkspolizeikommandanten darauf hingewiesen, ordnungsgemäß zu erheben, obwohl das gar nicht notwendig gewesen wäre.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Es ist nicht notwendig, generell nicht notwendig. Ich habe ihm die Information zukommen lassen – das habe ich schon zuerst erklärt, warum –, und ob es jetzt ordnungsgemäß - - Er macht es ja nicht, er schaut, dass die entsprechenden Leute dann dort zum Einsatz kommen, und
damit ist er darauf eingestellt, weil ihn das als Führungskraft entsprechend treffen kann, dass er dann mehr Leute braucht, also vielleicht zur Absicherung noch was braucht, wenn Medienvertreter vor Ort kommen und, und, und. Da gibt es ja viele Möglichkeiten, die man ja nicht vorhersehen kann.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Bundespolizeidirektor Takács hat Sie ja bekanntlich in der Früh kontaktiert oder darüber informiert, dass Pilnacek zu Tode gekommen sein soll. (Die Auskunftsperson nickt.) – Sie nicken – für das Protokoll. Herr Takács hat uns gestern nicht sagen können, was an diesem an sich sehr einschneidenden Tag hinsichtlich seiner Dienstzeit stattgefunden hat, ob er Dienst gehabt hat oder gerade nicht. Wissen Sie, ob Herr Takács an diesem Tag im Dienst war?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das weiß ich in den meisten Fällen nicht, aber er ist für mich, wenn ich ihn brauchen sollte, praktisch immer erreichbar.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Nun zu den Schulungen: Sie haben ja an den Schulungen des BMI für diesen Untersuchungsausschuss teilgenommen.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe nicht an Schulungen teilgenommen, sondern an einer Informationsveranstaltung, wenn Sie die Veranstaltung am 8. Jänner 2026 meinen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Können Sie mir vielleicht kurz erläutern, wieso Sie da jetzt einen Unterschied zwischen einer Informationsveranstaltung und einer Schulung machen, wenn uns alle möglichen Teilnehmer gesagt haben, dass ihnen dort dargelegt wurde, wie sie sich im Umgang mit uns zu verhalten haben, und vieles andere mehr? Das hat ja einen Schulungscharakter – oder ist das eher nicht der Fall?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Für mich hat es einen Informationscharakter. Wenn Sie es als Schulung bezeichnen wollen – oder es andere als Schulung bezeichnet haben –, dann ist es auch zulässig. Für mich war es aber eine Informationsveranstaltung, weil ich im Vorfeld über die ganzen rechtlichen Möglichkeiten, über die Funktionen, die im Untersuchungsausschuss bestehen, kaum Bescheid wusste.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wer hat denn die entsprechenden Kontakte zu Frau Mag. Poppenwimmer oder auch zu Herrn Rechtsanwalt Huemer hergestellt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das müsste jemand im BMI gewesen sein, ich war es jedenfalls nicht. Ich habe mich nur aus Fürsorgeverpflichtung und als Vorgesetzter dafür eingesetzt – das habe ich im Eingangsstatement gesagt –, dass eine derartige Information stattfindet, weil ich Informationen von ehemaligen Abgeordneten erhalten habe, dass das hier ganz etwas anderes als eine Zeugenladung bei Gericht oder bei einer Bezirksverwaltungsbehörde ist – auch andere rechtliche Kriterien teilweise gelten. Daher habe ich mich dafür verwendet und war ein Fürsprecher für eine derartige Veranstaltung.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wissen Sie noch, wann mit der Organisation dieser Informations-/Schulungsveranstaltung begonnen wurde? – Das dürfte ja bei Ihnen vermutlich als Erstes aufgeschlagen sein.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Na ja, das ist nicht als Erstes bei mir angekommen, sondern im Wesentlichen müsste das rund um Mitte Dezember gewesen sein, also kurz vor Weihnachten 2025, weil es letztlich für die allfällige Dienstplanung relevant war und wir auch schon, glaube ich, das Assistenzersuchen der Parlamentsdirektion hatten, eine Vorbesprechung beziehungsweise für einen Augenschein entsprechend zu unterstützen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Wissen Sie, von wem diese Idee der Vorbereitung durch eine Informations- oder Schulungsveranstaltung im Innenministerium ausgegangen ist? Innenminister, Kabinett des Innenministers?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das weiß ich nicht. (Abg. Darmann [FPÖ]: Takács?) Ich wiederhole noch einmal, dass ich mich selbst massiv eingesetzt habe, dass eine derartige Informationsveranstaltung stattfindet, und den Rest weiß ich nicht, da habe ich keine Wahrnehmung.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sind die Teilnehmer dieser Veranstaltungstage mit Unterstützung der LPD eingeladen worden oder direkt durchs BMI?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Es ist meines Wissens mit dem Bezirkspolizeikommandanten die Örtlichkeit vereinbart worden. Das war eben dieser Besprechungs-/Schulungsraum am Bezirkspolizeikommando Krems in Krems in der Rechten Kremszeile 56 – da weiß ich sogar die genaue Adresse; und auch der Zeitpunkt ist fixiert gewesen. Und dann hat es meines Wissens noch ein Mail an den Leiter des Landeskriminalamtes und an den Bezirkspolizeikommandanten gegeben, das im eigenen Bereich an die möglicherweise betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben und ihnen diesen Termin anzubieten.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Mhm. Sie waren ja wie gesagt an den Tagen, bei dieser Veranstaltung, anwesend. Wurden hier auch inhaltliche Aspekte zum Untersuchungsgegenstand besprochen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe schon in meinem Eingangsstatement gesagt: Es hat weder irgendwelche Absprachen noch sonst irgendwas gegeben, noch inhaltlich was; letztlich im Wesentlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen, und das auch anhand von praktischen Beispielen aus vergangenen Untersuchungsausschüssen. So wurde das
letztendlich - -, und gewisse Erfahrungswerte wurden da an beiden Tagen dargestellt, einmal von Mag. Huemer und einmal, am zweiten Tag, am 9. Jänner, von Frau Mag. Poppenwimmer.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich hätte auch gar nicht unterstellt, dass es irgendwelche inhaltlichen Absprachen gegeben hat, so wie Sie das jetzt da gerade formuliert haben – dass es diese nicht gegeben hat –, sondern habe gefragt, ob Inhalte des Gegenstandes besprochen wurden – also inhaltliche Absprachen, das wäre ja schon der Gipfel des Vorwurfs; aber Inhalte zum Untersuchungsgegenstand.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Meiner Erinnerung nach wurde das nicht besprochen. Es ist nur um gewisse formale Geschichten gegangen und sonst nichts, was Inhaltliches anlangt.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Jetzt haben Sie vorhin gesagt – ich zitiere –, Sie wollten durch Ihre Anwesenheit - -, oder Sie haben „versucht“ – um das Zitat richtig zu bringen –, durch Ihre „Anwesenheit [...] den [...] Kollegen den Rücken zu stärken.“ – Zitatende. (Die Auskunftsperson nickt.) Sie nicken – fürs Protokoll. Wäre Ihnen nicht auch Gedanken gekommen, dass es dort vor Ort zu einer gewissen Drucksituation für einen Exekutivbeamten im Außendienst kommt oder dass sich eine solche Drucksituation ergibt, wenn auch noch der Landespolizeidirektor und andere höchstrangige Personen anwesend sind und darauf einwirken, dass man ja dort teilnimmt.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also da gibt es zwei Aspekte dazu zu erwähnen.
Der erste Aspekt ist – und es war ja auch Brigadier Pfandler dort –: Für uns beide als Vorgesetzte und als verantwortungsvolle Führungskräfte war das ganz klar, dass wir dort daran teilnehmen. – Das ist der eine Aspekt.
Der zweite Aspekt ist natürlich, dass wir selbst die Information erhalten haben. Und ich kenne die meisten Kollegen mehr oder weniger gut, die dort dabei gewesen sind, also da ist überhaupt keine - - Die Idee, dass da ein Druck von mir ausgeübt wurde, das ist ja wirklich, ja, fast abenteuerlich. Wo hätte ich irgendeinen Druck ausüben sollen, nur weil ich kraft meiner Funktion dort bin und auch ein Interesse an dem Vortrag habe? Also das muss ich ehrlicherweise zurückweisen, die Idee wäre mir nicht einmal im Geringsten gekommen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Im Medienverfahren „Zackzack“ wurde festgehalten, dass Frau Poppenwimmer über offene Fragestellungen und sogenannte bisherige Erfahrungen gesprochen habe. Wie sind diese bisherigen Erfahrungen Ihrer Wahrnehmung als Anwesender nach zu deuten gewesen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich weiß nicht, worauf Sie jetzt mit dieser Frage hinauswollen, also ich weiß nicht, was - -
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Verzeihung, ich habe mich da jetzt sowieso vertan, tut mir leid. (Auskunftsperson Popp: Okay, danke!) Das war ein Stichwort, das noch zu einer anderen Passage gehört hat. Das Medienverfahren ist bitte zu streichen, das hat natürlich mit dem nichts zu tun gehabt, sondern vielmehr ist die Fragestellung, ob bei den bisherigen Erfahrungen der Frau
Mag. Poppenwimmer auch dieses Medienverfahren im Inhalt ein Thema war.
(Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich kann mich daran nicht erinnern. Ich glaube nicht, dass das Thema war, sondern es ist nur darum gegangen: Was wird die Kolleginnen und Kollegen bei der Befragung hier – das, was ich heute erstmals, als Premiere, erleben darf – erwarten, was haben sie für Rechte, für Pflichten, und was hat es bisher für allfällige Erfahrungen gegeben? Und wenn für sie was unklar war, dann haben sie die Möglichkeit gehabt, Fragen zu stellen. Meiner Erinnerung nach waren nicht allzu viele Fragestellungen, weil anhand der
Präsentation, des Vortrages von Mag. Huemer am Vortag schon sehr viel abgedeckt war, und am zweiten Tag ist das im Wesentlichen bestätigt worden, was am ersten Tag auch Teil der Information war.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Jetzt war ja das Telefonat zwischen Takács und Ihnen an dem Morgen sehr kurz – auch von Herrn Takács bestätigt. Haben Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Herrn Bundespolizeidirektor ausführlicher über die Thematik gesprochen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also meiner Erinnerung nach nicht; in den nächsten Tagen und Wochen überhaupt nicht, weil das für uns mit der Frage: kein Fremdverschulden, eigentlich erledigt war. Das andere hat etwas gedauert, bis die StA Krems dann offensichtlich das Verfahren mit Genehmigung im Justizministerium einstellen konnte. Das war für uns lange überhaupt kein Thema. Es war ein tragischer Todesfall ohne Hinweise auf ein Fremdverschulden.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Danke für diese Runde. Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Hanger, bitte. Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Herr Vorsitzender.
Herr Landespolizeidirektor, auch im Namen meiner Fraktion danke für Ihre Bereitschaft, hier als Auskunftsperson zur Verfügung zu stehen.
Ich möchte eher wieder zum Kern des Untersuchungsgegenstands zurückkehren. Auch wenn es jetzt eine bestimmte Redundanz geben wird, aber letztlich noch einmal auch aus unserer Sicht zusammenfassend und fürs Protokoll zu den beiden zentralen Fragestellungen: Hat es eine politische Einflussnahme auf Ermittlungshandlungen gegeben beziehungsweise wie stark kann man - -, oder wo liegt die Beurteilung über die Ermittlungshandlungen an sich?
Also meine erste konkrete Frage: Haben Sie als Landespolizeidirektor beziehungsweise in Ihrer Organisation irgendwelche Wahrnehmungen zu einer politischen Einflussnahme auf die Ermittlungshandlungen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe überhaupt keinen Hinweis auf eine politische Einflussnahme in meinem unmittelbaren Verantwortungsbereich, und ich habe auch nichts davon wahrgenommen.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Zum zweiten großen Themenkomplex: Die Ermittlungshandlungen wurden ja umfassend kritisiert, Sie kennen das. Das beginnt bei der Frage, ob der Fundort ausreichend abgesichert worden ist, ob eine Obduktion hätte verhindert werden sollen, ob das Handy rechtswidrig übergeben worden ist, ob die Smartwatch-Daten nicht ordentlich ausgewertet worden sind und darüber hinaus. – Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesen Kritikpunkten? (Abg. Krainer [SPÖ]: Kann man die Frage noch ein bisschen unkonkreter stellen? Ich finde, das war viel zu konkret!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz (in Richtung Abg. Krainer): War das eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung oder wollen Sie das noch näher ausführen? Oder war das nur ein spontaner - -? (Abg. Krainer [SPÖ]: Das war eine spontane Reaktion!) – Danke für diese Spontanität. Das dauert schon lange, ich verstehe es. – Bitte schön.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe versucht, es schon in der Einleitung zu erläutern. Noch einmal: Aus meiner Sicht ist die Aufgabenstellung der Polizei bei einem Todesfall relativ klar – oder sie ist klar: Da geht es darum, zu erheben, ob es Hinweise auf ein Fremdverschulden gibt oder nicht.
Daraus ergeben sich die weiteren Maßnahmen, gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft zu berichten. Ich habe auch, zumindest aus den Medienberichten, vernommen, dass die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems diese Arbeit als sehr gut bezeichnet hat. Es ist entsprechend gut dokumentiert,
und sie war offensichtlich zufrieden, weil letztendlich die Staatsanwaltschaft als Leiterin oder Herrin des Verfahrens entscheidet, was damit passiert – was weitergeht, ob es Anordnungen gibt, ob es ergänzende Erhebungen gibt und, und, und. Und nachdem sie offensichtlich zufrieden waren, das auch ihrer Behörde im Dienstweg gemeldet haben und die auch zufrieden waren – ich nehme an: Oberstaatsanwaltschaft; wer auch immer das noch prüft –, ist das dann letztlich nach einiger Zeit eingestellt worden.
Daher ist für mich ganz klar, dass es da eine zufriedenstellende Polizeiarbeit war, sonst hätte ja jemand eingreifen müssen, ergänzende Erhebungsaufträge erteilen müssen, was auch immer, oder auch selbst Anordnungen treffen, wenn irgendetwas sicherzustellen gewesen wäre, wenn es Gründe gegeben hätte. Die hat es offensichtlich oder offenbar nicht gegeben, daher ist da auch in die Richtung nichts angeordnet worden oder geschehen.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Nachdem ich mich mit dem Kern beschäftigen will und nicht mit der Einführung von Apps oder mit Schulungsmaßnahmen im BMI, halte ich noch einmal für das Protokoll fest: Zum x-ten Mal stellen wir fest, dass es keine politische Einflussnahme auf die Ermittlungshandlungen gegeben hat. Ich betone noch einmal – und das haben ja auch die Befragungen anderer Auskunftspersonen gezeigt –, dass wir in den großen Linien gute Polizeiarbeit und auch gute Arbeit der Staatsanwaltschaften sehen. – Danke.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: War das jetzt das Ende in der Fragerunde?
Geplant und nicht spontan gelangt jetzt Herr Abgeordneter Krainer als Fragesteller zu Wort.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke schön, Herr Vorsitzender.
Herr Popp, welche ehemaligen Abgeordneten haben Sie davon überzeugt, dass so eine Informationsveranstaltung so wichtig wäre?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe ehemalige Abgeordnete überzeugt?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, die haben Sie überzeugt. Sie haben gesagt, ehemalige Abgeordnete haben - -
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ah, jetzt habe ich es wieder. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ja!) Da gibt es sogar einen aus Ihrer Fraktion, der einmal Abgeordneter war und ein Kollege ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, beantworten Sie einfach die Frage? Welche ehemaligen Abgeordneten haben Sie - -
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Zum Beispiel Herr Abgeordneter außer Dienst Hannes Fazekas.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, und wer noch?
Sie haben die Mehrzahl verwendet! Das müssen ja Sie wissen!
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja, dann habe ich eben nur den einen in Erinnerung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Hannes Fazekas hat Sie davon überzeugt – ist okay.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei dieser Schulung oder Informationsveranstaltung wurden Sie über Rechte und Pflichten aufgeklärt, haben Sie gesagt. Welche Pflichten sind Ihnen erinnerlich, über die Sie aufgeklärt wurden? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also die wissen Sie besser als ich. Da geht es um - -, vom Beginn der - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie wissen besser als ich, über welche Pflichten Sie aufgeklärt wurden. Ich war ja bei der Informationsveranstaltung nicht dabei.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Aber welche Pflichten es gibt und welche Rechte es gibt, das wissen Sie besser, aber ich kann Ihnen demonstrativ - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nicht meine Frage. (Abg. Hanger
[ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung, dass ich mich da jetzt ganz kurz in die Befragung einmische, denn das führt jetzt an sich zu nichts. – Der Herr Abgeordnete hat, nachdem er nicht dabei war, die Frage gestellt, was unter den Pflichten dort aufgezählt wurde – umfassend, alles, Teile, Aspekte; er war nicht dabei und die Abgeordneten interessiert, wie so eine Wissensvermittlung dort stattgefunden hat; nicht mehr und nicht weniger – beziehungsweise was bei Ihnen in Erinnerung geblieben ist, logischerweise.
Herr Abgeordneter Hanger zur Geschäftsordnung. (Der Verfahrensanwalt wendet sich an die Auskunftsperson.)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Dann würde ich ersuchen, die Frage dahin gehend zu präzisieren, dass es um Wahrnehmungen dazu geht. Ich habe die Frage schon auch charakterlich so verstanden, dass wir jetzt einen Wissenstest machen, was denn hier - - Es geht konkret um die Präzisierung: Welche Wahrnehmungen haben Sie von dieser Schulung? (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Frage war, glaube ich, ausreichend konkret gestellt, denn es ging um seine Erinnerung.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Entschuldigung! Frau Abgeordnete Wotschke hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. (Abg. Wotschke [NEOS] verneint dies.) – Nein, jetzt zieht sie es zurück.
Ja natürlich ist es ist kein Wissensquiz hier, und wir könnten sonst auch Frau Poppenwimmer noch als Auskunftsperson fragen, was sie dort unterrichtet, vorgetragen oder sonstwas hat – was auch immer.
Die Frage ist: Was ist Ihnen zu dieser Schulungsveranstaltung, zu der Sie auch gesagt haben, dass sie aufgrund des Fürsorgeprinzips wichtig ist, in Erinnerung geblieben, insbesondere, welche Pflichten Sie hier haben; was besonders, was weniger – und was Sie gar nicht mehr in Erinnerung haben, können Sie sicher wahrheitsgemäß nicht sagen.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also das beginnt mit der Ladung, Nichtbefolgung einer Ladung, mögliche Beugestrafen und, und, und; die Wahrheitspflicht ist eh selbstverständlich; also dies und vor allem auch die Funktionen, die es gibt: einen Vorsitzenden, Verfahrensrichter, -richterin, Verfahrensanwalt und so weiter, diese Aufgabenstellungen; und dann, was die - -, letztendlich die Fraktionen, Redezeit, wie das Gesamte abläuft, was die Redezeit ist, nach 3 Stunden, nach 4 Stunden ist eine Redezeit vorbei und so weiter. Genau diese Punkte sind mir noch in Erinnerung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie haben noch gesagt, dass es neben den Rechten und Pflichten auch um Erfahrungen ging. Welche Erfahrungen wurden Ihnen da mitgegeben?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Da geht es im Wesentlichen darum, dass es offensichtlich auch immer wieder Besprechungen zur Geschäftsordnung gibt, dass es auch Versuche gibt, möglicherweise jemanden in Richtung einer falschen Beweisaussage zu lenken und, und, und; also da gibt es verschiedene Erfahrungen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer hat das gesagt, dass hier Abgeordnete versuchen, jemanden in eine Falschaussage zu treiben? Wer hat das behauptet? (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) – Entschuldigung, ich habe eine Frage gestellt, und vielleicht kann die Auskunftsperson - - (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also für Sie als Vertrauensperson ist mir das ein bisschen zu viel (Abg. Krainer [SPÖ]: Mir auch!); da müssten Sie als Auskunftsperson sagen, was da passiert ist.
Es war die konkrete Frage, dass ein Erfahrungsbericht einer Person, die dort anwesend gewesen sein soll - -, und Abgeordneter Krainer als Abgeordneter meint – oder insinuiert –, dass das eigentlich nicht die Absicht von Abgeordneten ist, das zu machen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) – Ich glaube, Sie wollen sich dagegen verwehren, dass Sie als Abgeordneter es darauf anlegen, jemanden in Strafverfahren hineinzutreiben.
Bitte, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): So weit will ich jetzt gar nicht gehen. Er hat gesagt, dass es dort irgendwelche Erfahrungsberichte gab, dass es quasi von Abgeordneten Versuche gäbe, Auskunftspersonen in irgendwelche Falschaussagen zu treiben, und meine Frage war: Wer hat das behauptet? Also wer hat ihm das gesagt? (Verfahrensrichterin,
Verfahrensanwalt und Vertrauensperson beraten sich. – Abg. Hanger [ÖVP] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Hanger.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also, nur inhaltlich: Das ist schon ein Thema, das in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert worden ist. Da geht es um so Fragestellungen, wenn zu einem Akt eine Frage gestellt wird, ohne dass der Akt davor vorgelegt wird, wo dann in Details diese Dinge - - Also dieses Thema wurde schon diskutiert, definitiv auch in Abgeordnetenkreisen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, es wurde diskutiert, ich habe so etwas in Medien auch schon in Kommentaren gelesen. Da geht es aber jetzt ganz konkret um den Inhalt dieser Schulung, was dort behauptet wurde. Also wenn in Medien steht, dass die Abgeordneten dieses oder jenes machen – ich lese sogar bei mir selbst manchmal, was mit dem Untersuchungsausschuss gar nichts zu tun hat, was ich alles tue, was ich gar nicht weiß –, also das macht gar nichts, das gibt es. (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Aber die konkrete Frage war: Bei der Schulung selbst, wo wurden diese Erfahrungen preisgegeben, dass Abgeordnete versuchen, Strafverfahren hinsichtlich falscher Beweisaussagen zu machen? Da hat sich der Herr Abgeordnete jetzt, nachdem er oftmals schon als Abgeordneter in Untersuchungsausschüssen war, natürlich auch angesprochen gefühlt. – Bitte.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich glaube, ich bin da etwas missverstanden worden beziehungsweise habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Im Wesentlichen ist dort die Begrifflichkeit gefallen: politisches
Tribunal, und ich habe da jetzt vielleicht den falschen Schluss gezogen. Das heißt, es geht nicht so sehr um eine Wahrheitsfeststellung, sondern das ist - - Ja, es ist der Begriff des – eine Art – politischen Tribunals gefallen, und daher habe ich den nicht richtigen Schluss gezogen. Ich unterstelle niemandem, dass er versucht, hier jemanden in Richtung einer falschen Zeugenaussage - - Das ist von mir jetzt so rübergekommen, aber das möchte ich korrigieren, und es liegt mir fern, da jemanden in diese Richtung zu rücken. Das ist auch dort so nicht gefallen, sondern das war meine unglückliche Schlussfolgerung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer hat das Wort „politisches Tribunal“ für
die Beschreibung des U-Ausschusses verwendet? Waren das Vortragende?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Gute Frage! (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Müssen Sie sich jetzt ernsthaft mit Frau Poppenwimmer darüber unterhalten?
Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Das ist sein gutes Recht!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber es ist auch mein gutes Recht, diese Frage zu stellen. Die liegt uns allen auf der Zunge.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Selbstverständlich! Darum habe ich es ja auch nicht unterbunden.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dieses Wort ist auf alle Fälle in dieser Information oder in der Schulungsunterlage enthalten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In der Schulungsunterlage, die Herr Huemer in seiner Powerpoint-Präsentation vorgetragen hat? Ich habe nur in Erinnerung, dass es eine einzige schriftliche Information gegeben hätte und die von Herrn Huemer gekommen wäre.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das ist korrekt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. War Herr Hanger bei dieser Schulung eigentlich auch anwesend? (Heiterkeit des Abg. Hanger [ÖVP].)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Da waren nur wir Bedienstete und Mag. Huemer anwesend, keine Abgeordneten oder Politiker oder sonst was.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nur so eine kleine Zwischenfrage.
Haben Sie Wahrnehmungen über ein Abschieds-SMS, das Herr Pilnacek an irgendjemanden geschickt hätte?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe tatsächlich da keine Wahrnehmungen, weil ich in der Aktenerledigung oder Erhebung überhaupt nicht befasst war. Ich habe dann natürlich im Laufe der Zeit aus Medienberichten und so weiter davon gehört.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm, okay. Haben Sie jetzt eigentlich bei Herrn Takács schon Thermometer für die Kriminalbeamten vor Ort in Niederösterreich bestellt, um Wassertemperatur zu messen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Wir haben weder in der Vergangenheit noch bis heute einen Bedarf gesehen, Bediensteten ein geeichtes Thermometer zur Messung von Wassertemperaturen zur Verfügung zu stellen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie haben sich ja den Leitfaden schicken lassen, und da steht drinnen, dass die Polizei die Wassertemperatur messen soll. Das war noch nicht Anlass genug, um Thermometer zu bestellen? Herr Takács hat gestern gesagt – jetzt vereinfacht gesagt –: Nur weil in der Zeitung steht, dass die keine Thermometer haben, werde ich nicht tätig, das muss schon die Landespolizei bei mir bestellen! – Deswegen meine Frage: Haben Sie sie bestellt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, wir haben auch in der Vergangenheit keine Veranlassung gesehen, sonst hätten wir die Kolleginnen und Kollegen mit diesem Gerät ausgestattet. Wenn ein Bedarf entstehen sollte – das muss ja nicht ein Thermometer sein, das kann ja ein anderer Gegenstand sein –, dann wird das im Dienstweg beantragt, wird von Zwischenvorgesetzten beurteilt, wird der Fachabteilung zur Beurteilung gegeben – in dem Fall dem Landeskriminalamt –, und dann wird dort der Bedarf geprüft. Und dann ist es ein Thema, ob wir die budgetären Mittel haben, ob wir das wo abrufen können bei der Bundesbeschaffung, ob wir unter Umständen das Innenministerium – also in dem Fall im Wege des Bundeskriminalamtes – befassen oder nicht. Das ist der übliche Vorgang und das wäre auch der Vorgang bei dem. Es gibt meines Wissens nur bei der Tatortgruppe – also beim Assistenzbereich 07 beim Landeskriminalamt – für den Bedarfsfall ein geeichtes Thermometer, sonst haben es die Kolleginnen und Kollegen nicht zur Verfügung, weil sie es im Normalfall auch nicht brauchen und es auch in dem speziellen Fall keine Relevanz gehabt hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie haben Sie festgestellt, dass es in diesem speziellen Fall keine Relevanz hatte?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Wenn ich richtig informiert bin, dann hat es keinen Hinweis auf Fremdverschulden gegeben, daher kann man den Todeszeitraum ohnehin nur eingrenzen, und ob man den jetzt kürzer oder etwas länger eingrenzt, ist in diesem Fall nicht wirklich von Relevanz. Dann wäre immer noch das Thema gewesen: Wer misst das, wo wird das gemessen und so weiter? Das ist ja auch der Grund - - Und wenn die Körperkerntemperatur, die von Ärzten gemessen werden muss, nicht in Verbindung steht, dann hat das überhaupt keinen Sinn, daher gibt es das für die Leute an der Basis nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt: Es gibt in Niederösterreich ein geeichtes Thermometer, um Wassertemperatur zu messen. Habe ich das richtig verstanden?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Es gibt bei einer Einheit - - Ob es jetzt eines ist oder ob es mehrere sind, weiß ich nicht, aber es gibt nur beim Assistenzbereich 07, bei der Tatortgruppe ein geeichtes Thermometer, das im Bedarfsfall verwendet wird.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass diese Tatortgruppe 7 oder diese Abteilung 7 am 20. Oktober in Rossatz vor Ort war?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe Ihnen die Frage zuvor schon einmal beantwortet – nicht Ihnen –: Es hat das Landeskriminalamt, dann die Leitung entschieden, dass sie den Sachverhalt übernehmen. Da sind zwei Bereiche betroffen gewesen, der Ermittlungsbereich 01 Leib/Leben – im Volksmund: die Mordgruppe – und der Assistenzbereich 07 – also Assistenz, Unterstützung, das ist Tatort –, und die sind meines Wissens auch dorthin ausgefahren. Das war die Information, die ich von Oberst Preining und Brigadier Pfandler im Laufe des Vormittags – gegen Mittag, vermute ich – am 20. Oktober 2023 erhalten habe.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist quasi die hoch spezialisierte Einheit für Tatortarbeit in Niederösterreich. (Die Auskunftsperson nickt.) Haben Sie Wahrnehmungen, wie diese hoch spezialisierte Truppe vor Ort den Tatort bearbeitet hat, beamtshandelt hat? Ich weiß nicht, wie man da sagt.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe überhaupt keine Wahrnehmungen dazu.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir nämlich auch nicht.
Nur noch eine Frage, ich glaube, das war schon Thema, aber: Sie haben ja auch so eine E-Mail bekommen, dass Pilnacek Geisterfahrer war, alkoholisiert war und ihm der Führerschein abgenommen wurde?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe meines Wissens keine E-Mail erhalten, sondern da wurde, vermutlich in der Nacht, vom diensthabenden Offizier eine SMS mit den wesentlichen Daten ausgeschickt, und das habe ich in der Früh gelesen. Ich war auch beim Dienstwechsel, der rund um 7.30 Uhr bei den Diensthabenden in der Landespolizeidirektion stattfindet, an dem Tag anwesend. Ich habe heute in der Früh noch einmal nachgesehen: Ich war von
6.50 Uhr – mit der Terminal-Buchung: Kommen – bis 16.05 Uhr – ebenfalls eine Terminal-Buchung – am 20. Oktober im Dienst, das heißt, ich bin dort, bei der Landespolizeidirektion in St. Pölten, gekommen und gegangen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wunderbar. Das heißt: Sie haben diese Information per SMS bekommen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja, so wie viele andere Führungskräfte – da gibt es verschiedene Kreise –, wer in dem Kreis enthalten ist. Und die Diensthabenden versenden über aufsehenerregende oder über gewisse Vorfälle eine Kurzinformation – das ist zeichenlimitiert –, eine Information, dass etwas war; das kann ein aufsehenerregender Unfall sein, was auch immer. Das wird von den Diensthabenden versendet. Und nachdem ich das auf leise gestellt habe, sehe ich das üblicherweise in der Früh, nachdem ich aufgestanden bin; das ist an Arbeitstagen üblicherweise 5 Uhr in der Früh.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Werden diese SMS irgendwie dokumentiert oder veraktet? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dazu habe ich keine Wahrnehmung. Sie dienen eben nur einer Erstinformation und haben eigentlich mit sonst nichts zu tun. Es kriegt üblicherweise auch das Lagezentrum über unsere Diensthabenden
eine gewisse Information. Das, was dann im Ressort passiert, über das weiß ich nicht Bescheid, was das Lagezentrum - -, wen die dann informieren. Als das ist der herkömmliche Weg: Vor Ort informieren bei uns die Diensthabenden in der Landespolizeidirektion, die entscheiden, ob den Führungskräften eine Kurzinformation zu geben ist; auf alle Fälle: wenn es berichtspflichtig ist, melden sie das dem Lagezentrum, und die machen dann die weiteren Schritte. Wen die verständigen müssen, das weiß ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.
Diese Thermometersache lässt mich nicht in Ruhe. (Abg. Hanger [ÖVP]: Na geh!) Nur, ob ich das richtig verstanden habe: Das Bundeskriminalamt schreibt – das ist ja mehr oder weniger eine Dienstanweisung, ein Erlass – an die Polizisten vor Ort, die Tatortarbeit machen: He, bei Wasserleichen müsst ihr fünf Sachen schauen, unter anderem die Wassertemperatur! – Wer entscheidet dann, ob das jetzt wirklich wichtig ist oder nicht? Denn das Bundeskriminalamt schreibt es eigentlich ja vor. Das Landeskriminalamt im jeweiligen Bundesland kann dann sagen: Bei uns gilt das schon!, oder: Bei uns gilt das nicht!, oder: Die Polizisten, die dann vor Ort sind, kriegen das Thermometer oder kriegen es nicht! – Nur, dass ich diese Entscheidungsfindungen nachvollziehen kann. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Okay, ich versuche, auf Ihre Frage eine Antwort zu geben. Also grundsätzlich sind natürlich Richtlinien, Erlässe, Dienstanweisungen einzuhalten. Wir sind sehr, sehr froh, wenn wir einen Rahmen – einen sehr großzügigen Rahmen – haben, um dann auch einen Spielraum zu haben. Ich bin selbst bei einigen Dienstanweisungen insofern nicht ganz zufrieden, weil die manchmal einiges sehr genau bestimmen, das aber letztlich in der Praxis nicht umsetzbar ist. Das ist das, wo ich den Kolleginnen und Kollegen – in Niederösterreich zumindest – freie Hand lasse, dass wir nur das machen, was betriebswirtschaftlich und auch praktisch sinnvoll ist, und nicht
krampfhaft wegen einer Anweisung, die in einem speziellen Fall überhaupt keinen Sinn macht, einen Aufwand treiben, der nicht zu vertreten wäre. Das ist einmal die ganz generelle Linie dazu.
In diesem speziellen Fall ist das ja – mehr oder weniger, sage ich jetzt – eine Kannbestimmung, weil letztendlich der Kollege – oder die Kollegen – vor Ort entscheiden muss: Brauche ich das im speziellen Fall oder nicht?
Jetzt hat es dort keine Hinweise auf ein Fremdverschulden gegeben, daher muss ich das auch nicht unbedingt näher eingrenzen. Wenn ich es eingrenzen
müsste – durch Hinweise auf Fremdverschulden; es könnte vielleicht eine Straftat - -, oder es gibt Hinweise, dass es eine Straftat gewesen ist –, hat es noch immer die Möglichkeit gegeben, dass das Landeskriminalamt, und die waren ja dann letztendlich vor Ort, mit einem geeichten Tachometer, ah, mit einem geeichten Thermometer versucht, das dort gegebenenfalls entsprechend zu messen. Wenn es nicht möglich ist, weil eben die Ausrüstung nicht da ist, weil die Schutzausrüstung nicht da ist, dann kann ich es eben nicht messen und dann ist es halt einfach nicht umsetzbar. Das ist es im Wesentlichen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Teilen Sie das dann dem Bundeskriminalamt mit?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich teile ihnen nichts mit, sondern ich habe nur so weit die Informationen, dass schon seit vielen Jahren – und ich glaube, das hat Ihnen eine der Auskunftspersonen, die viel näher dran ist, Ermittler, vielleicht im Vorhinein auf Ihre Fragen schon gesagt – in Niederösterreich grundsätzlich die Wassertemperatur von den Basisdienststellen nicht gemessen wird. Sie haben kein geeichtes Thermometer zur Verfügung. Das müsste man regelmäßig eichen lassen und, und, und. Es macht zumeist auch keinen Sinn. Daher gibt es nur ein oder mehrere Geräte beim
Landeskriminalamt – und ob das Landeskriminalamt das einmal dem
Bundeskriminalamt mitgeteilt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Das weiß ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und welche dieser Vorschriften in diesem kriminalpolizeilichen Leitfaden müssen die Kolleginnen und Kollegen vor Ort einhalten und welche nicht – was Wasserleichen betrifft? (Abg. Hanger [ÖVP]: Geht’s ein bissl allgemeiner noch? – Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt. – Verfahrensrichterin Edwards: Entschuldigen Sie, ich war gerade im Gespräch und habe die Frage nicht gehört!)
Ach so, ich kann es gern wiederholen. Die Frage ist – es gibt ja nicht sehr viele Vorschriften für Wasserleichen, ich glaube, vier oder fünf sind es –: Welche müssen die Polizisten vor Ort in Niederösterreich einhalten und welche nicht? – Falls Sie das sagen können; das weiß ich ja nicht.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Da kann ich wieder nur grundsätzlich antworten. Die grundsätzliche Frage ist ja klar und selbstverständlich, dass Richtlinien einzuhalten sind. Aber Richtlinien bedeutet auch, dass ich einen Spielraum habe und haben muss: Was ist vor Ort zutreffend? Brauche ich das oder brauche ich das nicht? Und offensichtlich hat die Staatsanwaltschaft Krems in dem speziellen Fall auch keinen besonderen Bedarf gesehen – oder überhaupt keinen Bedarf gesehen –, da irgendwas zu messen, weil es ja auch keine Hinweise gegeben hat, dass ein Fremdverschulden infrage kommt, und es daher völlig irrelevant war für diesen Sachverhalt, ob das auf 2 oder 3 Stunden oder auf 2 Stunden einzugrenzen war, oder eben vom letzten Kontakt bis der leider zu Tode gekommene Mag. Pilnacek dann im Wasser schwimmend erstmals gesehen und aufgefunden wurde.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber die Gemeindeärztin, die vor Ort war, hat ja gesagt, dass sie dort gesagt hat, sie kann nicht einmal die Todesursache feststellen, deswegen regt sie die Obduktion an. Wie will man, wenn man nicht
einmal die Todesursache kennt, schon die Entscheidung treffen können: Ich brauche jetzt eine Wassertemperatur oder nicht!, das verstehe ich rein logisch nicht. Vor allem: Wenn ich erst eine Woche später die Todesursache weiß, kann ich ja nicht sagen, ich messe heute die Temperatur nicht, weil in einer Woche ein Ereignis sagt, ich muss es nicht machen. Das scheint mir jetzt nicht logisch zu sein.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also wenn ich richtig informiert bin, hat sie ebenfalls irgendwo zum Ausdruck gebracht, dass es keine Hinweise auf Fremdverschulden gibt. Aber ursprünglich, glaube ich, wollte sie sogar – wie ich aus dem Medienprozess weiß – eine Anordnung der Obduktion treffen.
Da ist ja die Diskussion mit der Kollegin entstanden, die gesagt hat, sie kann es anregen, aber es anzuordnen ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Es gab keine Hinweise und daher ist es auch nicht notwendig gewesen. Wir waren ja letztlich froh, und es hat ja auch die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems sehr, sehr rasch reagiert, wenn ich aus Medienberichten richtig informiert bin, dass sie ihren Staatsanwälten sehr rasch angeordnet hat, dass auf alle Fälle zu obduzieren wäre, und das dann ja überhaupt kein wirkliches Thema mehr war.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, also die Sachen, die Sie sagen, entsprechen nicht ganz dem, was wir hier erhoben haben, weil wir uns hier natürlich um die Wahrheit kümmern und nicht um das, was irgendwo in der Zeitung steht. Aber ich frage noch einmal, ich verstehe es noch immer nicht: Wenn die Ärztin vor Ort sagt: Ich kann die Todesursache nicht feststellen, das weiß ich jetzt noch nicht! – sie hat hier im Ausschuss gesagt, er könnte auch vergiftet worden sein; bei Vergiftung würde ich mal eher von Fremdverschulden ausgehen –, und wenn Sie mir jetzt sagen: Ich musste die Temperatur nicht messen, weil sich eine Woche später herausgestellt hat, ich muss nicht messen!, dann verstehe ich die Logik nicht. Vielleicht können Sie mir die noch darlegen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Schauen Sie, ich kann Sie wiederum nur an die Kollegen verweisen. Die Ermittler entscheiden vor Ort, was notwendig ist und was nicht notwendig ist. Dazu habe ich konkret keine Wahrnehmungen. Das ist ihre Aufgabe, dass sie das durchführen, erheben, was unbedingt notwendig ist, um das so weit abzuklären, um der Staatsanwaltschaft, der Dienst verrichtenden Staatsanwältin oder dem Staatsanwalt zu berichten und dann gegebenenfalls die weiteren Schritte zu setzen – Freigabe der Leiche, Obduktion, was auch immer, andere Anordnungen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie sind aber schon der Vorgesetzte, oder? Sie sind schon für die Qualitätssicherung und so weiter zuständig?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Da sind, wie ich schon vorher gesagt habe, noch viele andere zuständig. Die sind auch die Experten auf dem Gebiet. Ich bin kein Experte in der Kriminalitätsbekämpfung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, okay, aber Sie haben sich ja alle möglichen Vorschriften und rechtlichen Sachen schicken lassen, als die Medienkritik gekommen ist.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja, zur Information.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und die haben Sie überflogen und abgelegt. Haben Sie irgendein Gespräch mit den Beamten, die vor Ort waren, geführt? Mit dem Herrn Fellner?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das habe ich, glaube ich, auch schon beantwortet: Ich habe immer wieder mal Gespräche mit Herrn Fellner geführt, aber nicht unmittelbar nach dem, an dem Tag, wo eben Mag. Pilnacek tot aufgefunden wurde – in der nächsten Zeit nicht. Später habe ich immer wieder mal ein kurzes Gespräch mit ihm geführt; nicht mehr und nicht weniger. Das habe ich eh schon - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, aber haben Sie konkret die Arbeit der Polizei vor Ort hinterfragt, nachdem – medial jedenfalls – Kritik aufgekommen ist?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, die habe ich nicht hinterfragt, weil die Staatsanwaltschaft Krems offensichtlich mit dem Erhebungsergebnis zufrieden war, und die sind letztlich in der Verantwortung, wenn ihnen irgendwas fehlt, wenn was ergänzt werden müsste und, und, und.
Das hat ja – laut Medienberichten – die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems auch bestätigt, dass sie mit der Dokumentation und mit den Berichten, oder mit dem Bericht zufrieden war, dass das sehr gut dokumentiert ist und für sie alles schlüssig war. Daher habe ich auch keine Veranlassung gesehen, trotz der Kritik, die ja teilweise sehr, sehr unsachlich war, da jetzt näher noch darauf einzugehen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, das heißt, Sie haben nie hinterfragt, die handelnden Personen, wieso das Handy an den Anwalt übergeben wurde? Das haben Sie nie hinterfragt? – Also diesen Personen gegenüber, Herrn Fellner gegenüber oder anderen.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe das direkt nicht hinterfragt. Ich habe natürlich im Laufe der Zeit mitbekommen, wie die Entwicklung war. Die war sehr unterschiedlich, und das war im Wesentlichen eine freiwillige Herausgabe und letztendlich eine Übergabe, die mir erst viel, viel später bekannt geworden ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie persönlich Herrn Fellner gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage das passiert ist oder dergleichen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, habe ich nicht gefragt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, dann nehme ich meine Zeit mit.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die erste Befragungsrunde ist beendet.
Sollen wir gleich mit der nächsten fortsetzen? (Auskunftsperson Popp: Bitte um eine Pause!) – Dann bitte; eine kurze Pause von 10 Minuten ist durchaus üblich. Wir setzen um 11.50 Uhr fort.
Sitzungs unterb rec hu n g von 11 . 4 1 U hr b i s 1 1 . 52 U hr.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Meine Damen und Herren, dann nehme ich die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Zweite Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich darf in der zweiten Runde Frau Abgeordnete Wotschke bitten, ihre Fragen zu stellen. – Danke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident.
Dann würde ich vorschlagen, bleiben wir beim Mobiltelefon, das gerade angesprochen wurde. Jetzt haben Sie gesagt, für Sie war die Sache im Wesentlichen - -, also Sie wussten, es gab ein Amtsmissbrauchsverfahren, und dann haben Sie geschaut, wie es sich entwickelt. Sie haben dann, nehme ich an, von der Einstellung erfahren. Stimmt das?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie auch die Einstellungsbegründung erhalten?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Die müssten wir erhalten haben, aber ich habe sie selbst nicht gesehen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie erfahren, wieso eingestellt wurde?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie gefragt, wieso eingestellt wurde?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, weil wir mir die Mitteilung, dass eine Einstellung erfolgt ist, gereicht hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich kann Ihnen die Einstellungsbegründung vorhalten, das Dokument Nummer 987. Das ist relativ umfassend.
Jetzt ist in dieser Begründung ersichtlich, dass vor allem aufgrund der subjektiven Tatseite eingestellt wurde, es heißt die Frage: Gab es einen Schädigungsvorsatz? (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson. – Verfahrensrichterin Edwards: Das ist ein falscher Vorhalt!)
Ich würde Ihnen eine Stelle vorhalten, Seite 25. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Vertrauensperson wendet sich an Verfahrensanwalt und Verfahrensrichterin. – Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Edwards.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wollen Sie es relevieren? – Bitte.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Frau Abgeordnete, das ist offenbar die Version der OStA. Also man müsste jetzt insofern differenzieren (Abg.
Wotschke [NEOS]: Ja!): Die WKStA hat es nur wegen der subjektiven Tatseite eingestellt, die OStA im Ergebnis wegen objektiver und subjektiver Tatseite. Also das wäre jetzt der korrekte Vorhalt. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein! Das ist so nicht beschrieben!) – Doch, die OStA hat es wegen - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein!) – Doch! (Heiterkeit.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist ja jetzt irrelevant! Hier für meine Befragung ist jetzt der dritte Absatz relevant, wo man eben sehr klar zur Erkenntnis kommt, dass das Vorgehen, nämlich die Ausfertigung der Handys „ohne Rechtsgrundlage in aller Eile ohne dokumentierte staatsanwaltschaftliche Einbindung erfolgt ist“. Es wird dann weiter dargelegt, dass das eben nicht nachvollziehbar war und dass es auch keine Rechtsgrundlage gab. Ändert das etwas an Ihrer Einschätzung?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also für mich war nur relevant, dass das Verfahren eingestellt wurde; und dann hat die Personalabteilung zu prüfen, was die weiteren Schritte sind.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): War für Sie relevant, ob es eine Rechtsgrundlage für das Handeln gab?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das war für mich nicht relevant, weil es eine Einstellung von einer zuständigen Justizbehörde gegeben hat.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben es der Personalbehörde gegeben zum Prüfen. Was hat man Ihnen rückgemeldet, welche weiteren Schritte sie nehmen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dass es keinen disziplinären Überhang gibt und daher auch keine weiteren dienstrechtlichen Maßnahmen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Abgesehen von dienstrechtlichen Maßnahmen: Gab es Schulungen oder andere Schritte, die ergriffen wurden?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Meines Wissens nicht, und es waren aus meiner Sicht auch keine Maßnahmen erforderlich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Messung der Körpertemperatur, die war aus Ihrer Sicht nicht relevant, habe ich Sie da vorhin richtig verstanden? (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) – Verzeihung, der Wassertemperatur.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also die Wassertemperatur war aus meiner Sicht eben nicht erforderlich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und die Körpertemperatur?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Offensichtlich auch nicht. Uns stand ja auch in dem Sinn kein Arzt oder Ärztin zur Verfügung. Außerdem bin ich kein Experte, was die Messung von Körpertemperaturen und deren Auswirkungen zur Folge haben kann.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wie kommen Sie dann zum Ergebnis, wenn Sie kein Experte sind, dass sie offensichtlich nicht erforderlich ist?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Weil mir meine Experten im Landeskriminalamt erklärt haben, dass nur die Kombination einen Sinn ergibt, das heißt, Wassertemperatur und Körperkerntemperatur. Und nachdem das eine nicht gemessen wurde, war das andere für mich dann auch nicht relevant. Das war mein Schluss.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber wären beide Messungen in der Zusammenschau relevant gewesen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das müssen Sie die Experten und die Ermittler fragen, und nicht mich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Na, ich frage ihre Fachaufsicht, das sind dann Sie.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Diese fachliche Aufsicht geht zu weit, wenn Sie von mir erwarten, dass ich bis ins letzte Detail Bescheid weiß; sondern da gibt es, wie ich schon einige Male erwähnt habe, noch dazwischen jemand, die Erfahrung haben, Expertenwissen haben, und wenn die mir das so bestätigen, dann vertraue ich ihnen. Und daher habe ich auch keine Zweifel, dass das anders gewesen sein könnte oder hätte sein müssen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber das ist ja kein kleines Detail. Die Thermometerfrage ist ja seit Jänner auch medial Thema. Haben Sie sich das nie genau angeschaut?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das Thermometerthema habe ich schon versucht, zu erklären. Wenn kein Bedarf besteht, und der besteht offensichtlich seit Jahren nicht, dann ist das für mich kein wirkliches Thema gewesen. Und es ist ein Gerät oder es sind mehrere Geräte beim Landeskriminalamt bei der Tatortgruppe vorhanden.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wer entscheidet, ob Bedarf besteht?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: In erster Linie, wenn man es ganz generell betrachtet, nicht in dem Fall dieses Thermometer, kann eine Anregung von einem Kollegen, einer Kollegin der Basisdienststelle im Dienstweg kommen.
Dann wird es in der zuständigen Fachabteilung hinterfragt, ob das entsprechend einen Sinn ergeben würde. Dann wird überlegt, ob man einen Ausrüstungsgegenstand vielleicht flächendeckend beschaffen muss, und dann wird, wie ich schon einmal erwähnt habe, auch abgeklärt, wie wir das dann letztendlich finanziell über die Bühne bringen können, ob wir das budgetär schaffen beziehungsweise ob wir die Zentralstelle befassen müssen, weil es vielleicht ein österreichweites Thema ist oder über das Innenministerium beschafft werden müsste.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde einen Vorhalt machen: das Dokument Nummer 22107, das Sachverständigengutachten, das Obergutachten. Relevant ist die Seite 110 fortfolgend auf 111. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück. – Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Jetzt legt nämlich da Frau Dr. Doberentz die Frage nach dem Bedarf von diesen Messungen dar, und sie gibt an – ich zitiere aus dem zweiten Absatz am Ende –:
„Da nach Aktenlage [...] weder eine Bestimmung der Körperkerntemperatur [...] noch eine Messung der Wassertemperatur [...] erfolgte, kann die wichtigste Methode zur Todeszeitbestimmung nicht angewandt werden.“
Also die Gutachterin, die Ärztin, hätte schon einen Bedarf gesehen, dass das gemessen wird. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)
Also es ist kein falscher Vorhalt. Der Bedarf ist recht klar, „zur Todeszeitbestimmung“ bräuchte sie das, sie bedürfe dessen. (Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Darf ich nur fragen: Es geht sozusagen um den Vorhalt und die potenzielle Richtigkeit des Vorhalts, dass die Sachverständige hier zwar sagt, die Grundlagen für die Todeszeitfeststellung sind nicht vorhanden, sie wurden nicht - -, aber sie sagt nicht, dass sie die gebraucht hätte. Das ist der Vorhalt. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):
Sie sagt, zur Anwendung der wichtigsten Methode zur Todeszeitbestimmung
hätte sie einen Bedarf gehabt – jetzt paraphrasiere ich –, dass sie zwei Messungen hat: Körperkerntemperatur und Wassertemperatur.
Darf ich meine Frage noch einmal stellen? Oder, ich glaube, Sie erinnern sich.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Stellen Sie die Frage noch einmal –
außerhalb der Zeit –, bitte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt gibt hier eben Dr. Doberentz an, dass sie zur Todeszeitbestimmung einen Bedarf an dieser Messung der Wassertemperatur wie auch der Körperkerntemperatur hätte. Ändert das was an Ihrer Einschätzung?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Darf ich noch nachfragen: Nach welcher Einschätzung?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sie haben vorhin gemeint, die Temperaturen wären nicht relevant. Ändert das, was hier Dr. Doberentz ausführt, etwas an dieser Einschätzung?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: In diesem Fall, wo kein Fremdverschulden im Raum gestanden ist, ist es ja nicht erforderlich, das einzugrenzen, sondern das wäre aus meiner Sicht nur dann erforderlich, wenn es Richtung Fremdverschulden Hinweise oder Erhebungen gegeben hätte. Dann hätte man es auf alle Fälle deutlich mehr eingrenzen müssen, und dann wäre es notwendig oder zweckmäßig gewesen, das zu machen. Aber in dem Fall war ja das kein Thema, und daher ist es aus meiner Sicht auch nicht unbedingt notwendig. (Abg. Tomaselli [Grüne]: ..., sie hätten es bei jedem Mord auch nicht gemessen, ohne Thermometer! Das ist doch der Punkt! – Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP]. – Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das sind jetzt Zwischenrufe, die zwar protokolliert werden können, aber die sind jetzt nicht mehr in der Frage. Im Rahmen der Befragung, die momentan Frau Abgeordnete Wotschke durchführt, ist das so ähnlich spontan, wie es Herr Krainer zuerst gemacht hat. An sich ist Frau Abgeordnete Wotschke bei der Befragung dran.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt aber ex ante – nachdem am 20. Oktober nicht klar war, ob Fremdverschulden vorliegt, und eine Obduktion angeordnet wurde –, damals hätte man diese Messungen doch vornehmen müssen.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also da hätte ich eine andere Einschätzung und andere Informationen. Es hat eben keine Hinweise gegeben, das haben die Kollegen so weit erhoben und auch berichtet. Daher ist es aus meiner Sicht nicht unbedingt notwendig gewesen, dort die Wassertemperatur zu messen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wieso haben sie dann eine Obduktion durchgeführt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das müssen Sie die Staatsanwaltschaft Krems und die Ermittler fragen und nicht mich.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Körperkerntemperatur: Die Messung, wurde uns gesagt, ist eine alleinige ärztliche Befugnis. Ist das auch Ihre Wahrnehmung, wurden Ihnen das auch so berichtet?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich hätte auch diese Information.
Wie Sie wissen, stehen uns insbesondere im ländlichen Bereich keine Polizeiärzte zur Verfügung, sondern da muss man sich immer wieder selbst Ärzte suchen, selbst zur Todesfeststellung, und das gelingt auch nicht immer sofort.
Das heißt, da haben wir ganz andere Themen, und es ist schon gar nicht – so wie
in den diversen Fernsehkrimis – vor den Polizistinnen und Polizisten oder Kriminalisten ein Gerichtsmediziner oder eine Gerichtsmedizinerin vor Ort, die schon den Todeszeitpunkt eingrenzt und auch mögliche Hinweise auf ein Fremdverschulden liefert. Das heißt, da haben wir die Problemstellung im ländlichen Bereich sehr oft, dass wir für die Todesfeststellung schon Herausforderungen haben, dass die Kolleginnen und Kollegen überhaupt jemanden erreichen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt in Anbetracht dessen, dass man da eigentlich jeden Arzt hinzuziehen kann: Ist es dann die Aufgabe der Beamten, also der Spezialisten vor Ort, diesen Arzt anzuweisen? (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich - - Wir können aus meiner Sicht nur versuchen, einen Arzt, eine Ärztin zu erreichen, dass die vor Ort kommt, aber ich glaube nicht, dass - -, und schätze das so ein, dass die Kolleginnen und Kollegen in Ausübung der Tätigkeit einen Arzt, eine Ärztin anweisen können, sondern sie können sie maximal ersuchen. (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Fürs Protokoll bitte noch dazu: Der Herr Verfahrensanwalt möchte gerne eine rechtliche Ausführung diesbezüglich machen.
Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Möchten nicht, ich habe es nur gerade angemerkt. Die ärztliche Tätigkeit ist per Gesetz unbeeinflusst und frei auszuüben. Also man kann niemanden zu einer ärztlichen Tätigkeit anweisen, das geht nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sind die Kriterien zum Beispiel einer Messung - - Oder gehen wir es anders an: Wenn jetzt ein Erlass, eine Richtlinie vorsieht, dass die Körperkerntemperatur zu messen ist, und ich
ziehe eine Gemeindeärztin bei: Ist es dann die Aufgabe der Beamten, mal anzumerken, dass eine Körperkerntemperaturmessung vorzunehmen wäre?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das könnte sein, dass sie es anmerken, oder es merkt die Ärztin eben an.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und wenn die Ärztin es nicht anmerkt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Die Kollegen wissen das oder können das in Erfahrung bringen. Dann werden sie es mit dem Hinweis anmerken, dass die Information von der Ärztin erfolgt ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das habe ich jetzt nicht verstanden. Wenn die Ärztin vor Ort nicht weiß, was sie machen soll, keine Körperkerntemperatur misst: Sollten dann die Beamten vor Ort das anregen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dann habe ich Sie zuerst missverstanden. Wenn die Kollegen vor Ort sind, dann können sie es anregen, aber aus meiner Sicht müssen sie es nicht anregen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Sagt Ihnen das Formular
„ärztlicher Befund“ etwas?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das ist interessant, weil: der Gemeindeärztin, die vor Ort war, auch nicht.
Ich würde Ihnen das vorhalten: Dokument 1355, auf der Seite 48, ihre Aussage im U-Ausschuss. Relevant ist die Passage 48 auf 49. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die entsprechende Passage bezieht sich ja auf ein anderes Dokument, das damals ebenfalls noch einmal vorgelegt worden ist, nämlich auf das Dokument 11, Dokument Nummer 1255, wo Begrifflichkeiten drinnen stehen, und dann antwortet die Frau Ärztin – so wie ich es aus dem Protokoll entnehme, das Sie hier aufgerufen haben – auf die Frage, ob sie gemeint hat, sie hat das erst bei der WKStA gesehen. Die sagt dann darauf: „Genau.“
Also dieses Formular wäre an sich auch Inhalt, aber vielleicht kennt die Auskunftsperson das Dokument Nummer 11, Nummer 1255 ohnehin.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Gehen wir es vielleicht stückweise durch! Hier interessant: Dr. Wagner wird eben befragt, ob sie das Formular kennt. Dr. Wagner war schon öfter beim Auffinden von Leichen mit der Polizei anwesend.
Ich frage eben: „Das heißt, Sie haben“ dieses Formular noch „nie bekommen.“
Dr. Wagner sagt: „Nein.“
Jetzt ist interessant – ich würde noch einen anderen Vorhalt machen –: das Dokument Nummer 435, auf der Seite 234. Ich glaube, Sie haben es vor sich. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Hier relevant für die Befragung: „Nachfolgende Angaben können im Fall einer
kriminalpolizeilichen Leichenbeschau [...]. Es ist vom Beschauarzt das Formular
‚Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau - Ärztlicher Befund‘ zu verwenden.“
Also dieses Formular muss der Arzt verwenden.
Jetzt sagt Dr. Wagner hier im U-Ausschuss, sie hätte das Formular noch nie gesehen, obwohl sie eben schon bei sehr vielen Leichenauffindungen dabei war.
Ist das nicht ein systemisches Versagen, dass der Erlass, die Richtlinie eben nicht umgesetzt wird?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also da kann ich Ihnen keine Antwort geben, warum eine Ärztin kein Formular zur Verfügung hat oder das noch nie gesehen hat. Es könnte sein, dass es eine gewisse Schwierigkeit oder ein Informationsdefizit dort gibt, aber ich kann diese Frage wirklich nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber was für Schritte setzt man, um zu schauen, dass es dieses Informationsdefizit nicht gibt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich kann jetzt unmittelbar darauf auch keine Antwort geben, was wir für Schritte setzen, setzen könnten. Ein Schritt ist, dass eben Kolleginnen und Kollegen ein derartiges Formular mithaben, oder in mehrfacher Ausfertigung, und das dann gegebenenfalls vor Ort einem Arzt oder einer Ärztin zur Verfügung gestellt wird.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt hatte das im konkreten Fall kein einziger Beamter vor Ort mit. Wie kann das sein?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja, das müssen Sie die Beamten fragen. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt. – Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was ist denn das Thema gerade?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Das Thema ist gerade, dass releviert worden ist, dass ja zuvor schon des Öfteren gesagt worden ist – zumindest kann ich mich an ein oder zwei Mal erinnern –, dass grundsätzlich die Ärztin das
Formular haben sollte und sich das auch jederzeit auf der Seite der Ärztekammer runterladen kann und dass es daher - -
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Aber, Frau Verfahrensrichterin, das ist ja wieder eine rechtliche Debatte, wo ich jetzt den anderen rechtlichen Vorhalt machen kann. Aber ich glaube, wir ersparen uns die rech- -
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Sie haben mich gefragt, was die Debatte ist, und ich habe es Ihnen mitgeteilt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Auf dieser neuen App- Applikation, die Sie vorher erwähnt haben: Wäre da dieses Formular enthalten?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Meines Wissens nicht. Da wird es schwer sein, ein Formular zu integrieren. Es wird einige Hinweise haben, aber ich weiß es nicht genau, ich habe es nicht überprüft, und ich muss damit auch nicht täglich arbeiten.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt in Anbetracht der Themen, die von Kollegen Krainer, von mir diskutiert wurden: Würden Sie jetzt einen Bedarf sehen, Maßnahmen, im Sinne von Schulungen zu diesem Tatortleitfaden zum Beispiel, zu setzen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also aus jetziger Sicht und mit den Informationen, die ich auch von meinen Fachleuten erhalten habe, würde ich trotzdem noch keinen Grund sehen, da eine Schulungsmaßnahme zu veranlassen. Wir werden uns das natürlich im Nachhinein, wenn alles abgeschlossen ist - -, wir werden, so wie sehr oft, eine Evaluierung durchführen und dann schauen, ob da ein Handlungsbedarf in eine bestimmte Richtung oder in mehrere bestimmte Richtungen gegeben ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt hätte ich noch eine ganz andere Frage, vielleicht sogar zwei, nämlich: Sie haben ja eine Sachverhaltsdarstellung gegen Frau Wurm eingebracht. Wieso haben Sie die eingebracht?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Welche?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Die Sachverhaltsdarstellung vom 6. Februar 2026. – Haben Sie mehrere eingebracht? (Vorsitzender, Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Ich kann Ihnen eine nachfolgende Folge stellen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es geht nicht auf Ihre Zeit, aber es ist die Frage aufgetaucht, ob die Einbringung einer Sachverhaltsdarstellung, einer Klage, einer Anzeige – was auch immer – tatsächlich vom Untersuchungsgegenstand gedeckt ist, ob die Motivlage, warum so etwas passiert, nicht eine höchst persönliche Frage ist. An sich müsste aus unserer Sicht diese Frage nicht beantwortet werden und dürfte auch nicht gestellt werden. An sich betrifft sie nicht den Untersuchungsgegenstand.
Vielleicht haben Sie eine andere Möglichkeit, sich anzunähern – und auch nicht vom Zeitraum her. Generell ist es höchst persönlich, welche rechtlichen Schritte ein Beamter unternimmt oder nicht.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann gehen wir auf die zeitliche Ebene: Es ist nämlich interessant, wann diese eingebracht wurde, nämlich am 6. Februar 2026. Frau Wurm hat im UsA am 11. Februar 2026 ausgesagt. Können Sie vielleicht erklären, wieso man diesen Zeitpunkt gewählt hat?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Diese Frage kann ich auch nicht zulassen.
(Abg. Wotschke [NEOS]: Ich will trotzdem Antworten!) Es ist eine höchst
persönliche Entscheidung und hängt unter Umständen sogar damit zusammen, wann der beauftragte Anwalt oder die Anwältin damit fertig ist. Ich sehe absolut nicht, welche Erkenntnisse zu gewinnen wären. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Zur Geschäftsordnung, Frau Abgeordnete Wotschke.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Nachdem es sich in der Sachverhaltsdarstellung ja um eines handelt, nämlich um die Aussagen in dem Ermittlungsverfahren von Frau Wurm, die uns auch hier vorliegen, und die leitenden Personen wirklich alle hochrangige Polizeibeamte sind, deren Funktion in der Sachverhaltsdarstellung auch daneben steht, erachte ich das für durchaus relevant, insbesondere im Zusammenhang mit der zeitlichen Nähe zur Aussage von Frau Wurm, die hinterfragenswert ist.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Frage, ob Personen mit allen Titeln oder sonst irgendetwas Ähnlichem versehen sind, ist eine Frage der ausführlichen und sorgfältigen Aufarbeitung. Trotzdem, Sie können annehmen, dass irgendwo zeitliche Zusammenhänge bestehen, aber das ist alles im höchst persönlichen Bereich der Auskunftsperson. Daher können Sie auch nicht aufgrund der Formulierungen oder sonstigen Angaben, dass dort jetzt alle Titel oder sonst etwas aufgezeichnet ist, irgendetwas ableiten, dass es nicht der höchst persönliche Bereich ist. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.) – Zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn man es sich durchschaut, steht bei Frau Sorger zum Beispiel nicht der Titel, sondern da steht Leiterin der Polizeiinspektion. Hier wird also nicht nur auf die Titel abgestellt, hier wird eigentlich ein Konnex zur beruflichen Tätigkeit gezeichnet.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Und?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Dementsprechend geht es hier nicht nur um Titel, es geht darum, dass hier ein Konnex zur beruflichen Tätigkeit gemacht wird.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Auch Polizeibeamte, Kriminalbeamte, alle, die sich rechtlich in Österreich beschwert fühlen, haben das höchst persönliche Recht, Rechtshilfe von zuständigen Institutionen im Rahmen der Gewaltenteilung in Anspruch zu nehmen. Das ist ein höchst persönliches Recht. Auch wenn Sie Strategisches, Taktisches – was auch immer – unterstellen oder in irgendeiner Form sehen, ändert das nichts daran. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden. – Abg. Tomaselli [Grüne] hebt die Hand.) – Zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung. Ich hätte nämlich auch noch eine Frage zu einem anderen Fakt bei dieser Klage gehabt. Aber was hier ja auch noch nicht ganz klar ist: Es wäre jetzt zum Beispiel nicht völlig abwegig, davon auszugehen - - Das müsste man allenfalls vielleicht zuerst auch noch erfragen, wer denn quasi die Rechnung der anwaltlichen Vertretung zahlt. Machen die drei das als Privatpersonen oder machen die das eben als - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wie Sie es gerade gesagt haben: ob als Privatperson oder sonst etwas – damit sind wir im absolut höchst persönlichen Bereich.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Aber man muss ja zuerst fragen. Da kann man ja Antwort geben, oder ist das zum
Beispiel - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Aber Sie wollten ja - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, ich bin jetzt noch nicht fertig, Herr Präsident! Die Frage ist, ob das im Zuge zum Beispiel mit diesem Rahmenvertrag, den Frau Poppenwimmer mit dem BMI zur Vorbereitung des Untersuchungsausschusses hat, ist. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden.) Wenn das im Rahmenvertrag beinhaltet ist, sind wir ganz klar im Untersuchungsgegenstand. Dann sind das ja öffentliche Mittel, die dafür verwendet werden.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Moment! Moment, Frau Abgeordnete! Sie haben jetzt etwas in Aussicht gestellt, was Sie bei Ihrer Befragung, wenn Sie als Nächste drankommen, es ist eh relativ - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein, das wäre nicht meine Frage gewesen!) – Das wäre nicht Ihre Frage gewesen? Aber wenn nichts gefragt wird, wird es auch keine Antworten geben.
Es ist momentan Frau Abgeordnete Wotschke bei der Befragung dran, die hinsichtlich der Motive gefragt hat, warum diese Klage von der Auskunftsperson eingebracht worden ist; an dem entspinnt es sich. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Sie haben in Ihrer Geschäftsordnungswortmeldung jetzt gesagt, Sie würde interessieren, wer das bezahlt hat. Wenn es Sie interessiert, müssen Sie danach fragen. Sonst war das eine abstrakte - - (Abg. Tomaselli [Grüne]: Zur Geschäftsordnung!) – Ja bitte, erläutern Sie es.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Da haben wir jetzt, glaube ich, aneinander vorbeigeredet. Ich muss es noch einmal präzisieren: Ich sage nur, ich finde zur Beurteilung der Frage, ob das jetzt eine reine Privatangelegenheit ist oder nicht, ist jedenfalls zu klären, wer die Rechnung von dieser Anzeige bezahlt hat. Wenn er das als Privatperson getan hat, ist es weitestgehend einleuchtend, dass es seine Privatsache ist. Wenn das
Innenministerium die Rechnung gezahlt hat, ist das bitte keine Privatangelegenheit mehr, dann ist es die Angelegenheit des BMI.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich kann es abkürzen. Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie nehmen auf Fragen Bezug, die noch nicht gestellt wurden. Die aktuelle Frage war eigentlich bis jetzt nur: Warum haben Sie diese Klage eingebracht? Die Frage nach der Bezahlung ist noch gar nicht gestellt worden, um sie beurteilen zu können. Wenn Sie mir einen hypothetischen Fragenkatalog vorlegen, was alles gefragt werden kann, würde ich das so auch nicht sehen.
Diese theoretischen Gespräche können wir auch gerne im Zuge einer Fraktionsführerbesprechung machen.
Momentan liegt eine Frage der Abgeordneten Wotschke am Tisch: Warum haben Sie die Klage am soundsovielten eingebracht? Dazu ist die Stellungnahme, dass das höchst persönlich ist. Weitere Zusatzfragen dazu, die allenfalls von Relevanz sind, die noch irgendwo im gedanklichen Korsett stehen, müssen zuerst einmal gestellt werden, um sie beurteilen zu können, sonst befinden wir uns nicht im Untersuchungsausschuss, sondern in einer wissenschaftlichen Diskussion, vielleicht in einer Vorlesung zu Verfassungs- oder Verwaltungsrecht.
Frau Abgeordnete Wotschke ist jetzt am Wort. Die erste Frage ist so nicht zugelassen. Wenn Sie andere Fragestellungen in Ihrer Fragezeit haben: selbstverständlich gerne.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Danke schön.
Interessant war für uns noch Oberstaatsanwältin Dr. Thaller, die ja gegen „Ihre Beamten“ – unter Anführungszeichen – wegen des Amtsmissbrauchsverfahrens ermittelt hat. Jetzt wurde gegen Dr. Thaller eine Dienstaufsichtsbeschwerde
gestellt. Wurde die in Ihrem Auftrag auch gestellt? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Gibt es ein Dokument, damit man einmal weiß, wer die Dienstaufsichtsbeschwerde überhaupt erstellt hat, damit man wissen kann, ob es da einen Weisungszusammenhang oder sonst irgendeinen Zusammenhang gibt? Das würde sonst zu weit gehen, das geht schon fast in Richtung Erkundung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich kann Ihnen die Aussage von Frau Dr. Thaller vorlegen, die betroffen war: Dokument 22432, Seite 249, die Befragung von Oberstaatsanwältin Thaller. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete, wissen Sie, wer die Dienstaufsichtsbeschwerde eingebracht hat?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich kann vorlesen, was Dr. Thaller gesagt hat.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das habe ich auch hier, aber da steht nicht, wer der Schöpfer ist. Die Auskunftsperson Dr. Thaller sagt: „Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist hier gegen meine Person eingegangen“.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Genau, und auf Seite 250
geht es weiter: „im Namen von [...] Herrn Bundespolizeidirektor Takacs,
Brigadier Pfandler, Landespolizeidirektor Popp und Leiterin der Polizeiinspektion
Sorger“.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Gut, wir sind jetzt also auf Seite 250. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Jetzt ist einmal der Bezug da. Da taucht jetzt die Auskunftsperson zum ersten Mal in
diesem Dokument, in diesem Vorhalt auf. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Auch diese Frage, welche rechtlichen Mittel er vornimmt, betrifft den höchst persönlichen Bereich und höchst persönliche Rechte der Auskunftsperson. Allein aus dem kommen wir nicht in den Untersuchungsgegenstand hinein und auch nicht in den Untersuchungszeitraum.
Ich kann Ihnen nicht andere Möglichkeiten in den Mund legen – es tut mir leid.
(Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.) – Bitte, zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): In den Untersuchungsgegenstand kommt man schon, weil man sich Ermittlungen rund um Christian Pilnacek und politische Einflussnahme oder mögliche Einflussnahme darauf anschaut. Dann ist die Dienstaufsichtsbeschwerde natürlich eine Form einer möglichen Einflussnahme auf ein Verfahren.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Einflussnahme im Sinne des Untersuchungsgegenstands ist, glaube ich, die unzulässige Einflussnahme.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):
Das steht nicht im - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Na ja, aber man muss schon davon ausgehen, dass behördliches Wirken aufgrund von Weisungen, aufgrund von anderen Möglichkeiten dort entsteht. Es geht darum, durch Einflussnahme ein Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Die Auskunftsperson hat zum Beispiel vorhin gesagt, er hat einem ermittelnden Beamten gesagt, er soll ordentlich ermitteln. Das ist ja hoffentlich jetzt nichts, was aufklärungswürdig ist, wenn es ein korrektes Verhalten betrifft. Es geht an sich schon darum, dass es unsachliche Einflussnahmen gegeben hätte. Im Kern sind es natürlich
Einflussnahmen, aber trotzdem: Das Einbringen einer Anzeige ist ein Recht, von dem offensichtlich die Auskunftsperson und zwei weitere Personen Gebrauch gemacht haben. (Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden.)
Die Frau Verfahrensrichterin möchte auch speziell auf eine Stelle im Untersuchungsgegenstand replizieren. – Bitte.
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte mich den Worten des Vorsitzenden anschließen. Auf Seite 1 des Einsetzungsverlangens steht: „Es besteht der Verdacht auf unrechtmäßige Handlungen“ und politische Einflussnahme. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die aufgrund von Tatsachen im Recht des Beamten und jedes Staatsbürgers steht, kann nicht als unrechtmäßiges Handeln bezeichnet werden. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Wotschke, zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Dann müssen wir uns aber auch die Frage stellen, wieso wir das mit Dr. Thaller erläutern durften, die ja ausführt: „Dienstaufsichtsbeschwerden kommen [...] schon [...] häufig vor, aber in dem Zusammenhang war es doch interessant“. Also sie für sich hat hier sehr wohl einen Konnex gesehen, auch mit einer potenziellen - - Das ist jetzt die Frage, ich will Ihnen nichts in den Mund legen, aber das wird man dementsprechend natürlich auch von der anderen Seite hinterfragen dürfen. Ich kann ja nicht nur eine Seite beleuchten und dann die andere Seite nicht beleuchten.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Tatsache, dass eine Auskunftsperson hier ein Faktum berichtet hat, das sie betroffen hat, ist ja überhaupt kein Widerspruch zu irgendetwas, was hier im Untersuchungsausschuss gewesen ist. Auch ihre Einschätzungen oder ihre Hintergedanken, die sie dabei gehabt hat,
oder ihre Überlegungen – das alles kann in eine Aussage einfließen. Wir schneiden auch niemandem das Wort ab, der eine Aussage tätigt.
Sie machen jetzt aufgrund dieser Aussage einen Vorhalt und fragen: Warum haben Sie diese Dienstaufsichtsbeschwerde eingebracht? Da sind wir der Meinung, das betrifft ein höchst persönliches Recht, jegliche Rechtsinstitute, die zu einer Aufklärung und einer Reputation der eigenen Person dienen, einbringen zu können. (Abg. Wotschke [NEOS] hebt die Hand.) – Frau Abgeordnete Wotschke, zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Abgesehen davon, dass wir es bei Dr. Thaller erörtert haben, nämlich damals unter Ziffer 11, „Behinderung der Ermittlungen der WKStA gegen Amtsträger“, ist es natürlich auch denkbar, dass man gesetzlich mögliche und zulässige Mittel auf eine unsachliche Art verwendet.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist Ihre Schlussfolgerung – oder was auch immer das ist.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):
Ja, aber das muss man ja hinterfragen dürfen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es geht darum, ob die Auskunftsperson Ihre Frage dazu beantworten muss. Ja, Sie dürfen insinuieren und Ihre Gedanken haben.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):
Das würde ich gerne hinterfragen. Wir haben jetzt nur eine Seite.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Trotzdem ist diese Frage, warum er diese Dienstaufsichtsbeschwerde als zulässiges Rechtsmittel nach der österreichischen Rechtsordnung eingebracht hat, eine, die nicht zum Untersuchungsgegenstand
gehört, weil sie ein höchst persönliches Recht der Person betrifft. Das nächste Mal wird dann gefragt: Warum haben Sie keine Anzeige gemacht?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Man könnte auch noch hinzufügen – natürlich ist es jetzt ein theoretisches Gedankenspiel –: Es kann auch eine rechtmäßige Handlung zu einer Einflussnahme führen, aber da muss es irgendeinen Anhaltspunkt dafür geben. Es gibt jetzt keinen Anhaltspunkt dafür, dass es anders als ein höchst persönliches Recht wahrgenommen wurde. (Der Verfahrensanwalt wendet sich an die Verfahrensrichterin.) – Ja, der Einwand stimmt. Man unterstellt ihm natürlich auch den Wunsch oder die Intention, etwas zu beeinflussen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):
Man hinterfragt die andere Seite, da man aktuell nur eine Seite kennt.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete, Sie hinterfragen die andere Seite. Dem stehen aber heute Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson entgegen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):
Das wissen wir eben nicht. Die Auskunftsperson hat noch nicht gesagt - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Doch, doch, wir wissen, dass die Erhebung einer Anzeige oder eines anderen Rechtsbehelfs ein höchst persönliches Interesse ist. Das ist es. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin. – Die Verfahrensrichterin wendet sich an den Vorsitzenden.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann die Frage dazu: War das für Sie rein privat? Entschuldigung, aber das ist jetzt die Prämisse, auf dem die Diskussion beruht.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich hätte in der Diskussion zuvor etwas anderes gefunden. Diese Frage, ob es privat war oder nicht, kann ich auch nicht zulassen, das geht sonst im Zirkel herum. Die entscheidende Frage haben Sie bis jetzt noch nicht gestellt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann gebe ich weiter. –
Vielen Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke.
Ich möchte die Möglichkeit dazu nutzen, zu fragen, wer denn die Kosten für die Anzeige getragen hat, ob das privat war oder ob das konkret vom Bundesinnenministerium bezahlt worden ist. (Der Verfahrensanwalt wendet sich an die Verfahrensrichterin.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich möchte jetzt nicht päpstlicher als der Papst werden, weil an sich die Frage – privat oder? – beinhaltet – so wie der Herr Verfahrensanwalt gemeint hat –, ob es das Innenministerium bezahlt hat. Päpstlicher als der Papst möchte ich jetzt nicht sein. Ich gebe zu, man kann es noch spitzfindiger machen, dafür sind Sie auch als Verfahrensanwalt hier, aber ich glaube, diese Frage kann man beantworten.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das wurde alles privat bezahlt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich nehme an, privat würde auch die Gewerkschaft beinhalten. Das dürfen wir wahrscheinlich auch nicht fragen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Die Frage nach Rechtsschutzversicherungen oder Ähnlichem, die privaten Vermögenssituationen oder sonst irgendetwas ist nicht entscheidend.
Entscheidend ist: Kommen wir in Verwaltungshandeln hinein? Das ist das Innenministerium, und da haben wir die Antwort gehört.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Darf ich Sie – hoffentlich – noch fragen, was der Beweggrund war, diese Sachverhaltsdarstellung direkt bei der Oberstaatsanwaltschaft einzubringen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.) Wieso nicht bei der Behörde? (Der Verfahrensanwalt wendet sich an den Vorsitzenden.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist auch eine höchst persönliche Angelegenheit. Ich glaube, nachdem eine rechtsberatende Tätigkeit ausschlaggebend war, nachdem er es nicht selbst gemacht hat, sondern eine Rechtsberatung, sind das unter Umständen auch Gedanken der Rechtsvertretung. Auch diese Frage kann ich so nicht zulassen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay.
Ich möchte das Dokument 22133 vorlegen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.) Da sieht man, die Aktenlieferstelle von dieser Anzeige ist eben auch die Oberstaatsanwaltschaft, von der jetzt die ganze Zeit gesprochen worden ist.
Hier entnehmen Sie eben, dass am 6. Februar um 16.39 Uhr Ihre Rechtsvertretung die Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft eingebracht hat. Jetzt würde mich das Warum interessieren. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Auch diese Frage kann ich nicht zulassen. Ich sehe dabei jetzt auch nicht den Untersuchungsgegenstand unmittelbar betroffen. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.) Es gibt auch Anwälte, die sogar bei falschen Behörden etwas einbringen. Da gibt es dann auch rechtliche Schritte. In der Sache selbst gibt es
keine Möglichkeit, das in irgendeiner Form mit dem Verfahrensgegenstand hier in Einklang zu bringen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Popp, mich würde noch interessieren: Kennen Sie das Gutachten von Frau Dr. Doberentz, also das Obergutachten, das die StA Eisenstadt in Auftrag gegeben hat?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, das kenne ich nicht. Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und Ihre Rechtsvertretung? Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mir ist vorher, als man Ihnen den Vorhalt gemacht hat, aufgefallen, dass Ihre Rechtsvertretung reingerufen hat: Falscher Vorhalt!, das würde im Gutachten gar nicht stehen. Deshalb wäre meine Frage eben gewesen, ob Sie das Gutachten kennen. Wenn ich das Gutachten nicht kenne, kann ich ja nicht reinrufen, dass das gar nicht im Gutachten steht. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichterin und Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich habe die Frage schon beantwortet und ich kann es nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde mich noch interessieren und ich kann Ihnen gerne auch gleich den Vorhalt machen: 1167, Seite 1 unten. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Und zwar geht es darum: Nachdem ja die WKStA dann die Ermittlungen wegen möglichen Amtsmissbrauchs gegen einige, also auch gegen Polizisten aus der Polizei Niederösterreich, aufgenommen hat, wurde dann ein Amtshilfeersuchen zur Übergabe, zur Ausfolgung der Daten der Smartwatch gestellt, und das wurde abschlägig behandelt. Und dieses E-Mail ging auch an Sie. Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich wurde von Brigadier Pfandler informiert, dass er mit der Begründung des Amtshilfeersuchens nicht zufrieden war, dass das für ihn zu wenig klar war, und deswegen hat er dem nicht Rechnung getragen und hat das auch entsprechend verschriftlicht. Das ist aber dann einige Zeit später offensichtlich sehr wohl so über die Bühne gegangen wie ursprünglich gewünscht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber wieso war er nicht damit zufrieden? Was hat er Ihnen dazu mitgeteilt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Für ihn war es zu wenig begründet, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, und deswegen hat er dem nicht unmittelbar entsprochen und das entsprechend verschriftlicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Uns hat diese Begründung etwas irritiert, weil als Herr Fellner die Uhr an die Abteilung C4 im Bundeskriminalamt übergeben hat, haben Sie es selber nicht schriftlich begründet.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich habe dazu keine Wahrnehmung und den Konnex kann ich auch beim besten Willen nicht herstellen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, wieso das nicht dokumentiert worden ist, also dass es hier auch keinen schriftlichen Auftrag gegeben hat und dass dann die Abteilung C4 Monate nach Abschluss des Verfahrens einmal einen Halbseiter sozusagen zusammengeschrieben hat?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dazu habe ich ebenfalls keine Wahrnehmung. Da müssen Sie den Ermittler oder die Ermittler fragen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber ist das gewöhnlich? Wie kann man das einschätzen: Ist das gewöhnlich oder ungewöhnlich, dass ich Ermittlungsaufträge, Auswertungsaufträge mache, ohne dass ich das irgendwie
schriftlich dokumentiere oder zumindest gegenzeichne: Ich habe XY übergeben!?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das kann ich an und für sich nicht beantworten, aber ich gehe davon aus, dass da ein entsprechendes Vertrauensverhältnis da ist und dass es keine Zweifel gegeben hat, wenn man das übergibt, dass ich da eine Bestätigung brauche. Weil wenn es nach dem Prinzip geht, dann können Sie - - Selbst wenn ein Kollege auf derselben Dienststelle irgendetwas anderes übernehmen sollte, brauchen wir überall eine Bestätigung. Also das, glaube ich, wird sehr oft in vertrauensvoller Version übergeben, wo es keine Zweifel gibt, dass ich eine Bestätigung brauche, dass ich etwas übergeben habe und dann auch wieder zurückbekomme.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, also das heißt, das Misstrauen gibt es dann nur gegen andere Behörden wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die zufälligerweise gerade wegen Amtsmissbrauchs ermittelt? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also das habe ich in der Informationsveranstaltung gelernt, dass das eine unterstellende Frage ist, die ich nicht beantworten muss.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann frage ich Sie offen: Gab es Misstrauen gegenüber der Behörde, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die wegen Amtsmissbrauch ermittelt hat?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe kein Misstrauen gegenüber einer Justizbehörde. Mich hat letztendlich nur etwas irritiert, dass das Verfahren, das für mich relativ klar war, so lange gedauert hat und damit das Damoklesschwert so lange über den Kollegen, insbesondere über Kollegen
Fellner gehangen ist. Das ist das. Und das macht mit den Kollegen und mit den Kolleginnen etwas, wenn sie so betroffen sind.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde mich noch interessieren – weil das haben wir gestern bei Herrn Takács gelernt –: Diese Führungskräfteinformation über bedeutendere Polizeiereignisse, also zum Beispiel, wie Sie eben selber angeführt haben, über die Geisterfahrt des Herrn Christian Pilnacek und auch sein Ableben: Wer ist da der Empfängerkreis?
Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dazu habe ich im Innenministerium keine Wahrnehmungen. Auf der Ebene der Landespolizeidirektion entscheiden die Diensthabenden, was sie in Auftrag geben, was versendet wird, auch den Text, und dann wird der entsprechende Personenkreis - - – da gibt es einen kleineren Personenkreis und einen größeren Personenkreis –, dass die Information für Führungskräfte vorhanden ist.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie viele Personen sind das und wer ist das – jetzt in dem Fall natürlich?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Noch einmal: Auf Landesebene gibt es einen kleineren Kreis, das ist die Geschäftsführung, die erweiterte Geschäftsführung und der Rest sind alle Führungskräfte auf Büroleiterebene, also Führungskräfte A1- und E1-Bedienstete in der Landespolizeidirektion, also Büros und Abteilungen. Und dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit, wenn ich etwas noch weiter streuen möchte, dass ich auch die Bezirkskommandanten und die Stadtkommandanten und -innen einbinde.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und in dem konkreten Fall: Wie viele Personen sind A1- und E1-Bedienstete? Wir haben da jetzt leider - - Das sagt mir jetzt von der Anzahl nichts.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich kann es auch nur schätzen. Ich weiß, das variiert immer, aber wir sind da so in etwa 70, 80 im größten Kreis.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): 70, 80? – Okay. Und Herr Pfandler hat es auch bekommen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das weiß ich nicht. Das müssten Sie ihn fragen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie haben es auch bekommen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe es bekommen, aber wer noch und wer der Kreis ist, das sieht man nicht. Das müsste man hinterfragen, ob das ein kleinerer Kreis oder der etwas größere Kreis war. Aber es war sicher nicht der ganz große Kreis, wo die Bezirkskommandanten und -kommandantinnen involviert sind.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben ja sicher auch die Aufforderung zur Aktenlieferung an den Untersuchungsausschuss bekommen. Haben Sie eine Erklärung, wieso keiner uns diese E-Mails, diese Führungskräfteinformation – wenn Sie sagen, alleine in Niederösterreich ist das an etwa 70 Leute gegangen; da kommen noch einmal, keine Ahnung, 30 vom BMI dazu – in die Aktenlieferung für den Untersuchungsausschuss gegeben hat? (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt. – Der Verfahrensanwalt wendet sich an Vorsitzenden und Verfahrensrichterin.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Darf ich da etwas richtigstellen? (Abg. Tomaselli [Grüne]: Okay!) Ich glaube, da ist ein Irrtum vorhanden. Auf der Landesebene gibt es eine - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, dann sagen Sie doch endlich die Zahl!
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, ich sage Ihnen wie das abläuft, und ich weiß nicht, was im Innenministerium mit der Information passiert. Unsere Diensthabenden verständigen teilweise telefonisch voraus den Permanenzdienst im Lagezentrum des Innenministeriums und meistens wollen sie dann auch noch eine schriftliche kurze Nachricht dazu, wenn da irgendetwas feststeht – jetzt unabhängig von diesem hier gegenständlichen Fall. Und intern wird auch von den Diensthabenden entschieden: Wie weit geht das? Und da geht eine Information auch an das Lagezentrum. Und wie die das weiterverarbeiten - - Es gibt da sehr oft Nachfragen an unsere Diensthabenden, weil sie irgendetwas wissen wollen, eine Nationalität, ein Brand aus oder sonst etwas. Dann gibt es Anrufe und dann wird das noch telefonisch nachgereicht und so weiter. Und was ich erhalten habe, war nur eine kurze Information, die entsprechend auch dokumentiert ist, und das wird irgendwann gelöscht. Die SMS lösche ich dann nach einiger Zeit, wenn ich sie überhaupt nicht mehr brauche, und daher ist das auch kein Grund, dass da irgendetwas hätte vorgelegt werden müssen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber nicht nur Sie haben es nicht vorgelegt, sondern auch alle anderen haben es nicht vorgelegt. Wie gibt es denn das? (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Es geht hier um eine SMS, und wer hätte die dann noch vorlegen sollen? Auch die anderen Kollegen werden das teilweise löschen, weil sie sie einfach nicht mehr brauchen. Da kriegt man am Tag manchmal zwei, drei, manchmal kriegt man zwei, drei Tage keine Information, weil es keine so wichtigen Ereignisse gibt, und dann gibt es wieder eine Information. Das ist unter einer allgemeinen Nummer erkennbar. Das ist ein System, das über unseren Betreiber A1 eingerichtet wird, und das wird physisch von den Bediensteten der Landesleitzentrale umgesetzt, über Auftrag der Diensthabenden. Da ist ein Jurist, eine Juristin im Dienst, ein Offizier oder eine Offizierin im Dienst, dann gibt es noch einen Assistenzdienst. In der Landesleitzentrale gibt es eine Schichtleitung, und dann gibt es Einsatzbearbeiter
und die, die Notrufe entgegennehmen. Seit 2018/2019 gehen die Notrufe nicht nur5 in die Bezirke, sondern im sogenannten Elkos-System an die Landesleitzentralen, da werden zentral – von Sankt Pölten aus konkret für Niederösterreich – die Einsätze gesteuert.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut, das waren jetzt sehr viele Sätze, keiner davon beantwortet meine Frage: Wieso wurde diese E-Mail, die sehr wohl – das ist ja wohl undiskutabel – U-Ausschuss-gegenständlich ist, von keinem geliefert, obwohl Sie alle, jeder einzelne eine Aufforderung bekommen haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich habe jetzt die Antwort so verstanden, dass die Auskunftsperson eine SMS bekommen hat (Abg. Tomaselli [Grüne]: SMS sind auch lieferpflichtig!), die aber – wie er im zweiten Satz gesagt hat – bereits kurz danach gelöscht wurde. Die Auskunftsperson hat gemeint, dass das durchaus üblich sei, nach einem entsprechend langen Zeitraum. Ich weiß jetzt nicht, wie lange, aber bis zur Unterlagenvorlage beziehungsweise seit den Vorfällen selbst ist schon einige Zeit vergangen. Er hat gesagt, es ist gelöscht, er hat seine gelöscht. Und Sie haben jetzt nachgefragt, warum die E-Mails nicht vorgelegt worden sind. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Weil es auch eine E-Mail ist! Er hat die E-Mail auch bekommen, das hat Herr Takács gestern gesagt! Wir waren alle dabei, als Herr Takács gestern gesagt hat ...! – Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf. – Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin.)
Na, Moment, Entschuldigung - -
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Frau Abgeordnete, ich habe keine E-Mail erhalten, sondern nur eine SMS.
5 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „mehr“ statt „nur“
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Haben Sie die E-Mail da im Verteiler, wo die Auskunftsperson als Adressat ist?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zur Geschäftsbehandlung: Normalerweise hätten wir die E-Mail, wenn sie auch richtigerweise vorgelegt worden wäre. In dem Fall hat sie Herr Pfandler in ausgedruckter Form (ein Schriftstück in die Höhe haltend) mitgebracht und dem U-Ausschuss zur Verfügung gestellt. Wenn das BMI und seine nachgelagerten Stellen regelkonform geliefert hätten, hätten wir – wie bei jeder anderen Stelle, wie bei jedem anderen E-Mail – Adressat inklusive Empfängerkreis, und dann müssten wir auch nicht herumreden. Ich habe mich darauf verlassen, dass das, was Herr Takács gestern gesagt hat – so eine Information geht zum Beispiel an die Direktoren der Landespolizeikommandos –, natürlich richtig ist.
Und ich frage mich: Wieso liefert das BMI das nicht?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist die Frage, die Sie und natürlich auch andere Abgeordneten hier sich selbst stellen (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein, das hab ich gestellt!), das ist ganz logisch. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein!) Aber Sie haben jetzt die Auskunftsperson gefragt, warum er das E-Mail nicht vorgelegt hat, und er hat unter Wahrheitspflicht gesagt, er hat diese Information per SMS bekommen. Ich kann die Sache nicht in Deckung bringen, vielleicht können das andere, aber ich kann diese Aussage heute nicht mit der gestrigen in Deckung bringen. Interessant wäre, wenn bei der Vorlage auch ein Empfänger dabei wäre, nur haben wir gehört, dass alle anderen die Empfänger bei den E-Mails, also wer sie sonst bekommen hat, gar nicht mitlesen können. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensanwalt und Verfahrensrichterin.)
Aber die Auskunftsperson möchte das erklären.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Es gibt offensichtlich noch ein Missverständnis: Wir arbeiten intern auf Landesebene mit SMS, wenn es um
wichtige Ereignisse geht. Das bekommt auch das Lagezentrum, oder sonst eine telefonische Information, und die erstellen für unterschiedliche Kreise, wie ich gehört habe, Informationen, die – ich weiß nicht – theoretisch bis Kabinettschef, Kabinettschefin, was auch immer, Führungskräfte im BMI gehen – aber die erhalte ich nicht. Das heißt, daher kann ich das auf der Landesebene auch nicht kennen. Das ist das, was die aus unserer Information – eventuell noch nachfragen – daraus machen, und eine E-Mail. Und da bin ich nicht im Verteilerkreis. Darum habe ich auch wahrheitsgemäß gesagt: Ich habe keine derartige E-Mail erhalten. Das ist überhaupt kein Problem, Ihnen das vorzulegen, wenn ich eine erhalten hätte.
Letztendlich haben wir als Landespolizeidirektion den Auftrag erhalten - - Das wird bei uns fast ausschließlich über das Büro Rechtsangelegenheiten gemacht, die sammeln alle Unterlagen, die für den Ausschuss relevant sind, schreiben alle an, besprechen das. Genauso ist es, wenn Sie mit parlamentarischen Anfragen von Ihrem Interpellationsrecht Gebrauch machen: Wenn mehrere Abteilungen betroffen sind, wird das über das Rechtsbüro koordiniert, gesammelt und letztlich dann dem Innenministerium vorgelegt, wo es dann weiterbearbeitet wird.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nächster in der Fragerunde: Herr Abgeordneter Darmann.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Landespolizeidirektor, entschuldigen Sie jetzt doch die konkrete Nachfrage: Kollegin Tomaselli hat vorweg einen Satz begonnen, dann aber nicht zu Ende geführt, indem sie formuliert hat: Sie haben in Niederösterreich ein Ersuchen des BMI bekommen, die untersuchungsausschussrelevanten Informationen zu übermitteln. Wie sie das gesagt hat und beim Satz etwas anderes weitergesagt hat, haben Sie sich zurückgelehnt und den Kopf geschüttelt. Kann ich das jetzt so deuten, dass Sie diesen Auftrag, konkret zur Sammlung und Übermittlung aller
untersuchungsausschussrelevanten Informationen vom BMI – wie ausgeführt –, nicht erhalten haben?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich weiß schon davon, und ich habe es nicht persönlich erhalten, sondern ich habe die Information erhalten, dass das da ist, weil das automatisch dem Büro Rechtsangelegenheiten zugewiesen wird.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): So war das zu verstehen: Sie persönlich haben das nicht erhalten.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das ist eine Frage der internen Aktenverteilung und da kommt das auf der generellen Funktionsbox herein. Das bearbeitet jemand aus dem Büro Administrationsangelegenheiten, und die weisen die Akte dann der zuständigen Abteilung, oder informativ auch mehreren anderen Büros und Abteilungen zu. Und bei dieser Frage, bei der Vorlage von Unterlagen für den Untersuchungsausschuss, wird das immer über das Büro für Rechtsangelegenheiten gemacht.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich möchte darauf hinweisen, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten. Ich weise darauf hin, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe, das ist meine formelle Pflicht. – Bitte fortzufahren.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sie in Ihrer Funktion als Landespolizeidirektor sind dann in das Procedere überhaupt nicht eingebunden?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, wenn ich nicht unmittelbar betroffen bin, dass ich auch Akten übermitteln muss, bin ich nur am Rande eingebunden, weil das Ganze über das Rechtsbüro abgewickelt wird und auch die Unterlagen über das Rechtsbüro vorgelegt werden.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Dann passt die Folgefrage vielleicht umso besser: Haben Sie zufällig noch die Schulungs-/Informationsunterlagen von Rechtsanwalt Huemer?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Müsste ich nachsehen, ist schon länger her; kann ich nicht hundertprozentig beantworten.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Würden Sie diese – sofern vorhanden – dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellen, da sie uns nämlich nicht übermittelt wurden? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Das dürfte normalerweise kein Problem sein, weil sie ja vom Innenministerium entsprechend hätten erarbeitet werden sollen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Diese Unterlagen hat Mag. Huemer erstellt, ist auch sein geistiges Eigentum. Er ist vom BMI beauftragt, das heißt, das müsste mit dem BMI abgeklärt werden.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich bin als Kärntner ja ein höchst positiver, zuvorkommender Mensch und gehe davon aus, dass es seitens des Innenministeriums rein zufällig unterblieben ist, uns das zu übermitteln.
Nachdem das aber auch mit Steuergeld finanziert wurde und im Zusammenhang mit dem Pilnacek-Tod und den Vorbereitungen auf den Ausschuss steht, wäre es doch zumindest eine Möglichkeit, über jemanden, der das noch hat, die Zuleitung zum Untersuchungsausschuss stattfinden zu lassen, wenn schon das Innenministerium darauf vergessen hat.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist eine Anregung. Ich glaube nicht, dass das jetzt die Auskunftsperson entscheidet, wie das jetzt rein im Auftragsverhältnis ausschaut, in wessen geistigem Eigentum beziehungsweise Auftraggeberschaft es steht. Ich weiß nicht, ob man sie da hineinbringt. Es steht natürlich den Abgeordneten selbst frei, ein ergänzendes
Aktenlieferungsersuchen zu stellen; es ist heute erst vorgekommen. Ich glaube, letztlich wird es nicht - - – nachdem es sogar anscheinend, das ist auch eine Vermutung, aus öffentlichen Mitteln bezahlt worden wäre, so wie alles, was in der Verwaltung passiert, mit öffentlichen Mitteln - -, unterschiedlichsten Rechtsformen dienlich ist –, das den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, alle Fraktionen können sich ungefähr vorstellen, wie man auch an solche Unterlagen kommen kann. Ich glaube, wir werden jetzt die Befragung damit nicht belasten.
Ich möchte nur eingangs sagen, freundlich und zuvorkommend ist nicht nur eine Kärntner Eigenschaft, ich kann das für alle anderen restlichen Bundesländer auch so behaupten. (Heiterkeit der Auskunftsperson und der Vertrauensperson.)
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ist recht, ich wollte das nur so hervorstreichen. (Heiterkeit des Fragestellers.) Die anderen Bundesländer habe ich natürlich damit nicht ausgeschlossen, das sind wir als Österreicher generell.
Zur Thematik, die Ihnen bekannt sein wird: der Vorwurf, Herr Bundespolizeidirektor Takács hätte die Empfehlung gegeben, Pilnaceks Laptop verschwinden zu lassen. Haben Sie jemals rund um die aufkommenden Vorwürfe mit Herrn Takács darüber gesprochen – oder war das nie ein Thema zwischen Ihnen und Ihrem Bundespolizeidirektor?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das war nie ein Thema zwischen uns.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Weil Sie das nicht interessiert hat oder weil es diesbezüglich keine Gelegenheit zum Austausch gegeben hat?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Weil ich mir das nicht vorstellen konnte und weil es mich auch tatsächlich nicht interessiert hat.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich darf jetzt in weiterer Folge noch versuchen, ein paar unseres Erachtens offene Antworten zu bekommen, die sich in Fragestellungen aufgrund der vorherigen Befragungen noch ergeben haben.
Wer hat Ihnen eigentlich das erste Mal davon berichtet, dass es sich bei Pilnaceks Tod um einen Suizid gehandelt hat/haben soll – und wann?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe versucht, das schon in meinem Einleitungsstatement zu beantworten. Im Laufe des Vormittags habe ich das über meinen - -, über den Pressesprecher habe ich das in - -, ist das Thema Suizid aufgekommen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ja, und wie ist der Pressesprecher dazu gekommen? Ich ergänze noch einmal, auch wenn Sie es im Eingangsstatement gesagt haben, diese Stellungnahme ist nach Rechtsmeinung nicht der Wahrheitspflicht unterliegend, und deswegen wird auch jetzt noch einmal nachgefragt.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also meines Wissens war er immer wieder mit den Ermittlern in Kontakt, um auch die Medienanfragen entsprechend beantworten zu können, was halt eben medienrechtlich erlaubt ist, un d da hat sich diese Vermutung ergeben.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, welche Ermittler dem Pressesprecher konkret diese Suizidthese weitergegeben haben?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Welche Personen haben Sie dann selbst über den Todesfall informiert und aus welchen Gründen, wenn Sie das getan haben – am 20. natürlich, in den Morgenstunden?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Da muss ich noch einmal auf mein Eingangsstatement zurückgehen: zum einen den Bezirkspolizeikommandanten von Krems, Oberstleutnant Pichler – das habe ich schon erwähnt –; und dann habe ich auch noch dem Pressesprecher meine Informationen, dass es einen Todesfall gibt, zukommen lassen, weil ja Presseanfragen zu erwarten waren. Die sind auch dann, glaube ich, so etwa während dieser Besprechung zum Thema Blackout, die wie gesagt in anderen Gebäuden oder Räumlichkeiten stattgefunden hat - - Da ist er immer wieder rausgegangen und da hat er dann letztlich auch nach Absprache mit den Ermittlern zuerst den Todesfall bestätigt und dann später auch die Identität des Mag. Pilnacek. Wir waren da bewusst sehr vorsichtig, damit da nicht eine falsche Information von einer offiziellen Stelle rausgeht. Sonst habe ich eigentlich mit niemandem darüber gesprochen.
Kontakt hatte ich noch mit den Leitern des Landeskriminalamtes, und letztlich habe ich dann auch mit Mag. Schender, wie ich es schon gesagt habe, Kontakt gehabt. Aber auch da war ich sehr, sehr vorsichtig mit Äußerungen, weil ich nur sehr, sehr rudimentäre Informationen gehabt habe, die überhaupt nicht gesichert oder praktisch nicht gesichert waren. Daher war ich da mit Informationen sehr, sehr vorsichtig unterwegs; und sonst habe ich niemanden gesprochen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Jetzt haben Sie uns heute gesagt, dass Sie in den Morgenstunden, wie Sie erstmals über das Ableben von Herrn Sektionschef Pilnacek informiert wurden, selbst – ich weiß jetzt nicht, wie Sie gesagt haben – ein Bauchgefühl gehabt haben (die Auskunftsperson nickt) – ja, Sie nicken; fürs Protokoll –, dass es ein Suizid hätte sein können, um das jetzt einmal so vorsichtig zu formulieren. Aber Sie haben das dem Pressesprecher nicht gesagt – weil Sie gerade gemeint haben, dass Sie den Pressesprecher gleich übers Ableben haben informieren müssen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, das war nur meine persönliche Einschätzung, die ich heute offengelegt habe, oder eine Mutmaßung, wenn man
eben das Thema Geisterfahrt und alles kennt. Das habe ich ja gewusst, und das war aber letztlich durch nichts belegt und daher nur eine Einschätzung, die ich für mich getroffen habe und die ich nicht weitergegeben habe.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu beziehungsweise können Sie sich erklären, wie Medienvertreter so früh über Pilnaceks Tod haben berichten können beziehungsweise davon erfahren haben?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also das kann ich mir nicht erklären. Ich glaube, das kann sich kaum jemand erklären. Ein Versuch einer Erklärung ist, dass natürlich sehr viele Einsatzkräfte aus verschiedenen Organisationen vor Ort waren, was ich im Nachhinein mitbekommen habe, und dass da letztlich von wem auch immer eine Information Richtung Medien gegangen ist. Ich gehe nicht davon aus, dass es von der Polizei – oder von Polizistinnen oder Polizisten – gekommen ist.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Haben Sie sich am 20.10. oder im weiteren Verlauf der Ermittlungen einmal mit Herrn Bundespolizeidirektor Takács über Pilnaceks Handy oder seinen Laptop unterhalten?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe mich überhaupt nicht mit dem Herrn Bundespolizeidirektor – außer den Anruf, der in der Früh an mich gekommen ist, gegen 8.30 Uhr – unterhalten, und schon gar nicht über allfällige persönliche Gegenstände. Von denen wusste ich überhaupt nichts, und ich mische mich auch vor Ort in Erhebungen überhaupt nicht ein. Ich habe nur die Tatsache gewusst, dass es einen Todesfall gibt, und dann nichts Weiteres; und wer die Ermittlungen führt, das habe ich gewusst, und sonst nichts; und dass auch eine Obduktion angeordnet wurde, das wusste ich.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das bringt mich zu den Berichtspflichten. Welche Berichtspflichten haben Sie gegenüber dem Innenministerium und wie wurden diese im konkreten Fall wahrgenommen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich selbst als Person habe aus meiner Sicht keine Berichtspflicht. Es gibt eine sogenannte Berichterstattungsvorschrift, die schon seit Längerem in Überarbeitung ist – wir hoffen, dass sie bald auch neu verlautbart wird –, und da trifft die Berichtspflicht die Kollegen im Wege der diensthabenden Bediensteten bei der Landespolizeidirektion, und die berichten der zuständigen Stelle, dem Lagezentrum im Innenministerium.
Ich selbst habe wie gesagt keine Verpflichtung, zu berichten, sondern das wird für mich von anderen erledigt.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Müssen Sie diese Berichte freigeben?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sind als Folge dieser von anderen Stellen erfolgten Abarbeitung der Berichtspflichten aus dem Innenministerium sodann irgendwelche Empfehlungen, Weisungen oder dergleichen zur Causa Ermittlungen Pilnacek gekommen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also mir sind keine Aufträge bekannt. An mich selbst ist sicher nichts gekommen.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Landespolizeidirektor, wie handhaben Sie normalerweise, also gewöhnlich, einen Umgang mit Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch gegen Ihnen unterstellte Beamte?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also der grundsätzliche Vorgang ist so, dass wir, wenn da Derartiges behauptet wird, das dem Bundesamt für Korruptionsprävention und -bekämpfung melden müssen. Dann ist die Frage, ob die das übernehmen müssen oder übernehmen, und wenn sie es nicht übernehmen, wird, je nachdem - -, haben sie, das Bundesamt, die Möglichkeit,
dass sie jemanden direkt beauftragen. Das passiert üblicherweise in der Form, dass das Landeskriminalamt beauftragt wird, wenn sie nicht selbst irgendwo betroffen sind; und dann erwarten sie einen Abschlussbericht. Das ist ein üblicher Vorgang, der schriftlich erfolgt, und wo sie, wenn sie es nicht selbst übernehmen, dann eben sagen: Übernehmt ihr es, Landeskriminalamt! Dort ist üblicherweise der Ermittlungsbereich Betrug 05 – ist auch für Amtsdelikte zuständig. Wenn es gegen, weiß ich nicht, Bürgermeister, Vizebürgermeister sonst was, was halt immer wieder kommt - -, wird da logischerweise aus dem Ermittlungsbereich erhoben.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Unterscheidet sich diese soeben geschilderte übliche Vorgehensweise nunmehr von der Vorgehensweise in der Ermittlung wegen möglichen Amtsmissbrauchs gegen Ihre untergebenen Beamten in der Causa Pilnacek?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Na ja, ein bisschen auf alle Fälle, weil es, wenn ich das richtig mitbekommen habe, ja eine Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegeben hat; und die haben letztlich die Ermittlungen aufgenommen, haben uns ja dann auch verständigt, dass gegen einen Kollegen ermittelt wird, dann später auch gegen einen zweiten Kollegen. Insofern unterscheidet es sich ein bisschen, als wie wenn es bei uns eingebracht wird und wir das dem – abgekürzt – BAK melden, also dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Aber im Ergebnis ist es eigentlich irrelevant. (Vom Tisch der Abg. Zopf [ÖVP] löst sich die vordere Deckplatte und fällt zu Boden.)
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ja, ich habe ja ohnehin natürlich - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Zopf.
Vielleicht kann man in der Zwischenzeit da vorne - - (Auskunftsperson Popp: Etwas befestigen! – Unruhe im Saal.) Die Baustelle ist da vorne bei diesem Pult, bei dieser Deckplatte. (Abg. Krainer [SPÖ]: Die macht immer wieder Probleme!)
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Könnten wir kurz eine Pause machen, ein paar Minuten nur?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete, sind Sie mit einer kurzen Pause für die Auskunftsperson einverstanden? (Abgeordnete Zopf [ÖVP] nickt.) 5 Minuten? (Auskunftsperson Popp: Ja, reicht!)
Bitte, 5-minütige Pause. Wir setzen um 13.17 Uhr fort.
Sitzungs unterb rec hu n g von 13 . 1 2 U hr b i s 1 3 . 17 U hr.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ich darf ersuchen, wieder alle Plätze einzunehmen.
Nächste Fragestellerin: Frau Abgeordnete Zopf. – Bitte schön.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Herr Landespolizeidirektor, dass Sie für Fragen zur Verfügung stehen.
Kollege Hanger hat schon unsere Fragen gestellt. Derzeit habe ich keine weiteren Fragen und darf weitergeben.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Dann darf ich jetzt an den eilends herbeigeeilten Herrn Abgeordneten Krainer übergeben. – Bitte schön.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke schön.
Wann hat Ihnen der Leiter der Presseabteilung gesagt, dass es mutmaßlich Suizid war?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das müsste am 20. Oktober 2023 um die Mittagszeit oder nach Mittag gewesen sein, wo er mit den Ermittlern in Kontakt war, dass es hindeutet, nicht dass es war, sondern dass es darauf hindeutet, dass es Suizid gewesen sein könnte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf vorlegen: 1255 – das ist bereits von Kollegin Wotschke vorgelegt worden. Das ist dieses amtsärztliche
„Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau / ärztlicher Befund“. Das ist ja leer.
Wissen Sie, dass die Polizisten vor Ort dieses Formular nicht mit hatten und nicht der Ärztin angeboten haben oder sie ersucht haben, das auszufüllen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Da habe ich keine unmittelbare Wahrnehmung. Ich habe natürlich heute auch schon davon gehört.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben heute das erste Mal davon gehört? – Das war eine Frage.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja, ich habe es heute gehört, und ich glaube auch, dass das Thema auch einmal im – das, was nicht Gegenstand ist – Medienverfahren aufgetaucht ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Wenn Sie auf Seite 2 gehen: Wir können es ja heute ausfüllen, weil wir ja das Wissen haben, was dort ausgefüllt worden wäre. Es ist ja nicht so kompliziert, einfach aufgrund der Aussagen, die wir hier im Untersuchungsausschuss hatten. Unten steht: „Gutachten:“
„Vermutliche Todesursache:“. – Unklar, weil die Ärztin vor Ort – das ist ja, glaube ich, die, die das ausfüllen müsste, wenn man ihr das gesagt hätte – wohl hingeschrieben hätte: kann sie nicht sagen. Sie hat auch eine handschriftliche Notiz hinterlassen, wo sie genau das draufschreibt, dass die Todesursache unklar ist.
„Vermutlicher Todeszeitpunkt:“: Da hätte sie wohl wahrscheinlich zwischen 1 und 8 Uhr geschrieben, weil: das letzte Mal gesehen um 1 Uhr und um 8 Uhr im Wasser treibend gefunden.
„Verdacht auf Fremdverschulden:“ „nicht sicher auszuschließen“: Was hätte sie
sonst ankreuzen können?
Und: „Es wird die [...] Obduktion vorgeschlagen.“ – Die Sachen hätte sie ausgefüllt.
Das, was ich noch immer nicht verstehe, ist: Wieso gibt man dann alle potenziellen Beweismittel her, wie das Handy? Das ist mir unklar. Haben Sie da eine Antwort für mich?
Das sind die Fakten, die wir, die an der Wahrheitsfindung arbeiten, als Untersuchungsausschuss hier erhoben hätten.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe ja dazu keine unmittelbare Wahrnehmung, weil ich kein Ermittler bin. Was ich aber vernommen habe, ist, dass zu diesem Zeitpunkt, wie die Kollegen das erhoben haben, es keinen Anfangsverdacht Richtung Fremdverschulden gegeben hat; daher auch keinen Grund, einen Gegenstand als Beweismittel sicherzustellen: keine Rechtsgrundlage. Und daher ist da quasi auch nichts sichergestellt worden, wenn ich das bisher richtig verstanden habe.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eh, aber es wurde ihnen ja freiwillig übergeben. Also sie haben es im Besitz gehabt, die Polizei. Sie haben es ja gar nicht sicherstellen müssen, weil ihnen das freiwillig übergeben wurde.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja, da müssen Sie aber die Ermittler fragen, was sie dann bewogen hat und aufgrund welcher Motive sie das übergeben haben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber ich frage ja Sie als Polizeikommandanten, ob Sie mir das erklären können – weil ich mir das Verhalten nicht erklären kann?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe dazu keine Tatsachenwahrnehmung und daher kann ich dazu keine Erklärung abgeben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf vorlegen: 1143, aus dem System. Das dauert jetzt ein bissl länger. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Um die Zeit zu überbrücken: Haben Sie irgendwann einmal nachgefragt, wieso die Polizisten nicht der Ärztin dieses Formular vorgelegt haben und selber auch gar kein Formular mithatten? Also das, was sie selber ausfüllen mussten, hatten sie ja auch nicht mit.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das habe ich nicht nachgefragt und daher kann ich auch da - -, und ich habe auch keine Tatsachenwahrnehmungen in diese Richtung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hier haben Sie die handschriftliche Notiz, die die Ärztin vor Ort ausgefüllt hat (die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück): „Sehr geehrte Fr.“ – Frau – „Mag Sterlini“ – das war die Staatsanwältin, die in der StA Krems abgehoben hat. „Eine gerichtliche Obduktion bei Hr.“ – Herrn – „PILNACEK Christian ist erforderlich, da ich ein Fremdverschulden nicht ausschließen kann bzw“ – beziehungsweise – „eine Todesursache für mich nicht feststellbar ist.“
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Und was ist Ihre Frage?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, ich meine, ich lege Ihnen das jetzt vor. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, wie Ihr Pressesprecher sagt, es
schaut nach Suizid aus, wo die Ärztin das hier feststellt. Das ist ja im totalen Widerspruch.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich sehe da keinen Widerspruch, die waren ja nicht in Kontakt. Die Ärztin – wenn ich das richtig mitbekommen
habe –, hat auch, glaube ich, mit der Staatsanwältin telefoniert und hat offensichtlich diesen Zettel oder dieses Dokument hinterlassen. Es ist eine Obduktion dann tatsächlich auch angeordnet worden. Das hat auch, glaube ich, schon vorher die leitende Staatsanwältin intern beauftragt, und daher hat es im Wesentlichen stattgefunden.
Dann vermute ich, und da müsste man ihn fragen, dass bei den Ermittlungen bis dorthin überhaupt keine Ansätze für ein Fremdverschulden da waren; und daher hat er mir den Eindruck vermittelt, den er erhalten hat, dass es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Suizid sein könnte. Ich habe bewusst den Konjunktiv gewählt, weil man letztendlich ja nicht ganz klar feststellen kann, was die Motivlage letztlich war – zu diesem Zeitpunkt! Man darf auch nicht den Zeitpunkt vergessen, wann diese Information war. Das war einige Stunden nach dem Auffinden, wo die Ersterhebungen offensichtlich schon so weit waren, dass man das etwas hat abschätzen können.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, dass diese Notiz nie an die Staatsanwaltschaft gegangen ist?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Da ich kein Ermittler bin und auch dort in der Sache nicht ermittelt habe, habe ich keine Tatsachenwahrnehmungen in dieser Angelegenheit.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was ist eine Tatsachenwahrnehmung?
Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards: Eine Wahrnehmung der Tatsachen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber wir haben ja die Wahrnehmung der Tatsache: Diese Notiz ist nie bei der Staatsanwaltschaft gelandet. – Das ist eine Tatsachenwahrnehmung, die der Ausschuss hier erhoben hat, der ja an der Wahrheitsfindung orientiert ist, auch wenn Sie bei Ihrer Informationsveranstaltung ganz andere Sachen vom Innenministerium hier gesagt bekommen.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe diese Wahrnehmung eben nicht, und darum habe ich auch die Frage so beantwortet.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also ehrlich gesagt, das spricht jetzt weder für Sie noch für die Polizei, was Sie da gerade sagen.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also das ist eine Unterstellung, die - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Es ist eine Wertung des Herrn Abgeordneten. (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Edwards.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich meine, hallo, also ich meine jetzt - - (Die Hand hebend): Präventiv!
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Aber hallo! Zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Präventiv – zur Geschäftsbehandlung: Ehrlich gesagt, wir müssen hier erfahren, dass bei offiziellen Schulungen potenziellen Auskunftspersonen gesagt wird, es würde sich hierbei um ein politisches Tribunal handeln, und er sagt dann – wenn wir hier als Ausschuss Tatsachen erheben, an der Wahrheitsfindung arbeiten und eine Auskunftsperson mit Tatsachen konfrontieren –, er hat keine Wahrnehmung, er weiß das alles nicht, und dann, wenn ich sage, das spricht jetzt aber nicht für die Polizei, dass Sie das nicht wissen, dünnhäutig zu sein – aber
hier dem Kontrollorgan des Parlaments vorzuhalten, das wäre so eine Art politisches Tribunal, wo versucht wird, irgendwelche Personen hier in Falschaussagen zu treiben –, dann dünnhäutig zu sein, wenn man so etwas sagt, also da muss man schon ein bisschen - -, ehrlich gesagt misst man da mit zweierlei Maß.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Das ist jetzt natürlich das, was aus dieser Schulung hier auch zu Protokoll gegeben wurde. Was bei dieser Schulung an Begrifflichkeiten passiert ist, ist sicherlich etwas, wenn ich in die Runde der Abgeordneten schaue, das nicht einfach spurlos vorbeigehen wird und das auch Weiterungen nach sich ziehen wird, weil man sich so etwas als Untersuchungsausschuss wahrscheinlich, zumindest nach meinem Dafürhalten, auch nicht gefallen lassen wird, da das noch dazu vielleicht sogar auf Steuergeld basiert. Aber das sind jetzt Mutmaßungen von mir, aber ich sehe auch Nicken in den Reihen der Abgeordneten, dass das eine Erkenntnis ist, die heute im Protokoll des Untersuchungsausschusses steht.
Unabhängig davon gibt es eine Auskunftsperson, die heute hier ist und wahrheitsgemäß immerhin auch aus dieser Schulung berichtet hat – nämlich Dinge, die jetzt auch für das Innenressort nicht gerade das Angenehmste sind –, und der wird jetzt ein Dokument vorgehalten, eine handschriftliche Notiz, wo die Auskunftsperson von vornherein gesagt hat: Sie hat den gesamten Akt – alles, was es gibt – nie selbst gehabt, sie hat sporadische Informationen, kurze Telefonate, kurze SMS und Ähnliches gehabt – und sie antwortet wahrheitsgemäß darauf, dass sie dieses Dokument nicht kennt. (Die Vertrauensperson wendet sich an den Verfahrensanwalt.) Die Auskunftsperson hat im Laufe der gesamten Auskunftserteilung heute ganz klar zu ihrer Rolle gesagt, dass sie bestimmte Bereiche hat und sich in konkrete Tatortarbeit – Akt und so weiter – überhaupt nicht einmischt.
So, das ist jetzt eine Frage. Sie haben jetzt eine Wertung abgegeben, wo Sie sagen, dass ein derartiges Dokument in einem Akt der Staatsanwaltschaft angeblich nicht weitergegeben wurde, wo Sie sagen, dass das nicht für die Polizei spricht – das können Sie auch sagen –, aber der Auskunftsperson aufgrund der Einlassungen, die sie heute gemacht hat, zu sagen, dass das nicht für sie persönlich spricht, ist schon ein Umgangston, zu dem ich sagen muss, Herr Abgeordneter, wenn Sie zur Polizei sagen, Beamte haben dort nicht gearbeitet, ist das Ihre Meinung dazu, aber aufgrund der bisherigen Einlassungen, die die Auskunftsperson heute unter Wahrheitspflicht gemacht hat – nämlich sogar in diesem Bereich, den ich vorhin auch angeführt habe –, würde ich schon sagen: Das ist etwas, was Sie der Auskunftsperson, die wirklich bemüht war, nämlich sogar in einem Punkt die Wahrheit zu sagen – Stichwort Schulung –, eigentlich so nicht vorwerfen können.
Wenn Sie sagen, die Polizei hat selber irgendwas nicht im Griff oder sonst etwas, aber die Auskunftsperson selbst hat aufgrund ihrer Tätigkeit und dessen, was ihre Aufgabengebiete im Organigramm sind und was auch andere erklärt haben: Was ist der Kriminaldienst? Was ist das Landeskriminalamt? Was ist die Landespolizeidirektion? - - In diesen persönlichen Vorwürfen erscheint es mir wirklich zu schwach von der Argumentation her, dass Sie ihn persönlich für das Ganze mit einem Armutszeugnis bedenken. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichterin.) Ich verstehe Ihren Unmut über das, was insbesondere in der letzten Stunde oder so passiert ist, aber das teilen Sie wahrscheinlich ohnehin mit den Abgeordneten in diesem Saal.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist in Ordnung.
Wann haben Sie das letzte Mal Kontakt mit Frau Johanna Mikl-Leitner gehabt?
(Zwischenbemerkung von Verfahrensrichterin Edwards.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also grundsätzlich weiß ich jetzt nicht, ob die Frage, wann man Kontakt mit der Landeshauptfrau von Niederösterreich hat, vom Untersuchungsgegenstand umfasst ist. (Zwischenbemerkung von Auskunftsperson Popp.) Aber wenn die Auskunftsperson sagt, sie kann das auch so beantworten, vielleicht genügt es, wenn man manchmal irgendwelche - -
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Gestern am Abend habe ich sie kurz bei der Sommerlounge des ORF Niederösterreich begrüßt, und da waren auch viele andere der Landesregierung dort anwesend und - -
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Sogar meine Frau.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja, Ihre Frau habe ich auch gesehen, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wessen Frau?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Meine.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA (erheitert): Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): So genau wollte ich das gar nicht wissen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Ja, aber wir verstehen nicht ganz: An sich sind Sie einer, der ein ganz besonderes Wissen und Streben nach Informationen hat. Das war eine Serviceleistung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, mir geht es ja eher darum – ich glaube, die FPÖ hat das ja herausgearbeitet –, dass bei Ihrer Bestellung Einvernehmen mit der Frau Landeshauptfrau hergestellt werden musste. Deswegen wollte ich wissen, wie gut Sie sich gegenseitig kennen und wie oft Sie Kontakt haben und vor allem auch damals hatten – in den letzten fünf Jahren.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das sind jetzt mehrere Fragen.
(Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube nicht, dass das Wort privat vorkam, aber wenn Sie private Beziehungen pflegen, dann - - Ich habe jetzt nicht nach den privaten Beziehungen gefragt.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Zum Thema meiner Bestellung: Das ist im Sicherheitspolizeigesetz so vorgesehen, das kann sich niemand aussuchen, das kann ich mir nicht aussuchen. Ich kann mich bei der Ausschreibung nur um die Funktion bewerben, das habe ich gemacht, und dann bin ich offensichtlich als Bestgeeigneter für diese Funktion vorgeschlagen worden. Da ist das Einvernehmen vom Ministerium, vom Minister, mit der Landeshauptfrau herzustellen. Bei meinen Stellvertretern bestellte ebenfalls der Minister nach Anhörung der Landeshauptfrau oder des Landeshauptmannes. Das ist das eine.
Und ich – sie war ja einmal unsere Ressortchefin und sie war auch Landesrätin – bin ursprünglich schon seit 2002 – das habe ich in meinem Lebenslauf erzählt – Stellvertreter des Landesgendarmeriekommandanten gewesen, dann Landespolizeikommandantstellvertreter; daher habe ich immer wieder Kontakt mit ihr sowie mit vielen anderen Politikerinnen und Politikern auf allen Ebenen, auch mit dem Herrn Präsidenten in seiner früheren Funktion als Volksanwalt und so weiter, bei Veranstaltungen. Also es gibt viele Begegnungen, die Smalltalk sind: Veranstaltungen auf Gemeindeebene, auf Landesebene, auf Bezirksebene, mit allen Fraktionen. Das ist einfach meine Aufgabe seit 2002: Stellvertretung; als Landespolizeidirektor natürlich umso mehr, weil ich die Landespolizeidirektion auch nach außen zu vertreten habe, viel zu repräsentieren habe, und da treffe ich sie immer wieder bei Veranstaltungen, so wie viele andere auch.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Im Vorfeld Ihrer Bestellung: Hatten Sie da Kontakt mit ihr, wo es auch um Ihre Bestellung ging?
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Wollen Sie diese Frage beantworten oder nicht? Das ist an sich vom Untersuchungszeitraum her natürlich nicht gedeckt – diese Frage des politischen Zusammenhangs, von Abhängigkeiten, von Einflussnahmen oder Ähnliches, was - - Da gibt es jetzt auch keinen Anhaltspunkt, sagt mir die Verfahrensrichterin. An sich würde ich diese Frage nicht zulassen, aber die Auskunftsperson deutet mir, dass sie sie beantworten kann und möchte – daher gerne.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ja, das ist überhaupt kein Thema für mich. Im Vorfeld: Ich habe mich letztlich nur um die Funktion beworben und hatte da vorher keinen Kontakt, was die Funktion anlangt, oder dass ich sie gebeten habe, für mich einzutreten oder sonst irgendwas; überhaupt nicht. Ich wusste aber informell, dass sie meine Bewerbung durchaus unterstützt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Woher wussten Sie das?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Weil sie schon wesentlich vorher, nachdem mein Vorgänger gewechselt hat, für mich eingetreten, aber beim damaligen Ressortchef nicht durchgedrungen ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer war damals Ressortchef?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Herbert Kickl.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kontakt zum Herrn Sobotka?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Keinen Kontakt, ebenfalls nur gelegentlich bei Veranstaltungen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie rund um den Todeszeitpunkt von Herrn Pilnacek Kontakt mit Herrn Sobotka?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, keinen Kontakt, überhaupt keinen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit Herrn Karner?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, mit niemandem – das habe ich heute schon versucht, zu beantworten. Ich habe keinen Kontakt zu Politikern oder Politikerinnen – weder zu aktiven noch zu nicht mehr aktiven.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was haben Sie eigentlich für Wahrnehmungen die Auswertung der Smartwatch betreffend?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe keine Wahrnehmungen. Ich habe nur Verschiedenes gehört, aber sonst keine direkten Wahrnehmungen, und ich kenne mich auch überhaupt nicht aus.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorher geschildert, wie bei Ermittlungen gegen Polizisten vorgegangen wird, die Ihnen unterstellt sind. Ist da eigentlich jemals was rausgekommen? Also wenn gegen Polizisten ermittelt wurde, ist da quasi was – unter Anführungszeichen – „rausgekommen“?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also da müsste man konkreter werden. Jedenfalls bin ich dafür bekannt – und das können Sie auch Ihre Kollegen oder Kolleginnen fragen –, dass ich sehr konsequent gegen Vorwürfe vorgehe. Dann ist die Frage, was das Erhebungsergebnis ist – das Ergebnis –, und dann werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Ja, es gibt eine unzählige Anzahl von Disziplinarverfügungen: Da bin ich befugt, Disziplinarverfügungen zu verhängen, und es gibt genügend, die ich in den letzten Jahren verhängt habe. Die habe ich mir selbst vorbehalten, das positive Lob, Anerkennung, Belobungszeugnis, die Belohnungen, und die negativen Angelegenheiten, was Misshandlungsvorwürfe betrifft, disziplinäre Maßnahmen betrifft.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie in Zusammenhang mit dem Tod von Herrn Pilnacek irgendwelche dieser von Ihnen aufgezählten Disziplinarmaßnahmen gesetzt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, weil sie nach Einschätzung der Personalabteilung, und auch meiner Einschätzung, keinen disziplinären Überhang aufgewiesen haben.
Dritte Fragerunde
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Aufgrund des Zeitkorsetts ist jetzt Frau Abgeordnete Wotschke am Befragen.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident.
Ich würde einen Vorhalt machen, nämlich das Dokument Nummer 1051, Seite 3. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Relevant ist Seite 3, Frage 3.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Was ist dazu Ihre Frage?
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wir lesen da: „Wann wurde Michael Takacs [...] informiert?“ – „Bundespolizeidirektor wurde am Vormittag des 20. Oktober [...] informiert. Er ersuchte den Landespolizeidirektor von Niederösterreich [...] um Klärung des Sachverhaltes.“
Sind damit Sie gemeint?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Da kann nur ich als Landespolizeidirektor gemeint sein – nur, einen derartigen Auftrag hat es meiner Wahrnehmung nach und meiner Erinnerung nach nicht gegeben.
Er hat mir nur das Faktum - - Dass es einen Todesfall geben soll, hat er mich informiert. Das habe ich heute schon mehrmals erwähnt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, die Anfragebeantwortung ist falsch?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das kann ich nicht beurteilen, weil ich in die Anfragebeantwortung nicht eingebunden war und letztendlich auch nicht dafür verantwortlich zeichne.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Das heißt, die Anfragebeantwortung entspricht nicht Ihren Wahrnehmungen der Tatsachen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe das so nicht in Erinnerung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Bei Anfragebeantwortungen, die Ihre Person betreffen, werden Sie da eingebunden?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also ich könnte mich an kaum eine Anfrage erinnern, die mich persönlich betrifft. Wenn sie mich betrifft, werde ich eingebunden, und wenn es auch andere betrifft, werden – wie ich heute schon einmal erklärt habe – über das Büro Rechtsangelegenheiten die Informationen gesammelt, die Fragestellungen, für die wir beauftragt werden – das ist oft nur ein Teil der Fragen, die wir beantworten können –, die notwendigen Unterlagen oder Stellungnahmen übermittelt, und dann wird es letztlich - - Wie es im Innenministerium weitergeht, bis zur Beantwortung durch den Herrn Bundesminister an den Nationalrat, Nationalratspräsidenten, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Jetzt sind Sie hier Gegenstand der Beantwortung. Waren Sie bei dieser Anfragebeantwortung eingebunden?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich kann mich daran nicht erinnern, dass ich da eingebunden war.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Ich würde noch einen Vorhalt machen: das Dokument Nummer 49, die Seite 85 aus dem Medienverfahren. (Auskunftsperson und Vertrauensperson blättern und lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)
Hier relevant ist die Seite 85, Zeitstempel „04:11“. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Relevant ist die untere Seitenhälfte, der Zeitstempel „04:11“. Auf eine Frage von Armin Wolf in der „ZIB 2“ antwortet ein Journalist, Herr Rohrhofer, nämlich dazu, wie der Ex-Kanzler so schnell medial von Suizid sprechen konnte:
„Sebastian Kurz hat natürlich Kontakte, und er hat [...] den Ermittlungsstand de
facto bekommen“.
Dazu einige Fragen: Hatten Sie im Untersuchungszeitraum Kontakt mit Sebastian Kurz?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Nein, ich hatte keinen Kontakt mit Sebastian Kurz.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Können Sie sich erklären, welche Kontakte hier gemeint sind?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe dafür keine Erklärung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie eine Erklärung, dass man den „Ermittlungsstand de facto bekommen“ könnte? (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichterin.)
Die Antwort kann Nein sein.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Haben Sie einmal nachforschen lassen, wie diese Informationen so schnell an die Medien gelangt sind? Vorher haben Sie gesagt, es waren mehrere Personen am Auffindungsort und Sie haben eine These – aber haben Sie auch einmal intern einen Auftrag gegeben?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe keinen Auftrag gegeben, weil ich auch keinen Hinweis gehabt habe, dass das eine Polizistin oder ein Polizist sein könnte – denn dann hätte ich etwas in Auftrag geben müssen. (Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Wo wäre so ein Hinweis denn hergekommen? Also wie konkret muss das aussehen? (Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)
In der Praxis. Sie haben ja ganz, ganz viele Fälle, auch ganz viele davon sind medienrelevant. Wann setzen Sie denn Schritte?
6 Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „gemeint war natürlich Redaktionsgeheimnis (Anmerkung)“ statt „Anwaltsgeheimnis“
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herr Schender hat sich ja bei Ihnen beschwert, dass es zuerst in den Medien war, bevor die Angehörigen verständigt wurden. Wäre das ein konkreter Hinweis gewesen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Herr Schender hat sich nur darüber beschwert, dass die Witwe, die Landesgerichtspräsidentin von Graz, das über Medien erfahren hat. Aber da hat es überhaupt keinen Hinweis oder Ansatz gegeben, dass da irgendein Polizist oder eine Polizistin betroffen wäre.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Dann würde ich im selben Dokument auf Seite 68 gehen. (Die Auskunftsperson liest in dem vorgelegten Schriftstück.)
Da ist nochmals die Frage: Wann ist Suizid aufgekommen? – Worauf Sie antworten: Eine Bestätigung gab es nicht, aber eben die Vermutung, die schon davor im Raum stand. Da haben Sie dann letztlich über Ihren Pressesprecher mehr in Erfahrung bringen können. Den Pressesprecher wiederum haben die Beamten vor Ort informiert. (Die Auskunftsperson nickt.)
Kam die These Suizid von den Beamten vor Ort?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Da habe ich keine tatsächliche Wahrnehmung.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Was hat Ihnen Ihr Pressesprecher gesagt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Das weiß ich nicht mehr, was er mir gesagt hat. Jedenfalls ist es in die Richtung gegangen, dass es möglicherweise Suizid sein könnte.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Und auf welchem Tatsachensubstrat wurde das begründet – Ihnen gegenüber?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Dafür hat es keine Begründung gegeben, sondern das, was er in Erfahrung bringen konnte – und das, und welches Substrat da war –, habe ich jetzt nicht hinterfragt, sondern er hat mir das einfach mitgeteilt und damit war das an sich schon erledigt.
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank für die Aussage.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Tomaselli, bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Popp, Ich möchte Ihnen keine Worte in den Mund legen, sonst müssen Sie mich verbessern. Vorhin, als sich die Diskussion um das Nehmen der Temperatur drehte, haben Sie ja gesagt: Das war ja in dem Fall nicht notwendig. – Ist das so korrekt?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also aufgrund der - - Ich glaube, dass ich das - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, Sie haben gesagt, die eindeutige Spurenlage und so weiter.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Na, das, glaube ich, habe ich nicht gesagt, aber die Kolleginnen oder die Kollegen vor Ort haben keinen Hinweis auf Fremdverschulden gehabt, daher war das aus meiner Sicht – jetzt nachträglich betrachtet – auch nicht notwendig.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Ich würde gerne das Dokument 781 vorlegen, Seite 97. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)
Hier geht es um die Spuren, die das LKA nachher erhoben hat – zuerst waren ja die Tatortpolizisten vor Ort. Ich habe mich schon sehr gewundert; was ich nicht ganz verstehe, ist: Es ist nicht notwendig, die Wassertemperatur zu nehmen,
aber die Kollegen vom LKA haben eine Wasserprobe genommen. Wofür haben sie denn eine Wasserprobe genommen, wenn es so eindeutig war?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Also das müssen Sie die Tatortbeamten fragen. Das kann ich Ihnen nicht beantworten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Na ja, aber Sie haben, nehme ich an, schon eine polizeiliche Fachkenntnis. (Vorsitzender und Verfahrensrichterin beraten sich.)
Das ist schon ein starker Hinweis darauf, dass das mit dem Fremdverschulden vielleicht doch nicht so klar war.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe keine so eine Fachkenntnis im Detail. Ich habe Ihnen schon gesagt, was meine Aufgabenstellung ist, und die ist eine Führungsfunktion. Die ist nicht, im Detail kriminalpolizeilich sattelfest zu sein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja. Ich finde es irritierend, muss ich sagen, dass man eine Wasserprobe nimmt, aber die Wassertemperatur an sich nicht misst.
Was mich noch interessiert: Das Spannende an diesem Faktum mit dem Thermometer ist ja, dass ja zumindest im Bezirk Krems nicht mal theoretisch ein Thermometer vorhanden gewesen wäre. Nehmen wir an, an diesem 20. Oktober wären die Polizisten zu einem Tatort gerufen worden, wo es wirklich von ermittlungstaktisch immenser Bedeutung gewesen wäre, den Todeszeitpunkt festzustellen. Wie kann ich denn als Polizist überhaupt eine Temperatur messen, wenn ich kein Messgerät dazu habe?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Wie es in diesem Fall ohnehin auch passiert ist, kann ich das Landeskriminalamt einschalten, um Unterstützung
ersuchen, und dann ist es sehr wohl möglich – oder unter Umständen möglich –, dass ich eine Temperatur, eine Wassertemperatur mit einem geeichten Thermometer messen kann. (Abg. Krainer [SPÖ] hebt die Hand.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur für das Protokoll festhalten, dass es keinerlei Hinweis gibt und alle Auskunftspersonen ausdrücklich gesagt haben, sie haben nie um Hilfe vom LKA ersucht, sondern das LKA hat von sich aus die Ermittlungen übernommen – und nicht auf Ersuchen der Beamten vor Ort.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Herr Abgeordneter, ich habe eine allgemeine Antwort auf eine allgemeine Frage gegeben und nicht auf dieses Bezug genommen, weil ich da ganz genau weiß – und das habe ich auch schon gesagt –, dass das Landeskriminalamt, die Leitung, entschieden hat, dass das übernommen wird. Da ist offensichtlich kein Ersuchen vorgelegen. Aber es war eine allgemeine Frage von der Abgeordneten Tomaselli. (Abg. Krainer [SPÖ]: Und - -!)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe das deswegen nur für das Protokoll gesagt – gar nicht für Sie, sondern für das Protokoll –, weil Sie einen Zwischensatz gesagt haben, nämlich: wie das in
diesem Fall auch passiert wäre. Sie können es ja dann – Sie kriegen es eh in den nächsten Tagen zugeschickt – nachlesen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke für die Servicierung der Auskunftsperson.
Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wieso das LKA nicht ersucht worden ist, die Temperatur zu messen?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie dazu Wahrnehmungen, dass Frau Sorger gesagt hat, sie hat überhaupt noch nie bei irgendeiner Wasserleiche mitbekommen, dass man die Temperatur gemessen hat?
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Auch dazu habe ich keine Wahrnehmungen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Darmann.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Nur eine abschließende Frage, verbunden mit dem Dank für Ihre Zeit, heute dem Ausschuss zur Verfügung zu stehen: Haben Sie heute – nach den von Ihnen zitierten Vorbereitungen in dieser Schulung, dass es sich hier um ein politisches Tribunal handeln sollte – den Eindruck gewonnen, dass es ein politisches Tribunal ist? (Heiterkeit der Auskunftsperson.)
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Also mit dem Untersuchungsgegenstand im Zusammenhang - - Ja, politisches Tribunal ist Untersuchungsgegenstand im
Rahmen der Schulung. Die Einschätzung jetzt würde ich als Frage nicht zulassen, aber - -
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Vielleicht kann es der Herr Landespolizeidirektor ja trotzdem beantworten.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Na, ich kann Ihnen einen Eindruck wiedergegeben. Ich fühle mich heute sehr, sehr gut und fair behandelt und ich habe mich auch bemüht, bestmöglich zu antworten.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Besten Dank.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Zopf: Gibt es jetzt nach der zweiten Runde noch Fragebedarf?
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Der Herr Kollege ist jetzt noch einmal auf den Ablauf vom Landeskriminalamt gekommen. Vielleicht können Sie uns noch einmal erklären, wie das genau funktioniert, dass das Landeskriminalamt solche Aufgaben übernimmt.
Auskunftsperson Franz Popp, BA MA: Grundsätzlich: Beim Landeskriminalamt sind sie berechtigt, befugt, immer wieder Amtshandlungen zu übernehmen.
Gewisse Sachen – Schwerkriminalität – übernehmen sie automatisch, das wird letztlich von der Abteilungsleitung oder dem, der eine Art Rufbereitschaft – übrigens eine unbezahlte am Wochenende – hat, entschieden und mit dem jeweiligen Ermittlungsbereich, mit der Ermittlungsbereichsführung abgesprochen.
Beispiel: Es gibt einen Brand. Da ist die Frage: Ist das so groß, gravierend, so ein großer Schaden? Wird das übernommen? Das entscheiden einer aus der Leitung und aus dem Ermittlungsbereich: Sind die Kapazitäten da? Wird es übernommen? Wird es kooperativ bearbeitet? Oder bleibt die Amtshandlung bei der herkömmlichen Polizeiinspektion mit allfälliger Unterstützung? Das ist von
Situation zu Situation, von Fall zu Fall unterschiedlich, aber sie haben immer das Recht und die Möglichkeit, das selbst zu entscheiden und was zu übernehmen, oder kooperativ zu bearbeiten, oder eben der Dienststelle zu lassen.
Vorsitzender Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön.
Meine Damen und Herren, die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung beträgt bereits 4 Stunden, und daher erkläre ich die Befragung hiermit für beendet.
Herr Landespolizeidirektor, ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.